Schlagwort-Archive: Pilotenschein

Mehr Schweizer Segelflieger/-innen

Die Zahl der lizenzierten Segelflieger/-innen hat im Jahr 2023 um 88 auf 2’411 zugenommen. Jener der UL-Segelflug-Lizenzen um 6 auf 106. Die PPL(A)-Lizenzen sanken im vergangenen Jahr um 69 auf 4’354, während die LAPL(A)-Ausweise um 18 auf 556 anstieg. Quelle: ‚BAZL‚.

„Mitglieder finden und binden“

Wie können Vereine es schaffen, nicht nur neue Mitglieder anzuwerben, sondern sie auch dauerhaft zu halten? Das ist eine zentrale Frage, wenn es um die Existenz des Luftsports geht. Der BWLV will seine Mitgliedsvereine an dieser Stelle unterstützen und hat deshalb eine Arbeitsgruppe gebildet, die sich mit dem Thema „Mitglieder finden und binden“ (MFB) beschäftigt. Ideen zum Thema sammeln wir in der gleichnamigen Serie, die regelmäßig in unserem Verbandsmagazin „der adler“ erscheint. Alle Serienteile können Sie hier nachlesen. Dazu stellen wir Ihnen Dokumente zur Verfügung wie etwa Musterpressemitteilungen. Wir wünschen viel Spaß beim Lesen und hoffen, dass die eine oder andere Anregung vor Ort umgesetzt werden kann. Quelle/vollständige Dokumentation (23 Teilthemen!): ‚BWLV‚.

Freiberufliche Fluglehrer – von der Rentenversicherung nicht mehr toleriert?

Vor einigen Tagen erreichte die AOPA die Nachricht einer Flugschule, dass sie derzeit gegenüber der Deutschen Rentenversicherung darlegen muss, warum ihre Fluglehrer keine Festanstellung haben, sondern nur freiberuflich tätig sind. Ein dazu übersandter Bogen mit 27 Fragen ist sehr insistierend und forsch formuliert. In der AOPA haben wir aktuell 103 angeschlossene Flugschulen und 80 Luftsportvereine. Es ist davon auszugehen, dass die meisten davon mit freiberuflichen Fluglehrern arbeiten und sich deshalb auch früher oder später mit der Problematik auseinandersetzen werden müssen.

Zum Hintergrund:
Das Thema ereilte schon vor einer Weile die Freelance-Piloten. Dass sich dies nun auch auf Fluglehrer erweitern könnte, war leider zu befürchten. Das Hessische Landessozialgericht Darmstadt hatte eine Entscheidung (Az.: L 8 BA 65/21) zur Scheinselbstständigkeit von Freelance-Piloten getroffen. Diese weicht von der „alten” Bundessozialgerichtsentscheidung, die die Freelance-Tätigkeit für möglich gehalten hat, ab. Ein Pilot ohne ein eigenes Flugzeug ist dem Urteil zufolge abhängig beschäftigt. Mit der Beförderung von Beschäftigten diene er unmittelbar dem Erreichen der Geschäftszwecke des Unternehmens, für das er arbeite. Ein eigenes unternehmerisches Risiko trage er nicht.

Der Pilot war für die Firma an sechs bis sieben Tagen im Monat tätig und wurde mit Tagespauschalen vergütet. Die Deutsche Rentenversicherung stellte eine abhängige Beschäftigung und damit eine Versicherungspflicht fest. Nach Ansicht des Gerichts unterlag der Pilot dem Weisungsrecht des Unternehmens. Er war unter anderem auch zuständig für ergänzende Dienstleistungen bei der Betreuung der Fluggäste. Der “Freelancer” habe kein unternehmerisches Risiko getragen, was als typisches Zeichen für eine Selbstständigkeit gelte. Eine eigene Versicherung habe er nicht. Das Unternehmen habe ihm das Flugzeug kostenlos zur Verfügung gestellt. Daher sei dieser Fall nicht anders zu bewerten als die eines Kraftfahrers ohne eigenes Fahrzeug. In beiden Fällen hätten die Beschäftigten kein Mittel zur Verfügung, um anderweitig am Markt unternehmerisch tätig zu sein.

Fraglich ist, ob die Entscheidung des Hessischen Sozialgerichts beim Bundessozial-Gericht Bestand hat. Über den Verlauf dort haben wir aktuell keine Kenntnis, wir gehen der Sache aber mit unseren Juristen und Steuerberatern nach. Notfalls wird man mit den Betroffenen ggf. andere Modelle finden müssen, etwa über Minijobs/Abruf- oder Teilzeitverträge. Wenn Sie Interesse an weiteren Informationen zum Thema haben, setzen Sie sich bitte mit uns per Email an info@aopa.de in Verbindung. Quelle: ‚AOPA Deutschland‚. Foto: ‚Flugschule Grenchen‚.

BWLV-Workshop „Generation Z geht in Führung“

Die statistischen Zahlen zur altersmäßigen Zusammensetzung der Gesellschaft sind alarmierend: So scheiden in den nächsten Jahren doppelt so viele ältere Menschen aus dem Berufsleben aus, wie junge Menschen in die Arbeitswelt nachrücken. Was den Personalverantwortlichen in Industrie, dem Handwerk und der allgemeinen Wirtschaft die Sorgenfalten auf die Stirn treibt, das bringt auch Vereine in große Schwierigkeiten – junge Menschen fehlen.

Einzelne Flugsportvereine überaltern in ihrer Altersstruktur, ehrenamtliches Engagement muss zunehmend auf weniger Schultern verteilt werden und die Themen und Konzepte, die dort behandelt und bearbeitet werden, verlieren langsam den Anschluss an die Bedürfnisse einer digitalen, schnellen und komplexeren Welt. Die Funktionsträger in den Vereinen klagen unter einer latenten Überlastung und finden selten die gewünschte Unterstützung durch die Basis. 

Für einige dieser Vereine könnten junge Menschen die (letzte) Lösung sein. Sie erreicht man aber nicht mehr über Briefe oder einen Bericht im kommunalen Mitteilungsblatt – und oft auch nicht über eine E-Mail. Sollte dennoch ein Mitglied der Generation Z (Gen Z) den Weg auf den Flugplatz finden, dann dessen seine Vorstellung oft nicht kompatibel mit dem Geist und den Strukturen, die es dort vorfindet. 

Mit dem neuen, eintägigen Fortbildungsangebot „Generation Z geht in Führung“ will der BWLV seinen Vereinen Unterstützung beim Generationswechsel anbieten. Tandems aus Babyboomern und der Gen Z treten in ein aktives Programm ein und versuchen gemeinsam, einen Zukunftsweg in das digitale Vereinszeitalter zu finden.

Im Rahmen des Workshops arbeiten dabei jeweils ein junger Angehöriger der Gen Z (16 bis 25 Jahre) und ein Babyboomer (55 bis 65 Jahre) desselben Vereins zusammen. Sie lernen einander besser zu verstehen, sich gegenseitig ernst zu nehmen und sich auf Augenhöhe zu begegnen. Nur so können sie dann in der Zukunft die Geschicke des Vereins zusammen und gemeinsam leiten. Folgetreffen sind geplant.

Termin: Samstag, 25. März 2023, 9 bis 17 Uhr
Ort: Jugend- und Weiterbildungsstätte Klippeneck, Denkingen
Leitung: Dr. Steffen Wagner
Mindestanzahl an Teilnehmern: vier mal zwei = vier Tandems = acht Personen (bei weniger Teilnehmern entfällt die Veranstaltung). Maximale Teilnehmerzahl: zehn mal zwei = zehn Tandems = 20 Personen

Die Anmeldung erfolgt über Vereinsflieger.de (VF): Das Seminarkürzel lautet: TRAI-0006. Selektieren Sie nach dem Seminarkürzel. Nutzen Sie Ihre persönlichen Zugangsdaten für den VF. Unter „Mein Profil“ finden Sie den Punkt „Seminarangebote“ (ganz links, ganz unten). Ein Klick auf die „Seminarangebote“ öffnet alle verfügbaren Angebote. Klicken Sie nun auf den blau unterlegten Bereich „Bezeichnung“. Es öffnet sich ein kleines Dialogfenster. Rechts neben dem Filtersymbol können Sie ganz oder teilweise ein bekanntes Seminarkürzel, oder einen Begriff/Bezeichnung eingeben. Mit „OK“ startet ein Suchvorgang. Ist die gesuchte Veranstaltung dabei, klicken Sie auf das ganz links befindliche Augensymbol. Nun befinden Sie sich in der Anmeldemaske. Wichtig: Scrollen Sie ganz nach unten, und nachdem Sie alle erforderlichen Angaben gemacht haben, klicken Sie auf das blaue Feld „Anmeldung absenden“. Ihre Anmeldung wird dann an den BWLV übertragen. Quelle: ‚BWLV‚.

Der BWLV freut sich auf viele Teilnehmer! 

Zentralschweizer Theoriekurs-Angebot

Auch dieses Jahr bieten die Segelfluggruppen SG-Obwalden, SG-Nidwalden, SG-Olten und SG-Pilatus zusammen einen Theoriekurs an. Die Planung sieht so aus, dass wir den Kurs im BBZ (Berufsbildungszentrum Bau und Gewerbe) an der Robert-Zünd-Strasse 4-6 in Luzern durchführen werden. 9 Referenten stehen für den Unterricht zur Verfügung. Damit wir die Theoriezeit möglichst kompakt halten können, werden wir jeweils am Samstag von 08:30 bis ca. 16:30 bildungsmässig tätig sein. Natürlich wird die Mittagspause von 11:30 bis 12:30 bzw. 12:30 bis 13:30 nicht fehlen. Verpflegungs-Möglichkeiten hat es rund um den Bahnhof genug. Mit den geplanten Unterrichtszeiten sollten wir den Stoff zusammen in 11 Samstagen schaffen. Wir planen, am 19. Nov. 2022 zu starten.

Das Ziel wäre, im März oder April 2023 die Prüfungen abzulegen und mit vollem Elan mit der praktischen Ausbildung zu beginnen. Bei bin ich per eMail (christoph.meier@hispeed.ch) erreichbar. Via Mobile: 079 365 89 54 / Festnetz: 056 493 38 66.

Hinweise zum Theoriematerial:
Für alle Fächer könnt ihr hier kostenlos herunterladen. Falls jemand das Buch von Markus Hösli möchte, könnte ich zum Preis von CHF 60.– eine Sammelbestellung machen. In den Fächern 10 Luftrecht, 40 Menschliches Leistungs-Vermögen und 50 Meteorologie werden wir mit den Unterlagen vom BAK arbeiten. Daneben werden wir mit dem Buch „Flug ohne Motor“ von Winfried Kassera arbeiten.

Und wir werden mit dem VFR-Voice Ordner von fly-T GmbH im Fach 90 arbeiten. Die Bücher werde ich für alle, die mitmachen, besorgen. Falls jemand schon das eine oder andere Buch (BAK, Kassera oder VFR-Voice) hat, melde dich bitte bei mir.

Jetzt sind wir Referenten neugierig geworden. Wer wird wohl mitmachen? Kommt überhaupt jemand? Wie viele Fragen habt ihr, die wir hoffentlich beantworten können? Ach ja, das ist ja auch mit Kosten verbunden. Der Kurs kostet CHF 350.00 und dazu die Bücher von Kassera, BAK und VFR-Voice ca. CHF 390.00.

Ich würde mich freuen, möglichst viele von euch am 19. November im BBZ begrüssen zu dürfen. Den detaillierten Stundenplan und die Zahlungsformalitäten werde ich euch nach der Anmeldung zustellen. Foto: ‚Cranfield Aviation School‚.

Theoretische Segelflug-Ausbildung

Viele Segelfluglehrer haben in diesem Sommer von Dirk Corporaals Website „Theorie voor het SPL“ aus dem Niederländischen ins Deutsche in ehrenamtlicher Tätigkeit übersetzt und einen im Deutschen fachlich und sachlich korrekten Lehrtext erstellt. Diese aufwendige Arbeit ist nicht vollständig abgeschlossen. Trotzdem haben wir uns entschlossen, die Website bereits jetzt zur Unterrichtssaison Winter 2021/2022 mit ihren umfangreichen Inhalten zu veröffentlichen. Damit erhalten die vielen Segelflugschülerinnen, Segelflugschüler, Segelfluglehrerinnen und Segelfluglehrer Zugang und können den Inhalt nutzen. Quelle: ‚Günter Forneck, Referent Ausbildung/Lizenzen in der BUK Segelflug im DAeC‚.

Verirrter Pilot

Ein Hobby-Pilot aus Baden-Württemberg hat bei einem Rundflug die Orientierung verloren – und ist Hunderte Kilometer entfernt in Prag gelandet. «Das ist ein einzigartiger Vorfall, der uns noch nicht untergekommen ist», sagte Josef Bejdak von der tschechischen Stelle für Flugunfalluntersuchung am Freitagabend. Er bestätigte einen Bericht der «Stuttgarter Nachrichten» und sprach von einem «ernsten Zwischenfall». Der 79-Jährige sei am 26. Mai völlig unangekündigt kurz vor Sonnenuntergang auf dem Prager Verkehrsflughafen gelandet – noch dazu auf einer Landebahn, die wegen Wartungsarbeiten gesperrt war. Auf Funksprüche und rote Lichtsignale habe er nicht reagiert. «Er ist gelandet, weil ihm der Treibstoff ausging», sagte Bejdak. Der Mann habe nicht einmal seinen Pilotenschein dabei gehabt. Die Odyssee des Fliegers begann drei Stunden zuvor in Rottweil, etwa 90 Kilometer südlich von Stuttgart. Der Pilot flog entlang der Donau und überquerte den Böhmerwald, ohne es nach späteren Aussagen zu merken. «Wir wissen nicht genau, was er eigentlich vorhatte», sagte Bejdak. Die tschechische Autobahn D5 führte ihn nach Prag, wo er in den Kontrollraum des Flughafens eindrang. «Bei vollem Betrieb auf dem Flughafen wäre das ein großes Problem gewesen», betonte Bejdak. Doch wegen der Coronavirus-Pandemie waren die meisten Flüge abgesagt worden. Quelle: ‚Berliner-Kurier.de‚. Bild: Hynek Moravec.

Mit 91 über Südhessen

Reinheimer Flugsportverein erfüllt Jakob Hermanns einen Herzenswunsch und lässt ihn abheben. Er selbst hat mit 51 seinen Pilotenschein gemacht. Der Weg durch die Wiese war zunächst mit den Krücken etwas beschwerlich, auch der Einstieg ins Cockpit war ohne Hilfe nicht möglich. Doch bald danach durfte er die Freiheit in der Luft genießen.
Für den 91 und ein halbes Jahr alten Jakob Hermanns ging am Sonntag nochmal ein Herzenswunsch in Erfüllung. Hinter Pilot Jonas Eusemann (19) hatte Hermanns im Segelflieger Platz genommen und hob bald vom Flugplatz am Reinheimer Teich in die Lüfte über Reinheim ab. Der Senior aus Groß-Bieberau lebt seit Anfang Januar im Kursana-Pflegeheim in Lengfeld. Dort wurde ihm nun dieser Wunsch erfüllt. Quelle: ‚echo-online.de‚.

Promis mit Pilotenschein

Für Promis ist der Trip im Flugzeug fast schon Alltag. Gerade international bekannte Schauspieler legen für die Premieren ihrer Filme tausende Flugkilometer zurück. Und so mancher VIP besitzt sogar einen Pilotenschein. Ein Top-VIP mit Pilotenschein ist Tom Cruise. Der Amerikaner verdankt den Start seiner Weltkarriere ausgerechnet einer Rolle als Pilot. 1986 spielte er im Kultfilm „Top Gun – Sie fürchten weder Tod noch Teufel“ einen Militärpiloten. Auch privat konnte er von der Fliegerei nicht lassen und machte 1994 den Pilotenschein. Der Schauspieler verfügt mittlerweile über eine veritable Sammlung von Flugzeugen, darunter ist laut Medienberichten auch ein Business-Jet Gulfstream IV. Wer sonst noch selber hinterm Steuerhorn sitzt, finden Sie im Originalbericht von ‚t-online.de‚.

15-jähriger macht Segelflugschein

„Das war wirklich ein unbeschreibliches Gefühl“, schwärmt Niklas Strohmaier von seinem ersten Alleinflug. Das ist Teil der Segelflugausbildung, die der Gymnasiast aus Wallerfing im Sommer 2017 am Flugplatz Stauffendorf begonnen hat. Fliegen und alles, was damit zu tun hat, das ist Niklas große Leidenschaft. „Ich erinnere mich, dass ich schon als kleiner Junge Stunden damit verbringen konnte, im Gras zu liegen und in den Himmel zu schauen, um dort oben die Flugzeuge zu beobachten.“ Selbst eines Tages Pilot zu sein – ein Traum, der Niklas nie mehr loslässt. Dass sich dieser nun bald schon erfüllen wird, verdankt der Schüler auch seinen Eltern, die er nach einem Segelflugschnuppertag vor knapp drei Jahren mit seinem Wunsch konfrontiert hat. „Naja, also auf Riesenbegeisterung ist mein Plan, den Flugschein zu machen, zunächst nicht gerade gestoßen. Sie hatten schon Bedenken, was meine Sicherheit betrifft“, erzählt der 15-Jährige. „Ich bin halt der Erste, der in meiner Familie fliegt.“ Mehr Informationen im Originalbericht der ‚Plattlinger Zeitung‘.

Kann bald jeder Multicopter fliegen?

Ein Fluggerät, das jeder ohne Pilotenschein fliegen kann und darf – genau daran arbeiten mehrere Unternehmen, etwa in den USA. Gefährlich sei das Fliegen für Laien nicht, sagt Matt Chasen. Seine Firma „Lift Aircraft“ arbeitet an einem elektrischen Multicopter – das ist ein Fluggerät mit mehreren Rotoren – namens „Hexa“. Ein ähnliches Projekt ist der „Flyer“ des Unternehmens „Kitty Hawk“. Laien sollen schon nach wenigen Stunden in der Lage sein, die Geräte zu steuern. Mehr Informationen im Originalbericht von swp.de.