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Herausforderungen grosser Lasten-Drohnen

Der Distributor Alltron bringt die DJI Flycart 30 in die Schweiz. Der Einsatz von grossen Lastendrohnen wie dieser ist in der Schweiz streng reglementiert und bringt diverse Herausforderungen für Betreibende, Flugsicherung und Behörden mit sich.

Verschiedene Unternehmen in der Schweiz setzen bereits Drohnen zum Transport von kleinen Frachten ein. So nutzte die Post Drohnen unter anderem für die Blutproben-Transporte, bevor sie schliesslich ihr Drohnengeschäft beendete.

Die für diese Aufgaben verwendeten Drohnen waren relativ leicht und klein im Vergleich zu der Lastendrohne, die der Aargauer „Disti“ Alltron nun in die Schweiz bringt. Bei der Drohne handelt es sich um die Flycart 30 des chinesischen Herstellers DJI. Sie ist gemäss Alltron-Produktwebseite 2,8 x 3 Meter gross und fast einen Meter hoch. Sie transportiert im Doppelakkumodus Lasten bis zu 30 Kilogramm mit oder ohne Seilwinde bis zu 16 Kilometer weit.

Alltron will seinen Handelspartnern nicht nur die nötige Hardware anbieten. Wie der Distributor auf Nachfrage mitteilt, unterstützt er seine Kunden beim Erwerb der benötigten Kompetenzen für einen Drohneneinsatz mit einer DJI Flycart 30. Zu interessierten Kunden gehören Unternehmen aus den Bau- und Logistikbranchen sowie Organisationen aus dem Bereich der Katastrophenhilfe. Für den Eigengebrauch plane der Distributor die DJI Flycart 30 nicht einzusetzen.

Bewilligung vom Bund benötigt

Kommerzielle Drohneneinsätze regelt in der Schweiz das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL). Dieses teilt Drohnen aufgrund ihrer Eigenschaften in verschiedene Kategorien ein. Aufgrund ihrer Grösse und des Gewichts fällt die DJI Flycart 30 in die sogenannte spezielle Kategorie. Um Einsätze mit Drohnen dieser Kategorie durchführen zu können, müssen interessierte Unternehmen ein Bewilligungsverfahren durchlaufen und eine Risikobewertung nach der „Specific Operations Risk Assessment“-Methodik (SORA-Methodik) durchführen.

Auf Nachfrage schreibt das BAZL, dass es sich bei diesem Prozess um ein iteratives Verfahren handelt, bei dem es mehrere Feedbackrunden gibt. Ein solches Bewilligungs-Berfahren dauere in der Regel länger als drei Monate. Für die Risikobewertung müssen Betreibende der Drohne das Risiko in der Luft und am Boden betrachten und je nachdem geeignete Massnahmen ergreifen, wie zum Beispiel die Nutzung eines Fallschirms im Falle eines Absturzes oder die Anpassung der Flugroute und Flugzeit, sodass ein Unfall mit Schaden an Menschen vermieden werden kann.

Laut BAZL ist es auf kurze Sicht nicht möglich, die DJI Flycart 30 in besiedelten Gebieten einzusetzen. Gründe dafür seien das Gewicht und die Grösse der Drohne sowie der Fakt, dass das Modell nicht für Operationen mit mittlerem oder hohem Risiko nach EU-Risikobewertung entwickelt und geprüft wurde. So könne die Flycart 30 zum Beispiel nicht ausserhalb der visuellen Reichweite des Piloten in bewohntem Gebiet geflogen werden. Deswegen dürfte der Einfluss des durch die Drohne verursachten Fluglärms auf die Bevölkerung relativ gering ausfallen. Derzeit gebe es noch keine festgelegten Grenzwerte für Drohnenfluglärm, dafür aber erste Guidelines für Drohnen unter 600 Kilogramm.

Skyguide-Infrastruktur für mehrere Drohnen fehlt

Des weiteren müssen Unternehmen beachten, dass sie nicht mehrere Drohnen gleichzeitig einsetzen können. Denn dafür fehlt bei Skyguide die Infrastruktur, wie die Flugsicherheitsgesellschaft auf Nachfrage schreibt. Mit der aktuellen Ausstattung sei es für Skyguide nicht möglich, Konflikte zwischen Drohnen im Luftraum zu vermeiden. Das führe dazu, dass sich jeweils nur eine Drohne gleichzeitig an einem Ort aufhalten könne. Derzeit arbeitet Skyguide zusammen mit dem BAZL am Projekt Swiss U-Space; damit will das Amt eine sichere Integration von grösseren Drohnenflotten in den Luftraum gewährleisten. Grundsätzlich stehe Skyguide solchen Lastendrohnen trotz der Herausforderungen positiv gegenüber.

Eine Lösung für das Luftraummanagement für Drohnen könnte das System des Start-Ups Involi sein. Das Unternehmen mit Firmensitz in Lausanne entwickelte ein mit KI kombiniertes Hard- und Softwaresystem, das Drohnen mit wichtigen Luftverkehrsdaten versorgt, um sie sicher in den Luftverkehr zu integrieren. Involi verkauft nicht nur Live-Flugverkehrsdaten und Datenanalysen, sondern auch Flugverkehrsempfänger. Durch die Echtzeitflugdaten soll der Einsatz von Drohnen sicherer werden.

Übrigens: Seit dem 1. Januar 2023 gilt in der Schweiz die EU-Regelung für Drohnenflüge. Was man als Drohnenpilot oder -Pilotin unbedingt beachten muss. Quelle: ‚it-markt.ch‚.

Schweiz übernimmt neue EU-Bestimmungen

Der Gemischte Ausschuss des bilateralen Luftverkehrsabkommens Schweiz-EU hat am 16. Januar 2025 die Übernahme verschiedener EU-Erlasse beschlossen. Sie dienen dazu, in der europäischen Zivilluftfahrt ein hohes und einheitliches Sicherheitsniveau aufrechtzuerhalten. Der Bundesrat hatte die Übernahme der neuen Bestimmungen an seiner Sitzung vom 15. Januar 2025 genehmigt. Die neuen Bestimmungen treten am 1. Februar 2025 in Kraft.

Ein aus vier Verordnungen bestehendes Paket schafft den Rechtsrahmen für den zukünftigen Einsatz von zulassungspflichtigen unbemannten Luftfahrzeugsystemen. Als zulassungspflichtig gelten zum Beispiel Drohnen, die schwere Güter transportieren. Dieser neue Rechtsrahmen regelt die Konstruktion und die Herstellung von solchen Luftfahrzeugen und stellt deren Lufttüchtigkeit sicher.

Eine Verordnung definiert den Rechtsrahmen für den zukünftigen Betrieb von bemannten Luftfahrzeugen, die senkrecht starten und landen. Die Verordnung ermöglicht es, diese elektrischen Flugtaxis sicher und effizient in das bestehende Luftfahrtsystem zu integrieren.

Eine weitere Verordnung erhöht die Altersgrenze für alle Helikopterpilotinnen und -piloten, die medizinische Notfallflüge im Einzelpilotenbetrieb durchführen, von 60 auf 65 Jahre. Dies gewährleistet, dass mehr Pilotinnen und Piloten für solche Einsätze verfügbar sind – immer unter der Voraussetzung, dass sie zusätzliche Gesundheitsanforderungen erfüllen. Mit der Übernahme der entsprechenden Verordnung werden die zwei Motionen KVF-NR und Ettlin «Schaffung einer nationalen Berufspilotenlizenz» teilweise – nämlich für medizinische Notfallflüge – umgesetzt. Beide Motionen haben eine Erhöhung der Altersgrenze für alle Pilotinnen und Piloten von Helikopterflügen im Einzelpilotenbetrieb zum Ziel.

Mit dem Beschluss des Gemischten Ausschusses werden auch die Leistungsziele für Anbieter von Flugsicherungsdiensten für die Jahre 2025 bis 2029 in den Bereichen Sicherheit, Umwelt, Kapazität und Kosteneffizienz festgelegt. In der Schweiz haben Skyguide sowie Meteo Schweiz diese Ziele zu erreichen.

Darüber hinaus beschloss der Gemischte Ausschuss, weitere EU-Rechtsakte in den Anhang des Luftverkehrsabkommens zu übernehmen. Diese betreffen die Flugsicherheit, das Flugverkehrsmanagement (ATM) sowie die Liberalisierung des Luftverkehrs.

EU-Bestimmungen für die Schweizer Luftfahrt

Seit 2002 verbindet die Schweiz und die EU ein bilaterales Luftverkehrsabkommen: das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Luftverkehr. Neue, von der EU-Kommission verabschiedete Erlasse werden vom zuständigen gemischten Ausschuss Schweiz-EU regelmässig in den Anhang des Luftverkehrsabkommens übernommen. Für die Schweiz unterzeichnet Christian Hegner, Direktor des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL), den Beschluss des Gemischten Luftverkehrsausschusses, nachdem der Bundesrat vorgängig die Übernahme der Bestimmungen genehmigt hat. Quelle. ‚bazl.admin.ch‚.

WEF 2025: Luftraum-Beschränkungen

In Davos findet in der Zeit vom 20. bis zum 24. Januar 2025 das Weltwirtschaftsforum (WEF) statt. Um die Sicherheit zu garantieren, sind verschiedene Sicherheits-Massnahmen ergriffen worden. Unter anderem ist in der Zeit vom 17. bis 25. Januar die freie Benützung des Luftraums und der Flugplätze in der Region Davos eingeschränkt. Der Bundesrat beauftragte die Luftwaffe mit der Wahrung der Lufthoheit.

In einem Radius von 25 nautischen Meilen (rund 47 Kilometer) um das Zentrum von Davos wird der Flugverkehr über schweizerischem Hoheitsgebiet eingeschränkt. Ähnliche Beschränkungen gelten für grenznahe Gebiete in Österreich und Italien. An- und Abflüge zu den Flugplätzen innerhalb der Sicherheitszone unterliegen besonderen Regeln und Verfahren, welche die Luftwaffe in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Zivilluftfahrt erarbeitet hat.

Für die innerhalb der R-Area gelegenen Plätze Bad Ragaz, Balzers und Samedan gelten spezielle Regeln und Verfahren für den Flugbetrieb. Alle Flüge zu und von diesen Flugplätzen bedürfen einer vorherigen Bewilligung durch die Luftwaffe.

Die andern Luftraumbenutzer sind folgenden Beschränkungen unterworfen:

Der Betrieb mit Modellflugzeugen, Drohnen und Fesselballonen ist in einem Bereich zwischen Davos Monstein über den Wolfgangpass ins Prättigau bis Schiers vom 17. bis 25. Januar 2025 eingeschränkt. Details sind auf der Drohnenkarte ab dem 15.1.2025 verfügbar.

Flüge mit Deltaseglern oder Gleitschirmen sind am 17. Januar sowie vom 20. bis 25. Januar 2025 eingeschränkt. Details sind auf der Webseite des Hängegleiterverbandes verfügbar.

Die detaillierten Informationen sind den offiziellen Publikationen (VFR Manual SUP, NOTAM, DABS, s. weiterführende Informationen) zu entnehmen. Quelle: ‚bazl.admin.ch‚.

Kägiswil: Neustart für Planungsprozess

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt startet mit armasuisse und dem Kanton Obwalden einen neuen gemeinsamen Planungsprozess für die Umnutzung des ehemaligen Militärflugplatzes Kägiswil. Das Ziel ist, die verschiedenen Bedürfnisse an das Areal aufeinander abzustimmen. Der Flugplatzgenossenschaft Obwalden wird ein auf Ende September 2025 befristetes Baurecht gewährt.

Im Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL) hat der Bundesrat im September 2020 festgelegt, dass der ehemalige Militärflugplatz Kägiswil zu einem zivilen Flugfeld umgenutzt werden soll. Um dies umzusetzen, hat armasuisse dem Kanton Obwalden ein Baurecht eingeräumt. In der Folge hat die Flugplatzgenossenschaft Obwalden (FGOW) als Mieterin beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ein Umnutzungsgesuch eingereicht. Weil die angestrebte Umnutzungsbewilligung zu einem zivilen Flugfeld nicht fristgerecht zustande kam, ist per Ende 2023 der Heimfall eingetreten. Deshalb hat armasuisse der FGOW ein bis Ende 2024 befristetes Baurecht eingeräumt.

Umnutzung in ziviles Flugfeld weiterhin offen
Aktuell bestehen Zweifel, ob die Umnutzung des ehemaligen Militärflugplatzes in ein ziviles Flugfeld gemäss geltendem SIL gelingen wird, weil die Zustimmungen von Landeigentümern im Projektperimeter zurzeit fehlen. Das BAZL hat deshalb der FGOW im Dezember 2023 mit einer Zwischenverfügung eine letzte Frist für das Einholen der notwendigen Zustimmungen gesetzt und andernfalls einen abschlägigen Entscheid zum Umnutzungsgesuch in Aussicht gestellt. Die FGOW hat dagegen eine Beschwerde eingereicht, die beim Bundesverwaltungsgericht hängig ist.

BAZL startet mit armasuisse und dem Kanton Obwalden neuen Planungsprozess
Der Obwaldner Kantonsrat hat den Regierungsrat im Mai 2024 beauftragt, eine Änderung des kantonalen Richtplans zur Ermöglichung einer zivil-aviatischen Nutzung für Helikopter-Unterhalt und als Basis von Arbeitsflügen vorzunehmen. Zudem soll sich der Regierungsrat bei armasuisse dafür einsetzen, dass das Areal der Schweizerischen Rettungsflugwacht (Rega) zur Verfügung steht. Ebenso sollen nicht mehr genutzte Pistenflächen zu Kulturland zurückgebaut werden. Ausserdem benötigt die Armee – angesichts der veränderten sicherheitspolitischen Lage – einen Teil des Flugplatzareals für militärische Nutzungen. Dieser Bedarf steht dem Anliegen der Motion des Obwaldner Kantonsrats nicht entgegen.

Aufgrund der veränderten Ausgangslage haben sich die Bundesstellen BAZL und armasuisse und der Kanton Obwalden darauf geeinigt, einen neuen Planungsprozess zu starten. Das Ziel ist, die verschiedenen räumlichen Bedürfnisse aufeinander abzustimmen und eine eventuelle Anpassung des SIL vorzubereiten. Dieser Planungsprozess wird voraussichtlich im Frühling 2025 beginnen.

Neues befristetes Baurecht für die FGOW
armasuisse will für die weitere Entwicklung die nötige Handlungsfreiheit gewährleisten. Sie hat deshalb der FGOW ein auf Ende September 2025 befristetes Baurecht gewährt. Die FGOW erhält damit genügend Zeit, die geordnete Einstellung des Flugbetriebs vorzubereiten. Bis Mitte 2025 wird armasuisse in Abhängigkeit der weiteren Entwicklung entscheiden, ob der Flugbetrieb über September 2025 hinaus weitergeführt werden soll. Quelle: ‚BAZL, Bundesamt für Zivilluftfahrt‘.

Future Aviation Surveillance Services and Technologies in Switzerland (FASST-CH)

  • Das BAZL will die elektronische Sichtbarkeit (e‑Conspicuity) der Luftraumnutzenden verbessern, um die Sicherheit zu erhöhen.
  • Auftrag des Projekts FASST-CH: Bis 2035 soll eine Roadmap für Luftraumüberwachungsdienste und unterstützende Technologien definiert werden.
  • Die Umsetzung sieht in einer ersten Phase ein i‑Conspicuity-Ökosystem bis 2028 vor: obligatorische e‑Conspicuity im Luftraum E, Förderung der e‑Conspicuity für Luftraumnutzende durch bestehende und neue Technologien sowie Einrichtung einer Bodeninfrastruktur.
  • Bis im Jahr 2035 soll ein vollständigvernetzter Luftraum geschaffen werden, in dem den Luftraumnutzenden und der Luftraumüberwachung Echtzeitdaten zur Verfügung stehen werden.

Das Prinzip «See, sense and avoid»: Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) will die elektronische Sichtbarkeit (e‑Conspicuity) von Luftfahrzeugen im Schweizer Luftraum verbessern, um das Risiko von gefährlichen Begegnungen zu senken und die Grundlagen für eine Digitalisierung und Optimierung des Luftraums zu schaffen.

Das Projekt Future Aviation Surveillance Services and Technologies in Switzerland (FASST-CH) wurde ins Leben gerufen, um die Zukunft der Überwachungsdienste (SUR) in der Form einer Roadmap zu beschreiben und unterstützende Technologien zu identifizieren, die mit der Strategie und den Initiativen von AVISTRAT-CH für 2035 übereinstimmen.

FASST-CH, an dem zahlreiche Stakeholder beteiligt sind, wird sich auch mit alternativen Lösungen zum Transponder befassen, um eine nationale Verpflichtung im Luftraum E zu unterstützen. Die Suche nach Synergien und die Abstimmung mit bestehenden internationalen Initiativen ist ebenfalls von wesentlicher Bedeutung und wird den Nutzen für Stakeholder weiter erhöhen, während zugleich der Aufwand minimiert wird.

Die drei Projektphasen

  • e‑Conspicuity (elektronische Sichtbarkeit) ist ein Oberbegriff für eine Reihe von Technologien, die Pilotinnen und Piloten helfen können, andere Luftfahrzeuge im gleichen Luftraum besser wahrzunehmen. Elektronisch sichtbar zu sein, kann als wirksame Sicherheitsmassnahme erachtet werden.
  • i‑Conspicuity (interoperable Sichtbarkeit) bezeichnet die Fähigkeit verschiedener e-Conspicuity-Systeme, nahtlos miteinander zu kommunizieren, sodass alle mit solchen Systemen ausgestatteten Luftfahrzeuge unabhängig von der jeweils verwendeten Technologie elektronisch sichtbar sind. Quelle:‘bazl.admin.ch‚.

Änderung der Flughafen-Gebühren-Verordnung

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. November 2024 einer Teilrevision der Verordnung über die Flughafengebühren (FGV) zugestimmt. Am Flughafen Zürich wird der Prozess zur Gebührenfestlegung mit der Einführung eines Roll-Over-Mechanismus konkretisiert. In Genf wird der bestehende Prozess nicht angepasst. Die Änderungen treten per 1. Januar 2025 in Kraft.

Der Bundesrat führt am Flughafen Zürich neu einen sogenannten Roll-Over-Mechanismus ein, um die Flughafengebühren zu bestimmen. Das heisst, wenn sich in einer laufenden Periode eine Über- oder Unterdeckung der Kosten abzeichnet, wird diese auf die nächste Gebührenperiode übertragen.

Die Regelungen des Roll-Over-Mechanismus kommen in Zürich auch dann zur Anwendung, wenn die Verhandlungen scheitern und das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) die Gebühren mittels einer Verfügung festlegen muss. Die regulatorischen Anpassungen in der FGV schaffen Rechtsicherheit und sollen die Gebührenfestlegung erleichtern. Die Revision der FGV sorgt beim Flughafen Zürich und den Fluggesellschaften für eine langfristige Planungssicherheit.

Aufgrund der unterschiedlichen Rahmenbedingungen beim Flughafen in Genf verzichtet der Bundesrat darauf, einen Roll-Over-Mechanismus wie in Zürich einzuführen.

Das BAZL wird wie bisher bei beiden Flughäfen nur in den Prozess zur Gebühren-Festlegung eingreifen, wenn keine einvernehmliche Lösung zustande kommt. Zudem prüft das BAZL auch weiterhin laufend, ob die Regulation der Flughafengebühren angemessen ist und wie sie sich auf den Wettbewerb auswirkt.

Die verabschiedeten Änderungen der FGV sind mit den in der Schweiz anwendbaren internationalen Verpflichtungen vereinbar. Dies betrifft insbesondere das Abkommen über den Luftverkehr von 1999 zwischen der Schweiz und der EU. Quelle: ‚bazl.admin.ch‚.

Zivilluftfahrt: Schweiz übernimmt EU-Bestimmungen

Der Gemischte Ausschuss des bilateralen Luftverkehrsabkommens Schweiz-EU hat am 24. Oktober 2024 beschlossen, dass die Schweiz mehrere EU-Rechtsakte in den Anhang des Luftverkehrsabkommens übernimmt. Sie dienen dazu, in der europäischen Zivilluftfahrt ein hohes und einheitliches Sicherheitsniveau aufrechtzuerhalten. Der Bundesrat hatte die Übernahme der neuen Bestimmungen an seiner Sitzung vom 27. September 2024 genehmigt. Die neuen Bestimmungen treten am 1. November 2024 in Kraft.

Der Gemischte Ausschuss verabschiedete die Übernahme von Anpassungen in den Bereichen Flug- und Luftsicherheit sowie Flugverkehrsmanagement (ATM). Ein Verordnungspaket definiert neue Vorschriften, um zu bewerten, ob Flugverkehrs-Management- und Flugsicherungssysteme konform sind. Dank der neuen Vorschriften erhält die europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA), an welcher auch die Schweiz teilnimmt, eine zentrale Rolle bei deren Bewertung. Die Vorteile: eine einheitliche Zertifizierung sowie eine Harmonisierung der eingesetzten Systeme.

Eine weitere neue Verordnung sieht vor, einen gemeinsamen Informationsspeicher einzurichten, damit die EASA mit den nationalen Behörden bei den Zertifizierungs- und Aufsichtstätigkeiten effizienter zusammenarbeiten kann.

EU-Bestimmungen für die Schweizer Luftfahrt

Seit 2002 verbindet die Schweiz und die EU ein bilaterales Luftverkehrsabkommen: das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Luftverkehr. Der zuständige gemischte Ausschuss Schweiz-EU übernimmt zweimal jährlich neue, von der EU-Kommission verabschiedete Erlasse in den Anhang des Luftverkehrsabkommens. Für die Schweiz unterzeichnet Christian Hegner, Direktor des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL), den Beschluss des Gemischten Luftverkehrsausschusses, nachdem der Bundesrat vorgängig die Übernahme der Bestimmungen genehmigt hat. Quelle: ‚bazl.admin.ch‚.

Stellungnahmen Redesign Luftraum Zürich

Mit den Luftraumanpassungen 2025 und dem Redesign Luftraum Zürich hat das BAZL am 5. September zwei gewichtige Vorlagen zur Anhörung freigegeben. Nachdem der AeCS die die Eingabefrist bis 5. Oktober als zu kurz erachtete, hat das BAZL eine Fristverlängerung bis Montag 28. Oktober eingeräumt.

In beiden unten verlinkten Dokumenten ist aufgeführt, wer sich als Organisation, Verband oder Flugplatz in der Anhörung zur jeweiligen Vorlage äussern kann. Der AeCS weist an dieser Stelle alle anhörungsberechtigten Organisationen darauf hin, diese Fristverlängerung zu beachten. Quelle: ‚aeroclub.ch

-> Redesign Luftraum Zürich

-> Luftraumanpassungen 2025

Umfrage zur elektronischen Sichtbarkeit der Luftraumnutzer

Das BAZL sucht mit der strategischen Initiative SI 2-4 «Luftraumzugang dank Ausrüstung» der Luftraum- und Aviatikinfrastruktur-Strategie der Schweiz (AVISTRAT-CH) nach Lösungen, das Potenzial für Zugewinne in der Sicherheit durch Ausrüstung der Luftraumnutzenden bestmöglich zu nutzen.

Gemeinsam mit der Industrie prüft eine Arbeitsgruppe (FASST-CH) , welche Dienstleistungen für eine optimale Nutzung des Luftraums zur Anwendung kommen. Ziel ist es, eine bestmögliche elektronische Sichtbarkeit zu ermöglichen und die Luftraumnutzer bei der Anwendung von «See & Avoid» zu unterstützen.

Zu diesem Zweck hat das BAZL eine Umfrage unter allen Luftraumnutzern in der Schweiz lanciert, damit wirksame und faktenbasierte Entscheidungen getroffen werden können. Quelle: ‚aeroclub.ch

-> Umfrage: BAZL Findmind

U-Space-Luftraum vor Umsetzung

Die Vorbereitungen zur Einrichtung des ersten U-Space-Luftraums in der Schweiz kommen voran. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. Juni 2024 die Revisionen von Verordnungen verabschiedet. Damit soll das von der Schweiz am 24. November 2022 übernommene Regulierungspaket der Europäischen Union für den U-Space umgesetzt und konkretisiert werden. U-Spaces ermöglichen die sichere Integration von Drohnen in den bestehenden Luftraum und erleichtern komplexe Einsätze.

Sowohl die Zahl der zivilen Drohnen als auch die Komplexität deren Betriebs sind in den vergangenen Jahren markant gestiegen. Ausgelöst durch diese Entwicklung und zur Aufrechterhaltung eines hohen Sicherheitsniveaus wurde es immer dringlicher, die Einbindung der Drohnen in den Luftraum zu regeln und zu verbessern.

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat nun die Möglichkeit, spezielle Lufträume, sogenannte U-Spaces, zu implementieren. Darin können zugelassene Anbieterinnen (U-Space Service Providers, USSP) digitale und hochautomatisierte U-Space-Dienste für die Drohnenbetreiberinnen und Drohnenbetreiber erbringen. Dadurch wird ein effizientes Management von komplexen Drohneneinsätzen sichergestellt. Das bringt die Betreiberinnen und Betreibern deutliche Vorteile.

U-Space-Dienste erleichtern überdies die Planung der Flüge. Sie erhöhen die Sicherheit, indem sie der Drohnenpilotin oder dem Drohnenpiloten in Echtzeit umfassende Informationen über den Flugverkehr in der Umgebung zur Verfügung stellen, in der sich die Drohne gerade bewegt. Von den neuen Lufträumen werden vor allem komplexe Drohneneinsätze sowie Flüge ausserhalb der Sichtweite profitieren.

Das BAZL hat in den letzten Jahren die Umsetzung eines ersten U-Space-Luftraums vorbereitet. Der Bundesrat hat nun die revidierten Verordnungen über den Flugsicherungsdienst (VFSD) und über die Gebühren des BAZL (GebV-BAZL) genehmigt. Zu den gesetzlichen Grundlagen gehört zudem die ebenfalls revidierte Verordnung über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien (VLK), für die das Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) zuständig ist. Diese Anpassungen im Schweizer Recht dienen dazu, Rollen und Verantwortlichkeiten der an der Einrichtung von U-Spaces Beteiligten zu klären. Sie treten am 1. August 2024 in Kraft. Quelle: ‚BAZL‚.

Ausbildungsfinanzierung Luftfahrt

Pro memoria: Gemäss dem Bundesgesetz über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und weiterer für den Strassen- und Luftverkehr zweckgebundener Mittel (MinVG) kann der Bund einen Teil der Erträge aus der Mineralölsteuer zur Unterstützung von Aus- und Weiterbildungen im Bereich der Luftfahrt einsetzen.

Mit dieser Massnahme wird dem Mangel an qualifiziertem Personal in der Schweizer Luftfahrt entgegengewirkt. Die finanziellen Beiträge werden nur an Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller ausbezahlt, die eine Anstellung bei einem Schweizer Aviatikbetrieb (Definition siehe Seite 3 der „Erläuterungen zur Revision der Verordnung des Schweizerischen Bundesrats über die Finanzhilfen für Ausbildungen im Bereich der Luftfahrt“) nachweisen können. Berücksichtigt werden jene Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller, welche die beste Gewähr für den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung und gute Leistungen im Beruf bieten. Quelle / Ausschreibung: ‚BAZL‚.

Programm für nachhaltige Luftfahrt

Die Schweizer Luftfahrt soll in Zukunft noch sicherer, leistungsfähiger und umweltfreundlicher als bisher sein. Zu diesem Zweck lancierte der Bund zusammen mit der Aviatikbranche das Programm «Luftraum- und Aviatikinfrastruktur-Strategie Schweiz» (AVISTRAT-CH). Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat den Bundesrat an der Sitzung vom 22. Mai 2024 über die Planung der Umsetzung informiert. Die umfangreichen Arbeiten sollen bis 2035 abgeschlossen sein.

Die Schweizer Luftraum- und Aviatikinfrastruktur ist ein über Jahrzehnte gewachsenes und immer wieder punktuell angepasstes System. Das Fliegen in diesem System gestaltet sich zunehmend komplizierter und anspruchsvoller. Mit dem Programm «Luftraum- und Aviatikinfrastruktur-Strategie Schweiz» (AVISTRAT-CH) wollen das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) und die Luftfahrtbranche den Schweizer Luftraum nachhaltiger gestalten.

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat den Bundesrat an der Sitzung vom 22. Mai 2024 über die Planung der Umsetzung informiert. Mittelfristig sollen Lufträume für eine bedarfsgerechte, effiziente und möglichst umweltschonende Nutzung geschaffen sowie Sicherheitsrisiken noch weiter reduziert werden. Gleichzeitig wird ein Flugplatzsystem geschaffen, das neuartige Luftfahrzeuge wie Drohnen einschliesst und es ermöglicht, dass die Flugplätze ihre Kompetenzen bündeln können. Die Landesflughäfen sollen weiterhin im Rahmen der gesellschaftlichen Bedürfnisse und unter Berücksichtigung von Klima und Umwelt die internationale Anbindung der Schweiz wahrnehmen.

Zur Schaffung der neuen Grundlage ist eine enge Zusammenarbeit zwischen dem BAZL und der Luftfahrt erforderlich – und insbesondere mit der Schweizer Luftwaffe und der Flugsicherung Skyguide. AVISTRAT-CH bearbeitet die zwei Schwerpunktthemen Luftraum und Flugplatzsystem: Für den Bereich Luftraum liegt die Federführung beim BAZL, für das Flugplatzsystem bei der Luftfahrtindustrie. Quelle: ‚BAZL, Bundesamt für Zivilluftfahrt‚.

Safety Report 2023

Knapp 10’000 Vorfälle bearbeitete das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) 2023. Die Meldungen dienen dazu, die Sicherheit am Boden und in der Luft stetig weiter zu entwickeln. Publiziert wird die jährliche Sicherheitsstatistik im Annual Safety Report. Der neueste Bericht ist soeben erschienen. Die gute Nachricht: 2023 gab es in der Schweiz keinen Unfall mit Todesfolgen in der kommerziellen Luftfahrt.

24% mehr gemeldete Vorfälle in der kommerziellen und der Leichtaviatik, 55% mehr GPS-Störungen, 10% mehr Konflikte mit Drohnen, mehr Laserattacken, zwei Unfälle mit insgesamt fünf Todesopfern in der Freizeitfliegerei: So die Kürzestfassung der Vorfall-Statistik 2023 in der Schweizer Zivilaviatik. Seit 2019 nehmen die Vorfalls-Meldungen zu. Die Hauptursachen: eine bessere Meldekultur; in Konflikt-Regionen mehr grossflächig gestörte GPS-Signale auf Flugzeugen; und die vermehrte Nutzung von Lasern und Drohnen.

Ein bei der Abfertigung am Boden beschädigtes Flugzeug, ein Beinahe-Zusammenstoss zweier Flugzeuge in der Luft oder auf dem Rollweg, eine Kollision mit Vögeln, Cyber-Angriffe und, und, und: Im Berichtsjahr 2023 bearbeitete das BAZL insgesamt 9’995 Vorfälle.

Kategorisieren, analysieren und daraus Massnahmen definieren: Aus den eingegangenen Meldungen identifiziert das BAZL für die fünf Risikobereiche Flugplätze, Flugsicherung, Flugbetrieb, Helikopter und Flugtechnik die wichtigsten Ursachen und beurteilt sie nach dem Schweregrad.

Die Sicherheitskultur der zivilen Luftfahrt baut auf Erfahrungen von Pilotinnen und Piloten, Fluglotsinnen und Fluglotsen sowie dem Bodenpersonal auf. Von den gemeldeten sicherheitsrelevanten Vorfällen leitet das BAZL Präventionsmassnahmen ab und erarbeitet Empfehlungen. Der Sicherheitsbereich Kollisionen hat höchste Priorität. Eine zentrale Frage: Welche Dienste und Technologien können die Sicherheit im Luftraum erhöhen und sollen kurz- und langfristig im Einsatz stehen? Zusammen mit der Aviatik-Branche erarbeitet das BAZL Lösungen.

Und: Seit mehr als 10 Jahren betreibt das BAZL die Sicherheitskampagne «Staysafe.aero» im Bereich General Aviation. Die Zielgruppe: Pilotinnen und -piloten sowie Akteure der Leichtaviatik. Über Internet – der Auftritt ist brandneu – und die sozialen Medien werden wöchentlich neue Beiträge zu aktuellen, sicherheitsrelevanten Themen veröffentlicht. Quelle: ‚BAZL‚.

Fluglehrer-Weiterbildungskurs 2024

Vom 02. bis 06. September 2024 findet der diesjährige Fluglehrer-Weiterbildungskurs des Motorflug-Verbandes der Schweiz statt. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt führte bis zum Jahr 2000 regelmässig Weiterbildungskurse (Berufs-Fluglehrer-Kurs) durch. Mit der Einführung von JAR wurden diese Kurse damals nicht mehr angeboten. Der MFVS schliesst nun diese Lücke und bietet praktische Weiterbildungskurse an, welche durch den Bund mit Geldern aus der Spezialfinanzierung Luftfahrt (BV86) unterstützt werden.

In diesem Jahr wird ein Kurs mit max. acht Teilnehmer/-innen angeboten.

-> Anmeldung.

Austausch über Zukunft des Fliegens

Unter der Leitung des (Schweizer) Bundesrates Albert Rösti diskutierten am 28. August 2023 Vertreterinnen und Vertreter der Schweizer Luftfahrt in Bern über aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen der Branche. Beim Austausch an der 14. Plattform Luftfahrt Schweiz standen die Umsetzung des revidierten CO2-Gesetzes, innovative Technologien für nachhaltige Treibstoffe sowie die Entwicklungen der Luftfahrt am Boden und in der Luft im Vordergrund.

Die Nachfrage nach Flugreisen in Europa und nach Übersee bewegt sich zwar noch unter dem Vor-Corona-Niveau; die Passagierzahlen steigen aber stetig. Die Schweizer Luftfahrtbranche ist darüber hinaus derzeit gefordert von Fachkräftemangel, hohen Anforderungen an Verfahren bei Bauvorhaben und Betriebsänderungen, der Abwicklung der Passagierströme und Lärmschutz.

Bundesrat Albert Rösti nahm erfreut zur Kenntnis, dass die anwesenden Fluggesellschaften wiederum in der Gewinnzone fliegen. Er betonte die volkswirtschaftliche Bedeutung der Luftfahrt als Basis für die internationale Anbindung und Vernetzung der Schweiz und bedankte sich bei den Fluggesellschaften und den Landesflughäfen für ihre wertvolle Arbeit.

Mit der Erholung der Luftfahrtbranche nach der Corona-Krise gelte es nun, dieses Wachstum in Einklang mit den Klimazielen des Bundesrats zu bringen. Die anwesenden Luftfahrtvertreterinnen und -vertreter stehen hinter dem CO2-Emmissionsziel Netto Null bis 2050. Bundesrat Rösti teilte die Ansicht der Luftfahrtbranche, dass die vorgesehene Beimischpflicht für nach-haltige Flugtreibstoffe koordiniert mit der entsprechenden Regelung der EU umgesetzt werden muss. Wettbewerbsverzerrungen im Vergleich zu EU-Staaten seien zu vermeiden.

Jährliche Plattform des Schweizer Luftverkehrs
Die 2005 gegründete «Plattform Luftfahrt Schweiz» findet jährlich statt. Sie dient dem Gedan-kenaustausch zu den Entwicklungen und Herausforderungen des Schweizer Luftverkehrs. Am Treffen in Bern auf Einladung von Bundesrat Albert Rösti nahmen Vertreterinnen und Ver-treter der Landesflughäfen, der Fluggesellschaften Swiss, Easyjet Schweiz und Helvetic Airways, der Flugsicherung Skyguide, Aerosuisse sowie Regierungsvertreterinnen und -vertreter der Standortkantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft, Genf und Zürich teil. Aus der Bundesverwaltung waren die Bundesämter für Zivilluftfahrt und Umwelt anwesend. Quelle: ‚BAZL‚. Foto: ‚Helmholtz-Gemeinschaft‘.

Schweiz übernimmt EU-Luftfahrt-Bestimmungen

Schutz der Zivilluftfahrt vor Cyberrisiken, Vereinfachungen für die Entwicklung und Herstellung von Sport- und Freizeitluftfahrzeugen sowie weitere Bestimmungen zur Flug- und Luftsicherheit: Der Gemischte Ausschuss des bilateralen Luftverkehrs-Abkommens Schweiz-EU hat am 9. Juni 2023 die Übernahme verschiedener Erlasse durch die Schweiz beschlossen. Der Bundesrat hat die Übernahme dieser Bestimmungen an seiner Sitzung vom 10. Mai 2023 genehmigt. Sie treten am 15. Juli 2023 in Kraft.

Die Resilienz der Zivilluftfahrt gegenüber Cyberrisiken stärken – so das Ziel des neuen EU-Verordnungspaketes über die Informationssicherheit. Die neuen EU-Bestimmungen schreiben die Einführung eines Informationssicherheits-/Managementsystems (ISMS) bei den in der Zivilluftfahrt tätigen Organisationen vor. Dieses Managementsystem dient dazu, Informationen und Systeme besser vor Cyberrisiken zu schützen. Beaufsichtigt wird die Einführung in den 230 davon betroffenen Organisationen durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL). Das BAZL selber hat ebenfalls ein derartiges Managementsystem einzuführen. Die Vorgaben dazu sind auf europäischer Stufe harmonisiert und ergänzen bestehende Vorgaben im Nationalen Sicherheitsprogramm Luftfahrt. Sie sind zudem kompatibel mit den bestehenden Massnahmen im Rahmen der Nationalen Cybersicherheitsstrategie.

Ein weiteres Verordnungspaket wird es erlauben, die Entwicklung und Herstellung von Sport- und Freizeitluftfahrzeugen zu vereinfachen. Der administrative sowie finanzielle Aufwand für die beteiligten Organisationen wird reduziert. Die neuen Vorschriften gewährleisten gleichzeitig, das erforderliche Sicherheitsniveau zu erhalten. Eine weitere neue Bestimmung betrifft die Flugsicherheit und den Mindestreifendruck von Grossflugzeugen. Diese Bestimmung erlaubt es, das hohe einheitliche Niveau der Flugsicherheit in der Schweiz und der EU aufrechterhalten.

EU-Bestimmungen für die Schweizer Luftfahrt
Seit 2002 verbindet die Schweiz und die EU ein bilaterales Luftverkehrsabkommen, das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Luftverkehr. Neue, von der EU-Kommission verabschiedete Erlasse werden vom zuständigen gemischten Ausschuss Schweiz-EU regelmässig in den Anhang des Luftverkehrsabkommens übernommen. Für die Schweiz unterzeichnet jeweils der Direktor des BAZL, Christian Hegner, den Beschluss des Gemischten Luftverkehrsausschusses, nachdem der Bundesrat vorgängig die Übernahme der Bestimmungen genehmigt hat. Quelle: ‚BAZL‚.

Annual Safety Report 2022

Knapp 12’000 Vorfallmeldungen bearbeitete das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) 2022. Die Meldungen dienen dazu, die Sicherheit am Boden und in der Luft stetig weiterzuentwickeln. Publiziert wird die jährliche Sicherheitsstatistik im Annual Safety Report. Der neueste Bericht ist soeben erschienen.

Mehr gemeldete Vorfälle in der kommerziellen und privaten Fliegerei, weiterhin Vorfälle bei Helikoptern wegen Kabeln und anderen Hindernissen; wenig Vorfälle mit Drohnen: So die Kürzestfassung der Vorfallstatistik 2022 in der Schweizer Aviatik. Seit 2019 nehmen die Vorfallsmeldungen zu. Die Hauptursachen: eine bessere Meldekultur; und seit Ausbruch des Ukraine-Kriegs bedeutend mehr Versuche, die GPS-Signale auf Flugzeuge im Ausland zu stören (GPS-Jamming).

Ein bei der Abfertigung am Boden beschädigtes Flugzeug, ein Beinahe-Zusammenstoss zweier Flugzeuge in der Luft oder auf dem Rollweg, eine Kollision mit Vögeln, Cyberangriffe und, und, und: Im Berichtsjahr 2022 erhielt das BAZL knapp 12’000 Vorfallmeldungen – Occurence Reports genannt – zu insgesamt 8052 Vorfällen.

Kategorisieren, analysieren und daraus Massnahmen definieren: Aus den eingegangenen Meldungen identifiziert das BAZL für die fünf Risikobereiche Flugplätze, Flugbetrieb, Flugtechnik, Flugsicherung und Helikopter die wichtigsten Hauptursachen und beurteilt sie nach dem Schweregrad.

Die Sicherheitskultur der zivilen Luftfahrt baut auf Erfahrungen von Pilotinnen und Piloten, Fluglotsinnen und Fluglotsen sowie dem Bodenpersonal auf. Von den gemeldeten sicherheitsrelevanten Vorfällen leitet das BAZL Präventionsmassnahmen ab und erarbeitet Empfehlungen. Dazu gehört etwa die Absicht, dem Sicherheitsbereich Zusammenstoss in der Luft (Airborne collision) höchste Priorität einzuräumen.

Und: Seit acht Jahren betreibt das BAZL die Sicherheitskampagne «Stay Safe». Über die sozialen Medien werden wöchentlich neue Beiträge zu aktuellen, sicherheitsrelevanten Themen veröffentlicht. Das BAZL hat die Arbeitsgruppe zur Safety Promotion neu aufgestellt mit der Absicht, die Zielgruppen der Freizeitpilotinnen und -piloten sowie Akteure der Leichtaviatik noch besser zu erreichen. Quelle: ‚BAZL‚.

BAZL: 12’000 Vorfälle gemeldet

Knapp 12’000 Vorfallmeldungen bearbeitete das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) 2022. Die Meldungen dienen dazu, die Sicherheit am Boden und in der Luft stetig weiterzuentwickeln. Publiziert wird die jährliche Sicherheitsstatistik im Annual Safety Report. Der neueste Bericht ist soeben erschienen. Mehr gemeldete Vorfälle in der kommerziellen und privaten Fliegerei, weiterhin Vorfälle bei Helikoptern wegen Kabeln und anderen Hindernissen; wenig Vorfälle mit Drohnen: So die Kürzestfassung der Vorfallstatistik 2022 in der Schweizer Aviatik. Seit 2019 nehmen die Vorfallsmeldungen zu. Die Hauptursachen: eine bessere Meldekultur; und seit Ausbruch des Ukraine-Kriegs bedeutend mehr Versuche, die GPS-Signale auf Flugzeuge im Ausland zu stören (GPS-Jamming).

Ein bei der Abfertigung am Boden beschädigtes Flugzeug, ein Beinahe-Zusammenstoss zweier Flugzeuge in der Luft oder auf dem Rollweg, eine Kollision mit Vögeln, Cyberangriffe und, und, und: Im Berichtsjahr 2022 erhielt das BAZL knapp 12’000 Vorfallmeldungen – Occurence Reports genannt – zu insgesamt 8052 Vorfällen. Kategorisieren, analysieren und daraus Massnahmen definieren: Aus den eingegangenen Meldungen identifiziert das BAZL für die fünf Risikobereiche Flugplätze, Flugbetrieb, Flugtechnik, Flugsicherung und Helikopter die wichtigsten Hauptursachen und beurteilt sie nach dem Schweregrad.

Die Sicherheitskultur der zivilen Luftfahrt baut auf Erfahrungen von Pilotinnen und Piloten, Fluglotsinnen und Fluglotsen sowie dem Bodenpersonal auf. Von den gemeldeten sicherheitsrelevanten Vorfällen leitet das BAZL Präventionsmassnahmen ab und erarbeitet Empfehlungen. Dazu gehört etwa die Absicht, dem Sicherheitsbereich Zusammenstoss in der Luft (Airborne collision) höchste Priorität einzuräumen.

Und: Seit acht Jahren betreibt das BAZL die Sicherheitskampagne «Stay Safe». Über die sozialen Medien werden wöchentlich neue Beiträge zu aktuellen, sicherheitsrelevanten Themen veröffentlicht. Das BAZL hat die Arbeitsgruppe zur Safety Promotion neu aufgestellt mit der Absicht, die Zielgruppen der Freizeitpilotinnen und -piloten sowie Akteure der Leichtaviatik noch besser zu erreichen. Quelle: ‚BAZL‚.

Das BAZL zieht um

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt ist ab dem 14. Dezember 2022 am neuen Standort an der Papiermühlestrasse 172 in 3063 Ittigen zu finden (Gegenüber RBS-Haltestelle Papiermühle). Es ist von Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr erreichbar. 

Standortadresse Bern (Ittigen)
Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL)
Papiermühlestrasse 172
3063 Ittigen

Netzwerkfehler war Ursache für Luftraumsperrung

Im vergangenen Juni war der Schweizer Luftraum wegen einer technischen Panne für 5 Stunden komplett gesperrt. Nun zeigen Recherchen der „Republik„: Die Probleme bei der Flugsicherungsfirma Skyguide sind gravierender als bisher bekannt.

«Big Bang» wird der Vorfall intern genannt. Eine Premiere sei das Ereignis in der 100jährigen Geschichte der Schweizer Flugsicherung gewesen. Oder «einfach nur peinlich». In der Nacht auf den 15. Juni 2022 leitete das Schweizer Flugsicherungs­unternehmen Skyguide wegen einer technischen Störung eine ebenso ungewöhnliche wie einschneidende Massnahme ein: „Clear the Sky“. Keine Flüge mehr im Schweizer Luftraum. Fünf Stunden lang.

«Safety first» lautet die oberste Maxime im Fluggeschäft. Da die Fluglotsen das Sicherheitsprotokoll einhielten, konnte Schlimmeres verhindert werden. Eine Gefahr für Passagiere habe zu keiner Zeit bestanden, betont Skyguide. Doch was ist eigentlich genau passiert? Derzeit beschäftigen sich gleich zwei Aufsichtsbehörden – das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) und das Departement für Verkehr, Umwelt, Energie und Kommunikation (Uvek) – mit der gravierenden technischen Panne. Und damit auch mit den IT-Systemen von Skyguide. Die Resultate sollen im Dezember vorliegen.

Der Vorfall anders abgelaufen, als bisher medial dargestellt wurde. Diesen Schluss legen Gespräche mit Mitarbeitern des technischen Personals, Einblicke in interne Korrespondenz bei Skyguide sowie der Zugang zu Prüfberichten von Bundesbehörden via Öffentlichkeitsgesetz nahe.

Die aufgedeckten technischen und politischen Missstände in aller Kürze:

  1. Was wirklich geschah: Ein Netzwerkcomputer war defekt und leitete den Datenverkehr nicht weiter. Dieser musste, anders als bisher dargestellt, nicht ersetzt, sondern bloss neu gestartet werden. Ein Software-Update des Herstellers wäre bereits vorgelegen, war aber noch nicht aufgespielt worden. Warnungen des Systems waren zwei Tage zuvor als Fehlalarm taxiert worden. Die Panne passierte nicht am Genfer Standort, wie Skyguide in den Medien sagte, sondern in Dübendorf.
  2. Fehlendes Wartungspersonal: Bis die Systeme nach dem Ausfall neu gestartet und das Problem behoben wurde, verging viel Zeit. Kein Zufall: Für Wartungsarbeiten fehlt es bei Skyguide an befugtem Personal. Allgemein wurde der Bereich Wartung in den letzten Jahren vernachlässigt.
  3. Fehlende Datenfluss-Überwachung: Bis der Grund für die Panne identifiziert wurde, verstrichen mehrere Tage. Die Aufsichtsbehörde kritisierte bereits Monate vor dem Totalausfall, dass es bei den Monitoringtools unnötige Doppelspurigkeiten gebe und ein «Gesamtbild aus allen verfügbaren Daten» fehle.
  4. Fehlende Geo­Redundanz: Mit dem Projekt Virtual Centre will Skyguide die IT-Systeme modernisieren. Doch alle Server, die dafür nötig sind, stehen neu am gleichen Standort: in Dübendorf. Das heisst: Tritt dort ein Problem auf, geht im gesamten Schweizer Luftraum nichts mehr.
  5. Lücken in der Regulierung: Das Bundesamt für Zivilluft­fahrt macht keine Vorgaben, wie viele Datenzentren betrieben werden müssen. Dies sei ein wirtschaftlicher Entscheid von Skyguide, so das Bundesamt. «Dass bei der Schweizer Flugsicherung wirtschaftliche Interessen stärker gewichtet werden als minimale Sicherheitsstandards, ist erschreckend», sagt dazu der grüne Nationalrat Balthasar Glättli. Quelle / vollständiger Bericht: ‚Republik‚. Foto: ‚Computerworld‚.

Ausschreibung des Förderprogramms „SWEET“

Das Bundesamt für Energie startet eine neue Ausschreibung im Rahmen des Förderprogramms SWEET zum Thema «Sustainable Fuels and Platform Chemicals». Nachhaltige flüssige und gasförmige Treib- und Brennstoffe werden wichtige Beiträge zum Erreichen der Ziele der Energiestrategie und langfristigen Klimastrategie leisten. Wie und wo können diese hergestellt werden? Antworten auf diese und andere Fragen soll die neue Ausschreibung liefern, an der sich auch das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) und armasuisse beteiligen. Bewerbungsschluss ist am 9. Dezember 2022.

Förderprogramm SWEET (SWiss Energy research for the Energy Transition)
SWEET führt rollend Ausschreibungen für Konsortialprojekte durch. Das Förderprogramm läuft bis 2032. Gefördert werden ausschliesslich Konsortialprojekte, die zentrale Forschungsthemen der Energiestrategie 2050 und langfristigen Klimastrategie umfassend bearbeiten. Schwerpunkt von SWEET ist die lösungsorientierte Forschung und die Demonstration der erzielten Ergebnisse. Die Programmleitung von SWEET liegt beim Bundesamt für Energie (BFE).

Flüssige und gasförmige Treib- und Brennstoffe können auf verschiedene Arten hergestellt werden: Produktion von Wasserstoff mithilfe von erneuerbarem Strom, gefolgt von allfälligen weiteren Syntheseschritten zur Produktion von Ammoniak, Methanol und anderen Stoffen (Power-to-X); Vergärung/Vergasung von Biomasse mit nachgelagerten Umwandlungsschritten (Biomass-to-X); Nutzung von konzentrierter Solarenergie, um chemische Reaktionen anzutreiben (Solar-to-X). Um als nachhaltig zu gelten, müssen solche Treib- und Brennstoffe über den gesamten Lebenszyklus ökologische und soziale Nachhaltigkeitskriterien erfüllen.

Da Wasserstoff, Ammoniak oder Methanol nicht nur als Treib- oder Brennstoff genutzt werden können, sondern auch als Ausgangsstoffe für Düngemittel oder als Bausteine für Spezialchemikalien und -materialien dienen, lautet der vollständige Titel der Ausschreibung «Sustainable Fuels and Platform Chemicals».

Die Forschenden sollen Antworten auf drei Forschungsfragen liefern:

  • Auf welche Art kann die Schweiz ihren zukünftigen Bedarf an nachhaltigen Treib- und Brennstoffen und Plattformchemikalien decken?
  • Wie müssen die Technologien für Produktion, Transport, Verteilung, Speicherung und Nutzung der nachhaltigen Treib- und Brennstoffe weiterentwickelt werden, damit sie einen konkreten Beitrag zu den Energie- und Klimazielen leisten können?
  • Wie kann das zusätzliche Potenzial an schweizerischem Hofdünger zur Produktion von nachhaltigen Treib- und Brennstoffen profitabel genutzt werden?

Aufgrund von Erfahrungen aus bisherigen SWEET-Ausschreibungen will das Bundesamt für Energie die Bildung von kleineren Konsortien fördern. Eine Bedingung ist zudem, dass mindestens ein Schweizer Unternehmen aus Industrie oder Privatwirtschaft zu den Antragsstellenden gehört. Im Rahmen des zweistufigen Auswahlverfahrens mit Pre-Proposal und Full Proposal wird ein Konsortium ausgewählt, das über eine Laufzeit von 6-8 Jahren mit maximal 15 Mio. Franken unterstützt wird. Pre-Proposals können bis zum 9. Dezember 2022 eingereicht werden. Der definitive Zuschlag wird voraussichtlich im Sommer 2023 bekanntgegeben, die Forschungsarbeiten sollen im Herbst 2023 starten.

Die genauen Teilnahmebedingungen sind in der «Call Guideline» festgehalten (siehe Anhang zu dieser Medienmitteilung, nur in Englisch verfügbar). Zusätzlich zur erwähnten Unterstützung können Gesuchsteller weitere Mittel beim P+D Programm des BFE und über die Spezialfinanzierung Luftverkehr (SFLV) des BAZL beantragen.

Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL)
Am BAZL laufen zurzeit Arbeiten, um die Entwicklung und den Einsatz von Sustainable (Aviation) Fuels bestmöglich zu unterstützen. Dank diesen Treibstoffen können die Auswirkungen des Luftverkehrs aufs Klima deutlich reduziert werden. Die Entwicklung in diesem Bereich entspricht einem Schwerpunkt der Spezialfinanzierung Luftverkehr (SFLV) gemäss dem aktuellen Mehrjahresprogramm. Damit die Förderung möglichst wirkungsvoll ist, wird auf eine enge Zusammenarbeit mit den Partnerämtern gesetzt.

armasuisse
Das Bundesamt für Rüstung armasuisse ist das Beschaffungs-, Technologie- und Immobilienzentrum des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS. Armasuisse ist zuständig für die Entwicklung, Evaluation, Beschaffung und Entsorgung von Systemen und Material der Armee und weiterer Kunden. armasuisse beteiligt sich an den energiepolitischen Zielen des VBS, die im Aktionsplan Energie und Klima enthalten sind. Eine hohe Priorität hat dabei der Ersatz fossiler Treibstoffe durch klimafreundlichere Varianten. Quelle: ‚BAZL‚. Foto: ‚Energeaia / BFE‚.

Austausch über Aviatik beim Klimaschutz

Unter der Leitung von Bundesrätin Simonetta Sommaruga diskutierten am 19. September 2022 Vertreter/innen der Schweizer Luftfahrt in Bern über aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen ihrer Branche. Beim Austausch im Rahmen der «Plattform Luftfahrt Schweiz» standen der Geschäftsgang der einzelnen Luftfahrtunternehmen und die Revision des CO2-Gesetzes im Vordergrund.

Die Vertreter/innen der Schweizer Luftfahrtbranche legten dar, wie sich das Fluggeschäft seit der letzten Plattform im Mai 2021 entwickelte. Engpässe beim Personal und steigende Energiepreise fordern die Luftfahrt weiterhin. Zur Sprache kam zudem die Rolle nachhaltiger Flugtreibstoffe (Sustainable Aviation Fuels, SAF). Der Bundesrat schlägt im revidierten CO2-Gesetz eine Beimischquote und eine Förderung von SAF vor. Die Luftfahrtvertreter/innen unterstützen die Revision des CO2-Gesetzes grundsätzlich. Sie wiesen unter anderem darauf hin, dass bei der Umsetzung darauf zu achten sei, dass es nicht zu Wettbewerbsverzerrungen gegenüber dem Ausland komme. Sie sicherten Bundesrätin Sommaruga zudem ihre Unterstützung für das Netto-Null-Ziel bis 2050 zu.

Die UVEK-Vorsteherin würdigte dieses Bekenntnis und ermunterte die Luftfahrtbranche, mit den bereits laufenden freiwilligen Klima-Projekten fortzufahren. Bundesrätin Sommaruga machte deutlich, dass sie sich für eine ambitionierte, mindestens an die EU angelehnte Regelung zur Einbindung des Flugverkehrs beim Klimaschutz einsetzen werde. Aus aktuellem Anlass wurde überdies eine mögliche Strommangellage angesprochen, die auch die Landesflughäfen betreffen würde. Bundesrätin Sommaruga appellierte an die Branche, ihre Sparanstrengungen fortzusetzen.

Jährliche Plattform des Schweizer Luftverkehrs
Die 2005 gegründete «Plattform Luftfahrt Schweiz» findet jährlich statt. Sie dient dem Gedankenaustausch zu Entwicklungen und Herausforderungen des Schweizer Luftverkehrs. Am Treffen in Bern auf Einladung von Bundesrätin Sommaruga nahmen Vertreter/innen der Landesflughäfen, der Fluggesellschaften Swiss und Easyjet Schweiz, der Flugsicherung Skyguide, Aerosuisse sowie Regierungsvertreter der Standortkantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft, Genf und Zürich teil. Aus der Bundesverwaltung waren die Bundesämter für Zivilluftfahrt und für Umwelt anwesend. Quelle: ‚BAZL‘.

Alkoholkontrollen von Flugbesatzungsmitgliedern

Seit Sommer 2022 werden in der Schweiz Flugbesatzungsmitglieder während Vorfeldinspektion stichprobeweise einer Alkoholkontrolle unterzogen. Diese Kontrollen erfolgen anlassfrei und ohne begründeten Verdacht. Als direkte Reaktion auf den Absturz einer A320 Maschine der Germanwings im Jahre 2015 wurde unmittelbar nach dem Unfall durch die EU Kommission eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche primär mit der Untersuchung der im Vorfeld massgebenden (auslösenden) Faktoren beauftragt wurde. Ziel dieser „Germanwings Task Force“ war somit die Identifikation möglicher Schwachstellen sowie die Erarbeitung geeigneter Gegenmassnahmen insbesondere im Bereich der medizinischen sowie psychischen Fitness von Cockpit- und Kabinenbesatzung. Als Resultat der Untersuchungen wurden auf europäischer Ebene diverse Rechtsgrundlagen geschaffen, welche die Umsetzung und Durchführung von Alkoholkontrollen von Cockpit- und Kabinenbesatzung umfassen.

Auf Basis der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 der Kommission vom 5. Oktober 2012, revidiert durch die Verordnung (EU) 2018/1042 sowie den korrespondierenden Durchführungsanweisungen hat die Schweiz diese Vorgaben im Rahmen der Revision des Luftfahrtgesetzes (LFG) entsprechend übernommen und die Umsetzung seit Sommer 2022 mit operativer Unterstützung der jeweiligen Polizeidienststellen sichergestellt. Die Hauptverantwortung liegt somit beim BAZL, auch wenn die eigentliche Durchführung der Alkoholkontrollen durch die Polizei sichergestellt wird.

Wann wird eine Alkoholkontrolle durchgeführt?
Eine Alkoholkontrolle erfolgt in der Regel im Rahmen einer Ramp Inspektion und nach Möglichkeit in Kooperation mit der örtlichen Polizei. Reine Alkoholkontrollen durch das BAZL sind vorderhand nicht vorgesehen. Die Alkoholkontrollen werden grundsätzlich analog dem Strassenverkehr durchgeführt. Im Unterschied zur Strasse wird jedoch eine positive Messung, wenn bestätigt, für das betroffene Flugbesatzungsmitglied in jedem Fall einschneidende Konsequenzen zur Folge haben. Die Alkoholkontrollen werden so durchgeführt, dass eine grösstmögliche Diskretion gewährleistet ist. Quelle: ‚BAZL‚.

Bundesrat genehmigt SIL-Objektblätter für Flugfelder

Der Bundesrat hat die Anpassung des Objektblattes für das Flugfeld Courtelary (BE) sowie die neuen Objektblätter für die Flugfelder Schindellegi (SZ) und La Côte (VD) genehmigt. In den Objektblättern setzt der Bund generelle Vorgaben für die Infrastruktur und den Betrieb der Flugplätze fest.

Für das Flugfeld Courtelary (BE) wurde das Gebiet mit Hindernisbegrenzung angepasst, nachdem ein neuer Hindernisbegrenzungsflächen-Kataster (HBK) in Kraft gesetzt wurde. Ziel dieses Katasters ist es, Hindernisse im Luftraum zu erfassen und räumlich vom Flugkorridor abzugrenzen, damit ein sicherer Flugbetrieb gewährleistet werden kann.

Die Flugfelder Schindellegi (SZ) und La Côte (VD) erhalten erstmalig ein Objektblatt. Darin wird der Rahmen für künftige Aus- und Umbauten der Infrastruktur sowie für die Ausrichtung des Betriebs eines Flugplatzes behördenverbindlich festgelegt. Es enthält ausserdem Vorgaben für den Betrieb, zum Flugplatzperimeter, zur Lärmbelastung, zur Hindernisbegrenzung, zum Natur- und Landschaftsschutz sowie zur Erschliessung.

Konkret hat der Bundesrat im Objektblatt Schindellegi (SZ) unter anderem auf Antrag des Kantons Schwyz eine Begrenzung der jährlichen Anzahl der Flugbewegungen festgesetzt. Im Objektblatt La Côte (VD) wird die Benutzung des Flugfelds durch Helikopter untersagt. Dieses Verbot wird nach einer Übergangsphase von wenigen Tagen umgesetzt. Das Objektblatt ist Voraussetzung für die Genehmigung des Betriebsreglements und die Bewilligung von Flugplatzanlagen (Plangenehmigung). Quelle: ‚BAZL‚. Foto: ‚Drone Proces Suisse‘.

Jederzeit Alkoholkontrollen

Der (Schweizer) Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. Februar 2022 die Teilrevision des Luftfahrtgesetzes sowie die damit verbundenen Verordnungsanpassungen verabschiedet. Die Revision verbessert die Aufsicht über die Gesundheit der Pilotinnen und Piloten und Fluglotsinnen und Fluglotsen und erlaubt unangekündigte Alkoholkontrollen beim Flugpersonal. Diese Neuerungen dienen der Sicherheit. Im Funkverkehr wird zudem nebst dem Englischen wieder eine Landessprache eingeführt.

Die Teilrevision des Luftfahrtgesetzes sieht neu eine bessere Früherkennung von psychischen und physischen Erkrankungen bei Flugbesatzungsmitgliedern sowie Fluglotsinnen und Fluglotsen vor. Diese Bestimmung erfolgt als Reaktion auf den Germanwings-Absturz im Jahr 2015, den ein Pilot absichtlich herbeigeführt hat. Zwar überprüft der fliegerärztliche Dienst die Flugtauglichkeit der Crew und Fluglotsen periodisch. Mit Hilfe eines neuen Melderechts können jedoch Ärztinnen und Ärzte sowie Psychologinnen und Psychologen Diagnosen und Informationen über mögliche akute psychische oder körperliche Erkrankungen künftig einfacher an das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) weiterleiten.

Neu kann das BAZL zudem jederzeit stichprobenartige Alkoholkontrollen bei Mitgliedern der Cockpit- und Kabinenbesatzung vornehmen. Dies dient nicht nur dazu, allfälligem Alkoholmissbrauch frühzeitig vorzubeugen, sondern stellt auch sicher, dass die Besatzungsmitglieder ihre Tätigkeit verantwortungsvoll ausüben. Den eigentlichen Kontrollprozess regelt neu die Verordnung über die Luftfahrt. Er richtet sich hierbei nach den gängigen Bestimmungen des EU-Rechts sowie sinngemäss nach den bewährten Vorgaben des Schweizerischen Strassenverkehrsrechts.

Die Revision umfasst auch Änderungen der Funksprache. Mit der Annahme der Motion «Für den nichtgewerbsmässigen Sichtflugverkehr die Landessprache nicht verbieten» hat das Parlament in der Wintersession 2021 den Grundsatz einer einheitlichen Funksprache in Englisch um weitere Ausnahmen ergänzt. Pilotinnen und Piloten ist es nun wieder gestattet, im nichtgewerbsmässigen Sichtflugverkehr neben Englisch auch in Deutsch, Französisch oder Italienisch zu kommunizieren. Davon ausgenommen ist der Flughafen Zürich. Die Verordnung über den Flugsicherungsdienst wurde entsprechend angepasst und sieht weitere Bestimmungen vor: Für den Funkverkehr mit dem Flugsicherungsdienst «Swiss Radar» (Zurich und Geneva Area Control Centre) gilt ebenfalls weiterhin Englisch. Ausserdem sind in Gebieten, in welchen grenzüberschreitende Flugsicherungsdienstleistungen erfolgen, weitere Ausnahmen vom Grundsatz der einheitlichen Funksprache in Englisch möglich.

Die Verordnung über den Flugsicherungsdienst regelt neu auch den «U-Space» und die von Skyguide zu erbringenden Dienstleistungen und deren Finanzierung. Dieser soll die sichere und reibungslose Integration von Drohnen im bestehenden Luftraum gewährleisten. Im Rahmen des bilateralen Luftverkehrsabkommens mit der EU erfolgt dieser Schritt im Hinblick auf die Übernahme weiterer EU-Verordnungen im Bereich Drohnen. Die neuen Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen treten am 1. Mai 2022 in Kraft. Quelle: ‚BAZL‚.

Vorbehalte zur Umnutzung des Flugplatzes Kägiswil

Der Flugplatz Kägiswil soll von einem militärischen in einen zivilen Flugplatz umgewandelt werden. Die Flugplatzgenossenschaft Obwalden (FGOW) hat dazu ein Gesuch eingereicht. Der Kanton als Flugplatzvermieter kritisiert aber die geplante Verschiebung der An- und Abflugachse. Eine solche Verschiebung habe direkte Auswirkungen auf die Höhenbeschränkungen für Bauvorhaben in der Nähe des Flugplatzes und erfordere das Einverständnis zahlreicher Liegenschaftseigentümer, teilte das Obwaldner Baudepartement am Freitag mit. Es habe die Vorbehalte während der öffentlichen Auflage des Umnutzungsgesuches beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) deponiert.

Der Flugplatz soll von 40 auf 20 Meter verschmälert werden. Weil dies aus Kostengründen einseitig geplant sei, verschiebe sich die An- und Abflugachse, erklärte der Obwaldner Baudirektor Josef Hess (parteilos) auf Anfrage. Aus dem Gesuch gehe nicht hervor, ob davon allenfalls Gebäude betroffen seien. Fragezeichen habe der Kanton auch bei den ökologischen Ausgleichsmassnahmen. Durch die Umnutzung müssen neu zwölf Prozent der Flugplatzfläche anderswo kompensiert werden. So solle etwa eine Waldfläche in ein Reservat umgewandelt werden. Es stelle sich die Frage, ob das sinnvoll sei, und auch die Finanzierung der Kompensationen sei nicht nachvollziehbar. Grundsätzlich aber könne in den Augen des Kantons das Umnutzungsgesuch weiterverfolgt werden. Der Bundesrat hatte im September 2020 die Umwandlung im entsprechenden Objektblatt im Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL) festgehalten. Der Kanton begrüsse insbesondere den Teilrückbau der bestehenden Piste. Allerdings seien dafür noch die Zuständigkeiten und die Finanzierung zu regeln.

Vorzeitiger „Heimfall“ möglich
Gemäss früheren Aussagen des Baudirektors Josef Hess (parteilos) fallen durch den Rückbau rund 8000 Kubikmeter Belag und Untergrundmaterial an, die speziell entsorgt werden müssten. Die Rekultivierung dürfte 1,2 Millionen Franken kosten. Man sei in Verhandlung mit Armasuisse, eine andere mögliche Refinanzierung wäre die Erhöhung des Mietzinses. Der Flugplatz Kägiswil gehört Armasuisse. Diese hat die Anlagen dem Kanton Obwalden im Baurecht übertragen, einen Kauf lehnte das Obwaldner Stimmvolk 2013 ab. Der Baurechtsvertrag sieht einen vorzeitigen Heimfall per Ende 2023 vor, wenn bis dann keine rechtskräftige Betriebsbewilligung vorliegt. Über das weitere Vorgehen entscheide nun das BAZL, hiess es. Die Gesuchsteller würden Zeit brauchen, um die vom Kanton geforderten Unterlagen nachzureichen, sagte Baudirektor Hess. Für die Frist kritisch erachte er aber eher die rund 40 Einsprachen, die gegen die Umnutzung eingegangen seien. Welche Auswirkungen ein Heimfall des Flugplatzes auf die Betreiber hätte, könne er nicht sagen. Quelle: ‚Pilatustoday‚.

Gros SAR tiger VFR Flugplan!

Wenigen ist die Wichtigkeit der Flugplanangaben für den Such- und Rettungsdienst (SAR) bewusst. Die wichtigen Flugplanelemente werden in diesem Merkblatt erläutert. Flugpläne werden zur EOBT aktiv. Flugpläne sollen Auskunft über den Flugzeugtyp, die Farbe der Maschine, die vorgesehene Flugroute, den Abflug- und Zielort inkl. vorgesehener Startzeit sowie die errechnete Flugdauer geben. Download des Merkblattes. Quelle: ‚BAZL / Skyguide‘.

Kägiswil: Widerstand gegen Umnutzung

Rund 40 Einsprachen sind beim Bundesamt für Zivilluftfahrt eingegangen. Sie betreffen das Umnutzungsgesuch für den ehemaligen Militärflugplatz Kägiswil, der definitiv zu einem zivilen Flugfeld werden soll. Seit dem 26. November ist die Einsprachefrist zum Umnutzungsgesuch des Flugplatzes in Kägiswil abgelaufen. Dieses wurde im Oktober von der Flugplatzgenossenschaft Obwalden (FGOW) eingereicht. Ziel der Genossenschaft ist es, für den ehemaligen Militärflugplatz eine definitive zivile Betriebsbewilligung und ein Betriebsreglement zu erhalten. Der Flugplatz ist bereits seit September 2020 beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) als ziviler Flugplatz eingetragen.

Laut Christian Schubert, Mediensprecher des BAZL, sind rund 40 Einsprachen gegen das Umnutzungsgesuch eingegangen. Diese kämen von Privatpersonen, der Standortgemeinde Sarnen und Landeigentümern. Laut Schubert reichen die Forderungen in den Einsprachen von Beschränkungen des Flugbetriebs über die Reduktion der Lärmemissionen bis hin zur Verweigerung von Rechten an Grundstücken und Überflugrechten. «Die Diskussion um den Flugplatz in Kägiswil ist mit jener vergleichbar, die seit Jahren in Dübendorf geführt wird», so Schubert.

Umnutzungsgesuche in zivile Flugfelder haben schweren Stand
Das BAZL werde nun die Frist zur Stellungnahme des Kantons Obwalden abwarten, die noch bis Ende Januar 2022 läuft. «Danach wird über das weitere Vorgehen entschieden», sagt Schubert. «Bedingt durch die engen räumlichen Verhältnisse und die vielfältigen Bedürfnisse seitens Bevölkerung haben Umnutzungsgesuche von Militärflugplätzen in zivile Flugfelder in der Schweiz einen schweren Stand.» Quelle: ‚Luzerner Zeitung‚.