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Wenn Träume wahr werden

Autorin Michelle aus Bremen

Meine Geschichte über den Traum vom Fliegen beginnt mit anderen Interessen: Manga und Anime. Als ich 11 war, sah ich zum ersten Mal den japanischen Anime-Film Nausicaä aus dem Tal der Winde. Ohne detailliert auf die Handlung des Films einzugehen, sei nur gesagt, dass Nausicaä eine Prinzessin in einer fiktiven Welt ist. Sie ist eine talentierte Fliegerin und besitzt einen „Gleiter“ – ein leichtes Fluggerät, das aussieht wie eine Möwe. Ich habe den Film gesehen und dachte: So will ich auch fliegen.

Mit meiner Familie bin ich bereits in jungen Jahren oft in den Urlaub geflogen. Flugangst hatte ich nie. Ich klebte stattdessen immer am Fenster und bewunderte, wie klein die Welt doch von oben ist. Alle Aktivitäten, die irgendwie mit Fliegen zu tun hatten, habe ich mitgenommen: Gleitschirmfliegen, Seilrutschen, Bungeejumping, Fallschirm-springen, Gastflüge. Auch die Idee, selber einen Flugschein zu machen, kam mir öfter in den Sinn. Doch irgendwie kam ich nie an den Punkt, diese Idee auch wirklich umzusetzen. Und so blieb der Traum vom Fliegen lange Zeit auch nur das: ein Traum.

Der Hauptgrund, warum ich immer dachte, ein Flugschein käme nicht in Frage, war die Vorstellung, mir würde eine der beiden Hauptkomponenten fehlen: Zeit oder Geld. Nun ergab es sich, dass ich im April 2020 aufgrund von Corona plötzlich beides hatte. Ich hatte einiges angespart und durch Kurzarbeit auf einmal viel mehr freie Zeit. Außerdem war ich auf der Suche nach etwas, das mir viel positive Energie geben konnte.

Ich begann zu recherchieren, welche Möglichkeiten von Flugausbildungen es in Bremen und Umgebung gibt. Aufgrund des Lockdowns waren die meisten Flugschulen und Vereine nicht regelmäßig besetzt. Im Mai wurden die Kontaktbeschränkungen gelockert. Auf meine Anfrage beim Verdener Luftfahrtverein lud mich Heinrich Kracke, der Vereinsvorsitzende, spontan zu einem persönlichen Treffen am Flugplatz ein. Ich war eigentlich mit einer Freundin verabredet, aber wir hatten noch keinen genauen Plan, der Tag war sonnig und warm, also unternahmen wir einen Ausflug nach Verden.

Am Flugplatz begrüßte uns Heinrich herzlich. Es war reger Flugbetrieb und die Stimmung gesellig, alle freuten sich über das gute Wetter. Heinrich gab uns einen Überblick über die verschiedenen Lizenzen, die Vereinsstrukturen und Abläufe der Ausbildungen. Ultraleicht-Fliegen (UL) gefiel mir am besten: weniger zeitaufwendig als Segelflug, nicht so teuer wie Motorflug. Ein perfekter Mittelweg. Es war ein gutes Gespräch, ich konnte alle meine Fragen stellen, die Heinrich geduldig und ausführlich beantwortete. Wir wollten uns gerade wieder verabschieden, da fragte er einen gerade vorbeilaufenden Fluglehrer, ob er kurz Zeit für einen Schnupperflug hätte. Ich wollte abwinken, aber da es offenbar keine Umstände zu machen schien, konnte ich die Gelegenheit nicht sausen lassen.

Das UL stand schon bereit, Carl führte die Vorflugkontrolle durch, ich bekam ein Headset in die Hand gedrückt und schon durfte ich mich zu ihm ins Cockpit gesellen. „Du willst also einen Flugschein machen“, sagte Carl zu mir. „Dann erkläre ich dir jetzt mal alles ganz genau.“ Und das tat er. Er erklärte mir jeden Schritt, jeden Handgriff. Ich hörte gespannt zu und saugte alle Informationen auf. Der Moment, als das kleine UL abhob, war unbeschreiblich. Das Gefühl vom Fliegen war so viel näher als bei allen anderen bisherigen Aktivitäten! Nach kurzer Zeit meinte Carl, ich solle das Steuer übernehmen. „Ich kann das doch gar nicht.“, entgegnete ich überrascht. „Dafür bist du ja hier.“ Carl deutete auf eine Gruppe Windräder in der Ferne. „Flieg mal auf die zu.“ Ich wartete auf weitere Erklärungen. Als die nicht kamen, lenkte ich einfach in die Richtung, in die er gezeigt hatte. Das UL reagierte und beschrieb eine flache Kurve. Ein wahnsinniges Gefühl! Ich flog! Und das fast wie im Film!

Ich meldete mich noch am selben Abend beim Verdener Luftfahrt-Verein für die Ausbildung zur Sportpilotin an. Mein Traum vom Fliegen sollte nach 20 Jahren endlich Wirklichkeit werden. Und was soll ich sagen: besser spät als nie!

1’000 Lizenzen: immer mehr Privatpiloten

Im Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt werden derzeit rund 1’000 Lizenzen verwaltet. Es erteilt vier verschiedene Arten von Lizenzen für Privatpiloten, die eine spannende Karriere oder ein anspruchsvolles Hobby in der Luftfahrt ermöglichen. Die Lizenzen umfassen die Privatpilotenlizenz für motorisierte Kleinflugzeuge, Helikopter-Piloten-Lizenz, Segelflug-Lizenz sowie Ballonpiloten-Lizenz.

Die Ausbildung für Segelflug und Ballon ist bereits ab 14 Jahren möglich, wobei die Segelflug- und Ballonpiloten-Lizenz ab einem Alter von 16 Jahren erteilt werden kann. Die Ausbildung für motorisierte Flugzeuge und Hubschrauber beginnt ab 16, und die Erteilung der entsprechenden Lizenzen ist ab 17 Jahren möglich. Dies macht das Fliegen zu einer äußerst attraktiven Alternative zum Autofahren und ermöglicht jungen Menschen den Zugang zur Luftfahrt bereits in frühem Alter. Quelle/vollständiger Bericht: ‚dubisthalle.de‚.

AustroControl digitalisiert weiter

Austro Control führt neue Online-Services ein und modernisiert die Interaktion. Neue Online-Formulare erleichtern das Einbringen von Anträgen. So werden schrittweise Formulare angeboten, die einerseits eine bequeme Antragstellung mit elektronischem Identitätsnachweis und die elektronische Übermittlung von Daten an die Behörde sowie integriertes E-Payment ermöglichen.

Ein elektronischer Identitätsnachweis ist nicht zwingend erforderlich, um diesen neuen Service nutzen zu können. So ist es auch künftig möglich, das Formular am Ende auszudrucken und einzureichen. Durch die Konzeption von Online-Formularen ist es zudem leichter möglich, diese auf Tablets oder anderen mobilen Endgeräten zu verwenden. Ein weiterer Vorteil ist die Möglichkeit der dynamischen Anpassung des Formulars, je nachdem welche Daten eingegeben werden. Dies ermöglicht eine effiziente Nutzung des Formulars und spart Zeit beim Ausfüllen. Bereits genutzte Formulare können mehrmals verwendet werden, um erneut Anträge zu stellen, womit eine erneute Dateneingabe entfällt. Ebenso ist die Verbesserung und Weiterentwicklung der Formulare einfacher.

Frischgebackene Fluglehrer

Regen, Wind und Sonnenschein mit vielen Flügen bis in die Abendstunden. So wechselhaft das Wetter sich vom 17.- 29.6 präsentierte, so abwechslungsreich war auch der Fluglehrer-Kurs. Nebst dem morgendlichen Briefing und Theorieunterricht konnte bis auf einen Tag immer geflogen werden. In der ersten Woche manchmal noch von den Instruktoren „ins kalte Wasser geworfen“, lernten die sechs Anwärter schnell. So konnten sie ihr Erlerntes in der zweiten Woche sogleich umsetzen.

Nach den schönen, intensiven, teils warmen und langen Tagen war die Abkühlung im Pool mit einem erfrischendem Getränk eine willkommene Abwechslung. So wie die gemütlichen Stunden am Lagerfeuer mit Grillade oder einem feinen Raclette. Ein grosses Dankeschön an alle Instruktoren sowie dem Segelflugverband und der SG Cumulus für die Infrastruktur sowie für die schöne Zeit. Alle frisch brevetierten Fluglehrer freuen sich, ihr Wissen und Können an die zukünftigen Flugschüler in ihren heimischen Flugschulen weiter zu geben. Quelle: ‚Daniel Renggli, SFVS‚.

Kostenloser Segelflug-Probemonat

Der Uelzener Flugsportverein Cumulus vergibt in diesem Jahr erstmals einen kostenlosen Probemonat für die Ausbildung zum Segelflug-Piloten. Das Angebot gilt für zwei Personen. „Innerhalb der vier Wochen lernt ihr alles, was für den Einstieg ins Segelfliegen zu wissen ist und steuert vom Sitz des Piloten das Flugzeug selbst“, verspricht Segelflugreferent Jan Baucke. Natürlich würden die Probe-Flugschüler von einem der erfahrenen Segelfluglehrer des Vereins begleitet.

Bewerben können sich Interessierte ab 14 Jahren, Voraussetzung ist bei Minderjährigen die Zustimmung der Sorgeberechtigten sowie körperliche Gesundheit. „Die Form der Bewerbung ist eurer Kreativität überlassen, lasst uns einfach wissen, warum ihr unbedingt fliegen lernen wollt“, erklärt Baucke. Vom Text bis zum selbstgedrehten Video sei alles erlaubt. „Die zwei besten Bewerbungen gewinnen“, so Baucke. Der Zeitraum des Probemonats könne individuell gewählt werden. Quelle ‚Uelzener Presse‚.

„Mitglieder finden und binden“

Wie können Vereine es schaffen, nicht nur neue Mitglieder anzuwerben, sondern sie auch dauerhaft zu halten? Das ist eine zentrale Frage, wenn es um die Existenz des Luftsports geht. Der BWLV will seine Mitgliedsvereine an dieser Stelle unterstützen und hat deshalb eine Arbeitsgruppe gebildet, die sich mit dem Thema „Mitglieder finden und binden“ (MFB) beschäftigt. Ideen zum Thema sammeln wir in der gleichnamigen Serie, die regelmäßig in unserem Verbandsmagazin „der adler“ erscheint. Alle Serienteile können Sie hier nachlesen. Dazu stellen wir Ihnen Dokumente zur Verfügung wie etwa Musterpressemitteilungen. Wir wünschen viel Spaß beim Lesen und hoffen, dass die eine oder andere Anregung vor Ort umgesetzt werden kann. Quelle/vollständige Dokumentation (23 Teilthemen!): ‚BWLV‚.

Freiberufliche Fluglehrer – von der Rentenversicherung nicht mehr toleriert?

Vor einigen Tagen erreichte die AOPA die Nachricht einer Flugschule, dass sie derzeit gegenüber der Deutschen Rentenversicherung darlegen muss, warum ihre Fluglehrer keine Festanstellung haben, sondern nur freiberuflich tätig sind. Ein dazu übersandter Bogen mit 27 Fragen ist sehr insistierend und forsch formuliert. In der AOPA haben wir aktuell 103 angeschlossene Flugschulen und 80 Luftsportvereine. Es ist davon auszugehen, dass die meisten davon mit freiberuflichen Fluglehrern arbeiten und sich deshalb auch früher oder später mit der Problematik auseinandersetzen werden müssen.

Zum Hintergrund:
Das Thema ereilte schon vor einer Weile die Freelance-Piloten. Dass sich dies nun auch auf Fluglehrer erweitern könnte, war leider zu befürchten. Das Hessische Landessozialgericht Darmstadt hatte eine Entscheidung (Az.: L 8 BA 65/21) zur Scheinselbstständigkeit von Freelance-Piloten getroffen. Diese weicht von der „alten” Bundessozialgerichtsentscheidung, die die Freelance-Tätigkeit für möglich gehalten hat, ab. Ein Pilot ohne ein eigenes Flugzeug ist dem Urteil zufolge abhängig beschäftigt. Mit der Beförderung von Beschäftigten diene er unmittelbar dem Erreichen der Geschäftszwecke des Unternehmens, für das er arbeite. Ein eigenes unternehmerisches Risiko trage er nicht.

Der Pilot war für die Firma an sechs bis sieben Tagen im Monat tätig und wurde mit Tagespauschalen vergütet. Die Deutsche Rentenversicherung stellte eine abhängige Beschäftigung und damit eine Versicherungspflicht fest. Nach Ansicht des Gerichts unterlag der Pilot dem Weisungsrecht des Unternehmens. Er war unter anderem auch zuständig für ergänzende Dienstleistungen bei der Betreuung der Fluggäste. Der “Freelancer” habe kein unternehmerisches Risiko getragen, was als typisches Zeichen für eine Selbstständigkeit gelte. Eine eigene Versicherung habe er nicht. Das Unternehmen habe ihm das Flugzeug kostenlos zur Verfügung gestellt. Daher sei dieser Fall nicht anders zu bewerten als die eines Kraftfahrers ohne eigenes Fahrzeug. In beiden Fällen hätten die Beschäftigten kein Mittel zur Verfügung, um anderweitig am Markt unternehmerisch tätig zu sein.

Fraglich ist, ob die Entscheidung des Hessischen Sozialgerichts beim Bundessozial-Gericht Bestand hat. Über den Verlauf dort haben wir aktuell keine Kenntnis, wir gehen der Sache aber mit unseren Juristen und Steuerberatern nach. Notfalls wird man mit den Betroffenen ggf. andere Modelle finden müssen, etwa über Minijobs/Abruf- oder Teilzeitverträge. Wenn Sie Interesse an weiteren Informationen zum Thema haben, setzen Sie sich bitte mit uns per Email an info@aopa.de in Verbindung. Quelle: ‚AOPA Deutschland‚. Foto: ‚Flugschule Grenchen‚.

BWLV-Workshop „Generation Z geht in Führung“

Die statistischen Zahlen zur altersmäßigen Zusammensetzung der Gesellschaft sind alarmierend: So scheiden in den nächsten Jahren doppelt so viele ältere Menschen aus dem Berufsleben aus, wie junge Menschen in die Arbeitswelt nachrücken. Was den Personalverantwortlichen in Industrie, dem Handwerk und der allgemeinen Wirtschaft die Sorgenfalten auf die Stirn treibt, das bringt auch Vereine in große Schwierigkeiten – junge Menschen fehlen.

Einzelne Flugsportvereine überaltern in ihrer Altersstruktur, ehrenamtliches Engagement muss zunehmend auf weniger Schultern verteilt werden und die Themen und Konzepte, die dort behandelt und bearbeitet werden, verlieren langsam den Anschluss an die Bedürfnisse einer digitalen, schnellen und komplexeren Welt. Die Funktionsträger in den Vereinen klagen unter einer latenten Überlastung und finden selten die gewünschte Unterstützung durch die Basis. 

Für einige dieser Vereine könnten junge Menschen die (letzte) Lösung sein. Sie erreicht man aber nicht mehr über Briefe oder einen Bericht im kommunalen Mitteilungsblatt – und oft auch nicht über eine E-Mail. Sollte dennoch ein Mitglied der Generation Z (Gen Z) den Weg auf den Flugplatz finden, dann dessen seine Vorstellung oft nicht kompatibel mit dem Geist und den Strukturen, die es dort vorfindet. 

Mit dem neuen, eintägigen Fortbildungsangebot „Generation Z geht in Führung“ will der BWLV seinen Vereinen Unterstützung beim Generationswechsel anbieten. Tandems aus Babyboomern und der Gen Z treten in ein aktives Programm ein und versuchen gemeinsam, einen Zukunftsweg in das digitale Vereinszeitalter zu finden.

Im Rahmen des Workshops arbeiten dabei jeweils ein junger Angehöriger der Gen Z (16 bis 25 Jahre) und ein Babyboomer (55 bis 65 Jahre) desselben Vereins zusammen. Sie lernen einander besser zu verstehen, sich gegenseitig ernst zu nehmen und sich auf Augenhöhe zu begegnen. Nur so können sie dann in der Zukunft die Geschicke des Vereins zusammen und gemeinsam leiten. Folgetreffen sind geplant.

Termin: Samstag, 25. März 2023, 9 bis 17 Uhr
Ort: Jugend- und Weiterbildungsstätte Klippeneck, Denkingen
Leitung: Dr. Steffen Wagner
Mindestanzahl an Teilnehmern: vier mal zwei = vier Tandems = acht Personen (bei weniger Teilnehmern entfällt die Veranstaltung). Maximale Teilnehmerzahl: zehn mal zwei = zehn Tandems = 20 Personen

Die Anmeldung erfolgt über Vereinsflieger.de (VF): Das Seminarkürzel lautet: TRAI-0006. Selektieren Sie nach dem Seminarkürzel. Nutzen Sie Ihre persönlichen Zugangsdaten für den VF. Unter „Mein Profil“ finden Sie den Punkt „Seminarangebote“ (ganz links, ganz unten). Ein Klick auf die „Seminarangebote“ öffnet alle verfügbaren Angebote. Klicken Sie nun auf den blau unterlegten Bereich „Bezeichnung“. Es öffnet sich ein kleines Dialogfenster. Rechts neben dem Filtersymbol können Sie ganz oder teilweise ein bekanntes Seminarkürzel, oder einen Begriff/Bezeichnung eingeben. Mit „OK“ startet ein Suchvorgang. Ist die gesuchte Veranstaltung dabei, klicken Sie auf das ganz links befindliche Augensymbol. Nun befinden Sie sich in der Anmeldemaske. Wichtig: Scrollen Sie ganz nach unten, und nachdem Sie alle erforderlichen Angaben gemacht haben, klicken Sie auf das blaue Feld „Anmeldung absenden“. Ihre Anmeldung wird dann an den BWLV übertragen. Quelle: ‚BWLV‚.

Der BWLV freut sich auf viele Teilnehmer!