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„Heimfall“ des Flugplatzes Kägiswil

Der Regierungsrat kann den Mietvertrag mit der Flugplatzgenossenschaft Obwalden (FGOW) über die Benützung der Infrastruktur des ehemaligen Militärflugplatzes Kägiswil nicht verlängern. Dies, weil bis Ende 2023 die geforderten Bewilligungen nicht vorliegen werden. Der Flugplatz Kägiswil fällt somit Ende 2023 an den Bund zurück. Der mit dem Bund 2015 abgeschlossene Baurechtsvertrag zum Militärflugplatz Kägiswil sieht vor, dass der vorzeitige Heimfall eintritt, wenn nicht termingerecht eine rechtskräftige Betriebsbewilligung und ein vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) genehmigtes Betriebsreglement vorliegen.

Mietvertrag mit der Flugplatzgenossenschaft Obwalden
Am 22. März 2016 stimmte der Regierungsrat dem Abschluss eines Mietvertrags mit der Flugplatzgenossenschaft Obwalden (FGOW) zu, der die Benützung der Infrastruktur des ehemaligen Militärflugplatzes Kägiswil zum Gegenstand hatte. Er war befristet und galt bis zum Eintrag des Flugplatzes Kägiswil als ziviler Flugplatz im Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL). An seiner Sitzung vom 2. September 2020 beschloss der Bundesrat den Eintrag des Flugplatzes Kägiswil als zivilen Flugplatz im SIL. Am 2. Februar 2021 stimmte der Regierungsrat einem Nachtrag zum Mietvertrag zu und verlängerte den Mietvertrag mit der FGOW bis zum Vorliegen der rechtskräftigen Betriebsbewilligung und des genehmigten Betriebsreglements durch den Bund, „längstens aber bis zum 31. Dezember 2023“.

Pendentes Umnutzungsverfahren bewirkt Heimfall an den Bund
Die öffentliche Auflage des Umnutzungsgesuchs fand vom 25. Oktober bis 26. November 2021 statt. Rund 40 Einsprachen gingen ein. Ein zeitnaher Rückzug der Einsprachen gelang nicht, womit die Voraussetzung für eine Umnutzung in einen zivilen Flugplatz nicht gegeben ist. Das BAZL hat bis heute die notwendigen Bewilligungen nicht verfügt. Da eine fristgerechte Erteilung bis Ende Jahr ausgeschlossen werden muss, tritt nun gemäss Baurechtsvertrag zwischen Bund und Kanton der vorzeitige Heimfall an den Bund per Ende 2023 ein. Der Kanton ist folglich ab 1. Januar 2024 nicht mehr Eigentümer und Baurechtsnehmer des Flugplatzareals und kann daher den Mietvertrag mit der FGOW nicht verlängern.

Der Landammann und Vorsteher des Bau- und Raumentwicklungsdepartements Josef Hess bestätigt: „Es ist weder bis Ende 2023 noch in absehbarer Zukunft mit der Erteilung der nötigen Bewilligungen durch den Bund zu rechnen. Auch haben sich die Rahmenbedingungen und das öffentliche Interesse – denken wir an den Kulturlandschutz, die Fruchtfolgeflächen und Rekultivierung, die Klimadebatte oder die Lebensmittelsicherheit – seit der Volksabstimmung über den Kauf des Flugplatzareals im Jahr 2013 massgeblich verändert.“

Ökologische Aufwertung mit Projekt Hochwassersicherheit Sarneraatal
Mit dem Projekt Hochwassersicherheit Sarneraatal wird die Sarneraa im Gebiet Flugplatz Kägiswil ökologisch aufgewertet. Es wird ein attraktiver Lebens- und Naherholungsraum geschaffen. Die Sarneraa wird verbreitert und das Gerinne möglichst naturnah gestaltet (z. B. Lebensraum für Fische). Es sind Flachufer und Terrassen mit Weichholzauen vorgesehen. Dazu werden zwei Aufweitungen der Sarneraa (Matte, Driangel) längs des Flugplatzes, gemäss genehmigtem Hochwasserschutzprojekt, ab Herbst 2025 realisiert. Bei diesen Massnahmen fällt hochwertiger Humus sowie Ober- und Unterboden an, der wiederverwertbar ist. Mit einem Teilpistenrückbau von rund 1,5 Hektaren könnten Synergien genutzt werden und das wertvolle Material aus dem Hochwasserschutzprojekt kann gleich vor Ort schonend und kostengünstig eingesetzt werden. Das Hochwasserschutzprojekt bietet zudem die einmalige Chance, einen Teilpistenrückbau gleichzeitig und daher kostensparend vorzunehmen. Die Umsetzung dieser Massnahmen wird zurzeit mit armasuisse Immobilien als Grundeigentümerin geprüft. Fragen zu den militärischen Bedürfnissen auf dem Flugplatz Kägiswil, zum Umgang mit dem Flugbetrieb der FGOW sowie einer möglichen zivilen Mitbenutzung werden zurzeit durch armasuisse Immobilien geprüft. Quelle: ‚Kanton Obwalden‚.

Vorbehalte zur Umnutzung des Flugplatzes Kägiswil

Der Flugplatz Kägiswil soll von einem militärischen in einen zivilen Flugplatz umgewandelt werden. Die Flugplatzgenossenschaft Obwalden (FGOW) hat dazu ein Gesuch eingereicht. Der Kanton als Flugplatzvermieter kritisiert aber die geplante Verschiebung der An- und Abflugachse. Eine solche Verschiebung habe direkte Auswirkungen auf die Höhenbeschränkungen für Bauvorhaben in der Nähe des Flugplatzes und erfordere das Einverständnis zahlreicher Liegenschaftseigentümer, teilte das Obwaldner Baudepartement am Freitag mit. Es habe die Vorbehalte während der öffentlichen Auflage des Umnutzungsgesuches beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) deponiert.

Der Flugplatz soll von 40 auf 20 Meter verschmälert werden. Weil dies aus Kostengründen einseitig geplant sei, verschiebe sich die An- und Abflugachse, erklärte der Obwaldner Baudirektor Josef Hess (parteilos) auf Anfrage. Aus dem Gesuch gehe nicht hervor, ob davon allenfalls Gebäude betroffen seien. Fragezeichen habe der Kanton auch bei den ökologischen Ausgleichsmassnahmen. Durch die Umnutzung müssen neu zwölf Prozent der Flugplatzfläche anderswo kompensiert werden. So solle etwa eine Waldfläche in ein Reservat umgewandelt werden. Es stelle sich die Frage, ob das sinnvoll sei, und auch die Finanzierung der Kompensationen sei nicht nachvollziehbar. Grundsätzlich aber könne in den Augen des Kantons das Umnutzungsgesuch weiterverfolgt werden. Der Bundesrat hatte im September 2020 die Umwandlung im entsprechenden Objektblatt im Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL) festgehalten. Der Kanton begrüsse insbesondere den Teilrückbau der bestehenden Piste. Allerdings seien dafür noch die Zuständigkeiten und die Finanzierung zu regeln.

Vorzeitiger „Heimfall“ möglich
Gemäss früheren Aussagen des Baudirektors Josef Hess (parteilos) fallen durch den Rückbau rund 8000 Kubikmeter Belag und Untergrundmaterial an, die speziell entsorgt werden müssten. Die Rekultivierung dürfte 1,2 Millionen Franken kosten. Man sei in Verhandlung mit Armasuisse, eine andere mögliche Refinanzierung wäre die Erhöhung des Mietzinses. Der Flugplatz Kägiswil gehört Armasuisse. Diese hat die Anlagen dem Kanton Obwalden im Baurecht übertragen, einen Kauf lehnte das Obwaldner Stimmvolk 2013 ab. Der Baurechtsvertrag sieht einen vorzeitigen Heimfall per Ende 2023 vor, wenn bis dann keine rechtskräftige Betriebsbewilligung vorliegt. Über das weitere Vorgehen entscheide nun das BAZL, hiess es. Die Gesuchsteller würden Zeit brauchen, um die vom Kanton geforderten Unterlagen nachzureichen, sagte Baudirektor Hess. Für die Frist kritisch erachte er aber eher die rund 40 Einsprachen, die gegen die Umnutzung eingegangen seien. Welche Auswirkungen ein Heimfall des Flugplatzes auf die Betreiber hätte, könne er nicht sagen. Quelle: ‚Pilatustoday‚.

Kägiswil: Widerstand gegen Umnutzung

Rund 40 Einsprachen sind beim Bundesamt für Zivilluftfahrt eingegangen. Sie betreffen das Umnutzungsgesuch für den ehemaligen Militärflugplatz Kägiswil, der definitiv zu einem zivilen Flugfeld werden soll. Seit dem 26. November ist die Einsprachefrist zum Umnutzungsgesuch des Flugplatzes in Kägiswil abgelaufen. Dieses wurde im Oktober von der Flugplatzgenossenschaft Obwalden (FGOW) eingereicht. Ziel der Genossenschaft ist es, für den ehemaligen Militärflugplatz eine definitive zivile Betriebsbewilligung und ein Betriebsreglement zu erhalten. Der Flugplatz ist bereits seit September 2020 beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) als ziviler Flugplatz eingetragen.

Laut Christian Schubert, Mediensprecher des BAZL, sind rund 40 Einsprachen gegen das Umnutzungsgesuch eingegangen. Diese kämen von Privatpersonen, der Standortgemeinde Sarnen und Landeigentümern. Laut Schubert reichen die Forderungen in den Einsprachen von Beschränkungen des Flugbetriebs über die Reduktion der Lärmemissionen bis hin zur Verweigerung von Rechten an Grundstücken und Überflugrechten. «Die Diskussion um den Flugplatz in Kägiswil ist mit jener vergleichbar, die seit Jahren in Dübendorf geführt wird», so Schubert.

Umnutzungsgesuche in zivile Flugfelder haben schweren Stand
Das BAZL werde nun die Frist zur Stellungnahme des Kantons Obwalden abwarten, die noch bis Ende Januar 2022 läuft. «Danach wird über das weitere Vorgehen entschieden», sagt Schubert. «Bedingt durch die engen räumlichen Verhältnisse und die vielfältigen Bedürfnisse seitens Bevölkerung haben Umnutzungsgesuche von Militärflugplätzen in zivile Flugfelder in der Schweiz einen schweren Stand.» Quelle: ‚Luzerner Zeitung‚.

Obwaldner Regierung will nichts gegen Fluglärm unternehmen

Passt der erhebliche Fluglärm in Obwalden zu einem Kanton, der in seiner Strategie die Mischung aus Lebens-, Erholungs- und Wirtschaftsraum hervorhebt? Diese Frage stellt Kantonsrat Guido Cotter (SP, Sarnen) in einer Interpellation, die er am 3. Dezember eingereicht hat. Mehr als 30’000 Einwohnerinnen und Einwohner seien von zunehmendem Fluglärm betroffen, würden immer mehr darunter leiden und von der Regierung erwarten, dass sie etwas unternehme, um den Fluglärm zu reduzieren.

In ihrer Antwort macht die Regierung den Lärmgeplagten aber keine Hoffnung. Einerseits stellt sie sich auf den Standpunkt, dass der Kanton bei zivilen und militärischen Flugplätzen nicht mit den Vollzugsaufgaben der Lärmschutzverordnung beauftragt sei und deshalb diesbezüglich auch keine Massnahmen anordnen könne.

Wirtschaftlicher Nutzen der Flugplätze
Anderseits verweist sie auf den volkswirtschaftlichen Nutzen durch den Betrieb der Flugplätze, der dem Lärm gegenüber gestellt werden müsse. Auf dem Militärflugplatz Alpnach seien (Stand November 2020) 264 Mitarbeitende tätig, ohne Berücksichtigung von Skyguide, des Restaurants Alouette und der stationierten Durchdiener. «Knapp die Hälfte der Mitarbeitenden hat ihren Wohnsitz in Obwalden.» Von wichtiger Bedeutung ist der Militärflugplatz Alpnach laut der Regierung auch für das lokale Gewerbe. «Die über die letzten fünf Jahre allein an das Obwaldner Gewerbe vergebenen Arbeiten im Zusammenhang mit Sanierungen und Neubauten beliefen sich auf mehr als 12,5 Millionen Franken. Gemäss Auskunft der Luftwaffe sollen bis 2026 weitere Investitionen von rund 30 Millionen Franken getätigt werden.»

Ist Lärmzunahme eine subjektive Empfindung?
Generell ist die Regierung der Auffassung, dass die Wahrnehmung der Zunahme von Fluglärm eine subjektive Empfindung sei, zu welcher sich der Regierungsrat objektiv nicht äussern könne. Sie schreibt aber: «Entgegen dem Eindruck des Urhebers der Interpellation und der Mitunterzeichnenden lässt sich anhand der Statistiken, die dem Regierungsrat von der Luftwaffe, der Pilatus Flugzeugwerke AG und der Flugplatzgenossenschaft Obwalden zur Verfügung gestellt wurden, festhalten, dass der Flugverkehr und damit der Fluglärm im Kanton Obwalden durch diese Verursacher in den letzten Jahren nicht zugenommen haben.» Gleichzeitig hält die Regierung aber auch fest: «Es existiert aber keine Statistik über sämtliche Luftfahrzeuge, die im Luftraum über dem Kanton Obwalden verkehren.»

Auf die Frage, ob die Regierung bereit sei, sich für eine Reduktion des Fluglärms in Obwalden einzusetzen, kommt der Regierungsrat «nach Abwägen aller zur Verfügung stehenden Informationen» zum Schluss, «dass weitere Massnahmen nicht zielführend sind und überdies, gerade was den Militärflugplatz Alpnach betrifft, auch weitreichende wirtschaftliche Konsequenzen hätten».

Regierung sieht keinen Handlungsbedarf
Auch dem Anliegen, die geltenden Betriebszeiten oder die Flugbewegungen von Kampfjets und Helikoptern einzuschränken, um die Lärmbelastung zu verringern, kann die Regierung nichts abgewinnen. So schreibt sie, die Betriebszeiten der Flugplätze Alpnach und Kägiswil seien so festgelegt, «dass das Ruhebedürfnis der Bevölkerung angemessen berücksichtigt wird». Die ordentlichen Betriebszeiten auf dem Militärflugplatz Alpnach seien bereits heute im Vergleich mit zivilen Flugplätzen ähnlicher Grösse eingeschränkt. «Noch grössere Einschränkungen der Betriebszeiten würden dazu führen, dass die Ausbildungsziele nicht mehr erreicht werden könnten, dass Fluglärm an andere Standorte verlagert würde oder dass gar gleich viele Bewegungen in der kürzeren zur Verfügung stehenden Zeit erfolgen würden.» Beim Flugplatz Kägiswil würden kürzere Betriebszeiten laut der Regierung zu einer stärkeren Frequenz und somit zu einer ungünstigen Verteilung der Flüge führen. Für die Flugsicherheit wäre das abträglich. Der Regierungsrat sieht aus den genannten Gründen «keinen Handlungsbedarf und im Rahmen der geltenden Rechtsordnung auch keinen Spielraum, um die Betriebszeiten weiter einzuschränken».

Interpellant ist unzufrieden
Guido Cotter ist stark enttäuscht von der Antwort auf seine Interpellation. «Die Regierung nimmt die Anliegen der Betroffenen nicht ernst, ihre Antwort ist ein Schlag ins Gesicht der Lärmgeplagten», sagt er auf Anfrage. «Von einer angemessenen Berücksichtigung des Ruhebedürfnisses der Bevölkerung kann keine Rede sein, wenn man zum Beispiel die nur sehr wenig eingeschränkten Betriebszeiten des Flugplatzes Kägiswil anschaut. Wichtig scheinen der Regierung nur die wirtschaftlichen Interessen zu sein, die Interessen der Flugplatzbetreiber und der Piloten.» Es bestreite ja niemand den wirtschaftlichen Nutzen der Flugplätze Alpnach und Buochs. «Es geht darum, dem Lärmschutz mehr Beachtung zu schenken.» Dass die rechtlichen Möglichkeiten der Regierung beschränkt seien, möge juristisch zwar stimmen. «Aber sie könnte bei den Betreibern versuchen, mehr Einfluss zu nehmen», so Guido Cotter weiter.

«Es wird dort geflogen, wo der Widerstand am geringsten ist»
Ihm sei auch unklar, wie die Regierung zum Schluss komme, es sei nur eine subjektive Wahrnehmung, dass der Lärm zugenommen habe, weil die Flugbewegungen abgenommen hätten. «Und gleichzeitig heisst es, es gebe keine Statistik der Flugbewegungen über Obwalden.» Die Regierung könnte doch von sich aus aktiv werden und diese erfassen. Tatsache sei, dass fast täglich viele Flugzeuge in Obwalden fliegen und entsprechend Fluglärm verursachen. «Meine Befürchtung ist, dass dort geflogen wird, wo es am wenigsten Widerstand gibt. Die Regierung sollte deshalb proaktiv handeln», ist Guido Cotter überzeugt. Im Kantonsrat will er seiner Enttäuschung Ausdruck geben und die Regierung nochmals auffordern, sich für Einschränkungen der Flugzeiten und für weniger Fluglärm einzusetzen. Quelle: ‚Luzerner Zeitung‘.

Keine Gesuche für Flugplatz Kägiswil

Im Zusammenhang mit der Immobilienstrategie des Kantons Obwalden kam am Donnerstag im Kantonsrat auch der Flugplatz Kägiswil zur Sprache. Im Zusammenhang mit der Immobilienstrategie erkundigte sich Guido Cotter (SP, Sarnen) nach dem Stand der Dinge beim Flugplatz Kägiswil. Wie Baudirektor Josef Hess erklärte, beschloss der Bundesrat am 2. September 2020 die Eintragung des Flugplatzes Kägiswil als zivilen Flugplatz im Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL), dem Planungs- und Koordinationsinstrument des Bundes für die zivile Luftfahrt. Die Flugplatzgenossenschaft Obwalden (FGOW) muss nun ein Gesuch für eine definitive Betriebsbewilligung und ein Betriebsreglement beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) einreichen. Dies ist noch nicht erfolgt.

Der Mietvertrag des Kantons mit der FGOW gilt bis zum Vorliegen der rechtskräftigen Betriebsbewilligung und des genehmigten Betriebsreglements durch den Bund, längstens aber bis zum 31. Dezember 2023. Liegen diese bis dann nicht vor, verfällt der Baurechtsvertrag Armasuisse-Kanton und die Armasuisse kann den vorzeitigen Heimfall der Parzelle geltend machen. Der Zeitplan hänge also im Wesentlichen davon ab, wann die FGOW ihr Gesuch um eine Betriebsbewilligung und ein Betriebsreglement beim BAZL einreiche, sagte Josef Hess. Anschliessend erfolge die Beurteilung durch das BAZL und die öffentliche Auflage im Kanton Obwalden.

Kosten für Rückbau und Rekultivierung sind erheblich
Die Piste soll 60 bis 90 Meter kürzer und auf 560 Metern von 40 auf 22 Meter verschmälert werden. Damit lassen sich etwa 1,4 Hektaren rekultivieren. Die Kosten dafür seien erheblich, so Josef Hess weiter. Es müssen rund 10’000 Kubikmeter Belag und teilweise kontaminierter Untergrund entfernt und entsorgt werden. Die Fläche muss anschliessend mit gutem Erdmaterial rekultiviert werden. Solches würde zum Beispiel bei den in diesem Bereich geplanten Aufweitungen der Sarneraa anfallen. Ferner müssen die Dränageleitungen an die neue Situation angepasst werden. Eine Kostenschätzung liege vor und rechne mit Kosten von rund 1,2 Millionen Franken.

Die Kostenübernahme sei Gegenstand von Verhandlungen des Kantons mit Armasuisse, die eben erst angelaufen sind. Es sei auch denkbar, einen Teil der Kosten durch eine allfällige Mietzinserhöhung von der FGOW refinanzieren zu lassen. Die Kosten für einen allfälligen Rückbau der Militärunterstände und des Hangars liegen beim Kanton. Dieser hat die Bauten beim Abschluss des Kaufvertrages erworben und ist Eigentümer. Für Josef Hess ist klar, dass die dabei beim Kanton entstehenden Kosten, zu denen noch keine Schätzungen vorliegen, über einen künftigen Mietvertrag refinanziert werden müssten. Auswirkungen auf die Bautätigkeit in der unmittelbaren Umgebung des Flugplatzes hätte zudem die Hindernisbegrenzung, so Hess weiter. Bei der derzeit vorgesehenen Bebauung mit 2- bis 3-stöckigen Gebäuden sei das Konfliktpotenzial aber gering. Beschränkungen für die betroffenen Parzellen seien bereits seit der Zeit des Militärflugplatzes auf den betroffenen Parzellen im Grundbuch vermerkt. Quelle: ‚Luzerner Zeitung‚.

Bisher längster Segelflug ab Kägiswil (2019)

In 8 Stunden und 40 Minuten «trug» der Föhn ein Segelflugzeug 1148 Kilometer weit. Am Steuerknüppel sass Yves Gerster. An diesen und ähnlich schöne Flüge im Vereinsjahr 2019 erinnern sich die Mitglieder der Segelfluggruppe Obwalden derzeit besonders gern. Denn die Massnahmen des Bundes zur Bekämpfung des Coronavirus vom 13. März haben auch zur sofortigen Einstellung des Flugbetriebes in Kägiswil geführt. Am 14. März hätte zwar die ordentliche Generalversammlung der SGOW noch durchgeführt werden können, «doch wir wollten nicht ans Limit gehen und sagten sie deshalb ab», blickt Obmann Peter Steinmann zurück. Er hofft, dass der Flugbetrieb ab dem 27. April wieder aufgenommen werden kann, «doch werden wir uns mit den andern Segel- und Motorfluggruppen absprechen.» Höhepunkt der GV wäre ein Vortrag des Berner Piloten Yves Gerster zum Thema «Föhnfliegen» gewesen. Der bald 30-jährige Segelflieger hat am 23. November 2019 mit Föhnunterstützung den bisher längsten Flug ab Kägiswil geschafft. Darüber berichtet er nun in dieser Zeitung statt vorher an der GV der Segelflieger. «Rund 20 Minuten nach dem Start um 7.31 Uhr auf dem Flugplatz Kägiswil», erklärt Gerster, «habe ich auf 2500 Metern über Meer im Gebiet Seelisberg den Motor ausgeschaltet und eingeklappt.» Auf die Ausgangshöhe für den folgenden Segelflug war der Pilot nicht durch ein Schleppflugzeug gezogen worden, sondern durch den im Segelflugzeug integrierten kleinen Motor. «So bin ich flexibler, ich muss keinen Schlepp-Piloten suchen.» Selbstverständlich bleibt der Motor beim eigentlichen Segelflug stets ausgeschaltet. Geräte an Bord überprüfen das. Den ganzen Bericht finden Sie in der ‚Luzerner Zeitung‚.

SUST-Bericht: Flugzeug ohne Pilot rollt in Hangar

Ein Kleinflugzeug ist auf dem Flugplatz Kägiswil OW nach dem Starten in ein Hangar geprallt. Der Pilot hatte die ungesicherte Maschine von aussen angeworfen und schaffte es nicht mehr an Bord. Die Beschreibung im Schlussbericht der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungstelle (Sust) liest sich wie das Drehbuch einer Filmkomödie. Beim Vorfall vom 6. März 2019 wurde niemand verletzt, das Piper-Kleinflugzeug und das Hangar wurden aber beschädigt. Wie die Sust in ihrem Bericht schreibt, den sie am Freitag veröffentlichte, schob der 66-jährige Pilot den Flieger nach dem Betanken auf den Grasabstellplatz. Weil das Flugzeug über keinen elektrischen Starter verfügt und keine weitere Person zugegen war, entschied sich der Mann, den Motor alleine anzuwerfen. Auch eine Parkbremse ist bei der Maschine nicht vorhanden, sie muss gemäss den betrieblichen Vorgaben entweder mittels einer Seilsicherung oder durch den Gebrauch von Radschuhen auf beiden Seiten gesichert werden. Weil der Mann aber dachte, das Flugzeug würde auf dem Grasboden nicht wegfahren, verzichtete er auf die Radschuhe. Als der Motor startete, realisierte er, dass zu viel Leistung gesetzt war. Er wollte den Gashebel zurück in den Leerlauf ziehen, rutschte aber auf dem Gras aus und konnte das rollende Flugzeug nicht mehr erreichen. Dieses fuhr in Richtung Hangar und berührte diesen mit dem linken Flügel. In der Folge drehte sich das Flugzeug um den linken Flügel zum Hangar hin, so dass der Propeller mit der Holzwand des Hangars kollidierte. Dann stoppte der Motor. Am Hangar entstand ein Loch von rund einem Quadratmeter. Quelle: ‚bluewin.ch‚. Aufnahme: ‚Alpöhi‚.

Von Kägiswil nach Königsberg

Die Fluggruppe Sarnen-Kägiswil (FGSK) nimmt dieses Wochenende am 100-Jahr-Jubiläum des Flughafens Devau in Kaliningrad teil – und reist dazu auf dem Luftweg an. Von Kägiswil aus sind die Piloten in die russische Exklave zwischen Polen und Litauen geflogen. Die drei Maschinen sind die einzigen Flugzeuge aus der Schweiz, die auf dem 1919 eröffneten Flughafen erwartet werden. Devau war der erste deutsche zivile und einer der ersten Verkehrsflughäfen der Welt. 1922 startete dort das erste Passagierflugzeug, das Deutschland und Russland verband. Die Maschine deckte die Strecke Moskau-Riga-Kaliningrad ab. Zu jener Zeit hiess die Stadt jedoch noch Königsberg. Das Gebiet stand bis 1945 unter preussischer Herrschaft. Sechs Stunden beträgt die reine Flugzeit ab Kägiswil in die Hauptstadt der gleichnamigen Provinz Kaliningrad. Die sechs Piloten der FGSK legten die Strecke in zwei Tagen zurück. Mit dabei ist Vorstandsmitglied Dennis Rybaczyk. «Unsere Flugzeuge schaffen das nicht am Stück. Wir müssen unterwegs Sprit tanken. Und natürlich will jeder Pilot einmal fliegen», führt er aus. Die Gruppe startete Mittwoch und gelangte am ersten Tag bis nach Dresden. Am Donnerstag ging es dann über Danzig in Polen ins seit 1992 zur russischen Föderation gehörende Kaliningrad. Die Hauptstadt liegt an einer Bucht, die durch eine Halbinsel von der Ostsee abgegrenzt wird. Quelle: ‚Luzerner Zeitung‚.