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Gericht bestätigt Urteil gegen Segelfluglehrer

Berufungsprozess – Das Drama im Osttiroler Lienz kostete seinem Freund im Schleppflugzeug (43) das Leben. Der Segelfluglehrer (57) legte gegen das Ersturteil Berufung ein, wonach sein Fehlverhalten die Ursache für den tödlichen Unfall gewesen sei. Nun bestätigte das Oberlandesgericht Innsbruck (OLG) aber das erstinstanzliche Urteil.

Der Segelfluglehrer (57) saß im Juni 2023 mit einem zweiten Pilot am Flugplatz Nikolsdorf in Osttirol in einem Segelflugzeug, es wurde von einer einmotorigen Maschine gezogen, an dessen Steuer saß der 43-Jährige Freund des Segelfluglehrers.

Cockpithaube plötzlich offen

Plötzlich öffnete sich die Cockpithaube des Segelflugzeuges. Hatte sie der Angeklagte nicht richtig verriegelt? Jedenfalls griff er mit beiden Händen nach der Haube, ohne das Prinzip „first fly the aircraft“ zu beherzigen, also, sich bei Zwischenfällen weiterhin unbedingt auf das Fliegen zu konzentrieren.

War das Segelflugzeug noch gut steuerbar?

Der Verteidiger zweifelte im Berufungsprozess die Aussagen des ursprünglichen Sachverständigen an. Die Europäische Luftaufsichtsbehörde habe davor gewarnt, dass sich die Verriegelung auch durch mechanische Kräfte während des Fluges lösen könnte. Auch sei die Erkenntnis zweifelhaft, dass die geöffnete Haube die Steuerbarkeit „nicht wesentlich“ beeinträchtige, der Angeklagte also bei richtiger Reaktion einfach hätte weiterfliegen können.

Fatale Folgewirkung

Das Segelflugzeug stieg unkontrolliert in die Luft, brachte das Motorflugzeug zum Absturz. Das Segelflugzeug konnte sich hingegen rechtzeitig ausklinken und landen. Der Oberstaatsanwalt betonte unter anderem, dass man nur über getroffene Feststellungen der Erstinstanz zu befinden habe, ein Gegengutachten sei ja gar nie eingebracht worden.

Urteil der ersten Instanz bestätigt

Am Ende bestätigte der Senat des Oberlandesgerichts in Innsbruck das Ersturteil: sechs Monate bedingte Haft und 6000 Euro Geldstrafe. Es gebe keine Zweifel an der bisherigen Beweiswürdigung und die Verletzung des Prinzips „first fly“ sei eben eine grobe Fahrlässigkeit, hieß es. Das Gutachten sei zudem „schlüssig und widerspruchsfrei“. Quelle: ‚krone.at‚.

Schleppflieger-Absturz in Lienz: Fluglehrer verurteilt

Ein 57-Jähriger ist am Landesgericht Innsbruck zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er soll im Vorjahr am Flugplatz in Nikolsdorf (Bezirk Lienz) bei einem Schulungsflug den Absturz eines Schleppflugzeuges herbeigeführt haben. Der Pilot starb.

Wegen grob fahrlässiger Tötung stand der 57jährige Osttiroler Segelfluglehrer vor Gericht. Im Juni 2023 wurde bei einem Unfall am Flugplatz Nikolsdorf ein 43-jähriger Kärtner getötet. Er war der Pilot eines Motorflugzeugs, das das Doppelsitzer-Segelflugzeug, in dem der Angeklagte gemeinsam mit einem 66jährigen Südtiroler saß, in die Höhe zog.

Bei dem Segelflugzeug löste sich die Cockpithaube, wodurch es nach oben schnellte und das Schleppflugzeug nach vorne kippte und abstürzte. Weshalb sich die Haube öffnete und was danach geschah, stand im Zentrum der Verhandlung.

Angeklagter bekannte sich nicht schuldig
Die Cockpithaube zu schließen, sei die letzte Handlung vor dem Start gewesen, sagte der Angeklagte vor der Richterin aus. Die Verriegelungsstifte seien ordnungsgemäß in den Ösen gewesen, die Hebel nach vorne geschoben, das habe der Kontrollblick bestätigt. Dass die Haube verschlossen gewesen sei, bestätigte auch jener 66jährige Südtiroler, der mit an Bord des Segelfliegers war. Er war es auch, der beim Start das Flugzeug steuerte.

Der Südtiroler, der länger nicht geflogen war, sei von der Thermik überrascht worden, weshalb das Segelflugzeug höher geriet als gewünscht. Der Angeklagte habe ihn angewiesen, nach unten zu steuern. Dabei habe er wohl zu stark nachgedrückt, so der 66-jährige Zeuge, weshalb das Flugzeug wieder auf der Rollbahn aufschlug. In dem Moment habe der angeklagte Fluglehrer eingegriffen und das Flugzeug stabilisiert.

Anschließend habe wieder der Zeuge das Steuer übernommen – allerdings nur kurz. Nach rund 40 Sekunden klappte die Haube auf. Der Angeklagte sagte, er habe daraufhin mit einer Hand gesteuert und mit der anderen versucht, die Cockpithaube nach unten zu ziehen. Das sei aber nur bis auf ca. 10 cm gelungen. Dass er den Grundsatz „first fly the aircraft“, also immer zuerst das Flugzeug zu steuern, missachtet habe, verneinte der Angeklagte. Er bekannte sich nicht schuldig.

Zu Freiheits- und Geldstrafe verurteilt
Schließlich riss das Seil, das den Motorflieger mit dem Segelflugzeug verband. Der Motorflieger stürzte ab und zerschellte am Boden. Die Richterin wollte wissen, warum weder der Angeklagte noch der Zeuge das Segelflugzeug vorher ausgeklinkt hätten. Der Angeklagte erwiderte, dass er dachte, die Situation in den Griff zu bekommen. Der Zeuge meinte, das wäre ihr sicherer Tod gewesen.

Ein Gutachter wies darauf hin, dass es bereits mehrere Fälle gegeben habe, bei denen sich die Haube öffnete. Zu einem Unfall sei es dabei aber nie gekommen. Öffnen könne sich die Haube nur, wenn sie unsachgemäß verschlossen oder der Verschlusshebel bewegt werde.

Die Richterin sprach den Angeklagten wegen grob fahrlässiger Tötung schuldig. Dass sich die Cockpithaube des Segelflugzeugs öffnete, sei auf menschliches Versagen zurückzuführen. Laut Gutachten könne ein technischer Defekt ausgeschlossen werden. Die verhängte Freiheitsstrafe von sechs Monaten ist bedingt, zudem wurde der Mann zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt und er muss Schmerzensgeld an die Hinterbliebenen des getöteten Kärntners zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Quelle: ‚ORF‚.

Schleppflugzeug abgestürzt

Probleme bei einem Schleppflug führten in Lienz-Nikolsdorf zum Absturz des Motorflugzeugs. Der 43-jährige Pilot starb an der Unfallstelle. Am 25. Juni gegen 14:30 Uhr stürzte ein Motorflugzeug des Typs Robin DR400 bei einem Schleppflug kurz nach dem Start vom Flugplatz Nikolsdorf in ein Maisfeld. Dabei kam der 43-jährige Pilot ums Leben. Er war ein erfahrener Flieger aus Oberkärnten und hatte ein Segelflugzeug mit einem 56-jährigen Österreicher und einem 65-jährigen Italiener im Schlepptau. Ersten Ermittlungen zufolge soll das Segelflugzeug kurz nach dem Start in sehr niedriger Höhe ins Pendeln geraten sein. Gleichzeitig habe sich die Haube geöffnet, wodurch das Segelflugzeug in die Höhe geschnellt, das Schleppflugzeug dadurch nach vorne gekippt und abgestürzt sei. Es schlug senkrecht auf dem Acker ein, fing Feuer und brannte völlig aus.

Mitglieder der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes führten bereits erste Erhebungen am Absturzort durch. Das Unfallwrack und das geschleppte Segelflugzeug wurden sichergestellt, die Obduktion des Toten gerichtlich angeordnet und ein Sachverständiger auf dem Gebiet des Flugwesens zur Klärung der Frage nach dem Unfallhergang bestellt. Gegen die Insassen des Segelflugzeuges wurde von der Staatsanwaltschaft Innsbruck ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Quelle: ‚Dolomitenstadt.at‚.

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