Archiv der Kategorie: Motorflug-News

Übersichtliche Kurznachrichten aus dem Motorflug.

Verwirrung um Kahlschlag am Flugplatz Barnsen

Der Nabu Niedersachsen hat Widerspruch gegen die geplante Baumfällung am Flugplatz in Barnsen eingelegt. Zudem ärgert sich der Nabu über die vorgegebene Frist.

Steht die vom Landkreis Uelzen angekündigte Fällung von zwei Hektar Wald am Flugplatz in Barnsen vor einer rechtlichen Hürde? Fakt ist, dass der Landesverband Niedersachsen des Naturschutzbundes (Nabu) jetzt Widerspruch gegen einen Kahlschlag am östlichen Ende der Start- und Landebahn eingelegt hat. Aus naturschutzrechtlichen Gründen muss die Baumfällung zwischen dem 1. Oktober 2024 und 28. Februar 2025 erfolgen. Ob der Widerspruch des Nabu Erfolg haben wird, ist unklar. Doch schon jetzt zeigt sich, dass das Antwortschreiben des Landkreises für Verwirrung und Verstimmung bei den Gegnern des Kahlschlags sorgt.

Dieser wird im Behördendeutsch als „Waldumwandlung“ bezeichnet, weil nach der Fällung neue, niedriger wachsende Bäume gepflanzt werden sollen. Die Genehmigung für die Waldumwandlung sei dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und dem Nabu Anfang Oktober zugestellt worden, berichtet Fritz Kaune, zweiter Vorsitzender der Nabu-Kreisgruppe Uelzen, im AZ-Gespräch. Beide Verbände hätten sich darauf verständigt, dass der Nabu Niedersachsen federführend das Widerspruchsverfahren gegenüber dem Landkreis Uelzen übernimmt.

„Der Landesverband wurde umfänglich von mir in Kenntnis gesetzt und hat am 18. Oktober schriftlich den formalen Widerspruch ohne Begründung eingereicht. Es ging erst mal darum, die Frist zu wahren“, erklärt Kaune. Am 22. Oktober habe der Landkreis bestätigt, dass der Widerspruch eingegangen sei und eine Frist bis zum 15. November für die Vorlage der Begründung gewährt werde.

Doch nur einen Tag später teilte der Landkreis dem Nabu mit, dass eine Anordnung auf sofortigen Vollzug der Genehmigung für die Waldumwandlung eingegangen sei. Deshalb, so Kaune, habe der Landkreis die Widerspruchsfrist auf den 28. Oktober verkürzt. Der Nabu habe sofort darauf reagiert. „Am 28. Oktober teilte mir der Landesverband mit, dass per Fax und Mail die Begründung nachgereicht worden sei“, berichtet Kaune.

Er kann die nachträgliche Entscheidung des Landkreises nicht nachvollziehen. „Das ist ein sehr merkwürdiges Vorgehen. Man hat uns das einfach so vor den Kopf geknallt“, sagt Kaune. Auch der Nabu Niedersachsen sei sehr verwundert über die neue Frist. Gerne hätte die AZ auch den Landesverband dazu befragt, doch dieser reagierte nicht auf eine schriftliche Anfrage.

Kreissprecher: Frist wurde nicht verkürzt

Landkreis-Sprecher Martin Theine weist jedoch darauf hin, dass keine Fristverkürzung angeordnet worden sei und der Nabu möglicherweise einem Missverständnis aufgesessen sei. Laut Gesetz habe der Widerspruch des Nabu grundsätzlich aufschiebende Wirkung, betont Theine. „Um die geplante Waldumwandlung trotz des erhobenen Widerspruchs zeitnah durchführen zu können, beabsichtigt der Landkreis, die sofortige Vollziehung der entsprechenden Genehmigung anzuordnen. Dies ist dem Nabu mitgeteilt und ihm hierzu Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 28. Oktober gegeben worden. Die Frist zur Begründung des Widerspruchs wurde hierdurch jedoch nicht berührt oder verkürzt“, sagt Theine. Wann über den Widerspruch entschieden wird, kann er nicht sagen.

Zudem stellt Theine klar, dass die geplante Baumfällung keine willkürliche Maßnahme sei. Die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr als Aufsichtsbehörde für den Luftverkehr habe angeordnet, die Hindernisfreiheit in der An- und Abflugschneise der Start- und Landebahn wieder herzustellen, um die Flugsicherheit nicht zu gefährden, sagt Theine.

„Die hierfür erforderlichen Maßnahmen wurden abgewogen und intensiv erörtert, unter anderem auch in den politischen Ausschüssen des Landkreises“, erklärt der Kreissprecher. „Die entsprechenden Verwaltungsmaßnahmen wurden durchgeführt und die Maßnahmenplanung abgeschlossen. Insoweit soll nunmehr eine Umsetzung erfolgen.“ Quelle: ‚az-online.de‚.

Flugfunk an Flugplätzen ohne Flugverkehrsdienste

Mit dem 9. Oktober 2024 hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) „Richtlinien für die Durchführung des Flugfunkverkehrs auf Flugplätzen ohne Flugverkehrsdienste (Air Traffic Services)“ herausgegeben. Die Richtlinien sind in den Nachrichten für Luftfahrer NfL 2024-1-3240 veröffentlicht.

Hintergrund

Mit den Richtlinien möchte das BMDV Klarheit schaffen, welche Dienste an einem Flugplatz ohne Flugverkehrsdienste vorgehalten werden und welche Verhaltensregeln gelten bzw. welche Sprechfunkphrasen anzuwenden sind bzw. empfohlen werden. Die Richtlinien basieren zum Teil auf entsprechenden europäischen Vorschriften.

Flugplätze ohne Flugverkehrsdienste sind Flugplätze, die weder kontrollierte Flugplätze mit Flugverkehrskontrolle (Air Traffic Control / ATC) oder unkontrollierte Flugplätze mit Flugplatz-Fluginformationsdienst (Aerodrome Flight Information Service / AFIS) sind. Es handelt sich hier also um die unkontrollierten Flugplätze der Allgemeinen Luftfahrt, die das Rufzeichen „RADIO“ tragen. Eine Bodenfunkstelle an diesen Flugplätzen hat keinen formellen Status als Flugverkehrsdienst.

Anwendungsbereich

Die Richtlinien richten sich sowohl an Flugplatzbetreibende und Betriebsleiter von Flugplätzen, an denen keine Flugverkehrsdienste erbracht werden, als auch an Piloten, die an solchen Flugplätzen ein Luftfahrzeug bewegen und fliegen. Sie enthalten in Bezug auf die Teilnahme von Bodenfunkstellen am Flugfunk empfohlene Sprechfunk-phrasen für Luftfahrzeuge und Ausschnitte zu den dazugehörigen Verhaltensregeln auf diesen Flugplätzen.

Einführung in die Richtlinien

Unter Punkt 3 der Richtlinie „Einführung“ wird ausgeführt: Der Betreiber einer solchen Bodenfunkstelle kann Luftfahrzeugführenden, die ein Luftfahrzeug auf und in der Umgebung des Flugplatzes führen, einfache, nicht zertifizierte, Verkehrs- und Wetter-informationen zur Verfügung stellen. Die verfügbaren Verkehrsinformationen basieren normalerweise auf Berichten von anderen Piloten. Es ist hierbei nicht zwingend ge-geben, dass ein Betreiber der Bodenfunkstelle eine kontinuierliche Sicht auf die Um-gebung oder den Bewegungsbereich hat, daher können solche Informa-tionen nicht vollständig oder genau sein und sind in keinem Fall obligatorisch.

Die Bodenfunkstelle (Rufzeichen „RADIO“) ist weder in der Luft noch am Boden befugt, Flugverkehrskontrollfreigaben zu erteilen. Obwohl die von der Bodenfunkstelle bereitgestellten Informationen dem Piloten bei der Entscheidungsfindung helfen können, verbleibt die sichere Durchführung des Fluges in der Verantwortung des Piloten. Betreiber einer Bodenfunkstelle ohne Flugverkehrsdienste dürfen keine Anweisungen erteilen, die über das Hausrecht hinausgehen.

Mit diesen Ausführungen soll nochmals verdeutlicht werden, dass anders als bei Flugplätzen mit zertifizierten Flugverkehrsdiensten, bei unkontrollierten Flugplätzen ohne zertifizierte Dienste die Bodenfunkstelle den Piloten lediglich Informationen zur Verfügung stellt.

Zulässige Inhalte der Sprechfunkkommunikation einer Bodenfunkstelle

Unter Punkt 4 der Richtlinie „Zulässige Inhalte der Sprechfunkkommunikation einer Bodenfunkstelle“ wird im Detail verdeutlicht, was eine Bodenstelle im Rahmen des Sprechfunkverkehrs dem Piloten an Informationen geben darf und was nicht.

So wird ausgeführt, dass die Bodenfunkstelle z.B. den Piloten auffordern kann, zum Zwecke der besseren Übersicht seine Position zu melden. Allerdings darf die Boden-stelle keine Verkehrsinformationen unter Angabe von Position und Höhe geben.

Die Bodenfunkstelle ist nicht befugt, aktiv in den Flugbetrieb einzugreifen. Ihr steht es frei, allgemeine Hinweise an die Luftfahrzeuge zu geben und diese beispielsweise über vermehrten Segelflug oder Vogelschwärme im Anflug hinzuweisen. Ebenfalls kann sie Empfehlungen über die vorherrschende Landerichtung geben.

Die Bodenfunkstelle darf an- und abliegenden Besatzungen allgemeine Hinweise zu Windrichtung und Windstärke geben sowie auf lokale Wettererscheinungen, wie Hagel, Gewitter oder starke Niederschläge in der näheren Umgebung des Flugplatzes hin-weisen. Konkrete Windangaben zu Richtung und Stärke sowie Informationen zur Bo-densicht, zu Bedeckungen, Temperatur und Luftdruck dürfen nicht übermittelt werden.

Besondere Hinweise

Die Bodenfunkstelle darf auf Anfrage der Besatzungen Flugpläne aktivieren bzw. schliessen, wobei die Verantwortung hier in jedem Fall bei der Besatzung verbleibt. Die Übermittlung von Flugverkehrsfreigaben ist nicht zulässig.

Hierzu macht die Richtlinie in Bezug auf Flugregelwechselverfahren bei An- und Ab-flügen an Flugplätzen ohne Flugverkehrsdienste eine klare Aussage: Bislang örtliche etablierte Verfahren zur Weitergabe von Flugverkehrskontrollfreigaben (z.B. Transponder-Codes, Routenführungen oder Betriebsabsprachen zwischen dem Luftfahrzeug und der zuständigen Flugbetriebsdienststelle) sind nicht mehr zulässig. Diese Aufgabe ist zertifizierten Flugverkehrsdiensten vorbehalten.

Sprechfunkbetrieb auf der Flugplatzfrequenz

Im letzten Kapitel der Richtlinien werden unter Punkt 6 „Sprechfunkbetrieb auf der Flugplatzfrequenz“ Beispiele für empfohlene Sprechgruppen sowohl für die Boden-Station als auch für das Luftfahrzeug genannt. Dabei wird darauf hingewiesen, dass, wenn die Bodenfunkstelle zum Zeitpunkt des Flugbetriebs nicht besetzt ist, die Piloten die erforderlichen Funksprüche auf der Flugplatzfrequenz de facto „blind“ abzusetzen haben, d.h. ohne, dass es einer Antwort bedarf.

Kommentar:

Auch wenn die Richtlinien zum Teil auf europäischen Vorschriften beruhen und daher vom BMDV nun „nur“ umgesetzt worden sind, so sind sie für bestimmt viele Piloten, die überwiegend an Flugplätzen ohne Flugverkehrsdienste operieren, in einigen Punkten nur schwer nachzuvollziehen.

Wie soll man als Pilot verstehen, dass jahrzehntelang auch an unkontrollierten Flugplätzen ohne Flugverkehrsdienste beim Start und bei der Landung der Wind mit Richtung und Stärke von der Bodenfunkstelle (Flugleiter/Betriebsleiter) übermittelt wurde, und nun mit der Richtlinie verfügt wird, dass die Übermittlung konkreter Wind-angaben von der Bodenfunkstelle verboten ist? Gab es in den vergangenen Jahren Flugunfälle, weil der Wind von nicht-zertifizierten Bodenfunkstellen anhand von nicht-zertifizierten Windmessgeräten ermittelt wurde? Oder was ist der Grund? Das gleiche gilt für das Verbot, nun kein QNH mehr zu nennen.

Und warum verbietet man nun die Weitergabe eines von der Flugverkehrskontrolle zugeteilten Transpondercodes an Piloten? Gerade jetzt, da die BFU aufgrund eines verheerenden Flugunfalls während eines VFR/IFR-Wechselverfahrens nahe dem Flugplatz Bonn-Hangelar eine Empfehlung herausgegeben hat, wonach bei einem solchen Wechselverfahren sichergestellt werden sollte, dass der individuelle Trans-pondercode kurz vor dem Abflug dem Piloten übermittelt wird (Unfallbericht BFU 21-0926-3X, siehe auch Bericht im AOPA-Letter 4-2024).

Zum Schluss der Richtlinien werden Empfehlungen zu den zu verwendenden Sprech-gruppen (in Deutsch und Englisch) an Flugplätzen ohne Flugverkehrsdienste mit vielen Beispielen gegeben. Warum werden die Sprechgruppen nun nur noch empfohlen und nicht verbindlich festgelegt? Heißt das, dass der Pilot oder die Bodenfunkstelle sich nicht unbedingt an die früher mal standardisierten Sprechfunkgruppen halten muss?

AOPA begrüßt die Bekanntmachung der Richtlinien für die Durchführung des Flugfunks auf Flugplätzen ohne Flugverkehrsdienste, sieht aber Korrekturbedarf. Schade, dass die Verbände, wie z.B. DULV, DAeC oder AOPA nicht an der Erarbeitung dieser doch so wichtigen Richtlinien für die Piloten der Allgemeinen Luftfahrt beteiligt wurden.

Quelle.‘aopa.de‚.

Zivilluftfahrt: Schweiz übernimmt EU-Bestimmungen

Der Gemischte Ausschuss des bilateralen Luftverkehrsabkommens Schweiz-EU hat am 24. Oktober 2024 beschlossen, dass die Schweiz mehrere EU-Rechtsakte in den Anhang des Luftverkehrsabkommens übernimmt. Sie dienen dazu, in der europäischen Zivilluftfahrt ein hohes und einheitliches Sicherheitsniveau aufrechtzuerhalten. Der Bundesrat hatte die Übernahme der neuen Bestimmungen an seiner Sitzung vom 27. September 2024 genehmigt. Die neuen Bestimmungen treten am 1. November 2024 in Kraft.

Der Gemischte Ausschuss verabschiedete die Übernahme von Anpassungen in den Bereichen Flug- und Luftsicherheit sowie Flugverkehrsmanagement (ATM). Ein Verordnungspaket definiert neue Vorschriften, um zu bewerten, ob Flugverkehrs-Management- und Flugsicherungssysteme konform sind. Dank der neuen Vorschriften erhält die europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA), an welcher auch die Schweiz teilnimmt, eine zentrale Rolle bei deren Bewertung. Die Vorteile: eine einheitliche Zertifizierung sowie eine Harmonisierung der eingesetzten Systeme.

Eine weitere neue Verordnung sieht vor, einen gemeinsamen Informationsspeicher einzurichten, damit die EASA mit den nationalen Behörden bei den Zertifizierungs- und Aufsichtstätigkeiten effizienter zusammenarbeiten kann.

EU-Bestimmungen für die Schweizer Luftfahrt

Seit 2002 verbindet die Schweiz und die EU ein bilaterales Luftverkehrsabkommen: das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Luftverkehr. Der zuständige gemischte Ausschuss Schweiz-EU übernimmt zweimal jährlich neue, von der EU-Kommission verabschiedete Erlasse in den Anhang des Luftverkehrsabkommens. Für die Schweiz unterzeichnet Christian Hegner, Direktor des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL), den Beschluss des Gemischten Luftverkehrsausschusses, nachdem der Bundesrat vorgängig die Übernahme der Bestimmungen genehmigt hat. Quelle: ‚bazl.admin.ch‚.

US Adresse für Inhaber von FAA Lizenzen nötig

Inhaber von FAA Pilotenlizenzen müssen bei der FAA bis zum 7. Juli 2025 eine Post-Adresse in den USA angeben, bei Neuerwerb einer FAA-Lizenz gilt dies ab dem 6. Januar 2025. Details zur praktischen Umsetzung werden von der Behörde noch veröffentlicht.

Erfüllt man diese Vorschrift nicht, dürfen die Rechte der Lizenz nach dem Stichtag nicht mehr genutzt werden. Diese neue Regelung gilt auch für Lizenzen, die auf Grundlage einer ausländischen Lizenz („Lizenzvalidierungen“) ausgestellt wurden. Betroffen sind auch Inhaber anderer FAA Lizenzen, z.B. Mechaniker.

Eine Lösung ist ein „US-Agent“, der Post der FAA an den Lizenzinhaber weiterleitet. Das kann ein Dienstleiter sein, der diesen Service anbietet oder auch ein US Bürger über 18 Jahre, der sich für diese Aufgabe bereit erklärt.

Auch wenn wir diese Änderung im Zeitalter elektronischer Kommunikation nicht für sinnvoll halten, ändern können wir sie leider nicht. Wir arbeiten daran, eine kosten-günstige Möglichkeit für unsere Mitglieder zu finden. Weitere Informationen werden in Kürze veröffentlicht. Quelle: ‚aopa.de‚.

Info-Veranstaltung „Fluglehrerkurs-Aufnahmeprüfung“

Der Motorflug-Verband der Schweiz wiederholt am Samstag, 7. Dezember 2024, die erfolgreiche Information für Interessierte an einer Fluglehrer-Ausbildung. Eine Teilnahme ist kostenlos und unverbindlich.

Es werden folgende Themen behandelt:

  • Generelle Struktur der verschiedenen Aufnahmeprüfungen
  • Theorieprüfung
  • Eignungsabklärung und Interview
  • Praktische Flugprüfung

Ort: Verkehrshaus Luzern, Lidostrasse 5 (Haupteingang Verkehrshaus), 6006 Luzern, Seminarräume DC3 & Orion

Kursdauer: 10:00 – ca. 16:00 Uhr
Anmeldefrist: Freitag, 29.11.2024

-> Anmeldung für Fluglehrerkurs-Aufnahmeprüfung


The Hurricane had the most impact on the Battle of Britain

The Hawker Hurricane was one of World War II’s most famous British fighters. The prototype was first flown in November 1935, and the first production aircraft made its initial flight in October 1937. Within weeks, Hurricanes were being delivered to their operational squadrons. By the time the war broke out in September 1939, the Royal Air Force had taken delivery of about 500 Hurricanes, and production continued.

It saw exemplary service in World War II, accounting for over 60% of the air victories in the Battle of Britain. A total of 1,715 Hurricanes flew with Fighter Command during the Battle of Britain, far in excess of all other British fighters combined. It is estimated that Hurricane pilots were credited with four-fifths of all enemy aircraft destroyed in the period July – October 1940.

Of all the aircraft involved in the Battle of Britain, Hurricane OK-1 made the most impact. ‘One single aircraft. It didn’t shoot down anything during the battle, despite being piloted by an Ace with twenty victories to his name (all during WWI),’ says Jim Schofield, an aviation expert. Source / entire report: ‚theaviationgeekclub‚. Picture: ‚Imperial War Museum‚.

Four Diamond DA40 for Skywings Flight Training

Skywings Flight Training, a Belgium-based flight academy, recently took receipt of two new Diamond Aircraft DA40 NG aircraft at Diamond Aircraft’s headquarters in Wiener Neustadt, Austria. The new single-engine DA40 NG aircraft are the first of four that Diamond will provide Skywings in 2024, adding to the four Diamond aircraft already in the flight school’s fleet. The aircraft will be used to train future airline pilots at Skywings’ bases in Antwerp, Belgium, and Alicante, Spain. Skywings also installed a new, convertible DA40/42 FNPT II simulator at their Antwerp Airport campus earlier this year. Skywings signed the order for four new aircraft and a simulator at the European Airline Training Symposium in Cascais, Portugal, in November 2023.

PC-12 meistgeflogenes US-Businessflugzeug

Der PC-12 ist das am häufigsten geflogene Businessflugzeug in den USA im vergangenen Jahr. Konkret wurden 316 328 Starts des «World’s Greatest Single» im Zeitraum zwischen August 2023 und Juli 2024 verzeichnet, was 8,8 Prozent aller Abflüge entspricht. Diese Zahlen stehen sinnbildlich für die Vielseitigkeit, Sicherheit, Zuverlässigkeit und Effizienz des einmotorigen Turboprops.

Die USA sind der weltweit dominierende Markt für die Geschäftsluftfahrt. Einen Überblick über die derzeit am häufigsten geflogenen Geschäftsflugzeuge gibt «AvBuyer» und beruft sich dabei auf Angaben des Flugdaten Vergleichsunternehmens «WingX Advance». Demnach steht der Pilatus PC-12 an der Spitze der Rangliste der meistgeflogenen Businessflugzeuge in den USA – mit 316 328 Starts im Zeitraum von August 2023 bis Juli 2024.

Marktleader mit bewährtem Triebwerk
Statistisch betrachtet sind zu jedem Zeitpunkt gut 70 der weltweit über 2000 Mal verkauften PC-12 in der Luft. Allein im Jahr 2023 hat Pilatus 101 PC-12 im Herzen der Schweiz produziert und in die ganze Welt ausgeliefert, davon 48 in die USA. Die internationale PC-12 Flotte hat inzwischen weit über zehn Millionen Flugstunden erreicht und wird für die verschiedensten Missionen eingesetzt – etwa für Geschäftsreisen, Transportflüge oder Ambulanz- und Notfalleinsätze.

Die im Jahr 2019 lancierte Version, der PC-12 NGX, ist auf dem modernsten Stand der Technik und verfügt über das bewährteste Turboprop Triebwerk – das Pratt & Whitney Canada PT6. Statistiken zeigen, dass der PC-12 dank dieses Triebwerks eines der sichersten einmotorigen Flugzeuge ist.

Der PC-12 deckt sich auch mit dem Nachhaltigkeitsbestreben von Pilatus und kann Destinationen mit vergleichsweise wenig Treibstoffverbrauch erreichen. Das Triebwerk ist für nachhaltigen Treibstoff, sogenanntem «Sustainable Aviation Fuel» (SAF), zertifiziert und liefert damit einen weiteren Aspekt, der für einen effizienten und sicheren Einsatz spricht.

Aus PZL-104 Wilga“ wird „Draco“

Airbus Polen und Draco Aircraft unterzeichnen Vertrag
Airbus und Draco bauen in Polen ein HyperSTOL-Flugzeug der nächsten Generation mit dem Namen „Draco“. Airbus Polen wird die geistigen Eigentumsrechte an der „Wilga“ übertragen, einem viersitzigen Mehrzweckflugzeug, das zwischen 1967 und 2008 mehr als 1.000 Mal in Polen bei PZL-Okęcie hergestellt wurde. Wilga wird zu einer leistungsfähigeren Draco-Version und wird sowohl von der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) als auch von der US-Luftfahrtbehörde (FAA) zertifiziert. Draco verfügt über Kurzstart- und Kurzlande-Fähigkeiten (HyperSTOL): sie braucht nur 30 Meter für den Start und 25 Meter für die Landung, auf jeder beliebigen Oberfläche. Darüber hinaus bietet Draco ein neues Flugerlebnis sowohl für den Piloten als auch für die drei Passagiere, eine luxuriöse Kabinenausstattung und alle Sicherheitsmerkmale.

Draco Aircraft wurde entwickelt, um eine zertifizierte Version des visionären Draco-Konzepts von Mike Patey ins Leben zu rufen. Mike Patey hat der Verwendung seiner Konzepte zugestimmt. Draco Aircraft wird dieses revolutionäre Flugzeug unter der Leitung des ehemaligen Airbus Senior Vice President und CEO von Airbus Polen, Johannes von Thadden, zusammen mit einem Team von Partnern und erfahrenen Designern auf den Markt bringen. Tomasz Wolf, ehemaliger Leiter der Wilga-Konstruktion bei Airbus Polen, wird sein Fachwissen als Chief Engineering and Design Advisor einbringen und dafür sorgen, dass der Know-how-Transfer und der Aufbau des Konstruktions- und Ingenieurteams von Draco Aircraft reibungslos verlaufen.

Sachbeschädigung auf ehemaligem Flugplatz bei Eddesse

Unbekannte Täter haben am vergangenen Wochenende Zugänge auf dem Flugplatz in Eddesse beschädigt. Dabei ist ein vierstelliger Schaden entstanden. Unbekannte Täter haben zwischen dem 19. und 20. Oktober mehrere durch Platten verschlossene Zugänge auf dem Flugplatz bei Eddesse beschädigt. Nach Polizeiangaben haben die Täter nichts aus den Hallen des Flugplatzes gestohlen. Durch die Sachbeschädigung sei ein Schaden von rund 3000 Euro entstanden. Quelle: ‚braunschweiger-zeitung.de‚.

Bundeskommission Ultraleichtflug tagt in Fulda

Die Bundeskommission Ultraleichtflug hat zu ihrer diesjährigen Jahreshauptversammlung am 19. Oktober die Vertreter stimmberechtigter Mitgliedsverbände sowie den Präsident des DAeC, Claus Cordes, den Vizepräsidenten Kjell Buchholtz und Ricarda Helm vom Bundesausschuss Fliegende Frauen nach Fulda eingeladen.

Die Versammlung wurde von den ersten und zweiten Vorsitzenden der Bundes-kommission, Torsten Gutzeit und Michael Kania, moderiert. Im Fokus standen der Jahresbericht sowie Berichte zu den Themenbereichen Sicherheit, Ausbildung, Technik und Sport. Die Bundeskommisson hob den Fortschritt in der Theorieausbildung und Prüfung hervor, mit der Einführung des neuen elektronischen Prüfungssystems. Letzteres kommt bei den Flugschulen, den Flugschülern und den Prüfungsräten gut an.

Schatzmeister Kay Reichardt legte den Haushaltsbericht des Jahres 2023 vor. Dieser wurde von den Kassenprüfern als vorbildlich bewertet und die Entlastung der Kommission für das Haushaltsjahr 2023 erfolgte einstimmig.

Ebenfalls einstimmig nahm die Versammlung den Antrag von Sportreferent Michael Kania auf Unterstützung für das Softwaretool Airsports über einmalig 1.000 € an. Die Software ermöglicht es, Wettbewerbsaufgaben z. B. für die Deutsche Ultraleichflugmeisterschaft einfach zu entwerfen und auszuwerten. Zu guter Letzt wurde der nächste Ultraleichtflugtag auf den 25. Oktober 2025 terminiert. Der Veranstaltungsort wird zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben. Bei Bedarf und entsprechenden Themen möchte die Bundeskommission Ultraleichtflug die Veranstaltung eventuell mit einer Fluglehrerweiterbildung kombinieren. Quelle:‘daec.de‚.

Lilium: Hoffnung auf Neustart nach Insolvenz

Nachdem die Bundesregierung in der Vorwoche eine Kreditbürgschaft für den Flugtaxi-Entwickler Lilium abgelehnt hatte, droht dem Unternehmen nun unmittelbar die Zahlungsunfähigkeit. Man werde daher in Kürze Insolvenz beantragen, teilte Lilium am Donnerstag mit. Das endgültige Aus soll das aber nicht sein.

Lilium-Chef Klaus Roewe hofft, dass der Elektroflugzeug-Hersteller mit einem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung „die Chance auf einen Neuanfang erhält“. Der Vorstand könnte das Unternehmen mit rund 1.000 Beschäftigten dann unter der Aufsicht eines Sachwalters weiterführen und hätte mehr Zeit, um neue Investoren zu gewinnen.

Lilium hat angekündigt, in den nächsten Tagen einen Insolvenzantrag wegen drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung beim Amtsgericht Weilheim zu stellen. Der Bund hatte kurz zuvor eine Bürgschaft für die Hälfte eines 100-Millionen-Euro-Kredits der KfW-Bank abgelehnt.

„Wir hatten uns bereits unter Vorbehalt zusätzliches privates Kapital gesichert, um das KfW-Darlehen zu ergänzen“, sagte Roewe. Gespräche über eine Bürgschaft Frankreichs für einen Kredit über 219 Millionen Euro zum Bau einer Batteriefabrik und einer Montagelinie im Südwesten Frankreichs seien fortgeschritten gewesen.

Das Start-up hat in den vergangenen Jahren ein elektrisch betriebenes Kleinflugzeug entwickelt. Nach vielen Testflügen war der erste bemannte Flug für das kommende Frühjahr, die erste Auslieferung an Kunden für 2026 geplant. Dafür braucht Lilium aber frisches Geld.

Das Unternehmen unter Leitung des früheren Airbus -Managers Roewe hat rund 700 Fest- und Vorbestellungen aus den USA, Großbritannien, Frankreich, Saudi-Arabien und anderen Ländern. Kunden und Kapitalanleger haben in das an der US-Börse Nasdaq gelistete Unternehmen bereits 1,5 Milliarden Euro investiert.

Die Aktie der einst aufstrebenden Tech-Firma wurde 2021 zeitweise zu Kursen von mehr als 14 Dollar gehandelt. Anschließend ging es jedoch rapide bergab. Durch die Meldung über den bevorstehenden Insolvenzantrag ist der Kurs allein am Donnerstag um mehr als 60 Prozent eingebrochen. Am heutigen Freitag geht es unvermindert weiter abwärts – um 36 Prozent 0,13 Dollar. Auch wenn die Technik von Lilium weiterleben kann, ist für die Aktionäre mit dem Insolvenzantrag nun Endstation. Quelle: ‚Der Aktionär‚.

Britten-Normann investiert in UK-Islander-Produktion

Britten-Norman hat eine zweite Finanzierungsrunde abgeschlossen und sich Kapital von Beechlands Enterprises aus Nordirland sichern können. Mit der Investition kann die Produktion des kultigen Islander-Flugzeugs ins Vereinigte Königreich zurückgeführt und die Herstellung auf acht Flugzeuge pro Jahr erhöht werden. Die Herstellung wird sich auf die bleifreie Kolbenversion der Islander konzentrieren. Etwa 20% der Flugzeuge werden als Turboprops ausgeliefert. Im Rahmen der Konzentration auf die Fertigung wird das Unternehmen in fortschrittlichere Fertigungswerkzeuge und Maschinen investieren, um die Produktionskapazitäten für Komponenten zu verbessern. Die Modernisierungen tragen dazu bei, die Vorlaufzeiten zu verkürzen, die Produktionsrate zu erhöhen und Gesamtkosten sowie Effizienz zu verbessern. Im Rahmen dieser Investition wird Patrick Cowan, ehemaliger stellvertretender Chefingenieur des Flugzeugherstellers Short Brothers in Belfast, in den Vorstand von Britten-Norman eintreten.

Laut William Hynett, CEO von Britten-Norman sei das eine willkommene Investition, welche ermöglicht, Britten Norman’s Programm zur Repatriierung der Flugzeug-Herstellung abzuschließen. Das erste Flugzeug sei für die Falklandinseln bestimmt.

Argentinischer Armee erhält erste DA62 MPP

Die argentinische Armee-Aviation (Comando de Aviacion de Ejército, AvEj) hat ihre erste DA62 MPP bekommen. Das moderne Flugzeug ist mit Geodaten-Erfassungs-Technik für das argentinische National Geographic Institute (Instituto Geográfico Nacional, IGN) ausgestattet und wird präzise und effiziente Luftaufnahmen sowie geografische Daten-Erfassungen durchführen.

Das DA62 MPP (Multi-Purpose Plattform) ist vielseitig, Kraftst-sparend und hat eine anspruchsvolle Avionik eingebaut. Die Geodaten-Erfassungs-Technik ist State-of-the-art-Technik zur räumlichen Datenerhebung, einschließlich hochauflösender Kameras und LiDAR-Sensoren. Die integrierte Vexcel Ultracam Eagle MK3 ist eine hochauflösende Kamera. Sie macht detaillierte und genaue Luftbilder, die für hochwertige Mappings und Analysen unerlässlich sind. Das Flugzeug ist mit einem präzisen VQ-780 II LiDAR-Sensor ausgestattet. Er erfasst genaue Höhendaten, die für topographische Kartierung, Infrastrukturplanung und Umweltüberwachung wichtig sind. Die Flugführungs- und Sensormanagement-Software kommt von der deutschen IGI.

Die Einführung des DA62 MPP ist ein Meilenstein für die argentinische Armeeluftfahrt und verbessert die Fähigkeiten in der geografischen Datenerhebung, Katastrophen-Hilfe, Umweltüberwachung und Infrastrukturentwicklung. Das Flugzeug spielt eine wichtige Rolle bei staatlichen Initiativen zur Verbesserung der Stadtplanung, der landwirtschaftlichen Verwaltung und des Naturschutzes. Die argentinische Armee-Luftfahrt wird mit der DA62 MPP sicherstellen, dass das volle Potenzial dieses Pionierflugzeugs im Dienste der Bedürfnisse des Landes ausgeschöpft wird. Quelle: ‘diamondaircraft.com’.

Beinahe-Kollision von Motorflugzeug und Gleitschirm

Summarischer Bericht

Bezüglich des vorliegenden schweren Vorfalls wurde eine summarische Untersuchung gemäss Artikel 46 der Verordnung über die Sicherheitsuntersuchung von Zwischenfällen im Verkehrswesen vom Bezüglich des vorliegenden schweren Vorfalls wurde eine summarische Untersuchung gemäss Artikel 46 der Verordnung über die Sicherheitsuntersuchung von Zwischenfällen im Verkehrswesen vom 17. Dezember 2014 (VSZV), Stand am 1. Juli 2024 (SR 742.161) durchgeführt. Der alleinige Zweck der Untersuchung eines Unfalls oder eines schweren Vorfalls ist die Verhütung von Unfällen oder schweren Vorfällen. Es ist ausdrücklich nicht Zweck der Sicherheitsuntersuchung und dieses Berichts, Schuld oder Haftung festzustellen. Wird dieser Bericht zu anderen Zwecken als zur Unfallverhütung verwendet, ist diesem Umstand Rechnung zu tragen.

Verlauf des schweren Vorfalls

Der Pilot des als HB-TBX eingetragenen Motorflugzeuges Pelikan 4UM startete am 4. März 2023 um 11:07 Uhr mit zwei Passagieren an Bord vom Flugplatz Speck-Fehraltorf (LSZK) zu einem Flug über die Alpen nach Locarno (LSZL). Nach rund 20 Minuten flog der Tiefdecker östlich am Glärnisch vorbei und näherte sich im leichten Steigflug von Nordosten her der Bruwaldalp (GL).

Der Gleitschirmpilot startete mit seinem Gleitschirm Skywalk Arak um 11:27 Uhr von der Bergstation Gumen auf 1900 m/M, zusammen mit einer weiteren Gleitschirmpilotin.

Nachdem die HB-TBX um 11:32 Uhr der Ostflanke des Chnügrats bzw. Seeblengrats in einer Höhe von rund 6200 ft AMSL gefolgt war, tauchte nach Angaben des Piloten rund eine Minute später, in seinem Sichtfeld rechts unter der Motorhaube, plötzlich ein Gleitschirm auf. Die HB-TBX befand sich zu diesem Zeitpunkt auf südlichem Steuerkurs und näherte sich der Ortschaft Braunwald (GL). Er habe umgehend ein Ausweich-Manöver nach links ausgeführt und den Gleitschirm umflogen. Dabei sei vom Flarm eine akustische Warnung ausgegeben worden. Das Motorflugzeug und der Gleitschirm näherten sich um 11:32:50 Uhr in einer Höhe von 1890 m/M (entsprechend 6200 ft AMSL) in der Vertikalen bis auf rund 6 m an, bei einer horizontalen Distanz von rund 17 m. Aus den Aufzeichnungen des Flugverlaufs ist kein Ausweichmanöver erkennbar.

Die Flughöhe der begleitenden Gleitschirmpilotin lag zum Zeitpunkt der gefährlichen Annäherung unter jener des Gleitschirmpiloten. Sowohl der Pilot der HB-TBX als auch die beiden Gleitschirmpiloten setzten ihren Flug ohne weitere Ereignisse fort. Anhand der Auswertung des Filmes der Helmkamera des Gleitschirmpiloten liess sich vermuten, dass der Gleitschirmpilot vom sich annähernden Motorflugzeug abgewandt war.

Feststellungen

Die Bergstation Gumen ist ein viel benutzter Startplatz von Hängegleitern sowie von in Braunwald ansässigen Gleitschirmschulen, weshalb das hohe Aufkommen von Hängegleitern oder Gleitschirmen mit einem roten Drachen auf der Luftfahrkarte der Schweiz entsprechend vermerkt ist. Ähnliche Gebiete mit hohem Aufkommen von Hängegleitern oder Gleitschirmen befinden sich u.a. in Engelberg, Interlaken, Fiesch, Marbach und Locarno Cimetta.

Der Pilot der HB-TBX gab an, den Gleitschirm nicht früher erkannt zu haben, weil dieser durch die Motor-Verschalung verdeckt oder aufgrund einer stehenden Peilung schlecht erkennbar gewesen war. Die Beobachtung des Luftraumes habe für ihn immer oberste Priorität. Da er mit dem Blick draussen war, könne er nicht sagen, ob vor der Annäherung durch das Flarm auch eine optische Warnung angezeigt wurde; generell habe er festgestellt, dass andere Luftfahrzeuge oft nicht angezeigt werden, obwohl dies eigentlich durch die Antennenposition möglich sein sollte.

Meldung des schweren Vorfalls

Eine unverzügliche Meldung des schweren Vorfalls an die Meldestelle der SUST, wie dies gemäss Art. 17 VSZV vorgeschrieben ist, erfolgte nicht. Die Kommission der SUST hat gemäss Art. 10 lit. e VSZV die Schweizerische Rettungsflugwacht (REGA) als Meldestelle bezeichnet. Unfälle und schwere Vorfälle, so zum Beispiel auch die vorliegend untersuchte Fastkollision, müssen deshalb gemäss Luftfahrhandbuch der Schweiz (AIP) unmittelbar nach dem Zwischenfall an die Alarmzentrale der REGA (Telefonnummer 1414) gemeldet werden.

Angaben zu Kollisionswarngeräten

Das Flugzeug HB-TBX war mit einem Kollisionswarngerät PowerFlarm ausgerüstet; eine Hindernisdatenbank war nicht installiert. Es lag eine Lizenz für eine zweite Antenne des Power-Flarm vor. Ob die Antenne grundsätzlich richtig montiert war, und ob eine zweite Antenne im Luftfahrzeug angeschlossen war, wurde nicht abgeklärt und die Qualität der Ausgabe akustischer Verkehrswarnungen daher nicht weiter überprüft. Von einer korrekten Installation ausgehend, war die Möglichkeit zur Erfassung anderer Luftfahrzeuge grundsätzlich gegeben.

In den Flarm-Aufzeichnungen werden keine Alarmereignisse aufgezeichnet, lediglich der Kontakt mit anderen Luftfahrtteilnehmern wird verschlüsselt hinterlegt. Unmittelbar vor dem Zeitpunkt des CPA waren solche verschlüsselten Aufzeichnungen gehäuft vorhanden, die auf weitere Luftfahrzeuge hindeuten. Die Option «Flarm Aware»7 im Gerät «Flymaster Live DS» des Gleitschirmpiloten war nicht aktiviert. Dadurch erhielt der Gleitschirmpilot keine Verkehrswarnungen; das Gerät war für andere Flarm-Empfänger jedoch sichtbar.

Meteorologische Angaben

Die folgenden Angaben zum Wetter zur Zeit und am Ort des schweren Vorfalls basieren primär auf den stündlichen Daten der Wetterstation8 Ortstock sowie Webcam-Aufnahmen.

Wetter/Wolken – Weniger als 1/8 Cumulus-Bewölkung (Wolkenfetzen) mit Basis auf etwa 2000 m/M und weniger als 1/8 Cirren; bis 11:20 Uhr keine Wolken am Hang aufliegend.
Sicht – Mehr als 10 km
Wind – Stundenmittel rund 2 kt aus Nord; Böen bis 5 kt; höchstes Stundenmittel an umliegenden Stationen: 8 kt, mit Böen bis 11 kt.
Temperatur / Taupunkt – ca. 0 °C / -5 °C
Luftdruck (QNH) – 1020 hPa
Gefahren – «In den Niederungen anfangs zum Teil Sichtbehinderung durch Dunst oder Nebelfelder.»

Analyse

Gemäss den vorliegenden meteorologischen Angaben herrschte schönes und trockenes Wetter mit guter Sicht auf der Höhe des Vorfalls in 1890 m/M, mit leichtem Dunst im Tal. Das Wetter hatte somit keinen Einfluss auf die Entstehung der gefährlichen Annäherung.

Aufgrund der Starthöhe des Gleitschirmes in 1900 m/M, was ungefähr der Überflug-höhe der HB-TBX über den Seeblengrat entsprach, war die Luftraum-überwachung nach unten an Bord des Tiefdeckers erschwert; ebenfalls war die Sicht des Gleitschirm-Piloten direkt oberhalb aufgrund des Schirms entsprechend eingeschränkt. Es ist davon auszugehen, dass der Gleitschirm im Sichtfeld des Piloten durch die Motorhaube für längere Zeit verdeckt gewesen war, als sich die HB-TBX von Norden her der Ortschaft Braunwald (GL) näherte. Mit Blick auf den kurvenreichen Flugweg des Gleitschirms kann eine stehende Peilung kurz vor dem Punkt der nächsten Annäherung (Closest Point of Approach – CPA) im vorliegenden Fall ausgeschlossen werden. Als der Pilot der HB-TBX den Gleitschirm erblickte, war es für ein Ausweismanöver zu spät, und die HB-TBX überflog den Gleitschirm in wenigen Metern. Die akustische Warnung, wie sie vom Piloten wahrgenommen worden sei, kann nur einem Luftfahrzeug und nicht einem Hindernis gegolten haben, da eine dafür notwendige Hindernisdatenbank im Flarm nicht installiert war. Es ist denkbar, dass es sich bei den verschlüsselten Aufzeichnungen unmittelbar vor dem CAP um den Gleitschirm Skywalk Arak gehandelt haben könnte.

Das Prinzip «see and avoid» («sehen und ausweichen») zur Kollisionsvermeidung funktioniert nicht immer zufriedenstellend. Nebst konstruktionsbedingten Einschränkungen des Sichtfelds kann die visuelle Erfassung anderer Luftfahrzeuge zusätzlich erschwert werden, etwa durch eine stehende Peilung, eine Blendung durch die Sonne oder schwache Kontraste von Flugobjekten geringer Silhouette vor dem Hintergrund, wie dies beispielsweise bei einem weissen Segelflugzeug vor einer verschneiten Bergkette der Fall ist. Hierzu bieten Kollisionswarngeräte oder Hilfsmittel zur Verbesserung der Sichtbarkeit eine gute Unterstützung bei der Luftraum-Überwachung, gemäss dem Prinzip «sense and avoid» («wahrnehmen und ausweichen»).

Kollisionswarngeräte oder Software-Lösungen bzw. Applikationen mit ähnlichem Zweck existieren von verschiedenen Anbietern. Allen gemeinsam ist die Notwendigkeit einer fachmännischen Installation, deren regelmässige Aktualisierung sowie das Aufdatieren allfälliger Datenbanken, das Aktivieren von Optionen oder die Beschaffung nötiger Lizenzen, um die geforderten Funktionalitäten zur Erhöhung der Flugsicherheit zu gewährleisten und sich umgekehrt nicht in einer falschen Sicherheit zu wähnen. Im Rahmen der Untersuchung über die Kollision zwischen dem Motorflugzeug HB-KLB und dem Segelflugzeug HB-3412 vom 12. Juni 2021 westlich des Piz Neir, sprach die SUST daher zu diesem Thema den Sicherheitshinweis Nr. 56 aus (vgl. Schlussbericht Nr.2046).

Zur Vermeidung von gefährlichen Annäherungen ist ein Pilot gut beraten, Gebiete mit hohem Aufkommen von Hängegleitern oder Gleitschirmen bei Möglichkeit grossräumig zu umfliegen.

Schlussfolgerungen

Die Fastkollision, bei der sich ein Motorflugzeug und ein Gleitschirm gefährlich nahe kamen, ist darauf zurückzuführen, dass der Pilot des Motorflugzeuges den Gleitschirm erst erblickte, als es für ein Ausweichmanöver zu spät war und der Tiefdecker in der Folge den Gleitschirm in wenigen Metern überflog. Quelle: ‚sust.admin.ch‚.

2. Südwestdeutscher Pilotentag

Nach dem Erfolg im vergangenen Jahr lädt der Luftsportverband Rheinland-Pfalz am Sonntag, 17. November, ab 10 Uhr auf dem Landeplatz Domberg in Bad Sobernheim zur zweiten Auflage des Südwestdeutschen Pilotentags ein. Die Veranstaltung bietet ein abwechslungsreiches Programm, das auch den ein oder anderen Blick über den Tellerrand des Luftsports hinaus vorsieht.

Hier finden Sie das Vortragsprogramm im Überblick:

Blick über den Tellerrand

  • Aus dem Leben eines Weltrekord-Piloten – Richard Flohr-Swann
  • „Reif für die Insel“ – Berichte zu Flugreisen
  • Elektroflug für den täglichen Betrieb

Recht & Technik

  • Fliegen ohne Flugleiter: Aktueller Stand und Handlungsbedarf
  • Flugmotoren – was treibt das Flugzeug an – und uns?
  • Fluch & Segen: Windkraft- und PV-Anlagen im Kontext zum Luftsport
  • Zukunft der Elektrowinde – es muss nicht immer Batterie sein

Flugsicherheit & Luftraum

  • Sprechfunkverfahren im Nahbereich von Landeplätzen
  • Umgang mit geplanten Einschränkungen durch Drohnen und Umweltbestimmungen
  • Luftraumsituation und zu erwartende Änderungen

Erwartet wird auch ein UL-Hubschrauber und weitere Aussteller. Vorträge rund um Flugmedizin und die Früherkennung von Wald- und Flächenbränden sind ebenfalls geplant. Für Essen, Getränke und viel Zeit für gute Gespräche ist gesorgt. Anfliegenden Piloten entstehen keine Landegebühren. Quelle: ‚daec.de‚. Foto: Luftsportverband Rheinland-Pfalz.

Info-Anlass „Fluglehrerkurs-Aufnahmeprüfung“

Der Motorflug-Verband der Schweiz wiederholt am Samstag, den 07. Dezember 2024, die erfolgreiche Informationsplattform für Interessierte an einer Fluglehrer-Ausbildung. Eine Teilnahme ist kostenlos und unverbindlich.

Es werden folgende Themen behandelt:

  • Generelle Struktur der verschiedenen Aufnahmeprüfungen
  • Theorieprüfung
  • Eignungsabklärung und Interview
  • Praktische Flugprüfung

Ort: Verkehrshaus Luzern, Lidostrasse 5 (Haupteingang Verkehrshaus), 6006 Luzern, Seminarräume DC3 & Orion
Kursdauer: 10:00 – ca. 16:00 Uhr
Anmeldefrist: Freitag, 29.11.2024

Der MFVS bietet seinen Mitgliedern diverse Seminare und Weiterbildungen an. Über anstehende Anlässe werden die Mitglieder jeweils über die Website und/oder über den MFVS Newsletter informiert. Quelle: ‚MFVS‚.

Pilot erleidet Herzinfarkt, Ehefrau landet Flugzeug

Über Kalifornien erleidet ein Pilot einen Herzinfarkt. Seine Ehefrau übernimmt darauf das Steuer und landet die Maschine – obwohl sie offenbar keine Flugerfahrung hat.

Als ein amerikanischer Geschäftsmann am Steuer eines Privatflugzeugs einen Herzinfarkt erleidet, greift seine Ehefrau mutig ein: Unter Anleitung von Fluglotsen über Funk schafft sie es, die zweimotorige Maschine sicher zu landen. Für ihren Ehemann kam dennoch jede Hilfe zu spät. Er starb wenig später, wie mehrere US-Medien berichten. Das Paar war in einer Maschine vom Typ Beechcraft King Air 90 von Henderson in Nevada auf dem Weg nach Monterey in Kalifornien unterwegs, als der Mann plötzlich zusammenbrach.

Als weitere Passagierin saß einzig seine Ehefrau mit an Bord. Sie habe daraufhin die Kontrolle übernommen und das Flugzeug in Bakersfield, Kalifornien gelandet, wo die alarmierte Feuerwehr auf sie wartete. Die Landung verlief den Berichten zufolge sicher und ruhig, ein Eingreifen der Einsatzkräfte sei nicht erforderlich gewesen – obwohl die Frau über keinerlei Flugerfahrung verfügt haben soll. Ihr Ehemann wurde daraufhin ohne weitere Verletzungen in ein Krankenhaus gebracht, wo er laut »Los Angeles Times« an dem Herzinfarkt starb. Der 78-Jährige war ein erfahrener Pilot. Quelle: ‚Der Spiegel‚.

LBA und Medicals – Drama ohne schnelles Ende?

Trotz aller Bemühungen der Verbände: Es tut sich nichts beim LBA. Politik und Verwaltung ist die Aufsicht über die deutsche Luftfahrtbehörde entglitten. Der Missstand ist in der Branche leider bestens bekannt. Jeder Pilot – wenn er nicht selbst betroffen ist – kennt zumindest inzwischen andere Piloten, die wegen medizinischer Bagatellen über Monate und Jahre kein Medical ausgestellt bekommen, nur weil man es in der Abteilung Flugmedizin des Luftfahrt-Bundesamts (LBA) nicht schafft, die eingehenden Problemfälle zügig abzuarbeiten. Im Rest Europas ist das bei den exakt gleichen Vorschriften ohne Probleme möglich, im deutschen LBA seit Jahren und trotz aller Korrekturversuche nicht mehr. Deutschland ist hier das traurige Schlusslicht unter allen EASA-Mitgliedsstaaten, und zwar mit großem Abstand.

Unsere gemeinsame Petition von DAeC, DULV und AOPA zum Thema wurde von fast 20.000 Unterzeichnern unterstützt. Der direkt angeschriebene Verkehrsminister Wissing hat sich allerdings bis heute nicht direkt bei den Initiatoren gemeldet. Auch der zwischenzeitlich offenbar aktiv ewordene Staatssekretär hat den Fall wieder unerledigt an die Fachabteilung im Verkehrsministerium (BMDV) abgegeben. Auch hier gab es wiederum keine direkte Verbindungsaufnahme zu den Verbänden.

Fakt ist, dass das LBA trotz aller Versprechungen, intensiv an Lösungen zu arbeiten, bis heute nicht in der Lage ist, die Situation zu verbessern. Im Gegenteil, die Lage verschärft sich immer weiter. Profilierte Flugmediziner haben das LBA verlassen, die herbei-gesehnte neue Software zur Einbindung der Fliegerärzte war wohl ein völliger Flop. Hilfsangebote der Luftwaffe, Amtshilfe zu leisten, schlägt man in Braunschweig dennoch großzügig aus. Hunderte Fälle liegen inzwischen vor Gericht, weil Piloten in ihrer Verzweiflung wegen Untätigkeit der Behörde geklagt haben. Inzwischen beklagen sich nach Auskunft der Rechtsanwälte sogar die Gerichte selbst intensiv darüber, dass ihnen das LBA nicht fristgerecht antwortet.

Die AOPA war durchaus fair und geduldig und hat sich die Probleme des LBA immer wieder angehört. So sehr, dass uns dies teils gar zum Vorwurf gemacht wurde. Aber eines ist klar: Wir stehen auf der Seite unserer Mitglieder und lassen uns nicht vorführen.

Das Problem in unserer Luftfahrtverwaltung ist, dass sich offenbar niemand persönlich in der Verantwortung sieht, Probleme zu lösen. Und wenn man Nachrichten verfolgt, dann ist es leider auch in vielen anderen Bereichen unserer Verwaltung und der Politik der neue Standard, sich bei Problemen wegzuducken und als nicht zuständig zu erklären. Andersherum kann sich unsere Branche genau dieses Verhalten aber in keinem Fall erlauben. In jeder Flugschule und in jedem Flugbetrieb gibt es verantwortliche Manager, die vom LBA schon beim bloßen Verdacht auf ein Problem in ihrem Zuständigkeits-Bereich sofort »an den Haken« genommen werden können. Doch es ist klar: In keiner dauerhaften Beziehung, egal ob privat oder dienstlich, kann es funktionieren, wenn Verantwortung nur einseitig begriffen wird.

Offenbar ist der Politik und der Bundesverwaltung die Führung des Luftfahrt-Bundesamts völlig entglitten. Man muss es so deutlich sagen: Das LBA versagt im Bereich Flugmedizin völlig. Und das ist ja noch nicht einmal das einzige Themengebiet, in dem man berechtigte Kritik üben kann – wenn auch der zur Zeit mit Abstand gravierendste. Doch der zuständigen Politik fehlen entweder der Wille oder die Kraft, etwas zu ändern.

Wir wollen endlich mit den anderen betroffenen Verbänden und denjenigen in den Behörden gemeinsam am Tisch sitzen, die etwas ändern können und wollen. Es geht überhaupt nicht darum, möglichst viel Streit zu haben. Wir wollen bei konstruktiven Arbeitstreffen offen und transparent über zügig umsetzbare Lösungsansätze diskutieren. Aber wir dürfen und wollen nicht mehr hinnehmen, dass weiterhin infolge eines nicht nachvollziehbaren Amtsverständnisses in großem Umfang berufliche und private Lebenskonzepte zerstört werden. Es steht einer Verwaltung einfach nicht zu, auf diese Weise in das Leben der Bürger einzugreifen, für die sie letztlich arbeitet – und von denen sie finanziert wird. Quelle: ‚AOPA Germany, Prof. Dr. Elmar Giemulla (Präsident) und Dr. Michael Erb (Geschäftsführer).

75 Vorfälle mit Drohnen

Drohnen dürfen nur in gebührendem Abstand zu Flughäfen aufsteigen, schon weil sie die Lotsen ablenken können. Trotzdem kommen sie deutschen Airports oft nahe. Im deutschen Luftraum hat es im ersten Halbjahr dieses Jahres 75 gemeldete Behinderungen durch Drohnen gegeben. Im Vorjahreszeitraum waren es 72 Vorfälle, wie die Deutsche Flugsicherung (DFS) in Langen bei Frankfurt auf Anfrage mitteilte. Insgesamt hatte es im Vorjahr 151 Behinderungen durch Drohnen gegeben.

77 Prozent der Behinderungen in diesem Jahr ereigneten sich im Großraum eines Flughafens. Die DFS verzeichnete zehn Ereignisse am größten deutschen Flughafen in Frankfurt. Es folgen die Flughäfen Berlin mit neun und Köln/Bonn mit sieben Meldungen, gefolgt von Hamburg und Düsseldorf mit sechs respektive fünf Vorfällen.

Sichtungen von Drohnen können dazu führen, dass der An- und Abflugbetrieb an Flughäfen eingestellt werden muss, wie ein Sprecher der DFS sagte. Insbesondere, wenn sie im Anflugbereich gesehen werden, wie es weiter hieß.

Lotsen und Piloten abgelenkt

Die Flugsicherung geht bereits bei einer Sichtung einer Drohne davon aus, dass der reguläre Flugverkehr behindert wird, weil Lotsen und Piloten abgelenkt werden könnten. Von ihnen kommt die Masse der Meldungen.

In Deutschland sind Drohnenflüge in der Nähe von Start- und Landebereichen von Flughäfen verboten – es muss mindestens ein Abstand von 1,5 Kilometer eingehalten werden. Drohnenflüge an Flughäfen gelten strafrechtlich als gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr und werden mit Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren geahndet. Quelle: ‚spiegel.de‚.

Klimaprotest gegen Flughafen Kassel-Calden

Bei einem Protest der Letzten Generation war der Flughafen Kassel betroffen.

Bei Protestaktionen legt die Klimagruppe Letzte Generation immer wieder den Flugverkehr lahm. Auf dem Airport Kassel-Calden musste deswegen ein Privatflugzeug durchstarten.

Nach einer Protestaktion der Klimagruppe Letzte Generation auf dem Flughafen Kassel-Calden sind sieben Menschen in Gewahrsam genommen worden. Nach dem Abflug der ersten und einzigen für heute vorgesehenen Passagiermaschine habe ein Privat-Flugzeug wegen des Protestes auf dem Rollfeld durchstarten müssen, teilte die Polizei in Kassel mit. Gegen die Demonstranten werde nun wegen gefährlichen Eingriffs in den Flugverkehr und Hausfriedensbruchs ermittelt. Der Flughafen steht wegen seiner geringen Auslastung immer wieder in der Kritik.

Ein weiteres Privatflugzeug musste laut Polizei in einer Warteschleife ausharren. Das Rollfeld sei mittlerweile gereinigt. Der Zaun des Airports sei an einer Stelle beschädigt. Ob dies im Zusammenhang stehe, müsse ermittelt werden.

In Gärtnerkleidung und mit Warnwesten

Nach Angaben der Letzten Generation gingen die Demonstranten in Gärtnerkleidung und Warnwesten friedlich mit Schubkarre, Gießkannen, Schäufelchen und Blumenerde auf das Rollfeld des Kasseler Airports, um dort in einer symbolischen Aktion zwei Bäume in mitgebrachte Erde einzubuddeln.Nach Angaben der Polizei begann die Aktion gegen 11.20 Uhr. Die zuständige Luftsicherheitsbehörde habe den Flugbetrieb gegen 12.45 Uhr wieder freigegeben.

Flughafenbetreiber kündigt rechtliche Schritte an

Nach Angaben der Flughafen GmbH Kassel lässt sich der genaue Umfang des Schadens noch nicht beziffern. Die Meldeketten zwischen dem Flughafenbetreiber und den zuständigen Sicherheitsbehörden hätten funktioniert. Geschäftsführer Lars Ernst sprach von einer Gefährdung des Luftverkehrs und kündigte rechtliche Schritte gegen die Demonstranten an.

Der Aufsichtsratsvorsitzende des Flughafens, Finanzstaatssekretär Uwe Becker (CDU), verurteilte die Aktion. „Wer Regeln bricht, fremdes Eigentum beschädigt und die Schließung eines Flughafens erzwingt, ist kein friedlicher Aktivist, sondern ein Straftäter. Wer das Klima retten will, darf das gesellschaftliche Klima nicht vergiften.“ Quelle: ‚Stern.de‚.

Drohende Insolvenz – Liliums Bankrott-Erklärung

Lilium hat bislang fast 1,5 Milliarden Euro Verluste angehäuft, praktisch ohne Einnahmen zu generieren. Nun geht das Geld aus. Im eigenen Halbjahresbericht warnt der Flugtaxi-Pionier gar vor einer schnellen Insolvenz. Das Schicksal liegt nun endgültig in den Händen des Staates.

Das Schicksal von Lilium entscheidet sich bis spätestens Jahresende. Der Entwickler des Senkrechtstarters mit Elektro-Turbinen zeichnet im jetzt an die US-Börsenaufsicht SEC vorgelegten Halbjahresbericht zwar Fortschritte bei der Entwicklung seiner Modelle – braucht aber dringend weiteres Geld.

Sollten staatliche Finanzhilfen vom Bund und dem Land Bayern nicht in den nächsten Wochen fest zugesagt sein oder Investoren neues Geld geben, drohen den Angaben zufolge drastische Einschnitte im Geschäftsbetrieb, bis hin zur Anwendung des „geltenden Insolvenzrechts“. Lilium hofft auf Staatsbürgschaften über insgesamt 100 Millionen Euro.

Jede Verschiebung im Zeitplan kostet Geld. Der bemannte Erstflug wurde von Ende dieses Jahres auf Anfang 2025 verschoben. Die Markteinführung ist für 2026 geplant, auch wenn dieses Datum im jüngsten Bericht nicht mehr explizit genannt wird. Erstmals verweist Lilium in einem Börsenbericht auf das Insolvenzrecht.

Der zweite deutsche Entwickler von Flugtaxis, Volocopter, hatte im Frühjahr ebenfalls mit einer Insolvenz gedroht. Durch eine Kapitalspritze der bisherigen Gesellschafter, darunter der chinesischen Geely-Gruppe, konnte dies aber abgewendet werden.

Volocopter hatte auch um Staatshilfe gebeten, was zunächst am Veto von Baden-Württemberg und Bayern scheiterte, während der Bund wohl grünes Licht gab. Bei Lilium ist es umgekehrt. Hier hat Bayern inzwischen eine Haftungsübernahme von 50 Millionen in Aussicht gestellt, während vom Bund der gleiche Betrag im Haushaltsausschuss bisher nicht bewilligt ist.

Liliums Finanz-Dilemma

Das Finanz-Dilemma von Lilium mit Sitz vor den Toren Münchens zeigt sich an wenigen Zahlen. Nach den Angaben an die US-Börsenaufsicht sind bisher Verluste über insgesamt 1,446 Milliarden Euro aufgelaufen – bei praktisch keinen Umsätzen. Allein im ersten Halbjahr 2024 lag der operative Verlust bei 185,9 Millionen Euro (Vorjahres-Zeitraum 128,5 Millionen Euro).

Durch die positive Neubewertung von Finanzanlagen lag der Nettoverlust im ersten Halbjahr bei 86,9 Millionen Euro. Die verfügbaren Finanzmittel (Cash) lagen zur Jahresmitte bei knapp 110 Millionen Euro. Lilium berichtet über fortgeschrittene Gespräche mit dem Bund und Bayern über Finanzhilfen. Die Zustimmung wird in den nächsten Wochen erwartet.

Bis die endgültigen Dokumente erstellt sind, werde es weitere drei bis fünf Wochen dauern. Bisherige Investoren hätten eine Kapitalspritze von 32 Millionen Euro bereits zugesagt und dies zum Teil von den Staatshilfen abhängig gemacht.

Das Unternehmen berichtet über weitere Fortschritte bei der Entwicklung seines E-Flugmodells, das wie ein kleiner Senkrechtstarter-Regionalflieger eingesetzt werden soll. Die ersten drei Modelle sind entweder bereits fertig, oder die Produktion ist angelaufen. Im ersten Halbjahr 2025 soll die Produktion des vierten Modells beginnen.

Als großen Entwicklungserfolg wertet Lilium, dass jetzt der „Power-On“-Meilenstein beim ersten Modell in der endgültigen Konstruktion erreicht wurde. Für die Techniker ist es der Beleg, dass die Stromversorgung samt angeschlossener Elektronik wie geplant funktioniert. Wie bei einigen Elektroautos basiert das Stromnetz auf einer 900-Volt-Architektur, womit die Batterien relativ schnell geladen werden können. Quelle: ‚welt.de‚, Gerhard Hegmann.

Bleifreies AVGAS für Cessna 172 S/R zugelassen

Der Einsatz des bleifreien Avgas-Treibstoffs Swift 100R ist von der US-Luftfahrtbehörde FAA für die Cessna Typen 172 S und R genehmigt worden.

Der US-Treibstoffhersteller „Swift Fuels“ aus West Lafayette in Indiana, hat von der US-Luftfahrtbehörde FAA eine ergänzende Musterzulassung STC (Supplemental Type Certificate) für den bleifreien Avgas Treibstoff Swift 100R (R für Renewable) erhalten. Das STC bezieht sich auf den Lycoming-Motor IO-360-L2A, der in den Cessna Typen 172 S und R verbaut ist. Für diese Flugzeugtypen erteilte die FAA ebenfalls die Zulassung mittels STC. Swift 100R verfügt über eine Motoroktanzahl (MON) von 100, wie das verbleite Avgas 100LL. Eine ASTM-Spezifikation für Swift 100R ist derzeit in Arbeit. Die Produktionsspezifikation hat bereits die erste Runde des sogenannten Balloting-Prozesses durchlaufen. Eine Approved Model List (AML), die in Zusammenarbeit mit der FAA erstellt wird, soll eine Betankung möglichst aller Flugzeugmuster, die auf Avgas angewiesen sind, ermöglichen.

Der Treibstoff ist laut Swift Service Instruction SI-1 mit allen bisher bekannten zugelassenen Kraftstoffsorten problemlos mischbar und erfordert keinen Umbau am Motor oder an der Zelle. Auch sind bei unsachgemäßem Gebrauch keine Veränderungen oder gar Schäden an Lack und Oberflächen des Flugzeugs zu befürchten. Die Europa-Niederlassung von Swift Fuels, die Swift Fuel GmbH mit Sitz in Saarbrücken, treibt die Validierung und formale Anerkennung der amerikanischen STC’s bei der EASA voran, welche zeitnah von der europäischen Luftfahrtbehörde erwartet wird. Dr. Thomas Albuzat, Chemiker und Pilot, leitet die Niederlassung.

Die Task Force Avgas der Bundeskommission Motorflug des DAeC weist darauf hin, dass Avgas UL91 für die allermeisten Flugzeuge im Vereinsbetrieb eine praktikable Alternative zum Avgas 100LL ist. Neben der Umwelt wird auch der Flugmotor geschont, weil keine Bleirückstände mehr entstehen. Behindert wird die Verbreitung von UL91 durch das noch dünne Versorgungsnetz für diesen Kraftstoff. Hinzu kommt der Irrglaube, man müsse für die Verwendung des bleifreien Flugbenzins ein STC, also eine Ergänzende Musterzulassung (EMZ) nachweisen. Letzteres ist jedoch nicht erforderlich, denn UL91 ist ein „Aviation Gasoline“ (Avgas).

Es genügt die Durchführung des EASA Standard Change CS-SC202. Es reichen ein ausgefülltes Formblatt, die Plakatierung der Tankeinfüllöffnungen am Flugzeug und ein Einleger in das AFM, das Flughandbuch. Hier stellt die Task Force Avgas das notwendige Rüstzeug kostenfrei zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass das Triebwerk für UL91 zugelassen ist. Quelle: ‚DAeC‚.

„FoF“ aus Behördensicht

Autor: Guido Frey, IG Fliegen ohne Flugleiter, Paderborn. In einer kleinen, nicht repräsentativen, telefonischen Umfrage unter den Behörden ergab sich zum Theme „Fliegen ohne Flugleiter“ dieses Bild:

Einige Behörden treiben das Thema derzeit schon von sich aus. Hier sind wieder lobend die Bezirksregierung Münster und Düsseldorf in NRW zu erwähnen, die hierzu eigene Musterkonzepte erarbeitet haben bzw. schon entsprechende Infoveranstaltungen abgehalten haben. Erste Genehmigungen sind bereits erteilt worden, weitere sind noch in Bearbeitung.

Hier spielen aus Behördensicht zwei Faktoren eine Rolle:
Es gibt dort bereits einige „moderne“ Genehmigungen für Verkehrslandeplätze, die nur die Anwesenheit von RFF während des Flugbetriebes fordern. Damit war es leicht, den Betrieb in Abwesenheit eines Flugleiters in PPR-Zeiten zu gestatten. Flugplätze, die ihr Betriebskonzept stark an das von der Bezirksregierung herausgegebene Konzept angelehnt haben, sind hier ebenfalls im Vorteil, da der Prüf- und Abstimmungsaufwand geringer ist.

Hier kam die Bitte auf, sich im Konzept an die Behörde auf die wesentlichen Dinge zu beschränken und Platzinterna nicht in den Antrag oder das Konzept an die Behörde zu schreiben. Der bisher von uns gescholtene Landesbetrieb Mobilität in Rheinland Pfalz hat nun erste Genehmigungen zum Thema erteilt und will sich um eine zügige Abarbeitung der weiteren Anträge kümmern. Das begrüßen wir sehr!

Hier kam aus Behördensicht die Rückmeldung, dass es im Bereich RLP noch einige Plätze gäbe, die die Auflagen bezüglich RFF aus den NfL 2023-1-2792 noch gar nicht umgesetzt hätten. Dies ist ein dringendes Thema für alle Flugplätze (auch für solche, die gar kein Fliegen ohne Flugleiter anstreben!)! Die entsprechende NfL ist nun seit mehr als einem Jahr in Kraft und die Umsetzungsfrist ist im April diesen Jahres abgelaufen. Der Landesbetrieb habe hier bereits vor geraumer Zeit eine entsprechende Mail an alle Flugplätze verschickt, hierzu aber bisher kaum Rückmeldung erhalten. Wer also die NfL bei sich noch nicht umgesetzt hat (Alarmplan, öffentlich zugängliche Feuerlöscher etc.) sollte dies dringend nachholen und der eigenen Behörde Vollzug melden!

In Sachsen sind auch schon erste Genehmigungen erteilt worden und es geht gut voran. Hier würde die Behörde sogar gerne mehr Anträge bearbeiten, stellt aber momentan noch eine gewisse Zurückhaltung auf Seiten der Flugplätze fest.

Hessen ist in diesem Bereich ebenfalls fleißig. Auch hier wurden bereits einige Genehmigungen erteilt, wie Sie am Beispiel des Flugplatzes Elz am Ende dieses Newsletters sehen können.

In Bayern ist im Norden die Zurückhaltung der Flugplätze angeblich recht groß. Es seien dort bisher nur sehr wenige Anträge eingegangen, die derzeit bearbeitet würden.

Im Süden Bayerns hingegen liegen momentan diverse Anträge vor, die intern kategorisiert worden sind (Das Vorhandensein z. B. von kreuzenden Wegen ist hier aus Sicht der Behörde ein Grund für eine gründlichere Prüfung des Antrages). Dementsprechend gäbe es eine unterschiedliche Prüfungsdauer.

In Mecklenburg-Vorpommern liegen momentan 3-4 Anträge von Sonderlandeplätzen vor. Diese werden derzeit bearbeitet. Dabei hat die Behörde den Flugplätzen das Konzept aus NRW mit an die Hand gegeben und ist dem Vorhaben gegenüber sehr aufgeschlossen. Als Rückmeldung kam hier, dass mit der Genehmigungsänderung auch eine entsprechende Änderung der Flugplatzbenutzungsordung einhergehen sollte. Autor: ‚Guido Frey, IG Fliegen ohne Flugleiter, Paderborn‘.

AOPA-Nordatlantik-Seminar

In diesem Seminar lernen Sie, was Sie für einen Flug über den Atlantik mit einem kleinen Flugzeug wissen müssen. Anforderungen an den Piloten sowie an das Flugzeug, Streckenplanung und -wetter, Luftraumstruktur, Funkverkehr und Seenotausrüstung sind Themen des Seminars.

Dozent ist Arnim Stief, der selbst den US-ATPL für ein- und mehrmotorige Land- und Wasserflugzeuge und entsprechende Lehrberechtigungen hält und bereits mehr als 300 Überführungsflüge über den Nordatlantik absolviert hat. Anmeldungen / Quelle: ‚AOPA Germany‚.

Baloise groundet Hagelflieger

Der Versicherungskonzern Baloise verzichtet auf den Einsatz eines Hagelfliegers. Eine speziell ausgerüstete Cessna war seit 2018 jeweils im Sommer ab dem Flugplatz Birrfeld gestartet, um Wolken mit Silberjodid zu «impfen» und so Hagel zu verhindern. «Die Wirkung der Flüge konnte nicht messbar nachgewiesen werden», sagte Thomas Schöb, Leiter Kundenleistung bei der Baloise in einem Interview mit dem Regionaljournal Aargau-Solothurn von SRF.

Wolken wurden geimpft

Von 2018 bis 2023 war ein einmotoriges Leichtflugzeug mit Spezialausrüstung jeweils in der Hagel-Saison von Mai bis September unterwegs, um gezielt Gewitterwolken anzufliegen und sie mit Silberjodid zu impfen. Damit werde verhindert, dass sich grosse und schwere Hagelkörner bildeten, hiess es.

Ziel der Flüge ab dem Flugplatz Birrfeld war laut Baloise unter anderem, die Zahl der Hagelschäden an Autos zu vermindern. Im Herbst 2020 teilte das Unternehmen mit, dass der hagelbedingte Schadenaufwand im Vergleich zu den Jahren 2000 bis 2017 auf konstant tiefem Niveau geblieben sei. Bei der Wolkenimpfung gab es eine wissenschaftliche Zusammenarbeit mit der ETH Zürich sowie einen «Hagelbeirat» aus Experten.

30 bis 40 Mal pro Saison

Einsatzgebiet waren grosse Teile der Deutschschweiz, wie Baloise am Freitag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mitteilte. Der Flieger sei, je nach Wetterbedingungen, etwa 30 bis 40 Mal pro Saison gestartet. Zur Abdeckung der ganzen Schweiz wären rund vier zusätzliche Flugzeuge notwendig gewesen.

SRF-Meteorologe Simon Eschle sagte im Radio-Interview, die Hagelimpfung funktioniere zwar im Labor, in der Praxis aber eher nicht. Das Problem sei, dass es wissenschaftlich kaum nachweisbar sei, ob solche Methoden eine Wirkung hätten. Quelle: ‚argoviatoday.ch‚.

„System-Power-on“ für Lilium-Jet

Lilium hat bei der Entwicklung seines elektrischen Jets einen Meilenstein erreicht. „Power-on“ entspricht dem Akzeptanz-Testverfahren der konventionellen Verkehrsflugzeug-Herstellung. In der „Power on“-Phase wird geprüft, wie alle Strukturteile sowie die hydraulischen und elektrischen Systeme in die Zelle eingebaut wurden. Diese Phase schließt die Modifikation des Flugzeugs ab und prüft, ob alles so funktioniert und eingeschaltet werden kann, wie es soll.

  • System-Power-on“ ist der Start der Bodentest-Kampagne von Lilium Jet.
  • Der erste Lilium Jet, MSN 1, soll die Sicherheit für den ersten pilotierten Flug bestätigen, der für Anfang 2025 geplant ist.
  • MSN 2, das erste Flugzeug, welches Lilium mit einem Piloten an Bord fliegen wird, ist in der Endmontage.

MSN 1 soll Liliums Labor-Testflugzeug „Eisvogel“ werden. Das ist ein voll funktionsfähiges Flugzeug und Bestandteil des Zertifizierungs-Programmes sein, Mit ihm sollen Flug-Sicherheit und Einhaltung der Lufttüchtigkeits-Anforderungen bestätigt werden.

Mit MSN 2, welcher sich ebenfalls in der Endmontage befindet, will Lilium Anfang 2025 mit einem Piloten an Bord fliegen. Der MSN-3-Rumpf ist in Produktion. Lilium will bis zur Typzertifizierung, die für 2026 geplant ist, sechs Testflugzeuge fliegen.

Im August dieses Jahres hat Lilium die erste Phase der elektrischen Integrationstests im firmeneigenen Energiesystem-Labor (EPSL) abgeschlossen. Die Firma hat dort mehrere elektrische Kernfunktionen getestet, darunter Hochspannungs-Verteilung, Niedrigspannungs-Umwandlung und -Verteilung, Gesundheitsberichte und Ladesysteme. Bei der Stromversorgung wird Hochspannung (900 Volt) angewendet und zur Versorgung der Niederspannungs- und Avioniksysteme, einschließlich Cockpit-Display, Flugsteuerung, Kommunikation, Navigation und Überwachungssysteme, transformiert.

Windparks werden wieder dunkel

Bisher sind Windräder auch nachts meist unübersehbar – denn sie leuchten immer wieder rot auf, als Warnung für tieffliegende Hubschrauber und Flugzeuge. Manche stört das. Jetzt soll bald damit Schluss sein. Möglich macht das eine neue Technik.

Zum Jahreswechsel wird neue Technik Pflicht

Diesmal wird es aber klappen, erwartet Bernd Wust vom Landesverband Bayern des Bundesverbands Windenergie (BWE) – zumindest in den meisten Fällen: „Ich denke, dass ein ganz großer Teil der Windenergieanlagen bis Ende 2024 umgerüstet sein wird. Wir haben allerdings noch den ein oder anderen Problemfall, bei dem es länger dauert.“

Oberfränkische Firma stellt Windrad-Beleuchtung her

Im oberfränkischen Gefrees, im Landkreis Bayreuth, baut die Firma Trade Wind Energy (TWE) jedes Jahr mehrere Tausend Warnblinkleuchten für Windräder. Die neue Steuerungstechnik für die „BNK“ kommt von der Schwesterfirma Lanthan in Niedersachsen. Daneben gibt es in Deutschland noch eine Handvoll weiterer Anbieter. Nach Angaben von Lanthan sorgt das System dafür, dass die Warnleuchten an Windrädern für ungefähr 97 bis 98 Prozent der Zeit ausgeschaltet bleiben.

Transponder-Technik brachte Durchbruch

Bei Lanthan und den meisten anderen Anbietern funktioniert das Ganze über Transponder, die in Luftfahrzeugen seit einigen Jahren verpflichtend eingebaut und eingeschaltet werden müssen. Diese senden ständig selbsttätig Signale mit ihrer aktuellen Position aus. „Die empfangen wir und werten sie aus“, erklärt Gerd Möller von Lanthan. Das geschieht automatisch per Computer.

Wenn sich ein Flugzeug oder Hubschrauber einem Windpark auf vier Kilometer nähert, müssen die Warnleuchten eingeschaltet werden. Lanthan aktiviert sie sicherheitshalber bereits bei einem Abstand von zehn Kilometern. Wenn sich nicht direkt ein Flugplatz in der Nähe befindet (was den Bau von Windrädern meist ohnehin verhindert), passiert das selten.

Eigenes Radar für jeden Windpark war zu teuer

Diese transpondergestützte Technik ist seit 2020 verfügbar – und das war der Durchbruch. Denn seither braucht nicht mehr jeder Windpark ein eigenes Radar, um die „bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung“ anzuwenden. Diese Primärradar-Systeme sind inzwischen vom Markt verschwunden.

Noch verfügbar ist neben der Transponder-Technik das sogenannte „Passivradar“. Diese Technik benutzt vorhandene Strahlung, etwa aus Radio- und Fernsehsignalen, die von Flugobjekten reflektiert wird. Das System fängt sie am Windpark auf und errechnet damit, ob ein Flugzeug in der Nähe ist. Insgesamt wurde durch den technischen Fortschritt das Ganze für die Windkraftbetreiber erschwinglich.

Windkraft-Branche hofft auf mehr Akzeptanz

Dass die neue Technik ab dem Jahreswechsel zur Pflicht wird, unterstützt die Branche daher. „Das ist natürlich ein ziemlicher Aufwand, den wir jetzt betreiben, wenn wir deutschlandweit über 16.000 bestehende Anlagen umrüsten“, sagt Bernd Wust vom BWE Bayern: „Aber wir sehen dadurch auch eine sehr große Chance, die Akzeptanz für die Windenergie in der Bevölkerung zu erhöhen.“

Technik oft eingebaut, aber noch nicht in Betrieb

Bisher leuchten noch deutlich mehr als die Hälfte der bestehenden Windräder nachts im Dauerbetrieb. In sehr viel mehr Windparks ist die neue Technik nach Angaben von Lanthan bereits eingebaut – kann aber noch nicht aktiviert werden, weil noch letzte Genehmigungen von der örtlichen Luftfahrtbehörde fehlen. Weil deutschlandweite Baumustergenehmigungen bereits vorliegen, sei es aber realistisch, die fehlenden Erlaubnisse in den kommenden Monaten zum Großteil noch zu bekommen. Quelle: ‚br.de‚.

-> Zum Artikel:‘Bayern kommt bei Genehmigungen für Windräder nicht hinterher‚.