Die Bundesnetzagentur wird auch in diesem Jahr wieder an der AERO in Friedrichshafen teilnehmen und an vier Tagen die Möglichkeit anbieten, ein Flugfunk-Zeugnis zu erwerben. Die Prüfungen werden direkt vor Ort durchgeführt. Wir empfehlen frühzeitige Anmeldung bis spätestens 14. März 2025, die Zahl der Plätze ist begrenzt. Außerdem können Besucherinnen und Besucher an unserem Messestand ihre Funkgeräte zum Mobilen Flugfunk und Flugnavigationsfunk kostenfrei prüfen lassen.
Zur Ausübung des Flugfunkdienstes bei Boden- und Luftfunkstellen wird grundsätzlich ein von der Bundesnetzagentur ausgestelltes Flugfunkzeugnis benötigt. Die Bundes-Netzagentur bietet erneut 2025 auf der AERO Friedrichshafen die Möglichkeit zum Ablegen der Flugfunk-Prüfung an. Die Teilnahme an Prüfungen während der Messe ist an folgenden Tagen möglich:
09.04.2025
10.04.2025
11.04.2025
12.04.2025
Die Prüfung beginnt jeweils um 10.30 Uhr mit der Theorie. Im Anschluss daran findet der praktische Teil der Prüfung statt. Eine rechtzeitige Anmeldung ist spätestens bis zum 14.03.2025 notwendig. Bei späteren Anmeldungen kann eine Teilnahme an der Prüfung nicht garantiert werden. Anmeldung per Email:
Karl-Flugfunkzeugnisse@BNetzA.de.
Die erforderliche Art der notwendigen Zeugnisse richtet sich nach der Art der zu bedienenden Boden- oder Luftfunkstelle. Nach der Verordnung über Flugfunkzeugnisse berechtigen die Flugfunkzeugnisse zur Ausübung des Sprechfunks wie folgt:
BZF II: Sprechfunk innerhalb der Bundesrepublik Deutschland in deutscher Sprache nach Sichtflugregeln
BZF I: Sprechfunk in deutscher und englischer Sprache nach Sichtflugregeln
BZF E: Sprechfunk in englischer Sprache nach Sichtflugregeln
AZF: Sprechfunk in deutscher und englischer Sprache nach Sicht- und Instrumentenflugregeln
AZF E: Sprechfunk in englischer Sprache nach Sicht- und Instrumentenflugregeln
Voraussetzungen für den Erwerb eines BZF II, BZF I oder BZF E
Bewerberinnen und Bewerber müssen mindestens 15 Jahre alt sein oder spätestens drei Monate nach der Prüfung das Mindestalter erreichen. Das BZF I kann als Vollprüfung oder als Zusatzprüfung vom BZF II erworben werden. Voraussetzungen für den Erwerb eines AZF oder AZF E
Bewerberinnen und Bewerber müssen mindestens 18 Jahre alt sein oder spätestens drei Monate nach der Prüfung das Mindestalter erreichen. Das AZF und das AZF E sind nur mit einer Zusatzprüfung zu erwerben, d. h., dass für das AZF das Innehaben des BZF II oder BZF I und für das AZF E das BZF E erforderlich sind.
Anmeldung Ihrer Funkgeräte zum Mobilen Flugfunk und Flugnavigationsfunk
Messehalle A5
Für jede Nutzung von Frequenzen des Flugfunks und des Flugnavigationsfunks durch Funkstellen an Bord von Luftfahrzeugen bedarf es einer Nummernzuteilung. Diese wird bei der Bundesnetzagentur beantragt. Sie können Ihren Antrag direkt auf der Messe am Stand der Bundesnetzagentur abgeben und erhalten später die Zuteilung zugesandt. Beim Ausfüllen der Antragsformulare werden Sie durch die Mitarbeiter der Bundes-Netzagentur unterstützt. Sie können dieses Jahr auch ihre Funkgeräte am Messestand kostenfrei prüfen lassen!