Schlagwort-Archiv: Flugzeugabsturz

Absturz am Chistehorn durch Strömungs-Abriss

Am 23. August 2024 verunglückte im Wallis ein Segelflugzeug des Typs Arcus M (Kennzeichen OE-9485). Die Maschine prallte bei Niedergesteln, rund einen Kilometer südöstlich des Chistehorns, in steilem Winkel auf den Boden. Beide Piloten – ein 46- und ein 72-jähriger Schweizer – kamen dabei ums Leben.

Geplanter Wandersegelflug
Der Flug startete um 13:28 Uhr auf dem Flugplatz Birrfeld (AG). Geplant war ein zweitägiger Wandersegelflug über die Alpen bis nach Grenoble (F) und zurück nach Langenthal. Bereits kurz nach dem Start nutzten die Piloten mehrfach den Motor, um Höhe zu gewinnen. Viermal lief der Antrieb insgesamt, zuletzt bis auf fast 3’000 Meter. Danach folgte ein längerer Gleitflug entlang der Südhänge des Rhonetals. Der Arcus M erreichte das Gebiet beim Chistehorn um etwa 15:40 Uhr. Dort versuchten die Piloten während rund zwölf Minuten im Hangflug Höhe zu halten oder zu gewinnen.

Der Unfallhergang
Bei einer weiteren Rechtskurve gegen 15:53 Uhr sank die Geschwindigkeit deutlich ab. Das Flugzeug geriet in einen Strömungsabriss – der kritische Anstellwinkel wurde überschritten. Die Maschine kippte nach rechts weg, ging in eine Steilspirale über und schlug nahezu senkrecht mit der Rumpfnase voraus auf dem Boden auf. Ein Augenzeuge auf der gegenüberliegenden Talseite beobachtete, wie das Flugzeug „in einer Rolle fast senkrecht nach unten stürzte“. Der automatische Notsender wurde beim Aufprall ausgelöst, ein Brand entstand nicht. Beide Piloten erlitten tödliche Verletzungen.

Die Piloten

  • Pilot A (vorne, Jg. 1978): Rund 1’380 Flugstunden auf Segel- und Motorsegelflugzeugen, früher Wettbewerbsflieger. In den letzten fünf Jahren aber nur rund 120 Stunden – vergleichsweise wenig. Auf der Arcus M absolvierte er insgesamt nur drei Flüge mit 6:10 Stunden.
  • Pilot B (hinten, Jg. 1952): 441 Segelflugstunden seit 2017, davon 46 Stunden auf Arcus M, überwiegend in Namibia. Erfahrung im alpinen Hangflug hatte er wenig. Ob die beiden Piloten eine klare Rollenverteilung im Cockpit vereinbart hatten, konnte die Untersuchung nicht klären.

Technik und Rahmenbedingungen
Das Flugzeug war technisch einwandfrei, die letzte Wartung im März 2024 durchgeführt. Masse und Schwerpunkt lagen innerhalb der zulässigen Grenzen, vermutlich im mittleren bis hinteren Bereich. Das Wetter bot typische Sommerbedingungen: Blauthermik mit vereinzelten kleinen Cumuli, Sichtweiten bis 40 km, leichter Westwind. Eine sichere Landung wäre jederzeit am nahegelegenen Flugplatz Raron möglich gewesen.

Analyse der SUST
Die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) stellt fest:

  • Der Unfall ist auf einen Kontrollverlust infolge Strömungsabrisses zurückzuführen.
  • Die geringe Höhe über Grund machte ein Abfangen des Flugzeuges unmöglich.
  • Eine Schwerpunktlage im hinteren Bereich könnte das abrupte Abkippen begünstigt haben.
  • Die Erfahrung der Piloten auf dem Unfallmuster war gering, insbesondere im Gebirgshangflug.

SUST erkennt Sicherheitsdefizit
Unfälle durch Kontrollverlust im Flug (Loss of Control in Flight, LOC-I) sind im Segelflug ein bekanntes Risiko. Seit 2008 untersuchte die SUST 20 solcher Fälle mit insgesamt 15 Todesopfern. Segelflugzeuge sind selten mit Überziehwarngeräten ausgestattet. 2008 empfahl die SUST erstmals, solche Systeme vorzuschreiben (Sicherheits-Empfehlung Nr. 409). Die Segelflug-Community soll auf das Thema „Kontrollverlust im Hangflug bei geringer Höhe“ vermehrt sensibilisiert werden.

Fazit
Der Absturz der Arcus M OE-9485 zeigt, wie schnell ein Strömungsabriss im Hangflug fatale Folgen haben kann. Ursache war das Überschreiten des kritischen Anstellwinkels. Eine hintere Schwerpunktlage trug möglicherweise dazu bei.

-> vollständiger Unfall-Untersuchungsbericht der SUST

Méribel: Sportflugzeug stürzt auf Chalet

Am Dienstag, den 21. Januar 2025, ereignete sich gegen 16.55 Uhr ein dramatischer Unfall in Méribel-Les Allues (F). Ein Sportflugzeug mit zwei Personen an Bord stürzte ins Dach eines Chalets, das gerade unbewohnt war.

Zwei Piloten im Alter von 26 und 58 Jahren

Die Präfektur von Savoyen teilte mit, dass die beiden Insassen des Flugzeugs verstorben seien. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft von Albertville handelte es sich bei den beiden Opfern um zwei Männer von 26 und 58 Jahren.

Ersten Zeugenaussagen zufolge könnte es kurz zuvor zu einer Kollision mit zwei Tandem-Gleitschirmfliegern gekommen sein. Laut dem Staatsanwalt von Albertville stehen die beiden Gleitschirmflieger unter Schock, sind aber „außer Gefahr“. Eine Besatzung der PGHM stieg sofort mit einem Hubschrauber zur Absturzstelle auf. Die Gendarmen versuchten, die Lage zu Fuß zu erkunden, doch angesichts der Einsturzgefahr des Chalets und der Brandgefahr mussten sie aufgeben.

Die Evakuierung der Opfer war „angesichts des brüchigen Daches problematisch“, erklärte Staatsanwalt Benoît Bachelet. Eine medizinisch-psychologische Notfalleinheit wurde eingerichtet, um Zeugen des Unfalls sowie die Angehörigen der Opfer zu betreuen.

Die unter Luftfahrtfans bekannte Piper PA-18 Super Cub

Es handelte sich beim verunglückten Flugzeug um eine Piper PA-18 Super Cub mit der Immatrikualtion F-BAYP. Dieses Flugzeug ist Luftfahrtfans bekannt, da es am 23. Juni 1960 auf dem Gipfel des Mont Blanc landete und von Henri Giraud geflogen wurde.

Umfangreiche Rettung wurde organisiert

Die Feuerwehr, die Gendarmerie und der Rettungsdienst waren im Einsatz. Die Rettungs- und Räumungseinheit der Feuerwehr wurde mobilisiert, während die Lufttransport-Gendarmerie-Brigade aus Chambéry an den Ort des Geschehens gelangte. Die Sicherung des ersten Stockwerks des Chalets wurde von den Teams der Einheit für Rettung, Unterstützung und Suche (USAR) der Feuerwehr durchgeführt. Infolge des Zusammenstoßes kam es zu keinem Brandausbruch.

Umstände, die geklärt werden müssen

Die genauen Umstände des Unfalls sind auch am Dienstagabend noch unbekannt und werden im Rahmen der eingeleiteten gerichtlichen Untersuchung ermittelt. Quelle: ‚ledauphine‚.

Gericht bestätigt Urteil gegen Segelfluglehrer

Berufungsprozess – Das Drama im Osttiroler Lienz kostete seinem Freund im Schleppflugzeug (43) das Leben. Der Segelfluglehrer (57) legte gegen das Ersturteil Berufung ein, wonach sein Fehlverhalten die Ursache für den tödlichen Unfall gewesen sei. Nun bestätigte das Oberlandesgericht Innsbruck (OLG) aber das erstinstanzliche Urteil.

Der Segelfluglehrer (57) saß im Juni 2023 mit einem zweiten Pilot am Flugplatz Nikolsdorf in Osttirol in einem Segelflugzeug, es wurde von einer einmotorigen Maschine gezogen, an dessen Steuer saß der 43-Jährige Freund des Segelfluglehrers.

Cockpithaube plötzlich offen

Plötzlich öffnete sich die Cockpithaube des Segelflugzeuges. Hatte sie der Angeklagte nicht richtig verriegelt? Jedenfalls griff er mit beiden Händen nach der Haube, ohne das Prinzip „first fly the aircraft“ zu beherzigen, also, sich bei Zwischenfällen weiterhin unbedingt auf das Fliegen zu konzentrieren.

War das Segelflugzeug noch gut steuerbar?

Der Verteidiger zweifelte im Berufungsprozess die Aussagen des ursprünglichen Sachverständigen an. Die Europäische Luftaufsichtsbehörde habe davor gewarnt, dass sich die Verriegelung auch durch mechanische Kräfte während des Fluges lösen könnte. Auch sei die Erkenntnis zweifelhaft, dass die geöffnete Haube die Steuerbarkeit „nicht wesentlich“ beeinträchtige, der Angeklagte also bei richtiger Reaktion einfach hätte weiterfliegen können.

Fatale Folgewirkung

Das Segelflugzeug stieg unkontrolliert in die Luft, brachte das Motorflugzeug zum Absturz. Das Segelflugzeug konnte sich hingegen rechtzeitig ausklinken und landen. Der Oberstaatsanwalt betonte unter anderem, dass man nur über getroffene Feststellungen der Erstinstanz zu befinden habe, ein Gegengutachten sei ja gar nie eingebracht worden.

Urteil der ersten Instanz bestätigt

Am Ende bestätigte der Senat des Oberlandesgerichts in Innsbruck das Ersturteil: sechs Monate bedingte Haft und 6000 Euro Geldstrafe. Es gebe keine Zweifel an der bisherigen Beweiswürdigung und die Verletzung des Prinzips „first fly“ sei eben eine grobe Fahrlässigkeit, hieß es. Das Gutachten sei zudem „schlüssig und widerspruchsfrei“. Quelle: ‚krone.at‚.

Flugzeugabsturz in Vorarlberg: Wrackteile werden untersucht

Ermittlungen zu Unfallursache dauern Monate – Das Flugzeug, das am Montag in der Nähe des Mottakopfes in Vorarlberg abgestürzt ist, war für Wartungsarbeiten auf dem Weg nach Straubing. Experten untersuchen nun die Wrackteile.

Die Bergung der Wrackteile des Kleinflugzeugs, das am Montagmorgen in Vorarlberg abgestürzt ist, ist beendet. Die Teile werden von der österreichischen Flugunfallkommission in Wien untersucht. Das erklärte ein Sprecher der Vorarlberger Polizei auf SWR-Anfrage. Es könne allerdings mehrere Monate dauern bis, Ergebnisse vorliegen. Das Kleinflugzeug war am Montagmorgen auf dem Weg von Norditalien nach Niederbayern in Vorarlberg abgestürzt. Der 59-jährige Pilot kam ums Leben. Er sollte für Wartungsarbeiten am Flugzeug nach Straubing. Das bestätigte die Firma Avionik auf ARD-Anfrage. Das Unternehmen ist spezialisiert auf Flugzeugelektronik von kleineren Flugzeugen.

Pilot galt als umsichtig und erfahren

Kurz vor dem Start am Montagmorgen hatte sich der 59-jährige Pilot noch bei Martin Scheifl, Werkstattleiter bei der Flugzeug-Elektronikfirma Avionik, über das Wetter in Straubing erkundigt. Schon mehrmals sei der Pilot in Straubing gewesen. Scheifl schätzt ihn als umsichtigen und erfahrenen Piloten. Ein Grund der Reise von Albenga in Norditalien nach Niederbayern waren Wartungsarbeiten an dem Flugzeug vom Typ Beechcraft 58 Baron, eine laut Werkstattleiter sehr stabilen Maschine.
Wenige Stunden nach dem Start verunglückte das Flugzeug in der Nähe der Gemeinde Brand bei Bludenz in Vorarlberg und stürzte aus großer Höhe ab. Die Wrackteile waren laut Polizei über ein Gebiet von sechs Quadratkilometern verstreut, außerdem waren sie zum Teil stark ineinander verkeilt und verkohlt. Das habe den Abtransport zur Herausforderung gemacht. Mehrere hundert Einsatzkräfte waren mit der Bergung der Maschine beschäftigt.

Leichenteile sollen obduziert werden

Eine Obduktion in der Gerichtsmedizin in Innsbruck soll zweifelsfrei klären, ob die gefundenen sterblichen Überreste zu dem 59 Jahre alten Piloten gehören. Auch eine toxikologische Untersuchung erfolge. Der Pilot soll laut Polizei Italiener gewesen und allein im Flugzeug unterwegs gewesen sein.

Flugzeug brach vermutlich schon in der Luft auseinander

Vermutlich war das Flugzeug schon in der Luft auseinandergebrochen. Darauf deuten laut Polizei die kilometerweit verstreuten Wrackteile hin. Sie lagen südwestlich des Mottakopfes in einer Höhe von etwa 1.500 Metern über dem Meeresspiegel. Daten der Flugsicherung zeigten zudem, dass der Pilot das Gebiet zunächst in großer Höhe überfliegen wollte, die Maschine aber plötzlich an Höhe verlor und abstürzte. Die genaue Unfallursache ermittele nun die Flugunfallkommission.

Anwohner bei Brand hörten lauten Knall

Anwohner um Brand hatten am Montagvormittag laut Polizei einen lauten Knall gehört, wegen dichten Nebels aber nichts gesehen. Rund 200 Einsatzkräfte von Polizei und Bergrettung hatten daraufhin das weiträumige Gebiet abgesucht und einzelne Wrackteile des Kleinflugzeugs gefunden. Erst war eine weitere Suche wegen des Nebels schwierig, Hubschrauber und Drohnen konnten nicht fliegen. Quelle:‘swr.de‚.

Urteil nach Unfall am Klippeneck

Strafe für den Piloten – Bei einem Unglück waren zwei Menschen ums Leben gekommen. Dafür soll ein 64-Jähriger verantwortlich sein, aber ist er auch schuldig? Das Amtsgericht hat ein Urteil gefällt.

Vor zwei Jahren, am 12. August 2022, änderte sich für drei Familien alles. Der 14-jährige Finn M. und sein Fluglehrer, der 56-jährige Jörg M., waren nur wenige Minuten zum Übungssegelflug in der Luft gewesen, als sie ein Ultraleichtflugzeug mit der rechten Tragfläche von oben rammte. Sie hatten keine Chance. Aber auch für den Verursacher änderte sich das Leben drastisch.

Der Flieger des Ultraleichtflugzeugs hatte aus Kameradschaft mehrere Segler in die Luft geschleppt. Eigentlich wollte er selber mit seinem Segler fliegen – neben dem Übungsbetrieb lief der Regelbetrieb am Klippeneck, in drei Stunden gab es über 55 Flugbewegungen.

Nach zuvor zwei anstrengenden Verhandlungstagen und Zeugenbefragungen vor dem Spaichinger Amtsgericht im Juli gab es am dritten und letzten Tag letztlich den Vortrag des Sachverständigen. Volker Erlewein aus Bad Friedrichshall, selber Flieger, Fluglehrer und früher im Polizeidienst an verschiedenen fliegerischen Stellen in Leitungspositionen, legte ausführlich seine Erkenntnisse, auch mit Simulationen und Grafiken, dar.

Gefährlicher Eingriff in den Flugverkehr – Anklage fallen gelassen

Amtsrichterin Glunz folgte in ihrem Urteil dem Antrag des ersten Staatsanwalts Frank Grundke in der Verurteilung von zwei tateinheitlichen Fällen der fahrlässigen Tötung in einem mittelschweren Fall gefordert hatte. Sie reduzierte aber das Strafmaß zugunsten des Angeklagten von beantragten 180 Tagessätzen auf 160 a 40 Euro. Grundke hatte zuvor schon den zweiten Anklagepunkt „Vorsätzliche Gefährdung des Luftverkehrs“ fallen gelassen.

Verteidiger Lars Willems forderte in seinem Plädoyer Freispruch. Der Verteidiger hat zu Beginn des letzten Sitzungstags vor dem Amtsgericht in Spaichingen eine Erklärung des Angeklagten verlesen, in der dieser den Sachverhalt noch einmal aus seiner Sicht darstellte, sich aber weiter nicht äußern wollte. Unter anderem berichtete er von starken Böen am Unglückstag.

Zum Schluss der Erklärung sagte der Verteidiger für seinen Mandanten, dass ihm die Folgen der Kollision unendlich leid tun würden und er unter dem Geschehen bis heute leide. Bedauern aussprechen war ihm ein Anliegen.

Bei diesem letzten Verhandlungstag waren viele Zuhörer gekommen, darunter auch die Eltern des getöteten 14-Jährigen. Sie wollten verstehen, was geschah, warum ihr Kind starb. Es ging ihnen nicht um Schuldzuweisung, das hatten sie schon bei den Ermittlungen gegenüber der Polizei gesagt. Quelle: ‚schwaebische.de‚.

Schleppflieger-Absturz in Lienz: Fluglehrer verurteilt

Ein 57-Jähriger ist am Landesgericht Innsbruck zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er soll im Vorjahr am Flugplatz in Nikolsdorf (Bezirk Lienz) bei einem Schulungsflug den Absturz eines Schleppflugzeuges herbeigeführt haben. Der Pilot starb.

Wegen grob fahrlässiger Tötung stand der 57jährige Osttiroler Segelfluglehrer vor Gericht. Im Juni 2023 wurde bei einem Unfall am Flugplatz Nikolsdorf ein 43-jähriger Kärtner getötet. Er war der Pilot eines Motorflugzeugs, das das Doppelsitzer-Segelflugzeug, in dem der Angeklagte gemeinsam mit einem 66jährigen Südtiroler saß, in die Höhe zog.

Bei dem Segelflugzeug löste sich die Cockpithaube, wodurch es nach oben schnellte und das Schleppflugzeug nach vorne kippte und abstürzte. Weshalb sich die Haube öffnete und was danach geschah, stand im Zentrum der Verhandlung.

Angeklagter bekannte sich nicht schuldig
Die Cockpithaube zu schließen, sei die letzte Handlung vor dem Start gewesen, sagte der Angeklagte vor der Richterin aus. Die Verriegelungsstifte seien ordnungsgemäß in den Ösen gewesen, die Hebel nach vorne geschoben, das habe der Kontrollblick bestätigt. Dass die Haube verschlossen gewesen sei, bestätigte auch jener 66jährige Südtiroler, der mit an Bord des Segelfliegers war. Er war es auch, der beim Start das Flugzeug steuerte.

Der Südtiroler, der länger nicht geflogen war, sei von der Thermik überrascht worden, weshalb das Segelflugzeug höher geriet als gewünscht. Der Angeklagte habe ihn angewiesen, nach unten zu steuern. Dabei habe er wohl zu stark nachgedrückt, so der 66-jährige Zeuge, weshalb das Flugzeug wieder auf der Rollbahn aufschlug. In dem Moment habe der angeklagte Fluglehrer eingegriffen und das Flugzeug stabilisiert.

Anschließend habe wieder der Zeuge das Steuer übernommen – allerdings nur kurz. Nach rund 40 Sekunden klappte die Haube auf. Der Angeklagte sagte, er habe daraufhin mit einer Hand gesteuert und mit der anderen versucht, die Cockpithaube nach unten zu ziehen. Das sei aber nur bis auf ca. 10 cm gelungen. Dass er den Grundsatz „first fly the aircraft“, also immer zuerst das Flugzeug zu steuern, missachtet habe, verneinte der Angeklagte. Er bekannte sich nicht schuldig.

Zu Freiheits- und Geldstrafe verurteilt
Schließlich riss das Seil, das den Motorflieger mit dem Segelflugzeug verband. Der Motorflieger stürzte ab und zerschellte am Boden. Die Richterin wollte wissen, warum weder der Angeklagte noch der Zeuge das Segelflugzeug vorher ausgeklinkt hätten. Der Angeklagte erwiderte, dass er dachte, die Situation in den Griff zu bekommen. Der Zeuge meinte, das wäre ihr sicherer Tod gewesen.

Ein Gutachter wies darauf hin, dass es bereits mehrere Fälle gegeben habe, bei denen sich die Haube öffnete. Zu einem Unfall sei es dabei aber nie gekommen. Öffnen könne sich die Haube nur, wenn sie unsachgemäß verschlossen oder der Verschlusshebel bewegt werde.

Die Richterin sprach den Angeklagten wegen grob fahrlässiger Tötung schuldig. Dass sich die Cockpithaube des Segelflugzeugs öffnete, sei auf menschliches Versagen zurückzuführen. Laut Gutachten könne ein technischer Defekt ausgeschlossen werden. Die verhängte Freiheitsstrafe von sechs Monaten ist bedingt, zudem wurde der Mann zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt und er muss Schmerzensgeld an die Hinterbliebenen des getöteten Kärntners zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Quelle: ‚ORF‚.