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Online Training für Englischprüfung Level 6

SierraMike Consulting bietet ab 13. Januar 2026 ein online-Training zur Vorbereitung der Sprachprüfung Level 6 (Englisch) an. In acht Wochen werden Sie 16 Stunden im Online-Unterricht auf die Prüfung vorbereitet; für AOPA-Mitglieder gilt der Sonderpreis von 159,- Euro zzgl. Steuern.

Mehr Informationen und ein Anmeldeformular finden Sie hier. Bitte senden Sie nach der Anmeldung eine E-Mail an office[a]sierramike-consulting.com unter Angabe Ihrer Mitgliedsnummer.

Englisch-Sprachprüfung Level 6

Seit 1. Oktober 2021 bietet die AOPA Germany Termine für die Online-Sprachprüfung Englisch Level 6 an. Voraussetzung für die Teilnahme sind eine stabile Internet-Berbindung sowie eine funktionierende Webcam.

Teilnehmer können bei der Anmeldung einen Terminwunsch angeben. Die Prüfung dauert etwa 30 bis 45 Minuten und wird online vom Language Proficiency Examiner (LPE) Michael Morr durchgeführt. Für Interessierte, die sich zunächst auf die Prüfung vorbereiten möchten, steht ein entsprechendes Vorbereitungsangebot zur Verfügung.

Jede absolvierte Prüfung unterliegt anschließend einer verpflichtenden Zweitbewertung durch den Prüfer in der Organisation (LPLE). Nach Abschluss dieser Bewertung erhält der Teilnehmer ein Zertifikat, das in Österreich von SierraMike Consulting ausgestellt und von den deutschen Luftfahrtbehörden anerkannt wird. Wird Level 6 nicht bestanden, wird je nach Leistung automatisch Level 5 oder 4 zugewiesen; hierfür ist keine erneute Prüfung erforderlich.

Nach Eingang der Anmeldung wird eine Rechnung erstellt. Nach Begleichung der Rechnung kontaktiert die AOPA Germany den Prüfer Michael Morr, um den Prüfungstermin zu vereinbaren.

Teilnahmegebühr inklusive MwSt.:

  • AOPA-Mitglieder: EUR 200,-
  • Nichtmitglieder: EUR 300,-

Weitere Informationen erhalten Interessierte direkt vom Sprachprüfer Michael Morr.

-> Anmeldung

Flugfunk-Prüfungen an der AERO

Die Bundesnetzagentur wird auch in diesem Jahr wieder an der AERO in Friedrichshafen teilnehmen und an vier Tagen die Möglichkeit anbieten, ein Flugfunk-Zeugnis zu erwerben. Die Prüfungen werden direkt vor Ort durchgeführt. Wir empfehlen frühzeitige Anmeldung bis spätestens 14. März 2025, die Zahl der Plätze ist begrenzt. Außerdem können Besucherinnen und Besucher an unserem Messestand ihre Funkgeräte zum Mobilen Flugfunk und Flugnavigationsfunk kostenfrei prüfen lassen.

Zur Ausübung des Flugfunkdienstes bei Boden- und Luftfunkstellen wird grundsätzlich ein von der Bundesnetzagentur ausgestelltes Flugfunkzeugnis benötigt. Die Bundes-Netzagentur bietet erneut 2025 auf der AERO Friedrichshafen die Möglichkeit zum Ablegen der Flugfunk-Prüfung an. Die Teilnahme an Prüfungen während der Messe ist an folgenden Tagen möglich:

09.04.2025
10.04.2025
11.04.2025
12.04.2025

Die Prüfung beginnt jeweils um 10.30 Uhr mit der Theorie. Im Anschluss daran findet der praktische Teil der Prüfung statt. Eine rechtzeitige Anmeldung ist spätestens bis zum 14.03.2025 notwendig. Bei späteren Anmeldungen kann eine Teilnahme an der Prüfung nicht garantiert werden. Anmeldung per Email:
Karl-Flugfunkzeugnisse@BNetzA.de.

Die erforderliche Art der notwendigen Zeugnisse richtet sich nach der Art der zu bedienenden Boden- oder Luftfunkstelle. Nach der Verordnung über Flugfunkzeugnisse berechtigen die Flugfunkzeugnisse zur Ausübung des Sprechfunks wie folgt:

BZF II: Sprechfunk innerhalb der Bundesrepublik Deutschland in deutscher Sprache nach Sichtflugregeln
BZF I: Sprechfunk in deutscher und englischer Sprache nach Sichtflugregeln
BZF E: Sprechfunk in englischer Sprache nach Sichtflugregeln
AZF: Sprechfunk in deutscher und englischer Sprache nach Sicht- und Instrumentenflugregeln
AZF E: Sprechfunk in englischer Sprache nach Sicht- und Instrumentenflugregeln

Voraussetzungen für den Erwerb eines BZF II, BZF I oder BZF E
Bewerberinnen und Bewerber müssen mindestens 15 Jahre alt sein oder spätestens drei Monate nach der Prüfung das Mindestalter erreichen. Das BZF I kann als Vollprüfung oder als Zusatzprüfung vom BZF II erworben werden. Voraussetzungen für den Erwerb eines AZF oder AZF E

Bewerberinnen und Bewerber müssen mindestens 18 Jahre alt sein oder spätestens drei Monate nach der Prüfung das Mindestalter erreichen. Das AZF und das AZF E sind nur mit einer Zusatzprüfung zu erwerben, d. h., dass für das AZF das Innehaben des BZF II oder BZF I und für das AZF E das BZF E erforderlich sind.

Anmeldung Ihrer Funkgeräte zum Mobilen Flugfunk und Flugnavigationsfunk

Messehalle A5
Für jede Nutzung von Frequenzen des Flugfunks und des Flugnavigationsfunks durch Funkstellen an Bord von Luftfahrzeugen bedarf es einer Nummernzuteilung. Diese wird bei der Bundesnetzagentur beantragt. Sie können Ihren Antrag direkt auf der Messe am Stand der Bundesnetzagentur abgeben und erhalten später die Zuteilung zugesandt. Beim Ausfüllen der Antragsformulare werden Sie durch die Mitarbeiter der Bundes-Netzagentur unterstützt. Sie können dieses Jahr auch ihre Funkgeräte am Messestand kostenfrei prüfen lassen!

Professionelle Phraseologie gefördert und gefordert

In der Berufsfliegerei ist kontinuierliches Lernen, Weiterbildung und Auffrischung von Lerninhalten die Basis für exzellente Sicherheit. Aber auch für Privatpiloten gilt das Sprichwort: „Lernen ist wie Rudern gegen den Strom – sobald man aufhört, fällt man zurück“. Darum hatte der Luftsportverein Worms zwei Vertreter der Deutschen Flugsicherung (DFS) aus Langen zu Gast, um das Thema „Sprechfunk mit dem Flug-Informations-Service (FIS)“ ausführlich zu beleuchten. Mehr als 70 Interessierte folgten dem Aufruf und lauschten dem abendfüllenden und interessanten Vortrag von Jan Hendriks und Jens Beppler.

FIS ist ein Angebot der Deutschen Flugsicherung für alle Privatpiloten, die den deutschen Luftraum nutzen. Während des Fluges ruft der verantwortliche Flugzeugführer über eine bestimmte Sprechfunkfrequenz bei „Langen Information“ an. So heißt der offizielle Rufname der FIS. Nach einer standardisierten Anmeldeprozedur ist das Flugzeug, seine genaue Bezeichnung/Typ, die Flughöhe und Position sowie die Intention des Flugs bei FIS gelistet und kann nun über Radar von dort verfolgt werden. Sehen die diensthabenden FIS-MitarbeiterInnen beispielsweise auf dem Radarschirm, dass sich die Flugwege zweier Flugzeuge sehr nahe kommen, sprechen sie die beiden Maschinen gezielt über Funk an und informieren über die mögliche Gefahrenlage.

Brände gesichtet – und gemeldet
Auch das Unterstützen in Notfallsituationen oder Infos zu Luftraumdurchquerungen oder -beschränkungen gehören zum Repertoire der Kommunikation. Der Informationsfluss ist in beide Richtungen möglich: Beispielsweise kam es im vergangenen Sommer vielfach – auch in Worms! – zu Meldungen von Bränden, die von Wormser Privatpiloten mit Hilfe von FIS direkt an die zuständige Feuerwehr gemeldet werden konnten. Was sich kommunikativ eigentlich recht einfach anhört, funktioniert in der Praxis – speziell bei hohem Flugaufkommen – nur, wenn jeder sich an gewisse Regeln hält. Einhaltung der Funkdisziplin, d.h. nur wirklich relevante Informationen und Fragen in kurzer standardisierter Form übermitteln ist gefordert. Genau dieser standardisierten Form des Sprechens – im Fachjargon Phraseologie – war ein Großteil des Vortrags gewidmet.

Grundlagen vermittelt, Vorbehalte ausgeräumt
Die beiden DFS-Mitarbeiter erklärten Grundlagen und nahmen allen Anwesenden auch Vorbehalte und Ängste, sich aktiv bei FIS anzumelden und mitzureden. Weitere Themen waren Neuigkeiten und anstehende Änderungen zum Verhalten in verschiedenen speziellen Lufträumen sowie generelle Infos zu sonstigen Aufgaben des FIS. Fazit: Die Teilnehmerzahl von über 70 Personen aus verschiedenen Luftsportvereinen im Umkreis zeigte das Interesse an der deutschen Flugsicherung und auch generell am Flugsport an sich. Sie unterstreicht auch die Bereitschaft der anwesenden Piloten und Pilotinnen, sich immer weiterzubilden und jede Ressource optimal zu nutzen, welche die Sicherheit beim Fliegen verbessern kann. Quelle: ‚Nibelungen-Kurier‚.