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Bundesrat verabschiedet 7 Objektblätter für Flugplätze

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. August 2023 die Anpassungen der Objektblätter für die Flugplätze Saanen (BE), St. Stephan (BE), Zweisimmen (BE) und San Vittore (GR) beschlossen sowie neue Objektblätter für die Flugplätze Pfaffnau (LU), Bad Ragaz (SG) und Leysin (VD) genehmigt. In den Objektblättern legt der Bund generelle Vorgaben für die Infrastruktur und den Betrieb der Flugplätze fest.

Die Flugplätze Saanen, St. Stephan und Zweisimmen funktionieren als Flugplatzsystem mit Aufgabenteilung. So schafft der Bund für den Flugplatz St. Stephan die rechtlichen Voraussetzungen für die Umnutzung von einem Militärflugplatz in ein ziviles Flugfeld. Für den Flugplatz Saanen hob er im Objektblatt die anteilsmässige Beschränkung des Helikopterverkehrs auf; neu sind die Rettungsflüge explizit aufgeführt. Das Objektblatt Zweisimmen enthält bei den Zweckbestimmungen neu ebenfalls Güter- und Personentransportflüge mit Helikoptern.

San Vittore kann Lager weiter durchführen
Die Anpassung des Objektblatts San Vittore beinhaltet eine Erweiterung des Flugplatzperimeters, damit dort das jährliche Segelfluglager des Aeroclubs der Schweiz stattfinden kann. Die Objektblätter für die Flugfelder Pfaffnau (Heliport), Bad Ragaz und Leysin (Heliport) sind neu.

Die Standortkantone Bern, Graubünden, Luzern, St. Gallen und Waadt stimmten den Objektblättern zu. Es bestehen keine Widersprüche zu ihren kantonalen Richtplänen. Aus der öffentlichen Mitwirkung der Bevölkerung ergaben sich ebenfalls keine grösseren Differenzen. Lediglich beim Heliport Pfaffnau wurde die Anzahl Flugbewegungen im Gebiet mit Lärmbelastung zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt um rund 20% reduziert und auf 2500 pro Jahr festgelegt. Quelle: ‚BAZL‚.

Bundesrat genehmigt SIL-Objektblätter für Flugfelder

Der Bundesrat hat die Anpassung des Objektblattes für das Flugfeld Courtelary (BE) sowie die neuen Objektblätter für die Flugfelder Schindellegi (SZ) und La Côte (VD) genehmigt. In den Objektblättern setzt der Bund generelle Vorgaben für die Infrastruktur und den Betrieb der Flugplätze fest.

Für das Flugfeld Courtelary (BE) wurde das Gebiet mit Hindernisbegrenzung angepasst, nachdem ein neuer Hindernisbegrenzungsflächen-Kataster (HBK) in Kraft gesetzt wurde. Ziel dieses Katasters ist es, Hindernisse im Luftraum zu erfassen und räumlich vom Flugkorridor abzugrenzen, damit ein sicherer Flugbetrieb gewährleistet werden kann.

Die Flugfelder Schindellegi (SZ) und La Côte (VD) erhalten erstmalig ein Objektblatt. Darin wird der Rahmen für künftige Aus- und Umbauten der Infrastruktur sowie für die Ausrichtung des Betriebs eines Flugplatzes behördenverbindlich festgelegt. Es enthält ausserdem Vorgaben für den Betrieb, zum Flugplatzperimeter, zur Lärmbelastung, zur Hindernisbegrenzung, zum Natur- und Landschaftsschutz sowie zur Erschliessung.

Konkret hat der Bundesrat im Objektblatt Schindellegi (SZ) unter anderem auf Antrag des Kantons Schwyz eine Begrenzung der jährlichen Anzahl der Flugbewegungen festgesetzt. Im Objektblatt La Côte (VD) wird die Benutzung des Flugfelds durch Helikopter untersagt. Dieses Verbot wird nach einer Übergangsphase von wenigen Tagen umgesetzt. Das Objektblatt ist Voraussetzung für die Genehmigung des Betriebsreglements und die Bewilligung von Flugplatzanlagen (Plangenehmigung). Quelle: ‚BAZL‚. Foto: ‚Drone Proces Suisse‘.

CH-Bundesrat verabschiedet SIL-Objektblätter für Wasserflugplatz Wangen, Flugplätze Bern und Luzern

Der Bundesrat hat an der Sitzung vom 14. November 2018 drei Objektblätter des Sachplans Infrastruktur Luftfahrt (SIL) verabschiedet. Neu ist das Objektblatt für den Wasserflugplatz Wangen. Für den Flugplatz Bern-Belp wird das bestehende Objektblatt mit der Integration der militärischen Nutzung angepasst. Das Objektblatt Luzern-Beromünster wird aufgrund des modifizierten Hindernisbegrenzungsflächen-Kataster angepasst. Dieser separiert Luftfahrthindernisse in Flugplatznähe (z.B. Antennen, Stromleitungen) mit den Flugkorridoren. Was das Beamtendeutsch bedeutet (u.a. Verabschiedung = Zulassung), finden Sie auf der Webseite des BAZL und auf jener der SPAS, Seaplane Pilots Association, heraus.