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Zürich U-Space: Schrittweise Einführung

Mit dem U-Space entsteht im Raum Zürich der erste dedizierte Drohnenluftraum der Schweiz im kontrollierten Luftraum. Die Einführung ist für Ende 2026 vorgesehen, aktuell laufen Tests zu Prozessen und Dienstleistungen.

Das Gebiet liegt innerhalb der CTR Zürich und umfasst rund 10 × 17 Kilometer. Hintergrund ist die stark gestiegene Drohnenaktivität: U-Space-Dienste sollen künftig für mehr Sicherheit, Transparenz und eine geordnete Integration in den bestehenden Luftverkehr sorgen. Der Bundesrat hat das Vorhaben als zentrale Massnahme für einen sicheren Drohnenbetrieb definiert.

Die Umsetzung erfolgt schrittweise. Da viele Dienste noch in Entwicklung sind, wird das System in mehreren Phasen erprobt und optimiert. Koordiniert wird dies durch das BAZL gemeinsam mit Flugsicherung, Service Providern und weiteren Partnern. Ein erster Feldtest fand im November 2025 statt und diente der Überprüfung von Technik, Abläufen und Interoperabilität.

Mit der definitiven Einführung Ende 2026 wird die Nutzung von U-Space-Diensten im definierten Gebiet für alle Drohnenpilotinnen und -piloten verpflichtend. Voraussetzung ist eine einmalige Registrierung bei einem zertifizierten U-Space Service Provider (USSP) sowie die Anbindung der Drohne an das System. Ein begleitendes „Operator Manual“ stellt die korrekte Anwendung der Dienste sicher.

U-Space-Luftraum vor Umsetzung

Die Vorbereitungen zur Einrichtung des ersten U-Space-Luftraums in der Schweiz kommen voran. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. Juni 2024 die Revisionen von Verordnungen verabschiedet. Damit soll das von der Schweiz am 24. November 2022 übernommene Regulierungspaket der Europäischen Union für den U-Space umgesetzt und konkretisiert werden. U-Spaces ermöglichen die sichere Integration von Drohnen in den bestehenden Luftraum und erleichtern komplexe Einsätze.

Sowohl die Zahl der zivilen Drohnen als auch die Komplexität deren Betriebs sind in den vergangenen Jahren markant gestiegen. Ausgelöst durch diese Entwicklung und zur Aufrechterhaltung eines hohen Sicherheitsniveaus wurde es immer dringlicher, die Einbindung der Drohnen in den Luftraum zu regeln und zu verbessern.

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat nun die Möglichkeit, spezielle Lufträume, sogenannte U-Spaces, zu implementieren. Darin können zugelassene Anbieterinnen (U-Space Service Providers, USSP) digitale und hochautomatisierte U-Space-Dienste für die Drohnenbetreiberinnen und Drohnenbetreiber erbringen. Dadurch wird ein effizientes Management von komplexen Drohneneinsätzen sichergestellt. Das bringt die Betreiberinnen und Betreibern deutliche Vorteile.

U-Space-Dienste erleichtern überdies die Planung der Flüge. Sie erhöhen die Sicherheit, indem sie der Drohnenpilotin oder dem Drohnenpiloten in Echtzeit umfassende Informationen über den Flugverkehr in der Umgebung zur Verfügung stellen, in der sich die Drohne gerade bewegt. Von den neuen Lufträumen werden vor allem komplexe Drohneneinsätze sowie Flüge ausserhalb der Sichtweite profitieren.

Das BAZL hat in den letzten Jahren die Umsetzung eines ersten U-Space-Luftraums vorbereitet. Der Bundesrat hat nun die revidierten Verordnungen über den Flugsicherungsdienst (VFSD) und über die Gebühren des BAZL (GebV-BAZL) genehmigt. Zu den gesetzlichen Grundlagen gehört zudem die ebenfalls revidierte Verordnung über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien (VLK), für die das Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) zuständig ist. Diese Anpassungen im Schweizer Recht dienen dazu, Rollen und Verantwortlichkeiten der an der Einrichtung von U-Spaces Beteiligten zu klären. Sie treten am 1. August 2024 in Kraft. Quelle: ‚BAZL‚.