Schlagwort-Archive: Flugzeugabsturz

Méribel: Sportflugzeug stürzt auf Chalet

Am Dienstag, den 21. Januar 2025, ereignete sich gegen 16.55 Uhr ein dramatischer Unfall in Méribel-Les Allues (F). Ein Sportflugzeug mit zwei Personen an Bord stürzte ins Dach eines Chalets, das gerade unbewohnt war.

Zwei Piloten im Alter von 26 und 58 Jahren

Die Präfektur von Savoyen teilte mit, dass die beiden Insassen des Flugzeugs verstorben seien. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft von Albertville handelte es sich bei den beiden Opfern um zwei Männer von 26 und 58 Jahren.

Ersten Zeugenaussagen zufolge könnte es kurz zuvor zu einer Kollision mit zwei Tandem-Gleitschirmfliegern gekommen sein. Laut dem Staatsanwalt von Albertville stehen die beiden Gleitschirmflieger unter Schock, sind aber „außer Gefahr“. Eine Besatzung der PGHM stieg sofort mit einem Hubschrauber zur Absturzstelle auf. Die Gendarmen versuchten, die Lage zu Fuß zu erkunden, doch angesichts der Einsturzgefahr des Chalets und der Brandgefahr mussten sie aufgeben.

Die Evakuierung der Opfer war „angesichts des brüchigen Daches problematisch“, erklärte Staatsanwalt Benoît Bachelet. Eine medizinisch-psychologische Notfalleinheit wurde eingerichtet, um Zeugen des Unfalls sowie die Angehörigen der Opfer zu betreuen.

Die unter Luftfahrtfans bekannte Piper PA-18 Super Cub

Es handelte sich beim verunglückten Flugzeug um eine Piper PA-18 Super Cub mit der Immatrikualtion F-BAYP. Dieses Flugzeug ist Luftfahrtfans bekannt, da es am 23. Juni 1960 auf dem Gipfel des Mont Blanc landete und von Henri Giraud geflogen wurde.

Umfangreiche Rettung wurde organisiert

Die Feuerwehr, die Gendarmerie und der Rettungsdienst waren im Einsatz. Die Rettungs- und Räumungseinheit der Feuerwehr wurde mobilisiert, während die Lufttransport-Gendarmerie-Brigade aus Chambéry an den Ort des Geschehens gelangte. Die Sicherung des ersten Stockwerks des Chalets wurde von den Teams der Einheit für Rettung, Unterstützung und Suche (USAR) der Feuerwehr durchgeführt. Infolge des Zusammenstoßes kam es zu keinem Brandausbruch.

Umstände, die geklärt werden müssen

Die genauen Umstände des Unfalls sind auch am Dienstagabend noch unbekannt und werden im Rahmen der eingeleiteten gerichtlichen Untersuchung ermittelt. Quelle: ‚ledauphine‚.

Gericht bestätigt Urteil gegen Segelfluglehrer

Berufungsprozess – Das Drama im Osttiroler Lienz kostete seinem Freund im Schleppflugzeug (43) das Leben. Der Segelfluglehrer (57) legte gegen das Ersturteil Berufung ein, wonach sein Fehlverhalten die Ursache für den tödlichen Unfall gewesen sei. Nun bestätigte das Oberlandesgericht Innsbruck (OLG) aber das erstinstanzliche Urteil.

Der Segelfluglehrer (57) saß im Juni 2023 mit einem zweiten Pilot am Flugplatz Nikolsdorf in Osttirol in einem Segelflugzeug, es wurde von einer einmotorigen Maschine gezogen, an dessen Steuer saß der 43-Jährige Freund des Segelfluglehrers.

Cockpithaube plötzlich offen

Plötzlich öffnete sich die Cockpithaube des Segelflugzeuges. Hatte sie der Angeklagte nicht richtig verriegelt? Jedenfalls griff er mit beiden Händen nach der Haube, ohne das Prinzip „first fly the aircraft“ zu beherzigen, also, sich bei Zwischenfällen weiterhin unbedingt auf das Fliegen zu konzentrieren.

War das Segelflugzeug noch gut steuerbar?

Der Verteidiger zweifelte im Berufungsprozess die Aussagen des ursprünglichen Sachverständigen an. Die Europäische Luftaufsichtsbehörde habe davor gewarnt, dass sich die Verriegelung auch durch mechanische Kräfte während des Fluges lösen könnte. Auch sei die Erkenntnis zweifelhaft, dass die geöffnete Haube die Steuerbarkeit „nicht wesentlich“ beeinträchtige, der Angeklagte also bei richtiger Reaktion einfach hätte weiterfliegen können.

Fatale Folgewirkung

Das Segelflugzeug stieg unkontrolliert in die Luft, brachte das Motorflugzeug zum Absturz. Das Segelflugzeug konnte sich hingegen rechtzeitig ausklinken und landen. Der Oberstaatsanwalt betonte unter anderem, dass man nur über getroffene Feststellungen der Erstinstanz zu befinden habe, ein Gegengutachten sei ja gar nie eingebracht worden.

Urteil der ersten Instanz bestätigt

Am Ende bestätigte der Senat des Oberlandesgerichts in Innsbruck das Ersturteil: sechs Monate bedingte Haft und 6000 Euro Geldstrafe. Es gebe keine Zweifel an der bisherigen Beweiswürdigung und die Verletzung des Prinzips „first fly“ sei eben eine grobe Fahrlässigkeit, hieß es. Das Gutachten sei zudem „schlüssig und widerspruchsfrei“. Quelle: ‚krone.at‚.

Flugzeugabsturz in Vorarlberg: Wrackteile werden untersucht

Ermittlungen zu Unfallursache dauern Monate – Das Flugzeug, das am Montag in der Nähe des Mottakopfes in Vorarlberg abgestürzt ist, war für Wartungsarbeiten auf dem Weg nach Straubing. Experten untersuchen nun die Wrackteile.

Die Bergung der Wrackteile des Kleinflugzeugs, das am Montagmorgen in Vorarlberg abgestürzt ist, ist beendet. Die Teile werden von der österreichischen Flugunfallkommission in Wien untersucht. Das erklärte ein Sprecher der Vorarlberger Polizei auf SWR-Anfrage. Es könne allerdings mehrere Monate dauern bis, Ergebnisse vorliegen. Das Kleinflugzeug war am Montagmorgen auf dem Weg von Norditalien nach Niederbayern in Vorarlberg abgestürzt. Der 59-jährige Pilot kam ums Leben. Er sollte für Wartungsarbeiten am Flugzeug nach Straubing. Das bestätigte die Firma Avionik auf ARD-Anfrage. Das Unternehmen ist spezialisiert auf Flugzeugelektronik von kleineren Flugzeugen.

Pilot galt als umsichtig und erfahren

Kurz vor dem Start am Montagmorgen hatte sich der 59-jährige Pilot noch bei Martin Scheifl, Werkstattleiter bei der Flugzeug-Elektronikfirma Avionik, über das Wetter in Straubing erkundigt. Schon mehrmals sei der Pilot in Straubing gewesen. Scheifl schätzt ihn als umsichtigen und erfahrenen Piloten. Ein Grund der Reise von Albenga in Norditalien nach Niederbayern waren Wartungsarbeiten an dem Flugzeug vom Typ Beechcraft 58 Baron, eine laut Werkstattleiter sehr stabilen Maschine.
Wenige Stunden nach dem Start verunglückte das Flugzeug in der Nähe der Gemeinde Brand bei Bludenz in Vorarlberg und stürzte aus großer Höhe ab. Die Wrackteile waren laut Polizei über ein Gebiet von sechs Quadratkilometern verstreut, außerdem waren sie zum Teil stark ineinander verkeilt und verkohlt. Das habe den Abtransport zur Herausforderung gemacht. Mehrere hundert Einsatzkräfte waren mit der Bergung der Maschine beschäftigt.

Leichenteile sollen obduziert werden

Eine Obduktion in der Gerichtsmedizin in Innsbruck soll zweifelsfrei klären, ob die gefundenen sterblichen Überreste zu dem 59 Jahre alten Piloten gehören. Auch eine toxikologische Untersuchung erfolge. Der Pilot soll laut Polizei Italiener gewesen und allein im Flugzeug unterwegs gewesen sein.

Flugzeug brach vermutlich schon in der Luft auseinander

Vermutlich war das Flugzeug schon in der Luft auseinandergebrochen. Darauf deuten laut Polizei die kilometerweit verstreuten Wrackteile hin. Sie lagen südwestlich des Mottakopfes in einer Höhe von etwa 1.500 Metern über dem Meeresspiegel. Daten der Flugsicherung zeigten zudem, dass der Pilot das Gebiet zunächst in großer Höhe überfliegen wollte, die Maschine aber plötzlich an Höhe verlor und abstürzte. Die genaue Unfallursache ermittele nun die Flugunfallkommission.

Anwohner bei Brand hörten lauten Knall

Anwohner um Brand hatten am Montagvormittag laut Polizei einen lauten Knall gehört, wegen dichten Nebels aber nichts gesehen. Rund 200 Einsatzkräfte von Polizei und Bergrettung hatten daraufhin das weiträumige Gebiet abgesucht und einzelne Wrackteile des Kleinflugzeugs gefunden. Erst war eine weitere Suche wegen des Nebels schwierig, Hubschrauber und Drohnen konnten nicht fliegen. Quelle:‘swr.de‚.

Urteil nach Unfall am Klippeneck

Strafe für den Piloten – Bei einem Unglück waren zwei Menschen ums Leben gekommen. Dafür soll ein 64-Jähriger verantwortlich sein, aber ist er auch schuldig? Das Amtsgericht hat ein Urteil gefällt.

Vor zwei Jahren, am 12. August 2022, änderte sich für drei Familien alles. Der 14-jährige Finn M. und sein Fluglehrer, der 56-jährige Jörg M., waren nur wenige Minuten zum Übungssegelflug in der Luft gewesen, als sie ein Ultraleichtflugzeug mit der rechten Tragfläche von oben rammte. Sie hatten keine Chance. Aber auch für den Verursacher änderte sich das Leben drastisch.

Der Flieger des Ultraleichtflugzeugs hatte aus Kameradschaft mehrere Segler in die Luft geschleppt. Eigentlich wollte er selber mit seinem Segler fliegen – neben dem Übungsbetrieb lief der Regelbetrieb am Klippeneck, in drei Stunden gab es über 55 Flugbewegungen.

Nach zuvor zwei anstrengenden Verhandlungstagen und Zeugenbefragungen vor dem Spaichinger Amtsgericht im Juli gab es am dritten und letzten Tag letztlich den Vortrag des Sachverständigen. Volker Erlewein aus Bad Friedrichshall, selber Flieger, Fluglehrer und früher im Polizeidienst an verschiedenen fliegerischen Stellen in Leitungspositionen, legte ausführlich seine Erkenntnisse, auch mit Simulationen und Grafiken, dar.

Gefährlicher Eingriff in den Flugverkehr – Anklage fallen gelassen

Amtsrichterin Glunz folgte in ihrem Urteil dem Antrag des ersten Staatsanwalts Frank Grundke in der Verurteilung von zwei tateinheitlichen Fällen der fahrlässigen Tötung in einem mittelschweren Fall gefordert hatte. Sie reduzierte aber das Strafmaß zugunsten des Angeklagten von beantragten 180 Tagessätzen auf 160 a 40 Euro. Grundke hatte zuvor schon den zweiten Anklagepunkt „Vorsätzliche Gefährdung des Luftverkehrs“ fallen gelassen.

Verteidiger Lars Willems forderte in seinem Plädoyer Freispruch. Der Verteidiger hat zu Beginn des letzten Sitzungstags vor dem Amtsgericht in Spaichingen eine Erklärung des Angeklagten verlesen, in der dieser den Sachverhalt noch einmal aus seiner Sicht darstellte, sich aber weiter nicht äußern wollte. Unter anderem berichtete er von starken Böen am Unglückstag.

Zum Schluss der Erklärung sagte der Verteidiger für seinen Mandanten, dass ihm die Folgen der Kollision unendlich leid tun würden und er unter dem Geschehen bis heute leide. Bedauern aussprechen war ihm ein Anliegen.

Bei diesem letzten Verhandlungstag waren viele Zuhörer gekommen, darunter auch die Eltern des getöteten 14-Jährigen. Sie wollten verstehen, was geschah, warum ihr Kind starb. Es ging ihnen nicht um Schuldzuweisung, das hatten sie schon bei den Ermittlungen gegenüber der Polizei gesagt. Quelle: ‚schwaebische.de‚.

Schleppflieger-Absturz in Lienz: Fluglehrer verurteilt

Ein 57-Jähriger ist am Landesgericht Innsbruck zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er soll im Vorjahr am Flugplatz in Nikolsdorf (Bezirk Lienz) bei einem Schulungsflug den Absturz eines Schleppflugzeuges herbeigeführt haben. Der Pilot starb.

Wegen grob fahrlässiger Tötung stand der 57jährige Osttiroler Segelfluglehrer vor Gericht. Im Juni 2023 wurde bei einem Unfall am Flugplatz Nikolsdorf ein 43-jähriger Kärtner getötet. Er war der Pilot eines Motorflugzeugs, das das Doppelsitzer-Segelflugzeug, in dem der Angeklagte gemeinsam mit einem 66jährigen Südtiroler saß, in die Höhe zog.

Bei dem Segelflugzeug löste sich die Cockpithaube, wodurch es nach oben schnellte und das Schleppflugzeug nach vorne kippte und abstürzte. Weshalb sich die Haube öffnete und was danach geschah, stand im Zentrum der Verhandlung.

Angeklagter bekannte sich nicht schuldig
Die Cockpithaube zu schließen, sei die letzte Handlung vor dem Start gewesen, sagte der Angeklagte vor der Richterin aus. Die Verriegelungsstifte seien ordnungsgemäß in den Ösen gewesen, die Hebel nach vorne geschoben, das habe der Kontrollblick bestätigt. Dass die Haube verschlossen gewesen sei, bestätigte auch jener 66jährige Südtiroler, der mit an Bord des Segelfliegers war. Er war es auch, der beim Start das Flugzeug steuerte.

Der Südtiroler, der länger nicht geflogen war, sei von der Thermik überrascht worden, weshalb das Segelflugzeug höher geriet als gewünscht. Der Angeklagte habe ihn angewiesen, nach unten zu steuern. Dabei habe er wohl zu stark nachgedrückt, so der 66-jährige Zeuge, weshalb das Flugzeug wieder auf der Rollbahn aufschlug. In dem Moment habe der angeklagte Fluglehrer eingegriffen und das Flugzeug stabilisiert.

Anschließend habe wieder der Zeuge das Steuer übernommen – allerdings nur kurz. Nach rund 40 Sekunden klappte die Haube auf. Der Angeklagte sagte, er habe daraufhin mit einer Hand gesteuert und mit der anderen versucht, die Cockpithaube nach unten zu ziehen. Das sei aber nur bis auf ca. 10 cm gelungen. Dass er den Grundsatz „first fly the aircraft“, also immer zuerst das Flugzeug zu steuern, missachtet habe, verneinte der Angeklagte. Er bekannte sich nicht schuldig.

Zu Freiheits- und Geldstrafe verurteilt
Schließlich riss das Seil, das den Motorflieger mit dem Segelflugzeug verband. Der Motorflieger stürzte ab und zerschellte am Boden. Die Richterin wollte wissen, warum weder der Angeklagte noch der Zeuge das Segelflugzeug vorher ausgeklinkt hätten. Der Angeklagte erwiderte, dass er dachte, die Situation in den Griff zu bekommen. Der Zeuge meinte, das wäre ihr sicherer Tod gewesen.

Ein Gutachter wies darauf hin, dass es bereits mehrere Fälle gegeben habe, bei denen sich die Haube öffnete. Zu einem Unfall sei es dabei aber nie gekommen. Öffnen könne sich die Haube nur, wenn sie unsachgemäß verschlossen oder der Verschlusshebel bewegt werde.

Die Richterin sprach den Angeklagten wegen grob fahrlässiger Tötung schuldig. Dass sich die Cockpithaube des Segelflugzeugs öffnete, sei auf menschliches Versagen zurückzuführen. Laut Gutachten könne ein technischer Defekt ausgeschlossen werden. Die verhängte Freiheitsstrafe von sechs Monaten ist bedingt, zudem wurde der Mann zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt und er muss Schmerzensgeld an die Hinterbliebenen des getöteten Kärntners zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Quelle: ‚ORF‚.

12 Sekunden Geräusche plätschernden Wassers

Vor etwa einem Jahr stürzte eine Piper beim Landeanflug auf den Flugplatz Altenrhein in den Bodensee. Die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (Sust) veröffentlichte nun ihren Bericht zum Flugunfall. Der deutsche Pilot startete seinen Flug an jenem Morgen vom Flugplatz Locarno aus und flog über die Alpen Richtung Bodensee. «Über dem Gebiet um St. Gallen-Altenrhein lag in dieser Zeit dichter Bodennebel. Die Pistensichtweite wurde mit 250 Meter gemeldet», heisst es im summarischen Bericht der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle Sust.

Der Deutsche habe einen Anflug zu Trainingszwecken ausführen wollen. Er sah für den Fall eines Durchstartens einen zweiten Instrumentenanflug in Altenrhein und eine Ausweichlandung in Friedrichshafen vor. Doch es kam anders. Beim Landeanflug habe der Pilot durch den Nebel völlig unerwartet die Wasseroberfläche vor sich gesehen. Zwar zog der 70-Jährige noch das Höhensteuer zu sich, doch damit konnte er nichts mehr bewirken – das Flugzeug prallte auf dem Bodensee auf. Der Tower empfing darauf während zwölf Sekunden Geräusche von plätscherndem Wasser. Kontakt zum Piloten konnte keiner mehr hergestellt werden.

Reifen rettete den Piloten
«Der Pilot verliess durch die Tür das Flugzeug, das kurz darauf auf den Seegrund des Bodensees in einer Tiefe von rund 90 Meter sank», heisst es im Bericht weiter. Bei einer Wassertemperatur von fünf Grad habe sich der Pilot am abgetrennten Fahrwerksbein festgehalten, das dank des unbeschädigten Reifens noch an der Wasseroberfläche trieb. Eine Stunde nach dem Absturz wurde der Pilot von einem Fischer gefunden. Stark unterkühlt konnte der Deutsche gerettet und ins Spital gebracht werden. Der Bericht der Sust kommt zum Schluss, dass bei den vorherrschenden Wetterbedingungen kaum Aussicht auf eine Landung bestanden habe und auch der Anflug zu Trainingszwecken anspruchsvoll war. Weil das Flugzeug nach der Bergung im Mai 2021 nicht mehr einem Funktionstest unterzogen werden konnte, wurde der Flug mittels Simulator nachgestellt. Laut dem Bericht erlag der Pilot während des Endanfluges einer sogenannten Zielbindung an die Gleitpfadanzeige, «was ein schwindendes Situationsbewusstsein über den Fortschritt des Anflugs zur Folge hatte.»

Gemäss Sust führte dies dazu, dass er die Entscheidungshöhe des Instrumentenanflugs ausser Acht liess. Spätestens hier hätte der Pilot den Landeversuch abbrechen und durchstarten sollen. Stattdessen befand sich das Flugzeug bis zum Aufprall auf den Bodensee im Sinkflug. Quelle: ‚20 Minuten‚.

Notlandung nach Motorenproblemen

Der Start um 08:31 Uhr auf der Piste 30 verlief nach Angaben des Piloten normal und das Flugzeug hob mit 60 kt von der Piste ab. Nach dem Abheben fuhr der Pilot das Fahrwerk und die Landeklappen ein und schaltete die elektrische Treibstoffpumpe aus, die er jeweils zum Start und zur Landung zuschaltete. Rund 15 Sekunden nach dem Ausschalten der elektrischen Treibstoffpumpe stellte der Pilot einen Leistungsverlust fest. Aufgrund der Hindernis-Situation schaute er sich nach einem geeigneten Aussenlandeplatz um und entschied sich für eine Notlandung auf einem Feld zu seiner Rechten. Er leitete die Rechtskurve ein und fuhr das Fahrwerk aus. Die HB-YHT setzte mit rund 50 kt auf. Beim Ausrollen knickte das Bugfahrwerk, nachdem dieses auf dem weichen Boden aufgesetzt hatte, ein und das Flugzeug überschlug sich.

Weder die Untersuchung des Flugzeuges noch diejenige des Motors des Typs Rotax 912 ULS ergaben Hinweise auf technische Mängel, welche die Wahrnehmung eines Leistungsverlustes durch den Piloten erklären könnten. Da diese Wahrnehmung nach dem Ausschalten der elektrischen Treibstoffpumpe aufgetreten war, wurde die mechanische Treibstoffpumpe einer besonderen Überprüfung unterzogen. Dabei erbrachte sie im gesamten Leistungsbereich des Motors die geforderte Pumpleistung.

Die Untersuchungsergebnisse lassen keine Aussagen zur Stärke des vom Piloten wahrgenommenen Leistungsverlustes zu. Damit bleibt offen, ob der Flug auch ereignislos hätte fortgesetzt werden können. Der Pilot nutzte eine günstige und sich nur für kurze Zeit bietende Gelegenheit für eine Notlandung. Diese verlief zunächst wunschgemäss; der Schaden ergab sich erst am Ende des Ausrollvorgangs, als das Bugfahrwerk aufgrund der Bodenbeschaffenheit einknickte.

Der Start um 08:31 Uhr auf der Piste 30 verlief nach Angaben des Piloten normal und das Flugzeug hob mit 60 kt von der Piste ab. Nach dem Abheben fuhr der Pilot das Fahrwerk und die Landeklappen ein und schaltete die elektrische Treibstoffpumpe aus, die er jeweils zum Start und zur Landung zuschaltete. Rund 15 Sekunden nach dem Ausschalten der elektrischen Treibstoffpumpe stellte der Pilot einen Leistungsverlust fest. Aufgrund der Hindernis-Situation schaute er sich nach einem geeigneten Aussenlandeplatz um und entschied sich für eine Notlandung auf einem Feld zu seiner Rechten. Er leitete die Rechtskurve ein und fuhr das Fahrwerk aus. Die HB-YHT setzte mit rund 50 kt auf. Beim Ausrollen knickte das Bugfahrwerk, nachdem dieses auf dem weichen Boden aufgesetzt hatte, ein und das Flugzeug überschlug sich.

Weder die Untersuchung des Flugzeuges noch diejenige des Motors des Typs Rotax 912 ULS ergaben Hinweise auf technische Mängel, welche die Wahrnehmung eines Leistungsverlustes durch den Piloten erklären könnten. Da diese Wahrnehmung nach dem Ausschalten der elektrischen Treibstoffpumpe aufgetreten war, wurde die mechanische Treibstoffpumpe einer besonderen Überprüfung unterzogen. Dabei erbrachte sie im gesamten Leistungsbereich des Motors die geforderte Pumpleistung.

Die Untersuchungsergebnisse lassen keine Aussagen zur Stärke des vom Piloten wahrgenommenen Leistungsverlustes zu. Damit bleibt offen, ob der Flug auch ereignislos hätte fortgesetzt werden können. Der Pilot nutzte eine günstige und sich nur für kurze Zeit bietende Gelegenheit für eine Notlandung. Diese verlief zunächst wunschgemäss; der Schaden ergab sich erst am Ende des Ausrollvorgangs, als das Bugfahrwerk aufgrund der Bodenbeschaffenheit einknickte.

Eine besondere Gefährdung hätte sich im Falle eines Brandes ergeben, weil der Pilot den in Rückenlage auf dem Notlandefeld liegenden Tiefdecker nicht aus eigener Kraft verlassen konnte. In einem diesbezüglich vergleichbaren Fall (vgl. Schlussbericht Nr. 2039 zum Unfall der Robin DR400 HB-KOC in Belp) sprach das damalige Büro für Flugunfalluntersuchungen (BFU) die Sicherheitsempfehlung Nr. 403 aus zum Mitführen eines Werkzeuges, das der Zertrümmerung der Cockpithaube dient. Quelle: ‚SUST‚.

Öschlesee: Spektakuläre Bergung

Spektakulär war die Bergung der am Sonntag abgestürzten Cessna 172 am Öschlesee bei Sulzberg. Die knapp eine Tonnen schwere Maschine musste am Sonntag im Öschlesee notlanden. Warum ist noch unklar. Besetzt war die strahlend weiße Maschine mit vier Personen, die den Absturz alle wie durch ein Wunder überlebt haben. Gerettet wurden sie von Anwohnern, die das Flugzeug abstürzen sahen. Mit Tretbooten eilten Menschen sofort zu den Insassen und konnte so die drei Männer und eine Frau schnell an Land bringen und dem Rettungsdienst übergeben.

Befreiung aus dem Schlick: Gar nicht so einfach.
Die einmotorige Maschine sank innerhalb weniger Minuten und bohrte mit dem Motor voran in den schlammigen See. Taucher der Polizei rückten am Montagvormittag an und begannen mit der Bergung des Kleinflugzeug-Wracks. Wichtig war, dass kein Treibstoff in den See gelangt und die Maschine nicht auseinanderbricht. Jeweils zwei Taucher waren im Wasser und befestigten in knapp acht Metern Tiefe zwei Luftkissen an der Maschine, um ihr Auftrieb zu geben und sie so aus dem dichten Schlick zu befreien. Die Luftkissen reichten aus, um das fast 1.000 Kilo schwere Flugzeug an die Oberfläche zu bringen. Quelle: ‚all-in.de‚.

Pilot schätzte Wetter falsch ein

Der Absturz eines Kleinflugzeugs vor knapp drei Jahren bei Grebenhain (Vogelsberg) geht Untersuchungen zufolge auf schlechtes Wetter und eine falsche Einschätzung durch den Piloten zurück. Der 66-Jährige war bei dem Unglück am 13. Oktober 2017 ums Leben gekommen. Er habe das Risiko durch aufsteigende Nebelwolken und schlechte Sicht unterschätzt, heißt es in dem nun veröffentlichten Bericht der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung. Das Flugzeug hatte Baumwipfel gestreift, war dann auf den Waldboden gestürzt und ausgebrannt. Quelle: ‚Hessenschau.de‚. Bild: ‚Fuldaer Zeitung‚.

Glück im Unglück

Am Donnerstagnachmittag, 2. Juli ereignete sich gegen 14.30 Uhr in der Gemeinde Saint-Pons (Alpes-de-Haute-Provence) im Ubaye-Tal ein Segelflugzeug-Unfall. Ein Segelflugzeug stürzte in einem Waldgebiet in einer Höhe von fast 2.000 Metern ab. Der erfahrene Pilot, 64 Jahre alt und deutscher Nationalität, blieb unverletzt. Die Rettungskräfte der Hochgebirgs-Gendarmerie (PGHM) von Jausiers wurden vor Ort vom Hubschrauber der Gendarmerie-Luftsektion (SAG) von Digne-les-Bains unterstützt. Ersten Informationen zufolge geriet der Pilot in Schwierigkeiten und war letztlich zu einer sofortigen Landung gezwungen. Der Pilot wurde von der Feuerwehr zu Kontrolluntersuchungen geführt. Um die genauen Ursachen des Unfalls zu ermitteln, wurde eine Untersuchung eingeleitet und der Brigade de gendarmerie des transports aériens (BGTA) von Marseille-Provence übertragen. Quelle: ‚La Provence‘.

Bottrop: Kleinflugzeug muss notlanden

Am Dienstagvormittag, 07. Juli 2020, musste ein Kleinflugzeug auf einer Bottroper Kreuzung notlanden. Das Manöver ist geglückt – und hat dennoch einen Großeinsatz ausgelöst. Laut der Feuerwehr Bottrop war gegen 11 Uhr ein Notruf wegen eines Flugzeugabsturzes eingegangen. Zwei Notärzte, zwei Rettungswagen sowie zahlreiche Feuerwehrleute wurden daraufhin zur Kreuzung Hofwiese/Packskamp geschickt.

Vort Ort stellten die Rettungskräfte fest, dass die Maschine unversehrt auf der schmalen Straße inmitten zweier Felder zu Boden gebracht worden war. Der Pilot blieb unverletzt. „Alles ist sehr glücklich ausgegangen“, sagte ein Sprecher der Feuerwehr. Nur eine halbe Stunde nach dem Notruf konnten die Einsatzkräfte wieder abrücken.

Nach ersten Erkenntnissen haben technische Schwierigkeiten zur Notlandung auf der schwach befahrenen Straße geführt. Der Motor des Kleinflugzeugs soll teilweise ausgesetzt haben. Die genaue Unfallursache wird jetzt ermittelt. Quelle: ‚WDR‘.

Ein Flugzeug, ein Dach und hoher Schaden

Vier Tage nach dem Absturz eines Kleinflugzeugs in ein Hausdach in Langenhahn im Westerwald hat das Technische Hilfswerk mit der Bergung des Wracks begonnen. Zwei Kräne kamen dabei zum Einsatz. Das Haus wurde bei dem Aufprall und der Bergung des Wracks schwer beschädigt. Unter anderem stürzten ein Giebel und der Schornstein ein. Das Flugzeug war am Samstag nach seinem Start auf dem nahen Flugplatz Ailertchen in das Dach gekracht. Der 54-jährige Pilot wurde schwer verletzt. Er kam in eine Spezialklinik. Die beiden Hausbewohner blieben unversehrt. Etwa 30 THW-Helfer, elf Feuerwehrleute und vier Mitarbeiter einer örtlichen Dachdeckerfirma waren an den Arbeiten beteiligt. Quelle und Bildergalerie: ‚Süddeutsche Zeitung‚.

Als die Piloten ihren Fehler bemerkten, war es zu spät

Der Crash eines Kleinflugzeugs mit dem deutschen Politiker Peter Drewes (†64) an Bord letztes Jahr im Glarnerland ist auf Pilotenfehler zurückzuführen. Der deutsche Politiker flog mit einem Flugzeug des Typs Mooney M20K in die Wolken, wo es zu einem Strömungsabriss kam. Dann stürzte die Machine oberhalb von Braunwald GL mit grosser Geschwindigkeit und nahezu senkrecht ab. So beschreibt die Sicherheitsuntersuchungsstelle Sust den Hergang des Flugzeugabsturzes vom 12. September 2017 im Glarnerland. Mehr über die Unfallursache im Originalbericht des Blick.