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U-Space-Luftraum vor Umsetzung

Die Vorbereitungen zur Einrichtung des ersten U-Space-Luftraums in der Schweiz kommen voran. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. Juni 2024 die Revisionen von Verordnungen verabschiedet. Damit soll das von der Schweiz am 24. November 2022 übernommene Regulierungspaket der Europäischen Union für den U-Space umgesetzt und konkretisiert werden. U-Spaces ermöglichen die sichere Integration von Drohnen in den bestehenden Luftraum und erleichtern komplexe Einsätze.

Sowohl die Zahl der zivilen Drohnen als auch die Komplexität deren Betriebs sind in den vergangenen Jahren markant gestiegen. Ausgelöst durch diese Entwicklung und zur Aufrechterhaltung eines hohen Sicherheitsniveaus wurde es immer dringlicher, die Einbindung der Drohnen in den Luftraum zu regeln und zu verbessern.

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat nun die Möglichkeit, spezielle Lufträume, sogenannte U-Spaces, zu implementieren. Darin können zugelassene Anbieterinnen (U-Space Service Providers, USSP) digitale und hochautomatisierte U-Space-Dienste für die Drohnenbetreiberinnen und Drohnenbetreiber erbringen. Dadurch wird ein effizientes Management von komplexen Drohneneinsätzen sichergestellt. Das bringt die Betreiberinnen und Betreibern deutliche Vorteile.

U-Space-Dienste erleichtern überdies die Planung der Flüge. Sie erhöhen die Sicherheit, indem sie der Drohnenpilotin oder dem Drohnenpiloten in Echtzeit umfassende Informationen über den Flugverkehr in der Umgebung zur Verfügung stellen, in der sich die Drohne gerade bewegt. Von den neuen Lufträumen werden vor allem komplexe Drohneneinsätze sowie Flüge ausserhalb der Sichtweite profitieren.

Das BAZL hat in den letzten Jahren die Umsetzung eines ersten U-Space-Luftraums vorbereitet. Der Bundesrat hat nun die revidierten Verordnungen über den Flugsicherungsdienst (VFSD) und über die Gebühren des BAZL (GebV-BAZL) genehmigt. Zu den gesetzlichen Grundlagen gehört zudem die ebenfalls revidierte Verordnung über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien (VLK), für die das Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) zuständig ist. Diese Anpassungen im Schweizer Recht dienen dazu, Rollen und Verantwortlichkeiten der an der Einrichtung von U-Spaces Beteiligten zu klären. Sie treten am 1. August 2024 in Kraft. Quelle: ‚BAZL‚.

Bund will reguläre Drohnen-Lufträume einführen

Drohnenalarme haben immer wieder den Flugbetrieb behindert, bis hin zur Einstellung. Doch Drohnen könnten als Verkehrsträger bald wieder zum Alltag gehören können. Der Bund will im kommenden Jahr erste reguläre Drohnen-Lufträume in Deutschland einführen. Die Blaupause dafür hat im vorigen Jahr ein Pilotprojekt mit Testflügen im Hamburger Hafen geliefert. Dabei wurde von der Droniq GmbH, einer Beteiligung der staatliche Deutschen Flugsicherung (DFS), und der DFS durchgespielt, wie Drohnenflüge schnell, sicher und ohne langen Genehmigungsaufwand auch außerhalb der Sichtweite des Drohnenpiloten möglich sein können. Das Bundesverkehrsministerium hatte das Projekt gefördert und will sich nun an die praktische Umsetzung der Empfehlungen aus dem Projekt machen, wie es bei Droniq und DSF heißt.

Das Hamburger Reallabor habe wichtige Fragen zur Einrichtung so genannter „U-Spaces“ geliefert, sagte Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) laut einer Mitteilung von Droniq. Mit „U-Space“ ist ein räumlich abgegrenzter Luftraum gemeint, in dem der Idee nach spezielle Regeln und Verfahren den Drohnenverkehr koordinieren. „Diese erfolgreiche Praxiserfahrung nutzen wir jetzt, um Fortschritt zu ermöglichen“, sagte Wissing. „Schon nächstes Jahr sollen die ersten U-Space-Gebiete in Deutschland eingerichtet werden. Damit schaffen wir Sicherheit im deutschen Luftraum und ermöglichen mehr Innovationen in der unbemannten Luftfahrt.“

Schon für die vorige Bundesregierung hatten die im Juristendeutsch sperrig „unbemannte Luftfahrtsysteme“ genannten Fluggeräte ein enormes Potenzial für verschiedene Anwendungen, die weit über das Ausliefern zum Beispiel von Paketen oder Medikamenten hinausgehen. Auch Wissing betonte: „Deutschland ist mit rund 400 Unternehmen Leitmarkt für Drohnentechnologien. Diesen technologischen Vorsprung Deutschlands wollen wir stärken und weiter ausbauen.“

Mit U-Space-Gebieten können Drohnen nach Angaben der Firma Droniq sicher in den Luftraum integriert werden – auch im Zusammenspiel mit der bemannten Luftfahrt. „Das ermöglicht einen regulären Einsatz von Drohnen, etwa in der Logistik, der Landwirtschaft, für die Versorgung schwer erreichbarer Gebiete oder den Transport von lebenswichtigem medizinischem Equipment.“

Zu den Droniq-Vorschlägen zählt die Empfehlung, zunächst U-Space-Gebiete in Modellregionen einzurichten, um weitere Erfahrungen bei deren Umsetzung und Betrieb zu sammeln. „Hierfür empfehlen Droniq und die DFS komplexe Lufträume mit regem unbemanntem und bemanntem Flugverkehr, etwa Großstädte mit Flughafenanbindung“, heißt es in der Mitteilung. Mit zunehmender Erfahrung könnten dann weitere Drohnen-Lufträume eingeführt, ausgedehnt oder miteinander verknüpft werden. Quelle: ‚Wirtschaftswoche‚.

Test von Drohnen-Kontrollsystem

Im europäischen Luftraum brummt es. Damit bei der wachsenden Anzahl von Drohnen niemand den Überblick verliert, wird in den Niederlanden nun ein Kontrollsystem getestet. Im niederländischen Delft wird ein neues europäisches Kontrollsystem für Drohnen getestet. Durch das System U-Space solle der Luftraum geordneter und sicherer werden, teilte die Technische Universität Delft mit. Ihre Forscher testen zudem Technologien, die Drohnen ermöglichen sollen, selbstständig anderen Flugkörpern auszuweichen. 2020 soll das Flugsicherungssystem U-Space in der EU eingeführt werden. Damit sollen Drohnen registriert und in die reguläre Flugsicherung integriert werden. Quelle: ‚ZDF‚.

DAeC: „So gehen wir nicht mit Luftraum um!“

„Uns bereitet große Sorge, dass Grundidee zu sein scheint, den gesamten untersten Luftraum (vom Boden bis ca. 150 Meter Höhe) als potentiellen U-Space zu betrachten“, sind sich DAeC-Generalsekretär Hubertus von Samson-Himmelstjerna und der Vorsitzende des Bundesausschusses Unterer Luftraum Habbo Brune einig. Das Diskussionspapier formuliert den Anspruch, den U-Space flächendeckend zu gestalten. Eine Fragmentierung soll vermieden werden. Hierzu kommentiert der DAeC in seiner Stellungnahme an die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA): Der U-Space muss sich in die bestehenden Luftraumstrukturen integrieren und den gesamten Luftraum ohne Einschränkungen, sowie ohne technologische Standards die nur von der Drohnenindustrie vorgegeben werden, für die bemannte Luftfahrt nutzbar halten. Die unbemannte, automatisierte Luftfahrt muss vom Instrumentflug-(IFR) und Sichtflug- (VFR)Verkehr getrennt sein und einem ähnlichen Regelwerk unterliegen, den „Unmanned Flight Rules“ (UFR). Grundsätzlich sind alle Luftraumnutzer zur Einhaltung der SERA-Verordnung verpflichtet.“ Einen Luftraum, in dem nach dem Motto „Drohnen zuerst“ gehandelt wird, lehnt der DAeC ab. „Die genannten Ideen beruhen lediglich auf Rentabilität und nicht auf Flugsicherheit oder einer fairen Partnerschaft mit der Luftfahrtgemeinschaft. So gehen wir nicht mit dem Luftraum um, der für alle europäischen Bürger frei zugänglich sein muss. Den gesamten Artikel finden Sie im Newsletter des DAeC. Grafik: „Mit freundlicher Genehmigung der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH / R. Eisenschmidt GmbH“.