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Verkehrslandeplatz Speyer bleibt Dauerproblem

Der Gemeinderat Oberhausen-Rheinhausen stimmt einem Antrag zu, der die Bevölkerung vor Lärm schützen soll. Der Flugplatzbetreiber soll sich jetzt an Auflagen halten.

Seit Jahren ist der Verkehrslandeplatz in Speyer ein Ärgernis für Bewohnerinnen und Bewohner der umliegenden Orte, hauptsächlich wegen des verursachten Lärms, der auch die Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen erheblich in Mitleidenschaft zieht. Dem bereits im September von der Freien Ökologischen Demokratischen Liste (Födl) eingebrachten „Antrag zum Schutz der Bevölkerung vor Gefahren und unzumutbaren Lärmbelästigungen“ hat jetzt der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung einmütig zugestimmt.

Dabei geht es um die Einhaltung der Betriebserlaubnis und die Beachtung von Festlegungen und Auflagen. Nach Eingang des Födl-Antrags habe die Gemeinde umgehend Kontakt mit ihrem Anwaltsbüro aufgenommen, um die weiteren Schritte zu besprechen. Inzwischen sei der Betreiber des Verkehrslandeplatzes vom Bürgermeister aufgefordert worden, die geltenden Regelungen zu beachten und darauf hinzuwirken, dass sich die Nutzer des Verkehrslandeplatzes an die vorgeschriebene Platzrunde und an den festgelegten Anflugsektor halten. Die Verwaltung habe auch Kontakt mit Altlußheim aufgenommen und einen Termin für eine gemeinsame Besprechung abgestimmt.

Gemeinde bittet um Sachstandsberichte bei der Geschäftsführung und Ministerien

Dringliche Schreiben der Gemeinde mit der Bitte um Sachstandberichte gingen an die Geschäftsführung des Flugplatzes, den Landesbetrieb Mobilität und an drei Ministerien. Den zunehmenden Lärm und die Nichteinhaltung der Flughöhen kritisierte Werner Most (CDU). Auch Thomas Zieger (Födl) sprach von gesundheitsschädlichem Lärm. Hans Strubel (FW) verwies auf frühere Beschlüsse zu dem Thema. Quelle: ‚bnn.de‚. Foto: Klaus Landry.

Ständerat gegen neuen Grenzwert für morgendlichen Fluglärm

Der Schweizer Ständerat will keinen neuen Grenzwert für morgendlichen Fluglärm in der Lärmschutzverordnung. Das hat er am Mittwoch im Rahmen einer Debatte zur Revision des Umweltschutzgesetzes entschieden. Eine links-grüne Minderheit der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (Urek-S) beantragte, für den vom Luftverkehr ausgehenden Lärm neu einen spezifischen Grenzwert für die Zeit von 6 bis 7 Uhr morgens in die Lärmschutzverordnung aufzunehmen. In einem Anhang dieser Verordnung sind derzeit Belastungsgrenzwerte für den Tag sowie für die Zeit zwischen 22 und 23, zwischen 23 und 24 und zwischen 5 und 6 Uhr zu finden, nicht aber für 6 bis 7 Uhr. Mit 31 zu 11 Stimmen lehnte die kleine Kammer diesen Antrag ab.

Sie folgte damit den Argumenten des Kommissionssprechers Daniel Fässler (Mitte/AI), wonach mit diesem neuen Grenzwert der Flugverkehr an den Schweizer Flughäfen „noch stärker“ eingeschränkt würde. Bundesrat Albert Rösti sagte zudem, ein Ja zu diesem Antrag entspreche nicht dem Ziel der Gesetzesrevision. Deren Ziel sei es, die innere Verdichtung von Siedlungen zu ermöglichen. Ausserdem prüfe sein Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation derzeit diese Grenzwerte. Dieser Überprüfung sei nicht vorzugreifen. Es sei sinnvoll, dem Bundesrat die Kompetenz zu belassen, gestützt auf die neusten wissenschaftlichen Erkenntnisse die Lärmgrenzwerte in der Verordnung festzulegen.

Bedingungen fürs Bauen in Lärmgebieten
Zwei Hauptziele verfolgt der Bundesrat mit der Revision des Umweltschutzgesetzes: Er will die Siedlungsentwicklung besser mit dem Lärmschutz vereinbaren und die Sanierung von Altlasten ankurbeln – vor allem im Fall von Kinderspielplätzen. Insbesondere Spielplätze könnten durch frühere Düngungen der Böden und Luftverschmutzung belastet sein. Das Eintreten auf die Vorlage war im Ständerat unbestritten. Die Detailberatung der Vorlage unterbrach die kleine Kammer wegen der Feiern der neuen Ständeratspräsidentin und des neuen Nationalratspräsidenten dann aber. Quelle: ‚Parlament.ch‚.