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Dank innovativer Form umweltfreundlicher Fliegen?

Angesichts der weltweit steigenden Nachfrage nach Flugreisen sind die Emissionen des Luftverkehrs in den letzten Jahrzehnten schneller gewachsen als jene des Schienen-, Straßen- oder Schiffsverkehrs. Lösungen zur Reduzierung dieses Trends setzen nur langsam ein: Nachhaltiger Flugkraftstoff (Sustainable Aviation Fuel, SAF), der bei richtiger Herstellung und Verwendung die Emissionen eines Fluges um bis zu 80% senken kann, könnte für zwei Drittel der erforderlichen Emissionsreduzierung sorgen, um die Netto-Null-Ziele der Luftfahrt bis 2050 zu erreichen. Doch „SAF“ ist ein knappes Gut, und selbst im optimistischsten Szenario wird es im Jahr 2024 nur 0,53 % des gesamten Kerosinverbrauchs ausmachen – weit entfernt von Werten, die nötig wären, um spürbare Auswirkungen zu erzielen.

Während Fluggesellschaften und Aufsichtsbehörden nach Lösungen zur Dekarbonisierung der Branche suchen, schlagen einige Ingenieure vor, dass eine völlig neue Flugzeugform notwendig ist, um den Treibstoffverbrauch und damit die Emissionen signifikant zu senken. Hierbei würde die traditionelle „Röhren-und-Flügel“-Bauweise, die seit 100 Jahren die kommerzielle Luftfahrt prägt, zugunsten eines sogenannten „Blended Wing Body“ aufgegeben. Bei diesem Design nimmt der Flügelbereich einen großen Teil des Rumpfes ein und bildet eine unverwechselbare Flugzeugform.

Im Jahr 2020 baute Airbus einen ferngesteuerten Demonstrator im Blended-Wing-Design im Kleinformat, um ein Konzept zu testen, das nach Angaben des Unternehmens bis zu 20% Treibstoff einsparen kann. Im Jahr 2023 kündigte das kalifornische Unternehmen JetZero Pläne für ein Flugzeug mit ähnlichem Design an, das Platz für über 200 Passagiere bieten und bis 2030 einsatzbereit sein soll. Nun ist auch das in San Diego ansässige Unternehmen Natilus mit seinem Modell „Horizon“ in den Wettbewerb eingetreten. Dieses Flugzeug mit „Blended-Wing“-Design soll ebenfalls rund 200 Passagiere befördern, dabei jedoch nur halb so viele Emissionen erzeugen und 30% weniger Treibstoff verbrauchen als die derzeit gängigen Boeing 737 und Airbus A320, mit denen es in Konkurrenz treten soll.

Neues Passagiererlebnis
Das 2016 gegründete Unternehmen Natilus hatte zuvor ein unbemanntes Frachtflugzeug namens „Kona“ angekündigt, das die gleiche Form nutzt. CEO Aleksey Matyushev erklärt, dass das Blended-Wing-Konzept bereits in den 1990er-Jahren von McDonnell Douglas, einem großen amerikanischen Luft- und Raumfahrtunternehmen, entwickelt wurde, das 1997 mit Boeing fusionierte. Obwohl Boeing nie ein Mischflügel-Flugzeug auf den Markt brachte, untersuchte das Unternehmen das Konzept und baute mit der X-48 einen unbemannten Prototypen. In den nächsten zwei Jahren soll ein Modell in Originalgröße gebaut und geflogen werden. Ein Großteil der Technik wird auf die Horizon übertragen, die über ein reguläres Cockpit und Besatzung verfügen wird und bis 2030 in Dienst gestellt werden soll – ein ehrgeiziges Ziel, denn es wäre ein Novum, dass es ein brandneues Flugzeug in nur sechs Jahren vom Entwurf bis zur vollständigen Zulassung schafft.

Zivilluftfahrt: Schweiz übernimmt EU-Bestimmungen

Der Gemischte Ausschuss des bilateralen Luftverkehrsabkommens Schweiz-EU hat am 24. Oktober 2024 beschlossen, dass die Schweiz mehrere EU-Rechtsakte in den Anhang des Luftverkehrsabkommens übernimmt. Sie dienen dazu, in der europäischen Zivilluftfahrt ein hohes und einheitliches Sicherheitsniveau aufrechtzuerhalten. Der Bundesrat hatte die Übernahme der neuen Bestimmungen an seiner Sitzung vom 27. September 2024 genehmigt. Die neuen Bestimmungen treten am 1. November 2024 in Kraft.

Der Gemischte Ausschuss verabschiedete die Übernahme von Anpassungen in den Bereichen Flug- und Luftsicherheit sowie Flugverkehrsmanagement (ATM). Ein Verordnungspaket definiert neue Vorschriften, um zu bewerten, ob Flugverkehrs-Management- und Flugsicherungssysteme konform sind. Dank der neuen Vorschriften erhält die europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA), an welcher auch die Schweiz teilnimmt, eine zentrale Rolle bei deren Bewertung. Die Vorteile: eine einheitliche Zertifizierung sowie eine Harmonisierung der eingesetzten Systeme.

Eine weitere neue Verordnung sieht vor, einen gemeinsamen Informationsspeicher einzurichten, damit die EASA mit den nationalen Behörden bei den Zertifizierungs- und Aufsichtstätigkeiten effizienter zusammenarbeiten kann.

EU-Bestimmungen für die Schweizer Luftfahrt

Seit 2002 verbindet die Schweiz und die EU ein bilaterales Luftverkehrsabkommen: das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Luftverkehr. Der zuständige gemischte Ausschuss Schweiz-EU übernimmt zweimal jährlich neue, von der EU-Kommission verabschiedete Erlasse in den Anhang des Luftverkehrsabkommens. Für die Schweiz unterzeichnet Christian Hegner, Direktor des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL), den Beschluss des Gemischten Luftverkehrsausschusses, nachdem der Bundesrat vorgängig die Übernahme der Bestimmungen genehmigt hat. Quelle: ‚bazl.admin.ch‚.

Safety Report 2023

Knapp 10’000 Vorfälle bearbeitete das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) 2023. Die Meldungen dienen dazu, die Sicherheit am Boden und in der Luft stetig weiter zu entwickeln. Publiziert wird die jährliche Sicherheitsstatistik im Annual Safety Report. Der neueste Bericht ist soeben erschienen. Die gute Nachricht: 2023 gab es in der Schweiz keinen Unfall mit Todesfolgen in der kommerziellen Luftfahrt.

24% mehr gemeldete Vorfälle in der kommerziellen und der Leichtaviatik, 55% mehr GPS-Störungen, 10% mehr Konflikte mit Drohnen, mehr Laserattacken, zwei Unfälle mit insgesamt fünf Todesopfern in der Freizeitfliegerei: So die Kürzestfassung der Vorfall-Statistik 2023 in der Schweizer Zivilaviatik. Seit 2019 nehmen die Vorfalls-Meldungen zu. Die Hauptursachen: eine bessere Meldekultur; in Konflikt-Regionen mehr grossflächig gestörte GPS-Signale auf Flugzeugen; und die vermehrte Nutzung von Lasern und Drohnen.

Ein bei der Abfertigung am Boden beschädigtes Flugzeug, ein Beinahe-Zusammenstoss zweier Flugzeuge in der Luft oder auf dem Rollweg, eine Kollision mit Vögeln, Cyber-Angriffe und, und, und: Im Berichtsjahr 2023 bearbeitete das BAZL insgesamt 9’995 Vorfälle.

Kategorisieren, analysieren und daraus Massnahmen definieren: Aus den eingegangenen Meldungen identifiziert das BAZL für die fünf Risikobereiche Flugplätze, Flugsicherung, Flugbetrieb, Helikopter und Flugtechnik die wichtigsten Ursachen und beurteilt sie nach dem Schweregrad.

Die Sicherheitskultur der zivilen Luftfahrt baut auf Erfahrungen von Pilotinnen und Piloten, Fluglotsinnen und Fluglotsen sowie dem Bodenpersonal auf. Von den gemeldeten sicherheitsrelevanten Vorfällen leitet das BAZL Präventionsmassnahmen ab und erarbeitet Empfehlungen. Der Sicherheitsbereich Kollisionen hat höchste Priorität. Eine zentrale Frage: Welche Dienste und Technologien können die Sicherheit im Luftraum erhöhen und sollen kurz- und langfristig im Einsatz stehen? Zusammen mit der Aviatik-Branche erarbeitet das BAZL Lösungen.

Und: Seit mehr als 10 Jahren betreibt das BAZL die Sicherheitskampagne «Staysafe.aero» im Bereich General Aviation. Die Zielgruppe: Pilotinnen und -piloten sowie Akteure der Leichtaviatik. Über Internet – der Auftritt ist brandneu – und die sozialen Medien werden wöchentlich neue Beiträge zu aktuellen, sicherheitsrelevanten Themen veröffentlicht. Quelle: ‚BAZL‚.

Schweiz übernimmt EU-Luftfahrt-Bestimmungen

Schutz der Zivilluftfahrt vor Cyberrisiken, Vereinfachungen für die Entwicklung und Herstellung von Sport- und Freizeitluftfahrzeugen sowie weitere Bestimmungen zur Flug- und Luftsicherheit: Der Gemischte Ausschuss des bilateralen Luftverkehrs-Abkommens Schweiz-EU hat am 9. Juni 2023 die Übernahme verschiedener Erlasse durch die Schweiz beschlossen. Der Bundesrat hat die Übernahme dieser Bestimmungen an seiner Sitzung vom 10. Mai 2023 genehmigt. Sie treten am 15. Juli 2023 in Kraft.

Die Resilienz der Zivilluftfahrt gegenüber Cyberrisiken stärken – so das Ziel des neuen EU-Verordnungspaketes über die Informationssicherheit. Die neuen EU-Bestimmungen schreiben die Einführung eines Informationssicherheits-/Managementsystems (ISMS) bei den in der Zivilluftfahrt tätigen Organisationen vor. Dieses Managementsystem dient dazu, Informationen und Systeme besser vor Cyberrisiken zu schützen. Beaufsichtigt wird die Einführung in den 230 davon betroffenen Organisationen durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL). Das BAZL selber hat ebenfalls ein derartiges Managementsystem einzuführen. Die Vorgaben dazu sind auf europäischer Stufe harmonisiert und ergänzen bestehende Vorgaben im Nationalen Sicherheitsprogramm Luftfahrt. Sie sind zudem kompatibel mit den bestehenden Massnahmen im Rahmen der Nationalen Cybersicherheitsstrategie.

Ein weiteres Verordnungspaket wird es erlauben, die Entwicklung und Herstellung von Sport- und Freizeitluftfahrzeugen zu vereinfachen. Der administrative sowie finanzielle Aufwand für die beteiligten Organisationen wird reduziert. Die neuen Vorschriften gewährleisten gleichzeitig, das erforderliche Sicherheitsniveau zu erhalten. Eine weitere neue Bestimmung betrifft die Flugsicherheit und den Mindestreifendruck von Grossflugzeugen. Diese Bestimmung erlaubt es, das hohe einheitliche Niveau der Flugsicherheit in der Schweiz und der EU aufrechterhalten.

EU-Bestimmungen für die Schweizer Luftfahrt
Seit 2002 verbindet die Schweiz und die EU ein bilaterales Luftverkehrsabkommen, das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Luftverkehr. Neue, von der EU-Kommission verabschiedete Erlasse werden vom zuständigen gemischten Ausschuss Schweiz-EU regelmässig in den Anhang des Luftverkehrsabkommens übernommen. Für die Schweiz unterzeichnet jeweils der Direktor des BAZL, Christian Hegner, den Beschluss des Gemischten Luftverkehrsausschusses, nachdem der Bundesrat vorgängig die Übernahme der Bestimmungen genehmigt hat. Quelle: ‚BAZL‚.

Annual Safety Report 2022

Knapp 12’000 Vorfallmeldungen bearbeitete das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) 2022. Die Meldungen dienen dazu, die Sicherheit am Boden und in der Luft stetig weiterzuentwickeln. Publiziert wird die jährliche Sicherheitsstatistik im Annual Safety Report. Der neueste Bericht ist soeben erschienen.

Mehr gemeldete Vorfälle in der kommerziellen und privaten Fliegerei, weiterhin Vorfälle bei Helikoptern wegen Kabeln und anderen Hindernissen; wenig Vorfälle mit Drohnen: So die Kürzestfassung der Vorfallstatistik 2022 in der Schweizer Aviatik. Seit 2019 nehmen die Vorfallsmeldungen zu. Die Hauptursachen: eine bessere Meldekultur; und seit Ausbruch des Ukraine-Kriegs bedeutend mehr Versuche, die GPS-Signale auf Flugzeuge im Ausland zu stören (GPS-Jamming).

Ein bei der Abfertigung am Boden beschädigtes Flugzeug, ein Beinahe-Zusammenstoss zweier Flugzeuge in der Luft oder auf dem Rollweg, eine Kollision mit Vögeln, Cyberangriffe und, und, und: Im Berichtsjahr 2022 erhielt das BAZL knapp 12’000 Vorfallmeldungen – Occurence Reports genannt – zu insgesamt 8052 Vorfällen.

Kategorisieren, analysieren und daraus Massnahmen definieren: Aus den eingegangenen Meldungen identifiziert das BAZL für die fünf Risikobereiche Flugplätze, Flugbetrieb, Flugtechnik, Flugsicherung und Helikopter die wichtigsten Hauptursachen und beurteilt sie nach dem Schweregrad.

Die Sicherheitskultur der zivilen Luftfahrt baut auf Erfahrungen von Pilotinnen und Piloten, Fluglotsinnen und Fluglotsen sowie dem Bodenpersonal auf. Von den gemeldeten sicherheitsrelevanten Vorfällen leitet das BAZL Präventionsmassnahmen ab und erarbeitet Empfehlungen. Dazu gehört etwa die Absicht, dem Sicherheitsbereich Zusammenstoss in der Luft (Airborne collision) höchste Priorität einzuräumen.

Und: Seit acht Jahren betreibt das BAZL die Sicherheitskampagne «Stay Safe». Über die sozialen Medien werden wöchentlich neue Beiträge zu aktuellen, sicherheitsrelevanten Themen veröffentlicht. Das BAZL hat die Arbeitsgruppe zur Safety Promotion neu aufgestellt mit der Absicht, die Zielgruppen der Freizeitpilotinnen und -piloten sowie Akteure der Leichtaviatik noch besser zu erreichen. Quelle: ‚BAZL‚.

BAZL: 12’000 Vorfälle gemeldet

Knapp 12’000 Vorfallmeldungen bearbeitete das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) 2022. Die Meldungen dienen dazu, die Sicherheit am Boden und in der Luft stetig weiterzuentwickeln. Publiziert wird die jährliche Sicherheitsstatistik im Annual Safety Report. Der neueste Bericht ist soeben erschienen. Mehr gemeldete Vorfälle in der kommerziellen und privaten Fliegerei, weiterhin Vorfälle bei Helikoptern wegen Kabeln und anderen Hindernissen; wenig Vorfälle mit Drohnen: So die Kürzestfassung der Vorfallstatistik 2022 in der Schweizer Aviatik. Seit 2019 nehmen die Vorfallsmeldungen zu. Die Hauptursachen: eine bessere Meldekultur; und seit Ausbruch des Ukraine-Kriegs bedeutend mehr Versuche, die GPS-Signale auf Flugzeuge im Ausland zu stören (GPS-Jamming).

Ein bei der Abfertigung am Boden beschädigtes Flugzeug, ein Beinahe-Zusammenstoss zweier Flugzeuge in der Luft oder auf dem Rollweg, eine Kollision mit Vögeln, Cyberangriffe und, und, und: Im Berichtsjahr 2022 erhielt das BAZL knapp 12’000 Vorfallmeldungen – Occurence Reports genannt – zu insgesamt 8052 Vorfällen. Kategorisieren, analysieren und daraus Massnahmen definieren: Aus den eingegangenen Meldungen identifiziert das BAZL für die fünf Risikobereiche Flugplätze, Flugbetrieb, Flugtechnik, Flugsicherung und Helikopter die wichtigsten Hauptursachen und beurteilt sie nach dem Schweregrad.

Die Sicherheitskultur der zivilen Luftfahrt baut auf Erfahrungen von Pilotinnen und Piloten, Fluglotsinnen und Fluglotsen sowie dem Bodenpersonal auf. Von den gemeldeten sicherheitsrelevanten Vorfällen leitet das BAZL Präventionsmassnahmen ab und erarbeitet Empfehlungen. Dazu gehört etwa die Absicht, dem Sicherheitsbereich Zusammenstoss in der Luft (Airborne collision) höchste Priorität einzuräumen.

Und: Seit acht Jahren betreibt das BAZL die Sicherheitskampagne «Stay Safe». Über die sozialen Medien werden wöchentlich neue Beiträge zu aktuellen, sicherheitsrelevanten Themen veröffentlicht. Das BAZL hat die Arbeitsgruppe zur Safety Promotion neu aufgestellt mit der Absicht, die Zielgruppen der Freizeitpilotinnen und -piloten sowie Akteure der Leichtaviatik noch besser zu erreichen. Quelle: ‚BAZL‚.

Das BAZL zieht um

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt ist ab dem 14. Dezember 2022 am neuen Standort an der Papiermühlestrasse 172 in 3063 Ittigen zu finden (Gegenüber RBS-Haltestelle Papiermühle). Es ist von Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr erreichbar. 

Standortadresse Bern (Ittigen)
Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL)
Papiermühlestrasse 172
3063 Ittigen

Jederzeit Alkoholkontrollen

Der (Schweizer) Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. Februar 2022 die Teilrevision des Luftfahrtgesetzes sowie die damit verbundenen Verordnungsanpassungen verabschiedet. Die Revision verbessert die Aufsicht über die Gesundheit der Pilotinnen und Piloten und Fluglotsinnen und Fluglotsen und erlaubt unangekündigte Alkoholkontrollen beim Flugpersonal. Diese Neuerungen dienen der Sicherheit. Im Funkverkehr wird zudem nebst dem Englischen wieder eine Landessprache eingeführt.

Die Teilrevision des Luftfahrtgesetzes sieht neu eine bessere Früherkennung von psychischen und physischen Erkrankungen bei Flugbesatzungsmitgliedern sowie Fluglotsinnen und Fluglotsen vor. Diese Bestimmung erfolgt als Reaktion auf den Germanwings-Absturz im Jahr 2015, den ein Pilot absichtlich herbeigeführt hat. Zwar überprüft der fliegerärztliche Dienst die Flugtauglichkeit der Crew und Fluglotsen periodisch. Mit Hilfe eines neuen Melderechts können jedoch Ärztinnen und Ärzte sowie Psychologinnen und Psychologen Diagnosen und Informationen über mögliche akute psychische oder körperliche Erkrankungen künftig einfacher an das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) weiterleiten.

Neu kann das BAZL zudem jederzeit stichprobenartige Alkoholkontrollen bei Mitgliedern der Cockpit- und Kabinenbesatzung vornehmen. Dies dient nicht nur dazu, allfälligem Alkoholmissbrauch frühzeitig vorzubeugen, sondern stellt auch sicher, dass die Besatzungsmitglieder ihre Tätigkeit verantwortungsvoll ausüben. Den eigentlichen Kontrollprozess regelt neu die Verordnung über die Luftfahrt. Er richtet sich hierbei nach den gängigen Bestimmungen des EU-Rechts sowie sinngemäss nach den bewährten Vorgaben des Schweizerischen Strassenverkehrsrechts.

Die Revision umfasst auch Änderungen der Funksprache. Mit der Annahme der Motion «Für den nichtgewerbsmässigen Sichtflugverkehr die Landessprache nicht verbieten» hat das Parlament in der Wintersession 2021 den Grundsatz einer einheitlichen Funksprache in Englisch um weitere Ausnahmen ergänzt. Pilotinnen und Piloten ist es nun wieder gestattet, im nichtgewerbsmässigen Sichtflugverkehr neben Englisch auch in Deutsch, Französisch oder Italienisch zu kommunizieren. Davon ausgenommen ist der Flughafen Zürich. Die Verordnung über den Flugsicherungsdienst wurde entsprechend angepasst und sieht weitere Bestimmungen vor: Für den Funkverkehr mit dem Flugsicherungsdienst «Swiss Radar» (Zurich und Geneva Area Control Centre) gilt ebenfalls weiterhin Englisch. Ausserdem sind in Gebieten, in welchen grenzüberschreitende Flugsicherungsdienstleistungen erfolgen, weitere Ausnahmen vom Grundsatz der einheitlichen Funksprache in Englisch möglich.

Die Verordnung über den Flugsicherungsdienst regelt neu auch den «U-Space» und die von Skyguide zu erbringenden Dienstleistungen und deren Finanzierung. Dieser soll die sichere und reibungslose Integration von Drohnen im bestehenden Luftraum gewährleisten. Im Rahmen des bilateralen Luftverkehrsabkommens mit der EU erfolgt dieser Schritt im Hinblick auf die Übernahme weiterer EU-Verordnungen im Bereich Drohnen. Die neuen Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen treten am 1. Mai 2022 in Kraft. Quelle: ‚BAZL‚.

St.Gallen-Altenrhein: Betrieb fast eingestellt

In Folge der am 16. März 2020 vom Schweizer Bundesrat veröffentlichten COVID19-Verordnung-2, wurden die Schweizer Flughafenbetreiber vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) aufgefordert, Vereinsaktivitäten (Schulungen, Rundflüge etc.) einzustellen und sämtliche private, nicht zwingende Flüge auf ein Minimum zu reduzieren. Dadurch sah sich die Geschäftsleitung des Flughafen St.Gallen-Altenrhein gezwungen, den Betrieb erheblich einzuschränken. Der Airport St.Gallen-Altenrhein war seit 18. März 2020 für alle Flugzeuge und Helikopter mit einem maximalen Abfluggewicht unter drei Tonnen geschlossen. Flugzeuge und Helikopter mit einem maximalen Abfluggewicht über 3 Tonnen mussten seither angemeldet und bewilligt werden. Quelle: ‚airsportzentrale.de‚.