Schlagwort-Archiv: Flugplan

Vermeintlich vollgetankt

Am 25. Juli 2024 verunfallte eine Cessna 210K bei einer Notlandung nahe Beblenheim im Elsass. Der Pilot und ein Passagier wurden schwer verletzt, das Flugzeug zerstört. Die französische Untersuchungsbehörde BEA (Bureau d’Enquêtes et d’Analyses) ermittelte als Ursache Treibstoffmangel, zurückzuführen auf eine unvollständige Betankung und eine unzureichende Flugplanung.

Flugverlauf und Unfallhergang

Das in den USA registrierte Flugzeug startete um 13:28 Uhr in Aalborg, Dänemark, zum Rückflug nach Colmar-Houssen (Frankreich). Der Flug war die letzte Etappe einer mehrtägigen Skandinavien-Reise. An Bord befanden sich der 60-jährige Pilot mit 785 Flugstunden Erfahrung und ein 64-jähriger Passagier, der ebenfalls eine Pilotenlizenz besass.

Der Flug verlief zunächst ohne besondere Vorkommnisse auf einer Reiseflughöhe von rund 4.100 Fuss. Um 17:40 Uhr meldete sich der Pilot beim Turm in Colmar und gab an, „etwas knapp mit Öl“ zu sein. Nur drei Minuten später, in einer Höhe von etwa 3.000 Fuss, meldete er einen Leistungsverlust des Motors mit den Worten „der Motor stirbt ab“.

Der Pilot leitete eine Notlandung auf einem Feld ein. Im kurzen Endanflug kollidierte das Flugzeug mit einer leicht erhöhten Landstrasse (D3), die vor dem gewählten Feld lag. Nach dem Kontakt mit der Strasse überschlug sich die Maschine und kam in einem angrenzenden Maisfeld auf dem Rücken zum Liegen. Beide Insassen erlitten schwere Verletzungen.

Ergebnisse der Untersuchung

Die technische Untersuchung des Wracks bestätigte, dass der Motor aufgrund von Treibstoffmangel ausfiel. In den beiden Tanks wurden nur noch geringe Restmengen von 300 ml bzw. 600 ml gefunden. Es gab keine Anzeichen für ein technisches Versagen des Motors selbst.

Die Ermittlungen der BEA konzentrierten sich auf die Frage, wie es trotz einer vermeintlichen Volltankung in Aalborg zu einem Treibstoffmangel kommen konnte. Die Hauptursachen liegen in einer Kombination aus flugzeugspezifischen Eigenheiten, den Bedingungen bei der Betankung und der Flugvorbereitung.

Die Problematik der Betankung bei der Cessna 210

Bereits 1994 hatte die US-Luftfahrtbehörde FAA in einer Sicherheitsanweisung (Airworthiness Directive AD 94-12-08) auf die Schwierigkeit hingewiesen, Flugzeuge der Cessna-210-Serie vollständig zu betanken. Die Konstruktion der Tanks kann dazu führen, dass bei einer Betankung auf nicht vollständig ebenem Untergrund eine erhebliche Menge Treibstoff (bis zu 10 Gallonen / ca. 38 Liter) fehlt, obwohl die Tanks voll erscheinen. Die AD schreibt daher vor, entweder spezielle, hervorstehende Tankdeckel zu installieren, die eine bessere Sichtkontrolle ermöglichen, oder entsprechende Warnhinweise im Cockpit und an den Flügeln anzubringen. Zudem muss das Flugzeug bei der Betankung in einer exakt definierten, leicht buglastigen Position stehen.

Gefälle-Messungen auf dem Vorfeld des Flughafens Aalborg

Mangelnde Umsetzung und Kenntnis

Die verunfallte Cessna N5767J war nicht gemäss dieser Sicherheitsanweisung modifiziert. Sie besass die bündig abschliessenden Standard-Tankdeckel und es fehlten die vorgeschriebenen Warn-Plaketten. Der Pilot gab an, von dieser spezifischen Problematik und der FAA-Anweisung keine Kenntnis gehabt zu haben.

Vergleich der Tankdeckel: links und in der Mitte versenkte Tankdeckel am N5767J, rechts hervorstehender Tankdeckel

Erschwerend kam hinzu, dass der Betankungsbereich am Flugplatz Aalborg nicht eben war. Messungen der BEA ergaben eine Neigung von bis zu 2,6 Grad. Diese Schräglage verhinderte eine vollständige Füllung der Tanks, obwohl der Pilot nach bestem Wissen eine Sicht- und Peilstabkontrolle durchführte und von vollen Tanks ausging.

Flugplanung und erhöhter Verbrauch mit ausgefahrenem Fahrwerk

Die Flugplanung des Piloten basierte auf einem Durchschnittsverbrauch von 18 Gallonen pro Stunde bei einer Reisegeschwindigkeit von 135 Knoten. Diese Werte waren realistisch für einen Flug mit ausgefahrenem Fahrwerk – ein seit sieben Monaten bestehender Defekt am Flugzeug verhinderte dessen Einziehen. Allerdings berücksichtigte die Planung keine Reserven für unvorhergesehene Umwege. Während des Fluges mussten aktive Militärzonen sowie die Kontrollzone von Strassburg umflogen werden, was die Flugzeit und den Treibstoffbedarf erhöhte.

Fazit der BEA

Die Untersuchung kommt zum Schluss, dass eine Kette von Faktoren zum Unfall führte: Eine unvollständige Betankung aufgrund der bekannten, aber am Unfallflugzeug nicht adressierten Problematik der Cessna 210, verstärkt durch den unebenen Untergrund am Abflugort. Gepaart mit der Unkenntnis des Piloten über dieses Risiko und einer Flugplanung ohne ausreichende Reserven für Umwege, führte dies zur Erschöpfung des Treibstoffvorrats vor Erreichen des Zielflugplatzes. Der daraus resultierende Motorausfall machte eine Notlandung erforderlich, bei der das Flugzeug verunfallte.

Quelle/vollständiger Bericht auf Französisch: ‘BEA.aero’.

Keine Flugplanpflicht mehr für VFR-Flüge im Schengen-Raum?

Die AOPA Niederlande schlägt vor, die Flugplan-Pflicht für Flüge in die umliegenden Länder in bestimmten Fällen abzuschaffen. Diesem Antrag wurde stattgegeben – allerdings, ohne ein verbindliches Einführungsdatum zu publizieren. Die Vorschriften sollen geändert werden. Als Pilot/-in können sich weiter einen Flugplan einreichen, etwa bei der DFS oder bei Skybriefing (vorher Konto anlegen). Es kann ja gute Gründe dafür geben. Dazu wird in der Entscheidung Folgendes beschrieben: Wenn kein Flugplan erforderlich ist, bleibt das Einreichen des Fluplanes eine Empfehlung, wenn man Fluginformations- oder Alarmierungsdienste nutzen möchte, um einen SAR-Einsatz zu erleichtern.

Für VFR-Flüge in einen oder aus einem Staat innerhalb des Schengen-Raums wäre dann kein Flugplan mehr erforderlich, es sei denn:

b) der Flug durchquert den Luftraum eines Staates außerhalb des Schengen-Raums; oder

a) der betreffende Staat hat eine Flugplanpflicht für VFR-Flüge

c) die Einreichung eines Flugplans ist gemäß Abschnitt SERA.4001, Teil b, Unterabschnitte 1, 3, 4 und 6, der Verordnung (EU) Nr. 923/2012 erforderlich.

Schengen-Länder sind Deutschland, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn sind dem Schengener Abkommen beigetreten und gelten daher als „Schengener Staaten“. Quelle: ‚IAOPA Europe‚.

Drohnen-Verkehrsmanagement für Österreich ist startklar

Drohnenfliegen in Österreich wird noch sicherer und einfacher. Austro Control hat gemeinsam mit Frequentis ein Verkehrsmanagement-System zur sicheren Integration von Drohnen in den österreichischen Luftraum entwickelt.

Drohnen erleben seit Jahren einen regelrechten Boom. Um das Drohnenfliegen in Österreich noch sicherer und einfacher zu machen, hat Austro Control gemeinsam mit Frequentis ein Verkehrsmanagement-System für Drohnen entwickelt, das jetzt an den Start geht. Mit Austro Control Dronespace werden Drohnen in den österreichischen Luftraum integriert.

  • Das Fliegen mit Drohnen wird einfacher, weil direkt in der APP Flugpläne abgegeben und Flugfreigaben eingeholt bzw. erteilt werden können.
  • Das Fliegen wird sicherer, weil für die Flugsicherung aber auch für Drohnenpilotinnen und -piloten sichtbar wird, wo gerade andere Drohnen unterwegs sind.
  • Drohnenfliegen wird einfacher, weil Austro Control Dronespace zur Anlaufstelle für alle behördlichen und operativen Prozesse wird: von der Registrierung als Drohnen-Betreiberin oder -Betreiber bis hin zur Verwaltung der eigenen Drohnen in der APP.
  • Drohnenfliegen wird sicherer, weil mit der Funktion „Quick-Check“ für Drohnenpilotinnen und -piloten immer sofort ersichtlich ist, wo geflogen werden darf und wo nicht.

Austro Control Dronespace ermöglicht künftig digitale Drohnen-Flugplanung und Flug-Freigaben in Echtzeit. Drohnenpilotinnen und -piloten erhalten ein umfassendes Lagebild über andere Flüge in der Umgebung sowie alle luftfahrtrechtlich relevanten Informationen über Geozonen und Luftraumbeschränkungen. Durch mehr Transparenz bei geplanten Drohnenflügen und den automatisierten Freigabeprozess, der bisher telefonisch durch den Tower erfolgte, bringt das neue System auch wesentliche Erleichterungen für die Fluglotsinnen und Fluglotsen von Austro Control. Das neue System wurde im Vorfeld intensiv mit Drohnen-Betreiberinnen und -Betreibern getestet und das konstruktive Feedback im Entwicklungsprozess mit einbezogen. Nach einer erfolgreichen Testphase ist die Austro Control Dronespace APP startklar.

Wichtig ist, dass Drohnenpilotinnen und -piloten die Austro Control Dronespace-APP künftig für all ihre Drohnenflüge nützen und immer einen Flugplan aufgeben. Damit sind ihre Drohnenflüge auch für andere Drohnenpilotinnen und -piloten und auch für die Flugsicherung immer sichtbar und sie sind somit sicherer unterwegs. Quelle: ‚AustroControl‚.