Schlagwort-Archive: Lizenz

Jetzt auch in UK lebenslange SPL-Lizenz

Ab 30. September 2025 müssen Segelflieger im Vereinigten Königreich eine neue Lizenz besitzen, die sogenannte Part-SFCL SPL Lizenz. Glücklicherweise hat der britische Segelflugverband (BGA) bereits reagiert und ein von der CAA genehmigtes Verfahren zur Beantragung und Überprüfung der SPL für bereits qualifizierte Segelflugzeugpiloten eingeführt.

„Das Verfahren führt zu einem reibungslosen Antragsverfahren“, so die British Gliding Association. „Bis Januar 2025 wurden durch dieses Verfahren über 2700 SPLs ausgestellt.“ Piloten, die eine LAPL(S) oder eine vom Vereinigten Königreich ausgestellte EASA SPL besitzen, erhalten ihre Lizenzen als UK Part SFCL SPL neu ausgestellt, wenn sie das nächste Mal einen Antrag auf Erteilung einer Lizenz für ihre Segelflugzeuglizenz stellen oder wenn sie bei der BGA beantragen, die Part-SFCL SPL um zusätzliche Rechte zu erweitern.

So funktioniert die neue Lizenz in der Praxis

„Die SPL ist eine Lizenz auf Lebenszeit. Das heißt, wenn Sie sie einmal haben, haben Sie die Privilegien ein Leben lang, so lange Sie in der Praxis bleiben. Das war’s. Es ist ein Mindestmaß an „Verbleib in der Praxis“ erforderlich, das als „rollierende Aktualität“ bezeichnet wird.“

„Das bedeutet zum Beispiel, dass Sie, bevor Sie mit Ihrer SPL fliegen, in den letzten zwei Jahren 5 Stunden absolviert haben müssen, darunter 15 Starts und zwei Flüge mit einem Fluglehrer.“ „Wenn Sie die Anforderungen an die fortlaufende Flugerfahrung nicht erfüllt haben, können Sie entweder mit einem Fluglehrer fliegen, oder ein Fluglehrer kann Sie beim Alleinflug beaufsichtigen, um die Mindestanforderungen an die fortlaufende Flugerfahrung zu erfüllen. Man muss keinen Prüfer finden und sich nicht an die CAA wenden. Der Hauptunterschied ist, dass es sich um eine Anforderung und nicht um eine Empfehlung handelt.“

„Das Hinzufügen von Privilegien zu einer SPL, wie z.B. Kunstflug oder Wolkenflug, wird gelehrt und dann vom Fluglehrer ins Flugbuch eingetragen.“ Quelle: ‚flyer.co.uk‚.

-> CAA-Webseite über Segelflugzeuglizenzen

Deutschlands jüngster Pilot

Max will hoch hinaus: Der 14-Jährige ist an seinem Geburtstag erstmals alleine mit einem Segelflieger abgehoben. Über seinen Soloflug spricht er hier.

Max ist derzeit wohl der jüngste Pilot Deutschlands. Denn der Schüler aus Marzling bei Freising erreichte vergangenen November mit seinem 14. Geburtstag endlich das gesetzliche Mindestalter für Soloflüge – und bestieg noch am selben Tag das erste Mal allein ein Segelflugzeug. „Natürlich war ich ein bisschen aufgeregt“, sagt Max gelassen. Da er aber schon sehr oft in einem Flugzeug mitgeflogen sei, habe die Vorfreude die Aufregung übertroffen. Auf dem Flugplatz des Ikarus Luftsportclubs in Oberschleißheim wurde der Pilot zunächst mit einer Seilwinde nach oben gezogen. Auf einer Höhe von bis zu 450 Metern glitt er dann ganz ohne motorischen Antrieb durch die Lüfte. Zur Sicherheit war er über ein Funkgerät mit dem Fluglehrer am Boden verbunden – doch dessen Hilfe war gar nicht nötig, denn Max meisterte die Herausforderung allein. Insgesamt absolvierte er drei Soloflüge an seinem Geburtstag. „Ich bin schon sehr stolz darauf“, sagt er. „Ich habe ewig darauf gewartet, jetzt hat es endlich funktioniert.“

Eigentlich ist im November auf dem Flugplatz in Oberschleißheim die Flugsaison schon beendet. Doch für Max‘ Geburtstag organisierten die Vereinsmitglieder eigens noch einen Flug. Fürs Erste musste sich Max zwar auf ein paar Runden um das Vereins-Gelände beschränken, da der Flug im Rahmen einer Schulung stattfand. Doch sobald der Nachwuchspilot 16 ist, möchte er den Flugschein absolvieren – wenn möglich, auch gleich wieder an seinem Geburtstag. Auf seinen nächsten Alleinflug wird er noch warten müssen, bis die Flugsaison nach dem Winter wieder losgeht. Da auch seine Alters-Genossen erst dann wieder mit den Schulungen beginnen, wird er sich so lange noch mit seinem Titel als jüngster Pilot rühmen können.

Warum sich Max so fürs Fliegen begeistert? „Im Cockpit trifft man eigene Entscheidungen und die muss man dann auch durchziehen und dazu stehen“, erzählt Max. Das Fliegen liegt dem Teenager im Blut: Seine Mutter arbeitet bei der deutschen Flugsicherung, die den Verkehr im deutschen Luftraum kontrolliert. Sein Vater ist ebenfalls Mitglied im Ikarus Luftsportclub. Schon mit drei Jahren saß Max mit seinem Papa das erste Mal in einem Flugzeug. „Ich bin am Flugplatz aufgewachsen“, sagt der Teenager. Sobald er mit 13 das Mindestalter erreicht hatte, fing er mit der Schulung an. Die Ausbildung dauere eigentlich ein bis zwei Saisons – „ich hab sie in einer geschafft“. Da der Nachwuchs-Pilot schon von Kindesbeinen an viel Wissen im Verein aufgesaugt hatte, konnte er sich sogar den Theorieunterricht sparen.

Max fasziniert nicht nur das Fliegen an sich, sondern auch der Aufbau der Flugzeuge. In den Werkstätten des Luftsportclubs hilft er bei der Wartung und hat dadurch bereits viel über Technik gelernt. Wenn Max nicht gerade im Flugzeug sitzt oder an einem schraubt, ist er gerne auf Online-Plattformen unterwegs, auf denen man zum Spaß die Aufgaben von Fluglotsen simulieren kann. Neben dem Flugsport muss der Gymnasiast natürlich auch Hausaufgaben erledigen. Ob er später mal Berufspilot oder Fluglotse werden will, weiß er noch nicht – auf jeden Fall soll sein Job etwas mit Flugzeugen zu tun haben. „Jetzt mach‘ ich erst mal die Schule – und dann konzentriere ich mich voll aufs Fliegen.“ Quelle: ‚Merkur.de‚.

EU definiert „SEP-Flugzeuge“ neu

Elektroflugzeuge gelten in der Schweiz ab 1. Februar 2025 lizenzrechtlich als einmotorige Kolbenflugzeuge (single engine piston aircraft). Die EU hat die Lizenzvorschriften angepasst. In den europäischen Vorschriften über Pilotenlizenzen fehlten bisher Bestimmungen für das Fliegen mit Elektroflugzeugen. Ende 2020 hatte das BAZL diese Lücke in verdankenswerter Weise mit einer besonderen Verfügung geschlossen und so Schulung und Betrieb mit Elektroflugzeugen in der Schweiz ermöglicht.

Nun hat die EU ihre Lizenzvorschriften mit der Durchführungsverordnung EU 2024/2076 ergänzt und den Begriff «SEP-Flugzeug» neu definiert. Als solche gelten neu nicht nur Flugzeuge mit einem Kolbenmotor, sondern auch Flugzeuge mit einem Elektromotorsystem oder einem Hybridmotorsystem, das aus Kolben- und Elektromotoren besteht.

Wer die Berechtigung für Elektroflugzeuge neu erwerben will, muss dafür wie bisher eine Unterschiedsschulung mit einem Fluglehrer absolvieren. Erneuert der Pilot seine Klassenberechtigung SEP, so gilt diese auch für Elektroflugzeuge, sofern er innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens einen Flug mit einem Elektroflugzeug unternommen hat; in diesem Fall ist also kein zusätzlicher Übungsflug auf einem Elektroflugzeug erforderlich. Die neuen Regeln gelten in der Schweiz ab dem 1. Februar 2025. Quelle: ‚AeCS‚ und ‚EUR-lex‚.

Ausweis-Verlängerung nur noch im Simulator

  • Ab dem 1. Oktober 2024 (Flugzeuge) und ab dem 1. Juni 2025 (Hubschrauber) ist die Verwendung von FSTDs obligatorisch.
  • Das betrifft Piloten, Instruktoren, Betriebe und Prüfungsexperten von komplexen oder hochleistungsfähigen komplexen Flugzeugen mit Einpersonenbesatzung und den meisten Hubschrauberkategorien.
  • Das BAZL wird keine praktischen Prüfungen oder Befähigungsüberprüfungen mehr anerkennen, die dieser Anforderung nicht entsprechen.

Umfang:
Diese Richtlinie betrifft Piloten, ATOs, Instruktoren, Betriebe (AOC/SPO/NCC/NCO) und Prüfungsexperten von komplexen oder hochleistungsfähigen komplexen Flugzeugen mit Einpersonenbesatzung und den meisten Hubschrauberkategorien.

Die neue Richtlinie gilt nicht für:

  • Flugzeuge mit Einpersonenbesatzung, die nicht komplex und nicht hochleistungsfähig sind;
  • TMG;
  • nicht-komplexe Hubschrauber, bei denen die maximal zugelassene Sitzkonfiguration fünf Sitze nicht überschreitet, oder wenn für ein bestimmtes Muster kein FSTD existiert.

Im Detail
Auf der Grundlage von Sicherheits-, Effizienz- und Umwelterwägungen sind praktische Prüfungen, Befähigungsüberprüfungen und Schulungen/Prüfungen gemäss Part-ORO für Flugzeuge und Hubschrauber mit einem Piloten in einem FSTD durchzuführen, wenn dieser verfügbar und zugänglich ist.

  • Für praktische Prüfungen und Befähigungsüberprüfungen (LPC nach Part FCL) und/oder Betreiberprüfungen (OPC nach Part ORO) auf komplexen und/oder hochleistungsfähigen Flugzeugen und Hubschraubern mit einem Piloten ist die Verwendung eines FSTD für alle zulässigen Übungen gemäß der FSTD-Bescheinigung vorgeschrieben. Wird kein verfügbares und zugängliches FSTD verwendet, ist vor dem geplanten Event eine Ausnahme unter Verwendung des Formulars „60.527 Request for check on aircraft“ zu beantragen und zu begründen;
  • Organisationen/Betriebe (AOC/SPO/NCC/NCO) werden gebeten, die erforderliche Überarbeitung ihrer Betriebshandbücher rechtzeitig einzureichen, um den veröffentlichten Zeitplan einzuhalten. Das BAZL wird im GM/INFO Examination Guide Kapitel 1.22 eine neue Anleitung herausgeben. Quelle: ‚BAZL, Bundesamt für Zivilluftfahrt‚.

Vorteile von Flugsimulatoren (FSTD’s)
Flugsimulations-Trainingsgeräte (Flight Simulation Training Devices FSTDs) bringen erhebliche Sicherheits- und Qualitätsvorteile, wenn sie für Ausbildungs- und Prüfungsaktivitäten eingesetzt werden. Das BAZL fördert und erleichtert den Einsatz der verfügbaren FSTDs und unterstützt Piloten, Fluglehrer, Prüfungsexperten und Betriebe im Umstellungsprozess.

DAeC: 15% weniger Segel-/Motorflieger

Über die vergangenen zehn Jahre hat die Zahl der DAeC-Mitglieder mit einer Segel- oder Motorsegler-Lizenz von 28’528 auf 24’236 – oder um 15% abgenommen.

Positiver entwickelte sich im gleicher Zeitraum die Mitglieder-Zahl mit einer Motorflug-Lizenz, nämlich von 10’566 auf 12’111, was einer Zunahme um 14% entspricht.

Die DAeC-Mitglieder, welche eine Ultraleicht-Lizenz besitzen, haben in den vergangenen zehn Jahren von 2’688 auf 3’218 oder um 19% zugenommen.

Vier Schritte zum Pilotenglück

  1. Mach einen Schnupperflug
    Finde eine Segelfluggruppe in deiner Nähe und vereinbare einen Termin für deine Lufttaufe. Gemeinsam mit einem gut ausgebildeten Fluglehrer, nimmst du zum ersten Mal das Steuer in die Hand und fliegst deine ersten Kurven. Du geniesst die unvergessliche Landschaft und das Gefühl frei wie ein Vogel zu sein…
  2. Übungsflüge im Doppelsitzer
    Du willst mehr? Dann beginnt nun die Schulungszeit für dich. Kompetent begleitet von deinen Fluglehrern, lernst du die Grundlagen des sicheren Segelfliegens: Neben Starten und Landen, erlernst du die Grundlagen des Fliegens im Aufwind. Bei ersten Streckenflügen geniesst du die Landschaft aus der Luft. Beim Sicherheitstraining wirst du lernen, dein Flugzeug auch in schwierigen Lagen zu beherrschen. Am Boden wirst du erfahren, wie wichtig die Zusammenarbeit auf dem Flugplatz ist. Du wirst Teil der grossen Segelfliegerfamilie und knüpfst Freundschaften fürs Leben.
  3. First Solo!
    Der Tag, den kein Pilot und keine Pilotin je vergessen wird: Zum ersten Mal bist du ganz alleine für dein Flugzeug verantwortlich und geniesst die Freiheit der Lüfte ohne deinen Fluglehrer. Nach ein paar kurzen Kreisen landest du sicher und glücklich wieder auf deinem Heimatflugplatz und feierst die neue Erfahrung mit deinen Freunden.
  4. Prüfungen
    Zum Abschluss deiner Ausbildung musst du zwei Prüfungen ablegen: eine theoretische und eine praktische Prüfung. Bei der theoretischen Prüfung werden neun Fächer geprüft, welche du vorher im Theoriekurs sorgfältig vorbereitet hast. Die Unterlagen, um dich für die Prüfungen vorzubereiten, findest du hier. In der praktischen Prüfung bestätigst in einem Flug mit einem Experten, dass du dein Flugzeug gut beherrschen kannst. Hast du beide Prüfungen erfolgreich bestanden, hast du es geschafft: Du bist Pilot! Quelle: ‚SFVS‚.

Freiberufliche Fluglehrer – von der Rentenversicherung nicht mehr toleriert?

Vor einigen Tagen erreichte die AOPA die Nachricht einer Flugschule, dass sie derzeit gegenüber der Deutschen Rentenversicherung darlegen muss, warum ihre Fluglehrer keine Festanstellung haben, sondern nur freiberuflich tätig sind. Ein dazu übersandter Bogen mit 27 Fragen ist sehr insistierend und forsch formuliert. In der AOPA haben wir aktuell 103 angeschlossene Flugschulen und 80 Luftsportvereine. Es ist davon auszugehen, dass die meisten davon mit freiberuflichen Fluglehrern arbeiten und sich deshalb auch früher oder später mit der Problematik auseinandersetzen werden müssen.

Zum Hintergrund:
Das Thema ereilte schon vor einer Weile die Freelance-Piloten. Dass sich dies nun auch auf Fluglehrer erweitern könnte, war leider zu befürchten. Das Hessische Landessozialgericht Darmstadt hatte eine Entscheidung (Az.: L 8 BA 65/21) zur Scheinselbstständigkeit von Freelance-Piloten getroffen. Diese weicht von der „alten” Bundessozialgerichtsentscheidung, die die Freelance-Tätigkeit für möglich gehalten hat, ab. Ein Pilot ohne ein eigenes Flugzeug ist dem Urteil zufolge abhängig beschäftigt. Mit der Beförderung von Beschäftigten diene er unmittelbar dem Erreichen der Geschäftszwecke des Unternehmens, für das er arbeite. Ein eigenes unternehmerisches Risiko trage er nicht.

Der Pilot war für die Firma an sechs bis sieben Tagen im Monat tätig und wurde mit Tagespauschalen vergütet. Die Deutsche Rentenversicherung stellte eine abhängige Beschäftigung und damit eine Versicherungspflicht fest. Nach Ansicht des Gerichts unterlag der Pilot dem Weisungsrecht des Unternehmens. Er war unter anderem auch zuständig für ergänzende Dienstleistungen bei der Betreuung der Fluggäste. Der “Freelancer” habe kein unternehmerisches Risiko getragen, was als typisches Zeichen für eine Selbstständigkeit gelte. Eine eigene Versicherung habe er nicht. Das Unternehmen habe ihm das Flugzeug kostenlos zur Verfügung gestellt. Daher sei dieser Fall nicht anders zu bewerten als die eines Kraftfahrers ohne eigenes Fahrzeug. In beiden Fällen hätten die Beschäftigten kein Mittel zur Verfügung, um anderweitig am Markt unternehmerisch tätig zu sein.

Fraglich ist, ob die Entscheidung des Hessischen Sozialgerichts beim Bundessozial-Gericht Bestand hat. Über den Verlauf dort haben wir aktuell keine Kenntnis, wir gehen der Sache aber mit unseren Juristen und Steuerberatern nach. Notfalls wird man mit den Betroffenen ggf. andere Modelle finden müssen, etwa über Minijobs/Abruf- oder Teilzeitverträge. Wenn Sie Interesse an weiteren Informationen zum Thema haben, setzen Sie sich bitte mit uns per Email an info@aopa.de in Verbindung. Quelle: ‚AOPA Deutschland‚. Foto: ‚Flugschule Grenchen‚.

Kompaktkurse in Spitzerberg

In der Zeit von Mo. dem 3. April bis Sa. dem 22. April (Osterkurs) wird ganztägig (Zeiten sind wetterabhängig ) – auch an den WE – Flugschulbetrieb, abends oder bei Schlechtwetter Theorieunterricht angeboten werden. Ein, vom Wetter unabhängiger, Segelflugsimulator kann genutzt werden. Der Kurs ist als Anfängerkurs mit dem Schwerpunkt Windenstart konzipiert. Je nach Schulungsfortschritt ist die Erweiterung auf F-Schlepp bzw. Eigenstart vorgesehen. Es ist auch möglich, innerhalb dieser Zeit nur tageweise an der Ausbildung teilzunehmen.

Ab dem 10.Juli bis zum 29.Juli (Sommerkurs) wird es einen zweiten Kompaktkurs geben. Dieser ist ebenfalls als Anfängerkurs, aber auch für die Fortgeschrittenen – Ausbildung des „Osterkurses“ ausgelegt. Eine besondere Serviceleistung bieten unsere ehrenamtlichen Ausbilder an – bei entsprechendem Bedarf kann auch individuell eine weiterführende Flugausbildung an den WE vereinbart werden!

Ein gewisser „Wohlfühlfaktor“ ist zum Erreichen der fliegerischen Ziele sehr hilfreich. Ein hervorragendes Restaurant und eine Hotelanlage mit vielfältigem Angebot, lassen in dieser Hinsicht keine Wünsche offen ! Sonderkonditionen für unsere FSZ-Mitglieder!

Wir bitten um rasche Anmeldungen, derzeit sind noch einige Plätze frei! INFO und Anmeldung bei: Rudolf Wenighofer, +43 664 3905039, r.wenighofer@web-outlook.at

BWLV-Workshop „Generation Z geht in Führung“

Die statistischen Zahlen zur altersmäßigen Zusammensetzung der Gesellschaft sind alarmierend: So scheiden in den nächsten Jahren doppelt so viele ältere Menschen aus dem Berufsleben aus, wie junge Menschen in die Arbeitswelt nachrücken. Was den Personalverantwortlichen in Industrie, dem Handwerk und der allgemeinen Wirtschaft die Sorgenfalten auf die Stirn treibt, das bringt auch Vereine in große Schwierigkeiten – junge Menschen fehlen.

Einzelne Flugsportvereine überaltern in ihrer Altersstruktur, ehrenamtliches Engagement muss zunehmend auf weniger Schultern verteilt werden und die Themen und Konzepte, die dort behandelt und bearbeitet werden, verlieren langsam den Anschluss an die Bedürfnisse einer digitalen, schnellen und komplexeren Welt. Die Funktionsträger in den Vereinen klagen unter einer latenten Überlastung und finden selten die gewünschte Unterstützung durch die Basis. 

Für einige dieser Vereine könnten junge Menschen die (letzte) Lösung sein. Sie erreicht man aber nicht mehr über Briefe oder einen Bericht im kommunalen Mitteilungsblatt – und oft auch nicht über eine E-Mail. Sollte dennoch ein Mitglied der Generation Z (Gen Z) den Weg auf den Flugplatz finden, dann dessen seine Vorstellung oft nicht kompatibel mit dem Geist und den Strukturen, die es dort vorfindet. 

Mit dem neuen, eintägigen Fortbildungsangebot „Generation Z geht in Führung“ will der BWLV seinen Vereinen Unterstützung beim Generationswechsel anbieten. Tandems aus Babyboomern und der Gen Z treten in ein aktives Programm ein und versuchen gemeinsam, einen Zukunftsweg in das digitale Vereinszeitalter zu finden.

Im Rahmen des Workshops arbeiten dabei jeweils ein junger Angehöriger der Gen Z (16 bis 25 Jahre) und ein Babyboomer (55 bis 65 Jahre) desselben Vereins zusammen. Sie lernen einander besser zu verstehen, sich gegenseitig ernst zu nehmen und sich auf Augenhöhe zu begegnen. Nur so können sie dann in der Zukunft die Geschicke des Vereins zusammen und gemeinsam leiten. Folgetreffen sind geplant.

Termin: Samstag, 25. März 2023, 9 bis 17 Uhr
Ort: Jugend- und Weiterbildungsstätte Klippeneck, Denkingen
Leitung: Dr. Steffen Wagner
Mindestanzahl an Teilnehmern: vier mal zwei = vier Tandems = acht Personen (bei weniger Teilnehmern entfällt die Veranstaltung). Maximale Teilnehmerzahl: zehn mal zwei = zehn Tandems = 20 Personen

Die Anmeldung erfolgt über Vereinsflieger.de (VF): Das Seminarkürzel lautet: TRAI-0006. Selektieren Sie nach dem Seminarkürzel. Nutzen Sie Ihre persönlichen Zugangsdaten für den VF. Unter „Mein Profil“ finden Sie den Punkt „Seminarangebote“ (ganz links, ganz unten). Ein Klick auf die „Seminarangebote“ öffnet alle verfügbaren Angebote. Klicken Sie nun auf den blau unterlegten Bereich „Bezeichnung“. Es öffnet sich ein kleines Dialogfenster. Rechts neben dem Filtersymbol können Sie ganz oder teilweise ein bekanntes Seminarkürzel, oder einen Begriff/Bezeichnung eingeben. Mit „OK“ startet ein Suchvorgang. Ist die gesuchte Veranstaltung dabei, klicken Sie auf das ganz links befindliche Augensymbol. Nun befinden Sie sich in der Anmeldemaske. Wichtig: Scrollen Sie ganz nach unten, und nachdem Sie alle erforderlichen Angaben gemacht haben, klicken Sie auf das blaue Feld „Anmeldung absenden“. Ihre Anmeldung wird dann an den BWLV übertragen. Quelle: ‚BWLV‚.

Der BWLV freut sich auf viele Teilnehmer! 

Flugmedizinische Diense in AT, BRD, CH

Um die Lizenzen aufrechterhalten zu können, müssen sich Piloten und Flugverkehrsleiter periodisch einer fliegerärztlichen Untersuchung unterziehen. Hier finden Sie die Übersicht über alle Flugmedizinischen Dienste in der DACH-Region.

Hinauf in die grenzenlose Freiheit

Premiere auf dem Flugplatz Altfeld: An einem Tag durfte sich der Club gleich über zwei bestandene Flugprüfungen mit parallelen Lizenzen freuen. Kurt Moos (66) wird künftig mit behördlicher Erlaubnis dem Segelflug frönen. Sein Fluglehrer Horst Ostrowski kann jetzt auch in Motormaschinen bis zu einem zulässigen Abfluggewicht von zwei Tonnen den Steuerknüppel bedienen.

Damit hat der 55-Jährige seine Lizenzen auf sechs verschiedene Berechtigungen erweitert – ein Umstand, der unter dem fränkischen Fliegerhimmel relativ selten zu finden ist. Kurt Moos‘ beruflicher Alltag spielte sich nur wenige Minuten vom Flugplatz entfernt ab, ganz in der Nähe des Distributionszentrums von Procter & Gamble. Hier arbeitete Moos bis zu seinem Ruhestand als Abteilungsleiter. Wegen der Nähe zum Flugbetrieb spielten sich Starts und Landungen fast vor seinen Augen ab. Nach einem Kaffee-Stündchen auf der Terrasse des Fliegerstübchens dauerte es nur etwa eine Woche, bis Moos‘ Entscheidung gefallen war: Er wollte Segelflieger werden.

Der »Jung-Senior« meldete sich in der Altfelder Flugschule an und durchlief alle Ausbildungsstufen – einschließlich eines 133 Kilometer langen Alleinfluges von Altfeld nach Schweinfurt und zurück. Als jetzt der Prüfer Frank Kurtz vom Luftamt Nordbayern nach Altfeld kam, hatte sich Moos so viel praktisches Können angeeignet, dass er im Luftraum über dem Vorspessart im doppelsitzigen Segler vom Typ ASK 21 alle praktischen Vorgaben mit Bravour meisterte. Horst Ostrowski kennt die von Reinhard Mey besungene grenzenlose Freiheit bereits seit 1997, als er beim Aeroclub Tauberbischofsheim das Einmaleins des Segelfliegens erlernte. Seit Ostrowski die Fluglehrer-Berechtigung erworben hat, hat er 30 Personen das Segelfliegen beigebracht. Quelle: ‚Main-Echo‚.

Leichtaviatik-Statistik: Positives aus Frankreich

Das französische Ministerium für Zivilluftfahrt hat die Zahlen der nationalen Luftfahrtverbände veröffentlicht. Im Segelflug ging die Zahl der Verbände von 1995 bis 2018 leicht zurück, von 165 auf 159, während die Zahl der Lizenznehmer im Jahr 2018 11’710 betrug. Der Wert ist nahe bei 12’415 Mitgliedern im Jahr 1995, obwohl es von 2000 bis 2013 einen Tiefstand von 9.000 bis 10.000 Lizenznehmern gab. Die Zahl neu erworbener Lizenzen pro Jahr liegt nach wie vor zwischen 400 und 500 und damit weit entfernt von 700 bis 900 in den Jahren 1990-1995. Die Flugzeug-Flotte umfasst 1’800 Segelflugzeuge und Motorsegler, 197 Schlepp-Flugzeuge (wahrscheinlich in den letzten Jahren dank der Ultraleichtflugzeuge gestiegen) und 75 Winden (seit dem Jahr 2’000 kontinuierlich gewachsen). Die jährlichen Flugstunden liegen weiterhin über 200’000 Stunden, verglichen mit mehr als 300’000 in den Jahren 1990-1995. Quelle: ‚planeur.net‚.

Österreichische Lizenzen bis April 2021 gültig

Weihnachtsgrüße aus Brüssel und Köln: In Berücksichtigung der weiteren Erleichterungen durch SFCL wird die verbindliche Umstellung auf Part-FCL für Segelfliegerinnen & Segelflieger noch einmal um ein Jahr verlängert. HM Pilotinnen und Piloten brauchen also noch nicht konvertieren und der Aeroclub hat noch ein Jahr Zeit, eine nationale Lösung für die Erhaltung dieser nationalen Lizenzform zu kämpfen. Ab 8. April 2020 werden Berechtigungen für Segelfliegerinnen & Segelflieger nur mehr in einer ATO/DTO erworben. Unsere Behörde, der Österreichische Aeroclub/FAA, wird alle notwendigen Formulare nach Veröffentlichung der SFCL auf ihrer Homepage zur Verfügung stellen. Dies geschieht voraussichtlich im Jänner. Wer konvertieren möchte, sollte vorher noch zwei Checkflüge mit Fluglehrer im Flugbuch protokollieren lassen, denn Part-FCL sieht innerhalb von 24 Monaten zwei Checkflüge vor. Quelle: ‚Aeroclub.at‚.