Zur Gesamtrevision der Nutzungsplanung Gemeinde Raron, mit der die Gemeinde beabsichtigt, beim Walliser Staatsrat einen Antrag auf Löschung des Flugplatzes Raron im Sachplan der Luftfahrt (SIL) des Bundes zu stellen mit dem Ziel, das Flugfeld Raron aufzuheben, erlauben wir uns folgende Stellungnahme einzureichen:
Grundsätzlich ist die Rechtsetzung über die Luftfahrt Sache des Bundes (Art. 87 BV). Bau und Betrieb von Flugplätzen sind auf Bundesebene einheitlich und abschliessend geregelt. Die planungsrechtlichen Aspekte sind im SIL enthalten; dieser ist Behörden-verbindlich. Anpassungen sind nur in den in Art. 17 der Raumplanungsverordnung (RPV; SR 700.1) vorgesehenen Fällen zulässig. Bezüglich Raron liegen keine veränderten Verhältnisse im Sinne von Abs. 4 vor, die eine Aufhebung des Flugfeldes rechtfertigen würden.
Der Bundesrat legt die Luftfahrtpolitik periodisch in einem Luftfahrtpolitischen Bericht (LUPO) fest. Laut der aktuellen Version aus dem Jahre 2016 (BBl 2016/1847) bilden Flugfelder die Basisinfrastruktur der General Aviation. Sie sind «insbesondere für die Aus- und Weiterbildung und damit für die Sicherung des fliegerischen Nachwuchses von Bedeutung. Das bestehende Netz von Flugfeldern soll in seiner Substanz erhalten werden.»
Sodann rufen wir in Erinnerung, dass die Motorfluggruppe Oberwallis in Raron eine Flugschule betreibt, wobei sie seit Jahren erfolgreich ein lärmfreundliches Elektroflugzeug einsetzt, das emissionsarme Flüge zulässt. Aufgrund der geografischen Lage des Flugplatzes werden die Piloten ab initio mit dem anspruchs-vollen Fliegen im Gebirge vertraut gemacht.
Die Flugschule bietet damit auch die unerlässliche Grundausbildung für Piloten an, die später als Militär-, Helikopter- oder Linienpiloten Flüge im öffentlichen Interesse durchführen. Entsprechend wird im LUPO unter Ziffer 5.1.7 festgehalten:
- Die Flüge der übrigen General Aviation bilden einen festen Bestandteil des schweizerischen Luftver-kehrssystems. Die bestehenden günstigen Rahmen-Bedingungen für die Ausübung dieser Aktivitäten sollen grundsätzlich erhalten bleiben.
- Aus- und Weiterbildungsflüge sind von öffentlichem Interesse. Sie tragen dazu bei, dass der schwei-zerischen Zivilluftfahrt eine ausreichende Anzahl Piloteninnen und Piloten zur Verfügung steht und das fliegerische Können in der Schweiz erhalten bleibt. Dies ist nur mit einem breiten Spektrum von Anlagen möglich.
Damit ist die Aussage widerlegt, der Flugplatz Raron diene keinem öffentlichen Interesse.
Ferner ist aus der Nutzungsplanung nicht ersichtlich, welchem anderen Zweck das Flugplatzgelände dienen sollte. Auch unter dieser Prämisse ist eine Aufhebung des Flugplatzes Raron nicht opportun oder gar geboten.
Die Aufhebung des Flugplatzes Raron wäre auch unter Sicherheitsüberlegungen fragwürdig. Nicht nur dient er als Ausweichflugplatz für den Fall, dass der Flugplatz Sion nach einem Unfall geschlossen werden muss und ein Ausweichen auf einen Flugplatz ausserhalb des Wallis aus meteorologischen Gründen nicht möglich sein sollte. Er bietet auch Segelflugzeugen eine sichere Landemöglichkeit, wenn eine Fortsetzung des Fluges aufgrund der thermischen Verhältnisse nicht mehr möglich ist.
Dem Argument, der «Freizeitluftverkehr» könne problemlos nach Sitten verlagert werden, stehen nicht nur die oben genannten Erkenntnisse aus dem LUPO entgegen, sondern auch die Tatsache, dass viele ab Raron fliegende Piloten im Oberwallis wohnhaft sind. Deren Anreisezeit zum Flugplatz würde sich oftmals um ein Vielfaches verlängern. Ausserdem stehen in Sion nicht beliebig viele Hangarplätze zur Verfügung.
Last but not least möchten wir Ihre Aufmerksamkeit auf die Tatsache lenken, dass auf dem Flugplatz Raron regelmässig Versuchsflüge der Firma Dufour Aerospace stattfinden. Dufour Aerospace ist ein weltweit be-kanntes schweizerisches Entwicklungsunternehmen von sog. eVTOL-Flugzeugen, d.h. elektrisch angetrie-benen Fluggeräten, die senkrecht landen und starten können. Für die weitere Entwicklung dieser Fluggeräte spielt das Flugfeld Raron eine wichtige Rolle.
FAZIT: Die anvisierte Anpassung des SIL steht im Widerspruch zu den geltenden planungsrechtlichen Grundsätzen. Der für die Schweiz und das Wallis wichtige Flugplatz Raron darf nicht ohne Not aufgegeben werden.
Der Gemeinderat der Gemeinde Raron wird höflich ersucht, diese Überlegungen in den weiteren Beratungen zu berücksichtigen und darauf zu verzichten, beim Staatsrat die Streichung des Flugfeldes Raron zu beantragen. Quelle: ‚AeCS Luzern‚, 4.12.2024
-> Verweis auf: Flieger News Bericht vom 24.1.2022
-> Statement Walliser Staatsrat vom 21.11.2011
Der Aero-Club der Schweiz (AeCS) ist der Dachverband der Schweizer Leichtaviatik und des Luftsports und vertritt die Anliegen von 22’000 Mitgliedern, die in 35 Regionalverbänden zusammengefasst sind.