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Keine Flugplanpflicht mehr für VFR-Flüge im Schengen-Raum?

Die AOPA Niederlande schlägt vor, die Flugplan-Pflicht für Flüge in die umliegenden Länder in bestimmten Fällen abzuschaffen. Diesem Antrag wurde stattgegeben – allerdings, ohne ein verbindliches Einführungsdatum zu publizieren. Die Vorschriften sollen geändert werden. Als Pilot/-in können sich weiter einen Flugplan einreichen, etwa bei der DFS oder bei Skybriefing (vorher Konto anlegen). Es kann ja gute Gründe dafür geben. Dazu wird in der Entscheidung Folgendes beschrieben: Wenn kein Flugplan erforderlich ist, bleibt das Einreichen des Fluplanes eine Empfehlung, wenn man Fluginformations- oder Alarmierungsdienste nutzen möchte, um einen SAR-Einsatz zu erleichtern.

Für VFR-Flüge in einen oder aus einem Staat innerhalb des Schengen-Raums wäre dann kein Flugplan mehr erforderlich, es sei denn:

b) der Flug durchquert den Luftraum eines Staates außerhalb des Schengen-Raums; oder

a) der betreffende Staat hat eine Flugplanpflicht für VFR-Flüge

c) die Einreichung eines Flugplans ist gemäß Abschnitt SERA.4001, Teil b, Unterabschnitte 1, 3, 4 und 6, der Verordnung (EU) Nr. 923/2012 erforderlich.

Schengen-Länder sind Deutschland, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn sind dem Schengener Abkommen beigetreten und gelten daher als „Schengener Staaten“. Quelle: ‚IAOPA Europe‚.

Drohnen-Verkehrsmanagement für Österreich ist startklar

Drohnenfliegen in Österreich wird noch sicherer und einfacher. Austro Control hat gemeinsam mit Frequentis ein Verkehrsmanagement-System zur sicheren Integration von Drohnen in den österreichischen Luftraum entwickelt.

Drohnen erleben seit Jahren einen regelrechten Boom. Um das Drohnenfliegen in Österreich noch sicherer und einfacher zu machen, hat Austro Control gemeinsam mit Frequentis ein Verkehrsmanagement-System für Drohnen entwickelt, das jetzt an den Start geht. Mit Austro Control Dronespace werden Drohnen in den österreichischen Luftraum integriert.

  • Das Fliegen mit Drohnen wird einfacher, weil direkt in der APP Flugpläne abgegeben und Flugfreigaben eingeholt bzw. erteilt werden können.
  • Das Fliegen wird sicherer, weil für die Flugsicherung aber auch für Drohnenpilotinnen und -piloten sichtbar wird, wo gerade andere Drohnen unterwegs sind.
  • Drohnenfliegen wird einfacher, weil Austro Control Dronespace zur Anlaufstelle für alle behördlichen und operativen Prozesse wird: von der Registrierung als Drohnen-Betreiberin oder -Betreiber bis hin zur Verwaltung der eigenen Drohnen in der APP.
  • Drohnenfliegen wird sicherer, weil mit der Funktion „Quick-Check“ für Drohnenpilotinnen und -piloten immer sofort ersichtlich ist, wo geflogen werden darf und wo nicht.

Austro Control Dronespace ermöglicht künftig digitale Drohnen-Flugplanung und Flug-Freigaben in Echtzeit. Drohnenpilotinnen und -piloten erhalten ein umfassendes Lagebild über andere Flüge in der Umgebung sowie alle luftfahrtrechtlich relevanten Informationen über Geozonen und Luftraumbeschränkungen. Durch mehr Transparenz bei geplanten Drohnenflügen und den automatisierten Freigabeprozess, der bisher telefonisch durch den Tower erfolgte, bringt das neue System auch wesentliche Erleichterungen für die Fluglotsinnen und Fluglotsen von Austro Control. Das neue System wurde im Vorfeld intensiv mit Drohnen-Betreiberinnen und -Betreibern getestet und das konstruktive Feedback im Entwicklungsprozess mit einbezogen. Nach einer erfolgreichen Testphase ist die Austro Control Dronespace APP startklar.

Wichtig ist, dass Drohnenpilotinnen und -piloten die Austro Control Dronespace-APP künftig für all ihre Drohnenflüge nützen und immer einen Flugplan aufgeben. Damit sind ihre Drohnenflüge auch für andere Drohnenpilotinnen und -piloten und auch für die Flugsicherung immer sichtbar und sie sind somit sicherer unterwegs. Quelle: ‚AustroControl‚.

Alle Zeit der Welt

Verschiedene Faktoren oder Flugphasen werden als besonders unfallträchtig beurteilt. Ist der Start gefährlicher als die Landung? Ist das Wetter schuld? Oder ist es die Technik? In beinahe allen veröffentlichten Unfallberichten bleibt die Verantwortung für einen Unfall jedoch am Piloten hängen.

Unzählige Untersuchungsberichte über Flugunfälle wurden schon publiziert. Im Bereich der Leichtaviatik sind bestimmte Flugphasen mehr vertreten als andere. Ist deshalb die Flugphase am Unfall schuld? Immer wieder hört man von so genannten Wetterunfällen. Haben die betreffenden Piloten nicht gewusst, dass sich eine Wetterverschlechterung anbahnt? Ein Pilot ist Mitte August 1998 von Deutschland her kommend nach Frankreich unterwegs. Durch eine ansteigende Wolkenobergrenze ist der Pilot nicht in der Lage, auf der geplanten Reiseflughöhe weiterzufliegen. Der Entscheid, zu steigen, ist bis zu einem bestimmten Punkt nachvollziehbar. Warum der betreffende Pilot aber bis auf Flugfläche 181 gestiegen und am Ende bewusstlos «vom Himmel gefallen» ist, kann nicht mehr beantwortet werden. Hat ihn am Ziel ein dringender Termin erwartet? Der abschliessende Untersuchungsbericht beantwortet diese Frage nicht, sondern schliesst mit dem Satz: «Der Unfall ist auf den Verlust der Kontrolle über das Flugzeug infolge Sauerstoffmangels zurückzuführen.»

Nie sich selbst unter Druck setzen
Eine überwiegende Zahl von Unfällen wird durch den Piloten selbst verursacht. Die folgenden Situationen aus dem täglichen Leben scheinen bekannt: Man ist etwas spät dran, pressiert eine Treppe hinunter, stolpert und schon ist der Fuss verknackst. Oder: Auf dem Weg zur Arbeit ist man mit dem Auto etwas spät dran. Um Zeit zu gewinnen, fährt man halt etwas schneller – und schon schlägt die Radarfalle zu. Unzählige Beispiele könnten hier angefügt werden. Beinahe immer, wenn etwas passiert, ist die Ursache in unserem Verhalten zu suchen. Offenbarsind wir Menschen nicht dazu geschaffen, unter Zeitdruck rational und ruhig zu arbeiten.

Beinahe immer kann hinter der direkten Unfallursache ein einziger wirklicher Grund ausgemacht werden: Piloten setzen sich selbst unter Druck. Vor dem Flug noch rasch etwas erledigen müssen, den Passagieren einen Gefallen machen wollen, oder den anderen, vermeintlich «besseren» Piloten in schlechtes Wetter folgen.

Nein sagen“ kann das Leben verlängern
Jedes Jahr finden Ausflüge von Fliegerclubs statt. Das Datum ist festgelegt, das Ziel definiert, und die Hotels sind ebenfalls bereits reserviert. Was, wenn nun die einen Piloten fliegen wollen und die anderen finden, dass das Wetter zu schlecht sei? Eigentlich ist es bekannt: Im richtigen Augenblick Nein sagen zu können, ist eine Grundvoraussetzung für eine sichere Pilotenkarriere. Nein sagen können kann das Leben verlängern!

Termindruck vermeiden
Bei Ausflügen mit dem Flugzeug sind viele Unfälle auf dem letzten Flugabschnitt zu verzeichnen. Nach einem mehrtägigen Ausflug ins benachbarte Ausland fühlt sich so mancher Pilot bereits unter Zeitdruck. Ein wichtiger Termin verlangt die Anwesenheit am nächsten Morgen im Geschäft. Unter dieser Voraussetzung kann bereits eine Verschlechterung der Wettersituation zu falschen Entscheidenführen. Die Bereitschaft, Risiken einzugehen, steigt, statt dass man das Flugzeug stehen lässt und die Rückreise auf dem Landweg antritt. Nur wer genügend Zeit mitbringt und auch nach dem Flug noch ein, zwei Tage Reserve einplant, kann mit der notwendigen Ruhe und ohne Druck einen längeren Flug antreten. Quelle: ‚MFVS‚.

Gut geplant – sicher ans Ziel

Eine seriöse und gründliche Flugvorbereitung bildet die Basis eines erfolgreichen Flugs. Überraschungen und Stress-Situationen während des Flugs lassen sich vermeiden und Luftraumverletzungen verhindern. Und sie vermittelt den Piloten ein gutes Gefühl.

Ich frass die Karte in mich hinein, wollte Stellen finden, wo sich bei jedem Wetter durchkommen lassen musste.» Mit diesem Satz beschrieb Walter Ackermann, Fliegerbücher-Autor und von 1931 bis 1939 Pilot bei der Swissair, wie gründlich er die Flugvorbereitung für den Linien-Erstflug von Zürich nach Berlin anging. Tagelang hatte er sich auf diesen Flug mit der Fokker F. VII a vorbereitet. In Berlin angekommen, sagte er: «Es waren alte Bekannte, die Städte, die Flüsse, die Gebirgskämme, Eisenbahn-Linien…» Ackermann wollte sich nicht überraschen lassen. Er wusste: Eine kleine Unachtsamkeit, ein Berechnungsfehler, unbekanntes Gelände, der Verlust der Orientierung, sich plötzlich ändernde Wetterverhältnisse – dies würde die Belastung des Piloten massiv erhöhen und könnte fatale Folgen haben. Er aber wollte mit seinen Passagieren an Bord einen sicheren Flug durchführen und mit einem guten Gefühl an den Start gehen.

Ursache «mangelnde Vorbereitung»
Rund 80 Jahre später hat sich am Prinzip der seriösen Flugvorbereitung wenig geändert. Indes: Heute stehen den Piloten ungleich mehr Instrumente zur Planung zur Verfügung. Diese zu nutzen, ist in der heute doch wesentlich komplexeren Aviatik ein Gebot. Für die eigene Sicherheit, diejenige der Passagiere und aller anderen Luftraumbenützer, zur Vermeidung von Luftraumverletzungen und letztlich von Unfällen.

«Mangelhafte Flugvorbereitung entwickelt sich zur häufigsten Unfallursache», stellte der deutsche Luftfahrtsachverständige Claus-Dieter Bäumer schon 2007 fest. Er kommt zum Schluss: GPS, Moving Map und Autopilot im Flugzeug ersetzen nicht die dringend gebotene Flugvorbereitung – angefangen bei der Sichtkontrolle und weiter mit Flugplanung, Flugleistung, Beladung und Schwerpunkt und vielem mehr.

Sich nicht überraschen lassen
Was aber beinhaltet eine seriöse Flugvorbereitung? Dies sind die übergeordneten Bereiche:

  1. Wetter
  2. Notam
  3. DABS
  4. Navigationsflugplan
  5. Flugleistung
  6. Flugzeug vorbereiten

Zur Beurteilung des Wetters gehören Flugwetterprognose, METAR, TAF, GAFOR, GAMET, Lagekarten, Windkarten, Wetterradar, Satellitenbilder, Webcams sowie bei Bedarf eine telefonische Beratung. Denn das Ziel des Meteobriefings ist das Wissen um die aktuellen Wetterbedingungen, aber auch der weiteren Entwicklung am Abflugsort, unterwegs und am Zielflugplatz. Vom Wetter darf man sich nicht überraschen lassen. Dasselbe gilt für die Notams und das DABS. Ein guter Pilot weiss, was ihn auf seinem Flug, aber auch auf der Ausweichroute erwartet. Gefahrengebiete oder Restricted Areas etwa wird er grossräumig umfliegen. Zu beachten ist zudem, dass das DABS mehrmals pro Tag aktualisiert werden kann. Vor dem Flug sollte man sich also immer vergewissern, dass man die aktuellste Version auf sich trägt.

Detaillierter Navigationsflugplan
Der Navigationsflugplan gehört zur zentralen Flugvorbereitung. Er legt folgendes fest:

• Flugroute
• Waypoints
• WCA
• Heading
• Distanz
• EET
• Alternate
• Treibstoffbedarf

Der Detaillierungsgrad des Navigationsflugplans ist abhängig von der Kenntnis der Gegend, Komplexität der Strecke, vom Wetter und der Erfahrung des Piloten. Die Routenwahl wiederum wird beeinflusst von der Topographie, von Lufträumen und Wetter, sowie von geeigneten Waypoints und Auffanglinien. Nicht zu vergessen, dass es für den Hin- und Rückflug einen separaten Flugplan braucht. Auch die Treibstoff-Pplanung unter Berücksichtigung des Verbrauchs muss gut bedacht sein. Denn auch hier können Überraschungen dank umsichtiger Planung vermieden werden. Quelle: ‚MFVS‚. Foto: ‚Davinci-air.ch‚.

Flug abgesagt? Flugplan schliessen!

Mehrmals pro Tag gibt es z.B. in der Schweiz Fehlalarme, weil Flugpläne nicht geschlossen werden. Dabei geht kostbare Zeit verloren, welche bei den tatsächlichen Unfällen fehlt. Bitte denken Sie daran, Ihren Flugplan zu canceln, auch wenn der Flug gar nicht stattfindet. Der Alarm wird automatisch ausgelöst, wenn die geplante Flugzeit um 30 Minuten überschritten wird. Im Jahr 2021 gab es 812 Fehlalarme. Kommt es in der Luft zu Verspätungen, melden Sie die neue ETA einfach am Funk. Weitere Informationen gibt es in unseren SAR-Merkblättern und in SERA.8020.

Gros SAR tiger VFR Flugplan!

Wenigen ist die Wichtigkeit der Flugplanangaben für den Such- und Rettungsdienst (SAR) bewusst. Die wichtigen Flugplanelemente werden in diesem Merkblatt erläutert. Flugpläne werden zur EOBT aktiv. Flugpläne sollen Auskunft über den Flugzeugtyp, die Farbe der Maschine, die vorgesehene Flugroute, den Abflug- und Zielort inkl. vorgesehener Startzeit sowie die errechnete Flugdauer geben. Download des Merkblattes. Quelle: ‚BAZL / Skyguide‘.

Flugplan & Streckenflug-Ausweis

In welchen unserer Nachbarländer eine Flugplanpflicht besteht, erfähren Sie in diesem Bericht. Die Lage für grenzüberschreitende Segelflüge nach Deutschland und Österreich ist «geregelt»: es gibt keine Flugplanpflicht mehr, dafür muss (ohne Flugplan) der Streckenflugausweis für einen Flug über die Landesgrenze mitgeführt werden (wir empfehlen, dieses Formular zu benutzen, denn der alte Streckenflugausweis ist nicht mehr gültig.

Italien hat vorerst dem Antrag des BAZLs eine negative Antwort gegeben: das Land will erst laufende Flugunfall-Untersuchungen abschliessen. Frankreich hat noch keinen Entscheid getroffen. Vorläufig gilt die Flugplanpflicht für Flüge nach Frankreich. Die Zollbehörden, das BAZL, die DGAC und das französisches Verteidigungsministerium haben in den letzten Monaten verhandelt; die französischen Behörden benötigen mehr Zeit.

Einen Muster-Flugplan für Segelflüge finden Sie hier (Quellen: SFVS und BAZL).

Stand Flugplanpflicht für Segelflüge

Seit 15. Juni 2020 hat die Schweiz die Grenzen zu allen EU-/EFTA-Staaten und den UK wieder geöffnet. Flüge ins Ausland sind somit grundsätzlich möglich, bedürfen jedoch einer guten Vorbereitung. Folgende Änderungen betreffend der Flugplanpflicht für Flüge ins Ausland sind zu berücksichtigen. Der SFVS führt die Diskussionen mit dem BAZL über Flugplanpflicht für grenzüberschreitende Flüge mit Segelflugzeugen weiter. Die Schweiz verzichtet auf Flugplanpflicht, falls das betroffene Nachbarland es ebenfalls macht (Art. 16 Abs. 2 VRV-L). Nach Abklärung mit dem BAZL ist die aktuelle Lage bezüglich Flugplanpflicht so:

  • Österreich:
    Kein Flugplanpflicht, stattdessen Streckenflugausweis
  • Deutschland:
    Kein Flugplanpflicht ab dem 16.07.2020, stattdessen Streckenflugausweis
  • Frankreich: nach wie vor Flugplanpflicht
  • Italien: nach wie vor Flugplanpflicht

Das BAZL arbeitet aktiv daran, die Lage mit Frankreich und Italien abzuklären und hält uns auf dem laufenden. Das AIP (ENR 5.5) sowie das VFR Manual (RAC 3-1-2 und RAC 4-2-1) werden zeitgerecht aufdatiert. Die nächste Publikation inkl. Bereinigung der Inhalte findet voraussichtlich am 16. Juli 2020 statt.

Wir erinnern daran, dass ohne Flugplan ein Alarmdienst nur verzögert ausgelöst werden kann. Flugpläne werden überwacht und bei fehlender Landemeldung wird Alarm ausgelöst. Auch wenn kein Flugplanpflicht besteht, ist es möglich einen Flugplan abzugeben, um vom Alarmdienst zu profitieren. Einen Beispiel-Flugplan für Segelflüge finden Sie hier. Quelle: ‚SFVS‚.