Autor: Guido Frey, IG Fliegen ohne Flugleiter, Paderborn. In einer kleinen, nicht repräsentativen, telefonischen Umfrage unter den Behörden ergab sich zum Theme „Fliegen ohne Flugleiter“ dieses Bild:
Einige Behörden treiben das Thema derzeit schon von sich aus. Hier sind wieder lobend die Bezirksregierung Münster und Düsseldorf in NRW zu erwähnen, die hierzu eigene Musterkonzepte erarbeitet haben bzw. schon entsprechende Infoveranstaltungen abgehalten haben. Erste Genehmigungen sind bereits erteilt worden, weitere sind noch in Bearbeitung.
Hier spielen aus Behördensicht zwei Faktoren eine Rolle:
Es gibt dort bereits einige „moderne“ Genehmigungen für Verkehrslandeplätze, die nur die Anwesenheit von RFF während des Flugbetriebes fordern. Damit war es leicht, den Betrieb in Abwesenheit eines Flugleiters in PPR-Zeiten zu gestatten. Flugplätze, die ihr Betriebskonzept stark an das von der Bezirksregierung herausgegebene Konzept angelehnt haben, sind hier ebenfalls im Vorteil, da der Prüf- und Abstimmungsaufwand geringer ist.
Hier kam die Bitte auf, sich im Konzept an die Behörde auf die wesentlichen Dinge zu beschränken und Platzinterna nicht in den Antrag oder das Konzept an die Behörde zu schreiben. Der bisher von uns gescholtene Landesbetrieb Mobilität in Rheinland Pfalz hat nun erste Genehmigungen zum Thema erteilt und will sich um eine zügige Abarbeitung der weiteren Anträge kümmern. Das begrüßen wir sehr!
Hier kam aus Behördensicht die Rückmeldung, dass es im Bereich RLP noch einige Plätze gäbe, die die Auflagen bezüglich RFF aus den NfL 2023-1-2792 noch gar nicht umgesetzt hätten. Dies ist ein dringendes Thema für alle Flugplätze (auch für solche, die gar kein Fliegen ohne Flugleiter anstreben!)! Die entsprechende NfL ist nun seit mehr als einem Jahr in Kraft und die Umsetzungsfrist ist im April diesen Jahres abgelaufen. Der Landesbetrieb habe hier bereits vor geraumer Zeit eine entsprechende Mail an alle Flugplätze verschickt, hierzu aber bisher kaum Rückmeldung erhalten. Wer also die NfL bei sich noch nicht umgesetzt hat (Alarmplan, öffentlich zugängliche Feuerlöscher etc.) sollte dies dringend nachholen und der eigenen Behörde Vollzug melden!
In Sachsen sind auch schon erste Genehmigungen erteilt worden und es geht gut voran. Hier würde die Behörde sogar gerne mehr Anträge bearbeiten, stellt aber momentan noch eine gewisse Zurückhaltung auf Seiten der Flugplätze fest.
Hessen ist in diesem Bereich ebenfalls fleißig. Auch hier wurden bereits einige Genehmigungen erteilt, wie Sie am Beispiel des Flugplatzes Elz am Ende dieses Newsletters sehen können.
In Bayern ist im Norden die Zurückhaltung der Flugplätze angeblich recht groß. Es seien dort bisher nur sehr wenige Anträge eingegangen, die derzeit bearbeitet würden.
Im Süden Bayerns hingegen liegen momentan diverse Anträge vor, die intern kategorisiert worden sind (Das Vorhandensein z. B. von kreuzenden Wegen ist hier aus Sicht der Behörde ein Grund für eine gründlichere Prüfung des Antrages). Dementsprechend gäbe es eine unterschiedliche Prüfungsdauer.
In Mecklenburg-Vorpommern liegen momentan 3-4 Anträge von Sonderlandeplätzen vor. Diese werden derzeit bearbeitet. Dabei hat die Behörde den Flugplätzen das Konzept aus NRW mit an die Hand gegeben und ist dem Vorhaben gegenüber sehr aufgeschlossen. Als Rückmeldung kam hier, dass mit der Genehmigungsänderung auch eine entsprechende Änderung der Flugplatzbenutzungsordung einhergehen sollte. Autor: ‚Guido Frey, IG Fliegen ohne Flugleiter, Paderborn‘.