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FRAIT – neuer free route-Luftraum

Mit einem Free Route Luftraum, der von Österreich bis nach Nord-Mazedonien reicht und jetzt um Italien erweitert wurde, werden Flugstrecken entscheidend verkürzt und Emissionen reduziert. Bei einem internationalen Zusammentreffen in Wien wurde der neue Freeroute-Airspace präsentiert.

Mit der Verbindung des South East Common Sky Initiative Free Route Airspace (SECSI FRA) – von Österreich, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien und Slowenien mit dem Free Route Airspace Italy (FRAIT) einer der größten Free Route Lufträume Europas etabliert. Durch eine Verkürzung der Flugstrecken wird eine Reduktion der CO2-Emissionen von rund 30.000t im Jahr erreicht.

Direkte Streckenführungen in der Reiseflughöhe ohne Umwege – das ist Free Route. Für Airlines bedeutet das weniger Treibstoffverbrauch, für Passagiere eine geringere Flugzeit und für die Umwelt einen deutlichen Rückgang bei den Emissionen. Je größer die Free Route Lufträume also je mehr nationale Lufträume sie umfassen, desto größer die positiven Auswirkungen.

Die Verbindung der beiden Free Route Lufträume wurde von Austro Control Geschäftsführerin Elisabeth Landrichter und Austro Control Geschäftsführer Philipp Piber gemeinsam mit dem CEO der kroatischen Flugsicherung Croatia Control Mario Kunovec-Varga, dem CEO von Slovenia Control Srecko Jansa, dem Geschäftsführer der bosnischen Flugsicherung Davorin Primorac und dem COO der italienischen Flugsicherung ENAV Maurizio Paggetti im Rahmen eines internationalen Zusammentreffens in Wien vorgestellt. Quelle: ‚AustroControl‚.

How to Avoid Airspace Infringements

Airspace in Europe is often very complex and avoiding airspace infringements is not always easy for even the most experienced of pilots. But the number of airspace infringements has increased significantly over recent years and we all must work to reverse this trend.

An EASA website provides links to entertaining yet informative videos and pilot guides and suggests useful tips that will help to reduce the risk of airspace infringement and mid-air collision. All materials and links are part of a Europe-wide campaign that has been initiated and supported by the Safety Promotion Network of National Aviation Authorities.

Besides the EASA clip, videos on this page offer examples and scenarios from different European countries. They all tell unique and interesting stories – stories that you can watch whenever you find the time. It is recommended that you start with those videos corresponding to the countries where you want to fly or cross.

What Can You Do?
Before Flight: Plan and prepare your flight, use modern flight planning and navigation software, identify controlled or restricted airspace and turn on your transponder. Also, consult the National Aviation Authority (NAA) or Air Navigation Service Provider (ANSP) websites for additional information and contact your Flight Information Service (FIS).

During Flight: Keep good situational awareness, obtain clearance before entering controlled airspace and report if you are lost or enter controlled airspace without clearance. Stay visible by keeping your transponder on and don’t be shy to communicate.

After the Flight: Debrief your flight to learn lessons and share your experiences with others. Last but not least, we encourage you to print and display the leaflet and infographic in your club briefing room to help others. Source: ‚EASA‚.

Free Route Luftraum soll ausgebaut werden

Austro Control gilt als Vorreiter in Europa, wenn es um die Implementierung von Free Route Lufträumen geht. Seit 2019 sind mit SECSI FRA die Lufträume Österreich, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Montenegro, Nord-Mazedonien, Serbien und Slowenien verbunden. Mit der weiteren Ausdehnung im März 2024 entsteht einer der größten grenzüberschreitenden Free Route Lufträume Europas.

Free Route bedeutet, dass Flugzeuge einen Luftraum auf direktem Weg und damit auf der kürzesten Strecke durchfliegen können. Für Airlines heißt das weniger Treibstoffverbrauch, für Passagiere eine geringere Flugzeit und für die Umwelt einen deutlichen Rückgang bei den der Emissionen. Je größer der Free Route Lufträume, desto größer die positiven Auswirkungen.

In den letzten Jahren wurden die Free Route Lufträume konsequent ausgebaut. Für den 21. März 2024 ist eine weitere Ausdehnung geplant, der das Gebiet der South East Common Sky Initiative Free Route Airspace (SECSI FRA) – von Österreich, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien und Slowenien – und den Free Route Airspace Italy (FRAIT) miteinander verbinden soll.

Im Jahr 2026 ist eine Erweiterung des Free Route Lufträume auf das Mittelmeer vorgesehen. Das wird eines der größten FRA-Projekte im Jahr 2024 sein und den Luftraumnutzern Flugplanungsoptionen bieten, die einer vollständigen Zusammenlegung der beiden Free Route Airspaces (SECSI FRA und FRAIT) entsprechen. Quelle: ‚AustroControl‚.

Bitte RMZ und TMZ beachten

Neu festgelegte Lufträume ab Oktober 2023: Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat ab Oktober 2023 Lufträume mit vorgeschriebener Funkkommunikations-Pflicht (Radio Mandatory Zone, RMZ) und Lufträume mit vorgeschriebener Transponder-Schaltung (Transponder Mandatory Zone, TMZ) festgelegt.

Diese Festlegungen sind nachzulesen in den

Quelle: ‚BWLV‚.

8ung: Air Defender 2023 beginnt morgen

Vom 12. bis zum 23. Juni veranstaltet die Bundeswehr gemeinsam mit den NATO-Partnern unter der Bezeichnung „Air Defender 2023“ eine Großübung im deutschen und angrenzenden Luftraum. Mit mehr als 10.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus 25 Nationen und mehr als 250 beteiligten Flugzeugen ist dies die größte militärische Verlege-Übung von Luftstreitkräften seit Bestehen der NATO. Festgelegte Teile des deutschen Luftraums werden jeweils zeitlich befristet für militärische Einsatzübungen reserviert und werden dann vorübergehend für zivilen Flugverkehr nicht zur Verfügung stehen.

Hier finden Sie mehr Informationen hinsichtlich der Ausdehnung der Lufträume und besondere Infos für die allgemeine Luftfahrt finden Sie hier: AIP SUP Militärische Übung Air Defender 2023 | DFS Deutsche Flugsicherung GmbH. Quelle: ‚DFS / Deutsche Flugsicherung‚.

Zusätzlicher Bericht zum gleichen Thema im MDR.

AeCS Webinar: Luftraum 2023

Der Aero-Club der Schweiz (AeCS) führt am 29. März 2023 ein Luftraum-Webinar durch. Ziel ist es, Luftraumbenützer und Interessierte aus erster Hand über aktuelle Themen zu informieren.

Datum / Austragungsort:

  • Datum: 29. März 2023
  • Zeit: 20:00 – 21:30 Uhr,
  • Ort: Online, Zugangsdaten nach Anmeldung
  • Teilnahme: Offen für alle Interessierten

Das Thema ist:

Quelle/Anmeldung: ‚AeCS, Aero-Club der Schweiz‚.

Kostenlos und doch eingeschränkt: AIP-VFR Germany

Im Sommer 2022 haben wir uns noch uneingeschränkt gefreut: Denn am 11. Juli verkündete die DFS in einer Pressemitteilung, dass das Luftfahrthandbuch Deutschland AIP-VFR ab Januar 2023 einfach und kostenfrei genutzt werden kann. Eine online-Version ist jetzt über das Flugberatungsportal der DFS verfügbar.

Leider gibt es wie befürchtet unschöne Einschränkungen: Die AIP-VFR wird zwar kostenlos veröffentlicht, der Download einzelner Anflugkarten in akzeptabler Qualität ist problemlos möglich. Aber es gibt keine Möglichkeit, mehrere Karten gleichzeitig zu speichern.

Ideal wäre es aus Sicherheitsgründen, gleich sämtliche AIP-Karten herunterladen und elektronisch im Cockpit mitführen zu können. Diesen Service erhalten nur die Bezieher eines zahlungspflichtigen Abonnements bei Eisenschmidt. Auch werden die frei zugänglichen Daten nicht so angeboten, dass die bekannten Navigations-Apps sie frei verwenden dürfen. Nutzer dieser Apps sollen für den Zugriff auf die AIP-VFR weiterhin bezahlen.

Zum Hintergrund: Seit einigen Jahren ist die deutsche AIP-IFR bereits online kostenlos verfügbar, so dass Privatleute und die Produzenten von Navigations-Apps darauf zugreifen können, was zweifellos zur Erhöhung der Flugsicherheit beiträgt. Das deutsche VFR-Gegenstück war allerdings nicht frei verfügbar. Das fanden nicht nur die AOPA und andere Branchenverbände bedenklich, auch der Bund-Länder-Fachausschuss Luftfahrt hatte dies kritisiert, die Eurocontrol setzte sich ebenso mit Nachdruck für einen freien Zugang zu allen relevanten Luftfahrtinformationen ein. Auch droht nach wie vor durch einen streitbaren Piloten die Klage auf freien Zugang zur AIP-VFR, er hat über ein Crowd-Funding in sehr kurzer Zeit die hierfür notwendigen finanziellen Mittel gesammelt. Die Entscheidung der DFS zur vollständigen und barrierefreien Freigabe der AIP wäre sehr zu begrüßen, und ein Schaden entsteht der DFS auch nicht: Denn sie erhält jährlich erhebliche finanzielle Mittel aus dem Bundeshaushalt zur Deckung der Kosten von Dienstleistungen für gebührenbefreite zivile und militärische Flüge, und das Geld ist für die Freigabe der AIP gut investiert.

Als Staatsunternehmen erhält die DFS Zuwendungen des Bundes, aber dennoch will sie über ihre 100%ige Tochter Eisenschmidt auf dem Markt Gewinne erzielen. Und das scheint gut zu gelingen: Mit dem Rückenwind eines Staatsunternehmens ist es für Eisenschmidt nach eigenen Angaben möglich, bei ca. 4. Mio. € Jahresumsatz etwa 1 Mio. € Gewinn zu erzielen. Eine stolze Marge, von der die konkurrierenden mittelständischen Flugbedarfshändler ohne Staatskapital nur träumen können.

Bei der DFS bräuchte es eine transparent und klar definierte Trennlinie, wo der hoheitliche und staatliche finanzierte Bereich für frei verfügbare Produkte und Dienste aufhört, und wo das unternehmerische Spielfeld anfängt. In den meisten EU-Nachbarländern ist der Zugang zur AIP ohne Einschränkungen und auf sehr nutzerfreundliche Art und Weise frei. Die AOPA-Germany wird sich dafür einsetzen, dass dies bei uns in Deutschland bald genauso sein wird. Schön wäre es zudem, wenn wir das auch bald für die Nachrichten für Luftfahrer (NfL) feststellen könnten. Denn in den NfL verstecken sich viele relevante Informationen. Bevor man sie lesen kann, muss derzeit noch die DFS-Bezahlschranke überwunden werden. Quelle: ‚AOPA Germany‚.

Der Luftraum des Vanoise-Nationalparks

Zur Publikation des Luftraumes Gran Paradiso erwähnte ein Leser, dass im direkt daran anschliessenden Vanoise-Nationalpark Durchflug-Korridore bestünden. Diese werden (wegen ihrer Kleinräumigkeit und ihrer Gültigkeit für Gleitschirme und Deltaselger) in den Streckenplanungs-Softwares und Moving-Map-Karten jedoch nicht markiert.

Relevant für den Segelflug: die rot markierten Flächen. Mehr Details finden Sie auf den Karten „A“ und „B“.

Hier finden Sie die Details dazu. Quelle: Nationalpark Vanoise.

Vanoise-Korridore (Art 2)
Der Überflug von Segelflugzeugen in einer Höhe von weniger als 1’000 m AGL ist in den rot markierten Zonen P1 (Aussois-Pass) und P2 (Grand Roc Noir) vom 15. Mai bis 30. Oktober erlaubt, um Segelflugzeugen, die Streckenflüge durchführen oder an einem genehmigten Wettbewerb teilnehmen und deren Flugweg aus Sicherheitsgründen einen Einflug ins Park-Kerngebiet erfordert, einen Überflug zu ermöglichen.

Ermöglicht Segelflugzeugen die legale Querung vom Modane-Tal nach Val d’Isère:
der Sektor P1 (Karte „A“, Auszug aus der Grafik zuoberst im Bericht).
Karte „B“ / Auszug aus der Grafik zuoberst im Bericht.

Vanoise-Korridore (Art 3)
Der Überflug von Gleitschirmen und Deltaseglern unter 1’000 m AGL im Park-Kerngebiet ist erlaubt, um Distanz-Flüge, lokale Flüge in einem begrenzten Gebiet, lokale Flüge auf begrenztem Raum und Ausbildungsflüge im Rahmen eines genehmigten, sportlichen Wettbewerbs zu ermöglichen:

  1. Das ganze Jahr über an folgenden Orten:
  • Sektor V1 „la Turra“, Gemeindegebiet von Aussois und Sollières-Sardières, wie in Karte „C“ bezeichnet;
  • Sektor V2 „Dent Parrachee“, Gemeindegebiet von Aussois, Sollières-Sardièresund Termignon, wie in Karte „C“ bezeichnet;
  • Sektor V3 „Barbier“, Gemeindegebiet von Aussois und Villarodin-Bourget, wie in Karte „D“ bezeichnet;
  1. Vom 1. Januar bis 30. Oktober an folgenden Orten:
  • Sektor V4 „Loza“, Gemeindegebiet von Sollières-Sardières, wie in Karte „C“ bezeichnet;
  • Sektor V5 „Adrets de Val Cenis“, Gemeindegebiet von Termignon, Lanslebourg-Mont-Cenis und Lanslevillard, wie in Karte „E“ bezeichnet;
  • Zwei Teile bilden den Sektor V6, genannt „Adrets de Bessans“, Gemeindegebiet Lanslevillard und Bessans, wie in Karte „F“ bezeichnet;
  1. In der Zeit vom 15. Mai bis zum 30. Oktober an folgenden Orten:
  • Sektor V7 „Barbier Ouest“, Gemeindegebiet von Aussois und Sollières-Sardières, wie in Karte „D“ bezeichnet;
  • Sektor V8 „Grande Feiche“, Gemeindegebiet Bonneval-sur-Arc, wie in Karte „G“ bezeichnet.
Karte „C“
Karte „D“
Karte „E“
Karte „F“
Karte „G“

Kein Durchkommen mehr (Teil 1)

Wichtig für Südfrankreich-Urlauber mit Streckenflug-Projekten in den Alpen: die beliebte Flugroute entlang der französisch-italienischen Grenze mit der dort auftretenden Konfluenz ist seit Dezember 2021 bei thermischen Bedingungen kaum mehr legal passierbar.

Übersetzung aus dem Italienischen: (…) Grenzen des Schutzgebiets des Nationalparks Gran Paradiso, innerhalb dessen das Überfliegen mit nicht zugelassenen Flugzeugen verboten ist:
Vertikale Grenzen: SFC / 4500 ft AMSL anstelle von SFC / 1500 ft AGL.

Diese erhöhte Luftraum-Obergrenze der „Protected area“ im „Parco Nazonale del Gran Paradiso“ ergäbe mit 4’500 Fuss AMSL in diesen V-Tälern keinen natur-schützerischen Sinn, anderseits wäre mit 4’500 Metern AMSL die hochgelegene Region (Gipfelhöhe des Gran Paradiso: 4’061 m) bei regulären thermischen Verhältnissen kaum legal überfliegbar.

Eine nächste Verwechslungsmöglichkeit ist jene von AGL und AMSL. Bei einem geschützen Luftraum von 4’500 ft über Grund ist das fliegerische Resultat dasselbe.

Luftraum-Situation, Auszug aus den Karten von 2022

Bis heute hält sich das Gerücht, dass bei der benachbarten „Protected area Vanoise“ „Fuss“ mit „Meter“ verwechselt wurde. Der Überflug des Parks mit einem freiem Luftraum erst über 3’300 ft oder 1’000 m / Grund ist als Folge davon nur in der Talmitte legal möglich.

Die Streckenflug-Experten der südfranzösischen Segelflug-Zentren empfehlen in der Praxis heute ein westliches Umfliegen des Vanoise-Schutzgebietes, um über das Valgrisenche und den Mont Fallère nördlich von Aosta in die Walliser Alpen zu gelangen.

Die detaillierten Luftraum-Angaben der Naturschutzgebiete sind leider ohne die abonnierten staatlichen AIP-Publikationen Italiens und Frankreichs nur mit grossem zeitlichem Aufwand auffindbar, kompliziert nur in der Landessprache formuliert und (zu) umfangreich.

WEF, Weltwirtschaftsforum 2022

In Davos findet in der Zeit vom 22. Mai bis zum 26. Mai 2022 das Weltwirtschaftsforum (WEF) statt. Um die Sicherheit zu garantieren, sind auf Antrag der Bündner Regierung verschiedene Sicherheitsmassnahmen ergriffen worden. Unter anderem ist am 20. Mai sowie in der Zeit vom 22. Mai bis 26. Mai die freie Benützung des Luftraums und der Flugplätze in der Region Davos eingeschränkt.

In einem Radius von 25 nautischen Meilen (rund 47 Kilometer) um das Zentrum von Davos wird der Flugverkehr über schweizerischem Hoheitsgebiet eingeschränkt. Ähnliche Beschränkungen gelten für grenznahe Gebiete in Österreich und Italien. An- und Abflüge zu den Flugplätzen innerhalb der Sicherheitszone unterliegen besonderen Regeln und Verfahren, welche die Luftwaffe in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Zivilluftfahrt erarbeitet hat.

Für die innerhalb der R-Area gelegenen Plätze Bad Ragaz, Balzers und Samedan gelten spezielle Regeln und Verfahren für den Flugbetrieb. Alle Flüge zu und von diesen Flugplätzen bedürfen einer vorherigen Bewilligung durch die Luftwaffe. Die detaillierten Informationen sind den offiziellen Publikationen (VFR Manual SUP, NOTAM, DABS, zu entnehmen. Quelle: ‚BAZL‚.

AAUP, AUP und DABS

Hier finden Sie die tagesaktuellen Luftraummeldungen für die DACH-Region. Hinter den Abkürzungen AAUP (Austrian Airspace Use Plan), AUP (Airspace Use Plan) und DABS (Daily Airspace Bulletin Switzerland) verstecken sich wichtige Informationen über kurzfristige und meist militärische Luftraum-Einschränkungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

WEF Davos: Armee zieht positive Bilanz

Die Schweizer Armee hat ihren subsidiären Sicherungseinsatz rund um das Jahrestreffen des 50. World Economic Forums (WEF) 2020 in Davos beendet. Korpskommandant Aldo C. Schellenberg, Kommandant des Armeeeinsatzes, zieht eine positive Bilanz. Es gab weder sicherheitsrelevante Zwischenfälle noch gravierende Unfälle. Heute Freitag wurde die Truppe vom Sicherungsauftrag entbunden. Die zivilen Behörden des Kantons Graubünden zeigen sich betreffend den Armee-Einsatz beeindruckt. Der Einsatz der Armee verlief ohne sicherheitsrelevante Zwischenfälle oder gravierende Unfälle. Die Schweizer Luftwaffe verzeichnete eine Regelwidrigkeit im italienischen Teil der Sperrzone WEF. Auch Österreich leistete einen wertvollen Beitrag an die Sicherheitsmassnahmen rund um das WEF 2020. Die Zusammenarbeit mit dem Nachbarland funktionierte gut. Die Österreichische Luftwaffe registrierte über ihrem Staatsgebiet ebenfalls eine Regelwidrigkeit im eingeschränkten Luftraum. Quelle: Polizei News. Symbol-Bild: SwissInfo.

Einschränkungen während WEF Davos

In Davos findet in der Zeit vom 21. Januar bis zum 24. Januar 2020 das Weltwirtschaftsforum (WEF) statt. Um die Sicherheit zu garantieren, sind auf Antrag der Bündner Regierung verschiedene Sicherheitsmassnahmen ergriffen worden. Unter anderem ist am 17. Januar und in der Zeit vom 20. Januar bis 25. Januar die freie Benützung des Luftraums und der Flugplätze in der Region Davos eingeschränkt. In einem Radius von 25 nautischen Meilen (rund 46 Kilometer) um das Zentrum von Davos wird der Flugverkehr über schweizerischem Hoheitsgebiet eingeschränkt. Ähnliche Beschränkungen gelten für grenznahe Gebiete in Österreich und Italien. An- und Abflüge zu den Flugplätzen innerhalb der Sicherheitszone unterliegen besonderen Regeln und Verfahren, welche die Luftwaffe in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Zivilluftfahrt erarbeitet hat. Für die innerhalb der R-Area gelegenen Plätze Bad Ragaz, Balzers und Samedan gelten spezielle Regeln und Verfahren für den Flugbetrieb. Alle Flüge zu und von diesen Flugplätzen bedürfen einer vorherigen Bewilligung durch die Luftwaffe. Die Luftfahrt besteht nicht nur aus Helikoptern oder Flächenflugzeugen. So sind ab dem 17. Januar 2020 auch die andern Luftraumbenutzer Beschränkungen unterworfen. Die Regelungen für Flüge mit Modellflugzeugen, Drohnen, Deltaseglern oder Gleitschirmen erlässt die Kantonspolizei des Kanton Graubünden.