Schlagwort-Archiv: BAZL

Planungsanpassungen für Samedan und Payerne

Am 29. Oktober 2025 hat der (Schweizer) Bundesrat die angepassten SIL-Objektblätter für den Regionalflughafen Samedan (GR) und den zivil mitbenutzten Militärflugplatz Payerne (VD) genehmigt. Diese legen die Vorgaben für die Infrastruktur und den Betrieb der beiden Flugplätze im Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL) fest.

Samedan: Modernisierung für den Kanton Graubünden

Der Flughafen Samedan ist eine wichtige Luftfahrtinfrastruktur für den Kanton Graubünden, sowohl für den touristischen als auch den Rettungs- und Arbeits-Flugverkehr. Da die bestehende Infrastruktur veraltet ist, soll mit der Anpassung des Objektblatts eine moderne Helikopterbasis für die Rega, Swiss Helicopter und Heli Bernina entstehen.

Payerne: Erweiterung für zivile Flüge

Der Militärflugplatz Payerne, Heimat der Schweizer Luftwaffe, öffnete 2013 für zivile Sicht- und Instrumentenflüge. Mit der Erweiterung der zivilen Betriebszeiten und Flugplatzgrenzen reagiert das SIL-Objektblatt auf die wachsende Nachfrage aus den Kantonen Freiburg und Waadt.

Beide Standortkantone und -gemeinden stimmten der Anpassung zu, während die Genehmigung für die Objektblätter Hasenstrick und Gsteigwiler aufgrund offener Fragen zurückgestellt wurde.

Über das SIL-Objektblatt

Das SIL-Objektblatt legt behördenverbindlich die Vorgaben für die künftige Entwicklung eines Flugplatzes fest, einschließlich Betrieb, Infrastruktur, Lärmschutz und Natur-Bewahrung. Es ist Voraussetzung für die Genehmigung von Betriebsreglementen und Flugplatzanlagen.

Die Erarbeitung der Objektblätter erfolgt in zwei Phasen: Eine Koordination mit den betroffenen Stellen und Gemeinden sowie ein Verfahren zur Anhörung der Behörden und Beteiligung der Bevölkerung. Quelle: ‘BAZL

Kurs für L-Lizenz – EASA Part-66 L

Der letzte vom Schweizerischen Verband für Segelflug (SVFS) organisierte Vorbereitungskurs für die BAZL-Prüfungen zum Erwerb der Segelflugzeug-Mechanikerlizenz (EASA Part-66 L) liegt inzwischen fast drei Jahre zurück. Aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage ist es nun an der Zeit, einen neuen Kurs anzubieten.

Zur Einführung findet am 8. Oktober 2025 um 20:00 Uhr eine Online-Info-Veranstaltung via Microsoft Teams statt. Der eigentliche Kurs umfasst drei intensive Kurstage und bietet einen deutlich erweiterten Inhalt im Vergleich zum Kurs Anfang 2023. Eine Fortsetzung für die Module 4L / 6L / 8L ist bei ausreichendem Interesse zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen.

Kursinformationen

Datum: 20.–22. Februar 2026
Ort: Flugplatz Birrfeld

Ziele:

  • Vorbereitung auf die theoretischen Prüfungen des BAZL
  • Vertiefung der theoretischen Kenntnisse
  • Kenntnisse und Praxisbeispiele in GFK-Arbeit

Zielgruppen:

  • Neue Bewerberinnen und Bewerber für eine L-Lizenz
  • Lizenzinhaber, die zusätzliche Module erwerben möchten (4L*, 5L, 6L*, 8L*)
  • Lizenzinhaber, die bestehende Einschränkungen ihrer Lizenz aufheben wollen (8L*, 12L)
  • Lizenzinhaber, die eine Auffrischung der EASA-rechtlichen Anforderungen im Bereich Wartung wünschen (voraussichtlich online verfügbar)

Inhalte:

  • Fachtheorie für die Lizenz L1C
  • Je nach Nachfrage: zusätzliche Module 4L, 6L und 8L zu einem späteren Zeitpunkt
  • Möglichkeit zur Teilnahme an einzelnen Modulen

Sprache: Deutsch/Englisch, auf Anfrage auch Französisch

Kosten:

  • CHF 250.– für das komplette Programm L1C
  • CHF 150.– für das Einzelmodul 5L
  • CHF 50.– für das Einzelmodul 12L
    Verpflegung und Unterkunft sind nicht inbegriffen.

Unterkunft:
Die Teilnehmenden organisieren ihre Unterkunft selbst. Übernachtungs-Möglichkeiten sind direkt am Flugplatz vorhanden.

-> Anmeldeformular

* Module 4L, 6L und 8L werden je nach Nachfrage angeboten; derzeit erfolgt lediglich eine Interessentenerfassung.

Kontakt: David Leemann, Leiter Ressort Operations & Infrastructure,  operation(at)sfvs-fsvv.ch


Francine Zimmermann neue BAZL-Direktorin

Der (Schweizer) Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. September 2025 Francine Zimmermann zur neuen Direktorin des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL) ernannt. Die 42-jährige Ökonomin ist seit mehreren Jahren Vizedirektorin im BAZL, Co-Leiterin der Abteilung Luftfahrtstrategie und -politik und Mitglied der Geschäftsleitung. Sie übernimmt ihre neue Funktion am 1. April 2026 von Christian Hegner, der in den Ruhestand tritt.

Francine Zimmermann studierte Wirtschafts- und Sozialwissenschaften an der Universität Freiburg (Bachelor und Master) und absolvierte eine Weiterbildung im Bereich «Public Management». Ihre Laufbahn führte sie ins Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) und ins Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA). Seit 2015 arbeitet sie im BAZL, wo sie zunächst die Themen Innovation und Digitalisierung aufbaute. Aktuell ist sie Co-Leiterin der Abteilung Luftfahrtstrategie und -politik mit rund 70 Mitarbeitenden.

Sie verantwortet zentrale strategische Dossiers wie internationale Verhandlungen, die Weiterentwicklung des Luftfahrtrechts, Umwelt- und Innovationsfragen sowie die baulichen und betrieblichen Bewilligungen von Flughäfen. Zudem vertritt sie die Bundesverwaltung im Verwaltungsrat des EuroAirports Basel-Mulhouse.

Mit Francine Zimmermann übernimmt eine fachlich ausgewiesene und international vernetzte Persönlichkeit die Leitung des BAZL. Ihr tiefes Verständnis für die komplexen Abläufe im Luftfahrtsektor und ihr Engagement für Innovation und Nachhaltigkeit machen sie zur idealen Besetzung. Sie kennt die Luftfahrtbranche bis ins Detail. Mit ihrer grossen Erfahrung, ihrem internationalen Netzwerk und ihrem Weitblick wird sie das Bundesamt für Zivilluftfahrt in einer Zeit grosser Herausforderungen zielgerichtet weiterentwickeln.

Weichenstellung für die Zukunft

Unter der Leitung von Bundesrat Albert Rösti trafen sich am 2. September 2025 Vertreter der Schweizer Zivilluftfahrt und der Standortkantone der Landesflughäfen in Bern. Im Zentrum stand die Aktualisierung des luftfahrtpolitischen Berichts (Lupo), die Anfang 2026 startet.

Lupo als strategischer Kompass
Der Lupo definiert die Leitlinien der Schweizer Luftfahrtpolitik für zehn Jahre. Er wurde zuletzt 2016 veröffentlicht und soll überarbeitet und 2028 publiziert werden. Laut Rösti behalten viele Grundsätze – etwa zu Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit – ihre Gültigkeit. Neu rücken Nachhaltigkeit und der Einsatz erneuerbarer Flugtreibstoffe stärker in den Vordergrund.

Nachhaltigkeit und Standortstärkung
Rösti betonte, der Bericht solle ein klares Bekenntnis zum Luftfahrtstandort Schweiz enthalten. Internationale Anbindungen müssten gesichert bleiben – mit verlässlichen Rahmenbedingungen etwa bei Infrastruktur und Betriebszeiten. Zur Überarbeitung ist 2027 eine öffentliche Vernehmlassung vorgesehen. Auch Themen wie die Revision der Lärmschutzgesetzgebung und die geplante Beimischpflicht erneuerbarer Treibstoffe wurden angesprochen.

Forum für Austausch
Die seit 2005 jährlich stattfindende «Plattform Luftfahrt Schweiz» fördert den Dialog über aktuelle Herausforderungen der Branche. Dieses Jahr folgten Vertreter der Landes-Flughäfen, der Fluggesellschaften Swiss, Easyjet Schweiz und Helvetic Airways, der Flugsicherung Skyguide, von Aerosuisse sowie Regierungsmitglieder der Kantone Basel-Landschaft, Genf und Zürich der Einladung. Zudem nahmen die Bundesämter für Zivilluftfahrt und Umwelt teil.

Zürich: Tower-Neubau

Der 40 Jahre alte Tower am Flughafen Zürich entspricht in Funktionalität, Nachhaltigkeit und Arbeitsplatzqualität nicht mehr den heutigen Anforderungen. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat nun den Neubau bewilligt. Er soll den Fluglotsinnen und -lotsen künftig einen besseren Überblick über das Geschehen am Boden und in der Luft ermöglichen.

Der heutige Tower wurde 1985 zusammen mit Dock A in Betrieb genommen und erreicht bald das Ende seiner Lebensdauer. Der neue Standort liegt nördlich des bestehenden Docks A und ist Teil des Projekts «Ersatzneubau Dock A» der Flughafen Zürich AG (FZAG). Um die Umweltverträglichkeit ganzheitlich zu prüfen, wurden die beiden Plangenehmigungsgesuche zusammengelegt. Da der Tower zuerst entstehen muss, wurde er nun in einem Teilentscheid genehmigt.

Der Baustart ist für 2027 geplant. Zunächst wird der Tower als eigenständiges Gebäude betrieben. Erst mit dem späteren Neubau des Docks A wird er in dessen Struktur integriert. Das Verfahren für den Ersatz des Docks A wird weitergeführt, sobald die FZAG das überarbeitete Projekt beim UVEK eingereicht hat.

Gegen die Verfügung kann innert 30 Tagen Beschwerde beim Bundes-Verwaltungs-Gericht erhoben werden.

-> Verfügungen 2025 – Flughafen Zürich

Schweiz übernimmt EU-Luftfahrt-Regeln

Die Schweiz passt ihre Luftfahrtvorschriften erneut an EU-Standards an. Der Gemischte Ausschuss des bilateralen Luftverkehrsabkommens Schweiz–EU hat am 25. Juli 2025 die Übernahme mehrerer neuer EU-Verordnungen beschlossen. Sie betreffen die Flugsicherheit, das Flugverkehrsmanagement sowie den Umweltschutz.

Mehr Sicherheit in der Luft
Neu gelten verschärfte Regeln für Helikopter mit absturzsicheren Tanks sowie für den Brandschutz in Frachtbereichen. Auch das Sicherheitspersonal an Flughäfen muss künftig strengeren Anforderungen genügen. Zudem wird eine neue Lizenzkategorie für Privatpiloten von Tragschraubern eingeführt.

Umwelt: Schweiz zieht mit EU gleich
Ab 1. Januar 2026 gelten auch in der Schweiz EU-weite Regeln zur Förderung nachhaltiger Flugtreibstoffe (SAF). Anbieter müssen künftig eine Mindestmenge dieser klimafreundlicheren Treibstoffe bereitstellen. Zunächst sind nur die Flughäfen Zürich und Genf betroffen. Die CO₂-Kennzeichnung bei Flugangeboten bleibt freiwillig, unterliegt ab 2026 aber klaren Vorgaben.

Hintergrund
Seit 2002 regelt ein bilaterales Abkommen den Luftverkehr zwischen der Schweiz und der EU. Neue EU-Vorschriften werden laufend vom gemeinsamen Ausschuss übernommen – nach vorheriger Zustimmung des (Schweizer) Bundesrats.

->Vollständiger Bericht
-> CO2-Verordnung

Schweiz und UK vertiefen Zivilluftfahrt-Partnerschaft

Im Bereich Drohnen arbeiten die Aufsichtsbehörden der Schweiz und des Vereinigten Königreichs (United Kingdom UK) seit Jahren erfolgreich zusammen. An der Konferenz der Luftfahrtbehörden Europas (EASA) und der USA (FAA) unterzeichnete das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) und die UK Civil Aviation Authority (CAA) am 10. Juni 2025 in Köln einen Letter of Intent (LOI). Das Ziel: Die erfolgreiche Zusammenarbeit stärken.

Eine Drohne transportiert medizinische Güter über dicht besiedeltem Gebiet. Für die Inspektion einer grossflächigen Energieanlage kommt eine Drohne zum Einsatz. In beiden Fällen findet der Flug ausserhalb des Sichtbereichs statt. Die Drohnenindustrie boomt; die Nachfrage für komplexe Drohnenflüge steigt. Um diese Technologie sicher in das nationale Luftfahrtsystem zu integrieren, entwickelten die Schweiz und das UK mit weiteren Staaten gemeinsame Regeln für die Bewilligung und Zertifizierung.

Bis zum Brexit 2020 arbeiteten die Schweiz und das UK in den internationalen Gremien für Drohnen engzusammen. Beide Staaten haben ein grosses Interesse an innovations- und KMU-freundlichen Regelungen im Drohnenbereich. Deshalb unterzeichneten das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) und die UK Civil Aviation Authority (CAA) nun einen Letter of Intent (LOI). Ziel dieser Absichtserklärung ist es, den Wissens- und Daten-Austausch in den Bereichen Drohnen, Modernisierung des Luftraums und der grossflächigen Sichtbarmachung aller Luftraumnutzenden zu erleichtern. Quelle: ‚news.admin.ch‚.

Sauberer und klimafreundlicher

Vor zwei Jahren führten die Schweizer Luftwaffe und das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) auf dem Militärflugplatz Payerne Testmessungen mit nachhaltigem Flugtreibstoff (SAF) durch. Diese Tests bestätigten: Mit SAF (sustainable aviation fuels) sinken die Emissionen von Russpartikeln und fossilem CO2.

Was passiert bei der Verbrennung von SAF mit den ultrafeinen Russemissionen und flüchtigen Partikeln? Diese Frage stand bei den Testmessungen im Frühjahr 2023 im Mittelpunkt. Sie fanden auf dem Militärflugplatz Payerne mit einer Cessna 560 XL Citation Excel der Luftwaffe am Boden statt. Dies ist ein zweistrahliger Business-Jet, der neun Passagieren Platz bietet.

Signifikant weniger Russpartikel

ine Arbeitsgruppe mit Umweltexpertinnen und -experten der Zürcher Fachhochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW), des Paul Scherrer Instituts PSI, der Luftwaffe und des BAZL analysierte und wertete die Daten aus. Dabei zeigte sich ein klares Bild: Die fossilen CO2-Emissionen sinken im gleichen Verhältnis wie der vertankte SAF-Anteil. D.h. 35 Prozent SAF-Anteil im Treibstoff, 35 Prozent weniger CO2.

Signifikant ist der Rückgang der Russemissionen: Je nach Triebwerkskonfiguration fallen diese bis zu 35 Prozent tiefer aus. Gerade im Leerlauf – etwa wenn sich die Flugzeuge mit laufendem Triebwerk am Boden befinden – ist der Rückgang markant. Der Grund: SAF enthalten in der Regel keine Russ bildenden aromatischen Kohlenwasserstoffe und sind deshalb sauberer als rein fossiles Kerosin. Sie sind zudem schwefelfrei. So entstehen bereits bei geringer Beimischung nicht nur weniger Russpartikel, sondern auch weniger gasförmige aromatische und schwefelhaltige Stoffe, welche insgesamt zu einer Verringerung der Feinstaubbelastung und zur Verbesserung der Luftqualität beitragen.

SAF: Besser fürs Klima und die Luftqualität am Boden

Nachhaltige Flugtreibstoffe sind ein vielversprechender Ansatz, um die fossilen CO2-Emissionen in der Luftfahrt zu reduzieren. Verglichen mit fossilem Treibstoff ist es mit SAF möglich, ohne Änderung an den heutigen Triebwerken bis zu 80 Prozent der CO2-Emissionen zu vermeiden, alle Aufwendungen für die Herstellung und den Transport eingerechnet. Der Einsatz von SAF ist eine Win-Win-Situation, denn er wirkt sich auch positiv auf die Luftqualität am und rund um einen Flughafen aus. Während für grosse Triebwerke ähnliche Ergebnisse schon vorlagen, zeigen die Messungen in Payerne an einem Business-Jet-Triebwerk, dass mit SAF auch bei kleinen Triebwerken weitere Schadstoffemissionen verringert werden können.

Die Resultate der Testmessungen sind in einer wissenschaftlichen Publikation veröffentlicht.

Test-Installation SAF

Das bei den Tests verwendete Treibstoffgemisch enthielt 35% nachhaltigen Flugtreibstoff (SAF). Dieser erfüllte die technischen Anforderungen von konventionellem Kerosin. Es erforderte keine technischen Anpassungen am Flugzeug oder an der Tankanlage. Dies ist wichtig, da solche SAF-Gemische direkt in existierenden Flugzeugen eingesetzt werden können. Die Produktion des SAF erfolgte aus organischen Abfällen wie Altspeiseöl und tierischen Fetten aus Schlachtabfällen. Um das SAF-Gemisch direkt mit konventionellem Kerosin vergleichen zu können, wurden diese im rechten und linken Flügeltank separat betankt. Bei laufendem Triebwerk konnte zwischen den Treibstoffen umgeschaltet werden. Quelle: ‚news.admin.ch‚.

-> Bundesamt für Zivilluftfahrt und Luftwaffe testen nachhaltigen Flugtreibstoff

Fluglehrer-Weiterbildungskurs 2025

Vom 1. bis 5. September 2025 findet der Fluglehrer-Weiterbildungskurs des Motorflug-Verbandes der Schweiz statt.

Startort: Flugplatz Birrfeld.
Kosten: CHF: 1’950.–

Darin sind folgende Leistungen inbegriffen:

  • Flugkosten (ca. 9 Std.)
  • Landetaxen und Gebühren
  • Instruktionskosten
  • Kursmaterial
  • Unterkunft und Verpflegung

-> Anmeldung.

Annual Safety Report 2024

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) bearbeitete 2024 über 12’500 Meldungen zu Vorfällen – deutlich mehr als in früheren Jahren. Dies geht aus dem soeben publizierten Annual Safety Report hervor. Diese Meldungen dienen dazu, die Sicherheit am Boden und in der Luft stetig weiterzuentwickeln. Letztes Jahr gab es in der Schweiz einen Unfall mit Todesfolge in der kommerziellen Luftfahrt.

Rund 20% mehr gemeldete Vorfälle in der kommerziellen Luftfahrt und der Freizeitfliegerei, bedeutend mehr Vorfälle mit fluchenden, exzessiv trinkenden oder gewalttätigen Passagieren, 32% mehr Störungen auf der Start- oder Landebahn, 21% mehr Flugzeugbeschädigungen während der Bodenabfertigung, 40% mehr GPS-Störungen, 13% mehr Kollisionen mit Wildtieren, 8% mehr Verladefehler, 20% mehr Beinahezusammenstösse von Flugzeugen in der Luft, gleich viele Konflikte mit Drohnen, mehr Laserattacken, ein Unfall mit Todesfolge in der kommerziellen Luftfahrt, drei Unfälle mit insgesamt sechs Todesopfern in der Freizeitfliegerei, ein toter und ein schwer verletzter Helikopterpilot nach einer Kollision mit einem Kabel: So die Kürzestfassung der Vorfallstatistik 2024 in der Schweizer Zivilluftfahrt. Seit 2019 nehmen die Vorfallmeldungen zu. Die Hauptursachen: Die bessere Meldekultur, die Zunahme des kommerziellen Luftverkehrs auf das Vor-COVID-Niveau sowie mehr Konfliktregionen mit mehr grossflächig gestörten GPS-Signalen auf Flugzeugen.

Im Berichtsjahr 2024 bearbeitete das BAZL insgesamt 12’751 Vorfälle. Kategorisieren, analysieren und daraus Massnahmen definieren: Aus den eingegangenen Meldungen identifiziert das BAZL für die fünf Bereiche Flugplätze, Flugsicherung, Flugbetrieb, Helikopter und Flugtechnik die wichtigsten Ursachen und beurteilt sie nach dem Schweregrad.

Die Sicherheitskultur der zivilen Luftfahrt baut auf Erfahrungen von Pilotinnen und Piloten, Fluglotsinnen und Fluglotsen sowie dem Bodenpersonal auf. Von den gemeldeten sicherheitsrelevanten Vorfällen leitet das BAZL Präventionsmassnahmen ab und erarbeitet Empfehlungen.

Der Sicherheitsbereich Kollisionen hat höchste Priorität. Zentral ist dabei die Frage, welche Dienste und Technologien die Sicherheit im Luftraum erhöhen können. Zusammen mit der Aviatik-Branche erarbeitet das BAZL im Projekt Future Aviation Surveillance Services and Technologies (FASST-CH) Lösungen.

Seit mehr als zehn Jahren betreibt das BAZL zudem die Sicherheitskampagne Staysafe.aero im Bereich Freizeitfliegerei. Die Zielgruppe: Pilotinnen und Piloten sowie Akteure der Leichtaviatik. Über die Website Staysafe.aero und die sozialen Medien veröffentlicht das BAZL wöchentlich neue Beiträge zu aktuellen sicherheitsrelevanten Themen. Quelle: ‚bazl.admin.ch‚.

-> Online-Version des Annual Safety Report 2024

Herausforderungen grosser Lasten-Drohnen

Der Distributor Alltron bringt die DJI Flycart 30 in die Schweiz. Der Einsatz von grossen Lastendrohnen wie dieser ist in der Schweiz streng reglementiert und bringt diverse Herausforderungen für Betreibende, Flugsicherung und Behörden mit sich.

Verschiedene Unternehmen in der Schweiz setzen bereits Drohnen zum Transport von kleinen Frachten ein. So nutzte die Post Drohnen unter anderem für die Blutproben-Transporte, bevor sie schliesslich ihr Drohnengeschäft beendete.

Die für diese Aufgaben verwendeten Drohnen waren relativ leicht und klein im Vergleich zu der Lastendrohne, die der Aargauer „Disti“ Alltron nun in die Schweiz bringt. Bei der Drohne handelt es sich um die Flycart 30 des chinesischen Herstellers DJI. Sie ist gemäss Alltron-Produktwebseite 2,8 x 3 Meter gross und fast einen Meter hoch. Sie transportiert im Doppelakkumodus Lasten bis zu 30 Kilogramm mit oder ohne Seilwinde bis zu 16 Kilometer weit.

Alltron will seinen Handelspartnern nicht nur die nötige Hardware anbieten. Wie der Distributor auf Nachfrage mitteilt, unterstützt er seine Kunden beim Erwerb der benötigten Kompetenzen für einen Drohneneinsatz mit einer DJI Flycart 30. Zu interessierten Kunden gehören Unternehmen aus den Bau- und Logistikbranchen sowie Organisationen aus dem Bereich der Katastrophenhilfe. Für den Eigengebrauch plane der Distributor die DJI Flycart 30 nicht einzusetzen.

Bewilligung vom Bund benötigt

Kommerzielle Drohneneinsätze regelt in der Schweiz das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL). Dieses teilt Drohnen aufgrund ihrer Eigenschaften in verschiedene Kategorien ein. Aufgrund ihrer Grösse und des Gewichts fällt die DJI Flycart 30 in die sogenannte spezielle Kategorie. Um Einsätze mit Drohnen dieser Kategorie durchführen zu können, müssen interessierte Unternehmen ein Bewilligungsverfahren durchlaufen und eine Risikobewertung nach der „Specific Operations Risk Assessment“-Methodik (SORA-Methodik) durchführen.

Auf Nachfrage schreibt das BAZL, dass es sich bei diesem Prozess um ein iteratives Verfahren handelt, bei dem es mehrere Feedbackrunden gibt. Ein solches Bewilligungs-Berfahren dauere in der Regel länger als drei Monate. Für die Risikobewertung müssen Betreibende der Drohne das Risiko in der Luft und am Boden betrachten und je nachdem geeignete Massnahmen ergreifen, wie zum Beispiel die Nutzung eines Fallschirms im Falle eines Absturzes oder die Anpassung der Flugroute und Flugzeit, sodass ein Unfall mit Schaden an Menschen vermieden werden kann.

Laut BAZL ist es auf kurze Sicht nicht möglich, die DJI Flycart 30 in besiedelten Gebieten einzusetzen. Gründe dafür seien das Gewicht und die Grösse der Drohne sowie der Fakt, dass das Modell nicht für Operationen mit mittlerem oder hohem Risiko nach EU-Risikobewertung entwickelt und geprüft wurde. So könne die Flycart 30 zum Beispiel nicht ausserhalb der visuellen Reichweite des Piloten in bewohntem Gebiet geflogen werden. Deswegen dürfte der Einfluss des durch die Drohne verursachten Fluglärms auf die Bevölkerung relativ gering ausfallen. Derzeit gebe es noch keine festgelegten Grenzwerte für Drohnenfluglärm, dafür aber erste Guidelines für Drohnen unter 600 Kilogramm.

Skyguide-Infrastruktur für mehrere Drohnen fehlt

Des weiteren müssen Unternehmen beachten, dass sie nicht mehrere Drohnen gleichzeitig einsetzen können. Denn dafür fehlt bei Skyguide die Infrastruktur, wie die Flugsicherheitsgesellschaft auf Nachfrage schreibt. Mit der aktuellen Ausstattung sei es für Skyguide nicht möglich, Konflikte zwischen Drohnen im Luftraum zu vermeiden. Das führe dazu, dass sich jeweils nur eine Drohne gleichzeitig an einem Ort aufhalten könne. Derzeit arbeitet Skyguide zusammen mit dem BAZL am Projekt Swiss U-Space; damit will das Amt eine sichere Integration von grösseren Drohnenflotten in den Luftraum gewährleisten. Grundsätzlich stehe Skyguide solchen Lastendrohnen trotz der Herausforderungen positiv gegenüber.

Eine Lösung für das Luftraummanagement für Drohnen könnte das System des Start-Ups Involi sein. Das Unternehmen mit Firmensitz in Lausanne entwickelte ein mit KI kombiniertes Hard- und Softwaresystem, das Drohnen mit wichtigen Luftverkehrsdaten versorgt, um sie sicher in den Luftverkehr zu integrieren. Involi verkauft nicht nur Live-Flugverkehrsdaten und Datenanalysen, sondern auch Flugverkehrsempfänger. Durch die Echtzeitflugdaten soll der Einsatz von Drohnen sicherer werden.

Übrigens: Seit dem 1. Januar 2023 gilt in der Schweiz die EU-Regelung für Drohnenflüge. Was man als Drohnenpilot oder -Pilotin unbedingt beachten muss. Quelle: ‚it-markt.ch‚.

Schweiz übernimmt neue EU-Bestimmungen

Der Gemischte Ausschuss des bilateralen Luftverkehrsabkommens Schweiz-EU hat am 16. Januar 2025 die Übernahme verschiedener EU-Erlasse beschlossen. Sie dienen dazu, in der europäischen Zivilluftfahrt ein hohes und einheitliches Sicherheitsniveau aufrechtzuerhalten. Der Bundesrat hatte die Übernahme der neuen Bestimmungen an seiner Sitzung vom 15. Januar 2025 genehmigt. Die neuen Bestimmungen treten am 1. Februar 2025 in Kraft.

Ein aus vier Verordnungen bestehendes Paket schafft den Rechtsrahmen für den zukünftigen Einsatz von zulassungspflichtigen unbemannten Luftfahrzeugsystemen. Als zulassungspflichtig gelten zum Beispiel Drohnen, die schwere Güter transportieren. Dieser neue Rechtsrahmen regelt die Konstruktion und die Herstellung von solchen Luftfahrzeugen und stellt deren Lufttüchtigkeit sicher.

Eine Verordnung definiert den Rechtsrahmen für den zukünftigen Betrieb von bemannten Luftfahrzeugen, die senkrecht starten und landen. Die Verordnung ermöglicht es, diese elektrischen Flugtaxis sicher und effizient in das bestehende Luftfahrtsystem zu integrieren.

Eine weitere Verordnung erhöht die Altersgrenze für alle Helikopterpilotinnen und -piloten, die medizinische Notfallflüge im Einzelpilotenbetrieb durchführen, von 60 auf 65 Jahre. Dies gewährleistet, dass mehr Pilotinnen und Piloten für solche Einsätze verfügbar sind – immer unter der Voraussetzung, dass sie zusätzliche Gesundheitsanforderungen erfüllen. Mit der Übernahme der entsprechenden Verordnung werden die zwei Motionen KVF-NR und Ettlin «Schaffung einer nationalen Berufspilotenlizenz» teilweise – nämlich für medizinische Notfallflüge – umgesetzt. Beide Motionen haben eine Erhöhung der Altersgrenze für alle Pilotinnen und Piloten von Helikopterflügen im Einzelpilotenbetrieb zum Ziel.

Mit dem Beschluss des Gemischten Ausschusses werden auch die Leistungsziele für Anbieter von Flugsicherungsdiensten für die Jahre 2025 bis 2029 in den Bereichen Sicherheit, Umwelt, Kapazität und Kosteneffizienz festgelegt. In der Schweiz haben Skyguide sowie Meteo Schweiz diese Ziele zu erreichen.

Darüber hinaus beschloss der Gemischte Ausschuss, weitere EU-Rechtsakte in den Anhang des Luftverkehrsabkommens zu übernehmen. Diese betreffen die Flugsicherheit, das Flugverkehrsmanagement (ATM) sowie die Liberalisierung des Luftverkehrs.

EU-Bestimmungen für die Schweizer Luftfahrt

Seit 2002 verbindet die Schweiz und die EU ein bilaterales Luftverkehrsabkommen: das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Luftverkehr. Neue, von der EU-Kommission verabschiedete Erlasse werden vom zuständigen gemischten Ausschuss Schweiz-EU regelmässig in den Anhang des Luftverkehrsabkommens übernommen. Für die Schweiz unterzeichnet Christian Hegner, Direktor des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL), den Beschluss des Gemischten Luftverkehrsausschusses, nachdem der Bundesrat vorgängig die Übernahme der Bestimmungen genehmigt hat. Quelle. ‚bazl.admin.ch‚.

WEF 2025: Luftraum-Beschränkungen

In Davos findet in der Zeit vom 20. bis zum 24. Januar 2025 das Weltwirtschaftsforum (WEF) statt. Um die Sicherheit zu garantieren, sind verschiedene Sicherheits-Massnahmen ergriffen worden. Unter anderem ist in der Zeit vom 17. bis 25. Januar die freie Benützung des Luftraums und der Flugplätze in der Region Davos eingeschränkt. Der Bundesrat beauftragte die Luftwaffe mit der Wahrung der Lufthoheit.

In einem Radius von 25 nautischen Meilen (rund 47 Kilometer) um das Zentrum von Davos wird der Flugverkehr über schweizerischem Hoheitsgebiet eingeschränkt. Ähnliche Beschränkungen gelten für grenznahe Gebiete in Österreich und Italien. An- und Abflüge zu den Flugplätzen innerhalb der Sicherheitszone unterliegen besonderen Regeln und Verfahren, welche die Luftwaffe in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Zivilluftfahrt erarbeitet hat.

Für die innerhalb der R-Area gelegenen Plätze Bad Ragaz, Balzers und Samedan gelten spezielle Regeln und Verfahren für den Flugbetrieb. Alle Flüge zu und von diesen Flugplätzen bedürfen einer vorherigen Bewilligung durch die Luftwaffe.

Die andern Luftraumbenutzer sind folgenden Beschränkungen unterworfen:

Der Betrieb mit Modellflugzeugen, Drohnen und Fesselballonen ist in einem Bereich zwischen Davos Monstein über den Wolfgangpass ins Prättigau bis Schiers vom 17. bis 25. Januar 2025 eingeschränkt. Details sind auf der Drohnenkarte ab dem 15.1.2025 verfügbar.

Flüge mit Deltaseglern oder Gleitschirmen sind am 17. Januar sowie vom 20. bis 25. Januar 2025 eingeschränkt. Details sind auf der Webseite des Hängegleiterverbandes verfügbar.

Die detaillierten Informationen sind den offiziellen Publikationen (VFR Manual SUP, NOTAM, DABS, s. weiterführende Informationen) zu entnehmen. Quelle: ‚bazl.admin.ch‚.

Kägiswil: Neustart für Planungsprozess

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt startet mit armasuisse und dem Kanton Obwalden einen neuen gemeinsamen Planungsprozess für die Umnutzung des ehemaligen Militärflugplatzes Kägiswil. Das Ziel ist, die verschiedenen Bedürfnisse an das Areal aufeinander abzustimmen. Der Flugplatzgenossenschaft Obwalden wird ein auf Ende September 2025 befristetes Baurecht gewährt.

Im Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL) hat der Bundesrat im September 2020 festgelegt, dass der ehemalige Militärflugplatz Kägiswil zu einem zivilen Flugfeld umgenutzt werden soll. Um dies umzusetzen, hat armasuisse dem Kanton Obwalden ein Baurecht eingeräumt. In der Folge hat die Flugplatzgenossenschaft Obwalden (FGOW) als Mieterin beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ein Umnutzungsgesuch eingereicht. Weil die angestrebte Umnutzungsbewilligung zu einem zivilen Flugfeld nicht fristgerecht zustande kam, ist per Ende 2023 der Heimfall eingetreten. Deshalb hat armasuisse der FGOW ein bis Ende 2024 befristetes Baurecht eingeräumt.

Umnutzung in ziviles Flugfeld weiterhin offen
Aktuell bestehen Zweifel, ob die Umnutzung des ehemaligen Militärflugplatzes in ein ziviles Flugfeld gemäss geltendem SIL gelingen wird, weil die Zustimmungen von Landeigentümern im Projektperimeter zurzeit fehlen. Das BAZL hat deshalb der FGOW im Dezember 2023 mit einer Zwischenverfügung eine letzte Frist für das Einholen der notwendigen Zustimmungen gesetzt und andernfalls einen abschlägigen Entscheid zum Umnutzungsgesuch in Aussicht gestellt. Die FGOW hat dagegen eine Beschwerde eingereicht, die beim Bundesverwaltungsgericht hängig ist.

BAZL startet mit armasuisse und dem Kanton Obwalden neuen Planungsprozess
Der Obwaldner Kantonsrat hat den Regierungsrat im Mai 2024 beauftragt, eine Änderung des kantonalen Richtplans zur Ermöglichung einer zivil-aviatischen Nutzung für Helikopter-Unterhalt und als Basis von Arbeitsflügen vorzunehmen. Zudem soll sich der Regierungsrat bei armasuisse dafür einsetzen, dass das Areal der Schweizerischen Rettungsflugwacht (Rega) zur Verfügung steht. Ebenso sollen nicht mehr genutzte Pistenflächen zu Kulturland zurückgebaut werden. Ausserdem benötigt die Armee – angesichts der veränderten sicherheitspolitischen Lage – einen Teil des Flugplatzareals für militärische Nutzungen. Dieser Bedarf steht dem Anliegen der Motion des Obwaldner Kantonsrats nicht entgegen.

Aufgrund der veränderten Ausgangslage haben sich die Bundesstellen BAZL und armasuisse und der Kanton Obwalden darauf geeinigt, einen neuen Planungsprozess zu starten. Das Ziel ist, die verschiedenen räumlichen Bedürfnisse aufeinander abzustimmen und eine eventuelle Anpassung des SIL vorzubereiten. Dieser Planungsprozess wird voraussichtlich im Frühling 2025 beginnen.

Neues befristetes Baurecht für die FGOW
armasuisse will für die weitere Entwicklung die nötige Handlungsfreiheit gewährleisten. Sie hat deshalb der FGOW ein auf Ende September 2025 befristetes Baurecht gewährt. Die FGOW erhält damit genügend Zeit, die geordnete Einstellung des Flugbetriebs vorzubereiten. Bis Mitte 2025 wird armasuisse in Abhängigkeit der weiteren Entwicklung entscheiden, ob der Flugbetrieb über September 2025 hinaus weitergeführt werden soll. Quelle: ‚BAZL, Bundesamt für Zivilluftfahrt‘.

Future Aviation Surveillance Services and Technologies in Switzerland (FASST-CH)

  • Das BAZL will die elektronische Sichtbarkeit (e‑Conspicuity) der Luftraumnutzenden verbessern, um die Sicherheit zu erhöhen.
  • Auftrag des Projekts FASST-CH: Bis 2035 soll eine Roadmap für Luftraumüberwachungsdienste und unterstützende Technologien definiert werden.
  • Die Umsetzung sieht in einer ersten Phase ein i‑Conspicuity-Ökosystem bis 2028 vor: obligatorische e‑Conspicuity im Luftraum E, Förderung der e‑Conspicuity für Luftraumnutzende durch bestehende und neue Technologien sowie Einrichtung einer Bodeninfrastruktur.
  • Bis im Jahr 2035 soll ein vollständigvernetzter Luftraum geschaffen werden, in dem den Luftraumnutzenden und der Luftraumüberwachung Echtzeitdaten zur Verfügung stehen werden.

Das Prinzip «See, sense and avoid»: Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) will die elektronische Sichtbarkeit (e‑Conspicuity) von Luftfahrzeugen im Schweizer Luftraum verbessern, um das Risiko von gefährlichen Begegnungen zu senken und die Grundlagen für eine Digitalisierung und Optimierung des Luftraums zu schaffen.

Das Projekt Future Aviation Surveillance Services and Technologies in Switzerland (FASST-CH) wurde ins Leben gerufen, um die Zukunft der Überwachungsdienste (SUR) in der Form einer Roadmap zu beschreiben und unterstützende Technologien zu identifizieren, die mit der Strategie und den Initiativen von AVISTRAT-CH für 2035 übereinstimmen.

FASST-CH, an dem zahlreiche Stakeholder beteiligt sind, wird sich auch mit alternativen Lösungen zum Transponder befassen, um eine nationale Verpflichtung im Luftraum E zu unterstützen. Die Suche nach Synergien und die Abstimmung mit bestehenden internationalen Initiativen ist ebenfalls von wesentlicher Bedeutung und wird den Nutzen für Stakeholder weiter erhöhen, während zugleich der Aufwand minimiert wird.

Die drei Projektphasen

  • e‑Conspicuity (elektronische Sichtbarkeit) ist ein Oberbegriff für eine Reihe von Technologien, die Pilotinnen und Piloten helfen können, andere Luftfahrzeuge im gleichen Luftraum besser wahrzunehmen. Elektronisch sichtbar zu sein, kann als wirksame Sicherheitsmassnahme erachtet werden.
  • i‑Conspicuity (interoperable Sichtbarkeit) bezeichnet die Fähigkeit verschiedener e-Conspicuity-Systeme, nahtlos miteinander zu kommunizieren, sodass alle mit solchen Systemen ausgestatteten Luftfahrzeuge unabhängig von der jeweils verwendeten Technologie elektronisch sichtbar sind. Quelle:‘bazl.admin.ch‚.

Änderung der Flughafen-Gebühren-Verordnung

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. November 2024 einer Teilrevision der Verordnung über die Flughafengebühren (FGV) zugestimmt. Am Flughafen Zürich wird der Prozess zur Gebührenfestlegung mit der Einführung eines Roll-Over-Mechanismus konkretisiert. In Genf wird der bestehende Prozess nicht angepasst. Die Änderungen treten per 1. Januar 2025 in Kraft.

Der Bundesrat führt am Flughafen Zürich neu einen sogenannten Roll-Over-Mechanismus ein, um die Flughafengebühren zu bestimmen. Das heisst, wenn sich in einer laufenden Periode eine Über- oder Unterdeckung der Kosten abzeichnet, wird diese auf die nächste Gebührenperiode übertragen.

Die Regelungen des Roll-Over-Mechanismus kommen in Zürich auch dann zur Anwendung, wenn die Verhandlungen scheitern und das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) die Gebühren mittels einer Verfügung festlegen muss. Die regulatorischen Anpassungen in der FGV schaffen Rechtsicherheit und sollen die Gebührenfestlegung erleichtern. Die Revision der FGV sorgt beim Flughafen Zürich und den Fluggesellschaften für eine langfristige Planungssicherheit.

Aufgrund der unterschiedlichen Rahmenbedingungen beim Flughafen in Genf verzichtet der Bundesrat darauf, einen Roll-Over-Mechanismus wie in Zürich einzuführen.

Das BAZL wird wie bisher bei beiden Flughäfen nur in den Prozess zur Gebühren-Festlegung eingreifen, wenn keine einvernehmliche Lösung zustande kommt. Zudem prüft das BAZL auch weiterhin laufend, ob die Regulation der Flughafengebühren angemessen ist und wie sie sich auf den Wettbewerb auswirkt.

Die verabschiedeten Änderungen der FGV sind mit den in der Schweiz anwendbaren internationalen Verpflichtungen vereinbar. Dies betrifft insbesondere das Abkommen über den Luftverkehr von 1999 zwischen der Schweiz und der EU. Quelle: ‚bazl.admin.ch‚.

Zivilluftfahrt: Schweiz übernimmt EU-Bestimmungen

Der Gemischte Ausschuss des bilateralen Luftverkehrsabkommens Schweiz-EU hat am 24. Oktober 2024 beschlossen, dass die Schweiz mehrere EU-Rechtsakte in den Anhang des Luftverkehrsabkommens übernimmt. Sie dienen dazu, in der europäischen Zivilluftfahrt ein hohes und einheitliches Sicherheitsniveau aufrechtzuerhalten. Der Bundesrat hatte die Übernahme der neuen Bestimmungen an seiner Sitzung vom 27. September 2024 genehmigt. Die neuen Bestimmungen treten am 1. November 2024 in Kraft.

Der Gemischte Ausschuss verabschiedete die Übernahme von Anpassungen in den Bereichen Flug- und Luftsicherheit sowie Flugverkehrsmanagement (ATM). Ein Verordnungspaket definiert neue Vorschriften, um zu bewerten, ob Flugverkehrs-Management- und Flugsicherungssysteme konform sind. Dank der neuen Vorschriften erhält die europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA), an welcher auch die Schweiz teilnimmt, eine zentrale Rolle bei deren Bewertung. Die Vorteile: eine einheitliche Zertifizierung sowie eine Harmonisierung der eingesetzten Systeme.

Eine weitere neue Verordnung sieht vor, einen gemeinsamen Informationsspeicher einzurichten, damit die EASA mit den nationalen Behörden bei den Zertifizierungs- und Aufsichtstätigkeiten effizienter zusammenarbeiten kann.

EU-Bestimmungen für die Schweizer Luftfahrt

Seit 2002 verbindet die Schweiz und die EU ein bilaterales Luftverkehrsabkommen: das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Luftverkehr. Der zuständige gemischte Ausschuss Schweiz-EU übernimmt zweimal jährlich neue, von der EU-Kommission verabschiedete Erlasse in den Anhang des Luftverkehrsabkommens. Für die Schweiz unterzeichnet Christian Hegner, Direktor des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL), den Beschluss des Gemischten Luftverkehrsausschusses, nachdem der Bundesrat vorgängig die Übernahme der Bestimmungen genehmigt hat. Quelle: ‚bazl.admin.ch‚.

Stellungnahmen Redesign Luftraum Zürich

Mit den Luftraumanpassungen 2025 und dem Redesign Luftraum Zürich hat das BAZL am 5. September zwei gewichtige Vorlagen zur Anhörung freigegeben. Nachdem der AeCS die die Eingabefrist bis 5. Oktober als zu kurz erachtete, hat das BAZL eine Fristverlängerung bis Montag 28. Oktober eingeräumt.

In beiden unten verlinkten Dokumenten ist aufgeführt, wer sich als Organisation, Verband oder Flugplatz in der Anhörung zur jeweiligen Vorlage äussern kann. Der AeCS weist an dieser Stelle alle anhörungsberechtigten Organisationen darauf hin, diese Fristverlängerung zu beachten. Quelle: ‚aeroclub.ch

-> Redesign Luftraum Zürich

-> Luftraumanpassungen 2025

Umfrage zur elektronischen Sichtbarkeit der Luftraumnutzer

Das BAZL sucht mit der strategischen Initiative SI 2-4 «Luftraumzugang dank Ausrüstung» der Luftraum- und Aviatikinfrastruktur-Strategie der Schweiz (AVISTRAT-CH) nach Lösungen, das Potenzial für Zugewinne in der Sicherheit durch Ausrüstung der Luftraumnutzenden bestmöglich zu nutzen.

Gemeinsam mit der Industrie prüft eine Arbeitsgruppe (FASST-CH) , welche Dienstleistungen für eine optimale Nutzung des Luftraums zur Anwendung kommen. Ziel ist es, eine bestmögliche elektronische Sichtbarkeit zu ermöglichen und die Luftraumnutzer bei der Anwendung von «See & Avoid» zu unterstützen.

Zu diesem Zweck hat das BAZL eine Umfrage unter allen Luftraumnutzern in der Schweiz lanciert, damit wirksame und faktenbasierte Entscheidungen getroffen werden können. Quelle: ‚aeroclub.ch

-> Umfrage: BAZL Findmind

U-Space-Luftraum vor Umsetzung

Die Vorbereitungen zur Einrichtung des ersten U-Space-Luftraums in der Schweiz kommen voran. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. Juni 2024 die Revisionen von Verordnungen verabschiedet. Damit soll das von der Schweiz am 24. November 2022 übernommene Regulierungspaket der Europäischen Union für den U-Space umgesetzt und konkretisiert werden. U-Spaces ermöglichen die sichere Integration von Drohnen in den bestehenden Luftraum und erleichtern komplexe Einsätze.

Sowohl die Zahl der zivilen Drohnen als auch die Komplexität deren Betriebs sind in den vergangenen Jahren markant gestiegen. Ausgelöst durch diese Entwicklung und zur Aufrechterhaltung eines hohen Sicherheitsniveaus wurde es immer dringlicher, die Einbindung der Drohnen in den Luftraum zu regeln und zu verbessern.

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat nun die Möglichkeit, spezielle Lufträume, sogenannte U-Spaces, zu implementieren. Darin können zugelassene Anbieterinnen (U-Space Service Providers, USSP) digitale und hochautomatisierte U-Space-Dienste für die Drohnenbetreiberinnen und Drohnenbetreiber erbringen. Dadurch wird ein effizientes Management von komplexen Drohneneinsätzen sichergestellt. Das bringt die Betreiberinnen und Betreibern deutliche Vorteile.

U-Space-Dienste erleichtern überdies die Planung der Flüge. Sie erhöhen die Sicherheit, indem sie der Drohnenpilotin oder dem Drohnenpiloten in Echtzeit umfassende Informationen über den Flugverkehr in der Umgebung zur Verfügung stellen, in der sich die Drohne gerade bewegt. Von den neuen Lufträumen werden vor allem komplexe Drohneneinsätze sowie Flüge ausserhalb der Sichtweite profitieren.

Das BAZL hat in den letzten Jahren die Umsetzung eines ersten U-Space-Luftraums vorbereitet. Der Bundesrat hat nun die revidierten Verordnungen über den Flugsicherungsdienst (VFSD) und über die Gebühren des BAZL (GebV-BAZL) genehmigt. Zu den gesetzlichen Grundlagen gehört zudem die ebenfalls revidierte Verordnung über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien (VLK), für die das Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) zuständig ist. Diese Anpassungen im Schweizer Recht dienen dazu, Rollen und Verantwortlichkeiten der an der Einrichtung von U-Spaces Beteiligten zu klären. Sie treten am 1. August 2024 in Kraft. Quelle: ‚BAZL‚.

Ausbildungsfinanzierung Luftfahrt

Pro memoria: Gemäss dem Bundesgesetz über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und weiterer für den Strassen- und Luftverkehr zweckgebundener Mittel (MinVG) kann der Bund einen Teil der Erträge aus der Mineralölsteuer zur Unterstützung von Aus- und Weiterbildungen im Bereich der Luftfahrt einsetzen.

Mit dieser Massnahme wird dem Mangel an qualifiziertem Personal in der Schweizer Luftfahrt entgegengewirkt. Die finanziellen Beiträge werden nur an Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller ausbezahlt, die eine Anstellung bei einem Schweizer Aviatikbetrieb (Definition siehe Seite 3 der „Erläuterungen zur Revision der Verordnung des Schweizerischen Bundesrats über die Finanzhilfen für Ausbildungen im Bereich der Luftfahrt“) nachweisen können. Berücksichtigt werden jene Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller, welche die beste Gewähr für den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung und gute Leistungen im Beruf bieten. Quelle / Ausschreibung: ‚BAZL‚.

Programm für nachhaltige Luftfahrt

Die Schweizer Luftfahrt soll in Zukunft noch sicherer, leistungsfähiger und umweltfreundlicher als bisher sein. Zu diesem Zweck lancierte der Bund zusammen mit der Aviatikbranche das Programm «Luftraum- und Aviatikinfrastruktur-Strategie Schweiz» (AVISTRAT-CH). Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat den Bundesrat an der Sitzung vom 22. Mai 2024 über die Planung der Umsetzung informiert. Die umfangreichen Arbeiten sollen bis 2035 abgeschlossen sein.

Die Schweizer Luftraum- und Aviatikinfrastruktur ist ein über Jahrzehnte gewachsenes und immer wieder punktuell angepasstes System. Das Fliegen in diesem System gestaltet sich zunehmend komplizierter und anspruchsvoller. Mit dem Programm «Luftraum- und Aviatikinfrastruktur-Strategie Schweiz» (AVISTRAT-CH) wollen das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) und die Luftfahrtbranche den Schweizer Luftraum nachhaltiger gestalten.

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat den Bundesrat an der Sitzung vom 22. Mai 2024 über die Planung der Umsetzung informiert. Mittelfristig sollen Lufträume für eine bedarfsgerechte, effiziente und möglichst umweltschonende Nutzung geschaffen sowie Sicherheitsrisiken noch weiter reduziert werden. Gleichzeitig wird ein Flugplatzsystem geschaffen, das neuartige Luftfahrzeuge wie Drohnen einschliesst und es ermöglicht, dass die Flugplätze ihre Kompetenzen bündeln können. Die Landesflughäfen sollen weiterhin im Rahmen der gesellschaftlichen Bedürfnisse und unter Berücksichtigung von Klima und Umwelt die internationale Anbindung der Schweiz wahrnehmen.

Zur Schaffung der neuen Grundlage ist eine enge Zusammenarbeit zwischen dem BAZL und der Luftfahrt erforderlich – und insbesondere mit der Schweizer Luftwaffe und der Flugsicherung Skyguide. AVISTRAT-CH bearbeitet die zwei Schwerpunktthemen Luftraum und Flugplatzsystem: Für den Bereich Luftraum liegt die Federführung beim BAZL, für das Flugplatzsystem bei der Luftfahrtindustrie. Quelle: ‚BAZL, Bundesamt für Zivilluftfahrt‚.

Safety Report 2023

Knapp 10’000 Vorfälle bearbeitete das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) 2023. Die Meldungen dienen dazu, die Sicherheit am Boden und in der Luft stetig weiter zu entwickeln. Publiziert wird die jährliche Sicherheitsstatistik im Annual Safety Report. Der neueste Bericht ist soeben erschienen. Die gute Nachricht: 2023 gab es in der Schweiz keinen Unfall mit Todesfolgen in der kommerziellen Luftfahrt.

24% mehr gemeldete Vorfälle in der kommerziellen und der Leichtaviatik, 55% mehr GPS-Störungen, 10% mehr Konflikte mit Drohnen, mehr Laserattacken, zwei Unfälle mit insgesamt fünf Todesopfern in der Freizeitfliegerei: So die Kürzestfassung der Vorfall-Statistik 2023 in der Schweizer Zivilaviatik. Seit 2019 nehmen die Vorfalls-Meldungen zu. Die Hauptursachen: eine bessere Meldekultur; in Konflikt-Regionen mehr grossflächig gestörte GPS-Signale auf Flugzeugen; und die vermehrte Nutzung von Lasern und Drohnen.

Ein bei der Abfertigung am Boden beschädigtes Flugzeug, ein Beinahe-Zusammenstoss zweier Flugzeuge in der Luft oder auf dem Rollweg, eine Kollision mit Vögeln, Cyber-Angriffe und, und, und: Im Berichtsjahr 2023 bearbeitete das BAZL insgesamt 9’995 Vorfälle.

Kategorisieren, analysieren und daraus Massnahmen definieren: Aus den eingegangenen Meldungen identifiziert das BAZL für die fünf Risikobereiche Flugplätze, Flugsicherung, Flugbetrieb, Helikopter und Flugtechnik die wichtigsten Ursachen und beurteilt sie nach dem Schweregrad.

Die Sicherheitskultur der zivilen Luftfahrt baut auf Erfahrungen von Pilotinnen und Piloten, Fluglotsinnen und Fluglotsen sowie dem Bodenpersonal auf. Von den gemeldeten sicherheitsrelevanten Vorfällen leitet das BAZL Präventionsmassnahmen ab und erarbeitet Empfehlungen. Der Sicherheitsbereich Kollisionen hat höchste Priorität. Eine zentrale Frage: Welche Dienste und Technologien können die Sicherheit im Luftraum erhöhen und sollen kurz- und langfristig im Einsatz stehen? Zusammen mit der Aviatik-Branche erarbeitet das BAZL Lösungen.

Und: Seit mehr als 10 Jahren betreibt das BAZL die Sicherheitskampagne «Staysafe.aero» im Bereich General Aviation. Die Zielgruppe: Pilotinnen und -piloten sowie Akteure der Leichtaviatik. Über Internet – der Auftritt ist brandneu – und die sozialen Medien werden wöchentlich neue Beiträge zu aktuellen, sicherheitsrelevanten Themen veröffentlicht. Quelle: ‚BAZL‚.

Austausch über Zukunft des Fliegens

Unter der Leitung des (Schweizer) Bundesrates Albert Rösti diskutierten am 28. August 2023 Vertreterinnen und Vertreter der Schweizer Luftfahrt in Bern über aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen der Branche. Beim Austausch an der 14. Plattform Luftfahrt Schweiz standen die Umsetzung des revidierten CO2-Gesetzes, innovative Technologien für nachhaltige Treibstoffe sowie die Entwicklungen der Luftfahrt am Boden und in der Luft im Vordergrund.

Die Nachfrage nach Flugreisen in Europa und nach Übersee bewegt sich zwar noch unter dem Vor-Corona-Niveau; die Passagierzahlen steigen aber stetig. Die Schweizer Luftfahrtbranche ist darüber hinaus derzeit gefordert von Fachkräftemangel, hohen Anforderungen an Verfahren bei Bauvorhaben und Betriebsänderungen, der Abwicklung der Passagierströme und Lärmschutz.

Bundesrat Albert Rösti nahm erfreut zur Kenntnis, dass die anwesenden Fluggesellschaften wiederum in der Gewinnzone fliegen. Er betonte die volkswirtschaftliche Bedeutung der Luftfahrt als Basis für die internationale Anbindung und Vernetzung der Schweiz und bedankte sich bei den Fluggesellschaften und den Landesflughäfen für ihre wertvolle Arbeit.

Mit der Erholung der Luftfahrtbranche nach der Corona-Krise gelte es nun, dieses Wachstum in Einklang mit den Klimazielen des Bundesrats zu bringen. Die anwesenden Luftfahrtvertreterinnen und -vertreter stehen hinter dem CO2-Emmissionsziel Netto Null bis 2050. Bundesrat Rösti teilte die Ansicht der Luftfahrtbranche, dass die vorgesehene Beimischpflicht für nach-haltige Flugtreibstoffe koordiniert mit der entsprechenden Regelung der EU umgesetzt werden muss. Wettbewerbsverzerrungen im Vergleich zu EU-Staaten seien zu vermeiden.

Jährliche Plattform des Schweizer Luftverkehrs
Die 2005 gegründete «Plattform Luftfahrt Schweiz» findet jährlich statt. Sie dient dem Gedan-kenaustausch zu den Entwicklungen und Herausforderungen des Schweizer Luftverkehrs. Am Treffen in Bern auf Einladung von Bundesrat Albert Rösti nahmen Vertreterinnen und Ver-treter der Landesflughäfen, der Fluggesellschaften Swiss, Easyjet Schweiz und Helvetic Airways, der Flugsicherung Skyguide, Aerosuisse sowie Regierungsvertreterinnen und -vertreter der Standortkantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft, Genf und Zürich teil. Aus der Bundesverwaltung waren die Bundesämter für Zivilluftfahrt und Umwelt anwesend. Quelle: ‚BAZL‚. Foto: ‚Helmholtz-Gemeinschaft‘.

Schweiz übernimmt EU-Luftfahrt-Bestimmungen

Schutz der Zivilluftfahrt vor Cyberrisiken, Vereinfachungen für die Entwicklung und Herstellung von Sport- und Freizeitluftfahrzeugen sowie weitere Bestimmungen zur Flug- und Luftsicherheit: Der Gemischte Ausschuss des bilateralen Luftverkehrs-Abkommens Schweiz-EU hat am 9. Juni 2023 die Übernahme verschiedener Erlasse durch die Schweiz beschlossen. Der Bundesrat hat die Übernahme dieser Bestimmungen an seiner Sitzung vom 10. Mai 2023 genehmigt. Sie treten am 15. Juli 2023 in Kraft.

Die Resilienz der Zivilluftfahrt gegenüber Cyberrisiken stärken – so das Ziel des neuen EU-Verordnungspaketes über die Informationssicherheit. Die neuen EU-Bestimmungen schreiben die Einführung eines Informationssicherheits-/Managementsystems (ISMS) bei den in der Zivilluftfahrt tätigen Organisationen vor. Dieses Managementsystem dient dazu, Informationen und Systeme besser vor Cyberrisiken zu schützen. Beaufsichtigt wird die Einführung in den 230 davon betroffenen Organisationen durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL). Das BAZL selber hat ebenfalls ein derartiges Managementsystem einzuführen. Die Vorgaben dazu sind auf europäischer Stufe harmonisiert und ergänzen bestehende Vorgaben im Nationalen Sicherheitsprogramm Luftfahrt. Sie sind zudem kompatibel mit den bestehenden Massnahmen im Rahmen der Nationalen Cybersicherheitsstrategie.

Ein weiteres Verordnungspaket wird es erlauben, die Entwicklung und Herstellung von Sport- und Freizeitluftfahrzeugen zu vereinfachen. Der administrative sowie finanzielle Aufwand für die beteiligten Organisationen wird reduziert. Die neuen Vorschriften gewährleisten gleichzeitig, das erforderliche Sicherheitsniveau zu erhalten. Eine weitere neue Bestimmung betrifft die Flugsicherheit und den Mindestreifendruck von Grossflugzeugen. Diese Bestimmung erlaubt es, das hohe einheitliche Niveau der Flugsicherheit in der Schweiz und der EU aufrechterhalten.

EU-Bestimmungen für die Schweizer Luftfahrt
Seit 2002 verbindet die Schweiz und die EU ein bilaterales Luftverkehrsabkommen, das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Luftverkehr. Neue, von der EU-Kommission verabschiedete Erlasse werden vom zuständigen gemischten Ausschuss Schweiz-EU regelmässig in den Anhang des Luftverkehrsabkommens übernommen. Für die Schweiz unterzeichnet jeweils der Direktor des BAZL, Christian Hegner, den Beschluss des Gemischten Luftverkehrsausschusses, nachdem der Bundesrat vorgängig die Übernahme der Bestimmungen genehmigt hat. Quelle: ‚BAZL‚.

Annual Safety Report 2022

Knapp 12’000 Vorfallmeldungen bearbeitete das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) 2022. Die Meldungen dienen dazu, die Sicherheit am Boden und in der Luft stetig weiterzuentwickeln. Publiziert wird die jährliche Sicherheitsstatistik im Annual Safety Report. Der neueste Bericht ist soeben erschienen.

Mehr gemeldete Vorfälle in der kommerziellen und privaten Fliegerei, weiterhin Vorfälle bei Helikoptern wegen Kabeln und anderen Hindernissen; wenig Vorfälle mit Drohnen: So die Kürzestfassung der Vorfallstatistik 2022 in der Schweizer Aviatik. Seit 2019 nehmen die Vorfallsmeldungen zu. Die Hauptursachen: eine bessere Meldekultur; und seit Ausbruch des Ukraine-Kriegs bedeutend mehr Versuche, die GPS-Signale auf Flugzeuge im Ausland zu stören (GPS-Jamming).

Ein bei der Abfertigung am Boden beschädigtes Flugzeug, ein Beinahe-Zusammenstoss zweier Flugzeuge in der Luft oder auf dem Rollweg, eine Kollision mit Vögeln, Cyberangriffe und, und, und: Im Berichtsjahr 2022 erhielt das BAZL knapp 12’000 Vorfallmeldungen – Occurence Reports genannt – zu insgesamt 8052 Vorfällen.

Kategorisieren, analysieren und daraus Massnahmen definieren: Aus den eingegangenen Meldungen identifiziert das BAZL für die fünf Risikobereiche Flugplätze, Flugbetrieb, Flugtechnik, Flugsicherung und Helikopter die wichtigsten Hauptursachen und beurteilt sie nach dem Schweregrad.

Die Sicherheitskultur der zivilen Luftfahrt baut auf Erfahrungen von Pilotinnen und Piloten, Fluglotsinnen und Fluglotsen sowie dem Bodenpersonal auf. Von den gemeldeten sicherheitsrelevanten Vorfällen leitet das BAZL Präventionsmassnahmen ab und erarbeitet Empfehlungen. Dazu gehört etwa die Absicht, dem Sicherheitsbereich Zusammenstoss in der Luft (Airborne collision) höchste Priorität einzuräumen.

Und: Seit acht Jahren betreibt das BAZL die Sicherheitskampagne «Stay Safe». Über die sozialen Medien werden wöchentlich neue Beiträge zu aktuellen, sicherheitsrelevanten Themen veröffentlicht. Das BAZL hat die Arbeitsgruppe zur Safety Promotion neu aufgestellt mit der Absicht, die Zielgruppen der Freizeitpilotinnen und -piloten sowie Akteure der Leichtaviatik noch besser zu erreichen. Quelle: ‚BAZL‚.

BAZL: 12’000 Vorfälle gemeldet

Knapp 12’000 Vorfallmeldungen bearbeitete das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) 2022. Die Meldungen dienen dazu, die Sicherheit am Boden und in der Luft stetig weiterzuentwickeln. Publiziert wird die jährliche Sicherheitsstatistik im Annual Safety Report. Der neueste Bericht ist soeben erschienen. Mehr gemeldete Vorfälle in der kommerziellen und privaten Fliegerei, weiterhin Vorfälle bei Helikoptern wegen Kabeln und anderen Hindernissen; wenig Vorfälle mit Drohnen: So die Kürzestfassung der Vorfallstatistik 2022 in der Schweizer Aviatik. Seit 2019 nehmen die Vorfallsmeldungen zu. Die Hauptursachen: eine bessere Meldekultur; und seit Ausbruch des Ukraine-Kriegs bedeutend mehr Versuche, die GPS-Signale auf Flugzeuge im Ausland zu stören (GPS-Jamming).

Ein bei der Abfertigung am Boden beschädigtes Flugzeug, ein Beinahe-Zusammenstoss zweier Flugzeuge in der Luft oder auf dem Rollweg, eine Kollision mit Vögeln, Cyberangriffe und, und, und: Im Berichtsjahr 2022 erhielt das BAZL knapp 12’000 Vorfallmeldungen – Occurence Reports genannt – zu insgesamt 8052 Vorfällen. Kategorisieren, analysieren und daraus Massnahmen definieren: Aus den eingegangenen Meldungen identifiziert das BAZL für die fünf Risikobereiche Flugplätze, Flugbetrieb, Flugtechnik, Flugsicherung und Helikopter die wichtigsten Hauptursachen und beurteilt sie nach dem Schweregrad.

Die Sicherheitskultur der zivilen Luftfahrt baut auf Erfahrungen von Pilotinnen und Piloten, Fluglotsinnen und Fluglotsen sowie dem Bodenpersonal auf. Von den gemeldeten sicherheitsrelevanten Vorfällen leitet das BAZL Präventionsmassnahmen ab und erarbeitet Empfehlungen. Dazu gehört etwa die Absicht, dem Sicherheitsbereich Zusammenstoss in der Luft (Airborne collision) höchste Priorität einzuräumen.

Und: Seit acht Jahren betreibt das BAZL die Sicherheitskampagne «Stay Safe». Über die sozialen Medien werden wöchentlich neue Beiträge zu aktuellen, sicherheitsrelevanten Themen veröffentlicht. Das BAZL hat die Arbeitsgruppe zur Safety Promotion neu aufgestellt mit der Absicht, die Zielgruppen der Freizeitpilotinnen und -piloten sowie Akteure der Leichtaviatik noch besser zu erreichen. Quelle: ‚BAZL‚.

Das BAZL zieht um

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt ist ab dem 14. Dezember 2022 am neuen Standort an der Papiermühlestrasse 172 in 3063 Ittigen zu finden (Gegenüber RBS-Haltestelle Papiermühle). Es ist von Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr erreichbar. 

Standortadresse Bern (Ittigen)
Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL)
Papiermühlestrasse 172
3063 Ittigen