Wird von einschränkenden Wetterelementen für die Aviatik gesprochen, ist die Rede meist von Gewittern, Turbulenzen oder Eis. Von Inversionen wird jedoch in der Flugplanung kaum gesprochen. Dabei vereinigt genau dieses Phänomen mehrere Faktoren, die bei der Flugplanung in der kühleren Jahreszeit berücksichtigt werden müssen.
Was ist eine Inversion? Grundsätzlich nimmt die Temperatur in der Wetterschicht mit zunehmender Höhe ab. Gibt es jedoch in einer bestimmten Schicht eine Zunahme der Temperatur, spricht man von einer Inversion oder auch Temperatur-Umkehrung. Inversionen sind auf verschiedenen Höhen zu finden. Beginnt die Inversion direkt über der Erdoberfläche, wird von einer Bodeninversion gesprochen. Inversionen zeichnen sich durch Stabilität aus, so dass die Luftschichten regelrecht voneinander abgetrennt werden. Die untere kalte Schicht kann kaum mit der oberen warmen Schicht vermischt werden. Durch diese fehlende Durchmischung sammeln sich in der unteren kalten Schicht neben Wassertröpfchen auch andere Aerosole an. Oberhalb einer Inversion ist die Fernsicht in den meisten Fällen hervorragend, wohingegen unterhalb meistens reduzierte Sicht durch feuchten Dunst (BR), Nebel (FG) oder trockenen Dunst (HZ) vorherrscht.
Bei welchen Wetterlagen treten Inversionen auf?
Inversionen bilden sich bei Hochdrucklagen aus, gelegentlich auch bei flacher Druckverteilung. In einem Hoch sinkt die Luft grossräumig ab und erwärmt sich. Durch diesen Absinkprozess, auch Subsidenz genannt, wird in den tieferen Luftschichten kalte Luft regelrecht «eingeklemmt», wenn diese beispielsweise aufgrund orografischer Gegebenheiten nicht abfliessen kann. In der Schweiz entstehen Inversionen nicht nur über dem Mittelland durch die Begrenzung von Jura und Alpen, sondern auch kleinräumig in den Talkammern.
Wie beeinflusst eine Inversion die Flugplanung?
Performance Da die kalte Luft in Bodennähe dichter ist als die warme Luft oberhalb der Inversion, kann ein Luftfahrzeug im Steigflug durch die Inversion einen spürbarer Leistungsverlust erfahren. Dieser ist abhängig von der Stärke der Inversion. Ein Effekt, welcher sich vor allem beim «Climb Out» beim Durchfliegen der Inversion bemerkbar macht, insbesondere mit stark beladenen Flugzeugen. Durch den schnellen Wechsel von kalter, dichterer Luft zu warmer, weniger dichter Luft verändert sich die Dichtehöhe – die Density Altitude. Sie ist somit auch im Zusammenhang mit Inversionen ein Thema!
Turbulenzen im Inversionsbereich Da die Luftschicht unterhalb der Inversion von der Luftschicht darüber abgetrennt ist, können je nach Höhe verschiedene Strömungen vorherrschen. Beim Durchfliegen der Inversion kann sich entsprechend die Windgeschwindigkeit- und -richtung abrupt ändern. Je nach Anströmung des Flugzeuges gibt es Effekte auf die Geschwindigkeit und den Auftrieb. Besonders gefährlich ist ein ungünstiger Windeffekt in Kombination mit Performanceverlust durch abnehmende Dichte beim Steigflug durch eine Inversion.
Effekt einer Inversion auf die Sicht Beim Sinkflug durch eine Inversion kann sich die Sicht abrupt verschlechtern. Das ist vor allem bei einer über mehrere Tage «gealterten» Inversion der Fall, wobei sich in der kalten unteren Luftschicht neben Feuchtigkeit auch Aerosole ansammeln. Insbesondere bei tiefem Sonnenstand ist die Sichtreduktion ausgeprägt, weil das Licht an den Aerosolen stark gestreut wird, was zu Blendeffekten führt.
Bei diffusen Licht- und Wetterverhältnissen und bei flach stehender Sonne ist die Verwendung eines iConspicuity-Gerätes zur Verkehrserkennung und zur besseren Situational Awareness für VFR-Flüge unbedingt empfehlenswert:
Icing
Inversionslagen sind auch klassischerweise Nebel- oder Hochnebellagen. Bei IFR-Flügen ist deshalb innerhalb des Hochnebels mit Vereisung zu rechnen, hervorgerufen durch den Kontakt der je nach Umgebungstemperatur unterkühlten Wassertröpfchen mit der Zelle. Es empfiehlt sich also ein zügiges Durchfliegen dieser Stratusschicht.
Nicht zu unterschätzen ist zudem, dass bei VFR-Flügen in ansteigendem Terrain die Schicht unterhalb der Inversion immer enger wird, weil die «eigeklemmte» Feuchtigkeit in der kalten Grundschicht nicht entweichen kann.
Vereisung durch Freezing Rain (FZRA)
Bei einer Warmfront macht sich die warme Luft zuerst in der Höhe bemerkbar. Eine Warmfront ist dementsprechend eine riesige Inversion, insbesondere, wenn sie über eine kalte Grundschicht aufgleitet. Dabei ist Vorsicht geboten: schmilzt Schnee in der warmen Schicht in der Höhe zu Regen und fällt weiter unten in eisig kalte Luft, kommt es zu FZRA.
Webcam-Übersicht auf flieger.news
flieger.news offeriert Ihnen zur Ergänzung Ihrer Flugplanung eine Webcam-Sammlung mit «Panorama-Blick». Damit können Sie kurz vor dem Start die Situation auf der geplanten Route und am Zielort präziser einschätzen.
Im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) führt die DFS Deutsche Fugsicherung GmbH jährlich eine Validierung der bestehenden Lufträume / Luftraumelemente durch.Die Ergebnisse der aktuellen Luftraum-Analysen nimmt die DFS zum Anlass, erneut auf die Thematik „IFR-/VFR-Mischverkehr im Luftraum der Kategorie E hinzuweisen.
Die Vermeidung von gefährlichen Annäherungen und Kollisionen im kontrollierten Luftraum der Kategorie E beruht auf dem Prinzip „See and Avoid“. Zwar gelten dort auch für IFR-Piloten die einschlägigen Ausweichregeln, es wird jedoch darauf hingewiesen, dass gerade in der Anflugphase zu Flugplätzen mit IFR-Betrieb die Arbeitslast im Cockpit hoch ist und dadurch die Luftraumbeobachtung entsprechend eingeschränkt sein kann.
Deshalb bittet die DFS alle VFR-Piloten – also Piloten, die nach Visual Flight Rules, bzw. Sichtflugregeln, fliegen – darum,
eine intensive Luftraumbeobachtung durchzuführen, da in diesen Bereichen mit erhöhtem Aufkommen von IFR-Anflugbetrieb, oft auch mit schnell fliegenden Verkehrsflugzeugen, zu rechnen ist
rechtzeitig und großräumig auszuweichen. Wirbelschleppen eines Verkehrsflugzeugs sind unsichtbar und gefährlich
Grenzen des Luftraums E nicht bis zu seinen Limits „auszureizen“
den Fluginformationsdienst FIS zu nutzen
nicht auf ein Vorflugrecht zu beharren. Die Sicht aus dem Cockpit von Verkehrsflugzeugen ist nicht vergleichbar mit der aus dem Cockpit von kleineren Flugzeugen. Auch ist ein Verkehrsflugzeug in der Regel für Sie leichter zu erkennen als ein Sportflugzeug für einen Verkehrspiloten.
Gefährliche Annäherungen werden deutschlandweit verzeichnet
Rund um Lübeck, Oberpfaffenhofen und Salzburg kam es allerdings in der Vergangenheit wiederholt zu kritischen Annäherungen zwischen VFR- und IFR-Verkehrsflugzeugen. Diese führten auch zu Ausweichmanövern oder abgebrochenen Anflügen der Verkehrsflugzeuge. Insbesondere in solchen Gebieten bittet die DFS um erhöhte Aufmerksamkeit.
Die jungen französischen Piloten Christophe Lamand (19) und Lenny Marcaud (20) starteten im November 2024 zu einem ehrgeizigen Europa-Flug unter dem Motto „Ailes de Demain – Wings of Tomorrow“. Mit ihrer Mission wollen sie Jugendliche für die Luftfahrt begeistern.
Unterstützt vom Aéro-Club de France und weiteren Partnern flogen sie in einer Diamond DA40 durch fünf europäische Länder – Frankreich, Spanien, Belgien, Niederlande und Deutschland – oft bei herausfordernden Wetterbedingungen. Ihr Ziel: praktische Flugerfahrung sammeln, gleichzeitig andere motivieren und ihr Wissen teilen.
Die Route „Ailes de Demain“ führte sie über insgesamt 14 Stationen – von Montendre über Alicante bis nach Vreden und zurück nach Cholet. Dabei legten sie täglich rund 400 Kilometer zurück. Trotz Kälte, Nebel und Verzögerungen sammelten sie wertvolle Erfahrungen im Sichtflug (VFR). „Gerade für junge Piloten ist das Fliegen in anderen Ländern eine große Herausforderung. Jedes Land hat seine Eigenheiten“, sagt Lamand. Ein Fluglehrer unterstützte die beiden bei der Planung und Bewertung der Wetterlagen.
Nach ihrer Rückkehr bereiten sich Lamand und Marcaud nun auf ein IFR-Training für mehrmotorige Flugzeuge in Schweden vor. Ihr Ziel bleibt: andere für die Fliegerei begeistern. Über Initiativen wie My First Wing Aviation stellen sie kostenloses Lehrmaterial zur Verfügung und treten bei Schulveranstaltungen auf, etwa am Gymnasium Emmanuel D’Alzon in Grau-du-Roi.
Die FAI und der Aéro-Club de France würdigten das Engagement der beiden: „Christophe und Lenny sind Vorbilder für die nächste Pilotengeneration.“
Zum Beginn der Flugsaison 2025 hat die Bundeskommission Motorflug des DAeC eine Vergünstigung für Mitglieder des DAeC organisiert: Der Kartenhersteller Rogers Data, offizieller Ausstatter der deutschen Nationalmannschaft im Navigationsflug, bietet DAeC-Mitgliedern einen exklusiven Rabatt auf das gesamte Rogers Data Produktsortiment.
Dazu muss nur bei der Bestellung über den Webshop rogersdata.at im Feld Gutscheincode „DAEC10“ eingegeben werden. Das bewirkt nach dem Drücken des Buttons „anwenden“ einen Rabatt von 10% und eine versandkostenfreie Lieferung.
Wer ist Rogers Data?
Rogers Data produziert ICAO-konforme VFR-Karten für über 50 Länder – von Europa über den Nahen Osten bis nach Nordafrika. Das Kartenbild ist länderübergreifend einheitlich gestaltet, was die grenzüberschreitende Flugplanung erleichtert. Die Karten richten sich an Vereine, Flugschulen und Ausbildungsorganisationen und werden von oder in enger Zusammenarbeit mit Pilotinnen und Piloten entwickelt und regelmäßig aktualisiert.
Angebot: 10 % Rabatt + kostenloser Versand
Für wen: Exklusiv für DAeC-Mitglieder
Gültig im Webshop: www.rogersdata.at
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Die Aktion ist eine Gelegenheit, sich mit aktuellem Kartenmaterial auszustatten. Quelle: ‚daec.de‘.
Immer wieder kommt es über Altenrhein zu gefährlichen Annäherungen von Flugzeugen. Philipp Köppel, Berufspilot und St.Galler SVP-Kantonsrat, hat die parlamentarische Gruppe Luft- und Raumfahrt gegründet. Er spricht über die Herausforderungen für Pilotinnen und Piloten und sagt, was die Politik nun tun kann.
Ein Businessjet hebt in Altenrhein ab. Bei aufeinanderfolgenden Starts und Landungen kommen sich die Flugzeuge nahe – manchmal zu nahe.
Herr Köppel, immer wieder sind startende Freizeitpilotinnen und -piloten in die Vorfälle involviert. Was macht das Startmanöver herausfordernd?
Beim Start kommt grundsätzlich viel zusammen: Kleinflugzeuge werden oft nur von einer Person gesteuert. Man muss die Geschwindigkeit und den Kurs im Griff haben, nach anderen Flugobjekten Ausschau halten und gleichzeitig auf den Funkverkehr hören. Damit ist man ziemlich ausgelastet. Für Pilotinnen und -piloten ist daher eine gute Flugvorbereitung essenziell. Und gerade auch für Hobbyfliegerinnen und -flieger ist Routine wichtig.
Haben Sie Verständnis für die Fehler, die dabei in letzter Zeit gemacht wurden?
Im Prinzip ist das Abflugverfahren in Altenrhein einfach: Geradeaus abheben und dann rechts abdrehen. Beim letzten Vorfall muss der Pilot das Abflugverfahren nicht studiert haben, sonst wäre es nicht zur Situation gekommen. Da im entgegenkommenden Flugzeug Profis sassen, ist nichts passiert. Wichtig ist: Wenn sich alle an die Abläufe halten, die in Altenrhein gelten, sollten solche Vorfälle nicht passieren. An sich hat das also nichts mit Altenrhein zu tun – es gibt andere Flugplätze, die ein ähnliche Abflugregimes betreiben.
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt macht die Pilotinnen und Piloten mit Informationskampagnen auf die Situation aufmerksam. Ist das der richtige Weg?
Grundsätzlich finde ich die Kampagne gut. Es ist die einzige Möglichkeit, die es innerhalb der Rahmenbedingungen gibt. Solange dieses Abflugregime gilt und Flüge über Österreich auf ein Minimum beschränkt sind, muss man damit leben. Insofern kenne ich aktuell kein besseres Rezept.
Grund für das Überflug-Verbot ist der Staatsvertrag mit Österreich aus dem Jahr 1992. Neuverhandlungen waren zuletzt gescheitert – plädieren Sie für eine Wiederaufnahme?
Unbedingt. Das ist ein wichtiges Anliegen unserer parlamentarischen Gruppe Luft- und Raumfahrt. Die ganze Region – Vorarlberg, Liechtenstein und natürlich die Ostschweiz – profitiert vom Flugplatz. In Vorarlberg betreut der neue Landesstatthalter Christof Bitschi das Verkehrsdossier. Ich bin überzeugt, dass man mit ihm und der neuen österreichischen Bundesregierung Wege findet und hoffe, dass möglichst schnell eine Lösung erarbeitet werden kann, um die Situation zu verbessern. Von Schweizer Seite ist der Wille da, vorwärts zu machen. Quelle: ‚Tagblatt.ch‚.
Kantonsrat Philipp Köppel (SVP) hat als Berufspilot über 10’000 Flugstunden absolviert.
Der Luftraum Echo ist ein kontrollierter Luftraum und wird für VFR- und IFR-Flüge genutzt. In der Vergangenheit ist es zwischen IFR und VFR-Verkehr wiederholt zu Annäherungen (Airprox) gekommen, die auf verschiedene Faktoren zurückzuführen sind. Diverse Sicherheits-Empfehlungen haben die zu verbessernden Faktoren aufgegriffen, welche Pilotinnen und Piloten von Segel- und Motorflugzeugen, aber auch Cockpitcrews von bspw. Business-Jets adressieren.
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt lanciert deshalb zur oben beschriebenen Problematik die Sensibilisierungskampagne «Luftraum Echo (E)». Sie verfolgt folgende Ziele:
Pilot-/innen des Sicht- und Instrumentenflugs sollen für die Risiken im Luftraum Echo sensibilisiert werden.
Pilot-/innen des Sicht- und Instrumentenflugs müssen die Regeln sowie die Methoden und technischen Hilfsmittel zur Kollisionsverhinderung im Luftraum Echo kennen.
Die Anzahl Annäherungen zwischen IFR und VFR-Verkehr im Luftraum Echo soll reduziert werden.
Online-Umfrage für IFR-Pilot und VFR-Pilot/-innen bis 16. März 2025
Jetzt ist Ihr Input gefragt: In einer ersten Phase der Kampagne ist das Ziel, mittels Online-Umfrage (in Englisch) wichtige Erkenntnisse über die (Situational) Awareness von Piloten zu gewinnen. Welche Kenntnisse haben Sie über den Luftraum E und wie bereiten Sie sich auf Flüge in diesem Luftraum vor. Die Umfrage umfasst 20 Fragen und benötigt 5-10 Minuten Zeit. Sie dauert bis 16. März 2025 und kann mit einem Klickabgerufen werden.
Helfen Sie mit, die Sicherheit im Luftraum Echo zu verbessern. Vielen Dank für Ihre Teilnahme an der Umfrage. Quelle: ‚staysafe.aero‚.
auf der diesjährigen AERO2024 haben wir das Gespräch mit Vertretern der Deutschen Flugsicherung (DFS) und der Eisenschmidt GmbH gesucht. Das Treffen verlief offen und respektvoll, doch unser Angebot zur außergerichtlichen Klärung und Kompromiss-Findung im Sinne der Flugsicherheit und im Interesse der Luftraumnutzer wurde abgelehnt. Stattdessen bevorzugen DFS und Eisenschmidt den Ausgang der juristischen Verfahren abzuwarten. Diese Entscheidung führt zu einer unnötigen Verlängerung unserer Klageverfahren, da die Klagegegner lieber prozessieren, als den Pilotinnen und Piloten sicherheitsrelevante Informationen angemessen zur Verfügung zu stellen. Es ist uns unverständlich, warum sich DFS, Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und Eisenschmidt hier weiterhin querstellen. Eurocontrol, Landesluftfahrt-Behörden und Verbände sprechen sich klar für einen einfachen, kostenfreien Zugang zu einer zeitgemäßen Basisversion und Veröffentlichung in der Eurocontrol Datenbank (EAD) aus.
Unsere Klagen vor den Verwaltungsgerichten Darmstadt (AZ: 6 K 1100/22.DA und 6 K 1443/23.DA) sowie Berlin (AZ: VG 2 K 111/23) sind weiterhin anhängig. Dank der breiten Unterstützung gehen wir gestärkt in die nächste Runde.
Hierfür sind wir erneut auf Ihre Unterstützung angewiesen, um die notwendigen Klage- und Anwaltskosten weiterhin zu finanzieren. Unsere Forderung bleibt bestehen: Die AIP und NfL müssen in einer Basisversion einfach und kostenfrei zugänglich sein. Während die DFS-Tochter Eisenschmidt gerne eine „Premium”-Variante mit zugehöriger App anbieten kann, sollte der grundlegende Zugang für alle Pilotinnen und Piloten einfach und kostenfrei sein. Bedauerlicherweise fehlt in der Basis-Version der AIP-VFR nach wie vor eine PDF-Downloadfunktion, und auch eine Veröffentlichung in der Eurocontrol EAD-Datenbank ist nicht erfolgt. Nachdem bereits die „Paywalls” vor Bundesanzeiger und Handelsregister gefallen sind, scheint es als ob sich DFS, Verkehrsministerium und Eisenschmidt lieber an einen Strohhalm klammern statt im Interesse der Flugsicherung und den Luftraumnutzern zu handeln.
Die DFS und das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) behaupten weiterhin, dass AIP und NfL keine hoheitlichen Informationen darstellen. Dies ist vergleichbar damit, Straßenschilder nur gegen Bezahlung zugänglich zu machen, wobei Verstöße dennoch bestraft würden. In fast allen Mitgliedsstaaten der EU sind AIP und NfL kostenfrei und einfach zugänglich, beispielsweise in den Niederlanden, in Frankreich, Dänemark, Bulgarien und Rumänien. In den Klageverfahren wird häufig auf das „Geschäftsgeheimnis” verwiesen, das von Behörden und staatseigenen Unternehmen genutzt wird, um Informationen und Verträge vor der Öffentlichkeit zu verbergen. Gesetze wie das IFG/UIG, die den Zugang zu solchen Informationen vorsehen, werden dabei ausgehebelt.
Dies ist inakzeptabel und rechtfertigt bereits an sich eine gerichtliche Überprüfung. Ein Rückblick auf das letzte Update im September 2023 zeigt, dass weder DFS, Verkehrs-Ministerium noch Eisenschmidt an einer schnellen Klärung interessiert sind. Ein in der Poststelle liegengebliebener Brief, der zu einer mehrwöchigen Verzögerung führte, erinnert so manchen Piloten an die Biberpost, mit der das Luftfahrt-Bundesamt seine Briefe verschickt, die erst Wochen später ankommen.
Noch ist die Kampagne gut finanziert, aber mit nun drei Klagen und den damit verbundenen Verfahren, die über die ersten Instanzen hinausgehen werden, benötigen wir weitere finanzielle Unterstützung, um Anwalts- und Gerichtskosten zu finanzieren. Auch suchen wir weiterhin Mitstreiter, die das Team „Freier Zugang zu AIP und NfL” unterstützen möchten. Inzwischen sind wir ein kleines, engagiertes Team, das sich mit viel Herzblut für diese wichtige Sache einsetzt. Wenn Sie die Kampagne finanziell oder mit Ihrer Zeit unterstützen wollen, unterstützen Sie unsere neue GoFundMe-Kampagne oder melden Sie sich gerne bei mir unter mail@theo-voss.de.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Engagement. Mit freundlichen Grüßen, Theo Voss.
Vorgeschichte und Flugverlauf Der Unfall ereignete sich beim Überflug des Alpenhauptkamms nach Sichtflugregeln bei kritischen Wetterbedingungen. Die Beschreibung von Vorgeschichte und Flugverlauf basiert auf einer GPS2-Aufzeichnung des Flugwegs, die einem Mikrochip des beim Unfall zerstörten Kollisionswarngeräts durch Spezialisten des BEA entnommen werden konnte.
Vorgeschichte Der Pilot beabsichtigte, von Dahlemer Binz (EDVK) in Deutschland nach Locarno (LSZL) zu fliegen, um das Wochenende mit seiner Partnerin im Tessin zu verbringen. Diese reiste bereits am Freitag per Auto ins Tessin. Am Samstag verschob der Pilot den Flug aufgrund von schlechtem Flugwetter auf den Sonntag. Am Sonntag flog er zunächst nach Donaueschingen-Villingen (EDTD), um dort Zollformalitäten zu erledigen.
Flugverlauf Am Sonntag, dem 18. Juli 2021, startete der Pilot um 15:33 Uhr mit dem als D-EMPE eingetragenen Motorflugzeug Mooney M20J vom Flugplatz Donaueschingen-Villingen. Er stieg auf eine Reiseflughöhe von 3500 ft AMSL4 und flog zum Ultrakurzwellen-Drehfunkfeuer (VHF omnidirectional radio beacon – VOR) ZUE. Kurz vor dem Überflug des Zürichsees leitete er einen Steigflug ein. Die Ortschaft Brunnen (SZ) am Vierwaldstättersee überflog der Pilot auf einer Höhe von 5700 ft AMSL unterhalb einer kompakten Wolkendecke. Die Ortschaft Amsteg (UR) überflog er auf 7000 ft AMSL (Punkt, den Golfplatz bei Andermatt auf 8600 ft AMSL und mit einer Geschwindigkeit von 160 kt über Grund.
Der Pilot flog nun südwärts in Richtung des Gotthardpasses. Die empfohlene Mindestflughöhe zum Überflug des Passes war in der ICAO-Luftfahrtkarte der Schweiz mit 8200 ft AMSL angegeben. Kurz danach drehte er auf einer Höhe von 9200 ft AMSL nach links ins Guspistal ein und folgte steigend der rechten Talseite in Richtung des Pizzo Centrale. Es folgte eine Rechtskurve nach Süden, wobei die maximale Flughöhe von 9300 ft AMSL erreicht wurde. Kurz darauf ging das Flugzeug unvermittelt in einen starken Sinkflug mit Sinkraten bis zu 3000 ft/min über und kollidierte um 16:16 Uhr auf 8900 ft AMSL, knapp unterhalb der Krete des Gloggentürmli, mit dem Gelände. Der Pilot kam dabei ums Leben und das Flugzeug wurde zerstört. Der Notsender (Emergency Locator Beacon – ELT) des Flugzeuges wurde beim Aufprall ausgelöst. Die anhand der Signale des Notsenders bestimmte Position des Wracks lag in einer benachbarten Geländekammer, was das Auffinden des Wracks durch die Einsatzkräfte verzögerte (vgl. Sicherheitshinweis am Ende des Berichts).
Abbildung 1: GPS-Aufzeichnung des Flugwegs über das VOR ZUE (1), mit einer Steigflugphase eingeleitet kurz vor Erreichen des Zürichsees (2), über die Ortschaften Brunnen (3) und Amsteg (4), den Golfplatz bei Andermatt (5) und Einflug ins Guspistal (6) bis zur Unfallstelle (Fundort des Wracks, 7) westlich des Pizzo Centrale, dargestellt auf der Luftfahrtkarte der Schweiz (links) und als Ausschnitt auf der topografischen Landeskarte der Schweiz (Quelle der Basiskarten: Bundesamt für Landestopografie). Die anhand der Signale des Notsenders bestimmte, vermutete Position des Wracks lag in einer benachbarten Geländekammer (8).
Angaben zum Piloten Der Pilot hatte seine fliegerische Ausbildung auf dem Flugplatz Wangen-Lachen (LSPV) am Zürichsee absolviert und war mit dem Fliegen im Gebirge vertraut. Als Eigner und Halter der D-EMPE war er auch mit dem Flugzeug vertraut, das er regelmässig für berufliche und private Reisen einsetzte. Eine Obduktion des Piloten ergab weder Hinweise auf gesundheitliche Beeinträchtigungen noch auf körperfremde Substanzen, welche die Flugfähigkeit hätten beeinflussen können.
Allgemeine Wetterlage Ein Höhentief mit Kern über Apulien führte oberhalb von etwa 1000 m/M Luft aus Nordosten in den Alpenraum. Im Bodendruckfeld weitete sich ein Hoch von den Britischen Inseln nach Mitteleuropa aus, wobei über dem Alpenkamm noch eine Luftmassengrenze lag. Entlang der Alpennordseite herrschte Wind aus Nordost, der besonders in der ersten Tageshälfte feuchte Luft in die Voralpen und die nördlichen Alpentäler führte. Trotz erkennbarem Zustrom von etwas trockener Luft oberhalb von rund 1500 m/M7 blieb die Bewölkung am Alpennordhang kompakt.
Wetter entlang der Flugstrecke Über Donaueschingen war die Bewölkung aufgelockert und bestand aus Schönwetterquellwolken. Mit Annäherung an das höhere Mittelland und die Voralpen wurde die Bewölkung kompakter, mit einer Untergrenze um 1800 m/M und teils tieferen Quellwolken mit Basis auf etwa 1400 m/M. Ab etwa Schwyz bis zur Unfallstelle dürfte die Bewölkung oberhalb von 2000 m/M nur wenige Lücken aufgewiesen haben. Die Obergrenze lag grossflächig um 3500 m/M, mit lokal auch höher reichender Bewölkung. Im Raum Andermatt blieb die Bewölkung in Gipfellagen über Mittag aufgelockert, nahm aber im Verlauf des Nachmittags wieder zu. Um 16 Uhr fiel Regen. Etwa 5 km südlich der Unfallstelle dürfte die Bewölkung im Lee des Gebirgskamms wieder aufgelockert gewesen sein.
Wetter zum Zeitpunkt und am Ort des Unfalls
Wetter/Wolken Regen aus dichter Bewölkung mit einer Untergrenze um 2000 m/M.10 Lokal höhere Basis bis 2500 m/M und Lücken mit diffusem Licht können nicht ausgeschlossen werden.
Sicht Möglicherweise Bodensicht, aber höchstens minimale horizontale Sicht in nicht auszuschliessenden Wolkenlücken, wo gegen Süden hin hellere Stellen denkbar sind. Kaum VMC.
Gefahren: «Alpenübergänge vor allem von der Gotthardregion ostwärts noch häufig in Wolken. Im Westen und besonders in der Genferseeregion teils mässige Bisenturbulenz unterhalb 8000 ft AMSL. Über den Alpen und der Alpensüdseite mit mässigem Nordwind Turbulenzen unterhalb 14 000 ft AMSL. Am Nachmittag im Süden und im Wallis Temperaturmaxima teils über 30 Grad – Dichtehöhe beachten.»
Wetterbeobachtungen Die kurz nach dem Unfall gestarteten Rettungshelikopter der Einsatzbasen Erstfeld (UR) und Locarno (TI) mussten ihre Anflüge auf die Unfallstelle aufgrund der kritischen Wetterbedingungen im Raum Göschenen bzw. Airolo abbrechen. Der zusätzlich ausgerückte SAR20-Helikopter konnte die Unfallstelle nur auf grosser Höhe über einer Wolkenschicht und ohne Sichtkontakt zum Boden überfliegen.
Suche und Rettung Das Flugzeug verfügte über einen 406-MHz-Notsender, der durch den Aufprall aktiviert wurde. Dessen Signale wurden bereits am 18 Juli 2021 um 16:17 Uhr empfangen, enthielten jedoch keine Positionsdaten. Die Version des eingebauten ELT verfügte nicht über eine integrierte GPS-Datenquelle und war nicht mit einem externen GPS-Empfänger verbunden. Das COSPAS-SARSAT-Satellitensystem konnte aufgrund der ELT-Funksignale mittels Peilungen eine ungefähre Position berechnen, allerdings mit einer systembedingten Ungenauigkeit von bis zu 8 NM. Positionspeilungen durch Helikopter waren zudem durch das kritische Flugwetter eingeschränkt. Das Wrack konnte deshalb erst nach Mitternacht geortet werden.
Menschliche und betriebliche Aspekte
Flugvorbereitung Bereits vor Antritt des Fluges war erkennbar, dass der Flug über die Alpen infolge der kritischen Wetterbedingungen an den Alpenübergängen mit Schwierigkeiten verbunden sein würde. Der Entscheid zum Antritt des Fluges ist dennoch nachvollziehbar, da die Prognosen eine Wetterverbesserung nicht ausschlossen und dem Piloten mit Wangen-Lachen (LSPV) zudem ein bestens vertrauter Ausweichflugplatz offenstand.
Flugdurchführung Der Flug verlief bis zum Vorbeiflug am Flugplatz Wangen-Lachen erwartungsgemäss. Der nachfolgende Steigflug, der das Flugzeug bis zum Gotthardpass auf die empfohlene Mindestflughöhe von 8200 ft AMSL bringen sollte, wurde hingegen durch die nun kompakter werdende Bewölkung behindert. Der Pilot verblieb unter den Wolken und erreichte den Vierwaldstättersee auf einer Höhe von 5700 ft AMSL. Von hier aus war eine Umkehr möglich. Während des Weiterfluges in Richtung Andermatt setzte der Pilot den Steigflug fort und stieg über die Wolkenbasis. Die vorliegenden Wetter-Information legen nahe, dass dabei nicht jederzeit ausreichender Sichtkontakt zu den umgebenden Bergflanken und ausreichend überblickbarer Raum für eine Umkehrkurve bestand. Der Entscheid, den Flug unter diesen Umständen fortzusetzen, war ursächlich für die Entstehung des nachfolgenden Unfalls. Möglicherweise trug eine Fokussierung auf das Erreichen des Zielflugplatzes zu diesem Entscheid bei. Über Andermatt auf 8600 ft AMSL angelangt, wo eine kompakte Wolkenschicht mit einer Basis auf rund 6600 ft AMSL lag, befand sich der Pilot zweifellos in einer äusserst schwierigen Lage, aber auch nahe von problemlosen Sichtverhältnissen auf der Alpensüdseite. Er setzte den Anflug auf den Gotthardpass fort, wich aber kurz darauf ins Guspistal aus. Dies kann dadurch erklärt werden, dass ihm die Sichtverhältnisse dort als vorteilhafter erschienen. Das Ausweichen ins Guspistal stellte einen Einflug in eine ungeeignete Geländekammer dar. Ob aus dieser ein Überflug auf die Alpensüdseite oder eine Umkehrkurve möglich sein würden, war nicht absehbar. Der Pilot setzte den Steigflug weiter fort. Die vorgefundene Stellung der Höhenruder-Trimmung legt nahe, dass er diesen Steigflug durch manuelle Steuereingaben bei eingeschaltetem Autopiloten herbeiführte. In der letzten Rechtskurve hin zur Krete des Gloggentürmli muss der Pilot von einer automatischen Abschaltung des Autopiloten überrascht worden sein. Diese war eine Folge der nunmehr bis zum Anschlag auf «Nase nach unten» verstellten Höhenrudertrimmung und initiierte den Übergang in einen steilen Sinkflug. Unter den gegebenen Umständen konnte der Pilot die Kollision mit dem Gelände nicht mehr verhindern.
Ursache: Der Unfall, bei dem das Flugzeug beim Überflug des Alpenhauptkamms mit dem Gelände kollidierte, ist auf die Fortsetzung eines Sichtflugs bei ungenügenden Wetterbedingungen zurückzuführen.
Sicherheitsdefizit 406-MHz-Notsender sind in der Lage zur Übermittlung ihrer Position, sofern sie mit einer integrierten GPS-Datenquelle ausgerüstet oder mit einem externen GPS-Empfänger verbunden sind und die ELT mit dem Protokoll für die vollständige Übermittlung der GPS-Daten programmiert sind. Einige Installationen von Notsendern weisen diese Fähigkeit nicht auf, was die Zeit bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte an der Unfallstelle stark verlängern kann. Beispielsweise verfügte ein am 18. Juli 2021 nahe des Gotthardpasses verunfalltes Motorflugzeug zwar über einen 406-MHz-Notsender, dessen Signale bereits eine Minute nach dem Unfall kurz nach 16 Uhr empfangen wurden. Da der Notsender jedoch keine Position übermittelte, konnte das Flugzeug erst nach Mitternacht und mit erheblichem Aufwand lokalisiert werden. Eine Nachrüstung ist mit geringem Aufwand verbunden.
Sicherheitshinweis Nr. 58 Zielgruppe: Eigentümer und Halter von Luftfahrzeugen 406-MHz-Notsender sollten auf die Fähigkeit zur Übermittlung von Positionsdaten sowie auf ihre korrekte Programmierung hin überprüft und gegebenenfalls modifiziert werden. Quelle/vollständiger Bericht: ‚SUST, Schweierische Sicherheitsuntersuchungsstelle‚.
Ereignisse und Flugverlauf Nach Zeugenangaben hatte der Pilot die Cessna F 172 M ab dem 22.12.2020 für zehn Tage über das elektronische Buchungstool eines Luftsportvereins gechartert. Geplant war zunächst ein Flug von Landshut nach Bayreuth. Von dort aus sollten zwischen den Weihnachtsfeiertagen weitere Flüge durchgeführt werden. Nach Aussage der Flugleiterin des Flugplatzes Bayreuth hatte der Pilot am Unfalltag gegen 15:00 Uhr angerufen. Er habe nachgefragt wie lange der Flugplatz Bayreuth an diesem Tag geöffnet sei. Die Flugleiterin teilte ihm mit, dass der Flugplatz bis 30 Minuten nach Sonnenuntergang geöffnet sei. Sie fragte ihn, wann er denn starten wolle, der Pilot antwortete, dass er noch an den Flugplatz Landshut fahren müsse. Als er erfuhr, dass der Flugplatz Bayreuth zwischen dem 24.12.2020 und Anfang Januar geschlossen sein werde, war diese Alternative für ihn nicht mehr interessant. Der Flugplatzbetreiber des Flugplatzes Kulmbach gab an, dass der Pilot am Flugplatz anrief, um sich nach dem diensthabenden Flugleiter und den Wetterbedingungen für den geplanten Flug zu erkundigen. Am Telefon wurde ein Mitarbeiter einer ansässigen Firma erreicht. Dieser teilte dem Piloten mit, dass kein Flugleiter am Flugplatz wäre und er kein Flugleiter und auch kein Pilot sei. Er habe dem Piloten weiter mitgeteilt, dass er sich aufgrund der aufliegenden Wolken nicht vorstellen könne, dass man an diesem Nachmittag Kulmbach anfliegen könne. Er gab dem Piloten die Kontaktdaten des Flugplatz-Betreibers, um dort einen Flugleiter für den geplanten Flug anzufragen. Nach Angaben des Flugplatzbetreibers gingen auf den veröffentlichten Telefonnummern für eine PPR-Erlaubnis (Prior Permission Required) keine diesbezüglichen Anrufe ein.
Der Flugleiter am Startflugplatz Landshut gab an, dass der Pilot am Unfalltag zum ersten Mal in Landshut am Flugplatz gewesen war und sich nach dem Abstellort der Cessna erkundigt hat. Der Pilot habe einen hastigen Eindruck auf ihn gemacht. Der Pilot gab als Flugziel Kulmbach an. Auf Nachfrage des Flugleiters „was er denn vorhabe“, gab der Pilot an: „Ich flieg jetzt noch rüber nach Kulmbach, bin […] angemeldet“. Er teilte dem Piloten mit: „[…] in Landshut haben wir in 20 Minuten Sunset.“ Der Flugleiter sagte ihm er solle für den Start zur Piste 25 rollen, stattdessen rollte er das Flugzeug zur Piste 07. Der Abflug auf der Piste 07 in Landshut erfolgte um 16:04 Uhr. Zeugen beobachteten zuvor, wie der Pilot ohne einen Außencheck zu absolvieren in die Cessna stieg und nach einem etwa einminütigen Warmlauf losrollte. Die von dem Flugsicherungs-Unternehmen aufgezeichneten Radar- und die Flugwegdaten des im Flugzeug eingebauten FLARM-Gerätes, TRX-2000, zeigten einen Flugverlauf von Landshut in nordnordwestliche Richtung. Ein Zeuge gab an, das tieffliegende Flugzeug im Bereich von Pegnitz gesehen zu haben. Die Wolkenuntergrenze dort schätzte er auf 600 bis 800 ft über Grund. Aus den Aufzeichnungen des FLARM-Gerätes ging hervor, dass das Flugzeug in der Nähe des Ortes Ohrenbach gegen 16:50 Uhr eine Richtungs-Änderung nach links zum südwestlich gelegenen Ort Michelfeld ausführte. Dort kurvte es dann in nordwestliche Richtung nach Pegnitz. Am südlichen Rand der Stadt Pegnitz erfolgte ein Kurswechsel nach Nordosten in Richtung des Flugplatzes Pegnitz-Zipser Berg. Um 16:53 Uhr, etwa 500 m südwestlich des Flugplatzes, ging das Luftfahrzeug in eine Linkskurve über. Nach einer Kurve von etwa 270°, begann das Flugzeug nach rechts in südwestliche Richtung zu kurven und flog weiter zum Waldgebiet Veldensteiner Forst. Über dem Waldgebiet drehte das Flugzeug in nördliche Richtung und folgte der Autobahn A9. Im Bereich der Ortschaft Neudorf erfolgte um 16:57 Uhr ein Sinkflug entlang der Autobahn. Im Bereich des Berges Kleiner Kulm erfolgte eine Richtungsänderung nach Westen und danach prallte das Flugzeug auf den Boden. Die Aufzeichnungen des FLARM-Gerätes endeten um 16:59 Uhr im Bereich der Unfallstelle.
Wetterlage Am 23.12.2020 bestimmten ein Tiefdruckgebiet mit Kern über dem westlichen Ärmelkanal und sein Frontensystem das Wetter über Mitteleuropa. Dabei lag die Warmfront über Norddeutschland und südlich davon wurde mit west- bis südwestlicher Strömung sehr feuchte Warmluft in mehreren Schüben in die Mitte und den Süden Deutschlands geführt, bevor sich am Abend langsam die Kaltfront von Westen näherte. […]
Signifikante Wettererscheinungen An den Wetterstationen, deren Meldungen über Wettererscheinungen in den Karten der Anlage2 eingetragen sind, wurde am 23.12.2020 zwischen 15.00 und 16.00 UTC im Bereich der Flugstrecke verbreitet leichter Regen und/oder Sprühregen beobachtet. Einzige Ausnahme war die Station Hohenfels – sie meldete um 16.00 UTC mäßigen Regen. Darüber hinaus zeigen weitere Karten, die sich in der Anlage befinden, Messungen des Niederschlagsradars im Bereich der Strecke Landshut-Pegnitz. In diesen Karten wird der Niederschlag flächenmäßig dargestellt und verdeutlicht daher besser als punktuelle Meldungen die Niederschlagsverteilung im maßgeblichen Gebiet. Die Niederschlagsradarbilder haben eine räumliche Auflösung von 1 km. Die zeitliche Auflösung der abgebildeten Karten beträgt 15 Minuten. In der 15.00 UTC-Karte wurde entlang der Flugstrecke überwiegend leichter Niederschlag detektiert. Das gilt auch eine Viertelstunde später für weite Teile der Strecke. Allerdings wurde zu dieser Zeit das Unfallgebiet von mäßigen Niederschlägen erfasst, die sich im weiteren Verlauf von Westen her bis 15.45 UTC3 auf nahezu die gesamte Flugstrecke ausweiteten. Schließlich zeigt die 16.00 UTC-Karte ein ausgedehntes Niederschlagsgebiet im Bereich der Strecke Landshut-Pegnitz, wo verbreitet mäßiger Niederschlag gemessen wurde. Lediglich das unmittelbare Startgebiet westlich der Stadt Landshut war gegen Ende des betrachteten Zeitraumes niederschlagsfrei.
Fazit Die aktuelle GAFOR-Vorhersage4, die vor dem Start der Maschine […] am 23.12.2020 um 15.04 UTC in Landshut für die Flugvorbereitung vorlag, war von 15.00 bis 21.00 UTC gültig […] Sie prognostizierte für den Zeitraum 15.00 bis 17.00 UTC und das Startgebiet bis hin zur Donau Oskar-Bedingungen. Im weiteren Verlauf der Strecke Landshut-Kulmbach sollten bis etwa in den Raum Amberg die Sichtverhältnisse bei Oskar bleiben und die Bewölkung auf Delta-Bedingungen zurückgehen. Für den letzten Teil der Flugstrecke wurden X-Ray-Bedingungen erwartet. Gemäß dem Wetterteil des GAFOR musste auf der gesamten Strecke verbreitet mit Regen, häufig mit Sprühregen vermischt, gerechnet werden. Im Vorfeld des Fluges wurden keine Warnungen für die Flugstrecke Landshut-Kulmbach veröffentlicht.
Bei den Sicht/Ceiling-Bedingungen stimmten die GAFOR-Vorhersage und die Beobachtungen an den zur Verfügung stehenden Wetterstationen nur für die GAFOR.Gebiet 73 und 74 – also dem ersten Streckenteil bis zum Donautal – sehr gut überein. Die dort prognostizierten und tatsächlich eingetroffenen Bedingungen lagen bei Oskar bzw. Oskar oder Charly. Diese guten Sichtflugbedingungen setzten sich im Bereich der vorliegenden Wetterstationen – entgegen den Vorhersagen – auch in den weiteren GAFOR-Gebieten 63, 75 und 57, durch die die Strecke Landshut-Kulmbach führte, fort. Die tatsächlich beobachteten bzw. gemessenen Wettererscheinungen entsprachen wiederum gut dem in der GAFOR-Vorhersage erwarteten signifikanten Wettergeschehen.
Zusammenfassend hat das Wettergeschehen am 23.12.2020 zwischen 15 und 16 UTC bezüglich Sicht-, Bewölkungs- und Temperaturverhältnisse sowie dem signifikanten Wettergeschehen den Flug des Luftfahrzeuges mit der Kennung […] dahingehend beeinflusst, dass die in tieferen Lagen guten Sichtflugbedingungen bei überwiegend leichten Niederschlägen in den Höhenlagen der Fränkischen Alb durch mäßigen Regen und/oder Sprühregen wahrscheinlich auf Delta-Bedingungen – möglicherweise auch darunter – reduziert wurden.
Der Pilot war nach Angaben des DWD im Besitz einer Kundenkennung für das Pilotenbriefingportal pc met Internet Service. Mit seiner Kennung wurden am 23.12.2020 keine Wetterdaten abgerufen, eine individuelle Flugwetterberatung erfolgte ebenfalls nicht.
Entscheidungsfindung Im FAA Risk Management Handbook10 wird der Prozess der Entscheidungsfindung beschrieben. Eine einzelne Entscheidung eines Piloten oder ein einzelnes Ereignis führen nicht zu einem Unfall. Eine Verkettung von Entscheidungen und Ereignissen können zu fehlerhaften Reaktionen führen, die möglicherweise in einem Flugunfall enden. In den Veröffentlichungen der Luftfahrt wird die „Get-There-Itis“ oder auch das „The-Get-Home-Itis Syndrome“ beschrieben. Die englische Bezeichnung „Get-There-Itis“ steht für eine unter Piloten verbreitete Tendenz die die „Sicht trübt“ und das Urteilsvermögen beeinträchtigt, da sie eine Fixierung auf das ursprüngliche Ziel oder den ursprünglichen Bestimmungsort in Verbindung mit einer völligen Missachtung jeglicher Handlungsalternativen bewirkt.
Beim Start in Landshut war bereits absehbar, dass während des Fluges Dunkelheit einsetzen würde. Der Pilot konnte unter den herrschenden Bedingungen sein Ziel nicht bei Tageslicht erreichen. Die Landung auf dem Flugplatz Kulmbach hätte in der Nacht stattgefunden. Es gab keinen Hinweis auf eine durch den Piloten in Anspruch genommene meteorologische Flugwetterberatung. Der Flug fand in der Endphase unter Sichteinschränkungen durch die einsetzende Dunkelheit und den Niederschlag statt. Es ist durchaus wahrscheinlich, dass im Bereich der Unfallstelle am Berg Kleiner Kulm die Bewölkung auflag und zu einem Sichtverlust führte.
Human Factors Der Pilot führte den Flug unter erheblicher Zeitnot und Erfolgsdruck durch. Am Zielflugplatz Kulmbach wurde er von seiner Lebensgefährtin erwartet. Sein ursprüngliches Vorhaben bereits am Vortag zu fliegen, konnte er wegen schlechter Wetterbedingungen nicht durchführen. Sein Alternativflugziel Bayreuth konnte er über die anstehenden Feiertage nicht nutzen. Somit stand ihm nur der Flugplatz Kulmbach zur Verfügung. Der Abstellort der Cessna am Flugplatz Landshut war ihm nicht bekannt, sodass er mit der Suche nach der Cessna weitere Zeit verlor. Das kurze Warmlaufen der Cessna ohne Vorflugkontrolle und die Missinterpretation der Startinformation belegen, dass sich der Pilot erheblich unter Stress befand. Dem Piloten hätte bereits vor dem Abflug in Landshut bewusst sein müssen, dass sein Zielflugplatz Kulmbach bei Tag nicht mehr zu erreichen war. Die einsetzende Dämmerung und der Niederschlag führten vermutlich im Bereich Pegnitz zu der Entscheidung, den Flugplatz Pegnitz-Zister Berg anzufliegen. Durch die geringe Flughöhe und die Sichtbeeinträchtigungen fand er den Flugplatz nicht. Der Flug zum Flugplatz Kulmbach wurde nach einer Suchschleife entlang der Autobahn A9 fortgesetzt. Sehr wahrscheinlich wollte der Pilot im Bereich des Berges Kleiner Kulm der tief- oder aufliegenden Bewölkung ausweichen. Die nicht gesetzten Landeklappen deuten darauf hin, dass eine Not- bzw. Sicherheitslandung nicht geplant war. Wahrscheinlich flog der Pilot mit kurzzeitigem Sichtverlust in das ansteigende Gelände ein.
Die mangelhafte Flugvorbereitung und der Flugverlauf sind ein deutliches Indiz für das „The-Get-Home-Itis“-Syndrome. Der Wille den Zielflugplatz trotz der einsetzenden Nacht und schlechten Wetterbedingungen anzufliegen, haben den Piloten in eine alternativlose Situation geführt, aus der er nicht mehr herauskam. Der Einflug in das Gelände war somit nicht vermeidbar. Die geringe fliegerische Erfahrung als Pilot und die vorherrschenden marginalen Wetterbedingungen hätten zum Abbruch des Fluges oder besser zu einem erneuten Aufschub auf den nächsten Tag führen müssen. Quelle/vollständiger Bericht: ‚BFU, Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung‚.
In der Umgebung vieler deutscher Verkehrsflughäfen und einiger Regionalflughäfen gelten VFR-restriktive Lufträume der Kategorie C und D (nicht CTR) sowie die Transponder Mandatory Zones (TMZ). Um den in Deutschland sehr stark ausgeprägten Streckensegelflug weiterhin gewährleisten zu können, wurden in vielen solcher Lufträume überörtliche Segelflugregelungen eingerichtet und per Nachrichten für Luftfahrer (NfL) sowie in einer gesonderten, speziell auf den Segelflugbetrieb ausgerichteten Version der ICAOKarte 1:500.000, ‚Ausgabe Segelflug‘, bekannt gegeben.
Mit der ergänzenden Veröffentlichung im Internet werden alle in Deutschland existierenden überörtlichen Segelflugregelungen zusammengefasst und sind einfach und in übersichtlicher Form für Segelflugpiloten, Lotsen und allen anderen interessierten Personen zugänglich.
Segelflugregelungen
In den unten aufgeführten Lufträumen sind überörtliche Segelflugregelungen festgelegt worden, über die jeweils mit einer Karte und einem Text informiert wird.
Der Fachausschuss Motorflug/UL des BWLV bietet am 18. und 19. Mai 2023 (Donnerstag, Christi Himmelfahrt, und Freitag) mit Unterstützung der militärischen Flugsicherung Niederstetten und FIS/DFS wieder sein traditionelles Flugsicherheits-Seminar „Rettung aus Schlechtwetter“ an.
Theorie 18.05.2023: Anflug in Niederstetten (ETHN) bis 11.30 Uhr Ortszeit Beginn des Unterrichts: 12 Uhr (Ende ca. 21.15 Uhr)
Praxis 19.05.2023: Simulierter IFR-Anflug unter Radarführung unter Aufsicht des begleitenden Fluglehrers. Hinweis zur Anmeldung (mögliche Funktionen an Bord während der praktischen Veranstaltung):
Es bestehen zwei Möglichkeiten der Teilnahme.
Bewerber: Sie besitzen eine gültige Fluglizenz und möchten unter Aufsicht eines Fluglehrers FI(A) einen simulierten IFR-Flug unter Radarführung absolvieren (dual-Zeit).
FI(A): Sie besitzen eine gültige Lehrberechtigung FI(A) und sind in dieser Funktion an Bord tätig (PIC-Zeit).
Anmeldeschluss: 12. Mai 2023
Weitere Informationen: Teilnehmer: Alle Motorflieger/Mose/UL (möglichst mit Fluglehrer). Falls Fluglehrer fehlen, können diese gestellt werden. (Flugschüler nur mit begleitendem Fluglehrer oder mit Einverständniserklärung des Ausbildungsleiters, siehe Anmeldeformular). Aus Kapazitätsgründen (Radar) ist der praktische Teil auf 20 Luftfahrzeuge beschränkt. Interessant ist dieses Seminar auch für Refresher oder Weiterschulungen. In den Folgetagen nach der Veranstaltung wird eine Teilnahmebestätigung per E-Mail übermittelt.
Seit 23. März 2023 gibt es eine Änderung bei den Verfahren in TMZs mit Hörbereitschaft. Diese Änderung gilt für die Flieger, die schon auf der FIS-Frequenz sind. Hier gibt es deutschlandweit nur noch ein Standardverfahren – Wechsel auf den TMZ-Code und Hörbereitschaft auf der veröffentlichten Radarfrequenz.
Wie bekannt, besteht während des Durchflugs durch eine TMZ für den Piloten die Verpflichtung, den auf der ICAO-Karte veröffentlichten Transponder-Code zu schalten und auf der dazugehörigen, ebenfalls auf der ICAO-Karte veröffentlichten Frequenz Hörbereitschaft zu halten.
Wenn der Pilot vor Einflug in eine TMZ in Kontakt mit dem Fluginformationsdienst (FIS) ist, gilt die Verpflichtung, sich bei FIS abzumelden, bevor auf die für die TMZ festgelegte Frequenz gewechselt wird.
Abweichend von dieser Regelung gab es für die TMZ-Gebiete im Bereich der FIR Langen und FIR-Bremen auch die Möglichkeit, auf Anfrage und nach Bestätigung auf der Frequenz des Fluginformationsdienstes zu verbleiben und den von FIS zugewiesenen Transponder-Code beizubehalten. Diese abweichende Regelung wurde nun aufgehoben.
Damit gilt dann für alle TMZ-Gebiete in Deutschland (Ausnahme TMZ Egelsbach, da diese zusätzlich auch als Gebiet mit Funkkommunikationspflicht / RMZ ausgewiesen ist) eine einheitliche Regelung:
Mit Durchflug durch eine TMZ ist der Pilot verpflichtet, (unaufgefordert) den veröffentlichten Transponder-Code für die entsprechende TMZ zu schalten und Hörbereitschaft auf der dazugehörigen Frequenz zu halten.
Besteht vor Einflug in eine TMZ Sprechfunkkontakt mit FIS, so hat der Pilot bei FIS das Verlassen der FIS-Frequenz zu melden. Erst danach wird auf die für die TMZ veröffentlichte Frequenz geschaltet und der entsprechende Transponder-Code eingestellt. Quelle: ‚AOPA Germany‚.
Unermüdlich ziehen sie ihre Bahnen am Himmel, immer unterwegs von einem Ziel zum nächsten. Doch was passiert eigentlich mit den Flugzeugen in der Nacht? Wir verraten euch, wo und wie die Maschinen „übernachten“. Während weltweit fast alle bedeutenden Flughäfen auch in der Nacht angeflogen werden können, ist der Flugbetrieb hierzulande nachts stark eingeschränkt. Es gibt zwar kein einheitliches Nachtflugverbot, dennoch müssen Maschinen, die am späten Abend auf deutschem Boden landen, mit ihrem Weiterflug oft bis zum nächsten Morgen warten.
Die Nachtflugverbote regelt jeder Flughafen anders – zwischen 0 und 5 Uhr ist aber auf den meisten deutschen Flughäfen Ruhe. Ausnahmen gibt es für Post-, Regierungs- und Rettungsflüge. Doch wo parken die Flugzeuge, die sich nicht gerade auf der Reise um die Welt befinden? Wir haben nachgefragt.
Vom Overnight-Stellplatz auf die Startbahn „Flugzeuge, die das Nachtflugverbot in Schönefeld verbringen, übernachten auf sogenannten Overnight-Stellplätzen“, sagt Jan-Peter Haack, Pressesprecher des Flughafens Berlin-Brandenburg. Von den Parkpositionen geht es für sie dann ab 5 Uhr morgens entweder direkt zur Startbahn oder mit einem Umweg über den Terminal zu ihrem ersten Flug des Tages.
„Theoretisch kann es vorkommen, dass alle Overnight-Stellplätze ausgebucht sind“, so Haack. In die Verlegenheit sei man am BER aber bisher nicht gekommen, was unter anderem auch daran liege, dass die Flotte weltweit noch nicht wieder auf dem Niveau von vor Corona im Jahr 2019 sei. „Aber selbst wenn, hätten wir genug Platz“, meint Haack. Schließlich sei extra eine eigene Vorfeldfläche für geparkte Maschinen gebaut worden.
Auch in München wird im Normalfall kein Flugzeug während des Flugverbots abgewiesen – mehr als 200 Parkplätze stehen den Airlines hier zur Verfügung. „Ausgebucht sind sie im Regelbetrieb nicht – eine Ausnahme gab es, als aufgrund der Corona-Pandemie nahezu kein Flugverkehr sattfinden konnte“, so Florian Steuer, Pressesprecher am Münchner Flughafen. Da wurden einige Flugzeuge kurzerhand auf Sonderabstellflächen des Flughafens geparkt.
Sonderrechte für Flugzeuge am Heimatflughafen „Mit den Start- und Landerechten werden auch die entsprechenden Parkpositionen beantragt – für den Fall, dass die Umlaufzeiten länger sind und die Flugzeuge nicht wieder direkt zurückfliegen“, erklärt Jörg Waber von der Lufthansa. Generell werde darauf geachtet, dass die Bodenzeiten der Maschinen möglichst kurz sind. Denn ein Flugzeug, das nicht in der Luft ist, verursacht Kosten. Vorteil für Maschinen, die sich über Nacht an ihrem Heimatflughafen befinden: Sie können die Zeit für Wartungsarbeiten im Hangar nutzen.
Die Sicherheitsvorkehrungen am Rollfeld sind während der Nachtzeiten übrigens genauso hoch wie tagsüber. „Es kommt keiner ohne Ausweis und Sicherheitskontrolle auf das Gelände“, versichert Haack. Nur für autorisierte Personen ist der Sicherheitsbereich überhaupt zugänglich, ergänzt Steuer aus München. Zwar seien größere Passagierflugzeuge nicht mit einem Türschloss gesichert, einfach hinein komme man trotzdem nicht. „An den abgestellten Flugzeugen steht keine Treppe. Man kommt gar nicht an die Tür ran“, verrät Haack. Quelle: ‚Maren Tinz in Reisereporter.de‚. Bild: ‚Flugplatz Hodenhagen‚.