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Luftraum-Abkommen Deutschland-Österreich

Bundesverteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD) hat mit ihrer österreichischen Amtskollegin Klaudia Tanner (ÖVP) im Kempinski Resort Berchtesgaden ein Luftsicherheitsabkommen unterzeichnet, das die Zusammenarbeit beider Staaten regelt. „Für unsere Bürger ist das wichtig. Damit ist eine wechselseitige Sicherung durch die Begleitung auffälliger Luftfahrzeuge möglich“, sagte die deutsche Bundesministerin.

Genau ein Jahr und einen Tag ist Bundesministerin Lambrecht im Amt. Es sei ein besonderer Moment in ihrer Zeit als Verteidigungsministerin. Eine intensive Zusammenarbeit mit Österreich sei in „herausfordernden Zeiten“ im Luftraum notwendig. Vor allem der „furchtbare Angriffskrieg Russlands“ gegen die Ukraine stelle die Länder vor besondere Herausforderungen.

Regelung bei „Renegade“-Fällen
Der deutsch-österreichische Staatsvertrag regelt die Kooperation der Landesnachbarn im Luftraum bei festgestellten Bedrohungen durch zivile Luftfahrzeuge sowie bei „Renegade“-Fällen. Das sind im Verdacht stehende Luftfahrzeuge, die als mögliche Waffe für einen terroristischen Angriff gegen Bodenziele missbraucht werden könnten. Das Abkommen soll den Informationsaustausch erleichtern. Lufthoheitliche Maßnahmen mit Eingriffscharakter wie etwa Abdrängen oder ein Warnschuss im Luftraum des anderen Staates seien ausgeschlossen.

„Sicherheit gibt es nicht zum Nulltarif“, sagte Amtskollegin Klaudia Tanner, die auf eine „partnerschaftliche Zusammenarbeit“ setzt. Die Möglichkeit der „Nacheile“ im Luftraum sei ein wichtiger und sehr großer Schritt, „denn die beiden Luftwaffen Österreichs und Deutschlands sorgen für die Sicherheit unserer Bürger“.

Effizienz in der Ausbildung erhöhen
In Sachen Rüstungspolitik wolle man gemeinsam vorankommen: Beschaffungen sollen künftig „schneller und kostengünstiger“ vonstatten gehen. Auch in Sachen Ausbildung wollen die Ministerinnen effizienter werden und einen intensiven Austausch führen, hieß es. „Hunderte von gemeinsamen Vorhaben haben wir bereits oder werden wir noch gemeinsam mit Deutschland umsetzen“, kündigte Tanner an. Das Treffen am Obersalzberg war unter hohen Sicherheitsvorkehrungen und enormem Aufwand geplant worden. Mit Sprengstoffspürhunden wurde das Luxushotel des Freistaates Bayern inspiziert. Die Feldjäger, als Militärpolizei bekannt, ließen mitgeführte Güter auf Sprengstoff hin untersuchen. Quelle: ‚PNP‚.

Schärfere Bestimmungen für Flüge mit historischen Luftfahrzeugen

Der (Schweizer) Bundesrat hat gestützt auf eine Analyse des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL) zum tödlichen Unglück mit der JU-52 beschlossen, zum Schutz der Flugpassagiere für Flüge mit historischen Luftfahrzeugen deutlich strengere Vorgaben zu machen. An seiner Sitzung vom 17. August 2022 hat er die Luftfahrtverordnung (LFV) entsprechend angepasst. Im Nachgang zum tragischen Flugzeugunglück im Jahr 2018 mit einer JU-52 und auf Basis des Abschlussberichts der Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) hat das BAZL den Betrieb von historischen Luftfahrzeugen analysiert. Dies mit dem Ziel, insbesondere den Risiken besser Rechnung zu tragen, die mit Flügen mit historischen Luftfahrzeugen einhergehen können.

Der Bundesrat hat gestützt darauf die Luftfahrverordnung angepasst: Künftig werden kommerzielle Flüge mit Personen und Gütern mit Luftfahrzeugen der Sonderkategorie «Historisch» nicht mehr zulässig sein. Nichtgewerbsmässige Flüge sind für Vereinsmitglieder unter Einhaltung einer Karenzfrist von 30 Tagen weiterhin möglich. Ausserdem gilt neu eine Beförderungsbeschränkung. Es dürfen maximal neun Personen in einem entsprechenden Flugzeug fliegen, davon höchstens sechs Passagiere. Damit werden Passagierflüge auf ein Mass begrenzt, welches in der allgemeinen, nicht gewerbsmässigen Leichtaviatik üblich ist. Zum Schutz der Flugpassagiere muss der Pilot die Passagiere über die besondere Zulassung des entsprechenden Luftfahrzeugs informieren. Damit wird sichergestellt, dass sich Passagiere vor einem Flug entscheiden können, ob sie die damit zusammenhängenden Risiken eingehen wollen oder nicht. Die neuen Vorgaben für Flüge mit historischen Luftfahrzeugen sind mit jenen der anderen europäischen Länder vergleichbar. Sie treten am 1. Oktober 2022 in Kraft. Quelle: ‚BAZL‚.

Opt-Out Frist von Drittstaaten-immatrikulierten Luftfahrzeugen läuft ab

Bis 20.Juni 2022 gilt in der Schweiz die Opt-Out Frist betreffend die Anwendung der EASA Bestimmungen für Piloten im nichtgewerbsmässigen Betrieb von Luftfahrzeugen gemäss Artikel 2(1)(b), Punkt (i) und (ii) der Verordnung (EU) 2018/1139 (vgl. Auszug unten). Unter dem Opt-Out war es den Piloten bislang erlaubt, Drittstaaten-immatrikulierte Luftfahrzeuge (wie zum Beispiel aus den USA oder dem Vereinigtem Königreich) von hier ansässigen Betreibern allein mit einer durch den Immatrikulationsstaat ausgestellten Lizenz in der Schweiz und in Europa privat zu fliegen.

Diese Frist läuft nun am 20. Juni 2022 definitiv ab. Spätestens ab dem 21. Juni 2022 gilt daher: wer mit einem der oben genannten Luftfahrzeuge innerhalb des EASA-Luftraums fliegen will, muss nebst den Anforderungen des Registerstaates neu auch über eine EASA-Pilotenlizenz mit entsprechenden Ratings und ein EASA-Medical verfügen. Drittstaatenlizenzen können validiert oder in eine EASA-Lizenz konvertiert werden.

Im spezifischen Fall von US-Flugzeugen und US-Lizenzen wird aktuell zwischen der Schweiz und den USA ein Abkommen ausgehandelt. Dieses Abkommen soll für Lizenzen auf PPL-Stufe, jedoch ausschliesslich für SEP(land), MEP(land), Nachtflug und IR(A) eine vereinfachte Konvertierung ermöglichen (analog dem Abkommen TIP-L das bereits zwischen den USA und der EU in Kraft ist). Ziel ist, dieses Abkommen im Juni in Kraft setzen zu können, so dass betroffene Piloten bereits für den anstehenden Umbruch profitieren können. Sollte eine Umsetzung nicht rechtzeitig möglich sein, ist das BAZL bestrebt, eine Übergangslösung für die betroffenen Piloten zu finden, welche einen nahtlosen Übergang ermöglicht. Das BAZL wird rechtzeitig vor dem 20. Juni weiter informieren. Quelle: ‚BAZL‚. Bild: ‚AOPA‚.

Das war knapp!

Auch eine grosse Flugerfahrung bietet keine Gewähr, nicht in einen Zusammenstoss mit einem anderen Flugzeug verwickelt zu werden. Schnell kann die Aufmerksamkeit auf die Luftraumüberwachung durch erhöhte Arbeitsbelastung verringert werden. Selbst ein Fluglehrer an Bord ist keine Garantie, dass es nicht zu unangenehmen Zwischenfällen kommt. Statistisch gesehen ist das Risiko sogar etwas höher, da die Aufmerksamkeit von beiden auf die Instruktion gerichtet ist. Das Bewusstsein, dass die Gefahr eines Zusammenstosses jederzeit gegeben ist, und die Kenntnisse, wie es dazu kommen kann, helfen, das Risiko zu senken.

Traffic in Sight»?
Im An- und Ausflugbereich sowie im Platzverkehr erhöht sich naturgemäss die Verkehrsdichte. Neben einer konsequenten Luftraumüberwachung sollten Sie sich eine räumliche Vorstellung machen, wo sich andere Flugzeuge befinden und wohin sie sich bewegen. Durch «TrafficInformation» des Flugverkehrsleiters und Positionsmeldungen von Piloten schaffen Sie sich die nötige Übersicht.

Eine wichtige Bedingung dabei ist, dass die Positionsmeldungen der Piloten exakt sind. Andernfalls wird das Luftfahrzeug an einer anderen Stelle gesucht und erwartet, als dies tatsächlich der Fall ist. Bei der Positionsmeldung sind folgende Punkte zu beachten:

  1. Verwenden Sie für die Positionsmeldungen wenn möglich nur Orte, welche auf den Navigations- und Anflugkarten aufgeführt sind. Ortsunkundige Piloten wissen sonst nicht, wo sie Sie suchen sollen.
  2. Vermeiden Sie den Ausdruck «approaching …». Diese Art von Positionsmeldung sagt nichts über Ihre effektive Position aus.
  3. Bei VFR-Flügen besteht die Positionmeldung aus einem geografischen Ort und der Flughöhe. Mit der Meldung «10 miles east of the airport» teilen Sie den anderen Piloten in erster Linie mit, dass Sie nach GPS fliegen und nicht wirklich wissen, wo Sie sind.

Position korrekt übermitteln
Um anderen Piloten während Ihres «Straight in approach» die Möglichkeit zu geben, Sie an der richtigen Stelle zu suchen, ist es wichtig, die Position korrekt zu übermitteln. Sie befinden sich im «Long Final», solange Sie vor der Stelle sind, wo die Basis der publizierten Platzrunde in den Final mündet. Nach dieser Stelle sind Sie im Final. Etwa das letzte Drittel des Finals vor der Landung wird «Short Final» genannt.

Wenn Sie ein gesuchtes Luftfahrzeug erkennen, vergewissern Sie sich, dass dieses wirklich mit der vermuteten oder gemeldeten Position übereinstimmt. Vor allem wenn sich mehrere Luftfahrzeuge im selben Gebiet befinden, kann das «erstbeste» Flugzeug, das Sie sehen, eine falsche Sicherheit vermitteln und zu bösen Überraschungen führen, wenn das tatsächlich gesuchte Luftfahrzeug auftaucht. Quelle: ‚MFVS / AeCS‚.

Elektrische Luftfahrzeuge

Der Betrieb von elektrisch angetriebenen Luftfahrzeugen befindet sich derzeit in einer raschen Entwicklungsphase. Diese Technologie entwickelt sich schnell weiter und es werden Vorschriften für Bereiche wie anfängliche Lufttüchtigkeit, fortdauernde Lufttüchtigkeit, Lizenzen für die Besatzung und Betrieb definiert. Der Zweck dieser Website ist eine Informationsquelle für die verschiedenen Zielgruppen bereitzustellen. Der Inhalt wird regelmäßig mit Themen im Zusammenhang mit elektrisch angetriebenen Luftfahrzeugen aktualisiert. Vollständiger Bericht / Quelle: ‚BAZL‚.

DAeC-Statement zum Medienbericht „Gefahrenzone Luftraum“

von Christian Mannsbart, Öffentlichkeitsarbeit, Deutscher Aero Club e.V.

170 gefährliche Annäherungen von Luftfahrzeugen im deutschen Luftraum in den vergangen vier Jahren – diese Zahlen führte am Dienstag, 10.12.2019 ein Bericht des Norddeutschen Rundfunks ins Feld, und spricht deshalb von der „Gefahrenzone Luftraum“. Außerdem seien nicht näher genannte Luftfahrtexperten der Meinung, dass es eine erhebliche Dunkelziffer nicht gemeldeter Zwischenfälle gebe und die Gesamtzahl der Vorfälle noch höher liegen könnte, da auch „Meldungen bei anderen zuständigen Behörden eingehen.“

„Wenn sich alle an die bestehenden, auf europäischer Ebene einheitlichen Regeln halten, ist es kein Problem, dass sich die unterschiedlichen Partner einen gemeinsamen Luftraum teilen“, ist sich Stefan Klett, Präsident des Deutschen Aeroclubs (DAeC), sicher. „Der DAeC arbeitet seit Jahren zusammen mit der kommerziellen Luftfahrt und der Deutschen Flugsicherung in verschiedenen Arbeitsgruppen daran, die Situation zu entschärfen. Alles ist nur eine Frage der Information, die generiert und wahrgenommen werden muss: Etwa durch ADS-B, einem System, mit dem alle Teilnehmer des Luftverkehrs erkennbar gemacht werden“, erklärt Mike Morr, Referent für Luftraum und Flugsicherheit im DAeC. „Sehen und gesehen werden, heißt die Devise! Dabei können in angemessenem Rahmen technologische Lösungen vorangetrieben werden. Dazu müssen sich alle Teilnehmer an einen Tisch setzen und sich gegenseitig auf Augenhöhe begegnen. Die jeweiligen Bedürfnisse und Anforderungen müssen ernst genommen werden“, ergänzt Klett. „Der Bundesausschuss Unterer Luftraum (BAUL) verfolgt das Ziel, die Sicherheit im Luftraum weiterhin zu gewährleisten. Deshalb arbeiten wir gemeinsam mit dem Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur aktuell an einem umfangreichen Konzept, um die Möglichkeiten verschiedener Maßnahmen darzulegen“, erklärt Habbo Brune, Vorsitzender des Bundesausschusses Unterer Luftraum im DAeC.