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Absturz am Chistehorn durch Strömungs-Abriss

Am 23. August 2024 verunglückte im Wallis ein Segelflugzeug des Typs Arcus M (Kennzeichen OE-9485). Die Maschine prallte bei Niedergesteln, rund einen Kilometer südöstlich des Chistehorns, in steilem Winkel auf den Boden. Beide Piloten – ein 46- und ein 72-jähriger Schweizer – kamen dabei ums Leben.

Geplanter Wandersegelflug
Der Flug startete um 13:28 Uhr auf dem Flugplatz Birrfeld (AG). Geplant war ein zweitägiger Wandersegelflug über die Alpen bis nach Grenoble (F) und zurück nach Langenthal. Bereits kurz nach dem Start nutzten die Piloten mehrfach den Motor, um Höhe zu gewinnen. Viermal lief der Antrieb insgesamt, zuletzt bis auf fast 3’000 Meter. Danach folgte ein längerer Gleitflug entlang der Südhänge des Rhonetals. Der Arcus M erreichte das Gebiet beim Chistehorn um etwa 15:40 Uhr. Dort versuchten die Piloten während rund zwölf Minuten im Hangflug Höhe zu halten oder zu gewinnen.

Der Unfallhergang
Bei einer weiteren Rechtskurve gegen 15:53 Uhr sank die Geschwindigkeit deutlich ab. Das Flugzeug geriet in einen Strömungsabriss – der kritische Anstellwinkel wurde überschritten. Die Maschine kippte nach rechts weg, ging in eine Steilspirale über und schlug nahezu senkrecht mit der Rumpfnase voraus auf dem Boden auf. Ein Augenzeuge auf der gegenüberliegenden Talseite beobachtete, wie das Flugzeug „in einer Rolle fast senkrecht nach unten stürzte“. Der automatische Notsender wurde beim Aufprall ausgelöst, ein Brand entstand nicht. Beide Piloten erlitten tödliche Verletzungen.

Die Piloten

  • Pilot A (vorne, Jg. 1978): Rund 1’380 Flugstunden auf Segel- und Motorsegelflugzeugen, früher Wettbewerbsflieger. In den letzten fünf Jahren aber nur rund 120 Stunden – vergleichsweise wenig. Auf der Arcus M absolvierte er insgesamt nur drei Flüge mit 6:10 Stunden.
  • Pilot B (hinten, Jg. 1952): 441 Segelflugstunden seit 2017, davon 46 Stunden auf Arcus M, überwiegend in Namibia. Erfahrung im alpinen Hangflug hatte er wenig. Ob die beiden Piloten eine klare Rollenverteilung im Cockpit vereinbart hatten, konnte die Untersuchung nicht klären.

Technik und Rahmenbedingungen
Das Flugzeug war technisch einwandfrei, die letzte Wartung im März 2024 durchgeführt. Masse und Schwerpunkt lagen innerhalb der zulässigen Grenzen, vermutlich im mittleren bis hinteren Bereich. Das Wetter bot typische Sommerbedingungen: Blauthermik mit vereinzelten kleinen Cumuli, Sichtweiten bis 40 km, leichter Westwind. Eine sichere Landung wäre jederzeit am nahegelegenen Flugplatz Raron möglich gewesen.

Analyse der SUST
Die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) stellt fest:

  • Der Unfall ist auf einen Kontrollverlust infolge Strömungsabrisses zurückzuführen.
  • Die geringe Höhe über Grund machte ein Abfangen des Flugzeuges unmöglich.
  • Eine Schwerpunktlage im hinteren Bereich könnte das abrupte Abkippen begünstigt haben.
  • Die Erfahrung der Piloten auf dem Unfallmuster war gering, insbesondere im Gebirgshangflug.

SUST erkennt Sicherheitsdefizit
Unfälle durch Kontrollverlust im Flug (Loss of Control in Flight, LOC-I) sind im Segelflug ein bekanntes Risiko. Seit 2008 untersuchte die SUST 20 solcher Fälle mit insgesamt 15 Todesopfern. Segelflugzeuge sind selten mit Überziehwarngeräten ausgestattet. 2008 empfahl die SUST erstmals, solche Systeme vorzuschreiben (Sicherheits-Empfehlung Nr. 409). Die Segelflug-Community soll auf das Thema „Kontrollverlust im Hangflug bei geringer Höhe“ vermehrt sensibilisiert werden.

Fazit
Der Absturz der Arcus M OE-9485 zeigt, wie schnell ein Strömungsabriss im Hangflug fatale Folgen haben kann. Ursache war das Überschreiten des kritischen Anstellwinkels. Eine hintere Schwerpunktlage trug möglicherweise dazu bei.

-> vollständiger Unfall-Untersuchungsbericht der SUST

Strömungsabriss an der Winde

Hergang
Flugverlauf und Unfallhergang wurden anhand der Aussagen von Augenzeugen sowie des früheren Ausbilders und Freundes des Piloten, des Windenfahrers sowie der Einsatzkräfte, in Verbindung mit den Erhebungen des Landeskriminalamtes Tirol, der Polizeiinspektion Reutte und der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes, wie folgt rekonstruiert: Der Pilot reiste mehrere Tage vor dem Unfall nach Reutte und wohnte auf dem örtlichen Campingplatz in seinem Wohnmobil. Seinen Motorsegler hatte er in einem Transportanhänger mitgebracht. Am 15.08.2023 traf er sich mit seinem früheren Ausbilder und Freund am Flugplatz Reutte-Höfen. Da der Pilot vorher noch nie in Reutte gestartet war, umrundete er zusammen mit seinem Freund zu Fuß den Flugplatz. Da sein Freund bereits mit dem Flugplatz vertraut war, wies er ihn dabei im Hinblick auf die Besonderheiten des Flugplatzes ein. Später an diesem Tag führte der Pilot zudem einen Einweisungsflug mittels Windenstarts auf einem am Flugplatz Reutte-Höfen stationierten Segelflugzeug mit einem ortsansässigen Einweisungspiloten durch. Windenstart und Einweisungsflug verliefen ohne Zwischenfälle.

Am 16.08.2023 absolvierte der Pilot einen etwa dreistündigen Flug mit seinem Motorsegler. Gestartet war er ebenfalls per Windenstart. Für diesen Flug, der ohne besondere Vorkommnisse verlief, rüstete der Pilot das Luftfahrzeug auf und danach wieder ab, um es anschließend im Transportanhänger zu verstauen. Am 18.08.2023 planten der Pilot und sein Freund, jeder mit seinem eigenen Luftfahrzeug, einen längeren Thermikflug ab Reutte. Sie rüsteten dafür gemeinsam die Flugzeuge auf, führten die notwendigen Checks durch und machten eine gemeinsame Flugvorbereitung sowie ein Wetterbriefing.

An der Startstelle waren insgesamt sechs Luftfahrzeuge zum Windenstart aufgestellt. Es wurde darauf gewartet, dass der Wind entsprechend dem lokalen Windsystem auf Nordost dreht. Als die erwartete Drehung des Windes erfolgte, starteten vier Segel-Flugzeuge an der Winde. Der Einstieg in die Thermik erfolgt gewöhnlich über den südlich des Flugplatzes verlaufenden Hang des Schlossbergs. Der Pilot und sein Freund warteten, bis die ersten Segelflugzeuge den Hang verließen, da sie aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu dem Schluss gekommen waren, dass ein sicheres Kreisen am Hang nur mit bis zu vier Segelflugzeugen gleichzeitig möglich sei.

Nachdem wieder Platz am Hang des Schlossbergs war, startete der Freund des Piloten mit seinem Segelflugzeug am Lech-Seil (dem Fluss Lech zugewandtes Seil). Anschließend machte sich der Pilot zum Start bereit. Das Höfen-Seil (der Ortschaft Höfen zugewandtes Seil) wurde an der Schwerpunktkupplung eingeklinkt. Ein Flughelfer hielt die Tragflächen waagrecht und die Startbereitschaft wurde an den Windenfahrer gemeldet. Durch langsames Anziehen der Winde wurde das Seil gestrafft. Nach der Meldung „Seil straff“ des Piloten begann der Startvorgang.

Das Luftfahrzeug beschleunigte und hob, laut Zeugenaussagen, mit voll gezogenem Höhenruder ab und erreichte dabei einen Steigwinkel von etwa 70°. Während des Anfangsteigfluges gab der Pilot per Sprechfunk das Kommando „schneller“. Laut Windenfahrer befand sich die Winde zu diesem Zeitpunkt noch in der Beschleunigungs-Phase. Das Luftfahrzeug kippte daraufhin in einer Höhe von ca. 30 – 50 m seitlich über die linke Tragfläche ab und schlug unkontrolliert zuerst mit einer Tragfläche und dann mit der Nase am Boden auf. Kurz vor dem Aufprall reduzierte der Windenfahrer die Seilgeschwindigkeit, das Schleppseil verblieb bis zum Aufprall in der Kupplung und klinkte dann aus. Der Pilot erlag sofort seinen durch den Aufprall erlittenen Verletzungen. Das Luftfahrzeug wurde vollständig zerstört.

Zeugen, die selbst Segelflugpiloten sind, berichteten, dass das Luftfahrzeug beim Start zu stark nach oben gerissen wurde. Den Start selbst konnten sie nicht genau sehen. In der Folge sei es zu einem Strömungsabriss gekommen und das Luftfahrzeug sei nach links abgestürzt und seitlich in den Boden eingeschlagen. Eine weitere Zeugin, die angab, dass sie früher selbst Segelflug betrieben habe, erklärte, dass es sich bei dem Start um einen sogenannten „Kavalierstart“ gehandelt habe. Eine andere Zeugin bemerkte den Windenstart, weil das Luftfahrzeug aus ihrem Blickwinkel weiter links als gewöhnlich war. Zudem befand es sich nicht in der üblichen Position, da der linke Flügel nach unten hing. Nach wenigen Sekunden kippte das Luftfahrzeug nach links und schlug auf.

Sicherheitsprobleme
Im Rahmen der Sicherheitsuntersuchung sind Sicherheitsprobleme zu Tage getreten, welche die Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes dazu veranlassen, eine Sicherheitsempfehlung herauszugeben. Die Sicherheitsempfehlung wird nach der Konsultation gemäß Art. 16 Abs. 4 der Verordnung (EU) Nr. 996/2010 und des Stellungnahmeverfahrens im Sinne des § 14 Abs. 1 in Verbindung mit § 21 Abs. 2 Unfalluntersuchungsgesetz – UUG 2005 in der geltenden Fassung, im Untersuchungs-Bericht veröffentlicht. Quelle/vollständiger Zwischenbericht: ‚Sicherheits-Untersuchungsstelle des Bundes‚.

Kontrollverlust nach dem Start

Flugverlauf
Der Startlauf des UL war im Anfangssteigflug bis zum Eindrehen in die Linkskurve unauffällig. Nach Analyse des Videos sowie gestützt durch die Aussagen der Zeugen drehte das Flugzeug im Anfangssteigflug frühzeitig, d. h. noch vor Erreichen des Querabfluges der Platzrunde, nach Norden.

Die Einleitung der Linkskurve erfolgte höchstwahrscheinlich unkoordiniert. Dabei war der Anteil des Seitenruderausschlages höher als der des Querruders. Somit geriet das UL in einer Höhe von etwa 40-50 m in einen Schiebezustand und die Querneigung vergrößerte sich. Bestätigt wird der Schiebezustand auch durch die Videoaufnahmen der Überwachungskamera eines Autohauses, die den Flugzustand kurz vor dem Aufprall in den Bäumen zeigen.

Pilot
Der Pilot verfügte über die erforderliche Lizenz, um den Flug durchführen zu können, und über ein gültiges flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis. Nach seiner Ausbildung hatte er keine weiteren Flüge zur Inübunghaltung durchgeführt. Am Unfalltag übernahm er das Steuer nur kurzzeitig vom vorherigen Eigner. Der Unfallflug war sein erster Start und Alleinflug mit dem UL-Muster SC 07 Speed Cruiser. Eine Einweisung durch einen Fluglehrer war nicht erfolgt und nicht vorgeschrieben. Eine Erfahrung auf dem UL-Muster war beim UL Piloten somit nicht vorhanden.

Schlussfolgerungen
Der Flugunfall ist auf einen Kontrollverlust in einer unkoordinierten Linkskurve zurückzuführen, bei der die erreichte Flughöhe zu gering war, um anschließend wieder eine kontrollierte Fluglage herzustellen und/oder das Rettungssystem auszulösen. Quelle/vollständiger Bericht: ‚BFU, Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung‚.