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Fliegen ohne Flugleiter – Update

In dieser Flugsaison wird es an den ersten Flugplätzen losgehen mit dem Fliegen ohne Flugleiter, die ersten Betriebsgenehmigungen sind bereits erteilt oder befinden sich in der letzten Phase der Genehmigung.

Bis Ende März 2024 wurde auch ein gemeinsames Grundsatzpapier des Bundes und der Länder zum Thema final kommentiert, so dass es in diesem Monat veröffentlicht werden soll. Das wäre zwar etwas verspätet, aber gerade noch rechtzeitig zu Beginn der Flugsaison. Inhalte dieses Grundsatzpapiers sind Details zum Flugbetrieb, An- und Abflugverfahren, Funksprechgruppen, und auch zu verwaltungsrechtlichen Aspekten wird Stellung bezogen. Vor der Veröffentlichung dieses Grundsatzpapiers wollen einige Landesluftfahrtbehörden offenbar noch keine Entscheidungen zu gestellten Anträgen der Flugplatzbetreiber treffen.

Nicht einheitlich gelöst ist offenbar die Frage, ob an Verkehrslandeplätzen der für kommerziellen Flugverkehr nach wie vor vorgeschriebene Feuerlösch- und Rettungsdienst permanent vorgehalten werden muss, oder ob für die Bereitstellung des Feuerlöschdiensts eine PPR-Anfrage mit zeitlichem Vorlauf von einigen Stunden ausreicht, wie das regelmäßig auch heute schon bei Schulungsflügen gehandhabt wird. Die Lösung hängt wohl sehr stark von der Einstellung der jeweiligen Landesluftfahrt-Behörde ab. Bei Sonderlandeplätzen besteht diese Problematik nicht, da sie keine öffentliche Infrastruktur darstellen und damit auch keiner Betriebspflicht für kommerziellen Luftverkehr unterliegen. Deshalb gehen wir davon aus, dass die ersten Erfolge beim Fliegen ohne Flugleiter überwiegend bei den Sonderlandeplätzen erzielt werden. Sobald hier positive Erfahrungen im Flugbetrieb gesammelt werden, dann ist sicher auch mit einem flächendeckenden Durchbruch bei den kleineren Verkehrs-Landeplätzen ohne IFR-Flugbetrieb zu rechnen. Wir empfehlen allen Flugplätzen, die sich für das Fliegen ohne Flugleiter interessieren, frühzeitig mit ihrer zuständigen Genehmigungsbehörde Kontakt aufzunehmen.

Sehr hilfreich ist die Initiative von Guido Frey aus Paderborn, der in seinen Newslettern zum Thema Fliegen ohne Flugleiter wichtige Fragen aus der Praxis aufgreift. Wer Kontakt aufnehmen und den Newsletter beziehen will: Interessengemeinschaft Fliegen ohne Flugleiter, Guido Frey, Telefon: +49 178-4 04 43 32, E-Mail: Guido.Frey[a]posteo.de. Selbstverständlich steht Ihnen für Rückfragen auch die AOPA Geschäftsstelle mit den bekannten Kontaktdaten zur Verfügung. Quelle: ‚AOPA Germany‚.

CO2-neutraler Luftverkehr

Der (Schweizer) Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 21. Februar 2024 den Postulatsbericht «CO2-neutrales Fliegen bis 2050» verabschiedet. Darin zeigt der Bund die technischen Massnahmen für einen klimafreundlichen Luftverkehr auf.

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats hat den Bundesrat im Jahr 2021 via Postulat beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, «wie ein CO2-neutrales Fliegen bis 2050 ermöglicht werden kann». Mit dem Ja der Stimmbevölkerung im Juni 2023 zum Klima- und Innovationsgesetz wird der Luftverkehr ins Netto-Null-Ziel der Schweiz aufgenommen. Der nun verabschiedete Bericht hält fest, dass sich dieses Ziel, das auch die Luftfahrtindustrie anstrebt, erreichen lässt. Allerdings muss die Branche hierfür in den kommenden Jahren viele Ressourcen in die Forschung und Entwicklung technischer Massnahmen investieren.

Die wichtigste technische Massnahme zur Reduktion der fossilen CO2-Emissionen ist der Einsatz nachhaltiger Flugtreibstoffe (Sustainable Aviation Fuels, SAF). Einen Beitrag leisten werden auch Effizienzsteigerungen in der Flugzeugflotte und im Flugbetrieb. Wasserstoff- und Elektroflugzeuge können die Emissionen laut dem Bericht hingegen nur unwesentlich reduzieren – zumindest bis 2050.

Der Bericht hält weiter fest, dass bestehende Instrumente, darunter das Emissionshandelssystem der Schweiz, bereits Anreize zur Reduktion der Emissionen setzen. Ausserdem sieht das CO2-Gesetz für die Zeit nach 2024 auch für den Luftverkehr neue Instrumente vor; so etwa die Beimischpflicht für nachhaltige Flugtreibstoffe. Festgelegte Kriterien verhindern bei diesen Treibstoffen unerwünschte Auswirkungen auf die Umwelt und Konflikte mit der Produktion von Nahrungs- und Futtermitteln. Hinzu kommen neue Fördermittel, mit welchen der Bund die Luftfahrt auf dem Weg zur CO2-Neutralität unterstützen will. Mit den bestehenden und ab 2025 vorgesehenen Instrumenten kann der Bund die Weichen stellen für eine Reduktion von 70 Prozent der CO2-Emissionen des Schweizer Luftverkehrs. Damit er bis 2050 das Netto-Null-Ziel vollständig erreicht, braucht es indes auch die Entnahme und Speicherung von CO2 (Negativemissionstechnologien).

Der Bund begleitet die nachhaltige Entwicklung der Luftfahrt eng, lässt neue Erkenntnisse laufend in seine Arbeiten einfliessen und berichtet darüber. So thematisiert der Bericht neben den CO2- Emissionen auch weitere Klimawirkungen der Luftfahrt wie die Bildung von Kondensstreifen. Solche zusätzlichen Klimawirkungen werden aktuell noch erforscht. Gerade nachhaltige Flugtreibstoffe können auch diese Effekte reduzieren. Quelle: ‚BAZL‚.

Flugplatz Schwarzheide-Schipkau soll Betrieb einstellen

Die Stadtverordneten von Schwarzheide (Oberspreewald-Lausitz) haben am Dienstagabend entschieden, dass die Hobbyflieger auf dem Flugplatz Schwarzheide-Schipkau zum Jahresende den Betrieb einstellen müssen – damit sich Industrie ansiedeln kann. Das hat der Bürgermeister von Schipkau Klaus Prietzel dem rbb am Dienstagabend gesagt. Prietzel bestätigte, dass derzeit geprüft werde, ob sich auf dem Standort des Flughafens ein deutsches Automobilunternehmen ansiedeln kann, um eine Batteriefabrik zu bauen. Die Hobbyflieger des Aero-Club mit ihren rund 75 Mitgliedern sollen dann zunächst an einem Standort in Kamenz in Sachsen ihren Flugbetrieb fortsetzen können. Quelle: ‚rbb‚.

Fliegen ohne Flugleiter

Die „Gemeinsame Grundsätze des Bundes und der Länder über das Feuerlösch- und Rettungswesen auf Flugplätzen vom 20. April 2023 (NfL 2023-1-2792)“ beinhaltet nicht mehr das Vorhalten von geschultem Personal an Flugplätzen, wenn kein gewerblicher Luftverkehr durchgeführt wird. Das Referat Luftraum, Flugsicherheit – und Betrieb gibt wichtige Hinweise, wie in Zukunft mit dem Thema weiter umzugehen ist. Folgende Themen werden im Hinblick auf das Fliegen ohne Flugleiter beschrieben:

  • Wie kann ein Flugplatz jetzt das Fliegen ohne Flugleiter beantragen?
  • Technische Voraussetzungen für das Fliegen ohne RFF
  • Technische Lösungen für die Führung des Hauptflugbuches und die Flugfeldüberwachung
  • Zusammenarbeit mit anderen Verbänden

Wie kann ein Flugplatz jetzt das Fliegen ohne Flugleiter beantragen?
Nach der Veröffentlichung der Gemeinsamen Grundsätzen über das Feuerlösch- und Rettungswesen stellte sich eine gewisse Euphorie bezüglich des Fliegens ohne Flugleiter ein, vor allem während der Vorstellung auf der AERO in Friedrichshafen. Allerdings sind die Grundsätze nur ein notwendiger Zwischenschritt auf dem Weg zum Fliegen ohne Flugleiter, ohne weiteres Personal bestimmen zu müssen. Nachfolgend die Möglichkeiten, die sofort durchgeführt werden können:

  1. Flugplätze, die bereits eine Genehmigung zum Fliegen ohne Flugleiter mit eingewiesener Hilfsperson besitzen.
    Diese Plätze können nun mit Verweis auf die neugefassten Grundsätze eine Änderung ihrer Genehmigung zum Fliegen ohne Flugleiter beantragen, so dass zukünftig die Hilfsperson entfällt. Die Begründung ist, dass die Hilfsperson einzig und allein zur Sicherstellung des Brandschutzes erforderlich war. Der Brandschutz geht nun aber nach den neuen Grundsätzen bei nichtgewerblichem Betrieb nicht mehr mit einer Bestellung von Personal einher. Allerdings bleiben die in der ursprünglichen Genehmigung enthaltenen Auflagen (z. B. nur Einzelstart oder keine Schulung etc.) aller Voraussicht nach vorerst in Kraft. Hier ist der Hintergrund, dass derzeit von einer Arbeitsgruppe der Länder noch Grundsätze erarbeitet werden, unter welchen Umständen denn ein Flugleiter in Zukunft entfallen könne. Leider wird das wohl noch etwas dauern…
  2. Flugplätze, die bisher zusätzlich zum Flugleiter auch noch Personal für den Feuerlösch- und Rettungsdienst bereithalten mussten.
    Dies betrifft vermutlich hauptsächlich größere Verkehrslandeplätze. Diese können nach Genehmigung durch die Behörde für die Zeiten mit nichtgewerblichem Betrieb unter den in den Grundsätzen formulierten Bedingungen auf zusätzliches Personal für den Brandschutz verzichten. Das ist sicher eine große Erleichterung für Einzelstarts und -landungen in den PPR-Zeiten. Alle anderen Plätze (und damit der allergrößte Teil) muss für die Genehmigung zum Fliegen ohne Flugleiter noch auf die Ergebnisse der entsprechenden Arbeitsgruppe warten.

Technische Voraussetzungen für das Fliegen ohne RFF
Für das Fliegen ohne RFF werden in den neuen Grundsätzen einige Voraussetzungen genannt. Da diese Grundsätze über kurz oder lang auf jeden Fall Bestandteil einer jeden Flugplatzgenehmigung werden, empfiehlt es sich, bereits jetzt das Thema schon mal zu betrachten.

  • Herausstechend ist die Erfordernis von mindestens zwei für jedermann zugänglichen Feuerlöschern auf dem Vorfeld. Die genauen Spezifikationen finden sich in den neuen Grundsätzen.
  • Auch wird der Aushang eines Alarmplanes gefordert.
  • Ebenfalls sind weitere Löschmittel und Werkzeuge für Betriebsangehörige vorzuhalten. Als Betriebsangehörige zählen üblicherweise auf dem Flugplatz tätige Personen (z.B. Angestellte, Vereinsmitglieder o.ä.).

Bei der Gelegenheit ist eine allgemeine Einweisung aller am Flugbetrieb Beteiligten in die Lagerung und die Handhabung der Rettungsmittel sehr sinnvoll. Denn auch wenn die Grundsätze eine solche Einweisung nicht für jeden Fall fordern, so bringen Rettungsmittel niemand etwas, wenn niemand weiß, wo sie sind oder wie sie zu bedienen sind.

Technische Lösungen für die Führung des Hauptflugbuches und die Flugfeldüberwachung
Auch beim Fliegen ohne Flugleiter wird es weiterhin eine Pflicht zur Führung eines Hauptflugbuches geben. Wir haben in unserer Initiative eine große Bandbreite an Flugplätzen, die vom kleinen UL-Platz bis zum großen Verkehrslandeplatz mit IFR-Betrieb reicht. Dementsprechend unterschiedlich sind auch in diesem Bereich die Bedürfnisse:

Während der schwach frequentierte UL-Platz schlicht eine kleine Kladde und eine Spendenbox für Landegebühren auslegen kann, so werden größere Plätze sicher auf eine besser in ihre Systeme integrierte Lösung Wert legen.

Mindestens drei Systeme sind derzeit im Markt:

  • Die Firma aerops bietet ein System an, das über eine Kamera landende und startende Flugzeuge erfasst. Diese Daten werden dann in die Flugplatzbuchhaltung eingespeist und mit Zahlungseingängen bei aerops abgeglichen. Eine entsprechende Broschüre gibt es hier.
  • Die Firma iwiation kommt eigentlich aus dem Bereich der Flugunfalluntersuchung und kümmerte sich bisher um die Flugwegrekonstruktion aus verschiedenen Kamerabildern. Sie bietet nun ein ganzes Kamerasystem an, das eine Flugfeldüberwachung ermöglicht. Dabei werden Kamerabilder erfasst und ebenfalls über eine Bilderkennung ausgewertet. Die Auswertung erkennt Flugzeuge, Fahrzeuge und Personen. Ebenfalls werden Flarm- und Transponderdaten mit ausgewertet. Neben der Erfassung für die Abrechnung ist damit auch eine Flugplatzüberwachung und eine Alarmierung bei Konflikten (Runway Incursions, Diebstahl, Vandalismus etc.). möglich. Nähere Informationen finden sich hier.
  • Das in vielen Vereinen verwendete Tool „Vereinsflieger“ kann inzwischen Flugbewegungen über Flarm automatisiert erfassen. Dies kann evtl. auch für Vereine eine interessante Lösung sein. Quelle: ‚DAeC‚.

Bekenntnis zum Flugplatz Worms

Das rheinland-pfälzische Verkehrsministerium, der Landesbetrieb Mobilität, die Flugplatz GmbH Worms und die verbandsfreie Gemeinde Bobenheim-Roxheim haben gemeinsam Maßnahmen entwickelt, die den Flugbetrieb am Flugplatz Worms reduzieren und zugleich den Erhalt des Flugplatzes sichern werden. Mit den vereinbarten Schritten werde eine Lärmreduzierung erreicht, waren sich alle Beteiligten einig. Aus der Gemeinde Bobenheim-Roxheim waren in der Vergangenheit vermehrt Flugbewegungen mit Lärmauswirkungen gemeldet worden.

„Das klare Bekenntnis aller Beteiligten zum Flugplatz sowie die selbstverständliche Zusage, alle rechtlich zulässigen Möglichkeiten zur Lärmreduzierung zu prüfen und umzusetzen, war Grundlage unserer stets konstruktiven Gespräche und wird auch weiterhin das Fundament einer guten nachbarschaftlichen Beziehung zwischen dem Flugplatz und den Anwohnergemeinden sein“, sagte Verkehrsstaatssekretär Andy Becht. „Gemeinsam haben wir viele Maßnahmen auf den Weg gebracht, die die Situation vor Ort erheblich verbessern werden und den Erhalt des Flugplatzes als wichtigen Standortfaktur in der Region sichern“, erklärte Becht.

Folgende Maßnahmen wurden und werden umgesetzt:

  • Seit 1. Mai 2022 gilt am Flugplatz eine neue Entgeltordnung mit deutlich erhöhten Entgelten, von der sich alle Beteiligten mittelfristig eine erhebliche Reduzierung des Flugbetriebs versprechen.
  • Mit Wirkung zum 22. Juni 2022 werden durch eine auf Antrag der Flugplatz GmbH Worms neu eingeführte Regelung wiederholte Platzrundenflüge an Sonn- und Feiertagen zwischen 13 Uhr und 15 Uhr verboten.
  • Die Fachgruppe Luftverkehr des LBM hat verstärkt Kontrollen zur Einhaltung der Platzrunde vor Ort durchgeführt und dabei Aufklärungsarbeit vor Ort hinsichtlich Platzrundenflügen geleistet. Diese Kontrollen werden fortgeführt.
  • Der Internet-Auftritt des LBM wird erweitert und informiert ausführlich zu Fragen des Fluglärms sowie zu Beschwerdemöglichkeiten.
  • Der Internet-Auftritt der Flugplatz GmbH Worms wurde aktualisiert. Aufgenommen wurden dabei die Kontaktdaten des LBM für etwaige Beschwerden sowie, in Zusammenarbeit mit den am Platz ansässigen Vereinen, Hinweise mit Video-Sequenzen für die Platzrunde und den Direktanflug, welche insbesondere Ortsunkundigen eine Hilfestellung sein sollen.

Die bisher getroffenen Maßnahmen sind das Ergebnis zahlreicher Gespräche, die Verkehrsstaatssekretär Andy Becht moderierend und unter Begleitung von Vertretern der Fachgruppe Luftverkehr des LBM in den letzten Monaten insbesondere mit dem Bürgermeister von Bobenheim­Roxheim, Michael Müller, und dem Geschäftsführer der Flugplatz GmbH Worms, Michael Baumann, geführt hatte. Die Gespräche bildeten die Basis, um die oben beschriebenen Maßnahmen und Instrumente gemeinsam zu entwickeln, die der Reduzierung des Fluglärms sowie der Akzeptanz des Flugplatzes gleichermaßen dienen. Der Erhalt des Flugplatzes Worms ist wichtig für den Freizeitwert der Region (hier sind viele Luftsportvereine ansässig) sowie für die Ausbildung in den nahen gelegenen Flugschulen und den dualen Studiengang „Aviation Management“ der Hochschule Worms.

Runder Tisch Ende Juni
Das Verkehrsministerium begleitet den Prozess vor Ort weiterhin eng und hat für Ende Juni zu einem Runden Tisch eingeladen, um die ergriffenen Maßnahmen den beteiligten Akteuren vorzustellen und gemeinsam zu erörtern. Dabei soll auch die Bürgerinitiative aus Bobenheim-Roxheim eingehend Gelegenheit erhalten, weitere Vorschläge und Ideen aus der Mitte der Gesellschaft einzubringen und sich über den Stand der Maßnahmen zu informieren. So ist beispielsweise die Einrichtung eines Lärmbeirates in der Region vorgesehen, zu dessen Aufbau, Zusammensetzung und Inhalten sich die Beteiligten ebenfalls austauschen werden. Quelle: ‚Nibelungen-Kurier‚.

Bozen: Flugbetrieb gestartet

Die Verlängerung der Landebahn ist abgeschlossen. Die Landebahn ist jetzt 1500 Meter lang, um 100 Meter länger als bisher. Es können damit auch größere Flugzeuge starten und landen. Flughafenbetreiber Josef Gostner sagt, der Flugbetrieb ist damit sicherer. Das Flugprogramm bis zum Frühjahr steht. Die Fluggesellschaft bietet zusätzlich zum Brüssel Flug Flüge nach und von Rotterdam, Kopenhagen und London. Angeflogen werden auch Berlin, Düsseldorf oder Hamburg. Die Anbindung an Nordeuropa bleibt somit zentral. Nicht mehr angeboten werden hingegen die Rom-Flüge; es gibt auch keine Flugverbindung zu einer anderen italienischen Stadt. Laut Gostner geht es primär um die Ankurbelung der Touristenflüge. Die Auslastung wird von Gostner bereits jetzt als „gut“ beschrieben. Quelle: „RAInews„.

Verlängerung der „Grundsätze für den Flugbetrieb“

Die zehnte Novelle der 4.CoV-19-SchuMaV verlängert noch einmal die Gültigkeit der „Empfehlungen für Covid-19-Flugbetrieb„. Quelle: ‚Aeroclub.at‚.

Flugbetriebs-Grundsätze in den Aero-Club-Sektionen

  1. Auf das Grundgebot der Fliegerei, keinerlei Risiken einzugehen, ist besonderes Augenmerk zu legen! Die Mindestanforderungen bezüglich des notwendigen Trainings sind weiterhin streng zu beachten!
  2. Grundsätzlich dürfen Sportstätten im Freien und damit auch alle Flugfelder nur zum Zweck der Ausübung von Sport, bei dessen sportartspezifischer Ausübung es nicht zu Körperkontakt kommt, betreten werden.
  3. Der Betrieb von Luftfahrzeugen ohne Einhaltung von Mindestabständen ist allein an Bord und mit im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen möglich.
  4. Auf allgemeine Hygienemaßnahmen ist zu achten.
  5. Alle (auch flugsportliche) Veranstaltungen sind für die Dauer der Gültigkeit der Verordnung untersagt. Ausführliche Bestimmungen und Quelle: Aeroclub.at.

Grundsätze für den Flugbetrieb in Österreich

Gestützt auf die COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung desBundesministers für Soziales, Gesundheit, PflegeundKonsumentenschutz BGBl. II Nr. 463/2020, empfiehlt der Österreichische Aero-Club als Sport-Fachverband für den gesamten Flugsport in Österreich die Ausübung jeglicher Art von Flugsport nur unter Berücksichtigung und Einhaltung folgender Grundregeln… (mehr lesen). Quelle: ‚Aeroclub.at‚.

Innsbruck: Segelflieger heben wieder ab

Nach dem Ende der Ausgangsbeschränkungen dürfen ab 1. Mai auch am Flughafen Innsbruck wieder die Segelflieger und Flugsporttreibenden den Flugbetrieb unter Einhaltung der gesundheitsrechtlichen Vorgaben aufnehmen. Die Betriebszeiten sind allerdings eingeschränkt. Der Terminal bleibt weiter geschlossen. Das Alltagsleben nimmt mit der Lockerung der Corona-Maßnahmen Schritt für Schritt wieder Fahrt auf. „Aus diesem Grund haben wir uns dazu entschieden, ab dem 1. Mai den Flughafen mit eingeschränkten Betriebszeiten wieder zu öffnen. In einem ersten Schritt wird der Airport täglich von 8 bis 11 Uhr sowie von 16 bis 19 Uhr für alle Nutzer geöffnet sein. Der Terminal bleibt aber weiterhin geschlossen“, erklärte Flughafengeschäftsführer Marco Pernetta am Donnerstag. Der Segelflugbetrieb werde durchgehend von 8 bis 19 Uhr möglich sein, wobei der Zutritt „auf der Nordseite“ auf die neuen Betriebszeiten abgestimmt ist (Zutritt von 7.45 bis 11 Uhr sowie von 15.45 bis 18.30 Uhr). „Weil derzeit noch nicht mit Linien- und Charterflügen zu rechnen ist, wird während der eingeschränkten Betriebszeit nur die Feuerwehrkategorie für kleine Flugzeuge garantiert. Sollten Flüge mit größerem Fluggerät geplant sein, kann der Flughafen mit einer Vorlaufzeit von drei Stunden auch eine höhere Feuerwehrkategorie gewährleisten“, heißt es in der Aussendung. Mit dieser Vorlaufzeit von drei Stunden können weiterhin etwa auch lebensrettende Ambulanzflüge oder Notfallflüge außerhalb der neuen, eingeschränkten Betriebszeiten stattfinden. „Allerdings muss für Flüge außerhalb dieser Zeiten neben der Landegebühr ein zusätzlicher Kostenersatz geleistet werden.“ Quelle: ‚Krone.at‚.

Bisher längster Segelflug ab Kägiswil (2019)

In 8 Stunden und 40 Minuten «trug» der Föhn ein Segelflugzeug 1148 Kilometer weit. Am Steuerknüppel sass Yves Gerster. An diesen und ähnlich schöne Flüge im Vereinsjahr 2019 erinnern sich die Mitglieder der Segelfluggruppe Obwalden derzeit besonders gern. Denn die Massnahmen des Bundes zur Bekämpfung des Coronavirus vom 13. März haben auch zur sofortigen Einstellung des Flugbetriebes in Kägiswil geführt. Am 14. März hätte zwar die ordentliche Generalversammlung der SGOW noch durchgeführt werden können, «doch wir wollten nicht ans Limit gehen und sagten sie deshalb ab», blickt Obmann Peter Steinmann zurück. Er hofft, dass der Flugbetrieb ab dem 27. April wieder aufgenommen werden kann, «doch werden wir uns mit den andern Segel- und Motorfluggruppen absprechen.» Höhepunkt der GV wäre ein Vortrag des Berner Piloten Yves Gerster zum Thema «Föhnfliegen» gewesen. Der bald 30-jährige Segelflieger hat am 23. November 2019 mit Föhnunterstützung den bisher längsten Flug ab Kägiswil geschafft. Darüber berichtet er nun in dieser Zeitung statt vorher an der GV der Segelflieger. «Rund 20 Minuten nach dem Start um 7.31 Uhr auf dem Flugplatz Kägiswil», erklärt Gerster, «habe ich auf 2500 Metern über Meer im Gebiet Seelisberg den Motor ausgeschaltet und eingeklappt.» Auf die Ausgangshöhe für den folgenden Segelflug war der Pilot nicht durch ein Schleppflugzeug gezogen worden, sondern durch den im Segelflugzeug integrierten kleinen Motor. «So bin ich flexibler, ich muss keinen Schlepp-Piloten suchen.» Selbstverständlich bleibt der Motor beim eigentlichen Segelflug stets ausgeschaltet. Geräte an Bord überprüfen das. Den ganzen Bericht finden Sie in der ‚Luzerner Zeitung‚.

Betreiberin des Flughafens Lugano-Agno zahlungsunfähig

Die Betreiberfirma des Flughafens Lugano-Agno (Lasa) geht in die ordentliche Liquidation. Der Flughafen selber soll jedoch nicht geschlossen werden, sondern wenn möglich in die private Hände übergehen. Damit steht der kommerzielle Flugbetrieb in Lugano vor dem Aus. Am Ende hat das Hoffen nichts gebracht: Die Betreiberfirma des Flughafens Lugano-Agno (Lasa) wirft das Handtuch und wird ein Konkursverfahren einleiten. Eigentlich hätte das Volk über die Zukunft des Flughafens entscheiden sollen, sagte Lasa-Vizepräsident Filippo Lombardi. Doch Ende März sei der «Zusammenbruch» gekommen. Die Coronakrise hätte alle Aktivitäten auf dem Flughafen unmöglich gemacht, hielt der ehemalige CVP-Ständerat fest. In dieser unsicheren Situation hätte man nicht noch länger nach finanzieller Unterstützung bitten wollen, fuhr Lombardi fort. «Stattdessen bevorzugen wir einen ordentlichen Übergang in eine neue Form.» Bis Ende Mai solle die «ordentliche Liquidation» der Beitreiberfirma Lasa vollzogen werden. Bis dann sollen auch die vollen Löhne ausbezahlt werden, versprach Borradori. Für einen möglichst grossen Teil der Lasa-Mitarbeiter wolle man eine Anschlusslösung finden, sagte Borradori. Es würden Gespräche geführt – auch mit der Stadt Lugano. Auf die Frage eines Journalisten, wie viel Geld für das Überleben des Flughafens nötig gewesen wäre, erklärte Borradori, dass Lasa Ende März von rund einer Million Franken ausgegangen sei. Dieser Betrag wäre nötig gewesen, um bis Ende Jahr liquide zu bleiben. Quelle: ‚Blick‚.

Erhöhter Trainingsbetrieb in Dübendorf

Die Ausbildungs- und Trainingswoche der Lufttransportstaffel 3 findet während der Kalenderwoche 35 auf dem Flugplatz Dübendorf ZH statt. Im Rahmen einer Trainingswoche ist mit erhöhtem militärischem Flugbetrieb auf dem Flugplatz Dübendorf zu rechnen. Die Einsätze finden von Montag, 26. August, bis Freitag, 30. August 2019, während der ordentlichen Flugbetriebszeiten statt. Trainingsort ist, unter anderen, der Luftraum über dem Flugplatz Dübendorf. Ergänzend findet am Sonntag, 01.09.2019, tagsüber der Ausflug ziviler Kleinflugzeuge statt. Quelle: ‚nau.ch

Mächtig Flugbetrieb über der Stadt

Es ist immer wieder faszinierend, wenn ein Flugzeug abhebt. Egal welche Größe oder Motorisierung es hat. Das Flugzeug VL3 evolution der Firma JMB Aircraft rollt in Richtung Start. Delta-Mike-Xray-Alpha-Alpha, buchstabiert nach dem Nato-Alphabet, ist die internationale Flugzeugkennung. 190 Staaten sind dem sogenannten Luftfahrzeugregister angeschlossen. Der Rotax-Motor 912 ULS beschleunigt den bis zu 300 km/h schnellen Ultraleichtflieger. Als Besonderheit hat er ein Einziehfahrwerk mit Schachtabdeckung. Das traditionelle Flugplatzfest der Luftsportgruppe Sulzbach-Rosenberg ist auch am regnerischen Samstag gut besucht. Die Rundflüge sind stets ausgebucht. Es ist eine gute Gelegenheit, den Blick von oben auf die Herzogstadt außerhalb von Google Maps persönlich und live zu erleben. Das Sonntagsprogramm startete mit dem traditionellen Kinder-Flugplatzlauf. Quelle: ‚onetz.de‚.