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Kooperation zwischen Luftwaffe und Deutschem Aero Club

Die Luftwaffe und der Deutsche Aero Club (DAeC) wollen in den Bereichen Flugsicherheit, Wissenstransfer, Ausbildung, Nutzung fliegerischer Infrastruktur u.a. zusammenarbeiten. Eine Rahmenvereinbarung wird am Freitag, den 19. April, auf der AERO, der Messe für Allgemeine Luftfahrt in Friedrichshafen, unterzeichnet. Mit ihren Unterschriften setzen Oberst im Generalstabsdienst Harald Rattay vom Kommando Luftwaffe und DAeC-Präsident Claus Cordes den Startschuss für eine Kooperation beider Organisationen in verschiedenen Bereichen des Luftsports. Ziel ist, den Geschwadern und Verbänden der Luftwaffe einerseits und den regionalen Multi-Luftsportverbänden des DAeC sowie den angeschlossenen Vereinen andererseits eine Plattform zu geben, von den Ressourcen, Erfahrungen und Möglichkeiten des jeweils anderen Partners zu profitieren. Nach der Aufnahme von Gesprächen sollen beispielsweise die gegenseitige Teilnahme an Lehrgängen und Seminaren zur Aus- und Weiterbildung, die gemeinsame Nutzung von Lufträumen und Flugplätzen, die gegenseitige Unterstützung und Teilnahme bei Veranstaltungen und Wettbewerben möglich werden.

Beide Parteien sind sich darin einig, dass eine Kooperation viele Chancen bietet, wenn die handelnden Akteure bereit sind, sie zu nutzen. „In Zeiten, in denen die Verteidigungsbereitschaft Deutschlands zu Recht im Mittelpunkt unserer Luftwaffe steht, darf und soll die Integration unserer Luftwaffe in die Zivilgesellschaft nicht vernachlässigt werden. Kooperationen wie die nun vereinbarte bieten vielfältige Chancen für beide Seiten und zeugen von gegenseitiger Wertschätzung und Vertrauen“, erklärt Oberst Rattay. Claus Cordes sieht in der Zusammenarbeit eine wichtige Maßnahme zur Zukunftssicherung des Luftsports. „Der Wettbewerb um den freien Luftraum wird härter und die Existenz von immer mehr Flugplätzen ist bedroht. Das betrifft den Luftsport genauso wie die Luftwaffe. Deshalb sind wir gut beraten, gemeinsame Interessen zu definieren und, wo es geht, zusammenzuarbeiten“, findet der DAeC-Präsident. Erste Aktivitäten, um die Vereinbarung mit Leben zu füllen, haben bereits vor der Unterzeichnung stattgefunden. Der Luftsportverband Schleswig-Holstein und der Landesverband Bremen sind bereits in Gespräche und in die Planung gemeinsamer Veranstaltungen mit der Luftwaffe eingestiegen. Quelle: ‚DAeC‚.

DAeC-Streckenflugcamp 2024

Die Bundeskommission Segelflug veranstaltet vom 29.07-04.08.2024 in Oerlinghausen ein Streckenflug-Camp mit den Schwerpunkten: Umsetzung Trainerhandbuch – Trainerfortbildung – DAeC-Segelflug.

Zielgruppe

  • engagierte und ambitionierte Segelfluglehrer/Trainer C
  • Trainer B/A
  • Streckenflug-Interessierte
  • Streckenflieger mit Lust an Erweiterung des Horizontes & Systematisierung

Anreise 29.7. bis 20:00
Abreise 4.8. nach Flugbetrieb

Ziel ist:

  • Trainerfortbildung 16LE
  • Einführung /Vertiefung Trainerhandbuch
  • Einführung in Teilaspekte des Streckenflugtrainings nach Handbuch
  • Entspanntes, aber dennoch zielorientiertes und ambitioniertes Fliegen

Ablauf

  • Zeitrahmen: täglich 07:30 – 21:00

Allgemein

  • Eingangsdiagnostik der Teilnehmer (Im Vorfeld wird eine eigene Flug-Auswertung und Selbsteinschätzung erwartet)
  • Zielformulierung
  • Abgestimmtes Training
  • Monitoring am Schluss

Speziell

  • Sport (eingeschobene Theoriethemen mit jeweils einem eigenen Vortrag mindestens 30min)
  • Flugaufgaben
  • Tägliches Debriefing

Kosten/Details:

  • Abrechnung /Unterkunft Segelflugschule Oerlinghausen (eigene Anmeldung für Zimmer und Flugzeug) nach Preisliste
  • Zimmerkontingent reserviert „Streckenflugcamp“
  • Camping: Flugplatzgemeinschaft EDLO
  • Kursgebühr: 100€ an DAeC-Segelflug/Bundestrainer/Nationalmannschaft
  • Begrenzte Teilnehmerzahl

Anmeldung/weitere Infos:
Bundestrainer Wolli Beyer, w.beyer@daec.de, Segelflugschule Oerlinghausen, Robert-Kronfeld-Str.11, Tel. 05202-99690. Quelle: ‚BUKO Segelflug‚.

DAeC: 15% weniger Segel-/Motorflieger

Über die vergangenen zehn Jahre hat die Zahl der DAeC-Mitglieder mit einer Segel- oder Motorsegler-Lizenz von 28’528 auf 24’236 – oder um 15% abgenommen.

Positiver entwickelte sich im gleicher Zeitraum die Mitglieder-Zahl mit einer Motorflug-Lizenz, nämlich von 10’566 auf 12’111, was einer Zunahme um 14% entspricht.

Die DAeC-Mitglieder, welche eine Ultraleicht-Lizenz besitzen, haben in den vergangenen zehn Jahren von 2’688 auf 3’218 oder um 19% zugenommen.

Hauptversammlung des DAeC

Die ordentliche Hauptversammlung des DAeC fand am 25. November in Jena statt. Mit 62 von 64 Stimmen war die Versammlung beschlussfähig. Wichtige Themen waren der Haushalt und zukunftsweisende Reformen. Vizepräsident Rudi Baucke präsentierte den aktuellen Haushaltsplan, der ein leichtes Defizit aufweist, und den Plan für 2024, der eine geplante Unterdeckung vorsieht, um Rücklagen abzubauen.

Sieben Anträge, hauptsächlich zu Satzungsänderungen, wurden angenommen, darunter die Umbenennung des Bundesausschusses Frauen und Familie, neue Rechte für Bundeskommissionen und die Einführung assoziierter Mitgliedschaften. Ein Dringlichkeitsantrag zur Neuordnung der Aufgabenteilung zwischen Vorstand und Bundeskommissionen wurde abgelehnt.

Die Mitglieder lehnten es ab, sich dem Luftsportverband Deutschland anzuschließen. Die nächste Hauptversammlung ist für den 30. November 2024 in Saarbrücken geplant. Quelle/vollständiger Bericht: ‚DAeC‚.

Fliegen, Familie, Fulltime-Job: neuer Termin

Aus aktuellem Anlass musste der Workshop „Fliegen, Familie, Fulltime-Job“ auf Samstag 09. bis Sonntag, 10. Dezember 2023 verschoben werden. Anmeldungen zum Frühbucher-Rabatt sind jetzt noch bis zum 27. Oktober 2023 möglich – danach zum Volltarif und im Rahmen der Verfügbarkeiten.

Weitere Informationen und Anmeldeformular.

Wer in der Luft ist, kann nicht gleichzeitig Dinge am Boden erledigen. Fliegen, Beruf und Familie sind nicht immer leicht unter einen Hut zu bringen. Hier ist gute Selbstführung gefragt. Aber auch Vereinsstrukturen und -rituale spielen eine wichtige Rolle. Sie sind im Luftsport häufig noch eher traditionell geprägt. In Zukunft sind hier mehr Flexibilisierung und Agilität gefragt. Angebote für Mitglieder, aber auch für ehrenamtliches Engagement müssen sich an den Lebenswelten der Mitglieder orientieren. An den Workshopwochenende gilt es hierzu erste Lösungsansätze – für sich selbst und auf Vereinsebene – zu erarbeiten. Quelle: ‚DAeC‚.

Deutschlandflug 2023

Der Deutsche Aero Club e.V. (DAeC) veranstaltet alle zwei Jahre den Deutschlandflug (DF). Der DF gilt als Zuverlässigkeitsprüfung für Motorflieger und dient der fliegerischen Weiterbildung, dem Sicherheitstraining sowie der Nachwuchsförderung. Die Veranstaltung fördert die Verbundenheit der Piloten untereinander und mit den Gastgebern der beteiligten Flugplätze und Städte.

Der DF 2023 wird in zwei Gruppen geflogen:

  1. Wettbewerbsgruppe
  2. Touringgruppe

Für die zusätzliche Wertung „Einsteiger“ in der Wettbewerbsgruppe können sich nur Teams bewerben, deren beide Mitglieder noch nie in der Wettbewerbsgruppe an einem DF oder an einer Deutschen Meisterschaft im Navigationsflug teilgenommen haben. Der Deutschlandflug wird in der Wettbewerbsgruppe nach den aktuellen Wettbewerbs-Regeln der Bundeskommission Motorflug geflogen. In einigen Punkten wird davon abgewichen. Die aktuelle Wettbewerbsordnung kann in der Geschäftsstelle des DAeC angefordert oder aus dem Internet heruntergeladen werden.

Die Wettbewerbssprache ist Deutsch.

  1. ORT UND ZEIT DES WETTBEWERBS
    Der DF findet vom 31.5. bis 04.06.2023 statt. Startflugplatz ist Eisenach-Kindl, Zielflugplatz ist Wels in Österreich

Quelle: ‚DAeC‚.

Jahres-Haupversammlung der Vereinigung Deutscher Pilotinnen

64 Pilotinnen mit Anhang freuten sich auf das Beisammensein zur 54. Jahres-Hhauptversammlung vom 09. bis 11.09.2022 in Leipzig. Acht Crews schafften es trotz des durchwachsenen Wetters, das Treffen in ihren fliegenden Kisten zu besuchen. Den weitesten Anflug aus dem Westen bestritten zwei Cessnas, die vom Flughafen Essen-Mühlheim (EDLE) ihren Flug durch die Republik starteten, aber auch aus dem Süden und dem Norden schwebten Pilotinnen, meist VFR, ein. Die Vereinigung Deutscher Pilotinnen (VDP) versteht sich als ein fliegendes Netzwerk und beherbergt mit 250 Pilotinnen alle Sparten der Luftfahrt: Motor-, Segel,- Hubschrauber- und Ultraleichtflug sowie Ballonfahrerinnen.

Im Flughafenrestaurant begrüßte Heike Käferle, Präsidentin der Vereinigung Deutscher Pilotinnen, die Fliegerinnen am Flughafen. Vor dem Terminal brachte der PR-Chef des Flughafens, Uwe Schuhart, den Pilotinnen „seinen“ Flughafen, den er bereits seit Kindesbeinen kennt, näher. Historie, Anekdoten und Aktuelles hinterließen bei den Fliegerinnen einen breitgefächerten Eindruck. Erster Höhepunkt des Treffens war die Vorführung eines „Flughafen-Falkners“. Das Falkner-Ehepaar hatte die Tiere, die auf dem Flughafengelände und in den Hangars für Ordnung sorgen im Griff und beantworteten die vielen neugierigen Fragen über die wilden Flugvirtuosen.

Obwohl die Organisatorin Heike Niefer, UL-Fliegerin und Vorstandsmitglied der VDP, nicht aus Leipzig stammte, zauberte sie mit dem Auerbachschen Keller, interessant-amüsanten Stadt- und Kellerführungen, Orgelkonzert in der geschichtsträchtigen Thomaskirche sowie mit Kabarett im Weinlokal eine wundervolle Atmosphäre. Der neue DaeC-Präsident Claus Cordes machte aus Lübeck eine Abstecher zu den Damen in den Auerbach-Keller. Er sicherte zu, sich verstärkt für Frauen im Luftsport einzusetzen.

In der JHV wurde das Präsidium in seiner Gesamtheit einstimmig wiedergewählt:

  • Heike Käferle, Präsidentin: Antoanetta Sontheimer, Vizepräsidentin
  • Roswitha Höltken, Motorflug: Heike Niefer, Ultraleicht
  • Lena Maier, Hubschrauber: Sabine Theis, Segelflug
  • Ruth Haliti, Presse und Ausland: Claudia Altekemper, Finanzen
  • Neu: Justine Kill, Berufspilotin, die gerade am JHV-Wochenende ihre Einweisung auf der 757 abschloss.

Vereinigung Deutscher Pilotinnen/VDP:
Die VDP wurde am 06. April 1968 von neun deutschen Pilotinnen gegründet. Darunter waren Pionierinnen wie Elly Beinhorn (1907-2007), die schon in den 30er Jahren alle fünf Kontinente mit dem Flugzeug eroberte oder Hanna Reitsch (1912 – 1979), erste Hubschrauber – und Jetpilotin der Welt. Heute muss Frau im Besitz einer gültigen Fluglizenz oder in Ausbildung dazu sein und kann so Mitglied im Verein der Fliegenden Pilotinnen werden. Aber auch den derzeit rund 45 Herren (und Damen) ist eine Mitgliedschaft im fliegenden Netzwerk als Fördermitglied möglich. Die Pilotinnen der VDP stehen auch mit den vielen europäischen Pilotinnen in engem Austausch. Jedes Jahr findet in einem anderen europäischen Land mit interessanter fliegerischer Destination ein Jahrestreffen auf dem Programm. Ziel der VDP ist, Frauen in der Luftfahrt zusammenzubringen, sie in ihrem Selbstverständnis als Pilotinnen zu unterstützen, als Plattform für ein fliegendes Netzwerk zu fungieren sowie sichere, adäquate Weiterbildungsmöglichkeiten zu schaffen.

Anmeldefrist für Förderflugzeug läuft aus

Die Bundeskommission Segelflug/Motorsegelflug schreibt zur Förderung von Junioren- Segelfliegerinnen und Segelfliegern die Nutzung eines Ventus 3T aus. Das Segelflugzeug ist für die gezielte Förderung der Junioren- sowie der Nachwuchs–Spitzensportlerinnen und -sportler vorgesehen.

Antragsberechtigt sind:

  • alle Mitglieder des DAeC – C – Kaders, bevorzugt für die Nutzung in der Sportfördergruppe
  • die Mitglieder des DAeC – D/C Kaders, bevorzugt für die Nutzung in der Sportfördergruppe
  • Platz 1.-3. der Junioren DM (Std.- und Clubklasse)
  • die drei Junioren mit den punkthöchsten Einzelflügen in der DMSt.

Anträge sind schriftlich an das Büro der Bundeskommission Segelflug/Motorsegelflug

Deutscher Aero Club e.V.
Büro Bundeskommission Segelflug
Hermann-Blenk-Straße 28
38108 Braunschweig

zu richten.

Antragsschluss ist jeweils der 30. September (Posteingangsstempel) für die Nutzung in der darauf folgenden Flugsaison. Ein von der Bundeskommission Segelflug bestimmtes Kuratorium trifft die Entscheidung über die Vergabe.

Mitgliederversammlung BuKo UL in Braunschweig

Personal, Finanzen und Flugsicherheit waren die Schwerpunkte der diesjährigen Mitgliederversammlung der Bundeskommission Ultraleichtflug am 19. März in Braunschweig. Prof. Klaus-Dieter Weber verabschiedete sich aus dem Kreis der Funktionäre. 33 Jahre unterstützte er die Arbeit als Technik-Referent. Sein Nachfolger ist Peter A. Mühlbauer aus dem Luftsport-Verband Bayern. Finanziell ist die Kommission gut aufgestellt. Weil während der Pandemie etliche Wettbewerbe nicht ausgetragen werden durften, bilden die dafür reservierten Mittel ein gutes Polster auch für neue Projekte. Vor der Versammlung waren die Teilnehmer zu Gast bei der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU). Ute Gaus, Leiterin der Untersuchungseinheit und Flugunfalluntersucher Roger Knoll informierten über die Arbeit der BFU und neue Erkenntnisse aus den Untersuchungen von Unfällen in der Allgemeinen Luftfahrt. Im März 2023 wird sich die Bundeskommission zur Jahrestagung in Langen treffen und bei der Gelegenheit der Deutschen Flugsicherung einen Besuch abstatten. Quelle: ‚DAeC‚.

Claus Cordes ist DAeC-Präsident

Am 26. März 2022 wählten die Delegierten der DAeC-Verbände und -Gremien auf ihrer ordentlichen Mitgliederversammlung einen neuen DAeC-Vorstand: Präsident ist Claus Cordes, Vizepräsident Chris Walther und Schatzmeister Rudi Baucke. Weiter entschieden sie für eine Satzungsänderung, die wichtige Strukturänderungen enthält. Quelle: ‚DAeC‚.

Bundeskommission Segelflug im DAeC wählt neuen Vorstand

Die Bundeskommission Segelflug des Dachverbands für den deutschen Luftsport (Deutscher Aero Club e.V.) hat in ihrer ordentlichen Mitgliederhauptversammlung am 13.02.2022 einen neuen Vorstand gewählt. Als Vorsitzender wurde René Brodmühler (li.) vom Luftfahrtverband Berlin gewählt. Stellvertretender Vorsitzender wurde Jan Preusser (re.) vom Aero-Club Saar aus dem Saarland. Zusätzlich wurden mit Tina Banerjee vom Luftsportverband Sachsen-Anhalt, Christof Geissler vom Baden-Württembergischen Luftfahrtverband und Norbert Kühne vom Aeroclub Nordrhein-Westfalen 3 Beisitzer in den Vorstand gewählt. Das neue Team nimmt mit sofortiger Wirkung seine Arbeit auf und vertritt die nationalen und internationalen Interessen von ca. 25.000 im DAeC organisierten Segelfliegern unter anderem zu Fragen der Flugsicherheit, Nutzung des Luftraums, Ausbildung, Jugend, Förderung und Umwelt sowie des Wettbewerbsflugs und Spitzen- und Breitensports. Quelle: ‚BUKO Segelflug‚.

Handlungsempfehlung für DAeC-Mitglieder

Am 16. März hat der DAeC-Vorstand in einer Telefonkonferenz beschlossen, folgende Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie seinen Mitgliedern zu empfehlen. Der Vorstand stützt seine Entscheidungen u.a. auf die Aussagen des DOSB und des Robert-Koch-Instituts, die dieser E-Mail als Link beigefügt sind, und auf Empfehlungen einiger DAeC-Landesverbände, die heute bereits ihre Mitglieder (Vereine) informiert haben. Bitte kommunizieren Sie diese Information an Ihre jeweiligen Mitglieder. Die hier empfohlenen Einschränkungen gelten zunächst bis zum 19. April 2020. Alle weiteren Schritte werden auf Grundlage der aktuellen Lage-Einschätzung des Robert-Koch-Instituts entschieden.
as Coronavirus breitet sich weiter aus und die dynamische Lage führt täglich zur Ausweitung der Sicherungsmaßnahmen durch den Staat zum Schutz der Gesundheit aller Bürger und der Gesellschaft. Die Vorgabe ist, alle Maßnahmen und Aktivitäten in Staat und Gesellschaft wie auch im privaten Bereich auf das unerlässlich Notwendige zu beschränken. Auch der Sport ist hier gefordert.

  • Im Blick auf diese Situation empfehlen wir allen unseren Mitgliedern, bis auf weiteres die fliegerischen/luftsportlichen Aktivitäten und den Flugbetrieb in den Vereinen einzustellen und die Aktivitäten auf das unerlässlich notwendige Minimum zu beschränken (Not-/Sicherungsmaßnahmen). Auch interne Veranstaltungen, Sitzungen, Versammlungen, Mitgliederversammlungen) im Verein sollten nicht stattfinden.
  • Der DAeC empfiehlt seinen Mitgliedern, sämtliche angesetzten Veranstaltungen auf Verbands- und Vereinsebene, Seminare, Lehrgänge, Weiterbildungsmaßnahmen, Gremiensitzungen und Verbandstagungen bis auf Weiteres abzusagen.
  • Der Geschäftsbetrieb in unserer Bundesgeschäftsstelle läuft weiter. Es ist aber nicht auszuschließen, dass es hier in den nächsten Tagen zu betrieblichen Maßnahmen kommen muss, welche die Geschäftstätigkeit zumindest einschränken. Hierfür bitte ich Sie um Verständnis.

Für weiterführende Informationen verfolgen Sie bitte die Berichterstattung in den tagesaktuellen Medien und berücksichtigen Sie auch die jeweiligen aktuellen regionalen/lokalen Verfügungen. So sehr die Einschränkungen zu persönlichen Nachteilen führen können, so wichtig ist es jetzt entschlossen zu handeln. Der DAeC-Vorstand und die BGSt hoffen, dass die auf allen Ebenen in unserem Land jetzt erfolgenden Maßnahmen rasch und erfolgreich greifen und wir möglichst bald zum Sport-Alltag zurückkehren können. Bleiben Sie gesund!

ZÜP: DAeC widerspricht Verschärfungen

Seit Januar liegt ein Gesetzentwurf zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG) vor, in dem die „Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen (ZÜP)“ verbessert werden sollen. Für Privatpiloten könnte die neue Regelung eine Verschärfung der ZÜP bedeuten. Der DAeC bleibt in dieser Sache auch weiter im Sinne des Luftsports aktiv.

„Unsere Sachverständigen befinden sich im direkten und kritischen Dialog mit den Behörden und politischen Entscheidungsträgern. Wir werden sachlich, aber deutlich weiteren Verschärfungen widersprechen. Der DAeC bleibt also weiter dran“, verspricht Präsident Stefan Klett. Bereits im September hatte Klett in einem Brief Bundesinnenminister Horst Seehofer darauf hingewiesen, dass die ZÜP, die EU-weit lediglich in Deutschland für Privatpiloten von Motorflugzeugen und Motorseglern Pflicht ist, gegen bestehendes europäisches Recht verstößt. Der DAeC wird auch weiterhin über die aktuelle Sachlage berichten.

Am Montag, 10. Februar, fand im Innenausschuss des Bundestages eine öffentliche Anhörung unter dem Vorsitz von Andrea Lindholz (CDU/CSU) statt. Hierzu hatte die FDP-Fraktion, die in einem Antrag für die Abschaffung der ZÜP für Privatpiloten und Luftsportler plädiert, Frank Dörner, Rechtsanwalt für Luftfahrtrecht, als Experten geladen. Dörner kritisierte das Prinzip der Regelvermutung, wonach Piloten als unzuverlässig gelten, wenn sie wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe oder Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen verurteilt wurden. Der Jurist sprach von einer „Überkriminalisierung“.

Im Vorfeld der öffentlichen Anhörung versendete zudem die AOPA eine Stellungnahme an die Mitglieder des Innenausschusses des Deutschen Bundestages. Die Vertretung der Aircraft Owners and Pilots Association betrachtet die ZÜP für Privatpiloten nicht als geeignetes Mittel, um ein sehr hohes Sicherheitsniveau in der Luftfahrt zu erreichen. Schließlich habe sie bisher noch keinen einzigen Terrorverdächtigen zutage fördern können.

DAeC-Statement zum Medienbericht „Gefahrenzone Luftraum“

von Christian Mannsbart, Öffentlichkeitsarbeit, Deutscher Aero Club e.V.

170 gefährliche Annäherungen von Luftfahrzeugen im deutschen Luftraum in den vergangen vier Jahren – diese Zahlen führte am Dienstag, 10.12.2019 ein Bericht des Norddeutschen Rundfunks ins Feld, und spricht deshalb von der „Gefahrenzone Luftraum“. Außerdem seien nicht näher genannte Luftfahrtexperten der Meinung, dass es eine erhebliche Dunkelziffer nicht gemeldeter Zwischenfälle gebe und die Gesamtzahl der Vorfälle noch höher liegen könnte, da auch „Meldungen bei anderen zuständigen Behörden eingehen.“

„Wenn sich alle an die bestehenden, auf europäischer Ebene einheitlichen Regeln halten, ist es kein Problem, dass sich die unterschiedlichen Partner einen gemeinsamen Luftraum teilen“, ist sich Stefan Klett, Präsident des Deutschen Aeroclubs (DAeC), sicher. „Der DAeC arbeitet seit Jahren zusammen mit der kommerziellen Luftfahrt und der Deutschen Flugsicherung in verschiedenen Arbeitsgruppen daran, die Situation zu entschärfen. Alles ist nur eine Frage der Information, die generiert und wahrgenommen werden muss: Etwa durch ADS-B, einem System, mit dem alle Teilnehmer des Luftverkehrs erkennbar gemacht werden“, erklärt Mike Morr, Referent für Luftraum und Flugsicherheit im DAeC. „Sehen und gesehen werden, heißt die Devise! Dabei können in angemessenem Rahmen technologische Lösungen vorangetrieben werden. Dazu müssen sich alle Teilnehmer an einen Tisch setzen und sich gegenseitig auf Augenhöhe begegnen. Die jeweiligen Bedürfnisse und Anforderungen müssen ernst genommen werden“, ergänzt Klett. „Der Bundesausschuss Unterer Luftraum (BAUL) verfolgt das Ziel, die Sicherheit im Luftraum weiterhin zu gewährleisten. Deshalb arbeiten wir gemeinsam mit dem Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur aktuell an einem umfangreichen Konzept, um die Möglichkeiten verschiedener Maßnahmen darzulegen“, erklärt Habbo Brune, Vorsitzender des Bundesausschusses Unterer Luftraum im DAeC.

Mehr Fördergeld für den deutschen Luftsport

Die Sportförderung des Bundesministeriums des Innnern, für Bau und Heimat (BMI) steigt auf insgesamt 265 Millionen Euro. So lautete am vergangenen Freitag der Beschluss einer Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses im Deutschen Bundestag. Auch der Luftsport soll spürbar von dieser Entscheidung profitieren. „Ich freue mich sehr für den Luftsport als nichtolympische Sportart, dass der Durchbruch zur spürbar erhöhten Förderung durch den Bund bereits für 2020 gelungen ist. An dieser Stelle möchte ich allen danken, die sich im Deutschen Aero Club (DAeC) auf Bundes- und Landesebene für die Belange des Luftsports einsetzen“, kommentiert DAeC-Präsident Stefan Klett. Quelle: ‚DAeC‚.

Luftraum muss Allgemeingut bleiben

Der gesamte Luftraum muss weiterhin frei zugängliches Allgemeingut bleiben und darf nicht ausschließlich von den Interessen der unbemannten kommerziellen Luftfahrt dominiert werden. Das fordern der Deutsche Aero Club e.V. (DAeC), die Vereinigung Cockpit e.V. (VC), der Deutsche Hubschrauber Verband e.V. (DHV) und die Bundesvereinigung fliegendes Personal der Polizei e.V. (BfPP) gemeinsam in einem offenen Brief an die EU-Kommissarin für Verkehr, Violeta Bulc, und die Mitglieder des EU-Ausschusses für Verkehr und Tourismus. Anstoß für den offenen Brief: Derzeit erstellt die EASA in einem beschleunigten Verfahren eine Verordnung für den sogenannten U-Space, welcher als Luftraum für die kommerziell genutzte unbemannte Luftfahrt dienen soll. Die bemannte Luftfahrt wurde bei diesem Entstehungsprozesses nicht ausreichend eingebunden und berücksichtigt. Doch Luftfahrt ist “Teamsport”. Und deshalb rufen DAeC, VC, DHV und BfPP die Adressaten des offenen Briefes auf, einen gemeinsamen Workshop abzuhalten, an dem alle Interessensgruppen beteiligt werden. “Ein weiterer Alleingang im Hinblick auf den U-Space steht in völligem Gegensatz zu den Standardized European Rules of the Air und gefährdet die Idee des Single European Sky”, lautet hier das gemeinsame Fazit. “Unglücklicherweise wird das derzeit entstehende Regelwerk für den U-Space von den Interessen der unbemannten kommerziellen Luftfahrt dominiert, also von einem völlig neuen Teilnehmer im Luftraum. Dabei sollte man nicht vergessen, dass die bemannte Luftfahrt ebendiesen Luftraum seit mehr als 100 Jahren nutzt”, fordert DAeC-Präsident Stefan Klett deshalb. “Wir sind sehr besorgt, dass die angedachten Regulierungen des U-Space die Flugsicherheit beeinträchtigen und den freien Zugang zum Luftraum begrenzen werden. Daher haben wir den aktuellen Entwurf zum U-Space umfassend kommentiert”, ergänzt Habbo Brune, Vorsitzender des DAeC-Bundesausschusses Unterer Luftraum. Alle Unterzeichner des offenen Briefes sind sich einig, dass sich neue Luftraumteilnehmer und damit der U-Space in die bestehenden Luftraum- und Flugsicherungsstrukturen integrieren müssen. Dabei dürfen für die bemannte Luftfahrt keine unnötigen Beschränkungen oder zusätzliche Belastungen entstehen. “Eine völlig abgegrenzte unbemannte Luftfahrt führt in die falsche Richtung und beschneidet nicht nur die Bedürfnisse und Interessen des Luftsports sowie die der Allgemeinen und kommerziellen Luftfahrt. Auch Einsatzflüge von Polizei, Militär und Rettungsdienst sind betroffen“, lautet die einhellige Meinung der Unterzeichner, die auch eine stärkere Einbindung der bemannten Luftfahrt fordern und dazu ihre Kooperation anbieten. Quelle: ‚DAeC‚.

Offene Stellen beim DAeC

Diese offenen Stellen beim Deutschen Aero Club sind derzeit zur Neubesetzung ausgeschrieben. Der Verband vertritt die Interessen von rund 100.000 Piloten und Pilotinnen in ganz Deutschland. Wir suchen engagierte, teambegeisterte, qualifizierte und motivierte Menschen, die einen wichtigen Beitrag leisten wollen, um Luftsport und Allgemeine Luftfahrt auf Bundesebene noch weiter nach vorne zu bringen.

EASA-Opinion 1/2019 verspricht Verbesserungen

Ziel des Vorschlags ist, Anforderungen festzulegen, die für den Segelflug sinnvoll und angemessen sind. Ohne in die Details der vielfältigen Vorschläge näher einzugehen, sollen einige wichtige Regelungsvorschläge vereinfacht dargestellt werden.

Segelfluglehrer werden künftig keine Kompetenzbeurteilung durch einen Prüfer bei jeder dritten Verlängerung der Berechtigung benötigen; ein Überprüfungsflug mit einem qualifizierten Fluglehrer (FII) wird ausreichen.

– Es soll künftig nur noch eine Segelfluglizenz (SPL) geben; der LAPL(S) entfällt.

– Für den europäischen Raum wird nur noch das LAPL-Medical gefordert; der manchmal lästige Gang zum Fliegerarzt jedes Jahr für ältere Piloten entfällt damit. Wer im außereuropäischen Raum segelfliegen will, benötigt weiter das Medical Class 2.

– Die Anfängerschulung für den Touring-Motorsegler (TMG) wird wieder zugelassen.

– Für den Segelkunstflug werden die beiden unterschiedlichen Level Basic und Advanced möglich sein.

Die neuen Regelungen werden für den Segelflug realistischer und damit nachvollziehbarer sein; viele häufig kritisierte derzeit gültige Regelungen werden damit entfallen.