Wegen einer geplanten Pisten-Umrollung am Flughafen Zürich muss die Rega ihren heutigen Hauptsitz bis Ende 2030 aufgeben. Den neuen Hauptsitz mit Verwaltung, Helikopter-Instandhaltungsbetrieb sowie nationaler Luftrettungszentrale, möchte sie auf dem ehemaligen Militärflugplatz Kägiswil realisieren.
Der Flugplatz Kägiswil.
In den letzten Wochen wurde laut Rega der Eindruck erweckt, die Rega wolle die Flugplatz-Genossenschaft Obwalden (FGOW) vom Standort Kägiswil verdrängen. Diese Darstellung ist aus Sicht der Rega falsch.
Sie publiziert nun auf ihrer Webseite Fragen und Antworten zum Projekt und zum aktuellen Stand. Ziel sei, dass sich Interessierte – Bevölkerung, Medienschaffende, Politik sowie Gönnerinnen und Gönner – ein eigenes Bild machen können.
Die Rega habe Verständnis für die Enttäuschung der Flugplatzgenossenschaft Obwalden (FGOW), ist doch deren jahrelanges Engagement für die Erhaltung der Piste respektive der Umnutzung in ein ziviles Flugfeld an der Zustimmungen von Landeigentümern gescheitert.
Mit dem Scheitern des Umnutzungsverfahrens der FGOW habe die Rega aber nichts zu tun. Sie kam nach eigenen Angaben erst ins Spiel, als sich abzeichnete, dass der zivile Flugbetrieb der FGOW in Kägiswil keine sichere Zukunft hat, weil die dafür nötige Zustimmung der Landeigentümer im Flugplatzperimeter fehlt.
Zwar kann der Flugplatz Kägiswil bis September 2026 weiter von der FGOW betrieben werden, aber für eine dauerhafte Lösung braucht es mehr. Der AeCS startete am 24. September 2025 eine Petition, die von allen, die am Erhalt unserer General Aviation interessiert sind, unterschrieben werden sollte.
Der Aero-Club der Schweiz AeCS nimmt erfreut zur Kenntnis, dass der Bund der Flugplatzgenossenschaft Obwalden FGOW das Baurecht bis September 2026 verlängert hat. Auf Unverständnis stösst hingegen die Tatsache, dass ein paralleler Planungsprozess für die Umnutzung des Flugplatzes ohne Beteiligungsmöglichkeit der FGOW durchgeführt werden soll. Die FGOW kann das Flugfeld Kägiswil bis September 2026 weiter betreiben. So erfreulich diese weitere Verlängerung des Baurechts durch das Bundesamt für Rüstung armasuisse auf den ersten Blick scheint, desto mehr aufhorchen lässt die Begründung.
Im Frühjahr 2025 startete das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) den Planungsprozess für die Umnutzung des ehemaligen Militärflugplatzes Kägiswil in ein Helikopterflugfeld für das Projekt der Rega. Da dieser Planungsprozess laut armasuisse längere Zeit beanspruchen werde, wurde der FGOW das Bleiberecht auf dem Flugplatz verlängert. Damit verfolgt der Bund also hinter den Kulissen an den gerichtlichen Verfahren und laufenden Gesuchen vorbei ein paralleles Gleis.
Für den Flugplatz Kägiswil liegt ein vom Bundesrat genehmigtes SIL-Objektblatt vor. Allerdings scheiterte bislang das Betriebsreglement der FGOW am Widerstand von Landeigentümern und Nachbarn. Momentan prüft das Bundesgericht noch formelle Fragen im Zusammenhang mit dem Gesuch der FGOW und einem Entscheid des BAZL aus dem Jahre 2023, wie mit dem Flugplatz weiter verfahren werden soll. Der AeCS ist deshalb erstaunt darüber, dass nun der Bund ein Parallelverfahren eröffnet hat und die FGOW von diesem Verfahren, das rechtsstaatlich Fragen aufwirft, ausschliesst.
Eine geplante Verlegung des Hauptsitzes der Schweizerischen Rettungsflugwacht (Rega) von Zürich nach Kägiswil im Kanton Obwalden sorgt für Spannungen. Die Pläne der Rega sehen den Rückbau der bestehenden Piste vor, was das Ende für die dort ansässigen Fluggruppen und Flugschulen bedeuten würde und auf breiten Widerstand stösst.
Der Flugplatz Kägiswil
Die Pläne der Rega
Die Rega muss ihren derzeitigen Standort am Flughafen Zürich bis 2030 räumen, da die Hangars einem neuen Rollweg weichen müssen. Als neuen Standort für ihre Hauptbasis, die Verwaltung, den Helikopter-Wartungsbetrieb sowie die nationale Luftrettungszentrale hat die Rega Kägiswil auserkoren. Da die Helikopter der Rega keine Piste benötigen, plant die Organisation, die bestehende Infrastruktur abzureissen.
Der Widerstand der ansässigen Fluggruppen
Die aktuellen Nutzer des Flugplatzes, darunter drei Flugschulen und vier Vereine, organisiert in der Flugplatzgenossenschaft SGOW, wehren sich gegen die Pläne. Ein Rückbau der Piste würde ihre Existenz verunmöglichen, da es in der Zentralschweiz keine alternativen Standorte mit freien Kapazitäten gäbe. Die Genossenschaft befindet sich selbst in Verhandlungen, um ihre Zukunft am Standort zu sichern, da der Pachtvertrag mit der Armasuisse Ende September 2025 ausläuft. Die Vertreter der Genossenschaft werfen der Rega vor, sie vom Flugplatz „verjagen“ zu wollen.
Politische Intervention und Dementis
Der Konflikt hat inzwischen die nationale Politik erreicht. Der Aero-Club der Schweiz (AeCS) und dessen Zentralpräsident, Nationalrat Matthias Jauslin, setzen sich für den Erhalt des Flugplatzes ein. Jauslin argumentiert, der geplante Rückbau widerspreche der Luftfahrtpolitik des Bundes, welche den Erhalt der Flugplätze in ihrer Substanz vorsehe. Er befürchtet, dass hinter den Kulissen bereits Absprachen getroffen wurden.
Gerüchte über eine angebliche Unterstützungszusage des Bundes an die Rega wurden von Bundesrat Albert Rösti zurückgewiesen. Sein Departement stellte klar, man habe die Rega lediglich über das weitere Vorgehen informiert, ohne Entscheide zu fällen. Ein Treffen mit den heutigen Nutzern des Flugplatzes sei geplant.
Die Rega, kurz für Schweizerische Rettungsflugwacht, ist eine private, gemeinnützige Stiftung für die Luftrettung in der Schweiz und Liechtenstein. Sie wurde 1952 gegründet und bietet rund um die Uhr medizinische Hilfe aus der Luft.
Die Hauptaufgaben der Rega umfassen:
Rettungseinsätze: Die Rega führt Rettungsflüge mit Helikoptern im ganzen Land durch, insbesondere bei Unfällen in den Bergen oder in schwer zugänglichem Gelände. Sie betreibt dafür 14 über die Schweiz verteilte Helikopter-Einsatzbasen.
Repatriierungen: Mit ihren Ambulanzjets holt die Rega Patientinnen und Patienten aus dem Ausland zurück in die Schweiz, wenn eine medizinische Behandlung vor Ort nicht möglich ist.
Medizinische Beratung: Die Rega bietet ihren Gönnern auch medizinische Beratung bei Notfällen im Ausland an.
Die Rega finanziert sich zu einem grossen Teil durch die Beiträge ihrer über 3,6 Millionen Gönnerinnen und Gönner und ist damit eine „nationale Institution„. Als Gegenleistung kann die Rega ihren Gönnern die Kosten für Rettungseinsätze erlassen, die nicht von der Versicherung gedeckt sind. In der Schweiz ist die Rega über die Notrufnummer 1414 erreichbar.
Die Flugplatzgenossenschaft Obwalden will um ihren Flugplatz in Kägiswil kämpfen – sie bekräftigte an ihrer 19. General-Versammlung ihr Ziel, den Betrieb in Kägiswil langfristig zu sichern. Hintergrund ist das Vorhaben der Rega, in Kägiswil einen neuen Standort mit Helikopter-Instandhaltungs-Betrieb zu errichten. Bis Ende 2030 muss sie den bisherigen Standort am Flughafen Zürich verlassen. Kägiswil gilt als bevorzugte Option.
Allerdings gestaltet sich die zivile Umnutzung des früheren Militärflugplatzes komplex: Im Jahre 2020 eingegangene Einsprachen konnten bislang nicht bereinigt werden. In seinem Jahresbericht kritisiert Thomas Geissdörfer als Präsident der Flugplatz-Genossenschaft Obwalden (FGOW) die mangelnde Kooperationsbereitschaft der Rega: «Sie will nicht mit uns zusammenarbeiten, sondern verfolgt eigene Wege.» Eine gemeinsame Lösung mit der Firma Rotex und der Rega sei grundsätzlich möglich, so Projektleiter Bernhard Müller. Doch die Rega plane eine komplette Neuanlage – mit neuen Verfahren und Vorschriften, etwa im Lärmbereich, was viel Zeit beanspruche.
Die FGOW sehe sich durch das Vorgehen der Rega übergangen: «Sie wollen die Flugschulen verdrängen und die Pilotenausbildungsplattform in der Zentralschweiz eliminieren», so Geissdörfer. Der Rega fehle zudem die rechtliche Grundlage für ihr Projekt, und laut Bundesverwaltungsgericht könne der Planungsprozess der Rega keine Wirkung entfalten, solange der FGOW-Betrieb laufe. Dank eines neuen Baurechts-Vertrags mit Armasuisse ist der Flugbetrieb derzeit bis 30. September 2025 gesichert. Gespräche über eine weitere Verlängerung sind geplant.
Alle Traktanden der General-Versammlung wurden einstimmig genehmigt. Der Sarner Gemeindepräsident Jürg Berlinger bekannte sich zur Unterstützung des Rega-Projekts – der Applaus der Anwesenden dazu war – wenig überraschend – mager.
Die Schweizerische Rettungsflugwacht (Rega) will ihren Hauptsitz bis Ende 2030 von Zürich nach Kägiswil (OW) verlegen. Neben dem Wartungsbetrieb sollen auch Verwaltung, Helikopter-Einsatzzentrale und die Alpine Rettung Schweiz dorthin ziehen. In der Zentralschweiz sieht die Rega dank bestehender Aviatikbetriebe und Fachkräfte ideale Bedingungen. Der Jet-Standort am Flughafen Zürich soll möglichst erhalten bleiben. Kägiswil soll ein attraktiver Arbeitsort werden – geplant sind unter anderem eine Buslinie im Viertelstundentakt sowie hybride Arbeitsmodelle und ein öffentliches Restaurant.
Der ehemalige Militärflugplatz Kägiswil wurde Ende 2023 vom Kanton an den Bund zurückgegeben. Armasuisse gewährte der Flugplatzgenossenschaft Obwalden ein Baurecht bis September 2025. Bis Mitte 2025 soll über eine längere zivile Nutzung entschieden werden. Ein Gerichtsurteil verpflichtet kürzlich die Genossenschaft, für eine Betriebsbewilligung die Zustimmung überflugbetroffener Grundeigentümer einzuholen. Die Genossenschaft kann das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen. Wie es nach Ablauf des von Armasuisse gewährten Baurechts weitergeht, ist noch offen. Bis Mitte 2025 werde Armasuisse aber entscheiden, ob ein ziviler Flugbetrieb über diesen Termin hinaus betrieben werden könne.
Bei Nacht und Nebel einen Helikopter in anspruchsvollem Terrain sicher starten und landen: So lautet das Ziel des Projekts Advanced Rotorcraft Instrument-Flight-Rules-Operations in Switzerland (ARIOS). Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL), die Flugsicherung Skyguide und die Rega führen das neue Flugverfahren nach einer mehrjährigen Entwicklungsphase in Interlaken BE ein. Es handelt sich um eine Premiere – für die Schweiz und weltweit.
BAZL und Skyguide haben beim Spital Interlaken einen sogenannten Point in Space (PinS) definiert. Dort können ab dem 18. Juli 2024 auch bei schwierigen Wetter-Verhältnissen Flüge stattfinden. Rega-Pilotinnen und -Piloten starten und landen mit ihren Helikoptern beim Spital. Dabei nutzen sie das neue An- und Abflugverfahren.
Das Ziel in Interlaken ist, Erfahrungen mit dem neuen Flugverfahren zu sammeln. Beim BAZL geht es um Erfahrungen als nationale amtliche Zulassungsstelle für die Einführung neuer Verfahren; bei der Rega um Erfahrungen als Operator, der mit Helikoptern Rettungseinsätze fliegt.
Die europäische Behörde für Flugsicherheit EASA legt die Standards für neue Helikopterverfahren fest. Die Schweiz arbeitet eng mit der EASA zusammen. Da sie das neue Navigationsverfahren für Helikopter – Required Navigation Performance Authorization Required (RNP AR) genannt – weltweit als erstes Land benutzt, kann die Schweiz mit den Erfahrungen aus ARIOS die Standards massgeblich mitgestalten.
ARIOS startete 2019 als gemeinsames Projekt des BAZL, der Flugsicherung Skyguide und der Rega. ARIOS ist Bestandteil des Projekts Low Flight Network (LFN). Das Ziel des LFN: Ein Schweizer Flugrouten-Netz, auf dem Rettungs- und Einsatzhelikopter auch bei schlechtem Wetter fliegen können. ARIOS erlaubt, das LFN weiter auszubauen. Quelle: ‚BAZL‚. Bild: ‚REGA‚.
In den vergangenen Jahren haben sich wiederholt Unfälle mit Luftfahrzeugen der allgemeinen Luftfahrt ereignet, bei denen Besatzung und Luftfahrzeug nur mit erheblicher Verzögerung gefunden und geborgen werden konnten. Im Rahmen der Sicherheitsuntersuchung dieser Unfälle wurde verschiedentlich festgestellt, dass die am Such- und Rettungsdienst (search and rescue – SAR) beteiligten Organisationen nicht in der Lage waren, eine rasche Suche und Rettung sicherzustellen. Es zeigte sich auch, dass selbst viele Fachleute und Nutzer der Zivilluftfahrt nur unzureichende Kenntnisse des SAR und seiner Eigenheiten aufwiesen.
Die SUST hat in Zusammenarbeit mit den beteiligten Verkehrskreisen eine umfassende Studie zum Thema SAR durchgeführt. Diese Website beinhaltet wesentliche Elemente der Studie sowohl für den Fachmann als auch für eine breite Öffentlichkeit knapp zusammengefasst:
Organisation und Arbeitsweise des SAR
Illustration der Abläufe anhand eines exemplarischen SAR-Falls
Empfehlungen zur Verbesserung der Wirksamkeit sowohl für Leistungserbringer als auch für Leistungsbezüger
Exemplarischer SAR-Fall Zur Beleuchtung der Abläufe, der Funktionsweise der Schnittstellen und zur Beurteilung der Wirksamkeit des SAR wurden in der Studie mehrere exemplarische Fälle der letzten Jahre im Detail untersucht. Alle diese Fälle weisen einen starken, aber unterschiedlich gearteten Bezug zum SAR auf. Es wurden bewusst Fälle aus unterschiedlichen Luftfahrzeugkategorien und mit unterschiedlichen betrieblichen Hintergründen ausgewählt.
Bei einem dieser Fälle verunfallte ein Pilot mit einem Segelflugzeug anlässlich eines Segelflugwettbewerbs im Gebirge nahe der Grenze zu Österreich und kam dabei ums Leben. Das Segelflugzeug wurde beim Aufprall zerstört, der 406-MHz-Notsender an Bord wurde aus dem Segelflugzeug gerissen, beschädigt und von seiner Sendeantenne getrennt, so dass keine Notsignale empfangbar waren. Im Flugzeug war ein im Bordrechner integriertes Flarm-System eingebaut. Das Mobiltelefon des Piloten wurde nicht gefunden.
Dieser Fall wurde exemplarisch ausgewählt und wird hier inhaltlich stark gekürzt und vereinfacht zur Illustration der SAR-Aktionen dargestellt. Es besteht daher kein Anspruch, allgemeingültige Rückschlüsse zu erlauben. Quelle: ‚SUST, Schweizerische Sicherheits-Untersuchungsstelle‚. Bild: ‚REGA‚.