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Zürich: Lärmgebühren werden angepasst

Der Flughafen Zürich schlägt für laute Flugzeuge höhere Gebühren vor. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) verfügt nun neue Lärmzuschläge sowie eine Neueinteilung der Lärmklassen, die diesem Vorschlag entsprechen. Die neuen Lärmgebühren treten in Zürich spätestens Anfang 2027 in Kraft.

Im Dezember 2024 gelangte die Flughafen Zürich AG mit einem Antrag zur Anpassung der Lärmgebühren ans BAZL. Das BAZL stimmt diesem zu. Die Konsequenz: Das Fliegen in der Nacht wird teurer. Die Erhöhung leistet einen Beitrag an die erforderliche Lärmsanierung im Nachtbetrieb des Flughafens.

Der Flughafen Zürich setzt spätestens ab 2027 eine Neueinteilung der Lärmklassen, punktuell angepasste Lärmzuschläge für den Tagbetrieb und eine Erhöhung der Tagesrand- und Nachtzuschläge für laute Flugzeuge um. Vorgesehen ist unter anderem eine zweistufige Erhöhung der Lärmzuschläge zwischen 23.00–23.15 und 23.15–23.30 Uhr. Konkret: Der Lärmzuschlag steigt nach 23.00 Uhr von 3000 auf 4000 Franken, ab 23.15 Uhr auf 5000 Franken für lautere Langstreckenflugzeuge. Der Flughafen will damit die Anzahl verspäteter Abflüge reduzieren und einen Anreiz schaffen, die Flotte mit leiseren Flugzeugen zu modernisieren.

Neben den Lärmgebühren erhebt der Flughafen weitere Gebühren wie Lande- und Passagiergebühren. Um diese festzulegen, findet ab April 2025 ein Verfahren zwischen den Flughafennutzenden und der Flughafen Zürich AG statt. Die Lärmzuschläge hat das BAZL vorgängig in einer separaten Verfügung festgelegt. Die neuen Lärmgebühren sollen gleichzeitig mit den übrigen Flughafengebühren und spätestens per 1. Januar 2027 in Kraft treten.

Die vom BAZL genehmigten Lärmgebühren befinden sich im Einklang mit dem SIL-Objektblatt Zürich, das zurzeit in Überarbeitung ist. Ein Objektblatt legt unter anderem den Betrieb und die Lärmbelastung eines Flugplatzes verbindlich fest. Im Entwurf des Objektblatts Zürich ist als erster Schritt die Erhöhung der Lärmzuschläge nach 23.00 Uhr vorgesehen. Als zweiter Schritt ist geplant, bis 2033 eine weitere Erhöhung der Lärmzuschläge für lautere Flugzeuge umzusetzen. Quelle: ‚BAZL‚.

Skyguide reduziert Kapazitäten über Zürich

Am 20. März 2025 trat am Flughafen Zürich eine durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt neu gestaltete Luftraumstruktur in Kraft. Sie soll die Zahl der Luftraumverletzungen minimieren und Sicherheit erhöhen. Für die sichere Einführung senkt Skyguide die Anflugkapazität vorübergehend um 20 Prozent und schränkt die Kleinfliegerei ein.

Die Flugsicherung Skyguide reduziert ab dem 20. März 2025 für voraussichtlich vier Wochen die Anflugkapazitäten am Flughafen Zürich. Nötig macht dies die grösste Veränderung im Luftraum des Zürcher Flughafens seit mehreren Jahrzehnten. Diese hat zum Ziel, die Häufigkeit und Schwere der Luftraumverletzungen rund um den Zürcher Airport zu reduzieren. Die tiefgreifende Neuerung betrifft sämtliche Nutzerinnen und Nutzer des kontrollierten Luftraums um den Flughafen, in dem die An- und Abflüge stattfinden.

Um die sichere Einführung der neuen Struktur zu ermöglichen, ergreift Skyguide vorübergehende Entlastungsmassnahmen: Die Flugsicherung reduziert die Kapazität um 20 Prozent bei den Anflügen aller Betriebskonzepte während voraussichtlich vier Wochen. Zudem schränkt sie in den flughafennahen Gebieten die Kleinfliegerei temporär ein. Betroffen sind beispielsweise Segelflug-, Hängegleiter-, Fallschirm– und Spezial-Flugaktivitäten. Solche Entlastungsmassnahmen entsprechen bei derart umfangreichen Änderungen im Flugsicherungssystem internationalen Standards.

Skyguide will Auswirkungen so gering wie möglich zu halten
Durch die Entlastungsmassnahmen erhalten die Lotsen die Möglichkeit, sich an die neue Arbeitsroutine zu gewöhnen. Gleichzeitig lernen die Piloten, unter den neuen Rahmenbedingungen zu navigieren. Zudem reduziert Skyguide damit das Risiko einer Überlastung des Systems.

Skyguide ist sich der Auswirkungen dieser Restriktionen auf die Nutzerinnen und Nutzer des Luftraums sowie der Betreiberin des Flughafens bewusst und ist bestrebt, diese so gering wie möglich zu halten. Sie prüft dazu regelmässig, wie sich die Einführung entwickelt und wie sich die Involvierten an die neuen Prozesse und Verfahren gewöhnen. So evaluiert Skyguide laufend, inwiefern und wie lange sie die Entlastungsmassnahmen aufrechterhalten muss.

Gemeinsam mit den relevanten Akteuren wie Skyguide, die Flughafen Zürich AG, Swiss, die Deutsche Flugsicherung sowie Luftfahrtverbände aus der Schweiz und Deutschland hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) die Luftraumstruktur um den Flughafen Zürich überarbeitet. Den Prozess hat das BAZL 2018 lanciert. Quellen: ‚Skyguide‚. ‚BAZL‚.

Neugestaltung der TMA Zürich – Update

Version 5.2, die von einem kleinen Expertenteam (Skyguide, BAZL, Segelflugverband und Aopa) entworfen wurde, ist nun bekannt. Sofern Deutschland keine grösseren Vorbehalte hat, wird diese so in die öffentliche Vernehmlassung (spätestens im September) gehen und dann per März 2025 umgesetzt werden. Quelle: ‚SHV‚.

Antrag auf “Abbruch des Projekt Redesign Luftraum Zürich”

Das General Aviation Steering Committee (GASCO) stellte am 06. September 2021 beim BAZL den Antrag auf “Abbruch des Projekt Redesign Luftraum Zürich”. Mit Schreiben vom 30. Januar 2018 „Redesign der Luftraumstruktur um den Flughafen Zürich in Zusammenhang mit der Umsetzung des Europäischen Pilot Common Project (Verordnung EU Nr.716/2014)“ wurde das Projekt Redesign Luftraum Zürich vom BAZL lanciert. Nach unzähligen Sitzungen und mehreren Workshops wurden am 28. März 2019 die Version 1, später am 05. Dezember 2019 die Version 2 und am 30. April 2021 die Version 3.0 präsentiert. Am 04. Juni 2021 hat das BAZL die Version 3.1 auf ihrer Internetseite veröffentlicht, nachdem entschieden wurde, den Luftraum von Dübendorf unverändert in diese Version zu integrieren. Angesichts der Tatsache, dass der heute bestehende Luftraum die durch die EU geforderte Implementierung von RNP 1 bereits zulässt und unter Berücksichtigung des bereits erfolgten unnützen Aufwandes, den noch zu tätigenden Aufwänden und des bestenfalls marginalen Gewinnes ist das Projekt mit sofortiger Wirkung einzustellen. Quelle: ‚AeroClub der Schweiz‚.

Obergericht spricht Flugverkehrsleiter frei

Das Obergericht des Kantons Zürich hat heute einen Flugverkehrsleiter, der sich für einen Vorfall am 22. August 2012 am Flughafen Zürich wegen Störung des öffentlichen Verkehrs verantworten musste, freigesprochen und damit das erstinstanzliche Urteil des Bezirksgerichts Bülach rückgängig gemacht. Mit seinem Urteil bestätigt das Obergericht, dass der Flugverkehrsleiter weder fahrlässig noch mutwillig gehandelt hat. Skyguide nimmt dieses Urteil mit Erleichterung zur Kenntnis.

Vorfall vom 22. August 2012
Am 22. August 2012 war es um 16:15 Uhr am Flughafen Zürich zu einer Annäherung zwischen einem startenden kommerziellen Flugzeug der Darwin Airline und einem privaten Sportflugzeug auf einem Trainingsflug gekommen. Bei diesem Vorfall kam es weder zu Sach- noch Personenschaden.

Orientierung an internationaler Praxis
Die Luftfahrt in der Schweiz orientiert sich an international bewährter Praxis und wird internationaler Vorgaben entsprechend reguliert. Hier gibt es einen Widerspruch zwischen diesen internationalen Bestimmungen und der Schweizer Gesetzeslage und Rechtsprechung. Diese Situation muss aus Sicht von Skyguide durch eine Änderung des Gesetzes gelöst werden.

Im Rahmen dieser internationalen Orientierung ist die sogenannte Just Culture grundlegend für ein funktionierendes Meldewesen und für eine kontinuierliche Verbesserung der Sicherheit in der Luftfahrt. Just Culture ist auch in anderen Bereichen, in denen die Sicherheit eine zentrale Rolle spielt, unverzichtbar für die laufende Verbesserung von Prozessen, Technologien und Kompetenzen.

Vereinfachung des Betriebs am Flughafen Zürich
Eine Verurteilung hätte keinen Beitrag zur Verbesserung der Flugsicherheit geleistet. Trainingsflüge wie damals sind heute am Flughafen Zürich nicht mehr möglich. Skyguide sieht die Entflechtung des Mischverkehrs (Instrumenten-/Sicht-Flugregeln – IFR/VFR) auf dem Flughafen als eine der Massnahmen, um die Komplexität weiter zu reduzieren und die Sicherheitsmarge zu erhöhen. Quelle: ‚Skyguide‚. Foto: ‚Limmattaler Zeitung‚.

Luftraum Zürich Redesign 2.0

Mittlerweile liegt mit der Version 2.0 ein neuer Entwurf der Luftraumstruktur vor, der aufgrund von realistischen Steigleistungen der Verkehrsflugzeuge auf einem Nationalflughafen berechnet wurde. Im Vergleich zum Basisentwurf sind die Untergrenzen diverser TMA angehoben worden. Dennoch bildet auch die Version 2.0 nur die Ansprüche und den Schutz des IFR-Verkehrs ab. Im Dezember 2019 informierten das BAZL und skyguide an zwei Anlässen die vom Redesign direkt betroffenen Stakeholder über die Version 2.0 des Luftraumentwurfs. Dabei wurde auch detailliert erläutert, wie ein Luftraum-Design entsteht, welches die Grundlagen sind und weshalb ein Vergleich mit anderen internationalen Flughäfen und Staaten nicht gemacht werden kann. Die Diskussionen haben gezeigt, dass die überarbeitete Version 2 aus Sicht der Stakeholder zwar Verbesserungen beinhaltet, diese in einigen Bereichen aber noch immer kritisch beurteilt wird. Ab Januar bis März 2020 sind eine Reihe von Treffen zwischen BAZL/skyguide und den Stakeholdern vorgesehen, um zusammen die eingereichten Stellungnahmen und die Version 2.0 des Luftraumentwurfs einander gegenüber zu stellen. Dabei können die Stakeholder aufzeigen, welche Probleme mit der Version 2.0 für sie noch bestehen und welche Lösungsmöglichkeit sie sehen. Bis im Sommer 2020 sollte dann ein Überblick vorhanden sein, bei dem die erfüllten und nicht erfüllten Bedürfnisse der Stakeholder abgebildet sind. Voraussichtlich kann dann im Herbst 2020 die Version 3.0 des Luftraumentwurfs präsentiert werden. Die Publikationen der definitiven Luftraumstruktur sollten Ende 2023 erstellt sein und ab März 2024 Gültigkeit erlangen. Mehr Infos auf der Webseite des BAZL.

AeCS gegen „Proposed Redesign CTR/TMA Zürich“

Der Aero-Club der Schweiz AeCS hat am Freitag 30.8.19 beim Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL seine umfassende und in jeder Hinsicht begründete Stellungnahme zum „Proposed Design“ des Luftraums Zürich deponiert. Ebenso wurden das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK, das Civil Aviation Safety Office CASO und die Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle SUST mit dem Schreiben bedient. Ebenfalls mit dem Schreiben und einer Medienmitteilung bedient wurden die Staatskanzleien der Kantone Zürich, Aargau, Basel-Land, Basel-Stadt, Solothurn, Luzern, Schwyz, Zug, Thurgau und Schaffhausen sowie die Landeskanzleien der beiden deutschen Bundesländer Baden-Württemberg und Bayern. In den letzten Wochen und Monaten hat eine umfassende Analyse durch den AeCS und seine Luftraumexperten mit den betroffenen Regionalverbänden und deren Flugsportgruppen sowie die Luftsportorganisationen im angrenzende Ausland die Nichtdurchführbarkeit in der vorliegenden Form erkannt und bestätigt. Der AeCS weist in seiner umfassenden 12-seitigen Analyse den Entwurf entschieden und begründet zurück und retour an den Absender. Die Beilagen und Stellungnahmen der betroffenen Flugsportorganisationen umfassen weitere, hervorragend begründete 248 Seiten. Grafik: Kurt Oswald.

Ostschweizer Sportflugszene: «Es geht um die Existenz»

Der Linienverkehr rund um den Flughafen Zürich soll mehr Platz erhalten. Die Ostschweizer Sportflugszene geht dagegen auf die Barrikaden: Sie fürchtet, verdrängt zu werden. Es ist einfach zu kompliziert. Zu diesem Schluss kamen die Experten, als sie den Luftraum rund um den Flughafen Zürich unter die Lupe nahmen. Piloten und Fluglotsen müssen mit etwa 20 ineinander verschachtelten Kontrollzonen fertig werden. Das Geflecht erstreckt sich von Basel bis nach Arbon und vom Zugersee bis nach Süddeutschland. Seit Jahren versucht der Bund zusammen mit der Branche, das Durcheinander zu entwirren und mit einem einfacheren System zu ersetzen, das weniger Risiken birgt. Inzwischen läuft der zweite Versuch. Im Frühling schlug das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) eine neue Variante vor – und bereits ist wieder Feuer im Dach. Organisationen aus der Sport- und Leichtaviatik wehren sich, darunter sind auch diverse Ostschweizer Vereine. Der Grund: Der kontrollierte Luftraum – den man nur mit Erlaubnis der Flugsicherung befliegen darf – soll zwar strukturell vereinfacht, aber auch ausgedehnt werden. Er soll vielerorts in geringerer Höhe beginnen als heute und auch horizontal erweitert werden, etwa ins Toggenburg. Deshalb fürchten nun Ballonfahrer, Gleitschirmpiloten, Segelflieger andere Vertreter der Leichtaviatik um ihre Bewegungsfreiheit. Der Tenor in den Rückmeldungen ans Bazl: Der Bund reserviere ohne Not reichlich Platz für die grossen Maschinen, die in Zürich und Dübendorf landen und starten – auf Kosten der Kleinen. Schon jetzt sei der kontrollierte Luftraum «überdimensioniert», schreibt der Aeroclub Ostschweiz. Was nun geplant sei, bedrohe gar einzelne Vereine und Flugplätze in ihrer Existenz. Quelle: ‚St. Galler Tagblatt‘.

Irrflug über Kloten

Irgendwie war da ein Echo. Ab und zu wurde es auf dem Radar sichtbar. Dem Mann im Tower des Flughafens Zürich gefiel das nicht. Denn mit dem unbekannten Flugzeug auf seinem Bildschirm, dem Grund für das Signal, bestand kein Funkkontakt. Das «Ufo» näherte sich dem Nahverkehrsbereich des Flughafens in Kloten ZH mit beängstigendem Tempo. Der Zeitpunkt für die Überraschung war denkbar ungeeignet. Denn gerade hatte der Flugverkehrsleiter im Tower Piste 14 für einen Edelweiss-Airbus aus Las Vegas (USA) freigegeben. Und der Ferienflieger meldete tatsächlich ein nicht identifiziertes Flugzeug auf Kollisionskurs: einen Motorsegler mit Pilot und Passagier. Eine Dreiviertelstunde geisterte der Hobby-Flugzeugführer durch den Schweizer Luftraum. Seinen Transponder hatte er die ganze Zeit ausgeschaltet. Zurück in deutschen Gefilden, vermied er es zunächst tunlichst, sein Schweizer Abenteuer zu melden. Die ganze Geschichte finden Sie im Originalbericht von ‚blick.ch‚.

Redesign Luftraum Zürich

Hier sind Informationen und empfohlene Handlungsanleitungen des Aero-Club der Schweiz zum laufenden Prozess um den Entwurf einer neuen TMA/CTR Struktur online zu finden. Dem AeCS ist es wichtig, dass Luftraumbenutzer und Flugplatzhalter/Infrastrukturbetreiber transparent informiert sind und aktiv mitarbeiten und Stellung nehmen zum angedachten, jedoch völlig unbrauchbaren Entwurf. Der AeCS ist auf Rückmeldungen der aviatischen Community angewiesen, genau so wie der Regulator BAZL und der Provider skyguide, um gute Lösungen zu finden. Quelle: ‚Aero Club Schweiz‚.