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Luftraum-Sensibilisierung bei VFR-/IFR-Mischverkehr

Im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) führt die DFS Deutsche Fugsicherung GmbH jährlich eine Validierung der bestehenden Lufträume / Luftraumelemente durch.Die Ergebnisse der aktuellen Luftraum-Analysen nimmt die DFS zum Anlass, erneut auf die Thematik „IFR-/VFR-Mischverkehr im Luftraum der Kategorie E hinzuweisen.

Die Vermeidung von gefährlichen Annäherungen und Kollisionen im kontrollierten Luftraum der Kategorie E beruht auf dem Prinzip „See and Avoid“. Zwar gelten dort auch für IFR-Piloten die einschlägigen Ausweichregeln, es wird jedoch darauf hingewiesen, dass gerade in der Anflugphase zu Flugplätzen mit IFR-Betrieb die Arbeitslast im Cockpit hoch ist und dadurch die Luftraumbeobachtung entsprechend eingeschränkt sein kann.

Deshalb bittet die DFS alle VFR-Piloten – also Piloten, die nach Visual Flight Rules, bzw. Sichtflugregeln, fliegen – darum,

  • eine intensive Luftraumbeobachtung durchzuführen, da in diesen Bereichen mit erhöhtem Aufkommen von IFR-Anflugbetrieb, oft auch mit schnell fliegenden Verkehrsflugzeugen, zu rechnen ist
  • rechtzeitig und großräumig auszuweichen. Wirbelschleppen eines Verkehrsflugzeugs sind unsichtbar und gefährlich
  • Grenzen des Luftraums E nicht bis zu seinen Limits „auszureizen“
  • den Fluginformationsdienst FIS zu nutzen
  • nicht auf ein Vorflugrecht zu beharren. Die Sicht aus dem Cockpit von Verkehrsflugzeugen ist nicht vergleichbar mit der aus dem Cockpit von kleineren Flugzeugen. Auch ist ein Verkehrsflugzeug in der Regel für Sie leichter zu erkennen als ein Sportflugzeug für einen Verkehrspiloten.

Gefährliche Annäherungen werden deutschlandweit verzeichnet

Rund um Lübeck, Oberpfaffenhofen und Salzburg kam es allerdings in der Vergangenheit wiederholt zu kritischen Annäherungen zwischen VFR- und IFR-Verkehrsflugzeugen. Diese führten auch zu Ausweichmanövern oder abgebrochenen Anflügen der Verkehrsflugzeuge. Insbesondere in solchen Gebieten bittet die DFS um erhöhte Aufmerksamkeit. 

Altenrhein: Abflug-Regime einhalten.

Immer wieder kommt es über Altenrhein zu gefährlichen Annäherungen von Flugzeugen. Philipp Köppel, Berufspilot und St.Galler SVP-Kantonsrat, hat die parlamentarische Gruppe Luft- und Raumfahrt gegründet. Er spricht über die Herausforderungen für Pilotinnen und Piloten und sagt, was die Politik nun tun kann.

Ein Businessjet hebt in Altenrhein ab. Bei aufeinanderfolgenden Starts und Landungen kommen sich die Flugzeuge nahe – manchmal zu nahe.

Herr Köppel, immer wieder sind startende Freizeitpilotinnen und -piloten in die Vorfälle involviert. Was macht das Startmanöver herausfordernd?

Beim Start kommt grundsätzlich viel zusammen: Kleinflugzeuge werden oft nur von einer Person gesteuert. Man muss die Geschwindigkeit und den Kurs im Griff haben, nach anderen Flugobjekten Ausschau halten und gleichzeitig auf den Funkverkehr hören. Damit ist man ziemlich ausgelastet. Für Pilotinnen und -piloten ist daher eine gute Flugvorbereitung essenziell. Und gerade auch für Hobbyfliegerinnen und -flieger ist Routine wichtig.

Haben Sie Verständnis für die Fehler, die dabei in letzter Zeit gemacht wurden?

Im Prinzip ist das Abflugverfahren in Altenrhein einfach: Geradeaus abheben und dann rechts abdrehen. Beim letzten Vorfall muss der Pilot das Abflugverfahren nicht studiert haben, sonst wäre es nicht zur Situation gekommen. Da im entgegenkommenden Flugzeug Profis sassen, ist nichts passiert. Wichtig ist: Wenn sich alle an die Abläufe halten, die in Altenrhein gelten, sollten solche Vorfälle nicht passieren. An sich hat das also nichts mit Altenrhein zu tun – es gibt andere Flugplätze, die ein ähnliche Abflugregimes betreiben.

Bildlegende: Quelle:SUST/Kartendaten: OSM, Lizenz Odbl 1.0/Karte:stb

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt macht die Pilotinnen und Piloten mit Informationskampagnen auf die Situation aufmerksam. Ist das der richtige Weg?

Grundsätzlich finde ich die Kampagne gut. Es ist die einzige Möglichkeit, die es innerhalb der Rahmenbedingungen gibt. Solange dieses Abflugregime gilt und Flüge über Österreich auf ein Minimum beschränkt sind, muss man damit leben. Insofern kenne ich aktuell kein besseres Rezept.

Grund für das Überflug-Verbot ist der Staatsvertrag mit Österreich aus dem Jahr 1992. Neuverhandlungen waren zuletzt gescheitert – plädieren Sie für eine Wiederaufnahme?

Unbedingt. Das ist ein wichtiges Anliegen unserer parlamentarischen Gruppe Luft- und Raumfahrt. Die ganze Region – Vorarlberg, Liechtenstein und natürlich die Ostschweiz – profitiert vom Flugplatz. In Vorarlberg betreut der neue Landesstatthalter Christof Bitschi das Verkehrsdossier. Ich bin überzeugt, dass man mit ihm und der neuen österreichischen Bundesregierung Wege findet und hoffe, dass möglichst schnell eine Lösung erarbeitet werden kann, um die Situation zu verbessern. Von Schweizer Seite ist der Wille da, vorwärts zu machen. Quelle: ‚Tagblatt.ch‚.

Kantonsrat Philipp Köppel (SVP) hat als Berufspilot über 10’000 Flugstunden absolviert.

Umfrage für Safety-Kampagne im Luftraum „Echo“

Der Luftraum Echo ist ein kontrollierter Luftraum und wird für VFR- und IFR-Flüge genutzt. In der Vergangenheit ist es zwischen IFR und VFR-Verkehr wiederholt zu Annäherungen (Airprox) gekommen, die auf verschiedene Faktoren zurückzuführen sind. Diverse Sicherheits-Empfehlungen haben die zu verbessernden Faktoren aufgegriffen, welche Pilotinnen und Piloten von Segel- und Motorflugzeugen, aber auch Cockpitcrews von bspw. Business-Jets adressieren.

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt lanciert deshalb zur oben beschriebenen Problematik die Sensibilisierungskampagne «Luftraum Echo (E)». Sie verfolgt folgende Ziele:

  • Pilot-/innen des Sicht- und Instrumentenflugs sollen für die Risiken im Luftraum Echo sensibilisiert werden.
  • Pilot-/innen des Sicht- und Instrumentenflugs müssen die Regeln sowie die Methoden und technischen Hilfsmittel zur Kollisionsverhinderung im Luftraum Echo kennen.
  • Die Anzahl Annäherungen zwischen IFR und VFR-Verkehr im Luftraum Echo soll reduziert werden.

Online-Umfrage für IFR-Pilot und VFR-Pilot/-innen bis 16. März 2025

Jetzt ist Ihr Input gefragt: In einer ersten Phase der Kampagne ist das Ziel, mittels Online-Umfrage (in Englisch) wichtige Erkenntnisse über die (Situational) Awareness von Piloten zu gewinnen. Welche Kenntnisse haben Sie über den Luftraum E und wie bereiten Sie sich auf Flüge in diesem Luftraum vor. Die Umfrage umfasst 20 Fragen und benötigt 5-10 Minuten Zeit. Sie dauert bis 16. März 2025 und kann mit einem Klick abgerufen werden.

Helfen Sie mit, die Sicherheit im Luftraum Echo zu verbessern. Vielen Dank für Ihre Teilnahme an der Umfrage. Quelle: ‚staysafe.aero‚.



IFR-Flüge in Schönhagen ohne PPR

Im Oktober 2018 wurde am Flugplatz Schönhagen ein zwölf Jahre dauerndes Verfahren erfolgreich beendet und der Instrumentenflugbetrieb aufgenommen. Doch seit Einführung des IFR-Betriebs musste, um Konflikte mit dem Flugverkehr am BER zu vermeiden, für alle IFR-Flüge in Schönhagen eine PPR-Genehmigung durch die Flow Management Position (FMP) der DFS in Bremen eingeholt werden. FMP genehmigte maximal zwei Anflüge und zwei Abflüge pro Stunde. Da die Genehmigung oft erst drei Stunden vor Abflug erteilt wurde, war eine zuverlässige Planbarkeit vieler Flüge unmöglich. Wer bei fehlender PPR-Genehmigung IFR nicht canceln konnte, musste nach Schönefeld ausweichen.

Von Anbeginn wurde viel um diese Auflage gestritten. Das hat nun ein Ende: Nachdem die PPR-Regelung bereits vor zwei Jahren für Abflüge entfallen war, wird sie ab 20. Februar nunauch für alle Anflüge ersatzlos gestrichen. Die DFS konnte seit der Eröffnung des Internationalen Flughafens BER ausreichend Betriebserfahrungen sammeln, um die Wechselwirkungen der beiden benachbarten Flugplätze auch ohne die PPR-Regelung sicher handhaben zu können. Quelle: ‚Flugplatz Schönhagen‘.

Schweiz führt neues Heli-Flugverfahren ein

Bei Nacht und Nebel einen Helikopter in anspruchsvollem Terrain sicher starten und landen: So lautet das Ziel des Projekts Advanced Rotorcraft Instrument-Flight-Rules-Operations in Switzerland (ARIOS). Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL), die Flugsicherung Skyguide und die Rega führen das neue Flugverfahren nach einer mehrjährigen Entwicklungsphase in Interlaken BE ein. Es handelt sich um eine Premiere – für die Schweiz und weltweit.

BAZL und Skyguide haben beim Spital Interlaken einen sogenannten Point in Space (PinS) definiert. Dort können ab dem 18. Juli 2024 auch bei schwierigen Wetter-Verhältnissen Flüge stattfinden. Rega-Pilotinnen und -Piloten starten und landen mit ihren Helikoptern beim Spital. Dabei nutzen sie das neue An- und Abflugverfahren.

Das Ziel in Interlaken ist, Erfahrungen mit dem neuen Flugverfahren zu sammeln. Beim BAZL geht es um Erfahrungen als nationale amtliche Zulassungsstelle für die Einführung neuer Verfahren; bei der Rega um Erfahrungen als Operator, der mit Helikoptern Rettungseinsätze fliegt.

Die europäische Behörde für Flugsicherheit EASA legt die Standards für neue Helikopterverfahren fest. Die Schweiz arbeitet eng mit der EASA zusammen. Da sie das neue Navigationsverfahren für Helikopter – Required Navigation Performance Authorization Required (RNP AR) genannt – weltweit als erstes Land benutzt, kann die Schweiz mit den Erfahrungen aus ARIOS die Standards massgeblich mitgestalten.

ARIOS startete 2019 als gemeinsames Projekt des BAZL, der Flugsicherung Skyguide und der Rega. ARIOS ist Bestandteil des Projekts Low Flight Network (LFN). Das Ziel des LFN: Ein Schweizer Flugrouten-Netz, auf dem Rettungs- und Einsatzhelikopter auch bei schlechtem Wetter fliegen können. ARIOS erlaubt, das LFN weiter auszubauen. Quelle: ‚BAZL‚. Bild: ‚REGA‚.

Vorschriften nur gegen Bezahlung?

AOPA-Kampagne für freien Zugang zu AIP-VFR –
ein Aufruf von Theo Voss, AOPA Deutschland:

Liebe Pilotinnen und Piloten,

auf der diesjährigen AERO2024 haben wir das Gespräch mit Vertretern der Deutschen Flugsicherung (DFS) und der Eisenschmidt GmbH gesucht. Das Treffen verlief offen und respektvoll, doch unser Angebot zur außergerichtlichen Klärung und Kompromiss-Findung im Sinne der Flugsicherheit und im Interesse der Luftraumnutzer wurde abgelehnt. Stattdessen bevorzugen DFS und Eisenschmidt den Ausgang der juristischen Verfahren abzuwarten. Diese Entscheidung führt zu einer unnötigen Verlängerung unserer Klageverfahren, da die Klagegegner lieber prozessieren, als den Pilotinnen und Piloten sicherheitsrelevante Informationen angemessen zur Verfügung zu stellen. Es ist uns unverständlich, warum sich DFS, Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und Eisenschmidt hier weiterhin querstellen. Eurocontrol, Landesluftfahrt-Behörden und Verbände sprechen sich klar für einen einfachen, kostenfreien Zugang zu einer zeitgemäßen Basisversion und Veröffentlichung in der Eurocontrol Datenbank (EAD) aus.

Unsere Klagen vor den Verwaltungsgerichten Darmstadt (AZ: 6 K 1100/22.DA und 6 K 1443/23.DA) sowie Berlin (AZ: VG 2 K 111/23) sind weiterhin anhängig. Dank der breiten Unterstützung gehen wir gestärkt in die nächste Runde.

Hierfür sind wir erneut auf Ihre Unterstützung angewiesen, um die notwendigen Klage- und Anwaltskosten weiterhin zu finanzieren. Unsere Forderung bleibt bestehen: Die AIP und NfL müssen in einer Basisversion einfach und kostenfrei zugänglich sein. Während die DFS-Tochter Eisenschmidt gerne eine „Premium”-Variante mit zugehöriger App anbieten kann, sollte der grundlegende Zugang für alle Pilotinnen und Piloten einfach und kostenfrei sein. Bedauerlicherweise fehlt in der Basis-Version der AIP-VFR nach wie vor eine PDF-Downloadfunktion, und auch eine Veröffentlichung in der Eurocontrol EAD-Datenbank ist nicht erfolgt. Nachdem bereits die „Paywalls” vor Bundesanzeiger und Handelsregister gefallen sind, scheint es als ob sich DFS, Verkehrsministerium und Eisenschmidt lieber an einen Strohhalm klammern statt im Interesse der Flugsicherung und den Luftraumnutzern zu handeln.

Die DFS und das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) behaupten weiterhin, dass AIP und NfL keine hoheitlichen Informationen darstellen. Dies ist vergleichbar damit, Straßenschilder nur gegen Bezahlung zugänglich zu machen, wobei Verstöße dennoch bestraft würden. In fast allen Mitgliedsstaaten der EU sind AIP und NfL kostenfrei und einfach zugänglich, beispielsweise in den Niederlanden, in Frankreich, Dänemark, Bulgarien und Rumänien. In den Klageverfahren wird häufig auf das „Geschäftsgeheimnis” verwiesen, das von Behörden und staatseigenen Unternehmen genutzt wird, um Informationen und Verträge vor der Öffentlichkeit zu verbergen. Gesetze wie das IFG/UIG, die den Zugang zu solchen Informationen vorsehen, werden dabei ausgehebelt.

Dies ist inakzeptabel und rechtfertigt bereits an sich eine gerichtliche Überprüfung. Ein Rückblick auf das letzte Update im September 2023 zeigt, dass weder DFS, Verkehrs-Ministerium noch Eisenschmidt an einer schnellen Klärung interessiert sind. Ein in der Poststelle liegengebliebener Brief, der zu einer mehrwöchigen Verzögerung führte, erinnert so manchen Piloten an die Biberpost, mit der das Luftfahrt-Bundesamt seine Briefe verschickt, die erst Wochen später ankommen.

Noch ist die Kampagne gut finanziert, aber mit nun drei Klagen und den damit verbundenen Verfahren, die über die ersten Instanzen hinausgehen werden, benötigen wir weitere finanzielle Unterstützung, um Anwalts- und Gerichtskosten zu finanzieren. Auch suchen wir weiterhin Mitstreiter, die das Team „Freier Zugang zu AIP und NfL” unterstützen möchten. Inzwischen sind wir ein kleines, engagiertes Team, das sich mit viel Herzblut für diese wichtige Sache einsetzt. Wenn Sie die Kampagne finanziell oder mit Ihrer Zeit unterstützen wollen, unterstützen Sie unsere neue GoFundMe-Kampagne oder melden Sie sich gerne bei mir unter mail@theo-voss.de.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Engagement. Mit freundlichen Grüßen, Theo Voss.

Nachtflug am Flugplatz Höxter-Holzminden

Auf dem Flugplatz Höxter-Holzminden kann jetzt auch bei Dunkelheit geflogen werden. Nachdem die neue Landebahnbefeuerung auf dem Flugplatz Höxter-Holzminden vollständig fertiggestellt wurde und für deutlich mehr Sicherheit im Flugbetrieb sorgt, fand im Oktober 2023 auf dem Flugplatz erstmalig in der Geschichte des Flugplatzes Höxter-Holzminden Flugbetrieb bei Dunkelheit statt – der sogenannte Nachtflug. Hierfür ist eine gesonderte Genehmigung erforderlich.

Die Genehmigung gilt für maximal drei Tage im Monat und ist nur im Zeitraum von Oktober bis März gültig. An diesen Tagen darf bis spätestens 22 Uhr geflogen werden. Platzrundenflüge bzw. das Aufsetzen und Durchstarten zu Schulungszwecken sind aus Lärmschutzgründen nur bis 20 Uhr zulässig, danach ist das Starten und Landen ausschließlich für Überlandflüge gestattet. Als weiterer Sicherheitsaspekt für die Bevölkerung kommt hinzu, dass nächtliche Landungen von Rettungshubschraubern, der Landes- und Bundespolizei sowie der Bundeswehr rund um die Uhr auf dem Flugplatz, der zur öffentlichen Infrastruktur des Landes Nordrhein-Westfalen gehört, möglich sind. Quelle: ‚Hoexter-News‚.

Wo übernachten eigentlich Flugzeuge?

Unermüdlich ziehen sie ihre Bahnen am Himmel, immer unterwegs von einem Ziel zum nächsten. Doch was passiert eigentlich mit den Flugzeugen in der Nacht? Wir verraten euch, wo und wie die Maschinen „übernachten“. Während weltweit fast alle bedeutenden Flughäfen auch in der Nacht angeflogen werden können, ist der Flugbetrieb hierzulande nachts stark eingeschränkt. Es gibt zwar kein einheitliches Nachtflugverbot, dennoch müssen Maschinen, die am späten Abend auf deutschem Boden landen, mit ihrem Weiterflug oft bis zum nächsten Morgen warten.

Die Nachtflugverbote regelt jeder Flughafen anders – zwischen 0 und 5 Uhr ist aber auf den meisten deutschen Flughäfen Ruhe. Ausnahmen gibt es für Post-, Regierungs- und Rettungsflüge. Doch wo parken die Flugzeuge, die sich nicht gerade auf der Reise um die Welt befinden? Wir haben nachgefragt.

Vom Overnight-Stellplatz auf die Startbahn
„Flugzeuge, die das Nachtflugverbot in Schönefeld verbringen, übernachten auf sogenannten Overnight-Stellplätzen“, sagt Jan-Peter Haack, Pressesprecher des Flughafens Berlin-Brandenburg. Von den Parkpositionen geht es für sie dann ab 5 Uhr morgens entweder direkt zur Startbahn oder mit einem Umweg über den Terminal zu ihrem ersten Flug des Tages.

„Theoretisch kann es vorkommen, dass alle Overnight-Stellplätze ausgebucht sind“, so Haack. In die Verlegenheit sei man am BER aber bisher nicht gekommen, was unter anderem auch daran liege, dass die Flotte weltweit noch nicht wieder auf dem Niveau von vor Corona im Jahr 2019 sei. „Aber selbst wenn, hätten wir genug Platz“, meint Haack. Schließlich sei extra eine eigene Vorfeldfläche für geparkte Maschinen gebaut worden.

Auch in München wird im Normalfall kein Flugzeug während des Flugverbots abgewiesen – mehr als 200 Parkplätze stehen den Airlines hier zur Verfügung. „Ausgebucht sind sie im Regelbetrieb nicht – eine Ausnahme gab es, als aufgrund der Corona-Pandemie nahezu kein Flugverkehr sattfinden konnte“, so Florian Steuer, Pressesprecher am Münchner Flughafen. Da wurden einige Flugzeuge kurzerhand auf Sonderabstellflächen des Flughafens geparkt.

Sonderrechte für Flugzeuge am Heimatflughafen
„Mit den Start- und Landerechten werden auch die entsprechenden Parkpositionen beantragt – für den Fall, dass die Umlaufzeiten länger sind und die Flugzeuge nicht wieder direkt zurückfliegen“, erklärt Jörg Waber von der Lufthansa. Generell werde darauf geachtet, dass die Bodenzeiten der Maschinen möglichst kurz sind. Denn ein Flugzeug, das nicht in der Luft ist, verursacht Kosten. Vorteil für Maschinen, die sich über Nacht an ihrem Heimatflughafen befinden: Sie können die Zeit für Wartungsarbeiten im Hangar nutzen.

Die Sicherheitsvorkehrungen am Rollfeld sind während der Nachtzeiten übrigens genauso hoch wie tagsüber. „Es kommt keiner ohne Ausweis und Sicherheitskontrolle auf das Gelände“, versichert Haack. Nur für autorisierte Personen ist der Sicherheitsbereich überhaupt zugänglich, ergänzt Steuer aus München. Zwar seien größere Passagierflugzeuge nicht mit einem Türschloss gesichert, einfach hinein komme man trotzdem nicht. „An den abgestellten Flugzeugen steht keine Treppe. Man kommt gar nicht an die Tür ran“, verrät Haack. Quelle: ‚Maren Tinz in Reisereporter.de‚. Bild: ‚Flugplatz Hodenhagen‚.