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Zu nah. Zu langsam. Abgelenkt.

Der Pilot startete eine Minute und 26 Sekunden vor der Geländeberührung die Videoaufnahme mit seinem Mobiltelefon. Dieses führte er mit der rechten Hand, während er mit der linken Hand das Flugzeug steuerte. Es kann davon ausgegangen werden, dass er als Rechtshänder nicht die gleiche Routine im Steuern mit der linken Hand hatte. Die angezeigte Fluggeschwindigkeit betrug sechs Sekunden vor dem Unfall 80 km/h. Diese Geschwindigkeit ist in Geländenähe zu gering. Damit bestanden keine Sicherheitsreserven mehr. Wie die Kameraführung zeigt, war der Pilot an Stellen, bei denen er die drohende Bodenberührung und die zu geringe Geschwindigkeit hätte erkennen können, mit der Videoaufnahme beschäftigt. Die Kameraführung lenkte den Piloten offensichtlich vom Fliegen ab. Die eher tiefe Sitzposition des Piloten schränkte die durch den Instrumentenpilz verdeckte Sicht nach vorne und unten zusätzlich ein. Er konnte ab einem gewissen Zeitpunkt den ansteigenden Grat nicht mehr sehen. Das Fliegen über einem Grat erfordert genügende Geschwindigkeitsreserven, einen ausreichenden Abstand zum Gelände sowie eine aktive Geländebeobachtung. Die im vorliegenden Fall angewandte Flugtaktik entsprach diesen Anforderungen nicht und schuf damit eine wesentliche Voraussetzung zur Entstehung des Unfalls. Quelle: ‚SUST‚.