Der Gemeinderat St. Moritz hat mit 9:3 Stimmen entschieden, die Botschaft für einen Zusatzbeitrag von fünf Millionen Franken an den Regionalflughafen Samedan vorerst nicht zur Volksabstimmung weiterzuleiten. Grund ist Kritik an der ungleichen Verteilung von Stimmrechten: St. Moritz soll überproportional zahlen, erhält aber nicht mehr Mitspracherecht.
Die FDP- und SVP-Fraktionen fordern Klärung, ob der Betrag stattdessen als Darlehen gewährt werden könnte – etwa unter der Bedingung zusätzlicher Stimmrechte. Dafür wäre eine Gesetzesänderung in allen elf Trägergemeinden nötig und könnte das Projekt verzögern. Die Überarbeitung der Botschaft soll im Mai erneut traktandiert werden.
Am Freitag, 25. April, wurde neue Motorflugpiste in Betrieb genommen.
Der 25. April markiert einen Meilenstein in der Geschichte und Entwicklung des Flugplatz Beromünster. Ein jahrzehntelanger Wunsch wurde Wirklichkeit, ein mehr als 15 Jahre dauerndes Projekt mit Höhen und Tiefen kam zum Abschluss. Quelle: ‚aeroclub.ch‚.
Der Schweizer Bundesrat will Regionalflugplätze wie Altenrhein ab 2027 nicht mehr unterstützen. Nur Grenchen und Bern-Belp sollen weiterhin Gelder für die Flug-Sicherung erhalten. Für Altenrhein könnten dadurch jährlich vier bis fünf Millionen Franken fehlen – ein Entscheid fällt im Dezember.
Die Betreiberin People’s Air Group reagiert mit einem Investitionsstopp: Die für August 2025 geplante Pistensanierung wird verschoben, stattdessen sind nur punktuelle Reparaturen vorgesehen – nachts, um den Betrieb nicht zu stören.
CEO Thomas Krutzler betont, dass die Flugsicherung bereits heute nicht aus der Bundeskasse, sondern aus der Mineralölsteuer finanziert wird. Falle der Bundesbeitrag weg, sei der Betrieb gefährdet. Betreiberin und Kanton halten es für unrealistisch, das Defizit über höhere Landegebühren auszugleichen.
Momentan finden gerade Koalitionsverhandlungen statt. Dabei soll auch über eine Einschränkung des Informationsfreiheitsgesetz diskutiert werden. Ohne die Hilfe des Informationsfreiheitsgesetzes hätten wir bis heute nicht das Fliegen ohne Flugleiter! Hier ist daher Ihre Mithilfe erforderlich.
Um folgende Themen geht es dieses Mal:
Geplante Einschränkung des Informationsfreiheitsgesetzes
Gespräche mit den Landesluftfahrtbehörden beim BMDV
IFR-Betrieb ohne Flugleiter
Diskussionsrunden des Fliegermagazins auf der Aero
Vorbild Webseite EDAW
Elektronisches Hauptflugbuch
Geplante Einschränkung des Informationsfreiheitsgesetzes Das Informationsfreiheitsgesetz war bei der Arbeit in Richtung des Fliegens ohne Flugleiter essentiell. Nur über Informationsfreiheitsanfragen war es z. B. möglich, die Protokolle des Bund-Länder-Fachausschusses Luftfahrt einzusehen. Ohne diese Kenntnisse wäre eine gezielte Argumentation gegenüber den Behörden nur schwierig bzw. mit großer Verzögerung möglich gewesen. Insofern stünden wir ohne dieses Werkzeug noch lange nicht an dem Punkt, an dem wir jetzt stehen. Auch beim freien Zugang zu NOTAM und AIP spielte die Informationsfreiheit eine wesentliche Rolle. Leider gibt es aber gerade in den aktuellen Koalitionsverhandlungen das Bestreben, das Informationsfreiheitsgesetz abzuschaffen bzw. radikal zu beschneiden. Dies würde auch zukünftige Vereinfachungen der Fliegerei durch intransparente Prozesse und Absprachen sicherlich behindern, wenn nicht evtl. sogar verunmöglichen. Insofern ist nun Ihr Engagement gefordert. Bitte unterzeichnen Sie die hier verlinkte Petition.
Hintergründe zu den geplanten Änderungen finden Sie auf der hier verlinkten Webseite Frag den Staat, die übrigens bei den Informationsfreiheitsanfragen ein sehr wichtiges Werkzeug war und bei einer aktuellen Aktion noch weiterhin ist.
IFR-Betrieb ohne Flugleiter Wie in anderen Medien bereits veröffentlicht sollen evtl. in Zukunft die Zuschüsse des Bundes für Flugsicherungsleistungen an kleinen Flugplätzen mit IFR-Betrieb reduziert und evtl. ganz gestrichen werden. Das lässt den Kostendruck an diesen Plätzen nochmal extrem steigen. Hier bietet sich natürlich das Fliegen ohne Flugleiter durchaus an. Betriebserfahrungen gibt es dazu sowohl im europäischen (z. B. Frankreich) als auch im außer-europäischen (z. B. USA) Bereich mehr als reichlich. Das BMDV deutete hierzu eine wohlwollende Prüfung an. Allerdings scheint es im Bereich der DFS und des BAF noch einige Bedenken zu geben, die erst ausgeräumt werden müssen.
Gespräche mit den Landesluftahrbehörden beim BMDV Im März fand im BMDV eine Gesprächsrunde mit den Landesluftfahrtbehörden beim BMDV statt. Dazu waren auch die Verbände und einige Flugplätze eingeladen. Allein diese Tatsache war schon ein enormer Fortschritt. Bisher fanden Diskussionen in diesem Bereich immer hinter verschlossenen Türen statt. Anschließend wurden die Ergebnisse dann den Verbänden zur Kommentierung vorgelegt. Diese haben sie dann mit ihren Mitgliedern abgestimmt und dann entsprechend kommentiert. Wir hoffen, dass mit der neuen Vorgehensweise Anregungen viel früher in den Prozess eingebracht werden können.
Vorbild Webseite Verkehrslandeplatz Roitzschjora Wie eine einfache und effektive PPR-Erteilung funktioniert, kann an der verlinkten Webseite des Verkehrslandeplatzes Roitzschjora studiert werden. Dort ist die Anfliegbarkeit durch ein simples „Ja-Symbol“ auf den ersten Blick erkennbar! Auch ist damit der Platz für jedermann anfliegbar. Diese Lösung trifft genau das, was mit dem Fliegen ohne Flugleiter erreicht werden sollte: Unsere Flugplätze sollen einfacher zugänglich und anfliegbar sein! Wir würden uns freuen, wenn ein solches Beispiel weiter Schule macht!
Elektronisches Hauptflugbuch Im Bereich der Hauptflugbuchführung ist momentan die Kreativität groß. Neben den etablierten Anbietern bekommen wir immer wieder einige individuelle Lösungen zugesandt, die wir hier auch gerne weitergeben. So hat Johannes Köhne für den Flugplatz Weilerswist eine Lösung programmiert, die hier hinterlegt ist. Bei Interesse kann gerne ein Kontakt zum Entwickler hergestellt werden.
Trotzdem ist es weiterhin das Ziel, das Hauptflugbuch an sich in Zukunft überflüssig zu machen. Angesichts seiner fast 90-jährigen Geschichte, sind die Ergebnisse dieser gigantischen Datensammlung doch eher mager.
Die Aero Legends haben am 27.März 2025 bekannt gegeben, dass ihre „Golden Age of Aviation Air Show“ auf dem Flugplatz Compton Abbas auf 2026 verschoben wurde. In einer in den sozialen Medien veröffentlichten Erklärung heißt es:
„Wir geben eine wichtige Mitteilung bekannt über die Golden Age of Aviation Air Show 2025 auf dem Flugplatz Compton Abbas bekannt. Nach reiflicher Überlegung haben wir die schwierige Entscheidung getroffen, die Veranstaltung auf das Jahr 2026 zu verschieben.
Während die Golden Age of Aviation Air Show 2024 ein durchschlagender Erfolg war und von den Besuchern gut angenommen wurde, nehmen wir uns jetzt genügend Zeit, um einige Probleme der ersten Veranstaltung zu lösen. So stellen wir sicher, dass wir 2026 mit der bestmöglichen Show zurückkehren werden. Neben dem unsicheren wirtschaftlichen Umfeld, in dem wir uns befinden, und dies ist ein Hauptgrund für diese Verschiebung, waren wir während des Ausschreibungsverfahrens nicht in der Lage, wichtige RAF-Ressourcen zu sichern. Wir arbeiten bereits hart daran, diese beliebten Einrichtungen für 2026 zu sichern, um ein verbessertes und unvergessliches Airshow-Erlebnis zu bieten. Wir verstehen, dass diese Änderung enttäuschend sein mag, aber wir sind entschlossen, 2026 ein noch besseres und unvergleichlicheres Airshow-Erlebnis zu bieten. Unser Team wird sich in Kürze mit allen Ticketinhabern in Verbindung setzen.
Wenn Sie unmittelbare Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns unter info@aerolegends.co.uk zu kontaktieren. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung. Wir können es kaum erwarten, Sie im Jahr 2026 wieder zu einem unvergesslichen Flugerlebnis zu begrüßen“. Quelle: ‚air-shows.org.uk‚.
Pünktlich zum Frühlingsbeginn startet der Düsseldorfer Aero-Klub in die neue Saison. Auf dem Flugplatz Wolfsaap am Aaper Wald kehrt das Leben zurück, und Segelflugbegeisterte können sich wieder in die Lüfte erheben. Interessierte sind eingeladen, das Segelfliegen in Düsseldorf hautnah zu erleben – sei es als Zuschauer oder direkt im Cockpit bei einem Schnupperflug.
Perfekte Vorbereitung für einen gelungenen Saisonstart Am vergangenen Wochenende liefen die letzten Vorbereitungen auf Hochtouren. Die Klubmitglieder überprüften ihre Segelflugzeuge, führten letzte Wartungsarbeiten durch und sorgten dafür, dass alles für die neue Flugsaison bereit ist. Mit großem Engagement und Teamarbeit wurde sichergestellt, dass der erste Start reibungslos verlief.
Die ersten Flüge der Saison Nun sind die Segelflugzeuge wieder regelmäßig am Himmel über Düsseldorf zu sehen. Die ersten Starts verliefen erfolgreich, und sowohl erfahrene Piloten als auch Flugschüler konnten nach der Winterpause wieder durchstarten. Die Pilot/-innen freuen sich auf spannende Flugstunden in den kommenden Monaten.
Segelfliegen in Düsseldorf – Ein faszinierendes Hobby für alle Altersklassen Wer das Segelfliegen in Düsseldorf selbst erleben möchte, ist auf dem Flugplatzu Wolfsaap richtig. Bereits ab 14 Jahren kann man mit der Ausbildung beginnen und unter Anleitung erfahrener Fluglehrer das Fliegen erlernen. Auch Erwachsene, die auf der Suche nach einer neuen Herausforderung oder einem besonderen Naturerlebnis sind, sind herzlich willkommen. Schnupperflüge bieten eine ideale Gelegenheit, das lautlose Dahingleiten in der Luft auszuprobieren.
Einladung zum großen Flugplatzfest am 23. und 24. August 2025 Ein besonderes Highlight der Saison ist das Flugplatzfest am 23. und 24. August 2025. Neben Rundflügen und Vorführungen gibt es zahlreiche Attraktionen für die ganze Familie. Besonders für Kinder wird dieses Jahr noch mehr geboten – von Flugsimulatoren über eine Hüpfburg bis hin zu spannenden Mitmachangeboten. Für das leibliche Wohl ist gesorgt.
Der Flugplatz Ganderkesee (EDWQ) ist der erste in Europa, der den bleifreien AVGAS-Treibstoff Swift 100R des US-Herstellers Swift Fuels LLC einsetzt. Seit dem 21. März nutzt die AAG Flight Academy den umweltfreundlichen Kraftstoff im Schul- und Charterbetrieb.
Swift 100R ist ein 100-oktaniger, bleifreier und zu ca. 10% erneuerbarer Flugkraftstoff mit FAA- und EASA-Zulassung für den Lycoming IO-360-L2A-Motor (z. B. in der Cessna 172S und R). Swift 100R ist mit anderen Kraftstoffen mischbar, enthält Material-schonende Ether und erfordert keine baulichen Änderungen an Flugzeugen. In Ganderkesee steht ein Tank-Anhänger bereit, um das neue Benzin zu tanken. Bollinger Aviation liefert und vertreibt den Kraftstoff in Europa. Infos des Herstellers „Swiftfuel„.
Der Flugplatz Fricktal-Schupfart hat zu Beginn der neuen Flugsaison nicht nur eine neue, befestigte Zufahrt erhalten, sondern auch einen feinen Anhängerplatz.
Vom Donnern der Bomber im Krieg bis zu den angeblichen Aufträgen eines Prinzen von Wales – ein bald geschlossener Flugplatz in Nottinghamshire hat fast 100 Jahre Luftfahrtgeschichte erlebt.
Der Flugplatz von Tollerton wurde im Juli 1929 eröffnet, zu einer Zeit, als Doppeldecker noch die Norm waren und der Motorflug selbst gerade einmal 25 Jahre alt war. Nach dem Krieg war er Schauplatz von Flugwettbewerben, bei denen die Red Arrows und die Concorde auftraten und die Tausende von Zuschauern anzogen.
Trotz der Proteste einiger Anwohner wurde der Flugplatz nun verkauft, und das Grundstück ist für Hunderte von Wohnungen vorgesehen. Das Land gehörte einst zum Gut Tollerton, das bis ins Mittelalter zurückreicht, aber 1928 von Albert Ball – dem Vater des gleichnamigen Weltkriegs-Asses – gekauft wurde. Er verkaufte es schnell an den Stadtrat, dem er angehörte – ein Schritt, der heute für Aufsehen sorgen würde.
Der Flugplatz nahm ab 1929 Flugzeuge auf, wurde aber erst 1930 offiziell eröffnet. Der Lokalhistoriker Howard Fisher, der ein Buch über den Flugplatz mitverfasst hat, sagte: „Das Luftfahrtministerium war sehr daran interessiert, die großen Städte auf dem Luftweg zu verbinden. „Die Nottingham Corporation beschloss, sich daran zu beteiligen, und wurde zum zweiten kommunalen Flugplatz im Vereinigten Königreich, der eine Betriebs-Genehmigung erhielt. „Aber es schien, als ob sie nicht daran interessiert waren, in sie zu investieren.
Anfangs verfügte der Standort lediglich über eine Graslandebahn und zwei Zelte. Das hinderte Muriel Robinson jedoch nicht daran, im November 1929 im Alter von 27 Jahren nach nur acht Stunden Unterricht als erste Frau in der Grafschaft einen Pilotenschein zu erwerben. In den 1930er Jahren wurden jedoch ein Clubhaus, ein Hangar und ein Badmintonplatz gebaut.
Der Besuch des schneidigen zukünftigen Königs Edward VIII, der eine köstlich benannte Puss Moth flog, ließ die Gemüter erhitzen. Er besaß einen abgelegenen Bauernhof in der Nähe und arrangierte dort Gerüchten zufolge Treffen mit zahlreichen Frauen. Herr Fisher sagte: „Es wird vermutet, dass er ein Flugzeug flog und sein Begleiter in einem zweiten mitkam.“ Mit Ausbruch des Krieges 1939 wurde die zivile Fliegerei verboten und Tollerton wurde zum Standort der (polnischen) Service Flying Training School und diente als großes Wartungsdepot.
Rollaston Aircraft Services reparierte, modifizierte, wartete und montierte schätzungsweise 1.700 Flugzeuge, darunter den mächtigen viermotorigen Lancaster-Bomber.In der Blütezeit beherbergte der Flugplatz etwa 700 Mitarbeiter.
Trotz der 1941 hinzugefügten drei Start- und Landebahnen aus Beton war er nie groß genug, um voll beladene Bomber im Kampfeinsatz aufzunehmen. Bei der Verwendung für Schulungszwecke wurde er jedoch Zeuge einer Tragödie.
Herr Fisher sagte: „Im Jahr 1941 stürzte eine Wellington aus Tollerton bei einem Landeversuch ab, wobei alle sieben Insassen ums Leben kamen. Eine Gedenktafel für die Besatzung ist an einem der Bunker angebracht, die noch immer das Gelände säumen.“
Bemerkenswerterweise haben 18 der ursprünglich 19 dieser gedrungenen Backsteinbauten, die zur Unterbringung von Maschinengewehren gedacht waren, überlebt und stehen unter Denkmalschutz (Grade II) – weit genug verstreut um vom Ausbau des Flughafens nicht betroffen zu sein.
Nach dem Krieg wurden die Ausbildung und Wartung durch die RAF fortgesetzt, aber die zivile Präsenz nahm zu. Herr Fisher sagte: „Eine Firma spezialisierte sich auf die Umrüstung von Militärflugzeugen – hauptsächlich Dakotas – für zivile Zwecke. Ein anderes Flugzeug ging kaputt, und irgendwann standen Lancaster Nase an Nase auf dem Flugplatz und warteten nur darauf, verschrottet zu werden.“
Der Flugplatz hatte Schwierigkeiten, größere Flugzeuge unterzubringen, und eine Reihe von Unternehmen boten erfolglos Lufttaxidienste an. Er fand seine Bestimmung in der privaten Fliegerei, als billigere, zuverlässigere Kleinflugzeuge verfügbar wurden.
Der Sherwood Flying Club wurde 1956 gegründet und Truman Aviation Limited übernahm 1963 den Pachtvertrag. Es gab Pläne für eine Wohnbebauung und einen großen Freizeitkomplex, aber beides wurde nicht verwirklicht.
Ab 1967 fanden regelmäßig Sommerflugwettbewerbe statt. Dabei fanden der erste Hubschrauber-Wettbewrb im Vereinigten Königreich und ein Auftritt der Red Arrows statt. 1985 flog die Concorde über den Platz.
Der Festumzug von 1990 markierte den 60. Jahrestag des Flugplatzes, aber diese und eine spätere Show machten Verluste und wurden eingestellt.
Herr Fisher sagte: „Tausende von Menschen kamen, um diese Shows zu sehen, sie waren große Ereignisse, aber nicht jeder kaufte ein Ticket – viele Leute parkten und schauten von den umliegenden Straßen aus zu.“
Tollerton beherbergt eine Reihe von Unternehmen, darunter ein beliebtes Café und einen Landeplatz für den Rettungsflugdienst.
Das Gelände diente dem Air Training Corps als Landeplatz für die Luftrettung und beherbergte außerdem ein Café und ein Restaurant im Clubhaus. In diesen Jahren wurden viele der großen Gebäude auf dem Gelände abgerissen und 2006 verkaufte die Stadtverwaltung das Gelände an private Investoren.
Im Jahr 2024 wurden Pläne für zunächst 400 Wohnungen auf dem Gelände vorgelegt, die jedoch auf lokalen Widerstand stießen, der sich auf den Verlust von Arbeitsplätzen in den Unternehmen und der biologischen Vielfalt der umliegenden Wiesen konzentrierte.
Letzte Woche erklärte der Stadtrat von Rushcliffe (RBC), dass das Land in und um den Flughafen Teil des strategischen Plans für den Großraum Nottingham (GNSP) sei, der zur öffentlichen Konsultation ansteht. Es wurde bestätigt, dass zwei entsprechende Planungsanträge eingereicht wurden, über die jedoch erst nach Fertigstellung des GNSP entschieden werden soll.
Ein Sprecher fügte hinzu: „Die Entscheidung über die Schließung des Flughafens Tollerton ist eine private Angelegenheit des Grundstückseigentümers, die außerhalb der Kontrolle und des Zuständigkeitsbereichs des Rushcliffe Borough Council liegt.
„Wir verstehen jedoch die Auswirkungen auf die betroffenen Unternehmen und können ihnen über unser Team für Wirtschaftswachstum Unterstützung anbieten.“ Quelle: ‚bbc.com‚.
Der Flugplatz des Aero Clubs Zwickau bekommt eine neue Start- und Landebahn. Dem Betreiber zufolge wird die bisherige Graspiste durch recycelte Kunstoffrasengitter ersetzt. Davon sollen fast 250.000 Elemente verlegt werden. Quelle: ‚MDR‚.
Eine großangelegte Suchaktion nach einem 84jährigen Piloten und seinem Ultraleicht-Flugzeug sorgte für Wirbel. Glücklicherweise war der Pilot mit seinem Flugzeug nicht abgestürzt, sondern hatte eine außerplanmäßige Landung in Ziegenhain eingelegt. Informiert hatte er darüber allerdings niemanden, sodass von einem Flugzeugabsturz ausgegangen wurde, als er über dem Wald bei Schorbach vom Radar verschwand. Der 84-jährige Pilot aus dem Rhein-Sieg-Kreis (Nordrhein-Westfalen) steuerte den Flugplatz in Ziegenhain an, nachdem er einen technischen Defekt an der Propeller-Verstellung seines Ultraleichtflugzeugs (UL) festgestellt hatte. Wie Klaus Schlingmann von der Flugsportvereinigung mitteilt, haben sich die Propeller in die Start-Einstellung zurückgestellt, anstatt in der Reiseflug-Position zu bleiben. „Der Pilot hat sich dann zu einer Sicherheitslandung in Ziegenhain entschlossen“, berichtet er. Laut Internetseite der Vereinigung sind auf dem Segelfluggelände in Ziegenhain Segelflugzeuge, Motorsegler, ULs und Motorflugzeuge zum Schleppen zugelassen. „Bei einer Sicherheits- oder Notlandung hingegen darf man überall und jederzeit landen. Auch auf einem Feld oder einer Wiese“, erklärt Schlingmann. Da habe die Sicherheit des Piloten Vorrang. Seine außerplanmäßige Landung kündigte der 84jährige den Ziegenhainern per Funk an. Nach der sicheren Landung haben Techniker nach der Ursache des Problems gesucht. „Der Mann hatte kein Telefon dabei. Er wurde gefragt, ob man jemanden über seine außerplanmäßige Landung informieren solle“, berichtet Schlingmann. Der Pilot habe verneint, mit der Begründung, dass er alleinstehend sei. Dass man die Zuständigen am Zielflugplatz in Sankt Augustin kontaktieren müsse, habe der Pilot ebenfalls nicht erwähnt.
Radarkontakr bricht über Schorbach ab Nachdem Kontaktversuche aus Sankt Augustin erfolglos geblieben waren, kontaktierten die Personen wiederum den Startflugplatz in Eisenach. Dort berichtete man davon, dass der 84-Jährige planmäßig gestartet sei. Das letzte Signal des UL wurde über dem Wald bei Schorbach empfangen. „Der Pilot musste die Reiseflughöhe verlassen, um die Sicherheits-Landung einzuleiten. Deswegen wurde er nicht mehr vom Radar erfasst“, erklärt der Vereinsmann weiter. Da das Flugzeug am Zielflugplatz vermisst wurde und der Pilot nicht erreichbar war, wurde die Rettungskette in Gang gesetzt, da eine mögliche Notlage nahe lag. „Die Situation ist unglücklich gelaufen. Aber das Wichtigste ist, dass alles gut gegangen ist“, schließt Michael Sonnekalb.
Wer bezahlt den Notfall-Einsatz? Wer bezahlt nun den Einsatz an dem Rettungsdienst, Feuerwehren, Katastrophenschutz und zwei SAR-Hubschrauber (Search and Rescue) der Bundeswehr beteiligt waren. Am Ende waren nach Informationen der HNA circa als 200 Helfer vor Ort. Zusätzlich zu örtlichen Wehren wurden aufgrund des großen Suchgebietes Katastrophenschutzzüge aus Neukirchen, Frielendorf, Ottrau, Neuental und Knüllwald hinzugezogen. Außerdem vor Ort ein Betreuungszug und der große Einsatzleitwagen (ELW 2) aus Homberg. Der Einsatz der zivilen Rettungskräfte erfolgte auf Anforderung der Polizei in Amtshilfe. Zu der Frage der Kosten heißte es im dafür maßgeblichen Verwaltungsverfahrensgesetz: Auslagen von Behörden sind von der anfordernden Behörde auf Anforderung zu erstatten, wenn sie im Einzelfall 35 Euro übersteigen. Welche Aufwendungen die Polizei wiederum dem Flieger für den Einsatz in Rechnung stellen könnte, war am Montag von den zuständigen Stellen noch nicht zu erfahren. „Die Kosten sind nun eine privatrechtliche Angelegenheit“, teilte ein Sprecher des RP Kassel am Montag auf Nachfrage mit.
Das RP ist auf dem Gebiete des Luftrechts für den Bereich der Regierungsbezirke Kassel und Gießen zuständig. Das Ultraleichtflugzeug des 84jährigen fällt unter die Kategorie der Luftsportgeräte. Ein Luftfahrtschein für diese Flugzeuge wird von zwei Verbänden in Deutschland ausgestellt: dem Deutschen Ultraleichtflugverband und dem Deutschen Aero Club. Laut des Sprechers sei es nun an dem Verband, der den Schein des 84-Jährigen ausgestellt habe, zu prüfen, ob man den Schein widerrufen müsse. Der Verband könne ebenfalls entscheiden, ob das RP ein Bußgeld erheben oder ein Ordnungswidrigkeits-Verfahren einleiten solle. Klar sei, dass der Pilot laut der Luftverkehrs-Ordnung verpflichtet ist, Start und Ziel anzugeben. Auch seine Plan-Änderung hätte er den Zuständigen am Zielort mitteilen müssen, informierte der Sprecher. Quelle: ‚HNA, Hessische/Niedersächsische Allgemeine‚.
Die allgemeine Luftfahrt in Deutschland entgeht vorläufig einer Mehr-Belastung: Eine geplante Änderung der Flugsicherungsbeauftragungsverordnung (FSBV) sollte die bisherige Befreiung von Anfluggebühren für Kleinflugzeuge unter 2.000 kg aufheben. Dies hätte ab März 2025 zusätzliche Kosten für Piloten beim Anflug auf Regionalflughäfen mit Kontrollzonen bedeutet. Durch den Einsatz mehrerer Luftfahrtverbände wurde diese Änderung gestoppt.
Hintergrund der geplanten Gebührenregelung Laut FSBV (§ 8 Abs. 7) sind Kleinflugzeuge bisher von Anfluggebühren befreit. Eine veröffentlichte Nachricht für Luftfahrer (NfL) kündigte jedoch deren Abschaffung an. Betroffene Piloten hätten dann rund 20 Euro pro Anflug zahlen müssen – eine finanzielle Belastung besonders für Flugschulen und Luftsportvereine, die regelmäßig kontrollierte Flugplätze nutzen.
Erfolgreicher Widerstand der Luftfahrt-Verbände Mehrere Organisationen – darunter IDRF, ADV, AOPA Germany und DAeC – protestierten erfolgreich gegen die Gebühren-Erhebung. Durch ihren politischen und öffentlichen Druck wurde die geplante Maßnahme zurückgenommen.
Ausblick: Weiterhin wachsam bleiben Obwohl die Gebührenbefreiung bestehen bleibt, bleibt das Thema brisant. Der DAeC kündigte an, die Entwicklung genau zu beobachten und sich für faire Regelungen einzusetzen. Piloten und Luftfahrtorganisationen sollten daher wachsam bleiben. Bild: ‚Allgäu Wings, Facebook‚.
Inzwischen musste der oben beschriebene Sachverhalt bereits wieder korrigiert werden:
Liebe Fliegerkameradinnen und Fliegerkameraden,
gerade haben Sie mit dem DAeC Newsletter die oben aufgeführte Mitteilung erhalten, dass das Thema „Erhebung von An- und Abfluggebühren für Flugzeuge unter 2.000 kg“ vom Tisch sei. Das war auch bis vor kurzem unsere Hoffnung, und ich bin auch in dem Editorial, das in der nächsten Ausgabe des aerokurier am 28. März erscheinen wird, in dem Tenor darauf eingegangen. Alles überholt.
Die Verbände der Allgemeinen Luftfahrt und der Flugplatzbetreiber wurden vom Verkehrsministerium sehr kurzfristig darüber informiert, dass der Rücktritt vom Rücktritt erfolgt ist. Die Gebührenerhebung ist eben NICHT vom Tisch und verursacht dem Luftsport und darüber hinaus der Allgemeinen Luftfahrt gewaltige Probleme. Hinter den Kulissen läuft zwischen den betroffenen Verbänden die Abstimmung, wie man gegen diesen Entschluss vorgeht. Die Präsidenten der Landes- und Monoverbände werden morgen Abend im Rahmen des regelmäßigen Austausches vom DAeC Vorstand über den letzten Stand informiert und am Freitag soll es eine ausführliche Information für die Luftsportöffentlichkeit geben.
Das alles passierte schneller als die Dinge Eingang in die Veröffentlichungen finden. Als der letztlich dafür verantwortlicher Präsident bedaure ich das, kann es aber manchmal auch nicht beeinflussen. In der Sache sind wir aktiv und werden berichten, wenn sich eine neue Lage ergibt. Mit fliegerherzlichen Grüßen, Claus Cordes, Präsident DAeC.
Die Zukunft des Flugplatzes Latsch stand im Mittelpunkt der letzten Stadtratssitzung. Wieder einmal. Der Beschluss diesmal: Die Verwaltung soll die Möglichkeiten prüfen, wie der Verkehrslandesplatz weitergeführt werden soll.
Den Zuhörern – darunter zahlreiche Mitglieder der Bürgerinitiative gegen Fluglärm – kam das bekannt vor. Und tatsächlich: Die Diskussion um die Zukunft des Flugplatzes Latsch dreht sich im Kreis. Aber wie. „Ich komm‘ mir vor wie im Kreisverkehr bei voller Geschwindigkeit und die Fliehkräfte ziehen nach außen“, sagte Karl Bärnklau (Die Grünen).
Kurz die Vorgeschichte: Seit Jahren wird die Zukunft des Verkehrslandeplatzes diskutiert. Tower, Landebahn und Tankanlage sind sanierungsbedürftig. Der Flugplatz (eine freiwillige Leistung) beschert der Stadt jährlich ein Defizit von deutlich über 100.000 Euro. Parallel dazu fordert eine Bürgerinitiative gegen Fluglärm eine deutliche Reduzierung der Flugbewegungen. 2026 geht zudem der Mitarbeiter im Tower in den verdienten Ruhestand.
Zeit für eine Zäsur. Darin ist sich der Stadtrat Weiden einig. Der Flugplatz soll zwar weiterbetrieben werden. Offen ist, von wem und wie. In der November-Sitzung 2024 bekam die Verwaltung den Auftrag, die Vor- und Nachteile von Verpachtung, Verkauf und Betreibergesellschaft zu prüfen. Außerdem sollten die Kosten der Investitionen ermittelt werden.
Rechtsdezernentin ist anderer Meinung
Rechtsdezernentin Nicole Hammerl legte am Montag ernüchternde Ergebnisse vor. Sie geht davon aus, dass die Tankanlage „ein wirtschaftlicher Totalschaden“ ist. Der Stadtrat hatte sich vor Jahren gegen die teure Komplettsanierung entschieden. Seit Jahren können Flieger in Latsch schon nicht mehr tanken, tun das woanders oder bringen ihren Sprit mit.
Zum Thema Verpachtung und Verkauf: Laut OB Jens Meyer hat die Verwaltung mit drei potenziellen Investoren gesprochen. Es bestehe kein Interesse. Bleibt die Gründung einer Betreibergesellschaft. Beide Fliegervereine – der Oberpfälzer Motorfliegerclub Weiden und der Aeroclub – können sich vorstellen, mit der Stadt und gegebenenfalls anderen Unternehmen einen Betreibergesellschaft zu gründen.
Luftamt Nordbayern muss seinen Segen geben
Für einen mittleren Aufruhr im Stadtrat sorgte die Einschätzung der städtischen Rechtsdezernentin zur Betreibergesellschaft. Nicole Hammerl machte keinen Hehl daraus, keine Vorteile zu sehen. Mit dieser „Halb-Auslagerung“ seien womöglich noch mehr Kosten und Risiken verbunden. Auch eine Herabstufung des Verkehrs-Landesplatzes zum Sonderlandeplatz hält sie für mehr oder minder unmöglich: „Es ist der einzige Verkehrs-Landeplatz in der Oberpfalz.“ Das Luftamt Nordbayern werde auf den Erhalt pochen.
Die Juristin rief damit Widerstand in allen Fraktionen hervor. Beispielsweise von CSU-Stadtrat Wolfgang Pausch: „Wow! Da nimmt man den Willen des Stadtrats und der Bürger gar nicht wahr. Im Prinzip haben wir jetzt gehört: Es muss alles so bleiben wie es ist. Ich bin ein Riesenfan des Flugplatzes, verstehe aber auch die berechtigten Ansinnen der Menschen, die enorm leiden.“ Das Flugaufkommen habe sich – durch die Ansiedlung der Flugschule 2019 – massiv gesteigert. „Und wir stehen da und sagen: Wir können nichts ändern?“
Beschluss: Verwaltung prüft noch einmal
SPD-Fraktionschef Roland Richter forderte eine Entscheidung: „Wir wollen eine Betreibergesellschaft. Dafür besteht Interesse und Bereitschaft.“ Das brachte Bürgermeister Lothar Höher auch vom Runden Tisch mit, den er seit Monaten moderiert. Er lobte das sachliche Klima, in dem die Bürgerinitiative mit den Fliegervereinen diskutiert habe. „Aber mit Abmachungen kommen wir jetzt nicht weiter.“ Es bedürfe einer politischen Entscheidung. Sein Vorschlag: Betreibergesellschaft, Flugaufsicht in der Hand der Vereine, Prüfung eines privaten Angebots für die Tankstelle.
Für OB Jens Meyer liegt das Problem an bisher widersprüchlichen Aussagen im Stadtrat: „Sie müssen sagen, was Sie wollen. Es gibt dazu keine Entscheidung.“ Für ein wenig Heiterkeit sorgte Stadtrat Rainer Sindersberger (Freie Wähler). Er brachte CSU-Kollege Hans-Jürgen Gmeiner ins Spiel, Berufssoldat a.D., der den Tower locker sprengen könnte: „Fegen wir den Tower weg!“
Am Ende einigte sich das Gremium auf folgenden Beschluss:
Die Gründung einer Betreibergesellschaft ist weiter zu verfolgen.
Die Verwaltung wird beauftragt Verhandlungen bezüglich eines Verkaufs der Tankstelle zu führen.
Eine Gebührenanpassung ist vorzubereiten.
Die Verwaltung tritt in Verhandlungen mit dem Luftamt Nordbayern, mit dem Ziel, eine Einschränkung der verbindlichen Öffnungszeiten zu erreichen. Mit dem Luftamt Nordbayern sind weiterhin Gespräche hinsichtlich der Herabstufung zu einem Sonderlandeplatz zu führen. Quelle: ‚oberpfalzecho.de‚.
Immer wieder kommt es über Altenrhein zu gefährlichen Annäherungen von Flugzeugen. Philipp Köppel, Berufspilot und St.Galler SVP-Kantonsrat, hat die parlamentarische Gruppe Luft- und Raumfahrt gegründet. Er spricht über die Herausforderungen für Pilotinnen und Piloten und sagt, was die Politik nun tun kann.
Ein Businessjet hebt in Altenrhein ab. Bei aufeinanderfolgenden Starts und Landungen kommen sich die Flugzeuge nahe – manchmal zu nahe.
Herr Köppel, immer wieder sind startende Freizeitpilotinnen und -piloten in die Vorfälle involviert. Was macht das Startmanöver herausfordernd?
Beim Start kommt grundsätzlich viel zusammen: Kleinflugzeuge werden oft nur von einer Person gesteuert. Man muss die Geschwindigkeit und den Kurs im Griff haben, nach anderen Flugobjekten Ausschau halten und gleichzeitig auf den Funkverkehr hören. Damit ist man ziemlich ausgelastet. Für Pilotinnen und -piloten ist daher eine gute Flugvorbereitung essenziell. Und gerade auch für Hobbyfliegerinnen und -flieger ist Routine wichtig.
Haben Sie Verständnis für die Fehler, die dabei in letzter Zeit gemacht wurden?
Im Prinzip ist das Abflugverfahren in Altenrhein einfach: Geradeaus abheben und dann rechts abdrehen. Beim letzten Vorfall muss der Pilot das Abflugverfahren nicht studiert haben, sonst wäre es nicht zur Situation gekommen. Da im entgegenkommenden Flugzeug Profis sassen, ist nichts passiert. Wichtig ist: Wenn sich alle an die Abläufe halten, die in Altenrhein gelten, sollten solche Vorfälle nicht passieren. An sich hat das also nichts mit Altenrhein zu tun – es gibt andere Flugplätze, die ein ähnliche Abflugregimes betreiben.
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt macht die Pilotinnen und Piloten mit Informationskampagnen auf die Situation aufmerksam. Ist das der richtige Weg?
Grundsätzlich finde ich die Kampagne gut. Es ist die einzige Möglichkeit, die es innerhalb der Rahmenbedingungen gibt. Solange dieses Abflugregime gilt und Flüge über Österreich auf ein Minimum beschränkt sind, muss man damit leben. Insofern kenne ich aktuell kein besseres Rezept.
Grund für das Überflug-Verbot ist der Staatsvertrag mit Österreich aus dem Jahr 1992. Neuverhandlungen waren zuletzt gescheitert – plädieren Sie für eine Wiederaufnahme?
Unbedingt. Das ist ein wichtiges Anliegen unserer parlamentarischen Gruppe Luft- und Raumfahrt. Die ganze Region – Vorarlberg, Liechtenstein und natürlich die Ostschweiz – profitiert vom Flugplatz. In Vorarlberg betreut der neue Landesstatthalter Christof Bitschi das Verkehrsdossier. Ich bin überzeugt, dass man mit ihm und der neuen österreichischen Bundesregierung Wege findet und hoffe, dass möglichst schnell eine Lösung erarbeitet werden kann, um die Situation zu verbessern. Von Schweizer Seite ist der Wille da, vorwärts zu machen. Quelle: ‚Tagblatt.ch‚.
Kantonsrat Philipp Köppel (SVP) hat als Berufspilot über 10’000 Flugstunden absolviert.
Nach 2008 und 2021 findet im Jahr 2025 die Schweizer Segelflug-Meisterschaft erneut auf dem Flughafen in Grenchen statt. Die Meisterschaft startet am Samstag, 17. Mai 2025 und dauert bis zum Freitag, 23. Mai 2025.
Teilnehmer-Liste ist Online. Die angemeldeten Teilnehmer finden Sie hier. Sie wird laufend aktualisiert. Anmeldung offen: Sie können sich ab sofort hier für die SM2025 registrieren. Das OK SM 2025 freut sich auf zahlreiche Anmeldungen. Quelle: ‚aeroclub-grenchen‚.
Der Segelflug-Wettbewerb findet auf dem Flughafen Szatymaz in Ungarn statt. Die Wettbewerbstage sind vom 16. bis 23. Mai 2025 geplant.
Szatymaz Airport
Sie sind eingeladen am allerersten One Design World Cup Meisterschaft, bei der JS3 und ASW 20-Segelflugzeuge in einem gleichwertigen Wettbewerb gegeneinander antreten werden.
ODW Cup 2025 Staff freut sich Sie in Szatymaz zu begrüssen.
-> Anmeldung ist jetzt offen. Sichern Sie sich noch heute Ihren Platz.
Im Arnsberger Wald wollen Investoren zwei Windenergie-Anlagen am Plackweg bauen. Die 245 Meter hohen Windräder sollen auf einer vom Borkenkäfer zerstörten Waldfläche entstehen. Der Segelflugverein Oeventrop befürchtet dadurch eine massive Einschränkung seines Hobbys.
Flugplatzverkehr gefährdet? Die geplanten Windenergieanlagen am Plackweg würden eine massive Einschränkung darstellen, so der Segelflugverein LSC Oeventrop. Da die Hauptwindrichtung Südwesten ist, nutzten die Segelflugzeuge die Thermik am Plackweg, um Höhe für ihre Flugzeuge zu generieren. Gemäß den „Gemeinsamen Grundsätzen des Bundes und der Länder für die Anlage und den Betrieb von Flugplätzen für Flugzeuge im Sichtflugbetrieb“ sollen „im Bereich der Platzrunden keine Hindernisse vorhanden sein, die die sichere Durchführung des Flugplatzverkehrs gefährden können so der Verein. Von einer Gefährdung des Flugplatzverkehrs in der Platzrunde sei grundsätzlich dann auszugehen, wenn relevante Bauwerke oder sonstige Anlagen innerhalb der Platzrunde errichtet werden sollen oder wenn in anderen Bereichen relevante Bauwerke oder sonstige Anlagen einen Mindestabstand von 400 m zum Gegenanflug von Platzrunden und/oder 850 m zu den anderen Teilen von Platzrunden unterschreiten.“ Der Segelflug-Verein führt aus, dass die westliche der geplanten Windenergieanlagen diesen definierten Mindestabstand um ca. 250 m unterschreitet. Der Segelflugverein sei zwingend darauf angewiesen, dass die Ausbildung von Flugschüler:innen im Norden des Flugplatzes stattfindet, damit der Fluglehrer seine Schüler:innen vom Boden aus beobachten kann. Eine Verlagerung nach Osten sei somit nicht möglich.
Stellungnahme der Flugsicherung Genehmigt werden Windräder vom Hochsauerlandkreis. Die Stadt Arnsberg hat dort darauf hingewiesen, dass bevor die Windräder in Oeventrop genehmigt werden, auch eine Stellungnahme der Flugsicherungsorganisation eingeholt werden sollte.
Grundsätzlich empfielt die Stadt, dem Bau der zwei Windkraftanlagen am Plackweg das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, weil keine öffentlichen Belange entgegen stehen und die Erschließung gesichert sei, heißt es in der Ausschussvorlage der Arnsberger Stadtverwaltung. Quelle: ‚Radio Sauerland‚. Foto: ‚Youtube‚.
Der Landkreis Uelzen hat die Ersatzbepflanzung am Flugplatz in Barnsen vorgenommen. Im November 2024 wurden dort zwei Hektar Wald gefällt, nun wurden auf dieser Fläche rund 3’600 neue Pflanzen gesetzt – von Hasel über Weißdorn bis Wildapfel.
Nach der Fällung von zwei Hektar Wald am Flugplatz in Barnsen ist dort jetzt die Ersatzbepflanzung erfolgt. Das teilt der Landkreis auf AZ-Anfrage mit. „Insgesamt wurden rund 3’600 Pflanzen gesetzt. Hierbei wurden standortgerechte Arten wie Hasel, Weißdorn, Hundsrose, Ginster, Schlehe und Pfaffenhütchen verwendet, in den Randbereichen zudem Sal-Weide und Wildapfel“, erklärt Kreissprecher Martin Theine.
Die gesamten zwei Hektar am östlichen Ende der Start- und Landebahn seien neu bepflanzt worden. Die Kosten belaufen sich laut Theine auf etwa 13’700 Euro. Die ausgewählten Gehölze hätten den Vorteil, dass sie nicht so hoch wachsen wie die im November gefällten Kiefern und Buchen. „Die Sträucher haben hohen ökologischen Wert, da sie für viele Lebewesen ein Rückzugsort sein können“, erläutert Theine. Sie blühten zu unterschiedlichen Jahreszeiten und stellten somit zum Beispiel für Insekten einen hohen Wert dar.
Die Kiefern und Buchen waren gefällt worden, weil sie nach Aussage des Landkreises zu hoch gewachsen waren und ein Hindernis für die startenden und landenden Flugzeuge darstellten. Quelle: ‚az-online.de‚.
Unweit der Kirche Dällikon lag der Flugplatz mit Hangar und Restaurant. Ab 1947 starteten dort Motorflugzeuge mit Segelfliegern im Schlepptau.
Das Furttal stand während 25 Jahren im Fokus der Fliegerei. Nur wenige Hundert Meter von der Kirche Dällikon entfernt starteten Flugzeuge. Zwar hoben dort nie grosse Jets wie in Kloten ab. Für die Segelfliegerei aber war das Furttal in den 1950er-Jahren der Standort schlechthin. Schliesslich gehörte die örtliche Segelfluggruppe Lägern zur nationalen Elite der Sportfliegerei.
Die Geschichte des Dälliker Flugplatzes zeichnete die Regensdorfer Zunft Regan im 2012 erschienenen Zunftblatt nach. Der Regensdorfer Bäcker und Segelflugfan Hans Keller erwarb 1943 ein Grundstück, auf dem er mit seinen Segelflugkollegen einen Flugplatz einrichtete. Den Hangar bauten sie aus Teilen einer ehemaligen Hühnerfarm zusammen.
Wegen des Zweiten Weltkriegs war das Benzin rationiert. Deshalb bauten die Piloten auf der Lägern ein Katapult, das die Segelflieger in die Luft schleuderte. Bild-Quelle: Photopress
Der Platz erwies sich jedoch als zu klein. Worauf die Piloten eine unglaubliche Idee umsetzten: Sie errichteten auf der Lägern-Hochwacht einen Katapult und starteten vom Grat aus. 1946 konnten sie schliesslich das Grundstück für den Flugplatz Dällikon pachten. Dieses gehörte, so berichtet das Zunftblatt, der Strafanstalt in Regensdorf. «Mit dem Einweihungsfest am 13. Juli 1947 begann die Glanzzeit des Flugplatzes Dällikon», liest man weiter.
Flugzeug stürzte über Boppelsen ab
Dass nicht immer alles rund lief mit der Fliegerei im Furttal, zeigt die Meldung eines Flugzeugabsturzes vom 1. April 1959 in der NZZ. Offenbar waren mehrere Motorflugzeuge mit Segelfliegern im Schlepptau in Dällikon gestartet. «Nach einigen Sturzflügen streifte ein Segelflugzeug etwas nach 17 Uhr mit dem Flügel eine Baumkrone am Lägernhang oberhalb Boppelsen, sodass der Apparat in den Wald abstürzte», heisst es in der Meldung. Spaziergänger hätten den schwer verletzten Segelflieger bergen können. Dieser musste «mit einem Schädelbruch, Arm- und Beinbrüchen sowie weiteren Verletzungen ins Kantonsspital Zürich gebracht werden. Das Segelflugzeug wurde schwer beschädigt.»
Der Flugbetrieb in Dällikon wurde 1964 eingestellt, was weniger mit Unfällen der Segelflieger als mit dem Flugbetrieb in Kloten zu tun hatte. Bei der Eröffnung des Flughafens Zürich 1948 konnte in Dällikon zunächst weiterhin gestartet und gelandet werden. Als jedoch die Düsenmaschinen aufkamen, machte die Flugsicherung in Kloten Druck und setzte zunehmende Beschränkungen des Flugbetriebs in Dällikon durch.
Am 17. Oktober 1964 starteten schliesslich die letzten Flugzeuge im Furttal. Die Segelfluggruppe Lägern zog darauf nach Schänis SG in der Linthebene, wo sie Land für einen neuen Flugplatz kaufen konnte. Sie verabschiedete sich von der Dälliker Bevölkerung mit «Musik, Bierausschank, Cervelat- und Bratwurststand» beim Hangar auf dem alten Flugplatz. Quelle: ‚tagesanzeiger.ch‚.
Als gemeinnütziger Verein betreibt der Motorflug-Club Salzgitter e.V. seit 70 Jahren den Verkehrslandeplatz Salzgitter-Drütte sowie die angegliederte Flugschule. Der Pacht-Vertrag vom Flugplatzgelände wurde zum 31.12.2025 gekündigt.
Um den Fortbestand des Verkehrs-Landeplatzes Salzgitter-Drütte zu sichern, wurde eine Unterschriften-Sammlung gestartet. Sie werden aufgerufen, sich an der Aktion zu beteiligen, da die Wiederinbetriebnahme eines geschlossenen Verkehrslandeplatzes unwahrscheinlich erscheint.
Der Motorflug-Club Salzgitter e.V., der seit gut 70 Jahren den Verkehrslandeplatz Salzgitter-Drütte betreibt, steht vor einer existenziellen Bedrohung. Die Salzgitter AG hat den Pachtvertrag für das Gelände zum 31. Dezember 2025 gekündigt. Sollte die Kündigung bestehen bleiben, würde Salzgitter eine bedeutende Verkehrsinfrastruktur und zahlreiche Zukunftschancen verlieren, warnt der Motorflug-Club Salzgitter e.V. in einer Pressemitteilung.
Daher habe man die Initiative „Rettet den Verkehrslandeplatz Salzgitter-Drütte!“ gestartet. Der Verkehrslandeplatz sei ein unverzichtbarer Bestandteil der öffentlichen Verkehrsinfrastruktur in der Region, heißt es in der Mitteilung. Er diene als wichtige Drehscheibe für geschäftliche, private und touristische Flüge. Geschäftspartner von Unternehmen wie Volkswagen, MAN oder Alstom sowie politische Vertreter nutzten den Platz regelmäßig. Darüber hinaus habe der Flugplatz bei Notlagen und für Rettungs-Dienste wie den ADAC-Rettungshubschrauber Christoph 30 eine wichtige Bedeutung.
Ehrenamtliche führen den Betrieb Der Verkehrslandeplatz werde ohne öffentliche Zuschüsse vom gemeinnützigen Motorflug-Club Salzgitter e.V. (MFC) betrieben. Ehrenamtliche Mitglieder stellten den Betrieb sicher, während die angegliederte Flugschule Ausbildungsplätze für Jugendliche und Erwachsene biete – oft der erste Schritt in eine Karriere in der Luftfahrt, so der Verein.
Appell des Vereins Mit dem Verkehrslandeplatz könnte die Region auch ihre Position in der Entwicklung zukunftsweisender Flugtechnologien verlieren, befürchtet der Verein. Start- und Landeplätze für Volocopter, Lufttaxis oder autonome Fluggeräte könnten nicht realisiert werden. Daher appellieren die Mitglieder des Vereins an die Salzgitter AG, die Kündigung zurückzunehmen. Sie rufen die Öffentlichkeit zur Unterstützung auf – beispielsweise durch Beteiligung an einer Unterschriftensammlung. „Wenn der Flugplatz einmal geschlossen ist, wird es keine Möglichkeit einer Wiederinbetriebnahme geben. Das wäre ein irreparabler Schaden für unsere Region“, betont der 1. Vorsitzende Jürgen Grubba.
Salzgitter AG verteidigt Kündigung des Pachtvertrags Die Salzgitter AG hat die Kündigung des Pachtvertrags für den Verkehrslandeplatz Salzgitter-Drütte mit den Plänen zur Transformation des Unternehmens begründet. Laut einer Stellungnahme des Konzerns auf eine Anfrage von regionalHeute.de sei der Motorflug-Club Salzgitter frühzeitig über die Kündigung informiert worden, um Alternativen entwickeln zu können. Die Flächen des Flugplatzes werden für die Weiterentwicklung des Stahlstandorts benötigt, insbesondere im Hinblick auf eine nahezu klimaneutrale Stahlproduktion und mögliche Projekte zur Erzeugung erneuerbarer Energien. Eine künftige Nutzung des Geländes als Verkehrslandeplatz schließt die Salzgitter AG daher aus. Die Kündigung sei gerichtlich bestätigt worden und bleibe bestehen. Quelle: ‚Regionalheute.de‘.
Am Sonntag, 13. Februar 2022 herrschte auf dem Flugplatz Locarno wolkenloser Himmel und eine Sichtweite von über 10 km. Die Platzverkehrsleitstelle war nicht besetzt und die Kontrollzone war nicht aktiv. Es fand ziviler Flugbetrieb statt, dazu gehörte unter anderem Fallschirmsprungbetrieb, Flugschul-Betrieb mit mehreren identisch aussehenden Flugzeugen in der Platzrunde sowie diverse Flugzeuge, die den Flugplatz Locarno an- oder von ihm abflogen bzw. die Region überflogen.
Verlauf des schweren Vorfalls
Um 10:00 Uhr trafen sich der Flugschüler und der Fluglehrer, um mit dem als HB-KGG eingetragenen Motorflugzeug Sonaca S201 mehrere Platzrunden mit Aufsetzen und Durchstarten (touch-and-go) durchzuführen.
Um 10:30 Uhr begab sich der Pilot des Motorflugzeuges Mooney M20R, eingetragen als N521FH, in Begleitung einer Passagierin zum Flugzeug, um den auf 11:00 Uhr geplanten Rückflug nach Grenchen anzutreten. Nach Abschluss der Flugvorbereitung meldete der Flugschüler der HB-KGG um 10:51 Uhr auf der Platzfrequenz, dass er zum Roll-Haltepunkt der Piste 26R rolle. Um 11:00 Uhr rief der Pilot der N521FH erstmals auf der Platzfrequenz auf und meldete «taxi to holding point runway 06», rollte in der Folge jedoch zum Rollhaltepunkt der Piste 26R.
Wenige Sekunden später meldete der Flugschüler, dass er mit der HB-KGG auf die Piste 26R rolle und starte. Der Flugschüler und der Fluglehrer absolvierten im Anschluss die erste Platz-runde mit der HB-KGG. Der Flugschüler setzte im Gegenanflug sowie im Endanflug entsprechende Blindübermittlungen (blind calls) auf der Platzfrequenz ab. Als sich die HB-KGG im Endanflug auf die Piste 26R befand, habe der Fluglehrer das andere Flugzeug von der Haltebucht zum Rollhalt der Piste 26R rollen sehen.
Der Pilot der N521FH meldete auf der Platzfrequenz: «N521FH holding point for runway 06R, enter traffic, lining up and taking off behind via Whiskey.» Er beabsichtigte also, hinter dem Flugzeug im Endanflug auf die Piste 26R zu rollen, zu starten und danach den Ausflugspunkt Whiskey (W) anzusteuern.
Die HB-KGG ging nach dem touch-and-go in einen erneuten Steigflug über und folgte dem publizierten Flugweg für die Platzrunde der Piste 26R. Diese sah nach dem Überfliegen des Seeufers eine Rechtskurve vor, bevor entweder in einer langgezogenen Linkskurve in den Gegenanflug eingeflogen oder die Platzrunde verlassen wird.
Ungefähr eine Minute nach dem Aufsetzen der HB-KGG rollte der Pilot der N521FH auf die Piste 26R und leitete den Startlauf ein. Im Verlauf des Anfangsteigfluges zur vorausfliegenden HB-KGG aufschliessend, beobachtete der Pilot der N521FH die vor und rechts von ihm fliegende Sonaca und behielt den Steigflug sowie den Steuerkurs nach dem Überfliegen des Seeufers bei. Da er nicht wusste, wann die Sonaca in einer Linkskurve in den Gegenanflug drehen würde, habe er sich entschieden, nicht zum rund 4 NM südwestlich des Flugplatzes gelegenen Ausflugspunktes Whiskey (W) zu fliegen. Er habe beabsichtigt, im Moment der erwarteten Linkskurve eine Rechtskurve einzuleiten, um an der Sonaca mit genügendem Abstand vorbeizufliegen.
Der Flugschüler und der Fluglehrer an Bord der HB-KGG entdeckten die links überholende Mooney im Steigflug nur wenige Sekunden vor der gefährlichen Annäherung und verringerten den Steigflug. Nachdem der Pilot der N521FH noch kurz zuvor eine leichte Rechtskurve wie geplant eingeleitet hatte, kreuzten sich die beiden Motorflugzeuge in der Folge in einem Abstand von 160 m horizontal und 20 m vertikal. Der Fluglehrer in der HB-KGG schätzte den Abstand auf 5 bis 10 m. Die beiden Flugzeuge setzen ihren Flug an dem Bestimmungsort ohne nennenswerte Ereignisse fort.
Analyse und Schlussfolgerung
Die Sichtverhältnisse waren gut und hatten keinen Einfluss auf die Entstehung der gefährlichen Annäherung; ebensowenig die vom Piloten der N521FH zweimal falsch gemeldete Piste, da beide Piloten Sichtkontakt zum jeweils anderen Motorflugzeug hatten.
Der Pilot der N521FH beabsichtigte, den Abflug in südwestlicher Richtung über den Wegpunkt Whiskey durchzuführen, folgte dabei jedoch nicht der Abflugroute, welche nach dem Überfliegen des Seeufers eine Rechtskurve gefolgt von einer langgezogenen Linkskurve in Richtung Whiskey vorsieht. Mit der deutlich langsamer fliegenden HB-KGG vor sich, behielt er den Steuerkurs im Anfangsteigflug bei und verkürzte damit den Flugweg bzw. erhöhte die Annäherung an die Sonaca.
Die horizontale bzw. vertikale Distanz im Moment der geringsten Annäherung lässt die Anmerkung zu, dass der Pilot der schneller fliegenden Mooney die rasche Annäherung an das vorausfliegende Flugzeug unterschätzte. Mit der voraus fliegenden Sonaca über längere Zeit im Blickfeld war die Situation für den Piloten der N521FH vermeintlich kontrolliert, wohingegen die Besatzung der HB-KGG die links überholende Mooney im Steigflug nur wenige Sekunden vor der gefährlichen Annäherung erblickte.
Damit erklärt sich, weshalb der Abstand zwischen den beiden Motorflugzeugen von den Piloten unterschiedlich wahrgenommen wurde. Quelle: ‚Schweizerische Sicherheits-Untersuchungsstelle‘.
Acht Jahre lang musste der Verein nach Zweibrücken ausweichen und durfte seine Bahnen höchstens eingeschränkt nutzen. Nun hat auch der Bundesgerichtshof (BGH) zugunsten des Vereins entschieden.
Der Flugplatz in Bexbach darf wieder uneingeschränkt genutzt werden. Der Aeroclub teilte mit, der Bundesgerichtshof habe die Beschwerde eines Landwirts gegen das Berufungsurteil abgewiesen. Der BGH bestätigte auf Anfrage des SR, dass eine Revision abgelehnt wurde.
Beide Streitigkeiten gewonnen
Der Eigentümer eines drei Meter breiten Streifens des Platzes hatte gegen die Nutzung geklagt. Das Oberlandesgericht gab dem Verein Recht. Bereits 2021 hatte der Verein einen Rechtsstreit gegen eine andere Flächeneigentümerin gewonnen.
Die ehemalige Geschäftsführerin des Vereins hatte ein Stück der Landebahn gekauft und dem Aeroclub schließlich die Pacht gekündigt. 2021 beendete das Oberlandes-Gericht in Saarbrücken auch diesen Streit zugunsten des Clubs.
Sommerfest bereits in Bexbach gefeiert
Der Aeroclub erklärte, beide müssten ihre Grundstücke dem 1960 gegründeten Flugplatz weiter zur Verfügung stellen. Im letzten Jahr konnte der Verein sein Flugplatzfest zum ersten Mal seit 2016 wieder in Bexbach feiern. Quelle: ‚sr.de‚.
Jährlich macht der Flugplatz Verluste, die durch Gemeindezuschüsse ausgeglichen werden. Angesichts der schwierigen Haushaltslage gab es Diskussionen über diese Gelder. Die Grünen schlugen vor, Einsparungen durch eine Herabstufung des Flugplatzes zu erzielen. Bürgermeister Lembach von der CDU hält dies jedoch für unwirtschaftlich, da weniger Flugzeuge auch weniger Einnahmen bedeuten würden.
Unterstützung für die Dahlemer Binz Der Gemeinderat hat mehrheitlich einen Antrag der CDU angenommen, der den Erhalt des Flugplatzes sichert. Dies ist ein wichtiges Signal für die neuen Betreiber des Restaurants am Flugplatz. Im neuen Haushalt der Gemeinde sind Ausgaben in Höhe von rund 25 Millionen Euro verankert. Davon 100’000 Euro für den Flugplatz, was laut Lembach tragbar ist. Quelle: ‚Radio Euskirchen‚.
Deutschlands größter und traditionsreichster Motorflugevent geht auch 2025 wieder an den Start: Vom 11. bis 15. Juni fliegen die Teilnehmenden in drei Etappen vom Flughafen Lahr (EDTL) zum Flugplatz Leverkusen (EDKL). Interessierte können sich jetzt anmelden und auf eine Jugendförderung bewerben.
Der Deutschlandflug 2025: Den Westen Deutschlands erkunden
Seit 1911 gibt es den Deutschlandflug. Besonderes Augenmerk legen das Orga-Team und die Bundeskommission Motorflug des DAeC bei der Planung für dieses Jahr darauf, dass wirklich alle teilnehmen können. Neben eingefleischten Navigationsflug-Crews à la Elly Beinhorn, die in einer separaten Wettbewerbsgruppe starten, wird es für Landschaftsfans auch eine weniger kompetitive Touringgruppe geben. So ist für jeden Geschmack etwas dabei. Zum diesjährigen Deutschlandflug ist die Teilnahme in Luftfahrzeugen der Klassen einmotorige Flugzeuge (SEP), Motorsegler (TMG) und dreiachsgesteuerte Luftsportgeräte (UL) möglich. In der Touringgruppe sind zusätzlich auch Gyrocopter, Hubschrauber und zweimotorige Flugzeuge willkommen.
Los geht es am 11. Juni für alle mit der Anreise zum Flughafen Lahr. Während die Wettbewerbsgruppe über Saarlouis-Düren (EDRJ) weiter nach Oppenheim (EDGP) fliegt, wird die Touring-Gruppe entlang einer schönen Route über Rothenburg ob der Tauber (EDFR) weiter nach Mainz-Finthen (EDFZ) fliegen. Beide Gruppen treffen sich am 14. Juni wieder zur gemeinsamen Abschlussveranstaltung in Leverkusen (EDKL). Neben vielen spannenden Flugrouten und schönen Flugplätzen wird es auch wieder Gelegenheit geben, sich miteinander zu vernetzen und eine fliegerisch großartige Sommerzeit mit viel guter Stimmung zu verbringen.
Deutschlandflug: Anmeldeportal ist geöffnet
Schnell sein lohnt sich: Pro Gruppe (Wettbewerbs- und Touringgruppe) ist die Anzahl der teilnehmenden Flugzeuge (inkl. Hubschrauber in der Touringgruppe) auf 30 beschränkt. Die Nenngebühr kann dabei bequem per Überweisung oder PayPal entrichtet werden. Für entsprechende Hotelkontingente hat sich das Orga-Team auch bereits bei allen Stationen eingesetzt, welche jedoch selbst gebucht werden müssen.
Zukunft des Motorfluges: Jetzt für Jugendförderung bewerben
Besonderes Highlight bildet auch dieses Jahr wieder die Förderung von drei jugendlichen Crews mit jeweils einer bemerkenswerten Summe von 1.500 €, die zusammen mit der Luftsportjugend erarbeitet wurde. Eine Investition, die sich für die Zukunft auszahlt: Aus den geförderten Jugendlichen sind schon Fluglehrer, Leistungssportler und Wettbewerbsorganisierende im Navigationsflug geworden.
Bewerben können sich interessierte Jugendliche bis zum 19. April 2025. Die Bewerbung erfolgt als PDF per Mail an den Vizepräsidenten Jugend des DAeC, Kjell Buchholtz (k.buchholtz(at)daec.de). Teil der Bewerbungsunterlagen umfasst ein Motivations-Schreiben und einen fliegerischen Lebenslauf der Bewerbenden. Quelle: ‚daec.de‚.
In Davos findet in der Zeit vom 20. bis zum 24. Januar 2025 das Weltwirtschaftsforum (WEF) statt. Um die Sicherheit zu garantieren, sind verschiedene Sicherheits-Massnahmen ergriffen worden. Unter anderem ist in der Zeit vom 17. bis 25. Januar die freie Benützung des Luftraums und der Flugplätze in der Region Davos eingeschränkt. Der Bundesrat beauftragte die Luftwaffe mit der Wahrung der Lufthoheit.
In einem Radius von 25 nautischen Meilen (rund 47 Kilometer) um das Zentrum von Davos wird der Flugverkehr über schweizerischem Hoheitsgebiet eingeschränkt. Ähnliche Beschränkungen gelten für grenznahe Gebiete in Österreich und Italien. An- und Abflüge zu den Flugplätzen innerhalb der Sicherheitszone unterliegen besonderen Regeln und Verfahren, welche die Luftwaffe in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Zivilluftfahrt erarbeitet hat.
Für die innerhalb der R-Area gelegenen Plätze Bad Ragaz, Balzers und Samedan gelten spezielle Regeln und Verfahren für den Flugbetrieb. Alle Flüge zu und von diesen Flugplätzen bedürfen einer vorherigen Bewilligung durch die Luftwaffe.
Die andern Luftraumbenutzer sind folgenden Beschränkungen unterworfen:
Der Betrieb mit Modellflugzeugen, Drohnen und Fesselballonen ist in einem Bereich zwischen Davos Monstein über den Wolfgangpass ins Prättigau bis Schiers vom 17. bis 25. Januar 2025 eingeschränkt. Details sind auf der Drohnenkarte ab dem 15.1.2025 verfügbar.
Flüge mit Deltaseglern oder Gleitschirmen sind am 17. Januar sowie vom 20. bis 25. Januar 2025 eingeschränkt. Details sind auf der Webseite des Hängegleiterverbandes verfügbar.
Die detaillierten Informationen sind den offiziellen Publikationen (VFR Manual SUP, NOTAM, DABS, s. weiterführende Informationen) zu entnehmen. Quelle: ‚bazl.admin.ch‚.
Zur Gesamtrevision der Nutzungsplanung Gemeinde Raron, mit der die Gemeinde beabsichtigt, beim Walliser Staatsrat einen Antrag auf Löschung des Flugplatzes Raron im Sachplan der Luftfahrt (SIL) des Bundes zu stellen mit dem Ziel, das Flugfeld Raron aufzuheben, erlauben wir uns folgende Stellungnahme einzureichen:
Grundsätzlich ist die Rechtsetzung über die Luftfahrt Sache des Bundes (Art. 87 BV). Bau und Betrieb von Flugplätzen sind auf Bundesebene einheitlich und abschliessend geregelt. Die planungsrechtlichen Aspekte sind im SIL enthalten; dieser ist Behörden-verbindlich. Anpassungen sind nur in den in Art. 17 der Raumplanungsverordnung (RPV; SR 700.1) vorgesehenen Fällen zulässig. Bezüglich Raron liegen keine veränderten Verhältnisse im Sinne von Abs. 4 vor, die eine Aufhebung des Flugfeldes rechtfertigen würden.
Der Bundesrat legt die Luftfahrtpolitik periodisch in einem Luftfahrtpolitischen Bericht (LUPO) fest. Laut der aktuellen Version aus dem Jahre 2016 (BBl 2016/1847) bilden Flugfelder die Basisinfrastruktur der General Aviation. Sie sind «insbesondere für die Aus- und Weiterbildung und damit für die Sicherung des fliegerischen Nachwuchses von Bedeutung. Das bestehende Netz von Flugfeldern soll in seiner Substanz erhalten werden.»
Sodann rufen wir in Erinnerung, dass die Motorfluggruppe Oberwallis in Raron eine Flugschule betreibt, wobei sie seit Jahren erfolgreich ein lärmfreundliches Elektroflugzeug einsetzt, das emissionsarme Flüge zulässt. Aufgrund der geografischen Lage des Flugplatzes werden die Piloten ab initio mit dem anspruchs-vollen Fliegen im Gebirge vertraut gemacht.
Die Flugschule bietet damit auch die unerlässliche Grundausbildung für Piloten an, die später als Militär-, Helikopter- oder Linienpiloten Flüge im öffentlichen Interesse durchführen. Entsprechend wird im LUPO unter Ziffer 5.1.7 festgehalten:
Die Flüge der übrigen General Aviation bilden einen festen Bestandteil des schweizerischen Luftver-kehrssystems. Die bestehenden günstigen Rahmen-Bedingungen für die Ausübung dieser Aktivitäten sollen grundsätzlich erhalten bleiben.
Aus- und Weiterbildungsflüge sind von öffentlichem Interesse. Sie tragen dazu bei, dass der schwei-zerischen Zivilluftfahrt eine ausreichende Anzahl Piloteninnen und Piloten zur Verfügung steht und das fliegerische Können in der Schweiz erhalten bleibt. Dies ist nur mit einem breiten Spektrum von Anlagen möglich.
Damit ist die Aussage widerlegt, der Flugplatz Raron diene keinem öffentlichen Interesse.
Ferner ist aus der Nutzungsplanung nicht ersichtlich, welchem anderen Zweck das Flugplatzgelände dienen sollte. Auch unter dieser Prämisse ist eine Aufhebung des Flugplatzes Raron nicht opportun oder gar geboten.
Die Aufhebung des Flugplatzes Raron wäre auch unter Sicherheitsüberlegungen fragwürdig. Nicht nur dient er als Ausweichflugplatz für den Fall, dass der Flugplatz Sion nach einem Unfall geschlossen werden muss und ein Ausweichen auf einen Flugplatz ausserhalb des Wallis aus meteorologischen Gründen nicht möglich sein sollte. Er bietet auch Segelflugzeugen eine sichere Landemöglichkeit, wenn eine Fortsetzung des Fluges aufgrund der thermischen Verhältnisse nicht mehr möglich ist.
Dem Argument, der «Freizeitluftverkehr» könne problemlos nach Sitten verlagert werden, stehen nicht nur die oben genannten Erkenntnisse aus dem LUPO entgegen, sondern auch die Tatsache, dass viele ab Raron fliegende Piloten im Oberwallis wohnhaft sind. Deren Anreisezeit zum Flugplatz würde sich oftmals um ein Vielfaches verlängern. Ausserdem stehen in Sion nicht beliebig viele Hangarplätze zur Verfügung.
Last but not least möchten wir Ihre Aufmerksamkeit auf die Tatsache lenken, dass auf dem Flugplatz Raron regelmässig Versuchsflüge der Firma Dufour Aerospace stattfinden. Dufour Aerospace ist ein weltweit be-kanntes schweizerisches Entwicklungsunternehmen von sog. eVTOL-Flugzeugen, d.h. elektrisch angetrie-benen Fluggeräten, die senkrecht landen und starten können. Für die weitere Entwicklung dieser Fluggeräte spielt das Flugfeld Raron eine wichtige Rolle.
FAZIT: Die anvisierte Anpassung des SIL steht im Widerspruch zu den geltenden planungsrechtlichen Grundsätzen. Der für die Schweiz und das Wallis wichtige Flugplatz Raron darf nicht ohne Not aufgegeben werden.
Der Gemeinderat der Gemeinde Raron wird höflich ersucht, diese Überlegungen in den weiteren Beratungen zu berücksichtigen und darauf zu verzichten, beim Staatsrat die Streichung des Flugfeldes Raron zu beantragen. Quelle: ‚AeCS Luzern‚, 4.12.2024
Der Aero-Club der Schweiz (AeCS) ist der Dachverband der Schweizer Leichtaviatik und des Luftsports und vertritt die Anliegen von 22’000 Mitgliedern, die in 35 Regionalverbänden zusammengefasst sind.
Am Donnerstag, 9. Mai 2024 (Auffahrt bzw. Himmelfahrt) machen wir uns auf dem Flugplatz Schänis im Arcus M der Flugschule zu einem unserer Wandersegelflüge dieses Jahres bereit. Angesichts der abziehenden Schlechtwetterzone starten wir spät und gemütlich und sind im Kopf flexibel für die bevorstehende Routenwahl. Denn bei Wettebedingungen wie heute fliegt hier trotz des vielversprechenden ersten Wortes im Titel kaum jemand. Zu aussichtslos scheint die Idee, mit dem Segelflugzeug heute etwas Zählbares zu erfliegen – die einzige Hoffnung der Wettermacher scheint aber nordwärts von uns zu liegen. Dort sieht das Wetter nämlich fliegbarer aus. Hier finden Sie den kompletten Bericht.
Am Donnerstag, 9. Mai 2024 (Auffahrt bzw. Himmelfahrt) machen wir uns auf dem Flugplatz Schänis im Arcus M der Flugschule zu einem unserer Wandersegelflüge dieses Jahres bereit. Angesichts der abziehenden Schlechtwetterzone starten wir spät und gemütlich und sind im Kopf flexibel für die bevorstehende Routenwahl. Denn bei Wettebedingungen wie heute fliegt hier trotz des vielversprechenden ersten Wortes im Titel kaum jemand. Zu aussichtslos scheint die Idee, mit dem Segelflugzeug heute etwas Zählbares zu erfliegen – die einzige Hoffnung der Wettermacher scheint aber nordwärts von uns zu liegen. Dort sieht das Wetter nämlich fliegbarer aus.
Zäher Abflug
Bei einer maximalen Thermik-Höhe von 1’300 Metern über Meer und der entsprechend tiefen Wolkenbasis, die nicht mehr Operationshöhe als die Voralpengipfel von 1’600 Metern gewährt, wagen wir den Start im vor wenigen Wochen erst gelieferten, neuen Arcus M. Die tief hängenden Wolken versprechen wenig nutzbaren Aufwind. Die knappe Thermik macht die Startphase zu einem Spiel zwischen Geduld, Ausdauer und feiner Zentrierarbeit, was mit dem schweren Doppelsitzer nicht ganz einfach ist.
Nur noch auf Winden-Höhe
Wil im Toggenburg erreichen wir noch mit der vom Motor erarbeiteten Starthöhe. Aber hier laufen die entstehenden Cumulus-Wolken gleich wieder breit. Die wenigen nutzbaren Aufwinde finden wir, pulsierend, im «Erdgeschoss» ab 800 Metern über Meer. Mit viel Mühe schaffen wir es letztlich bis auf 1’300 Meter hinauf, was erst mal für einen tiefen Weiterflug nach Norden reicht. Beim Flugplatz Amlikon ist unsere Höhe aber bereits wieder zusammengeschrumpft und beträgt kaum mehr als die übliche Ausklinkhöhe bei Windenstarts – ein doch etwas ungewohnter Blickwinkel. Aber es sollte heute – wir glauben es kaum – noch knapper werden.
Hangflug in Stahringen
In Stahringen zeigt sich nämlich ein ähnliches Bild: Unter der Hangkante bietet sich uns eine etwas zu detaillierte Perspektive auf den Flugplatz. Doch mit dem vorhandenen Ostwind und viel Beharrlichkeit sowie feiner Steuerarbeit arbeiten wir uns nach endlos scheinendem Hangflug endlich über die Hangkante und dann wie im Lehrbuch deutlich zügiger auf 1’500 Meter hinauf. Da erkennt man mit etwas Phantasie ja bereits die Erdkrümmung! Wir lassen uns also nicht von einem Weiterflug abhalten und turnen die ansteigende Topographie nach Nordosten weiter hinauf, immer etwas näher am Boden als uns lieb ist.
Wieder in etwas entspannterer Höhe über dem Flugplatz Neuhausen ob Eck.
In Münsingen angekommen, stellt uns das Wetter vor eine nächste Herausforderung. Eine ausbreitende Wolkendecke lässt keinen Sonnenstrahl mehr auf den Boden gelangen. Aus die Maus – die Thermik ist weg. Frühzeitiges Ausweichen in sonnigeres Gelände hätte vielleicht geholfen, wenn unsere Arbeitshöhe das denn zugelassen hätte.
«Herzlich wollkommen – wir freuen uns über Besuch»
Am Ende bleibt uns – wenn wir nicht auf Uli Schwenks Heimatplatz aussenlanden wollen – nur eine Option: den Motor unseres Arcus M zu verwenden. Der Ostwind bremst unseren «Geländegewinn» zusätzlich. Bald gilt es, bei der fortschreitenden Tageszeit, eine Entscheidung zu treffen: Soll unser heutiges Ziel Bayreuth, Regensburg oder Neumarkt in der Oberpfalz sein? Bei abnehmender Thermik und immer längeren, «blauen» Gleitphasen klären wir mit verschiedenen Funkversuchen, wo wir den Arcus für die Nacht sicher parkieren können. Plötzlich erklingt nach längerer Sendepause auf verschiedenen Frequenzen im Funk doch noch eine erfreuliche Begrüßung: „Herzlich willkommen in Neumarkt, wir heißen hier gerne Gäste willkommen.“ Genau das brauchen wir jetzt – der Entscheid ist schnell gefällt, denn diesen Flugplatz können wir ohne zusätzliche Motorhilfe einigermassen sicher erreichen. Peter presst noch die letzten Meter aus einem der letzten Aufwinde heraus, dann beginnt ein langer Endanflug zum Flugplatz Neumarkt in der Oberpfalz.
Seltsame Pistenbegegnungen
Der Anflug nach Neumarkt wird dann zwar etwas knapp, aber unsere Höhe reicht gut für die übliche Platzrunde. Die Reserve brauchten wir dann aber auch, da sich ein TMG vor uns einreiht, der mit gemächlicher Geschwindigkeit als der Arcus M anfliegt. Nun holt unser Rennkamel namens Arcus M gegenüber dem Motorsegler stetig etwas auf, bis er schließlich durchstartet und die Piste «freiräumt». Doch das sollte heute nicht das letzte Hindernis bleiben.
Etwas erstaunt bemerken wir im Endanflug einen Radfahrer (…), der sich wohl auf die Runway verirrt hat und in der Nähe des Mittelstreifens gemächlich entlangfährt. Selbst der tiefe Überflug des TMG ändert nichts an seiner Seelenruhe. Wir landen dann direkt an der Pistenschwelle und rollen mit ausreichend Distanzreserve langsam hinter dem Radfahrer her. Der bemerkt uns nicht einmal.
Aber nur so lange, bis ein weiterer Radfahrer aus der Gegenrichtung heranrauscht – und sich gut vernehmbar mit dem seltsamen Flugplatznutzer unterhält. Der Grund für das ungewöhnliche Verhalten offenbart sich auch uns, als wir uns dem verträumten Jüngling nähern: Er trägt übergroße Kopfhörer und versteht zudem nur Chinesisch. Damit haben wir nicht wirklich gerechnet. Immerhin ist er nicht auch noch blind, denke ich mir.
Der zweite Radfahrer entpuppt sich als Flugdienstleiter, der zufällig ebenfalls Chinesisch spricht (was man halt in Neumarkt in der Oberpfalz nun mal so spricht) – und dem Radfahrer offenbar unmissverständliche Verhaltensformen auf Flugplätzen beibringt. Bei solchen Irrläufern begreife auch ich erstmals ansatzweise, warum die Luftfahrt-Behörden rund um jede Piste einen NATO-Stacheldrahtzaun aufstellen wollen.
Ein würdiges Finale
Nach dieser eigenwilligen Episode empfängt uns am Boden ein ausgesprochen herzliches Willkommens-Komitee. Man empfiehlt uns eine moderne Übernachtungs-Möglichkeit in Geh-Distanz und sorgt so dafür, dass wir den Abend entspannt ausklingen lassen können. Nach einem ausgiebigen Spaziergang durch die Innenstadt geniessen wir bei einem „Münchener Schnitzel“ und ausreichend Durstlöscher den schnell kühler werdenden Sommerabend, während der Arcus friedlich und gut vertäut auf seinem Abstellplatz die Nacht verbringt.
Morgen fliegen wir mit dem Arcus M in die «Bucklige Welt» – Fortsetzung folgt also demnächst.
Hauptsache, Peters Gefährt hat jeweils einen Motor.
Wer hätte gedacht, dass der Nikolaus nicht nur einen Schlitten beherrscht, sondern auch mit einem Segelflugzeug umgehen kann? Am vergangenen Wochenende staunten die Mitglieder des Fliegerclub Condor e.V. Antersberg nicht schlecht, als der bärtige Mann im roten Mantel pünktlich zur Weihnachtsfeier auf dem Flugplatz erschien und in ein Segelflugzeug stieg.
Getreu dem Motto „Warum Rentiere, wenn Thermik reicht?“ tauschte der Nikolaus seine traditionelle Transportmethode gegen modernes Fluggerät. Nach einer kurzen Einweisung durch Vereinsflieger startete er majestätisch in den Himmel – natürlich unter den neugierigen Blicken von Kindern und Erwachsenen, die sich das Spektakel nicht entgehen lassen wollten.
„Hohoho – Thermik statt Rentier“ Schon beim Start sorgte der Nikolaus für gute Laune, winkte fröhlich in die Kameras und ließ sich vom Wind tragen. „Das ist ja fast wie fliegen mit Rudolf – nur etwas leiser“, kommentierte er augenzwinkernd nach der Landung. Auch die Kinder vor Ort waren begeistert, als der Nikolaus ihnen anschließend kleine Überraschungen aus seinem prall gefüllten Sack überreichte.
Ein Highlight auf Social Media Das Ereignis wurde nicht nur von zahlreichen Fotografen festgehalten, sondern auch in einem kurzen Video festgehalten das inzwischen auf den Social-Media-Kanälen unter @pidi.fly viral geht. Auf Instagram und tiktok sorgt der Clip für Schmunzeln und zeigt, dass der Nikolaus sich auch abseits der Wolken sehr bodenständig gibt.
Weihnachtsstimmung mal anders „Es ist schön zu sehen, wie unsere Mitglieder und Gäste gemeinsam so viel Spaß hatten. Der Nikolaus im Segelflugzeug war wirklich etwas Besonderes“, so der Vorsitzende des Fliegerclub Condor e.V. Antersberg der das Event als vollen Erfolg verbucht. „Vielleicht kommt er ja nächstes Jahr wieder – dann vielleicht mit einer Kunstflugvorführung?“ Eines steht jedenfalls fest: In Antersberg wird noch lange über den fliegenden Nikolaus gesprochen werden. Und wer weiß – vielleicht hat er sogar schon überlegt, das Segelflugzeug in seine offizielle Weihnachtsausrüstung aufzunehmen.
Wer es dem Nikolaus nachmachen möchte: Gastfluggutscheine zum Mitflug im Doppelsitzer und Schnuppergutscheine für die kommende Segelflugsaison gibt es unter: schatzmeister@fc-condor.de