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Flugplatz Kägiswil bis 20. November geschlossen

Der Flugbetrieb auf dem Flugplatz Kägiswil bei Sarnen wird vorerst bis zum 20. November 2026 eingestellt. Hintergrund sind das ausgelaufene Baurecht der Flugplatzgenossenschaft Obwalden (FGOW), das hängige Verfahren zur Umnutzung des ehemaligen Militärflugplatzes sowie die geplante Ansiedlung der Schweizerischen Rettungsflugwacht (Rega).

Die FGOW nutzt den Flugplatz bisher auf Grundlage eines Baurechtsvertrags mit armasuisse. Dieser Vertrag ist Ende September 2026 ausgelaufen und wurde bislang nicht verlängert. Gleichzeitig ist das Verfahren zur Umnutzung des Flugplatzes in ein ziviles Flugfeld weiterhin nicht rechtskräftig. Die FGOW hat die Verfügung des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL) vom 13. Juli 2026 vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochten. Das Verfahren ist noch hängig.

Nach Angaben des Bundes sind damit die Voraussetzungen für einen regulären Weiterbetrieb derzeit nicht erfüllt. Bis zum 8. Oktober sind lediglich Flüge zulässig, die der Verlegung von Flugzeugen und Material an einen anderen Standort dienen. Vom 9. Oktober bis vorerst 20. November wird der Flugbetrieb aus Sicherheitsgründen vollständig unterbrochen. In dieser Zeit soll die Rega im Bereich der Piste Profilstangen für das geplante Bauvorhaben aufstellen. Über eine mögliche Fortsetzung des Flugbetriebs nach dem 20. November verhandeln Bund und FGOW.

Geplanter Rega-Standort

Die Rega muss ihren heutigen Standort am Flughafen Zürich bis Ende 2030 aufgrund der geplanten Pistenumrollung aufgeben. Sie hat deshalb beim BAZL ein Gesuch für einen neuen Standort auf dem ehemaligen Militärflugplatz Kägiswil eingereicht.

Vorgesehen ist ein ziviler Heliport mit einem Hangar und fünf Helikopterstandplätzen sowie einem mehrstöckigen Verwaltungsgebäude mit Einstellhalle. Dort sollen künftig der technische Unterhalt der Rega-Helikopter und der neue Hauptsitz der Organisation untergebracht werden. Eine Rega-Einsatzbasis ist hingegen nicht vorgesehen. Die Nutzung des Heliports soll auf Werk- und Arbeitsflüge während der Betriebszeiten beschränkt werden. Längerfristig soll zudem eine Helikopterbasis für Arbeitsflüge der regional ansässigen Rotex Helicopter AG möglich sein.

Für das Vorhaben muss der Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL), angepasst werden. Die entsprechenden Unterlagen sowie das Gesuch der Rega werden ab dem 15. Oktober 2026 während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Die Mitwirkungsfrist läuft bis zum 16. November 2026. Anschliessend will der Bund die eingegangenen Stellungnahmen auswerten und die Interessenlage am Flugplatz Kägiswil gesamthaft beurteilen.

FGOW kritisiert Vorgehen der Behörden

Die Flugplatzgenossenschaft Obwalden kritisiert die vorläufige Einstellung des Flugbetriebs und sieht darin einen Versuch, den Flugplatz vor einer abschliessenden rechtlichen Klärung faktisch stillzulegen. Sie verweist unter anderem auf die weiterhin bestehende zivile Flugbetriebsbewilligung aus dem Jahr 1972 sowie auf die hängigen Beschwerden vor dem Bundesverwaltungsgericht. Nach Ansicht der FGOW haben diese Beschwerden aufschiebende Wirkung.

Auch die geplante Aussteckung des Rega-Projekts wird von der FGOW kritisch beurteilt. Die Genossenschaft bezweifelt, dass die dafür aufgestellten Profilstangen nach Ablauf der Einsprachefrist beziehungsweise nach dem 20. November zwingend wieder entfernt werden und befürchtet dadurch eine dauerhafte Einschränkung des Flugbetriebs. Die FGOW kündigt an, sich weiterhin für den Erhalt des Flugplatzes einzusetzen.

Der Flugplatz Kägiswil liegt nördlich von Sarnen und verfügt über eine 780 Meter lange Hartbelagspiste. Am Standort sind unter anderem die Fluggruppe Sarnen-Kägiswil, die Segelfluggruppe Obwalden, die Fallschirmgruppe Titlis, die Betriebsfluggruppe der Pilatus Flugzeugwerke sowie die Flugbetriebs AG Sarnen-Kägiswil beheimatet.

Wie es mit dem Flugplatz weitergeht, hängt damit sowohl vom weiteren Verlauf der Gerichtsverfahren als auch von der geplanten Umnutzung zugunsten des Rega-Heliports ab. Eine endgültige Entscheidung über die künftige Nutzung des Standorts ist noch nicht gefallen.

AeCS-Stellungnahme zur Gesamtrevision der Nutzungsplanung Gemeinde Raron

Zur Gesamtrevision der Nutzungsplanung Gemeinde Raron, mit der die Gemeinde beabsichtigt, beim Walliser Staatsrat einen Antrag auf Löschung des Flugplatzes Raron im Sachplan der Luftfahrt (SIL) des Bundes zu stellen mit dem Ziel, das Flugfeld Raron aufzuheben, erlauben wir uns folgende Stellungnahme einzureichen:

Grundsätzlich ist die Rechtsetzung über die Luftfahrt Sache des Bundes (Art. 87 BV). Bau und Betrieb von Flugplätzen sind auf Bundesebene einheitlich und abschliessend geregelt. Die planungsrechtlichen Aspekte sind im SIL enthalten; dieser ist Behörden-verbindlich. Anpassungen sind nur in den in Art. 17 der Raumplanungsverordnung (RPV; SR 700.1) vorgesehenen Fällen zulässig. Bezüglich Raron liegen keine veränderten Verhältnisse im Sinne von Abs. 4 vor, die eine Aufhebung des Flugfeldes rechtfertigen würden.

Der Bundesrat legt die Luftfahrtpolitik periodisch in einem Luftfahrtpolitischen Bericht (LUPO) fest. Laut der aktuellen Version aus dem Jahre 2016 (BBl 2016/1847) bilden Flugfelder die Basisinfrastruktur der General Aviation. Sie sind «insbesondere für die Aus- und Weiterbildung und damit für die Sicherung des fliegerischen Nachwuchses von Bedeutung. Das bestehende Netz von Flugfeldern soll in seiner Substanz erhalten werden.»

Sodann rufen wir in Erinnerung, dass die Motorfluggruppe Oberwallis in Raron eine Flugschule betreibt, wobei sie seit Jahren erfolgreich ein lärmfreundliches Elektroflugzeug einsetzt, das emissionsarme Flüge zulässt. Aufgrund der geografischen Lage des Flugplatzes werden die Piloten ab initio mit dem anspruchs-vollen Fliegen im Gebirge vertraut gemacht.

Die Flugschule bietet damit auch die unerlässliche Grundausbildung für Piloten an, die später als Militär-, Helikopter- oder Linienpiloten Flüge im öffentlichen Interesse durchführen. Entsprechend wird im LUPO unter Ziffer 5.1.7 festgehalten:

  • Die Flüge der übrigen General Aviation bilden einen festen Bestandteil des schweizerischen Luftver-kehrssystems. Die bestehenden günstigen Rahmen-Bedingungen für die Ausübung dieser Aktivitäten sollen grundsätzlich erhalten bleiben.
  • Aus- und Weiterbildungsflüge sind von öffentlichem Interesse. Sie tragen dazu bei, dass der schwei-zerischen Zivilluftfahrt eine ausreichende Anzahl Piloteninnen und Piloten zur Verfügung steht und das fliegerische Können in der Schweiz erhalten bleibt. Dies ist nur mit einem breiten Spektrum von Anlagen möglich.

Damit ist die Aussage widerlegt, der Flugplatz Raron diene keinem öffentlichen Interesse.

Ferner ist aus der Nutzungsplanung nicht ersichtlich, welchem anderen Zweck das Flugplatzgelände dienen sollte. Auch unter dieser Prämisse ist eine Aufhebung des Flugplatzes Raron nicht opportun oder gar geboten.

Die Aufhebung des Flugplatzes Raron wäre auch unter Sicherheitsüberlegungen fragwürdig. Nicht nur dient er als Ausweichflugplatz für den Fall, dass der Flugplatz Sion nach einem Unfall geschlossen werden muss und ein Ausweichen auf einen Flugplatz ausserhalb des Wallis aus meteorologischen Gründen nicht möglich sein sollte. Er bietet auch Segelflugzeugen eine sichere Landemöglichkeit, wenn eine Fortsetzung des Fluges aufgrund der thermischen Verhältnisse nicht mehr möglich ist.

Dem Argument, der «Freizeitluftverkehr» könne problemlos nach Sitten verlagert werden, stehen nicht nur die oben genannten Erkenntnisse aus dem LUPO entgegen, sondern auch die Tatsache, dass viele ab Raron fliegende Piloten im Oberwallis wohnhaft sind. Deren Anreisezeit zum Flugplatz würde sich oftmals um ein Vielfaches verlängern. Ausserdem stehen in Sion nicht beliebig viele Hangarplätze zur Verfügung.

Last but not least möchten wir Ihre Aufmerksamkeit auf die Tatsache lenken, dass auf dem Flugplatz Raron regelmässig Versuchsflüge der Firma Dufour Aerospace stattfinden. Dufour Aerospace ist ein weltweit be-kanntes schweizerisches Entwicklungsunternehmen von sog. eVTOL-Flugzeugen, d.h. elektrisch angetrie-benen Fluggeräten, die senkrecht landen und starten können. Für die weitere Entwicklung dieser Fluggeräte spielt das Flugfeld Raron eine wichtige Rolle.

FAZIT: Die anvisierte Anpassung des SIL steht im Widerspruch zu den geltenden planungsrechtlichen Grundsätzen. Der für die Schweiz und das Wallis wichtige Flugplatz Raron darf nicht ohne Not aufgegeben werden.

Der Gemeinderat der Gemeinde Raron wird höflich ersucht, diese Überlegungen in den weiteren Beratungen zu berücksichtigen und darauf zu verzichten, beim Staatsrat die Streichung des Flugfeldes Raron zu beantragen. Quelle: ‚AeCS Luzern‚, 4.12.2024

-> Verweis auf: Flieger News Bericht vom 24.1.2022
-> Statement Walliser Staatsrat vom 21.11.2011

Der Aero-Club der Schweiz (AeCS) ist der Dachverband der Schweizer Leichtaviatik und des Luftsports und vertritt die Anliegen von 22’000 Mitgliedern, die in 35 Regionalverbänden zusammengefasst sind.

Bundesrat verabschiedet 7 Objektblätter für Flugplätze

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. August 2023 die Anpassungen der Objektblätter für die Flugplätze Saanen (BE), St. Stephan (BE), Zweisimmen (BE) und San Vittore (GR) beschlossen sowie neue Objektblätter für die Flugplätze Pfaffnau (LU), Bad Ragaz (SG) und Leysin (VD) genehmigt. In den Objektblättern legt der Bund generelle Vorgaben für die Infrastruktur und den Betrieb der Flugplätze fest.

Die Flugplätze Saanen, St. Stephan und Zweisimmen funktionieren als Flugplatzsystem mit Aufgabenteilung. So schafft der Bund für den Flugplatz St. Stephan die rechtlichen Voraussetzungen für die Umnutzung von einem Militärflugplatz in ein ziviles Flugfeld. Für den Flugplatz Saanen hob er im Objektblatt die anteilsmässige Beschränkung des Helikopterverkehrs auf; neu sind die Rettungsflüge explizit aufgeführt. Das Objektblatt Zweisimmen enthält bei den Zweckbestimmungen neu ebenfalls Güter- und Personentransportflüge mit Helikoptern.

San Vittore kann Lager weiter durchführen
Die Anpassung des Objektblatts San Vittore beinhaltet eine Erweiterung des Flugplatzperimeters, damit dort das jährliche Segelfluglager des Aeroclubs der Schweiz stattfinden kann. Die Objektblätter für die Flugfelder Pfaffnau (Heliport), Bad Ragaz und Leysin (Heliport) sind neu.

Die Standortkantone Bern, Graubünden, Luzern, St. Gallen und Waadt stimmten den Objektblättern zu. Es bestehen keine Widersprüche zu ihren kantonalen Richtplänen. Aus der öffentlichen Mitwirkung der Bevölkerung ergaben sich ebenfalls keine grösseren Differenzen. Lediglich beim Heliport Pfaffnau wurde die Anzahl Flugbewegungen im Gebiet mit Lärmbelastung zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt um rund 20% reduziert und auf 2500 pro Jahr festgelegt. Quelle: ‚BAZL‚.