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Reutte-Höfen: Lösung in Sicht

Seit zwei Jahren herrscht am Flugplatz Höfen (Bezirk Reutte) eingeschränkter Flugbetrieb. Nach einem tödlichen Unfall im August 2023 war der Platz für kurze Zeit komplett gesperrt worden. Nach Neuvermessungen und mehreren Gutachten zeichnet sich nun eine Lösung ab.

Nach einer Totalsperre direkt nach dem Unglück einigten sich die Flugplatzbetreiber mit den Behörden auf einen vorerst eingeschränkten Flugbetrieb. Starts und Landungen durften seitdem nur in Richtung Lechtal erfolgen. Diese Regelung galt bereits, nachdem vor zwei Jahren ein Flugzeug auf ein Hausdach gestürzt war. Dieser eingeschränkte Flugbetrieb soll aber spätestens kommenden März der Geschichte angehören, so hofft man zumindest in Höfen.

Flugplatz-Umgestaltung liegt bei der BH
Aus einer Neuvermessung habe sich ergeben, dass rund um den Flugplatz einige Bäume zu hoch seien. Diese müssten laut Haltergemeinschaft, die den Flugplatz betreibt, gestutzt werden. Das wollte man bereits vergangenen November tun. Allerdings bremste in dieser Sache offenbar die zuständige Bezirkshauptmannschaft Reutte. „Die Behörde ist jetzt soweit, dass sie kompetente Sachverständige zugezogen hat. Wir erarbeiten mit diesen ein Konzept, wie wir die Hindernissituation bereinigen können“, so Wolfgang Falch, der Obmann des Flugsportvereins Reutte-Höfen.

„Der BH Reutte liegt ein entsprechender Antrag seitens des Betreibers des Flugplatzes zur Umgestaltung der Abflugsituation vor, der momentan in Begutachtung durch Sachverständige aus verschiedenen Fachbereichen ist“, hieß es auf ORF-Nachfrage in der zuständigen Bezirkshauptmannschaft. Interview wollte man zum jetzigen Zeitpunkt keines geben.

Anflugfläche soll gedreht werden
Aber nicht nur zu hohe Bäume sollen gestutzt werden, auch der An- und Abflugwinkel soll geändert werden. „Das ist ein ganz offiziell mögliches Verfahren, dass man die An- und Abflugfläche leicht dreht. Das wäre auch unser Wunsch, weil zugleich damit Bäume kaum tangiert würden“, so Falch. Auch für diese Änderung werde ein Konzept erarbeitet.

Realistisch gesehen, werde man die aktuelle Flugsaison im eingeschränkten Flugbetrieb beenden müssen. Die Flugplatzbetreiber hoffen, dass über kommenden Winter eine neue Vereinbarung zur Bereinigung der Situation zustande kommt. „Und wir dann ab kommender Saison – also ab 1. März – in eine ganz normale Flugsaison starten können“, so Falch.

Massiver finanzieller Schaden für Flugplatzbetreiber
Nach wie vor hätte man beim Flugplatz Reutte-Höfen aber mit den finanziellen Nachwehen zu kämpfen. Vor allem die Totalsperre vor einem Jahr spüre man massiv. „Der Schaden geht in die Zehntausende. Wir haben kaum Einnahmen aus Landegebühren. Es wird auch praktisch nicht mehr getankt“, so der Obmann des Flugsportvereins Reutte-Höfen. Aber nicht nur der Flugplatz direkt sei betroffen, „auch die Gastro und die Hotellerie in der Umgebung hat darunter gelitten.“

Die Totalsperre vor einem Jahr können man in Höfen allerdings noch immer nur schwer nachvollziehen. „Weil der Flugplatz nicht Schuld ist an diesen drei Unfällen. Wir haben inzwischen amtliche Feststellungen der drei Unfallursachen der letzten zwei Jahre. Alle stellen ganz klar fest, dass der Flugplatz nichts damit zu tun hat“, so Falch im ORF-Interview. Abschlussberichte hätten festgestellt, dass es aufgrund Pilotenversagen zu den Unfällen gekommen sei. Quelle: ‚ORF Tirol‚.

Klippeneck: Start misslungen

Ein 61jähriger und sein Co-Pilot flogen am Samstag, 27. Juli 2024, im Kreis Tuttlingen zu Beginn des Klippeneck-Wettbewerbes bei einem Startversuch mit einem Eigenstarter durch einen Zaun. Das Führungs- und Lagezentrum der Polizei Konstanz wurde verständigt, weil ein Segelflugzeug bei der Startphase am Segelfluggelände Klippeneck verunglückt war. Der Segelflieger war mit einem 61-jährigen Piloten und einem Co-Piloten besetzt. Der Start des Fliegers gelang aus bislang unbekannten Gründen nicht. Anstatt abzuheben, krachten die beiden Insassen mit ihrem Fluggerät durch einen Jägerzaun und kamen unmittelbar nach der Start-/ Landebahn zum Stehen.

Pilot und Co-Pilot nach Unfall unverletzt
Wie es zu dem Flugunfall kam, ist noch unklar und Gegenstand der derzeitigen Ermittlungen. Die Insassen konnten den Segler selbstständig und unverletzt verlassen. Am Segelflieger selbst entstand ein Gesamtschaden von ca. 20.000 Euro. Quelle: ‚Südwest-Presse‚.

Automatische Flugbewegungs-Erfassung

Sowohl von Vereinsflieger als auch von aerops werden gerade Systeme zur automatisierten Erfassung von Flugbewegungen im Hauptflugbuch vorgestellt. Diese bedienen sich der Erfassung von Bewegungsdaten durch die Firma Jetvision und integrieren diese in ihre Systeme. Auch eine Abrechnung von Landegebühren kann dann integriert erfolgen. Aerops hat hierzu eine Informationswebseite erstellt, die hier erreicht werden kann. Vereinsflieger hat eine Zusammenfassung erstellt, die hier abgerufen werden kann, und bietet den Zugang zu einem Demosystem an, dessen Anmeldeseite sich hier befindet. Quelle: ‚Guido Frey‘.

Von Straubing nach Eggenfelden

Der Flug ist vollkommen unspektakulär und eine halbe Stunde später sind wir bereits im Anflug auf Eggenfelden EDME. Hier ist heute gut was los. Dass es Kaffee und Kuchen für die Besucher des UL-Fly-Ins gibt, hatte uns heute Morgen schon der Ampfinger Flugleiter erzählt, der am Vorabend ebenfalls vorbeigeflogen war. Kuchen ist inzwischen aus, doch Kaffee und Bier tun es auch.

Wir treffen gleich weitere Teilnehmer des Lehrgangs – von denen Andrés bereits jeamnden vom Didaktik-Kurs kennt – und erfahren, dass es inzwischen wieder Sprit gibt. Und warum es kurzfristig keinen gegeben hatte: Die Tankstelle war nach einen Flugunfall vorübergehend gesperrt worden. Nachdem geklärt war, dass der Unfall nicht auf den Treibstoff zurückzuführen war, wurde der Sprit wieder freigegeben. Traurige Geschichte …

Eine Woche Eggenfelden und Umgebung
Wir sind dankbar, dass uns einer der Piloten zu unserer Unterkunft bringen kann und wir kein Taxi rufen müssen. Für die nächsten Tage haben wir in der Unterkunft Fahrräder gemietet, die wir gleich noch am Abend nutzen, um im Nachbarort Essen zu gehen.

Schnell merken wir, dass wir mit unserer Unterkunft einen Glücksgriff getan haben. Zwar liegt sie mit 7,5 km Entfernung nicht direkt in Flugplatznähe, aber die Familie Brunner, die die Appartements mit kleiner Wirtschaft betreibt, ist sehr herzlich, das Frühstück lecker, die Wohnung gemütlich und die Räder tun auch, was sie sollen.

Am nächsten Morgen begleite ich Andrés zum Flugplatz, um von dort aus weiter das Rottal zu erkunden. Erst fahre ich durch Eggenfelden und Gern – ein Beispiel für eine sehr gut erhaltene altbayrische Hofmark. Dann geht es weiter die Rott entlang Richtung Pfarrkirchen und mit dem Zug zurück nach Eggenfelden. Am nächsten Tag radle ich weiter nach Bad Birnbach – auch hier gibt es einen schönen Badesee, der nach der Radtour in der heißen Sonne genau die richtige Abkühlung bringt. Nicht weniger erholsam ist die Rottal Terme in Bad Birnbach.

Die Regionalbahn verkehrt stündlich zwischen Passau und Mühldorf am Inn – und von dort ist es ein Katzensprung nach Ampfing. Ich nutze es aus, dass ich zwischenzeitlich immer wieder die Bahn nutzen kann, um meinen Radius zu erweitern (und dass ich ein Deutschlandticket habe). Die Orte sind schön restauriert und es macht Spaß, sie zu erkunden. Auch der Ausflug nach Mühldorf ist lohnenswert, stelle ich fest. Allerdings ist es hier nicht so flach wie im Rotttal und ich komme mitunter ganz schön ins Schwitzen. So ganz perfekt passt mir das Rad halt doch nicht.

Passau zu Fuß …
Wenn ich schon in der Nähe bin, muss ich natürlich auch nach Passau und zum Dreiflüsseeck. Der gletscherwasser-grüne Inn überfließt die Donau, in die wiederum die vom Bayerischen Wald kommende schwarze Ilz fließt. Das ist schon sehenswert. Natürlich besuche ich auch den Dom St. Stephan mit seinen Orgeln und bewundere die Grabplatten im Innenhof.

Irgendwie tut mir bei meinen ganzen Ausflügen mein Mann leid, der in den letzten Tagen hart gearbeitet hat und an die 100 Starts und Landungen vom Copilotensitz hinter sich hat. Die gute Nachricht am Abend: Er ist gut vorangekommen und soll es am Samstag etwas ruhiger nehmen. Da bietet es sich doch an, dass ich mit ihm zusammen die Gegend erkunde – diesmal allerdings mit dem Flugzeug.

… und aus der Luft
Also starten wir am nächsten Morgen mit unserer C42 zunächst gen Passau und dann weiter Richtung Chiemsee. Andrés möchte mir unbedingt die weltlängste Burganlage in Burghausen zeigen und ich ihm das Dreiflüsseeck. Aus der Luft sieht das Zusammenfließen von Inn und Donau noch cooler aus als von unten. Und auch die Burg zu Burghausen ist spannend anzusehen. Leider türmen sich über den Alpen schon die Wolken auf – es sind Gewitter angesagt. So sparen wir uns den Weg zur Kampenwand, die uns ebenfalls empfohlen wurde, und machen uns nach einer Runde über den Chiemsee auf den Rückweg. Quelle: ‚Majaloewenzahn‚.

Streit um Flugplatz Worms

Worms und Bobenheim-Roxheim (Rhein-Pfalz-Kreis) liegen sich in der Haaren. Es geht um die Lärmbelastung durch den Wormser Flugplatz für die Nachbargemeinde. Jetzt steht eine Enteignung im Raum.

Der Flugplatz Worms liegt ganz im Süden der Stadt, im Prinzip vor den Toren der Gemeinde Bobenheim-Roxheim. Jährlich gibt es rund 50.000 Flugbewegungen. Hier starten und landen Motorflugzeuge, Hubschrauber, Segelflugzeuge und Ultraleicht-Flieger. Viel zu viele, finden die Menschen in Bobenheim-Roxheim. Die Lärmbelästigung sei so nicht mehr zu ertragen. Deswegen möchte die Gemeinde, dass die Stadt Worms den Fluglärm verringert. Darüber sind die Verantwortlichen schon seit Längerem im Gespräch.

Sorge um Arbeitsplätze am Flugplatz
Allerdings ist die Stadt Worms als alleiniger Gesellschafter der Flugbetriebs GmbH Worms-Frankenthal-Ludwigshafen nur zu begrenzten Zugeständnissen bereit. Sie sieht den Betrieb des städtischen Flugplatzes in Gefahr und damit auch die 50 Arbeitsplätze dort.

Bobenheim-Roxheim hat zwei Grundstücke, die Worms will
Der Streit entzündet sich aktuell an zwei Grundstücken, die der städtische Betreiber des Flughafens gepachtet hat. Sie gehören der Gemeinde Bobenheim-Roxheim. Diese will sie jedoch nicht mehr weiter an den Wormser Flugplatz verpachten. Die Flughafen-Verantwortlichen sagen jedoch, man benötige die Grundstücke, sonst könne man den Flugplatzbetrieb nicht aufrechterhalten.

Worms will Bobenheim-Roxheim enteignen
Die Stadt Worms hat jetzt angekündigt, bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd ein Enteignungsverfahren für die zwei Grundstücke in die Wege zu leiten. Voraussichtlich im September werde dieses eingereicht werden. Sie beruft sich dabei auf das Luftverkehrsgesetz. Außerdem gehe es um Rechtssicherheit, so die Verantwortlichen. Denn der Flughafen soll früher oder später an einen privaten Investor verkauft werden. Er schreibt seit 2005 durchgehend rote Zahlen. Im Falle einer Enteignung würden die Grundstücke direkt der Flugplatz-GmbH Worms übertragen werden, so die Stadt Worms. Die Gemeinde Bobenheim-Roxheim würde im Gegenzug entschädigt werden.

Der Bürgermeister von Bobenheim-Roxheim Michael Müller (SPD) zeigte sich verwundert über diesen Schritt der Stadt Worms. Vor Wochen habe man noch gut miteinander geredet, als es darum gegangen sei, den Fluglärm am Wormser Flugplatz zu verringern. Müller kündigte an, sich mit einem Anwalt über das weitere Vorgehen zu besprechen. Quelle: ‚SWR‚.

Verwaltung soll erst Fakten liefern

Der Gemeinderat soll am 30. Januar entscheiden, ob der Flugplatz Offenburg weiterbestehen soll – oder in abgespeckter Form, damit sich Unternehmen ansiedeln können. Oder ob ein neues, großes Gewerbegebiet entstehen soll. Zwei Stunden hat der Haupt- und Bauausschuss am Montag, wie berichtet, über den Antrag der Verwaltung, den Flugplatz zu schließen – zugunsten neuer Gewerbeflächen. Dann folgte eine Unterbrechung. Die Verwaltung drohte die geplante Abstimmung zu verlieren, zu viel Kritik aufgrund offener Fragen hatte sie in der Sitzung einstecken müssen. Zu viele Bedenken waren noch da. Räte und Rathaus-Obere steckten die Köpfe zusammen, ehe OB Steffens eine salomonische Lösung präsentierte: Nach einer ersten Vertagung am 5. Dezember werde erneut vertagt – auf den 30. Januar: Danach soll Klarheit herrschen, was aus dem 36,1 Hektar großen Areal zwischen Hildboltsweier, Justizvollzugsanstalt und Königswaldsee wird. Steffens appellierte an die Fraktionen, bis zum Wochenende Fragen einzureichen – auf dass gründlich geantwortet werden kann.

Steffens bezog in der Sitzung mehrfach klar Position, verwies darauf, dass alle Fraktionen der damaligen OB Edith Schreiner vorgeworfen hätten, sie sei mit schuld daran, dass die expandierwillige Firma Kirsch – in seiner Zeit als Bürgermeister – nach Willstätt abgewandert sei, weil keine geeignete Gewerbefläche da war: „Ich möchte mir nie als Oberbürgermeister vorwerfen lassen, dass keine Fläche da ist.“ Anfragen aus dem Gremium beantwortete Steffens so: Das geplante Gewerbegebiet sei mehrheitlich für „Bestandspflege“ vorgesehen – nicht für auswärtige Unternehmen. Vor knapp 50 Zuhörern sagte er eingangs: „Wir werden eine engagierte Diskussion führen.“ Am Ende bedankte sich SPD-Stadtrat Gerhard Schröder für den „guten Abend“, er hätte sich so was schon früher gewünscht.

Zunächst oblag es Stadtplaner Leon Feuerlein, breit ins Thema einzuführen. Bereits 2018 sei dem Plenum eine „Bestandsanalyse“ vorgelegt worden, Ergebnis: „Es ist praktisch nichts mehr an Gewerbeflächen verfügbar.“ Vergleiche mit dem Gewerbepark bei Bremgarten verböten sich, jener sei deutlich größer, ebenso der dortige Flugplatz. Dort gebe es 16 000 Flugbewegungen pro Jahr, in Offenburg 3000: „Aus unserer Sicht ist der Platz in Offenburg für gewerblichen Flugverkehr nicht geeignet.“ Lahr sei die bessere Alternative. Ein Hubschrauber-Landeplatz könnte auch in ein Gewerbegebiet integriert werden. Gute Alternativen für Freizeit-Motorflug und Segelflug böten die Plätze in Lahr, Kehl und Altdorf-Wallburg. Die von der Fliegergruppe Offenburg vorgelegte Variante – Bebauung näher an die Landebahn heranrücken – sei gut gemeint, doch der Gewerbeflächengewinn zu gering. Grüne-Fraktionschef Ingo Eisenbeiß betonte, die Versiegelung einer ökologisch hochwertigen Fläche wäre „eine schwerwiegende Beeinträchtigung eines Naherholungsgebietes“. Den Flugplatz jetzt zu beseitigen könnte auch im Hinblick auf die Zubringer-Trassendiskussion nachteilig sein. Nachverdichtung, Aufstockung: Das sollten örtliche Unternehmen priorisieren, es könne nicht das Ziel sein, neue Firmen anzulocken.

Eisenbeiß bat um Vertagung, es fehlten noch zu viele Infos, ihm folgten Thomas Bauknecht (FDP), Taras Maygutiak (AfD) und Florence Wetzel (Offenburger Liste). „Unsere Fraktion ist nicht gegen Gewerbeflächenentwicklung“, so Bauknecht, „doch Bestandspflege ist wichtiger. Mit einem Schnellschuss sollten wir dem Flugplatz keinen Todesstoß versetzen.“ Die Verwaltung, so Wetzel, müsse exakt darlegen, welcher Gewerbeflächenbedarf tatsächlich bestehe. Fraktionschef Werner Maier betonte, die CDU werde sich der Verwaltung anschließen: „Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich in Offenburg gewerblicher Flugverkehr entwickeln könnte.“ Das Fliegen als Hobby könne ganz in der Nähe weiterbetrieben werden. Die CDU halte eine wirtschaftsorientierte Politik für richtig, es liege in der Hand des Gemeinderates, welche Betriebe er zulasse. Überhaupt sei er sicher, „dass Wirtschaft und Klimaschutz zusammengehören“. Fraktionskollegin Elisabeth Abele kündigte an, gegen den Verwaltungsvorschlag zu stimmen: „Die Verwaltung hat es versäumt, Fakten zu liefern.“

Stefan Konprecht (Freie Wähler) räumte ein, dass ihm wegen verwandtschaftlicher Beziehungen (Flugzeuglackierwerft) eine Entscheidung nicht leicht falle. Doch „ein zweites Kirsch sollte es nicht geben“. Sinnvoll sei nur die Aufgabe des bestehenden Platzes: „Das wäre ein gutes Signal an die Wirtschaft.“ Auch die SPD unterstützt die Entwicklung des neuen Gewerbegebietes, allerdings nur wenn hohe ökologische Standards gelten würden, so Martina Bregler und Gerhard Schröder. Roland Köhler hatte sich als Sprecher der sechs Bürgergemeinschaften klar für den Erhalt des Sonderlandeplatzes ausgesprochen. Die SPD wollte zudem in Sachen Autobahnzubringer eine Resolution verabschiedet wissen – contra V 4, V 4a und V 7, „idealerweise“ pro Trasse V 3 (siehe Infografik). Diese Trasse befürworten auch andere Fraktionen und drängen auf ein baldiges Votum. Doch auch hier gab es keine Abstimmung. Quelle: ‚Badische Zeitung‚.

Zu steiler Anfangs-Steigflug

(…) um 16:39 Uhr startete der Schleppverband auf der Piste 09 zum zweiten Luftfahrzeugschlepp. Laut dem Segelflugzeugführer war der Schleppverband dabei auch ohne Probleme über das am östlichen Platzende liegende Wäldchen hinweg gestiegen. Über den Bäumen hätte das Segelflugzeug eine Geschwindigkeit von ca. 110 km/h gehabt, als das Schleppflugzeug für ihn unerwartet nach links kurvte, obwohl der vorherige Schlepp einer Rechtsplatzrunde gefolgt war. Der Segelflugzeugführer sei der Linkskurve zunächst in nördliche Richtung gefolgt. Entgegen dem erwarteten Ausleiten in den Geradeausflug sei das Schleppflugzeug weiter über die linke Tragfläche und nach vorne abgekippt. Daraufhin habe er das Schleppseil ausgeklinkt und das Segelflugzeug nach ca. 2 min Flugzeit, um 16:41 Uhr, wieder auf dem Flugplatzgelände querab der Graspiste in Richtung Süden gelandet.

Nach Aussagen von Zeugen am Flugplatz war der Start des Schleppverbandes ohne Auffälligkeiten verlaufen, bis zu dem Zeitpunkt, als das Schleppflugzeug nach links in Richtung Norden abdrehte und ganz kurz einen „Schlenker“ nach links machte, dem der Segelflieger anfangs folgte.

Als das Schleppflugzeug plötzlich mit großer Querneigung in einem „sichelförmigen Bogen“ steil nach unten ging, habe der Segelflieger das Schleppseil ausgeklinkt und das Schleppflugzeug sei hinter Bäumen verschwunden. Die Rekonstruktion der Flugdatenaufzeichnungen zeigte, dass das Segelflugzeug mit ca. 60 km/h abhob. Nach ca. 50 s Anrollen hob das Schleppflugzeug bei ca. 110 km/h über Grund ab und ging in einen konstanten Steigflug bis auf ca. 50 m über Grund über. Dabei nahm die Geschwindigkeit innerhalb von ca. 10 s auf ungefähr 100 km/h ab und das Schleppflugzeug begann von der Abfluggrundlinie nach links abzuweichen. Nach weiteren ca. 5 s ohne merkliche Geschwindigkeitszunahme kippte das Schleppflugzeug weiter über die linke Fläche ab, ging in einen starken Sinkflug über und prallte nach etwa 1 min Flugzeit um 16:40 Uhr auf den Boden.

Aus den aufgezeichneten Daten ergibt sich, dass das Schleppflugzeug bei einer Geschwindigkeit über Grund von ca. 100-110 km/h abhob. Unter Berücksichtigung der sich aus der Windrichtung und -stärke ergebenden Gegenwindkomponente lag die Fluggeschwindigkeit somit bei ca. 108-118 km/h. Während des Steigfluges verringerte sich die Geschwindigkeit weiter bis in den Bereich der Überziehgeschwindigkeit. Die maximal zulässige bzw. akzeptable Geschwindigkeit für das Segelflugzeug und die minimale Schleppfluggeschwindigkeit des Flugzeuges bestimmen den Fluggeschwindigkeitsbereich eines Schleppzuges. Im vorliegenden Fall lag die minimale Geschwindigkeit für das Schleppflugzeug bei 110 km/h und die maximal zulässige Geschwindigkeit für das Segelflugzeug bei 130 km/h. Der in der Praxis mit der K8B übliche Wert lag laut Pilotenangaben bei 110-120 km/h. Um dieses Geschwindigkeits-Fenster einzuhalten, muss der Schleppflugzeugführer mit großem Anstellwinkel nahe der unteren Grenze des normalen Geschwindigkeitsbereichs fliegen. Dies verlangt ein hohes Maß an Konzentration und Präzision bei der Überwachung der Flugparameter und der Steuerung des Flugzeuges. Eine weitere Vergrößerung des Anstellwinkels oder eine zusätzlich die Überziehgeschwindigkeit erhöhende Querlage können zum Strömungsabriss führen. Im vorliegenden Fall begann das Flugzeug ab 16:39:41 Uhr in ca. 50 m Flughöhe eine linke Querneigung einzunehmen, die sich im Verlauf der 8 s bis zum Ende der Aufzeichnungen immer weiter erhöhte. Die rechnerische Rekonstruktion von Kurvenradius, Geschwindigkeit und Querlage des Flugzeuges ergab eine zunehmende Querneigung von ca. 40° bis auf ca. 52°. In dieser Fluglage war ein Ausleiten der unkontrollierten Fluglage aufgrund der geringen Höhe nicht mehr möglich.

Die Flugdaten zeigten einen unauffälligen Flugverlauf des Segelflugzeuges. Bis um 16:39:45 Uhr folgte es der Kursänderung des Schleppflugzeuges. Danach flog das Segelflugzeug weiter in nördliche Richtung, stieg bis auf ca. 65 m über Grund und kehrte in einer Linkskurve zum Flugplatz zurück, wo es um 16:40:33 Uhr landete.

Schlussfolgerungen
Der Unfall ist darauf zurückzuführen, dass das Schleppflugzeug im Anfangssteigflug in den überzogenen Flugzustand geriet, daraufhin über die linke Tragfläche abkippte und auf den Boden prallte.

Zu dem Unfall haben beigetragen:

  • Eine zu geringe Fluggeschwindigkeit in Kombination mit hoher Querneigung in
    geringer Flughöhe
  • Eine möglicherweise zu geringe Erfahrung im Luftfahrzeugschlepp

Quelle / vollständiger Bericht: ‚BFU, Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung‚.

Schänis: der Bristell ist da!

Das Angebot an Schleppflugzeugen ist beschränkt. Es ist kein Markt, der von extremer Dynamik und Innovation getrieben ist. Dennoch kommen neue Flugzeuge auf den Markt, die sich für den Schlepp von Segelflugzeugen eignen könnten. Um auch in Zukunft bestehen zu können ist es wichtig, auch in diesem Bereich vorne mit dabei zu bleiben.

Darum hat sich der Flugplatz Schänis im Herbst entschieden ein neues Schleppflugzeug zu beschaffen. Der Beschaffung gingen intensive Tests im Sommer 2021 voraus. Am 29. Juli war es soweit. Mike Hürlimann und Sonny Brändli konnten den nigelnagelneuen Bristell in Kunovice abholen. Rechtzeitig zum Flugplatzfest vom 30. Juli landete der neue Bristell B32 erstmals in Schänis.

Sie überflogen die neue Schleppmaschine nach Schänis: Sonny Brändli (li.) und Mike Hürlimann.

Schäner Bedingungen
In Schänis kann es im Sommer sehr heiss werden. Darum war es ideal, dass an den Testtagen Temperaturen um 30° herrschten. Auch ein vollbesetzter schwerer Doppelsitzer muss bei diesen Bedingungen mit ausreichend Sicherheitsmarge „clear of obstacles“ sein. Zudem schleppt man in Schänis von 416 Meter bis auf Höhen von 3000 Metern. Das bedeutet, dass ein Schleppflugzeug eine konstant hohe Leistung erbringen muss. Technik-Chef Mike Hürlimann hatte die entsprechenden Tests in diversen Konfigurationen mit vollbesetzten Ein- und Doppelsitzern im August 2021 in Schänis durchgeführt.

Zu tief, zu langsam

Während des Starts, in der Phase des Anfangssteigfluges, kurvte das Flugzeug über ansteigendes, bewaldetes Gelände. Dabei geriet es in eine unkontrollierte Fluglage, kollidierte mit Bäumen und prallte aus etwa 15 m Höhe auf den Boden. Nach den Angaben des Flugleiters hatte der Pilot das Triebwerk warmlaufen lassen und um 13:01 Uhr eine Startmeldung abgegeben. Der Start sei zunächst unauffällig gewesen. Das Flugzeug habe noch auf dem Asphaltanrollstreifen abgehoben und anschließend Fahrt aufgenommen. Dann sei es etwa auf Höhe der Tankstelle nach links abgedreht und mit einem hohen Anstellwinkel über ansteigendes, bewaldetes Gelände gestiegen. Aufgrund der Sichteinschränkung durch Gebäude und den Wald habe er den weiteren Flugverlauf nicht mehr beobachten können. Kurz danach habe er ein blechernes Geräusch vernommen, es aber aufgrund von stattfindenden Baumfällarbeiten nicht mit dem abfliegenden Flugzeug in Verbindung gebracht. Sein Versuch, die Cessna vom Tower aus über Funk zu erreichen, habe keinen Erfolg gehabt. Daraufhin habe er sich entschlossen, einen Suchflug mit dem Flugzeug eines gerade gelandeten Bekannten durchzuführen.

Das Flugzeug beschleunigte zunächst auf dem Asphaltstreifen und hob nach etwa 7 Sekunden ab. Nach etwa 14 Sekunden war die höchste Geschwindigkeit über Grund erreicht und das Flugzeug kurvte mit etwa 17° berechneter Schräglage auf einen südlichen Kurs in Richtung ansteigendem Gelände. Die Geschwindigkeit über Grund nahm im weiteren Flugverlauf stetig ab. Die Steigrate des Flugzeuges nahm ab der 19. Sekunde ebenfalls stetig ab. Die Geländehöhe (ermittelt aus dem digitalen Geländemodell der Erde) sowie der Bewuchs (ermittelt aus Drohnenaufnahmen und -positionen) nahmen unterhalb des Flugprofiles stetig zu. Ab der 32. Sekunde ging das Flugzeug in eine Rechtskurve, die mit etwa 15° Schräglage berechnet wurde, über.

Erste Spuren einer Baumberührung (die abgeschlagenen Spitzen von drei Fichten und einer Buche) fanden sich im Abstand von ca. 44 m nordöstlich des Wracks und konnten mit Hilfe einer Drohnenaufnahme lokalisiert werden.

Menschliche Faktoren
Zeugen beschrieben den Piloten als „peniblen, sicherheitsbedachten Menschen“, der großen Wert auf Inübunghaltung legte, sich fit hielt und viel selber am Flugzeug bastelte bzw. testete. Er sei mehrmals wöchentlich am Flugplatz gewesen, hätte sich viel um die Infrastruktur am Platz (Vorfeld, Mäharbeiten) gekümmert und wäre immer für technische Fragen ansprechbar gewesen. Geflogen sei er meist allein und mit zunehmendem Alter immer weniger. Er hätte versucht, hohes Verkehrsaufkommen und kontrollierte Flugplätze zu meiden und sei meist nur noch kürzere Strecken in die nähere Umgebung geflogen.

Laut einem Zeugen gab es ca. vier Jahre vor dem Unfall die Überlegung, dass dieser das Flugzeug von dem verunfallten Piloten zunächst in einer Art „Altersteilzeit“ und schlussendlich ganz übernehmen sollte. Dazu kam es jedoch nicht, da der Zeuge eine andere Option wahrnahm.

Potenzielle Einflüsse des Alterns auf das Fliegen Mit dem natürlichen Alterungsprozess des Menschen verschlechtern sich häufig für das Fliegen wichtige Faktoren der psychophysischen Leistungsfähigkeit, z.B.:

  • Verschlechterte Wahrnehmung, z. B. durch reduzierte Hörfähigkeit (Funkverkehr) und Sehfähigkeit (eingeschränktes peripheres Sehen, verschlechtertes Nah- und Nachtsehen sowie Schwierigkeiten, den Fokus schnell zu wechseln)
  • Muskuloskelettale Probleme: Kraftverlust, verminderte Beweglichkeit, früher einsetzende Ermüdung im Cockpit aufgrund von Hitze und Turbulenzen, Schwierigkeiten in der Feinmotorik wie beim Drücken kleiner Tasten
  • Vermehrte Müdigkeit: Schlafumgebung, Arbeitsschicht, medizinische Bedingungen, Jetlag etc. beeinflussen die Müdigkeit stärker
  • Kurzzeitgedächtnis: Probleme beim Merken von Höhenangaben, Transpondercodes und Funkfrequenzen (ebenfalls durch Müdigkeit beeinflusst)
  • Probleme in der Aufmerksamkeitsverteilung, Informationsverarbeitung, Problemlösung und Entscheidungsfindung sowie psychomotorische Koordination
  • Generell sind altersbedingte Veränderungen individuell sehr unterschiedlich, verlaufen sehr variabel und lassen sich schwer an einem bestimmten Alter festmachen (Schlag, 20084; Tsang, 19975).

Diverse Untersuchungen und Erkenntnisse aus dem Straßenverkehr zeigen allerdings, dass vor allem Beeinträchtigungen des Sehens, Probleme mit der Aufmerksamkeits-Verteilung und eine generelle Verlangsamung, insbesondere bei der Entscheidung, Planung und Ausführung von Handlungen, das Unfallrisiko älterer Fahrer beeinflussen (Vollrath & Krems, 20116; Wild-Wall & Falkenstein, 2007). Ebenso zeigen diverse Studien im Luftfahrtbereich78 (Bazargan & Guzhva (2011), dass mit zunehmender Gesamtflugzeit die Unfallraten für alle Piloten sinken, aber gerade ältere Piloten bei geringer aktueller Flugzeit höhere Unfallraten aufweisen (v. a. bei weniger als 50 Stunden pro Jahr). Vor allem für Piloten mit weniger als 1’000 Stunden Gesamtflugzeit und weniger als 50 Stunden aktueller Flugzeit steigt mit zunehmendem Alter die Unfallrate an (Golaszewski, 1983, 1991, 1993). Diversen altersbedingten Veränderungen können ältere Menschen im gewissen Rahmen mit (langjähriger) Erfahrung, Inübunghaltung und Verhaltensänderungen begegnen. Beispielsweise können kürzere Streckenabschnitte oder insgesamt kürzere Flüge gewählt werden, mehr Zeit dafür eingeplant, (v.a. bei IFR-Flügen) Co-Piloten zur Unterstützung mitgenommen, verkehrsreiche Lufträume und Zeiträume gemieden, schönes bzw. ruhiges Flugwetter zum Fliegen ausgewählt oder auch einfach die persönlichen Minima an die aktuellen Fähigkeiten angepasst werden. Außerdem können ältere Menschen auch kontinuierlich versuchen, ihre Fähigkeiten möglichst lange aufrecht zu erhalten, z.B., indem sie anspruchsvolle Situationen bzw. Aufgaben intensiv üben, ihre Ausstattung für mehr Komfort und Sicherheit verbessern oder vermehrt technische sowie soziale Unterstützungsmöglichkeiten nutzen.

Menschliche und betriebliche Aspekte
Der Pilot war fliegerisch sehr erfahren und technisch versiert. Die Zeugenaussagen deuten darauf hin, dass er noch sehr aktiv war und weiterhin viel Interesse am Fliegen hatte und versuchte, Probleme gerne selber zu lösen. Dem gegenüber steht jedoch, dass der Pilot trotz langjähriger Flugerfahrung in den letzten Jahren deutlich weniger und eher kürzere Strecken flog (nur ca. 2 Stunden in den letzten 90 Tagen). Er flog meist allein und sein letzter offizieller Checkflug war 2 Jahre zuvor in 2018. Mögliche altersbedingte Veränderungen unterlagen daher mehrheitlich seiner Selbsteinschätzung und sind nach dem Ableben des Piloten nicht mehr beurteilbar. Die hier gezogenen Schlüsse der BFU beruhen daher auf Zeugenaussagen und Flugdatenaufzeichnungen zum Verhalten des Piloten. Zeugenangaben, wonach der Pilot schon längere Zeit überlegte, das Fliegen bald einzustellen, weisen darauf hin, dass der Pilot höchstwahrscheinlich altersbedingte Veränderungen seiner fliegerischen Fähigkeiten wahrnahm und versuchte, sie zu kompensieren. Er passte beispielsweise sein Flugverhalten an, flog laut Zeugenaussagen in den letzten Jahren meist werktags, um den „Stress am Wochenende zu vermeiden“, und hauptsächlich nur noch in die nähere Umgebung sowie mied kontrollierte, verkehrsreiche Plätze, um sich höchstwahrscheinlich auch weniger fordernden Situationen auszusetzen. Im deutlichen Gegensatz zu diesem eher alters- und sicherheitsbewussten, vorsichtigen Fliegen steht jedoch die regelmäßige Missachtung von empfohlenen Abflugverfahren wie auch am Unfalltag.

Laut Flugdatenaufzeichnungen folgte der Pilot einige Male nicht der veröffentlichten Platzrundenführung. Diese regelmäßige Missachtung der Betriebsverfahren am Flugplatz blieb für den Piloten ohne Konsequenzen, sodass sich dieses Verhalten scheinbar festigte und auch am Unfalltag zu einer freien Auswahl des Abflugweges führte. Der Pilot war sich der Gefahren seines Verhaltens offenbar nicht bewusst und unterschätzte diese. Dennoch ist er nach Zeugenangaben für gewöhnlich nicht über den bewaldeten Hang abgeflogen. Höchstwahrscheinlich handelte der Pilot nach einem spontanen Entschluss und bemerkte die kritische Situationsentwicklung zu spät. Dennoch entschied er sich bewusst für den Abflugweg über den ansteigenden, bewaldeten Hang und brachte sich somit unnötig in eine potenziell sicherheitskritische Situation. Mit hoher Wahrscheinlichkeit reagierte der Pilot in dieser Situation erst zu langsam und dann fehlte die Höhe über dem Gelände, um das Flugzeug wieder unter Kontrolle zu bringen, bevor es zur Baumberührung kam. Eine noch eingeleitete Richtungsänderung, um parallel zum Hang zu fliegen, lässt sich in den Flugdatenaufzeichnungen erkennen, aber ließ sich nicht mehr rechtzeitig umsetzen. Diese anspruchsvolle, sicherheitskritische Situation, die eine breite Aufmerksamkeits-Verteilung (sowohl nach außen als auch nach innen auf die Flugparameter) sowie ein schnelles, souveränes Entscheiden und Handeln verlangte, überforderte den Piloten in seinen Fähigkeiten, die wahrscheinlich altersbedingt zusätzlich eingeschränkt waren.

Die BFU konnte nicht abschließend klären, weshalb der Pilot diesen von vornherein sicherheitskritischen Abflugweg wählte und sich somit selber bei verschiedenen Arten von Problemen im Flug (wie Motorausfall, mangelnde Steigleistung oder Strömungsabriss) die Rettungs- bzw. Ausweichmanöver beschnitt. Gerade wenn altersbedingte Veränderungen, wie reduzierte Reaktionsfähigkeit, aufkommen, aber auch generell, empfiehlt es sich für sicherheitsbewusstes Fliegen bzw. einen erfolgreichen Start, nach dem Abheben erst einmal ausreichend Geschwindigkeit aufzubauen und Höhe zu gewinnen, um frei von Hindernissen möglichst in Verlängerung der Startrichtung geradeaus zu steigen (mindestens 500 ft AGL), bevor überhaupt eine Kurve eingeleitet wird. Nur so ermöglicht man sich als Pilot auch auf mögliche Probleme adäquat reagieren zu können. Mit der entgegen gesetzlichen Vorschriften eingebauten Rauchanlage verstieß der Pilot bewusst und ebenfalls regelmäßig gegen bekannte Vorgaben. Der Pilot legte aus ungeklärten Gründen für den Unfallflug den vorhandenen Schultergurt nicht an. Es kann sein, dass der Pilot beim Anschnallvorgang abgelenkt wurde und diesen Schritt (eventuell auch altersbedingt) schlichtweg vergaß. Möglicherweise legte der Pilot den Schultergurt aber auch aus Komfortgründen nicht an. Die BFU konnte die Gründe dafür nicht abschließend klären, höchstwahrscheinlich beeinflusste aber das Fehlen des Schultergurts die Schwere des Unfalls.

Schlussfolgerungen
Der Unfall ist darauf zurückzuführen, dass das Flugzeug in geringer Höhe über Grund im ansteigenden Gelände in einen sackflugähnlichen Flugzustand geriet und dabei mit Bäumen kollidierte. Zum Unfall beigetragen hat die Entscheidung des Piloten noch im Anfangssteigflug direkt nach dem Start mit einer Linkskurve in ansteigendes Gelände einzufliegen. Quelle / vollständiger Report: ‚BFU‚.

Too heavy, too wet, too short

Course of events
On Wednesday, 19 June 2019, the pilot and the passenger, both experienced pilots, met at Bellechasse airfield to conduct a local flight in the self-launching two-seater glider Arcus M, registered as D-KEJB. The fuel tank in the fuselage was completely filled and there were about 10 litres of water ballast in the fin. Shortly after 13:10 hrs, the D-KEJB left the stand next to the runway, initially in the direction of the threshold of runway 08, and then taxied along the entire runway to the take-off position of runway 26. There, the usual checks were carried out, including an engine check. According to the two pilots, the procedure in the event of an engine failure was discussed and it was decided at which point the take-off should be aborted at the latest (abort point).

Shortly before 13:15 hrs, the take-off run was initiated on runway 26. According to the pilot, the engine developed its usual power, but in his opinion, the glider did not accelerate normally, possibly because of the grass along the runway, which was somewhat taller. At the abort point, the required speed had almost been reached, so he continued the take-off run, but there was no further acceleration. The flaps were in the +2 position. Consequently, the glider overran the end of the runway and came to rest in an adjacent cornfield, where the corn was about 80 cm high, approximately 100 m from the end of runway 26. An eyewitness watching the take-off run from the edge of the runway saw how the aircraft seemed to lift off very slightly towards the end of the runway and then touched the crops in the adjacent field with the underside of the fuselage. Up until this point, he had not noticed any reduction in the engine regime. The glider then flew a short distance above an area of terrain depression, before descending in stable glide onto the corn field and came to a standstill after a turn of about 180° around the vertical axis. The two pilots were able to leave the glider uninjured. There was minor damage to one winglet. The pilots stated that the glider was in perfect technical condition. They did not claim any technical causes for the serious incident.

Analysis
According to the two pilots, the glider did not reach the necessary speed during the take-off run. As a result, it rolled over the end of the runway and came to a halt in the cornfield. However, the eyewitness’s observation and the traces in the cornfield show that the glider was flying over the crops for some distance, probably aided by the depression in the terrain after the end of runway 26. In any case, the energy available at the end of the runway was so high that the glider, partly rolling, partly flying, still covered a distance of about 100 m before it was slowed down asymmetrically by the crops, which resulted in a turn of approximately 180° around the vertical axis. It is, therefore, more likely to have been an involuntary landing after a failed take-off attempt, than a simple runway excursion. In particular, the high energy present at the end of the runway and the observation of the eyewitness show that, at least up until this point, no attempt was made to abort take-off.

According to the flight preparation, the glider was close to the maximum take-off mass of 800 kg approved by the manufacturer, with a total mass of approximately 785 kg. According to the information in the flight manual (cf. figure 2), the take-off run on a hard surface runway is 283 m and the take-off distance over a 15 m obstacle is 548 m if the conservative values of a pressure altitude of 500 m and a temperature of 30 °C are assumed. If a 20 % distance increment for a firm, level grass runway is added, which in the present case was probably too optimistic in view of the grass height along the runway and the moisture that may still have been present, this results in values around 340 m and around 660 m respectively. These figures underline the fact that, in view of the existing runway length of 520 m, the distance margins were small.

The higher mass of the glider, the slightly taller grass, the approximately 80 cm high crops at the end of the runway, the temperature which was about 13 °C above the standard temperature for Bellechasse airfield according to the International Standard Atmosphere (ISA) as well as the lack of wind – all these factors accumulated and led to an insufficient take-off performance for a safe take-off.

The pilots were very experienced, and it can, therefore, be assumed that they were aware of all these adverse factors. However, they apparently underestimated the cumulative effect or overestimated the take-off performance of the self-launching glider, which can possibly be explained by their rather limited experience on this type of glider. Although they had the impression that the Arcus M did not accelerate normally to reach the necessary speed at the defined abort point, the pilots decided to continue the take-off, which was not safety conscious. A take-off abort-point, that has been briefed, is useless and ineffective if it is not implemented consistently.

Conclusions
The serious incident, during which a self-launching two-seater glider overshot the end of the grass runway on take-off and came to rest in a cornfield, was due to the insufficient performance of the glider for a safe take-off, given the prevailing conditions and the fact that the take-off was not aborted on time. Source/entire report: ‚SUST‚.

Protest von Anwohnern

Kurt-Rolf Behrens, Anwohner der Straße In den Obergärten in Lachen-Speyerdorf, ist nach dem Wochenende mächtig verärgert. Sauer ist er auf die Flugsportler, die vom nahen Flugplatz aus gestartet sind. „Es ging das ganze Wochenende durch. Ab 11 Uhr, bis abends 19 Uhr, ohne Pause“, beklagt Behrens. Er finde das unzumutbar: „Viel Lärm, es wird niedrig über die Häuser geflogen.“ Besonders laut seien die Schleppmaschinen für die Segelflugzeuge. „Es ist schlimm, wie das Hobby von wenigen andere krank macht“, beklagt Behrens. Was Behrens nicht verstehen kann: „Die sind nur über die Häuser gestartet, nie nach Osten.“ Adressat der Kritik ist der Flugsportverein Neustadt, der den Flugplatz nutzt.

Vorsitzender Reimar Möller bestätigt: Es habe am Wochenende mehr Starts gegeben als in den Wochen davor. In der Regel versuche der Verein, Segelflugzeuge über die für 120.000 Euro gekaufte Elektrowinde in die Luft zu bekommen. Aufgrund des Westwinds seien am Wochenende keine Starts Richtung Osten, sondern nur „übers Dorf“ möglich gewesen. Möller räumt eine gewisse Lärmbelästigung ein: „Das Schleppflugzeug ist so laut wie ein Auto oder Traktor beim Vorbeifahren.“ Vor dem Kauf der Elektrowinde seien es pro Tag 40 bis 60 Starts mit einem Flugzeugschlepper gewesen. Seither seien es deutlich weniger. „Am Sonntag waren es mit 30 sehr viele“, so Möller. Mit der Elektrowinde habe der Verein die Belastung für die Anwohner reduzieren wollen. Aber nicht immer gehe es „ganz ohne Lärm, daher versuchen wir, diesen so gering wie möglich zu halten“. Zuletzt sei es ruhiger gewesen, „da die Fallschirmspringer wegen einer kaputten Maschine nicht gestartet sind.“ Quelle: ‚Die Rheinpfalz‚. Bild: ‚Aero Club Bad Neustadt ad Saale e. V.

Wann wird es knapp?

Dass ein Startabbruch erforderlich werden kann, ist jedem Piloten bewusst. Unter welchen Voraussetzung dies notwendig wird, ist allgemein ungenügend dokumentiert. Zum Ersten geht es dabei um die erforderliche Pistenlänge, um einen Start sicher durchführen und gegebenenfalls auch abbrechen zu können. Zum Zweiten ist ein klar definierter Punkt zum Abbruch des Starts zu definieren.

Wie bereits erwähnt, stellt uns das AFM keine sogenannten «Accelerate/Stop Distance» (Standard bei mehrmotorigen Flugzeugen) zur Verfügung. Wir müssen uns daher die gesuchte Strecke mit den im AFM vorhandenen Daten errechnen. Die erforderlichen Angaben sind in der Section 5, Performance zu finden.

Startabbruch kann jederzeit nötig werden
Wir benötigen für die Berechnung die Strecke zur Beschleunigung des Flugzeugs, eine kurze Strecke für die Reaktionszeit sowie die zum Anhalten erforderliche Distanz. Ein Startabbruch kann jederzeit erforderlich werden. Neben Motorstörungen kommen weitere mögliche Gründe wie ungenügende Beschleunigung, Rauch im Cockpit, Fehlanzeigen der Instrumente oder auch Tiere auf der Piste in Frage.

Zwei Sekunden Reaktionszeit
Für unsere Berechnung nehmen wir an, dass das Flugzeug kurz vor dem Abheben ein Problem hat. Der dazu erforderliche Weg auf der Piste ist als Startrollstrecke direkt dem Manual zu entnehmen. Beim Eintreten eines Problems benötigt jeder Pilot ein bis zwei Sekunden, bis er reagieren kann. Der in diesen zwei Sekunden zurückgelegte Weg muss zusätzlich berücksichtigt werden. Zum Anhalten nehmen wir die Landerollstrecke. In der Addition ergeben diese drei Elemente (Startrollstrecke, Reaktionszeit und Landerollstrecke) die erforderliche Distanz für einen Startabbruch, unsere Accelerate/Stop Distance. Diese errechnete Strecke muss für einen sicheren Start vorhanden sein. Dabei ist es zulässig, auch ein ebenes Stück Land hinter der Piste mit in die Kalkulation einzubeziehen. Quelle: ‚MFVS / Foto: Andreas Fischer‚.

Sicher Starten

Die Startstreckenberechnung ist für jeden Piloten eines der wichtigsten Elemente der Flugvorbereitung. Das Airplane Flight Manual liefert zwar notwendige Angaben – aber nicht alle. Die Werte für einen Take-off auf einer trockenen Hartbelagpiste können dem Manual entnommen werden. Doch was ist bei einem Start auf einer Graspiste und was, wenn diese auch noch nass ist? Wo muss ein Start unter Umständen abgebrochen werden? In vielen Manuals wird es mit brauchbaren Angaben dazu etwas schwierig.

Das AFM (Airplane Flight Manual) gibt im Kapitel 5 Auskunft über die Start- und Landestrecken. Jeder Pilot lernt, mit diesen Angaben umzugehen. Im Gegensatz zu jenen grosser Flugzeuge geben aber die Manuals von Kleinflugzeugen nur wenig her. Grundsätzlich gilt für jedes Flugzeug, dass beim Start eine minimale Höhe von 15m/GND (über der zur Verfügung stehenden Startstrecke) erreicht werden muss. Nur ab dieser Höhe kann von sicheren Verhältnissen gesprochen werden. Ist diese Höhe über der Piste nicht erreichbar, muss mindestens hinter der Piste genügend Freiraum vorhanden sein, damit sicher gestiegen werden kann (TODA). Damit rechtzeitig und überlegt gehandelt werden kann, macht jeder Pilot vor dem Start ein Departure Briefing.

Wann muss der Start abgebrochen werden?
Mangelnde Beschleunigung ist der gefährlichste Faktor beim Start. Auf einer nassen Graspiste kann die Beschleunigung unter Umständen sehr schlecht sein. Es ist daher wichtig, dass man ein Kriterium hat, welches einem einen Go- oder No Go-Entscheid ermöglicht. Auch dieses Problem lösen wir mit einem Blick auf die Verfahren, welche bei mehrmotorigen Flugzeugen angewendet werden. Für diese Berechnung fehlen uns allerdings die Angaben im Manual. Da, wie vorhergesehen, ein Startabbruch im Notfall zu einem Überrollen der Piste führen kann, benötigen wir zusätzliche Angaben, um den Start noch sicher auf der Piste abbrechen zu können. Wir benötigen dazu die Lift-Off Speed (Abhebegeschwindigkeit) unseres Flugzeugs. Diese Geschwindigkeit liegt etwas oberhalb der Stallspeed und liegt noch vor Vx.

Da die Abhebegeschwindigkeit nicht direkt im Manual zu finden ist, nehmen wir hier die Stallspeed und addieren 5%. Bei einer Stallspeed von 45 kts ergibt sich eine Geschwindigkeit von 48 kts. Bis zur Pistenmitte muss eine Geschwindigkeit von 70% der Lift-Off Speed erreicht sein. Dies ist gleichzeitig die Marke, um den Start sicher auf der verbleibenden Piste abbrechen zu können. Deshalb ist eine Markierung der Pistenmitte wichtig. Dies kann auch ein Taxiway oder eine selbst gesetzte Marke sein. Im Extremfall muss die Piste abgeschritten werden um die Pistenmitte zu ermittelt und zu markieren. Beim Take-off ist somit darauf zu achten, dass die genannten 70% der Abhebegeschwindigkeit bis zur Mitte der Piste erreicht sind. In unserem Beispiel (70% von 48kts) sind dies 34 kts. Wird diese Geschwindigkeit nicht erreicht, muss der Start abgebrochen werden! Diese Regel wird auch von Buschpiloten angewendet und hilft unter schwierigen Bedingungen, den Start sicher durchführen zu können. Quelle: ‚MFVS / Grafik Andreas Fischer‘.

Flugerprobung für Autoschlepp mit der Antares

Der Autoschlepp kann Antares 18T und Antares 23T zu neuer Unabhängigkeit verhelfen. Kürzlich führe Lange Aviation die ersten Tests für die Zulassung der Startart. Mit Antares 18T und Antares 23T sind beinahe Eigenstarts möglich. Eine Zulassung gibt es aus Sicherheitsgründen nicht. Ohne Risiko können die Turbos dagegen unter Nutzung ihres Motors mit geringem Aufwand in einer fast vergessenen Startart in die Luft gebracht werden: dem Autoschlepp. Sie erreichen damit Höhen, aus denen sie eigenständig weiterfliegen können.

Auf dem Lange-Heimatflugplatz Zweibrücken hat die Antares 18T schon mehrfach zu Erprobungszwecken im Eigenstart abgehoben. Die gute Leistung des Motors, die Möglichkeit der Leistungssteuerung und nicht zuletzt der Anlasser, mit dem sich der Motor schon am Boden in Betrieb nehmen lässt, haben das möglich gemacht. Auf der 2675 m langen Zweibrücker Startbahn, auf der jederzeit wieder eine Landung möglich ist, war das auch kein Problem. Am Ende der Bahn waren sichere 200 m Höhe erreicht. Auf kurzen Pisten und mit Wasserballast ist der Eigenstart aber keine Option – abgesehen davon, dass es dafür keine Zulassung gibt. Dem Solo fehlt auch ein wichtiger Sicherheitsaspekt: die Doppelzündung. Aber was tun, wenn kein Schleppflugzeug bereitsteht oder der Schlepppilot fehlt – von einem Windenbetrieb erst gar nicht zu reden? Für den Autostart braucht man gerade einmal einen Helfer, der sich hinters Steuer setzt. In Deutschland benötigt man nach aktueller SBO noch einen Beobachter im Fahrzeug. Das macht diese Startart für die Antares mit Turbo hoch interessant.

Zur sicheren Durchführung eines Autostarts wird das Triebwerk bereits am Boden ausgefahren und angelassen. Nach dem Ausklinken in 220 m kann dann mit Motor weiter gestiegen werden. Fällt das Triebwerk während des Schleppvorgangs aus, so wird noch eine Ausklinkhöhe von 200 m erreicht. In diesem Fall kann dann sicher eine verkürzte Platzrunde mit ausgefahrenem Triebwerk geflogen werden.

Für die Zulassung dieser Startart hat lange in Reinsdorf bei Berlin umfangreiche Autoschlepp­Versuche absolviert. Auf der drei Kilometer langen Graspiste wurden alle Eventualitäten dieser Startart durchgespielt und im Video für das Zulassungsverfahren festgehalten. Neben ‚normalen Starts‘ Starts mit ausgefahrenem Triebwerk im Leerlauf wurden Starts mit Teillast, mit simulierten Treibwerksausfall (Zündung aus) und auch Seilrisse in verschiedenen Höhen erprobt. Wichtigste Erkenntnis dieser Tests: Der Pilot verhält sich nicht anders als beim Windenstart und auch an den Fahrer werden nur Anforderungen wie an einen Windenfahrer gestellt. Der Motor muss während des Schleppvorgangs, das stellte sich als weitere wichtige Erkenntnis schnell heraus, im Leerlauf betrieben werden. Dann kann die Antares 18T mit der für sie optimalen Geschwindigkeit von 120 bis 130 km/h steigen. Wird der Motor mit Teillast während des Startvorgangs betrieben, so besteht die Gefahr, dass der Seilfallschirm sich beim ersten Schaltvorgang des Autos öffnet.

Nach dem Abheben neigt ein Triebwerk in Teillast zum Überdrehen. Etwas ungewöhnlich für die Fahrer des eingesetzten BMW 530 mit Allradantrieb war es, zu Beginn des Startvorgangs gleich sehr zügig Gas zu geben und erst nach der Beschleunigungsphase auf die richtige Schleppgeschwindigkeit reduzieren zu können. Es empfiehlt sich zudem durch Wahl des Fahrmodus Sport einen Teil der Fahrerassistenzsysteme auszuschalten. Ohne das Ausschalten der vielen elektronischen Helfer kam es bei den Schaltvorgängen trotz Doppelkupplungsgetriebe zu kurzen Verzögerungen, die wiederum ein Öffnen des Seilfallschirms zur Folge haben können. Das muss auf jeden Fall verhindert werden.

Für die Zulassung des Autoschlepps gilt es, das umfangreiche Datenmaterial auszuwerten. Eine Aufgabe in Umfang und Anforderung einer Studienarbeit. Seilfallschirm und Kupplung können optimiert werden. Für die Versuche wurde die Tost-Kupplung genutzt, die ohne Aufwand auf Anhängerkupplungen aufgesetzt werden kann. Auch eine Rückholwinde direkt an der Autoschleppvorrichtung am Fahrzeug wäre sinnvoll, damit nicht nach dem Start das Seil von Hand eingesammelt werden muss. Neben der Zulassung von Antares 18T und Antares 23T müssen natürlich auch die Flugplätze die Startart Autoschlepp in ihre Genehmigung aufnehmen. Für die Aufnahme der Startart Autoschlepp in die Lizenz gelten die nationalen Regelungen. Quelle: ‚Lange Aviation‚.

Tücken des Innsbrucker Flughafens

Piloten, die am Airport Innsbruck landen oder starten möchten, benötigen eine spezielle Ausbildung. Martin Fleidl erklärt die komplexen Szenarien und verrät, warum in Wien das Fluggerät völlig automatisch aufsetzen kann. Der erfahrene Pilot weiß auch, welche Maschinen im Herzen der Alpen aufsetzen dürfen und welche nicht. Über 35 Jahre lang war Martin Fleidl als Linienpilot im Einsatz. Begonnen hat seine Karriere 1977 als Segelflieger. Seit 2014 ist er als Safety-Manager für die Sicherheit am Flughafen Innsbruck zuständig. Diesen kennt er wie seine Westentasche und weiß über das Können und die Ausbildung, die es für einen sicheren An- und Abflug braucht, Bescheid. „Der Flughafen Innsbruck liegt in einem engen Tal und hat Berge als Hindernisse. Die An- und Abflugverfahren sind dadurch viel komplexer als auf einem Flughafen im Flachland“, erklärt Fleidl der „Tiroler Krone“.

Mit zwei Kilometern ist die Piste relativ kurz. Eine große Herausforderung stellt vor allem der Föhn dar. „Er führt zu Windscherungen und Turbulenzen“, verdeutlicht der ehemalige Pilot. Um die Wind- bzw. Föhnverhältnisse zu berechnen, gibt es sechs Messpunkte: Am Patscherkofel, in Igls, nördlich der Stadt, in Kematen und zwei am Flughafen. „Aus diesen sechs Messstationen kann sich der Pilot ein sehr gutes Bild machen“.

Landekurssender liegt 3,5 Grad „offset“ der Piste
Je nachdem, welche Situation herrscht, gibt es unterschiedliche Anflugrouten, um Turbulenzen vorzubeugen. In einem Föhn-Leitfaden werden die diversen Szenarien erklärt. Doch mit der Anflugroute alleine ist es noch lange nicht getan. „Bei Flughäfen gibt es drei Kategorien – A, B und C“, erklärt Fleidl, „Innsbruck fällt unter C.“ Piloten benötigen daher vor dem Instrumentenanflug ein Training im Flugzeug oder im Simulator. Im Flugzeug dauert es rund eine Stunde, im Simulator zwischen zwei und vier. Die Herausforderung liegt darin, den Landekurssender anzufliegen. Dieser ist – anders als bei Standard-Flughäfen – nicht auf die Landerichtung zentriert, sondern liegt 3,5 Grad „offset“, wie es in der Fliegersprache heißt. „Die Gründe, warum der Sender nicht zentriert werden kann, sind einerseits die Berge, andererseits die Aufstellungsmöglichkeiten am Flughafen. Für normal steht die Antenne 300 Meter hinter dem Pistenende. In Innsbruck geht das aufgrund des Inns nicht“, schildert der Safety-Manager.

Vier Landeanflugverfahren
Der Pilot muss daher den letzten Teil des Instrumentenanfluges manuell durchführen und eine kleine Kurve fliegen, um genau auf die Landebahn zu kommen. Bei vielen anderen Flughäfen hingegen kann das Flugzeug vollautomatisch landen. Als Beispiel nennt Fleidl den Flughafen Wien, wo es pro Landerichtung nur ein Anflugverfahren gibt. In Innsbruck gibt es vier. Diese sind freilich überaus komplex. „Der Unterschied bei den ersten drei sind die Fehlanflugverfahren, bei denen es jeweils unterschiedliche Szenarien für das Durchstarten gibt. Beim vierten erfolgt der Anflug durch einen anderen Leitstrahl“, erklärt es Fleidl in auch für Laien verständlichen Worten. Bei der Antragstellung für den Anflug muss sich der Pilot für eines entscheiden.

Maximale Spannweite von 52 Metern
Mitberücksichtigt werden muss auch die jeweilige Flugzeugtype hinsichtlich Anfluggeschwindigkeit und Triebwerks- bzw. Steigleistung. „Während ein kleineres Flugzeug nicht alle vier Szenarien schafft, ist das für ein Linienflugzeug problemlos möglich.“ Diese entscheiden sich meistens für das komplexeste Anflugverfahren, da dieses auch für das schlechteste Wetter geeignet ist, erklärt Fleidl. Sollte das Wetter umschlagen, ist es freilich auch möglich, ein anderes Lande-Szenario durchzuführen. Alles in allem steckt eine enorme Rechenleistung hinter den Verfahren. Es gibt jedoch auch für den Start unterschiedliche Szenarien, die einen eventuellen Triebwerksausfall einkalkuliert haben. „Wenn man diese sicheren Verfahren der Luftfahrt anwendet und den nötigen Respekt vor dem Föhn hat, dann ist ein sicherer Betrieb möglich“, sagt Fleidl. Übrigens: Nicht jedes Flugzeug kann am Airport Innsbruck landen. Die maximal zugelassene Spannweite beträgt 52 Meter. Die Palette reicht also vom kleinen Sportflugzeug bis zur Boeing 767. Quelle: ‚Krone.at‚.

Absturz in den Bodensee

Am Donnerstag, 28. April 2022, ist ein Kleinflugzeug bei Staad in den Bodensee gestürzt. Der Pilot, ein 72-jähriger Schweizer, dürfte allein unterwegs gewesen sein. Er ist beim Unfall verstorben. Bei der verunfallten Maschine handelt es sich um ein Kleinflugzeug, welches nach dem Start beim Flughafen Altenrhein bei Staad in den See gestürzt ist.

Am 18. Februar 2021 ereignete sich ebenfalls bei bei Staad kurz vor der Landung bei Nebel ein Unfall mit Absturz einer zweimotorigen Maschine in den Bodensee. Damals konnte der Pilot sich aus der Maschine retten.

Startunfall wegen falschem Treibstoff und unbenutzter Checkliste

Ablauf
Das Flugzeug überrollte den Weg und eine ca. 160 m lange Wiese. Diese war kurz gemäht. Es wurden keine Bremsspuren festgestellt. Anschließend rollte das Flug-zeug durch niedrigen Wildwuchs und kollidierte auf einem Parkplatz mit einem abgestellten Auto. Das Flugzeug schob das Auto um ca. 90° zur Seite, drehte sich um etwa 180° nach rechts und kam zum Stehen.

Feststellungen
Über den Trainingsstand von Notverfahren, insbesondere von Startabbruchverfahren, lagen der BFU keine Nachweise des Piloten vor. Er gab an, aufgrund seiner hohen Erfahrung auf dem Flugzeugmuster keine Checklisten nutzen zu müssen. Startund Landestreckenberechnung wurden am Ereignistag nicht durchgeführt. Es wurden somit auch keine klaren Randbedingungen, wie z.B. Geschwindigkeiten zum Abheben, bestes Steigen, Überfliegen eines Hindernisses, für einen eventuellen Startabbruch oder eine Notlandung festgelegt. Der Pilot gab an, am Sonderlandeplatz Nabern/Teck üblicherweise kurz vor der Halbbahnmarkierung mit dem Flugzeug in der Luft zu sein. Laut Angaben des Passagiers, sowie in Abbildung 2 ersichtlich, versuchte der Pilot das Flugzeug auch am Ende der Piste noch in die Luft zu bekommen. Für die BFU ergaben sich keine Hinweise für einen Startabbruch durch den Piloten.

Die originalen Checklisten des Herstellers, sowie die im Bordbuch befindliche Checkliste in deutscher Sprache, wurden vom Piloten nicht angewendet. Diese hätten seine Aufmerksamkeit auf die Triebwerksparameter im Startlauf gelenkt und dadurch höchstwahrscheinlich auch die Bereitschaft für einen möglichen Startabbruch bei verminderter Motorleistung erhöht.

Durch die langjährige Verwendung von Kraftfahrzeugbenzin und das Einbringen von Verunreinigungen bei der Betankung mittels Kanistern, wurde im Kraftstoffsystem des Flugzeuges höchstwahrscheinlich der Kraftstoffdurchfluss im Bereich des Einspritz-Systems beeinflusst. Der Zustand der Zündkerzen wies auf ein ungleichmäßiges Verbrennungsbild hin. Der stark verrußte und verölte Zustand der Zündkerzen in Verbindung mit einem ungleichmäßigen Verbrennungsbild können aber auch ein Hinweis auf eine Fehlbedienung des Motors sein: Läuft z.B. die Kraftstoffpumpe dauerhaft auf „HIGH“ und/oder wird der Hebel für das Gemisch nicht über den im Cockpit angezeigten Kraftstofffluss für maximale Motorleistung eingeregelt, so kann das Gemisch verfetten und sich die Leistung aufgrund von zu viel Kraftstoff reduzieren.

Schlussfolgerungen
Der Unfall ist auf einen nicht erfolgten Startabbruch nach unzureichendem Aufbau von Geschwindigkeit aufgrund eines Leistungsverlustes des Motors im Startlauf des Flugzeuges zurückzuführen. Ursächlich für den Leistungsverlust des Motors waren höchstwahrscheinlich die Verwendung von nicht zugelassenem und verunreinigtem Kraftfahrzeugbenzin, sowie das Nichtnutzen von Checklisten und eine daraus möglicherweise resultierende Fehlbedienung des Motors. Quelle / vollständiger Untersuchungsbericht: ‚BFU‘.

Windenstart unterbrochen

Ereignisse und Flugverlauf
Das Segelflugzeug mit einer Person an Bord startete um 16:00 Uhr vom Segelfluggelände des Verkehrslandeplatzes Bonn-Hangelar (EDKB) im Windenstart zu einem Thermikflug. Zeugen beobachteten einen normalen Anfangssteigflug bis zu einer Schlepphöhe von ca. 50 m. Anschließend wurde der Steigwinkel des Segelflugzeuges im Windenschlepp etwas vergrößert und in ca. 100-120 m kam es zum Seilriß. Es wurde beobachtet, wie das Schleppseil zu Boden fiel und sich anschließend das Vorseil vom Segelflugzeug löste. Das Segelflugzeug gelangte anschließend nicht in die Normalfluglage, sondern kippte ab und nahm eine sehr große Längsneigung nach unten mit trudelartiger Flugbewegung ein. Es prallte anschließend auf den Boden und dabei wurde die Pilotin schwer verletzt und das Segelflugzeug schwer beschädigt.

Beurteilung:
Die Pilotin besaß die für den Flug notwendigen Berechtigungen und Lizenzen und hatte ein gültiges flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis. Ihre Flugerfahrung war mit ca. 93 Stunden Gesamtflugerfahrung fortgeschritten. Die Erfahrung auf dem Muster war sehr gering. Die Wetterbedingungen wiesen keine Besonderheiten auf und hatten keinen Einfluss auf das Unfallgeschehen. Nach der Startunterbrechung des Windenstarts in ca. 100-120 m wurde das Segelflugzeug nicht rechtzeitig in die Normalfluglage gebracht, dies führte zur Unterschreitung der Mindestfluggeschwindigkeit. Infolgedessen kam es zum Strömungsabriss und das Segelflugzeug geriet in eine Fluglage mit großer Längsneigung. Zum Ausleiten des überzogenen Flugzustandes war keine ausreichende Höhenreserve vorhanden, so dass das Segelflugzeug unkontrolliert auf dem Boden aufprallte.

Der Flugunfall ist darauf zurückzuführen, dass bei der Startunterbrechung während des Windenstarts die für den Horizontalflug erforderliche Geschwindigkeit nicht erreicht wurde und dadurch das Segelflugzeug in einen überzogenen Flugzustand geriet. Aufgrund fehlender Höhenreserve konnte dieser nicht rechtzeitig beendet wer-
den.

Dazu beigetragen haben:

  • Überforderung der Pilotin in der Situation der Startunterbrechung
  • die geringe Flugerfahrung auf dem Muster

Quelle / vollständiger Untersuchungs-Bericht: ‚BFU‘.

Bottrop: Flugverkehr wird zunehmen

Mit dem Verkauf des Flugplatzes Schwarze Heide steigen die Chancen für mehr Geschäftsflüge und Flugzeugfirmen. Macht das viel Lärm in Bottrop? Der Flugverkehr in der Schwarzen Heide wird zunehmen. Davon geht die Stadtverwaltung auch wegen des lange geplanten Gewerbegebietes am Flugplatz aus. So heißt es in einem internen Papier der Verwaltung für die Bottroper Ratsvertreter, dass wirtschaftliche Fortschritte für den Flugplatz und der Bau des Gewerbegebietes mit seinen flugaffinen Betrieben nur mit einer Steigerung der Starts und Landungen in der Schwarzen Heide zu verwirklichen seien. Allerdings weist die Stadtspitze ausdrücklich darauf hin, dass dies auch vor den Plänen zur Privatisierung des Flugplatzes schon so war. So heißt es: „Dies war und ist das schon bis heute verfolgte Unternehmensziel.“

Allerdings rechnet die Stadt selbst damit, dass die Chancen für dieses Gewerbegebiet mit der Übernahme des Flugplatzes durch die zwei Bottroper Unternehmer Andreas Bromkamp und Klaus Lesker steigen. So sehen die potenziellen Käufer die Zusammenarbeit mit einem Flugplatzbetreiber vor, der mehrere ähnliche Flugplätze in Oberpfaffenhofen, Zweibrücken und Frankfurt-Egelsbach managt. Dort haben sich flugaffine Unternehmen direkt an den Flugplätzen angesiedelt.

Obergrenzen für Flüge nicht immer eingehalten
Außerdem wollen die möglichen neuen Mehrheitsbesitzer auch den Geschäftsreiseverkehr am Flugplatz Schwarze Heide voran bringen. Wie sehr der Flugverkehr in der Schwarzen Heide dadurch zunehmen wird, könne die Bottroper Verwaltung nicht vorhersagen, heißt es. „Eine mögliche Ausweitung des Flugbetriebes kann jedoch maximal im Rahmen der bestehenden Genehmigungen der Luftaufsicht erfolgen“, legt sie in der internen Vorlage dar. Anträge der möglichen Mehrheitsgesellschafter auf eine Ausweitung der Flüge über die bisherigen Genehmigungen hinaus kann die Stadt allerdings nicht verhindern. Sie hält solche Bestrebungen aber kaum für genehmigungsfähig.

Zwar wurden am Flugplatz Schwarze Heide in den zurückliegenden drei Jahren die Obergrenzen für die Flüge der meisten Flugzeuggruppen eingehalten, bei den Propellerflugzeugen mit einer Höchststartmasse bis zwei Tonnen (P 1.3) gab es jedoch in jedem dieser Jahre Überschreitungen. Waren im Jahr 2021 in dieser Flugzeuggruppe 28.600 genehmigt, kam es tatsächlich zu 32.192 Flugbewegungen, geht aus den internen Papieren der Stadt für die Ratsvertreter hervor.

Für Fluglärm sind eher Kunstflüge verantwortlich
Die Verwaltung weist aber darauf hin, dass die Kaufinteressenten darauf achten werden, dass Immissionen zu Lasten der Anwohner und Umwelt am Flugplatz so weit wie zumutbar vermieden werden; also auch Lärm. Lärmbelastungen in der Schwarzen Heide seien bisher vor allem die Folge von Kunstflügen und weniger von Flugreisen, hält die Verwaltung fest. Am Flugplatz ist ja auch die Flugzeugbaufirma Extra Aircraft des Kunstfliegers Walter Extra ansässig. Ohnehin ist der Flugplatz bisher allerdings auch nicht im Klimaschutzkonzept der Stadt enthalten. Eine eigene Klimabilanz zu ziehen, hält die Verwaltung auch nicht für leistbar. Quelle: ‚WAZ‚.

Im Nebel gestartet

Im Gemeindegebiet von Dornbirn stürzte am Donnerstagvormittag, 11.November, ein Sportflugzeug mit einer Person an Bord ab. Die einmotorige Maschine war nach Angaben der Rettungs- und Feuerwehrleitstelle (RFL) bei Nebel vom Flugplatz Hohenems gestartet und prallte nach Polizeiangaben aus bisher unbekannter Ursache gegen die Breitenberg-Wand. Die Bergung des toten Piloten gestaltete sich schwierig. Die Retter mussten sich teilweise zu der Absturzstelle abseilen. Ein Augenzeuge berichtete im Gespräch mit ORF Vorarlberg, dass er bemerkte, wie niedrig die Maschine flog. Anschließend hörte er nur noch den Knall des Aufpralls. Mittlerweile wurde das abgestürzte Flugzeug mittels Drohne und Wärmebildkamera im Gebiet des Steinbruches Unterklien gefunden. Das Wrack ist laut Polizei-Pressesprecher Horst Spitzhofer ausgebrannt.

Erfahrener Pilot
Der 51-jährige Dornbirner, der ums Leben kam, sei ein erfahrener Pilot gewesen. Fest steht, er konnte aufgrund des Nebels nicht auf Sicht starten. Für das Starten mit Hilfe der Instrumente sei der Pilot ausgebildet gewesen. Warum der 51-Jährige nach dem Start Richtung Memmingen nicht geradeaus geflogen ist, sondern eine Kurve Richtung Breitenberg gemacht hat, ist derzeit Gegenstand der Ermittlungen.

Austro Control: Schwierig im Nebel zu starten
Der Sprecher der Austro Control, Markus Pohanka, betont aber, wie schwierig es für Piloten sein kann, sich im Nebel zu orientieren. Man könne den Flug im Nebel mit Skifahren im Nebel vergleichen. Der Absturz in Hohenems-Dornbirn wird nun von der Flugunfall-Kommission umfassend untersucht. Es kann bis zu einem Jahr dauern, bis der Abschlussbericht vorliegt. Nach Polizeiangaben handelt es sich bei der Maschine um eine einmotorige Cessna P210N. An Bord befand sich ein 51-jähriger Mann aus Dornbirn. Sein Ziel war der Flughafen Memmingen in Bayern. Quelle: ‚ORF Vorarlberg‚.

Beinahe-Crash wird untersucht

Auf dem Flugplatz Biel-Kappelen stiessen Ende Juni eine abfliegende Cessna und ein landender Pilatus Porter fast zusammen. Ein «schwerer Vorfall», schreibt die Schweizerische Sicherheits-Untersuchungsstelle. Am Morgen des 26. Juni kam es auf dem Flugplatz Biel-Kappelen beinahe zu einem Zusammenstoss zwischen zwei Flugzeugen. In den Vorfall involviert waren eine Cessna, die sich gerade im Anfangssteigflug befand, und ein landender Pilatus Porter. Die Schweizerische Sicherheits-Untersuchungsstelle (SUST) erachtet den Vorfall als «schwer» und eröffnete eine Untersuchung.

Es handelt sich dabei um einen Vorfall der Kategorie «Airprox», also Luftfahrzeug-Annäherung. Gemäss Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) handelt es sich dabei um Situationen, «bei der sich mindestens eine Beteiligte oder ein Beteiligter (Flugzeugbesatzung und Flugverkehrsleitende) gefährdet fühlte bzw. die Sicherheit gefährdet sah.» Die Cessna ist auf die Fluggruppe Seeland, der Pilatus Porter auf die Fallschirm-Schule Swissboogie Parapro zugelassen. Beide beteiligten Parteien verzichteten auf Anfrage von 20 Minuten auf eine Stellungnahme zum Vorfall. Quelle: ‚20min.‘. Bild: ‚Youtube‚.

Sicher Starten

Die Startstreckenberechnung ist für jeden Piloten eines der wichtigsten Elemente der Flug­vorbereitung. Das Airplane Flight Manual liefert zwar notwendige Angaben – aber nicht alle. Die Werte für einen Take-off auf einer trockenen Hartbelagpiste können dem Manual entnommen wer-den. Doch was ist bei einem Start auf einer Graspiste und was, wenn die-se auch noch nass ist? Wo muss ein Start unter Umständen abgebrochen werden? In vielen Manuals wird es mit brauchbaren Angaben dazu etwas schwierig. Das AFM (Airplane Flight Manual) gibt im Kapitel 5 Auskunft über die Start- und Landestrecken. Jeder Pilot lernt, mit diesen Angaben umzugehen. Im Gegensatz zu jenen grosser Flugzeuge geben aber die Manuals von Kleinflugzeugen nur wenig her. Grundsätzlich gilt für jedes Flugzeug, dass beim Start eine minimale Höhe von 15m/GND (über der zur Verfügung stehenden Startstrecke) erreicht werden muss. Nur ab dieser Höhe kann von sicheren Verhältnissen gesprochen werden. Ist diese Höhe über der Piste nicht erreichbar, muss mindestens hinter der Piste genügend Freiraum vorhanden sein, damit sicher gestiegen werden kann (TODA). Damit rechtzeitig und überlegt gehandelt werden kann, macht jeder Pilot vor dem Start ein „Departure Briefing“.

Wann muss der Start abgebrochen werden?
Mangelnde Beschleunigung ist der gefährlichste Faktor beim Start. Auf einer nassen Graspiste kann die Beschleunigung unter Umständen sehr schlecht sein. Es ist daher wichtig, dass man ein Kriterium hat, welches einem einen Go- oder No Go-Entscheid ermöglicht. Auch dieses Problem lösen wir mit einem Blick auf die Verfahren, welche bei mehrmotorigen Flugzeugen angewendet werden. Für diese Berechnung fehlen uns allerdings die Angaben im Manual. Da, wie vorher gesehen, ein Startabbruch im Notfall zu einem Überrollen der Piste führen kann, benötigen wir zusätzliche Angaben, um den Start noch sicher auf der Piste abbrechen zu können. Wir benötigen dazu die Lift-Off Speed (Abhebegeschwindigkeit) unseres Flugzeugs. Diese Geschwindigkeit liegt etwas oberhalb der Stallspeed und liegt noch vor Vx. Da die Abhebegeschwindigkeit nicht direkt im Manual zu finden ist, nehmen wir hier die Stallspeed und addieren 5%. Bei einer Stallspeed von 45 kts ergibt sich eine Geschwindigkeit von 48 kts.Bis zur Pistenmitte muss eine Ge-schwindigkeit von 70% der Lift-Off Speed erreicht sein. Dies ist gleichzeitig die Marke, um den Start sicher auf der verbleibenden Piste abbrechen zu können. Deshalb ist eine Markierung der Pistenmitte wichtig. Dies kann auch ein Taxiway oder eine selbst gesetzte Marke sein. Im Extremfall muss die Piste abgeschritten werden um die Pistenmitte zu ermittelt und zu markieren.

Beim Take-off ist somit darauf zu achten, dass die genannten 70% der Abhebegeschwindigkeit bis zur Mitte der Piste erreicht sind. In unserem Beispiel (70% von 48kts) sind dies 34 kts. Wird diese Geschwindigkeit nicht erreicht, muss der Start abgebrochen werden! Diese Regel wird auch von Buschpiloten angewendet und hilft unter schwierigen Bedingungen, den Start sicher durchführen zu können. Quelle: ‚MFVS / AeCS‚.

Abheben mit dem Gummiseil

Am Wochenende des 26./27. Juni folgten Segelpiloten einer 70-jährigen Tradition und hoben ohne Motorflugzeuge und mit reiner Muskelkraft von der Rigi ab. Segelflugzeuge werden normalerweise von Motorflugzeugen in die Höhe gezogen. Mangels dieser Möglichkeit mussten früher aber alternative Startarten herhalten – so zum Beispiel der Gummiseilstart. Dabei wird am Haken der Nase des Seglers ein Gummiseil eingehängt und zirka zehn Personen – sogenannte «Gummihunde» – ziehen an beiden Enden. Sobald eine genügend hohe Spannung erreicht ist, wird das Halteseil gekappt und das Flugzeug rollt los. Durch die relativ geringe Geschwindigkeit, welche entsteht, ist diese Startart nur für Oldtimer-Segelflugzeuge geeignet. Die Stiftung Segel-Flug-Geschichte hat zusammen mit der Rigi-Bahnen AG und der Oldtimer Segelflug Vereinigung (OSV) 2013 und 2015 erneut diese Tradition zelebriert und nach sechs Jahren nun auch wieder an diesem Wochenende. In unserer Bilderreihe sehen Sie ein paar Eindrücke des abenteuerlichen Tages. Quelle: ‚Luzerner Zeitung‚.

Gyrocopter schießt über Graspiste

Ein Schutzengel flog mit, als ein 65-Jähriger mit seinem Ultraleicht-Fluggerät in eine Kiesgrube bei Peiting stürzte. Der Dießener wurde nur mittelschwer verletzt. Warum der Gyrocopter über die Graspiste sauste und nicht abhob, ist noch unklar. Fest steht aber, dass der Pilot den Start hätte abbrechen können. Es waren bange Momente für alle Beteiligten, als der Gyrocopter der Kiesgrube entgegenrollte und einfach nicht nach oben wollte. „Normalerweise hätte er nach 200 Metern in der Luft sein müssen“, berichtet der Betreiber der 400 Meter langen und 25 Meter breiten Graspiste nahe der Bundesstraße 17 bei Peiting-Kurzenried. Offiziell wird der Flugplatz als „Sonder-Landeplatz“ geführt, zehn bis zwölf Piloten starten und landen auf ihm regelmäßig mit ihren Ultraleichtflugzeugen.

65-Jähriger hatte sich mit Fluggerät einen Traum für die Pension erfüllt
Zu ihnen zählt der 65-jährige Dießener, der am Sonntagnachmittag über die Graspiste hinausschoss. „Er ist ein ,junger’ Pilot und hat sich einen Traum für die Pension erfüllt“, weiß der 63-jährige Flugplatz-Besitzer aus Altenstadt, der namentlich nicht in Erscheinung treten möchte. Er kennt den Dießener als „ruhigen und bedachten Menschen“, nicht als einen „von den Spinnern, die wir hier Gott sei Dank nicht am Platz haben“.

Pilot hatte den Eindruck, dass die Maschine „noch kommt“
Dennoch hat der 65-jährige am Sonntag wohl einen Fehler gemacht, als er mit seinem Gyrocopter auf die Kiesgrube zurollte und verzweifelt versuchte, das Hubschrauber-ähnliche Fluggerät in die Luft zu bekommen. Vermutlich war es ein technischer Defekt, der das verhinderte. „Normalerweise gibt es eine Deadline“, sagt der Flugplatzchef, der die dramatischen Szenen mit eigenen Augen beobachtete. „Der Pilot hätte die Entscheidung treffen müssen, den Start nach 300 Metern abzubrechen“, weiß der Altenstadter. Doch der Dießener tat das nicht. „Er hatte den Eindruck, die Maschine kommt noch.“ Der Eindruck täuschte, die Entscheidung, weiter Gas zu geben, war fatal. Der Gyrocopter schoss über die Graspiste hinaus über eine Wiese und passierte noch eine Schotterfläche, bevor er in die Grube stürzte.

Flugplatzchef und Rettungssanitäterin eilen zur Unglücksstelle
Am Flugplatz herrschte blankes Entsetzen. Sofort wurde ein Notruf abgesetzt, der Platzchef setzte sich zusammen mit einer an dem Tag zufällig anwesenden Rettungs-Sanitäterin auf ein Allrad-Quad, um dem 65-Jährigen zur Hilfe zu eilen. Sie mussten mit dem Schlimmsten rechnen. An der Unglücksstelle angekommen, konnten sie durchatmen. Der Dießener hatte den Sturz in die Kiesgrube überlebt und sich sogar selbst aus dem Wrack befreien können. Wie sich herausstellte, brach sich der 65-Jährige bei dem Crash nur zwei Rippen. Dazu kommen noch Prellungen und ein paar Schnittwunden. Die Sanitäterin versorgte den Verletzten, der Flugplatzbetreiber klemmte die Benzinleitung des Fluggeräts ab.

Mit dem Rettungshubschrauber geht‘s in die Unfallklinik
Anschließend kam der Dießener dann doch noch zu einem sonntäglichen Flug, den er sich natürlich ganz anders vorgestellt hatte. Der angeforderte Rettungshubschrauber brachte den 65-Jährige in die Unfallklinik nach Murnau. Zu größeren Umweltschäden kam es bei dem Unfall offenbar nicht. Nach Angaben von Schongaus Polizeichef Herbert Kieweg waren nur geringe Mengen Betriebsstoff ausgelaufen. Der betroffene Bereich wurde abgegraben und von Mitarbeitern des Peitinger Bauhofs entsorgt. Vertreter des Wasserwirtschaftsamtes nahmen vor Ort Wasserproben. Quelle: ‚Merkur.de‚.

Flugplatz Schwäbisch-Hall im Notbetrieb

Der Rückgang der Zahl der Starts und Landungen betrifft auch Schwäbisch Hall. Nur Flüge der Rettungsdienste, Polizei und wichtiger Versorgung sind unverzichtbar. Die Corona-Pandemie hat zu einem massiven Rückgang der Starts und Landungen auf den Flugplätzen in Baden-Württemberg geführt. Auch am Adolf-Würth-Airport in Schwäbisch Hall. Unaufschiebbare Flüge bleiben aber weiterhin möglich, teilt das Verkehrsministerium mit. Kleinere Verkehrslandeplätze seien als öffentliche Infrastruktureinrichtungen verpflichtet, in den Betriebszeiten dem Luftverkehr zur Verfügung zu stehen. In einer Situation wie momentan können aber Ausnahmen gemacht werden. Dabei können die Plätze ganz oder teilweise von der Betriebspflicht befreit und die Betriebszeiten reduziert werden. Der Flugplatz in Hall bleibt momentan grundsätzlich geschlossen, heißt es auf der Homepage des Airports. Wichtige, insbesondere unaufschiebbare Flüge der Polizei oder der Rettungsdienste sind dennoch möglich. Dies gilt auch für Frachtflüge, die für die Versorgung der Bevölkerung unverzichtbar sind. In Zeiten, in denen keine Flüge angemeldet sind, brauchen die Flugplatzbetreiber aber weniger Personal vorzuhalten. Quelle: ‚SWP.de‚.

Was verdienen Fluglotsen?

Fluglotsen sorgen dafür, dass sich Flugzeuge am Himmel und am Boden nicht zu nahekommen. Dabei müssen sie Starts und Landungen im Blick behalten, aber auch die Flieger, die gemächlich zum Startpunkt rollen. Das heißt: volle Konzentration am Arbeitsplatz. Der Job ist anstrengend – denn Fluglotsen tragen eine große Verantwortung. Aber was verdienen diese Menschen? Die Ausbildung zum Fluglotsen dauert drei bis vier Jahre. Voraussetzung ist das Abitur, sehr gute Englischkenntnisse, gutes räumliches Vorstellungsvermögen, hohe Belastbarkeit und Technik-Knowhow sowie mathematisches Talent. Wer all das mitbringt, wird in der Ausbildung theoretisch an der Akademie für Flugsicherung und praktisch in einem Tower eines internationalen Flughafens arbeiten. Die Ausbildung wird gut vergütet: Am Anfang gibt es mehr als 1000 Euro, am Ende der Ausbildung erhalten Fluglotsen-Azubis mehr als 3000 Euro Brutto-Gehalt. Derzeit sucht die Deutsche Flugsicherung in Lange bei Frankfurt am Main Bewerber für ein duales Studium zum Fluglotsen. Allerdings müssen die Bewerber einen harten Auswahltest bestehen. Sie dürfen nicht älter als 24 Jahre alt sein, das Englisch muss sehr gut sein und auch unter enormer Anstrengung müssen sie einen kühlen Kopf bewahren. Daher werden die Bewerber einem Auswahlverfahren unterzogen, das mehrere Tage in Anspruch nimmt. Quelle: ‚Stern.de‚.