Archiv der Kategorie: Motorflug-News

Übersichtliche Kurznachrichten aus dem Motorflug.

Online-Flugwetterseminar

Das zweitägige online Seminar vom 7. und 8. März richtet sich an VFR-Piloten, die ihre meteorologische Flugvorbereitung durch strukturierte Vorgehensweise optimieren möchten und stellt die Nutzung der wichtigsten Flugwetterprodukte in Theorie und Anwendung vor. Vorausgesetzt wird einfaches flugmeteorologisches Grundwissen auf Basis der PPL- und SPL-Ausbildung (zum Beispiel das Lesen einfacher METARs und TAFs). AOPA Mitglieder erhalten einen Rabatt von 10% auf die Teilnahmegebühr.

-> weitere Informationen und Anmeldung

Zulassung für unvernähte ORATEX-Bespannung

Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) hat ein weiteres STC (Supplemental Type Certificate) für das „Lanitz Aviation Design Change – Unvernäht“ erteilt. Damit wird die innovative, unvernähte Bespanntechnologie mit ORATEX auf zusätzliche Flugzeugmuster ausgeweitet. Neu im STC enthalten sind unter anderem die Modelle Maule, Husky und Piper Pawnee. Weitere Flugzeuge befinden sich im Zulassungsprozess.

Mit dem neuen STC setzt Lanitz Aviation einen weiteren Meilenstein in der modernen Flugzeugbespannung. Die unvernähte Technologie gilt als aerodynamisch überlegen und entspricht dem neuesten Stand der Technik. Sie ersetzt klassische Verfahren wie Vernähen, Verschrauben oder Vernieten vollständig.

Modernste Strukturtechnik

Der Lanitz Design Change greift gezielt in die Flügelstruktur ein und ersetzt traditionelle Befestigungsmethoden durch ein homogenes, lastverteilendes System:

  • Rippenaufleimer versteifen die Rippen optimal und leiten den Auftrieb gleichmäßig über die gesamte Rippenoberfläche ein.
  • Wickelbänder, Verstärkungsbänder, Abdeckbänder und Vernähpunkte entfallen vollständig, was zu einer absolut glatten Oberfläche führt.
  • Optimale Aerodynamik: Ohne Oberflächenverwerfungen durch Nähte oder Bänder entstehen die bestmöglichen Strömungsverhältnisse an Flügeln und Leitwerken.
  • Höhere Stabilität bei minimaler Gewichtszunahme: Die Rippen werden zu doppelten T-Trägern ertüchtigt, was die Strukturfestigkeit deutlich erhöht.

Nach der Installationsabnahme wird das Flugzeug mit ORATEX® 6000 bespannt – dem extrem leichten, widerstandsfähigem und patentiertem Hightech-Gewebe. Gegenüber klassischen Verfahren werden bis zu 50% der Arbeitsstunden eingespart.

Breite internationale Anerkennung

Der Lanitz Aviation Design Change ist von zahlreichen Luftfahrtbehörden zugelassen:

  • EASA für alle europäischen EASA Länder
  • LBA
  • BAZL
  • FAA
  • ENAC
  • sowie weiteren internationalen Organisationen

Damit zählt das Verfahren zu den seit 2020 weltweit am umfassendsten zertifizierten Bespanntechnologien.

Auch für Experimental-, Ultraleicht- und Amateurbauflugzeuge verfügbar

Lanitz Aviation kann den Design Change nicht nur für zertifizierte Flugzeuge liefern, sondern auch für alle bespannten Amateurbau-, Ultraleicht- und Experimentalflugzeuge. Diese Umrüstungen sind in der Regel schneller verfügbar, da keine zusätzlichen behördlichen Dokumente erforderlich sind.

Was enthält ein Design-Change-Umrüstsatz?

Jeder Umrüstsatz umfasst alle erforderlichen Holzteile und Komponenten, darunter:

  • Buchensperrholz-Rippenaufleimer
  • Rippeneinsatzklötzchen oder Leisten (je nach Ausführung)
  • Dreikant-Rippenaufleimer (je nach Ausführung)
  • Montagezeichnungen, Handbücher und – je nach Flugzeugtyp – Form 1

Damit steht ein vollständiges, montagefertiges System zur Verfügung.

Bezugsquelle:
LANITZ – PRENA FOLIEN FACTORY GmbH. Am Ritterschlösschen 20 04179 Leipzig.

Diamond startet Trainingscenter-Programm

Diamond Aircraft hat den offiziellen Start seines Programms für autorisierte Trainingscenter (Diamond Authorized Training Center, DATC) bekannt gegeben. Das Programm zertifiziert Flugschulen, die Diamond-Flugzeuge einsetzen und definierte Standards bei Infrastruktur, Betrieb und Ausbildungsmethodik erfüllen.

Zertifizierte Flugschulen dürfen das offizielle Branding von Diamond Aircraft führen und erhalten erweiterte Herstellerunterstützung. Auf einer interaktiven Karte auf der Webseite von Diamond Aircraft können Interessenten die Standorte der Trainingscenter einsehen und direkt Kontakt aufnehmen.

  • Die ersten sechs Partner im neuen DATC-Netzwerk sind:
  • Air Baltic Training, SIA
  • Austria Aviation Academy
  • Air Colleg Consulting GmbH
  • Egmont Aviation
  • Fliegerschule St. Gallen-Altenrhein AG
  • Wings Over Holland BV

Von komplexem Flugzeug überfordert

Am 7. Dezember 2023 stürzte eine Beechcraft 35-C33 Debonair in Pulaski, Tennessee, ab. Die 44jährige Pilotin und ihr 78jähriger Passagier kamen dabei um. Der Abschlussbericht der US-Unfalluntersuchungsbehörde NTSB nennt einen Kontrollverlust durch die Pilotin als wahrscheinliche Unfallursache.

Das Flugzeug befand sich auf einem Überlandflug von Knoxville, Tennessee, nach Benton, Arkansas. Nach dem Start und initialen Steigflug auf 6.500 Fuss begannen laut ADS-B-Daten die Höhe und Geschwindigkeit des Flugzeugs stark zu schwanken. Diese Oszillationen, die über einen Zeitraum von etwa 25 Minuten immer heftiger wurden, erreichten Abweichungen von bis zu 1.500 Fuss.

Flughöhe, berechnete Eigengeschwindigkeit und Grundgeschwindigkeit in den letzten 40 Minuten des Fluges

Die Fluglotsen wiesen die Pilotin auf die Kursabweichungen hin, worauf diese zwar reagierte, die Probleme aber weiterhin bestanden. Schliesslich brach der Funkkontakt ab. Kurz vor dem Absturz wurden noch schwache Notrufe der Pilotin und des Passagiers empfangen. In der Endphase des Fluges erreichte die Maschine eine Sinkrate von über 10.000 Fuss pro Minute bei einer Geschwindigkeit von rund 228 Knoten, bevor sie auf dem Boden aufschlug.

Mangelnde Flugerfahrung und Systemkenntnisse

Die Untersuchung ergab, dass die Pilotin Schwierigkeiten mit der manuellen Steuerung des Hochleistungsflugzeugs sowie mit dessen komplexer Avionik, insbesondere dem Autopiloten und der Trimmung, hatte. Fluglehrer, die mit ihr geflogen waren, bestätigten, dass die Pilotin dazu neigte, sich zu sehr auf die Technik zu verlassen und bei deren Fehlfunktion überfordert war. Ein Fluglehrer merkte explizit an, dass das Flugzeug die fliegerischen Fähigkeiten der Pilotin überstieg.

Das NTSB vermutet, dass die Pilotin den Autopiloten falsch bediente und die Trimmung manuell in die falsche Richtung korrigierte. Dies könnte zu den aufgezeichneten, vom Piloten induzierten Oszillationen (PIO) geführt haben, die letztlich im Kontrollverlust und Absturz mündeten. Eine Untersuchung des Wracks ergab keine Hinweise auf technische Defekte, die den Unfall hätten verursachen können, wenngleich der Zerstörungsgrad eine vollständige Analyse der Steuerung und des Autopiloten verhinderte.

Medikamenten-Einfluss nicht ausgeschlossen

Die toxikologische Untersuchung wies bei der Pilotin eine Kombination verschiedener Medikamente nach, die zur Behandlung von Angstzuständen und Depressionen eingesetzt werden. Diese Substanzen können die kognitiven Fähigkeiten und die Reaktionszeit beeinträchtigen. Aufgrund der schweren Verletzungen konnten die Wirkstoffkonzentrationen im Blut jedoch nicht mehr zuverlässig bestimmt werden. Ob und inwieweit die Medikamente oder die zugrundeliegenden Erkrankungen zum Unfall beigetragen haben, liess sich daher nicht abschliessend klären. Quelle/vollständiger Report: ‚NTSB / USA‚.

UL-Fluglehrer-Lehrgang in Pegnitz

Der Luftsport-Verband Bayern (LVB) bietet von Freitag, den 1. Mai, bis Sonntag, den 3. Mai 2026, einen Kurzlehrgang zum Erwerb der Lehrberechtigung für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge an. Der Lehrgang findet an der UL-Landesausbildungsschule am Flugplatz Pegnitz (EDQZ) statt.

Der Lehrgang richtet sich an Inhaber einer gültigen Lehrberechtigung für SEP, TMG oder GL, die ihre Lizenz um die Berechtigung zur Ausbildung auf dreiachsgesteuerten Ultraleichtflugzeugen erweitern möchten. Die Teilnehmerzahl ist auf zwölf Personen begrenzt, wobei die Reihenfolge der Anmeldungen entscheidet.

Voraussetzungen und Inhalte

Vor der Teilnahme am Lehrgang müssen Interessenten eine praktische Auswahlprüfung bei der Lehrgangsleitung in Pegnitz ablegen. Weitere Voraussetzungen sind eine gültige UL-Lizenz, ein gültiges Medical sowie der Nachweis von mindestens zwölf Flugstunden als verantwortlicher Pilot auf UL-Flugzeugen in den letzten 24 Monaten.

Der Lehrgangsinhalt umfasst sowohl praktische als auch theoretische Teile. In der Praxis werden spezielle Manöver wie Seitengleitflug, Stalls und Notverfahren trainiert. Die Theorieeinheiten behandeln unter anderem Luftrecht, Ausbildungsmethodik und spezifische UL-Themen. Der Lehrgang schliesst mit einer praktischen und theoretischen Prüfung ab.

Kosten und Anmeldung

Die voraussichtlichen Kosten für den Lehrgang belaufen sich auf rund 1.446 Euro für Mitglieder des LVB und 1.632 Euro für Nichtmitglieder. Eine detaillierte Aufschlüsselung der Kosten ist der offiziellen Ausschreibung zu entnehmen. Eigene Flugzeuge können nach Absprache genutzt werden, alternativ können Flugzeuge gechartert werden.

Anmeldung bitte per E-Mail beim Luftsport-Verband Bayern: ostertag[a]lvbayern.de.

Sicherheits-Tagung 2026

Die alljährliche Sicherheitstagung (SITA) der Sektion Fallschirm des ÖAeC findet am Samstag, den 7. März 2026, statt. Aufgrund der hohen Teilnehmerzahl wurde der Veranstaltungsort in den Gasthof Gastagwirt in Eugendorf bei Salzburg verlegt. Die Veranstaltung richtet sich an alle interessierten Springer, von Anfängern bis zu erfahrenen Wettkampfteilnehmern.

Das Programm der Sicherheitstagung umfasst eine Reihe von Fachvorträgen zu sicherheitsrelevanten Themen im Fallschirmsport. Experten referieren über rechtliche Rahmenbedingungen, Unfallanalysen und die daraus resultierenden „Lessons Learned“. Weitere Schwerpunkte sind Technik, Ausrüstung, die Vorstellung der verschiedenen Disziplinen und der Weg in den Wettkampfsport.

Spezifische Vorträge zum Wingsuit-Fliegen sowie zu den Abläufen am und im Absetzflugzeug runden das Programm ab. Im Anschluss an das Hauptprogramm finden zusätzlich spezielle Sessions für Tandemmaster und Tandem-Examiner statt. Die Teilnahme an der Sicherheitstagung ist für Mitglieder des ÖAeC kostenlos.

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Weitere Termine des Aeroclub Österreich
Neben der Sicherheitstagung hat der Aeroclub weitere Termine für das Frühjahr 2026 angekündigt. Dazu gehören unter anderem der „Austro Control Season Opener“ am 14. März in Wien, die 19. FAI World Parachute-Ski Championships vom 12. bis 15. März in St. Johann im Pongau sowie der Österreichflug vom 22. bis 25. Mai. Bild: ‚Tiroler FallschirmspringerClub‚.

Zehn eViator für Indien

Die MD Aircraft GmbH aus Friedeburg hat eine Absichtserklärung (LOI) mit der indischen Firma Makmor über den Verkauf von zehn Elektroflugzeugen des Typs MDA1 eViator unterzeichnet. Makmor mit Sitz in Bangalore wird damit zu einem regionalen Betreiber für nachhaltige Luftfahrt in Indien.

Der MDA1 eViator ist ein für neun Passagiere ausgelegtes eCSTOL-Flugzeug (electric Conventional Short Take-Off and Landing). Gregor Müller, CEO von MD Aircraft, sieht in der Vereinbarung ein wachsendes globales Interesse an diesem Flugzeugkonzept.

Ravi Andrews, Gründer von Makmor, will mit dem eViator die grüne Luftmobilität in Indien voranbringen. Er bringt Erfahrung aus seiner früheren Tätigkeit bei Honeywell Aerospace und Airbus Defence & Space mit.

MD Aircraft ist ein deutsches Luft- und Raumfahrtunternehmen, das sich auf die Entwicklung von emissionsfreien, leisen und kosteneffizienten Elektroflugzeugen für die regionale Luftmobilität spezialisiert hat. Die ersten Flugtests des MDA1 eViator sind für Anfang 2028 geplant, die kommerzielle Zulassung und Indienst-Stellung für 2030.

Luftraum-Einschränkungen beim G7-Gipfel in Évian

Vom Mittwoch, 10. Juni, 13:00 Uhr Ortszeit, bis Donnerstag, 18. Juni, 03:00 Uhr Ortszeit kommt es im Raum Évian, Lausanne und Flughafen Genf zu erheblichen Luftraumeinschränkungen. Anlass ist der G7-Gipfel 2026 in Évian-les-Bains (FR).

Betroffen sind Sichtflüge (VFR), nichtkommerzielle Instrumentenflüge (IFR) sowie unbemannte Luftfahrzeuge. Die Schweizer Luftwaffe, die Genfer Kantonspolizei und die französische Armée de l’Air et de l’Espace sorgen für Luftpolizeidienst und verstärkte Luftraumüberwachung.

Der AeCS bemüht sich um mögliche Erleichterungen für einzelne Flugplätze, empfiehlt aber allen Piloten, die Einschränkungen bereits jetzt in der Flugplanung zu berücksichtigen.

Weitere Details zu zeitlichen und räumlichen Grenzen werden rechtzeitig veröffentlicht.

AERO mit Rekordbeteiligung

Die AERO in Friedrichshafen vom 22. bis 25. April 2026 trifft auf ein robustes Marktumfeld. Der Herstellerverband General Aviation Manufacturers Association (GAMA) meldet für 2025 weltweit 3’230 ausgelieferte Flugzeuge (+2,2 %) und 938 zivile Hubschrauber (-1,9 %). Der Umsatz stieg deutlich: Flugzeughersteller erzielten 31 Milliarden US-Dollar (+16,1 %), Hubschrauberproduzenten 4,7 Milliarden US-Dollar (+5,5 %). Mit insgesamt über 35 Milliarden US-Dollar erreicht die Branche einen historischen Höchstwert – und liegt in allen Segmenten weiterhin über dem Niveau von 2019.

Entsprechend dynamisch entwickelt sich die Messe: Der Anmeldestand für 2026 liegt mehr als 25 Prozent über dem Vergleichswert des Vorjahres. Führende Hersteller wie Textron Aviation, Cirrus Aircraft, Diamond Aircraft, Piper Aircraft, Tecnam, Elixir Aircraft und Robin Aircraft haben ihre Teilnahme zugesagt. Zahlreiche Welt-, Europa- und Messepremieren sind angekündigt.

So umfangreich wie nie präsentiert sich 2026 die Business Aviation. Der AERO Business Aviation Show Hub wird ausgebaut, der Business Aviation Dome erweitert. Zusätzlich zu den Hallen A2 und A3 belegt das Segment erstmals auch die Halle A1. Gemeinschafts-Stände internationaler Verbände – darunter die German Business Aviation Association, Austrian Business Aviation Association, International Aircraft Dealers Association und die Air Charter Association – unterstreichen die wachsende Bedeutung.

Tickets sind bereits online erhältlich. Die AERO 2026 verspricht, Impulsgeber und Marktplatz der Branche zugleich zu werden.

-> Weitere Informationen zur AERO 2026 in Friedrichshafen 

DC-8 – Überschall im Sturzflug

Als die Douglas DC-8 1959 in Dienst ging, war sie nach der Boeing 707 der zweite amerikanische Jetliner im Linienverkehr. Größer und leistungsfähiger als die Kolben-getriebene DC-7, markierte sie für viele Airlines den Eintritt ins Jet-Zeitalter: höher, schneller, leiser – mit Druckkabinen-Komfort in bis dahin ungekannte Reiseflughöhen. Was kaum bekannt ist: Eine DC-8 war das erste zivile Verkehrsflugzeug, welches die Schallmauer durchbrach – acht Jahre vor der Aérospatiale/BAC Concorde und vor der Tupolew Tu-144.

Canadian Pacific DC-8-55. Quelle: CP Air Blogspot.

21. August 1961: Mach 1 im Sturzflug
Am 21. August 1961 startete die DC-8 mit der Registrierung N9604Z zu einem Testflug der Edwards Air Force Base. Douglas-Testpilot William Magruder sollte demonstrieren, dass die Zelle auch transsonische Belastungen strukturell verkraftet. Um Mach 1 zu erreichen, stieg die Maschine zunächst auf rund 52’000 Fuß – ein Höhenrekord für ein Verkehrsflugzeug jener Zeit – und ging anschließend in einen kontrollierten Sturzflug über. In etwa 45’000 Fuß Höhe beschleunigte die DC-8 für rund 16 Sekunden auf Mach 1,01.

Die Rückführung erwies sich als kritisch: Der Höhenleitwerks-Stabilisator geriet an seine Belastungsgrenze, das Flugzeug begann zu schütteln. Magruder reagierte ungewöhnlich, aber richtig – er verstärkte den Sturzflug kurzzeitig, reduzierte die Lasten auf dem Stabilisator und konnte die Maschine bei rund 35’000 Fuß abfangen. Begleitet wurde der Flug von Chuck Yeager in einer Lockheed F-104 Starfighter – jenem Piloten, der 1947 als erster Mensch im Horizontalflug die Schallmauer durchbrochen hatte.

Ein Rekord – ohne Museum
Der Flug gilt als inoffizieller Überschall-, Nutzlast- und Höhenrekord für ein serienmäßiges Verkehrsflugzeug. Die DC-8 selbst wurde anschließend regulär an Canadian Pacific ausgeliefert und blieb fast zwei Jahrzehnte im Liniendienst. Ein Museumsexponat wurde sie allerdings nicht: Nach ihrer Ausmusterung endete die N9604Z schließlich beim Verwerter. Die Geschichte zeigt: Die Concorde war das erste kommerzielle Überschall-Verkehrsflugzeug im Linienbetrieb – doch die Schallmauer hatte eine DC-8 bereits Jahre zuvor durchbrochen.

Ersatzlösung für Halon-Feuerlöscher

Die EASA hat einer von der IAOPA vorgeschlagenen, pragmatischen Lösung für die Feuerlöscher-Problematik in der Allgemeinen Luftfahrt zugestimmt.

Das Problem: Halon-Verbot und seine Folgen
Aufgrund eines EU-weiten Verbots von halonhaltigen Feuerlöschern aus Umweltschutz-Gründen standen viele Piloten vor einem Dilemma. Während Flugzeuge unter 1200 kg MTOM im nichtgewerblichen Betrieb von der Mitführpflicht ausgenommen sind, benötigen Flugzeuge über diesem Gewicht einen Feuerlöscher gemäß NCO.IDE.A.160.

Die verfügbaren, mit Halon-Alternativen wie „Halotron 2“ gefüllten und für die Luftfahrt zugelassenen Feuerlöscher, sind jedoch mit Preisen von rund 1500 Euro sehr teuer. Zudem stellen sie in den engen Kabinen von Kleinflugzeugen ein erhebliches Gesundheits-Risiko dar. Die Löschmittel können die Atemwege stark reizen, und die gesundheitliche Belastungsgrenze für die Insassen kann bereits nach wenigen Sekunden erreicht sein.

Die Lösung: Nicht fest installierte Löscher ohne Luftfahrtzulassung
Die EASA folgt nun der Argumentation der IAOPA, dass nur fest installierte Ausrüstungs-Gegenstände eine Luftfahrtzulassung benötigen (gemäß NCO.IDE.A.100 (4)). Das bedeutet, dass Flugzeughalter nun auf alternative, nicht-zertifizierte Feuerlöscher zurückgreifen können, solange diese nicht fest mit dem Flugzeug verbunden sind.

MerkmalRegelung
Flugzeuge < 1200kg MTOMKeine Feuerlöscher-Pflicht (nichtgewerblich)
Flugzeuge > 1200kg MTOMFeuerlöscher-Pflicht (nichtgewerblich)
ZertifizierungNur für fest installierte Feuerlöscher erforderlich
AlternativeNicht-zertifizierte Aerosol-Feuerlöscher (nicht fest installiert)

Als geeignete Alternativen werden kompakte Aerosol-Feuerlöscher empfohlen, die für den Einsatz in kleinen Räumen wie Autos oder Booten entwickelt wurden. Diese sind nicht nur deutlich günstiger (Preise unter 100 Euro), sondern auch sicherer für die Insassen und die Avionik, da sie mit harmlosen Aerosolen arbeiten.

Empfehlungen und offene Fragen
Flugzeughaltern wird empfohlen, solche Aerosol-Feuerlöscher zu beschaffen und diese griffbereit, aber ungesichert in der Kabine zu verstauen (z.B. im Handschuhfach). Zusätzlich wird zu einer feuerfesten Tasche für elektronische Geräte wie Tablets oder Handys geraten.

Weiterhin ausgenommen von dieser Regelung sind Betreiber im gewerblichen Verkehr (Part NCC) und im Werkverkehr (Part NCC), für die weiterhin zertifizierte Feuerlöscher vorgeschrieben sind. Diskussionsbedarf besteht noch bei Flugzeugen, deren Zulassung (CS23) einen fest installierten Feuerlöscher vorschreibt. Hier ist die Anwendbarkeit der neuen Regelung noch unklar.

Höhenruder abgerissen

Ein Absetzflugzeug des Typs PAC 750XL ist am 18. Februar 2024 beim Flugplatz Grenchen abgestürzt, nachdem einer der Fallschirmspringer vom versehentlich ausgelösten Notschirm aus dem Absetzflug gerissen wurde und bei der Kollision mit dem Flugzeug dessen Höhenruder abriss.

Unfallhergang

Das Flugzeug mit dem Kennzeichen HB-TCP, betrieben vom Verein Skydive Grenchen, startete um 12:48 UTC mit dem Piloten und elf Fallschirmspringern an Bord. Nach einem rund 14-minütigen Steigflug erreichte die Maschine die Absetzhöhe von circa 3700 Metern über Grund. Nachdem neun Springer das Flugzeug planmässig verlassen hatten, bereitete sich die letzte Zweiergruppe auf den gemeinsamen Absprung vor.

Bildquelle: Flugzeughersteller NZ Aero.

In diesem Moment kam es beim hinteren der beiden Springer zu einer ungewollten Öffnung seines Notschirms. Der sich entfaltende Schirm zog den Mann schlagartig aus dem Flugzeug. In der Folge kollidierte der Fallschirm-Springer mit dem Höhenruder der Maschine, welches durch die Wucht des Aufpralls vollständig vom Rumpf abgetrennt wurde.

Das Flugzeug war dadurch augenblicklich unkontrollierbar und ging in einen steilen Sinkflug über. Der Pilot setzte noch einen Notruf ab. Rund 90 Sekunden nach der Kollision schlug die Maschine auf einem Feld auf. Der Pilot, der keinen Rettungs-Fallschirm trug, erlitt tödliche Verletzungen. Der Fallschirmspringer, dessen Notschirm sich geöffnet hatte, landete leicht verletzt.

Ursachen und Befunde

Die SUST kommt in ihrem Bericht zum Schluss, dass der Unfall direkt auf die Kollision des Fallschirmspringers mit dem Höhenleitwerk und dessen anschliessende Abtrennung zurückzuführen ist. Als ursächlich für den fatalen Ausgang wird jedoch festgehalten, dass der Pilot keinen Rettungsfallschirm trug. Dies verwehrte ihm die Möglichkeit, das unkontrollierbare Flugzeug zu verlassen. Zwischen dem Verlust der Kontrolle und dem Aufprall vergingen rund eineinhalb Minuten – ein Zeitfenster, das für einen Absprung mit Fallschirm ausgereicht hätte.

Die Untersuchung ergab keine technischen Mängel am Flugzeug oder an der Fallschirmausrüstung. Warum sich der Notschirm ungewollt öffnete, konnte nicht abschliessend geklärt werden. Der entsprechende Auslösegriff wurde nicht mehr aufgefunden.

Interessant ist der Verweis auf eine frühere Sicherheitsempfehlung: Bereits 1998 hatte das damalige Büro für Flugunfalluntersuchungen Piloten von Absetzflugzeugen empfohlen, einen Fallschirm zu tragen. Das Flugbetriebshandbuch des betroffenen Vereins enthielt jedoch keine entsprechenden Vorgaben. Die SUST hat in ihrem Flugunfall-Untersuchungs-Bericht auf Sicherheitsempfehlungen verzichtet.

Jubiläum in Altenrhein darf abheben

Die Hängepartie um die Jubiläums-Airshow am Flugplatz St. Gallen-Altenrhein hat ein Ende gefunden. Einen Tag vor Ablauf der von den Organisatoren gesetzten Frist hat die Vorarlberger Landesregierung am 19. Februar 2026 ihre grundsätzliche Zustimmung zu der Veranstaltung erteilt. Damit scheint der Weg für das grosse Fest vom 28. bis 30. August 2026 frei zu sein. Die Zustimmung ist jedoch an Bedingungen geknüpft und stösst bei den direkt betroffenen österreichischen Gemeinden auf Kritik.

Entscheidung unter Auflagen
Nach wochenlanger Unsicherheit und intensiven Verhandlungen hinter den Kulissen gab die Vorarlberger Landesregierung grünes Licht für die Flugvorführungen. Die Zustimmung erfolgte unter der Bedingung, dass die Flugzeiten der Düsenjets der Patrouille Suisse auf zweimal 30 Minuten (statt der geplanten 40 Minuten) reduziert werden und der Überflug von Siedlungsgebieten möglichst vermieden wird. Diese Auflagen sollen in die finale Vereinbarung zwischen dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) in der Schweiz und dem zuständigen österreichischen Verkehrsministerium aufgenommen werden. Die Organisatoren und der Flughafenbetreiber zeigten sich erleichtert über den positiven Bescheid.

Kritik aus den Rheindelta-Gemeinden
Die Freude der Veranstalter wird jedoch vom Unmut der Bürgermeister der direkt betroffenen Rheindeltagemeinden Gaißau, Höchst und Fußach getrübt. In einer gemeinsamen Aussendung werfen sie der Vorarlberger Landesregierung vor, sie übergangen und hintergangen zu haben.

Die Gemeindevertreter kritisieren, dass sie sich mehrfach klar gegen eine Lockerung des Staatsvertrags ausgesprochen hätten. Ihre Bedenken bezüglich Lärmbelastung, Sicherheitsrisiken und der Beeinträchtigung des Natura-2000-Gebiets Rheindelta seien von der Landesregierung zuwenig gewürdigt worden. Die Darstellung des Landes, es habe eine Abstimmung gegeben, wird von den Bürgermeistern bestritten.

Ausblick und offene Fragen
Obwohl die Zustimmung aus Vorarlberg vorliegt, ist der Prozess noch nicht gänzlich abgeschlossen. Die finale Entscheidung liegt nun beim zuständigen Bundesministerium in Wien, da es sich um einen Staatsvertrag handelt. Üblicherweise folgt der Bund der Empfehlung des Landes, doch da die Landesregierung diesmal gegen die explizite Haltung der betroffenen Gemeinden entschieden hat, bleibt eine gewisse Unsicherheit.

Zudem steht die formelle Genehmigung durch das UVEK in Bern noch aus. Die Organisatoren müssen nun in der Detailplanung nachweisen, wie sie die Auflagen, insbesondere die Vermeidung von Überflügen über Siedlungsgebiete, umsetzen wollen. Flugplatz-Chef Thomas Krutzler räumte bereits ein, dass die genaue Flugroute letztlich auch von kurzfristigen Faktoren wie dem Wetter abhänge.

Heute bekannte Faktoren übersichtlich zusammengefasst:

AspektStatus / Ergebnis
Entscheidung VorarlbergZustimmung unter Auflagen
(erteilt am 19.02.2026)
AuflagenReduzierung der Flugzeit auf 2x 30 Min.; Vermeidung von Überflügen über Siedlungsgebiete
Reaktion OrganisatorenErleichterung; Start der Detailplanung und des Ticketverkaufs
Reaktion Rheindelta-GemeindenKritik; fühlen sich übergangen
Nächste SchritteFinale Entscheidung durch Bundesministerium in Wien; Genehmigung durch UVEK in Bern

DFS modernisiert Flugnavigationsanlagen

Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH hat ein bedeutendes Modernisierungsprojekt planmäßig umgesetzt: Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) wurden vier ältere CVOR-Funknavigationsanlagen durch weniger störanfällige DVOR-Anlagen ersetzt. Diese Navigationsanlagen reagieren weniger empfindlich auf Wind-Energieanlagen, was den weiteren Ausbau der Windenergie in Deutschland erleichtert.

Exponierte Standorte wie Bergkuppen oder Anhöhen sowie Freiflächen bieten ideale Bedingungen für flugsicherungstechnische Anlagen für Kommunikation, Navigation und Ortung. Windkraftanlagen profitieren von den gleichen Standortbedingungen und können diese Anlagen teilweise stören.

Nach technischer und betrieblicher Freigabe sind nun alle robusten Navigationsanlagen in Nürnberg, Köln/Bonn, Düsseldorf und Nienburg in Betrieb. Für die Standorte Frankfurt am Main, Rügen und Magdeburg ist keine Umrüstung mehr erforderlich. Dort wurden die VOR-Komponenten abgeschaltet und stattdessen sind die weniger störanfälligen DME-Anlagen (Distance Measuring Equipment) in Betrieb.

Die Erneuerung der vier Navigationsanlagen wurde durch das BMWE finanziert und durch die DFS im Zeitraum Mitte 2021 bis Ende 2025 Mittel umgesetzt. Die Umrüstung der Anlagen an den Standorten Nürnberg, Köln/Bonn, Düsseldorf und Nienburg wurde planmäßig abgeschlossen.

Im Detail:
Funknavigationsanlagen sind Bodenstationen, die über Funksignale Luftfahrzeugen die Navigation ermöglichen. Zu ihnen gehören auch Drehfunkfeuer. In Luftfahrzeugen werden die Signale von Drehfunkfeuern in Empfängern verarbeitet und als Richtungs-Informationen zur Verfügung gestellt. Es gibt Anlagen vom Typ Conventional-VOR und Anlagen vom Typ Doppler-VOR („CVOR“ bzw. „DVOR“). Weitere Informationen finden Sie hier.

F-Schlepp mit ULM’s der Klasse 3

Neues Reglement in Frankreich – was Piloten wissen müssen

Seit einem Erlass vom 17. Februar 2025 gelten neue OPS-ULM-Regeln, die auch das Segelflugzeugschleppen mit Ultraleichtflugzeugen betreffen. Die Änderungen zielen auf mehr Sicherheit und klare administrative Vorgaben ab, ohne bewährte Praktiken der Vereine zu beeinträchtigen. Für Vereine ändert sich wenig: F-Schlepp bleibt wie gewohnt möglich, es sind lediglich eine Meldung und ein aktualisiertes Handbuch erforderlich. Keine neuen Lizenzen oder Mindestflugzeiten.

Wichtige Termine

  • 1. Juli 2025: Inkrafttreten der allgemeinen ULM-Vorschriften (Freizeitflüge, Grundregeln) und Meldepflicht für Schlepp-Aktivitäten.
  • 1. April 2026: Regelungen für entgeltliche lokale Flüge, Entdeckungsflüge und Kunstflug.
  • Übergangsfrist für bestehende F-Schlepp-Betreiber:
    Bis 31. März 2026 (bei fristgerechter Deklaration und eingereichtem Handbuch).

Hauptpflichten für REP mit ULM

  1. Meldung der F-Schlepp-Aktivität bei der DSAC (französische Luftfahrtbehörde).
  2. Aktuelles Handbuch mit:
    • Flugverfahren,
    • Wartungsorganisation,
    • technischen Grenzen,
    • Sicherheitsmanagement.
  3. Technische Anforderungen an das ULM (Gewicht, Leistung).
  4. Pilotenausbildung bleibt wie bisher – keine Mindest-Stunden vorgeschrieben.
  5. Keine SPL oder besonderer Status erforderlich.

Übergangsregelung für bestehende Vereine

Vereine mit bisheriger F-Schlepp-Genehmigung gelten bis 31. März 2026 als konform, sofern sie:

  • die F-Schlepp-Aktivität melden,
  • ein Handbuch einreichen.

Danach ist nur noch der Betrieb mit konformem Handbuch möglich – ohne Änderungen an Ausbildung oder Praxis. Quelle: „FFVP

Medicals: Runder Tisch und Reformen

Am 9. Februar 2026 fand im Bundesministerium für Verkehr (BMV) in Bonn ein Runder Tisch zur Flugmedizin statt. Auf Einladung von Staatssekretär Stefan Schnorr diskutierten Vertreter aus Politik, Behörden, Industrie und Verbänden über die unhaltbaren Zustände im deutschen flugmedizinischen System. Die AOPA-Germany, als Vertreterin der Allgemeinen Luftfahrt, drängt auf schnelle und nachhaltige Reformen, um die teils monatelangen Wartezeiten bei der Bearbeitung von flugmedizinischen Unterlagen zu beenden.

Strukturelles Problem mit gravierenden Folgen

Die Teilnehmer des Runden Tisches waren sich einig, dass die langen Bearbeitungs-Zeiten und die oft willkürlichen Entscheidungen bei flugmedizinischen Verfahren ein strukturelles Problem darstellen. Deutschland ist in diesem Bereich das Schlusslicht in Europa. Dass es auch anders geht, beweist das Bundesamt für Flugsicherung (BAF), wo Verweisungen bei Medicals für Fluglotsen in der Regel innerhalb von nur drei Arbeits-Tagen bearbeitet werden.

Dieser Missstand hat weitreichende Folgen. Der Vertrauensverlust gegenüber dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ist immens und gefährdet die „Just Culture“, was sich negativ auf die Flugsicherheit auswirken kann. Piloten und Fliegerärzte sind gleichermaßen frustriert. Die Zahl der Fliegerärzte ist in den letzten 30 Jahren um die Hälfte gesunken, und der demografische Wandel verschärft die Situation zusätzlich. Dies führt zu längeren Anfahrtswegen, steigenden Kosten und bürokratischen Hürden, was u.a. den Nachwuchs in der Allgemeinen Luftfahrt gefährdet.

Forderungen nach klaren Regeln und mehr Effizienz

Die AOPA-Germany und andere Teilnehmer des runden Tisches fordern klare Richtlinien, Checklisten und Flow-Charts nach internationalem Vorbild. Zudem soll die fachliche Kompetenz externer Gutachter stärker genutzt werden. Weitere Vorschläge umfassen eine nichtöffentliche Hotline für Fliegerärzte, weniger Bürokratie, schnellere Genehmigungen und eine maximale Dauer für die Aktenprüfung.

Diese Forderungen decken sich mit den Empfehlungen der Unternehmensberatung PwC, die vom BMV mit einer Aufgaben- und Strukturanalyse des LBA beauftragt wurde. Kurzfristig wurden bereits Arbeitsgruppen zur Prozessgestaltung, zur Kommunikation und zum Formularwesen eingerichtet. Mittelfristig sollen standardisierte Verfahren, reduzierte Prüfungsdichten und Pilotprojekte zur stärkeren Einbindung von AeMCs auf der Agenda stehen.

Taten müssen folgen

Die AOPA-Germany begrüßt den breiten Konsens über den dringenden Reformbedarf, mahnt aber zur Eile: „Flugmedizin funktioniert nur als partnerschaftliches System. Effiziente Prozesse, transparente Kommunikation und gegenseitiges Vertrauen sind die Grundlage für Sicherheit und Leistungsfähigkeit der gesamten Luftfahrt.“ Es bleibt abzuwarten, ob den Worten nun auch Taten folgen und die vereinbarten Maßnahmen konsequent umgesetzt werden, um kurzfristig spürbare Verbesserungen für Piloten und Fliegerärzte zu erreichen.

HX-Kontrollzonen für Innsbruck, Graz, Klagenfurt, Linz, Salzburg

Viele Pilotinnen und Piloten kennen Kontrollzonen „HX“ (= Kontrollzonen, die nicht H24 aktiv sind) bereits aufgrund der militärischen Lufträume (MCTRs) in Österreich oder aus dem benachbarten Ausland. Mit 19. Februar 2026 werden nun auch die zivilen Kontroll-Zonen von Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz, Salzburg zu Kontrollzonen „HX“ umgewandelt.

Grundsätzlich gilt, dass innerhalb der im Luftfahrthandbuch Österreich veröffentlichten Betriebszeiten der lokalen Flugverkehrsdienststellen die jeweilige Kontrollzone (Luftraum-Klasse D) aktiv ist. Diese sind im Luftfahrthandbuch Österreich im Kapitel AD 2.17 des jeweiligen Flughafens veröffentlicht.

Eine kurzfristige Änderung der publizierten Betriebszeiten ist grundsätzlich möglich und wird über ATIS bekanntgegeben. Dazu werden die Phrasen: „CTR active“ bei aktiver Kontrollzone verwendet, bei deaktivierter Kontrollzone wird der Zeitpunkt der neuerlichen Aktivierung mittels „CTR active from (time in UTC)“ ausgestrahlt. ATIS kann entweder auf der entsprechenden Funkfrequenz oder telefonisch abgehört werden (siehe auch AD 2.18 des jeweiligen Flughafens).

Der aktuelle Status kann außerdem jederzeit bei österreichischen Flugverkehrs-Dienststellen, sowie über das ARO Wien (Telefonnummer: +43 (0)5 1703 / 3211) erfragt werden. Während der Flugvorbereitung kann weiters der National Airspace Use Plan (NUP) herangezogen werden.

Hinweis: Ist die Kontrollzone (Luftraumklasse D) deaktiviert, verbleibt der umliegende Luftraum der TMAs oder ggf. CTAs anstelle der Kontrollzone. Das bedeutet, dass bei deaktivierter Kontrollzone, je nach umliegendem Luftraum, weiterhin kontrollierter Luftraum (Luftraum E oder D) aktiv sein kann.

Im Zweifel muss die Flugbesatzung jedenfalls davon ausgehen, dass die Kontrollzone aktiv und eine Freigabe erforderlich ist.

KontrollzoneATIS (Frequenz)ATIS (Telefon-Nummer)
LOWG (Graz)126.130+43 (0)5 1703 / 6731
LOWI (Innsbruck)126.030+43 (0)5 1703 / 6631
LOWK (Klagenfurt)126.330+43 (0)5 1703 / 6831
LOWL (Linz)128.130+43 (0)5 1703 / 6431
LOWS (Salzburg)133.330+43 (0)5 1703 / 6531

LBA-Hinweise zu Notsendern

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat kürzlich eine Information veröffentlicht, die wichtige Aspekte im Umgang mit Notsendern, den sogenannten Emergency Locator Transmitters (ELT), zusammenfasst. Diese Hinweise sind für alle Halter von Luftfahrzeugen von Bedeutung, um im Notfall eine schnelle und effektive Rettung zu gewährleisten und rechtliche Vorgaben zu erfüllen.

Wartung und Batteriewechsel von festinstallierten ELTs
Ein zentraler Punkt ist die Instandhaltung der fest im Luftfahrzeug verbauten ELTs. Ist die Lebensdauer der Batterie erreicht, muss diese zwingend ausgetauscht werden. Das LBA stellt klar, dass ein solcher Wechsel nur gemäß den Vorgaben des ELT-Herstellers, wie sie im Component Maintenance Manual (CMM) beschrieben sind, erfolgen darf. Es dürfen ausschließlich die dort spezifizierten, zugelassenen Ersatzbatterien verwendet werden, für die in der Regel eine EASA Form 1 Bescheinigung erforderlich ist. Die Verwendung von nicht-zertifizierten Alternativen ist unzulässig.

Je nach Herstellervorgabe kann nach dem Batteriewechsel ein einfacher Funktionstest nicht ausreichen. Oftmals ist eine vollständige Überprüfung und Diagnose durch einen autorisierten Fachbetrieb notwendig, an den das Gerät eingeschickt werden muss.

Alternative: Personal Locator Beacons (PLB)
Unter bestimmten Bedingungen ist der Einsatz eines mobilen Personal Locator Beacons (PLB) anstelle eines festeingebauten ELT erlaubt. Dies gilt für den nichtgewerblichen Flugbetrieb mit nicht-komplizierten, motorgetriebenen Luftfahrzeugen, die eine maximale Fluggastsitzanzahl von sechs Personen nicht überschreiten. Eine wesentliche Voraussetzung ist, dass das PLB während des Fluges von einem Besatzungsmitglied oder einem Passagier am Körper getragen wird.

Registrierung: Zuständigkeiten und Datenaktualität
Die korrekte und aktuelle Registrierung des Notsenders ist entscheidend für die Rettungs-Kette. Das LBA weist darauf hin, dass die Zuständigkeiten für die Registrierung unterschiedlich sind:

Eine alleinige Registrierung bei Cospas-Sarsat ist für festinstallierte ELTs nicht ausreichend. Halter müssen zudem sicherstellen, dass ihre Kontakt- und Luftfahrzeug-Daten stets aktuell sind. Besonders bei einem Halterwechsel ist eine Anpassung der Registrierungsdaten erforderlich, da dies bei der Umschreibung des Luftfahrzeugs nicht automatisch geschieht.

Technische Anforderungen an die Frequenzen
Moderne ELTs und PLBs müssen in der Lage sein, gleichzeitig auf den Frequenzen 406 MHz (für die Satellitenortung) und 121,5 MHz (für die Peilung durch Rettungskräfte vor Ort) zu senden. Ältere Geräte, die nur eine dieser Frequenzen unterstützen, erfüllen die aktuellen Anforderungen nicht mehr und sind nicht zulässig.

Österreichflug 2026

Der Österreichische Aero-Club, Sektion Motorflug, veranstaltet vom 22. bis 25. Mai 2026 den „Österreichflug 26“. Der Wettbewerb dient der Übung und Bewertung von navigatorischen Fähigkeiten unter erleichterten Wettbewerbsbedingungen und soll gleichzeitig zur Erhöhung der Sicherheit im allgemeinen Flugbetrieb beitragen. Die Veranstaltung führt die Teilnehmer über eine Route von Graz über Fürstenfeld, den Spitzerberg und Krems bis nach Ried.

Navigationswettbewerb für Motorflieger im Mai

Der Wettbewerb ist auf 40 Besatzungen limitiert und wird ausschließlich unter Sichtflug-Bedingungen (VFR) durchgeführt. Zugelassen sind motorbetriebene Flächenflugzeuge, einschließlich Motorsegler, Ultraleicht- und Light-Sport-Aircraft, mit einem Höchst-Abfluggewicht bis zwei Tonnen.

Hier finden Sie eine Übersicht über den Ablauf der Veranstaltung, Die Anmeldung zum Österreichflug 26 ist hier möglich.

Der Nennschluss ist am Sonntag, den 22. März 2026. Die Nenngebühr staffelt sich wie folgt: 150 € für Alleinflieger, 200 € für eine Besatzung von zwei Personen und 50 € für jedes weitere Besatzungsmitglied. Diese Gebühren decken die Kosten für Organisation, Wettbewerbsunterlagen, Transfers zwischen den Flugplätzen und Hotels sowie die Teilnahme an den Festakten.

Die Teilnehmer sind für die Buchung und Abrechnung ihrer Unterkünfte selbst verantwortlich. Informationen zu Hotels sind auf der Veranstaltungswebseite zu finden. Für die Betankung der Luftfahrzeuge mit AVGAS 100 LL und MOGAS 95 ist an den jeweiligen Flugplätzen gesorgt, wobei in Graz nur Barzahlung möglich ist.

Skyguide investiert in Resilienz

Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) bestätigt Skyguide Fortschritte im Business Continuity Management (BCM) – sieht jedoch weiteren Handlungsbedarf. Der Flugsicherungs-Anbieter setzt die Empfehlungen konsequent um und stärkt seine Betriebskontinuität mit gezielten Investitionen.

Auslöser für den verstärkten Fokus war unter anderem der Systemausfall vom 15. Juni 2022. Seither wurde das BCM systematisch ausgebaut. Laut EFK-Bericht hat Skyguide in allen fünf Kernbereichen Fortschritte erzielt: von Richtlinien und Risikoanalysen über strategische Ausrichtung bis hin zu Tests, Sensibilisierung und operativer Planung. Bis Ende 2027 soll der Reifegrad weiter deutlich steigen.

Im Zentrum steht die rasche Wiederherstellung einer stabilen Betriebskapazität im Krisenfall. Dazu investiert Skyguide in zusätzliche Redundanzen und Notfalllösungen. Im Rahmen des Partnerverbunds „System Schweiz“ wird eine engere Zusammenarbeit mit Armee, Swisscom und MeteoSchweiz geprüft. Für 2026/27 sind unter anderem ein Ausweichkontrollturm in Zürich sowie ein verbesserter Hochwasserschutz am Standort Genf vorgesehen.

Regelmässige Tests und Trainings ergänzen die technischen Massnahmen. Eine nationale Cyber-Krisenübung im Oktober 2025, gemeinsam mit dem Bundesamt für Cybersicherheit und dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz, unterstreicht den Anspruch, auch auf komplexe Bedrohungslagen vorbereitet zu sein.

Ziel bleibt eine robuste, widerstandsfähige Flugsicherung – insbesondere an den Landesflughäfen Zürich und Genf.

„Pioneers of Flight“ an AirVenture

Auf der EAA AirVenture Oshkosh 2026 wird Luftfahrtgeschichte greifbar: Mit der Sonder-Ausstellung „Pioneers of Flight“ rückt vom 20. bis 26. Juli auf dem Wittman Regional Airport eine einzigartige Sammlung früher Flugzeuge in den Fokus. Die 73. Ausgabe der weltgrößten Fly-In-Convention würdigt damit die ersten 25 Jahre der motorisierten Fliegerei – von den Anfängen nach dem Wright-Flug 1903 bis in die späten 1920er-Jahre.

Die im Vintage-Bereich präsentierten Originale und hochwertigen Nachbauten dokumentieren eindrucksvoll die rasante Entwicklung dieser Pionierzeit. „Viele der frühen Entwürfe wirken aus heutiger Sicht fragil, markierten jedoch entscheidende Meilensteine“, betont Rick Larsen, EAA-Vizepräsident für Communities und Mitglieder-Programme. Das Innovationstempo jener Jahre sei bis heute bemerkenswert.

Zu den bereits bestätigten Exponaten zählen unter anderem eine 1907er Demoiselle nach Alberto Santos-Dumont, eine Blériot XI von 1909 – bekannt durch die erste Ärmelkanal-Überquerung –, eine Morane-Saulnier Type L von 1915, eine restaurierte Standard J-1 von 1916 sowie zwei Ikonen von 1927: ein Swallow-Doppeldecker und ein flugfähiger Nachbau der „Spirit of St. Louis“.

Ergänzt wird die Ausstellung durch Foren der EAA Vintage Aircraft Association, Abendprogramme, Triebwerksdemonstrationen und ausgewählte Flugvorführungen im Rahmen der Nachmittags-Airshows. Weitere historische Muster sollen in den kommenden Monaten hinzukommen.

Light Wing AC4 mit britischer Zulassung

Die Light Aircraft Company Ltd. (TLAC) hat einen wichtigen Schritt erreicht: Die Light Wing AC4 in der LSA-Certified Version wurde offiziell von der britischen Zivilluftfahrtbehörde (CAA) zugelassen. Mit dieser Genehmigung ist der Weg für den sofortigen kommerziellen Einsatz in der Flugausbildung in ganz Grossbritannien frei.

TLAC positioniert die AC4 als modernen und effizienten Ersatz für in die Jahre gekommene Schulflugzeuge wie die Cessna 150 und 152. Dank geringem Treibstoff-Verbrauch, vereinfachten Wartungsanforderungen und eines wirtschaftlicheren Motoraustauschzyklus sollen die Betriebskosten deutlich unter denen klassischer Trainingsmuster liegen.

Das Flugzeug wurde gezielt für die Grundschulung entwickelt. Ein stabiles, gutmütiges Handling, moderne Ergonomie sowie ein übersichtlich gestaltetes, leicht zugängliches Cockpit sollen den Lernfortschritt der Flugschüler beschleunigen und gleichzeitig Sicherheit und Vertrauen fördern.

Mit seiner zeitgemässen Konstruktion verspricht die Light Wing AC4 laut Hersteller zudem eine hohe Einsatzzuverlässigkeit und signifikant reduzierte Lebenszykluskosten – Argumente, die insbesondere für Flugschulen und Ausbildungsbetriebe zunehmend an Bedeutung gewinnen.

Junkers wieder in St. Moritz

Am 27. Januar 2026 markierte die Junkers A50 Heritage St. Moritz Edition einen seltenen und historischen Moment, als sie auf dem zugefrorenen St. Moritzersee landete. Das Ereignis erinnert an die legendären Landungen der Junkers F13 zu Beginn des 20. Jahrhunderts, mit denen wohlhabende internationale Gäste per Flugzeug ins Engadin gelangten und St. Moritz als Winterdestination von Weltrang etablierten.

Ein Vermächtnis von Eleganz und Innovation

Die Junkers F13 revolutionierte vor fast 100 Jahren das luxuriöse Reisen in der Luft und verband die europäische Elite direkt mit St. Moritz. Die damaligen Landungen auf dem See standen für Fortschritt, Abenteuer und Raffinesse. Mit der A50 Heritage lebt diese Ära erneut auf – als Hommage an die zeitlose Verbindung von Innovation, Handwerkskunst und stilvollem Reisen.

Präzise geplante Landung auf dem St. Moritzersee

Die Operation erfolgte mit grosser Sorgfalt und in enger Abstimmung mit den Behörden:

  • Genehmigung durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) auf Basis der historischen F13-Landungen
  • Flugzeugvorbereitung, Tragflächenmontage und Triebwerksinspektion am Flughafen Engadin
  • Zusammenarbeit mit der SeeInfra AG bei der Einrichtung der 400 Meter langen Eisbahn unter Leitung von CEO Patrick Blarer
  • Überflug und Luftinspektion der Landezone vor der Landung

Die erfolgreiche Landung stiess auf grosses öffentliches Interesse und fand international Beachtung.

Ein Unikat für einen besonderen Anlass

Die Junkers A50 Heritage – St. Moritz Edition wurde exklusiv für dieses Ereignis gefertigt:

  • Einzelstück mit spezieller „Glacier Blue“-Lackierung, inspiriert vom gefrorenen See
  • 7-Zylinder-Sternmotor mit 124 PS
  • Handgefertigter Holzpropeller
  • Hochwertige Logos und bestickte Sitzkissen
  • Harmonisches Zusammenspiel von Flugzeug, Alpenkulisse und Winterlandschaft

Auftritt bei der I.C.E. St. Moritz 2026

Präsentiert im Rahmen der I.C.E. St. Moritz 2026, verband die A50 Heritage Luftfahrtgeschichte mit einem der exklusivsten Winterevents Europas.

Hommage an die Luftfahrtpioniere

Die Landung auf dem St. Moritzersee ehrt den Pioniergeist der frühen Luftfahrt und das bleibende Erbe von Junkers Aircraft. Sie zeigt eindrucksvoll, wie Tradition und moderne Technik zusammenfinden können, um emotionale und bedeutungsvolle Erlebnisse zu schaffen.

Über Junkers Aircraft

Junkers Aircraft steht für die Wiederbelebung einer legendären Marke mit Fokus auf höchste Handwerkskunst, ikonisches Design und zeitgemässe Technologie. Jedes Flugzeug ist ein individuell gefertigtes Unikat für Piloten, die Authentizität, Innovation und das Besondere schätzen.

Payerne erweitert Betriebszeiten

Der Payerne Airport erweitert seine Betriebszeiten, nachdem der neue Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) und die zugehörige zivile Betriebsordnung in Kraft getreten sind. An Werktagen öffnet der Flughafen nun eine halbe Stunde früher, wobei Flüge mit Genehmigung bereits ab 06:00 Uhr möglich sind. Zudem entfällt die Mittagspause.

Samstags beginnt der Betrieb neu um 08:00 Uhr statt 09:00 Uhr. Die Mittagspause wird gelockert, wobei grundsätzlich nur Landungen und bei externen Verspätungen auch Starts erlaubt sind. Die Kontingente für Flugbewegungen werden neu auf Jahres- statt Monatsbasis berechnet. Für Sonntage gilt eine Beschränkung von 200 genehmigungspflichtigen zivilen Flugbewegungen pro Jahr.

Warter Aviation kooperiert mit französischem UL-Verband

Der polnische Kraftstoffhersteller Warter Aviation und der französische Ultraleicht-Fliegerverband (FFPLUM) haben eine Kooperationsvereinbarung für das Jahr 2026 bekannt gegeben. Der FFPLUM vertritt nach eigenen Angaben rund 16.500 Piloten und einen Bestand von etwa 11.500 Fluggeräten.

Die Vereinbarung sieht vor, dass Warter Aviation dem Verband 2.500 Liter Flugbenzin für das Training der französischen Nationalmannschaften zur Verfügung stellt. Diese bereiten sich auf internationale Wettbewerbe im Jahr 2026 vor.

Der FFPLUM wurde 1982 gegründet. Ultraleichtflugzeuge in Europa nutzen eine Vielzahl von Kraftstoffen. Neben den Flugbenzinsorten AVGAS 100 LL und bleifreiem 91 UL werden auch herkömmliche Autobenzine verwendet. Laut Warter Aviation gewinnt auch ihr bleifreies und ethanolfreies Flugbenzin AKI 93 an Popularität. Der am weitesten verbreitete Motortyp in diesem Segment ist der Rotax-Motor, der in etwa 80% der in Europa verkehrenden Ultraleichtflugzeuge verbaut ist.

Warter Aviation klärt zudem über die Bezeichnung seines Kraftstoffs AKI 93 auf. Die Zahl 93 repräsentiere den Anti-Knock Index (AKI), der sich aus dem Mittelwert der Research-Oktanzahl (ROZ) und der Motor-Oktanzahl (MOZ) errechnet. Ein AKI-Wert von 93 entspreche der Klopffestigkeit von Super Plus 98 Benzin, sei jedoch frei von Ethanol.

Abschließend werden statistische Daten zur Anzahl der Ultraleichtflugzeuge in verschiedenen europäischen Ländern genannt. In Frankreich sind es demnach rund 11.500, in Deutschland 6.800 und in Polen 4.700.

Infos zur neuen ICAO-Karte

Zum 19. März 2026 veröffentlicht die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH die neue ICAO‑Karte 1:500 000 für Deutschland. Nach der Umstellung der Kartenproduktion auf ein digitalisiertes Geoinformationssystem, erscheint das Kartenwerk wieder in vertrauter, nutzerfreundlicher und vollumfänglicher Darstellung. Die Angaben zu den angrenzenden Ländern sind vollständig und aktualisiert enthalten. In der Segelflugausgabe sind die Lufträume sowie sämtliche Höhenangaben wieder in Metern angegeben. Darüber hinaus gibt es Detail-Verbesserungen.

Verbesserte Darstellung und vereinheitlichte Kartenprodukte
Mit den neuen ICAO-Karten 2026 präsentiert sich das Luftfahrtkartenwerk in einer optimierten und harmonisierten Form, nachdem es im vergangenen Jahr zahlreiche Rückmeldungen der Kundschaft gegeben hatte. Die Darstellung der Topografie sowie die Farbgestaltung wurden verbessert. Unbefestigte Pisten werden zur besseren Sichtbarkeit wieder hell unterlegt. Das Erscheinungsbild der ICAO-Karte 2026 1:500 000 entspricht dem Design der V500‑Karten anderer Länder sowie den Aeronautical Area Charts 1:250 000. Dadurch entsteht ein einheitliches und übersichtliches Kartenbild, das die länderübergreifende Nutzung unterstützt.

Bedingt durch die Umstellung der Kartenerstellung auf ein Geoinformationssystem kommt es an einigen Stellen zu Überlappungen von Symbolen. Erforderlich wurde diese Umstellung bereits im vergangenen Jahr durch Vorgaben des ICAO-Annex 4 sowie der europäischen Durchführungsverordnung (EU) 2017/373, die eine einheitliche, datenbasierte, automatisierte und damit zuverlässige Kartenproduktion sicherstellen soll.

Militärische Tieffluggebiete enthalten
Militärische Tieffluggebiete (Low Flying Areas – LFA), die zuletzt in der Ausgabe 2009 enthalten waren, werden aufgrund der wachsenden Relevanz im Jahr 2026 wieder vollständig auf allen ICAO‑Kartenblättern dargestellt. Die Darstellung orientiert sich dabei an der aus früheren Ausgaben bekannten Systematik.

Segelflugausgabe mit Meterangaben
Die spezielle Segelflugausgabe der ICAO‑Karte wird konsequent metrisch umgesetzt. Sämtliche Höhenangaben – einschließlich Hindernissen, Geländehöhen, Segelflugsektoren und Lufträumen – erfolgen vollständig in Metern. Die Segelflugsektoren erscheinen in einer verbesserten gelben Darstellung, um die Sichtbarkeit zu verbessern.

Darstellung des angrenzenden Auslands
Die Darstellung angrenzender Staaten wird in der Ausgabe 2026 auf Basis aktueller Daten erfolgen. Damit steht Pilotinnen und Piloten ein aufeinander abgestimmtes und aktuelles Gesamtbild des umliegenden europäischen Luftraums zur Verfügung. Quelle: ‘AOPA Germany’.

Im Eigenbau über den Atlantik

Der Traum vom Fliegen ist so alt wie die Menschheit selbst. Wer an große Flugpioniere denkt, dem fällt schnell Charles Lindbergh ein – der erste Nonstop-Flug über den Atlantik. Doch auch aus dem Osten Deutschlands gibt es Flugenthusiasten mit großen Zielen.

Einer von ihnen ist David Schneider aus Leipzig, gelernter Flugzeugbauer und stolzer Besitzer einer Robin DR 400. Vor einem halben Jahr hatte er schon einmal bewiesen, dass er Abenteuer liebt: Statt Pauschalreisen nach Mallorca ging es mit Familie und drei Hunden im selbst aufgebauten Privatflugzeug zu Deutschlands beliebtester Ferieninsel.

Doch das war erst der Auftakt. Nun richtet Schneider seinen Blick auf ein größeres Ziel: den Atlantik und Amerika. Sein persönlicher Traum vom Transatlantikflug zeigt, wie weit Leidenschaft, Mut und handwerkliches Können tragen können – auch in der modernen General Aviation.

->Youtube-Video

H55 beseitigt zentrale Zertifizierungshürde für elektrische Luftfahrt

H55 meldet einen industrieweiten Meilenstein: Als erstes Unternehmen hat der Schweizer Spezialist für elektrische Antriebssysteme sämtliche von der Aufsichtsbehörde vorgeschriebenen Zertifizierungstests für Antriebsbatteriemodule erfolgreich abgeschlossen. Die von der EASA überwachte Testkampagne wurde am 19. Dezember 2025 beendet und gilt als entscheidender Schritt für die Kommerzialisierung elektrischer und hybrid-elektrischer Flugzeuge.

Damit gelingt H55 der formelle Nachweis, dass Hochleistungs-Lithiumbatterien auch unter Worst-Case-Ausfallszenarien, inklusive thermischer Durchgehversuche ohne Brandausbreitung, flugsicher betrieben werden können – ein bislang ungelöstes Kernproblem der elektrischen Luftfahrt.

Von der Validierung zur skalierbaren Zertifizierung

Der erreichte Meilenstein geht deutlich über Labor- oder Prototypentests hinaus. Die Prüfungen wurden mit serienkonformer Hardware aus behördlich zugelassenen Fertigungsprozessen durchgeführt. Damit weist H55 nicht nur die Sicherheit seiner Batteriemodule nach, sondern auch die Fähigkeit, diese zertifizierungskonform in Serie zu entwickeln und herzustellen.

Das patentierte Energiespeichersystem basiert auf Überwachung, Redundanz und aktiver Gefahrenminderung auf Zellebene. Dieser Ansatz ermöglicht einen wiederholbaren Zertifizierungspfad, der nicht auf ein einzelnes Flugzeugprogramm beschränkt ist, sondern auf mehrere Plattformen übertragen werden kann.

Grundlage für mehrere Flugzeugprogramme

Die im Rahmen der Kampagne gewonnenen Nachweise, Daten und Infrastrukturen bilden bereits die Basis für mehrere Kundenprogramme, darunter das BRM B23 Energic, vollelektrische Ausbildungsplattformen von CAE sowie das Hybrid-Elektro-Demonstrationsprogramm Dash 8 mit Pratt & Whitney Canada.

Mit mehr als 20 Jahren Erfahrung, sechs entwickelten und geflogenen Elektroflugzeugen und über 2.000 unfallfreien elektrischen Flugstunden unterstreicht H55 seine operative Reife auf Zertifizierungsniveau.

Stimmen aus dem Unternehmen

H55-Mitgründer und Verwaltungsratspräsident André Borschberg betont, dass von Beginn an nicht die Machbarkeit, sondern die Zertifizierbarkeit elektrischer Luftfahrt im Fokus gestanden habe. Der nun erreichte Meilenstein bestätige diesen Ansatz und ebne den Weg für echte Marktakzeptanz.

CEO Rob Solomon spricht von einem strukturellen Wendepunkt: Mit der EASA-validierten Testreihe sei der kritischste technische Engpass beseitigt und das Risiko für Hersteller, Betreiber, Versicherer und Investoren deutlich reduziert worden.

CTO Sébastien Aymon-Demont verweist auf die Architektur auf Zellebene, die nicht nur Sicherheit, sondern auch Effizienz, Leistung und Langzeitzuverlässigkeit verbessere – allesamt zentrale Faktoren für die Zulassung elektrischer Flugzeuge.

Beseitigung des Zertifizierungsengpasses zur Ermöglichung einer skalierbaren Kommerzialisierung

Mit dem erfolgreichen Abschluss der behördlich begleiteten Testkampagne vollzieht H55 den Übergang von der technologischen Validierung zur Serien- und Marktreife. Eine zertifizierbare Energiespeicherarchitektur kann nun auf mehrere Flugzeugprogramme angewendet werden, ohne dass Entwicklungs- und Zertifizierungskosten proportional steigen.

Damit entwickelt sich die elektrische Luftfahrt von einer spekulativen Zukunftstechnologie zu einer zertifizierbaren Industriekategorie – mit direkten Auswirkungen auf Bewertung, Finanzierung und Versicherbarkeit kommender Flugzeugprogramme.

Über H55

H55 ist ein in der Schweiz ansässiges Unternehmen und hervorgegangen aus dem Solar-Impulse-Umfeld. Der Fokus liegt auf zertifizierten elektrischen Antrieben und Energiespeichersystemen für die Luftfahrt. Als bislang einziges Unternehmen verfügt H55 sowohl über eine EASA-DOA- als auch POA-Zulassung für elektrische Antriebssysteme.

Mit der Verstärkung des Führungsteams und der Expansion in die USA positioniert sich H55 gezielt für die nächste Phase der Industrialisierung elektrischer und hybrid-elektrischer Luftfahrt.

„Direct Factory” zahlt sich für TECNAM aus

Nach der Ankündigung einer direkten Werksvertretung in Indien zieht Tecnam Aircraft ein positives Fazit der Wings India 2026. Die Messe wurde zur Bewährungsprobe des neuen Direktvertriebs- und Supportmodells.

Eine Flotte für jede Mission
Tecnam präsentierte in der Ausstellung drei Schlüsselmodelle für den indischen Markt:
Der P-Mentor als moderner zweisitziger IFR-Trainer mit Glascockpit und niedrigen Betriebskosten, die P2010 TDI für private Mobilität und Lufttaxi-Anwendungen mit Jet-A1/Diesel-Antrieb sowie die P2006T, das leichteste zweimotorige Flugzeug seiner Klasse und bewährte Plattform für die Mehrmotorausbildung.

Direkter Draht zu den Flugschulen
Das Tecnam-Team zeigte die Vorteile ihre neuen Modells. Der Wegfall von Zwischenhändlern ermöglichte den direkten Austausch mit führenden indischen Flugschulen. Bestehende Partner wie ARCA Aviation, Chimes Aviation Academy und Redbird Flight Training Academy bestätigten ihr Vertrauen, während zahlreiche neue FTOs Gespräche zur Flottenmodernisierung aufnahmen.

Impulse für Ausbildung, Finanzierung und Regionalverkehr
Über die Ausstellung hinaus prägte Tecnam auch die Agenda der Messe. Firmenvertreter nahmem an Roundtables teil und setzten Impulse zu den Themen der indischen Luftfahrt: moderne Pilotenausbildung auf Glascockpit-Plattformen, die Rolle effizienter Flugzeuge für regionale „Last-Mile-Connectivity“ sowie die Anerkennung von Trainingsflotten als bankfähige Anlageklasse im Leasing- und Finanzierungsumfeld.

Der P-Mentor als Publikumsmagnet
Besonderes Interesse zog der P-Mentor auf sich, der sich als Publikumsmagnet erwies. Mit seinem Auftritt auf der Wings India 2026 unterstreicht Tecnam die Relevanz des indischen Marktes und positioniert sich als Partner für Ausbildung, Regionalverkehr und Flottenmodernisierung in einer der am schnellsten wachsenden Luftfahrtnationen der Welt.