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Bundeswehr-Luftraum blockiert Windkraft-Ausbau

Die Prioritäten der deutschen Politik verschieben sich aktuell. Nicht mehr die Verminderung der Abhängigkeit von importierten fossilen Energieträgern steht im Mittelpunkt, sondern die Aufrüstung und die Sicherstellung der Kriegsfähigkeit im Interesse des westlichen Bündnisses. Die Onshore-Windkraftnutzung steht vorwiegend in Baden-Württemberg und Bayern in direkter Konkurrenz zur militärischen Luftraum-Nutzung. Und je höher die Windkraftanlagen werden, desto größer wird der Wettbewerb zwischen den beiden Luftraumnutzungen. Da sowohl die Finanzierung der Stromautobahnen von Nord nach Süd bislang nicht über die gesamte Trassenlänge gesichert als auch die Lieferfähigkeit für die von den Anliegern erstrittenen Kabel bislang noch offen ist, bleiben letztlich nur die Kosten für den nördlichen Teil der Trassen, welche auf die dortigen Endverbraucher ungelegt werden.

Funkfeuer der Luftfahrt werden von Windkraftanlagen gestört
Die Deutsche Flugsicherung (DFS) ist als beliehenes Unternehmen Teil der Luftverkehrs-Verwaltung des Bundes und betreibt rund 60 Navigationsanlagen. Diese auch Dreh-Funkfeuer genannten, flachen Bodenstationen senden mit kreisförmig angeordneten Antennen permanent UKW-Funksignale.

In dieser Funktion sind sie mit Leuchttürmen vergleichbar und weisen Flugzeugen den Kurs. Sie sorgen somit für Sicherheit im Luftraum. Ihre Installation geht auf eine Zeit zurück, als es im Binnenland praktisch keine Windkraftnutzung gab. Inzwischen hat man beobachtet, dass Windenergieanlagen die Übertragung der von den Funkfeuern ausgesandten Radiowellen und damit die Genauigkeit der Richtungsbestimmung stören können.

Denn die Funkwellen können an den Oberflächen der Anlagen streuen und reflektiert werden. Dadurch erzeugen sie einen so genannten Winkelfehler und das Signal der Navigationsanlage kommt leicht verfälscht im Flugzeug an. Das Flugzeug könnte theoretisch vom geplanten Kurs abkommen. Deshalb wird der Bau von Windenergie-Anlagen in einem bestimmten Radius rund um Drehfunkfeuer besonders genau auf mögliche Störungen untersucht.

Nicht wenige Kommunen fühlen sich in ihren Windkraftausbauzielen behindert. So haben die acht Bürgermeister aus Eching, Garching, Hallbergmoos, Ismaning, Neufahrn, Oberschleißheim, Unterföhring und Unterschleißheim inzwischen deutliche Worte gefunden. Moderne Satelliten könnten auch hier die Radartechnik ersetzen, die dafür sorgt, dass Piloten und Fluglotsen präzise navigieren und so könnte die Flugsicherung ihre No-go-Areas aktualisieren und neue Radien für den Windkraftanlagenausschluss vorgeben. In Medienberichten verkünde sie zwar, dass mehr Platz für Windkraft geschaffen werde. Doch bislang seien große Bereiche rund um München durch die bestehenden Regelungen des zivilen und militärischen Luftverkehrs ausgeschlossen.

Verteidigungsfähigkeit gegen erneuerbare Stromerzeugung
Die Energiewirtschaft sowie die Windkraftinvestoren drängen inzwischen auf moderne Windräder in Verbrauchernähe im Binnenland, doch rund um Militärflughäfen sind moderne, leistungsfähigere Anlagen immer noch verboten. Zusätzlich zu den 60 Funkfeuern der DFS betreibt die Luftwaffe 18 stationäre und zwei mobile Radaranlagen, die der Luftraumüberwachung, der nationalen Sicherheitsvorsorge dienen. Die Funkfeuer sind jedoch nicht die einzigen mit der Windkraft konkurrierenden Luftraumnutzungen in Deutschland.

Im Kelheimer Stadtwald soll die Energiewende vorankommen. Sechs Windkraftanlagen haben sie hier zusammen mit einem Projektentwickler geplant – grüner Strom für etwa 3.500 Haushalte. Ab 2027 sollen sich die Windräder drehen. Doch obwohl die Planungen schon sehr weit sind, wird wohl nichts aus dem Windpark. Die Bundeswehr hat ein Veto gegen das Projekt eingelegt.

Dabei ging es nicht um die Störung von Funkfeuern, sondern um geheime „Hubschrauber-Tiefflugstrecken“. Wenn die Bundeswehr feststellt, dass diese mit einem geplanten Windpark kollidieren könnten, wird die Genehmigung für einen geplanten Windpark verweigert. Um für den Ernstfall gewappnet zu sein, übt die Truppe mit ihren Hubschraubern auch im Tiefflug. Dafür benötigt sie drei Kilometer breite Sicherheits-Korridore. Wo diese exakt verlaufen, wird aus verteidigungstaktischen Gründen geheim gehalten. Quelle: ‚Telepolis‚.

Mehr Windkraft-Flächen

Nach der Umrüstung zum Doppler-Drehfunkfeuer (DVOR) nimmt die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH die Navigationshilfe Nienburg für Luftfahrzeuge zum 28. Juni wieder in Betrieb. Die neue Anlage ist im Vergleich zum zuvor genutzten Anlagentyp (CVOR) deutlich unempfindlicher gegenüber Störeinflüssen von Windkraftanlagen. So kann der zum Schutz der Signale eingerichtete Anlagenschutzbereich von 15 auf sieben Kilometer Radius verkleinert werden, was einer Flächenreduktion um 75 Prozent entspricht. Das schafft mehr Platz für den Ausbau der Windenergie in der Region. Anlagenschutzbereiche waren jedoch nie eine Bauverbotszone. In diesen Gebieten muss lediglich gesondert geprüft werden, ob von dem Bauwerk eine mögliche Störung von Flugsicherungsanlagen ausgeht.

„Das Neustädter Land ist ein Schwerpunkt des Windenergieausbaus in der Region Hannover. Wir freuen uns, dass der konstruktive Austausch mit der DFS dazu geführt hat, dort voraussichtlich fast 900 Hektar zusätzliche Flächen für die Windkraft nutzbar zu machen“, berichtet Jens Palandt, Dezernent für Umwelt, Klima, Planung und Bauen der Region Hannover. Die Region will schnellstmöglich klimaneutral werden und weist dafür knapp 2,5 Prozent ihrer Fläche als Vorranggebiete für die Windenergienutzung aus. Nach aktuellen Berechnungen braucht die Region zum Erreichen ihrer Klimaziele jährlich etwa 4.700.000 Megawattstunden Strom aus Windenergie. Rund 13 Prozent davon könnte auch dank der Umrüstung des Drehfunkfeuers im Neustädter Land produziert werden. „Das ist ein spürbarer Beitrag zur Energiewende und hilft dabei, unseren Strombedarf schnellstmöglich bilanziell vollständig aus erneuerbaren Energien zu decken“, so der Dezernent.

Bereits seit 2019 arbeiten die DFS, die Region Hannover und der Landkreis Nienburg gemeinsam daran, die Interessen von Windkraftausbau und verlässlichen Navigationssignalen für die Teilnehmer im Luftverkehr in Einklang zu bringen. „Bei dem dreijährigen Modellversuch ´Flugsicherheitsbelange in der Raumordnung´ konnten wir die Raumplaner der Region Hannover mit Modellberechnungen unterstützen, Vorranggebiete für den Ausbau der Windkraft auszuweisen“, erläutert Dr. Morten Grandt, Leiter Navigationsdienste bei der DFS. „Die dabei gesammelten Erkenntnisse flossen in neue Verfahren ein, auf deren Basis die DFS mittlerweile mit Planungsbehörden bundesweit zusammenarbeitet.“ Quelle/vollständiger Bericht: ‚DFS, Deutsche Flugsicherung‚.

Bayern will Windkraftanlagen Priorität einräumen

Für große Beunruhigung unter Flugplatzbetreibern und -nutzern sorgte in den letzten Tagen ein Antrag aus Bayern zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes. In der Bundesrats-Drucksache mit dem Kürzel 108/24 vom 6. März 24 bittet der Freistaat Bayern, „dass der Bundesrat diesen Antrag gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG im Bundestag einbringen möge. Es wird gebeten, den Gesetzentwurf den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.“

Um was geht es? In Deutschland und speziell in Bayern geht der Bau von Windenergieanlagen nicht so schnell voran wie geplant. Oftmals ist der Grund dafür, dass hohe Windenergieanlagen in der Umgebung von Flugplätzen von den Luftfahrtbehörden als Sicherheitsrisiko für den Luftverkehr eingestuft und deshalb nicht realisiert werden. Der Gesetzesantrag hat sich zum Ziel gesetzt, weiterhin die Sicherheit in der Luftfahrt als wichtiges Ziel beizubehalten, aber „das Interesse an der Nutzung der erneuerbaren Energien besonders zu gewichten und zu prüfen, wie die Abwicklung des Luftverkehrs zumutbar angepasst werden kann“.

Dieses Ziel soll erreicht werden, indem die finale Abwägung zwischen den Zielen der Energiewirtschaft und der Luftfahrt der Behörde zur Genehmigung der Windenergieanlage übertragen wird: „Zur Umsetzung der notwendigen Anpassung ist vorgesehen, § 14 Absatz 1 LuftVG dahingehend zu ergänzen, dass für die Genehmigung von Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien das „harte“ Erfordernis der Zustimmung der Luftfahrtbehörden durch eine Stellungnahme der zivilen und militärischen Luftfahrtbehörden ersetzt wird, die im Rahmen einer Abwägungsentscheidung zu berücksichtigen ist.“

„Die Entscheidung obliegt zukünftig der für die Erteilung der – regelmäßig immissionsschutzrechtlichen – Genehmigung der Energieanlage zuständigen Behörde. Mit der Beteiligung der Luftfahrtbehörden wird sichergestellt, dass die Beurteilung der luftrechtlichen Fragen, insbesondere welche Anpassungen im Luftverkehr ggf. möglich bzw. erforderlich sind, um die Sicherheit im Luftverkehr ausreichend zu gewährleisten, auf fachlich fundierter Grundlage erfolgen kann.“

Offen gesagt wurden die Luftfahrtverbände einschließlich der AOPA-Germany von dieser bayerischen Gesetzesinitiative völlig überrascht, bislang fand keine Konsultation statt. Auf Bundesebene sind wir Verbände recht gut in Gesetzesvorhaben eingebunden und haben unsere Kontakte, auf Landesebene wird es da schwieriger, schon auf Grund des Faktors 16.

Tatsächlich halten wir diesen Gesetzesentwurf für bedrohlich, und wir werden uns mit unseren Juristen und den anderen Luftfahrtverbänden selbstverständlich eng abstimmen. Sollte der Gesetzesantrag im Bundesrat eine Mehrheit finden, wird er in den Bundestag eingebracht, denn nur dort werden Bundesgesetze verabschiedet. Dieser Prozess wird Zeit benötigen, so dass sich die Verbände in der Zwischenzeit auch positionieren können. Quelle: ‚AOPA Germany‚.

Lampen aus im Windpark

Am nächtlichen roten Dauerblinken von Windrädern stört sich manch einer. Damit soll bis Ende des Jahres Schluss sein. Erhöht das die Akzeptanz der Anlagen im Land? Für manche haben die blinkenden Windräder in der Nacht etwas Beruhigendes. Doch viele Anwohner sind einfach nur noch genervt, berichten sogar von Schlafstörungen aufgrund der Lichtverschmutzung. Und diese hat stark zugenommen.

Die Windenergieanlagen sind in den beiden zurückliegenden Jahrzehnten immer leistungsstärker und die Türme immer höher geworden. Da ab einer Höhe von hundert Metern „Gefahrfeuer“ für so gut wie alle Bauwerke Pflicht sind, mussten auch die Betreiber von Windenergieanlagen diese Warnung vor Hindernissen auf ihren Gondeln montieren. Die Lampen blinken während der Nachtstunden ständig. Mitunter haben Kommunen und Kreise deshalb geplante neue Windparks nicht genehmigt – mit dem Hinweis auf die zu erwartenden Lichteffekte während der Nachtstunden und der damit verbundenen Anwohnerklagen. Die Windbranche musste reagieren.

Licht nur bei Flugzeug in der Nähe
2019 beschloss der Bundestag das Energiesammelgesetz; es enthält auch die Entscheidung, in den Windparks die Lichter abzuschalten. Sie sollten nachts nur noch blinken, wenn sich ein Flugzeug in der Nähe befindet. „Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung“ heißt das in der Fachsprache. Die Technologie ist komplex und Ergebnis jahrelanger Entwicklung, vor allem aufgrund der hohen Anforderungen an die Flugsicherheit. Sie erkennt Flugverkehr anhand verschiedener Signale, die Flugzeuge regelmäßig aussenden. Das funktioniert ähnlich wie ein Bewegungsmelder. Wenn sich kein Flugverkehr im Umkreis der Windenergieanlage befindet und es somit sicher ist, wird die Beleuchtung ausgeschaltet. Sobald ein Luftfahrzeug erkannt wird, geht das Licht wieder an.

98 Prozent der Nachtzeit bleiben die Lichter aus
Dort, wo die Systeme schon arbeiten, bleiben Lichter nun in etwa 98 Prozent der Nachtzeit aus. In einem Windpark-Verbund am Niederrhein wurde vorige Woche das nächtliche Dauerblinken roter Warnlampen auf acht Windrädern ausgeschaltet. „Wir erhoffen uns, dass solche Umrüstungen zu mehr Zustimmung in der Bevölkerung für die Windenergie führt“, sagte der Vorsitzende des Windkraft-Branchenverbands, Reiner Priggen. In Issum (Kreis Kleve) wurden die Systeme im Beisein von Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst umgestellt. Der Betreiber des SL Windparks Oermten begrüßt die Neuerung. „Windenergie wird künftig zu jedem Ort gehören. Eine nachhaltige Versorgungssicherheit ist sonst nicht denkbar, gerade im Energieland NRW. Umso wichtiger ist es, die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger zu berücksichtigen. Dazu zählt unter anderem definitiv ein ruhiger, dunkler Nachthimmel“, so Geschäftsführer Klaus Schulze Langenhorst.

Windräder über 100 Meter müssen umgerüstet werden
Nach Angaben des Landesverbands war es der erste Windpark-Verbund in NRW, der mit der „bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung“ (BNK) ausgestattet wurde. Bisherige Planungen des Branchenverbandes sehen vor, dass in den kommenden Monaten landesweit 46 Verbünde mit mehr als 300 Anlagen umgerüstet werden. Der Bürgerwindpark Hollich, der 35 Windenergieanlagen in Steinfurt betreibt, wird auch 2022 umstellen. „Die Ausrüstung der Windenergieanlagen mit BNK ist durchaus aufwändig, aber die heutzutage zu Verfügung stehende Technik macht diese Nachtabschaltung mit vertretbarem Aufwand und damit Kosten möglich“, sagt Geschäftsführer Gerhard Göckenjan. Die Bürgerwindparks im Kreis Steinfurt haben sich zusammengeschlossen, um mit gemeinsam angeschaffter Technik die Kosten je Anlage günstig zu halten. „Somit kostet diese Nachrüstung je Anlage nach Parksituation die Betreiber im Kreis Steinfurt etwa zwischen 10.000 und 20.000 Euro je Anlage, sowie laufende Betriebskosten von bis zu 1000 Euro je Anlage“, so Göckenjan.

Die Ausstattung mit BNK-Anlagen ist für Windräder ab einer Höhe von 100 Metern, die seit 2006 in Betrieb gingen, gesetzlich vorgeschrieben. Von den gut 3500 Windrädern in NRW fallen laut Fachagentur Windenergie an Land rund 1500 unter die Vorschrift. Im Herbst vergangenen Jahres war laut einer Umfrage der Agentur in NRW allerdings erst eine einstellige Anzahl mit der neuen Technik ausgerüstet. Bundesweit hatten damals 17 Prozent aller umzurüstenden Windenergieanlagen bereits eine BNK oder die Genehmigung dafür. Bis Ende 2022 muss die Umstellung abgeschlossen sein. Quelle: ‚Tagesschau.de‘.

Risiko Windkraftanlagen in Flugplatznähe eindämmen

Nordrhein-Westfalen möchte den Ausbau der Windkraftenergie in Zukunft stärker reglementieren. Während ein wünschenswerter Mindestabstand von Windkraftanlagen von 1,5 Kilometern zu reinen Wohngebieten im neuen Landesentwicklungsplan festgehalten wurde, fehlt eine solche Richtlinie für Anlagen in Flugplatznähe allerdings völlig. Deshalb befürchtet der Deutsche Aero Club (DAeC), Spitzenverband des Luftsports und der Allgemeinen Luftfahrt, dass das Gefahrenpotenzial für Piloten weiter anwächst. Allgemeine Luftfahrt und Luftsport sind der größte Luftraumnutzer bundesweit mit vier Millionen Flugbewegungen pro Jahr. „Kleine Flugplätze des Luftsports werden zunehmend regelrecht umzingelt und können auf Grund begrenzter finanzieller Mittel die rechtliche Sicherung nicht wahrnehmen. Diese Entwicklung beeinträchtigt zunehmend die Flugsicherheit in Deutschland. Leider weicht die Bundesregierung bis heute einer sachgerechten Diskussion der offenen Fragen aus“, so die AG Windkraftanlagen weiter. DAeC-Präsident Stefan Klett verspricht: „Der Landesverband NRW setzt sich seit Langem vehement für die Einführung von Mindestabständen in Flugplatznähe ein. Und genau diese Diskussion werden wir auf Bundesebene weiterführen.“ Eine Prüfung der Anpassung der Regelwerke und eine Terminierung eines Arbeitstreffens im BMVI wurden deshalb bereits durch die AG Windkraftanlagen vorgeschlagen. Quelle: ‚DAeC‘. Foto: NDR / Oliver Gressieker.

Kein Anspruch auf Genehmigung für Windkraftanlage

Selbst in Vorranggebieten für Windenergie haben Unternehmen nicht automatisch einen Anspruch auf den Betrieb einer Windkraftanlage, wenn dem Vorhaben andere Rechtsgüter entgegenstehen. Das macht eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Lüneburg deutlich. Das Gericht hat jetzt die Klage der Energie 3000 Energie- und Umweltgesellschaft zurückgewiesen, mit der das Unternehmen die Genehmigung für den Betrieb einer Windkraftanlage in der Nähe des Flugplatzes Holtorfsloh erzwingen wollte. Mehr Informationen im Originalbericht der Kreiszeitung.