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Viel zu tief

Der Absturz einer Piper PA-28RT-201 am Simplon im August 2019 ist auf einen Pilotenfehler zurückzuführen. Er flog viel zu tief. Die geringe Flugerfahrung des Piloten im Gebirge trug zum Unglück bei. Das ist die Beurteilung der Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (Sust) im Unfall-Schlussbericht. Die in Lausanne-Blécherette gestartete Maschine war am Hübschhorn beim Simplon in steiles Gelände geprallt. Der Pilot, eine Begleitperson sowie ein Kleinkind kamen ums Leben. Ziel des Flugs war Perugia in Italien. Der Pilot des einmotorigen Viersitzers hatte laut Sust zwar die Wegpunkte seiner Flugroute gut geplant, in einer App eingegeben und sich auch an diese gehalten. Auf die in den Alpen einzuhaltenden Flughöhen hatte er sich aber ungenügend vorbereitet.

Die Folge davon war, dass der Pilot bei Brig VS am Eingang zum Simplonpass zu tief ankam. Gemäss den Empfehlungen der offiziellen Luftfahrtkarte hätte die Piper an dieser Stelle mindestens 670 Meter höher fliegen müssen. Darauf begann der Pilot einen Steigflug, wobei er im unübersichtlichen Gelände kaum Ausweichmöglichkeiten hatte. Die Maschine flog mit einem verhältnismässig hohen Anstellwinkel nahe am felsigen Gelände. Damit wurde die Sicht des Piloten zusätzlich beeinträchtigt. Zwei Wandergruppen hatten das Flugzeug in dieser Fluglage kurz vor dem Unfall bemerkt. Der kritische Flugzustand mit einem hohen Anstellwinkel führte gemäss Sust dann zum Strömungsabriss – die trudelte. Wegen der ungenügenden Flughöhe konnte der Pilot die Maschine nicht mehr abfangen. Bei der Kollision zerbrach die Piper in mehrere Teile und brannte grösstenteils aus. Die drei Flugzeuginsassen hatten gemäss Bericht keine Überlebens-Chancen. Die SUST fand keine Hinweise auf technische Probleme und der 51jährige Pilot hatte keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Quelle: ‚SUST‚.

Herzinfarkt vor dem Start

Im Januar 2020 verunglückte ein 78jähriger Pilot nach dem Start vom Flugplatz Buttwil mit einer Cessna tödlich. Der Untersuchungsbericht der SUST deckt die Ursache auf.

Geisterflug über Europa

Mutmaßlich haben der Pilot der Cessna und die weiteren drei Insassen das Bewusstsein verloren. Kampfflugzeuge der französischen und deutschen Luftwaffe begleiten den Jet und bleiben machtlos – bis er schließlich kurz vor Lettland in die Ostsee stürzt. Wenn man nur die Flugroute bis kurz vor Köln betrachtet, dann könnte man meinen, es sei ein Flug wie jeder andere gewesen. Die Cessna Citation II startete am Sonntag um 14.56 Uhr am Flughafen im spanischen Jerez und stieg dann wie vorgesehen auf eine Höhe von 36’000 Fuß. Die Route führte über die Iberische Halbinsel, Frankreich, Belgien und dann in den deutschen Luftraum.

Doch vom Start abgesehen war nichts gewöhnlich an dem Flug, bei dem die vier Menschen an Bord ums Leben gekommen sind. Mutmaßlich schon im spanischen Luftraum reagierte der Pilot des Geschäftsreiseflugzeugs nicht mehr auf Funksprüche der Flugsicherung. Kampfflugzeuge der französischen und deutschen Luftwaffe stiegen auf und begleiteten den Jet, auch, um herauszufinden, was genau vor sich ging. Die Untersuchungen zur Ursache stehen zwar erst am Anfang. Jedoch deuten die Umstände des Unfalles darauf hin, dass der Pilot und die drei übrigen Insassen schon früh im Flug das Bewusstsein verloren haben, womöglich wegen eines Druckverlustes in der Kabine. Am Ende stürzte die vom Autopiloten gesteuerte 1979 gebaute und in Köln stationierte Cessna womöglich wegen Treibstoffmangels vor Lettland in die Ostsee. Von den Insassen fehlt bislang jede Spur. Bei dem Piloten handelt es sich um den Kölner Unternehmer und Karnevalsfunktionär Peter Griesemann, wie der Kölner Karnevalsverein auf Instagram bestätigte.

Seltenes Phänomen
Dass die Piloten während des Fluges das Bewusstsein verlieren, kommt extrem selten vor. Der Flugsicherheitsdatenbank Aviation Safety Network zufolge sind seit dem Jahr 2000 weltweit 14 Flugzeuge abgestürzt, weil die Piloten aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr in der Lage waren, ihre Maschine zu steuern. Oft waren es Geschäftsreisejets und in mehreren Fällen sind die Unfallberichte zu dem Schluss gekommen, dass die Piloten wegen einer defekten Druckkabine das Bewusstsein verloren haben. Der schlimmste Absturz dieser Art involvierte 2005 eine Boeing 737 der Helios Airways: 121 Menschen kamen dabei ums Leben. Normalerweise entspricht der Luftdruck in Flugzeugkabinen dem Niveau, das in einer Höhe von 10 000 Fuß herrscht. Funktioniert das System nicht, dann herrschen drinnen der gleiche Luftdruck und eine geringe Sauerstoffversorgung wie in der Umgebung. Im Falle der Cessna wie in elf Kilometer Höhe, also zwei Kilometer höher als der Mount Everest.

Unmöglich, das Geschehen zu beeinflussen, wenn der Pilot bewusstlos ist
Bei technischen Problemen unterwegs können Flugsicherung und Techniker vom Boden aus manchmal beraten und helfen. Doch sind die Piloten bewusstlos, ist es unmöglich, noch Einfluss auf das Geschehen zu nehmen. Im Zweifel ginge es dann nur noch darum, den Schaden zu minimieren, etwa, wenn ein havariertes Flugzeug auf dichtbesiedeltes Gebiet zusteuert. Dann stünde in letzter Konsequenz nur die Option im Raum, die Maschine rechtzeitig abzuschießen, wozu es allerdings noch nie gekommen ist.

In Deutschland hatte 2005 die damalige Bundesregierung das sogenannte Luftsicherheitsgesetz erlassen, nachdem 2003 der Pilot eines Motorseglers gedroht hatte, sein Flugzeug in ein Hochhaus des Frankfurter Bankenviertels zu steuern. Das Gesetz sah in letzter Konsequenz den Einsatz von Waffengewalt vor. Allerdings erklärte es nur ein Jahr später das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig.

Die abgestürzte Cessna war für den Betrieb mit nur einem Piloten zugelassen. Derzeit gibt es in der Industrie Überlegungen, ob und unter welchen Umständen künftige Generationen auch größerer Flugzeuge mit nur einem Piloten auskommen würden. In diesem Zusammenhang geht es auch um die Frage, ob Systeme entwickelt werden könnten, die es ermöglichen würden, im Notfall von außen die Steuerung der Maschinen übernehmen zu können. Doch solche Planspiele sind vor allem bei Pilotenverbänden sehr umstritten und setzen unter anderem einen extrem zuverlässigen Datentransfer und eine ganz neue Rechtsdebatte voraus. Quelle: ‚Süddeutsche Zeitung‚. Bildquelle: ‚FlightRadar 24.com‚.

Reutte: Cessna stürzte in Wohnhaus

Nach dem Absturz einer Cessna auf ein Wohnhaus am Sonntagnachmittag im Tiroler Höfen (Bezirk Reutte) wird die Sicherheit am örtlichen Flugplatz nun neu beurteilt. Die Ermittlungen zum Unfallhergang und zur Ursache laufen weiter auf Hochtouren – ein Gutachten wird erstellt. Bis dieses vorliegt, dürfen keine Motorflieger in Höfen mehr landen und starten. Webseite des FSV Reutte-Höfen.

Das Wrack der abgestürzten Cessna wurde aufwendig mittels Kran vom Dach geborgen und für weitere Untersuchungen per Tieflader nach Innsbruck transportiert. Geprüft wurde und wird, ob etwa ein technisches Gebrechen zu dem Unglück geführt hat. Möglich sei natürlich auch, dass ein medizinischer Notfall oder ein Pilotenfehler vorlag, sagte Klaus Hohenauer von der Luftfahrtbehörde des Landes Tirol. Die Insassen, ein Ärzte-Ehepaar (54 und 56 Jahre) aus Baden-Württemberg (Deutschland), wurden bei dem Absturz schwer verletzt. Sie brachen sich die Hüfte, die Frau erlitt zudem einen offenen Unterschenkelbruch. Beide Opfer waren aber ansprechbar.

Flugunfall hat Konsequenzen
Das angesprochene Gutachten soll schon bald vorliegen, hieß es indes vonseiten des Landes. Bis dahin wurde der kleine Flugplatz vom Betreiber für Motorflieger gesperrt. Erst im Vorjahr war dort ein Kleinflugzeug beim Landeanflug abgestürzt. Fix ist derzeit nur, dass die Cessna auf der falschen Flugroute unterwegs war. Der Pilot ist nicht, wie vorgegeben, in Richtung Reutte über die Lechauen geflogen, sondern habe nach links in Richtung Siedlungsgebiet abgedreht. Quelle: ‚Krone.at‚.

Zu langsam. Zu turbulent.

Verlauf des Unfalls
Am 14. Mai 2019 um 14:07 Uhr starteten der Pilot und sein Fluglehrer mit dem Flugzeug Cessna 172P, eingetragen als HB-CGF, auf der Piste 33 des Flugplatzes Beromünster (LSZO). Beim Start herrschte gemäss dem Windsack ein leichter Wind aus nordöstlicher Richtung. Die Piste 33 war in Beromünster aufgrund eines Lärmschutzverfahrens die bevorzugte Abflugrichtung. Den Ausflug, die Bedienung des Flugzeugs, die Navigation und die Flugübungen liess der Fluglehrer den Piloten trotz turbulentem Wetter und zweijährigem Flugunterbruch selbständig durchführen. Danach flog die Besatzung wieder zum Flugplatz, für ein anschliessendes Landetraining, zurück. Den Einflug in die Platzrunde, die Checks (Kontrollpunkte für den Anflug und die Landung) und das Ausfahren der Landeklappen führte der Pilot zum jeweils korrekten Zeitpunkt aus. Der Anflugwinkel im Endanflug war nach Einschätzung des Fluglehrers etwas flach und die Geschwindigkeit variierte zwischen 60 und 70 KIAS 2. Der Wind und die Turbulenzen waren während des Anfluges spürbar, doch der Pilot konnte ohne Eingreifen des Fluglehrers die Flugrichtung und den Anflugwinkel halten. Aufgrund des Seitenwindes musste er das Flugzeug um die Hochachse nach rechts in den Wind drehen. Der Endanflug ist aus Lärmschutzgründen seitlich nach rechts versetzt und der Pilot flog wie vorgesehen im kurzen Endanflug eine Linkskurve, gefolgt von einer Rechtskurve, um das Flugzeug auf der verlängerten Pistenachse auszurichten. Jetzt bemerkte der Pilot, dass der Wind stärker wurde. Er flog in dieser Phase mit 60 KIAS, reduzierte die Leistung und begann mit dem Abflachen. Plötzlich begann das Flugzeug stark zu sinken. Jetzt griff der Fluglehrer zum Leistungshebel und beide gaben zusammen Vollgas. Der Fluglehrer zog in dieser Phase zusätzlich noch am Höhensteuer. Das Sinken des Flugzeuges liess sich aber nicht mehr stoppen. Das Flugzeug schlug hart mit dem Haupt- und Bugfahrwerk in einem Gerstenfeld, 65 Meter vor dem Pistenanfang der Piste 33, auf. Im dichten Gerstenfeld überschlug sich das Flugzeug und kam etwa 35 Meter vor dem Pistenanfang auf dem Rücken liegend zum Stillstand. Die Besatzung konnte selbständig und unverletzt das stark beschädigte Flugzeug verlassen. Es traten keine Betriebsflüssigkeiten aus und es brach kein Feuer aus.

Ursachen
Der Unfall, bei dem das Flugzeug im Endanflug durchsackte und vor der Piste auf
dem Boden aufschlug, ist darauf zurückzuführen, dass der Pilot für die vorherr-
schenden turbulenten Windverhältnisse eine zu geringe Anfluggeschwindigkeit
wählte, die Leistung für die Landung zu früh reduzierte und der Fluglehrer zu spät
korrigierend eingriff. Quelle/vollständiger Bericht: ‚SUST‚.

Zu tief, zu langsam

Während des Starts, in der Phase des Anfangssteigfluges, kurvte das Flugzeug über ansteigendes, bewaldetes Gelände. Dabei geriet es in eine unkontrollierte Fluglage, kollidierte mit Bäumen und prallte aus etwa 15 m Höhe auf den Boden. Nach den Angaben des Flugleiters hatte der Pilot das Triebwerk warmlaufen lassen und um 13:01 Uhr eine Startmeldung abgegeben. Der Start sei zunächst unauffällig gewesen. Das Flugzeug habe noch auf dem Asphaltanrollstreifen abgehoben und anschließend Fahrt aufgenommen. Dann sei es etwa auf Höhe der Tankstelle nach links abgedreht und mit einem hohen Anstellwinkel über ansteigendes, bewaldetes Gelände gestiegen. Aufgrund der Sichteinschränkung durch Gebäude und den Wald habe er den weiteren Flugverlauf nicht mehr beobachten können. Kurz danach habe er ein blechernes Geräusch vernommen, es aber aufgrund von stattfindenden Baumfällarbeiten nicht mit dem abfliegenden Flugzeug in Verbindung gebracht. Sein Versuch, die Cessna vom Tower aus über Funk zu erreichen, habe keinen Erfolg gehabt. Daraufhin habe er sich entschlossen, einen Suchflug mit dem Flugzeug eines gerade gelandeten Bekannten durchzuführen.

Das Flugzeug beschleunigte zunächst auf dem Asphaltstreifen und hob nach etwa 7 Sekunden ab. Nach etwa 14 Sekunden war die höchste Geschwindigkeit über Grund erreicht und das Flugzeug kurvte mit etwa 17° berechneter Schräglage auf einen südlichen Kurs in Richtung ansteigendem Gelände. Die Geschwindigkeit über Grund nahm im weiteren Flugverlauf stetig ab. Die Steigrate des Flugzeuges nahm ab der 19. Sekunde ebenfalls stetig ab. Die Geländehöhe (ermittelt aus dem digitalen Geländemodell der Erde) sowie der Bewuchs (ermittelt aus Drohnenaufnahmen und -positionen) nahmen unterhalb des Flugprofiles stetig zu. Ab der 32. Sekunde ging das Flugzeug in eine Rechtskurve, die mit etwa 15° Schräglage berechnet wurde, über.

Erste Spuren einer Baumberührung (die abgeschlagenen Spitzen von drei Fichten und einer Buche) fanden sich im Abstand von ca. 44 m nordöstlich des Wracks und konnten mit Hilfe einer Drohnenaufnahme lokalisiert werden.

Menschliche Faktoren
Zeugen beschrieben den Piloten als „peniblen, sicherheitsbedachten Menschen“, der großen Wert auf Inübunghaltung legte, sich fit hielt und viel selber am Flugzeug bastelte bzw. testete. Er sei mehrmals wöchentlich am Flugplatz gewesen, hätte sich viel um die Infrastruktur am Platz (Vorfeld, Mäharbeiten) gekümmert und wäre immer für technische Fragen ansprechbar gewesen. Geflogen sei er meist allein und mit zunehmendem Alter immer weniger. Er hätte versucht, hohes Verkehrsaufkommen und kontrollierte Flugplätze zu meiden und sei meist nur noch kürzere Strecken in die nähere Umgebung geflogen.

Laut einem Zeugen gab es ca. vier Jahre vor dem Unfall die Überlegung, dass dieser das Flugzeug von dem verunfallten Piloten zunächst in einer Art „Altersteilzeit“ und schlussendlich ganz übernehmen sollte. Dazu kam es jedoch nicht, da der Zeuge eine andere Option wahrnahm.

Potenzielle Einflüsse des Alterns auf das Fliegen Mit dem natürlichen Alterungsprozess des Menschen verschlechtern sich häufig für das Fliegen wichtige Faktoren der psychophysischen Leistungsfähigkeit, z.B.:

  • Verschlechterte Wahrnehmung, z. B. durch reduzierte Hörfähigkeit (Funkverkehr) und Sehfähigkeit (eingeschränktes peripheres Sehen, verschlechtertes Nah- und Nachtsehen sowie Schwierigkeiten, den Fokus schnell zu wechseln)
  • Muskuloskelettale Probleme: Kraftverlust, verminderte Beweglichkeit, früher einsetzende Ermüdung im Cockpit aufgrund von Hitze und Turbulenzen, Schwierigkeiten in der Feinmotorik wie beim Drücken kleiner Tasten
  • Vermehrte Müdigkeit: Schlafumgebung, Arbeitsschicht, medizinische Bedingungen, Jetlag etc. beeinflussen die Müdigkeit stärker
  • Kurzzeitgedächtnis: Probleme beim Merken von Höhenangaben, Transpondercodes und Funkfrequenzen (ebenfalls durch Müdigkeit beeinflusst)
  • Probleme in der Aufmerksamkeitsverteilung, Informationsverarbeitung, Problemlösung und Entscheidungsfindung sowie psychomotorische Koordination
  • Generell sind altersbedingte Veränderungen individuell sehr unterschiedlich, verlaufen sehr variabel und lassen sich schwer an einem bestimmten Alter festmachen (Schlag, 20084; Tsang, 19975).

Diverse Untersuchungen und Erkenntnisse aus dem Straßenverkehr zeigen allerdings, dass vor allem Beeinträchtigungen des Sehens, Probleme mit der Aufmerksamkeits-Verteilung und eine generelle Verlangsamung, insbesondere bei der Entscheidung, Planung und Ausführung von Handlungen, das Unfallrisiko älterer Fahrer beeinflussen (Vollrath & Krems, 20116; Wild-Wall & Falkenstein, 2007). Ebenso zeigen diverse Studien im Luftfahrtbereich78 (Bazargan & Guzhva (2011), dass mit zunehmender Gesamtflugzeit die Unfallraten für alle Piloten sinken, aber gerade ältere Piloten bei geringer aktueller Flugzeit höhere Unfallraten aufweisen (v. a. bei weniger als 50 Stunden pro Jahr). Vor allem für Piloten mit weniger als 1’000 Stunden Gesamtflugzeit und weniger als 50 Stunden aktueller Flugzeit steigt mit zunehmendem Alter die Unfallrate an (Golaszewski, 1983, 1991, 1993). Diversen altersbedingten Veränderungen können ältere Menschen im gewissen Rahmen mit (langjähriger) Erfahrung, Inübunghaltung und Verhaltensänderungen begegnen. Beispielsweise können kürzere Streckenabschnitte oder insgesamt kürzere Flüge gewählt werden, mehr Zeit dafür eingeplant, (v.a. bei IFR-Flügen) Co-Piloten zur Unterstützung mitgenommen, verkehrsreiche Lufträume und Zeiträume gemieden, schönes bzw. ruhiges Flugwetter zum Fliegen ausgewählt oder auch einfach die persönlichen Minima an die aktuellen Fähigkeiten angepasst werden. Außerdem können ältere Menschen auch kontinuierlich versuchen, ihre Fähigkeiten möglichst lange aufrecht zu erhalten, z.B., indem sie anspruchsvolle Situationen bzw. Aufgaben intensiv üben, ihre Ausstattung für mehr Komfort und Sicherheit verbessern oder vermehrt technische sowie soziale Unterstützungsmöglichkeiten nutzen.

Menschliche und betriebliche Aspekte
Der Pilot war fliegerisch sehr erfahren und technisch versiert. Die Zeugenaussagen deuten darauf hin, dass er noch sehr aktiv war und weiterhin viel Interesse am Fliegen hatte und versuchte, Probleme gerne selber zu lösen. Dem gegenüber steht jedoch, dass der Pilot trotz langjähriger Flugerfahrung in den letzten Jahren deutlich weniger und eher kürzere Strecken flog (nur ca. 2 Stunden in den letzten 90 Tagen). Er flog meist allein und sein letzter offizieller Checkflug war 2 Jahre zuvor in 2018. Mögliche altersbedingte Veränderungen unterlagen daher mehrheitlich seiner Selbsteinschätzung und sind nach dem Ableben des Piloten nicht mehr beurteilbar. Die hier gezogenen Schlüsse der BFU beruhen daher auf Zeugenaussagen und Flugdatenaufzeichnungen zum Verhalten des Piloten. Zeugenangaben, wonach der Pilot schon längere Zeit überlegte, das Fliegen bald einzustellen, weisen darauf hin, dass der Pilot höchstwahrscheinlich altersbedingte Veränderungen seiner fliegerischen Fähigkeiten wahrnahm und versuchte, sie zu kompensieren. Er passte beispielsweise sein Flugverhalten an, flog laut Zeugenaussagen in den letzten Jahren meist werktags, um den „Stress am Wochenende zu vermeiden“, und hauptsächlich nur noch in die nähere Umgebung sowie mied kontrollierte, verkehrsreiche Plätze, um sich höchstwahrscheinlich auch weniger fordernden Situationen auszusetzen. Im deutlichen Gegensatz zu diesem eher alters- und sicherheitsbewussten, vorsichtigen Fliegen steht jedoch die regelmäßige Missachtung von empfohlenen Abflugverfahren wie auch am Unfalltag.

Laut Flugdatenaufzeichnungen folgte der Pilot einige Male nicht der veröffentlichten Platzrundenführung. Diese regelmäßige Missachtung der Betriebsverfahren am Flugplatz blieb für den Piloten ohne Konsequenzen, sodass sich dieses Verhalten scheinbar festigte und auch am Unfalltag zu einer freien Auswahl des Abflugweges führte. Der Pilot war sich der Gefahren seines Verhaltens offenbar nicht bewusst und unterschätzte diese. Dennoch ist er nach Zeugenangaben für gewöhnlich nicht über den bewaldeten Hang abgeflogen. Höchstwahrscheinlich handelte der Pilot nach einem spontanen Entschluss und bemerkte die kritische Situationsentwicklung zu spät. Dennoch entschied er sich bewusst für den Abflugweg über den ansteigenden, bewaldeten Hang und brachte sich somit unnötig in eine potenziell sicherheitskritische Situation. Mit hoher Wahrscheinlichkeit reagierte der Pilot in dieser Situation erst zu langsam und dann fehlte die Höhe über dem Gelände, um das Flugzeug wieder unter Kontrolle zu bringen, bevor es zur Baumberührung kam. Eine noch eingeleitete Richtungsänderung, um parallel zum Hang zu fliegen, lässt sich in den Flugdatenaufzeichnungen erkennen, aber ließ sich nicht mehr rechtzeitig umsetzen. Diese anspruchsvolle, sicherheitskritische Situation, die eine breite Aufmerksamkeits-Verteilung (sowohl nach außen als auch nach innen auf die Flugparameter) sowie ein schnelles, souveränes Entscheiden und Handeln verlangte, überforderte den Piloten in seinen Fähigkeiten, die wahrscheinlich altersbedingt zusätzlich eingeschränkt waren.

Die BFU konnte nicht abschließend klären, weshalb der Pilot diesen von vornherein sicherheitskritischen Abflugweg wählte und sich somit selber bei verschiedenen Arten von Problemen im Flug (wie Motorausfall, mangelnde Steigleistung oder Strömungsabriss) die Rettungs- bzw. Ausweichmanöver beschnitt. Gerade wenn altersbedingte Veränderungen, wie reduzierte Reaktionsfähigkeit, aufkommen, aber auch generell, empfiehlt es sich für sicherheitsbewusstes Fliegen bzw. einen erfolgreichen Start, nach dem Abheben erst einmal ausreichend Geschwindigkeit aufzubauen und Höhe zu gewinnen, um frei von Hindernissen möglichst in Verlängerung der Startrichtung geradeaus zu steigen (mindestens 500 ft AGL), bevor überhaupt eine Kurve eingeleitet wird. Nur so ermöglicht man sich als Pilot auch auf mögliche Probleme adäquat reagieren zu können. Mit der entgegen gesetzlichen Vorschriften eingebauten Rauchanlage verstieß der Pilot bewusst und ebenfalls regelmäßig gegen bekannte Vorgaben. Der Pilot legte aus ungeklärten Gründen für den Unfallflug den vorhandenen Schultergurt nicht an. Es kann sein, dass der Pilot beim Anschnallvorgang abgelenkt wurde und diesen Schritt (eventuell auch altersbedingt) schlichtweg vergaß. Möglicherweise legte der Pilot den Schultergurt aber auch aus Komfortgründen nicht an. Die BFU konnte die Gründe dafür nicht abschließend klären, höchstwahrscheinlich beeinflusste aber das Fehlen des Schultergurts die Schwere des Unfalls.

Schlussfolgerungen
Der Unfall ist darauf zurückzuführen, dass das Flugzeug in geringer Höhe über Grund im ansteigenden Gelände in einen sackflugähnlichen Flugzustand geriet und dabei mit Bäumen kollidierte. Zum Unfall beigetragen hat die Entscheidung des Piloten noch im Anfangssteigflug direkt nach dem Start mit einer Linkskurve in ansteigendes Gelände einzufliegen. Quelle / vollständiger Report: ‚BFU‚.

Segelflugzeug in Baumkrone

Aufgrund eines Fallwindes verlor der Wiener Pilot an Höhe und kollidierte mit einem Baum. Der Pilot blieb dabei unverletzt. Ein Passant alarmierte die Polizei. Gegen 12.40 Uhr kam der aus Wien stammende Pilot (66) – er startete am Militärflughafen Aigen im Ennstal – laut eigenen Angaben kurz vor dem Absturz in der Nähe der Mathehanshütte in einen Fallwind, verlor daraufhin rasch an Höhe und kollidierte dann mit einem Baum. Der Mann blieb daraufhin in seinem Segelflugzeug kopfüber in etwa zwölf Metern Höhe hängen. Die genaue Absturzstelle wurde von der Besatzung des Polizeihubschraubers Libelle entdeckt, zwei Polizeistreifen sowie ein Rettungsdienst trafen kurz darauf am Unfallort ein. Gegen 15 Uhr konnte der laut eigenen Angaben unverletzte Wiener von der Bergrettung Lieser-Maltatal aus dem Flugzeug gerettet werden. Auf Anraten der Rettungskräfte wurde der Pilot ins Krankenhaus Spittal an der Drau zur Kontrolle gebracht. Das Flugzeug wurde ebenfalls geborgen. Quelle: ‚Kleine Zeitung‘.

Mindestgeschwindigkeit im Kurvenflug unterschritten

Vorgeschichte
Der Pilot hatte zusammen mit dem Passagier bereits vor dem Unfalltag mehrfach Flüge mit seinem als 05NJ in Frankreich eingetragenen und auf dem Flugplatz Bad Ragaz (LSZE) stationierten Ultraleichtflugzeug Zlin Savage Classic durchgeführt. Dabei hatte er dem Passagier, der sich in der Ausbildung zum Privatpiloten befand und das Flugzeug dereinst zu übernehmen gedachte, gelegentlich die Steuerführung überlassen, bis hin zu einem Landetraining vom vorderen Pilotensitz aus.

Am Morgen des 29. Dezember 2019 trafen sich der Pilot und der Passagier auf dem Flugplatz Bad Ragaz zu einem weiteren Flug mit der 05NJ. Nach der Flugvorbereitung starteten sie um 10:10 Uhr auf der Piste 30. Entlang des Weisstannentals stiegen sie direkt zum Gebirgslandeplatz Clariden-Hüfifirn (LSVD), wo sie rund 40 Minuten später landeten.

Flugverlauf
Um 11:09 Uhr erfolgte der Start der 05NJ vom Gebirgslandeplatz Clariden-Hüfifirn. Der Pilot befand sich dabei auf dem vorderen Sitz. Er flog danach ohne Umwege in Richtung seines Wohnorts Arosa. Um 11:38 Uhr wurde ein Vollkreis um die Hörnlihütte als erstes von mehreren Flugmanövern im Raum Arosa aufgezeichnet, wobei mit der Kamera des Piloten eine Serie von Fotos der Hütte aufgenommen wurde.

Die 05NJ flog weiter zur Carmennahütte, von der wiederum mit der Kamera des Piloten mehrere Aufnahmen gemacht wurden. Im Anschluss führte der Flugweg auf die gegenüberliegende Talseite, wo der Pilot tags zuvor als Berggänger Spuren im Schnee hinterlassen hatte. Nach einem erneuten Wechsel der Talseite nordwärts über die Ortschaft Arosa hinweg wurde in einer weiträumigen Linkskurve und leicht sinkend die Tschuggenhütte umflogen.

Von der Tschuggenhütte wurde eine einzelne Fotografie mit der Kamera des Piloten aus nordöstlicher Richtung aufgenommen. Beim anschliessenden Vorbeiflug an der Hinterhütte, von der eine Serie von Fotografien mit derselben Kamera aufgenommen wurde, erreichte das Flugzeug eine Höhe von rund 2100 m/M und behielt diese bei. Nach einer weiteren Linkskurve auf einen nordöstlichen Steuerkurs begann das Flugzeug mit einer Geschwindigkeit über Grund von rund 105 km/h leicht zu steigen.

Während des Geradeausflugs auf nordöstlichem Steuerkurs zeigen die Aufzeichnungen eine Erhöhung der Steigrate und eine Verkleinerung der Geschwindigkeit. Etwa querab der Tschuggenhütte wurde die letzte Linkskurve eingeleitet, wonach die Flughöhe noch weiter zunahm bei gleichzeitig weiter abnehmender Geschwindigkeit. In Richtung Norden fliegend, erreichte das Flugzeug schliesslich eine Höhe von 2138 m/M bei einer Geschwindigkeit über Grund von rund 75 km/h. Ein in unmittelbarer Nähe befindlicher und fliegerisch versierter Augenzeuge beobachtete das ihm bekannte Flugzeug. Er nahm die Motorgeräusche als normal wahr und erkannte, wie die 05NJ um ihre Längsachse instabil wurde, nach links abkippte und steil zu Boden stürzte. Um 11:46 Uhr prallte das Flugzeug auf dem felsigen, verschneiten Gelände auf. Es kam ohne weitere Bewegung mit der Nase in Richtung Westen zum Stillstand.

Der Pilot erlitt beim Aufprall schwere Verletzungen, die acht Tage später zu seinem Tod führten. Der hinten sitzende Passagier wurde erheblich verletzt. Beide Insassen wurden von der Rettungsflugwacht in ein Spital geflogen. Das Flugzeug wurde durch den Unfall zerstört. Das in den Flügeltanks befindliche Benzin lief aus, es brach jedoch kein Feuer aus. Es entstand kein Drittschaden.

Feststellungen am Wrack
Am Wrack konnten keine Hinweise auf vorbestehende Mängel gefunden werden, die den Unfall hätten verursachen oder beeinflussen können. Der Cockpitbereich war allerdings durch den Aufprall und die Arbeiten zur Personenbergung derart beschädigt worden, dass keine Rückschlüsse auf die Stellung von Bedienelementen mehr möglich waren.

Angaben zum Piloten
Der Pilot verfügte über eine grosse Erfahrung im Gebirgsflug und insbesondere über ein beachtliches aktuales Training auf dem Unfallflugzeug. Von Relevanz sind des Weiteren seine grosse Erfahrung im Alpinismus und sein beruflicher Hintergrund als Fotograf. Den Passagier kannte er auf fliegerischer Basis als voraussichtlich nachfolgenden Halter der 05NJ. Der Pilot verfügte neben der französischen Pilotenlizenz für Ultraleichtflugzeuge über einen Privatpilotenausweis nach EASA. Die Berechtigung für einmotorige Kolbenmotorflugzeuge und das medizinische Tauglichkeitsattest waren gültig bis 2016. Zur Abklärung medizinischer Aspekte wurde der Pilot einer rechtsmedizinischen Untersuchung unterzogen. Diese ergab keine Anhaltspunkte für eine gesundheitliche Beeinträchtigung zum Zeitpunkt des Unfalls.

Vorgeschichte
Der Pilot hatte dem in Ausbildung zum Privatpiloten befindlichen und an der 05NJ interessierten Passagier auf gemeinsamen Flügen bereits mehrfach die Steuerführung überlassen. Dies ging so weit, dass er auf dem hinteren Passagiersitz Platz nahm, um dem Passagier ein Landetraining vom vorderen Pilotensitz aus zu ermöglichen. Die Untersuchung konnte jedoch nicht nachweisen, wer auf dem Unfallflug resp. zum Unfallzeitpunkt die Steuerführung inne hatte. Grundsätzlich ist es risikobehaftet, die Steuerführung einem Passagier oder mitfliegenden Piloten zu überlassen , wenn in Bodennähe geflogen wird, weil sie dann in engen Toleranzen zu erfolgen hat und für Korrekturen wenig Raum und Zeit zur Verfügung stehen. Dies gilt umso mehr, wenn der überwachende Pilot nicht über eine Ausbildung als Fluglehrer verfügt .

Flugführung
Nach der letzten Linkskurve auf einen nordöstlichen Steuerkurs wurde dem Piloten eine angezeigte Geschwindigkeit (Indicated Air Speed – IAS) von rund 100 km/h dargestellt, was sich aus der GPS-Aufzeichnung und den meteorologischen Angaben errechnen lässt. Diese Geschwindigkeit genügte wohl zur Aufrechterhaltung eines stabilen Geradeausflugs, lag aber bereits deutlich unter der für bestes Steigen empfohlenen IAS von 116 km/h. Noch während dieses Geradeausflugs gewann das Flugzeug plötzlich auf Kosten der Fluggeschwindigkeit an Höhe, was auf eine Steuereingabe und nicht auf ein Aufwindfeld hinweist. Des Weiteren stieg das Flugzeug selbst nach der anschliessend querab der Tschuggenhütte begonnenen Linksdrehung zunächst noch weiter, was auf eine gesteuerte Einleitung der Linkskurve schliessen lässt.

Die 05NJ erreichte in der Linkskurve eine IAS von rund 70 km/h. Die Abriss-Geschwindigkeit (stall speed) betrug 63 km/h ohne Querlage, 67 km/h bei 30° Querlage und 74 km/h bei 45° Querlage. Das vom Augenzeugen beobachtete Abkippen des Flugzeuges erfolgte daher aufgrund des Unterschreitens der Mindest-Geschwindigkeit im Kurvenflug. Die Nähe zum Gelände verunmöglichte es, die Normalfluglage wiederherzustellen und den Aufprall zu verhindern. Das praktisch gleichzeitige Hochziehen des Flugzeuges bei ungenügender Geschwindigkeit und Eindrehen gegen den Hang widersprechen den Grundregeln des Fliegens im Gebirge mehrfach und lassen sich damit nicht mit einem bewussten Handeln des im Gebirgsflug erfahrenen und auf der 05NJ gut trainierten Piloten erklären. Es gibt zudem keine Anzeichen dafür, dass ein äusseres Ereignis wie beispielsweise ein Gleitschirm oder ein Vogel in Flugrichtung der 05NJ den Piloten überrascht haben könnte. Die tieferliegenden Gründe für dieses Manöver, das letztendlich kausal für die Entstehung des Unfalls war, können somit nicht nachweislich erklärt werden. Grundsätzlich muss insbesondere beim Gebirgsflug, bei dem beispielsweise unterhalb von Kreten erhöhte Turbulenzen auftreten können, genügend Abstand zum Gelände eingehalten werden. Dabei ist allgemein anerkannt, dass die gesetzlich vorgegebene Minimalhöhe keine ausreichende Sicherheit gewährleistet, sondern je nach Kombination von Topografie und Wetterverhältnissen eine höhere Flughöhe für einen sicheren Gebirgsflug angezeigt ist. Im vorliegenden Fall reichte die Flughöhe nicht aus, um das Flugzeug nach dem Abkippen wieder in eine Normalfluglage zu bringen, ohne mit dem Gelände zu kollidieren.

Ursachen
Der Unfall, bei dem das Flugzeug über den linken Flügel abkippte und mit dem Gelände kollidierte, ist auf das Unterschreiten der Mindestgeschwindigkeit im Kurvenflug zurückzuführen. Dies resultierte aus einem gleichzeitigen Hochziehen des Flugzeuges bei geringer Fluggeschwindigkeit und einem Eindrehen gegen den Hang. Die tieferliegenden Gründe für ein derartiges Flugmanöver liessen sich nicht nachweislich erklären.

In der Schweiz wird eine relevante Anzahl an Ultraleichtflugzeugen stationiert und betrieben, die in der Schweiz nicht zugelassen werden können und deren Betrieb je nach Eintragungsstaat fast keinen Mindestanforderungen unterliegt. Dies wurde im Rahmen der Untersuchung als risikoerhöhender Faktor (factor to risk) ermittelt, der keinen Einfluss auf die Entstehung des Unfalls hatte, jedoch zur Verbesserung der Flugsicherheit trotzdem beseitigt werden sollte.

Sicherheitsempfehlung
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte Massnahmen ergreifen, damit der Betrieb von Ultraleichtflugzeugen im Schweizer Luftraum sicherheitsrelevanten Mindest-Anforderungen genügt. Gleichzeitig sollte überdacht werden, ob Ultraleichtflugzeuge, die diesen Mindestanforderungen genügen, auch in der Schweiz zugelassen werden können.

Getroffene Massnahmen
Am 31. März 2021 verwies das BAZL in seiner Stellungnahme zum vorliegenden Schlussbericht auf verschiedene «Massnahmen zur Vereinheitlichung der Voraussetzungen zur Nutzung des schweizerischen Luftraumes» sowie auf die Verordnung des UVEK über die nicht europaweit geregelten Ausweise und Berechtigungen des Flugpersonals (VABFP, SR 748.222.1), die am 1. März 2021 in Kraft gesetzt wurde und die Berechtigungen zum Führen von Ultraleichtflugzeugen (UL) in der Schweiz neu regelt. Diese Verordnung sehe unter anderem neu vor, dass Piloten mit Wohnsitz in der Schweiz nur noch UL in der Schweiz führen dürfen, wenn sie im Besitz einer Schweizer UL-Lizenz sind, die vom BAZL nur für Inhaber einer europaweit geregelten Pilotenlizenz ausgestellt wird. Am 12. August 2021 wurde das Luftfahrt-Informationsrundschreiben (Aeronautical Information Circular – AIC) 002/2019 B, welches den Betrieb ausländischer UL in der Schweiz regelt (vgl. Kapitel 1.6.2), durch die neue Version AIC 003/2021 B ersetzt. Damit ersetzte das BAZL die bisherigen Bestimmungen, die ausländischen UL zwar eine «gelegentliche Benützung des schweizerischen Luftraums», nicht aber ihre «dauernde Stationierung innerhalb der Schweiz» zugestanden hatte, durch neue Bestimmungen. Diese geben nun vor, dass eine Benützung des schweizerischen Luftraumes durch ausländische UL dem BAZL vorgängig gemeldet und auf höchstens zwei Monate pro Kalenderjahr beschränkt werden muss. Die Liste der UL, für die eine derartige Sonderbewilligung beantragt werden kann, ist weiterhin im Dokument des BAZL «Microlights entitled to fly in Switzerland» aufgeführt. Quelle: ‚SUST‚.

Touristenflugzeug im Belledonne-Massiv abgestürzt

Ein Touristenflugzeug stürzte am Samstagnachmittag, 21. Mai 2022 im Belledonne-Massiv auf dem Gebiet der Gemeinde Les Adrets in der Nähe des Skiortes Sept-Laux ab. Dabei starben drei Erwachsene und zwei Kinder. Auch wenn die Unfallursache noch unbekannt ist, sind die Opfer inzwischen identifiziert. Sie waren in Grenoble und Umgebung wohnhaft. Die Feuerwehr wurde um 16:47 Uhr alarmiert: Zeugen zufolge war ein Sportflugzeug im Belledonne-Massiv auf dem Gebiet der Gemeinde Les Adrets am Ort Les Fournelles in der Nähe des Skiortes Sept-Laux abgestürzt.

Informationen zufolge war das Passagierflugzeug vom Typ Jodel D140 „Mousquetaire“ um 16.30 Uhr vom Aeroclub in Le Versoud – etwa zehn Kilometer von der Absturzstelle entfernt – mit fünf Personen an Bord gestartet. Das Feld, auf dem das Flugzeug abstürzte, befindet sich in einem bewohnten Weiler auf 850 m Höhe. Die Absturzstelle ist ein freies Feld, das von einer Baumhecke umgeben ist und etwa 100 Meter von den ersten Häusern entfernt liegt. Quelle: ‚France3

Absturz in den Bodensee

Am Donnerstag, 28. April 2022, ist ein Kleinflugzeug bei Staad in den Bodensee gestürzt. Der Pilot, ein 72-jähriger Schweizer, dürfte allein unterwegs gewesen sein. Er ist beim Unfall verstorben. Bei der verunfallten Maschine handelt es sich um ein Kleinflugzeug, welches nach dem Start beim Flughafen Altenrhein bei Staad in den See gestürzt ist.

Am 18. Februar 2021 ereignete sich ebenfalls bei bei Staad kurz vor der Landung bei Nebel ein Unfall mit Absturz einer zweimotorigen Maschine in den Bodensee. Damals konnte der Pilot sich aus der Maschine retten.

Segelflieger in Osttirol bei Absturz umgekommen

Beim Absturz eines Segelflugzeugs in den Bergen Südtirols in Italien sind zwei Mitglieder des Luftsportvereins Neuwied ums Leben gekommen. Die beiden waren laut Bergrettung am Dienstag von Osttirol in Österreich nach Südtirol geflogen. Die Bergrettung Hochpustertal hat auf SWR-Anfrage bestätigt, dass es sich bei den beiden Männern um einen 71-jährigen Fluglehrer und seinen 17-jährigen Schüler handelt. Beide seien Mitglieder des Luftsportvereins Neuwied. Die Behörden im italienischen Südtirol untersuchen nach Angaben der Bergrettung derzeit den Absturz des Segelflugzeugs in den Dolomiten am Berg Lutterkopf.

Große Suchaktion in den Dolomiten
Nach Angaben der Bergrettung sind die beiden Segelflieger aus dem Kreis Neuwied am Dienstag von Osttirol in Österreich nach Südtirol in Italien geflogen. Am Dienstagabend seien sie nicht wieder auf den Flugplatz in Lienz im österreichischen Tirol zurückgekehrt. Daraufhin habe es eine große Suchaktion gegeben, an der unter anderem mehrere Hubschrauber und die örtlichen Bergrettungsdienste beteiligt waren. Die Suche musste aber in der Nacht abgebrochen werden. Nach Angaben des Flugplatzes Lienz-Nikolsdorf, an dem das Flugzeug gestartet war, gab es den letzte Kontakt mit dem Flugzeug über das Ortungssystem FLARM zwischen 15:30 Uhr und 16 Uhr. Das System sendet kontinuierlich Standortdaten um Kollisionen zwischen zwei Flugzeugen in der Luft zu verhindern.

Absturzursache ist noch unklar
Durch Handyortung sei das Wrack des Flugzeugs dann am Mittwochmorgen auf rund 2000 Metern Höhe gefunden worden. Warum das Segelflugzeug abstürzte, ist noch unklar und wird derzeit untersucht. Die Staatsanwaltschaft in Bozen hat den Angaben zufolge die Obduktion der Toten angeordnet.

Große Betroffenheit im Luftsportverein Neuwied
Die beiden Männer haben zusammen mit einigen Mitgliedern des Luftsportvereins Neuwied an einem Segelflugcamp im österreichischen Lienz teilgenommen. Der zweite Vorsitzende des Vereins sagte dem SWR, es herrsche eine große Betroffenheit im Verein. Die Mitglieder seien erschüttert von dem, was passiert sei. Quelle: ‚SWR‚.

Kontrollverlust im Hangflug

…der Pilot schien Schwierigkeiten zu haben, einen Aufwind zu finden. Er bewegte sich ungefähr auf gleicher Höhe wie der Crémon-Gipfel (1760 m ü. M.) und verlor dann 200 m Höhe. Mermals flog er südwärts Richtung des Mont Teillon und kehrte dann zurück, um die Aufwinde unterhalb des Crémon zu nutzen. Der erste Zeuge berichtete, dass der Pilot durch abwechselnde Achten und Kreise eine etwa gleichbleibende Höhe hielt, aber offenbar Schwierigkeiten hatte, das Segelflugzeug in den Aufwinden zu zentrieren. Es gelang ihm dann, bis auf die Höhe des Bergkamms aufzusteigen, und er flog in östlicher Richtung ab, bevor der Zeuge ihn aus den Augen verlor.

Etwa zehn Minuten später sah ein zweiter Zeuge das Segelflugzeug in geringer Höhe in der Nähe des Kamms von La Grau fliegen. Das Segelflugzeug flog „mit zwei oder drei Umdrehungen“ auf den Gipfel zu und verschwand dann hinter dem Dorf Angles, wo der Zeuge einen lauten Knall hörte. Gegen 17 Uhr alarmiert er die Rettungskräfte. Das Wrack des Segelflugzeugs und der Pilot werden gegen 20:40 Uhr gefunden.

Schlussfolgerungen
Als der Pilot nach mehr als fünf Stunden Flugzeit keine Höhe gewinnen konnte, um das Teillon-Massiv zu überqueren und zum Flugplatz Fayence zu gelangen, traf er wahrscheinlich die Entscheidung, sich dem nördlich seiner Position gelegenen Aussenlandefeld von La Mûre zu nähern. Auf dem Weg dorthin verließ er den „Sicherheits-Trichter“ zu La Mûre und flog im Hangflug entlang des Bergkamms von La Grau, der sich zu diesem Zeitpunkt im Lee eines anderen Bergkamms befand und vermutlich Verwirblungen ausgesetzt war. Es ist möglich, dass der Pilot nach einer Reihe ungünstiger Entscheidungen in geringer Höhe am Rande der Schlucht die Kontrolle über das Flugzeug verlor, wo es wahrscheinlich thermische Konvektion gab, die er in geringer Höhe auszunutzen versuchte. Die Höhe des Segelflugzeugs und der Abstand zum Hang zu diesem Zeitpunkt ermöglichten es ihm nicht, die Kollision mit dem Relief zu vermeiden. Quelle und vollständiger Bericht (Französisch): ‚BEA

Influencer sterben bei Flugzeugabsturz

Am Donnerstag, 3. Februar 2022 startet eine Cessna mit drei Touristen an Bord zu einem Rundflug über den Thingvellir-Nationalpark auf Island. Das Kleinflugzeug stürzt in einen See, erst drei Tage später werden die sterblichen Überreste der Insassen gefunden. Zwei von ihnen waren bekannte Influencer.

Beim Absturz eines Kleinflugzeuges auf Island sind zwei Influencer ums Leben gekommen. Bei dem Unglück vergangene Woche starben der 22-jährige US-Downhill-Skateboarder und YouTuber Josh Neuman und der 32jährige belgische Reiseblogger Nicola Bellavia, wie isländische Medien berichteten. Auch ein 27jähriger Niederländer sowie der 49jährige isländische Pilot kamen ums Leben. Neuman hatte mehr als eine Million Abonnenten auf Youtube. Bellavia war bekannt für seine Reisefotos auf Instagram und YouTube.

Das Flugzeug, eine Cessna C172, war in Reykjavik zu einem zweistündigen Rundflug gestartet. Nach einer Stunde brach der Kontakt ab, ein Notruf wurde nicht abgesetzt. Einsatzkräfte suchten im Thingvellir-Nationalpark bei eisigem Winterwetter nach der mutmaßlich abgestürzten Maschine. Einen Tag später wurde das Wrack auf dem Grund des Thingvallavatn-Sees östlich der isländischen Hauptstadt gefunden. Die Toten entdeckten Suchmannschaften jedoch erst am Sonntagabend mithilfe eines ferngesteuerten Mini-U-Boots. Die Polizei geht davon aus, dass die Passagiere nach dem Aufprall auf dem fast gefrorenen Wasser die Maschine noch verlassen konnten. Darauf würden die rund 300 Meter vom Flugzeug entfernt gefundenen Leichen hindeuten. Fast 1000 Menschen seien an den Rettungsarbeiten nahe des bei Touristen beliebten Thingvellir-Nationalparks beteiligt gewesen. Quelle: ‚NTV‚.

Kleinflugzeug in Coburg abgestürzt

Beim Absturz eines Kleinflugzeugs an einem Flugplatz in Coburg ist am Freitag ein 62-jähriger Mann ums Leben gekommen. Der zweite Insasse, ein 34-jähriger Mann, wurde schwer verletzt, wie die Polizei mitteilte. Die Maschine war ersten Erkenntnissen zufolge beim Landeanflug abgestürzt. Die genaue Ursache war noch unklar. Ein Polizeisprecher vor Ort sagte, es habe sich um eine Flugstunde gehandelt: Der 62-Jährige sei der Fluglehrer, der 34-Jährige der Flugschüler gewesen. Wer das Flugzeug zum Unfallzeitpunkt tatsächlich steuerte, sei noch unklar. Der Rettungsdienst brachte die beiden Männer nach dem Absturz in eine Klinik. Der 62-Jährige sei in der Notaufnahme gestorben, teilte die Polizei mit. Die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung ermittelt zu den genauen Hintergründen. Quelle: ‚RND‚. Foto: ‚BR‚.

Zu nah. Zu langsam. Abgelenkt.

Der Pilot startete eine Minute und 26 Sekunden vor der Geländeberührung die Videoaufnahme mit seinem Mobiltelefon. Dieses führte er mit der rechten Hand, während er mit der linken Hand das Flugzeug steuerte. Es kann davon ausgegangen werden, dass er als Rechtshänder nicht die gleiche Routine im Steuern mit der linken Hand hatte. Die angezeigte Fluggeschwindigkeit betrug sechs Sekunden vor dem Unfall 80 km/h. Diese Geschwindigkeit ist in Geländenähe zu gering. Damit bestanden keine Sicherheitsreserven mehr. Wie die Kameraführung zeigt, war der Pilot an Stellen, bei denen er die drohende Bodenberührung und die zu geringe Geschwindigkeit hätte erkennen können, mit der Videoaufnahme beschäftigt. Die Kameraführung lenkte den Piloten offensichtlich vom Fliegen ab. Die eher tiefe Sitzposition des Piloten schränkte die durch den Instrumentenpilz verdeckte Sicht nach vorne und unten zusätzlich ein. Er konnte ab einem gewissen Zeitpunkt den ansteigenden Grat nicht mehr sehen. Das Fliegen über einem Grat erfordert genügende Geschwindigkeitsreserven, einen ausreichenden Abstand zum Gelände sowie eine aktive Geländebeobachtung. Die im vorliegenden Fall angewandte Flugtaktik entsprach diesen Anforderungen nicht und schuf damit eine wesentliche Voraussetzung zur Entstehung des Unfalls. Quelle: ‚SUST‚.

Im Nebel gestartet

Im Gemeindegebiet von Dornbirn stürzte am Donnerstagvormittag, 11.November, ein Sportflugzeug mit einer Person an Bord ab. Die einmotorige Maschine war nach Angaben der Rettungs- und Feuerwehrleitstelle (RFL) bei Nebel vom Flugplatz Hohenems gestartet und prallte nach Polizeiangaben aus bisher unbekannter Ursache gegen die Breitenberg-Wand. Die Bergung des toten Piloten gestaltete sich schwierig. Die Retter mussten sich teilweise zu der Absturzstelle abseilen. Ein Augenzeuge berichtete im Gespräch mit ORF Vorarlberg, dass er bemerkte, wie niedrig die Maschine flog. Anschließend hörte er nur noch den Knall des Aufpralls. Mittlerweile wurde das abgestürzte Flugzeug mittels Drohne und Wärmebildkamera im Gebiet des Steinbruches Unterklien gefunden. Das Wrack ist laut Polizei-Pressesprecher Horst Spitzhofer ausgebrannt.

Erfahrener Pilot
Der 51-jährige Dornbirner, der ums Leben kam, sei ein erfahrener Pilot gewesen. Fest steht, er konnte aufgrund des Nebels nicht auf Sicht starten. Für das Starten mit Hilfe der Instrumente sei der Pilot ausgebildet gewesen. Warum der 51-Jährige nach dem Start Richtung Memmingen nicht geradeaus geflogen ist, sondern eine Kurve Richtung Breitenberg gemacht hat, ist derzeit Gegenstand der Ermittlungen.

Austro Control: Schwierig im Nebel zu starten
Der Sprecher der Austro Control, Markus Pohanka, betont aber, wie schwierig es für Piloten sein kann, sich im Nebel zu orientieren. Man könne den Flug im Nebel mit Skifahren im Nebel vergleichen. Der Absturz in Hohenems-Dornbirn wird nun von der Flugunfall-Kommission umfassend untersucht. Es kann bis zu einem Jahr dauern, bis der Abschlussbericht vorliegt. Nach Polizeiangaben handelt es sich bei der Maschine um eine einmotorige Cessna P210N. An Bord befand sich ein 51-jähriger Mann aus Dornbirn. Sein Ziel war der Flughafen Memmingen in Bayern. Quelle: ‚ORF Vorarlberg‚.

PC-12 stürzt in Bürogebäude bei Mailand

Ein Leichtflugzeug ist im Süden der Stadt Mailand kurz nach dem Start in Linate abgestürzt und in ein leerstehendes Bürogebäude gekracht. Beim Absturz der Pilatus PC-12 kamen der Pilot, ein weiteres Besatzungsmitglied und alle sechs Passagiere ums Leben. Die Todesopfer kamen alle aus dem Ausland. Unter den Toten ist auch ein Kind, wie die Staatsanwältin am Ort des Unglücks mitteilte. Das Gebäude in San Donato Milanese am Stadtrand der norditalienischen Millionenstadt fing nach dem heftigen Aufprall des Flugzeugs Feuer. Wegen Renovierungsarbeiten befanden sich aber keine Menschen in den Büros.

Die Unglücksmaschine ist eine Pilatus PC-12
Das Flugzeug vom Typ Pilatus PC-12 war um 13:04 Uhr vom zweitgrössten Mailänder Flughafen Linate abgehoben, um nach Olbia auf Sardinien zu fliegen. Kurz nach dem Start stürzte es dann im Südosten von Mailand ab. Das geht aus den Flugdaten des Internetdienstes Flightradar24.com hervor. Demnach verlor das Flugzeug nach der Startphase und einer ersten Schleife plötzlich an Höhe und stürzte nur Sekunden später in das Gebäude in San Donato Milanese. Der Grund für den Absturz ist noch unklar. Augenzeugen berichteten, dass ein Motor der Maschine gebrannt habe und das Flugzeug daraufhin im Sturzflug zu Boden ging, ohne dass ein Manöver ersichtlich waren. Die Retter konnten den Flugschreiber für weitere Auswertungen finden. Quelle: ‚SRF‘.

Unfall am Kuchelberggrat

Ein 60-jähriger Pilot aus dem Landkreis ist am Mittwoch, 11. August, mit seinem Segelflugzeug an einer Felswand im Bereich des Kuchelberggrates tödlich verunglückt. Die Bergung des Verstorbenen gestaltete sich als äußerst schwierig. Warum der Flieger abstürzte, ermittelt die Kriminalpolizei. Am Mittwoch machte sich der Einheimische mit einem Kleinflugzeug in Ohlstadt zu einem Rundflug auf. Am Abend kehrte er nicht mehr zurück. Jeglicher Kontaktversuch verlief ins Leere. Um 22 Uhr blieb dem Flugbetriebsleiter des Flugplatzes Ohlstadt-Pömetsried nichts anderes mehr übrig, als via Notruf bei der Integrierten Leitstelle den Segelflieger als vermisst zu melden. Sofort suchten der Polizeihubschrauber Edelweiß 3 und ein SAR-63-Helikopter nach dem verschollenen Fluggerät. Sie rechneten den letzten Standort aus: In den Ammergauer Alpen in der Nähe des Kuchelbergkopfes. Bis Donnerstag, 2 Uhr morgens, blieb die Fahndung erfolglos.

Pilot kann lang nicht geborgen werden
Im Laufe des Donnerstagvormittags setzten die Einsatzkräfte die Suche im hochalpinen Gelände sowohl auf bayerischer als auch auf Tiroler Seite mit drei Hubschraubern fort. Um kurz nach 11 Uhr entdeckte die Besatzung des Polizeihelikopters Edelweiß 8 das verunfallte Wrack des vermissten Motorseglers im nördlichen Bereich des Kuchelberggrates. In unmittelbarer Nähe zum Wrack sichtete sie auch den leblosen Körper des Piloten.

Ein Vordringen zur Absturzstelle war selbst für die beiden Polizeibergführer und die drei Einsatzkräfte der Bergwacht Oberammergau aufgrund des extrem steilen und brüchigen Felsgeländes zunächst nicht möglich. Zudem brach der Polizeihubschrauber mehrere Anflugversuche unmittelbar zum Wrack wegen widriger Witterungsbedingungen ab. Eine Rettungstruppe aus fünf Personen musste deshalb vorerst auf dem Grat ausharren. Erst gegen 16 Uhr ließ es das Wetter für kurze Zeit zu, einen Polizeibergführer an einem 50 Meter langen Seil per Rettungswinde vom Hubschrauber aus abzusetzen. Dann konnte endlich der Tote geborgen werden. Zur Klärung der Unfallursache hat die Kriminalpolizei Garmisch-Partenkirchen mit Unterstützung von Luftfahrtsachverständigen die Ermittlungen übernommen. Noch sei die Absturzursache unklar, teilt Polizeipressesprecher Martin Emig vom Polizeipräsidium Oberbayern Süd mit. Quelle: ‚Merkur‚.

Absturz beim Flugplatz Oerlinghausen

Ein Segelflugzeug ist am Mittwoch, 18. August 2021, in Oerlinghausen im Kreis Lippe abgestürzt, der Pilot kam ums Leben. Die Maschine sei in einem Waldgebiet in der Nähe des Segelflugplatzes aus noch ungeklärter Ursache verunglückt. Nach dem Notruf einer Zeugin leiteten Polizei und Feuerwehr eine Suchaktion ein. Der Notarzt habe aber nur noch den Tod des 74-jährigen Piloten feststellen können, teilte die Polizei mit. Nach bisherigen Erkenntnissen stürzte das Segelflugzeug kurz nach dem Start ab. Der Pilot war alleine. Die Kriminalpolizei und die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung nahmen Ermittlungen zur Unglücksursache auf. Quelle: ‚Die Zeit‚.

Doppel-Absturz in den Hautes-Alpes

Zwei einmotorige Flugzeuge stürzten am Sonntag, dem 22. August, im Abstand von nur wenigen Stunden in der Region Vars in den Hautes-Alpes ab. Fünf Verletzte, vier Männer und eine Frau aus Deutschland, sind dabei zu beklagen. Sie gehören zu einer Gruppe, die in Richtung Barcelonnette geflogen ist. Bei den Rettungsdiensten herrschte anfangs Unsicherheit, ob eines oder sogar ein zweites Flugzeug abgestürzt sei? Die Ungewissheit legte sich jedoch schnell: Die Rettungsdienste mussten in der Tat noch am selben Nachmittag einen zweiten Flugzeugunfall bewältigen, es handelte sich um ein zweites Flugzeug, das zur gleichen deutschen Gruppe gehörte. Beim ersten Absturz um 13.30 Uhr wurden zwei Personen verletzt, beim zweiten gegen 16.30 Uhr dann drei weitere Personen. Quelle: ‚LeDauphiné‚ sowie ‚BFM‚.

Zwischenbericht zu Unfall in Horn-Bad Meinberg

Gut drei Monate nach dem tödlichen Unglück eines aus Steinheim stammenden Piloten liegt ein Zwischenbericht vor. Demnach ist die Ursache für den Absturz des Segelflugzeugs in Horn-Bad Meinberg weiter offen. Die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung hat keine Vorschäden an der Maschine gefunden. Auch Hinweise auf medizinische Probleme oder Fremdverschulden gibt es nicht. Die Auswertung eines Kollisions-Warngeräts ergab jetzt, dass der Flug nach dem Start in Steinheim-Vinsebeck eine halbe Stunde lang unauffällig verlief. Die Maschine erreicht eine Höhe von etwa 2000 Metern. In den vier Minuten vor dem Aufprall verlor sie dann stetig an Höhe, schwankte dabei und überschritt zeitweise die zugelassene Höchstgeschwindigkeit von 280 km/h. Zeugen berichteten über starke Pfeifgeräusche. Der Pilot verfügte laut dem Zwischenbericht über eine Erfahrung von mehr als 3.400 Flügen. Der 74-Jährige trug einen Rettungsfallschirm, den er aber nicht auslöste. Die Untersuchungen zu dem tödlichen Unglück laufen weiter. Quelle: ‚Radiohochstift.de‚.

Löschflugzeug abgestürzt

Bei Löscharbeiten in der Türkei gab es ein tödliches Unglück: Ein russisches Löschflugzeug stürzte ab, mindestens acht Menschen starben. Im Norden ringt man derweil mit den Folgen der Überschwemmungen. Beim Absturz eines russischen Löschflugzeuges in der Türkei sind acht Menschen ums Leben gekommen. Dies teilte der türkische Außenminister Mevlut Cavusoglu mit. Das russische Verteidigungsministerium erklärte, an Bord hätten sich fünf russische Soldaten und drei Türken befunden. Laut russischen Regierungsangaben war die Maschine im Einsatz gewesen, um einen Waldbrand in der Provinz Kahramanmaras nahe der Grenze zu Syrien zu löschen. Die Ursache für den Absturz ist unklar. Nach russischen Angaben ereignete sich das Unglück bei der Landung. Luftaufnahmen der staatlichen Nachrichtenagentur Anadolu zeigten Feuer und Rauch, die aus dem mutmaßlichen Wrack des Flugzeugs aufstiegen. Seit Ende Juli gab es landesweit etwa 300 Brände. Die meisten konnten mittlerweile gelöscht werden. Mehrere Länder – darunter Russland, Spanien und Katar – unterstützten die Löscharbeiten. Russlands Präsident Wladimir Putin sprach den Angehörigen sein Beileid aus. Die Spezialisten aus beiden Ländern seien an einem wichtigen humanitären Einsatz beteiligt gewesen. Quelle: ‚Tagesschau.de‚. Foto: ‚TASS‚.

Leichtsinn des Piloten

Der Absturz der T-28 Trojan der Flying Bulls in Tschechien am 20. Juni dieses Jahres ist auf menschliches Versagen zurückzuführen. Das geht aus einem Bericht der tschechischen Unfallermittler hervor. Das Flugzeug der Flying Bulls befand sich gemeinsam mit mehreren anderen Flugzeugen auf dem Rückflug von einer Flugschau in Polen, als die T-28B in ein Waldstück stürzte. Der Pilot, Rainer Steinberger, kam dabei ums Leben, der mitfliegende Fotograf Miro M. erlitt schwerste Verletzungen. Mittlerweile konnte er in seine slowenische Heimat überstellt werden und befindet sich auf dem Weg der Besserung. Der tschechische Luftfahrtexperte Pavel Krejčí hatte kurz nach dem Unglück von einem Triebwerksproblem und einer missglückten Notlandung gesprochen, wir berichteten.

Doch jetzt veröffentlichte die tschechische Flugunfalluntersuchungskommission eine Zusammenfassung von Flugunfällen im ersten Halbjahr 2021. Darin sind auch die bisher bekannten Fakten zum Absturz der T-28B Trojan der Flying Bulls bei Jickovice okr. Písek angeführt. Die Ermittler kommen zu einem klaren Ergebnis: Ein Fehler des Piloten der Trojan hat den Absturz verursacht.

Kontrolle verloren, Absturz nach Rolle in niedriger Höhe
Demnach habe der Pilot in niedriger Höhe in der Formation hinter der B-25 verschiedene Manöver geflogen, die von der B-25 aus gefilmt worden seien. Laut Augenzeugen sei schließlich in nur etwa 60 Metern über dem Grund ein Kunstflugmanöver (Faßrolle) eingeleitet worden. Bei diesem Manöver verlor die Pilot die Kontrolle über das Flugzeug und kollidierte schließlich mit dem Boden. Dieses Szenario deckt sich auch mit der Schilderung von Personen, die in Tschechien an der Absturzstelle waren. Diese Zeugen berichteten in tschechischen Fliegerkreisen, dass die Maschine mit hoher Geschwindigkeit und kinetischer Energie aufgeschlagen sein müsse. Bei einer Notlandung infolge von Motorproblemen oder Triebwerksausfall dagegen wäre die Geschwindigkeit im kontrollierten Flug deutlich geringer gewesen. Ein endgültiger Abschlussbericht der tschechischen Behörden wird voraussichtlich für 2022 erwartet. Quelle: ‚Austrianwings.info‚.

Segelflugzeug in Donau gestürzt

Am Donnerstagmittag ist in Linz ein Segelflugzeug im Bereich des Segelflugplatzes in die Donau gestürzt. Der Pilot konnte von couragierten Unfallzeugen gerettet werden, die ins Wasser sprangen, um ihn aus dem Fluss zu ziehen. Das Flugzeug ging kurz darauf unter. Kurz nach dem Start vom Segelflugplatz in Linz-Urfahr stürzte die DG 800, ein einsitziges Motorsegelflugzeug, in die Donau. Laut Augenzeugen fiel der Motor aus. Der 69-jährige Pilot aus Leonding flog zu diesem Zeitpunkt in einer Höhe von rund 60 Metern, versuchte noch zu landen, stürzte dann aber steil in den Fluss. So schildert ein Vereinskollege des Verunglückten, im Interview mit Radio Oberösterreich den Unfall. Der Augenzeuge handelte sofort, fuhr zur Donau und sprang ins Wasser, um den Piloten zu retten. Der schwer verletzte Pilot wurde ins Linzer Unfallkrankenhaus gebracht und wird dort auf der Intensivstation behandelt. Er soll laut Auskunft der Mediziner Rippenbrüche, Lungen- sowie eine Augenverletzung erlitten haben, aber nicht in Lebensgefahr sein.

Keine Gefahr für Schifffahrt
Die Suche nach der DG 800 wurde am Donnerstagnachmittag ergebnislos abgebrochen. Obwohl ein Echolot und eine Drohne zum Einsatz kamen, konnte das Flugzeug nicht gefunden werden. Der Einsitzer wird in der Nähe der Steyregger Eisenbahnbrücke in einem rund zwei Kilometer langen Flussabschnitt vermutet. Das Flugzeug liege in acht Meter Tiefe und stelle keine Gefahr für die Schifffahrt oder das darunterliegende Kraftwerk Abwinden-Asten dar, sagte die Schifffahrtsaufsicht Linz auf Nachfrage von ORF Oberösterreich. Die Wasserrechtsbehörde bzw. die Flugunfallkommission müssen nun entscheiden, ob weiter nach dem Wrack gesucht werden soll.

Retter zweifacher Schutzengel
Der couragierte Augenzeuge ist übrigens schon erfahren im Retten von Piloten. Er zog erst im Juli des Vorjahres einen verunglückten Kollegen aus dem Wasser. Auch da war der Pilot eines Segelflugzeugs bei Linz in die Donau gestürzt. Der Leondinger sprang, wie beim Unfall Donnerstagmittag, in den Fluss und drehte mit weiteren Ersthelfern die Maschine im Wasser so um, dass sie den Verunglückten bergen konnten. Auch da trug der Lebensretter den schwer verletzten Piloten ans Ufer. Der 52-jährige Pilot überlebte den Flugunfall. Quelle: ‚ORF‘.

Rätsel um Flugzeugabsturz bei Steinenbronn

War es menschliches Versagen oder gab es ein technisches Problem? Nach dem Absturz eines Kleinflugzeuges bei Steinenbronn (Kreis Böblingen) gibt es jetzt neue Erkenntnisse. Die genaue Absturzursache ist zwar weiter unklar, aber laut der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchungen (BDU) war das Flugzeug im „Instrumentenflug“ unterwegs. Das bedeutet, die beiden Piloten flogen nicht auf Sicht, sondern ließen sich von Fluglotsen leiten, die den Kurs vorgaben.

Zwei Piloten an Bord
An Bord waren demnach zwei Piloten. Ein 62-jähriger Mann aus Ludwigsburg und sein Co-Pilot, ein 73 Jahre alter Mann aus Kirchheim unter Teck (Kreis Esslingen). Sie und ein Fluggast, vermutlich die Ehefrau einer der Piloten, kamen bei dem Absturz ums Leben.

Zwischenbericht erst im September erwartet
Das Kleinflugzeug vom Typ „Piper“ war am Samstagvormittag am Stuttgarter Flughafen in Richtung Nienburg nahe Magdeburg gestartet. Wenige Minuten später stürzte es in einem Wald bei Steinenbronn ab. Zuvor soll der Pilot einen ersten Startversuch abgebrochen haben. Warum ist noch unklar. Bis es weitere Details zu dem Unglück gibt, könnte es noch etwas dauern. Die BDU rechnet erst im September mit einem Zwischenbericht. Das bestätigte ein Sprecher dem SWR. Quelle: ‚SWR‚.

Wie sicher sind Kleinflugzeuge?

In den vergangenen Tagen machten Abstürze von Kleinflugzeugen Schlagzeilen: So kam es in Böblingen (Baden-Württemberg), Renneritz (Sachsen-Anhalt) und Hildesheim (Niedersachsen) zu Unfällen mit Toten. Das wirft Fragen nach der Sicherheit auf.

„Ich erachte Fliegen als sicher – unter gewissen Voraussetzungen“, sagt Professor Gordon Konieczny vom Department Fahrzeugtechnik und Flugzeugbau an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW) gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).

Konieczny, der selbst Pilot ist und eine Berufspilotenlizenz besitzt, weist darauf hin, dass für einen sicheren Flug mit einem Kleinflugzeug drei Punkte wichtig seien: das Flugzeug, der Pilot und das Wetter.

Das Flugzeug
Für jedes Flugzeug gibt es vorgesehene Wartungsintervalle. So müsse etwa ein Kleinflugzeug nach 50, 100 oder 200 Stunden zur Wartung, wo dann festgelegte Checks vorgenommen werden, so Konieczny. Durch ein Bordbuch, in das jeder Pilot des Flugzeuges die Flugzeit einträgt, wisse man vor dem Start, wann die nächste Wartung anstehe und ob ein Flug durchgeführt werden könne.

Außerdem bewertet Konieczny die Zuverlässigkeit der Sicherheitschecks: „Die Flugzeuge sind meines Erachtens unter einer sehr strikten Kontrolle.“ Zwei Organisationen beaufsichtigen, überprüfen und koordinieren die Wartungsprozesse: zum einen die Continuing Airworthiness Management Organisation (CAMO), die für die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen zuständig ist, und zum anderen die Maintenance Organisation (MO) – die Wartungsorganisation.

Der „Human Factor“
In seiner Arbeit an der Hochschule in Hamburg beschäftigt sich Konieczny auch mit dem sogenannten „Human Factor“ beim Fliegen. „Wenn Sie fliegen wollen, müssen Sie natürlich fit sein – gesundheitlich und fliegerisch fit“, sagt er. Deshalb greifen auch hier verschiedene Kontrollmechanismen. So überprüfen Ärzte regelmäßig die Gesundheit der Piloten. Quelle: ‚RND

Freispruch für Pilot

Die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts hat den Piloten eines im August 2016 bei Schaffhausen abgestürzten Kleinflugzeugs freigesprochen. Gutachten zeigen, dass die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (Sust) falsche Berechnungen bei ihrer Unfalluntersuchung machte.

Die erstinstanzliche Verurteilung durch die Strafkammer des Bundesstrafgerichts basierte in wesentlichen Punkten auf dem Sust-Schlussbericht. Dieser wurde in der Zwischenzeit zurückgezogen. Bisher liegt kein neuer Schlussbericht vor, wie aus dem am Dienstag veröffentlichten Urteil der Berufungskammer hervor geht. Die Kammer gab deshalb ein eigenes Gutachten in Auftrag. Und auch ein vom Piloten eingereichtes Privatgutachten wurde bei der Entscheidungsfindung wesentlich berücksichtigt. Die Berufungskammer hält fest, dass dem Piloten keine strafrechtlich relevante Sorgfaltspflichtverletzung vorzuwerfen sei. Der Mann habe nicht fahrlässig gehandelt, als er sich bei der Berechnung des maximalen Startgewichts auf die Angaben der Passagiere verlassen habe. Gemäss Gutachter gab es kein den Piloten verpflichtendes Verfahren, wie das Gewicht von Passagieren zu bestimmen gewesen wäre. Es war üblich, auf die Angaben der jeweiligen Personen zu vertrauen. Dies habe der Pilot getan.

Kein Flugfehler
Das Gerichts- und das Privatgutachten ergaben weiter, dass dem Piloten kein Flugfehler nachgewiesen werden könne und er die Startrollstrecke von 355 Metern mit den ihm zur Verfügung stehenden Angaben korrekt berechnet habe. Die Sust war von einer Rollstrecke von 455 Metern ausgegangen, was laut Gutachter falsch ist. Beim Flugunfall vom August 2016 wurden der Pilot, eine Frau und zwei weitere Passagiere erheblich verletzt. Die Passagierin erlag später ihren Verletzungen. Das Flugzeug kam damals beim Start kaum vom Boden weg, neigte sich und stürzte nach rund einer Minute Flugzeit ab. Die Strafkammer verurteilte den Piloten im August 2019 wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Störung des öffentlichen Verkehrs zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 750 Franken. Quelle: ‚Top-online‚.

Unglück nach dem Start

In Nordholz im Landkreis Cuxhaven ist am Donnerstagmorgen, 8. Juli, ein Sportflugzeug abgestürzt. Zwei Menschen sind bei dem Unglück ums Leben gekommen. Wie die Polizei bestätigte, prallte die Maschine nach dem Start auf dem Sportflugplatz in ein Waldstück und wurde zerstört. Der Flugunfall ereignete sich um kurz nach 10 Uhr. Die beiden Insassen seien im brennenden Flugzeug ums Leben gekommen, heißt es dort weiter. Es soll sich dabei um ein Leichtflugzeug gehandelt haben. Die Identität der Opfer stünde nach Polizeiangaben zunächst nicht fest. Es soll sich beim Piloten um ein Vereinsmitglied des Sportflughafens mit langjähriger Flugerfahrung gehandelt haben. Warum das Leichtflugzeug kurz nach dem Start abstürzte, ist noch unklar. Informationen zur Absturzursache liegen zunächst nicht vor. Die Bundesstelle für Flugunfallforschung in Braunschweig sei in Kenntnis gesetzt worden. Quelle: ‚Fehmarn24‚.

Segelflugzeug-Bruchlandung

Ein 34jähriger aus Hannover hat am Samstagabend eine Bruchlandung in Lofer im Salzburger Pinzgau verletzt überstanden. Der Mann war im Bereich Chiemsee in Bayern gestartet und wollte in Richtung Zell am See und wieder retour fliegen. Im Grenzgebiet zwischen Waidring (Tirol) und Lofer verlor er stark an Thermik und entschied sich für eine Notlandung. Das Fluggerät setzte steil auf und zerbrach in mehrere Teile, berichtete die Polizei. Der Deutsche geriet kurz nach 20.00 Uhr in Turbulenzen. Herbeigeeilte Retter fanden den Verletzten im Flugzeug sitzend und gesichert. Er war ansprechbar und kam mit dem Rettungshubschrauber ins Uniklinikum Salzburg. Quelle: ‚Die Presse‚.

Segelflieger stürzt in Bad Breisig ab

Aus bislang ungeklärter Ursache ist am Samstagnachmittag ein Segelflieger beim Landeanflug auf den Flugplatz Mönchsheide abgestüzt. Der Flieger mit einem Pilot an Bord stürzte gegen 16.20 Uhr in ein an den Flugplatz angrenzendes Waldstück. Wie die Polizei mitteilte, konnte sich der 60 Jahre alte Pilot selbst aus dem Flugzeug befreien und wurde nicht lebensbedrohlich verletzt. Die Bergungs- und Rettungsmaßnahmen zogen sich bis in den späten Nachmittag. Der nur leicht verletzte Pilot wurde mit einem Rettungshubschrauber ins Krankenhaus gebracht. An dem Segelflugzeug entstand erheblicher Sachschaden. Im Einsatz waren die freiwilligen Feuerwehren der umliegenden Ortschaften, das DRK, First Responder, Notarzt, Rettungshubschrauber sowie die Polizei Remagen und ein Polizeihubschrauber. Quelle: ‚General-Anzeiger‚.