Veranstalter und Vereine, die 2027 eine Flugvorführung oder eine statische Präsentation der Schweizer Luftwaffe planen, müssen ihre Gesuche bis Ende Oktober 2026 einreichen.
Betroffen sind die Displayteams Patrouille Suisse, PC-7 Team, Super Puma Display Team, PC-21 sowie das Fallschirmaufklärungs-Vorführteam. Auch Gesuche für statische Mittel der Schweizer Luftwaffe können eingereicht werden.
Der Aero-Club der Schweiz (AeCS) fungiert als privilegierter Partner der Luftwaffe und übernimmt die Erfassung der Gesuche für seine Mitgliedsvereine. Die Anträge können online beim AeCS eingereicht werden:
-> Gesuche an die Luftwaffe-Aero-Club der Schweiz
Wichtige Voraussetzungen
Je präziser Veranstaltung, Projekt und benötigte Mittel beschrieben werden, desto besser können die Gesuche beurteilt werden. Eine frühzeitige Planung erhöht zudem die Möglichkeit, auf die jeweiligen Bedürfnisse einzugehen.
Für Flugvorführungen der Patrouille Suisse über Flugplätzen muss der Veranstalter die Zustimmung aller an den Flugplatz angrenzenden Gemeinden einholen und dem Gesuch beilegen.
Zu beachten sind außerdem die vorgeschriebenen Versicherungssummen: Flugvorführungen müssen durch den Veranstalter mit mindestens 50 Millionen Franken für die Patrouille Suisse beziehungsweise 30 Millionen Franken für das PC-7 Team versichert werden.
Auch Veranstaltungen nach 2027 können bereits beantragt werden. Diese Gesuche sind entsprechend speziell zu kennzeichnen.
Kurzfristige Absagen möglich
Trotz sorgfältiger Planung kann es auch 2027 aufgrund unvorhersehbarer Situationen zu kurzfristigen Absagen von Flugvorführungen kommen. Die Veranstalter sollen darüber jedoch so früh wie möglich informiert werden.
Wichtig für Veranstalter: Wer 2027 auf die Unterstützung eines Schweizer Displayteams oder auf statische Mittel der Luftwaffe setzt, sollte das Gesuch spätestens bis Ende Oktober 2026 einreichen.

