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Skyguide reduziert Kapazitäten über Zürich

Am 20. März 2025 trat am Flughafen Zürich eine durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt neu gestaltete Luftraumstruktur in Kraft. Sie soll die Zahl der Luftraumverletzungen minimieren und Sicherheit erhöhen. Für die sichere Einführung senkt Skyguide die Anflugkapazität vorübergehend um 20 Prozent und schränkt die Kleinfliegerei ein.

Die Flugsicherung Skyguide reduziert ab dem 20. März 2025 für voraussichtlich vier Wochen die Anflugkapazitäten am Flughafen Zürich. Nötig macht dies die grösste Veränderung im Luftraum des Zürcher Flughafens seit mehreren Jahrzehnten. Diese hat zum Ziel, die Häufigkeit und Schwere der Luftraumverletzungen rund um den Zürcher Airport zu reduzieren. Die tiefgreifende Neuerung betrifft sämtliche Nutzerinnen und Nutzer des kontrollierten Luftraums um den Flughafen, in dem die An- und Abflüge stattfinden.

Um die sichere Einführung der neuen Struktur zu ermöglichen, ergreift Skyguide vorübergehende Entlastungsmassnahmen: Die Flugsicherung reduziert die Kapazität um 20 Prozent bei den Anflügen aller Betriebskonzepte während voraussichtlich vier Wochen. Zudem schränkt sie in den flughafennahen Gebieten die Kleinfliegerei temporär ein. Betroffen sind beispielsweise Segelflug-, Hängegleiter-, Fallschirm– und Spezial-Flugaktivitäten. Solche Entlastungsmassnahmen entsprechen bei derart umfangreichen Änderungen im Flugsicherungssystem internationalen Standards.

Skyguide will Auswirkungen so gering wie möglich zu halten
Durch die Entlastungsmassnahmen erhalten die Lotsen die Möglichkeit, sich an die neue Arbeitsroutine zu gewöhnen. Gleichzeitig lernen die Piloten, unter den neuen Rahmenbedingungen zu navigieren. Zudem reduziert Skyguide damit das Risiko einer Überlastung des Systems.

Skyguide ist sich der Auswirkungen dieser Restriktionen auf die Nutzerinnen und Nutzer des Luftraums sowie der Betreiberin des Flughafens bewusst und ist bestrebt, diese so gering wie möglich zu halten. Sie prüft dazu regelmässig, wie sich die Einführung entwickelt und wie sich die Involvierten an die neuen Prozesse und Verfahren gewöhnen. So evaluiert Skyguide laufend, inwiefern und wie lange sie die Entlastungsmassnahmen aufrechterhalten muss.

Gemeinsam mit den relevanten Akteuren wie Skyguide, die Flughafen Zürich AG, Swiss, die Deutsche Flugsicherung sowie Luftfahrtverbände aus der Schweiz und Deutschland hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) die Luftraumstruktur um den Flughafen Zürich überarbeitet. Den Prozess hat das BAZL 2018 lanciert. Quellen: ‚Skyguide‚. ‚BAZL‚.

Airspace Refresher 2025

Hier finden Sie die PowerPoint-Präsentation-SFVS mit folgendem Inhalt:

  • Einführung in die Schweizer Luftraum-Struktur
  • Wolkenabstands-Minima
  • Flugbeschränkungs-Gebiete für Segelflugzeuge
  • Neue CTR & TMA Zürich
  • Elektronische Auffälligkeit & FASST-CH

Die Präsentation wurde mit grösstmöglicher Sorgfalt erstellt. Dennoch können Fehler auftreten. Die offiziellen Veröffentlichungen über die aktuellen Luftfahrtkarten, das VFR-Handbuch und die NOTAM sind massgebend. Alle Kartenausschnitte sind von swisstopo genehmigt und nicht für den operationellen Gebrauch bestimmt.

Referenzen:

  • eVFR-Handbuch vom 20.02.2025
  • Standardisierte Europäische Luftverkehrsregeln (SERA), Stand Dezember 2024
  • Verfügung betreffend Änderung der Luftraumstruktur der Schweiz 2025 vom 4. Februar 2025
  • Verfügung betreffend Änderung der Luftraumstruktur Zürich und Dübendorf vom 5. März 2025

Ueber Rückmeldungen freut sich Flurin Schwerzmann, Airspace Delegate, Segelflugverband der Schweiz, airspace@sfvs-fsvv.ch. Quelle: ‚segelflug.ch‚.

Umfrage für Safety-Kampagne im Luftraum „Echo“

Der Luftraum Echo ist ein kontrollierter Luftraum und wird für VFR- und IFR-Flüge genutzt. In der Vergangenheit ist es zwischen IFR und VFR-Verkehr wiederholt zu Annäherungen (Airprox) gekommen, die auf verschiedene Faktoren zurückzuführen sind. Diverse Sicherheits-Empfehlungen haben die zu verbessernden Faktoren aufgegriffen, welche Pilotinnen und Piloten von Segel- und Motorflugzeugen, aber auch Cockpitcrews von bspw. Business-Jets adressieren.

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt lanciert deshalb zur oben beschriebenen Problematik die Sensibilisierungskampagne «Luftraum Echo (E)». Sie verfolgt folgende Ziele:

  • Pilot-/innen des Sicht- und Instrumentenflugs sollen für die Risiken im Luftraum Echo sensibilisiert werden.
  • Pilot-/innen des Sicht- und Instrumentenflugs müssen die Regeln sowie die Methoden und technischen Hilfsmittel zur Kollisionsverhinderung im Luftraum Echo kennen.
  • Die Anzahl Annäherungen zwischen IFR und VFR-Verkehr im Luftraum Echo soll reduziert werden.

Online-Umfrage für IFR-Pilot und VFR-Pilot/-innen bis 16. März 2025

Jetzt ist Ihr Input gefragt: In einer ersten Phase der Kampagne ist das Ziel, mittels Online-Umfrage (in Englisch) wichtige Erkenntnisse über die (Situational) Awareness von Piloten zu gewinnen. Welche Kenntnisse haben Sie über den Luftraum E und wie bereiten Sie sich auf Flüge in diesem Luftraum vor. Die Umfrage umfasst 20 Fragen und benötigt 5-10 Minuten Zeit. Sie dauert bis 16. März 2025 und kann mit einem Klick abgerufen werden.

Helfen Sie mit, die Sicherheit im Luftraum Echo zu verbessern. Vielen Dank für Ihre Teilnahme an der Umfrage. Quelle: ‚staysafe.aero‚.



Drohne fliegt durch Europas oberen Luftraum

Eine Drohne der Bundeswehr flog im Rahmen des Forschungsprojekts „Accommodation and Validation of Medium Altitude Long Endurance Remotely Piloted Aircraft Systems“ (MALE RPAS) an der deutschen Küste entlang bis in die Niederlande und wieder zurück. Eine Drohne wie diese soll bei Bedarf durch den zivilen Luftraum geleitet werden können. Die Forschenden berücksichtigen dabei militärische und zivile Anwendungen.

  • Ziel des Projekts: Bei Bedarf sollen unbemannte Luftfahrzeuge sicher durch den Luftraum geleitet werden können.
  • Die Route führte entlang der deutschen Küste in den niederländischen Luftraum und zurück.
  • Schwerpunkte: Luftfahrt, Sicherheit, Verteidigung, wehrtechnische Forschung

Eine German Heron TP Drohne der Bundeswehr ist von Schleswig (Deutschland) nach Leeuwarden (Niederlande) und wieder zurück geflogen. Der Flug war europaweit der erste im oberen, für alle zugänglichen Luftraum. Er wurde im Rahmen eines Forschungs-Projekts der Europäischen Verteidigungsagentur (European Defense Agency, EDA) durchgeführt. Das Projekt trägt dazu bei, dass zukünftig bei Bedarf fernkontrollierte, unbemannte Luftfahrzeuge durch den gemeinsamen Luftraum geleitet werden können. Neben dem Institut für Flugführung im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR), das die Projektleitung hat, sind auch das niederländische Zentrum für Luft- und Raumfahrt (Royal NLR) und die Bundeswehr beteiligt.

Die German Heron TP ist eine große unbemannte Plattform der Luftwaffe mit einer Spannweite von 26 Metern, die Flüge von mehr als 24 Stunden ermöglicht. Die Drohne startete in Schleswig und stieg zunächst im militärisch getrennten Luftraum auf. Sie wurde anschließend an die zivile Leitstelle des unteren Luftraums, die Deutsche Flug-Sicherung (DFS) und an das EUROCONTROL Maastricht Upper Area Control Center (MUAC) übergeben. Ab einer Flughöhe von 7’500 Metern beginnt der obere Luftraum, in dem Reiseflugzeuge unterwegs sind. Im Luftraum der MUAC stieg die Drohne auf 8’500 Meter. Die Route führte entlang der deutschen Küste in den niederländischen Luftraum bis Leeuwarden und zurück nach Schleswig.

Besonderheiten bei der Integration in den zivilen Luftraum

Die Forschenden ermitteln im Projekt „Accommodation and Validation of Medium Altitude Long Endurance Remotely Piloted Aircraft Systems“ (MALE RPAS) auch, welche Auswirkungen die Integration von unbemannten Flügen im zivilen Luftraum auf den Flugverkehr insgesamt hat. Dazu gibt es nur wenige Erfahrungswerte. Möglich wäre etwa, dass Änderungen in der Flugsicherung nötig sind oder die Drohnen mit zusätzlichen Fähigkeiten ausgestattet werden müssen. Die Beteiligten haben Prozeduren abgestimmt, um den Luftverkehr möglichst wenig zu beeinträchtigen. Eine Herausforderung sind zum Beispiel unterschiedliche Geschwindigkeiten, mit denen die Luftfahrzeuge unterwegs sind: Die German Heron TP ist langsamer als der sonstige Verkehr in dieser Höhe.

Vorbereitungen für den sicheren Flug

Vor dem Flug betrachteten die Projektbeteiligten unter anderem Unterschiede zur bemannten Luftfahrt, erstellten Risikoanalysen und bewerteten Fähigkeiten des unbemannten Luftfahrzeugs. Auf dieser Basis konnten die Luftverkehrskontrollstellen die Machbarkeit eines sicheren Flugs im zivilen Luftverkehr einschätzen. Frühere Studien der EDA beschränkten sich bislang auf den unteren Luftraum.

Auch wenn die German Heron TP ein militärisches Luftfahrzeug ist, berücksichtigen die Beteiligten zukünftige zivile Anwendungen. Die Ergebnisse des Projekts werden einen Rahmen für vergleichbare Vorhaben in Europa bilden: Sie zeigen Vor- und Nachteile bei der Anpassung und Integration von unbemannten Plattformen und vermitteln, wie etwaige Sicherheitslücken geschlossen werden können. Quelle:‘dlr.de‚.



WEF 2025: Luftraum-Beschränkungen

In Davos findet in der Zeit vom 20. bis zum 24. Januar 2025 das Weltwirtschaftsforum (WEF) statt. Um die Sicherheit zu garantieren, sind verschiedene Sicherheits-Massnahmen ergriffen worden. Unter anderem ist in der Zeit vom 17. bis 25. Januar die freie Benützung des Luftraums und der Flugplätze in der Region Davos eingeschränkt. Der Bundesrat beauftragte die Luftwaffe mit der Wahrung der Lufthoheit.

In einem Radius von 25 nautischen Meilen (rund 47 Kilometer) um das Zentrum von Davos wird der Flugverkehr über schweizerischem Hoheitsgebiet eingeschränkt. Ähnliche Beschränkungen gelten für grenznahe Gebiete in Österreich und Italien. An- und Abflüge zu den Flugplätzen innerhalb der Sicherheitszone unterliegen besonderen Regeln und Verfahren, welche die Luftwaffe in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Zivilluftfahrt erarbeitet hat.

Für die innerhalb der R-Area gelegenen Plätze Bad Ragaz, Balzers und Samedan gelten spezielle Regeln und Verfahren für den Flugbetrieb. Alle Flüge zu und von diesen Flugplätzen bedürfen einer vorherigen Bewilligung durch die Luftwaffe.

Die andern Luftraumbenutzer sind folgenden Beschränkungen unterworfen:

Der Betrieb mit Modellflugzeugen, Drohnen und Fesselballonen ist in einem Bereich zwischen Davos Monstein über den Wolfgangpass ins Prättigau bis Schiers vom 17. bis 25. Januar 2025 eingeschränkt. Details sind auf der Drohnenkarte ab dem 15.1.2025 verfügbar.

Flüge mit Deltaseglern oder Gleitschirmen sind am 17. Januar sowie vom 20. bis 25. Januar 2025 eingeschränkt. Details sind auf der Webseite des Hängegleiterverbandes verfügbar.

Die detaillierten Informationen sind den offiziellen Publikationen (VFR Manual SUP, NOTAM, DABS, s. weiterführende Informationen) zu entnehmen. Quelle: ‚bazl.admin.ch‚.

China verkauft seinen Himmel

In China wird jetzt Luft verkauft: Als erste Stadt hat die Hauptstadt Jinan der ost-chinesischen Provinz Shandong ihren Luftraum verkauft. Genauer gesagt, der etwas westlich gelegene Bezirk Pingyin County. Für 924 Millionen Yuan (etwa 119 Millionen Euro) wurde eine 30-jährige Konzession zur Entwicklung und Verwaltung von Projekten der Low Altitude Economy (LAAE) an die Shandong Jinyu General Aviation Co., Ltd. vergeben. Die Konstruktion dieser Auktion wirft Fragen auf: Zwar wird die Maßnahme als Vorstoß in ein innovatives Wirtschaftsfeld gefeiert, doch untersteht die Jinyu Aviation direkt dem Pingyin County Finance Bureau. Es entsteht der Eindruck, dass hier öffentliche Gelder auf Umwegen umgeleitet werden, anstatt echte Investoren einzubinden.

China: Milliardenmarkt – die chinesische Vision der LAAE
China hat in den letzten Jahren erheblich in die LAAE investiert. Bis Ende August 2023 waren laut der Civil Aviation Administration of China (CAAC) mehr als 1,11 Millionen zivile Drohnen registriert – ein Anstieg von 16 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Zudem wurden 182.000 Lizenzen für Drohnenpiloten und über 17.000 Unternehmen im Drohnen-Sektor registriert. Diese Zahlen zeigen, wie weit die Infrastruktur bereits ausgebaut ist, und verdeutlichen das Potenzial für weiteres Wachstum. Zwischen Januar und August 2023 verzeichneten zivile Drohnen mehr als 16,8 Millionen Flugstunden, ein klares Indiz für die zunehmende Bedeutung dieser Branche.

Das wirtschaftliche Potenzial, das in der LAAE gesehen wird, ist ebenso ambitioniert wie umstritten. Eine 2023 veröffentlichte Analyse der International Digital Economy Academy (IDEA) in Shenzhen schätzt, dass dieser Sektor bis 2025 einen Beitrag von bis zu 5 Billionen Yuan (rund 700 Milliarden US-Dollar) zur chinesischen Wirtschaft leisten könnte. Laut der chinesischen Luftfahrtbehoerde CAAC überstieg die Low Altitude Airspace Economy bereits 2023 ein Volumen von 500 Milliarden Yuan und könnte bis 2035 auf 3,5 Billionen Yuan anwachsen. Diese Zahlen wecken Begehrlichkeiten, werfen aber auch Fragen nach der Realisierbarkeit auf. Ist die Nachfrage wirklich groß genug, um solche Wachstumsprognosen zu stützen?

LAAE: Ideen für eine funktionierende Infrastruktur
Die Anwendungen innerhalb der LAAE sind vielseitig: Drohnenlogistik für den E-Commerce, wie sie von JD.com und Meituan getestet wird, oder eVTOLs (elektrische Senkrechtstarter), die den städtischen Verkehr entlasten sollen. Der Autohersteller XPeng hat bereits ein fliegendes Auto vorgestellt. Besonders spannend ist Shanghais Plan, bis 2027 rund 400 Flugrouten im urbanen Luftraum zu etablieren. Gleichzeitig bleibt fraglich, ob diese Entwicklungen flächendeckend umgesetzt werden können. Die regulatorischen Anforderungen und die technologische Umsetzung stehen noch am Anfang. Stabilität, Reichweite und Sicherheitsstandards für Drohnen und Fluggeräte sind weiterhin Baustellen.

„The Next Big Thing” oder Milliardengrab?
Ein interessanter Aspekt der chinesischen Low Altitude Economy ist ihr Fokus auf ein wohlhabenderes Klientel, zumindest im Bereich des Personentransports. Der Einsatz von eVTOLs, die sowohl technologisch anspruchsvoll als auch infrastrukturell aufwendig sind, wird deutlich teurer sein als herkömmliche Verkehrsmittel wie Autos oder öffentliche Verkehrsmittel. Dabei ist besonders vor dem Hintergrund zu sehen, dass Helikopter in chinesischen Megastädten fast völlig fehlen – ein deutlicher Kontrast zu Hongkong, wo regelmäßig Hubschrauber über die Skyline fliegen. In Beijing, Shanghai oder Shenzhen sind sie selten zu sehen, abgesehen von besonderen Anlässen wie dem Formel-1-Grand-Prix in Shanghai. Die Low Altitude Economy bleibt eine spannende Wette auf die Zukunft. Sie könnte sich als das „next big thing“, der nächste große Wirtschaftssektor entpuppen, der die Art und Weise verändert, wie wir Mobilität und Logistik wahrnehmen. Doch ebenso besteht das Risiko, dass sie zu einem Milliarden-Grab für Investoren wird, wenn Nachfrage, Technologie oder regulatorische Rahmen-Bedingungen nicht wie erhofft zusammenfinden. Geht Chinas Wette auf die LAAE genauso auf, wie bei den Elektroautos? Angesichts des absehebaren Handelskriegs mit den USA braucht China umso mehr funktionierende Geschäftsmodelle. Quelle: ‚Finanzmarktwelt‚.

Was ist „FASST“?

Bis im Jahr 2035 soll ein vollständig vernetzter Luftraum geschaffen werden, in dem den Luftraumnutzenden und der Luftraumüberwachung Echtzeitdaten zur Verfügung stehen werden.

Das Prinzip «See, sense and avoid»: Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) will die elektronische Sichtbarkeit (e‑Conspicuity) von Luftfahrzeugen im Schweizer Luftraum verbessern, um das Risiko von gefährlichen Begegnungen zu senken und die Grundlagen für eine Digitalisierung und Optimierung des Luftraums zu schaffen. Das Projekt Future Aviation Surveillance Services and Technologies in Switzerland (FASST-CH) wurde ins Leben gerufen, um die Zukunft der Überwachungsdienste (SUR) in der Form einer Roadmap zu beschreiben und unterstützende Technologien zu identifizieren, die mit der Strategie und den Initiativen von AVISTRAT-CH für 2035 übereinstimmen.

FASST-CH, an dem zahlreiche Stakeholder beteiligt sind, wird sich auch mit alternativen Lösungen zum Transponder befassen, um eine nationale Verpflichtung im Luftraum E zu unterstützen. Die Suche nach Synergien und die Abstimmung mit bestehenden internationalen Initiativen ist ebenfalls von wesentlicher Bedeutung und wird den Nutzen für Stakeholder weiter erhöhen, während zugleich der Aufwand minimiert wird.

Kurzfassung:

  • Das BAZL will die elektronische Sichtbarkeit (e‑Conspicuity) der Luftraumnutzenden verbessern, um die Sicherheit zu erhöhen.
  • Auftrag des Projekts FASST-CH: Definition eines Roadmap für Luftraumüberwachungsdienste und unterstützende Technologien bis 2035.
  • Die Umsetzung sieht in einer ersten Phase ein i‑Conspicuity-Ökosystem bis 2028 vor: obligatorische e‑Conspicuity im Luftraum E, Förderung der e‑Conspicuity für Luftraumnutzende durch bestehende und neue Technologien sowie Einrichtung einer Bodeninfrastruktur.
  • e‑Conspicuity (elektronische Sichtbarkeit) ist ein Oberbegriff für eine Reihe von Technologien, die Pilotinnen und Piloten helfen können, andere Luftfahrzeuge im gleichen Luftraum besser wahrzunehmen. Elektronisch sichtbar zu sein, kann als wirksame Sicherheitsmassnahme erachtet werden.
  • i‑Conspicuity (interoperable Sichtbarkeit) bezeichnet die Fähigkeit verschiedener e-Conspicuity-Systeme, nahtlos miteinander zu kommunizieren, sodass alle mit solchen Systemen ausgestatteten Luftfahrzeuge unabhängig von der jeweils verwendeten Technologie elektronisch sichtbar sind. Quelle: ‚BAZL‚.

Fluglotsinnen und Fluglotsen gesucht

Startfrei zur Karriere als Fluglotsin oder Fluglotse. Austro Control sucht laufend Bewerber:innen für diesen verantwortungsvollen Job. Bewerbungen sind jederzeit möglich.

Fluglotsinnen und Fluglotsen sind verantwortlich für die Sicherheit im österreichischen Luftraum. Sie geben Flugroute und Flughöhe vor, erteilen die Starterlaubnis, geben die Freigabe zur Landung und sorgen dafür, dass Flugzeuge sich nie zu nahe kommen.

Gesucht werden junge Menschen mit Matura, die gerne im Team arbeiten, ein gutes räumliches Vorstellungsvermögen haben und stressresistent sind. Voraussetzung für die Aufnahme ist das Bestehen eines mehrstufigen Auswahlverfahrens mit abschließendem Assessment-Center und ein positiver fliegerärztlicher Medical-Check. Die Ausbildung dauert rund drei Jahre und findet im Austro Control-Ausbildungszentrum in Wien statt. Austro Control nimmt bis zu 40 Trainees pro Jahr auf.

Bewerbungen sind jederzeit möglich: www.startfrei.at Quelle: ‚austrocontrol.at‚.

Future Aviation Surveillance Services and Technologies in Switzerland (FASST-CH)

  • Das BAZL will die elektronische Sichtbarkeit (e‑Conspicuity) der Luftraumnutzenden verbessern, um die Sicherheit zu erhöhen.
  • Auftrag des Projekts FASST-CH: Bis 2035 soll eine Roadmap für Luftraumüberwachungsdienste und unterstützende Technologien definiert werden.
  • Die Umsetzung sieht in einer ersten Phase ein i‑Conspicuity-Ökosystem bis 2028 vor: obligatorische e‑Conspicuity im Luftraum E, Förderung der e‑Conspicuity für Luftraumnutzende durch bestehende und neue Technologien sowie Einrichtung einer Bodeninfrastruktur.
  • Bis im Jahr 2035 soll ein vollständigvernetzter Luftraum geschaffen werden, in dem den Luftraumnutzenden und der Luftraumüberwachung Echtzeitdaten zur Verfügung stehen werden.

Das Prinzip «See, sense and avoid»: Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) will die elektronische Sichtbarkeit (e‑Conspicuity) von Luftfahrzeugen im Schweizer Luftraum verbessern, um das Risiko von gefährlichen Begegnungen zu senken und die Grundlagen für eine Digitalisierung und Optimierung des Luftraums zu schaffen.

Das Projekt Future Aviation Surveillance Services and Technologies in Switzerland (FASST-CH) wurde ins Leben gerufen, um die Zukunft der Überwachungsdienste (SUR) in der Form einer Roadmap zu beschreiben und unterstützende Technologien zu identifizieren, die mit der Strategie und den Initiativen von AVISTRAT-CH für 2035 übereinstimmen.

FASST-CH, an dem zahlreiche Stakeholder beteiligt sind, wird sich auch mit alternativen Lösungen zum Transponder befassen, um eine nationale Verpflichtung im Luftraum E zu unterstützen. Die Suche nach Synergien und die Abstimmung mit bestehenden internationalen Initiativen ist ebenfalls von wesentlicher Bedeutung und wird den Nutzen für Stakeholder weiter erhöhen, während zugleich der Aufwand minimiert wird.

Die drei Projektphasen

  • e‑Conspicuity (elektronische Sichtbarkeit) ist ein Oberbegriff für eine Reihe von Technologien, die Pilotinnen und Piloten helfen können, andere Luftfahrzeuge im gleichen Luftraum besser wahrzunehmen. Elektronisch sichtbar zu sein, kann als wirksame Sicherheitsmassnahme erachtet werden.
  • i‑Conspicuity (interoperable Sichtbarkeit) bezeichnet die Fähigkeit verschiedener e-Conspicuity-Systeme, nahtlos miteinander zu kommunizieren, sodass alle mit solchen Systemen ausgestatteten Luftfahrzeuge unabhängig von der jeweils verwendeten Technologie elektronisch sichtbar sind. Quelle:‘bazl.admin.ch‚.

Großbritannien gestaltet Luftraum komplett um

2,6 Millionen Flüge kreuzen pro Jahr durch britischen Luftraum. Das Netz aus Luftstraßen stammt größtenteils noch aus den 1950er Jahren. Eine neue Behörde soll den britischen Luftraum für eine effizientere Nutzung neu einteilen – und befasst sich direkt mit dem verkehrsreichsten Bereich.

UK Airspace Design Service: Großbritannien setzt mit einer neuen Behörde zur „größten Umgestaltung des britischen Luftraums seit 70 Jahren“ an.

Ein Team aus Luftfahrtexperten werde zusammen mit Flughäfen daran arbeiten, „die Art und Weise zu verbessern, wie Flugzeuge in britischem Luftraum operieren“, teilte die britische Luftfahrtbehörde CAA mit. Der Umbau des Luftraums soll CO2- und Lärm-Emissionen und Verzögerungen reduzieren.

Das aktuelle System stößt an seine Grenzen, im Juli verzeichnte Großbritannien mit 8.239 Flügen an einem Tag einen neuen Spitzenwert. „Ein Großteil unseres heutigen Luftraums wurde in den 1950er Jahren entworfen, als es noch viel weniger Flüge gab und die Flugzeuge mit Hilfe von Funkbaken navigierten“, sagte CAA-Direktor Rob Bisthon.

Erste Phase: London

Die neue Behörde werde für „eine effizientere Nutzung des begrenzten Luftraums im Vereinigten Königreich“ auch neue Steig- und Sinkflugprofile einplanen und so Warteschleifen vor Flughäfen reduzieren. Auch Drohnenkorridore und der Betrieb von Raumfahrzeugen sollen berücksichtigt werden.

Als erstes werde sich der UK Airspace Design Service der Umgestaltung des „stark frequentierten“ Luftraums über London und im Südwesten widmen, sagte Bishton. „Verspätungen in London wirken sich oft unmittelbar auf den Rest des Landes aus.“ Quelle: ‚aero.de‚.

Grenzenloser Himmel über Europa

Künftig will die EU bei der Verwaltung des Luftraums enger zusammenarbeiten. Nach langen Debatten hat das Parlament nun eine Reform beschlossen. Damit sollen Flüge günstiger und umweltfreundlicher werden – und sogar kürzer.

„Jeder zweiter Flug war in diesem Sommer verspätet“, so der EU-Kommissar für Umweltschutz, Wopke Hoekstra. Schuld daran war nicht das Wetter und nicht der Personalmangel. Die vielen nationalen Flugsicherungen sind das Hauptproblem für den Stau am Himmel, hieß es bereits vor der Abstimmung im Europaparlament in Straßburg. Dieser sei wie ein komplizierter „Fleckenteppich“, sagte die österreichische Abgeordnete Sophia Kircher. Noch deutlicher wurde der EU-Abgeordnete Jens Gieseke: „Nur sieben nationale Flugsicherungen haben 85 Prozent dieser Verspätungen verursacht.“

Schengen am Himmel“ ist das Ziel
Während man also am Boden schon lange kreuz und quer durch Europa fährt, ohne zu merken, dass man gerade eine Grenze passiert hat, betreten die Piloten jedes Mal Neuland. Vielleicht kann man es sich am ehesten vorstellen, wie es war, als noch überall mit eigenem Geld bezahlt wurde und jede Bank eigene Vorschriften und Gebühren hatte: Die „Umtauscher am Himmel“ sind die Fluglosten, die die Flugzeuge wie einen Staffelstab von Land zu Land leiten. 37 verschiedene Flugsicherungsorganisationen gibt es in Europa, von denen einige fünf Mal so teuer sind wie andere, stellt die EU fest. Die Folge: Die Fluggesellschaften berücksichtigen das bei ihren Flugrouten.

Es wird also nicht immer der kürzeste, sondern eben auch der günstigste Weg gewählt, 49 Kilometer sei jeder Flug im Schnitt länger, als die direkte Luftlinie. All dies führt auch zu einer höheren Luftverschmutzung – und die will die EU-Kommission auf jeden Fall vermeiden. Schließlich will man bis 2050 klimaneutral sein und das geht nicht ohne den Flugverkehr. Schengen am Himmel, das ist das Ziel.

Flugsicherungen bekommen Vorgaben
Doch die Mitgliedstaaten verteidigen ihre Kontrolle am Himmel sehr viel verbissener als auf der Straße. 2004, also vor 20 Jahren, wurde die Initiative für einen einheitlichen Luftraum gestartet. Das Gesetz, über das die Abgeordneten jetzt endgültig abgestimmt haben, ist zehn Jahre alt, so Umweltkommissar Hoekstra in Straßburg. „Und glauben sie mir, das war keine leichte Aufgabe.“ Kritiker sagen, das Gesetz habe über die Jahre an Biss verloren, außerdem könne es zu steigenden Kosten führen. Es ist auf jeden Fall komplex. Vereinfacht gesagt, bekommen die Flugsicherungen Vorgaben, die sie einhalten müssen. Diese Ziele betreffen zum Beispiel die Bereiche Sicherheit, Verspätungen, Kosten und Technologie. Durch die Reform soll die Kooperation dabei enger werden.

Flüge sollen kürzer und umwelfreundlicher werden
Die Systeme, die verwendet werden, sind zum Teil völlig unterschiedlich und veraltet. Kontrolliert werden soll das neue System durch „Eurocontrol“. Diese internationale Organisation wurde bereits in den 1960er-Jahren gegründet mit genau dem Ziel, den Himmel über Europa optimal zu steuern.

Doch viele europäische Länder wollten ihre Flugsicherung nicht an „Eurocontrol“ abgeben. Frankreich aus Sicherheitsgründen, Irland waren die Gehälter zu hoch. Jetzt also ein neuer Anlauf. Der EU-Abgeordnete Gieseke fasste die Vorteile noch einmal zusammen: „Wir können Flüge, sicherer, kürzer, umweltfreundlicher und erschwinglicher für den Durchschnittsbürger der Europäischen Union machen. Wir haben hier ein riesiges Potential.“ Und auch die Fluglosten hätten jetzt bessere Arbeitsbedingungen und weniger Stress, weil sie mit ihren Nachbarn zusammenarbeiten.

Die Zeit drängt jedenfalls, denn der Himmel wird immer voller. 700 Millionen Menschen flogen im vergangenen Jahr nach Mallorca, Madrid oder München, das ist nahezu Vor-Corona-Niveau. Dazu kommen Transportflugzeuge mit Päckchen aus China und Drohnen für militärische Zwecke. Das neue System wird aber erst im nächsten Jahrzehnt, also frühestens 2030 starten. Quelle: ‚Tagesschau.de‚.

75 Vorfälle mit Drohnen

Drohnen dürfen nur in gebührendem Abstand zu Flughäfen aufsteigen, schon weil sie die Lotsen ablenken können. Trotzdem kommen sie deutschen Airports oft nahe. Im deutschen Luftraum hat es im ersten Halbjahr dieses Jahres 75 gemeldete Behinderungen durch Drohnen gegeben. Im Vorjahreszeitraum waren es 72 Vorfälle, wie die Deutsche Flugsicherung (DFS) in Langen bei Frankfurt auf Anfrage mitteilte. Insgesamt hatte es im Vorjahr 151 Behinderungen durch Drohnen gegeben.

77 Prozent der Behinderungen in diesem Jahr ereigneten sich im Großraum eines Flughafens. Die DFS verzeichnete zehn Ereignisse am größten deutschen Flughafen in Frankfurt. Es folgen die Flughäfen Berlin mit neun und Köln/Bonn mit sieben Meldungen, gefolgt von Hamburg und Düsseldorf mit sechs respektive fünf Vorfällen.

Sichtungen von Drohnen können dazu führen, dass der An- und Abflugbetrieb an Flughäfen eingestellt werden muss, wie ein Sprecher der DFS sagte. Insbesondere, wenn sie im Anflugbereich gesehen werden, wie es weiter hieß.

Lotsen und Piloten abgelenkt

Die Flugsicherung geht bereits bei einer Sichtung einer Drohne davon aus, dass der reguläre Flugverkehr behindert wird, weil Lotsen und Piloten abgelenkt werden könnten. Von ihnen kommt die Masse der Meldungen.

In Deutschland sind Drohnenflüge in der Nähe von Start- und Landebereichen von Flughäfen verboten – es muss mindestens ein Abstand von 1,5 Kilometer eingehalten werden. Drohnenflüge an Flughäfen gelten strafrechtlich als gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr und werden mit Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren geahndet. Quelle: ‚spiegel.de‚.

Luftraumverstösse über den Zentralalpen

Liebe Segelfliegerinnen und Segelflieger,

es erreichen uns anhaltend und sogar vermehrt Meldungen über Luftraumverletzungen durch Segelflieger in den Zentralalpen, wobei sowohl Naturschutz- als auch militärische Sperrgebiete ohne die erforderliche Genehmigung bzw. Freigabe durchflogen werden. Appelle an die Gemeinschaft, diese Verstöße zu vermeiden, bleiben offenbar ungehört, sodass leider von Vorsatz auszugehen ist. Ein Unrechtsbewusstsein ist offenbar auch nicht vorhanden, denn viele dieser Flüge werden auch noch bei weglide und im OLC hochgeladen. Und wenn es kein mangelndes Unrechtsbewusstsein ist, kann es nur mangelhafte Flugvorbereitung sein. Beides ist völlig inakzeptabel.

Es ist absolut unsportlich, sich auf diese Weise im sportlichen Wettbewerb Vorteile zu verschaffen. Es ist ebenso unsportlich, das Risiko zu schüren, dass die involvierten Behörden irgendwann zu pauschalen Flugverboten greifen, um diesem Fehlverhalten einen Riegel vorzuschieben. Die Gemeinschaft aller Fliegerinnen und Flieger hätte darunter zu leiden. Und im Falle militärischer Sperrgebiete ist es darüber hinaus schlicht und ergreifend gefährlich und nicht nur nach meinem Verständnis „unfliegerisch“, nicht kalkulierbare Risiken sehenden Auges einzugehen. Ich appelliere eindringlich an die betroffenen Fliegerkameradinnen und Fliegerkameraden, sich unverzüglich regelkonform zu verhalten, um Schaden von unserem schönen Sport abzuwenden. Quelle: ‚Claus Cordes, Präsident des DAeC‚.

US-Luftfahrt will modernere FAA-Infrastruktur

Verschiedene Interessenvertretern der Luftfahrtindustrie haben sich schriftlich an die Luftfahrt-Vertreter im US-Kongress gewendet, um verstärkte Investitionen in das Budget für die Modernisierung der Flugsicherung der FAA zu erhalten. Darin wird die wirtschaftliche Bedeutung der Branche hervorgehoben, da die Luftfahrt mehr als fünf Prozent des US-BIP ausmacht. Es wird gefordert, mehr für den Erhalt und die Modernisierung des Flugsicherungssystems der FAA zu tun.

„Wir bitten die Bewilligungsbehörden, mit der FAA und allen Interessengruppen zusammenzuarbeiten, um das System durch zielgerichtete und vorhersehbare Mittel zu unterstützen, die in erster Linie aus dem AATF (Airport & Airway Trust Fund) stammen, um sicherzustellen, dass die FAA über einen Plan verfügt, um die nötigen Ressourcen für ein sicheres und effizientes Wachstum zu nutzen“, heißt es in dem Schreiben.

Die Zukunft der Flugsicherung hat früher zu Meinungsverschiedenheiten geführt, da einige Teile der Branche die Privatisierung des US-Systems forderten. Das aktuelle Schreiben ist ein Bekenntnis dazu, dass die FAA die Einrichtung der Wahl ist, um das nationale System zu beaufsichtigen. Die Interessenvertreter lobten die bereits geleistete Arbeit zur Bereitstellung von Finanzmitteln und zum Schutz des Luftraumsystems.

FRAIT – neuer free route-Luftraum

Mit einem Free Route Luftraum, der von Österreich bis nach Nord-Mazedonien reicht und jetzt um Italien erweitert wurde, werden Flugstrecken entscheidend verkürzt und Emissionen reduziert. Bei einem internationalen Zusammentreffen in Wien wurde der neue Freeroute-Airspace präsentiert.

Mit der Verbindung des South East Common Sky Initiative Free Route Airspace (SECSI FRA) – von Österreich, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien und Slowenien mit dem Free Route Airspace Italy (FRAIT) einer der größten Free Route Lufträume Europas etabliert. Durch eine Verkürzung der Flugstrecken wird eine Reduktion der CO2-Emissionen von rund 30.000t im Jahr erreicht.

Direkte Streckenführungen in der Reiseflughöhe ohne Umwege – das ist Free Route. Für Airlines bedeutet das weniger Treibstoffverbrauch, für Passagiere eine geringere Flugzeit und für die Umwelt einen deutlichen Rückgang bei den Emissionen. Je größer die Free Route Lufträume also je mehr nationale Lufträume sie umfassen, desto größer die positiven Auswirkungen.

Die Verbindung der beiden Free Route Lufträume wurde von Austro Control Geschäftsführerin Elisabeth Landrichter und Austro Control Geschäftsführer Philipp Piber gemeinsam mit dem CEO der kroatischen Flugsicherung Croatia Control Mario Kunovec-Varga, dem CEO von Slovenia Control Srecko Jansa, dem Geschäftsführer der bosnischen Flugsicherung Davorin Primorac und dem COO der italienischen Flugsicherung ENAV Maurizio Paggetti im Rahmen eines internationalen Zusammentreffens in Wien vorgestellt. Quelle: ‚AustroControl‚.

U-Space-Luftraum vor Umsetzung

Die Vorbereitungen zur Einrichtung des ersten U-Space-Luftraums in der Schweiz kommen voran. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. Juni 2024 die Revisionen von Verordnungen verabschiedet. Damit soll das von der Schweiz am 24. November 2022 übernommene Regulierungspaket der Europäischen Union für den U-Space umgesetzt und konkretisiert werden. U-Spaces ermöglichen die sichere Integration von Drohnen in den bestehenden Luftraum und erleichtern komplexe Einsätze.

Sowohl die Zahl der zivilen Drohnen als auch die Komplexität deren Betriebs sind in den vergangenen Jahren markant gestiegen. Ausgelöst durch diese Entwicklung und zur Aufrechterhaltung eines hohen Sicherheitsniveaus wurde es immer dringlicher, die Einbindung der Drohnen in den Luftraum zu regeln und zu verbessern.

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat nun die Möglichkeit, spezielle Lufträume, sogenannte U-Spaces, zu implementieren. Darin können zugelassene Anbieterinnen (U-Space Service Providers, USSP) digitale und hochautomatisierte U-Space-Dienste für die Drohnenbetreiberinnen und Drohnenbetreiber erbringen. Dadurch wird ein effizientes Management von komplexen Drohneneinsätzen sichergestellt. Das bringt die Betreiberinnen und Betreibern deutliche Vorteile.

U-Space-Dienste erleichtern überdies die Planung der Flüge. Sie erhöhen die Sicherheit, indem sie der Drohnenpilotin oder dem Drohnenpiloten in Echtzeit umfassende Informationen über den Flugverkehr in der Umgebung zur Verfügung stellen, in der sich die Drohne gerade bewegt. Von den neuen Lufträumen werden vor allem komplexe Drohneneinsätze sowie Flüge ausserhalb der Sichtweite profitieren.

Das BAZL hat in den letzten Jahren die Umsetzung eines ersten U-Space-Luftraums vorbereitet. Der Bundesrat hat nun die revidierten Verordnungen über den Flugsicherungsdienst (VFSD) und über die Gebühren des BAZL (GebV-BAZL) genehmigt. Zu den gesetzlichen Grundlagen gehört zudem die ebenfalls revidierte Verordnung über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien (VLK), für die das Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) zuständig ist. Diese Anpassungen im Schweizer Recht dienen dazu, Rollen und Verantwortlichkeiten der an der Einrichtung von U-Spaces Beteiligten zu klären. Sie treten am 1. August 2024 in Kraft. Quelle: ‚BAZL‚.

Tour de France 2024

Die 111. Tour de France findet seit Samstag, 29. Juni bis Sonntag, den 21. Juli statt. Die FFVP fordert alle (Chefpiloten, Fluglehrer oder Piloten) auf, die Regeln für den Überflug der Tour de France (mindestens 1000 m/Boden) und ihrer ZRTs in Berggebieten (Alpen, Pyrenäen) in Erinnerung zu rufen und zu beachten. Wir empfehlen Ihnen, die Strecke am Tag des Rennens zu meiden, um die Flugzeuge und Hubschrauber, die über das Rennen berichten, nicht zu stören. Der Tour-Hubschrauber ist mit einem Power Flarm ausgestattet, der von der französischen FFVP zur Verfügung gestellt wird. Die im AIC verfügbaren Informationen finden Sie hier auf der SIA-Website. Quelle: ‚FFVP‚.

Flugverbote während Ukraine-Konferenz

Am 15. und 16. Juni 2024 findet auf dem Bürgenstock eine hochrangige Konferenz zum Frieden in der Ukraine statt. Um die Sicherheit zu gewährleisten, hat der Bundesrat die vorübergehende Einschränkung zur Benutzung des Luftraumes rund um den Bürgenstock (LSR91) sowie weitere Sicherheitsmassnahmen beschlossen. Unter anderem ist in der Zeit vom 13. Juni, 08:00 Uhr bis und mit 17. Juni, 20:00 Uhr Ortszeit die freie Benützung des Luftraums in einem Umkreis von 25NM resp. 46.3Km und der Flugplätze in dieser Zone erheblich eingeschränkt. Die Luftwaffe stellt den Luftpolizeidienst und eine verstärkte Luftraumüberwachung sicher.

In einem Radius von 25 nautischen Meilen (rund 47 Kilometer) um den Bürgenstock (NW) gilt für den VFR- sowie nicht kommerzieller IFR-Flugverkehr ein generelles Flugverbot. (VFR, IFR non commercial, Joining, Leaving, Special Flights, Training, Glider). Flüge mit Hängegleitern, Gleitschirmen und Deltaseglern sowie Modellflugzeugen und Drohnen unterliegen speziellen Regelungen.

Geschlossene Flugplätze für sämtlichen VFR-Verkehr:
Kägiswil (LSPG), Haltikon (LSXN), Hausen am Albis (LSZN), Luzern-Beromünster (LSZO), Buttwil (LSZU), Triengen (LSPN), Schattenhalb (LSXC) sowie Schindellegi (LSXS).

Offene Flugplätze mit Auflagen:
An- und Abflüge zu den Flugplätzen Erstfeld und Buochs innerhalb der Sicherheitszone unterliegen besonderen Regeln und Verfahren, welche die Luftwaffe in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Zivilluftfahrt erarbeitet hat.

Die Einschränkungen in der LSR91 werden in Abhängigkeit der Beurteilung der Bedrohungslage aktiviert. Die Schweizer Luftwaffe behält sich vor, Änderungen oder Verschärfungen auch kurzfristig vorzunehmen.

Jahrespressekonferenz der DFS

Nach Corona erholt sich der Luftverkehr nach und nach vom Verkehrseinbruch, doch schon seit 2022 wirken neue und teilweise unerwartete Ereignisse auf die Arbeit der Fluglotsinnen und Fluglotsen ein. Der Krieg in der Ukraine, verbunden mit großflächigen Luftraumsperrungen unter anderem in Russland, Belarus, Moldau und der Ukraine beeinflusst die Verkehrsströme in Europa nach wie vor. Damit einher geht ein deutlicher Anstieg um mindestens 15-20 Prozent des militärischen Flugverkehrs. Außerdem finden mit der NATO-Übung Tiger Meet und der Fußball-EM 2024 große Events im ohnehin schon dicht beflogenen deutschen Luftraum statt. „Diese Herausforderungen meistert die DFS mit hervorragender Sicherheitsbilanz und solider Pünktlichkeit. Wir leisten gute Arbeit, dieses Feedback erhalten wir stetig von unseren nationalen und internationalen Partnern“ so Arndt Schoenemann, Vorsitzender der Geschäftsführung der DFS heute in Langen.

Zukunft des weltweiten Luftverkehrs
In den kommenden Jahren erwartet der DFS-Chef jedoch enorme Veränderungen weltweit, auch diese werden Auswirkungen auf die Arbeit der Flugsicherung haben. „Wir sehen eine stark wachsende Mittelschicht in Schwellenländern, umfangreiche Flugzeugbestellungen aus diesen Regionen und auch von anderen namhaften Airlines. Das lässt für mich nur einen Schluss zu: Wir müssen uns an der Vielzahl neuer Anforderungen, eben auch an diesem Verkehrswachstum viel stärker als bisher technologisch orientieren.“

Situation in Deutschland
Der deutsche Luftraum ist rund 390.000 Quadratkilometer groß, das sind drei Prozent des europäischen Luftraums. Doch jeder dritte Flug ist hier unterwegs und wird von der DFS überwacht. Ähnlich intensiv genutzte Lufträume sind weltweit selten. Für die Überwachung ist neben hochqualifiziertem Personal vor allem modernste Technik essenziell. Was sie in diesen Themenfeldern unternimmt, stellt die DFS heute vor.

DFS als attraktiver Arbeitgeber und technologischer Taktgeber
Für rund 140 Fluglotsinnen und Fluglotsen, die jährlich eingestellt werden, benötigt das Unternehmen über 7.000 Bewerbungen. In Zeiten von Fachkräftemangel gelingt es jedoch dank intensiven Recruitings, geeignete junge Menschen zu finden und einzustellen. Im operativen Bereich setzt die DFS verstärkt auf Digitalisierung und Automatisierung, unter anderem durch vorausberechnete Flugverläufe in sogenannten Trajektorien-basierten Flugsicherungssystemen. Projekte der flexiblen Architektur dieser Systeme fördert die DFS ebenso wie den Ausbau der breitbandigen Bord-Boden-Kommunikation. Als erste Flugsicherung weltweit befasst sie sich mit der Virtualisierung ihrer Systeme, das heißt einer Verlagerung zentraler Dienste in die Cloud. Da die DFS kritische Infrastrukturen betreibt, gilt der Datensicherheit besonderes Augenmerk. „Wir werden international als technologischer Taktgeber wahrgenommen – das ist uns Verpflichtung. Nur so sind die zu erwartenden Zuwächse sowie die Anforderungen an klima- und lärmschonenden Luftverkehr bei weiter ansteigenden militärischen Aktivitäten der kommenden Jahre zu bewältigen.“

Keine Entlassungen in der Coronakrise – gute Tarifeinigung
Auf das Jahr 2023 und die erste Hälfte des laufenden Jahres schaut der DFS-Chef zufrieden zurück. Auch die aktuelle Tarifeinigung, die nach zwei Jahren intensiver Verhandlungen vor wenigen Tagen abgeschlossen wurde, bezeichnet er ausdrücklich als gemeinsam mit dem Tarifpartner erzielten Erfolg. Das Niveau der Verkehrszahlen vor der Coronakrise erwartet der CEO der DFS frühestens im Jahr 2027. „Wir haben die Coronakrise gut gemeistert und vorausschauend kein Personal entlassen. Das heißt, dass wir kontinuierlich mit einem qualifizierten und engagierten Team arbeiten können – wir sind gerüstet.“

Militärübung Tiger Meet und Fußball-EM
Vom 3. bis zum 13. Juni findet im norddeutschen Luftraum die NATO-Übung „Tiger Meet“ statt. Mehr als 70 Kampfjets und Hubschrauber aus 15 Nationen nehmen teil, darunter je sechs Eurofighter und Tornados der Deutschen Luftwaffe. Die DFS bringt dabei nach „Air Defender“ im vergangenen Jahr erneut ihre zivil-militärische Expertise ein.

Auch die Fußball-EM 2024 sorgt für zusätzlichen Luftverkehr und viel Vorbereitungs-Arbeit für die Experten der Flugsicherung. „Wir freuen uns auf dieses sportliche Großereignis. Wir werden dafür sorgen, dass Mannschaften, Organisatoren und Gäste sicher zu den Austragungsorten und wieder nach Hause fliegen. Auch in der Luft wird Deutschland ein toller Gastgeber sein“ beschließt Arndt Schoenemann, Vorsitzender der Geschäftsführung der DFS, die Pressekonferenz.

Zahlen, Daten, Fakten
Rund 2,83 Millionen Flüge verzeichnet die DFS für 2023 über Deutschland. Bis einschließlich Mai 2024 waren es 1,13 Millionen Flüge – ein Plus von 6,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Die DFS-Prognosen für 2024 erwarten knapp drei Millionen Flüge im Bereich der Streckenkontrolle (90 Prozent gegenüber 2019), für An-/Abflüge werden 1,7 Millionen erwartet (78 Prozent). Die Pünktlichkeit wurde im ersten Halbjahr 2024 um 50 Prozent gegenüber dem Vorjahr verbessert: Sie beträgt aktuell durchschnittlich 0,36 Minuten Delay pro Flug. Quelle: ‚DFS, Deutsche Flugsicherung‚.

Neugestaltung der TMA Zürich – Update

Version 5.2, die von einem kleinen Expertenteam (Skyguide, BAZL, Segelflugverband und Aopa) entworfen wurde, ist nun bekannt. Sofern Deutschland keine grösseren Vorbehalte hat, wird diese so in die öffentliche Vernehmlassung (spätestens im September) gehen und dann per März 2025 umgesetzt werden. Quelle: ‚SHV‚.

Durchbruch beim einheitlichen europäischen Luftraum

Unterhändler von Europäischem Parlament und EU-Ratspräsidentschaft haben sich auf eine neue Verordnung für einen Single European Sky (SES) geeinigt. Über diese Reform wird seit gut zehn Jahren diskutiert. Der Kompromiss öffnet unter anderem die Tür für eine Staffelung von Luftraumgebühren, die den Einsatz nachhaltiger Treibstoffe (SAF) wirtschaftlich attraktiver machen können.

Nach rund zehn Jahren Verhandlungen gibt es Fortschritte beim Aufbau eines einheitlichen europäischen Luftraums. Unterhändler von Europäischem Parlament und EU-Ratspräsidentschaft haben sich auf den Text einer neuen Verordnung über den Single European Sky (SES 2+) geeinigt. Der Kompromiss muss noch von EP und EU-Ministerrat bestätigt werden, bevor er Gesetz werden kann. Hauptziel der neuen Verordnung ist ein effizienteres Luftraummanagement, das helfen soll, Kapazitäts-Engpässe zu vermeiden, kürzere Flugrouten zu wählen und damit Kosten und Treibhausgasemissionen einzusparen.

Allerdings tun sich die EU-Staaten traditionell schwer, nationale Kompetenzen beim Luftraummanagement aufzugeben. Eine 2013 vorgeschlagene Reform der SES-Verordnung scheiterte. Im September 2020 unternahm die EU-Kommission einen neuen Anlauf mit einem geänderten Vorschlag, doch auch über diesen streiten Parlament und Ministerrat bereits seit Jahren. Europaabgeordnete zeigten sich nach der unter belgischer Ratspräsidentschaft jetzt recht überraschend erzielten Einigung dann auch erleichtert, gleichzeitig aber auch ernüchtert über die erreichten Fortschritte.

Keine Pflicht zur Liberalisierung
So willigten die Mitgliedsstaaten schließlich ein, dass Air Traffic Service Provider wie etwa Lotsendienste neben einer Sicherheits- auch eine Bescheinigung über wirtschaftliche Solidität erhalten müssen. Dafür muss aber keine eigene Aufsichtsbehörde eingerichtet werden, wie im Gespräch war, sondern die für Sicherheitsprüfungen zuständigen Behörden können das mit übernehmen. Zudem müssen die Mitgliedsstaaten den Markt für Luftverkehrsmanagementdienste nicht liberalisieren. EU-Kommission und Parlament wollten zumindest die Versorgung mit bestimmten Daten, etwa über Verkehr im Luftraum oder Wetter oder Kommunikations-Dienstleistungen zwischen Airlines und deren Flugzeugen, für Wettbewerb öffnen.

Ebenfalls abgeblockt wurde vom Rat der Plan, dass eine neue Abteilung bei der EU-Luftfahrtsicherheitsagentur EASA, ein Performance Review Body (PRB), die nationalen Pläne zum effizienteren Luftraummanagement prüft und etwa auch Preise für die Luftraumnutzung festlegen kann. Diese Kompetenzen wollten die Staaten der EASA nicht geben, zumal sie und die Luftraumnutzer das neue Gremium bezahlen müssten. Nun wird zwar ein PRB eingerichtet, der allerdings nur eine beratende Rolle hat und aus dem EU-Haushalt finanziert wird.

Gestaffelte Gebühren für Luftraumnutzung
„Mit dem heutigen Trilogergebnis bleibt es im Wesentlichen beim Alten, nur wenige Verbesserungen konnten erreicht werden“, sagte der FDP-Europaabgeordnete Jan-Christoph Oetjen. Zu diesen zählt er neben dem PRB auch Vorgaben für effizientere Routenplanung, mit der sich die CO₂-Emissionen des Luftverkehrs und Verspätungen weiter reduzieren ließen. „Ich hätte mir jedoch weitaus stärkere Ambitionen bei der Marktöffnung und stärkere Kontrollmöglichkeiten gegenüber den nationalen Flugsicherungs-Organisationen gewünscht“, sagte Oetjen. Ähnlich äußerten sich auch Jens Gieseke (CDU) und Markus Ferber (CSU).

Positiv bewertet Oetjen, dass die Kommission Vorschläge machen soll, wie Gebühren für die Luftraumnutzung so gestaltet werden können, dass eine spritsparende Routenplanung und die Nutzung von nachhaltigen Treibstoffen (SAF) wirtschaftlich attraktiver werden. Eine solche Gebührenstaffelung könnte später durch delegierte Rechtsakte verbindlich gemacht werden. Auch der amtierende EU-Ratsvorsitzende, Belgiens Verkehrsminister Georges Gilkinet (Grüne), lobte diese Regelung. „Sie gibt den Mitgliedsstaaten auch mehr Möglichkeiten, die Belastungen durch die Luftfahrt zu begrenzen“, sagte Gilkinet. Quelle: ‚DVZ, Deutsche Verkehrs-Zeitung‚.

Fussball-Europameisterschaft

Während der Fußball-EM von Mitte Juni bis Mitte Juli ist mit erheblichen Einschränkungen für die Allgemeine Luftfahrt zu rechnen. Die Polizei informierte an der AERO Friedrichshafen über geplante Maßnahmen. Die Sicherheitslage mit Nahost- und Ukraine-Krieg und Bedrohungszenarien durch Einzeltäter stellt die Sicherheitsbehörden vor grosse Herausforderungen. Um die Sicherheit der EM-Spiele, der Teams und der Fans zu gewährleisten wird es u.a. nicht ohne Einschränkungen für die Allgemeine Luftfahrt gehen. Austragungsorte der UEFA EURO 2024 sind Berlin, Leipzig, Hamburg, Dortmund, Gelsenkirchen, Düsseldorf, Köln, Frankfurt, Stuttgart und München. Austragungsorte der UEFA EURO 2024 sind Berlin, Leipzig, Hamburg, Dortmund, Gelsenkirchen, Düsseldorf, Köln, Frankfurt, Stuttgart und München.

WEF Davos: keine Bestrafung für angebliche Luftraumverletzung

Ein Segelflug-Pilot wurde während des Davoser WEF (Weltwirtschaftsforum) von der Schweizer Luftwaffe abgefangen, weil er angeblich in die Flugverbotszone eindrang. Das Schweizer Bundesstrafgericht in Bellinzona hat den Fall kürzlich verhandelt und wegen zur geringfügiger Schuld von einer Bestrafung abgesehen. Der 75jährige Pilot flog am 20. Mai 2022 vom Startort Schänis aus mit seinem eigenen Motorsegler. Via Gufelstock bei Elm flog er bei gutem Wetter in Richtung Graubünden, bis er gemäss Anklageschrift der Bundesanwaltschaft um etwa 14 Uhr beim Piz Segnes in die WEF-Sperrzone flog. Die Armee bemerkte das Segelflugzeug auf ihrem Radar. Die Luftwaffe begleitete das Flugzeug laut Strafbefehl mit einem Kampfjet aus der Flugverbotszone hinaus – für die Kampfflieger ein Ernst-Einsatz.

Der langjährige Pilot will den Kampfjet aber gar nicht bemerkt haben. Und die Flugverbotszone will er auch nicht verletzt haben. «Ich hatte mich vor dem Flug gut vorbereitet und alle Bedingungen studiert», sagt er vor Gericht aus. «Ich bin überzeugt, alles richtig gemacht zu haben.» Er habe aus diesem Grund Einsprache gegen den ersten und zweiten Strafbefehl erhoben.

Die Richterin Sylvia Frei hält bei ihrer Urteilsverkündung fest: «Am Schuldspruch wegen fahrlässiger Verletzung von Verkehrssperren wird festgehalten». «Wenn nicht klar ist, wo genau die Grenze verläuft, ist zu erwarten, dass die Zone in einem entsprechend grosszügigen Abstand umflogen wird.» Und: «Von einer Bestrafung wird abgesehen, ebenso von einem Strafregistereintrag. Die Schuld ist zu geringfügig, um bestraft zu werden.» Die Verfahrenskosten von CHF 2’300.- bleiben grundsätzlich am Rentner hängen. Sie können aber auch geringer ausfallen, denn: «Wird seitens des Beschuldigten keine schriftliche Begründung des Urteils veranlasst, reduzieren sich die Verfahrenskosten auf CHF 1’550.-», erklärte die Richterin.