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Piloten-Überlastung im Landeanflug

Die Bundestelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) wurde am 28.08.2020 um 16:10 Uhr1 durch die Rettungsleitstelle des Hochsauerlandkreises darüber informiert, dass ein zweimotoriges Flugzeug im Anflug auf den Flugplatz Arnsberg-Menden verunfallt sei. Die BFU entsandte ein dreiköpfiges Untersuchungsteam, das die Untersuchung an der Unfallstelle noch am selben Tag aufnahm.

Es wurde festgestellt, dass das Flugzeug während des Endanfluges in eine unkontrollierte Fluglage geriet und vor der Landebahn auf den Boden prallte. Die 3 Insassen erlitten schwere Verletzungen, das Flugzeug wurde schwer beschädigt.

Der Unfall ist darauf zurückzuführen, dass

  • der Pilot den Anflugwinkel nicht durch Erhöhung der Triebwerksleistung korrigierte bzw. den Anflug nicht abbrach.
  • der Pilot die Fluggeschwindigkeit während des Endanfluges nicht überwachte und das Flugzeug beim Abfangen in den überzogenen Flugzustand steuerte.

Zu dem Unfall hat beigetragen, dass

  • der Anflug nicht stabilisiert war und nicht abgebrochen wurde.
  • der Pilot die PAPI-Anzeige nicht beachtete, und die Überziehwarnung nicht wahrnahm.
  • die Vielzahl der sich ständig verändernden Anflugparameter mit hoher Wahrscheinlichkeit die Grenzen der Leistungsfähigkeit des Piloten überschritt und in der Folge das Flugzeug nicht mehr zielführend gesteuert wurde.
  • die Pistenmarkierungen nicht den vorgeschriebenen Standards entsprachen.

Im Verlauf der letzten 30 s des Endanfluges verringerte sich die Geschwindigkeit des Flugzeuges kontinuierlich. Dabei wurde ab 16:02:44 Uhr die Blue Line Speed2 und 2 s später die Minimum Approach Speed unterschritten. Um 16:03:04 Uhr unterschritt die Geschwindigkeit auch den Wert für die Minimum Control Speed und um 16:03:15 Uhr die Überziehgeschwindigkeit für Landeklappen 30°. Das Flugzeug prallte mehr als 200 m vor der Landebahnschwelle an einem Hang auf den Boden.

Der Pilot erklärte gegenüber der BFU, dass er aus Richtung Dortmund kommend zunächst in südöstliche Richtung flog, und dann in einer Linkskurve direkt den Endanflug der Piste 23 ansteuerte. Während des Endanfluges habe er die Blue Line Speed von 117 mph (102 KIAS) gehalten. Er habe den Anfang der Landebahn zur Landung anvisiert und schließlich die Triebwerksleistung auf Leerlauf gezogen. Nach Angaben des Flugleiters wehte der Wind während des Anfluges mit etwa 12 kt aus 230°. Ihm zufolge hatte das Flugzeug im Endanflug Fahrwerk und Landeklappen in ausgefahrener Stellung. Der Anflug habe normal ausgesehen. Er habe das Luftfahrzeug dann kurze Zeit nicht mehr beobachtet, um Eintragungen in den Computer vorzunehmen. Sein Kollege habe ihn dann angesprochen und auf die geringe Geschwindigkeit des Flugzeuges aufmerksam gemacht. Daraufhin habe der Flugleiter gesehen, dass das Flugzeug eine große Längsneigung nach oben hatte, durchsackte und nach unten aus seinem Sichtbereich verschwand. Das Luftfahrzeug prallte auf den Boden, die 3 Insassen wurden schwer verletzt. Der Flugleiter gab an, er habe den Piloten noch zweimal erfolglos über Funk gerufen und dann Alarm ausgelöst. Sein Kollege sei sofort mit anderen Helfern zur Unfallstelle gefahren.

Handlungen des Piloten
Die vorliegenden Flugwegdaten zeigen, dass der Pilot den Flugplatz anstelle über einen normalen Gegen- und Queranflug in den Endanflug zu fliegen mit östlichem Kurs die Anfluggrundlinie der Piste 23 kreuzte und anschließend eine Art Teardrop-Kurve in den Endanflug durchführte. Dieser persönlich gewählte Anflug beanspruchte die Leistungskapazitäten des Piloten in deutlich höherem Maße, als eine Standardplatzrunde. So musste er für die Steuerung des Luftfahrzeugs in relativ kurzer Zeit noch viel Geschwindigkeit abbauen, die Leistung zu den jeweiligen Konfigurationsänderungen anpassen, das Luftfahrzeug entsprechend trimmen und gleichzeitig den Radius der Teardrop-Kurve so steuern, dass er die Anfluggrundlinie trifft.

Aus der Aussage des Piloten und den Feststellungen am Wrack geht hervor, dass der Pilot die Landeklappen des Flugzeuges im Endanflug nicht vollständig, sondern lediglich auf etwa 30° ausgefahren hatte. Aus dieser Konfiguration resultierten ein etwas geringerer Widerstand sowie eine um ca. 3 kt höhere Überziehgeschwindigkeit des Flugzeuges.

Die Auswertung der Radar- und GPS-Daten des Fluges zeigt, dass während des Endanfluges, ab einer Entfernung von etwa 1 500 m von der Landebahnschwelle, das Flugzeug die Geschwindigkeit über Grund von 90 kt unterschritt. Unter Berücksichtigung des Gegenwindes von 12 kt unterschritt das Flugzeug damit zu diesem Zeitpunkt die „Blue Line Speed“ von 102 KIAS. Etwa ab dieser Entfernung begann das Gelände bis zur Landebahnschwelle der Piste 23 anzusteigen. Im Verlauf der weiteren etwa 34 s bis zum Aufprall verringerte sich die Fluggeschwindigkeit immer weiter und unterschritt bei einer Entfernung von 1 000 m vor der Schwelle etwa 80 kt über Grund, d.h. ca. 92 KIAS. Dies bemerkte der Pilot nicht. Die aufgezeichneten Daten zeigen ein kurzzeitiges Abflachen des Anflugwinkels bis auf etwa 3°, dieser wird jedoch dann wieder deutlich steiler. Das Abflachen des Anflugwinkels bei gleichzeitigem Rückgang der Geschwindigkeit spricht dafür, dass der Pilot dies mittels Ziehens am Höhenruder und ohne Leistungserhöhung der Triebwerke steuerte.

Ab etwa 14 Sekunden vor dem Aufprall, bei einer Geschwindigkeit von 70 kt über Grund (82 KIAS), befand sich das Flugzeug unterhalb des angezeigten 3°-Anflugwinkels der PAPI. Spätestens als das PAPI-System durch „vier Rote“ anzeigte, dass das Flugzeug viel zu tief war, hätte der Pilot die Triebwerksleistung erhöhen müssen, um noch die Pistenschwelle zu erreichen oder durchzustarten. Die Tatsache, dass er das „Auswandern“ des Zielpunktes auf der Landebahn nicht bemerkte, die Triebwerksleistung nicht erhöhte, während sich gleichzeitig die Geschwindigkeit immer weiter reduzierte, spricht dafür, dass der Pilot zumindest in dieser Phase die Asphaltfläche vor der eigentlichen Landebahnschwelle zur Landung anvisierte und währenddessen weder der PAPI-Anzeige noch der Fluggeschwindigkeit ausreichend Beachtung schenkte.

Die Kennzeichnungen und die Befeuerung der Asphaltflächen vor den Schwellen der Landebahn am Flugplatz Arnsberg-Menden waren nach Angaben des Flugplatzbetreibers installiert, um anfliegenden Piloten bei eingeschränkten Sichtbedingungen als Sichtreferenz zu dienen. Die Art der installierten Befeuerung dieser vorgelagerten Flächen sowie die entsprechenden Reifenabriebspuren vor der Pistenschwelle zeigen, dass die Asphaltfläche nicht nur als Backtrack-Fläche, sondern auch für Landungen genutzt wurde. Markierungen und Befeuerung entsprachen jedoch weder den Forderungen und Empfehlungen des ICAO Annex 14 noch den nationalen Regelungen. Die auf der vorgelagerten Asphaltfläche aufgebrachten großflächigen weißen Farbmarkierungen waren optisch wesentlich markanter als die deutlich älteren, verblassteren Markierungen der Schwelle und Pistenbezeichnung der Piste 23. Dies unterstreicht nach Ansicht der BFU, dass die Farbmarkierungen auf der vorgelagerten Fläche zu Verwechslungen und zur Ablenkung anfliegender Piloten führen konnten.

Die Auswertung der GPS-Daten zeigt, dass der Pilot bei 5 von 6 weiteren Anflügen auf die Piste 23 in Arnsberg-Menden zu kurz kam, während er bei Anflügen auf die Piste 07 seines Heimatflugplatzes nicht einmal vor der versetzten Landebahnschwelle aufsetzte. Die Aussage des Piloten, er habe bei diesen Landungen den ca. 530 m vom „Aufsetzpunkt der Verlängerung“ der Piste entfernten Rollweg A erreichen wollen zeigt, dass er die der Landebahnschwelle vorgelagerte Fläche als Flugbetriebsfläche interpretierte. Die Tatsache, dass am Flugplatz Arnsberg-Menden das Gelände und die Landebahn in Anflugrichtung ansteigen, begünstigte eine mögliche, optische Illusion eines zu steilen Anflugwinkels. Möglicherweise trug dies dazu bei, dass der Pilot in den letzten ca. 14 s vor dem Aufprall nicht bemerkte, dass das Flugzeug zu tief war. Das Unterschreiten der erforderlichen Fluggeschwindigkeit und das Überziehen sind in der Unfallstatistik vergleichsweise häufig auftretende Pilotenfehler. Im vorliegenden Fall verfügte der Pilot über große Erfahrung und Routine in der Bedienung seines Flugzeuges. Auf der anderen Seite lassen die Daten den Schluss zu, dass er im Endanflug über einen relativ langen Zeitraum (34 s) den Gleitwinkel durch Ziehen des Höhenruders und nicht mit einer Leistungserhöhung der Triebwerke steuerte.

Dies spricht dafür, dass er bei seiner Aufmerksamkeitsverteilung in dieser Phase das Scannen der Fluginstrumente, speziell der Fahrtmesseranzeige, vernachlässigte. Es ist sehr wahrscheinlich, dass der Pilot stattdessen auf die Situation außerhalb seines Flugzeuges fokussiert war. Er verlor das Situationsbewusstsein, hatte möglicherweise mit optischen Täuschungen zu kämpfen und überwachte den Flugverlauf sowie die Instrumente unzureichend. Auch die vor dem Aufprall insgesamt etwa 8 s lang ertönende akustische Überzieharnung führte nicht zu einer erkennbaren Reaktion des Piloten. Dies zeigt auch die von den Zeugen beschriebene, große Längsneigung des Flugzeuges nach oben. Die laut Flugdaten weiter zurückgehende Fluggeschwindigkeit erreichte innerhalb von 4 bis 5s die Überziehgeschwindigkeit von etwa 68 KIAS. Obgleich das Flugzeug sich bereits in sehr geringer Höhe über Grund befand, wäre bis zu diesem Zeitpunkt, bei unverzüglichem Handeln des Piloten, der Strömungsabriss noch vermeidbar gewesen. Wahrscheinlich unterlag er einer tunnelartigen Aufmerksamkeits-Verteilung, sodass er neben dem kritisch werdenden Anflugwinkel und der absinkenden Fluggeschwindigkeit auch den Warnton der Überziehwarnung nicht bemerkte. Obwohl der Pilot eine hohe Gesamtflugerfahrung besaß und auch in den letzten 90 Tagen häufig geflogen war, können auch altersbedingte Einschränkungen der Aufmerksamkeitsverteilung (Multitasking) und eine verlangsamte Reaktionsfähigkeit das Handeln des Piloten beeinträchtigt haben. Zur Zeit des Unfalls herrschten sehr gute Sichtflugwetterbedingungen. Der Wind kam während des Anfluges direkt von vorn mit 12 kt. Die Wetterbedingungen hatten keinen ursächlichen Einfluss auf den Unfall.

Befunde

  • Der Pilot besaß die für die Flugdurchführung vorgeschriebene Lizenz und Berechtigung. Sowohl insgesamt als auch auf dem Flugzeugmuster hatte er viel Flugerfahrung.
  • Die Untersuchung erbrachte keine Hinweise für eine akute gesundheitliche Beeinträchtigung des Piloten.
  • Es wurden keine Hinweise auf unfallrelevante technische Mängel am Luftfahrzeug festgestellt.
  • Die Masse des Luftfahrzeuges lag innerhalb des zulässigen Bereiches.
  • Die Wetterbedingungen hatten keinen ursächlichen Einfluss auf den Unfall.
  • Der Pilot wählte, anstelle eines Standardanfluges, einen Flugweg, der eine Kurve mit großer Querneigung erforderte, um in den Endanflug zu gelangen.
  • Der Pilot befolgte nicht die Kriterien für einen stabilisierten Anflug. Der gewählte Anflug erforderte stattdessen kontinuierliche Eingriffe in die Steuerung zur Reduktion der Geschwindigkeit und Anpassung der Triebwerksleistung an Konfigurationsänderungen.
  • Im kurzen Endanflug ließ der Pilot zu, dass durch seine Steuereingaben die geplante Anfluggeschwindigkeit (Blue Line Speed) unterschritten wurde und die Flug-Geschwindigkeit, begünstigt durch mangelhaftes Beobachten der Fahrtmesser-Anzeige, sich immer weiter verringerte.
  • Der Pilot konzentrierte seine Aufmerksamkeit sehr wahrscheinlich auf die der Piste vorgelagerte Fläche und bemerkte die rote PAPI-Anzeige nicht, als diese ein Unterschreiten des korrekten Anflugwinkels anzeigte. Er unterließ es, den Anflugwinkel durch Leistungserhöhung der Triebwerke zu korrigieren und zog stattdessen das Höhenruder.
  • Der Pilot reagierte nicht auf die akustische Überziehwarnung und das Flugzeug geriet nachfolgend in den überzogenen Flugzustand.
  • Die Spuren an der Unfallstelle und die Beschädigungen am Wrack zeigen, dass das Flugzeug mit großer Längsneigung auf den Boden prallte. Der Unfall war aufgrund der relativ geringen Aufprallenergie, überlebbar. Die Schwere der Verletzungen der Insassen wurde dadurch verstärkt, dass die Sitze des Flugzeuges lediglich mit Beckengurten ausgestattet waren. Durch kombinierte Becken- und Schultergurte hätten die Verletzungsfolgen deutlich vermindert werden können.
  • Die zum Unfallzeitpunkt in der AIP veröffentlichte Flugplatzkarte entsprach bezüglich der der Piste 23 vorgelagerten Flächen seit Jahren nicht dem tatsächlichen baulichen Zustand.
  • Die durch den Flugplatzbetreiber installierten Befeuerungen, Farbmarkierungen und Hinderniskennzeichnungen der Asphaltflächen vor den Schwellen der Landebahn am Flugplatz Arnsberg entsprachen weder den Forderungen und Empfehlungen des ICAO Annex 14 bzw. den nationalen Regelungen noch wurde dafür eine Genehmigung der zuständigen Landesbehörde beantragt.
  • Die Abweichungen der Kennzeichnungen und Befeuerung am Flugplatz von den geltenden Regularien und die Diskrepanz zwischen baulichem Zustand und veröffentlichter Flugplatzkarte wurden durch die zuständige Luftfahrtbehörde im Rahmen der Aufsichtsführung über Jahre nicht beanstandet.
  • Die auf den vorgelagerten Asphaltflächen aufgebrachten großflächigen weißen Farbmarkierungen waren optisch wesentlich markanter als die Markierung der Schwelle der Piste 23 und geeignet die Aufmerksamkeit des Piloten beim Landeanflug abzulenken.

Quelle / vollständiger Untersuchungsbericht: ‚BFU, Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung‚.

Wege zu mehr Sicherheit im Luftsport

Seit Jahrzehnten haben wir im Luftsport ein viel zu hohes Unfallrisiko. Haben wir uns etwa mittlerweile daran gewöhnt, dass seit mehr als 30 Jahren die Todesrate bei 13 Toten je 1 Mio. Segelflugstarts liegt?

Wenn wir mehr Wirkung entfalten wollen bei der Reduzierung der Risiken im Luftsport, reicht es nicht aus, nur mehr vom Selben zu tun! Aus Sicht eines Organisations-Entwicklers gibt es zwei wesentliche Handlungsstränge. Wir sprechen hier ganz allgemein von Funktionsoptimierung und Prozessmusterwechsel. Im klassischen Change-Management optimiert man entweder bestehende Prozessabläufe oder es wird ein weiterer und größerer Entwicklungssprung durch neue Denkansätze und Handlungsmuster angestrebt. Im Falle der Verbesserung der Flugsicherheitsprozesse gilt es, beides zu tun!

Viele Prozessschritte im jetzigen System sind systematisch nach Verbesserungs-Potenzialen zu untersuchen. UND es gilt, einen neuen Denk- und Handlungsansatz hinzuzufügen. Damit ist der in der modernen Sicherheitswissenschaft entwickelte Ansatz der Dynamischen Flugsicherheit gemeint, mit dem die oben besprochenen Mängel im System weitestgehend behoben werden können. Hier wird schnell deutlich, dass wir mit diesem zweiten Handlungsstrang unseren Aufwand für mehr Sicherheit erhöhen müssen.

Die Einführung Dynamischer Flugsicherheit ist mit einem neuen Ausbildungsfach verbunden. Sicherheitsarbeit muss und kann gelernt und gelehrt werden. Im Grunde ist es völlig unverständlich, dass wir ausgebildetes Fachpersonal für alle technische Fragen (z.B. Werkstattleiter) vorhalten, es jedoch für Sicherheitsfragen nichts Vergleichbares gibt! Die Denkschule der Dynamischen Flugsicherheit gibt hier den neuen, zweiten Handlungsstrang vor. So wie die ICAO für DTO die Einführung von Safety Management Systemen vorschreibt, müssen wir auf die Besonderheiten des Vereinsbetriebes adaptierte Safety Managementsysteme (SMS) flächendeckend installieren. Das ist jedoch nicht einfach machbar, sondern setzt ein entsprechendes Qualifizierungs-Programm voraus. Ein möglicher Ansatz ist, verschiedene Tiefen von Wissen und Können über Sicherheit einzuführen, abgestuft nach Funktion und Erfordernis in den Vereinen. Zusammenfsssend lässt sich sagen, dass eine Reduzierung des Risikos im Luftsport mehr und andere Anstrengungen erforderlich macht. Am Beispiel der fehlenden Stall-Warnung in Segelflugzeugen wird deutlich, dass erkannte Unfallursachen (Stall/Spin) quasi über 20 Jahre nicht in wirkungsvolle Maßnahmen münden! Ein technischer Vorschlag dazu liegt vor. Allein mit Verbesserungen im bestehenden System werden wir die erforderlichen Entwicklungen in der Flugsicherheit nicht hinbekommen. Wir müssen zusätzlich die Methoden der dynamischen Flugsicherheit anwenden. Das setzt erhebliche Anstrengungen bei Qualifizierung und Ausbildung in Flugsicherheit voraus. Quelle/vollständiger Bericht: ‚Siegfried Baumgartl, Thomas Kurz‚.

Schleppflieger-Absturz in Lienz: Fluglehrer verurteilt

Ein 57-Jähriger ist am Landesgericht Innsbruck zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er soll im Vorjahr am Flugplatz in Nikolsdorf (Bezirk Lienz) bei einem Schulungsflug den Absturz eines Schleppflugzeuges herbeigeführt haben. Der Pilot starb.

Wegen grob fahrlässiger Tötung stand der 57jährige Osttiroler Segelfluglehrer vor Gericht. Im Juni 2023 wurde bei einem Unfall am Flugplatz Nikolsdorf ein 43-jähriger Kärtner getötet. Er war der Pilot eines Motorflugzeugs, das das Doppelsitzer-Segelflugzeug, in dem der Angeklagte gemeinsam mit einem 66jährigen Südtiroler saß, in die Höhe zog.

Bei dem Segelflugzeug löste sich die Cockpithaube, wodurch es nach oben schnellte und das Schleppflugzeug nach vorne kippte und abstürzte. Weshalb sich die Haube öffnete und was danach geschah, stand im Zentrum der Verhandlung.

Angeklagter bekannte sich nicht schuldig
Die Cockpithaube zu schließen, sei die letzte Handlung vor dem Start gewesen, sagte der Angeklagte vor der Richterin aus. Die Verriegelungsstifte seien ordnungsgemäß in den Ösen gewesen, die Hebel nach vorne geschoben, das habe der Kontrollblick bestätigt. Dass die Haube verschlossen gewesen sei, bestätigte auch jener 66jährige Südtiroler, der mit an Bord des Segelfliegers war. Er war es auch, der beim Start das Flugzeug steuerte.

Der Südtiroler, der länger nicht geflogen war, sei von der Thermik überrascht worden, weshalb das Segelflugzeug höher geriet als gewünscht. Der Angeklagte habe ihn angewiesen, nach unten zu steuern. Dabei habe er wohl zu stark nachgedrückt, so der 66-jährige Zeuge, weshalb das Flugzeug wieder auf der Rollbahn aufschlug. In dem Moment habe der angeklagte Fluglehrer eingegriffen und das Flugzeug stabilisiert.

Anschließend habe wieder der Zeuge das Steuer übernommen – allerdings nur kurz. Nach rund 40 Sekunden klappte die Haube auf. Der Angeklagte sagte, er habe daraufhin mit einer Hand gesteuert und mit der anderen versucht, die Cockpithaube nach unten zu ziehen. Das sei aber nur bis auf ca. 10 cm gelungen. Dass er den Grundsatz „first fly the aircraft“, also immer zuerst das Flugzeug zu steuern, missachtet habe, verneinte der Angeklagte. Er bekannte sich nicht schuldig.

Zu Freiheits- und Geldstrafe verurteilt
Schließlich riss das Seil, das den Motorflieger mit dem Segelflugzeug verband. Der Motorflieger stürzte ab und zerschellte am Boden. Die Richterin wollte wissen, warum weder der Angeklagte noch der Zeuge das Segelflugzeug vorher ausgeklinkt hätten. Der Angeklagte erwiderte, dass er dachte, die Situation in den Griff zu bekommen. Der Zeuge meinte, das wäre ihr sicherer Tod gewesen.

Ein Gutachter wies darauf hin, dass es bereits mehrere Fälle gegeben habe, bei denen sich die Haube öffnete. Zu einem Unfall sei es dabei aber nie gekommen. Öffnen könne sich die Haube nur, wenn sie unsachgemäß verschlossen oder der Verschlusshebel bewegt werde.

Die Richterin sprach den Angeklagten wegen grob fahrlässiger Tötung schuldig. Dass sich die Cockpithaube des Segelflugzeugs öffnete, sei auf menschliches Versagen zurückzuführen. Laut Gutachten könne ein technischer Defekt ausgeschlossen werden. Die verhängte Freiheitsstrafe von sechs Monaten ist bedingt, zudem wurde der Mann zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt und er muss Schmerzensgeld an die Hinterbliebenen des getöteten Kärntners zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Quelle: ‚ORF‚.

An Uncomfortable Truth

Honest question: raise your hand if you’ve ever given the rudder wag for a takeoff then think to yourself “Did I put the spar pin in?” Now, the harder question: when that happened, did you release or continue the takeoff and hope for the best?

An Uncomfortable Truth
An old fighter pilot saying goes “It is better to die than to look bad, but it is possible to do both.”

While I don’t agree with it, there is a bit of truth to that quote. Many of us have a bias where we don’t want to look bad. It’s the reason we take pride in our landings. It’s why we don’t want someone to climb through us in a thermal. It’s why we don’t want to come in last. It’s why we continue a takeoff rather than abort on a contest day when you’re number 3 to launch and there are 30 gliders behind you. “I don’t want to look bad” says the voice in our head, and more often than not…we listen.

When We Talk About Discipline We Are Really Talking About Ego
My standard briefing that I give to every first officer I fly with at my airline ends with “For the love of God, if you see me doing something that doesn’t look right or that you think is stupid, SAY SOMETHING ABOUT IT AND DO NOT ASSUME I’M DOING IT ON PURPOSE. I will do the same for you.” We make mistakes in aviation. The more aviation you commit, the more mistakes you will commit. It’s simple math. I’m lucky in my two crewmember jet: there’s an extra set of eyes for quality control. When I’m in the glider, it’s just me. That little bit of paranoia in the back of my head becomes my other crew member. When I find myself thinking “Is this stupid?”, more often than not the answer is yes.

That may mean the sweet contest finish at 50’ now becomes a boring downwind to landing. It may mean that this half-knot thermal I’ve been working at 800’ for the last twenty minutes as a cirrus layer fills in probably isn’t going to get better. It may mean that I’m probably not going to make up 700’ in the last 5 miles of this final glide. It may mean I’m going to land out. I might even land out in a trainer that takes five people and an hour to de-rig. And I’m okay with that. You need to be too, or you should take up a different hobby. I have it on good authority that golf is far less likely to kill you, can cost just as much, and is equally successful in alienating you from your family. Seriously. My insurance premiums will thank you.

Being disciplined really just means that we are always putting the successful outcome of the flight above the goal of having a “fun” flight or looking good. It means acknowledging that our egos can do us more harm than good, and it means that sometimes we’re going to end up at the back of the grid or get back to the field with the glider in the trailer.

Disciplined Flying in the Real World
Flying in a disciplined manner means staying within the envelope of both our aircraft’s limitations that have been established by the manufacturer and our own, personal limitations for the type of flying we are doing. I can actually see your eyes rolling back in your head as you sigh and say “Yes, KAREN, I know how personal limitations work. How do I unsubscribe from this thing again…”

Fight that urge and keep reading.
When I was regularly flying air shows, one of the manoeuvres I performed was a reverse 1/2 Cuban with roll on the 45-degree up line. In order to have a successful outcome, my first gate was at the entry. I needed a minimum of 200 knots of airspeed to enter. If I had 199 knots, it was a fly-through. The second gate was at the top of the manoeuvre: I needed a minimum of 2000’ of altitude gain and a maximum indicated airspeed of 100 knots. If I was 1’ short of altitude or 1 knot fast on airspeed, I didn’t pull through. Those were personal limitations for that specific manoeuvre, and I had a very strong reason to adhere to them. Mostly, I didn’t want to hit the dirt and turn into a flaming ball of wreckage in front of 50,000 people. It’s a powerful motivation to do the right thing.

That seems like an extreme example, but the only difference between my personal limitations of airspeed and altitude at an air show vs. your personal limitations regarding the minimum altitude and airspeed you want to try and thermal at is the number of witnesses if something goes wrong.

As I fly, I have hard limits for almost every aspect of the flight as well as a contingency plan for what I’m going to do if I get to one of those limits. I include checklist usage as part of that. I won’t push out to the grid until I’ve done a complete assembly checklist. I won’t get into the glider until I’ve done a critical assembly check with someone that I trust to do it correctly. I won’t hook up the tow rope until I have completed a before-takeoff checklist. I definitely won’t land until I’ve completed a before-landing checklist and verified the landing gear is actually down and locked.

It works. I catch mistakes. Often, I find that I catch more mistakes the more regularly I’m flying because, like the relationship between energy and velocity, complacency is directly proportional to the square of proficiency. My wife has extended this method to include every aspect of a contest flight, down to when she turns on her inReach and backup loggers.

We Do This For Fun, But It’s A Serious Business
Many of us are not flying as much as we would want right now due to shelter-in-place orders and social distancing. When the glider clubs and airports open back up and tows become readily available again most of us will be extremely cautious for our first assembly and flight. “I haven’t done this in a while, better be careful.”

Hold on to that feeling of caution. Use this forced downtime as a hard reset on your own style of flying, and really assess the risks that you have taken in the past and are willing to take in the future.

I’ll leave you with a quote from my favourite air boss I ever worked on the air show circuit, Ralf Royce:

  • Perfection is expected
  • Excellence will be accepted
  • DO NOTHING DUMB

Source: ‚Hugh Grandstaff / Wings & Wheels‚.

Online-Vortragsreihe zur Flugsicherheit

Nächster Termin ist am Dienstag, 10. Oktober 2023.
Der Bundesausschuss Flugsicherheit im DAeC bietet eine Online-Vortragsreihe zu verschiedenen Themen aus der Flugsicherheit an. „Alles FluSi“ findet immer am zweiten Dienstag im Monat statt. Bereits die ersten Ausgaben waren sehr gut besucht, sodass die Reihe fortgesetzt wird. Der nächste Termin ist am Dienstag, 10. Oktober 2023, geplant. Um teilzunehmen, müssen sich Interessierte in einem Online-Anmeldeformular eintragen. So kann der Bundesausschuss gezielt auf alle Wünsche eingehen. Der Link zum Zoom-Meeting wird im Vorfeld per E-Mail verschickt. Das Anmeldeformular für den nächsten Termin am 10. Oktober ist hier zu finden. Quelle: ‚BWLV‚.

Strömungsabriss kurz nach dem Start

Kurzdarstellung
Der Pilot landete sein Luftfahrzeug am 30.07.2022, von seinem Heimatflugplatz Pfullendorf (EDTP) kommend, nach einem Durchstartmanöver und neuerlichem Anflug um ca. 11:10 Uhr auf der Piste 04 am Flugplatz Reutte-Höfen (LOIR). Am 31.07.2022 startete der Pilot sein Luftfahrzeug auf der Piste 04 des Flugplatzes Reutte-Höfen. Beim Startlauf triftete der Pilot mit dem Luftfahrzeug auf der Piste nach links ab, korrigierte aber gleich nach rechts zur Pistenmitte hin. Der Startlauf dauerte deutlich länger als im Handbuch vorgesehen, das Abheben erfolgte sehr spät, es wurde steil nach oben gezogen. Als das Luftfahrzeug abgehoben hatte, triftete es wieder nach links ab und verlor nach steilem Anfangssteigflug an Höhe. In einer Entfernung von ca. 880 m vom Abhebepunkt kam es zum Aufprall auf dem Dach eines einstöckigen Einfamilienhauses. Das Haus wurde schwer beschädigt. Es brach kein Brand aus. Zum Unfallzeitpunkt befanden sich keine Personen im Haus. An Bord befanden sich der Pilot und eine Passagierin. Beide überlebten schwer verletzt.

Ereignisse und Flugverlauf / Flug nach Reutte-Höfen am Vortag des Unfallfluges
Der Pilot landete sein Luftfahrzeug am 30.07.2022, von seinem Heimatflugplatz Pfullendorf (EDTP) kommend, nach rund einer Stunde Flugzeit nach einem Durchstartmanöver und neuerlichem Anflug um ca. 11:10 Uhr auf der Piste 04 am Flugplatz Reutte-Höfen (LOIR). Am Flugplatz Pfullendorf wurden lt. Aufzeichnung des Flugsportvereins Pfullendorf e.V. am 30.07.2022 140 l Avgas zugetankt (die vor der Betankung vorhandene Kraftstoffmenge in den Luftfahrzeugtanks ist unbekannt). Der Flugplatz Pfullendorf verfügt über eine 609 m lange Graspiste in komplett hindernisfreiem Gelände. Der Flug nach Reutte erfolgte aus Westen kommend über den Hopfensee und den Forggensee. Auf Höhe von Schwangau erfolgte eine Kursänderung nach Süden zum Alpsee nahe der Königsschlösser. Die weitere Flugroute führte zwischen Reutte und Lechaschau entlang des Flusses Lech entgegen der Flugrichtung möglicher abfliegender Luftfahrzeuge bis östlich der Piste des Flugplatzes Reutte-Höfen, wo eine Umkehrkurve nach links zurück über die Marktgemeinde Reutte bis nahe dem Alpsee ausgeführt wurde. Dort wurde mit einer Umkehrkurve nach links wieder Richtung Reutte und in weiterer Folge in die Rechtsplatzrunde der Piste 04 eingeflogen. Es erfolgte ein Durchstartmanöver, wobei eine Kursabweichung nach links über die Ortschaft Platten westlich der B198 Lechtalstrasse (also nicht entlang des publizierten Platzrundenverlaufs) aufgezeichnet wurde. Nach Information über Funk, dass die verlautbarten Verfahren eingehalten werden mögen, erfolgte eine Rechtskurve über den Lech. Danach eine Linkskurve über Reutte und eine Umkehrkurve nach links wieder über Reutte in die Mitwindstrecke der Rechtsplatzrunde zu Piste 04, auf der die Landung stattfand.

Unfallflug am 31.07.2022
Am 31.07.2022 startete der Pilot sein Luftfahrzeug auf der Piste 04 des Flugplatzes Reutte-Höfen. Ein Zeuge berichtete, dass die Klappen des Luftfahrzeuges anfangs eingefahren gewesen seien, der Pilot beim Startlauf mit dem Luftfahrzeug auf der Piste nach links abgedriftet sei, aber gleich nach rechts zur Pistenmitte hin korrigiert habe. Der Startlauf habe sehr lange gedauert, das Abheben sei sehr spät erfolgt und es sei steil nach oben gezogen worden. Ein Zeuge gab an, dass zuvor das Heck des Luftfahrzeuges „stark nach unten zeigte“. Ein Zeuge berichtete zudem, dass zu diesem Zeitpunkt die Klappen gesetzt waren. Als das Luftfahrzeug abgehoben hatte, sei es wieder nach links abgedriftet und habe nach steilem Anfangssteigflug an Höhe verloren. In einer Entfernung von ca. 880 m vom Abhebepunkt kam es zum Aufprall auf dem Dach eines einstöckigen Einfamilienhauses. Das Haus wurde schwer beschädigt. Es brach kein Brand aus. Zum Unfallzeitpunkt befanden sich keine Personen im Haus. An Bord befanden sich der Pilot und eine Passagierin. Beide wurden schwer verletzt.

Flugvorbereitung
Der Pilot legte keine Unterlagen gemäß VO (EU) Nr. 923/2012 Anhang SERA.2010 lit. b idgF. bzgl. Wetterberatung, Navigationsflugplan, Gewichts- und Schwerpunkts-Berechnung sowie Start- und Landestreckenberechnung für den Flug von Reutte-Höfen nach Pfullendorf (=Unfallflug) vor. Eine diesbezügliche schriftliche Anfrage der SUB an einen Vertreter des Piloten per E-Mail blieb unbeantwortet. Die für den Flugplatz Reutte-Höfen erforderliche PPR-Genehmigung wurde vom Piloten online über die Website des Flugplatzes eingeholt und wurde der SUB von der Flugplatz-Betriebsleitung als Ausdruck in Papierform vorgelegt. Im Luftfahrzeugwrack wurden mit dem Flugplanungs-Programm „SkyDemon“ erzeugte Flugplanungs-Unterlagen für den Flug von Pfullendorf nach Reutte-Höfen am Vortag des Unfallfluges in Papierform gefunden. Es wurde jedoch kein Tabletcomputer o.ä. im Luftfahrzeugwrack aufgefunden. Eine Anfrage bei SkyDemon ergab, dass am Unfalltag eine Planung für einen Flug von Reutte-Höfen nach Pfullendorf erstellt worden war. Details und Umfang sind nicht bekannt.

Andere Schäden
Das Luftfahrzeug stürzte in das Dach eines Einfamilienhauses. Das Dach und das Obergeschoss des Einfamilienhauses wurden erheblich beschädigt, sodass das Bewohnen des Hauses bis auf weiteres behördlich untersagt werden musste. Der gesamte Treibstoff aus den Luftfahrzeugtanks ergoss sich in die unterhalb der Einschlagstelle befindliche Dachkonstruktion und ein Zimmer im Obergeschoß sowie in einen vor dem Haus befindlichen kleinen Koi-Teich.

Verteilung und Zustand der Wrackteile
Das Luftfahrzeug steckte zwischen Traufe und First im Dach eines Einfamilienhauses. Die Dachneigung betrug 20 Grad. Das Luftfahrzeug war durch die Feuerwehr mittels Spanngurten vor dem Abrutschen gesichert worden. Das Heck des Luftfahrzeuges war hinter dem Passagierraum abgeknickt, die Heckscheibe war zerborsten, die Verblechung war bis auf den Luftfahrzeugbodenteil aufgerissen. Die Frontscheibe war zerborsten, Teile davon wurden bis auf den Boden an der Rückseite des Hauses geschleudert. Tondachziegeln waren im Bereich der Einschlagstelle großflächig zerstört, verschoben und lagen teilweise am Boden vor dem Haus und im unter der Einschlagstelle befindlichen Zimmer, dessen Gipskartondecke durchbrochen und ins Zimmer gefallen war. Die Traglattung des Daches und massive Dachbalken/Sparren waren durchschlagen. Ein Doppelschornstein mit Kamindach war durch die linke Tragfläche abgeschlagen und auf das Dach in Richtung First geschleudert worden. Die linke Tragfläche wies nahe der Flügelwurzel eine massive Einschlagspur des abgeschlagenen Kamins auf. Die Dachrinne an der Traufe war zerstört. Die linke Tragfläche war an deren Vorderseite im Bereich des Randbogens durch den Anprall an der Traufe beschädigt. Die gesamte Tragfläche mit dem Kabinendach wurde in Bezug auf die Luftfahrzeugzelle gegen den Uhrzeigersinn verdreht. Der Kabinenboden war im Bereich der Vordersitze verbogen und gestaucht, die Sitzschienen der Vordersitze waren verbogen bzw. geknickt und gebrochen. Der Motor war mit Brandschott und Instrumentenbrett sowie Motor-Verkleidung nach oben verschoben. Die Mittelkonsole unterhalb des Instrumentenbretts war im Zuge der Insassenbergung durch die Feuerwehr herausgeschnitten worden, Kabel und Seile waren durchtrennt. Die rechte Cockpittüre und der rechte vordere Sitz waren ebenfalls im Zuge der Bergung der Insassen durch die Feuerwehr entfernt worden. Beide Propellerblätter waren vorhanden, mit der Propellernabe verbunden und wiesen Verformungen und Spuren auf, die auf Motorleistung zum Zeitpunkt des Aufpralls hinweisen. Das Bugrad war unterhalb des Federbeins abgetrennt.

Beladung und Schwerpunkt
Die errechnete Abflugmasse war unter der im Flughandbuch angegebenen höchstzulässigen Abflugmasse. Das Moment und der Schwerpunkt lagen etwas außerhalb der im Flughandbuch angegebenen zulässigen vorderen Grenze.

Wenn ein Pilot versucht, mit einem Luftfahrzeug im Langsamflugbereich mit einer Fluggeschwindigkeit zu steigen, die unter der Fluggeschwindigkeit für den besten Steigwinkel (Vx) liegt (Geschwindigkeit, bei der der größte Höhengewinn in kürzestmöglicher Horizontalentfernung erzielt wird), kann das Luftfahrzeug in einen Zustand kommen, der als „Fliegen auf der Rückseite der Leistungskurve“ bekannt ist. Unter diesen Umständen fliegt das Luftfahrzeug mit niedriger Geschwindigkeit mit dem Motor auf hoher Leistungseinstellung und einem extremen Anstellwinkel. Diese Konfiguration bringt das Flugzeug in einen Zustand hohen Luftwiderstands. Wenn der Pilot versucht, sich nähernde Hindernisse zu überwinden indem er den Anstellwinkel erhöht, nimmt die Fluggeschwindigkeit weiter ab, bis ein Strömungsabriss eintritt. Dies ist besonders während eines Anfangssteigfluges in niedriger Höhe gefährlich, da der Pilot die Nase des Luftfahrzeuges senken und auf Höhe verzichten müsste, um die richtige Geschwindigkeit für den Steigflug wieder zu erreichen.

Die Startleistungsdaten im Flughandbuch zeigen, dass das Luftfahrzeug in der Lage war, unter den gegebenen Bedingungen problemlos abzuheben und über die Hindernisse im Abflugsektor zu steigen. Es ist daher wahrscheinlich, dass der Pilot versuchte, das Luftfahrzeug mit weniger als der besten Steigwinkelgeschwindigkeit zu fliegen als sich dieses den Hindernissen in der Verlängerung der Piste näherte, das Luftfahrzeug bei niedriger Fluggeschwindigkeit blieb und sich auf der Rückseite der Leistungskurve befand, bis der Strömungsabriss auftrat. Wahrscheinlich schätzte der Pilot die Flughöhe als zu gering ein, um eine Geschwindigkeitserhöhung durch Senken der Luftfahrzeug-Nase herbeizuführen.

Wahrscheinliche Faktoren

  • Geringe Erfahrung des Piloten auf dem Unfallluftfahrzeug
  • Keine Erfahrung des Piloten auf höher gelegenen Flugplätzen
  • Elevation des Flugplatzes und Dichtehöhe
  • Keine Erfahrung des Piloten auf Flugplätzen mit Hindernissen im An- bzw. Abflugsektor
  • Keine Alpenflugerfahrung des Piloten
  • Mangelhafte und unzureichende Flugvorbereitung des Piloten
  • Nichteinhaltung örtlicher Flugverfahren
  • Das Luftfahrzeug kam nach dem Abheben in geringer Flughöhe in einen Strömungsabriss

Quelle/vollständiger Bericht: ‚Sicherheits-Untersuchungsstelle des Bundes‚.

Planes in 2 fatal Alaska crashes had holes in floats

Federal investigators have found holes in the floats of two small planes that crashed on Alaska waterways in the past month, leaving both of their pilots dead. The National Transportation Safety Board released preliminary reports on the crashes Thursday. The information sheds new light on both the Sept. 25 Whiskey Lake crash near Skwentna that killed 67-year-old Anchorage woman Janell Rude and two dogs, and the Oct. 5 Chena Marina Airstrip crash near Fairbanks that killed 75-year-old wilderness guide Jerald Stansel. No one else was aboard either plane. According to the Whiskey Lake report, Rude was flying from the lake to Anchorage’s Lake Hood Seaplane Base. Family members reported her overdue on the afternoon of her trip, and a family friend flew over the lake and spotted the wreckage of the flipped plane. Alaska State Troopers said a U.S. Air Force rescue team responded to the lake and recovered Rude’s body from the Cessna 180.

NTSB investigators found that the plane’s controls were working, with the propeller blades bent — suggesting the plane’s engine was running during the crash. They counted a total of seven patches on the plane’s “heavily corroded and discolored” floats, including a single patch on the severed left float “with another patch on top of it.” Clint Johnson, the NTSB’s Alaska chief, emphasized Friday that data in both of Thursday’s reports were preliminary. He confirmed that the wear on the Whiskey Lake plane’s floats was under investigation. “There was a pretty good-size, plate-size, dinner-platter-size hole in that (left) float, and the floats were in pretty tough shape as far as corrosion and pitting and just in pretty poor shape,” Johnson said. Johnson said damage to the Whiskey Lake plane’s floats resembled that seen in the July 2020 crash of a floatplane that flipped during a landing at Lake Hood in Anchorage. The NTSB ultimately found the probable cause of that crash, which both of the plane’s occupants safely escaped, to be “the failure of the left float bottom due to corrosion, which resulted in a loss of control during the water landing.”

In the report of the Oct. 5 Chena Marina Airstrip crash, investigators said witnesses saw Stansel loading his Cessna 185 with various cargo including “fishing gear, various sets of hip waders, filled fuel jugs, backpacks, a generator, and camping gear.” He then tried to take off from the marina but aborted his takeoff and began taxiing on the water for another run. According to the report, many people watched Stansel’s takeoff run. One of them told investigators that the engine appeared to be running at full power. “He noted that after the airplane turned around and began to back-taxi, the airplane’s attitude was nose low in the water, and the floats were almost completely submerged,” investigators wrote. “He added that it appeared that the pilot was using an unusually high-power setting for taxi.” As the plane was taxiing, it suddenly rolled to the left and then nosed over, with the cabin sinking as the Cessna flipped. “Numerous good Samaritans and first responders attempted to free the pilot trapped inside the submerged airplane, but unrestrained cargo in the cabin shifted forward during (the crash) and rescuers were unable to free the pilot from the cockpit of the inverted, submerged airplane,” investigators wrote. Troopers said Stansel was taken to Fairbanks Memorial Hospital after the crash, where he was pronounced dead. Investigators found two holes at the front of each of the plane’s floats, which Johnson said were apparently left open after the replacement of bumpers fitted as shock absorbers to soften impacts against docks.

“The airplane was loaded to the point where those holes were submerged,” Johnson said. “And we’re theorizing at this point right now that that’s probably how the water got into the forward compartments into the floats.” The NTSB is still trying to determine how much cargo was loaded into Stansel’s plane. Damage to floatplanes’ aluminum floats can be difficult to spot beneath the waterline, Johnson said, but general aviation aircraft are required to undergo annual inspections to determine their airworthiness. The NTSB is still investigating exactly what caused the two fatal crashes — but the common element involving the planes’ floats, Johnson said, has caught investigators’ attention. “You know, that’s our job, is to look at how accidents took place, find out the circumstances and the sequence of events and then make recommendations to keep it from happening again,” Johnson said. “Whether it’ll be recommendations that come out of this, I can’t tell you at this point right now, but we do want to at least get the word out.” The NTSB will later release a factual and final report on both crashes. Source: ‚AlaskaRepublic‚.

Herzversagen in der Luft

Es war ein tragisches Unglück, als im August ein Motorsegler nach einem dreistündigen Flug von Magdeburg in zwei Wohnhäuser in Lübbrechtsen im Landkreis Hildesheim einschlug. Zweimal sei das Flugzeug über dem Ort gekreist, bis es letztlich zu Boden stürzte. Wegen des vollkommen zerstörten Wracks war man vom sofortigen Tod des 79jährigen Piloten ausgegangen. Doch er starb wohl nicht durch den Absturz, wie ein Bericht der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) nun offenbarte. Einen Großteil seines Fluges sei der Pilot bereits tot gewesen.

Aus dem Bericht ist zu entnehmen, dass der Mann ein erfahrener Pilot gewesen sei, der viele Tausend registrierte Flugstunden habe vorweisen können. Mit seinem Motorsegler des Typs Scheibe SF 25 C war er am 26. August alleine um 14:59 Uhr vom Flughafen Magdeburg-Cochstedt (EDBC) gestartet. Während des Fluges stand der Mann zunächst über Funk im Kontakt mit dem Flugleiter. Er sei Richtung Harz gesegelt und hatte angekündigt, nun nach Magdeburg zurückkehren zu wollen. Am östlichen Harzrand kam es allerdings zu einem Vorfall. Der Pilot änderte plötzlich seinen Kurs. Danach brach der Funkkontakt ab.

Flug über die Region
Der Motorsegler bewegte sich jetzt hingegen des Plans in Richtung Braunschweig. Auf die Anfrage des dortigen Towers reagierte er nicht, sodass zwei weitere Flüge nur verzögert starten konnten. Über dem Flughafen Braunschweig drehte der Motorsegler dann Richtung Hannover ab. Beim Eintritt in die Flugzone Hannover versuchte der zuständige Tower ihn über eine Notfrequenz zu kontakten. Dies verlief aber ebenfalls erfolglos. Nun segelte das Flugzeug in südliche Richtung und erreichte den Landkreis Hildesheim.

Absturz in Wohnhäuser
Zeugen hätten übereinstimmend angegeben, dass sich der Motorsegler aus Nordosten kommend der Ortschaft Lübbrechtsen angenähert hätte und dabei sehr niedrig geflogen sei. Das Flugzeug geriet in Querlage und stürzte anschließend gegen 18:02 Uhr ab. Dabei prallte es in zwei Wohnhäuser. Wie die Polizei mitteilte, wurden dabei keine weiteren Personen verletzt. Zum größten Teil steckte das Wrack in einem der beiden Gebäude, in das es ein Loch gerissen hatte. Beim Aufprall wurde die Rumpfstruktur von ursprünglich 7,6 auf gerade mal 4 Meter zusammengestaucht. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Obduktion des Toten angeordnet. Diese hatte Hinweise auf ein Herzversagen gegeben. Quelle: ‚RegionalHeute.de‚. Foto: ‚Fliegerschule Birrfeld‘.

Unsichere Steuergestänge. Sicherheits-Empfehlung.

Vorgeschichte
Ende Mai 2022 fanden auf dem Flugplatz Sion (LSGS) die Regionalmeisterschaften im Segelflug unter Leitung des Segelflugvereins «Vol à Voile Club Valais» (VVCV) statt. Am 28. Mai 2022 schrieb die Wettbewerbsleitung eine Aufgabe entlang der Hauptachse des Wallis aus, die bis in die Region der Riederalp und dem Col de la Forclaz führte. Die nicht-eigenstartfähigen Segelflugzeuge wurden mit Schleppflugzeugen in den Warteraum an den nordöstlich von Sion gelegenen Berghängen geschleppt. Anschliessend starteten die eigenstartfähigen Segelflugzeuge und stiegen ebenfalls in diesen Warteraum.

Verlauf des Unfalls
Der Pilot des als HB-2320 eingetragenen, eigenstartfähigen Segelflugzeuges DG 800-B startete am 28. Mai 2022 um 14:53 Uhr vom Flugplatz Sion (LSGS). Auf einer Flughöhe von rund 2200 m/M schaltete der Pilot den Motor des Flugzeuges aus und fuhr das Ausklapptriebwerk in den Rumpf ein. Anschliessend flog er in mehreren langgezogenen Achten dem Westhang der Crêta Besse entlang und gewann dabei stetig an Höhe. An diesem Hang flogen weitere Segelflugzeuge, die auch an der Regionalmeisterschaft teilnahmen.

Um 15:14 Uhr sahen mehrere Piloten, wie sich ein Segelflugzeug, bei dem es sich um die HB-2320 handelte, im Trudeln (Vrille) befand und nach wenigen Umdrehungen um die Längsachse auf rund 2500 m/M auf dem steilen Berghang aufschlug. Das Flugzeug wurde beim Aufprall, der nicht überlebbar war, zerstört. Siehe auch Unfallmeldung der Kantonspolizei Wallis.

Steuerorgane und Steuergestänge
Das Segelflugzeugmuster DG-800 B ist mit konventionellen Steuerflächen ausgerüstet: Höhen- und Seitenruder befinden sich am Heck, Quer- und Wölbklappen als Flaperons kombiniert sowie Bremsklappen sind an den beiden Tragflächen angebracht. Die Steuerung von Höhen- und Querruder erfolgt über den Steuerknüppel, der sich zwischen den Beinen des Piloten befindet, die Betätigung der Wölbklappen und der Bremsklappen über entsprechende Hebel auf der linken Cockpitseite. Das Seitenruder wird über Pedale bewegt.

Die Bewegungen an Steuerknüppel und Wölbklappen- resp. Bremsklappenhebel werden über Steuerstangen (push-pull-rods) und Umlenkhebel durch den Rumpf und die Tragflächen resp. das Leitwerk an die Steuerflächen übertragen. Dabei sind die Steuergestänge hinter Verkleidungen geführt und deshalb nicht einsehbar. Gewisse Enden der Stahlrohre dieser Steuergestänge sind mit einem Innengewinde versehen. In dieses ist ein Gelenkkopf mit Aussengewinde eingeschraubt, der mittels einer Mutter, die der Hersteller als Kontermutter bezeichnet, und Fächerscheibe gegen eine ungewollte Verdrehung gesichert ist.

Technische Befunde
Die bisherige Untersuchung des Segelflugzeuges ergab folgende Feststellungen betreffend die Steuerorgane und das Steuergestänge:

  • Diverse Kontermuttern an Gelenkköpfen mit Aussengewinde des Steuergestänges waren lose.
  • Die Fächerscheiben zwischen den losen Kontermuttern und Steuerstangen waren vorhanden.

Bei zwei weiteren in der Schweiz resp. Norditalien verunfallten DG-800 B mit ähnlichem Baujahr wurden gleichartige Befunde betreffend gelöste Kontermuttern an Steuerstangen festgestellt. Zu diesen Unfällen wurden bisher noch keine Zwischen- oder Schlussberichte veröffentlicht.

Sicherung der Gelenkköpfe
Beim verunfallten Segelflugzeug des Musters DG-800 B waren diverse Kontermuttern bei den Gelenkköpfen der Steuerstangen lose, was sich nicht durch die Folgen des Unfalls erklären liess. Daraus kann geschlossen werden, dass sich die Verbindungen bereits vor dem Unfall gelöst haben und dieser Zustand möglicherweise seit längerer Zeit bestand.

Das unbeabsichtigte Lösen der Kontermuttern an den Steuerstangen kann die Betriebssicherheit der Steuerelemente beinträchtigen. Dies stellt ein Sicherheitsdefizit dar, deshalb die SUST eine Sicherheitsempfehlung ausspricht. Es ist denkbar und naheliegend, dass das Design der Steuerelemente bei der DG-800 B in ähnlicher Art und Weise auch bei anderen Segelflugzeugmustern und Herstellern verwendet wird. Aus diesem Grund ist es wahrscheinlich, dass das obengenannte Sicherheitsdefizit auch bei anderen Segelflugzeugmustern und Herstellern auftritt, weshalb die SUST einen entsprechenden Sicherheitshinweis ausspricht.

Sicherheitsempfehlung
Bei einem verunfallten, eigenstartfähigen Segelflugzeug des Musters DG-800 B waren diverse Kontermuttern bei den Gelenkköpfen der Steuerstangen lose, was sich nicht durch die Folgen des Unfalls erklären liess. Daraus kann geschlossen werden, dass sich die Verbindungen bereits vor dem Unfall gelöst haben und dieser Zustand möglicherweise seit längerer Zeit bestand. Nicht festgezogene oder nicht korrekt gesicherte Kontermuttern an den Steuerstangen können die Betriebssicherheit der Steuerelemente beinträchtigen.

Sicherheitshinweis
Hersteller, Halter und Eigentümer von Segelflugzeugen sollten die Unversehrtheit der Steuergestänge regelmässig überprüfen und insbesondere sicherstellen, dass die Sicherungen an Steuerelementen sachgemäss angebracht sind. Quelle / vollständiger Zwischenbericht: ‚SUST‚.

Der bei diesem Unfall tragisch verunglückte Pilot Bert Willing hat 2008 diesen beachtenswerten Aufsatz zum Thema ‚Wie überlebt man den Segelflug? geschrieben.

Segelflugzeug auf Alm notgelandet

Im Pinzgau hat es Samstagnachmittag, 18. Juni 2022 einen Einsatz von Rettungskräften nach der Notlandung eines Segelflugzeugs auf einer Alm bei Zell am See gegeben. Der 74-jährige Pilot aus Deutschland stieg unverletzt aus und wurde per Hubschrauber ins Tal gebracht. Wegen zu geringer Flughöhe dürfte es am Samstag zu dem Zwischenfall gekommen sein, meldet die Polizei. Der erfahrene Pilot schaffte es, auf einer Wiese nahe der Schützingalm über dem Zeller Stadtteil Thumersbach aufzusetzen. Weil das Gelände dort steil ist, rutschte das Segelflugzeug nach dem geglückten Manöver ein paar Meter ab. Der Pilot blieb unverletzt. Die Besatzung des Rettungshubschraubers Alpin Heli 6 brachte ihn zum Flugplatz Zell am See, von wo er bei einem Schleppflug gestartet war.

„Maschine ist Totalschaden“
Das Segelflugzeug wird auf dem Berg vom Besitzerverein abgeholt – dem Alps Flying Club. Dessen Sprecher Christoph Scholz sagte dem ORF am Sonntag, man sei sehr froh, dass der Pilot unverletzt sei. Die Maschine sei nach dieser Landung leider ein Totalschaden. Fachleute könnten sich die Ursache für den Zwischenfall bisher nicht erklären, deshalb werde man nun digitale Flugdaten auswerten. In ersten Berichten hatte es am Samstag noch irrtümlich geheißen, das Segelflugzeug sei unbeschädigt, und der Pilot sei leicht verletzt worden. Die Schwalbenwand steht zentral im Mitterpinzgau zwischen Maria Alm, Saalfelden, Maishofen, Zell am See und Bruck an der Glocknerstraße.

Almbauer als Augenzeuge
Die Besatzungen des Zeller Notarzthubschraubers und des Polizeihubschraubers der Flugeinsatzstelle auf dem Salzburg Airport waren zur Hilfeleistung im Einsatz. Die Alarmierung kam telefonisch vom Betreiber einer nahen Almhütte, der Augenzeuge des Endanfluges vor der Notlandung wurde. Quelle: ‚ORF‚.

Absturz in den Bodensee

Am Donnerstag, 28. April 2022, ist ein Kleinflugzeug bei Staad in den Bodensee gestürzt. Der Pilot, ein 72-jähriger Schweizer, dürfte allein unterwegs gewesen sein. Er ist beim Unfall verstorben. Bei der verunfallten Maschine handelt es sich um ein Kleinflugzeug, welches nach dem Start beim Flughafen Altenrhein bei Staad in den See gestürzt ist.

Am 18. Februar 2021 ereignete sich ebenfalls bei bei Staad kurz vor der Landung bei Nebel ein Unfall mit Absturz einer zweimotorigen Maschine in den Bodensee. Damals konnte der Pilot sich aus der Maschine retten.

Zu hoher Stress im IFR-Anflug

Kurzdarstellung
Das einmotorige Flugzeug stürzte nach 2 Stunden Aufenthalt im Warteverfahren (Holding) und einem ILS-Anflug neben der Landebahn ab. Am Ereignistag startete der Pilot um 08:49 Uhr1 vom Sonderlandeplatz Pattonville, um zum Flughafen Saarbrücken zu fliegen. Dort wollte er einen Geschäftstermin wahrnehmen. Der Flug wurde nach Instrumentenflug-Regeln (IFR) durchgeführt. Seine IFR-Freigabe erhielt er durch den Sektor Stuttgart von Langen Radar, danach wurde er an den Sektor Pfalz übergeben. Um 09:28 Uhr (07:48 UTC) befand er sich über dem Initial Approach Fix (IAF) Zweibrücken (ZWN), von dort begann der Pilot den Instrumentenanflug auf die Landebahn 27 des Flughafens Saarbrücken. Aufgrund nicht ausreichender Sichtverhältnisse brach er den Anflug ab und leitete das Fehlanflugverfahren ein. Um 09:44 Uhr (07:44 UTC) flog er in das Holding bei Zweibrücken ein und verblieb dort bis 11:37 Uhr (09:37 UTC). Während seines Aufenthaltes im Holding ZWN wurde der Pilot laut den vorliegenden Sprach-Aufzeichnungen der Flugsicherung (ATC) um 11:08:33 Uhr (09:08:33 UTC) gefragt, wieviel Zeit er denn noch habe. Der Pilot antwortete um 11:08:35 Uhr: „[…] ich hab noch Stunden Zeit vom Sprit her, und von oben her brennt ́s halt langsam weg, es wird immer mehr frei.“

Vom Tower erhielt der Pilot um 11:40:53 Uhr (09:40:53 UTC) folgende Freigabe: „[…] Saarbrücken tower, good morning again, RVRs runway touchdown – runway two seven touch down zone two two five meters, stop end two hundred meters, wind two niner zero degrees tree knots, runway two seven cleared to land.” Um 11:42:48 Uhr (ca. 2 500 ft AMSL) wurden dem Piloten die aktuellen RVR („touch down zone two five zero – stop end two hundred meters, wind check two seven zero tree knots“) mitgeteilt, die vom Piloten durch zweimaliges Drücken der Funktaste bestätigt wurden. Danach kam es zu keinen weiteren Meldungen der RVR (Runway Visual Range) durch ATC. Um 11:46:43 Uhr (09:46:43 UTC) wurde der Pilot vom Tower angewiesen, das Fehlanflugverfahren einzuleiten: „[…], follow standard missed approach procedure“. Dieser und fünf weitere Aufrufe wurden durch den Piloten nicht mehr beantwortet. Zu diesem Zeitpunkt dürfte der Unfall bereits passiert sein.

Der Flugweg wurde durch die zuständige Flugsicherungsorganisation aufgezeichnet. Diese Daten standen der BFU zur Verfügung. Die Radardaten zeigten, dass während des Anfluges eine Höhe von ca. 1 300 ft AMSL (ca. 200 ft AGL) nicht unterschritten wurde. Nach dem Erreichen des CAT I-Minimums wurde die Höhe von ca. 1 300 ft AMSL zunächst beibehalten. Die Radaraufzeichnungen des Flugweges (siehe oben) zeigen danach einen leichten Linksschwenk, dem sich unmittelbar danach ein Rechtsschwenk anschloss. Die Radaraufzeichnungen verzeichneten dabei einen Anstieg der Flughöhe auf ca. 1 400 ft AMSL. Danach endeten die Radaraufzeichnungen.

Beurteilung
Der Pilot war im Besitz der erforderlichen Lizenzen und Berechtigungen, um diesen Flug durchführen zu können. Seine Flugerfahrung nach Instrumentenflugregeln und sein Trainingsstand waren mit über 3700 Stunden IFR und 57 Starts und Landungen innerhalb der letzten 90 Tage als hoch zu bewerten. Die zum Zeitpunkt des Unfalles vorherrschenden Wetterbedingungen am Flughafen Saarbrücken lagen mit Sichtweiten von 150 m, einer Runway Visual Range (RVR) von 250 m und einer Vertikalsicht von nahezu Null weit unterhalb der erforderlichen Wetterbedingungen für einen CAT I-Anflug (RVR 550 m und Entscheidungshöhe 200 ft). Pilot, Luftfahrzeug und Flughafen waren nur für Anflüge nach CAT I zugelassen. Es ist aber wahrscheinlich, dass der Pilot aufgrund der sehr positiven Wettervorhersage (TAF-Ausgabezeit 05:00 UTC, für den Zeitraum von 09:00 bis 12:00 UTC: BECMG 6000 BKN 010) eine deutliche Verbesserung der Wetterbedingungen für den Zeitraum des Anfluges erwartet hatte. Ein Beleg dafür wäre, dass er deshalb solange im Warteverfahren verblieben war und einen zweiten Anflug durchführte. Es ist wahrscheinlich, dass der Pilot die Aktualisierung der Wettervorhersage (Ausgabe um 09:36 UTC TAF AMD) nicht mehr gehört hat, da er sich zu diesem Zeitpunkt bereits in der Vorbereitung seines Anfluges befunden haben dürfte.

Gemäß der EU-Verordnung Nr. 800/2013 NCC.OP.230 darf der verantwortliche Pilot ungeachtet der gemeldeten Runway Visual Range einen Instrumentenanflug beginnen. Jedoch müssen vor Erreichen von 1 000 ft AGL (Above Ground Level) über dem Flugplatz die erforderlichen RVRs gegeben sein. Fällt die gemeldete Pistensichtweite/Sicht nach Passieren von 1 000 ft AGL über dem Flugplatz unter das anzuwendende Minimum, darf der Anflug bis zur DA/H oder MDA/H fortgesetzt werden. Im vorliegenden Fall waren die erforderlichen RVRs vor Erreichen von 1 000 ft AGL nicht gegeben und ein Fehlanflugverfahren hätte eingeleitet werden müssen. Alle von ATC erhaltenen RVR-Werte wurden vom Piloten nicht zurückgelesen, sondern mit „RVRs are copied“ oder durch ein zweimaliges Betätigen der Funksprechtaste bestätigt. Da die RVR-Werte vom Piloten nicht zurückgelesen wurden, kann nicht gesagt werden, ob der Pilot den zuletzt gemeldeten RVR-Wert (two five zero) falsch verstanden hatte. Zudem bedeutet „hören“ nicht gleich „verstehen“, wenn die Arbeitsbelastung sehr hoch ist. Die Anflugkarte enthielt keinen Outer Marker (Markierungsfunkfeuer, OM). Dieser wurde ca. 4 Wochen vor dem Unfall stillgelegt. Ein OM ist bei einem ILS-DME-Anflug nicht erforderlich. Dennoch kann ein OM einen unter Stress stehenden Piloten dabei unterstützen, seine Position richtig einzuschätzen.

Der Pilot setzte laut den vorliegenden Radaraufzeichnungen den Anflug bis zum Erreichen der CAT I-Entscheidungshöhe (DA/H) fort. Dort flog er, ohne weiter zu sinken (das CAT I-Minimum wurde nicht unterschritten), einen Linksschwenk, dem sich ein Schwenk nach rechts anschloss. Die an der Unfallstelle festgestellte mittlere Position der linken Landeklappe (Durchstartposition), den vom Motoraufzeichnungsgerät während der letzten 30 Sekunden der Aufzeichnung registrierte gleichmäßige Anstieg von EGT/CHT (Leistungserhöhung) sowie die Radaraufzeichnungen mit einem Hö-
henanstieg auf 1 400 ft AMSL begründeten die Schlussfolgerung, wonach der Pilot sich zu einem Durchstartmanöver entschlossen und dieses eingeleitet hatte.

Da beide Kraftstoffbehälter beim Aufprall aufgerissen wurden, konnte die tatsächliche Restkraftstoffmenge nicht mehr mit Sicherheit ermittelt werden. Die durch einen Flughafenmitarbeiter nach dem Unfall auf einem Foto dokumentierte Restkraftstoffmenge und der starke Kraftstoffgeruch an der Unfallstelle weisen darauf hin, dass noch ausreichend Kraftstoff vorhanden war, um den Alternate Mannheim zu erreichen.

Eventuell vorhandener zeitlicher Druck durch den geplanten Geschäftstermin wird als unwahrscheinlich angenommen, da der Pilot der Flugsicherung und dem Abholer mitgeteilt hatte, dass er im Falle eines Fehlanfluges nach Mannheim ausweichen würde. Damit hatte der Pilot bereits eine konkrete Alternative geplant. In der Vergangenheit war der Pilot laut Zeugenaussage des Abholers bei Geschäftsterminen schon öfter zu Ausweichplätzen geflogen und hatte sich dort abholen lassen. Die verhältnismäßig hohe Flugerfahrung (IFR) des Piloten, sein strukturiertes Vorgehen, seine nach Außen kommunizierte Option, ein Fehlanflugverfahren durchzuführen und sich dann in Mannheim abholen zu lassen und die Tatsache, dass die Entscheidungshöhe nicht unterschritten wurde und ein Fehlanflugverfahren eingeleitet wurde lassen auf einen verantwortungsvollen Piloten schließen, der nicht bereit war, ein unnötiges Risiko einzugehen. In Kombination mit den vorhandenen Bodenspuren (Erstberührung mit Hauptfahrwerk und Heck) wird mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Fehler in der Sequenz des Durchstartmanövers (beispielsweise ein zu schnelles/weites Einfahren der Landeklappen mit anschließender Korrektur oder ähnliches) und daraus entstehender Ablenkung vermutet.

Schlussfolgerungen
Der Unfall ist mit hoher Wahrscheinlichkeit darauf zurückzuführen, dass es nach der vom Piloten getroffenen Entscheidung, ein Durchstartmanöver (Fehlanflugverfahren) einzuleiten, dieses nicht konsequent durchgeführt wurde und es dabei zu einem Kontrollverlust über das Flugzeug kam. Beitragender Faktor hierfür könnte der Stress gewesen sein, unter dem sich der allein fliegende Pilot aufgrund der hohen Arbeitsbelastung unter den extrem schlechten Wetterbedingungen befunden haben dürfte. Quelle / vollständiger Bericht: ‚BFU‚.

Unangemessene Lande-Einteilung

Kurzdarstellung
Beim Anflug eines Segelflugzeuge mit Heimkehrhilfe auf ein Außenlandefeld kam es in geringer Flughöhe zu einer Bodenberührung mit der Tragflächenspitze und zum anschließenden Aufprall auf dem Boden.

Fünf Teilnehmer hatten den Wettbewerbsflug nicht erfolgreich beendet, davon flogen zwei Luftfahrzeuge unter Motornutzung zum Zielflugplatz zurück und zwei Luftfahrzeuge waren um 14:37 Uhr und um 17:28 Uhr außengelandet. Die ASW 24 E verunfallte etwa 30 km nordöstlich des Wendepunktes Roßlau im Verlauf einer Außenlandung, nachdem sie ungefähr 140 km der Aufgabe abgeflogen hatte. Eine Meldung des Ereignisses ging weder bei der Polizei noch bei den Rettungsdiensten ein. Der Veranstalter des Wettbewerbs hatte gegen 19:00 Uhr der Polizei gemeldet, dass ein Segelflugzeug vermisst wird. Der Pilot war über Flugfunk bzw. telefonisch nicht erreichbar. Bei der von der Polizei eingeleiteten Suche nach dem Luftfahrzeug hatte diese zunächst das Mobiltelefon des Piloten lokalisiert. Die Besatzung eines daraufhin eingesetzten Polizeihubschraubers fand mithilfe einer Wärmebildkamera in der Nacht auf einem Feld das zerstörte Luftfahrzeug. Der Pilot war tödlich verletzt und das Luftfahrzeug zerstört.

Beurteilung
Die Spuren an der Unfallstelle belegen, dass der Motorsegler in sehr geringer Flughöhe bei ausgefahrenen Bremsklappen zuerst mit der linken Tragflächenspitze Bodenberührung hatte. Damit an der rechten Tragflächenwurzel ohne weitere Schäden das Auge vom hinteren Querkraftrohr rutschen kann, muss die rechte Tragfläche extrem nach vorn bewegt worden sein. Dies ist nur möglich, wenn das Luftfahrzeug mit der linken Tragfläche Bodenberührung hatte und dann mit dem Cockpit auf den Erdboden prallte. Ein solches Kollisionsszenario entsteht aber in aller Regel nicht aus einem rechtzeitig stabilisierten Endanflug, sodass es wahrscheinlich erscheint, dass die Bodenberührung mit der linken Tragfläche im Verlauf einer sehr niedrigen großen Richtungskorrektur erfolgte.

Außenlandefeld
Das abgemähte Außenlandefeld war nahezu eben und hindernisfrei, aufgrund der großen Nord-Süd-Ausdehnung war es für eine Landung gut geeignet.

Schlussfolgerungen
Der Flugunfall ist sehr wahrscheinlich darauf zurückzuführen, dass die Außenlandung nicht rechtzeitig begonnen und keine angemessene Landeinteilung mit stabilisiertem Endanflug geflogen wurde, sodass es zu einer Bodenberührung mit der linken Tragfläche und anschließendem Aufprall des Rumpfbugs auf den Erdboden kam. Vollständiger Bericht / Quelle: ‚BFU‚.

Startunfall wegen falschem Treibstoff und unbenutzter Checkliste

Ablauf
Das Flugzeug überrollte den Weg und eine ca. 160 m lange Wiese. Diese war kurz gemäht. Es wurden keine Bremsspuren festgestellt. Anschließend rollte das Flug-zeug durch niedrigen Wildwuchs und kollidierte auf einem Parkplatz mit einem abgestellten Auto. Das Flugzeug schob das Auto um ca. 90° zur Seite, drehte sich um etwa 180° nach rechts und kam zum Stehen.

Feststellungen
Über den Trainingsstand von Notverfahren, insbesondere von Startabbruchverfahren, lagen der BFU keine Nachweise des Piloten vor. Er gab an, aufgrund seiner hohen Erfahrung auf dem Flugzeugmuster keine Checklisten nutzen zu müssen. Startund Landestreckenberechnung wurden am Ereignistag nicht durchgeführt. Es wurden somit auch keine klaren Randbedingungen, wie z.B. Geschwindigkeiten zum Abheben, bestes Steigen, Überfliegen eines Hindernisses, für einen eventuellen Startabbruch oder eine Notlandung festgelegt. Der Pilot gab an, am Sonderlandeplatz Nabern/Teck üblicherweise kurz vor der Halbbahnmarkierung mit dem Flugzeug in der Luft zu sein. Laut Angaben des Passagiers, sowie in Abbildung 2 ersichtlich, versuchte der Pilot das Flugzeug auch am Ende der Piste noch in die Luft zu bekommen. Für die BFU ergaben sich keine Hinweise für einen Startabbruch durch den Piloten.

Die originalen Checklisten des Herstellers, sowie die im Bordbuch befindliche Checkliste in deutscher Sprache, wurden vom Piloten nicht angewendet. Diese hätten seine Aufmerksamkeit auf die Triebwerksparameter im Startlauf gelenkt und dadurch höchstwahrscheinlich auch die Bereitschaft für einen möglichen Startabbruch bei verminderter Motorleistung erhöht.

Durch die langjährige Verwendung von Kraftfahrzeugbenzin und das Einbringen von Verunreinigungen bei der Betankung mittels Kanistern, wurde im Kraftstoffsystem des Flugzeuges höchstwahrscheinlich der Kraftstoffdurchfluss im Bereich des Einspritz-Systems beeinflusst. Der Zustand der Zündkerzen wies auf ein ungleichmäßiges Verbrennungsbild hin. Der stark verrußte und verölte Zustand der Zündkerzen in Verbindung mit einem ungleichmäßigen Verbrennungsbild können aber auch ein Hinweis auf eine Fehlbedienung des Motors sein: Läuft z.B. die Kraftstoffpumpe dauerhaft auf „HIGH“ und/oder wird der Hebel für das Gemisch nicht über den im Cockpit angezeigten Kraftstofffluss für maximale Motorleistung eingeregelt, so kann das Gemisch verfetten und sich die Leistung aufgrund von zu viel Kraftstoff reduzieren.

Schlussfolgerungen
Der Unfall ist auf einen nicht erfolgten Startabbruch nach unzureichendem Aufbau von Geschwindigkeit aufgrund eines Leistungsverlustes des Motors im Startlauf des Flugzeuges zurückzuführen. Ursächlich für den Leistungsverlust des Motors waren höchstwahrscheinlich die Verwendung von nicht zugelassenem und verunreinigtem Kraftfahrzeugbenzin, sowie das Nichtnutzen von Checklisten und eine daraus möglicherweise resultierende Fehlbedienung des Motors. Quelle / vollständiger Untersuchungsbericht: ‚BFU‘.

Kleinflugzeug in Coburg abgestürzt

Beim Absturz eines Kleinflugzeugs an einem Flugplatz in Coburg ist am Freitag ein 62-jähriger Mann ums Leben gekommen. Der zweite Insasse, ein 34-jähriger Mann, wurde schwer verletzt, wie die Polizei mitteilte. Die Maschine war ersten Erkenntnissen zufolge beim Landeanflug abgestürzt. Die genaue Ursache war noch unklar. Ein Polizeisprecher vor Ort sagte, es habe sich um eine Flugstunde gehandelt: Der 62-Jährige sei der Fluglehrer, der 34-Jährige der Flugschüler gewesen. Wer das Flugzeug zum Unfallzeitpunkt tatsächlich steuerte, sei noch unklar. Der Rettungsdienst brachte die beiden Männer nach dem Absturz in eine Klinik. Der 62-Jährige sei in der Notaufnahme gestorben, teilte die Polizei mit. Die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung ermittelt zu den genauen Hintergründen. Quelle: ‚RND‚. Foto: ‚BR‚.

Zu nah. Zu langsam. Abgelenkt.

Der Pilot startete eine Minute und 26 Sekunden vor der Geländeberührung die Videoaufnahme mit seinem Mobiltelefon. Dieses führte er mit der rechten Hand, während er mit der linken Hand das Flugzeug steuerte. Es kann davon ausgegangen werden, dass er als Rechtshänder nicht die gleiche Routine im Steuern mit der linken Hand hatte. Die angezeigte Fluggeschwindigkeit betrug sechs Sekunden vor dem Unfall 80 km/h. Diese Geschwindigkeit ist in Geländenähe zu gering. Damit bestanden keine Sicherheitsreserven mehr. Wie die Kameraführung zeigt, war der Pilot an Stellen, bei denen er die drohende Bodenberührung und die zu geringe Geschwindigkeit hätte erkennen können, mit der Videoaufnahme beschäftigt. Die Kameraführung lenkte den Piloten offensichtlich vom Fliegen ab. Die eher tiefe Sitzposition des Piloten schränkte die durch den Instrumentenpilz verdeckte Sicht nach vorne und unten zusätzlich ein. Er konnte ab einem gewissen Zeitpunkt den ansteigenden Grat nicht mehr sehen. Das Fliegen über einem Grat erfordert genügende Geschwindigkeitsreserven, einen ausreichenden Abstand zum Gelände sowie eine aktive Geländebeobachtung. Die im vorliegenden Fall angewandte Flugtaktik entsprach diesen Anforderungen nicht und schuf damit eine wesentliche Voraussetzung zur Entstehung des Unfalls. Quelle: ‚SUST‚.

Im Nebel gestartet

Im Gemeindegebiet von Dornbirn stürzte am Donnerstagvormittag, 11.November, ein Sportflugzeug mit einer Person an Bord ab. Die einmotorige Maschine war nach Angaben der Rettungs- und Feuerwehrleitstelle (RFL) bei Nebel vom Flugplatz Hohenems gestartet und prallte nach Polizeiangaben aus bisher unbekannter Ursache gegen die Breitenberg-Wand. Die Bergung des toten Piloten gestaltete sich schwierig. Die Retter mussten sich teilweise zu der Absturzstelle abseilen. Ein Augenzeuge berichtete im Gespräch mit ORF Vorarlberg, dass er bemerkte, wie niedrig die Maschine flog. Anschließend hörte er nur noch den Knall des Aufpralls. Mittlerweile wurde das abgestürzte Flugzeug mittels Drohne und Wärmebildkamera im Gebiet des Steinbruches Unterklien gefunden. Das Wrack ist laut Polizei-Pressesprecher Horst Spitzhofer ausgebrannt.

Erfahrener Pilot
Der 51-jährige Dornbirner, der ums Leben kam, sei ein erfahrener Pilot gewesen. Fest steht, er konnte aufgrund des Nebels nicht auf Sicht starten. Für das Starten mit Hilfe der Instrumente sei der Pilot ausgebildet gewesen. Warum der 51-Jährige nach dem Start Richtung Memmingen nicht geradeaus geflogen ist, sondern eine Kurve Richtung Breitenberg gemacht hat, ist derzeit Gegenstand der Ermittlungen.

Austro Control: Schwierig im Nebel zu starten
Der Sprecher der Austro Control, Markus Pohanka, betont aber, wie schwierig es für Piloten sein kann, sich im Nebel zu orientieren. Man könne den Flug im Nebel mit Skifahren im Nebel vergleichen. Der Absturz in Hohenems-Dornbirn wird nun von der Flugunfall-Kommission umfassend untersucht. Es kann bis zu einem Jahr dauern, bis der Abschlussbericht vorliegt. Nach Polizeiangaben handelt es sich bei der Maschine um eine einmotorige Cessna P210N. An Bord befand sich ein 51-jähriger Mann aus Dornbirn. Sein Ziel war der Flughafen Memmingen in Bayern. Quelle: ‚ORF Vorarlberg‚.

Notlandung im Maisacker überstanden

Da waren die Schutzengel wieder fleißig: Nachdem ein Kleinflugzeug am Samstag bei St. Andrä im Lavanttal auf einem Maisacker notlanden hatte müssen, konnten der Pilot (58) und eine Passagierin (42), beide aus Wien, samt einem kleinen Hund selbst aus dem Wrack kraxeln. Sie waren zum Glück unverletzt geblieben. Das in St. Marein gestartete Flugzeug war gegen 14 Uhr bei St. Andrä im Lavanttal offenbar in Turbulenzen geraten. Dem erfahrenen Piloten gelang es noch, über eine Siedlung zu fliegen und anschließend auf einem Maisacker notzulanden. Das Kleinflugzeug kam auf dem Dach liegend zum Stillstand. „Als die Polizei eintraf, waren der Pilot und die Passagierin, die eine kleine Französische Bulldogge mithatte, bereits selbstständig und unverletzt ausgestiegen“, heißt es bei der Polizei. Das Kleinflugzeug wurde von einem Abschleppunternehmen geborgen und zum Flugplatz St. Marein gebracht, wo der Besitzer des Flugzeuges einen Standplatz hat. Quelle: ‚Krone.at‚.

Unfall mit Modellflugzeug in Stromleitung

Bei Gretzenbach SO ist ein 61-jähriger Mann durch einen Stromschlag tödlich verletzt worden. Der Grund: Er wollte einen Teil seines Modellflugzeugs aus einer Stromleitung befreien. Wie die Polizei des Kantons Solothurn in einer Medienmitteilung schreibt, wurde am Dienstagnachmittag auf einem Feld bei Gretzenbach SO ein lebloser Mann aufgefunden. Die Rettungskräfte konnten vor Ort nur noch den Tod des Mannes feststellen. Nach ersten Erkenntnissen war sein Modellflugzeug mit der freihängenden Stromleitung kollidiert und ein Flügel dort hängen geblieben. Beim Versuch, dieses Teil am Montag mit einer Aluminiumstange zu befreien, erlitt der 61-Jährige einen tödlichen Schlag aus der Starkstromleitung. Quelle: ‚Blick‚.

Unfall bei Flughafen in Weiden

Das Kleinflugzeug eines 52 Jahre alten Piloten setzte kurz vor der Landebahn auf und überschlug sich aus bislang ungeklärter Ursache, wie die Polizei am Montagabend mitteilte. Der Pilot und auch der 60 Jahre alte Co-Pilot konnten sich selbstständig aus dem beschädigten Flugzeug befreien. „Durch die naheliegende Luftrettung wurden sofort Erste-Hilfe-Maßnahmen eingeleitet. Beide Insassen kamen mit dem BRK mit mittelschweren Verletzungen ins Klinikum Weiden“, heißt es in einer Polizeimeldung. Fachkräfte, unter anderem vom Luftfahrtbundesamt, versuchen nun, die Ursache zu ermitteln. Der Sachschaden dürfte sich laut Polizei auf etwa 100.000 Euro belaufen. Quelle: ‚Tag24‚.

Unfall am Kuchelberggrat

Ein 60-jähriger Pilot aus dem Landkreis ist am Mittwoch, 11. August, mit seinem Segelflugzeug an einer Felswand im Bereich des Kuchelberggrates tödlich verunglückt. Die Bergung des Verstorbenen gestaltete sich als äußerst schwierig. Warum der Flieger abstürzte, ermittelt die Kriminalpolizei. Am Mittwoch machte sich der Einheimische mit einem Kleinflugzeug in Ohlstadt zu einem Rundflug auf. Am Abend kehrte er nicht mehr zurück. Jeglicher Kontaktversuch verlief ins Leere. Um 22 Uhr blieb dem Flugbetriebsleiter des Flugplatzes Ohlstadt-Pömetsried nichts anderes mehr übrig, als via Notruf bei der Integrierten Leitstelle den Segelflieger als vermisst zu melden. Sofort suchten der Polizeihubschrauber Edelweiß 3 und ein SAR-63-Helikopter nach dem verschollenen Fluggerät. Sie rechneten den letzten Standort aus: In den Ammergauer Alpen in der Nähe des Kuchelbergkopfes. Bis Donnerstag, 2 Uhr morgens, blieb die Fahndung erfolglos.

Pilot kann lang nicht geborgen werden
Im Laufe des Donnerstagvormittags setzten die Einsatzkräfte die Suche im hochalpinen Gelände sowohl auf bayerischer als auch auf Tiroler Seite mit drei Hubschraubern fort. Um kurz nach 11 Uhr entdeckte die Besatzung des Polizeihelikopters Edelweiß 8 das verunfallte Wrack des vermissten Motorseglers im nördlichen Bereich des Kuchelberggrates. In unmittelbarer Nähe zum Wrack sichtete sie auch den leblosen Körper des Piloten.

Ein Vordringen zur Absturzstelle war selbst für die beiden Polizeibergführer und die drei Einsatzkräfte der Bergwacht Oberammergau aufgrund des extrem steilen und brüchigen Felsgeländes zunächst nicht möglich. Zudem brach der Polizeihubschrauber mehrere Anflugversuche unmittelbar zum Wrack wegen widriger Witterungsbedingungen ab. Eine Rettungstruppe aus fünf Personen musste deshalb vorerst auf dem Grat ausharren. Erst gegen 16 Uhr ließ es das Wetter für kurze Zeit zu, einen Polizeibergführer an einem 50 Meter langen Seil per Rettungswinde vom Hubschrauber aus abzusetzen. Dann konnte endlich der Tote geborgen werden. Zur Klärung der Unfallursache hat die Kriminalpolizei Garmisch-Partenkirchen mit Unterstützung von Luftfahrtsachverständigen die Ermittlungen übernommen. Noch sei die Absturzursache unklar, teilt Polizeipressesprecher Martin Emig vom Polizeipräsidium Oberbayern Süd mit. Quelle: ‚Merkur‚.

Absturz beim Flugplatz Oerlinghausen

Ein Segelflugzeug ist am Mittwoch, 18. August 2021, in Oerlinghausen im Kreis Lippe abgestürzt, der Pilot kam ums Leben. Die Maschine sei in einem Waldgebiet in der Nähe des Segelflugplatzes aus noch ungeklärter Ursache verunglückt. Nach dem Notruf einer Zeugin leiteten Polizei und Feuerwehr eine Suchaktion ein. Der Notarzt habe aber nur noch den Tod des 74-jährigen Piloten feststellen können, teilte die Polizei mit. Nach bisherigen Erkenntnissen stürzte das Segelflugzeug kurz nach dem Start ab. Der Pilot war alleine. Die Kriminalpolizei und die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung nahmen Ermittlungen zur Unglücksursache auf. Quelle: ‚Die Zeit‚.

Zwischenbericht zu Unfall in Horn-Bad Meinberg

Gut drei Monate nach dem tödlichen Unglück eines aus Steinheim stammenden Piloten liegt ein Zwischenbericht vor. Demnach ist die Ursache für den Absturz des Segelflugzeugs in Horn-Bad Meinberg weiter offen. Die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung hat keine Vorschäden an der Maschine gefunden. Auch Hinweise auf medizinische Probleme oder Fremdverschulden gibt es nicht. Die Auswertung eines Kollisions-Warngeräts ergab jetzt, dass der Flug nach dem Start in Steinheim-Vinsebeck eine halbe Stunde lang unauffällig verlief. Die Maschine erreicht eine Höhe von etwa 2000 Metern. In den vier Minuten vor dem Aufprall verlor sie dann stetig an Höhe, schwankte dabei und überschritt zeitweise die zugelassene Höchstgeschwindigkeit von 280 km/h. Zeugen berichteten über starke Pfeifgeräusche. Der Pilot verfügte laut dem Zwischenbericht über eine Erfahrung von mehr als 3.400 Flügen. Der 74-Jährige trug einen Rettungsfallschirm, den er aber nicht auslöste. Die Untersuchungen zu dem tödlichen Unglück laufen weiter. Quelle: ‚Radiohochstift.de‚.

Löschflugzeug abgestürzt

Bei Löscharbeiten in der Türkei gab es ein tödliches Unglück: Ein russisches Löschflugzeug stürzte ab, mindestens acht Menschen starben. Im Norden ringt man derweil mit den Folgen der Überschwemmungen. Beim Absturz eines russischen Löschflugzeuges in der Türkei sind acht Menschen ums Leben gekommen. Dies teilte der türkische Außenminister Mevlut Cavusoglu mit. Das russische Verteidigungsministerium erklärte, an Bord hätten sich fünf russische Soldaten und drei Türken befunden. Laut russischen Regierungsangaben war die Maschine im Einsatz gewesen, um einen Waldbrand in der Provinz Kahramanmaras nahe der Grenze zu Syrien zu löschen. Die Ursache für den Absturz ist unklar. Nach russischen Angaben ereignete sich das Unglück bei der Landung. Luftaufnahmen der staatlichen Nachrichtenagentur Anadolu zeigten Feuer und Rauch, die aus dem mutmaßlichen Wrack des Flugzeugs aufstiegen. Seit Ende Juli gab es landesweit etwa 300 Brände. Die meisten konnten mittlerweile gelöscht werden. Mehrere Länder – darunter Russland, Spanien und Katar – unterstützten die Löscharbeiten. Russlands Präsident Wladimir Putin sprach den Angehörigen sein Beileid aus. Die Spezialisten aus beiden Ländern seien an einem wichtigen humanitären Einsatz beteiligt gewesen. Quelle: ‚Tagesschau.de‚. Foto: ‚TASS‚.

Serres: Motorsegler-Unfall

Am Montag, dem 2. August, ereignete sich gegen 17.30 Uhr auf dem Flugplatz Serres-La Bâtie-Montsaléon ein Unfall mit einem Motorsegler. Nach den ersten Erkenntnissen der Feuerwehr kam eine Person, die nach dem Absturz im Flugzeug eingeklemmt war, ums Leben. Rettungskräfte aus den Rettungszentren von Aspres-sur-Buëch, Laragne-Montéglin, Serres und Veynes waren im Einsatz. Im Gegensatz zu einem Segelflugzeug, das eine Winde oder ein Schleppflugzeug benötigt, um zu starten, ist das Motorsegelflugzeug dank eines Hilfsmotors beim Start autonom. Quelle: ‚LeDauphine.com‚. Eintrag in ‚Aviation Safety‚.

Rieti: Unfall an der Coppa

Vor wenigen Tagen noch Sieger, geriet der Segelflieger des Österreichers Christian D. am vergangenen Sonntag während der Coppa Mediterraneo nahe dem italienischen Rieti ins Trudeln, krachte in einen Berg. Für den 57-Jährigen kam jede Hilfe zu spät.

Der internationale Bewerb für Segelflieger im italienischen Rieti findet heuer vom 3. bis 13. August statt. Und für den 57-Jährigen begann die Coppa Mediterraneo verheißungsvoll. Erst vergangenen Freitag zeigte Christian D., was er kann. Der Österreicher, der früher als Manager unter anderem für den US-Bankenriesen Morgan Stanley in London und Singapur tätig war und mittlerweile in Neuseeland lebte, setzte sich in seiner „Antares 23E“ vor einem anderen rot-weiß-roten Piloten als Tagessieger durch.

Leidenschaftlicher Flieger und Star der Szene
Der leidenschaftliche Flieger und Star innerhalb der Szene stieg wohl auch am Sonntag gut gelaunt in seine Maschine mit deutscher Kennung. Das Wetter passte, alles deutete auf einen traumhaften Flugtag hin. Doch etwas brachte den Leichtflieger südlich von Rieti ins Trudeln. D. verlor die Kontrolle, sein Flugzeug krachte laut Aussagen anderer Teilnehmer in einen Berg. Für den Austro-Piloten kam jede Hilfe zu spät. Während sich die Bergung der Trümmer in dem unzugänglichen Gebiet schwierig gestaltet, trauern Kollegen um ihren Freund. „Lande sanft, Kamerad“, postete die Innsbrucker Segelflieger Vereinigung auf Facebook. Quelle: ‚Krone.at‚. Bericht in ‚rietinvetrina.it‚.

Flugzeugschlepp-Unfall: In Waldstück verunglückt

Beim Hochziehen eines Segelfliegers bei Hessisch Lichtenau ist ein Sportflugzeug in ein Waldstück gestürzt. Der Pilot kam ums Leben. Weshalb die Maschine abstürzte, ist noch unklar. Laut Polizei hatte das Motorflugzeug einen Segelflieger vom Flugplatz Hopfelderstraße in die Luft gezogen. Kurz nach dem Ausklinken kippte das schleppende Flugzeug nach links ab und stürzte in ein angrenzendes Waldstück. Das Segelflugzeug konnte unterdessen unbeschadet landen.

Absturzursache ungeklärt
Der Pilot, der als einziger in dem Motorflugzeug saß, erlag noch am Absturzort seinen Verletzungen. Wie die Polizei am Freitag mitteilte, handelt es sich um einen 43-jährigen Mann aus Melsungen (Schwalm-Eder-Kreis). Die Leiche des Mannes soll obduziert werden, um Hinweise auf eine mögliche Ursache des Absturzes zu erhalten. Zudem sei am Donnerstagabend damit begonnen worden, das Flugzeugwrack zu untersuchen. Nach dem Absturz betreuten Notfallseelsorger die Anwesenden vor Ort. Die Kriminalpolizei Eschwege übernahm erste Ermittlungen. Quelle: ‚Hessenschau‚.

Wie sicher sind Kleinflugzeuge?

In den vergangenen Tagen machten Abstürze von Kleinflugzeugen Schlagzeilen: So kam es in Böblingen (Baden-Württemberg), Renneritz (Sachsen-Anhalt) und Hildesheim (Niedersachsen) zu Unfällen mit Toten. Das wirft Fragen nach der Sicherheit auf.

„Ich erachte Fliegen als sicher – unter gewissen Voraussetzungen“, sagt Professor Gordon Konieczny vom Department Fahrzeugtechnik und Flugzeugbau an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW) gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).

Konieczny, der selbst Pilot ist und eine Berufspilotenlizenz besitzt, weist darauf hin, dass für einen sicheren Flug mit einem Kleinflugzeug drei Punkte wichtig seien: das Flugzeug, der Pilot und das Wetter.

Das Flugzeug
Für jedes Flugzeug gibt es vorgesehene Wartungsintervalle. So müsse etwa ein Kleinflugzeug nach 50, 100 oder 200 Stunden zur Wartung, wo dann festgelegte Checks vorgenommen werden, so Konieczny. Durch ein Bordbuch, in das jeder Pilot des Flugzeuges die Flugzeit einträgt, wisse man vor dem Start, wann die nächste Wartung anstehe und ob ein Flug durchgeführt werden könne.

Außerdem bewertet Konieczny die Zuverlässigkeit der Sicherheitschecks: „Die Flugzeuge sind meines Erachtens unter einer sehr strikten Kontrolle.“ Zwei Organisationen beaufsichtigen, überprüfen und koordinieren die Wartungsprozesse: zum einen die Continuing Airworthiness Management Organisation (CAMO), die für die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen zuständig ist, und zum anderen die Maintenance Organisation (MO) – die Wartungsorganisation.

Der „Human Factor“
In seiner Arbeit an der Hochschule in Hamburg beschäftigt sich Konieczny auch mit dem sogenannten „Human Factor“ beim Fliegen. „Wenn Sie fliegen wollen, müssen Sie natürlich fit sein – gesundheitlich und fliegerisch fit“, sagt er. Deshalb greifen auch hier verschiedene Kontrollmechanismen. So überprüfen Ärzte regelmäßig die Gesundheit der Piloten. Quelle: ‚RND

Segelflugzeug-Bruchlandung

Ein 34jähriger aus Hannover hat am Samstagabend eine Bruchlandung in Lofer im Salzburger Pinzgau verletzt überstanden. Der Mann war im Bereich Chiemsee in Bayern gestartet und wollte in Richtung Zell am See und wieder retour fliegen. Im Grenzgebiet zwischen Waidring (Tirol) und Lofer verlor er stark an Thermik und entschied sich für eine Notlandung. Das Fluggerät setzte steil auf und zerbrach in mehrere Teile, berichtete die Polizei. Der Deutsche geriet kurz nach 20.00 Uhr in Turbulenzen. Herbeigeeilte Retter fanden den Verletzten im Flugzeug sitzend und gesichert. Er war ansprechbar und kam mit dem Rettungshubschrauber ins Uniklinikum Salzburg. Quelle: ‚Die Presse‚.