Schlagwort-Archive: Flugfeld

Petition zum Erhalt des Offenburger Flugfeldes

Die regionale Luftverkehrsstruktur benötigt den Flugplatz Offenburg. Der Ausbau des Regionalflughafens Baden-Airpark und und des Frachtsonderflughafens Lahr hat gezeigt, dass in Offenburg ein Bedarf für den kleinen und mittleren Geschäfts-Reiseverkehr und insbesondere für den Luftsport besteht. Lahr ist in keinem Fall, für Kleinflugzeuge eine Alternative. Die Lage und Erreichbarkeit der großen Plätze ist deutlich schlechter als die Offenburgs.

Auch Infrastruktur und Verkehrsanbindung geben dem Offenburger Flugplatz, der sehr nahe am Zentrum der Region liegt, für Kleinflugzeuge die besseren Chancen. Der kleine und mittlere Geschäftsverkehr hat das Potential, sich wirtschaftlich zu tragen. Sonst hätte er sich nicht in Offenburg, trotz aller Widrigkeiten auf dem ehemaligen Verkehrslandeplatz bis 1996 halten können. Von Offenburg aus sind fast alle europäischen Wirtschaftszentren in ein bis zwei Flugstunden erreichbar.

Offenburg ist eine überregionale Dienstleistungsmetropole. Sie ist Einkaufs- und internationale Messestadt. Viele Unternehmen haben ihren Sitz oder ihre Hauptverwaltung hier. Offenburg als Tor zum Schwarzwald, ist Standort bedeutender Firmen, hat einen hohen Freizeitwert und gilt zu Recht als die sympathische Stadt an der Kinzig. Zusätzlich deckt Offenburg im Einzugsbereich annähernd die gesamte Ortenau ab.

Für Offenburg zählen nicht nur die Arbeitsplätze, die der Flugplatz selbst hat, sondern auch die, die an ihm hängen. Die Relation der direkten und indirekten Arbeitsplätze eines Flugplatzes wird im allgemeinen mit 1/3 zu 2/3 beziffert. D.h. zu den 30 Arbeitsplätzen am Flugplatz kommen noch einmal 90 außerhalb hinzu.

Als Strukturelement hat der Flugplatz eine wirtschaftsfördernde Funktion für die Stadt Offenburg und die Region. Er ist ein Standortkapital, das nicht leichtfertig verspielt werden darf. Woran es in der Region zur Schaffung von Arbeitsplätzen mangelt, sind nicht Gewerbeflächen sondern Wachstumsbranchen. Eine Gewerbefläche, die nur Arbeitsplätze von anderer Stelle verlagert, bringt für die Region nichts. Benötigt werden Wirtschaftsbereiche, die aus sich selbst heraus Arbeitsplatzpotential besitzen. Hier geht’s zur Petition.

Peinlicher Fehler in Greenpeace-Privatflug-Studie

Eine Studie von Greenpeace hat das Ausmass klimaschädlicher Privatflüge Europas untersucht. Dabei wird besonders eine 15 Kilometer kurze Flugstrecke angeprangert. Peinlich nur: Die Strecke existiert gar nicht. Laut einer Studie von Greenpeace soll zwischen Stuttgart und Böblingen, mit knapp 47’000 Einwohnern, die kürzeste Flugstrecke für Privatflugzeuge in Europa verlaufen. Die Route ist gerade mal 14,82 Kilometer lang und soll in den vergangenen Monaten 18 Mal zurückgelegt worden sein. Für Klimaschützer natürlich ein No-Go.

Jetzt stellt sich heraus: Die 14 Kilometer lange Strecke gibt es gar nicht. In Böblingen gibt es nämlich weder einen Flughafen noch eine Start-/Landebahn. Zwar gab es dort einmal einen Flughafen, aber dieser ist seit den 1950er-Jahren ausser Betrieb.

«Wo die Landebahn früher war, ist jetzt ein See»
Im Rahmen eines öffentlichen Projekts habe man den Flugplatz mit Wohnhäusern überbaut. «Es gibt keine Landebahn, kein Rollfeld. Wo früher die Landebahn war, ist jetzt ein See», sagt ein Sprecher der Stadt.

Böblingen-Flüge «vernachlässigbar»
Im Nachhinein betont das niederländische Beratungsunternehmen Delft, welches die Studie erstellte, dass die CO₂-Emissionen der Böblingen-Flüge «vernachlässigbar» seien. Ferner hat Greenpeace zugegeben, dass in der Studie nicht alle Kurzstrecken sauber ausgearbeitet wurden. Nun landet eine andere Route auf Platz eins der kürzesten Strecken: die Route vom deutschen Friedrichshafen nach Altenrhein SG in der Schweiz. Sie ist 22 Kilometer lang. Quelle: ‚Blick‚.

Bundesrat genehmigt SIL-Objektblätter für Flugfelder

Der Bundesrat hat die Anpassung des Objektblattes für das Flugfeld Courtelary (BE) sowie die neuen Objektblätter für die Flugfelder Schindellegi (SZ) und La Côte (VD) genehmigt. In den Objektblättern setzt der Bund generelle Vorgaben für die Infrastruktur und den Betrieb der Flugplätze fest.

Für das Flugfeld Courtelary (BE) wurde das Gebiet mit Hindernisbegrenzung angepasst, nachdem ein neuer Hindernisbegrenzungsflächen-Kataster (HBK) in Kraft gesetzt wurde. Ziel dieses Katasters ist es, Hindernisse im Luftraum zu erfassen und räumlich vom Flugkorridor abzugrenzen, damit ein sicherer Flugbetrieb gewährleistet werden kann.

Die Flugfelder Schindellegi (SZ) und La Côte (VD) erhalten erstmalig ein Objektblatt. Darin wird der Rahmen für künftige Aus- und Umbauten der Infrastruktur sowie für die Ausrichtung des Betriebs eines Flugplatzes behördenverbindlich festgelegt. Es enthält ausserdem Vorgaben für den Betrieb, zum Flugplatzperimeter, zur Lärmbelastung, zur Hindernisbegrenzung, zum Natur- und Landschaftsschutz sowie zur Erschliessung.

Konkret hat der Bundesrat im Objektblatt Schindellegi (SZ) unter anderem auf Antrag des Kantons Schwyz eine Begrenzung der jährlichen Anzahl der Flugbewegungen festgesetzt. Im Objektblatt La Côte (VD) wird die Benutzung des Flugfelds durch Helikopter untersagt. Dieses Verbot wird nach einer Übergangsphase von wenigen Tagen umgesetzt. Das Objektblatt ist Voraussetzung für die Genehmigung des Betriebsreglements und die Bewilligung von Flugplatzanlagen (Plangenehmigung). Quelle: ‚BAZL‚. Foto: ‚Drone Proces Suisse‘.

Kägiswil: Widerstand gegen Umnutzung

Rund 40 Einsprachen sind beim Bundesamt für Zivilluftfahrt eingegangen. Sie betreffen das Umnutzungsgesuch für den ehemaligen Militärflugplatz Kägiswil, der definitiv zu einem zivilen Flugfeld werden soll. Seit dem 26. November ist die Einsprachefrist zum Umnutzungsgesuch des Flugplatzes in Kägiswil abgelaufen. Dieses wurde im Oktober von der Flugplatzgenossenschaft Obwalden (FGOW) eingereicht. Ziel der Genossenschaft ist es, für den ehemaligen Militärflugplatz eine definitive zivile Betriebsbewilligung und ein Betriebsreglement zu erhalten. Der Flugplatz ist bereits seit September 2020 beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) als ziviler Flugplatz eingetragen.

Laut Christian Schubert, Mediensprecher des BAZL, sind rund 40 Einsprachen gegen das Umnutzungsgesuch eingegangen. Diese kämen von Privatpersonen, der Standortgemeinde Sarnen und Landeigentümern. Laut Schubert reichen die Forderungen in den Einsprachen von Beschränkungen des Flugbetriebs über die Reduktion der Lärmemissionen bis hin zur Verweigerung von Rechten an Grundstücken und Überflugrechten. «Die Diskussion um den Flugplatz in Kägiswil ist mit jener vergleichbar, die seit Jahren in Dübendorf geführt wird», so Schubert.

Umnutzungsgesuche in zivile Flugfelder haben schweren Stand
Das BAZL werde nun die Frist zur Stellungnahme des Kantons Obwalden abwarten, die noch bis Ende Januar 2022 läuft. «Danach wird über das weitere Vorgehen entschieden», sagt Schubert. «Bedingt durch die engen räumlichen Verhältnisse und die vielfältigen Bedürfnisse seitens Bevölkerung haben Umnutzungsgesuche von Militärflugplätzen in zivile Flugfelder in der Schweiz einen schweren Stand.» Quelle: ‚Luzerner Zeitung‚.

Notlandung im Getreidefeld

Ein 82jähriger Pilot hat am Freitag ungeplant seine Notlandefähigkeiten unter Beweis gestellt. Wegen eines Navigationsfehlers steuerte der Steirer statt des Flugfelds Glainach bei Ferlach (Bezirk Klagenfurt-Land) eine zweieinhalb Kilometer südwestlich gelegene Grünfläche an, teilte die Polizei Kärnten mit. In dem bewachsenen Getreidefeld kippte der Flieger trotz kontrollierter Landung nach vorne. Bei der Landung sei nämlich das Bugfahrwerk eingeknickt, hieß es. Der Pilot, der in Zeltweg gestartet war, sei unverletzt geblieben und konnte sich selbst aus dem beschädigten Flugzeug befreien. Am Getreidefeld sei Flurschaden entstanden, am Flugzeug erheblicher Sachschaden. Die Feuerwehren Ferlach und Kirschentheuer waren mit 35 Personen und acht Fahrzeugen im Einsatz. Quelle: ‚DiePresse.com‚. Bild: ‚LOXZ.at‚.