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UL-Zulassungen, weniger Zoll und Alkohol-Kontrollen

Die (Schweizerische) Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) hat die Detailberatung zur Änderung des Luftfahrtgesetzes (LFG) abgeschlossen und die Vorlage mit 15 zu 8 Stimmen für die kommende Session verabschiedet. Für die Leichtaviatik ergeben sich folgende zentrale Neuerungen:

  • Ultraleichtflugzeuge: Der ergänzte Art. 51 sieht die Zulassung von Ultraleicht-Flugzeugen bis 600 kg Abfluggewicht vor. Diese Kategorie wird damit analog zu den europäischen Regelungen ins Schweizer Recht aufgenommen.
  • Zollflugplätze: Art. 9 betreffend Zollflugplätze soll aufgehoben werden. Die Regelungen für grenzüberschreitende Flüge werden an die Vorschriften für Strassenfahrzeuge angeglichen.
  • Alkoholkontrollen: Die Ausweitung der Kontrollen auf das Bodenpersonal beschränkt sich auf Flughäfen mit EU-Zertifizierung. Regionalflugplätze und Flugfelder sind davon ausgenommen.

Der Aero-Club der Schweiz (AeCS) war an der Vorbereitung dieser Anpassungen beteiligt.

Keine Zölle für die Luftfahrt

Die Luftfahrtbranche bangte monatelang wegen der Auseinandersetzung zwischen USA und EU über Importzölle. Die US-Regierung drohte mit Zollsätzen von 30%, was zu katastrophalen Preissteigerungen im Flugzeugkauf und Handel mit Komponenten geführt hätte. Inzwischen einigten sich USA und EU auf ein Handelsabkommen mit 15% amerikanischem Importzoll für europäische Exportgüter. Wichtig für die Luftfahrt: Der Sektor wurde einvernehmlich komplett von den Zöllen ausgenommen, da auch die US-Luftfahrtindustrie massiv geschädigt worden wäre.

Das zwischen Trump und von der Leyen ausgehandelte Abkommen wird noch diskutiert, da andere Wirtschaftssektoren betroffen sind. Es ist zu hoffen, dass die Einigung im Luftfahrtbereich bestehen bleibt.

Die Konsequenzen hoher US-Zölle erfahren der brasilianische Hersteller Embraer (15% Einfuhrzoll) und der Schweizer Hersteller Pilatus, der sich nach 39% Zöllen vorübergehend komplett aus dem US-Markt zurückzieht.

Einflug ins Vereinigte Königkreich

Die Bundeskommission Motorflug informiert: Mehrere Faktoren müssen beim Einflug in das Vereinigte Königreich (UK) beachtet werden. Wer einen Flug in das Vereinigte Königreich plant, findet nun alle nötigen Informationen zum Einflug in das „Drittland“ UK auf der Informationsplattform Providing information about international general aviation flights – GOV.UK (www.gov.uk), die von der Civil Aviation Authority eingerichtet wurde. Quelle: ‚DAeC‚.

Zoll: Petition bei der EU eingereicht

Die aktuelle Zoll-Situation ist in Europa selbst unter den Mitgliedsländern uneinheitlich und unübersichtlich, weil sich zahlreiche EU-Länder über die entsprechende EU-Verordnung hinwegsetzen. Ein in der Schweiz lebender EU-Bürger hat deshalb bei der EU eine Petition eingegeben, um hier endlich die geforderte Klarheit und Rechtssicherheit durchzusetzen. Eine Unterstützung der AeCS-Community ist für die Schweiz als Nichtmitglied der EU und aussenstehend der Zollunion durchaus sinnvoll. Danke für das Mitunterzeichnen der Petition. Quelle: ‚AeCS‚.

Zollabfertigung für Einflüge aus der Schweiz

Gemäß der EU-Verordnung 2020/877 dürfen – vereinfacht zusammengefasst – zollfreie Waren und Flugzeuge auch an den Zollflugplätzen vorbei ohne Anmeldung transportiert werden, wenn die Reisenden privat unterwegs sind und keine verbotenen / oder Waren mit Mengeneinschränkungen an Bord eines in der EU registrierten Flugzeugs sind.

Ganz so einfach ist es dann aber leider doch nicht. Da es wiederholt zu Nachfragen auf Grund einer Beibehaltung der alten Vorschriften an den Landeplätzen mit „besonderem Zollstatus“ kommt, erläutern wir die Lage in diesem Merkblatt. Quelle: ‚AOPA Germany‚.