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Notlandeübung: überall, jederzeit?

Notlandeübungen sind ein fester und wichtiger Bestandteil jeder Pilotenausbildung. Solche Trainingseinheiten sind aber nicht in jedem Gelände sinnvoll oder ungefährlich. Eine sorgfältige Vorbereitung durch die Fluglehrerin oder den Fluglehrer ist unerlässlich.

Die Zielhöhe ist erreicht, der Level-off erfolgt, ein Blick auf das Variometer, Leistung reduzieren, Lage halten, warten, trimmen – da greift die Fluglehrerin ein und zieht
den Leistungshebel auf Leerlauf zurück. Notlandeübung!

Nase runter, Geschwindigkeit für bestes Gleiten (haben wir auswendig gelernt), trimmen und Ausschau halten nach einem geeigneten Landefeld – Notlandeübungen werden oft geübt. Nur durch ständiges Wiederholen können Abläufe verinnerlicht und trainiert werden, um nicht gleich in Panik zu verfallen, sondern konzentriert und einigermassen systematisch das Flugzeug kontrolliert zu landen. Während Notfälle überall und jederzeit auftreten können, muss die sogenannte «NoLa» vom Fluglehrer oder von der Fluglehrerin umsichtig geplant werden. Tiefflüge in unserer dicht überbauten Landschaft bergen Risiken. Wo sind schwer erkennbare Stromleitungen, wo zwingen Geländestrukturen zu einem rechtzeitigen Go-around, wo liegen allenfalls aktive Modellflugplätze? NoLas über Menschenansammlungen wie beispielsweise beim Hornussen oder über Naturschutzgebieten sind dem Goodwill für die Aviatik selten förderlich.

NoLa und Naturschutz

Naturschutzgebiete sind aus der Luft kaum als solche erkennbar. Und nicht nur Vögel und andere Tiere halten sich in den naturbelassenen Landschaften auf. Zahlreiche Naturliebhaber und Erholungssuchende durchstreifen diese Gebiete, oft mit Fernrohr und Feldstecher, immer aber mit Fotoapparat bzw. Mobiltelefon ausgerüstet und somit perfekt vorbereitet, um tieffliegende Flugzeuge zu dokumentieren. Das scheinbar antriebslose und somit fast geräuschlose Flugzeug wird häufig erst bemerkt, wenn der Motor der Maschine 30 Meter über Grund zügig seinen Lärmpegel erhöht und der Flieger in einen Steigflug übergeht – mit mitunter dramatischem Resultat bei Tierwelt und Naturliebhabern. Dass solche Manöver bei Letzteren Kopfschütteln auslösen und das Verständnis für die Leichtaviatik nicht gerade fördern, ist naheliegend.

Rücksichtnahme erforderlich

Nicht nur ist das Verständnis für das Wohl der Tiere gestiegen, sondern der Lebens-Raum für Wildtiere wurde in den letzten Jahrzehnten in Mitteleuropa stark eingeschränkt und die wenigen Überbleibsel, in denen Tiere weitgehend ungestört von menschlichen Aktivitäten leben, stehen zunehmend unter Druck. Dieser Druck soll durch die Leichtaviatik nicht zusätzlich erhöht werden. Eine Rücksichtnahme
unsererseits ist wichtig, richtig und eine Selbstverständlichkeit. Flugzeuglärm wird am Boden nicht immer als Musik empfunden.

Deshalb achten Pilotinnen und Piloten meist sehr bewusst darauf, lärmempfindliche Gebiete zu umfliegen oder allenfalls mit reduzierter Leistung oder in rücksichtsvoller Höhe zu überfliegen. Dies ist bzw. sollte in der Ausbildung von angehenden Motor- und Helikopterpilotinnen und -piloten ein wichtiger Aspekt sein. Grössere Naturschutz-Gebiete sind oftmals bekannt und erfahren die gebührende Rücksichtnahme unsererseits, kleinere Gebiete sind uns oftmals weniger geläufig und ein tiefer – wenn auch legaler – Überflug während einer Notlandeübung stört nicht nur Tiere, sondern auch ihre Beobachter, was zu heftiger (und oft berechtigter) Kritik führen kann. Da heute jedermann eine Kamera mit sich trägt, ist ein Beweisfoto zudem rasch erstellt. Dass wir dies vermeiden wollen, ist selbstverständlich. Glücklicherweise stehen den Fluglehrerinnen und Fluglehrern – und nur mit diesen ist eine Notlandeübung bis knapp über dem Terrain erlaubt – verschiedene Informationsmöglichkeiten zur Verfügung.

SAFETY TIP NoLA – Übungen planen

Es ist sinnvoll, Notlandeübungen in unserer dichtbesiedelten Landschaft vorgängig zu planen. Intensiv durch die Landwirtschaft genutzte Felder und Wiesen stehen uns zuhauf zur Verfügung. Für eine sinnvolle Planung verfügen wir in der Schweiz glücklicherweise über zahlreiche gratis erhältliche Online-Karten. Am besten öffnet man die «map.geo. admin»-Anwendung. Rasch lassen sich zusätzlich folgende Karten hinzufügen:

  • Luftfahrtkarte ICAO
  • Segelflugkarte
  • Einschränkungen für Drohnen
  • Moorlandschaften AuLaV
  • Übrige Schutzgebiete AuLaV
  • Luftfahrthindernisse
  • Letzte Hindernisänderungen.

Die Karten können als Gesamtpaket auf dem Computer gespeichert werden und stehen so jederzeit für die Planung zur Verfügung. Der Link zum Geoportal des Bundes – Bereich Luftfahrt führt direkt zu allen Luftfahrtrelevanten Karten. In der Navigationsapp «Airnavigation Pro» von Xample sind die Naturschutzgebiete ebenfalls abrufbar, allerdings sind sie unter der Rubrik Lufträume im Menu Kartenoptionen etwas versteckt. Und auch in der swisstopo-App können Luftfahrthindernisse und Schutz-Gebiete aufgerufen werden. Diese Optionen erlauben es, auch im Flugzeug die sensiblen Gebiete im Blick zu haben. Diese Karten geben uns einen guten Überblick, wo wir Notlandeübungen durchführen können, ohne mit Hindernissen zu kollidieren oder empfindliche Tiere (oder deren Beobachter) aufzuscheuchen. Übrigens: In Deutschland sind Notlandeübungen ohne Spezialbewilligung auch mit Fluglehrer nur bis auf eine Höhe von 500 Fuss erlaubt. Auch die übrigen Länder haben jeweils spezifische Regelungen. Eine sorgfältige Abklärung vor dem Ausführen einer Notlandeübung im Ausland ist daher zwingend. Quelle: ‚mfvs.ch‚.

LUVD erhält Zuschlag für BMDV-Forschungsprojekt

Am 10. September 2024 hatte sich der Luftsportverband Deutschland e.V. (LUVD) mit den Mitgliedsverbänden DULV, DSV, DHV und DMFV um die Durchführung eines Forschungsprojektes zum „Sicherheitsmanagement in der Allgemeinen Luftfahrt und im Luftsport“ beworben.

Nun hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr offiziell den Auftrag an den LUVD erteilt. Der Dachverband setzte sich damit gegen Mitbewerber durch. Das Projekt war vom BMDV über die e- Vergabe-Plattform des Bundes ausgeschrieben worden und wird eine Laufzeit von voraussichtlich 25 Monaten haben.

Das Forschungsprojekt umfasst insgesamt drei Arbeitspakete unterschiedlicher Themenschwerpunkte, für die mit Hilfe von Fragenkatalogen und Experteninterviews Lösungs- und Verbesserungsvorschläge erarbeitet und dokumentiert werden sollen.

Als Projektleiter wurden von den beteiligten Verbänden Robin Frieß vom Deutschen Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V. (DHV) und Achim Friedl vom Deutschen Modellflieger Verband e.V. (DMFV) bestellt. Ein Kick-Off-Meeting im Bundesverkehrs-Ministerium in Bonn ist für den 9. Januar 2025 geplant. Quelle: ‚DSV.aero‚. Bild: ‚NASA‚.

China verkauft seinen Himmel

In China wird jetzt Luft verkauft: Als erste Stadt hat die Hauptstadt Jinan der ost-chinesischen Provinz Shandong ihren Luftraum verkauft. Genauer gesagt, der etwas westlich gelegene Bezirk Pingyin County. Für 924 Millionen Yuan (etwa 119 Millionen Euro) wurde eine 30-jährige Konzession zur Entwicklung und Verwaltung von Projekten der Low Altitude Economy (LAAE) an die Shandong Jinyu General Aviation Co., Ltd. vergeben. Die Konstruktion dieser Auktion wirft Fragen auf: Zwar wird die Maßnahme als Vorstoß in ein innovatives Wirtschaftsfeld gefeiert, doch untersteht die Jinyu Aviation direkt dem Pingyin County Finance Bureau. Es entsteht der Eindruck, dass hier öffentliche Gelder auf Umwegen umgeleitet werden, anstatt echte Investoren einzubinden.

China: Milliardenmarkt – die chinesische Vision der LAAE
China hat in den letzten Jahren erheblich in die LAAE investiert. Bis Ende August 2023 waren laut der Civil Aviation Administration of China (CAAC) mehr als 1,11 Millionen zivile Drohnen registriert – ein Anstieg von 16 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Zudem wurden 182.000 Lizenzen für Drohnenpiloten und über 17.000 Unternehmen im Drohnen-Sektor registriert. Diese Zahlen zeigen, wie weit die Infrastruktur bereits ausgebaut ist, und verdeutlichen das Potenzial für weiteres Wachstum. Zwischen Januar und August 2023 verzeichneten zivile Drohnen mehr als 16,8 Millionen Flugstunden, ein klares Indiz für die zunehmende Bedeutung dieser Branche.

Das wirtschaftliche Potenzial, das in der LAAE gesehen wird, ist ebenso ambitioniert wie umstritten. Eine 2023 veröffentlichte Analyse der International Digital Economy Academy (IDEA) in Shenzhen schätzt, dass dieser Sektor bis 2025 einen Beitrag von bis zu 5 Billionen Yuan (rund 700 Milliarden US-Dollar) zur chinesischen Wirtschaft leisten könnte. Laut der chinesischen Luftfahrtbehoerde CAAC überstieg die Low Altitude Airspace Economy bereits 2023 ein Volumen von 500 Milliarden Yuan und könnte bis 2035 auf 3,5 Billionen Yuan anwachsen. Diese Zahlen wecken Begehrlichkeiten, werfen aber auch Fragen nach der Realisierbarkeit auf. Ist die Nachfrage wirklich groß genug, um solche Wachstumsprognosen zu stützen?

LAAE: Ideen für eine funktionierende Infrastruktur
Die Anwendungen innerhalb der LAAE sind vielseitig: Drohnenlogistik für den E-Commerce, wie sie von JD.com und Meituan getestet wird, oder eVTOLs (elektrische Senkrechtstarter), die den städtischen Verkehr entlasten sollen. Der Autohersteller XPeng hat bereits ein fliegendes Auto vorgestellt. Besonders spannend ist Shanghais Plan, bis 2027 rund 400 Flugrouten im urbanen Luftraum zu etablieren. Gleichzeitig bleibt fraglich, ob diese Entwicklungen flächendeckend umgesetzt werden können. Die regulatorischen Anforderungen und die technologische Umsetzung stehen noch am Anfang. Stabilität, Reichweite und Sicherheitsstandards für Drohnen und Fluggeräte sind weiterhin Baustellen.

„The Next Big Thing” oder Milliardengrab?
Ein interessanter Aspekt der chinesischen Low Altitude Economy ist ihr Fokus auf ein wohlhabenderes Klientel, zumindest im Bereich des Personentransports. Der Einsatz von eVTOLs, die sowohl technologisch anspruchsvoll als auch infrastrukturell aufwendig sind, wird deutlich teurer sein als herkömmliche Verkehrsmittel wie Autos oder öffentliche Verkehrsmittel. Dabei ist besonders vor dem Hintergrund zu sehen, dass Helikopter in chinesischen Megastädten fast völlig fehlen – ein deutlicher Kontrast zu Hongkong, wo regelmäßig Hubschrauber über die Skyline fliegen. In Beijing, Shanghai oder Shenzhen sind sie selten zu sehen, abgesehen von besonderen Anlässen wie dem Formel-1-Grand-Prix in Shanghai. Die Low Altitude Economy bleibt eine spannende Wette auf die Zukunft. Sie könnte sich als das „next big thing“, der nächste große Wirtschaftssektor entpuppen, der die Art und Weise verändert, wie wir Mobilität und Logistik wahrnehmen. Doch ebenso besteht das Risiko, dass sie zu einem Milliarden-Grab für Investoren wird, wenn Nachfrage, Technologie oder regulatorische Rahmen-Bedingungen nicht wie erhofft zusammenfinden. Geht Chinas Wette auf die LAAE genauso auf, wie bei den Elektroautos? Angesichts des absehebaren Handelskriegs mit den USA braucht China umso mehr funktionierende Geschäftsmodelle. Quelle: ‚Finanzmarktwelt‚.

Jeppesen Angebot für AOPA Mitglieder – auch in 2025 verfügbar

AOPA Mitglieder erhalten auch im Jahr 2025 weiterhin 15% Rabatt auf Ihre Rechnungen bei Fälligkeit oder bei Neuerwerb von fast allen Produkten, wenn der Kauf über Jeppesen abgeschlossen wird (gilt nicht für ForeFlight Mobile oder Pilot Supplies).

Der Rabatt kann nicht automatisch für die Renewal Angebote angewandt werden, bitte nehmen Sie hierzu Kontakt per E-Mail mit Jeppesen auf und teilen Sie Ihre AOPA Mitgliedsnummer mit: Fra-Services@boeing.com Quelle: ‚aopa.de‚.

Änderung der Rufnummern Flugwetterberatung

Änderungen bei den Rufnummern und Kosten für die individuelle telefonische Flugwetterberatung (0900er-Nummern)

Für die meteorologische Flugvorbereitung bietet der Deutsche Wetterdienst zusätzlich zu seinem umfangreichen Angebot des Selfbriefings auch die Möglichkeit einer individuellen telefonischen Flugwetterberatung an. Hierfür stehen mehrere kostenpflichtige 0900er Servicenummern (individuell nach Gebiet) zur Verfügung.

Durch die Bundesnetzagentur erfolgte zum 01. Dezember 2024 eine Neustrukturierung der 0900 Rufnummern für Premiumdienste und eine damit verbundene neue aber einheitliche Tarifierung für Festnetz und Mobilfunknetz. Mit diesem Schritt werden mangelnde Preistransparenz und hohe Gebühren für Anrufe aus dem Mobilfunknetz abgeschafft. Auf der Webseite der Bundesnetzagentur gibt es weitere Informationen zur Umstellung der 0900-Tarifstruktur.

Mit der Neustrukturierung der 0900 Rufnummern durch die Bundesnetzagentur haben sich für den DWD allerdings auch die Gebühren unseres Telekommunikations-Dienstleisters für die Abrechnung der Servicenummern stark erhöht. Wir sind daher gezwungen mit unserem Service der individuellen Flugwetterberatung in eine andere Tarifklasse zu wechseln. Damit haben sich sowohl die Rufnummern als auch die Endkundenpreise wie folgt geändert:

Rufnummer altRufnummer neu
Ohne Ortsbezug09001 0 77 22 009005 0 77 22 0
LBZ Hamburg09001 0 77 22 109005 0 77 22 1
LBZ Berlin09001 0 77 22 209005 0 77 22 2
RWZ Essen09001 0 77 22 309005 0 77 22 3
FWZ Frankfurt09001 0 77 22 409005 0 77 22 4
LBZ München09001 0 77 22 509005 0 77 22 5

Seit dem 01.12.2024 ist die individuelle telefonische Flugwetterberatung ausschließlich über die neuen Rufnummern zu einem für Festnetz und Mobilfunknetz einheitlichen Preis von 1,99 EUR pro Gesprächsminute erreichbar. Quelle: ‚dwd.de‚.

Großbritannien gestaltet Luftraum komplett um

2,6 Millionen Flüge kreuzen pro Jahr durch britischen Luftraum. Das Netz aus Luftstraßen stammt größtenteils noch aus den 1950er Jahren. Eine neue Behörde soll den britischen Luftraum für eine effizientere Nutzung neu einteilen – und befasst sich direkt mit dem verkehrsreichsten Bereich.

UK Airspace Design Service: Großbritannien setzt mit einer neuen Behörde zur „größten Umgestaltung des britischen Luftraums seit 70 Jahren“ an.

Ein Team aus Luftfahrtexperten werde zusammen mit Flughäfen daran arbeiten, „die Art und Weise zu verbessern, wie Flugzeuge in britischem Luftraum operieren“, teilte die britische Luftfahrtbehörde CAA mit. Der Umbau des Luftraums soll CO2- und Lärm-Emissionen und Verzögerungen reduzieren.

Das aktuelle System stößt an seine Grenzen, im Juli verzeichnte Großbritannien mit 8.239 Flügen an einem Tag einen neuen Spitzenwert. „Ein Großteil unseres heutigen Luftraums wurde in den 1950er Jahren entworfen, als es noch viel weniger Flüge gab und die Flugzeuge mit Hilfe von Funkbaken navigierten“, sagte CAA-Direktor Rob Bisthon.

Erste Phase: London

Die neue Behörde werde für „eine effizientere Nutzung des begrenzten Luftraums im Vereinigten Königreich“ auch neue Steig- und Sinkflugprofile einplanen und so Warteschleifen vor Flughäfen reduzieren. Auch Drohnenkorridore und der Betrieb von Raumfahrzeugen sollen berücksichtigt werden.

Als erstes werde sich der UK Airspace Design Service der Umgestaltung des „stark frequentierten“ Luftraums über London und im Südwesten widmen, sagte Bishton. „Verspätungen in London wirken sich oft unmittelbar auf den Rest des Landes aus.“ Quelle: ‚aero.de‚.

FAI: Ehrung der größten Leistungsträger des Luftsports

Die prestigeträchtige FAI-Preisverleihung 2024, ein Höhepunkt in der Welt des Luftsports, fand in der saudi-arabischen Stadt Riyadh statt. Die vom Saudi Aviation Club (SAC) ausgerichtete Zeremonie würdigte und feierte die Frauen und Männer, die außergewöhnliche Beiträge zur Luft- und Raumfahrt geleistet haben.

Die Veranstaltung markierte den Beginn der 118. FAI-Generalkonferenz, an der Delegierte der FAI-Mitgliedsorganisationen aus der ganzen Welt teilnahmen. FAI-Präsident David Monks und SAC-Generalinspektor Dr. Ahmed F. Alfahaid überreichten die Medaillen und Diplome den anwesenden Preisträger.

FAI GOLD AIR MedailleSebastian KAWA (POL)

Sebastian Kawa erhielt die FAI Gold Air Medal, die höchste Auszeichnung der FAI, für seine Dutzende von Siegen bei internationalen Meisterschaften, seinen bedeutenden Beitrag zur Förderung der Luftfahrt durch Publikationen und Fernsehsendungen und sein bewundernswertes Engagement in der humanitären Hilfe während der COVID-19-Pandemie und des Krieges in der Ukraine.

„Ich hätte mir nie träumen lassen, dass ich eines Tages der erste Pole sein würde, dem diese prestigeträchtige Ehre zuteil wird. Diese FAI Gold Air Medal ist ein eindrucksvoller Beweis für die bedeutende Rolle des Segelflugs in der Geschichte der Luftfahrt und sein Potenzial für zukünftige Innovationen. Obwohl der Segelflug oft im Schatten prominenterer Meilensteine der Luftfahrt steht, war er ein entscheidender Motor für den Fortschritt in der Luftfahrt. Der Sport lebt vom Wettbewerb, der wiederum die Entwicklung antreibt. Der Segelflug hat die Grenzen der Pilotenfähigkeiten, des aerodynamischen Designs und der meteorologischen Vorhersage immer wieder verschoben. Außerdem bietet der Segelflug eine einzigartige Perspektive, die es uns ermöglicht, die Schönheit unseres Planeten aus stillen Höhen zu betrachten.“

LOUIS BLERIOT DIPLOM – Miguel A. ITURMENDI COPADO (USA)

Für seinen Motorflugzeug-Weltrekord von 4’959 Metern Höhe in der C-1b Gruppe 6 (elektrisch) am 2. Juni 2023 in Minden, NV (USA).

„Das Louis Blériot-Diplom ist eine Anerkennung für unsere Leistungen im Bereich der elektrischen Luftfahrt und für unser Bestreben, der Luft- und Raumfahrtgemeinschaft zu zeigen, dass die Elektrifizierung der allgemeinen Luftfahrt nicht nur heute möglich ist, sondern auch in naher Zukunft eine bessere, sauberere und effizientere Option für die Gesellschaft darstellt.“

PAUL TISSANDIER DIPLOM

Ayed ALKASME (KSA)

Für seinen Beitrag zum Saudi Aviation Club, seine Bemühungen um die Organisation und Ausrichtung von Flugshows und seine Unterstützung der Luftfahrtausbildung und -kultur.

Peter HARSFALVI (HUN)

Für seinen Beitrag zur ungarischen Luftfahrt durch seine Führungsqualitäten, sein Engagement und seine unermüdliche Unterstützung von Luftfahrtwettbewerben.

„Die Verleihung des Paul-Tissandier-Diploms durch die FAI ist eine große Ehre für mich. Sie stellt eine Anerkennung meiner Beiträge zur Luftfahrt dar, und es ist unglaublich lohnend, von einer so angesehenen Organisation anerkannt zu werden. Diese Auszeichnung würdigt nicht nur meine bisherigen Leistungen, sondern motiviert mich auch, weiterhin Spitzenleistungen in der Luftfahrt anzustreben. Ich bin dankbar für die Unterstützung und Ermutigung durch meine Kollegen und Mentoren, die mir bei der Erreichung dieses Meilensteins geholfen haben.“

Mayank NAGPAL (IND)

Für seinen Beitrag zur indischen Luftfahrt durch seinen Einsatz für die Flugsicherheit und seine Führungsrolle im Bereich des Fallschirmspringens.

„Der Erhalt des FAI Paul Tissandier Diploms ist ein absoluter Traum, der wahr wird. Es ist ein Beweis für die unzähligen Stunden der Hingabe, des Trainings und der Leidenschaft, die in den Sport investiert wurden. Diese Auszeichnung würdigt den Nervenkitzel, Grenzen zu überschreiten, und die Freude, durch die Lüfte zu schweben. Es ist nicht nur eine Auszeichnung, sondern eine Würdigung der unglaublichen Reise und der unermüdlichen Unterstützung durch die indische Luftsportgemeinschaft und die Streitkräfte, die dies alles möglich macht.“

HENRI MIGNET DIPLOM – Frédéric MARON (BEL)

Für seinen Beitrag zur Entwicklung eines Flugzeugs, bei dem er einen neuartigen Gasballon entwickelt hat, der Wasserstoff-zertifiziert und durch den Einsatz innovativer Materialien und Konstruktionen vollständig maßgeschneidert ist, wodurch ein leichteres Flugzeug und eine größere Flugreichweite erreicht werden.

„Die Verleihung des Henri-Mignet-Preises der FAI ist eine große Ehre, welche die Innovation und das Engagement bei der Entwicklung und dem Bau meines Wasserstoffballons würdigt. Diese Anerkennung bestärkt mich in meiner Leidenschaft, die Grenzen des Himmels durch Innovation zu erweitern“. Quelle: ‚fai.org‚.

Aktuelle Informationen des LBA zu Rotax-Motoren

Das Referat B 6 „Ereignismeldungen“ des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA), die EASA sowie weitere nationale Luftfahrtbehörden in Europa verzeichnen weiterhin Störungen bei Flugzeugen, die mit Vergasermotoren der Firma Rotax betrieben werden. Die Ursachen dafür sind bislang noch nicht abschließend geklärt.

An dieser Stelle möchte das LBA vor dem Hintergrund zahlreicher Anfragen sowie wegen der umfangreichen Medienberichterstattung über den aktuellen Sachstand berichten:

Das LBA und die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) treffen sich gemeinsam mit weiteren nationalen Luftfahrtbehörden seit Anfang 2023 in regelmäßigen Abständen zu einem Meinungsaustausch. Ziel dieser Treffen ist der Informations-Austausch zum aktuellen Stand, zu zukünftigen Aktivitäten und zu möglichen Maßnahmen, um die Probleme mit Rotax-Motoren lösen zu können. Nachdem Ereignisse in Zusammenhang mit von Rotax-Motoren angetriebenen Luftfahrzeugen zunächst in Deutschland in den Blickpunkt geraten waren, führt eine inzwischen verbesserte Meldekultur in der allgemeinen Luftfahrt dazu, dass auch in anderen Ländern eine Häufung dieser sicherheitsrelevanten Vorkommnisse in die statistische Auswertung einfließt.

Daher nutzt das Occurrence-Reporting-Team des LBA den gemeinsamen Austausch mit EASA und anderen Stakeholdern, um neueste Informationen aus eigener oder anderer Quelle zu präsentieren. Außerdem werden offene Punkte oder die Umsetzung avisierter Maßnahmen aktiv beobachtet. Ein Problem dabei ist, dass sich diese Ereignisse nicht reproduzieren lassen, da diese überwiegend in den kritischsten Phasen eines Fluges vorkommen – und zwar kurz nach dem Abheben.

Die Luftfahrzeughersteller, Rotax sowie EASA sehen derzeit vor allen folgenden Ursachen:

  • Die Soft-Start-Funktion bei Tecnam, welche unbeabsichtigt während des Fluges zu einem Abfall der Propeller-Drehzahl führen kann. Aus diesem Grund wurden bereits ein entsprechendes Service Bulletin sowie eine AD (Airworthiness Directive) veröffentlicht (SB_773_-CSRotax_912S_Engine_Soft_Start_Deactivation-3).
  • Falsche Leistungswahl in Kombination mit Propellerverstellung.
  • Eine mögliche Verwendung der falschen Kraftstoffsorte. Auch dazu gab es für Flugzeuge vom Typ Bristell ebenfalls bereits ein entsprechendes Service Bulletin.
  • Klopfen des Motors, hervorgerufen durch ungünstigen Betrieb des Luftfahrzeuges (z.B. Vollastbetrieb mit eingeschalteter Vergaservorwärmung).
  • Sporadische Ereignisse (wie Vergaservereisung, kontaminierte Treibstoff, Dampfblasenbildung).

Das Luftfahrt-Bundesamt adressierte darüber hinaus bei den verantwortlichen Parteien weitere Aspekte. Im Fokus stehen dabei Qualitätsunterschiede in den jeweiligen Baureihen der Vergaser und sonstiger Bauteile, die Heizwerte der Zündkerzen, Spanbildungen / verunreinigte Vergaser sowie die Auswirkung des Staudrucks unterhalb der Cowling auf die Vergaser unter Volllast. Auch scheint es bezüglich der Leistungswahl unterschiedliche Vorgaben seitens des Motor-Handbuchs und der Flughandbücher zu geben. Außerdem ist die Art und Weise der Integration des Motors in einem Luftfahrzeug mit dem zur Verfügung stehenden Bauraum elementar für die Luft- und Wärmeverteilung.

Viele Betroffene von Ereignissen bemühen sich intensiv, den Gründen auf die Spur zu kommen, und erstellen hierzu ausführliche Berichte. Diese sind bei der Untersuchung sehr hilfreich. Wir möchten in diesem Zusammenhang den Austausch mit Meldern und den Verbänden wie DULV, AOPA sowie insbesondere mit dem Bundesausschuss Technik des DAeC betonen (BAT). Dem LBA vorliegende Ergebnisse werden zeitnah an die EASA berichtet, wenn dies nicht bereits vorliegen.

Folgende drei Punkte werden zumeist als selbstverständlich abgetan, gleichwohl möchten wir an dieser Stelle nochmals darauf hinweisen, dass:

  • Ein bedachter, sorgsamer Betrieb der Luftfahrzeuge bei bestmöglicher Vermeidung von grenzwertigen Betriebszuständen dazu beiträgt, diese technisch in gutem Zustand zu halten.
  • Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten nur durch fachkundiges Personal unter Beachtung der Wartungsunterlagen und der rechtlichen Regelungen durchgeführt und freigegeben werden dürfen.
  • Fehlfunktionen, Ausfälle oder Schäden mit tatsächlichem oder möglichem Einfluss auf die Flugsicherheit als „Ereignismeldung“ über ECCAIRS2 an das LBA zu übermitteln sind.

Das LBA arbeitet weiter intensiv und mit der entsprechenden Fachexpertise an dem Thema. Hierzu steht das Referat B 6 „Ereignismeldungen“ in engem Kontakt mit der EASA, den Herstellern der betroffenen Luftfahrzeugmuster sowie den betroffenen Haltern und Flugschulen. Informationen, welche in der Sache weiterhelfen können, werden vom LBA weiterhin geprüft, übersetzt, an die EASA als musterzulassende zuständige Behörde weitergeleitet und in den regelmäßigen gemeinsamen Meetings thematisiert. Quelle: ‚lba.de‚.

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Scharfer Politstreit über Verantwortung

Weil die Fluglotsinnen und -lotsen aktuell Überstunden abbauen müssen, bleiben die österreichischen Eurofighter vorerst auf dem Boden, der Luftraum ist ohne Schutz. Das Heer sieht die Schuld daran beim aktuell noch grün geführten Beamtenministerium, dieses wiederum weist jede Verantwortung für die Misere zurück.

Schon länger bestehe ein virulenter Mangel an Fluglotsen, wie ein Sprecher des Bundesheeres der APA am Sonntag bestätigte, nachdem die „Kronen Zeitung“ berichtet hatte. Das wenige verbleibende Personal baue Überstunden ab. Seit Freitagmittag finde daher kein militärischer Flugbetrieb in Zeltweg mehr statt, auch Alarmstarts der Eurofighter seien daher nicht möglich.

Demnach dürfte dieses Wochenende nicht das letzte ohne Luftraumschutz gewesen sein, auch um die Weihnachtszeit könne es wieder knapp werden.

Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) beauftragte den Generalstab mit der Suche nach Alternativlösungen. Diese sollten umgehend umgesetzt werden, „um so einen Umstand nicht mehr eintreten zu lassen“, wurde die Ministerin zitiert.

Heer: „Unzählige Gespräche“ mit Ministerium

Beim Heer selbst gab man dem Beamtenministerium (BMKÖS) die Schuld für die Misere, das für die Besoldung zuständig ist. Viele Fluglotsen wanderten nämlich zur Austro Control ab, weil diese besser zahle.

„Das Verteidigungsministerium arbeitet seit Jahren an der Lösung des Problems von zu wenigen Fluglotsen. Dazu gab es unzählige Gespräche mit dem BMKÖS, das jedoch die Tragweite der Problematik nicht erkannt hat oder nicht erkennen wollte“, kritisierte Generalstabschef Rudolf Striedinger gegenüber der Zeitung.

Es sei „zwingend erforderlich“, dass das Beamtenministerium hier mitwirke. Beim Heer denkt man an Prämien für die Mitarbeiter. Ein ähnliches Problem habe man in den 1980er Jahren mit den Abfangjägerpiloten – damals die Saab Draken – gehabt, so ein Sprecher. Damals habe man das Problem mit Sonderverträgen gelöst, die Piloten verdienten damit so viel wie jene bei der AUA im kommerziellen Einsatz. Nun brauche es so etwas auch bei den Fluglotsen.

Ministerium: „In keinem Gespräch“ Thema gewesen

Im von Grünen-Chef Werner Kogler geleiteten Beamtenministerium reagierte man mit Befremdung. „Das Bundesministerium für öffentlichen Dienst weist jegliche Verantwortlichkeit in dieser Frage zurück“, hieß es in einer der APA übermittelten Stellungnahme: „In den vergangenen Jahren wurde die Drastik dieser Situation in keinem Gespräch seitens des BMLV aufgebracht. Das BMKÖS steht zu Gesprächen zur Lösung der Problematik bereit.“

Wann genau es zu weiteren Ausfällen der Eurofighter kommen wird, ließ man beim Heer offen. „Es bleibt weiter prekär“, hieß es im Ministerium. Man hoffe auf eine baldige Lösung mit dem Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport.

Scharfe Kritik von FPÖ und SPÖ

Für FPÖ-Wehrsprecher Volker Reifenberger liegt es in der Verantwortung von ÖVP und Grünen, dass Österreichs Luftraum nun komplett schutzlos sei und jede Streitkraft der Welt, aber auch Terroristen, unüberwacht und ungehindert den heimischen Luftraum nützen könnten, wie er in einer Aussendung erklärte. Er ortete einen weiteren Grund, der gesamten Regierung das Vertrauen zu versagen.

SPÖ-Wehrsprecher Robert Laimer verwies darauf, dass der Personalmangel seit Jahren bekannt sei. „Nachdem diese Warnungen viel zu lang nicht gehört wurden, ist jetzt der Ernstfall eingetreten. Es ist allerhöchste Zeit, Lösungen zu finden.“ Die SPÖ werde eine parlamentarische Anfrage einbringen, um die Verantwortlichkeiten, Hintergründe und konkreten Maßnahmen zu prüfen. Quelle: ‚orf.at‚.

Änderung der Flughafen-Gebühren-Verordnung

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. November 2024 einer Teilrevision der Verordnung über die Flughafengebühren (FGV) zugestimmt. Am Flughafen Zürich wird der Prozess zur Gebührenfestlegung mit der Einführung eines Roll-Over-Mechanismus konkretisiert. In Genf wird der bestehende Prozess nicht angepasst. Die Änderungen treten per 1. Januar 2025 in Kraft.

Der Bundesrat führt am Flughafen Zürich neu einen sogenannten Roll-Over-Mechanismus ein, um die Flughafengebühren zu bestimmen. Das heisst, wenn sich in einer laufenden Periode eine Über- oder Unterdeckung der Kosten abzeichnet, wird diese auf die nächste Gebührenperiode übertragen.

Die Regelungen des Roll-Over-Mechanismus kommen in Zürich auch dann zur Anwendung, wenn die Verhandlungen scheitern und das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) die Gebühren mittels einer Verfügung festlegen muss. Die regulatorischen Anpassungen in der FGV schaffen Rechtsicherheit und sollen die Gebührenfestlegung erleichtern. Die Revision der FGV sorgt beim Flughafen Zürich und den Fluggesellschaften für eine langfristige Planungssicherheit.

Aufgrund der unterschiedlichen Rahmenbedingungen beim Flughafen in Genf verzichtet der Bundesrat darauf, einen Roll-Over-Mechanismus wie in Zürich einzuführen.

Das BAZL wird wie bisher bei beiden Flughäfen nur in den Prozess zur Gebühren-Festlegung eingreifen, wenn keine einvernehmliche Lösung zustande kommt. Zudem prüft das BAZL auch weiterhin laufend, ob die Regulation der Flughafengebühren angemessen ist und wie sie sich auf den Wettbewerb auswirkt.

Die verabschiedeten Änderungen der FGV sind mit den in der Schweiz anwendbaren internationalen Verpflichtungen vereinbar. Dies betrifft insbesondere das Abkommen über den Luftverkehr von 1999 zwischen der Schweiz und der EU. Quelle: ‚bazl.admin.ch‚.

Lehrgang für Luftaufsichtspersonal

Noch bis 25. November anmelden: Das Fachreferat Luftraum, Flugsicherheit und Flugbetrieb im DAeC bietet einen weiteren Lehrgang für Luftaufsichtspersonal gemäß NFL I 170/01 inklusive Theorie und Praxis für Mitglieder und Nichtmitglieder an. Der fünftägige Lehrgang findet vom 17. bis 19. Januar sowie am 24. und 25. Januar 2025 in der Fliegerschule Wasserkuppe statt.

  • Zeitraum: 5 Tage vom 17. – 19. Januar sowie vom 24. und 25. Januar 2025
  • Ort: „Fliegerschule Wasserkuppe“; Wasserkuppe 1A, 36129 Gersfeld (Rhön)
  • Kosten: für Vereinsmitglieder 885,00 EUR zzgl. 7 Prozent MwSt. Für Nicht-Mitglieder betragen die Kosten 985,00 EUR zzgl. 19 Prozent MwSt.
  • Teilnehmerzahl: max. 12 Teilnehmer
  • Voraussetzung für die Teilnahme: Teilnehmer sollten im Besitz eines Luftfahrerscheines sein oder eine ähnliche Qualifikation aufweisen und im Besitz des BZF I oder II sein. Quelle: ‚daec.de‚.

-> Anmeldung

Weniger Zuschüsse für Flugplatz Donaueschingen?

Der Donaueschinger Haushalt wird durch große Projekte belastet und es muss Geld eingespart werden. Ein Vorschlag lautet, die Zuschüsse für den Flugplatz zu reduzieren. Was sagt der Geschäftsführer dazu?

Nicht immer war es ein freudiger Anlass, wenn der Geschäftsbericht der Flugplatz Donaueschingen-Villingen GmbH im Gemeinderat vorgestellt wurde. Zu hohe Kosten, zu viel Aufwand. In den vergangenen Jahren sah das allerdings anders aus. Entsprechend hoch war deshalb auch die Erwartung der Donaueschinger Stadträte, als Flugplatz-Geschäftsführer Eckhart Pauly die Zahlen präsentierte.

„Wir haben das erste Mal seit fünf Jahren einen Rückgang bei den Flugbewegungen“, erklärte Pauly. Im Durchschnitt seien die Flieger höher und größer, was höhere Landegebühren zur Folge haben, dennoch verzeichne man auch hier einen Rückgang von 13,4 Prozent.

„Nach fünf Jahren ist eine Korrektur der Flugbewegungen nicht dramatisch“, so Pauly weiter. Man habe früher oder später damit gerechnet und ähnliche Phänomene seien auch auf anderen Flugplätzen, etwa in Konstanz, Mannheim und Freiburg zu beobachten. „Das ist kein Donaueschinger Problem.“

Davon abgesehen könne man positiv nach vorne blicken: Man haben 89.000 Euro Gewinn erwirtschaftet. Einnahmen kommen hauptsächlich über Lande- und Abfertigungsentgelte. Die Personalkosten seien nach oben gegangen. „Zahlungsverpflichtungen haben wir fristgerecht erfüllt“, sagt Pauly. Ende des Jahres werde man den Teil eines Darlehensbetrages ablösen.

Die Flugplatz-Zuschüsse kürzen

Grünen-Fraktionssprecher Michael Blaurock nahm den Überschuss zum Anlass für einen Vorschlag: „Ich möchte keine Diskussion lostreten, wie wichtig der Flugplatz ist, oder nicht.“ Allerdings sei es so, dass immer ein Plus erwirtschaftet werde, obwohl der Flugplatz von den beteiligten Gemeinden regelmäßige Zuschüsse erhalte.

Blaurock sprach von einem großen Druck, der durch die Donaueschinger Haushaltssituation entstehe. Der ist aufgrund der großen Projekte, wie etwa die neue Realschule im Kosten von 56 Millionen Euro, stark unter Druck.

„Jedes Jahr gibt es Zuschüsse. Ich stelle den Antrag, die um ein Drittel zu reduzieren“, so Blaurock weiter. Das werde schon helfen: „Und wir werden um 10.000 Euro noch diskutieren.“ Er stellte den Antrag für das Jahr 2026, da das Jahr 2025 von den Gesellschaftern schon entsprechend beschlossen sei. Bürgermeister Severin Graf schlug schließlich vor, das Thema mit in die Haushaltsberatungen zu nehmen, und erst dort zu diskutieren: „Wir können dann abstimmen, ob wir das in die Gesellschafter-Versammlung einbringen“, so Graf.

Und was sagt Geschäftsführer Pauly zu dieser Idee?

„Geld, das wir bekommen, ist nicht verloren“, so Pauly. Natürlich sage er als Geschäftsführer, dass die Zuschüsse wichtig seien: „Ich werde immer schauen, wie ich mit den zur Verfügung stehenden Mitteln auskomme, keine Frage.“ Allerdings sei man gerade dabei, das Flugplatz-Gebäude auf Vordermann zu bringen: „Das wird an die 100.000 Euro kosten und wir erhalten damit die Substanz.“ Vom Ergebnis gehe davon etwas weg. Zudem wolle man für eine zukünftig anstehende Sanierung der Landebahn Rücklagen aufbauen.

Investitionen in den Flugplatz

Fast 90.000 Euro habe man in neue Investitionen gepackt, so etwa eine neue Heizung, neue Markierungen und die Wetterdaten-Technik: „Das ist elementar für die Flugsicherung“, so der Geschäftsführer. Der Flugplatz bleibe weiter ein wichtiger Anlaufpunkt in der Region. Seien das Rettungsflieger, die auch aus der Schweiz hierherkommen, oder etwa Organtransporte, die auch regelmäßig in Donaueschingen landen. Dazu kommt auch noch der Nutzen durch Industrie und Wirtschaft in der Region. „Wir sehen einen weiteren Rückgang nicht und erwarten dieses Jahr eine schwarze Null“, so Pauly.

Daher richte man den Blick bereits in Richtung Zukunft: „Die Landebahn ist in einem guten Zustand, ich rechne damit, dass wir sie noch zehn bis 20 Jahre weiterbetreiben können.“ Dann stehe aber eine größere Sanierung ins Haus: „Wenn wir sie sanieren, dann wird das eine größere Investition.“ Daher plane die GmbH, eine zweckgebundene Anspar-Rücklage aufzubauen. „Damit können wir das dann abfedern, wenn es soweit ist“, sagte Pauly.

Wann die Landebahn-Sanierung anstehe, das hänge auch immer mit dem Winter zusammen – und wie hart der werde: „Der Einsatz von Räumdiensten belastet die Bahn natürlich höher.“ Quelle: ‚suedkurier.de‚. Guy Simon

LBA und Medicals – Drama ohne schnelles Ende?

Trotz aller Bemühungen der Verbände: Es tut sich nichts beim LBA. Politik und Verwaltung ist die Aufsicht über die deutsche Luftfahrtbehörde entglitten. Der Missstand ist in der Branche leider bestens bekannt. Jeder Pilot – wenn er nicht selbst betroffen ist – kennt zumindest inzwischen andere Piloten, die wegen medizinischer Bagatellen über Monate und Jahre kein Medical ausgestellt bekommen, nur weil man es in der Abteilung Flugmedizin des Luftfahrt-Bundesamts (LBA) nicht schafft, die eingehenden Problemfälle zügig abzuarbeiten. Im Rest Europas ist das bei den exakt gleichen Vorschriften ohne Probleme möglich, im deutschen LBA seit Jahren und trotz aller Korrekturversuche nicht mehr. Deutschland ist hier das traurige Schlusslicht unter allen EASA-Mitgliedsstaaten, und zwar mit großem Abstand.

Unsere gemeinsame Petition von DAeC, DULV und AOPA zum Thema wurde von fast 20.000 Unterzeichnern unterstützt. Der direkt angeschriebene Verkehrsminister Wissing hat sich allerdings bis heute nicht direkt bei den Initiatoren gemeldet. Auch der zwischenzeitlich offenbar aktiv ewordene Staatssekretär hat den Fall wieder unerledigt an die Fachabteilung im Verkehrsministerium (BMDV) abgegeben. Auch hier gab es wiederum keine direkte Verbindungsaufnahme zu den Verbänden.

Fakt ist, dass das LBA trotz aller Versprechungen, intensiv an Lösungen zu arbeiten, bis heute nicht in der Lage ist, die Situation zu verbessern. Im Gegenteil, die Lage verschärft sich immer weiter. Profilierte Flugmediziner haben das LBA verlassen, die herbei-gesehnte neue Software zur Einbindung der Fliegerärzte war wohl ein völliger Flop. Hilfsangebote der Luftwaffe, Amtshilfe zu leisten, schlägt man in Braunschweig dennoch großzügig aus. Hunderte Fälle liegen inzwischen vor Gericht, weil Piloten in ihrer Verzweiflung wegen Untätigkeit der Behörde geklagt haben. Inzwischen beklagen sich nach Auskunft der Rechtsanwälte sogar die Gerichte selbst intensiv darüber, dass ihnen das LBA nicht fristgerecht antwortet.

Die AOPA war durchaus fair und geduldig und hat sich die Probleme des LBA immer wieder angehört. So sehr, dass uns dies teils gar zum Vorwurf gemacht wurde. Aber eines ist klar: Wir stehen auf der Seite unserer Mitglieder und lassen uns nicht vorführen.

Das Problem in unserer Luftfahrtverwaltung ist, dass sich offenbar niemand persönlich in der Verantwortung sieht, Probleme zu lösen. Und wenn man Nachrichten verfolgt, dann ist es leider auch in vielen anderen Bereichen unserer Verwaltung und der Politik der neue Standard, sich bei Problemen wegzuducken und als nicht zuständig zu erklären. Andersherum kann sich unsere Branche genau dieses Verhalten aber in keinem Fall erlauben. In jeder Flugschule und in jedem Flugbetrieb gibt es verantwortliche Manager, die vom LBA schon beim bloßen Verdacht auf ein Problem in ihrem Zuständigkeits-Bereich sofort »an den Haken« genommen werden können. Doch es ist klar: In keiner dauerhaften Beziehung, egal ob privat oder dienstlich, kann es funktionieren, wenn Verantwortung nur einseitig begriffen wird.

Offenbar ist der Politik und der Bundesverwaltung die Führung des Luftfahrt-Bundesamts völlig entglitten. Man muss es so deutlich sagen: Das LBA versagt im Bereich Flugmedizin völlig. Und das ist ja noch nicht einmal das einzige Themengebiet, in dem man berechtigte Kritik üben kann – wenn auch der zur Zeit mit Abstand gravierendste. Doch der zuständigen Politik fehlen entweder der Wille oder die Kraft, etwas zu ändern.

Wir wollen endlich mit den anderen betroffenen Verbänden und denjenigen in den Behörden gemeinsam am Tisch sitzen, die etwas ändern können und wollen. Es geht überhaupt nicht darum, möglichst viel Streit zu haben. Wir wollen bei konstruktiven Arbeitstreffen offen und transparent über zügig umsetzbare Lösungsansätze diskutieren. Aber wir dürfen und wollen nicht mehr hinnehmen, dass weiterhin infolge eines nicht nachvollziehbaren Amtsverständnisses in großem Umfang berufliche und private Lebenskonzepte zerstört werden. Es steht einer Verwaltung einfach nicht zu, auf diese Weise in das Leben der Bürger einzugreifen, für die sie letztlich arbeitet – und von denen sie finanziert wird. Quelle: ‚AOPA Germany, Prof. Dr. Elmar Giemulla (Präsident) und Dr. Michael Erb (Geschäftsführer).

75 Vorfälle mit Drohnen

Drohnen dürfen nur in gebührendem Abstand zu Flughäfen aufsteigen, schon weil sie die Lotsen ablenken können. Trotzdem kommen sie deutschen Airports oft nahe. Im deutschen Luftraum hat es im ersten Halbjahr dieses Jahres 75 gemeldete Behinderungen durch Drohnen gegeben. Im Vorjahreszeitraum waren es 72 Vorfälle, wie die Deutsche Flugsicherung (DFS) in Langen bei Frankfurt auf Anfrage mitteilte. Insgesamt hatte es im Vorjahr 151 Behinderungen durch Drohnen gegeben.

77 Prozent der Behinderungen in diesem Jahr ereigneten sich im Großraum eines Flughafens. Die DFS verzeichnete zehn Ereignisse am größten deutschen Flughafen in Frankfurt. Es folgen die Flughäfen Berlin mit neun und Köln/Bonn mit sieben Meldungen, gefolgt von Hamburg und Düsseldorf mit sechs respektive fünf Vorfällen.

Sichtungen von Drohnen können dazu führen, dass der An- und Abflugbetrieb an Flughäfen eingestellt werden muss, wie ein Sprecher der DFS sagte. Insbesondere, wenn sie im Anflugbereich gesehen werden, wie es weiter hieß.

Lotsen und Piloten abgelenkt

Die Flugsicherung geht bereits bei einer Sichtung einer Drohne davon aus, dass der reguläre Flugverkehr behindert wird, weil Lotsen und Piloten abgelenkt werden könnten. Von ihnen kommt die Masse der Meldungen.

In Deutschland sind Drohnenflüge in der Nähe von Start- und Landebereichen von Flughäfen verboten – es muss mindestens ein Abstand von 1,5 Kilometer eingehalten werden. Drohnenflüge an Flughäfen gelten strafrechtlich als gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr und werden mit Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren geahndet. Quelle: ‚spiegel.de‚.

Änderung der DWD-Rufnummern

Änderungen bei den Rufnummern und Kosten für die individuelle telefonische Flugwetterberatung (0900er-Nummern)

Für die meteorologische Flugvorbereitung bietet der Deutsche Wetterdienst zusätzlich zu seinem umfangreichen Angebot des Selfbriefings auch die Möglichkeit einer individuellen telefonischen Flugwetterberatung an. Hierfür stehen mehrere kostenpflichtige 0900er-Servicenummern (individuell nach Gebiet) zur Verfügung, die derzeit bei Anwahl aus dem deutschen Festnetz seitens unseres Telekommunikations-Dienstleisters mit einem Endkundenpreis von 1,24 EUR pro Minute abgerechnet werden. Aus dem Mobilfunknetz gelten derzeit noch davon abweichende und uneinheitliche Preise.

Durch die Bundesnetzagentur erfolgt zum 1. Dezember 2024 eine Neustrukturierung der 0900 Rufnummern für Premiumdienste und eine damit verbundene neue aber einheitliche Tarifierung für Festnetz und Mobilfunknetz. Mit diesem Schritt werden mangelnde Preistransparenz und hohe Gebühren für Anrufe aus dem Mobilfunknetz abgeschafft. Auf folgender Webseite der Bundesnetzagentur gibt es weitere Informationen zur Umstellung der 0900-Tarifstruktur:

Mit der Neustrukturierung der 0900-Rufnummern durch die Bundesnetzagentur haben sich für den DWD allerdings auch die Gebühren unseres Telekommunikations-Dienstleisters für die Abrechnung der Servicenummern stark erhöht. Wir sind daher gezwungen mit unserem Service der individuellen Flugwetterberatung in eine andere Tarifklasse zu wechseln. Damit ändern sich sowohl die Rufnummern als auch die Endkundenpreise wie folgt:

Die neuen Rufnummern sind parallel zu den bestehenden alten Rufnummern bereits ab 01.10.2024 für eine individuelle telefonische Flugwetterberatung freigeschaltet. Die Kosten aus dem Festnetz liegen bei 1,99 EUR/Minute.

Ab dem 1.12.2024 ist die individuelle telefonische Flugwetterberatung ausschließlich über die neuen Rufnummern zu einem für Festnetz und Mobilfunknetz einheitlichen Preis von 1,99 EUR pro Gesprächsminute erreichbar. Quelle: ‚dwd.de‚.

Bundeswehr-Luftraum blockiert Windkraft-Ausbau

Die Prioritäten der deutschen Politik verschieben sich aktuell. Nicht mehr die Verminderung der Abhängigkeit von importierten fossilen Energieträgern steht im Mittelpunkt, sondern die Aufrüstung und die Sicherstellung der Kriegsfähigkeit im Interesse des westlichen Bündnisses. Die Onshore-Windkraftnutzung steht vorwiegend in Baden-Württemberg und Bayern in direkter Konkurrenz zur militärischen Luftraum-Nutzung. Und je höher die Windkraftanlagen werden, desto größer wird der Wettbewerb zwischen den beiden Luftraumnutzungen. Da sowohl die Finanzierung der Stromautobahnen von Nord nach Süd bislang nicht über die gesamte Trassenlänge gesichert als auch die Lieferfähigkeit für die von den Anliegern erstrittenen Kabel bislang noch offen ist, bleiben letztlich nur die Kosten für den nördlichen Teil der Trassen, welche auf die dortigen Endverbraucher ungelegt werden.

Funkfeuer der Luftfahrt werden von Windkraftanlagen gestört
Die Deutsche Flugsicherung (DFS) ist als beliehenes Unternehmen Teil der Luftverkehrs-Verwaltung des Bundes und betreibt rund 60 Navigationsanlagen. Diese auch Dreh-Funkfeuer genannten, flachen Bodenstationen senden mit kreisförmig angeordneten Antennen permanent UKW-Funksignale.

In dieser Funktion sind sie mit Leuchttürmen vergleichbar und weisen Flugzeugen den Kurs. Sie sorgen somit für Sicherheit im Luftraum. Ihre Installation geht auf eine Zeit zurück, als es im Binnenland praktisch keine Windkraftnutzung gab. Inzwischen hat man beobachtet, dass Windenergieanlagen die Übertragung der von den Funkfeuern ausgesandten Radiowellen und damit die Genauigkeit der Richtungsbestimmung stören können.

Denn die Funkwellen können an den Oberflächen der Anlagen streuen und reflektiert werden. Dadurch erzeugen sie einen so genannten Winkelfehler und das Signal der Navigationsanlage kommt leicht verfälscht im Flugzeug an. Das Flugzeug könnte theoretisch vom geplanten Kurs abkommen. Deshalb wird der Bau von Windenergie-Anlagen in einem bestimmten Radius rund um Drehfunkfeuer besonders genau auf mögliche Störungen untersucht.

Nicht wenige Kommunen fühlen sich in ihren Windkraftausbauzielen behindert. So haben die acht Bürgermeister aus Eching, Garching, Hallbergmoos, Ismaning, Neufahrn, Oberschleißheim, Unterföhring und Unterschleißheim inzwischen deutliche Worte gefunden. Moderne Satelliten könnten auch hier die Radartechnik ersetzen, die dafür sorgt, dass Piloten und Fluglotsen präzise navigieren und so könnte die Flugsicherung ihre No-go-Areas aktualisieren und neue Radien für den Windkraftanlagenausschluss vorgeben. In Medienberichten verkünde sie zwar, dass mehr Platz für Windkraft geschaffen werde. Doch bislang seien große Bereiche rund um München durch die bestehenden Regelungen des zivilen und militärischen Luftverkehrs ausgeschlossen.

Verteidigungsfähigkeit gegen erneuerbare Stromerzeugung
Die Energiewirtschaft sowie die Windkraftinvestoren drängen inzwischen auf moderne Windräder in Verbrauchernähe im Binnenland, doch rund um Militärflughäfen sind moderne, leistungsfähigere Anlagen immer noch verboten. Zusätzlich zu den 60 Funkfeuern der DFS betreibt die Luftwaffe 18 stationäre und zwei mobile Radaranlagen, die der Luftraumüberwachung, der nationalen Sicherheitsvorsorge dienen. Die Funkfeuer sind jedoch nicht die einzigen mit der Windkraft konkurrierenden Luftraumnutzungen in Deutschland.

Im Kelheimer Stadtwald soll die Energiewende vorankommen. Sechs Windkraftanlagen haben sie hier zusammen mit einem Projektentwickler geplant – grüner Strom für etwa 3.500 Haushalte. Ab 2027 sollen sich die Windräder drehen. Doch obwohl die Planungen schon sehr weit sind, wird wohl nichts aus dem Windpark. Die Bundeswehr hat ein Veto gegen das Projekt eingelegt.

Dabei ging es nicht um die Störung von Funkfeuern, sondern um geheime „Hubschrauber-Tiefflugstrecken“. Wenn die Bundeswehr feststellt, dass diese mit einem geplanten Windpark kollidieren könnten, wird die Genehmigung für einen geplanten Windpark verweigert. Um für den Ernstfall gewappnet zu sein, übt die Truppe mit ihren Hubschraubern auch im Tiefflug. Dafür benötigt sie drei Kilometer breite Sicherheits-Korridore. Wo diese exakt verlaufen, wird aus verteidigungstaktischen Gründen geheim gehalten. Quelle: ‚Telepolis‚.

US-Luftfahrt will modernere FAA-Infrastruktur

Verschiedene Interessenvertretern der Luftfahrtindustrie haben sich schriftlich an die Luftfahrt-Vertreter im US-Kongress gewendet, um verstärkte Investitionen in das Budget für die Modernisierung der Flugsicherung der FAA zu erhalten. Darin wird die wirtschaftliche Bedeutung der Branche hervorgehoben, da die Luftfahrt mehr als fünf Prozent des US-BIP ausmacht. Es wird gefordert, mehr für den Erhalt und die Modernisierung des Flugsicherungssystems der FAA zu tun.

„Wir bitten die Bewilligungsbehörden, mit der FAA und allen Interessengruppen zusammenzuarbeiten, um das System durch zielgerichtete und vorhersehbare Mittel zu unterstützen, die in erster Linie aus dem AATF (Airport & Airway Trust Fund) stammen, um sicherzustellen, dass die FAA über einen Plan verfügt, um die nötigen Ressourcen für ein sicheres und effizientes Wachstum zu nutzen“, heißt es in dem Schreiben.

Die Zukunft der Flugsicherung hat früher zu Meinungsverschiedenheiten geführt, da einige Teile der Branche die Privatisierung des US-Systems forderten. Das aktuelle Schreiben ist ein Bekenntnis dazu, dass die FAA die Einrichtung der Wahl ist, um das nationale System zu beaufsichtigen. Die Interessenvertreter lobten die bereits geleistete Arbeit zur Bereitstellung von Finanzmitteln und zum Schutz des Luftraumsystems.

Fußball-EM bringt Verkehrsrekord

Die Fußball-Europameisterschaft UEFA EURO 2024 feierte am 14. Juli mit dem Finale in Berlin ihren Höhepunkt. Der Tag danach erreicht einen Rekord am Himmel: 9.979 Flugbewegungen nach Instrumentenflugregeln (IFR) zählte die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH am Montag, den 15. Juli, im deutschen Luftraum, an dem viele Fans und Gäste wieder abreisten. Bisher ist dies der verkehrsreichste Tag des Jahres 2024. Auch am BER Berlin-Brandenburg sowie während des gesamten Verlaufs der EM verzeichnete die DFS mehr Flüge als im Vergleichszeitraum.

Rekord auch am BER
Am Flughafen BER war der 15. Juli nach dem EM-Endspiel im Berliner Olympiastadion ebenfalls ein Rekordtag. 754 Flugbewegungen (IFR) waren zu verzeichnen. Dies entspricht 18 Prozent mehr als am verkehrsreichsten Tag am BER im vergangenen Jahr (634 Flugbewegungen am 20. Oktober 2023) und ist gleichzeitig der Spitzentageswert seit der Inbetriebnahme des BER im Oktober 2020.

Mehr Flüge als im Vorjahreszeitraum
Insgesamt gab es während des gesamten EM-Verlaufs im deutschen Luftraum mehr Flüge als im Vergleichszeitraum in 2023. Mannschaften, Fans, Staatsgäste und übrige Passagiere aus unterschiedlichsten Ländern und Standorten reisten nach Deutschland und wieder nach Hause oder durchquerten den deutschen Luftraum. Vom 14. Juni. bis 14. Juli 2024 waren es ersten Auswertungen zufolge 289.513 Flugbewegungen, während es in 2023 im Vergleichszeitraum 278.589 waren.

Für eine pünktliche, flexible und äußerst zuverlässige Flugdurchführung während der UEFA EURO 2024 sorgte die Deutsche Flugsicherung gemeinsam mit ihren Partnern der Luftfahrt – den Flughäfen, dem Flughafenkoordinator, beteiligten Airlines, den Landesregierungen, BMDV, BAF und der Polizei sowie weiteren Beteiligten und natürlich der UEFA EURO 2024 GmbH. Die Zusammenarbeit hat zu einer hervorragenden und reibungslosen Abwicklung des Luftverkehrs in Deutschland geführt. Quelle: ‚DFS, Deutsche Flugsicherung‚.

ILA Berlin mit Besucherplus

Fünf Tage lang drehte sich am BER, dem Flughafen der Hauptstadtregion, alles um die Zukunft der Luft- und Raumfahrt. Unter dem Motto “Pioneering Aerospace” kam die internationale Industrie, Politik, Streitkräfte und Wissenschaft zusammen. Rund 600 Aussteller aus 31 Nationen präsentierten ein breites Spektrum an High-Tech-Produkten sowie Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Rund 350 Speaker diskutierten auf vier Bühnen die aktuellen Fragen der Luft- und Raumfahrt. Zentrale Themen waren klimaneutrales Fliegen, Sicherheit und Verteidigung sowie der Nutzen der Raumfahrt für die Menschheit. Das Interesse beim Publikum war groß – die Tickets für das Privatpublikum am Wochenende waren schnell ausverkauft. Insgesamt kamen rund 95.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus rund 60 Nationen zur ILA.

Starke Präsenz der Bundesregierung 
Bundeskanzler Olaf Scholz eröffnete die ILA Berlin im Rahmen eines Messerundgangs. Die Bundesregierung habe größtes Interesse an einer starken Luft- und Raumfahrt-Branche, so der Bundeskanzler in seiner Eröffnungsrede. „Wir wollen die deutsche und europäische Luftfahrtindustrie weltweit auf einem Spitzenplatz sehen, und zwar in allen drei Dimensionen, die auch hier auf der ILA im Fokus stehen: in der zivilen Luftfahrt, bei der Verteidigung und nicht zuletzt in der Raumfahrt.“ Zudem kündigte Scholz auf der ILA den Erwerb weiterer 20 Eurofighter an. 

ILA zeigt gesamte Bandbreite der Luft- und Raumfahrt  
Von der Drohne über Helikopter bis hin zur großen Passagiermaschine – rund 100 Fluggeräte waren in diesem Jahr auf der ILA zu sehen. Darunter die Emirates A380, die Beluga ST und die A321 XLR – mit einem um 30 Prozent geringeren Treibstoffverbrauch pro Sitzplatz im Vergleich zu Flugzeugen der vorherigen Generation leistet dieses Flugzeug einen wichtigen Beitrag auf dem Weg zum nachhaltigen Fliegen. Weitere Highlights waren zudem die A310 Air Zero G, die für Parabelflüge eingesetzt wird, sowie die Do 328 – ein fliegender Prüfstand für klimaverträgliche Luftfahrttechnologien. Zudem konnten die Besucher und Besucherinnen die gesamte Bandbreite der militärischen Luftfahrt erleben – vom Loyal Wingman, über die Transportmaschine A400 M bis hin zum Mehrzweckkampfflugzeug F35, das erstmalig auf der ILA im Flying Display zu sehen war. 

Die Vielfalt der ILA zeigte sich auch in den Ergebnissen, die hier verkündet worden sind. So war die Bundesministerin des Innern, Nancy Faeser, vor Ort, um den Vertrag mit Airbus Helicopters über Transporthubschrauber vom Typ H225 Super Puma im Wert von 1,9 Mrd. Euro für die Bundespolizei zu unterzeichnen. Auch stellte der Arbeitskreis klimaneutrale Luftfahrt, in dem führende Stakeholder aus Politik, Wissenschaft und Industrie zusammenkommen, seine Handlungsempfehlungen auf dem Weg zum emissionsfreien Fliegen vor. Und ebenfalls auf der ILA unterzeichneten mehr als 40 Firmen, internationale Organisationen und Wissenschaftszentren die “Zero Debris Charter” zur Abschaffung von Weltraumschrott. Quelle: ‚ILA Berlin‚.

RopeTracker: Kabel sichtbar machen

Heuseile sind für die Besatzungen von Helikoptern eine tödliche Gefahr; in der Schweiz gibt es davon über 1500. Der Rope Tracker – eine technische Errungenschaft des BAZL – erleichtert die Aufgabe, sie genau zu lokalisieren. Baumstämme transportieren. Eine verunfallte Bergsteigerin retten. Eine Alp mit neuen Lebensmitteln versorgen: Arbeitsflüge mit Helikoptern finden oft in schwer zugänglichem Gelände statt; Rettungsflüge auch nachts und bei schlechtem Wetter. Auf der Karte nicht erfasste Kabel für den Heutransport und Transportseilbahnen stellen lebensgefährliche Hindernisse für Helikopterflüge dar.

Verletzte und Tote
«Kabel touchiert: Helikopter stürzt im Wallis ab», titelte eine News im Schweizer Fernsehen im Februar 2024. In den letzten Jahren kam es in der Schweiz immer wieder zu tragischen Helikopterunfälle mit Kabeln und Heuseilen; Pilot/-innen und Passagiere erlitten schwere Verletzungen oder starben. Viele Kabel und Heuseile sind auf den Luftfahrhinderniskarten eingezeichnet. Aber nicht alle. Wie hoch die Dunkelziffer ist? Unbekannt. Vorweg in der Bergregion gibt es immer noch nicht kartierte oder nicht gemeldete Anlagen. Hinzu kommt, dass die gemeldeten Koordinaten oft zu ungenau sind. Die Antwort des BAZL auf diese Herausforderung: RopeTracker.

Präzis und schnell
Das BAZL hat mit dem ferngesteuerten RopeTracker ein Gerät entwickeln lassen, das es einem erlaubt, in kürzester Zeit, die Lage und die Höhen von Seilen und Kabeln präzis zu vermessen. Wie das geht: Der RopeTracker-Pilot fährt per Joystick auf dem Seil, das er vermessen will, hinauf und hinunter. Kameras liefern Bilder; installierte Sensoren vermessen GPS-Position, Distanz zur Oberfläche, Seilneigung und zurückgelegte Distanz. Nach der Messfahrt liegt ein zentimetergenaues Längenprofil des Seilverlaufs vor; es wird in die Datenbank für Luftfahrthindernisse aufgenommen. Wer früher ein Kabel vermessen wollte, war oft viele Stunden unterwegs. Neben der Präzision der Messdaten ist der Zeitgewinn mit dem RopeTracker enorm: fünf Kabel am Tag sind möglich.

«Remove» unnötiger Kabel
Nicht mehr benutzte Kabel und Seile abbauen – so das Ziel des Projekts «Remove». Das BAZL beseitigt zusammen mit der Luftwaffe und der Rega auch in den nächsten Jahren nicht mehr betriebene Anlagen. Quelle: ‚BAZL‚.

Ausbildungsfinanzierung Luftfahrt

Pro memoria: Gemäss dem Bundesgesetz über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und weiterer für den Strassen- und Luftverkehr zweckgebundener Mittel (MinVG) kann der Bund einen Teil der Erträge aus der Mineralölsteuer zur Unterstützung von Aus- und Weiterbildungen im Bereich der Luftfahrt einsetzen.

Mit dieser Massnahme wird dem Mangel an qualifiziertem Personal in der Schweizer Luftfahrt entgegengewirkt. Die finanziellen Beiträge werden nur an Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller ausbezahlt, die eine Anstellung bei einem Schweizer Aviatikbetrieb (Definition siehe Seite 3 der „Erläuterungen zur Revision der Verordnung des Schweizerischen Bundesrats über die Finanzhilfen für Ausbildungen im Bereich der Luftfahrt“) nachweisen können. Berücksichtigt werden jene Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller, welche die beste Gewähr für den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung und gute Leistungen im Beruf bieten. Quelle / Ausschreibung: ‚BAZL‚.

Programm für nachhaltige Luftfahrt

Die Schweizer Luftfahrt soll in Zukunft noch sicherer, leistungsfähiger und umweltfreundlicher als bisher sein. Zu diesem Zweck lancierte der Bund zusammen mit der Aviatikbranche das Programm «Luftraum- und Aviatikinfrastruktur-Strategie Schweiz» (AVISTRAT-CH). Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat den Bundesrat an der Sitzung vom 22. Mai 2024 über die Planung der Umsetzung informiert. Die umfangreichen Arbeiten sollen bis 2035 abgeschlossen sein.

Die Schweizer Luftraum- und Aviatikinfrastruktur ist ein über Jahrzehnte gewachsenes und immer wieder punktuell angepasstes System. Das Fliegen in diesem System gestaltet sich zunehmend komplizierter und anspruchsvoller. Mit dem Programm «Luftraum- und Aviatikinfrastruktur-Strategie Schweiz» (AVISTRAT-CH) wollen das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) und die Luftfahrtbranche den Schweizer Luftraum nachhaltiger gestalten.

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat den Bundesrat an der Sitzung vom 22. Mai 2024 über die Planung der Umsetzung informiert. Mittelfristig sollen Lufträume für eine bedarfsgerechte, effiziente und möglichst umweltschonende Nutzung geschaffen sowie Sicherheitsrisiken noch weiter reduziert werden. Gleichzeitig wird ein Flugplatzsystem geschaffen, das neuartige Luftfahrzeuge wie Drohnen einschliesst und es ermöglicht, dass die Flugplätze ihre Kompetenzen bündeln können. Die Landesflughäfen sollen weiterhin im Rahmen der gesellschaftlichen Bedürfnisse und unter Berücksichtigung von Klima und Umwelt die internationale Anbindung der Schweiz wahrnehmen.

Zur Schaffung der neuen Grundlage ist eine enge Zusammenarbeit zwischen dem BAZL und der Luftfahrt erforderlich – und insbesondere mit der Schweizer Luftwaffe und der Flugsicherung Skyguide. AVISTRAT-CH bearbeitet die zwei Schwerpunktthemen Luftraum und Flugplatzsystem: Für den Bereich Luftraum liegt die Federführung beim BAZL, für das Flugplatzsystem bei der Luftfahrtindustrie. Quelle: ‚BAZL, Bundesamt für Zivilluftfahrt‚.

Teilerfolg bei Limbach-Flugmotoren

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat nun endlich ein Formblatt mit Anleitung nach Teil-21.A.307, Owner Accepted Parts, auf seiner Website veröffentlicht, welches auf einem Vorschlag des Bundesausschuss Technik im DAeC basiert. Es ermöglicht den ca. 2’000 Haltern und Eigentümern von Limbach Flugmotoren, zukünftig Teile ohne Form 1 einzusetzen.

Der Bundesauschuss Technik (BAT) im DAeC hat in Zusammenarbeit mit dem LBA versucht, eine Möglichkeit für einen „Work-around“ mit CoC (Certificate of Conformity) nach EASA Teil-21, 21.A.307 (b) & (c), um weiterhin legal Motorenteile der Fa. Limbach ohne Form 1 einbauen zu dürfen, zu erarbeiten. Hier besteht dringender Handlungsbedarf, nachdem die Firma Limbach in einer Kundeninformation unlängst erklärt hatte, dass sie ab sofort keine EASA Form 1 mehr ausstellen dürfen. Die Ersatzteilversorgung ohne eine Freigabebescheinigung (EASA Form 1) sei aber nach wie vor gewährleistet. Leider nimmt das LBA zu den CoC eine eher restriktive Haltung ein, welche die Verwendung stark einschränkt. Der DAeC wird diesbezüglich auf das LBA nochmals zugehen und hat auch Kontakt zur EASA aufgenommen. Quelle / Detail-Infos: ‚DAeC‚.

Neue Meteogramme, bessere Vorhersageberechnung

Meteoblue hat die Vorhersageberechnung neu programmiert und zusätzliche Datenquellen wie das hochauflösende WRFAMS-7 Wettermodell für Südamerika einbezogen, um die lokale Vorhersagegenauigkeit zu verbessern. Außerdem wird die IFS-Ensemble-Niederschlagsdaten in den Niederschlagsvorhersagealgorithmus einbezogen, um eine genauere Berechnung der Niederschlags-Wahrscheinlichkeiten zu ermöglichen.

Frankreichs Niederschlagsradar integriert
Meteoblue hat zudem das Nowcasting verbessert. Nowcasting-Berechnungen werden für die nächsten 1-6 Stunden auf der Grundlage von Beobachtungsdaten (Satelliten, Radar) oder Messdaten (Wetterstationen) durchgeführt, die in Echtzeit verarbeitet werden. Diese Daten sind besonders nützlich für die Verbesserung der Vorhersage aktueller Wetterbedingungen und der folgenden Stunden. Das Update wurde durch neue Datensätze ermöglicht, wie z. B. die Integration des französischen Radars für eine bessere Niederschlagsvorhersage für ganz Frankreich.

Meteoblue hat auch ein überarbeitetes mLM (meteoblue Learning MultiModel) eingeführt: Das ist ein proprietäres Post-Processing-Verfahren, das die Ergebnisse numerischer Wettervorhersagemodellen mit Messdaten vergleicht und gegenüberstellt. Es nutzt aktuelle Messdaten und 10-20 verschiedene Wettermodelle, um das Modell mit der genauesten Simulation für die lokale, herunterskalierte Vorhersage auszuwählen und zu gewichten. Diese proprietäre Technologie der künstlichen Intelligenz setzt Meteoblue seit 2018 ein. Die neue mLM-Version wurde über mehrere Monate entwickelt. Sie liefert genauere und vollständigere Wahrscheinlichkeitsverteilungen für jede Vorhersagestunde. Außerdem umfasst sie eine größere Anzahl von Wetterstationen.

Die neuen Daten sind auf der Meteoblue-Website und in einer App verfügbar. Neben der Verfeinerung der Datenberechnung wurden auch viele Meteogramme technologisch aufgerüstet und neu gestaltet. Dies erhöht sowohl ihre technische Zuverlässigkeit als auch deren Lesbarkeit. Quelle: ‚Meteoblue‚.

Neues Ausbildungshandbuch für Luftfahrerschulen

Die Bundeskommission Ultraleichtflug im DAeC hat in Zusammenarbeit mit dem Luftsportgeräte-Büro (LSG-B) ein neues „Ausbildungshandbuch für Luftfahrerschulen“ erstellt und zum Zieltermin Januar 2024 veröffentlicht. Neben einigen inhaltlichen Änderungen wurden u. a. die Übersichtlichkeit und das Inhaltsverzeichnis deutlich verbessert.

Der Veröffentlichung des neuen Ausbildungshandbuchs werden in weiteren Schritten Anhänge und Ergänzungen sowie die Digitalisierung von Meldungen und Dokumenten über den das Online-Portal Vereinsflieger folgen. Die Bundeskommission hofft, den Flugschulen und Vereinen mit dem Ausbildungshandbuch einen verständlichen und nützlichen Leitfaden an die Hand gegeben zu haben.

Neben den Kommissionsmitgliedern Robert Artmann und Michael Kania hat auch Stefan Reusch von der Luftsportvereinigung Dr. Hermann Köhl am Flugplatz Borkenberge viel Zeit in das Projekt investiert. „Allen meinen herzlichen Dank für die geleistete Arbeit“, sagt Torsten Gutzeit

Das Ausbildungshandbuch steht hier zum Download bereit. Quelle: ‚DAeC

Änderungen bei AIRAC-Terminen

Bereits mit Termin 30 NOV 2023 wird die Frequenz von LINZ RADAR geändert und lautet dann 125.685 (bisherige Alternativfrequenz). Aufgrund geänderter Vorgaben muss ab 28 DEC 2023 bei Flügen nach Sichtflugregeln (VFR) innerhalb freigabepflichtiger Lufträume der Klassen C und D eine Sprechfunkverbindung mit der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle bestehen.

Der Verbleib solcher Flüge auf den Frequenzen von WIEN INFORMATION ist daher nicht mehr zulässig. Infolge eines damit verbundenen Safety Requirements müssen Segelflugzeuge, Ballone, Hubschrauber sowie Tragschrauber in kontrollierten Lufträumen der Klassen C und D außerdem einen SSR-Transponder in den Modi A und C oder in Modus S betreiben. Diese Anordnung ist luftfahrtüblich publiziert: NOTAM A2794/23. Quelle: ‚Aeroclub.at‚.

Zoll: Petition bei der EU eingereicht

Die aktuelle Zoll-Situation ist in Europa selbst unter den Mitgliedsländern uneinheitlich und unübersichtlich, weil sich zahlreiche EU-Länder über die entsprechende EU-Verordnung hinwegsetzen. Ein in der Schweiz lebender EU-Bürger hat deshalb bei der EU eine Petition eingegeben, um hier endlich die geforderte Klarheit und Rechtssicherheit durchzusetzen. Eine Unterstützung der AeCS-Community ist für die Schweiz als Nichtmitglied der EU und aussenstehend der Zollunion durchaus sinnvoll. Danke für das Mitunterzeichnen der Petition. Quelle: ‚AeCS‚.

Grundsätze des Feuerlösch- und Rettungswesens auf Flugplätzen

Das Regierungspräsidium Darmstadt erlässt als örtlich zuständige Luftfahrtbehörde für den Regierungsbezirk Darmstadt des Landes Hessen aufgrund des § 31 Absatz 2
Nummer 4 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Mai 2007 (BGBl. I S. 698) in Verbindung mit § 42 Absatz 1 Luftverkehrszulassungs-Ordnung (LuftVZO) vom 19. Juni 1964 (BGBl. I S. 370), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 7. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5190) geändert worden ist und in Verbindung mit § 41 Abs. 4 HVwVfG, folgende Allgemeinverfügung:

I. Inhalt:

  1. Die Vorgaben der gemeinsamen Grundsätze des Bundes und der Länder über das Feuerlösch- und Rettungswesen auf Flugplätzen vom 20. April 2023 finden auf bestandskräftige Flugplatzgenehmigungen nach § 6 LuftVG Anwendung und gelten für Verkehrs- und Sonderlandeplätze (§ 49 LuftVZO) sowie Segelfluggelände (§ 54 Abs. 2
    LuftVZO), die nicht in den Anwendungsbereich der VO (EU) 139/2014 fallen.

    Voraussetzung ist ein Auflagenvorbehalt gemäß § 36 Absatz 2 Nr. 5 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) oder ein Verweis auf die jeweils geltenden Vorgaben für das Feuerlösch- und Rettungswesen in der Flugplatzgenehmigung.
  2. Sollte aus den Vorgaben der gemeinsamen Grundsätze des Bundes und der Länder über das Feuerlösch- und Rettungswesen auf Flugplätzen Handlungsbedarf für einen Flugplatz entstehen, so wird auf die Umsetzungsfrist von zwölf Monaten in Nummer 7 der Gemeinsamen Grundsätze des Bundes und der Länder über das Feuerlösch- und Rettungswesen auf Flugplätzen verwiesen.
  3. Die Allgemeinverfügung wird in den Nachrichten für Luftfahrer und auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Darmstadt öffentlich bekanntgegeben.

I. Begründung:
Die gemeinsamen Grundsätze des Bundes und der Länder über das Feuerlösch- und Rettungswesen auf Flugplätzen sind am 21.04.2023 in Kraft getreten. Zur Wahrung eines einheitlichen Sicherheitsniveaus sind die bestehenden Flugplatzgenehmigungen an die gemeinsamen Grundsätze des Bundes und der Länder über das Feuerlösch- und
Rettungswesen auf Flugplätzen und somit an die aktuellen Vorgaben der ICAO anzupassen.

Bei bestandskräftigen Flugplatzgenehmigungen ist dies durch Allgemeinverfügung möglich, wenn ein Auflagenvorbehalt gemäß § 36 Absatz 2 Nr. 5 HVwVfG oder ein Verweis auf die jeweils geltenden Vorgaben für das Feuerlösch- und Rettungswesen in der Flugplatzgenehmigung enthalten ist. Quelle: ‚Regierungspräsidium Darmstadt‚.

Austausch über Zukunft des Fliegens

Unter der Leitung des (Schweizer) Bundesrates Albert Rösti diskutierten am 28. August 2023 Vertreterinnen und Vertreter der Schweizer Luftfahrt in Bern über aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen der Branche. Beim Austausch an der 14. Plattform Luftfahrt Schweiz standen die Umsetzung des revidierten CO2-Gesetzes, innovative Technologien für nachhaltige Treibstoffe sowie die Entwicklungen der Luftfahrt am Boden und in der Luft im Vordergrund.

Die Nachfrage nach Flugreisen in Europa und nach Übersee bewegt sich zwar noch unter dem Vor-Corona-Niveau; die Passagierzahlen steigen aber stetig. Die Schweizer Luftfahrtbranche ist darüber hinaus derzeit gefordert von Fachkräftemangel, hohen Anforderungen an Verfahren bei Bauvorhaben und Betriebsänderungen, der Abwicklung der Passagierströme und Lärmschutz.

Bundesrat Albert Rösti nahm erfreut zur Kenntnis, dass die anwesenden Fluggesellschaften wiederum in der Gewinnzone fliegen. Er betonte die volkswirtschaftliche Bedeutung der Luftfahrt als Basis für die internationale Anbindung und Vernetzung der Schweiz und bedankte sich bei den Fluggesellschaften und den Landesflughäfen für ihre wertvolle Arbeit.

Mit der Erholung der Luftfahrtbranche nach der Corona-Krise gelte es nun, dieses Wachstum in Einklang mit den Klimazielen des Bundesrats zu bringen. Die anwesenden Luftfahrtvertreterinnen und -vertreter stehen hinter dem CO2-Emmissionsziel Netto Null bis 2050. Bundesrat Rösti teilte die Ansicht der Luftfahrtbranche, dass die vorgesehene Beimischpflicht für nach-haltige Flugtreibstoffe koordiniert mit der entsprechenden Regelung der EU umgesetzt werden muss. Wettbewerbsverzerrungen im Vergleich zu EU-Staaten seien zu vermeiden.

Jährliche Plattform des Schweizer Luftverkehrs
Die 2005 gegründete «Plattform Luftfahrt Schweiz» findet jährlich statt. Sie dient dem Gedan-kenaustausch zu den Entwicklungen und Herausforderungen des Schweizer Luftverkehrs. Am Treffen in Bern auf Einladung von Bundesrat Albert Rösti nahmen Vertreterinnen und Ver-treter der Landesflughäfen, der Fluggesellschaften Swiss, Easyjet Schweiz und Helvetic Airways, der Flugsicherung Skyguide, Aerosuisse sowie Regierungsvertreterinnen und -vertreter der Standortkantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft, Genf und Zürich teil. Aus der Bundesverwaltung waren die Bundesämter für Zivilluftfahrt und Umwelt anwesend. Quelle: ‚BAZL‚. Foto: ‚Helmholtz-Gemeinschaft‘.

Sind Elektroflugzeuge die Lösung?

Auch in der Luftfahrt steht die Verkehrswende an. Klimaneutral fliegen ist das Ziel. Ein Start-up aus München entwickelt ein elektrisches Kurzstreckenflugzeug. Schon Ende des Jahrzehnts soll es abheben. Vision oder Illusion? Neun Passagiere, zwei Elektromotoren, 500 Kilometer Reichweite, null Kerosin. Wenn das, woran Ivor van Dartel und seine Kollegen im Start-up Vaeridion arbeiten, Wirklichkeit wird, würde für die Regionalmobilität in Deutschland vermutlich ein neues Kapitel beginnen: »Meistens ist es so, dass Innovation sich von Klein nach Groß entfaltet und nicht andersrum.«

Van Dartel hat schon als Teenager in Segelfliegern gesessen. Er hat Luft- und Raumfahrttechnik studiert und mehr als zehn Jahre als Ingenieur bei Airbus gearbeitet. Dann kündigen er und sein Mitgründer Sebastian Seemann ihre sicheren Jobs und machen sich selbstständig. Mit ihrem batteriebetriebenen E-Flieger, dem »Microliner« wollen sie die Luftfahrt nachhaltiger machen: »Unser Ziel ist, das in diesem Jahrzehnt in den Markt zu bringen. Unsere Branche steht bereits jetzt schon unter hohem Druck. Wir können nicht erst 2050 mit Lösungen bereitstehen. Dabei hat sich die Luftfahrtbranche selbst das ehrgeizigste Ziel gesetzt: Bis 2050 will man klimaneutral sein. Können Elektroantriebe dabei Teil der Lösung sein? Was ist mit Batteriekapazitäten? Wie sieht es mit der Ladeinfrastruktur aus? Und nicht zuletzt: Ist nicht die Bahn gerade auf den kürzeren Strecken innerhalb von Deutschland das geeignetere Verkehrsmittel der Wahl? Davon erzählt van Dartel in dieser Podcast-Folge: »Unsere Technik hat auch ihre systemischen Grenzen. Wir werden jetzt nicht kurzfristig mit Batterien über den Atlantik fliegen, zum Beispiel. Wir sind uns ganz bewusst, dass es sich vorläufig um Kurzstreckenflüge handelt. Aber ich glaube, das, was wir vorhaben, ist sehr wohl möglich in diesem Jahrzehnt. Quelle: ‚Der Spiegel‚.