Der Motorflug-Verband der Schweiz wiederholt am Samstag, den 07. Dezember 2024, die erfolgreiche Informationsplattform für Interessierte an einer Fluglehrer-Ausbildung. Eine Teilnahme ist kostenlos und unverbindlich.
Es werden folgende Themen behandelt:
Generelle Struktur der verschiedenen Aufnahmeprüfungen
Der MFVS bietet seinen Mitgliedern diverse Seminare und Weiterbildungen an. Über anstehende Anlässe werden die Mitglieder jeweils über die Website und/oder über den MFVS Newsletter informiert. Quelle: ‚MFVS‚.
Autor: Guido Frey, IG Fliegen ohne Flugleiter, Paderborn. In einer kleinen, nicht repräsentativen, telefonischen Umfrage unter den Behörden ergab sich zum Theme „Fliegen ohne Flugleiter“ dieses Bild:
Einige Behörden treiben das Thema derzeit schon von sich aus. Hier sind wieder lobend die Bezirksregierung Münster und Düsseldorf in NRW zu erwähnen, die hierzu eigene Musterkonzepte erarbeitet haben bzw. schon entsprechende Infoveranstaltungen abgehalten haben. Erste Genehmigungen sind bereits erteilt worden, weitere sind noch in Bearbeitung.
Hier spielen aus Behördensicht zwei Faktoren eine Rolle: Es gibt dort bereits einige „moderne“ Genehmigungen für Verkehrslandeplätze, die nur die Anwesenheit von RFF während des Flugbetriebes fordern. Damit war es leicht, den Betrieb in Abwesenheit eines Flugleiters in PPR-Zeiten zu gestatten. Flugplätze, die ihr Betriebskonzept stark an das von der Bezirksregierung herausgegebene Konzept angelehnt haben, sind hier ebenfalls im Vorteil, da der Prüf- und Abstimmungsaufwand geringer ist.
Hier kam die Bitte auf, sich im Konzept an die Behörde auf die wesentlichen Dinge zu beschränken und Platzinterna nicht in den Antrag oder das Konzept an die Behörde zu schreiben. Der bisher von uns gescholtene Landesbetrieb Mobilität in Rheinland Pfalz hat nun erste Genehmigungen zum Thema erteilt und will sich um eine zügige Abarbeitung der weiteren Anträge kümmern. Das begrüßen wir sehr!
Hier kam aus Behördensicht die Rückmeldung, dass es im Bereich RLP noch einige Plätze gäbe, die die Auflagen bezüglich RFF aus den NfL 2023-1-2792 noch gar nicht umgesetzt hätten. Dies ist ein dringendes Thema für alle Flugplätze (auch für solche, die gar kein Fliegen ohne Flugleiter anstreben!)! Die entsprechende NfL ist nun seit mehr als einem Jahr in Kraft und die Umsetzungsfrist ist im April diesen Jahres abgelaufen. Der Landesbetrieb habe hier bereits vor geraumer Zeit eine entsprechende Mail an alle Flugplätze verschickt, hierzu aber bisher kaum Rückmeldung erhalten. Wer also die NfL bei sich noch nicht umgesetzt hat (Alarmplan, öffentlich zugängliche Feuerlöscher etc.) sollte dies dringend nachholen und der eigenen Behörde Vollzug melden!
In Sachsen sind auch schon erste Genehmigungen erteilt worden und es geht gut voran. Hier würde die Behörde sogar gerne mehr Anträge bearbeiten, stellt aber momentan noch eine gewisse Zurückhaltung auf Seiten der Flugplätze fest.
Hessen ist in diesem Bereich ebenfalls fleißig. Auch hier wurden bereits einige Genehmigungen erteilt, wie Sie am Beispiel des Flugplatzes Elz am Ende dieses Newsletters sehen können.
In Bayern ist im Norden die Zurückhaltung der Flugplätze angeblich recht groß. Es seien dort bisher nur sehr wenige Anträge eingegangen, die derzeit bearbeitet würden.
Im Süden Bayerns hingegen liegen momentan diverse Anträge vor, die intern kategorisiert worden sind (Das Vorhandensein z. B. von kreuzenden Wegen ist hier aus Sicht der Behörde ein Grund für eine gründlichere Prüfung des Antrages). Dementsprechend gäbe es eine unterschiedliche Prüfungsdauer.
In Mecklenburg-Vorpommern liegen momentan 3-4 Anträge von Sonderlandeplätzen vor. Diese werden derzeit bearbeitet. Dabei hat die Behörde den Flugplätzen das Konzept aus NRW mit an die Hand gegeben und ist dem Vorhaben gegenüber sehr aufgeschlossen. Als Rückmeldung kam hier, dass mit der Genehmigungsänderung auch eine entsprechende Änderung der Flugplatzbenutzungsordung einhergehen sollte. Autor: ‚Guido Frey, IG Fliegen ohne Flugleiter, Paderborn‘.
Auf diesem Flugplatz sind alle Informationen zum „Fliegen ohne Flugleiter“ am Platz übersichtlich und sinnvoll zusammengefasst. Wer also ein Vorbild für die eigene Seite sucht, ist hier gut aufgehoben.
In diesem Seminar lernen Sie, was Sie für einen Flug über den Atlantik mit einem kleinen Flugzeug wissen müssen. Anforderungen an den Piloten sowie an das Flugzeug, Streckenplanung und -wetter, Luftraumstruktur, Funkverkehr und Seenotausrüstung sind Themen des Seminars.
Dozent ist Arnim Stief, der selbst den US-ATPL für ein- und mehrmotorige Land- und Wasserflugzeuge und entsprechende Lehrberechtigungen hält und bereits mehr als 300 Überführungsflüge über den Nordatlantik absolviert hat. Anmeldungen / Quelle: ‚AOPA Germany‚.
Einmal den Niederrhein von oben sehen: Das dachte sich auch Reporterin Janine Zydeck. So hat sie ihren ersten Segelflug erlebt – trotz Höhenangst.
Noch ist es ruhig auf dem Segelflugplatz in Krefeld, lange wird es aber nicht so bleiben. Die ersten Flieger stehen schon auf der Wiese bereit und werden nach und nach Richtung Startbahn transportiert. Die Piloten machen sich bereits fertig. Sie begutachten noch einmal die Flieger und legen ihren Fallschirm an, bevor sie es sich im Sitz bequem machen und ihre Runden über den Niederrhein drehen.
Als ich die Segelflugzeuge sehe, kommen bei mir erste Zweifel auf. Worauf habe ich mich bloß eingelassen? Die Flieger sind kleiner, als ich gedacht habe. An einen Rückzieher ist aber nicht zu denken. Ich stelle mich trotz meiner Höhenangst der Herausforderung, so zumindest der Plan. Thomas Wiehle erwartet mich bereits. Er ist selbst Mitglied im Verein für Segelflug in Krefeld und fliegt, seitdem er ein Kind ist. Mit sieben Jahren hat ihn sein Vater das erste Mal mitgenommen.
Er kann sich an seinen ersten Flug noch gut erinnern. „Mein Vater hat mich hinten drin sitzen lassen. Ich weiß noch, dass ich beim Windenstart gedacht habe, ich muss sterben“, erzählt Wiehle. „Als wir in der Luft waren, bin ich dem Fliegen aber total verfallen.“ Ihm wurde schnell klar, dass er das Fliegen lernen möchte. „Für mich war es der Horror, sieben Jahre lang warten zu müssen, bis ich hinters Steuer konnte.“
8’700 Starts
Ein Segelflugzeug darf man nämlich erst im Alter von 14 Jahren alleine fliegen – nach entsprechender Ausbildung. Ich fühle mich sicher bei Thomas Wiehle. Schon mehr als 8700 Mal ist er in die Luft gestiegen, etwa 7100 Flugstunden, so schätzt er, hat er schon hinter sich. Zudem bildet er Flugschüler aus. Was soll also schon schiefgehen?
Während er mir erklärt, wie so ein Segelflugzeug überhaupt fliegen kann, beruhige ich mich etwas. Auf physikalische Gesetze sollte man sich schließlich verlassen können. Das Wetter sei ideal, denn: Die Sonne heize den Boden auf, der wiederum die darüberliegende Luft aufwärmt. Diese steige dann nach oben, da sie sich ausdehnt. „Bei der Ausdehnung geht Energie verloren, wodurch die Luft abkühlt“, so der Segelflieger. Dabei wird im Idealfall das Kondensationsniveau erreicht und es bilden sich Quellwolken, auch Cumuluswolken genannt. Diese Aufwinde können die Piloten nutzen und mit ihren Seglern in der „Thermik“ nach oben zu steigen.
Es wird ernst
Reporterin Janine Zydeck steigt trotz Höhenangst ins Segelflugzeug. Ich werde samt Segler auf die Starbahn geschoben, bevor das Seil, das uns mit der Propellermaschine verbindet, befestigt wird. Nun nimmt auch Wiehle im Sitz hinter meinem Platz. „Keine Sorge“, sagt er. „Den Segelflieger kann ich von hier komplett steuern.“ Ich atme noch einmal tief durch. Wiehle versichert mir, dass wir jederzeit landen können, sollte ich runter wollen. Beruhigend. Und schon geht es los.
Es geht 500 Meter hoch
Erst jetzt wird mir bewusst, dass es kein zurück mehr gibt. Ich schließe die Augen, der Start ist für mich immer am schlimmsten. Es ruckelt, da wir in kleinere Turbulenzen geraten. Doch nichts, das der Segelflieger nicht unter Kontrolle hätte. Es sei auch völlig normal, versichert er mir. Und dann kommt der Moment, der für mich am furchterregendsten ist. Wir haben unsere Flughöhe erreicht – etwa 500 Meter. Das Seil wird ausgeklinkt.
Mein Puls schießt in die Höhe, doch völlig unbegründet. Als wir uns von der Propellermaschine gelöst haben, bemerke ich, dass der Flug deutlich ruhiger ist. Keinerlei Turbulenzen. Ich öffne meine Augen und der Anblick, der sich mir bietet, ist atemberaubend. All meine Angst ist auf einmal hier oben, unter den Wolken, verflogen. Ich fühle mich sicher und genieße es, den Niederrhein von oben zu sehen. Ich habe eine klare Sicht über Krefeld, kann den Golfplatz von Neukirchen-Vluyn entdecken und sehe sogar den Rhein und den Düsseldorfer Fernsehturm. Mir wird bewusst: Das ist ein Moment, den ich nie wieder vergessen werde.
Wiehle begibt sich umgehend auf die Suche nach der Thermik, damit wir wieder Aufwind bekommen. Gesucht wird unter den Wolken. Wie Greifvögel, Kraniche oder Störche fliegen wir dazu stetig im Kreis. Eine Runde nach der anderen. Bis zu 700 Meter Höhe erreichen wir so. Danach geht es wieder in den Gleitflug. Ich kann die Segel-Flugzeuge anderer Piloten sehen, die über uns oder in einiger Entfernung fliegen und entdecke den Segelflugplatz.
Nachdem wir etwas Höhe verloren haben – wir befinden uns nun etwa auf 400 Metern – sucht der Fluglehrer erneut nach Aufwinden und steuert den Flieger wieder im Kreis. Nach der siebten Runde bemerke ich jedoch, dass mein Magen das nicht so gut verträgt. Ich bitte Wiehle also darum, wieder gerade zu fliegen. „Das ist völlig normal. Auf deinen Körper wirken Kräfte, die er nicht gewohnt ist“, so der Pilot.
Nach etwa 30 Minuten geht es für uns runter. Normalerweise fliegt der Segelflieger deutlich länger, sein Rekord liegt bei knapp elf Stunden. Mir reicht es aber vorerst. Die Landung bereitet mir keinerlei Sorgen. Ich verspüre nur Stolz, denn: Ich hätte niemals gedacht, dass ich jemals in ein Segelflugzeug steigen werde. Mich meiner Angst gestellt zu haben – die völlig unbegründet war – fühlt sich unfassbar gut an.
Als wir auf dem Boden aufsetzen ruckelt es kurz, bis wir mit leichtem bremsen zum Stehen kommen. Thomas Wiehle öffnet die Kabinenhaube und hilft mir, aus dem Segelflugzeug auszusteigen. Mir wird klar: Ich kann seine Faszination für das Fliegen verstehen. Es ist ein unbeschreibliches Erlebnis, das zu den schönsten in meinem Leben zählt. Mein Fazit ist also: Ja, man kann mit Höhenangst einen Segelflug machen. Es kostet Überwindung, aber es lohnt sich! Quelle: ‚nrz.de‚.
Die Vorbereitungen zur Einrichtung des ersten U-Space-Luftraums in der Schweiz kommen voran. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. Juni 2024 die Revisionen von Verordnungen verabschiedet. Damit soll das von der Schweiz am 24. November 2022 übernommene Regulierungspaket der Europäischen Union für den U-Space umgesetzt und konkretisiert werden. U-Spaces ermöglichen die sichere Integration von Drohnen in den bestehenden Luftraum und erleichtern komplexe Einsätze.
Sowohl die Zahl der zivilen Drohnen als auch die Komplexität deren Betriebs sind in den vergangenen Jahren markant gestiegen. Ausgelöst durch diese Entwicklung und zur Aufrechterhaltung eines hohen Sicherheitsniveaus wurde es immer dringlicher, die Einbindung der Drohnen in den Luftraum zu regeln und zu verbessern.
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat nun die Möglichkeit, spezielle Lufträume, sogenannte U-Spaces, zu implementieren. Darin können zugelassene Anbieterinnen (U-Space Service Providers, USSP) digitale und hochautomatisierte U-Space-Dienste für die Drohnenbetreiberinnen und Drohnenbetreiber erbringen. Dadurch wird ein effizientes Management von komplexen Drohneneinsätzen sichergestellt. Das bringt die Betreiberinnen und Betreibern deutliche Vorteile.
U-Space-Dienste erleichtern überdies die Planung der Flüge. Sie erhöhen die Sicherheit, indem sie der Drohnenpilotin oder dem Drohnenpiloten in Echtzeit umfassende Informationen über den Flugverkehr in der Umgebung zur Verfügung stellen, in der sich die Drohne gerade bewegt. Von den neuen Lufträumen werden vor allem komplexe Drohneneinsätze sowie Flüge ausserhalb der Sichtweite profitieren.
Das BAZL hat in den letzten Jahren die Umsetzung eines ersten U-Space-Luftraums vorbereitet. Der Bundesrat hat nun die revidierten Verordnungen über den Flugsicherungsdienst (VFSD) und über die Gebühren des BAZL (GebV-BAZL) genehmigt. Zu den gesetzlichen Grundlagen gehört zudem die ebenfalls revidierte Verordnung über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien (VLK), für die das Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) zuständig ist. Diese Anpassungen im Schweizer Recht dienen dazu, Rollen und Verantwortlichkeiten der an der Einrichtung von U-Spaces Beteiligten zu klären. Sie treten am 1. August 2024 in Kraft. Quelle: ‚BAZL‚.
Prolog Die Luft riecht verbrannt. Weiter nördlich, im Napa Valley und rund um Sonoma, brennt der Wald. Der Rauch färbt das Sonnenlicht in tiefes Orange. Im Westen ist schemenhaft die wohl berühmteste Brücke der Welt zu erahnen. Glücksuchende, die zur Zeit des Goldrausches die Meerenge passierten, gaben ihr den Namen – das goldene Tor.
„Sollen wir über die Bucht fliegen?“ Es klingelt. Der Wecker reißt mich aus dem Schlaf. Sechs Uhr. Auf meiner inneren Uhr ist es 3 Uhr. In der Nacht oder am Nachmittag – so genau lässt sich das nicht mehr feststellen. Nach dem langen Rückflug von Kailua-Kona, Hawaii nach San Francisco mit einer Boeing 757 macht sich das Schlafdefizit der letzten Tage und die mehrmalige Zeitumstellung (Europa – Hawaii: -12 Stunden; Hawaii – San Francisco: +3 Stunden) schmerzhaft bemerkbar. Zwei Espressi später fühle ich mich einigermaßen fit.
Der Zufall wollte es, dass ich bei meinem USA-Stipendium 2009 Bill Couch kennen gelernt hatte, der damals noch bei der Tageszeitung „USA Today“ arbeitete. Kurz danach brach Bill seine Zelte an der Ostküste ab und zog berufsbedingt nach San Francisco um. Praktisch, denn damit stand er mir seitdem als ganz persönlicher Touristenführer zur Verfügung. Ein Umstand, von dem ich bereits bei einem Kurzaufenthalt 2016 profitieren durfte.
Der Kontrast zwischen Ost- und Westküste der USA könnte nicht größer sein. Drüben Hektik, hier Entspannung. Kalifornien gilt nicht nur als Wirtschafts- und Forschungsmotor, sondern vor allem als der liberalste Bundesstaat der USA. „Easy West Coast Living“ – das entspannte Leben an der Westküste ist in den USA ein geflügeltes Wort. San Franciscos Stadtviertel Haight-Ashbury gilt seit den 60er-Jahren als Epizentrum der Hippie-Bewegung.
Ein kurzes E-Mail genügte, um Bill für die Idee zu begeistern, einen Flug in San Francisco zu organisieren – „Bill, sollen wir über die Bucht fliegen?“ Da zwei seiner Freunde mit eigenen Flugzeugen gerade nicht verfügbar sind, landen wir mit unserer Recherche bei den „Bay City Flyers“, einer Flugschule in Hayward auf der anderen Seite San Franciscos, die über eine große und moderne Flotte aus Diamond DA40, DA42 und Citation Mustang Jets verfügt.
Hayward Executive ist zwar der kleinste Flugplatz in der Umgebung San Franciscos, fast 90.000 Flugbewegungen im Jahr sprechen aber eine deutliche Sprache. Merke: Was in den USA als „klein“ gilt, geht bei uns in Europa problemlos als mittelgroßer Verkehrsflughafen durch.
Eine E-Mail später ist auch das Flugzeug reserviert und der Safety Pilot gebucht. Obwohl ich über eine gültige amerikanische PPL verfüge, will ich vor allem einen entspannten Flug erleben und unnotwendigen Stress im vollen Luftraum rund um die Metropole vermeiden. Für das „Check out“ vor der Anmietung eines Flugzeugs wäre aber ohnehin keine Zeit.
Bill holt mich mit einem „ZipCar“ ab. Die Autos stehen über San Francisco verteilt und man kann sie mit gültigem Führerschein stundenweise anmieten. Nach exakt 30 Minuten Anfahrt über die Bay Bridge begrüßt uns in einem Ziegelsteingebäude der „Bay City Flyers“ Mike Korklan, der so aussieht, wie man sich einen amerikanischen Fluglehrer vorstellt: Holzfällerhemd, Baseball-Kappe, Mitte 60 und – das sollte sich schnell herausstellen – eine beispiellose Frohnatur.
Wir verstehen uns auf Anhieb und briefen kurz die Route vom Hayward Executive Airport (KWHD) zur Innenstadt von San Francisco, weiter zum Leuchtturm von Point Reyes und dann zurück. „Du fliegst und genießt die Aussicht, ich navigiere“, schlägt Mike vor. Bill und ich nicken. Genau so haben wir uns das Unternehmen vorgestellt.
Wir schnappen uns die bereitgestellten Headsets, öffnen das Tor zum Apron und gehen die wenigen Schritte zur Abstellfläche, wo mehrere DA40 und DA42 nebeneinander parken.
Mike und ich absolvieren gemeinsam den Außencheck an der DA40 XL, einer Weiterentwicklung der „normalen“ DA40 mit noch bequemeren Sitzen, mehr Speed, größerem Gepäcksfach und G1000-Glascockpit mit Synthetic Vision und Traffic Alerts. Mike ist rund um und in Flugzeugen aufgewachsen: PPL mit 16 Jahren („Meinen ersten Alleinflug habe ich unter Bedingungen gemacht, für die man dich heute als Instruktor einsperren würde.), danach Berufspilot und jetzt eben Fluglehrer mit rund 50 Jahren Erfahrung.
Bill macht es sich auf dem Rücksitz bequem und rückt seine beiden Kameras zurecht. Eine wunderschöne und leider sehr teure Leica Digital und eine Canon-Spiegelreflex mit großem Zoom liegen bereit. Ich arbeite inzwischen die Checklisten ab. Der Lycoming-Motor springt problemlos an und nach dem Warmlaufen erbittet Mike auf der Ground-Frequenz die Rollfreigabe, die uns zur Runway 10R führt.
Die Controller sind professionell und amerikanisch entspannt. Statt einer etwas umständlichen Startprozedur mit einem Midfield-270 Grad-Turn koordiniert der Turm bereitwillig einen direkten Abflug in den Luftraum des benachbarten Oakland International Airports (KOAK). Drei relativ große Flughäfen – auch San Francisco International (KSFO) ist nur einen Steinwurf entfernt – auf so engem Raum, gibt es wohl nur in den Vereinigten Staaten. Ich bin in dem Moment umso dankbarer, Mike als Safety im Cockpit zu haben.
„Cleared for take off Runway 10 Right. Wind 340 at 2.“ Ich schiebe langsam den Gashebel nach vorne. Die DA40 nimmt zügig Fahrt auf und löst sich wenig später fast wie selbst vom Boden. Mike deutet mit dem Finger nach links und wir drehen über eine Linkskurve in den Gegenanflug auf die Piste. Erst aus der Luft ist die dicke Rauchschicht weiter oben deutlich zu erkennen, die sich wie ein Teppich über die Bucht legt. In unserem Rücken hängt die Sonnen als blutrote Scheibe – eine dystopische Szene.
Wir drehen auf ein nordwestliches Heading und steigen auf 2000 Fuss. Damit sind wir deutlich unter dem Bravo-Luftraum des benachbarten San Francisco International Airport und nehmen Kontakt mit Oakland auf. Wir dürfen problemlos praktisch direkt neben dem Airport queren. Durch die hohe Dichte der Flughäfen führen einen die meisten Lotsen in den USA so nahe wie möglich an die eigene Piste heran. Die Logik dahinter: Dort stört man den an- und abfliegenden Verkehr am wenigsten. Wir halten unsere Höhe möglichst exakt und schauen den landenden Jets aus der ersten Reihe zu.
Wieder ein Fingerzeig von Mike – Westkurs. Ich lege die DA 40 in eine flache Kurve und auf der gegenüberliegenden Seite der Bucht taucht schemenhaft die Innenstadt San Franciscos mit den markanten Hochhäusern auf. Zu unserer linken Seite befindet sich jetzt Treasure Island, weiter vorne rechts Angel Island. Die Insel in Bucht galt in den Jahren 1910 bis 1940 als das „Ellis Island“ der Westküste. Über eine Million Menschen – hauptsächlich aus Asien – erreichten an dieser Stelle Amerika in der Hoffnung auf ein besseres Leben.
Eine ganz andere Geschichte hat hingegen „The Rock“ – wie Alcatraz spätestens seit dem gleichnamigen Spielfilm mit Sean Connery genannt wird – geschrieben. Die Insel wurde bis in die 1960er-Jahre als Standort für das berühmt-berüchtigte gleichnamige Gefängnis genutzt.
Dann sehe ich die Brücke. Zwei mächtige Pylone, lange Stahlseile, das markante Orange kontrastierend mit dem Meer im Hintergrund. „My controls“ sagt Mike lächelnd als ich mein iPhone für Fotos zücke und ich überlasse ihm gerne die Steuerung unseres Flugzeugs, das er in einer großen Schleife um die Golden Gate Bridge kreisen lässt. Es ist ein perfekter Moment, der sich in mein Gedächtnis einbrennt. Sogar Mike, der die „Bay Tour“ wohl schon hunderte Male geflogen ist, seufzt ein leises „wow.“
Ich übernehme den Flieger wieder und mein Copilot deutet auf die Wolkenkratzer vor uns: „Die schauen wir uns jetzt von oben an.“ Zwei Minuten später sind wir dann über den grauen Türmen, die wie Finger in den Himmel ragen. Gesperrter Luftraum: negativ, wir dürfen uns unterhalb von 2000 Fuss praktisch frei bewegen. Uns macht es so viel Spaß – und Bordfotograf Bill am Rücksitz bittet um zusätzliche Zeit – dass wir insgesamt drei Vollkreise mitten über der Innenstadt der Millionenstadt drehen. Quelle: ‚Stefan Jaeger‚.
Die Bundeskommission Ultraleichtflug informiert am Mittwoch, 12. Juni, um 20 Uhr, über die Deutsche Meisterschaft im Ultraleichtfliegen. Der Wettbewerb findet vom 12. bis 15. September in Bad Saulgau (EDTU) statt. Michael Kania, stellvertretender Vorsitzender der Bundeskommission Ultraleichtflug, führt durch die Online-Veranstaltung. Anmeldung ist nicht erforderlich, die Bundeskommission freut sich über rege Teilnahme. Quelle: ‚DAeC‚.
Am Wochenende des 10./11. Augusts bietet der BWLV am Flugplatz Tannheim einen Lehrgang zum Thema Notabsprung an. Das BWLV-Notabsprung-Seminar richtet sich an Absetz-, Segel- Motor- und Kunstflugpiloten. Der zweitägige Lehrgang hat zum Ziel, die Teilnehmer so zu schulen, dass sie in Extremsituationen handlungsfähig bleiben und die richtigen Entscheidungen treffen. Grundlage dafür ist das Verständnis für Funktion und Handhabung des eigenen Rettungsgerätes. Am Ende des Lehrgangs besteht für jeden Teilnehmer die Möglichkeit eines automatischen Fallschirmsprungs (mit einem Sportfallschirmsystem). Alle Infos gibt es hier zum Nachlesen. Anmeldeschluss ist am 5. August 2024. Quelle: ‚BWLV‚.
Der BWLV will die aufstrebende Motorflugsportart Navigationsflug besonders fördern. Dazu hat der Fachausschuss Motorflug/Ultraleicht im Frühjahr 2024 ein Förder-Programm für Luftsportlerinnen und Luftsportler mit Ambitionen zum Spitzensport in Leben gerufen. Konkret werden dabei ausgeschriebene Meisterschaften auf Bundesebene finanziell unterstützt. Quelle: ‚BWLV‚.
Beim Durchlesen der „Grundsätze über die Betriebsleitung auf Landeplätzen und Segelfluggeländen ohne Flugverkehrsdienste“ wird klar, dass es sich anscheinend um den kleinsten gemeinsamen Nenner der Landesluftfahrt-Behörden handelt. Es werden diverse Gründe für einen Betriebsleiter (früher Flugleiter) genannt, die aber dann auch wieder ignoriert werden können… Sprich jede Behörde kann hier ihr eigenes Süppchen kochen und Fliegen ohne Flugleiter zulassen oder ganz ablehnen. Daher verbleibt uns als Platzhalterinnen und -halter m. E. leider nur der folgende Weg: Stellen Sie jetzt Ihren Antrag auf Fliegen ohne Flugleiter!
Dadurch sind die Landesluftfahrtbehörden gezwungen, Farbe zu bekennen. Machen sie von dem ihnen gegebenen Ermessensspielraum im Sinne des Fliegens ohne Flugleiter Gebrauch oder bleiben einige Behörden bei einer Verhinderungstaktik. Im ersten Fall ist alles wunderbar, im zweiten Fall können wir dann mit begründeten Beispielen auf eine Nachschärfung der NfL zu Gunsten des Fliegens ohne Flugleiter drängen.
Überprüfungen der Bezirksregierung Münster Die NfL 2023-1-2792 ist vor einem Jahr veröffentlicht worden und seit kurzem endgültig in Kraft. Daraufhin hat die Bezirksregierung Münster eine Reihe von Prüfungen insbesondere bei den in ihrem Bereich liegenden Verkehrslandeplätzen durchgeführt. Zwei dieser Überprüfungen stachen besonders heraus:
Bei einem Verkehrslandeplatz mit einem recht großem Gelände, aber einer mit gut 800 m kurzen Start- und Landebahn, die in den letzten Jahrzehnten nur vereinzelten CAT-Betrieb gesehen hat, wurde die Einhaltung der Hilfsfrist von drei Minuten überprüft. Bei einem 60 ha großen Gelände ist das mit nur einer anwesenden Person (Flugleiter) schwierig darzustellen. Um dies gewährleisten zu können, wäre eine zusätzliche Person zur Besetzung des Feuerwehrfahrzeuges nötig, die während des Flugbetriebes angezogen und ausgerüstet bereits im Fahrzeug sitzen müsste. Angesichts lediglich weniger CAT-Bewegungen würde dies das Budget des Verkehrslandeplatzes umgehend in den negativen Bereich bewegen. Begründung der Bezirksregierung in diesem Fall: Als Verkehrslandeplatz müsse im Rahmen der Betriebspflicht während der veröffentlichten Betriebszeiten jederzeit und ohne Ankündigung CAT-Verkehr stattfinden können. Daher müsste auch das entsprechende Personal vorgehalten werden.
Ein anderer Verkehrslandeplatz mit 800 m Graslandebahn wurde ebenfalls überprüft. Dieser hat die letzten 30 Jahre keine einzige CAT-Bewegung gesehen. Weiterhin wurde eine bisher gesetzlich ausreichende Feuerwehrausstattung vorgehalten. Diese entspricht aber nicht mehr der aktuellen NfL, da die neue NfL höhere Ausstoßraten und mehr Feuerlöschmittel verlangt. Ebenfalls gab es ein Problem mit der Hilfsfrist. Anstatt jetzt jedoch dem Fluglplatz eine Frist zur Nachbesserung einzuräumen oder, wie im behördeneigenen Merkblatt (Revision 00 vom 23. 7. 2023) zum Thema ausdrücklich vorgesehen, eine on request 24 h Regelung für CAT-Verkehr vorzunehmen, wurde der Platz an Ort und Stelle geschlossen und für nicht mehr anfliegbar erklärt!
Hier gibt es m. E. folgende Punkte, die zu kritisieren sind:
Die zu Grunde liegende Rechtsauffassung
Den Zeitpunkt der Kontrollen
Die gewählten Sanktionen
Die zu Grunde liegende Rechtsauffassung Zur Rechtauffassung hat Tilman Nebelung (Jurist der AOPA Germany) eine sehr aufschlussreiche Zusammenfassung geschrieben: „Die NfL 2023-1-2792 sind verbindliche gemeinsame Grundsätze des Bundes und der Länder. Die gesamte Diskussion rund um die Verkehrslandeplätze dreht sich um Nr. 3.2 der NfL: (…) An Flugplätzen, für die mindestens eines der folgenden Kriterien zutrifft, ist innerhalb der veröffentlichten Betriebszeiten unter Berücksichtigung von Nr. 3.1, Absatz 2 ein Feuerlösch- und Rettungsdienst gemäß Nummer 5 bereitzustellen:
Flugplätze, an denen regelmäßig monatlich mehr als 60 Flugbewegungen mit Luftfahrzeugen stattfinden, deren MTOM mehr als 5.700 kg beträgt oder
Flugplätze, an denen regelmäßig gewerblicher Luftverkehr mit motorgetriebenen Luftfahrzeugen gemäß Artikel 3 Nr. 24 der Verordnung (EU) 2018/1139 stattfinden soll.
Als regelmäßiger Betrieb gilt solcher, der ohne vorherige Anmeldung durchgeführt werden kann (Flugbetrieb, der in den genehmigten Betriebsgrenzen des Flugplatzes und innerhalb der veröffentlichten Betriebszeiten stattfindet).
Findet nur zu festgelegten Zeiten oder nur vereinzelt gewerblicher Luftverkehr statt, der einer Anmeldpflicht unterliegt (O/R oder PPR), ist zu diesen Zeiten ein ICAO konformer Feuerlösch- und Rettungsdienst gemäß Nummer 5 herzustellen. Das Problem liegt derzeit in vereinzelten Fällen darin, dass einige Behörden den letzten Absatz schlichtweg überlesen bzw. dessen Anwendung und Verbindlichkeit ignorieren. Nachdem im November 2022 die Kommentierung der Verbände bzgl. der neuen RFFS-Grundsätze verschickt wurde, kam aus dem BMDV die unmissverständliche Rückmeldung, dass die Anforderung nach permanent vorzuhaltendem RFFS im zweiten Bullet mit dem regelmäßigen gewerblichen Luftverkehr dahingehend aufgelöst werden kann, dass man von dem gewerblichen Luftverkehr Anmeldepflicht über O/R (on request) fordert. Dies ist eine absolut praxisgerechte und faire Lösung. Ausgerechnet die Bezirksregierung Münster erwähnt in ihrem eigenen Merkblatt vom Juli 2023 auf S. 2: „Dabei obliegt es grundsätzlich ihrer Entscheidung, inwieweit gewerblicher Luftverkehr einer Anmeldepflicht (O/R) unterliegt. Wir benötigen daher keine Anpassung der NfL, sondern „einfach nur“ eine korrekte Anwendung, wie Sie in den Grundsätzen bereits niedergeschrieben ist.“ Dem ist nichts hinzuzufügen…
Der Zeitpunkt der Kontrollen Die NfL 2023-1-2792 ist am 20. April 2023 veröffentlicht worden. Darin wird den Landesluftfahrtbehörden (!) eine Frist eingeräumt, die Richtlinie innerhalb von 12 Monaten umzusetzen.
Die angeführte Kontrolle mit sofortiger Platzschließung wurde nun am 21. April 2024 (Sonntag) durchgeführt (also genau einen Tag nach Ablauf der Frist). Eine wohlwollende und an einem reibungslosem Übergang interessierte Behörde hätte also 12 Monate Zeit gehabt, solche Kontrollen im Vorfeld durchzuführen. Dabei hätte eine Bestandsaufnahme der aktuellen Vorbereitungen der Plätze und ein Abgleich der Rechtsauffassungen zwischen Behörde und den Platzhalterinnen und -haltern erfolgen können. Anschließend wäre noch genug Zeit gewesen, etwaige Differenzen bis zum endgültigen Inkrafttreten der Grundsätze zu klären.
Gerne hätten wir die dahinter liegende Intention des zuständigen Dezernenten in Erfahrung gebracht. Trotz einer Nachricht auf seinem Anrufbeantworter gestern morgen und einer offiziellen Anfrage an die Pressestelle gestern mittag mit einem eingereichten Fragenkatalog, erfolgte keine Rückmeldung von Seiten der Dezernatsleitung.
Insofern kann hier nur spekuliert werden: Sollte hier ein Exempel statuiert werden? Wollte sich jemand mit einer abweichenden Rechtsauffassung profilieren? Wollte hier jemand gegen eine seines Erachtens nach unklare Formulierung auf dem Rücken eines kleinen Verkehrslandeplatz protestieren? Dies sind alles Dinge, die einer gedeihlichen, professionellen und dem gemeinsamen Sicherheitsziel verpflichteten Zusammenarbeit zwischen Behörde und Flugplatzhalterinnen und -haltern sicherlich nicht unbedingt zuträglich sind.
Die gewählten Maßhnahmen Behördliche Maßnahmen sollten verhältnismäßig sein. Nun hatte die Kontrolle ergeben, dass das vorgehaltene Gerät und Personal nach Interpretation der Behörde Feuerwehr- und Rettungsdienst für CAT-Verkehr nicht zuließ.
Selbst wenn man sich der Auffassung der Behörde anschlösse, dass dies eine Gefahr darstellen könne (trotz des gar nicht vorhandenen CAT-Verkehres…) und Verkehrslandeplätze für jede Art von Verkehr innerhalb der Betriebspflicht jederzeit anfliegbar sein müssen, so könnte die Gefahr ja leicht gebannt werden: Der CAT-Betrieb wird bis zu einer Klärung der Angelegenheit eingestellt.
Stattdessen wurde das ganz große Geschütz der Platzschließung aufgefahren. Somit wurde das Kind mit dem Bade ausgeschüttet: Jetzt wird mit der angeordneten Platzschließung nicht nur der CAT-Verkehr verunmöglicht (der sowieso gar nicht stattfand), sondern auch der restliche Verkehr ausgesperrt, der problemlos mit technischer Grundausstattung hätte abgewickelt werden können. Die Anfliegbarkeit während der Zeiten der Betriebspflicht wird dadurch sicher nicht verbessert…
Als ironischer Seiten-Aspekt kam dann noch folgendes hinzu: Zu Zeiten von PPR, also außerhalb der veröffentlichten Betriebszeiten wurde nicht-CAT-Betrieb weiter zugelassen… Angesichts dieser Faktenlage kann jedem Verkehrslandeplatz im Bezirk Münster nur dringendst empfohlen werden, schleunigst eine Regelung für „CAT O/R 48 h“ oder „CAT PPR“ zu beantragen! Der Betreiber des erstgenannten Platzes hat jetzt auch genau diesen Weg eingeschlagen.
Aus der Newsletter-Serie von Guido Frey zum Thema „Fliegen ohne Flugleiter“: Manchmal hilft zur Einordnung von Sachverhalten der Blick in andere Lebensbereiche mit ähnlichen Problemstellungen: Als Halter eines Autos braucht grundsätzlich niemand ein Fahrtenbuch zu schreiben. Lediglich, wenn mit dem Auto eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde, kann die Führung eines Fahrtenbuches für eine begrenzte Zeit angeordnet werden.
Wie sieht es dagegen in der Fliegerei aus? Hier ist der Luftfahrzeughalter ohne besonderen Anlass verpflichtet, alle Bewegungen in einem Bordbuch zu erfassen. Gleichzeitig hat jeder Pilot eines Luftfahrzeuges (inklusive Fallschirmspringer und zulassungsfreie Luftsportgeräte) ein persönliches Flugbuch zu führen. Jeder Flugplatz muss zusätzlich auch noch ein Hauptflugbuch pflegen.
Würden wir diese Logik auf den Straßenverkehr übertragen, sähe das Ergebnis so aus: Ohne jeden Anlass müsste jeder Fahrzeughalter ein Fahrtenbuch führen. Zusätzlich müsste jeder Fahrer noch ein Fahrtenbuch führen. Selbst Fahrradfahrer und Fußgänger wären dazu verpflichtet. Wieterhin müssen Parkplatzhalter und Eigentümer von Garagen noch erfassen, wie lange Fahrzeuge bei ihnen gestanden haben, woher sie kamen, wohin sie weiterfuhren, wieviele Insassen sich in ihnen befanden und was der Zweck der Fahrt war.
Zu allem Überfluss müssen diese Daten noch zwei Jahre aufbewahrt werden und der Polizei, dem Zoll, dem Verkehrsministerium, der Staatsanwaltschaft, den kommunalen Bußgeldstellen, dem TÜV, der Straßenverkehrsbehörde und dem statistischen Bundesamt auf Verlangen in aufbereiteter Form zur Verfügung gestellt werden. Gleichzeitig wird in jedem Auto ein GSM-Modul installiert, das die Postion des Autos laufend aussendet, so dass all diese händisch erfassten Daten nochmal in elektronischer Form in Echtzeit im Internet für jedermann einsehbar sind…
Sollte die Einführung eines solchen Regelwerkes im Straßenverkehr anstehen, wäre die verbleibende Amtszeit eines zuständigen Verkehrsministers vermutlich eher in Stunden als in Tagen zu messen. Insofern stellt sich die Frage, ob wir als Flugplatzhalterinnen und -halter uns diese horrenden Aufzeichnungspflichten weiter antun wollen?
Für die Abschaffung des Hauptflugbuches bedarf es einer Gesetzesänderung. Dies sind dicke zu bohrende Bretter… Wer von Ihnen hat grundsätzlich an einer solchen Erleichterung Interesse? Vielleicht lässt sich da, nachdem wir nun den Großteil der deutschen Flugplätze in dieser Initiative vereint haben, für die Zukunft eine passende Strategie zur Abschaffung des Hauptflugbuches finden… Quelle: ‚Guido Frey‘.
Willy Kämpfer ist mit bald 82 Jahren noch ein Stück jünger als seine 91-jährige Gipsy Moth. Der ehemalige Swissair-Kapitän besitzt das älteste, noch flugfähige Flugzeug der Schweiz. Zwei- bis dreimal im Monat gehen die beiden Junggeblieben in die Luft. Quelle: ‚Tele M1‚.
Schnupfen, Magenverstimmung, ein schwerer Kopf, Sorgen – kein guter Tag. Heute fliegen? Noch schnell eine Ibuprofen-Tablette? Bei der Entscheidung go/no go ist es wichtig, Situationen, Umstände und Gefühle realistisch einzuschätzen. Wir sollten uns vor jedem Flug fragen, was auf dem Spiel steht, wenn man unfit ins Cockpit steigt. I’MSAFE ist für diesen Fall genau die richtige Orientierungshilfe. Ähnlich wie eine Checkliste vor dem Flug, mit der du kritische Teile deines Flugzeugs überprüfst, sollten Piloten auch die I’MSAFE-Checkliste anwenden, um die eigene persönliche Flugtauglichkeit zu beurteilen.
Die Checkliste deckt sechs Schlüsselbereiche ab:
Illness Fühle ich mich heute krank? Wenn die Antwort ja lautet, ist es wahrscheinlich kein guter Tag zum Fliegen oder zum Fahren.
Medication Nehme ich rezeptpflichtige oder rezeptfreie Medikamente ein, die meine Flugtauglichkeit beeinträchtigen könnten? Viele Medikamente raten davon ab, “Maschinen” zu bedienen. Flugzeuge sind komplizierte Maschinen.
Stress Stehe ich heute unter ungewöhnlichem Stress? Wenn wir unter mässigem bis starkem Stress stehen, ist unsere Leistung nicht optimal, und es kann sogar gefährlich werden.
Alcohol Habe ich in den letzten vierundzwanzig Stunden Alkohol zu mir genommen? Die Regel besagt acht Stunden, aber die Auswirkungen können noch anhalten. Mit “0%” seit 24 Stunden bist du auf der sicheren Seite.
Fatigue (Erschöpfung) Bin ich ausreichend ausgeruht? Habe ich die notwendige Energie für einen Flug oder könnte ich während des Fluges müde werden?
Emotion (mentale Fitness) Bin ich emotional wirklich fit und habe eine klaren Kopf für diesen Flug?
Zu diesem Punkt möchten wir gerne noch ein bisschen ausführen. Wir sagen gerne, dass wir unsere Probleme auf dem Boden lassen, wenn wir fliegen, aber für die meisten von uns stimmt das nur bedingt. Wenn wir uns Sorgen machen oder sogar sehr glücklich über etwas sind, kann es sein, dass wir uns auf Kosten unserer Flugaufgaben mit dem Thema beschäftigen oder dass unsere Entscheidungsfindung im Cockpit beeinträchtigt wird. Hierzu ein Video der FAA.
Ausserdem: Habe ich genug gegessen und getrunken? Die richtige Ernährung vor einem Flug ist sehr wichtig. Die Wahrscheinlichkeit, dass du während des Fluges nämlich “flugkrank” wirst, ohne etwas zuvor gegessen zu haben, ist relativ gross. Das Fliegen eines Flugzeugs ist energetisch gesehen anspruchsvoll, sowohl für den Körper als auch den Kopf. Es benötigt genügend (Brain-)Power. Ausserdem ist eine gute Flüssigkeits-Zufuhr ebenfalls wichtig. Insbesondere im Sommer und im heissen Cockpit kann die Dehydrierung mit zunehmender Höhe schnell eintreten.
Fazit: Versuche nicht, dich selbst zu betrügen und das System zu umgehen. Falls du Zweifel an oder Fragen zu deiner Gesundheit hast, kann dich der Fliegerarzt (AME) dich beraten und weiss genau was zu tun ist. Zum Thema Medikamente: Bei der Einnahme gewisser Medikamente muss sogar der AME vorgängig informiert werden. Deshalb heisst es: Ich fliege nur, wenn ich fit bin! Quelle: ‚BAZL / stay safe‚. Foto: ‚BoxaGrippal‚.
Der (Schweizer) Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 21. Februar 2024 den Postulatsbericht «CO2-neutrales Fliegen bis 2050» verabschiedet. Darin zeigt der Bund die technischen Massnahmen für einen klimafreundlichen Luftverkehr auf.
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats hat den Bundesrat im Jahr 2021 via Postulat beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, «wie ein CO2-neutrales Fliegen bis 2050 ermöglicht werden kann». Mit dem Ja der Stimmbevölkerung im Juni 2023 zum Klima- und Innovationsgesetz wird der Luftverkehr ins Netto-Null-Ziel der Schweiz aufgenommen. Der nun verabschiedete Bericht hält fest, dass sich dieses Ziel, das auch die Luftfahrtindustrie anstrebt, erreichen lässt. Allerdings muss die Branche hierfür in den kommenden Jahren viele Ressourcen in die Forschung und Entwicklung technischer Massnahmen investieren.
Die wichtigste technische Massnahme zur Reduktion der fossilen CO2-Emissionen ist der Einsatz nachhaltiger Flugtreibstoffe (Sustainable Aviation Fuels, SAF). Einen Beitrag leisten werden auch Effizienzsteigerungen in der Flugzeugflotte und im Flugbetrieb. Wasserstoff- und Elektroflugzeuge können die Emissionen laut dem Bericht hingegen nur unwesentlich reduzieren – zumindest bis 2050.
Der Bericht hält weiter fest, dass bestehende Instrumente, darunter das Emissionshandelssystem der Schweiz, bereits Anreize zur Reduktion der Emissionen setzen. Ausserdem sieht das CO2-Gesetz für die Zeit nach 2024 auch für den Luftverkehr neue Instrumente vor; so etwa die Beimischpflicht für nachhaltige Flugtreibstoffe. Festgelegte Kriterien verhindern bei diesen Treibstoffen unerwünschte Auswirkungen auf die Umwelt und Konflikte mit der Produktion von Nahrungs- und Futtermitteln. Hinzu kommen neue Fördermittel, mit welchen der Bund die Luftfahrt auf dem Weg zur CO2-Neutralität unterstützen will. Mit den bestehenden und ab 2025 vorgesehenen Instrumenten kann der Bund die Weichen stellen für eine Reduktion von 70 Prozent der CO2-Emissionen des Schweizer Luftverkehrs. Damit er bis 2050 das Netto-Null-Ziel vollständig erreicht, braucht es indes auch die Entnahme und Speicherung von CO2 (Negativemissionstechnologien).
Der Bund begleitet die nachhaltige Entwicklung der Luftfahrt eng, lässt neue Erkenntnisse laufend in seine Arbeiten einfliessen und berichtet darüber. So thematisiert der Bericht neben den CO2- Emissionen auch weitere Klimawirkungen der Luftfahrt wie die Bildung von Kondensstreifen. Solche zusätzlichen Klimawirkungen werden aktuell noch erforscht. Gerade nachhaltige Flugtreibstoffe können auch diese Effekte reduzieren. Quelle: ‚BAZL‚.
Für viele mag der Himmel etwas sein, das Unbehagen auslöst. Bei Segelflieger Moritz Debudaj aus Hagen ist das nicht der Fall. Er verfolgt ein großes Ziel.
Ein Leben lang fliegen, das ist zumindest das Ziel von Moritz Debudaj. Der 17-Jährige befindet sich momentan im Offiziersanwärter-Verfahren der deutschen Luftwaffe innerhalb der Bundeswehr und würde dort gerne, sofern er sein Abitur planmäßig im kommenden Sommer schafft, als Kampfpilot ausgebildet werden. „Segelfliegen hat mich sehr geprägt“, verrät der Hagener mit Blick auf sein Hobby und seinen Traumberuf.
Auf dem Flugplatz sei er quasi aufgewachsen und habe bereits als kleiner Junge ein technisches und mechanisches Interesse an Flugzeugen entwickelt. Das Zusammenführen vieler verschiedener technischer Aspekte fasziniert den jungen Flieger bis heute. „Segelfliegen ist der Sport, der mich schon seit meiner Kindheit am meisten prägt“, betont der Flieger des Aero Clubs Hagen.
Ein Alleinstellungsmerkmal für den jungen Piloten: Erst ab 16 Jahren darf man seinen Autoführerschein beginnen, aber mit 14 Jahren bereits alleine durch die Lüfte segeln. „Das Gefühl in der Luft ist fast unbeschreiblich, das Individuelle, das Selbstständige und das Freiheitsgefühl, während man fliegt, ist fast so, als würde man eine neue Welt betreten“, schwärmt der 17-Jährige.
Angefangen zu fliegen hat Moritz Debudaj schon mit 13 Jahren, bereits mit 14 durfte er alleine durch die Lüfte gleiten. Mit drei abgeschlossenen Prüfungen, inklusive einer Theorieprüfung und BZF (Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis E für den Flugfunkdienst) erhielt er mit 16 Jahren seine SPL (Sailplane pilot license). Also die Lizenz, um eigenständig Fliegen zu dürfen. Abgesehen von der bestandenen Prüfung brauchte Debudaj noch eine medizinische Untersuchung, da man z.B. eine gute Sehfähigkeit mitbringen muss. „Das Konzept des Segelführerscheins ist ähnlich wie beim Autoführerschein“, erklärt der 17-Jährige. „Es gibt praktische und theoretische Prüfungen, für die man von Fluglehrern vorbereitet wird“. Quelle / vollständiger Bericht: ‚Westfalenpost‚.
Das dreitägige Flugsicherheitstraining des Luftsport-Verbandes Niedersachsen findet vom 01. bis 05. Mai in der Jugendbildungsstätte (Jubi) Theodor Wuppermann e. V. auf der Nordseeinsel Juist statt. Das Training wird durch Sicherheitspiloten auf Ihr/Euer Fluggerät beziehungsweise Luftfahrzeug individuell abgestimmt. Ziel ist es, Ihnen/Euch ein gutes Fluggefühl zu vermitteln: „Wer sicher fliegt, fliegt auch mit Freude!“
Termin: 01. – 05. Mai 2024 Ort: Flugplatz Juist (EDWJ) Teilnehmer: min. 7/ max. 12 Luftfahrzeuge mit Besatzungen (Mitflieger). Teilnehmergebühren für DAeC-Mitglieder 390,- €, für Nicht-Mitglieder 450,- € Sicherheitspilot: 40,- € pro Stunde (wird vom Lehrer selbst abgerechnet)
Unterkunft in der Jubi:
Einzelzimmer: 70,- € pro Tag (beschränktes Kontingent)
Doppelzimmer: 35,50 € pro Person und Tag
Frühstück: 13,- € pro Tag und Person
Trainingsinhalte:
Kurzstart und Landungen
Funknavigation
Anflugverfahren
Texel/Auslandserfahrung sammeln
Gefahreneinweisung
Rettung aus schlechtem Wetter
Teilnahmegebühr und Reisekosten
Reisekosten, Unterbringung und Verpflegung sowie die Flug- und Fluglehrerkosten sind von jedem Teilnehmer selbst zu zahlen.
Die Teilnahmegebühr ist bei Anmeldung an die Geschäftsstelle des Luftsport-Verbandes Niedersachsen zu überweisen:
Schnupfen, Magenverstimmung, ein schwerer Kopf, Sorgen – kein guter Tag. Heute fliegen? Noch schnell eine Ibuprofen-Tablette? Bei der Entscheidung go/no go ist es wichtig, Situationen, Umstände und Gefühle realistisch einzuschätzen. Wir sollten uns vor jedem Flug fragen, was auf dem Spiel steht, wenn man nicht fit ins Cockpit steigt. I’MSAFE ist für diesen Fall genau die richtige Orientierungshilfe. Ähnlich wie eine Checkliste vor dem Flug, mit der du kritische Teile deines Flugzeugs überprüfst, sollten Piloten auch die I’MSAFE-Checkliste anwenden, um die eigene persönliche Flugtauglichkeit zu beurteilen. Die Checkliste ist so konzipiert, dass sie sechs Schlüsselbereiche abdeckt:
Illness Fühle ich mich heute krank? Wenn die Antwort ja lautet, ist es wahrscheinlich kein guter Tag zum Fliegen oder gar zum Fahren.
Medication Nehme ich rezeptpflichtige oder rezeptfreie Medikamente ein, die meine Flugtauglichkeit beeinträchtigen könnten? Viele Medikamente raten davon ab, “Maschinen” zu bedienen. Flugzeuge sind sicherlich komplexe Maschinen.
Stress Stehe ich heute unter ungewöhnlichem Stress? Wenn wir unter mässigem bis starkem Stress stehen, ist unsere Leistung nicht optimal, und es kann sogar gefährlich werden.
Alcohol Habe ich in den letzten vierundzwanzig Stunden Alkohol zu mir genommen? Die Regel besagt acht Stunden, aber die Auswirkungen können noch anhalten. Mit “0%” seit 24 Stunden bist du auf der sicheren Seite.
Fatigue (Erschöpfung) Bin ich ausreichend ausgeruht? Habe ich die notwendige Energie für einen Flug oder könnte ich während des Fluges müde werden?
Emotion (mentale Fitness) Bin ich emotional wirklich fit und habe eine klaren Kopf für diesen Flug? Zu diesem Punkt möchten wir gerne noch ein bisschen ausführen. Wir sagen gerne, dass wir unsere Probleme auf dem Boden lassen, wenn wir fliegen, aber für die meisten von uns stimmt das nur bedingt. Wenn wir uns Sorgen machen oder sogar sehr glücklich über etwas sind, kann es sein, dass wir uns auf Kosten unserer Flugaufgaben mit dem Thema beschäftigen oder dass unsere Entscheidungsfindung im Cockpit beeinträchtigt wird. Hierzu ein gutes Video der FAA.
Ausserdem: Habe ich genug gegessen und getrunken? Die richtige Ernährung vor einem Flug ist sehr wichtig. Die Wahrscheinlichkeit, dass du während des Fluges nämlich „flugkrank“ wirst, ohne etwas zuvor gegessen zu haben, ist relativ gross. Das Fliegen eines Flugzeugs ist energetisch gesehen anspruchsvoll, sowohl für den Körper als auch den Kopf. Es benötigt genügend (Brain-)Power. Ausserdem ist eine gute Flüssigkeitszufuhr ebenfalls wichtig. Insbesondere im Sommer und im heissen Cockpit kann die Dehydrierung mit zunehmender Höhe schnell eintreten.
Fazit: Versuche nicht, dich selbst zu betrügen und das System zu umgehen. Falls du Zweifel an oder Fragen zu deiner Gesundheit hast, kann dich der Fliegerarzt (AME) dich beraten und weiss genau was zu tun ist. Zum Thema Medikamente: Bei der Einnahme gewisser Medikamente muss sogar der AME vorgängig informiert werden. Deshalb heisst es: Ich fliege nur, wenn ich fit bin! Quelle: ‚BAZL, Staysafe‚.
Oliver Ittensohn vom Stadtarchiv St.Gallen hat die Geschichte der Fliegerei in der Ostschweiz aufgearbeitet.
-> Teil 1, Götter und Natur -> Teil 2, die ersten Ballone -> Teil 3, mit Fluggeräten um die Welt -> Teil 4, St.Galler Flugpioniere und das Fliegen in der Schweiz -> Teil 5, der erste und letzte Flughafen in St.Gallen – Das Breitfeld -> Teil 6, Die Schweizer Luftwaffe hebt ab -> Teil 7, Die zivile Luftfahrt – Swissair
Aus aktuellem Anlass musste der Workshop „Fliegen, Familie, Fulltime-Job“ auf Samstag 09. bis Sonntag, 10. Dezember 2023 verschoben werden. Anmeldungen zum Frühbucher-Rabatt sind jetzt noch bis zum 27. Oktober 2023 möglich – danach zum Volltarif und im Rahmen der Verfügbarkeiten.
Wer in der Luft ist, kann nicht gleichzeitig Dinge am Boden erledigen. Fliegen, Beruf und Familie sind nicht immer leicht unter einen Hut zu bringen. Hier ist gute Selbstführung gefragt. Aber auch Vereinsstrukturen und -rituale spielen eine wichtige Rolle. Sie sind im Luftsport häufig noch eher traditionell geprägt. In Zukunft sind hier mehr Flexibilisierung und Agilität gefragt. Angebote für Mitglieder, aber auch für ehrenamtliches Engagement müssen sich an den Lebenswelten der Mitglieder orientieren. An den Workshopwochenende gilt es hierzu erste Lösungsansätze – für sich selbst und auf Vereinsebene – zu erarbeiten. Quelle: ‚DAeC‚.
Der Luftsportclub Kitzingen war im Auftrag des Luftsportverbandes Bayern Ausrichter eines Flugsicherheitstrainings. Flugschüler und bereits ausgebildete Piloten aus ganz Nordbayern sind auf Initiative und Einladung der Gruppenfluglehrer Martin Hansen und Günter Goller (Ausbildungsleiter Motorflug des LSC Kitzingen) nach Kitzingen gekommen, um hier ihr fliegerisches Können zu erweitern. Nach einem gründlichen Theorieteil gestaltet durch Arnulf Koch (Kunstfluglehrer des LSC ) ging es an den praktischen Teil, den ein weiterer Fluglehrer des LSC, Wolfgang Schöll (Ausbildungsleiter Segelflug des LSC), unterstützte. Hierbei wurden Extremsituationen geflogen und die Fluglehrer des LSC zeigten, wie zum Beispiel nach einem Strömungsabriss das Flugzeug wieder in eine stabile Fluglage gebracht werden kann. Das Leader-Förderflugzeug des LSC Kitzingen ist ein Grund, dass dieses Training in Kitzingen stattfindet, da es als eines der wenigen Flugzeuge die Eigenschaften besitzt, diese Trainingsinhalte sicher zu demonstrieren und zu fliegen. Zum Abschluss des Trainings wurden die Inhalte nochmals besprochen. Die Teilnehmer waren so begeistert, dass sie dieses Sicherheitstraining am Flugplatz Kitzingen in dieser Form in Fliegerkreisen weiter empfehlen werden. Quelle: ‚Fränkischer Tag‚.
Im Rahmen des Sommerferienprogramms bekamen 14 Jugendliche die Gelegenheit, den Segelflugsport aus nächster Nähe zu erleben. Die Veranstaltung, die schon einige Male stattfand, bot den Teilnehmern ein spannendes und lehrreiches Programm. Während des Tages wurden insgesamt 28 Flüge durchgeführt, von denen alle Jugendlichen zweimal mitfliegen konnten. Die Flüge dauerten bis zu 15 Minuten, genug Zeit, um die Freude des Fliegens und die Aussicht aus luftigen Höhen zu genießen. Vor dem Start der Flüge erhielten die Jugendlichen eine kompakte theoretische Einweisung. Hierbei wurden wichtige Themen rund um das Segelfliegen besprochen, wie zum Beispiel warum und wie ein Flugzeug fliegt, die Techniken, die ein Segelflugzeug in die Luft bringen, die Möglichkeit, mehrere Stunden in der Luft zu bleiben und dabei viele hunderte Kilometer zu fliegen, sowie der Ablauf der Segelflug-Ausbildung. Bemerkenswert ist, dass die Segelflugausbildung bereits ab einem Alter von 14 Jahren möglich ist. Die praktische Umsetzung folgte direkt im Anschluss an die Einweisung.
Die Teilnehmer starteten mit dem Fliegen im Doppelsitzer an der Seilwinde, begleitet von erfahrenen Piloten. Dieser unmittelbare Übergang von der Theorie zur Praxis ist charakteristisch für den Segelflugsport. Wer im Frühjahr mit der Ausbildung beginnt, startet direkt mit den ersten Flügen. Oft kann schon zum Ende des Sommers der erste Flug ohne Fluglehrer erfolgen. Der Tag endete mit vielen strahlenden Gesichtern und wir hoffen, Begeisterung für diesen einzigartigen Sport geweckt zu haben. Quelle: ‚Sportfliegerclub Malmsheim e.V.‚.
Der beliebte (Schweizer) Flugparcours wird in diesem Jahr wieder durchgeführt. Es stehen zehn Flugplätze zur Auswahl, wovon mindestens deren acht anzufliegen sind. Unter diesem Link können Sie das Teilnahme-Formular herunterladen. Dieses kann auch per E-Mail an schmid[a]aeroclub.ch oder per Post an das Sekretariat des MFVS, Maihofstrasse 76, 6006 Luzern, eingesandt werden. Quelle: ‚MFVS‚.
Unter der Leitung des (Schweizer) Bundesrates Albert Rösti diskutierten am 28. August 2023 Vertreterinnen und Vertreter der Schweizer Luftfahrt in Bern über aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen der Branche. Beim Austausch an der 14. Plattform Luftfahrt Schweiz standen die Umsetzung des revidierten CO2-Gesetzes, innovative Technologien für nachhaltige Treibstoffe sowie die Entwicklungen der Luftfahrt am Boden und in der Luft im Vordergrund.
Die Nachfrage nach Flugreisen in Europa und nach Übersee bewegt sich zwar noch unter dem Vor-Corona-Niveau; die Passagierzahlen steigen aber stetig. Die Schweizer Luftfahrtbranche ist darüber hinaus derzeit gefordert von Fachkräftemangel, hohen Anforderungen an Verfahren bei Bauvorhaben und Betriebsänderungen, der Abwicklung der Passagierströme und Lärmschutz.
Bundesrat Albert Rösti nahm erfreut zur Kenntnis, dass die anwesenden Fluggesellschaften wiederum in der Gewinnzone fliegen. Er betonte die volkswirtschaftliche Bedeutung der Luftfahrt als Basis für die internationale Anbindung und Vernetzung der Schweiz und bedankte sich bei den Fluggesellschaften und den Landesflughäfen für ihre wertvolle Arbeit.
Mit der Erholung der Luftfahrtbranche nach der Corona-Krise gelte es nun, dieses Wachstum in Einklang mit den Klimazielen des Bundesrats zu bringen. Die anwesenden Luftfahrtvertreterinnen und -vertreter stehen hinter dem CO2-Emmissionsziel Netto Null bis 2050. Bundesrat Rösti teilte die Ansicht der Luftfahrtbranche, dass die vorgesehene Beimischpflicht für nach-haltige Flugtreibstoffe koordiniert mit der entsprechenden Regelung der EU umgesetzt werden muss. Wettbewerbsverzerrungen im Vergleich zu EU-Staaten seien zu vermeiden.
Jährliche Plattform des Schweizer Luftverkehrs Die 2005 gegründete «Plattform Luftfahrt Schweiz» findet jährlich statt. Sie dient dem Gedan-kenaustausch zu den Entwicklungen und Herausforderungen des Schweizer Luftverkehrs. Am Treffen in Bern auf Einladung von Bundesrat Albert Rösti nahmen Vertreterinnen und Ver-treter der Landesflughäfen, der Fluggesellschaften Swiss, Easyjet Schweiz und Helvetic Airways, der Flugsicherung Skyguide, Aerosuisse sowie Regierungsvertreterinnen und -vertreter der Standortkantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft, Genf und Zürich teil. Aus der Bundesverwaltung waren die Bundesämter für Zivilluftfahrt und Umwelt anwesend. Quelle: ‚BAZL‚. Foto: ‚Helmholtz-Gemeinschaft‘.
Im Jahr 1932, lediglich fünf Jahre nach Charles Lindbergh, gelang es Amelia Earhart als erste Frau, den Atlantik zu überqueren. Ihr Flugzeug war eine modifizierte Lockheed Vega 5B mit dem Kennzeichen NR7952. Der Flug startete von Neufundland in Richtung Paris. Mit diesem Flug verewigte sich die Pilotin und Frauenaktivistin Amelia Earhart in den Geschichtsbüchern der Fliegerei.
Leider liegt die globale Frauenquote im Cockpit immer noch unter 10%. Das möchten wir ändern und bieten mit unserem „Frauenschnupperflugtag“ ein Event für flugbegeisterte Frauen an, die gerne einmal in die Welt der Fliegerei und der Pilotenausbildung hineinschnuppern möchten.
Am 23. September 2023 veranstaltet die Motorflugschule gemeinsam mit dem Fliegermagazin und CD Aircraft den 2. Frauenschnupperflugtag in Egelsbach. Neben Vorträgen über die Ausbildung zum Privatpiloten und Verkehrspiloten bieten wir an diesem Tag vergünstigte Schnupperflüge für Frauen an.
Diese Schnupperflüge können in drei verschiedenen Kategorien von Flugzeugen stattfinden und bestehen aus einer theoretischen Einweisung sowie einem halbstündigen Flug durch das Rhein-Main Gebiet.
Zusätzlich zu Drinks, Snacks und entspannten Beats in spätsommerlicher Flugplatzatmosphäre werden zahlreiche Fluglehrer, Fliegerärzte und Mitarbeiter anderer Luftfahrtunternehmen bereitstehen, um die Fragen der Teilnehmerinnen zu beantworten.
Um den Abend gebührend abzurunden, veranstalten wir abends eine Party, zu der alle Kunden, Flugschüler, Freunde sowie Vereine und andere Luftfahrtunternehmen aus Egelsbach herzlich willkommen sind. Quelle: ‚Motorflugschule Egelsbach‚.
Ein buntes Teilnehmerfeld bevölkert den Himmel über dem französischen Macon zur 23. FAI Weltmeisterschaft im Rallyefliegen (WRFC). 12 Nationen haben insgesamt 45 Sportler entsandt. Mit dabei sind Teams aus Australien, China, der Tschechischen Republik, Frankreich, Deutschland, Italien, Litauen, Polen, Portugal, Südafrika, Slovakei und Spanien. Zusammenhalt wird unter den Sportlern großgeschrieben, da Portugal und Italien ein Teammitglied fehlten, wurde kurzerhand eine Crew gebildet, die unter FAI-Flagge fliegt. Im deutschen Team ist die Stimmung hervorragend, alle sind hochmotiviert. Herrschte beim Einzug der Nationen auf den Marktplatz von Macon noch gelöste Stimmung, wurde der Tenor zunehmend offizieller und spätestens heute hat sich in den Flugzeugen eine konzentrierte Enge eingestellt.
Der Fortschritt des Wettbewerbes und vor allem die Position der einzelnen Crews während der Bewältigung der Aufgaben ist im Live-Track zu beobachten. So können Freunde und Verwandte zuhause an den Geräten mitfiebern. Quelle: ‚DAeC‚.
Forschende des Paul Scherrer Instituts PSI und der ETH Zürich haben berechnet, wie der Flugverkehr bis 2050 klimaneutral werden könnte. Ihr Ergebnis: Fossiles Kerosin durch künstlich hergestellten, nachhaltigen Treibstoff zu ersetzen, reicht alleine nicht. Zusätzlich notwendig wäre eine Reduktion des Flugverkehrs. Ihre Ergebnisse veröffentlichen die Forschenden heute im Fachmagazin Nature Communications.
Die EU soll bis 2050 klimaneutral werden. Dies hat das EU-Parlament 2021 vorgegeben. Die Schweiz verfolgt dieses Ziel ebenfalls. Dazu soll der Flugsektor, der 3,5 Prozent der globalen Klimaerwärmung verursacht, seinen Teil beitragen – zumal der Ausstoss an klimarelevanten Gasen beim Fliegen pro Personen- oder Frachtkilometer zwei bis dreimal höher ist als in anderen Verkehrssektoren. Die Internationale Zivilluftfahrtorganisation IACO und viele Airlines haben daher angekündigt, bis 2050 die CO2-Emissionen auf null zu reduzieren beziehungsweise Klimaneutralität anzustreben.
In einer neuen Studie haben Forschende des PSI und der ETH Zürich nun berechnet, ob und wie dies zu erreichen wäre. «Eine wichtige Frage dabei ist, was eigentlich genau mit null CO2 beziehungsweise Klimaneutralität gemeint ist», sagt Romain Sacchi vom Labor für Energiesystemanalysen des PSI, einer der beiden Hauptautoren der Studie. Wenn nur die CO2-Emissionen des Fliegens selbst gemeint seien, so ergänzt seine Co-Autorin Viola Becattini von der ETH Zürich, greife das viel zu kurz. Denn wenn man davon ausgeht, dass der Flugverkehr weiterhin wächst wie bisher, dann machen die reinen CO2-Emissionen der Flüge laut den Berechnungen bis 2050 nur etwa 20 Prozent des gesamten Klimaeffekts aus. Um den gesamten Flugbetrieb klimaneutral zu bekommen, dürften neben dem Fliegen nämlich auch die Produktion des Treibstoffs und die gesamte Luftfahrt-Infrastruktur das Klima nicht weiter belasten.
Dies, so hat die Studie ergeben, ist durch die bislang verfolgten Massnahmen zum Klimaschutz im Flugbetrieb bis 2050 allerdings nicht zu schaffen. «Neue Antriebe, klimaschonende Treibstoffe und das Herausfiltern von CO2 aus der Atmosphäre, um es unterirdisch zu speichern (Carbon Capture and Storage, kurz: CCS) werden uns allein nicht ans Ziel bringen», sagt Marco Mazzotti, Professor für Verfahrenstechnik an der ETH. «Wir müssen zusätzlich den Flugverkehr reduzieren.»
Nicht-CO2-Effekte spielen eine grosse Rolle Für ihre Studie haben Sacchi und Becattini verschiedene Szenarien durchgespielt. Zum einen zeigte sich dabei, dass der Klimaeffekt durch die Infrastruktur, also den Bau der Flugzeuge sowie Bau und Betrieb der Flughäfen, zwar einkalkuliert werden muss, er jedoch insgesamt in der Zeit bis 2050 und darüber hinaus vergleichsweise gering ausfällt. Die Klimaeffekte des Fliegens selbst und der Emissionen durch Herstellung des Treibstoffes sind weitaus grösser. Das war soweit nichts Neues.
Weniger klar war zuvor die wichtige Rolle sogenannter Nicht-CO2-Effekte, die neben den reinen CO2-Emissionen auftreten: Der grössere Teil des Treibhauseffekts beim Fliegen entsteht nämlich nicht durch den Kohlenstoff, der über die Kerosinverbrennung in die Atmosphäre gelangt, sondern durch ebenfalls frei werdende Russpartikel und Stickoxide, die in der Luft zu Methan und Ozon reagieren, Wasserdampf und die Kondensstreifen, die zur Bildung von Zirruswolken in der oberen Atmosphäre führen. «Diese Faktoren werden bislang in vielen Analysen und «Net Zero»-Versprechen ausser Acht gelassen», sagt Romain Sacchi. „Oder nicht korrekt berechnet.»
Üblich ist es, solche Emissionen und Effekte in CO2-Äquivalente umzurechnen, um sie in die Bilanz einzubeziehen. «Doch die bisher dazu verwendeten Methoden und Werte haben sich als unzutreffend erwiesen», sagt Marco Mazzotti. «Wir sind deshalb präziser vorgegangen.» Die dabei angewendeten Verfahren berücksichtigen vor allem einen wesentlichen Unterschied zwischen den verschiedenen Faktoren: Die Nicht-CO2-Effekte sind viel kurzlebiger als CO2, sie werden daher auch «Short Lived Climate Forcers», kurz SLCF genannt – also «kurzlebige Klimatreiber». Während von dem emittierten Kohlendioxid etwa die Hälfte von Wäldern und Ozeanen absorbiert wird, bleibt die andere Hälfte für Tausende von Jahren in der Luft, verteilt sich und wirkt als Treibhausgas. Methan dagegen zum Beispiel ist viel klimawirksamer, baut sich aber binnen weniger Jahre ab, Kondensstreifen und daraus resultierende Wolken verflüchtigen sich gar in wenigen Stunden. «Das Problem ist, dass wir durch den zunehmenden Flugverkehr ständig mehr SLCF produzieren, sodass sie sich summieren, anstatt schnell wieder zu verschwinden. Dadurch entfalten sie ihr gewaltiges Treibhauspotenzial dann doch über längere Zeiträume», sagt Viola Becattini. Das sei wie in einer Badewanne, bei der sowohl der Abfluss als auch der Wasserhahn geöffnet ist: Solange der Wasserhahn mehr Wasser reinlässt, als durch den Abfluss entweichen kann, wird die Wanne immer voller – und irgendwann schwappt sie über.
Klimaschonender Treibstoff allein führt nicht zum Ziel – aber hilft «Dieses Bild zeigt uns allerdings auch: Wir haben mit dem Flugaufkommen den entscheidenden Hebel in der Hand,» betont Romain Sacchi. «Indem wir weniger statt mehr fliegen, also quasi den Wasserhahn zu- statt aufdrehen, können wir die Atmosphäre regelrecht kühlen und den Treibhauseffekt des Flugverkehrs tatsächlich Richtung null drücken.» Was nicht bedeutet, dass wir den Flugbetrieb komplett einstellen müssen. Die Berechnungen der Studie zeigen: Wenn die Luftfahrt bis 2050 Klimaneutralität erreichen will, muss sie – im Zusammenspiel mit der Kohlendioxid-Speicherung im Untergrund – den Flugverkehr jedes Jahr um 0,8 Prozent verringern, falls wir bei fossilen Treibstoffen bleiben. Er läge dann 2050 bei etwa 80 Prozent des heutigen Aufkommens. Wenn es gelingt, auf klimaschonendere Treibstoffe, die auf Strom aus erneuerbaren Energien basieren, umzustellen, reichen 0,4 Prozent pro Jahr.
Diese neuen Treibstoffe hat die Studie ebenfalls genauer betrachtet. Forschende weltweit arbeiten daran, die herkömmlichen erdölbasierten Antriebe zu ersetzen. Ähnlich dem Strassenverkehr könnte das durch Elektrobatterien, Brennstoffzellen oder direkte Verbrennung von Wasserstoff geschehen. Deren Energiedichte reicht allerdings nur für kleine Flugzeuge auf kurzen Strecken, im Fall von Wasserstoff auch für mittelgrosse auf mittleren Strecken. Den Hauptteil des weltweiten Flugaufkommens und der Treibhausgasemissionen in der Luftfahrt machen jedoch grosse Flugzeuge auf der Langstrecke mit mehr als 4000 Kilometern aus.
Künstliches Kerosin hat Vor- und Nachteile Hinzu kommt, dass in der Luftfahrt die Antriebstechnologien auf elektrischer oder Wasserstoffbasis bei Weitem noch nicht reif für einen breiten Einsatz sind. Als grosser Hoffnungsträger der Branche gilt daher sogenanntes Sustainable Aviation Fuel (SAF). Dabei handelt es sich um künstliches Kerosin, welches das erdölbasierte mehr oder minder eins zu eins ersetzen könnte, ohne das Turbinen und Flugzeuge neu konstruiert werden müssen.
SAF können aus CO2 und Wasser über eine Produktionskaskade hergestellt werden. Das CO2 lässt sich per sogenanntem Air-Capture-Verfahren aus der Luft einfangen, Wasserstoff kann durch Elektrolyse aus Wasser gewonnen werden. «Werden die dazu nötigen Prozesse ausschliesslich mit erneuerbarer Energie betrieben, ist SAF so gut wie klimaneutral», sagt Christian Bauer vom PSI-Labor für Energiesystemanalysen, der an der Studie beteiligt war. «Das macht uns unabhängiger von fossilen Energieträgern.» Ein weiterer Vorteil von SAF: Bei seiner Verbrennung entstehen weniger SLCF, die man kompensieren muss, indem entsprechende Mengen CO2 aus der Luft abgeschieden und unterirdisch eingelagert werden. Das ist auch deshalb relevant, weil die Speicherkapazitäten für CO2 begrenzt und nicht nur der Luftfahrtbranche vorbehalten sind.
Dreifach teurere Flugtickets Doch SAF hat auch einen Nachteil, denn der Energieaufwand zur Herstellung ist weitaus grösser als bei herkömmlichem Kerosin. Das liegt vor allem daran, dass die Wasserstoffproduktion per Elektrolyse viel Strom braucht. Und dass bei jedem Produktionsschritt – Air Capture, Elektrolyse, Synthetisierung – Energieverluste auftreten. Der hohe Stromverbrauch wiederum bedingt einen erheblichen Einsatz von Ressourcen wie Wasser und Land. Zudem ist SAF teuer: Nicht nur der Strombedarf, sondern auch die Kosten der CO2-Abscheidung und Elektrolyse-Anlagen machen ihn etwa vier- bis siebenmal teurer als normales Kerosin. Mit anderen Worten: Der umfassende Einsatz von SAF macht CO2-neutrales Fliegen möglich, kostet aber mehr Ressourcen und Geld. Das Fliegen wird also noch teurer, als es ohnehin schon werden muss, um Klimaziele zu erreichen. «Wer heute ein Ticket kauft, kann seinen Flug gegen ein paar Euro Aufschlag angeblich CO2-neutral machen, indem dieses Geld in den Klimaschutz investiert wird», sagt Romain Sacchi. «Das ist allerdings Augenauswischerei, denn viele dieser Kompensationsmassnahmen sind wirkungslos. Um die tatsächliche Klimawirkung umfassend auszugleichen, müsste ein Ticket im Vergleich zu heute etwa das Dreifache kosten.»
«Eine derart heftige Preissteigerung sollte die Nachfrage nach Flügen in der Tat erheblich senken und uns dem Ziel der Klimaneutralität näher bringen», sagt Viola Becattini. Ausserdem sei zu erwarten, dass die Produktion von SAF im Laufe der Jahre mit zunehmender Menge günstiger und effizienter wird, was sich positiv auf die Klimabilanz auswirkt. Die Studie hat solche Dynamiken berücksichtigt – auch, dass sich der Strommix zur Produktion von SAF verändert–. Das unterscheidet sie von den meisten anderen Analysen.
«Unterm Strich gibt es für das Ziel, bis 2050 Klimaneutralität in der Luftfahrt zu erreichen, kein Wundermittel», sagt Sacchi. «Wir können nicht so weitermachen wie bisher. Doch wenn wir die Infrastruktur zur unterirdischen Speicherung von CO2 und zur Produktion von SAF zügig und effizient weiterentwickeln und gleichzeitig unseren Flugbedarf einschränken, kann es gelingen.» Quelle/engl.Originalversion: ‚Romain Sacchi, Viola Becattini et al., Paul-Scherrer-Institut / Nature communications‚. ‚Deutsche Übersetzung von Jan Berndorf‚.
Die Vorbereitungen für die neue Saison laufen. Nun lädt der Flugsportverein wieder zum traditionellen „1.-Mai-Fliegen“ ein. Geplant sind auf dem Sontraer Dornberg unter anderem Rundflüge, eine Flugzeugausstellung sowie ein Kunstflug mit Segelflugzeugen (12 und 14 Uhr). Auch das neue hochmoderne doppelsitzige Motorflugzeug WT 9 Dynamic wird am 1. Mai durch Sontras Bürgermeister Thomas Eckhardt getauft (11 Uhr). Los geht es auf dem Dornberg ab 10 Uhr. Für Essen und Getränke ist gesorgt, der Eintritt ist frei. Parkplätze stehen zur Verfügung. Für ein erstes Kennenlernen, ein Reinschnuppern, können Interessierte auch bei einem der erfahrenen Piloten mitfliegen. Informationen und Kontakt. Quelle: ‚HNA‚.
Viel ist bereits geschrieben worden über die Gefahren des Fliegens, und wer sich durch all meine Artikel gearbeitet hat (ich hoffe, das war mehr Vergnügen als Arbeit), der hat hier und da auch bei mir schon einiges zum Thema „Sicheres Fliegen“ gefunden.
Sicheres Fliegen erreicht man nicht durch Verharmlosen – wer hat nicht schon gehört, dass die Fahrt zum Flugplatz das Gefährlichste am Fliegen sei – sondern durch bewusste Auseinandersetzung mit den Gefahren. Dazu gehört vor allem und zuvorderst das Teilen von Erfahrungen. Dies klingt selbstverständlich, und doch erlebe ich immer wieder eine gewisse Zurückhaltung beim Teilen kritischer Situationen oder Unfälle. Diese Zurückhaltung hat vielfältige Ursachen. Das fängt damit an, dass nur derjenige sinnvoll Erfahrungen teilen kann, der sich selbst intensiv mit eigenen Fehlern beschäftigt. „Gerade nochmal gut gegangen; schnell verdrängen und bald vergessen“ sind dagegen weit verbreitete Mechanismen. Und selbst Unfälle werden oft durch Verdrängen statt durch intensive Aufarbeitung verarbeitet.
Hinzu kommt die Sorge, sich angreifbar zu machen, wenn man über eigene Fehler spricht. Es braucht schon ein gewisses Standing und ein dickes Fell, um dagegen immun zu sein oder eben ein Umfeld, das das Teilen von Fehlern fordert und fördert. Ein solches Umfeld gilt es zu schaffen; das ist absolut essentiell für eine funktionierende Sicherheitskultur.
Es gibt noch eine weitere Sorge, die ich insbesondere gegenüber Nichtfliegern und Interessenten oder Neumitgliedern schon oft wahrgenommen habe: Allzu plastische Schilderungen von Gefahren, kritischen Situationen und Unfällen könnten abschreckend wirken, nicht etwa die Sinne schärfen, sondern die Menschen ganz vom Segelflugsport wegtreiben. Da ist leider ein Funke Wahrheit dran. Ich war auch nicht begeistert, als mein Sohn mir eröffnete, dass er den Motorradführerschein machen wird. Eben weil ich dieses Hobby für gefährlich halte.
Fast alle Segelflugunfälle sind auf menschliches Versagen zurückzuführen. Menschliches Versagen des Piloten. Technisches Versagen ist extrem selten. Beim „normalen“ Fliegen sind unsere Flugzeuge praktisch „unkaputtbar“ (Achtung: beim Kunstflug sieht das ganz anders aus). Gegen „menschliches Versagen“ halten sich die meisten Piloten für immun und das eigene Fliegen folglich für sicher. Das ist ein natürlicher Schutzmechanismus: „Diese haarsträubenden Fehler würden mir so nie passieren.“ Leider doch.
Ich habe im Laufe von 35 Jahren Segelflug mehrere Freunde und Bekannte durch tödliche Segelflugunfälle verloren. Alle erfahrene Piloten und keine Draufgänger. Hinzu kommen einige sehr bekannte Segelflieger von Helmut Reichmann bis Klaus Holighaus. Durch Autounfälle habe ich in dem Zeitraum niemanden verloren. Solche Schicksale kenne ich nur aus zweiter und dritter Hand und wie jeder aus der Statistik. Kommen wir endlich zum Kern dieses Artikels, zum Teilen persönlicher Erfahrungen. Aus 35 Jahren gibt es da leider einiges zu berichten und wer weiß, vielleicht wird hieraus ja eine kleine Serie. Heute möchte ich mich auf die drei wirklich gefährlichen Situationen fokussieren, in die ich in meinem Fliegerleben geraten bin und in denen ich wirklich Glück hatte. Glück, dass es nicht zu Unfällen kam bzw. in einem Fall Glück, dass es bei kleineren Schäden geblieben ist.
Zwei dieser Situationen hatten eine entscheidende Gemeinsamkeit: Tunnelblick. Man hat einen Plan und lässt alle Informationen, die nicht zu diesem Plan passen, abprallen, ignoriert sie, schiebt sie von sich, konzentriert sich vollständig auf das eine Ziel, den einen Plan, den es umzusetzen gilt. Das Ausblenden unerwünschter Informationen kann sehr weit gehen: „Es kann nicht wahr sein, was nicht wahr sein darf.“
Es musste reichen, musste, musste, musste… Fall 1 trug sich in den 90er Jahren in der Provence zu. Es herrschte Mistral und von Sisteron aus ging es zunächst im F-Schlepp an den Gache. Dort im Hangaufwind auf maximale Höhe und weiter zum Lure. Von hier stürzt man sich wahlweise nach Norden ins Jabrontal auf der Suche nach dem Rotor des vorgelagerten Höhenzuges, des „Ubac“ oder man wagt es, nach Süden über den Grat des Lure abzutauchen und steigt über dessen sanft abfallender Südflanke in den Rotor und weiter in die Welle ein. Gelingt dies nicht wie geplant, so kann man sich den Einstieg in die Welle und den Aufstieg an die Tropopausen-Grenze allerdings erstmal abschminken. Stattdessen müssen ganz kleine Brötchen an den sogenannten Hinkelsteinen gebacken oder gar in St. Auban gelandet werden.
Für mich hiess es also «Nase gegen den Wind aufrichten und ab ins Jabron-Tal». Nach längerem Kampf in der Rotorturbulenz gelang tatsächlich der Einflug in das laminare Steigen. Dies ist immer wieder extrem beeindruckend. Den ganzen Tag lang hat man gegen die Widrigkeiten des Mistrals gekämpft. Das fängt schon beim morgendlichen Aufbauen an. Bei 70 -80 km/h Wind den Flieger zusammenzustecken macht keinen Spaß. Zu Hause käme man bei derartigem Wetter nicht im Traum auf die Idee zu fliegen.
Weiter geht es mit einem ruppigen und fordernden F-Schlepp an den Hang. Hier geht es wunderbar nach oben bis einige 100m über Hangkante, aber beim Vorflug zum nächsten Hang müssen bereits wieder die Gurte festgezurrt sein. Lose Gegenstände im Cockpit sind unbedingt zu vermeiden. Wer das missachtet, merkt schnell, warum dies mehr als ein gut gemeinter Ratschlag ist. Auch empfiehlt sich eine Schaumstoffeinlage im obligatorischen Hütchen, um die Schläge auf die Schädeldecke zu dämpfen. Trotz festgezurrter Gurte sind unsanfte Kontakte mit der Haube praktisch unvermeidbar.
Was es jetzt auch braucht, ist unerschütterliches Vertrauen in die Konstrukteure und Erbauer des Fluggeräts. Hier wird es wirklich beansprucht und gnadenlos durchgeschüttelt. Hat man dies alles überstanden (im Doppelsitzer sind Mitflieger mit empfindlichem Magen ein echtes Risiko :-), so erwartet einen als nächstes der oben schon mehrfach zitierte Rotor. Dieser steht im Lee eines angeströmten Bergrückens. Man kann ihn sich wie eine überdimensionale Waschmaschinentrommel vorstellen. Die Achse liegt etwa auf Kammhöhe des Bergrückens in dessen Längsrichtung und in der drehenden Trommel geht es auf der einen Seite rauf und auf der anderen runter. Typischerweise gelingt es nicht, einen vollen Kreis in der aufsteigenden Trommelhälfte zu platzieren. Stattdessen geht es vom starken Steigen übergangslos in starkes Fallen und wieder zurück. Unterm Strich bleibt dann hoffentlich ein positives Saldo und man arbeitet sich langsam (oder auch zügig) zum oberen Scheitelpunkt der Wäschetrommel hinauf. Dort lockt dann der Lohn für all die Mühen: plötzlich wird alles ruhig, keine Spur mehr von Turbulenz. Die Flugzeugnase wird gegen den Wind ausgerichtet, die Geschwindigkeit auf die des Windes eingestellt (üblicherweise 80-120 km/h). Jetzt geht es ortsfest wie im Fahrstuhl nach oben mit 2, 3, 4, 5 oder mehr m/s. Wow!
Wie hoch es in der Welle des Ubac für mich ging, erinnere ich nicht mehr. In jedem Fall so hoch, dass das weite Durance-Tal tief unter mir lag und ich von weit oben auf den bewaldeten Rücken des nördlich gelegenen Chabre schaute. Die Strecke dorthin schien wie ein Katzensprung. Auf dem Weg würde ich wahlweise in den nächsten Wellenaufwind fallen oder alternativ in den kräftigen Hangaufwind auf der Nordseite des Chabre einsteigen.
Ich erhöhte die Geschwindigkeit und flog nach Norden gegen den Wind, den Höhenzug des Chabre fest im Blick. Nun ging es in den absteigenden Ast der Welle. Eigentlich musste es eine andere Welle sein, aber für derartige Gedanken hatte ich keine Kapazitäten. Ich fiel nun wie ein Stein, nicht mit fünf, eher mit Zehn Metern pro Sekunde. Ich fiel ins Bodenlose und gegen den starken Wind ging es kaum voran. Noch sah ich mein Ziel, den Kamm des Chabre, von weit oben. Aber der Winkel änderte sich dramatisch schnell. Schon erkannte ich wie flach der südliche Waldrücken über etliche Kilometer wirklich abfällt. Noch war Zeit nach Osten ins breite Durancetal abzudrehen, den Chabre zu umfliegen, sich ihm von Norden mit Rückenwind wieder zu nähern und ganz nebenbei wohl auch dem Gebiet starken Fallens zu entfliehen. Aber ich blieb fixiert auf den Weg voraus. Da vorne lag der Grat des Chabre. Da wollte ich hin. Mittlerweile musste ich den fallenden Ast der Welle längst nach unten verlassen haben. Jetzt befand ich mich im direkten Lee des Chabre, was zunächst keinen Unterschied machte. Es ging immer noch mit Macht nach unten. Aber nun wurde es wieder turbulent. Ich erkannte unter mir bereits, wie die Wipfel der Bäume sich im Wind bogen und durchgeschüttelt wurden. Jetzt war es bereits zu spät fürs Abdrehen. Ich war zu tief, das Waldgebiet zu ausgedehnt, zu flach abfallend, um ihm im starken Fallen zu entkommen. Jetzt gab es tatsächlich nur noch den Weg nach vorne. Ich fasste den Steuerknüppel noch fester mit beiden Händen, fixierte die Passhöhe voraus, den niedrigsten erreichbaren Übergang. Immer noch klebte die Variometer-Nadel am unteren Anschlag, immer noch wurde der Winkel zum Pass mit jeder Sekunde flacher. Aber nun war es maximal noch ein Kilometer. Fahrt halten, hoffen, beten!? Es musste reichen, musste, musste, musste…
Mit maximal 50 m Höhe überquerte ich den Pass und wurde sofort vom starken Hangaufwind in die Höhe gerissen. Nur langsam löste ich mich aus meiner Schockstarre. Und wenn ich das hier so schreibe, 25 Jahre später, packt es mich immer noch, läuft mir immer noch ein Schauer über den Rücken. Das war knapp, richtig knapp…
Ich hatte mich in eine Situation manövriert, aus der es nur noch einen Ausweg gab. Und dieser wurde zunehmend zu einem sich zügig schließenden Nadelöhr. All das hatte ich viel zu spät erkannt, als es schon zu spät war für naheliegende Alternativen, die mir zuvor weit offenstanden. Ich war fixiert auf meinen Plan A, erkannte nicht bzw. viel zu spät, dass dieser überhaupt gefährlich werden könnte, gefährlich wurde, dass es irgendwann keine Alternativen zur Passquerung mehr gab. Tunnelblick!
Realitätsverweigerung Fall 2 trug sich am ersten Wertungstag der Deutschen Meisterschaften in Lüsse 2005 zu. 1995 war ich bereits die DM der Junioren mitgeflogen, aber für die „großen“ Meisterschaften hatte ich mich nun zum ersten Mal qualifiziert. Sechs Jahre zuvor war die Qualifikation an „Fall Nummer 3“ gescheitert. Mehr dazu weiter unten im Text. Danach hatte ich für einige Jahre keine Quali-Wettbewerbe mehr geflogen.
Meine Vorbereitung war alles andere als optimal. Wenige Monate zuvor hatte ich einen neuen Job angetreten samt Umzug, anstrengender Einarbeitungsphase und Vereinswechsel. Geflogen war ich die ganze Saison so gut wie nicht. Zwei Wochen vor dem Wettbewerb wurde zudem meine Tochter geboren. „Kein Problem“ meinte die Hebamme; Schwiegereltern und Eltern waren zur Unterstützung dabei – und trotzdem: Unter dem Strich hätte ich die Teilnahme an der DM absagen sollen. Dass ich es nicht getan habe, wirft mir meine Frau heute noch vor – mit Recht.
Am ersten Wertungstag gab es Blauthermik – genauer: es war blau. Thermik gab es eher nicht. Trotzdem wurde gestartet und auch abgeflogen. Aufgefächert glitten wir vorsichtig auf Kurs, langsam tiefer und tiefer. Trotzdem rechnete ich fest mit einem Aufwind und lies das Wasser drin – eindeutig ein Fehler. Landen kann man in Brandenburg fast überall und somit praktisch fliegen, bis das Rad rollt. Den ersten Kreis machten wir in 240m über Grund. Hoch ging es aber nicht. Zumindest nicht für mich. „Negativer Nullschieber“ nennt man sowas wohl.
Zehn Minuten später, nach etlichen Schleifen und Kreiswechseln flog ich immer noch, auch das Wasser gluckerte immer noch in den Tragflächen. Wasser ablassen hätte den zarten Aufwind, auf dessen Aufblühen ich immer noch hoffte, endgültig abgewürgt. So meine Befürchtung. Dann lieber die zusätzlichen Kilos schleppen. Ich flog immer noch, aber mittlerweile nur noch in 60 m Höhe. Ich habe mir extra nochmal das alte igc-file angeschaut – und konnte es fast nicht glauben. Etliche Kreise sind dort in 60 m Höhe dokumentiert. Schließlich wurde mir die Entscheidung zur Landung durch einen Steuerfehler abgenommen. Ich wurde zu langsam und sackte durch! Knüppel nach vorne, Flieger wieder einfangen, Fahrwerk raus und schon saß ich auf dem Acker, keine 200 m vom Ort meines letzten Kreises entfernt.
Ich blieb erstmal ein paar Minuten im Cockpit sitzen, um mich zu sammeln. Was hatte ich da gerade für eine Sch…. gemacht! Was hatte ich für ein Glück gehabt, jetzt überhaupt hier zu sitzen und mir darüber Gedanken machen zu können.
Ich war offensichtlich überehrgeizig gewesen, überambitioniert, übermotiviert. Aber das war es nicht allein. Realitätsverweigerung trifft es besser. Es konnte nicht wahr sein, was nicht wahr sein durfte! Was hatte ich alles auf mich genommen, um an der DM teilzunehmen. Was hatte ich meiner jungen Familie alles zugemutet! Und alles, um am ersten Wertungstag nach 30 km auf dem erstbesten Acker auszurollen, ohne einen einzigen Aufwind gekurbelt zu haben? Ja! Manchmal spielt das Leben so. Das muss man dann anerkennen und nicht ignorieren. Sonst kann es ganz schnell noch viel schlimmer enden. Ich hatte Glück! Großes Glück! Glück, im richtigen Flugzeugtyp zu sitzen, der nur durchsackte und nicht ins Trudeln abkippte, Glück, dass ich nach all dem Mist, den ich vorher fabriziert hatte, wenigstens in dieser Extremsituation geistesgegenwärtig richtig gehandelt hatte: Knüppel nach vorne! Auch und gerade in nur 60 m Höhe. Glück, überlebt zu haben!
Gerade nochmal gut gegangen. Fall 3 habe ich oben bereits angedeutet. Geschehen ebenfalls auf einem Wettbewerb, der NRW-Meisterschaft 1999 in Aachen. Wir hatten schon einige Wertungstage hinter uns, Wetter und Stimmung waren gut, ich lag perfekt im Rennen, voll auf Kurs Deutsche Meisterschaft.
Nicht weit vom Aachener Flugplatz liegt das Kraftwerk Weisweiler, eine fest einzuplanende Thermikboje für Überlandflieger und auch für das Feld der Meisterschaftsteilnehmer. Nun ist das gemeinsame Fliegen in der Thermik ein bekannter Gefahrenpunkt. Potenziert wird diese Gefahr im Wettbewerb, wenn vor dem Abflug, aber oft genug auch auf Strecke nicht zwei, drei oder vier Flugzeuge, sondern gleich ganze Schwärme einen Aufwind bevölkern. Hier müssen alle aufeinander aufpassen. Augen auf und ständiges Scannen der Umgebung sind neben rücksichtsvollem Fliegen Pflicht.
Heute mindert Flarm als Kollisionswarnsystem die Gefahr von Zusammenstößen. Gab es 1999 aber noch nicht. „Aufeinander aufpassen“ setzt voraus, dass man freie Sicht aufeinander hat. Hier kommt das Thema „Kraftwerk“ ins Spiel. Die aus den Kühltürmen aufsteigende Luft ist feucht und kondensiert oft schon am Boden aus. Gekreist wird nicht in den Nebelschwaden, sondern daneben. Aber natürlich ist die Sicht auf möglicherweise andere im Kraftwerksbart kreisende Flugzeuge eingeschränkt. Und je mehr Flugzeuge es sind, desto größer ist das Risiko. Das Risiko, dass plötzlich hinter einer Nebelschwade ein anderer Flieger auf Kollisionskurs auftaucht. Mir blieb das Herz vor Schreck stehen! Sofortiger voller Querruderausschlag. Gut, aber zu spät, schon schrammt die entgegenkommende Fläche unter meinem Aussenflügel durch. Was für ein Schock!
Eine Berührung hat es auf jeden Fall gegeben, aber zum Glück keinen frontalen Zusammenstoß, vielmehr einen Streifschuss. Gerade nochmal gut gegangen.
Sofortiger Ausflug aus dem Kraftwerks-Bart. Alle Ruder funktionieren, das Flugzeug fliegt normal, keine ungewöhnlichen Geräusche oder sonstige Auffälligkeiten. Zwei andere Piloten setzten ihre Maschinen rechts und links neben meinen Flieger, inspizieren visuell. Alles sah normal aus.
Auch meinem «Unfallgegner» geht es gut, auch sein Flugzeug fliegt normal. Über Funk gibt er bekannt, dass er nach Aachen Merzbrück zurückfliegt und dort landet. Ich dagegen entschließe mich tatsächlich, weiter zu fliegen und lande erst Stunden später in Merzbrück. Eine absolute Fehlentscheidung, die ich kaum erklären kann. Natürlich hätte ich mich nicht mit dem „Inspektionsergebnis“ im Flug zufriedengeben dürfen. Sofortige Landung und Check der Schäden am Boden wären angesagt gewesen. Beulen gab es denn auch tatsächlich. Nicht strukturell gefährlich, aber eine Reparatur war fällig.
Und natürlich war auch ich selbst psychisch nicht in dem Zustand, in dem ein Weiterflug angesagt war. An die Aussenwirkung des Ganzen hatte ich in der Situation als letztes gedacht. Aber natürlich war dieselbe katastrophal: «kaltschnäuzig», «egozentrisch», «rücksichtslos». So muss der Typ wohl ticken, der nach so einem Zwischenfall einfach weiterfliegt. Ich fiel in ein ziemliches Loch und musste mich erst wieder sammeln…
Wettbewerbe bin ich die folgenden Jahre nicht mehr geflogen. Und auch nach fast 25 Jahren fällt es mir noch schwer, über den Vorfall zu schreiben oder zu sprechen. Keine einfache Geschichte für mich.
Jede Pilotin und jeder Pilot wird wohl von sich behaupten, dass er richtig navigieren kann. Schliesslich ist die Navigation die Grundlage eines jeden Flugs und bislang ist man immer am Ziel angekommen. Ausserdem gibt es da ja noch das GPS. Dieses kann helfen, sollte sich eine Pilotin oder ein Pilot „vernavigiert“ haben. Tatsache ist, dass es allein in den Lufträumen Europas jedes Jahr zu hunderten von Luftraumverletzungen kommt. Piloten fliegen durch genehmigungspflichtige Lufträume und gefährden damit sich selbst und andere Luftverkehrsteilnehmer. Die Gründe sind vielfältig. Oftmals wissen sie aber nicht, wo sie sich navigatorisch gerade befinden. Sonst gäbe es diese Luftraumverletzungen nicht. Quelle / vollständiger Bericht: ‚AOPA Germany‚.