Schlagwort-Archiv: AOPA

AOPA-Flugsicherheitstraining

Das Flugsicherheitstraining in Eggenfelden findet seit über 46 Jahren statt. Durch die Nähe der Alpen ist hier natürlich das „Highlight” die Alpeneinweisung durch ortskundige Lehrer. Für Fortgeschrittene werden auch interessante Flüge mit Alpenüberquerungen nach Venedig, Slowenien, Kroatien als Tagesausflüge angeboten. Österreich, Tschechien, Ungarn wurden in den letzten Jahren ebenfalls angeflogen.

Natürlich kommen allgemeine Trainings-Flüge, bis hin zu IFR – Training nicht zu kurz. Alle Trainingsinhalte können natürlich ganz individuell auf Ihre Fähigkeiten und Bedürfnisse angepasst werden, ob SEP, MEP, VFR oder IFR. Auch in diesem Jahr bietet die AOPA Germany allen Teilnehmern ein kostenloses ForeFlight Seminar zu Beginn der Veranstaltung an.

Gemeinsam mit dem Deutschen Ultraleichtflugverband (DULV) wird die Betreuung und Trainingsmöglichkeiten für UL-Flieger weiter ausgebaut. UL-Piloten sind beim Flugsicherheits-Training in Eggenfelden herzlich willkommen und werden durch den DULV direkt vor Ort unterstützt. Die gewünschten Kursinhalte werden nach der Anmeldung gesondert abgefragt.

Weitere Infos

Teilnahmegebühr inkl. MwSt:
– EUR 300 für AOPA-Mitglieder und DULV-Mitglieder
– EUR 350 für Nichtmitglieder

In der Teilnahmegebühr enthalten sind:
Ein ForeFlight Seminar zu Beginn der Veranstaltung, theoretische Unterlagen, Shuttle-Service morgens vom Hotel zum Flugplatz und abends retour, sowie das Abschluss-Buffet.

Der Pinch-Hitter-Lehrgang kostet EUR 80 (inklusive Theorieunterlagen).

Die Kosten für die Fluglehrer werden mit EUR 50 pro Stunde berechnet.
Pro Ereignis fallen zusätzlich EUR 50,- für Briefing & Debriefing an.

-> Anmeldung (Anmeldeschluss ist der 24.07.2026)

Fly-in Stadtlohn

Am Samstag, den 4. Juli 2026, findet am Flugplatz Stadtlohn das AOPA Netherlands Fly-In statt. Zu dieser Veranstaltung sind neben den niederländischen Mitgliedern auch Mitglieder der AOPA Germany eingeladen.

Die Teilnahme setzt eine Mitgliedschaft bei der AOPA Netherlands oder der AOPA Germany voraus. Ein Beitritt ist auch vor Ort am Veranstaltungstag möglich. Vorab-Anmeldungen werden über die Website der AOPA Netherlands entgegengenommen. Das Programm umfasst Fachvorträge, eine Ausstellung sowie Möglichkeiten zum Austausch unter Piloten. Zudem wird eine Verpflegung angeboten.

Für Unternehmen und Dienstleister aus der Luft- und Raumfahrtindustrie (UL/GA) besteht die Möglichkeit, sich mit einem Ausstellungsstand zu präsentieren. Die Organisation der Stände erfolgt gegen eine Gebühr durch die Veranstalter.

Interessenten können sich per E-Mail an info@aopa.de wenden; die Anfragen werden an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Bei schlechten Wetterbedingungen ist eine Verlegung der Ausstellung in die Flugzeughalle vorgesehen. Im Falle einer Absage der Veranstaltung werden bestehende Standreservierungen kostenfrei storniert.

-> Anmeldung.

NfL frei zugänglich

Die DFS stellt die Nachrichten für Luftfahrer (NfL) ab sofort kostenfrei online zur Verfügung. Als offizielles Amtsblatt der deutschen Luftfahrt enthalten die NfL verbindliche Regelungen, aeronautische Hinweise sowie ergänzende Informationen für Pilotinnen und Piloten, Luftfahrtunternehmen und weitere Akteure der Branche.

Bereits bislang bietet die DFS verschiedene luftfahrtbezogene Daten kostenfrei digital an. Mit der aktuellen Erweiterung können nun auch die jeweils gültigen NfL online eingesehen werden – analog zur Aeronautical Information Publication (AIP). Damit steht allen Luftraumnutzern ein zentraler und kostenfreier Zugang zu wesentlichen Luftfahrtinformationen zur Verfügung. Grundlage hierfür ist eine entsprechende Weisung des Bundesverkehrsministeriums. Unverändert bleiben die NfL – einschließlich außer Kraft gesetzter Ausgaben – über die etablierten Vertriebskanäle abrufbar.

Online-Flugwetterseminar

Das zweitägige online Seminar vom 7. und 8. März richtet sich an VFR-Piloten, die ihre meteorologische Flugvorbereitung durch strukturierte Vorgehensweise optimieren möchten und stellt die Nutzung der wichtigsten Flugwetterprodukte in Theorie und Anwendung vor. Vorausgesetzt wird einfaches flugmeteorologisches Grundwissen auf Basis der PPL- und SPL-Ausbildung (zum Beispiel das Lesen einfacher METARs und TAFs). AOPA Mitglieder erhalten einen Rabatt von 10% auf die Teilnahmegebühr.

-> weitere Informationen und Anmeldung

AOPA-Nordatlantik-Seminar

In diesem Seminar lernen Sie, was Sie für einen Flug über den Atlantik mit einem kleinen Flugzeug wissen müssen. Anforderungen an den Piloten sowie an das Flugzeug, Streckenplanung und -wetter, Luftraumstruktur, Funkverkehr und Seenotausrüstung sind Themen des Seminars.

Dozent ist Arnim Stief, der selbst den US-ATPL für ein- und mehrmotorige Land- und Wasserflugzeuge und entsprechende Lehrberechtigungen hält und bereits mehr als 300 Überführungsflüge über den Nordatlantik absolviert hat.

Anmeldeschluss: 02.03.2026

Kosten / Teilnahmegebühr pro Person
199 EUR für AOPA-Mitglieder
249 EUR für Nichtmitglieder; (Preise inklusive MwSt.)

-> Information / Anmeldung.

AOPA-Seminar: Fliegen in Nordamerika

Am 7. Februar 2026 lädt die AOPA zu einem ganztägigen Seminar zum Thema Fliegen in Nordamerika, Kanada und der Karibik ein. Martina und Michael Höcker berichten dabei aus erster Hand von ihrer 20-wöchigen Reise mit dem eigenen Flugzeug durch diese Regionen.

Im Mittelpunkt stehen die Vorbereitung, Planung und Durchführung eines solchen Langstreckenabenteuers. Behandelt werden unter anderem fliegerische und organisatorische Besonderheiten, Erfahrungen an Flugplätzen und Destinationen, das benötigte Equipment, finanzielle Aspekte sowie die Crew-Vorbereitung. Eine umfangreiche Bilddokumentation ergänzt die praxisnahen Einblicke.

Das Seminar richtet sich sowohl an Pilotinnen und Piloten als auch an Nicht-Piloten und verbindet Reisebericht mit konkreter Entscheidungshilfe für eigene Projekte.
Anmeldeschluss ist der 26. Januar 2026. Die Teilnahmegebühr beträgt 160 Euro für AOPA-Mitglieder und 200 Euro für Nichtmitglieder (inkl. MwSt.).

-> Anmeldung

Zur Zukunft der Flugmedizin

So wie bislang geht es offensichtlich nicht weiter mit der Flugmedizin, da ist man sich unter Privatpiloten und ihren Verbänden einig. Denn die Untersuchungen verursachen alle Jahre wieder unnötigen Stress. Denn wir Privatpiloten müssen in Abhängigkeit von unserem Alter einmal im Jahr, alle zwei Jahre oder in jungen Jahren alle fünf Jahre zum Flugmediziner, um uns auf Flugtauglichkeit überprüfen zu lassen. Wer jung und kerngesund ist, nimmt das locker. Alle anderen nicht, die Piloten gehen angespannt zu den Untersuchungen: Denn eigentlich kennt jeder in seinem Bekanntenkreis Fliegerkollegen, die gesund und aktiv durchs Leben gehen und Auto fahren, aber trotzdem monatelang auf ihr Medical warten müssen oder es sogar verlieren.

Eine Initiative der AOPA Germany.

Denn das System unserer Flugmedizin, das auf Grundlagen der flugmedizinischen Erkenntnisse der Militärs im ersten Weltkrieg beruht und zum großen Teil von der ICAO übernommen wurde, ist für Berufspiloten größtenteils angemessen, Anpassungen an aktuelle medizinische Erkenntnisse wären allerdings auch hier wünschenswert. Aber für Privatpiloten sind die Anforderungen schlichtweg überzogen, und nicht an das tatsächlich sehr geringe Risiko angepasst. Zudem ist das System in Europa viel zu formalistisch umgesetzt, einzelnen Ärzten traut das EU-System der Flugmedizin kaum noch Entscheidungen zu.

Im Rest der Welt renoviert man das System gerade. In Großbritannien und den USA hat man schon sehr interessante Lösungen gefunden:

In Großbritannien gibt es für nationale Lizenzen die Selbsterklärung der flugmedizinischen Fitness, die von Piloten online an die Behörde geschickt wird. Die sog. „Pilot Medical Declaration“ (PMD) erfolgt über ein Online-System mit dem Namen CELLMA. Nur für internationale Flüge und bei bestimmten medizinischen Problemen benötigt man noch ein Medical vom Flugmediziner.

In den USA gibt es das System des BasicMed für Piloten, die die strengeren Anforderungen des Medicals der dritten Klasse vermeiden wollen. Hierbei setzt die FAA verstärkt auf die Eigenverantwortung der Privatpiloten, die ja auch an allen Tagen zwischen den flugmedizinischen Untersuchungen selbst für die Beurteilung ihrer Flugtauglichkeit zuständig sind: Sie müssen selbst Entscheidungen treffen, ob sie noch bei laufender Nase fliegen wollen oder es sicher können. Bei stationären Krankenhausaufenthalten, Operationen und schweren Erkrankungen ist das natürlich anders, da muss man auch wieder zum Fliegerarzt.

Bei BasicMed kann der Pilot zu jedem zugelassenen Arzt gehen und sich die Selbstbewertung gemäß einer gegengezeichneten offiziellen Checkliste bestätigen lassen. Mit diesem Medical darf man dann in den USA und in einigen benachbarten Staaten fliegen, und zwar grob zusammengefasst mit Flugzeugen bis 5.700 kg und mit bis zu sechs Passagieren, auch unter IFR. Bislang haben bereits 80.000 Privatpiloten das BasicMed beantragt, die Tendenz ist weiter steigend.

In Deutschland stelle die Flugmedizin über Jahrzehnte kein großes Problem dar: Vor einigen Jahren konnte man in Deutschland noch zu seinem Flugmediziner gehen, mit ihm offen über Probleme reden, und dann gab es ein Ergebnis: Im Zweifelsfall und bei Kleinigkeiten haben Flugmediziner für die Piloten entschieden, nach dem Motto: „Klappt schon! Aber wenn es Ihnen schlecht geht, bleiben Sie lieber am Boden und kommen nochmal bei mir vorbei.“ Und tatsächlich, das System hat sicher funktioniert. Inzwischen hat sich vieles geändert.

Durch die EASA-Vorgaben wurden die Verfahren komplizierter, ein Fliegerarzt hat viel weniger Entscheidungsfreiräume und deutlich anspruchsvollere Dokumentations-Pflichten. Und offenbar sieht sich das LBA, als die für Flugmedizin zuständige Stelle in Deutschland, in der Verantwortung die Flugmedizin besonders streng zu prüfen, Entscheidungen in Frage zu stellen und auch die Anzahl der Flugmediziner deutlich zu reduzieren. Früher hatten wir in Deutschland ca. 500 Flugmediziner, inzwischen sind es nur noch weniger als 300. Begründet wurde mir das mal so: „Die Ärzte mit wenigen Überprüfungen haben ja oft keine Ahnung von den Verfahren, die will man gar nicht mehr.“ Dies hat zur Folge, dass es in manchen dezentralen Regionen Deutschlands keine Flugmediziner mehr gibt.

Im Vergleich zu allen anderen EASA-Staaten macht man es sich aber in Deutschland viel schwerer. Die Abarbeitung der Fälle im LBA ist so langsam und so fehlerhaft wie sonst nirgendwo in Europa, so dass das zuständige Verwaltungsgericht Braunschweig durch Klagen von Piloten überlastet ist. Wie die ausgeschiedene LBA Juristin Nina Coppik öffentlich und ohne diplomatische Filter schildert, ist das LBA-Personal sowohl medizinisch als auch verwaltungsrechtlich zum großen Teil unzureichend qualifiziert, die Führungskräfte führen nicht, gute Mitarbeiter verlassen das LBA und die Stimmungs-Lage ist insgesamt schlecht. Die Behördenleitung akzeptiert den Missstand offenbar, und die Dienstaufsicht beim Ministerium in Bonn ist träge, die Politik in Berlin hat andere Probleme, reagiert selbst auf Online-Petitionen und Schreiben der Verbände nicht. Spannend ist, dass es in Deutschland auch ganz anders geht: Das Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) in Langen ist zuständig für die flugmedizinische Tauglichkeit der Fluglotsen. Beim BAF hört man keine Klagen, offenbar funktioniert hier alles wie am Schnürchen.

Warum wendet man die Arbeitsweise und den Führungsstil des BAF nicht auch im größeren Rahmen beim LBA an? Diese Frage sollte man sich im Verkehrsministerium einmal dringend selbst beantworten. Denn im Monat wandern derzeit etwa 50 deutsche Piloten in ihrer Not mit ihren Lizenzen aus, was wirklich beschämend für unsere Bürokratie ist. Besonders beliebt ist dabei das flugmedizinische Exil der Austrocontrol in Österreich. Dort nimmt man mit einem Dienstleistungsgedanken neue Kundschaft sogar gerne an. Die EASA erkennt offensichtlich auch, dass man in Europa auf dem Gebiet der medizinischen Standards für nichtgewerbliche Piloten im Vergleich zu den letzten Entwicklungen USA und Großbritannien hinterherhinkt. Von der formalistischen ICAO in Montreal wird so schnell keine Lösung für den ganzen Globus kommen. Aber es soll sich auch in Europa dringend etwas tun, die EASA sammelt deshalb derzeit Anregungen aus der Branche.

Was meinen Sie, wohin soll die Reise gehen, zu:

  • mehr Entscheidungsfreiräumen für die Fliegerärzte? Sie müssen ja auch alleine über die Durchführung von Operationen und anderen medizinischen Behandlungen entscheiden, dafür sind sie ausgebildet.
  • Selbsterklärungen der Piloten über ihre Flugtauglichkeit, ggf. ergänzt durch die Bestätigung eines Hausarztes?

Bitte teilen Sie uns Ihre Meinung in unserer aktuellen Umfrage mit.

Englisch-Sprachprüfung Level 6

Seit 1. Oktober 2021 bietet die AOPA Germany Termine für die Online-Sprachprüfung Englisch Level 6 an. Voraussetzung für die Teilnahme sind eine stabile Internet-Berbindung sowie eine funktionierende Webcam.

Teilnehmer können bei der Anmeldung einen Terminwunsch angeben. Die Prüfung dauert etwa 30 bis 45 Minuten und wird online vom Language Proficiency Examiner (LPE) Michael Morr durchgeführt. Für Interessierte, die sich zunächst auf die Prüfung vorbereiten möchten, steht ein entsprechendes Vorbereitungsangebot zur Verfügung.

Jede absolvierte Prüfung unterliegt anschließend einer verpflichtenden Zweitbewertung durch den Prüfer in der Organisation (LPLE). Nach Abschluss dieser Bewertung erhält der Teilnehmer ein Zertifikat, das in Österreich von SierraMike Consulting ausgestellt und von den deutschen Luftfahrtbehörden anerkannt wird. Wird Level 6 nicht bestanden, wird je nach Leistung automatisch Level 5 oder 4 zugewiesen; hierfür ist keine erneute Prüfung erforderlich.

Nach Eingang der Anmeldung wird eine Rechnung erstellt. Nach Begleichung der Rechnung kontaktiert die AOPA Germany den Prüfer Michael Morr, um den Prüfungstermin zu vereinbaren.

Teilnahmegebühr inklusive MwSt.:

  • AOPA-Mitglieder: EUR 200,-
  • Nichtmitglieder: EUR 300,-

Weitere Informationen erhalten Interessierte direkt vom Sprachprüfer Michael Morr.

-> Anmeldung

Flugmedizin-Update der AOPA Austria

Dr. Christian Husek gibt einen Überblick über aktuelle Aspekte und Entwicklungen im Bereich der Flugmedizin. Dabei wird neben anderen Themen auch das neue Punkte-System beim Medical behandelt. Eine Q & A Session, in dem auf eure Fragen im Detail eingegangen wird, runden den Vortrag ab. Teilnahme entweder vor Ort oder online via Teams (Zugangsdaten werden nach der Anmeldung zugesendet). Es wird ein Unkostenbeitrag von EUR 10,00 für AOPA Mitglieder bzw. EUR 15,00 für Nicht-Mitglieder. Quelle und Anmeldung bei: AOPA Austria.

Termin: 11. Oktober 2025, 09:00 bis 11:00 Uhr

Veranstaltungsort: d.o.g. label, Großmarktstraße 5b, 1230 Wien

AOPA-Newsletter 09/2025

Der aktuelle Newsletter 04/2025 der AOPA Germany (Aircraft Owners and Pilots Association ) behandelt u.a. folgende Themen:

  • AVGAS-Versorgung
  • MOSAIC, Durchbruch bei einfacheren US-Vorschriften für die Leicht-Aviatik
  • AOPA-Seminare (Nordatlantik, Sea Survival Training, Refresher-/Seminare
  • Fliegen ohne Flugleiter
  • Luftraum-Verletzungen verhindern

Die vollständige PDF-Ausgabe finden Sie hier.

Petition für freiberufliche, selbständige Fluglehrer

Gemäss AOPA Germany bekommen immer mehr Fluglehrer, Freelancer und Flugschulen Probleme mit der Renten-Versicherung, die bei Selbständigen regelmäßig von Schein-Selbständigkeit ausgeht und hohe Nachzahlungen fordert. Mehrere Gerichts-Verfahren haben leider die Interpretation der Renten-Versicherung bestätigt, so dass AOPA Germany mit der „Bundes-Arbeitsgemeinschaft Selbständigerwerbende“ (BAGSV) nach politischen Lösungen sucht. AOPA und BAGSV wollen das Recht auf Selbstständigkeit für alle stärken, die gerne selbstständig sind und es bleiben wollen.

Petition „Freelancing legalisieren – Scheinselbstständigkeit reformieren“
Die Petition fordert eine klare Reform mit Positivkriterien für Selbstständigkeit, um Solo-Selbstständigen und Auftraggebern endlich Rechtssicherheit zu geben. Sie verweist dabei ausdrücklich auf die Positionspapiere von BAGSV, VGSD und Bitkom, die praktikable und gerechte Lösungen vorschlagen.

– Unterzeichnen Sie die Petition mit
– Teilen Sie den Link in Ihrem Netzwerk

>> Hier können Sie die Petition unterschreiben.

Jeppesen Angebot für AOPA Mitglieder – auch in 2025 verfügbar

AOPA Mitglieder erhalten auch im Jahr 2025 weiterhin 15% Rabatt auf Ihre Rechnungen bei Fälligkeit oder bei Neuerwerb von fast allen Produkten, wenn der Kauf über Jeppesen abgeschlossen wird (gilt nicht für ForeFlight Mobile oder Pilot Supplies).

Der Rabatt kann nicht automatisch für die Renewal Angebote angewandt werden, bitte nehmen Sie hierzu Kontakt per E-Mail mit Jeppesen auf und teilen Sie Ihre AOPA Mitgliedsnummer mit: Fra-Services@boeing.com Quelle: ‚aopa.de‚.

Air Navigation Pro Online-Seminar

Dieses deutschsprachige Online-Seminar befasst sich mit der App Air Navigation Pro. Die Teilnahme am 12. Dezember 2024 ist kostenlos und exklusiv für AOPA-Mitglieder.

Im Kurs „Air Navigation Pro im Überblick“ werden sowohl die ersten Schritte im Umgang mit der App behandelt als auch fortgeschrittene Tipps zur Nutzung gegeben. Nach einer Einführung in das Tool sowie dessen Layout und Design wird auf die Funktionen der Phasen Pre-Flight, In-Flight und Post-Flight eingegangen. Zusätzlich wird erklärt, wie AOPA-Mitglieder von einem exklusiven Rabatt von 25 % auf das Abonnement profitieren können. Der Kurs richtet sich sowohl an Einsteiger als auch an fortgeschrittene Nutzer.

Wir nutzen die Software Zoom für das Online-Seminar; eine Anleitung erhalten alle Teilnehmer nach der Anmeldung. Referent der Veranstaltung ist Oliver Maiwald, Produktmanager bei Air Navigation Pro. Quelle:‘aopa.de‚.

-> Zum Anmeldeformular

Flugfunk an Flugplätzen ohne Flugverkehrsdienste

Mit dem 9. Oktober 2024 hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) „Richtlinien für die Durchführung des Flugfunkverkehrs auf Flugplätzen ohne Flugverkehrsdienste (Air Traffic Services)“ herausgegeben. Die Richtlinien sind in den Nachrichten für Luftfahrer NfL 2024-1-3240 veröffentlicht.

Hintergrund

Mit den Richtlinien möchte das BMDV Klarheit schaffen, welche Dienste an einem Flugplatz ohne Flugverkehrsdienste vorgehalten werden und welche Verhaltensregeln gelten bzw. welche Sprechfunkphrasen anzuwenden sind bzw. empfohlen werden. Die Richtlinien basieren zum Teil auf entsprechenden europäischen Vorschriften.

Flugplätze ohne Flugverkehrsdienste sind Flugplätze, die weder kontrollierte Flugplätze mit Flugverkehrskontrolle (Air Traffic Control / ATC) oder unkontrollierte Flugplätze mit Flugplatz-Fluginformationsdienst (Aerodrome Flight Information Service / AFIS) sind. Es handelt sich hier also um die unkontrollierten Flugplätze der Allgemeinen Luftfahrt, die das Rufzeichen „RADIO“ tragen. Eine Bodenfunkstelle an diesen Flugplätzen hat keinen formellen Status als Flugverkehrsdienst.

Anwendungsbereich

Die Richtlinien richten sich sowohl an Flugplatzbetreibende und Betriebsleiter von Flugplätzen, an denen keine Flugverkehrsdienste erbracht werden, als auch an Piloten, die an solchen Flugplätzen ein Luftfahrzeug bewegen und fliegen. Sie enthalten in Bezug auf die Teilnahme von Bodenfunkstellen am Flugfunk empfohlene Sprechfunk-phrasen für Luftfahrzeuge und Ausschnitte zu den dazugehörigen Verhaltensregeln auf diesen Flugplätzen.

Einführung in die Richtlinien

Unter Punkt 3 der Richtlinie „Einführung“ wird ausgeführt: Der Betreiber einer solchen Bodenfunkstelle kann Luftfahrzeugführenden, die ein Luftfahrzeug auf und in der Umgebung des Flugplatzes führen, einfache, nicht zertifizierte, Verkehrs- und Wetter-informationen zur Verfügung stellen. Die verfügbaren Verkehrsinformationen basieren normalerweise auf Berichten von anderen Piloten. Es ist hierbei nicht zwingend ge-geben, dass ein Betreiber der Bodenfunkstelle eine kontinuierliche Sicht auf die Um-gebung oder den Bewegungsbereich hat, daher können solche Informa-tionen nicht vollständig oder genau sein und sind in keinem Fall obligatorisch.

Die Bodenfunkstelle (Rufzeichen „RADIO“) ist weder in der Luft noch am Boden befugt, Flugverkehrskontrollfreigaben zu erteilen. Obwohl die von der Bodenfunkstelle bereitgestellten Informationen dem Piloten bei der Entscheidungsfindung helfen können, verbleibt die sichere Durchführung des Fluges in der Verantwortung des Piloten. Betreiber einer Bodenfunkstelle ohne Flugverkehrsdienste dürfen keine Anweisungen erteilen, die über das Hausrecht hinausgehen.

Mit diesen Ausführungen soll nochmals verdeutlicht werden, dass anders als bei Flugplätzen mit zertifizierten Flugverkehrsdiensten, bei unkontrollierten Flugplätzen ohne zertifizierte Dienste die Bodenfunkstelle den Piloten lediglich Informationen zur Verfügung stellt.

Zulässige Inhalte der Sprechfunkkommunikation einer Bodenfunkstelle

Unter Punkt 4 der Richtlinie „Zulässige Inhalte der Sprechfunkkommunikation einer Bodenfunkstelle“ wird im Detail verdeutlicht, was eine Bodenstelle im Rahmen des Sprechfunkverkehrs dem Piloten an Informationen geben darf und was nicht.

So wird ausgeführt, dass die Bodenfunkstelle z.B. den Piloten auffordern kann, zum Zwecke der besseren Übersicht seine Position zu melden. Allerdings darf die Boden-stelle keine Verkehrsinformationen unter Angabe von Position und Höhe geben.

Die Bodenfunkstelle ist nicht befugt, aktiv in den Flugbetrieb einzugreifen. Ihr steht es frei, allgemeine Hinweise an die Luftfahrzeuge zu geben und diese beispielsweise über vermehrten Segelflug oder Vogelschwärme im Anflug hinzuweisen. Ebenfalls kann sie Empfehlungen über die vorherrschende Landerichtung geben.

Die Bodenfunkstelle darf an- und abliegenden Besatzungen allgemeine Hinweise zu Windrichtung und Windstärke geben sowie auf lokale Wettererscheinungen, wie Hagel, Gewitter oder starke Niederschläge in der näheren Umgebung des Flugplatzes hin-weisen. Konkrete Windangaben zu Richtung und Stärke sowie Informationen zur Bo-densicht, zu Bedeckungen, Temperatur und Luftdruck dürfen nicht übermittelt werden.

Besondere Hinweise

Die Bodenfunkstelle darf auf Anfrage der Besatzungen Flugpläne aktivieren bzw. schliessen, wobei die Verantwortung hier in jedem Fall bei der Besatzung verbleibt. Die Übermittlung von Flugverkehrsfreigaben ist nicht zulässig.

Hierzu macht die Richtlinie in Bezug auf Flugregelwechselverfahren bei An- und Ab-flügen an Flugplätzen ohne Flugverkehrsdienste eine klare Aussage: Bislang örtliche etablierte Verfahren zur Weitergabe von Flugverkehrskontrollfreigaben (z.B. Transponder-Codes, Routenführungen oder Betriebsabsprachen zwischen dem Luftfahrzeug und der zuständigen Flugbetriebsdienststelle) sind nicht mehr zulässig. Diese Aufgabe ist zertifizierten Flugverkehrsdiensten vorbehalten.

Sprechfunkbetrieb auf der Flugplatzfrequenz

Im letzten Kapitel der Richtlinien werden unter Punkt 6 „Sprechfunkbetrieb auf der Flugplatzfrequenz“ Beispiele für empfohlene Sprechgruppen sowohl für die Boden-Station als auch für das Luftfahrzeug genannt. Dabei wird darauf hingewiesen, dass, wenn die Bodenfunkstelle zum Zeitpunkt des Flugbetriebs nicht besetzt ist, die Piloten die erforderlichen Funksprüche auf der Flugplatzfrequenz de facto „blind“ abzusetzen haben, d.h. ohne, dass es einer Antwort bedarf.

Kommentar:

Auch wenn die Richtlinien zum Teil auf europäischen Vorschriften beruhen und daher vom BMDV nun „nur“ umgesetzt worden sind, so sind sie für bestimmt viele Piloten, die überwiegend an Flugplätzen ohne Flugverkehrsdienste operieren, in einigen Punkten nur schwer nachzuvollziehen.

Wie soll man als Pilot verstehen, dass jahrzehntelang auch an unkontrollierten Flugplätzen ohne Flugverkehrsdienste beim Start und bei der Landung der Wind mit Richtung und Stärke von der Bodenfunkstelle (Flugleiter/Betriebsleiter) übermittelt wurde, und nun mit der Richtlinie verfügt wird, dass die Übermittlung konkreter Wind-angaben von der Bodenfunkstelle verboten ist? Gab es in den vergangenen Jahren Flugunfälle, weil der Wind von nicht-zertifizierten Bodenfunkstellen anhand von nicht-zertifizierten Windmessgeräten ermittelt wurde? Oder was ist der Grund? Das gleiche gilt für das Verbot, nun kein QNH mehr zu nennen.

Und warum verbietet man nun die Weitergabe eines von der Flugverkehrskontrolle zugeteilten Transpondercodes an Piloten? Gerade jetzt, da die BFU aufgrund eines verheerenden Flugunfalls während eines VFR/IFR-Wechselverfahrens nahe dem Flugplatz Bonn-Hangelar eine Empfehlung herausgegeben hat, wonach bei einem solchen Wechselverfahren sichergestellt werden sollte, dass der individuelle Trans-pondercode kurz vor dem Abflug dem Piloten übermittelt wird (Unfallbericht BFU 21-0926-3X, siehe auch Bericht im AOPA-Letter 4-2024).

Zum Schluss der Richtlinien werden Empfehlungen zu den zu verwendenden Sprech-gruppen (in Deutsch und Englisch) an Flugplätzen ohne Flugverkehrsdienste mit vielen Beispielen gegeben. Warum werden die Sprechgruppen nun nur noch empfohlen und nicht verbindlich festgelegt? Heißt das, dass der Pilot oder die Bodenfunkstelle sich nicht unbedingt an die früher mal standardisierten Sprechfunkgruppen halten muss?

AOPA begrüßt die Bekanntmachung der Richtlinien für die Durchführung des Flugfunks auf Flugplätzen ohne Flugverkehrsdienste, sieht aber Korrekturbedarf. Schade, dass die Verbände, wie z.B. DULV, DAeC oder AOPA nicht an der Erarbeitung dieser doch so wichtigen Richtlinien für die Piloten der Allgemeinen Luftfahrt beteiligt wurden.

Quelle.‘aopa.de‚.

AOPA-Nordatlantik-Seminar

In diesem Seminar lernen Sie, was Sie für einen Flug über den Atlantik mit einem kleinen Flugzeug wissen müssen. Anforderungen an den Piloten sowie an das Flugzeug, Streckenplanung und -wetter, Luftraumstruktur, Funkverkehr und Seenotausrüstung sind Themen des Seminars.

Dozent ist Arnim Stief, der selbst den US-ATPL für ein- und mehrmotorige Land- und Wasserflugzeuge und entsprechende Lehrberechtigungen hält und bereits mehr als 300 Überführungsflüge über den Nordatlantik absolviert hat. Anmeldungen / Quelle: ‚AOPA Germany‚.

AOPA-Seminar: Fliegen in Nordamerika/Karibik

Das Seminar bietet auf der Basis einer 20wöchigen Flugreise von Martina und Michael Höckler einen Überblick über die Vorbereitung einer Reise, die Planung und Durchführung, Infos zu Flugplätzen, Besonderheiten an den Destinationen und eingesetzten Equipment. Die finanziellen Aspekte bei der Planung und die Vorbereitung für die Crew werden ebenfalls ein Thema sein. Es steht eine umfangreiche Bilddatenbank als Hintergrundinformation zur Verfügung.

Das Seminar ist für Piloten und Nicht-Piloten geeignet, es ist eine Symbiose aus Reiserzählung, Erfahrungsweitergabe und Hilfestellung eine individuelle Entscheidung zu treffen, eine solche Unternehmung selbst vorzunehmen, bzw. Empfehlungen zur Vorbereitung zu geben. Quelle/Anmeldung: ‚AOPA Germany‚.

Anmeldeschluss: 14.10.2024

Kosten / Teilnahmegebühr pro Person
150 EUR für AOPA-Mitglieder
190 EUR für Nichtmitglieder

AOPA-Flugsicherheits-Training

AOPA-Flugsicherheits-Training in Stendal vom 3. bis 6. Oktober 2024.

Das AOPA-Flugsicherheitstraining im Nordosten Deutschlands beginnt am 3. Oktober um 9:00 Uhr und bietet ein umfassendes praktisches Weiterbildungsprogramm, das von theoretischen Inhalten ergänzt wird. Der praktische Teil beinhaltet je nach Wunsch der Teilnehmer z. B. Grundlagen der Start- und Landetechniken, Anflüge auf internationale und Militärflughäfen, Funk- und GPSNavigation sowie Nachtflug, IFR Checkflüge und Sprachprüfungen sind ebenfalls möglich.

Bilden Sie sich in angenehmer Atmosphäre ungezwungen weiter, genießen Sie von Stendal aus die Landschaft im Nordosten Deutschlands: die Ostsee, Rügen und Usedom, die Mecklenburgische Seenplatte, Potsdam, Berlin, die Havel- und die Elbregion.

Die Teilnahme am AOPA-Flugsicherheitstraining ist mit dem eigenen Flugzeug möglich. Die Anreise der Teilnehmer sollte − soweit möglich − bereits am Mittwochabend 2.10. erfolgen. Zimmerkontingente für alle Teilnehmer sind reserviert. Quelle: ‚AOPA‚.

AOPA Hauptversammlung 2024

Zeit: Samstag, 12. Oktober 2024, 14:00 Uhr

Ort: Tagungsraum im Restaurant Rodizio, Flugplatz, 63329 Egelsbach

Tagesordnung

TOP 1 Feststellung der Beschlussfähigkeit
TOP 2 Anträge zur Tagesordnung
TOP 3 Genehmigung der Tagesordnung
TOP 4 Geschäftsbericht des Präsidenten
TOP 5 Rechnungsbericht des Schatzmeisters
TOP 6 Entlastung des Vorstandes
TOP 7 Neuwahl des Vorstandes
TOP 8 Anträge von Mitgliedern
TOP 9 Verschiedenes

Anmeldung und Programm

Ihre Anmeldung zur Hauptversammlung teilen Sie bitte der Geschäftsstelle mit, um die Planung zu erleichtern. Gerne können Sie auch eine E-Mail an info@aopa.de senden. Wir freuen uns über Ihre rechtzeitige Anmeldung, selbstverständlich können Sie aber auch unangemeldet teilnehmen. Zu den organisatorischen Details: Beginn der Jahreshauptversammlung der AOPA-Germany ist am Samstag, den 12. Oktober 2024 um 14:00 Uhr. Ort ist der Tagungsraum des Restaurants „Rodizio“, in unmittelbarer Nähe unserer Geschäftsstelle, direkt neben der Flugleitung des Flugplatzes Egelsbach. Dort haben wir eine größere Fläche als in unserem eigenen Tagungsraum zur Verfügung. Zudem können wir den Teilnehmern dort bereits ab 12:00 Uhr einen kleinen Imbiss anbieten.

Für 13:00 Uhr ist eine Diskussion zur aktuellen Lage beim Thema „Fliegen ohne Flugleiter / Flugbetriebsleiter“ geplant. Wir freuen uns, dass auch Guido Frey von der Interessengemeinschaft Fliegen ohne Flugleiter anwesend sein wird, um sich an dieser Diskussion zu beteiligen. – Bitte bringen Sie Ihren Mitgliedsausweis zur Veranstaltung mit. Quelle:‘aopa.de‚.

-> Mitglied werden

Fliegen ohne Flugleiter

Der Startschuss ist gefallen.

Ende April wurden die Richtlinien für das Fliegen ohne Betriebsleiter (vormals Flugleiter) in den NfL 1-2024-3106 veröffentlicht. Die Änderung der Terminologie vom Flugleiter hin zum Betriebsleiter sowie die deutliche Abgrenzung hinsichtlich der Befugnisse dieser Personen führt in der Folge zu einem Handlungsbedarf für Änderungen an den Genehmigungen der meisten Flugplätze.

Leider wurden bei einigen Landesluftfahrtbehörden die von Flugplatzbetreibern hierzu gestellten Anträge seitdem nicht bearbeitet. Auch wenn wir in Deutschland mit dem Thema teilweise neues Terrain betreten, ist es nicht hinnehmbar, dass es zu derartigen Verzögerungen kommt. Schließlich ist eine positive Bescheidung bereits heute möglich.

Umso erfreulicher ist, dass die Bezirksregierung Münster kürzlich zur Unterstützung bei der Antragstellung ein eigenes Musterbetriebskonzept und einen Musterantrag an die Flugplätze in ihrem Bereich verschickt hat. Die Umsetzung nimmt nun endlich die gebotene Fahrt auf. Die Unzufriedenheit mit der NfL war nach ihrer Veröffentlichung in weiten Teilen sehr groß, die Vorschrift blieb hinter den Erwartungen deutlich zurück. Nun überzeugen die beiden Dokumente der Bezirksregierung umso mehr! Sie bieten den Platzbetreibern einen soliden Rahmen für die Antragstellung. Außerdem sind sie pragmatisch formuliert und bieten die notwendige Flexibilität bei der Berücksichtigung der konkreten Platzverhältnisse und der Art des Flugbetriebs. Dadurch wird eine konsequente, zeitnahe Umsetzung der neuen Regeln mit praxisgerechten Lösungen ermöglicht. Dies ist beispielhaft an der frisch erteilten Genehmigung für den Verkehrslandeplatz Borkenberge zu sehen. Dort kann nun auch ohne Betriebsleiter geflogen werden.

Die Bezirksregierung Düsseldorf geht ebenfalls aktiv auf die Flugplätze zu und bietet kurzfristig entsprechende Infoveranstaltungen zum Thema an. Auf der anderen Seite tut sich eine Mehrheit der Behörden mit der Etablierung der neuen Regeln unnötig schwer. Das verzögert die Sache leider erheblich!

Die Initiative „Fliegen ohne Flugleiter“ von Guido Frey und die AOPA-Germany haben seit Einführung der neuen Regelungen zum Feuerlösch- und Rettungswesen bereits im Frühjahr 2023 unentwegt ihre Unterstützung angeboten. Entsprechende Konzepte lagen bereits im vorigen Jahr vor und können mit geringem Aufwand kurzfristig angepasst werden. Es ist unverständlich, warum das vorhandene Wissen nicht von allen Behörden für eine zügige Einführung genutzt wird. Dies würde auch eine bundesweite Vereinheitlichung mit sich bringen, die letztendlich auch für die Flugsicherheit Relevanz hat. Die verbleibenden Landesluftfahrtbehörden sind nun gefragt, ohne weitere Verzögerung analog dem Regierungspräsidium Münster nachzuziehen.Stellenweise überrascht allerdings, dass einige Plätze immer noch nicht die technischen Anpassungen im Hinblick auf das Feuerlösch- und Rettungswesen umgesetzt haben. Dies ist jedoch Grundvoraussetzung.

Dazu gehört eine entsprechende Anzeige an die Behörde gemäß § 41 LuftVZO sowie die Bestätigung, dass eine praktische Umsetzung erfolgt ist. Wichtig ist zudem die aktive Antragsstellung durch den jeweiligen Platzbetreiber, da die derzeitigen Genehmigungen meist die Bestellung eines Flugleiters verlangen oder in verkehrsschwachen Randzeiten die Anwesenheit einer sachkundigen Person erfordern. Immer noch wollen manche Flugplätze gar kein Fliegen ohne Betriebsleiter einführen und fragen, warum wir überhaupt für dieses Thema so energisch kämpfen. Unser Ziel als Verband ist dabei, die Fliegerei für alle so freiheitlich und einfach wie möglich zu gestalten.

Ziel muss bleiben, dass der zukünftige Grundsatz ein Fliegen ohne Betriebsleiter ist. Ungeachtet dessen steht es weiterhin jedem Platzhalter frei, zeitweilig oder dauerhaft eine Betriebsleitung einzusetzen. Am Ende können viele Wege zum Ziel führen. Diese können je nach Flugplatz und Betrieb auch in einer stufenweisen Einführung bestehen, um Bedenken oder gar Ängste aus dem Weg zu räumen. Quelle: ‚AOPA GERMANY‚.

Überleben auf See im Oktober 2024

AOPA Germany bietet vom 11. Oktober – 12. Oktober den beliebten Sea Survival-Lehrgang in Zusammenarbeit mit dem Maritimen Kompetenzzentrum und Fire Safety Training in Elsfleth an.

Der Lehrgang vermittelt Methoden der Selbstrettung aus einem notgewasserten Luftfahrzeug und trainiert deren sichere Beherrschung.

->Seminarbeschreibung

Nachlese zu Beschränkungen an Fussball-EM

Insgesamt positive Bilanz bei Polizei und Flug-Informationsdienst

Im Juni und Juli dieses Jahres fanden in 10 Stadien in Deutschland die Fußball-Europameisterschaften statt. Zum Schutz der Spiele wurden über den Stadien Gebiete mit Flugbeschränkungen (ED-R), Gebiete mit Funkkommunikations- und Transponder-Pflicht (RMZ/TMZ) eingerichtet. Diese Gebiete konnten je nach Gefahrenstufe (1 bis 3) aktiviert werden. Wir hatten im AOPA-Newsletter und im AOPA Letter 03/2024 ausführlich darüber berichtet.

In einer Email an die Presse und auch an AOPA hat die für die Sicherheitsmaßnahmen während der Fußball-EM zuständige „Servicestelle Luftraumschutz“ der Polizei-Hubschrauberstaffel Baden-Württemberg eine durchaus positive Bilanz der Wirksamkeit der getroffen Schutzmaßnahmen gezogen. Danach ist es den Sicherheitsbehörden in Deutschland mit einem hohen Aufwand gelungen, eine sichere Fußball-EM zu gewährleisten.

Flugbeschränkungen für die Allgemeine Luftfahrt waren nur in geringen Maßen erforderlich. Die Gefährdungsstufe 1 für die „unbemannte Luftfahrt“ war bei jedem Spiel aktiviert. Einige Drohnen wurden dabei von den Polizeien im Bereich der Stadien abgefangen. Hierbei handelte es sich jedoch um Flüge aus Unkenntnis und mangelnder Flugvorbereitung.

Eine Aktivierung der Stufe 2 (ED-R: 3NM; RMZ/TMZ: 12 NM) war bei vier Spielen erforderlich. Stufe 3 (ED-R: 30 NM) wurde nur bei zwei Spielen aktiviert. Die Festlegung der jeweiligen Gefährdungsstufe wurde für jedes Spiel, basierend auf den aktuellen Erkenntnissen, durch den verantwortlichen Einsatzleiter vor Ort getroffen.

Obwohl eine komplexe Sicherheitslage vorlag und umfangreiche polizeiliche Maßnahmen durchgeführt wurden, waren die Auswirkungen für die Allgemeine Luftfahrt in den vier Wochen der Fußball-EM begrenzt. Aus Sicht der Polizei verliefen die bundesweit, abgestuften Luftraumschutzeinsätze erfolgreich, so die Aussage der „Servicestelle Luftraumschutz“.

Auf von Seiten des Fluginformationsdienstes FIS wird eine durchaus positive Bilanz der vier Wochen Fußball-EM gezogen. Der allergrößte Teil der Piloten war informiert und hat diszipliniert gehandelt, weshalb es zu sehr wenigen Vorfällen kam, die alle in enger Koordination zwischen FIS und Polizei geregelt werden konnten.

Auch wenn der überwiegende Teil der Piloten über die veröffentlichten Flug-Beschränkungen informiert war, so wurden bei FIS dennoch viele Nachfragen verzeichnen. Hierbei kam es häufig vor, dass Anfragen zu Beschränkungen an Spielstätten gestellt wurden, obwohl im entsprechenden Stadion gar kein Spiel stattfand. Auch an spielfreien Tagen und sogar nach Ende der EM wurden noch Fragen zu Aktivierung einzelner Gebiete gestellt.

Nach Aussage von FIS schienen viele Navigationssysteme die eingerichteten Flugbeschränkungsgebiete grundsätzlich in der vollen Ausdehnung (also ED-R bis 30 NM) dargestellt zu haben, was ebenfalls zu Unsicherheiten bei den Piloten und damit zu vermehrten Nachfragen bei FIS führte.

Insgesamt ist AOPA sehr zufrieden damit, dass sich die Piloten der Allgemeine Luftfahrt weitestgehend an die veröffentlichten Flugbeschränkungen zur Fußball-EM gehalten haben. Dass es kaum zu „besonderen Vorkommnissen“ kam, lag zum einen sicherlich daran, dass viele Piloten auch Fußballfans sind und lieber vor dem Fernseher saßen als im Flugzeug, zum anderen auch daran, dass die meisten Spiele erst abends bzw. spät abends stattfanden, also zu einer Zeit, wo die Aktivitäten der Allgemeinen Luftfahrt meist nur noch gering sind. Quelle: ‚AOPA Germany‚ Jürgen Mies.

Vorschriften nur gegen Bezahlung?

AOPA-Kampagne für freien Zugang zu AIP-VFR –
ein Aufruf von Theo Voss, AOPA Deutschland:

Liebe Pilotinnen und Piloten,

auf der diesjährigen AERO2024 haben wir das Gespräch mit Vertretern der Deutschen Flugsicherung (DFS) und der Eisenschmidt GmbH gesucht. Das Treffen verlief offen und respektvoll, doch unser Angebot zur außergerichtlichen Klärung und Kompromiss-Findung im Sinne der Flugsicherheit und im Interesse der Luftraumnutzer wurde abgelehnt. Stattdessen bevorzugen DFS und Eisenschmidt den Ausgang der juristischen Verfahren abzuwarten. Diese Entscheidung führt zu einer unnötigen Verlängerung unserer Klageverfahren, da die Klagegegner lieber prozessieren, als den Pilotinnen und Piloten sicherheitsrelevante Informationen angemessen zur Verfügung zu stellen. Es ist uns unverständlich, warum sich DFS, Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und Eisenschmidt hier weiterhin querstellen. Eurocontrol, Landesluftfahrt-Behörden und Verbände sprechen sich klar für einen einfachen, kostenfreien Zugang zu einer zeitgemäßen Basisversion und Veröffentlichung in der Eurocontrol Datenbank (EAD) aus.

Unsere Klagen vor den Verwaltungsgerichten Darmstadt (AZ: 6 K 1100/22.DA und 6 K 1443/23.DA) sowie Berlin (AZ: VG 2 K 111/23) sind weiterhin anhängig. Dank der breiten Unterstützung gehen wir gestärkt in die nächste Runde.

Hierfür sind wir erneut auf Ihre Unterstützung angewiesen, um die notwendigen Klage- und Anwaltskosten weiterhin zu finanzieren. Unsere Forderung bleibt bestehen: Die AIP und NfL müssen in einer Basisversion einfach und kostenfrei zugänglich sein. Während die DFS-Tochter Eisenschmidt gerne eine „Premium”-Variante mit zugehöriger App anbieten kann, sollte der grundlegende Zugang für alle Pilotinnen und Piloten einfach und kostenfrei sein. Bedauerlicherweise fehlt in der Basis-Version der AIP-VFR nach wie vor eine PDF-Downloadfunktion, und auch eine Veröffentlichung in der Eurocontrol EAD-Datenbank ist nicht erfolgt. Nachdem bereits die „Paywalls” vor Bundesanzeiger und Handelsregister gefallen sind, scheint es als ob sich DFS, Verkehrsministerium und Eisenschmidt lieber an einen Strohhalm klammern statt im Interesse der Flugsicherung und den Luftraumnutzern zu handeln.

Die DFS und das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) behaupten weiterhin, dass AIP und NfL keine hoheitlichen Informationen darstellen. Dies ist vergleichbar damit, Straßenschilder nur gegen Bezahlung zugänglich zu machen, wobei Verstöße dennoch bestraft würden. In fast allen Mitgliedsstaaten der EU sind AIP und NfL kostenfrei und einfach zugänglich, beispielsweise in den Niederlanden, in Frankreich, Dänemark, Bulgarien und Rumänien. In den Klageverfahren wird häufig auf das „Geschäftsgeheimnis” verwiesen, das von Behörden und staatseigenen Unternehmen genutzt wird, um Informationen und Verträge vor der Öffentlichkeit zu verbergen. Gesetze wie das IFG/UIG, die den Zugang zu solchen Informationen vorsehen, werden dabei ausgehebelt.

Dies ist inakzeptabel und rechtfertigt bereits an sich eine gerichtliche Überprüfung. Ein Rückblick auf das letzte Update im September 2023 zeigt, dass weder DFS, Verkehrs-Ministerium noch Eisenschmidt an einer schnellen Klärung interessiert sind. Ein in der Poststelle liegengebliebener Brief, der zu einer mehrwöchigen Verzögerung führte, erinnert so manchen Piloten an die Biberpost, mit der das Luftfahrt-Bundesamt seine Briefe verschickt, die erst Wochen später ankommen.

Noch ist die Kampagne gut finanziert, aber mit nun drei Klagen und den damit verbundenen Verfahren, die über die ersten Instanzen hinausgehen werden, benötigen wir weitere finanzielle Unterstützung, um Anwalts- und Gerichtskosten zu finanzieren. Auch suchen wir weiterhin Mitstreiter, die das Team „Freier Zugang zu AIP und NfL” unterstützen möchten. Inzwischen sind wir ein kleines, engagiertes Team, das sich mit viel Herzblut für diese wichtige Sache einsetzt. Wenn Sie die Kampagne finanziell oder mit Ihrer Zeit unterstützen wollen, unterstützen Sie unsere neue GoFundMe-Kampagne oder melden Sie sich gerne bei mir unter mail@theo-voss.de.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Engagement. Mit freundlichen Grüßen, Theo Voss.

LBA Petition: Unterschriften-Übergabe

Die AERO in Friedrichshafen haben Prof. Dr. Elmar Giemulla, Präsident von AOPA-Germany, Jo Konrad, Präsident des DULV, und Claus Cordes, Präsident des DAeC, genutzt, um sich über den erfolgreichen Abschluss der Online-Petition zur Problematik der flugmedizinischen Verwaltung im Luftfahrt-Bundesamt auszutauschen und das weitere Vorgehen zu besprechen.

Von immer mehr Seiten hören wir, dass Verfahren beim LBA zu Tauglichkeits-Entscheidungen, bei denen viele Monate lang keine Bewegung erkennbar war, nun plötzlich Fahrt aufnehmen“, berichtet Claus Cordes. Doch das allein reicht den drei Verbänden nicht. „Unsere Mitglieder warten darauf, dass sich nachhaltig etwas ändert und die jahrelangen Wartezeiten ein für alle Mal ein Ende haben“, ergänzt Jo Konrad. Deshalb haben sich die drei Verbände auf der AERO noch einmal darauf verständigt, dass sie die Angelegenheit so lange weiter verfolgen und ihre Hilfe bei der Lösung des Problems anbieten werden, wie es nötig ist. „Wir haben die gesammelten Unterschriften an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr in Berlin übergeben. Jetzt sehen wir weiter“, verkündet Prof. Dr. Elmar Giemulla. Quelle: ‚AOPA Germnany‚.

Petition ist ein Erfolg – jetzt müssen Taten folgen

Fast 20.000 Unterschriften unter dem Hilferuf an die Politik. Nicht anders kann man den Aufruf der drei Privatfliegerverbände AOPA, DAeC und DULV verstehen, sich an der online-Petition zur Problematik der flugmedizinischen Verwaltung zu beteiligen.

Wenn man bedenkt, dass die Piloten in Deutschland nicht gerade ein Millionen-Publikum darstellen und die Vereinigung der Berufspiloten an dem Aufruf nicht beteiligt war, dann ist das jedenfalls eine Zahl, die den Verdacht des Querulantentums gar nicht erst aufkommen lassen kann. Und in der Tat: Es handelt sich bei der Angst vor nicht rechtzeitig durch das LBA ausgestellten Medicals um ein Problem, das in Deutschland seit Jahren scheinbar untrennbar mit dem Pilotenstatus verbunden ist. Das muss nicht sein, das kann nicht sein und das darf nicht sein – jedenfalls nicht auf Dauer. Und die Zeitspanne, in der man das hinnehmen oder als Einzelfälle abtun kann, ist bei weitem überschritten.

Die über 5.500 abgegebenen Kommentare schwanken zwischen rationaler Analyse, Verzweiflung und blanker Wut. Ihre zum Teil hohe Emotionalität hat gezeigt, dass viele Betroffene keine Möglichkeit des Argumentierens mehr sehen und das Gefühl haben, vor einer Betonwand angekommen zu sein, die sie nicht einmal mit der Hilfe der Verwaltungsgerichte durchbrechen konnten. Es war deshalb höchste Zeit, das Thema offen und schonungslos auf den Tisch zu bringen. Hierbei geht es nicht in erster Linie darum, die vielen Mütchen zu kühlen und Dampf abzulassen. Das allein führt nicht weiter, sondern ruft allenfalls Trotz- und Einbunkerungsreaktionen hervor. Und Konfrontation ist die schlechteste Lösungsmethode, die man sich vorstellen kann.

Es geht vielmehr bei der Petition zum einen um eine Art Weckruf, der das ganze Ausmaß der natürlich auch dem LBA bestens bekannten Problematik bewusst machen sollte. Und zum anderen und vor allem geht es darum, Anstöße zu geben, die zu einer Problemlösung führen können. Die drei Verbände sind sich sehr wohl darüber bewusst, dass es schwierig ist, Ärzte für den öffentlichen Dienst zu rekrutieren. Uns ist auch völlig klar, dass bei der derzeitigen Haushaltslage – oder besser: Haushaltsschieflage – keine neuen Planstellen in der Bundesverwaltung geschaffen werden.

Abgesehen davon, dass eine derartige Politik einen verheerenden Investitionsstau bewirkt, verschärft sie eine Situation, die man getrost als Staatsversagen bezeichnen kann. Hier ist Kreativität gefragt. Personalumschichtungen innerhalb des LBA mögen ein Beitrag zur Lösung sein – aber eben nur ein Beitrag. Wenn keine Fliegerärzte eingestellt werden können, dann müssen eben ersatzweise Aufträge an außenstehende Ärzte erteilt werden, was ja auch im Ausland hervorragend funktioniert. Natürlich muss das Geld hierfür auch bereitgestellt werden. Das kann das LBA allerdings nicht selbst tun; hierfür braucht es eine politische Entscheidung. Und genau das ist ein Grund, weshalb wir uns an die Politik gewandt haben. Es geht nicht um Maßregelung; es geht um Hilfe.

Die AOPA und die beiden anderen Verbände DAeC und DULV sehen sich hierbei nicht als Vertreter von Untertanen, die eine Staatsleistung dankbar und ohne Murren hinnehmen – und die sich notfalls bei der vorgesetzten Behörde beschweren, wenn etwas nicht in ihrem Sinne läuft. Als mündigen Bürgern geht es uns nicht darum, dass das LBA gerüffelt wird. Und als mündigen Bürgern sehen wir es mit Skepsis, wenn ohne unsere Mitwirkung Verbesserungsmöglichkeiten erörtert werden, die wir dann wiederum nur noch hinnehmen können. Die Änderung von Strukturen und Abläufen mag ein Beitrag zur Problemlösung sein; sie ist aber nicht nur eine innere Angelegenheit. Sie hat Auswirkungen auf die Betroffenen. Und wir als die Verbände der Betroffenen wollen hier mitreden, indem wir uns unsererseits mit Verbesserungsvorschlägen einbringen. Dies gilt auch für den Verband der Fliegerärzte. Auch sie sind Teil des Gesamtbildes. Und auch von dieser Seite können unter Umständen wertvolle Beiträge geleistet werden – etwa mit praxisorientierten Vorschlägen für eine bessere Kommunikation zwischen Ärzten und Behörden.

Wir danken allen Betroffenen, dass sie unser wichtiges Anliegen mit ihrer Unterschrift unterstützt haben. Wir sehen es mit Optimismus, dass sich die Politik jetzt eingeschaltet hat. Und wir appellieren nochmals an Ministerium und LBA, die Betroffenen und ihre Verbändein die Suche nach Lösungsmöglichkeiten mit einzubeziehen. Nur dann kann gewährleistet werden, dass dieses leidige Thema nicht weiterhin konfrontativ, sondern partnerschaftlich behandelt wird. Nur ein solches Vorgehen kann eine grundsätzliche und nachhaltige Lösung gewährleisten. Quelle: ‚AOPA Germany‚.

Fast 20’000 Unterschriften bei online-Petition

Die AOPA-Petition zur Verbesserung der flugmedizinischen Verwaltung im LBA hat in den letzten Wochen großen Zuspruch erhalten. Die AOPA hat bereits 18’000 Unterschriften gesammelt und sogar die markante Zielmarke von 20’000 Unterschriften ist jetzt greifbar nah. Die AOPA bittet Sie daher – falls noch nicht erfolgt – die Petition zu unterzeichnen, und auch idealerweise den Link an weitere Betroffene weiterzuleiten. Quelle: ‚AOPA Germany‚.

Zwischenbericht zu Rotax-Rückmeldungen

Nachdem die Luftfahrtbehörden in Deutschland (LBA) und der Schweiz (BAZL) über eine Häufung von Störungen an Flugzeugen mit Rotax-Motoren berichteten und zur Abgabe von Störungsmeldungen gebeten hatten, haben in einer gemeinsamen Aktion auch der DULV und die AOPA-Germany ihre Mitglieder darum gebeten, sich mit ihren Erfahrungen zu melden. Die erste Sichtung dieser Meldungen ist inzwischen abgeschlossen. Dabei kamen durchaus neue Erkenntnisse an den Tag, über die wir hier berichten wollen.

Statistisch:
Die Gesamtanzahl der Rückmeldungen war mit 22 relativ klein. Das mag daran liegen, dass der Betrieb der Motoren relativ sicher ist. Betroffen waren allerdings nur Vergasermotoren, bei Einspritzern gab es keine Probleme. Alle Fälle verteilen sich auf die Klassen E-, K- und M. Eine Signifikanz in einzelnen Jahreszeiten gibt es offenbar nicht. Tiefdecker waren häufiger betroffen als Hochdecker.

Fachlich:
In den meisten Fällen konnten die Ursachen der Triebwerksstörungen ermittelt werden. Es handelte es im Wesentlichen um defekte Zündkerzen, defekte Treibstoffpumpen, falsch eingestellte Vergaser, oder um andere mechanische Probleme. Bei einigen Berichten waren die Ursachen der Störungen jedoch nicht eindeutig zu identifizieren. Standläufe und verschiedene Überprüfungen ergaben keine Befunde, daher kam schnell eine Dampfblasenbildung in den Treibstoffleitungen in Verdacht. Bei größerer Hitze durch Sonneneinstrahlung oder eine unzureichende Motorraumbelüftung können sich im Treibstoffsystem eines Flugzeugs auch in Abhängigkeit vom Luftdruck Dampfblasen bilden, sowohl bei Automobil-Kraftstoff, als auch bei Avgas. Avgas ist durch spezielle Additive vor Dampfblasenbildung grundsätzlich besser geschützt als Autokraftstoff. Das Risiko von Dampfblasenbildung bleibt aber alleine schon aufgrund der physikalischen Eigenschaften des Kraftstoffs bestehen. Daher müssen bei der Konstruktion des Treibstoffsystems verschiedene Maßnahmen getroffen werden, um Störungen bei der Kraftstoffversorgung zu vermeiden. Dafür gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten.

Erstens sollte man möglichst verhindern, dass Dampfblasen entstehen können und zweitens muss man dafür sorgen, dass man sie wieder los wird, bevor sie den Motor erreichen. Beide Maßnahmen müssen durch den Flugzeughersteller umgesetzt werden, weil der für das Design der Kraftstoffanlage verantwortlich ist. Der Motorhersteller definiert mit seiner Installationsanweisung quasi nur die Schnittstelle zwischen Motor und Flugzeug. In der UL-Community ist seit mehreren Jahren das Risiko der Dampfblasenbildung in den Treibstoffleitungen bekannt und durch entsprechende Vorkehrungen offenbar im Griff, es gibt daher dort nur sehr wenige signifikante Fälle. Auffällig waren jedoch die Muster eines Herstellers. Die meisten Kraftstoffpumpen sind gemäß Herstellerangaben nicht in der Lage, Gas zu pumpen. Ist also eine Dampfblase bis zur Pumpe vorgedrungen sinkt die Pumpleistung schlagartig auf null. Weiterhin ist die Leistung nicht hoch genug, um den Kraftstoff über große Höhenunterschiede zu befördern. Was unbedingt vermieden werden muss, sind Konstruktionen, bei denen die Treibstoffleitungen zuerst nach oben, und dann wieder nach unten verlegt werden. Denn an diesen Stellen können sich Dampfblasen besonders leicht festsetzen und den Treibstofffluß hartnäckig blockieren. Ein Betreiber eines UL-Flugzeugs berichtete sehr detailliert über Dampfblasenbildung, wie sie auftrat, was bei einer Analyse entdeckt wurde, und wie das Problem durch eine Modifizierung des Treibstoffsystems dauerhaft gelöst werden konnte. Solche Modifikationen sind natürlich bei musterzugelassenen Flugzeugen nicht ohne entsprechende ergänzende Zulassungen oder einen „Design Change“ des Herstellers durchführbar. Im UL-Bereich sind die bürokratischen Hürden für eine solche Änderung etwas niedriger.

Wir möchten an dieser Stelle nicht den möglichen Aktionen vorgreifen und auch keinen Hersteller „an die Wand stellen“, bevor der die entsprechenden Maßnahmen ergreifen konnte. Wir sind allerdings der Meinung, dass es die Problematik erfordert, Gegenmaßnahmen zu unternehmen, bevor es zu Personenschäden kommt. Wir werden daher an der Sache dranbleiben und über den weiteren Verlauf der Ereignisse berichten. Quelle: ‚Hans-Peter Walluf von AOPA Germany‚.

18’000 Unterschrifen für Online-Petition

Bereits 18’000 Mal wurde die gemeinsame Petition von DAeC, AOPA Germany und DULV seit dem Start am 22. Dezember gezeichnet. Sie befasst sich mit der Problematik der flugmedizinischen Verwaltung im LBA. Erste Rückmeldungen von Betroffenen zeigen, dass plötzlich Bewegung in diverse Verfahren um Tauglichkeitsentscheidungen kommt.

„Diesen Weg einzuschlagen war in jedem Fall richtig. Die Petition entfaltet bereits ihre Wirkung, wie erste Rückmeldungen an mich zeigen. Gerne sind wir bereit, an der Verbesserung der Prozesse mitzuwirken“, erklärt DAeC-Präsident Claus Cordes. Es gehe bei der Petition nicht darum, jemanden an den Pranger zu stellen, sondern darum, ein lange währendes Problem zu beseitigen. „Auch wenn die Zahl der Unterschriften insgesamt beachtlich ist, hätte ich mir mehr Beteiligung gewünscht. Das seit vielen Jahren existierende Problem kann uns alle betreffen. Es zeigt leider, dass das Interesse vieler Luftsportlerinnen und Luftsportler an der Grenze des eigenen Flugplatzgeländes oder der unmittelbar eigenen Interessen endet“, so Cordes weiter.

Bis zum 19. März können Betroffene und alle, die sich mit ihnen solidarisch zeigen, ihre Unterschrift leisten. „Es wird sicher nicht die letzte gemeinsame Aktion der Verbände gewesen sein, um auf Missstände hinzuweisen und Verbesserungen zu erwirken“, blickt Cordes voraus. Quelle: ‚DAeC‚.

Five Tips to a Speedy Aircraft Approval

  1. Be Organized
    Aircraft financing requires documentation similar to mortgage financing. Having easy access to W2’s, tax returns, pay stubs, business tax returns and K1s will help move the process along quickly. The number one reason for the delay in approval is missing documents.
  2. Full disclosure
    Fill out the application with as much detail as possible. You will need to provide documentation in the form of tax returns, bank statements, etc to verify income and down payment.
  3. Understand your credit and financial picture
    Being aware and able to explain any past issues on your credit report will help limit additional underwriting questions. Using free credit tracking services is a good way to understand what might show up on your credit report.
  4. Calculate your ability to afford the loan
    Make sure you have added the expected monthly payment to your current debt payments. Most lenders are not only going to want to see that you can handle the monthly payment but can also afford the operational and insurance costs on top of your current obligations.
  5. Determine Ownership Structure

Having an understanding of how you want the aircraft to be registered will help the approval and closing process go smoothly. LLC or corporate ownership adds additional complexities to the closing. Establishing these entities early on in the process helps keep things moving during the final stages. Source: ‚Adam Meredith on AOPA‚.

Sea-Survival-Training in Elsfleth

In Zusammenarbeit mit Fire Safety Training und dem Maritimen Kompetenzzentrum fand Ende September erneut das Sea-Survival Training in Elsfleth nahe Bremen statt. Seit 20 Jahren bietet die AOPA-Germany diesen zweitägigen Lehrgang an. Vermittelt werden Methoden zur Selbstrettung aus einem notgewasserten Luftfahrzeug und deren sichere Beherrschung.

Nach Anreise aller 12 Teilnehmer am Freitagvormittag starteten wir mittags nach der überaus freundlichen Begrüßung durch Tobias Schultze (Geschäftsführer Fire Safety Training) und einer Vorstellungsrunde mit einer umfassenden theoretischen Einweisung. Die sehr interessante, spannende und kurzweilige Unterweisung deckte die unterschiedlichen Facetten im Falle einer Notwasserung ab. Quelle: ‚AOPA Germany‚.

Plätze frei: AOPA-Nordatlantikseminar

Beim Nordatlantikseminar am 17.06.2023 in Egelsbach lernen Sie, was Sie für einen Flug über den Atlantik mit einem kleinen Flugzeug wissen müssen. Anforderungen an den Piloten sowie an das Flugzeug, Streckenplanung und -wetter, Luftraumstruktur, Funkverkehr und Seenotausrüstung sind Themen des Seminars. Dozent ist Arnim Stief, der selbst den US-ATPL für ein- und mehrmotorige Land- und Wasserflugzeuge und entsprechende Lehrberechtigungen hält und bereits mehr als 300 Überführungsflüge über den Nordatlantik absolviert hat. Es gibt noch freie Plätze!

Anmeldeschluss: 31.05.2023.
Kosten / Teilnahmegebühr pro Person

  • 160 EUR für AOPA-Mitglieder
  • 200 EUR für Nichtmitglieder, (Preise inklusive MwSt.) Quelle / Anmeldung: ‚AOPA Germany‚.