Schlagwort-Archiv: Luftverkehr

DFS: Bund soll 350 Mio. Euro für hoheitliche Aufgaben zahlen

Die DFS strebt eine stabile, langfristige Finanzierung an, die sowohl zivile als auch militärische Anforderungen abdeckt. Die geplante Bundesbeteiligung soll die DFS entlasten und die Wettbewerbsfähigkeit des Luftverkehrsstandorts Deutschland sichern. Die Umsetzung hängt von den Verhandlungen mit der Bundesregierung ab.

Hintergrund und Status quo Die Deutsche Flugsicherung (DFS) finanziert sich aktuell überwiegend aus Gebühren, die zivile Fluggesellschaften für Überflüge, Starts und Landungen zahlen. Militärische Flüge machen nur etwa 5% der Einnahmen aus. Die DFS ist für die Überwachung des deutschen Luftraums, den Betrieb der Infrastruktur (z. B. Radaranlagen) und die 24/7-Erreichbarkeit der Flughäfen verantwortlich. Eine eigenständige militärische Flugsicherung existiert in Deutschland nicht mehr; im Verteidigungsfall ist die DFS auf zivile Lotsen angewiesen.

Aktuelle Forderungen der DFS

  • Die DFS hat der Bundesregierung ein Konzept vorgelegt, nach dem der Bund ab 2027 jährlich 25% des DFS-Etats (aktuell ca. 350 Mio. Euro) fest übernehmen soll.
  • Damit sollen hoheitliche Aufgaben (z. B. Luftraumüberwachung, Infrastruktur, Verfügbarkeit) abgegolten werden.
  • Die zusätzlichen Mittel sollen auch die wachsenden militärischen Anforderungen abdecken, insbesondere nach dem Cyberangriff 2024, der zu Investitionen in Personal und Technik führte.

Argumente und Auswirkungen

  • Militärische Anforderungen: Die DFS betont, dass ohne zivile Lotsen die Kontrolle des deutschen Luftraums im Bündnis- oder Verteidigungsfall nicht möglich wäre.
  • Entlastung der Fluggesellschaften: Die Umsetzung des Konzepts könnte zu einer finanziellen Entlastung der zivilen Fluggesellschaften führen, die die Gebühren bisher auf Passagiere umlegen.
  • Vergleich mit anderen EU-Ländern: In vielen europäischen Ländern übernimmt der Staat bereits die Kosten für militärische Flugsicherung. Dies könnte als Vorbild für Deutschland dienen, um die Wettbewerbsfähigkeit der Luftfahrtbranche zu stärken.

Position der Luftverkehrswirtschaft

  • Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) fordert, dass der Bund die militärischen Flugsicherungskosten übernimmt, um die zivilen Gebühren zu senken.
  • Die Branche leidet unter hohen staatlich verursachten Standortkosten, die seit 2019 um 100% gestiegen sind und zu höheren Ticketpreisen sowie sinkender Nachfrage führten.

Technische und infrastrukturelle Maßnahmen

  • Die DFS modernisiert ihre Systeme, z. B. das Sprachkommunikationssystem in Karlsruhe, um die Flugsicherheit bis 2035 zu gewährleisten.
  • Investitionen in Infrastruktur und Personal werden unabhängig von den aktuellen Finanzierungsdebatten fortgesetzt.

Zusammenfassung der Finanzströme

PostenAktuell (2026)Geplant (ab 2027)
Finanzierung durch BundTeilweise
(z. B. Regionalflughäfen)
25% des Etats
(~350 Mio. Euro/Jahr)
Einnahmen aus zivilen Gebühren~95% der EinnahmenReduziert um Bundesanteil
Militärische Einnahmen~5% der EinnahmenUnverändert
Hoheitliche AufgabenVollständig DFS-finanziertTeilweise Bundesfinanzierung

Tecnam P2012 STOL für die Inselflieger

Tecnam konnte kürzlich eine Tecnam P2012 STOL an die FLN FRISIA-Luftverkehr GmbH Norddeich (Inselflieger) liefern. Die Gesellschaft will die Luftverkehrs-Anbindung der ostfriesischen Inseln verbessern.

Die für den Kurzstart- und Landebetrieb (STOL) konzipierte Tecnam P2012 STOL passt zur Mission von Inselflieger, moderne, komfortable und effiziente Transporte zwischen dem Festland und den Inseln anzubieten. Mit ihrer Investition setzen die Inselflieger ihr Engagement für zuverlässige Flugdienste in der Region fort.

Die FLN FRISIA-Luftverkehr GmbH Norddeich
Im Jahr 1969 wurde die FLN FRISIA-Luftverkehr GmbH Norddeich gegründet, die ganzjährig Flüge mit festen Abflugzeiten von Norden-Norddeich nach Juist und Norderney anbietet. Im Jahr 2011 baute das Unternehmen seine Präsenz an der ostfriesischen Nordseeküste durch die Übernahme der LFH-Gruppe weiter aus. Nach einer Fusion im Jahr 2014 wurde die Fluggesellschaft zum größten Anbieter von Flugdienstleistungen in der Region. Sie betreibt eine Flotte von neun Flugzeugen, darunter Britten-Norman Islanders und Cessnas, und befördert jährlich rund 120’000 Passagiere. Vom Standort Harle aus wird in erster Linie Wangerooge angeflogen, während zusätzliche Charter- und Rundflüge andere ost- und nordfriesische Inseln, Helgoland sowie Ziele in ganz Deutschland und im Ausland verbinden.

Airspace Refresher 2025

Hier finden Sie die PowerPoint-Präsentation-SFVS mit folgendem Inhalt:

  • Einführung in die Schweizer Luftraum-Struktur
  • Wolkenabstands-Minima
  • Flugbeschränkungs-Gebiete für Segelflugzeuge
  • Neue CTR & TMA Zürich
  • Elektronische Auffälligkeit & FASST-CH

Die Präsentation wurde mit grösstmöglicher Sorgfalt erstellt. Dennoch können Fehler auftreten. Die offiziellen Veröffentlichungen über die aktuellen Luftfahrtkarten, das VFR-Handbuch und die NOTAM sind massgebend. Alle Kartenausschnitte sind von swisstopo genehmigt und nicht für den operationellen Gebrauch bestimmt.

Referenzen:

  • eVFR-Handbuch vom 20.02.2025
  • Standardisierte Europäische Luftverkehrsregeln (SERA), Stand Dezember 2024
  • Verfügung betreffend Änderung der Luftraumstruktur der Schweiz 2025 vom 4. Februar 2025
  • Verfügung betreffend Änderung der Luftraumstruktur Zürich und Dübendorf vom 5. März 2025

Ueber Rückmeldungen freut sich Flurin Schwerzmann, Airspace Delegate, Segelflugverband der Schweiz, airspace@sfvs-fsvv.ch. Quelle: ‚segelflug.ch‚.

CO2-neutraler Luftverkehr

Der (Schweizer) Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 21. Februar 2024 den Postulatsbericht «CO2-neutrales Fliegen bis 2050» verabschiedet. Darin zeigt der Bund die technischen Massnahmen für einen klimafreundlichen Luftverkehr auf.

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats hat den Bundesrat im Jahr 2021 via Postulat beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, «wie ein CO2-neutrales Fliegen bis 2050 ermöglicht werden kann». Mit dem Ja der Stimmbevölkerung im Juni 2023 zum Klima- und Innovationsgesetz wird der Luftverkehr ins Netto-Null-Ziel der Schweiz aufgenommen. Der nun verabschiedete Bericht hält fest, dass sich dieses Ziel, das auch die Luftfahrtindustrie anstrebt, erreichen lässt. Allerdings muss die Branche hierfür in den kommenden Jahren viele Ressourcen in die Forschung und Entwicklung technischer Massnahmen investieren.

Die wichtigste technische Massnahme zur Reduktion der fossilen CO2-Emissionen ist der Einsatz nachhaltiger Flugtreibstoffe (Sustainable Aviation Fuels, SAF). Einen Beitrag leisten werden auch Effizienzsteigerungen in der Flugzeugflotte und im Flugbetrieb. Wasserstoff- und Elektroflugzeuge können die Emissionen laut dem Bericht hingegen nur unwesentlich reduzieren – zumindest bis 2050.

Der Bericht hält weiter fest, dass bestehende Instrumente, darunter das Emissionshandelssystem der Schweiz, bereits Anreize zur Reduktion der Emissionen setzen. Ausserdem sieht das CO2-Gesetz für die Zeit nach 2024 auch für den Luftverkehr neue Instrumente vor; so etwa die Beimischpflicht für nachhaltige Flugtreibstoffe. Festgelegte Kriterien verhindern bei diesen Treibstoffen unerwünschte Auswirkungen auf die Umwelt und Konflikte mit der Produktion von Nahrungs- und Futtermitteln. Hinzu kommen neue Fördermittel, mit welchen der Bund die Luftfahrt auf dem Weg zur CO2-Neutralität unterstützen will. Mit den bestehenden und ab 2025 vorgesehenen Instrumenten kann der Bund die Weichen stellen für eine Reduktion von 70 Prozent der CO2-Emissionen des Schweizer Luftverkehrs. Damit er bis 2050 das Netto-Null-Ziel vollständig erreicht, braucht es indes auch die Entnahme und Speicherung von CO2 (Negativemissionstechnologien).

Der Bund begleitet die nachhaltige Entwicklung der Luftfahrt eng, lässt neue Erkenntnisse laufend in seine Arbeiten einfliessen und berichtet darüber. So thematisiert der Bericht neben den CO2- Emissionen auch weitere Klimawirkungen der Luftfahrt wie die Bildung von Kondensstreifen. Solche zusätzlichen Klimawirkungen werden aktuell noch erforscht. Gerade nachhaltige Flugtreibstoffe können auch diese Effekte reduzieren. Quelle: ‚BAZL‚.

Ständerat gegen neuen Grenzwert für morgendlichen Fluglärm

Der Schweizer Ständerat will keinen neuen Grenzwert für morgendlichen Fluglärm in der Lärmschutzverordnung. Das hat er am Mittwoch im Rahmen einer Debatte zur Revision des Umweltschutzgesetzes entschieden. Eine links-grüne Minderheit der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (Urek-S) beantragte, für den vom Luftverkehr ausgehenden Lärm neu einen spezifischen Grenzwert für die Zeit von 6 bis 7 Uhr morgens in die Lärmschutzverordnung aufzunehmen. In einem Anhang dieser Verordnung sind derzeit Belastungsgrenzwerte für den Tag sowie für die Zeit zwischen 22 und 23, zwischen 23 und 24 und zwischen 5 und 6 Uhr zu finden, nicht aber für 6 bis 7 Uhr. Mit 31 zu 11 Stimmen lehnte die kleine Kammer diesen Antrag ab.

Sie folgte damit den Argumenten des Kommissionssprechers Daniel Fässler (Mitte/AI), wonach mit diesem neuen Grenzwert der Flugverkehr an den Schweizer Flughäfen „noch stärker“ eingeschränkt würde. Bundesrat Albert Rösti sagte zudem, ein Ja zu diesem Antrag entspreche nicht dem Ziel der Gesetzesrevision. Deren Ziel sei es, die innere Verdichtung von Siedlungen zu ermöglichen. Ausserdem prüfe sein Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation derzeit diese Grenzwerte. Dieser Überprüfung sei nicht vorzugreifen. Es sei sinnvoll, dem Bundesrat die Kompetenz zu belassen, gestützt auf die neusten wissenschaftlichen Erkenntnisse die Lärmgrenzwerte in der Verordnung festzulegen.

Bedingungen fürs Bauen in Lärmgebieten
Zwei Hauptziele verfolgt der Bundesrat mit der Revision des Umweltschutzgesetzes: Er will die Siedlungsentwicklung besser mit dem Lärmschutz vereinbaren und die Sanierung von Altlasten ankurbeln – vor allem im Fall von Kinderspielplätzen. Insbesondere Spielplätze könnten durch frühere Düngungen der Böden und Luftverschmutzung belastet sein. Das Eintreten auf die Vorlage war im Ständerat unbestritten. Die Detailberatung der Vorlage unterbrach die kleine Kammer wegen der Feiern der neuen Ständeratspräsidentin und des neuen Nationalratspräsidenten dann aber. Quelle: ‚Parlament.ch‚.

(Schweizer) „Spezialfinanzierung Luftverkehr“

Ein Teil der Erträge aus der Mineralölsteuer kann zur Förderung von Projekten im Zusammenhang mit dem Luftverkehr eingesetzt werden. Unterstützt werden Massnahmen zur Begrenzung der Auswirkungen des Luftverkehrs auf die Umwelt, zur Abwehr widerrechtlicher Handlungen gegen den Luftverkehr (Security) und zur Förderung eines hohen technischen Sicherheitsniveaus (Safety).

  • Im Bereich Umweltschutz können Massnahmen zur Begrenzung der Auswirkungen des Luftverkehrs auf die Umwelt, wie z. B. Projekte zur Begrenzung von Lärm oder Schadstoffemissionen, unterstützt werden.
  • Im Bereich Security können Massnahmen zum Schutz vor illegalen Handlungen in der Schweizer Luftfahrt (z. B. Terrorismus), wie z. B. Entwicklungen zu Flugsicherheitskontrollen und Schulungen von Sicherheitspersonal, unterstützt werden.
  • Im Bereich Safety können Massnahmen zur Gewährleistung der technischen und operationellen Verlässlichkeit der Schweizer Luftfahrt, wie z. B. der Einbau von Kollisionswarngeräten in Luftfahrzeuge, Weiterbildungskurse und die Finanzierung der lokalen An- und Abflugsicherungsdienste, unterstützt werden.

Finanzhilfen werden nur auf Gesuch hin gewährt. Die Finanzhilfen werden – soweit die verfügbaren Mittel aus der Kerosinbesteuerung reichen – in Form von nicht rückzahlbaren Geldleistungen (A-fonds-perdu-Beiträge) ausgerichtet. Der Bundeshöchstsatz beträgt maximal 80 Prozent der anrechenbaren Kosten einer Massnahme. Quelle: ‚BAZL‚.

Weitere Informationen zur SFLV finden Sie in den folgenden Dokumenten: