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Kägiswil – Hintergründe aus Sicht der Rega

Wegen einer geplanten Pisten-Umrollung am Flughafen Zürich muss die Rega ihren heutigen Hauptsitz bis Ende 2030 aufgeben. Den neuen Hauptsitz mit Verwaltung, Helikopter-Instandhaltungsbetrieb sowie nationaler Luftrettungszentrale, möchte sie auf dem ehemaligen Militärflugplatz Kägiswil realisieren.

Der Flugplatz Kägiswil.

In den letzten Wochen wurde laut Rega der Eindruck erweckt, die Rega wolle die Flugplatz-Genossenschaft Obwalden (FGOW) vom Standort Kägiswil verdrängen. Diese Darstellung ist aus Sicht der Rega falsch.

Sie publiziert nun auf ihrer Webseite Fragen und Antworten zum Projekt und zum aktuellen Stand. Ziel sei, dass sich Interessierte – Bevölkerung, Medienschaffende, Politik sowie Gönnerinnen und Gönner – ein eigenes Bild machen können.

Die Rega habe Verständnis für die Enttäuschung der Flugplatzgenossenschaft Obwalden (FGOW), ist doch deren jahrelanges Engagement für die Erhaltung der Piste respektive der Umnutzung in ein ziviles Flugfeld an der Zustimmungen von Landeigentümern gescheitert.

Mit dem Scheitern des Umnutzungsverfahrens der FGOW habe die Rega aber nichts zu tun. Sie kam nach eigenen Angaben erst ins Spiel, als sich abzeichnete, dass der zivile Flugbetrieb der FGOW in Kägiswil keine sichere Zukunft hat, weil die dafür nötige Zustimmung der Landeigentümer im Flugplatzperimeter fehlt.

-> Fragen und Antworten auf der Rega-Webseite.
-> Bericht „Widerstand gegen Rega-Pläne„.
-> Bericht „Rega will neuen Hauptsitz in Kägiswil„.

Start der Petition für den Flugplatz Kägiswil

Zwar kann der Flugplatz Kägiswil bis September 2026 weiter von der FGOW betrieben werden, aber für eine dauerhafte Lösung braucht es mehr. Der AeCS startete am 24. September 2025 eine Petition, die von allen, die am Erhalt unserer General Aviation interessiert sind, unterschrieben werden sollte. 

Der Aero-Club der Schweiz AeCS nimmt erfreut zur Kenntnis, dass der Bund der Flugplatzgenossenschaft Obwalden FGOW das Baurecht bis September 2026 verlängert hat. Auf Unverständnis stösst hingegen die Tatsache, dass ein paralleler Planungsprozess für die Umnutzung des Flugplatzes ohne Beteiligungsmöglichkeit der FGOW durchgeführt werden soll. Die FGOW kann das Flugfeld Kägiswil bis September 2026 weiter betreiben. So erfreulich diese weitere Verlängerung des Baurechts durch das Bundesamt für Rüstung armasuisse auf den ersten Blick scheint, desto mehr aufhorchen lässt die Begründung.

Im Frühjahr 2025 startete das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) den Planungsprozess für die Umnutzung des ehemaligen Militärflugplatzes Kägiswil in ein Helikopterflugfeld für das Projekt der Rega. Da dieser Planungsprozess laut armasuisse längere Zeit beanspruchen werde, wurde der FGOW das Bleiberecht auf dem Flugplatz verlängert. Damit verfolgt der Bund also hinter den Kulissen an den gerichtlichen Verfahren und laufenden Gesuchen vorbei ein paralleles Gleis.

Für den Flugplatz Kägiswil liegt ein vom Bundesrat genehmigtes SIL-Objektblatt vor. Allerdings scheiterte bislang das Betriebsreglement der FGOW am Widerstand von Landeigentümern und Nachbarn. Momentan prüft das Bundesgericht noch formelle Fragen im Zusammenhang mit dem Gesuch der FGOW und einem Entscheid des BAZL aus dem Jahre 2023, wie mit dem Flugplatz weiter verfahren werden soll. Der AeCS ist deshalb erstaunt darüber, dass nun der Bund ein Parallelverfahren eröffnet hat und die FGOW von diesem Verfahren, das rechtsstaatlich Fragen aufwirft, ausschliesst.

Wie bereits am 18. September berichtet, hat Nationalrat und AeCS-Präsident Matthias Jauslin mit 21 Mitunterzeichnern eine Motion eingereicht, die den Bundesrat zu Massnahmen für den Erhalt des Flugplatzes auffordert.

Kägiswil: Widerstand gegen Rega-Pläne

Eine geplante Verlegung des Hauptsitzes der Schweizerischen Rettungsflugwacht (Rega) von Zürich nach Kägiswil im Kanton Obwalden sorgt für Spannungen. Die Pläne der Rega sehen den Rückbau der bestehenden Piste vor, was das Ende für die dort ansässigen Fluggruppen und Flugschulen bedeuten würde und auf breiten Widerstand stösst.

Der Flugplatz Kägiswil

Die Pläne der Rega

Die Rega muss ihren derzeitigen Standort am Flughafen Zürich bis 2030 räumen, da die Hangars einem neuen Rollweg weichen müssen. Als neuen Standort für ihre Hauptbasis, die Verwaltung, den Helikopter-Wartungsbetrieb sowie die nationale Luftrettungszentrale hat die Rega Kägiswil auserkoren. Da die Helikopter der Rega keine Piste benötigen, plant die Organisation, die bestehende Infrastruktur abzureissen.

Der Widerstand der ansässigen Fluggruppen

Die aktuellen Nutzer des Flugplatzes, darunter drei Flugschulen und vier Vereine, organisiert in der Flugplatzgenossenschaft SGOW, wehren sich gegen die Pläne. Ein Rückbau der Piste würde ihre Existenz verunmöglichen, da es in der Zentralschweiz keine alternativen Standorte mit freien Kapazitäten gäbe. Die Genossenschaft befindet sich selbst in Verhandlungen, um ihre Zukunft am Standort zu sichern, da der Pachtvertrag mit der Armasuisse Ende September 2025 ausläuft. Die Vertreter der Genossenschaft werfen der Rega vor, sie vom Flugplatz „verjagen“ zu wollen.

Politische Intervention und Dementis

Der Konflikt hat inzwischen die nationale Politik erreicht. Der Aero-Club der Schweiz (AeCS) und dessen Zentralpräsident, Nationalrat Matthias Jauslin, setzen sich für den Erhalt des Flugplatzes ein. Jauslin argumentiert, der geplante Rückbau widerspreche der Luftfahrtpolitik des Bundes, welche den Erhalt der Flugplätze in ihrer Substanz vorsehe. Er befürchtet, dass hinter den Kulissen bereits Absprachen getroffen wurden.

Gerüchte über eine angebliche Unterstützungszusage des Bundes an die Rega wurden von Bundesrat Albert Rösti zurückgewiesen. Sein Departement stellte klar, man habe die Rega lediglich über das weitere Vorgehen informiert, ohne Entscheide zu fällen. Ein Treffen mit den heutigen Nutzern des Flugplatzes sei geplant.

-> Früherer Bericht.


Wer ist die Rega?

Die Rega, kurz für Schweizerische Rettungsflugwacht, ist eine private, gemeinnützige Stiftung für die Luftrettung in der Schweiz und Liechtenstein. Sie wurde 1952 gegründet und bietet rund um die Uhr medizinische Hilfe aus der Luft.

Die Hauptaufgaben der Rega umfassen:

  • Rettungseinsätze: Die Rega führt Rettungsflüge mit Helikoptern im ganzen Land durch, insbesondere bei Unfällen in den Bergen oder in schwer zugänglichem Gelände. Sie betreibt dafür 14 über die Schweiz verteilte Helikopter-Einsatzbasen.
  • Repatriierungen: Mit ihren Ambulanzjets holt die Rega Patientinnen und Patienten aus dem Ausland zurück in die Schweiz, wenn eine medizinische Behandlung vor Ort nicht möglich ist.
  • Medizinische Beratung: Die Rega bietet ihren Gönnern auch medizinische Beratung bei Notfällen im Ausland an.

Die Rega finanziert sich zu einem grossen Teil durch die Beiträge ihrer über 3,6 Millionen Gönnerinnen und Gönner und ist damit eine „nationale Institution„. Als Gegenleistung kann die Rega ihren Gönnern die Kosten für Rettungseinsätze erlassen, die nicht von der Versicherung gedeckt sind. In der Schweiz ist die Rega über die Notrufnummer 1414 erreichbar.

Rega „zeigt kalte Schulter“

Die Flugplatzgenossenschaft Obwalden will um ihren Flugplatz in Kägiswil kämpfen – sie bekräftigte an ihrer 19. General-Versammlung ihr Ziel, den Betrieb in Kägiswil langfristig zu sichern. Hintergrund ist das Vorhaben der Rega, in Kägiswil einen neuen Standort mit Helikopter-Instandhaltungs-Betrieb zu errichten. Bis Ende 2030 muss sie den bisherigen Standort am Flughafen Zürich verlassen. Kägiswil gilt als bevorzugte Option.

Allerdings gestaltet sich die zivile Umnutzung des früheren Militärflugplatzes komplex: Im Jahre 2020 eingegangene Einsprachen konnten bislang nicht bereinigt werden. In seinem Jahresbericht kritisiert Thomas Geissdörfer als Präsident der Flugplatz-Genossenschaft Obwalden (FGOW) die mangelnde Kooperationsbereitschaft der Rega: «Sie will nicht mit uns zusammenarbeiten, sondern verfolgt eigene Wege.» Eine gemeinsame Lösung mit der Firma Rotex und der Rega sei grundsätzlich möglich, so Projektleiter Bernhard Müller. Doch die Rega plane eine komplette Neuanlage – mit neuen Verfahren und Vorschriften, etwa im Lärmbereich, was viel Zeit beanspruche.

Die FGOW sehe sich durch das Vorgehen der Rega übergangen: «Sie wollen die Flugschulen verdrängen und die Pilotenausbildungsplattform in der Zentralschweiz eliminieren», so Geissdörfer. Der Rega fehle zudem die rechtliche Grundlage für ihr Projekt, und laut Bundesverwaltungsgericht könne der Planungsprozess der Rega keine Wirkung entfalten, solange der FGOW-Betrieb laufe. Dank eines neuen Baurechts-Vertrags mit Armasuisse ist der Flugbetrieb derzeit bis 30. September 2025 gesichert. Gespräche über eine weitere Verlängerung sind geplant.

Alle Traktanden der General-Versammlung wurden einstimmig genehmigt. Der Sarner Gemeindepräsident Jürg Berlinger bekannte sich zur Unterstützung des Rega-Projekts – der Applaus der Anwesenden dazu war – wenig überraschend – mager.

Rega will neuen Hauptsitz in Kägiswil

Die Schweizerische Rettungsflugwacht (Rega) will ihren Hauptsitz bis Ende 2030 von Zürich nach Kägiswil (OW) verlegen. Neben dem Wartungsbetrieb sollen auch Verwaltung, Helikopter-Einsatzzentrale und die Alpine Rettung Schweiz dorthin ziehen. In der Zentralschweiz sieht die Rega dank bestehender Aviatikbetriebe und Fachkräfte ideale Bedingungen. Der Jet-Standort am Flughafen Zürich soll möglichst erhalten bleiben. Kägiswil soll ein attraktiver Arbeitsort werden – geplant sind unter anderem eine Buslinie im Viertelstundentakt sowie hybride Arbeitsmodelle und ein öffentliches Restaurant.

Der ehemalige Militärflugplatz Kägiswil wurde Ende 2023 vom Kanton an den Bund zurückgegeben. Armasuisse gewährte der Flugplatzgenossenschaft Obwalden ein Baurecht bis September 2025. Bis Mitte 2025 soll über eine längere zivile Nutzung entschieden werden. Ein Gerichtsurteil verpflichtet kürzlich die Genossenschaft, für eine Betriebsbewilligung die Zustimmung überflugbetroffener Grundeigentümer einzuholen. Die Genossenschaft kann das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen. Wie es nach Ablauf des von Armasuisse gewährten Baurechts weitergeht, ist noch offen. Bis Mitte 2025 werde Armasuisse aber entscheiden, ob ein ziviler Flugbetrieb über diesen Termin hinaus betrieben werden könne.

Kägiswil: Neustart für Planungsprozess

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt startet mit armasuisse und dem Kanton Obwalden einen neuen gemeinsamen Planungsprozess für die Umnutzung des ehemaligen Militärflugplatzes Kägiswil. Das Ziel ist, die verschiedenen Bedürfnisse an das Areal aufeinander abzustimmen. Der Flugplatzgenossenschaft Obwalden wird ein auf Ende September 2025 befristetes Baurecht gewährt.

Im Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL) hat der Bundesrat im September 2020 festgelegt, dass der ehemalige Militärflugplatz Kägiswil zu einem zivilen Flugfeld umgenutzt werden soll. Um dies umzusetzen, hat armasuisse dem Kanton Obwalden ein Baurecht eingeräumt. In der Folge hat die Flugplatzgenossenschaft Obwalden (FGOW) als Mieterin beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ein Umnutzungsgesuch eingereicht. Weil die angestrebte Umnutzungsbewilligung zu einem zivilen Flugfeld nicht fristgerecht zustande kam, ist per Ende 2023 der Heimfall eingetreten. Deshalb hat armasuisse der FGOW ein bis Ende 2024 befristetes Baurecht eingeräumt.

Umnutzung in ziviles Flugfeld weiterhin offen
Aktuell bestehen Zweifel, ob die Umnutzung des ehemaligen Militärflugplatzes in ein ziviles Flugfeld gemäss geltendem SIL gelingen wird, weil die Zustimmungen von Landeigentümern im Projektperimeter zurzeit fehlen. Das BAZL hat deshalb der FGOW im Dezember 2023 mit einer Zwischenverfügung eine letzte Frist für das Einholen der notwendigen Zustimmungen gesetzt und andernfalls einen abschlägigen Entscheid zum Umnutzungsgesuch in Aussicht gestellt. Die FGOW hat dagegen eine Beschwerde eingereicht, die beim Bundesverwaltungsgericht hängig ist.

BAZL startet mit armasuisse und dem Kanton Obwalden neuen Planungsprozess
Der Obwaldner Kantonsrat hat den Regierungsrat im Mai 2024 beauftragt, eine Änderung des kantonalen Richtplans zur Ermöglichung einer zivil-aviatischen Nutzung für Helikopter-Unterhalt und als Basis von Arbeitsflügen vorzunehmen. Zudem soll sich der Regierungsrat bei armasuisse dafür einsetzen, dass das Areal der Schweizerischen Rettungsflugwacht (Rega) zur Verfügung steht. Ebenso sollen nicht mehr genutzte Pistenflächen zu Kulturland zurückgebaut werden. Ausserdem benötigt die Armee – angesichts der veränderten sicherheitspolitischen Lage – einen Teil des Flugplatzareals für militärische Nutzungen. Dieser Bedarf steht dem Anliegen der Motion des Obwaldner Kantonsrats nicht entgegen.

Aufgrund der veränderten Ausgangslage haben sich die Bundesstellen BAZL und armasuisse und der Kanton Obwalden darauf geeinigt, einen neuen Planungsprozess zu starten. Das Ziel ist, die verschiedenen räumlichen Bedürfnisse aufeinander abzustimmen und eine eventuelle Anpassung des SIL vorzubereiten. Dieser Planungsprozess wird voraussichtlich im Frühling 2025 beginnen.

Neues befristetes Baurecht für die FGOW
armasuisse will für die weitere Entwicklung die nötige Handlungsfreiheit gewährleisten. Sie hat deshalb der FGOW ein auf Ende September 2025 befristetes Baurecht gewährt. Die FGOW erhält damit genügend Zeit, die geordnete Einstellung des Flugbetriebs vorzubereiten. Bis Mitte 2025 wird armasuisse in Abhängigkeit der weiteren Entwicklung entscheiden, ob der Flugbetrieb über September 2025 hinaus weitergeführt werden soll. Quelle: ‚BAZL, Bundesamt für Zivilluftfahrt‘.

„Heimfall“ des Flugplatzes Kägiswil

Der Regierungsrat kann den Mietvertrag mit der Flugplatzgenossenschaft Obwalden (FGOW) über die Benützung der Infrastruktur des ehemaligen Militärflugplatzes Kägiswil nicht verlängern. Dies, weil bis Ende 2023 die geforderten Bewilligungen nicht vorliegen werden. Der Flugplatz Kägiswil fällt somit Ende 2023 an den Bund zurück. Der mit dem Bund 2015 abgeschlossene Baurechtsvertrag zum Militärflugplatz Kägiswil sieht vor, dass der vorzeitige Heimfall eintritt, wenn nicht termingerecht eine rechtskräftige Betriebsbewilligung und ein vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) genehmigtes Betriebsreglement vorliegen.

Mietvertrag mit der Flugplatzgenossenschaft Obwalden
Am 22. März 2016 stimmte der Regierungsrat dem Abschluss eines Mietvertrags mit der Flugplatzgenossenschaft Obwalden (FGOW) zu, der die Benützung der Infrastruktur des ehemaligen Militärflugplatzes Kägiswil zum Gegenstand hatte. Er war befristet und galt bis zum Eintrag des Flugplatzes Kägiswil als ziviler Flugplatz im Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL). An seiner Sitzung vom 2. September 2020 beschloss der Bundesrat den Eintrag des Flugplatzes Kägiswil als zivilen Flugplatz im SIL. Am 2. Februar 2021 stimmte der Regierungsrat einem Nachtrag zum Mietvertrag zu und verlängerte den Mietvertrag mit der FGOW bis zum Vorliegen der rechtskräftigen Betriebsbewilligung und des genehmigten Betriebsreglements durch den Bund, „längstens aber bis zum 31. Dezember 2023“.

Pendentes Umnutzungsverfahren bewirkt Heimfall an den Bund
Die öffentliche Auflage des Umnutzungsgesuchs fand vom 25. Oktober bis 26. November 2021 statt. Rund 40 Einsprachen gingen ein. Ein zeitnaher Rückzug der Einsprachen gelang nicht, womit die Voraussetzung für eine Umnutzung in einen zivilen Flugplatz nicht gegeben ist. Das BAZL hat bis heute die notwendigen Bewilligungen nicht verfügt. Da eine fristgerechte Erteilung bis Ende Jahr ausgeschlossen werden muss, tritt nun gemäss Baurechtsvertrag zwischen Bund und Kanton der vorzeitige Heimfall an den Bund per Ende 2023 ein. Der Kanton ist folglich ab 1. Januar 2024 nicht mehr Eigentümer und Baurechtsnehmer des Flugplatzareals und kann daher den Mietvertrag mit der FGOW nicht verlängern.

Der Landammann und Vorsteher des Bau- und Raumentwicklungsdepartements Josef Hess bestätigt: „Es ist weder bis Ende 2023 noch in absehbarer Zukunft mit der Erteilung der nötigen Bewilligungen durch den Bund zu rechnen. Auch haben sich die Rahmenbedingungen und das öffentliche Interesse – denken wir an den Kulturlandschutz, die Fruchtfolgeflächen und Rekultivierung, die Klimadebatte oder die Lebensmittelsicherheit – seit der Volksabstimmung über den Kauf des Flugplatzareals im Jahr 2013 massgeblich verändert.“

Ökologische Aufwertung mit Projekt Hochwassersicherheit Sarneraatal
Mit dem Projekt Hochwassersicherheit Sarneraatal wird die Sarneraa im Gebiet Flugplatz Kägiswil ökologisch aufgewertet. Es wird ein attraktiver Lebens- und Naherholungsraum geschaffen. Die Sarneraa wird verbreitert und das Gerinne möglichst naturnah gestaltet (z. B. Lebensraum für Fische). Es sind Flachufer und Terrassen mit Weichholzauen vorgesehen. Dazu werden zwei Aufweitungen der Sarneraa (Matte, Driangel) längs des Flugplatzes, gemäss genehmigtem Hochwasserschutzprojekt, ab Herbst 2025 realisiert. Bei diesen Massnahmen fällt hochwertiger Humus sowie Ober- und Unterboden an, der wiederverwertbar ist. Mit einem Teilpistenrückbau von rund 1,5 Hektaren könnten Synergien genutzt werden und das wertvolle Material aus dem Hochwasserschutzprojekt kann gleich vor Ort schonend und kostengünstig eingesetzt werden. Das Hochwasserschutzprojekt bietet zudem die einmalige Chance, einen Teilpistenrückbau gleichzeitig und daher kostensparend vorzunehmen. Die Umsetzung dieser Massnahmen wird zurzeit mit armasuisse Immobilien als Grundeigentümerin geprüft. Fragen zu den militärischen Bedürfnissen auf dem Flugplatz Kägiswil, zum Umgang mit dem Flugbetrieb der FGOW sowie einer möglichen zivilen Mitbenutzung werden zurzeit durch armasuisse Immobilien geprüft. Quelle: ‚Kanton Obwalden‚.