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Notlandeübung: überall, jederzeit?

Notlandeübungen sind ein fester und wichtiger Bestandteil jeder Pilotenausbildung. Solche Trainingseinheiten sind aber nicht in jedem Gelände sinnvoll oder ungefährlich. Eine sorgfältige Vorbereitung durch die Fluglehrerin oder den Fluglehrer ist unerlässlich.

Die Zielhöhe ist erreicht, der Level-off erfolgt, ein Blick auf das Variometer, Leistung reduzieren, Lage halten, warten, trimmen – da greift die Fluglehrerin ein und zieht
den Leistungshebel auf Leerlauf zurück. Notlandeübung!

Nase runter, Geschwindigkeit für bestes Gleiten (haben wir auswendig gelernt), trimmen und Ausschau halten nach einem geeigneten Landefeld – Notlandeübungen werden oft geübt. Nur durch ständiges Wiederholen können Abläufe verinnerlicht und trainiert werden, um nicht gleich in Panik zu verfallen, sondern konzentriert und einigermassen systematisch das Flugzeug kontrolliert zu landen. Während Notfälle überall und jederzeit auftreten können, muss die sogenannte «NoLa» vom Fluglehrer oder von der Fluglehrerin umsichtig geplant werden. Tiefflüge in unserer dicht überbauten Landschaft bergen Risiken. Wo sind schwer erkennbare Stromleitungen, wo zwingen Geländestrukturen zu einem rechtzeitigen Go-around, wo liegen allenfalls aktive Modellflugplätze? NoLas über Menschenansammlungen wie beispielsweise beim Hornussen oder über Naturschutzgebieten sind dem Goodwill für die Aviatik selten förderlich.

NoLa und Naturschutz

Naturschutzgebiete sind aus der Luft kaum als solche erkennbar. Und nicht nur Vögel und andere Tiere halten sich in den naturbelassenen Landschaften auf. Zahlreiche Naturliebhaber und Erholungssuchende durchstreifen diese Gebiete, oft mit Fernrohr und Feldstecher, immer aber mit Fotoapparat bzw. Mobiltelefon ausgerüstet und somit perfekt vorbereitet, um tieffliegende Flugzeuge zu dokumentieren. Das scheinbar antriebslose und somit fast geräuschlose Flugzeug wird häufig erst bemerkt, wenn der Motor der Maschine 30 Meter über Grund zügig seinen Lärmpegel erhöht und der Flieger in einen Steigflug übergeht – mit mitunter dramatischem Resultat bei Tierwelt und Naturliebhabern. Dass solche Manöver bei Letzteren Kopfschütteln auslösen und das Verständnis für die Leichtaviatik nicht gerade fördern, ist naheliegend.

Rücksichtnahme erforderlich

Nicht nur ist das Verständnis für das Wohl der Tiere gestiegen, sondern der Lebens-Raum für Wildtiere wurde in den letzten Jahrzehnten in Mitteleuropa stark eingeschränkt und die wenigen Überbleibsel, in denen Tiere weitgehend ungestört von menschlichen Aktivitäten leben, stehen zunehmend unter Druck. Dieser Druck soll durch die Leichtaviatik nicht zusätzlich erhöht werden. Eine Rücksichtnahme
unsererseits ist wichtig, richtig und eine Selbstverständlichkeit. Flugzeuglärm wird am Boden nicht immer als Musik empfunden.

Deshalb achten Pilotinnen und Piloten meist sehr bewusst darauf, lärmempfindliche Gebiete zu umfliegen oder allenfalls mit reduzierter Leistung oder in rücksichtsvoller Höhe zu überfliegen. Dies ist bzw. sollte in der Ausbildung von angehenden Motor- und Helikopterpilotinnen und -piloten ein wichtiger Aspekt sein. Grössere Naturschutz-Gebiete sind oftmals bekannt und erfahren die gebührende Rücksichtnahme unsererseits, kleinere Gebiete sind uns oftmals weniger geläufig und ein tiefer – wenn auch legaler – Überflug während einer Notlandeübung stört nicht nur Tiere, sondern auch ihre Beobachter, was zu heftiger (und oft berechtigter) Kritik führen kann. Da heute jedermann eine Kamera mit sich trägt, ist ein Beweisfoto zudem rasch erstellt. Dass wir dies vermeiden wollen, ist selbstverständlich. Glücklicherweise stehen den Fluglehrerinnen und Fluglehrern – und nur mit diesen ist eine Notlandeübung bis knapp über dem Terrain erlaubt – verschiedene Informationsmöglichkeiten zur Verfügung.

SAFETY TIP NoLA – Übungen planen

Es ist sinnvoll, Notlandeübungen in unserer dichtbesiedelten Landschaft vorgängig zu planen. Intensiv durch die Landwirtschaft genutzte Felder und Wiesen stehen uns zuhauf zur Verfügung. Für eine sinnvolle Planung verfügen wir in der Schweiz glücklicherweise über zahlreiche gratis erhältliche Online-Karten. Am besten öffnet man die «map.geo. admin»-Anwendung. Rasch lassen sich zusätzlich folgende Karten hinzufügen:

  • Luftfahrtkarte ICAO
  • Segelflugkarte
  • Einschränkungen für Drohnen
  • Moorlandschaften AuLaV
  • Übrige Schutzgebiete AuLaV
  • Luftfahrthindernisse
  • Letzte Hindernisänderungen.

Die Karten können als Gesamtpaket auf dem Computer gespeichert werden und stehen so jederzeit für die Planung zur Verfügung. Der Link zum Geoportal des Bundes – Bereich Luftfahrt führt direkt zu allen Luftfahrtrelevanten Karten. In der Navigationsapp «Airnavigation Pro» von Xample sind die Naturschutzgebiete ebenfalls abrufbar, allerdings sind sie unter der Rubrik Lufträume im Menu Kartenoptionen etwas versteckt. Und auch in der swisstopo-App können Luftfahrthindernisse und Schutz-Gebiete aufgerufen werden. Diese Optionen erlauben es, auch im Flugzeug die sensiblen Gebiete im Blick zu haben. Diese Karten geben uns einen guten Überblick, wo wir Notlandeübungen durchführen können, ohne mit Hindernissen zu kollidieren oder empfindliche Tiere (oder deren Beobachter) aufzuscheuchen. Übrigens: In Deutschland sind Notlandeübungen ohne Spezialbewilligung auch mit Fluglehrer nur bis auf eine Höhe von 500 Fuss erlaubt. Auch die übrigen Länder haben jeweils spezifische Regelungen. Eine sorgfältige Abklärung vor dem Ausführen einer Notlandeübung im Ausland ist daher zwingend. Quelle: ‚mfvs.ch‚.

Info-Veranstaltung „Fluglehrerkurs-Aufnahmeprüfung“

Der Motorflug-Verband der Schweiz wiederholt am Samstag, 7. Dezember 2024, die erfolgreiche Information für Interessierte an einer Fluglehrer-Ausbildung. Eine Teilnahme ist kostenlos und unverbindlich.

Es werden folgende Themen behandelt:

  • Generelle Struktur der verschiedenen Aufnahmeprüfungen
  • Theorieprüfung
  • Eignungsabklärung und Interview
  • Praktische Flugprüfung

Ort: Verkehrshaus Luzern, Lidostrasse 5 (Haupteingang Verkehrshaus), 6006 Luzern, Seminarräume DC3 & Orion

Kursdauer: 10:00 – ca. 16:00 Uhr
Anmeldefrist: Freitag, 29.11.2024

-> Anmeldung für Fluglehrerkurs-Aufnahmeprüfung


Fluglehrer-Weiterbildungskurs 2024

Vom 02. bis 06. September 2024 findet der diesjährige Fluglehrer-Weiterbildungskurs des Motorflug-Verbandes der Schweiz statt. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt führte bis zum Jahr 2000 regelmässig Weiterbildungskurse (Berufs-Fluglehrer-Kurs) durch. Mit der Einführung von JAR wurden diese Kurse damals nicht mehr angeboten. Der MFVS schliesst nun diese Lücke und bietet praktische Weiterbildungskurse an, welche durch den Bund mit Geldern aus der Spezialfinanzierung Luftfahrt (BV86) unterstützt werden.

In diesem Jahr wird ein Kurs mit max. acht Teilnehmer/-innen angeboten.

-> Anmeldung.

MFVS Schulleiter- und Fluglehrer-Meeting 2023

Am 28. Oktober 2023, um 13:00 Uhr führt der MFVS im Congress Hotel Seepark in Thun das Schulleiter- und Fluglehrer-Meeting durch. Auch in diesem Jahr erneut mit sehr interessanten Themen. Nutzen Sie die Möglichkeit, sich mit den Vertretern anderer Flugschulen und den Referenten auszutauschen. >> Anmeldung.

Themen:

  • Hotspots im Airspace E
  • Dufour Aerospace
  • Informationen zu aktuellen Themen (BAZL)
  • Verfahren und Voice auf FIZ-Flugplätzen
  • Allgemeine Informationen MFVS

Quelle: ‚MFVS‚.

MFVS-Flugparcours 2023

Der beliebte Flugparcours wird in diesem Jahr wieder durchgeführt. Es stehen zehn Flugplätze zur Auswahl, wovon mindestens deren acht anzufliegen sind. Unter diesem Link könnt ihr das Formular herunterladen. Dieses kann per E-Mail an schmid[a]eroclub.ch oder per Post an das Sekretariat des MFVS Maihofstrasse 76, 6006 Luzern gesandt werden. Quelle: ‚Motorflugverband der Schweiz, MFVS‚.

Fluglehrer-Weiterbildungskurs 2023

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt führte bis zum Jahr 2000 regelmässig Weiterbildungs-Kurse (Berufs-Fluglehrer-Kurs) durch. Mit der Einführung von JAR wurden diese Kurse damals nicht mehr angeboten. Der MFVS schliesst nun diese Lücke und bietet praktische Weiterbildungskurse an, welche durch den Bund mit Geldern aus der Spezialfinanzierung Luftfahrt (BV86) unterstützt werden. In diesem Jahr wird ein Kurs mit max. 10 Teilnehmern und 5 Flugzeugen angeboten.

Der Kurs 2023 findet wie folgt statt:

Datum des Kurses 2023: 28. August – 1. September 2023
Startort: Birrfeld
Kursbeginn: 28. August 2023, 08:30 Uhr

Themen:
– Weiterbildung und Refresher auf anspruchsvollen Schulflugzeugen (VP, RG, EFIS)
– Human Performance (das Fluglehrer – Schüler Verhältnis)
– Flugverfahren, Notverfahren, Flugtaktik (in Theorie und Praxis)
– Gebirgsflug (sicheres Fliegen im Gebirge in Theorie und Praxis)
– Navigation im Ausland (fliegen in schwierigen Wetterverhältnissen, weniger bekannte Flugplätze in Theorie und Praxis)

Kosten:
CHF 1‘950.– (Die Rechnung ist vor Kursbeginn zu bezahlen)

Inbegriffen: In diesen Kosten sind folgende Leistungen inbegriffen: Flugkosten (ca. 9 Std.), Landetaxen und Gebühren, Instruktionskosten, Kursmaterial Unterkunft und Verpflegung. Infolge der durch den Bund ab 2022 reduzierten Beiträge, ist es nur noch mit grosser Mühe gelungen die Finanzierung auf die Beine zu stellen. Der Motorflug -Verband der Schweiz, hat beschlossen, den ausgeschriebenen Kurs finanziell so weit zu unterstützen, dass dieser durchführbar wird.

Zulassungsbedingungen: Zugelassen sind CH-Fluglehrer und Class Rating Instruktoren (SEP), welche ihre Tätigkeit in einer CH-Flugschule ausüben. Die Teilnehmer sollten eine Flugerfahrung von mindestens 500 h als PIC, wovon mindestens 200 h Ausbildungserfahrung (entsprechend den EASA Anforderungen an Instruktoren für die höhere Flugausbildung von Berufspiloten) mitbringen.

Pro Kurs werden maximal zehn Teilnehmer zugelassen, es gilt die Reihenfolge der Anmeldungen. Als Instruktoren stehen die erfahrensten FII der Schweiz zur Verfügung. Die An- und Abreise zum Kursort und die Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Die Anmeldung hat mit Anmeldeformular bis spätestens 3. Juli 2023 zu erfolgen.