Schlagwort-Archive: SIL

AeCS-Stellungnahme zur Gesamtrevision der Nutzungsplanung Gemeinde Raron

Zur Gesamtrevision der Nutzungsplanung Gemeinde Raron, mit der die Gemeinde beabsichtigt, beim Walliser Staatsrat einen Antrag auf Löschung des Flugplatzes Raron im Sachplan der Luftfahrt (SIL) des Bundes zu stellen mit dem Ziel, das Flugfeld Raron aufzuheben, erlauben wir uns folgende Stellungnahme einzureichen:

Grundsätzlich ist die Rechtsetzung über die Luftfahrt Sache des Bundes (Art. 87 BV). Bau und Betrieb von Flugplätzen sind auf Bundesebene einheitlich und abschliessend geregelt. Die planungsrechtlichen Aspekte sind im SIL enthalten; dieser ist Behörden-verbindlich. Anpassungen sind nur in den in Art. 17 der Raumplanungsverordnung (RPV; SR 700.1) vorgesehenen Fällen zulässig. Bezüglich Raron liegen keine veränderten Verhältnisse im Sinne von Abs. 4 vor, die eine Aufhebung des Flugfeldes rechtfertigen würden.

Der Bundesrat legt die Luftfahrtpolitik periodisch in einem Luftfahrtpolitischen Bericht (LUPO) fest. Laut der aktuellen Version aus dem Jahre 2016 (BBl 2016/1847) bilden Flugfelder die Basisinfrastruktur der General Aviation. Sie sind «insbesondere für die Aus- und Weiterbildung und damit für die Sicherung des fliegerischen Nachwuchses von Bedeutung. Das bestehende Netz von Flugfeldern soll in seiner Substanz erhalten werden.»

Sodann rufen wir in Erinnerung, dass die Motorfluggruppe Oberwallis in Raron eine Flugschule betreibt, wobei sie seit Jahren erfolgreich ein lärmfreundliches Elektroflugzeug einsetzt, das emissionsarme Flüge zulässt. Aufgrund der geografischen Lage des Flugplatzes werden die Piloten ab initio mit dem anspruchs-vollen Fliegen im Gebirge vertraut gemacht.

Die Flugschule bietet damit auch die unerlässliche Grundausbildung für Piloten an, die später als Militär-, Helikopter- oder Linienpiloten Flüge im öffentlichen Interesse durchführen. Entsprechend wird im LUPO unter Ziffer 5.1.7 festgehalten:

  • Die Flüge der übrigen General Aviation bilden einen festen Bestandteil des schweizerischen Luftver-kehrssystems. Die bestehenden günstigen Rahmen-Bedingungen für die Ausübung dieser Aktivitäten sollen grundsätzlich erhalten bleiben.
  • Aus- und Weiterbildungsflüge sind von öffentlichem Interesse. Sie tragen dazu bei, dass der schwei-zerischen Zivilluftfahrt eine ausreichende Anzahl Piloteninnen und Piloten zur Verfügung steht und das fliegerische Können in der Schweiz erhalten bleibt. Dies ist nur mit einem breiten Spektrum von Anlagen möglich.

Damit ist die Aussage widerlegt, der Flugplatz Raron diene keinem öffentlichen Interesse.

Ferner ist aus der Nutzungsplanung nicht ersichtlich, welchem anderen Zweck das Flugplatzgelände dienen sollte. Auch unter dieser Prämisse ist eine Aufhebung des Flugplatzes Raron nicht opportun oder gar geboten.

Die Aufhebung des Flugplatzes Raron wäre auch unter Sicherheitsüberlegungen fragwürdig. Nicht nur dient er als Ausweichflugplatz für den Fall, dass der Flugplatz Sion nach einem Unfall geschlossen werden muss und ein Ausweichen auf einen Flugplatz ausserhalb des Wallis aus meteorologischen Gründen nicht möglich sein sollte. Er bietet auch Segelflugzeugen eine sichere Landemöglichkeit, wenn eine Fortsetzung des Fluges aufgrund der thermischen Verhältnisse nicht mehr möglich ist.

Dem Argument, der «Freizeitluftverkehr» könne problemlos nach Sitten verlagert werden, stehen nicht nur die oben genannten Erkenntnisse aus dem LUPO entgegen, sondern auch die Tatsache, dass viele ab Raron fliegende Piloten im Oberwallis wohnhaft sind. Deren Anreisezeit zum Flugplatz würde sich oftmals um ein Vielfaches verlängern. Ausserdem stehen in Sion nicht beliebig viele Hangarplätze zur Verfügung.

Last but not least möchten wir Ihre Aufmerksamkeit auf die Tatsache lenken, dass auf dem Flugplatz Raron regelmässig Versuchsflüge der Firma Dufour Aerospace stattfinden. Dufour Aerospace ist ein weltweit be-kanntes schweizerisches Entwicklungsunternehmen von sog. eVTOL-Flugzeugen, d.h. elektrisch angetrie-benen Fluggeräten, die senkrecht landen und starten können. Für die weitere Entwicklung dieser Fluggeräte spielt das Flugfeld Raron eine wichtige Rolle.

FAZIT: Die anvisierte Anpassung des SIL steht im Widerspruch zu den geltenden planungsrechtlichen Grundsätzen. Der für die Schweiz und das Wallis wichtige Flugplatz Raron darf nicht ohne Not aufgegeben werden.

Der Gemeinderat der Gemeinde Raron wird höflich ersucht, diese Überlegungen in den weiteren Beratungen zu berücksichtigen und darauf zu verzichten, beim Staatsrat die Streichung des Flugfeldes Raron zu beantragen. Quelle: ‚AeCS Luzern‚, 4.12.2024

-> Verweis auf: Flieger News Bericht vom 24.1.2022
-> Statement Walliser Staatsrat vom 21.11.2011

Der Aero-Club der Schweiz (AeCS) ist der Dachverband der Schweizer Leichtaviatik und des Luftsports und vertritt die Anliegen von 22’000 Mitgliedern, die in 35 Regionalverbänden zusammengefasst sind.

Bundesrat verabschiedet 7 Objektblätter für Flugplätze

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. August 2023 die Anpassungen der Objektblätter für die Flugplätze Saanen (BE), St. Stephan (BE), Zweisimmen (BE) und San Vittore (GR) beschlossen sowie neue Objektblätter für die Flugplätze Pfaffnau (LU), Bad Ragaz (SG) und Leysin (VD) genehmigt. In den Objektblättern legt der Bund generelle Vorgaben für die Infrastruktur und den Betrieb der Flugplätze fest.

Die Flugplätze Saanen, St. Stephan und Zweisimmen funktionieren als Flugplatzsystem mit Aufgabenteilung. So schafft der Bund für den Flugplatz St. Stephan die rechtlichen Voraussetzungen für die Umnutzung von einem Militärflugplatz in ein ziviles Flugfeld. Für den Flugplatz Saanen hob er im Objektblatt die anteilsmässige Beschränkung des Helikopterverkehrs auf; neu sind die Rettungsflüge explizit aufgeführt. Das Objektblatt Zweisimmen enthält bei den Zweckbestimmungen neu ebenfalls Güter- und Personentransportflüge mit Helikoptern.

San Vittore kann Lager weiter durchführen
Die Anpassung des Objektblatts San Vittore beinhaltet eine Erweiterung des Flugplatzperimeters, damit dort das jährliche Segelfluglager des Aeroclubs der Schweiz stattfinden kann. Die Objektblätter für die Flugfelder Pfaffnau (Heliport), Bad Ragaz und Leysin (Heliport) sind neu.

Die Standortkantone Bern, Graubünden, Luzern, St. Gallen und Waadt stimmten den Objektblättern zu. Es bestehen keine Widersprüche zu ihren kantonalen Richtplänen. Aus der öffentlichen Mitwirkung der Bevölkerung ergaben sich ebenfalls keine grösseren Differenzen. Lediglich beim Heliport Pfaffnau wurde die Anzahl Flugbewegungen im Gebiet mit Lärmbelastung zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt um rund 20% reduziert und auf 2500 pro Jahr festgelegt. Quelle: ‚BAZL‚.

Bundesrat genehmigt SIL-Objektblätter für Flugfelder

Der Bundesrat hat die Anpassung des Objektblattes für das Flugfeld Courtelary (BE) sowie die neuen Objektblätter für die Flugfelder Schindellegi (SZ) und La Côte (VD) genehmigt. In den Objektblättern setzt der Bund generelle Vorgaben für die Infrastruktur und den Betrieb der Flugplätze fest.

Für das Flugfeld Courtelary (BE) wurde das Gebiet mit Hindernisbegrenzung angepasst, nachdem ein neuer Hindernisbegrenzungsflächen-Kataster (HBK) in Kraft gesetzt wurde. Ziel dieses Katasters ist es, Hindernisse im Luftraum zu erfassen und räumlich vom Flugkorridor abzugrenzen, damit ein sicherer Flugbetrieb gewährleistet werden kann.

Die Flugfelder Schindellegi (SZ) und La Côte (VD) erhalten erstmalig ein Objektblatt. Darin wird der Rahmen für künftige Aus- und Umbauten der Infrastruktur sowie für die Ausrichtung des Betriebs eines Flugplatzes behördenverbindlich festgelegt. Es enthält ausserdem Vorgaben für den Betrieb, zum Flugplatzperimeter, zur Lärmbelastung, zur Hindernisbegrenzung, zum Natur- und Landschaftsschutz sowie zur Erschliessung.

Konkret hat der Bundesrat im Objektblatt Schindellegi (SZ) unter anderem auf Antrag des Kantons Schwyz eine Begrenzung der jährlichen Anzahl der Flugbewegungen festgesetzt. Im Objektblatt La Côte (VD) wird die Benutzung des Flugfelds durch Helikopter untersagt. Dieses Verbot wird nach einer Übergangsphase von wenigen Tagen umgesetzt. Das Objektblatt ist Voraussetzung für die Genehmigung des Betriebsreglements und die Bewilligung von Flugplatzanlagen (Plangenehmigung). Quelle: ‚BAZL‚. Foto: ‚Drone Proces Suisse‘.

CH-Bundesrat verabschiedet SIL-Objektblätter für Wasserflugplatz Wangen, Flugplätze Bern und Luzern

Der Bundesrat hat an der Sitzung vom 14. November 2018 drei Objektblätter des Sachplans Infrastruktur Luftfahrt (SIL) verabschiedet. Neu ist das Objektblatt für den Wasserflugplatz Wangen. Für den Flugplatz Bern-Belp wird das bestehende Objektblatt mit der Integration der militärischen Nutzung angepasst. Das Objektblatt Luzern-Beromünster wird aufgrund des modifizierten Hindernisbegrenzungsflächen-Kataster angepasst. Dieser separiert Luftfahrthindernisse in Flugplatznähe (z.B. Antennen, Stromleitungen) mit den Flugkorridoren. Was das Beamtendeutsch bedeutet (u.a. Verabschiedung = Zulassung), finden Sie auf der Webseite des BAZL und auf jener der SPAS, Seaplane Pilots Association, heraus.