Schlagwort-Archiv: Drohne

Erstflug der Daher EyePulse-Drohne

Daher hat den Erstflug des Prototyps der Medium Altitude Long Endurance (MALE) Drohne EyePulse erfolgreich abgeschlossen. Die Vorführung fand am Daher-Standort in Tarbes, Frankreich, statt und wurde für die französische Generaldirektion für Rüstung (DGA) im Rahmen einer Projekt-Ausschreibung durchgeführt.

Die EyePulse-Drohne ist modular aufgebaut und verfügt über interoperable Technik, um zukünftige Anforderungen der Streitkräfte zu erfüllen. Ziel ist die Stärkung der Drohnen-Fähigkeiten der französischen Streitkräfte und des Exports.

Die Entwicklung des Demonstrators in Partnerschaft mit Thales erfolgte in weniger als sechs Monaten. Daher war Projektarchitekt und integrierte das Avioniksystem ScaleFlyt von Thales in eine bestehende Plattform. Thales entwickelte zudem das Fernsteuerungs-System mit der Bodenstation und der Datenverbindung für Steuerung und Kontrolle.

Der Flug umfasste eine automatisierte Sequenz mit einer autonomen Landephase. Die Aktivierung erfolgte von der Bodenstation aus. Das Projekt nutzt zertifizierte und bewährte Technologien aus dem zivilen Sektor. Das Technologiezentrum von Daher in Tarbes war für das Rapid Prototyping und die Integration der Thales-Technologie verantwortlich.

Drohnenpilot verurteilt

Als Anfang des Jahres die Waldbrände in Los Angeles wüteten, zählte jede Minute. Doch die Neugier eines Drohnenbesitzers zwang ein Löschflugzeug mitten im Einsatz zur Landung. Jetzt zahlt er einen hohen Preis dafür. Das Urteil lautete auf 14 Tage Bundesgefängnis, 30 Tagen Hausarrest und die Zahlung von 156.000 Dollar.

Sein Vergehen? Er flog seine Drohne in einen Super-Scooper-Wasserbomber, der das Palisades-Feuer im Januar bekämpfte, schlug ein Loch in den Flügel des Flugzeugs und legte es lahm, als es dringend gebraucht wurde.

Drohne groundet beim Waldbrand in LA ein Löschflugzeug

Am Morgen des 9. Januar, als die Flammen die Hänge in Pacific Palisades zerstörten, fuhr ein Drohnenbesitzer nach Santa Monica und startete sein Fluggerät vom Dach eines Parkhauses. Er gab später zu, dass er nach dem Haus eines Freundes in der Nähe sehen und den Brandschaden begutachten wollte. Aber seine Drohne flog mehr als 1,5 Meilen in den von der FAA gesperrten Luftraum, direkt auf Flugzeuge zu, die jeweils 1.600 Gallonen Meerwasser transportierten.

Irgendwann verlor er den Kontakt. Die Drohne traf eine Canadair CL-415, die von der Regierung von Quebec geleast wurde, um das Los Angeles County zu unterstützen. Der Aufprall riss ein 3 mal 6 Zoll großes Loch in den Flügel, zwang das Flugzeug außer Dienst und zu kostspieligen Reparaturen. Teile der Drohne wurden am Standort geborgen.

Grosser Schaden

Die Reparatur des Flugzeugs kostete über als 65.000 Dollar. Nachdem Ausfallzeiten und andere Kosten hinzugerechnet wurden, stiegen die Kosten auf etwa 156.000 Dollar. Beim Palisades-Feuer verbrannten mehr als 23.000 Morgen, es zerstörte fast 7.000 Gebäude und tötete zwölf Menschen. Vor diesem Hintergrund ist der Verlust auch nur eines einzelnen Löschflugzeugs verheerend.

Bei der Einigung im Strafverfahren erklärte sich der Drohnenpilot bereit, die Regierung von Quebec sowie die Reparaturfirma zu entschädigen. Er muss zudem 150 Stunden gemeinnützige Arbeit zur Unterstützung der Waldbrandhilfe in Südkalifornien abarbeiten. Im Urteil – zwei Wochen Gefängnis, gefolgt von Hausarrest – berücksichtigte das Gericht ein Schuldeingeständnis, Reue und Kooperation des Drohnenpiloten,

Schweiz und UK vertiefen Zivilluftfahrt-Partnerschaft

Im Bereich Drohnen arbeiten die Aufsichtsbehörden der Schweiz und des Vereinigten Königreichs (United Kingdom UK) seit Jahren erfolgreich zusammen. An der Konferenz der Luftfahrtbehörden Europas (EASA) und der USA (FAA) unterzeichnete das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) und die UK Civil Aviation Authority (CAA) am 10. Juni 2025 in Köln einen Letter of Intent (LOI). Das Ziel: Die erfolgreiche Zusammenarbeit stärken.

Eine Drohne transportiert medizinische Güter über dicht besiedeltem Gebiet. Für die Inspektion einer grossflächigen Energieanlage kommt eine Drohne zum Einsatz. In beiden Fällen findet der Flug ausserhalb des Sichtbereichs statt. Die Drohnenindustrie boomt; die Nachfrage für komplexe Drohnenflüge steigt. Um diese Technologie sicher in das nationale Luftfahrtsystem zu integrieren, entwickelten die Schweiz und das UK mit weiteren Staaten gemeinsame Regeln für die Bewilligung und Zertifizierung.

Bis zum Brexit 2020 arbeiteten die Schweiz und das UK in den internationalen Gremien für Drohnen engzusammen. Beide Staaten haben ein grosses Interesse an innovations- und KMU-freundlichen Regelungen im Drohnenbereich. Deshalb unterzeichneten das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) und die UK Civil Aviation Authority (CAA) nun einen Letter of Intent (LOI). Ziel dieser Absichtserklärung ist es, den Wissens- und Daten-Austausch in den Bereichen Drohnen, Modernisierung des Luftraums und der grossflächigen Sichtbarmachung aller Luftraumnutzenden zu erleichtern. Quelle: ‚news.admin.ch‚.

Wieder-verwendbarer Meteoglider

Meteomatics ist ein in Pennsylvania ansässiges Unternehmen für Wetterinformationen und -Technik, dessen wiederverwendbare Radio-Sondenplattform „Meteoglider“ nun weltweit erhältlich ist. Gemäss Meteomatics kann der Gleiter qualitativ hochwertige atmosphärische Daten ebenso effektiv zu sammeln wie von Wetterballons transportierte Radiosonden. Der Gleiter bringt Wetter-Dienstleistern aber ihre eingesetzten Radiosonden zur Wiederverwendung zurück. Herkömmliche Radiosonden verschwinden mit den Wetterballons, da sie abdriften und in großer Höhe platzen. Diese Fähigkeit ist ein Wendepunkt in der Wetter-Industrie und kann neue Möglichkeiten eröffnen.

Drohne fliegt durch Europas oberen Luftraum

Eine Drohne der Bundeswehr flog im Rahmen des Forschungsprojekts „Accommodation and Validation of Medium Altitude Long Endurance Remotely Piloted Aircraft Systems“ (MALE RPAS) an der deutschen Küste entlang bis in die Niederlande und wieder zurück. Eine Drohne wie diese soll bei Bedarf durch den zivilen Luftraum geleitet werden können. Die Forschenden berücksichtigen dabei militärische und zivile Anwendungen.

  • Ziel des Projekts: Bei Bedarf sollen unbemannte Luftfahrzeuge sicher durch den Luftraum geleitet werden können.
  • Die Route führte entlang der deutschen Küste in den niederländischen Luftraum und zurück.
  • Schwerpunkte: Luftfahrt, Sicherheit, Verteidigung, wehrtechnische Forschung

Eine German Heron TP Drohne der Bundeswehr ist von Schleswig (Deutschland) nach Leeuwarden (Niederlande) und wieder zurück geflogen. Der Flug war europaweit der erste im oberen, für alle zugänglichen Luftraum. Er wurde im Rahmen eines Forschungs-Projekts der Europäischen Verteidigungsagentur (European Defense Agency, EDA) durchgeführt. Das Projekt trägt dazu bei, dass zukünftig bei Bedarf fernkontrollierte, unbemannte Luftfahrzeuge durch den gemeinsamen Luftraum geleitet werden können. Neben dem Institut für Flugführung im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR), das die Projektleitung hat, sind auch das niederländische Zentrum für Luft- und Raumfahrt (Royal NLR) und die Bundeswehr beteiligt.

Die German Heron TP ist eine große unbemannte Plattform der Luftwaffe mit einer Spannweite von 26 Metern, die Flüge von mehr als 24 Stunden ermöglicht. Die Drohne startete in Schleswig und stieg zunächst im militärisch getrennten Luftraum auf. Sie wurde anschließend an die zivile Leitstelle des unteren Luftraums, die Deutsche Flug-Sicherung (DFS) und an das EUROCONTROL Maastricht Upper Area Control Center (MUAC) übergeben. Ab einer Flughöhe von 7’500 Metern beginnt der obere Luftraum, in dem Reiseflugzeuge unterwegs sind. Im Luftraum der MUAC stieg die Drohne auf 8’500 Meter. Die Route führte entlang der deutschen Küste in den niederländischen Luftraum bis Leeuwarden und zurück nach Schleswig.

Besonderheiten bei der Integration in den zivilen Luftraum

Die Forschenden ermitteln im Projekt „Accommodation and Validation of Medium Altitude Long Endurance Remotely Piloted Aircraft Systems“ (MALE RPAS) auch, welche Auswirkungen die Integration von unbemannten Flügen im zivilen Luftraum auf den Flugverkehr insgesamt hat. Dazu gibt es nur wenige Erfahrungswerte. Möglich wäre etwa, dass Änderungen in der Flugsicherung nötig sind oder die Drohnen mit zusätzlichen Fähigkeiten ausgestattet werden müssen. Die Beteiligten haben Prozeduren abgestimmt, um den Luftverkehr möglichst wenig zu beeinträchtigen. Eine Herausforderung sind zum Beispiel unterschiedliche Geschwindigkeiten, mit denen die Luftfahrzeuge unterwegs sind: Die German Heron TP ist langsamer als der sonstige Verkehr in dieser Höhe.

Vorbereitungen für den sicheren Flug

Vor dem Flug betrachteten die Projektbeteiligten unter anderem Unterschiede zur bemannten Luftfahrt, erstellten Risikoanalysen und bewerteten Fähigkeiten des unbemannten Luftfahrzeugs. Auf dieser Basis konnten die Luftverkehrskontrollstellen die Machbarkeit eines sicheren Flugs im zivilen Luftverkehr einschätzen. Frühere Studien der EDA beschränkten sich bislang auf den unteren Luftraum.

Auch wenn die German Heron TP ein militärisches Luftfahrzeug ist, berücksichtigen die Beteiligten zukünftige zivile Anwendungen. Die Ergebnisse des Projekts werden einen Rahmen für vergleichbare Vorhaben in Europa bilden: Sie zeigen Vor- und Nachteile bei der Anpassung und Integration von unbemannten Plattformen und vermitteln, wie etwaige Sicherheitslücken geschlossen werden können. Quelle:‘dlr.de‚.



Air Zermatt prüft Drohnen-Einsatz

Im Rettungswesen setzt die Air Zermatt Massstäbe. Nun treibt das Walliser Helikopter-Unternehmen die Entwicklung auch mit dem Einsatz von Drohnen voran. Dafür arbeitet die Air Zermatt eng mit dem Schweizer Drohnen- und Flugzeugentwickler Dufour Aerospace zusammen.

«Pioniergeist ist der Kern der Air Zermatt.
Wir arbeiten ständig daran, die Leistung für Patientinnen und Patienten sowie den Kundinnen und Kunden zu verbessern. Auch wollen wir der Umwelt Sorge tragen und den ökologischen Fussabdruck verkleinern. Drohnen sind dafür ein mögliches Mittel, und die Aktivitäten von Dufour Aerospace unterstützen diesen Kurs der Air Zermatt bestmöglich», sagt Daniel Aufdenblatten, CEO der Air Zermatt.

Verschiedene Szenarien
In einem auf drei Jahre ausgelegten Programm analysieren und testen Air Zermatt und Dufour Aerospace verschiedene Szenarien für den Einsatz von Drohnen. Das Ziel ist es, einen Beitrag zur Verbesserung der Versorgungssicherheit der Walliser Bevölkerung zu leisten. «Wir sind direkt betroffen, wenn beispielsweise die Strassen- oder Zug-Berbindung unterbrochen ist, wie dies im vergangenen Sommer im Matter- und Saastal der Fall war. In solchen und ähnlichen Fällen macht der Einsatz von Drohnen sehr viel Sinn, wenn Medikamente oder andere dringend notwendige Güter transportiert werden müssen. Und auch der Einsatz von Sensoren zur Geländeanalyse per Drohne ist nützlich», so Aufdenblatten. «Wir wollen jetzt starten, die Drohnen-Anwendungen der Zukunft zu entwickeln.»

Riesiges Potenzial
«Mit der Air Zermatt haben wir einen Partner gefunden, der das enorme Potenzial von Drohnen und von Dufour Aerospace erkennt und über einen riesigen Erfahrungsschatz in der Gebirgsfliegerei verfügt. Wir ergänzen uns perfekt», sagt Sascha Hardegger, CEO von Dufour Aerospace. «Es geht nicht darum, Dinge zu tun, die bereits heute mit Drohnen gemacht werden. Wir sind vielmehr daran interessiert, wie Drohnen über lange Distanzen oder während langer Zeit nutzbringend eingesetzt werden können. Es gibt Anwendungen, an die wir noch gar nicht denken. Vor gut hundert Jahren hätte sich kaum jemand vorstellen können, welchen Stellenwert die Verkehrsfliegerei haben wird. Gleich ist es bei Drohnen – wir stehen tatsächlich erst ganz am Anfang einer Entwicklung und das Potenzial ist riesig.»

Gemeinsame Werte
Es gibt durchaus Gemeinsamkeiten zwischen Air Zermatt und Dufour Aerospace. Beide sind Walliser Unternehmen, und Thomas Pfammatter, einer der Gründer von Dufour Aerospace arbeitet bis heute als Helikopterpilot bei der Air Zermatt. Das sei aber nicht der Hauptgrund für die Kooperation, so Dani Aufdenblatten. «Natürlich kennen wir Dufour Aerospace und verfolgen die Fortschritte in der Entwicklung ihrer Drohnen schon lange. Viel wichtiger ist, dass wir gemeinsame Visionen teilen – die Bevölkerung im Gebirge liegt uns am Herzen.»

Wie sieht nun das weitere Vorgehen aus?
«Wir haben dieses Projekt mit der Analyse grober Szenarien gestartet. Wir fangen zunächst mit einfachen Tests an und arbeiten uns Schritt für Schritt in komplexere Anwendungen vor. Es gilt, die Bevölkerung und viele Partner abzuholen. Wir müssen mit den Behörden nach geeigneten Möglichkeiten suchen, zunächst die Tests und dann einen allfälligen Regelbetrieb von Drohnen zu bewilligen», so Hardegger zum weiteren Vorgehen.

Tilt-wing-Technik und Helikopter
In den gemeinsamen Tests wird es auch darum gehen, herauszufinden, wie Helikopter und Drohnen eingesetzt werden können, ohne einander gefährlich zu werden. Ausserdem gibt es weitere Luftraumnutzer wie Flugzeuge oder Gleitschirme, die berücksichtigt werden müssen.

Die Zusammenarbeit mit der Air Zermatt stellt hohe Anforderungen an die von Dufour Aerospace entwickelten Tilt-wing-Drohnen. «Die Höhenlage von Zermatt und des umliegenden Terrains ist eine Herausforderung. Aber die richtig guten Erfahrungen macht man im Grenzbereich. Diese Tests ergeben daher einen Sinn. Sicherheit hat allerdings für alle Beteiligten höchste Priorität», sagt Hardegger. Quelle: ‚Air Zermatt‚.

75 Vorfälle mit Drohnen

Drohnen dürfen nur in gebührendem Abstand zu Flughäfen aufsteigen, schon weil sie die Lotsen ablenken können. Trotzdem kommen sie deutschen Airports oft nahe. Im deutschen Luftraum hat es im ersten Halbjahr dieses Jahres 75 gemeldete Behinderungen durch Drohnen gegeben. Im Vorjahreszeitraum waren es 72 Vorfälle, wie die Deutsche Flugsicherung (DFS) in Langen bei Frankfurt auf Anfrage mitteilte. Insgesamt hatte es im Vorjahr 151 Behinderungen durch Drohnen gegeben.

77 Prozent der Behinderungen in diesem Jahr ereigneten sich im Großraum eines Flughafens. Die DFS verzeichnete zehn Ereignisse am größten deutschen Flughafen in Frankfurt. Es folgen die Flughäfen Berlin mit neun und Köln/Bonn mit sieben Meldungen, gefolgt von Hamburg und Düsseldorf mit sechs respektive fünf Vorfällen.

Sichtungen von Drohnen können dazu führen, dass der An- und Abflugbetrieb an Flughäfen eingestellt werden muss, wie ein Sprecher der DFS sagte. Insbesondere, wenn sie im Anflugbereich gesehen werden, wie es weiter hieß.

Lotsen und Piloten abgelenkt

Die Flugsicherung geht bereits bei einer Sichtung einer Drohne davon aus, dass der reguläre Flugverkehr behindert wird, weil Lotsen und Piloten abgelenkt werden könnten. Von ihnen kommt die Masse der Meldungen.

In Deutschland sind Drohnenflüge in der Nähe von Start- und Landebereichen von Flughäfen verboten – es muss mindestens ein Abstand von 1,5 Kilometer eingehalten werden. Drohnenflüge an Flughäfen gelten strafrechtlich als gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr und werden mit Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren geahndet. Quelle: ‚spiegel.de‚.

Drohne behindert Helikopter-Einsatz in Dolomiten

In den Dolomiten verhinderte eine Drohne einen Rettungseinsatz – der Hubschrauber konnte nicht abheben. Dies war nicht die erste Störung durch eine Drohne.

Cortina d’Ampezzo – Wer sich bei einer Bergwanderung schwer verletzt, ruft die Bergrettung. Doch was passiert, wenn der Hubschrauber nicht abfliegen kann? In der Situation steckte eine 51-jährige Wanderin, die in den Dolomiten in Italien unterwegs war. Sie musste mit einer Verletzung warten – wegen einer Drohne.

Die Drohne hatte den Rettungseinsatz am Montag (12. August) gefährdet. Der Helikopter sollte am Sorapis-See, etwa zwölf Kilometer von Cortina d’Ampezzo entfernt und auf fast 2.000 Metern Höhe abfliegen. Doch über dem Rettungshubschrauber kreiste eine Drohne und so konnte dieser nicht abheben, berichtete Südtirol News. Weil der Drohnenpilot nicht gefunden werden konnte, verzögerte sich der Abflug weiter. Die Verletzte musste länger auf Hilfe warten.

Der Präsident der Region Veneto, Luca Zaia, äußerte sich auf Facebook zu dem Vorfall in den Dolomiten: „Was passiert ist, ist extrem ernst und absolut inakzeptabel“, schrieb der Italien-Politiker in einem Beitrag. Er verurteile das verantwortungslose Verhalten der Drohnenpiloten. Er betonte, dass die Sicherheit der Verletzten an erster Stelle stehe und Rettungsteams nicht an ihrer Arbeit gehindert werden dürfen. Gleichzeitig berichtete Zaia, die Notrufe von unverletzten Personen hätten zugenommen. Rettungshubschrauber und Einsatzkräfte seien dann verhindert, in lebensbedrohlichen Situationen zu handeln. Deswegen appellierte der Politiker für mehr Respekt gegenüber Mitmenschen.

Diesen Sommer hätten Drohnen mehrfach Rettungseinsätze in Italien gestört und die Hilfeleistung verzögert, berichtete das italienische Nachrichtenportal Corriere del Veneto. Unachtsamkeit und mangelndes Wissen über die gesetzlichen Vorschriften für Drohnenflüge könnten in solchen Situationen schwerwiegende Folgen haben, hieß es von der Bergrettung.

Sie wies darauf hin, dass für Drohnenpiloten gewisse Regeln gelten: Sie müssen in Italien registriert und versichert sein. Ohne entsprechende Genehmigung kann der Drohnen-Spaß auch schnell teuer werden. Quelle:‘Merkur.de

Drohnenregelung gut gestartet

In der Schweiz haben 2023 mehr als 46 000 Fernpilotinnen und -piloten einen Kompetenznachweis erworben. Die Umsetzung der europäischen Drohnenregelung in der Schweiz, die seit einem Jahr neue Bestimmungen vorschreibt, ist optimal verlaufen. Seit einem Jahr wendet die Schweiz die Drohnenregelung der Europäischen Union (EU) an. Für den Betrieb von Drohnen gelten seither neue Bestimmungen: Die meisten Fernpilotinnen und -piloten, die eine Drohne fliegen möchten, müssen sich registrieren und eine obligatorische Schulung absolvieren. Auch die Bewilligungsverfahren für bestimmte Betriebsformen wurden geändert.

Ungeachtet der herausfordernden Komplexität der neuen Regeln haben die Drohnenbetreiberinnen und -betreiber sich den Anforderungen angepasst. Am 31. Dezember 2023 hatten 46’300 Fernpilotinnen und -piloten den Kompetenznachweis erworben; nahezu 70’000 Personen oder Unternehmen waren auf der Plattform www.uas.gate.bazl.admin.ch registriert. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) zeigt sich zufrieden mit diesen Zahlen, die sich weiter positiv entwickeln.

Um die Wirkung auf die Sicherheit im Luftverkehr messen zu können, ist es noch zu früh. Aber das Ziel ist, das Sicherheitsniveau des Schweizer Luftraums ständig zu erhöhen. Deshalb empfiehlt das BAZL auch jenen Betreiberinnen und Betreibern, die kein Zertifikat benötigen, mindestens die kostenlose Online-Schulung zu absolvieren. So machen sie sich mit den für die Nutzung von Drohnen geltenden Regeln vertraut. Quelle: ‚BAZL‚.

Drohnen-Verkehrsmanagement für Österreich ist startklar

Drohnenfliegen in Österreich wird noch sicherer und einfacher. Austro Control hat gemeinsam mit Frequentis ein Verkehrsmanagement-System zur sicheren Integration von Drohnen in den österreichischen Luftraum entwickelt.

Drohnen erleben seit Jahren einen regelrechten Boom. Um das Drohnenfliegen in Österreich noch sicherer und einfacher zu machen, hat Austro Control gemeinsam mit Frequentis ein Verkehrsmanagement-System für Drohnen entwickelt, das jetzt an den Start geht. Mit Austro Control Dronespace werden Drohnen in den österreichischen Luftraum integriert.

  • Das Fliegen mit Drohnen wird einfacher, weil direkt in der APP Flugpläne abgegeben und Flugfreigaben eingeholt bzw. erteilt werden können.
  • Das Fliegen wird sicherer, weil für die Flugsicherung aber auch für Drohnenpilotinnen und -piloten sichtbar wird, wo gerade andere Drohnen unterwegs sind.
  • Drohnenfliegen wird einfacher, weil Austro Control Dronespace zur Anlaufstelle für alle behördlichen und operativen Prozesse wird: von der Registrierung als Drohnen-Betreiberin oder -Betreiber bis hin zur Verwaltung der eigenen Drohnen in der APP.
  • Drohnenfliegen wird sicherer, weil mit der Funktion „Quick-Check“ für Drohnenpilotinnen und -piloten immer sofort ersichtlich ist, wo geflogen werden darf und wo nicht.

Austro Control Dronespace ermöglicht künftig digitale Drohnen-Flugplanung und Flug-Freigaben in Echtzeit. Drohnenpilotinnen und -piloten erhalten ein umfassendes Lagebild über andere Flüge in der Umgebung sowie alle luftfahrtrechtlich relevanten Informationen über Geozonen und Luftraumbeschränkungen. Durch mehr Transparenz bei geplanten Drohnenflügen und den automatisierten Freigabeprozess, der bisher telefonisch durch den Tower erfolgte, bringt das neue System auch wesentliche Erleichterungen für die Fluglotsinnen und Fluglotsen von Austro Control. Das neue System wurde im Vorfeld intensiv mit Drohnen-Betreiberinnen und -Betreibern getestet und das konstruktive Feedback im Entwicklungsprozess mit einbezogen. Nach einer erfolgreichen Testphase ist die Austro Control Dronespace APP startklar.

Wichtig ist, dass Drohnenpilotinnen und -piloten die Austro Control Dronespace-APP künftig für all ihre Drohnenflüge nützen und immer einen Flugplan aufgeben. Damit sind ihre Drohnenflüge auch für andere Drohnenpilotinnen und -piloten und auch für die Flugsicherung immer sichtbar und sie sind somit sicherer unterwegs. Quelle: ‚AustroControl‚.

EASA proposes rules for VTOL operations, including air taxis

The European Union Aviation Safety Agency has proposed rules for the safe operations of Vertical Take-Off and Landing aircraft (VTOL), which includes air taxis, paving the way for these innovative aircraft to take to the skies in Europe’s cities. “I am happy to release this Opinion to the European Commission, which is once again the first proposal on this topic to be issued worldwide. With this, we will achieve a harmonised regulatory framework to ensure the safe, sustainable, and secure introduction of VTOL operations,” said EASA Executive Director Patrick Ky. “This is the last piece of regulation required to enable the launch of VTOL and air taxi services for Innovative Air Mobility,” Ky added. “Once this has passed into law, individual manufacturers and operators will of course need to obtain all the required approvals from various authorities, but the framework rules for these operations will be complete.”

The Opinion introduces a comprehensive set of operational requirements for piloted electric air taxis, spanning the domains of operations, flight crew licensing, rules of the air and air traffic management. The proposed rules also establish criteria and processes for the certification and maintenance of drones. Once adopted, this Opinion will complement already existing EU regulations and guidance material for operations of unmanned aircraft, specifications for vertiport design, unmanned traffic management known in Europe as U-space, and the certification of VTOL-capable aircraft. Source: ‚EASA‚. More Information.

Neue Entwicklung eines Drohnen-Kollisions-Warnsystems

Kollisionswarnsysteme gehören zu den wichtigsten Elementen unbemannter Fluggeräte. Erst sie ermöglichen die vollumfängliche Integration unbemannter Drohnen in den Luftraum. Beim Sensor-Lösungsanbieter Hensoldt geht die Entwicklung in eine neue Stufe. Das Unternehmen wurde nach eigenen Angaben vom BAAINBw beauftragt, mit der Demonstrator-Studie für ein „Detect-and-Avoid-Radar“ einen weiteren Schritt hin zur sicheren Integration von Drohnen in den kontrollierten Luftraum zu ermöglichen.

Der deutsche Bedarfsträger hat Forderungen zur Untersuchung hinsichtlich der Umsetzung einer schrittweisen und vollumfänglichen Luftraumintegration der Eurodrohne aufgestellt, wie Hensoldt schreibt. Hierzu sei absehbar ein Detect-and-Avoid-System (DAA-System) nötig, welches in einer stufenweisen Serienentwicklung vorangetrieben werden soll.

Das DAA-Radar ist Hensoldt zufolge einer der maßgeblichen Sensoren in einem komplexen DAA-System an Bord von unbemannten Fluggeräten. Es unterstütze mit der Detektion, Klassifizierung und dem Bilden kompletter Flugspuren („tracks“) von sich im Luftraum annähernden Objekten die Berechnung von Ausweichmanövern zur Kollisionsvermeidung. Aufgrund der multifunktionalen Auslegung dieses Radars werde im Weiteren den Anforderungen zur Integration einer Wetterradar-Funktion Rechnung getragen sowie eine mögliche Perspektive hinsichtlich der Unterstützung einer separaten Landehilfe eröffnet.

Im Vorfeld dieser zukünftigen Entwicklung eines DAA-Systems hat Hensoldt – als langjähriger Partner der Bundeswehr im Bereich der Radartechnologie – nach eigenen Angaben risikominimierende nationale und europäische Studien hinsichtlich Konzeption und Design einer speziellen Radar Sensorik für ein solches DAA-System durchgeführt. Die im Rahmen dieser entwicklungsvorbereitenden Studien durchgeführten Flugtest-Kampagnen bzw. erflogenen Ergebnisse hätten bereits die funktionale Leistungsfähigkeit belegt.

In der aktuell beauftragten Studie für das DAA-Radar soll die technische Machbarkeit eines solchen Radars für das Projekt Eurodrohne untersucht und mit einem seriennahen Demonstrator der Funktionsnachweis geführt werden. Ein weiteres Thema ist die Risikominimierung für eine zukünftige Serienentwicklung. Da es sich bei dem neuartigen „Detect-and-Avoid Radar“ um eine flug- und missionskritische Komponente handelt, werden in der Studie insbesondere die Umsetzung der Sicherheits-Anforderungen sowie die Zulassungsstrategie bei nationalen und internationalen Flugsicherheitsbehörden wie dem Luftfahrtbundesamt (LBA) und der European Union Aviation Safety Agency (EASA) sowie den militärischen Organisationen (Luftfahrtamt der Bundeswehr, LufABw), behandelt. Quelle: ‚Europäische Sicherzeit & Technik‚.

Drohnen: Was darf man?

Der Traum vom Fliegen wird zumindest ein bisschen wahr, wenn man einen unbemannten Flugkörper aus der Ferne steuert. Allerdings können Hobbypiloten dabei vieles falsch machen. Kaum ist es draußen warm und schön, beginnt das Surren. Ein hohes Flirren, aggressiv an- und abschwellend, wie von wütenden Insekten. Immer öfter aber sind es weder Wespen noch Hornissen auf Nahrungssuche, die den Frieden stören, es ist vielmehr einer der Nachbarn, der quasi einen Rundflug durch die Gegend unternimmt. Und so eine Drohne kann einem den Nachmittag ebenso vermiesen wie ein Schwarm zudringlicher Insekten.

Nur, was tun? Der Himmel gehört schließlich allen, oder? Mag vielleicht sein. Trotzdem darf nicht jeder einfach so seine Drohne steigen lassen. Seit Anfang 2021 gilt in der EU für viele Modelle eine Führerscheinpflicht: Ab einem maximalen Startgewicht von 250 Gramm dürfen Drohnen demnach nur mit einem sogenannten Kompetenznachweis gesteuert werden. Nur wenn die Drohne leichter ist oder sie ausschließlich drinnen oder auf speziellen Modellflugplätzen abhebt, gelten Ausnahmen. Außerdem muss der Pilot mindestens 16 Jahre alt sein, wenn sein Fluggerät nicht offiziell als Spielzeug zertifiziert ist, sagt Rechtsanwalt Hajo Rauschhofer aus Wiesbaden. Derzeit aber fehle es noch an konkreten Standards für das sogenannte C0-Label – „somit gibt es keine Drohnen, die dieses Zertifikat erfüllen“.

Wer sich nicht an die Regeln hält, riskiert ein Bußgeld – und ist im Ernstfall womöglich nicht versichert. Jeder Pilot brauche unbedingt eine Haftpflichtversicherung, egal wie groß oder klein die Drohne ist, erklärt Rauschhofer. Der Spezialist für IT-Recht ist selbst auch Drohnenpilot – mit allen Genehmigungen. Bei vielen Haftpflichtversicherern gehöre das Fliegenlassen von Drohnen aber nicht zum Standardprogramm, „oft ist das eine Zusatzleistung, die extra kostet“. Vor dem ersten Start sollten Piloten das unbedingt prüfen und sich den Schutz von der Versicherung bestätigen lassen, rät der Jurist.

Ohne Erlaubnis Nachbarn filmen? Geht gar nicht
Aber auch ohne Absturz kann eine kleine Drohne großen Ärger verursachen. Schon für Preise zwischen 100 und 200 Euro gibt es inzwischen oft Flugzeiten von 15 Minuten und mehr, dazu eine Fernsteuerung, die Hunderte Meter weit reicht, sowie eine extrem hochauflösende Kamera unter den Propellern. Das Recht am eigenen Bild aber gehört jedem Gefilmten selbst – und das überwiegt im Zweifelsfall das Recht aufs eigene Hobby, wie etwa das Amtsgericht Potsdam bereits 2015 entschieden hat (Az. 37 C 454/13).

In der Regel wird so eine Drohne schließlich nicht auf Sicht geflogen, allein schon der großen Entfernung wegen. Also sendet eine Kamera ihre Bilder direkt auf die Fernsteuerung. Geraten dabei aber Bereiche in den Blick, die ansonsten von der Straße oder den Nachbargrundstücken aus nicht einsehbar sind, genüge das schon, um das Recht auf Privatsphäre zu verletzen. Es reicht sogar, wenn die Bilder nur live gesendet und nicht aufgezeichnet werden. Wer gefilmt wird, habe Anspruch auf Unterlassung, Beseitigung, Schadenersatz und Schmerzensgeld, sagt Rechtsanwalt Rauschhofer. „Und wer unerlaubt Personen filmt und die Aufnahmen dann zum Beispiel im Netz veröffentlicht, der begeht womöglich zudem sogar eine Straftat.“

Das zieht juristischen Ärger nach sich. Manchmal wehren sich Nachbarn sogar auf ungewöhnlich Art und Weise. 2019 urteilte beispielsweise das Amtsgericht im sächsischen Riesa, dass sogar der Abschuss einer Drohne in Ordnung gehen kann (Az. 9 Cs 926 Js 3044/19): In dem Fall hatte ein Mann mit seinem Luftgewehr eine Drohne vom Himmel geholt, die über seinem Grundstück schwebte und seine Frau verfolgte. Gesteuert wurde das Gerät vom Nachbarn, der aber, abgeschirmt hinter einer hohen Hecke, in seinem eigenen Garten stand. Der Eigentümer der Drohne stellte Strafantrag, es folgte eine Anklage wegen Sachbeschädigung. Der Schütze habe sich aber im „Defensivnotstand“ befunden, als er schoss, urteilten die Riesaer Richter. Der Schuss aus dem Luftgewehr sei demnach zur „Abwendung der Gefahr erforderlich“ gewesen und der anschließende Absturz samt 1500-Euro-Totalschaden der Drohne habe „nicht außer Verhältnis zu der Gefahr“ gestanden. Der Schütze wurde freigesprochen.

„Das Urteil aus Riesa ist eine Einzelfallentscheidung, kein Freifahrtschein“, warnt allerdings Rauschhofer. „Einfach losballern, das geht nicht. Man muss immer das mildeste Mittel wählen.“ Konkret heißt das, wer sich belästigt fühlt, sollte zumindest versuchen, den Piloten zu finden und mit ihm zu reden. Außerdem sollte er oder sie vielleicht auch bei der Polizei anrufen.

Allem Ärger am sichersten aus dem Weg geht, wer erst gar nicht innerorts fliegt – weder über privaten Wohngrundstücken, wo sich die Anwohner gestört fühlen könnten, noch über öffentlichen Straßen und Plätzen, wo die Drohne ein Risiko für Passanten und Verkehr sein kann. „Sinnvoll und sicher können Privatleute eigentlich nur über freiem Feld fliegen – wenn es kein Naturschutzgebiet ist“, rät Hajo Rauschhofer. Wo genau geflogen werden darf, zeigen beispielsweise kostenlose Apps wie Droniq an. Quelle: ‚Stephan Radomsky in der Süddeutschen Zeitung‚.

Drohnen-Flugverbot: NATO sperrt Luftraum

Vom 12. bis zum 23. Juni findet in Mitteleuropa die größte Luftoperationsübung seit Bestehen der NATO statt. Darüber informierte die Bundeswehr Anfang Februar. Aufgrund des Militärmanövers werden weite Teile des deutschen Luftraums für die zivile Luftfahrt gesperrt. Betroffen sind der Nordwesten und -osten sowie der Südwesten Deutschlands.

Sperrung für den zivilen Luftverkehr
Das Zentrum Luftoperationen der deutschen Luftwaffe informiert in einem Schreiben über die Details der Luftraumsperrungen. „In den beschriebenen Übungsgebieten sind mit Ausnahme der an der Übung beteiligten Luftfahrzeuge alle Flüge einschließlich des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen untersagt.“ Das heißt: Auch Drohnenflüge sind in dieser Zeit verboten.

Kitzrettung per Drohne teilweise untersagt
Für viele Jäger und Landwirte ist das besonders ärgerlich. Auch im Juni werden noch viele Wiesen vor der Mahd mit Drohnen auf gesetzte Kitze abgesucht. Jedes Jahr werden so tausende Kitze vor dem Mähtod gerettet. Die gute Nachricht ist jedoch, dass die Luftraumsperrung nicht ganztägig in Kraft treten. Details der Sperrung können dem Informationsschreiben der Luftwaffe entnommen werden. Quelle: ‚Agrarheute.com‚. Bild: ‚Jägerschaft Duderstadt‚.

Drohnen: Luftwaffe will jeden Vorfall anzeigen

Am Mittwoch, 15. März 2023 konnte eine Kollision zwischen Drohne und Flugzeug nur knapp verhindert werden. Die Luftwaffe zieht Konsequenzen. Erst kürzlich kam eine Drohne Flugzeugen während des Landeanflugs auf den Fliegerhorst Nörvenich gefährlich nahe. Das Luftwaffengeschwader 31 Boelcke weist nun Drohnenbesitzer darauf hin, welche rechtlichen Konsequenzen Drohnenflüge in Flugbeschränkungszonen haben.

Drohnen in Beschränkungszonen: „Gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr“
Am vergangenen Mittwoch habe die Kollision eines Flugzeugs mit einer Drohne nur knapp verhindert werden können, teilte das Luftwaffengeschwader mit. Sie habe sich in unmittelbarer Nähe zum Flugweg befunden. Den Vorfall meldete der Tower umgehend der Polizeidienststelle Kerpen. „Es handelt sich nicht um ein Kavaliersdelikt, sondern um einen gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr“, betonte dazu ein Sprecher der Luftwaffe. Quelle: ‚Kölner Stadt-Anzeiger‚.

Wie Drohnen und Hubschrauber den Luftraum teilen

Gegen 2030 würden 126’000 kommerzielle und um die 721’000 private Drohnen über Deutschland unterwegs sein. Für viele von uns sind Drohnen in erster Linie Spielzeug. Aber sie können immer mehr. Zivile Drohnen übernehmen immer mehr echte Aufgaben, transportieren Blutkonserven oder Medikamente, untersuchen Bahndämme, Brücken oder Industrieanlagen auf Schäden oder sammeln Umweltdaten. Dieser Bereich wird in den nächsten Jahren trotz der prekären wirtschaftlichen Gesamtlage weiter wachsen. So rechnet der deutsche Verband der Unbemannten Luftfahrt in einer aktuellen Studie bis 2030 mit einem Wachstum des Drohnenmarkts um 525 Prozent. Dann würden 126 000 kommerzielle und um die 721’000 private Drohnen über Deutschland unterwegs sein.

DLR-Großversuch
Gerade über großen Städten müssten sich dann Drohnen, Flugtaxis, Hubschrauber und Flugzeuge kontrolliert im gleichen Luftraum bewegen. Die EU hat hierzu bereits eine Richtlinie erlassen, die genau das regelt. Sie tritt am 23. Januar 2023 in Kraft. Wie das Management des Luftverkehrs unter solchen Umständen funktionieren soll, haben Wissenschaftler des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) am Forschungsflughafen Cochstedt bei Magdeburg praktisch erprobt.

Unter dem Dach des Projekts „CORUS-XUAM“ testeten die Forscher mit einer „Volocopter“-Frachtdrohne und einem DLR-Hubschrauber verschiedene Einsatz-Szenarien, wie sich schon in naher Zukunft über unseren Städten abspielen könnten. „CORUM-XUAM“ steht für „Concept of Operations for European UTM systems – Extensions für urban air mobility“. Ziel war, zu lernen, wie sich Drohnen und Hubschrauber am besten aus dem Weg gehen und wie eine Luftverkehrskontrolle funktionieren für beide funktionieren kann. Neben dem DLR waren auch die Deutsche Flugsicherung DFS, deren Dienstleistungstochter Droniq und der Lufttaxi-Hersteller Volocopter beteiligt.

Ein besonderer Luftraum für Drohnen
Die Luftverkehrskontrolle oder Flugsicherung von heute steht auf zwei Säulen. Die eine Säule ist ein umfangreiches Regelwerk für den Luftverkehr, das Flugwege, Flughöhen, Start- und Landeverfahren, aber auch Ausweichregeln vorschreibt. Die zweite Säule ist der ständige Funkkontakt zwischen den Piloten und den Fluglotsen am Boden. Allerdings stößt dieses System an seine Grenzen. Viele Drohnen sind zu klein und fliegen zu tief, um von Überwachungsradars erfasst zu werden. Außerdem werden es immer mehr. Zudem werden viele Drohnen autonom unterwegs sein. Das erfordert ein stark automatisiertes Flugleitsystem, das die herkömmliche Flugsicherung ergänzt und in die extrem niedrigen Höhenbereiche ausdehnt.

Das DLR und europäische Partner arbeiten am so genannten „U-Space“. In dem sollen Drohnenflüge vom Start bis zur Landung am Zielpunkt automatisiert geführt werden. Ein U-Space ist ein abgegrenzter Bereich im unteren Luftraum von unter 120 Metern über einem städtischen Umfeld. In ihm werden sowohl Drohnenflüge als auch die von Lufttaxis, Hubschraubern oder Flugzeugen überwacht und koordiniert. Das soll, ähnlich wie heute schon, sicherstellen, dass ein Rettungshubschrauber jederzeit passieren kann.

Service-Provider
In den U-Spaces sollen primär kommerzielle und industriell genutzte Drohnen fliegen. Die Koordination eines U-Spaces übernimmt ein U-Space-Service-Provider. Über den können die Nutzer ihre Flüge anmelden und den den Flug selbst überwachen. Hier bekommen sie die Flugfreigabe und eine sichere Flugroute.

Der U-Space-Service-Provider bietet folgende Dienste:

  • Identifizierung der Drohne, die mit einem elektronischen Nummernschild ausgestattet wird und ihre Position sendet.
  • Genehmigung, Flugfreigabe und Routenplanung.
  • Informationen über den aktuellen Verkehr und etwaige Flugbeschränkungen im U-Space.

„Wir übernahmen bei den CORUS-XUAM-Flugversuchen in Cochstedt im Detail die Bereitstellung eines U-Space-Dienstes, der sowohl in der Planungsphase als auch während des aktiven Fluges Routenkonflikte eines Flugtaxis erkennen und auflösen kann“, sagte Karolin Schweiger vom DLR-Institut für Flugführung. „Dadurch wird sichergestellt, dass das Flugtaxi auch während es in der Luft ist, sicher mit spontan aufkommenden und unvorhersehbaren Verkehrsteilnehmern wie Rettungshubschraubern interagieren kann.“

Urbane Szenarien im Flugversuch
Die DLR-Wissenschaftler stellten in Cochstedt zwei Szenarios nach. Das eine simulierte eine Verbindung zwischen der Innenstadt von Frankfurt und dem Rhein-Main-Großflughafen. Das zweite Szenario bildete eine Drohnenflug-Verbindung zwischen dem London City Airport und London-Heathrow nach. Für beide Szenarien hatten die Experten Positionen festgelegt, die verschiedene Vertiports darstellen sollten. Anmeldung, Freigabe, aber auch Planung der einzelnen Flugrouten erfolgten über den digitalen Verbunds des U-Space-Dienstes. Teil der Flugversuche waren auch Ausweichszenarien, etwa für den Fall, dass ein Rettungshubschrauber den U-Space durchfliegen oder dort landen muss.
Kurskorrekturen

Den Part des Rettungshubschraubers übernahm dabei ein echter Hubschrauber des ADAC. In den einzelnen Szenarien testeten die Wissenschaftler dann unterschiedliche Reaktionsmöglichkeiten. Im „Frankfurt“-Szenario musste die Volocopter-Drohne dem Hubschrauber durch automatische Kurskorrektoren ausweichen. Über dem virtuellen London verfolgten die Forschungsteams einen anderen Ansatz. Dieses Mal ließen sie die Drohne langsamer fliegen, um Abstand zum normalen Luftverkehr zu halten oder wiederum einem Hubschrauber auszuweichen. Eine geringere Fluggeschwindigkeit hilft auch, wenn es darum geht, Verzögerungen am Ziel aufzufangen.
Europäische U-Spaces

Die Versuche am Forschungsflughafen Cochstedt sind Teil einer ganzen Reihe von ähnlichen Versuchen in ganz Europa. In Deutschland gab es bereits andere Großversuche mit einem U-Space. Ein Beispiel ist ein Großversuch über dem Hamburger Hafen. Zwischen Mai 2021 und November 2021 führten die DFS und Droniq zusammen mit Partnern aus Hamburg ein U-Space-Reallabor durch. Beteiligt waren etwa die Hamburg Port Authority, Hamburg Aviation und die städtische Wirtschaftsbehörde. Ähnlich wie in Cochstedt sollten die für einen U-Space wichtigen Dienste unter realen Bedingungen erprobt werden. Über einem 30 Quadratkilometer großen Abschnitt des Hamburger Hafen verkehrten also erstmals Drohnen entsprechend den Anforderungen der Europäischen Agentur für Flugsicherheit EASA. Die Ergebnisse fließen dann in die Ausgestaltung realer U-Spaces über unseren Städten ein. Quelle: ‚innovationorigins.com‚.

Neue, ringförmige Propeller

Luftfahrt ist laut. Das ist seit 120 Jahren und dem ersten Mo­tor­flug der Brüder Wright eine Tatsache. Denn Propeller und später Düsen sind eine laute und teils sogar ohrenbetäubende Angelegenheit. Doch zumindest für Propeller bahnt sich eine kleine Revolution an. Drohnen sind in den vergangenen Jahren immer populärer geworden und liefern uns spektakuläre Aufnahmen von Städten und auch der Natur. Doch gerade im zweiten Fall hat das einen Haken. Denn wer eine Drohne in der Stille der Natur aufsteigen lässt, der merkt das sofort. Grund dafür ist natürlich der hochfrequente Lärm der Propeller, der in der Lage ist, jede Idylle nachhaltig zu stören.

Lautloses Fliegen rückt näher
Doch nun hat ein Team des Lincoln Laboratory des Massachusetts Institute of Technology (MIT) einen Propeller entwickelt, der nahezu lautlos arbeitet (via New Atlas). In einem Video erläutert Thomas Sebastian, Forscher bei der Structural and Thermal-Fluids Engineering Group des MIT, dass er eigentlich an einem anderen Projekt beschäftigt war, nämlich einem Ionen-betriebenen Flugzeug. Dieses hat praktisch keine beweglichen Teile und ist damit nahezu lautlos. Hierfür benötigte Sebastian einen Weg, um diese neue Technologie mit einem Propeller vergleichen zu können. Doch das Problem war eben, dass diese sehr laut sind. Also haben Sebastian und sein Team nach Wegen gesucht, ob und wie man den Propeller diesbezüglich verbessern könnte. Hierzu warf man einen Blick in die ferne Vergangenheit der Luftfahrt, als man mit ringförmigen Flügeln experimentierte.

3D-gedruckte Ringe als Lösung
Tatsächlich war das ein vielversprechender Ansatz und man baute toroidale bzw. ringförmige Propeller. Damit gelang es, die Verwirbelungen signifikant zu minimieren. „Wir hatten die Idee, eine ringförmige Flügelform zu verwenden, um hoffentlich einen leiseren Propeller zu erhalten“, so Sebastian. „Ein Praktikant von mir, der einfach phänomenal war, hat diese Idee weiterverfolgt. Er nahm das Konzept und erstellte eine Reihe von Iterationen mit 3D-Druckern.“ Entscheidend dabei war es, die vom Propeller erzeugten Wirbel über die gesamte Form des Propellers zu verteilen und nicht nur an der Spitze. Sebastian: „Das führt dazu, dass er sich in der Atmosphäre schneller auflöst. Der Wirbel breitet sich nicht mehr so weit aus, sodass man ihn seltener hört.“ Das Erstaunliche daran: Die neuartige Propellerform hatte auch keinen Nachteil beim erzeugten Schub. Im Gegenteil: Das bisher beste Design mit der Nummer B160 war nicht nur wesentlich leiser als ein herkömmlicher Propeller, sondern auch leistungsstärker – und das, obwohl die Entwicklung und Optimierung der toroidalen Propeller noch nicht abgeschlossen ist.

Ganz ohne Nachteile kommen die neuen Propeller aber auch nicht aus, denn deren komplexere Form ist schwerer herzustellen. Hier kann und wird aber 3D-Druck helfen, so die Forscher. Das gilt übrigens nicht nur in der Luft, sondern auch im Wasser (wo damit bereits länger gearbeitet wird), auch dort kann die Geräuschentwicklung signifikant reduziert werden. Quelle: ‚Winfuture.de‚.