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Region Domodossola wird zu „Luftraum D“

Seit 16. Mai 2024 gilt in Italien die neue AIP Revision 05/2024. Ein Ausschnitt daraus zeigt eine neue Zone «30 Domodossola». Dieser Luftraum wird ab FL175 bis FL 195 als Luftraumklasse «D» hoch-klassiert (heute gilt da Luftraum «E» bis FL 195). Die Grenze gegen Norden, Osten und Westen bildet die Landesgrenze Schweiz/Italien. Bis dahin handelte es sich bei diesem Luftraum um eine TMZ im Luftraum G, neu ist das ab FL 175 bis FL 195 ein kontrollierten Luftraum der Kategorie D.

So sah die bisherige Luftraum-Situation aus:

Und so ist sie jetzt:

Sichtflug in der TMZ

Wie Sie sich als Pilot/-in in einer Transponder Mandatory Zone korrekt verhalten, finden Sie einerseits in der Nfl mit dem etwas sperrigen Titel „Regelung für Flüge nach Sichtflugregeln bei einem Flug durch Gebiete mit festgelegter Transponderpflicht„, während Sie anderseits hier eine Übersicht samt Hörbereitschafts-Frequenzen und zur jeweiligen TMZ gehörendem Transponder-Code finden. Quelle: ‚DAeC‘.

VFR-Flüge in TMZ’s

Seit 23. März 2023 gibt es eine Änderung bei den Verfahren in TMZs mit Hörbereitschaft. Diese Änderung gilt für die Flieger, die schon auf der FIS-Frequenz sind. Hier gibt es deutschlandweit nur noch ein Standardverfahren – Wechsel auf den TMZ-Code und Hörbereitschaft auf der veröffentlichten Radarfrequenz.

Wie bekannt, besteht während des Durchflugs durch eine TMZ für den Piloten die Verpflichtung, den auf der ICAO-Karte veröffentlichten Transponder-Code zu schalten und auf der dazugehörigen, ebenfalls auf der ICAO-Karte veröffentlichten Frequenz Hörbereitschaft zu halten.

Wenn der Pilot vor Einflug in eine TMZ in Kontakt mit dem Fluginformationsdienst (FIS) ist, gilt die Verpflichtung, sich bei FIS abzumelden, bevor auf die für die TMZ festgelegte Frequenz gewechselt wird.

Abweichend von dieser Regelung gab es für die TMZ-Gebiete im Bereich der FIR Langen und FIR-Bremen auch die Möglichkeit, auf Anfrage und nach Bestätigung auf der Frequenz des Fluginformationsdienstes zu verbleiben und den von FIS zugewiesenen Transponder-Code beizubehalten. Diese abweichende Regelung wurde nun aufgehoben.

Damit gilt dann für alle TMZ-Gebiete in Deutschland (Ausnahme TMZ Egelsbach, da diese zusätzlich auch als Gebiet mit Funkkommunikationspflicht / RMZ ausgewiesen ist) eine einheitliche Regelung:

  • Mit Durchflug durch eine TMZ ist der Pilot verpflichtet, (unaufgefordert) den veröffentlichten Transponder-Code für die entsprechende TMZ zu schalten und Hörbereitschaft auf der dazugehörigen Frequenz zu halten.
  • Besteht vor Einflug in eine TMZ Sprechfunkkontakt mit FIS, so hat der Pilot bei FIS das Verlassen der FIS-Frequenz zu melden. Erst danach wird auf die für die TMZ veröffentlichte Frequenz geschaltet und der entsprechende Transponder-Code eingestellt. Quelle: ‚AOPA Germany‚.

Änderung der Funkrufzeichen von „Info-Plätzen“

Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung hat am 7. Februar eine neue Bekanntmachung über die Sprechfunkverfahren veröffentlicht, die am 8. Februar in Kraft getreten ist und unter NfL 2023 -1- 2726, aber auch in der AIP veröffentlicht ist.

Die Änderung, die uns betrifft, ist ein weiterer Schritt in Richtung „SERA“, aber auch ein Schritt in Richtung „Fliegen ohne Flugleiter“. Damit werden Plätze, die keine Flugverkehrsdienste anbieten, auch kenntlich gemacht.

  • Flugplätze ohne Flugverkehrsdienst durch den Flugleiter an unkontrollierten Flugplätzen ohne AFIS-Anbieter nicht mehr INFO, sondern RADIO
  • Die Plätze mit AFIS haben weiterhin das Rufzeichen INFORMATION
  • Dies gilt auch für FIS-INFORMATION

Diese Rufzeichen sind ab sofort gültig, auch wenn die Sichtflugkarten noch nicht geändert sind. Insgesamt empfiehlt der Fachbereich Luftraum, Flugsicherheit und -betrieb, die „Bekanntmachung über die Sprechfunkverfahren“ zu lesen, da diese neu sortiert ist und einige Erklärungen enthält. Vielleicht gelingt es auch, die Bezeichnung „Endanflug“ (siehe 1.4.14) statt Endteil zu benutzen.

In diesem Zusammenhang ist auch die neue TMZRegelzu beachten – es gilt das Verfahren für alle:

  • Listening Squawk“ und Hörbereitschaft auf der Radarfrequenz, wie auf der ICAO-Karte veröffentlicht
  • Andere Verfahren sind nicht gestattet.
  • Eine Nachfrage beim FIS für ein anderes Verfahren ist nicht notwendig und sollte unterbleiben. Quelle: ‚DAeC‚.

Neues TMZ*-Verfahren ab 23.März 2023

Ab 23. März 2023 wird es in Transponder Mandatory Zones nur noch ein Standardverfahren geben – Wechsel auf den TMZ-Code und Hörbereitschaft auf der veröffentlichten Radarfrequenz. Es entfällt der optionale Verbleib auf der FIS-Frequenz, wie derzeit in der Langen FIR und Bremen FIR noch gehandhabt. Quelle: ‚Bundesministerium für Digitales und Verkehr‚.