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Windenstart- und Fallschirmplätze nicht überfliegen

Flugplätze sind im Sichtflug gut erkennbare Geländemerkmale. Dennoch sind sie nur bedingt als Referenzpunkte geeignet – besonders, wenn Segelflugbetrieb mit Windenstart oder Fallschirmbetrieb stattfindet. Hier besteht eine erhebliche Kollisionsgefahr, sowohl für überfliegende Luftfahrzeuge als auch für startende Segelflugzeuge.

Dabei ist die Situation für das startende Segelflugzeug an der Winde besonders kritisch:

  • Vor und während des Starts ist die Himmelssicht stark eingeschränkt.
  • Im steilen Windenstart besteht kaum horizontale Sicht nach vorne, seitlich nur eingeschränkt und keine Sicht nach hinten oben.
  • Richtung und Geschwindigkeit sind weitgehend festgelegt, ein Ausweichen ist praktisch unmöglich.
  • Eine Warnkette über Startleiter und Windenfahrer ist bei plötzlich einfliegendem Verkehr häufig zu langsam.

Dadurch entsteht eine besonders gefährliche Situation, wenn Luftfahrzeuge den Platz in geringer Höhe überfliegen oder unkoordiniert durch die Platzrunde fliegen.

Kommunikation erhöht die Sicherheit
Ein wesentlicher Sicherheitsfaktor ist die rechtzeitige Funkkontaktaufnahme mit dem betreffenden Flugplatz. Durch aktives Mithören und eigene Positionsmeldungen lässt sich die Verkehrslage besser einschätzen. Wer einen Flugplatz in der Nähe überfliegen will, sollte daher:

  • rechtzeitig die Platzfrequenz rasten,
  • den Funkverkehr aufmerksam verfolgen,
  • bei Bedarf eine Positionsmeldung absetzen,
  • sich bei jeder gehörten Meldung gedanklich die Position des anderen Luftfahrzeugs vorstellen.

Sicherheitsabstand beachten
Da Windenstarts meist nicht über die Flugplatzfrequenz angekündigt werden, sollte der Flugplatzbereich inkl. Volten nie unter einer Höhe 600 m / 2000ft  AGL überflogen werden. Noch besser ist es, Flugplätze – insbesondere mit bekanntem Windenbetrieb und Fallschirmbetrieb – grosszügig zu umfliegen. Denn es ist auch mit intensivem Platzrundenverkehr zu rechnen. Vorausschauendes Handeln, konsequente Luftraum-Beobachtung und klare Kommunikation sind die entscheidenden Beiträge zur Flugsicherheit. Quelle: ‘Staysafe.aero’.

Höhenruder abgerissen

Ein Absetzflugzeug des Typs PAC 750XL ist am 18. Februar 2024 beim Flugplatz Grenchen abgestürzt, nachdem einer der Fallschirmspringer vom versehentlich ausgelösten Notschirm aus dem Absetzflug gerissen wurde und bei der Kollision mit dem Flugzeug dessen Höhenruder abriss.

Unfallhergang

Das Flugzeug mit dem Kennzeichen HB-TCP, betrieben vom Verein Skydive Grenchen, startete um 12:48 UTC mit dem Piloten und elf Fallschirmspringern an Bord. Nach einem rund 14-minütigen Steigflug erreichte die Maschine die Absetzhöhe von circa 3700 Metern über Grund. Nachdem neun Springer das Flugzeug planmässig verlassen hatten, bereitete sich die letzte Zweiergruppe auf den gemeinsamen Absprung vor.

Bildquelle: Flugzeughersteller NZ Aero.

In diesem Moment kam es beim hinteren der beiden Springer zu einer ungewollten Öffnung seines Notschirms. Der sich entfaltende Schirm zog den Mann schlagartig aus dem Flugzeug. In der Folge kollidierte der Fallschirm-Springer mit dem Höhenruder der Maschine, welches durch die Wucht des Aufpralls vollständig vom Rumpf abgetrennt wurde.

Das Flugzeug war dadurch augenblicklich unkontrollierbar und ging in einen steilen Sinkflug über. Der Pilot setzte noch einen Notruf ab. Rund 90 Sekunden nach der Kollision schlug die Maschine auf einem Feld auf. Der Pilot, der keinen Rettungs-Fallschirm trug, erlitt tödliche Verletzungen. Der Fallschirmspringer, dessen Notschirm sich geöffnet hatte, landete leicht verletzt.

Ursachen und Befunde

Die SUST kommt in ihrem Bericht zum Schluss, dass der Unfall direkt auf die Kollision des Fallschirmspringers mit dem Höhenleitwerk und dessen anschliessende Abtrennung zurückzuführen ist. Als ursächlich für den fatalen Ausgang wird jedoch festgehalten, dass der Pilot keinen Rettungsfallschirm trug. Dies verwehrte ihm die Möglichkeit, das unkontrollierbare Flugzeug zu verlassen. Zwischen dem Verlust der Kontrolle und dem Aufprall vergingen rund eineinhalb Minuten – ein Zeitfenster, das für einen Absprung mit Fallschirm ausgereicht hätte.

Die Untersuchung ergab keine technischen Mängel am Flugzeug oder an der Fallschirmausrüstung. Warum sich der Notschirm ungewollt öffnete, konnte nicht abschliessend geklärt werden. Der entsprechende Auslösegriff wurde nicht mehr aufgefunden.

Interessant ist der Verweis auf eine frühere Sicherheitsempfehlung: Bereits 1998 hatte das damalige Büro für Flugunfalluntersuchungen Piloten von Absetzflugzeugen empfohlen, einen Fallschirm zu tragen. Das Flugbetriebshandbuch des betroffenen Vereins enthielt jedoch keine entsprechenden Vorgaben. Die SUST hat in ihrem Flugunfall-Untersuchungs-Bericht auf Sicherheitsempfehlungen verzichtet.

Zepfenhan: Fluglärm erhitzt Gemüter


Die Infoveranstaltung in Rottweil diskutierte den Fluglärm am Zepfenhaner Flugplatz. Oberbürgermeister Dr. Ruf lehnte eine Verlegung des KSK-Absetzgeländes ab und betonte, dass viele Beschwerden über zunehmenden Fluglärm eingingen. Robert Hamm vom Regierungspräsidium betonte, dass der Flugbetrieb den Genehmigungen entspricht und keine Grenzwertüberschreitungen feststellbar sind.

Rund 2600 Starts und Landungen fanden letztes Jahr statt, wobei Lärmschutz-Grenzwerte eingehalten wurden. Kambis Ebrahimi, Geschäftsführer des „Airfield Rottweil“, präsentierte sein Konzept zur Lärmreduktion und schlug Änderungen der Flugrouten vor. Ulli Wagner kritisierte Tandemsprünge wegen des CO2-Ausstoßes und Lärms. Zepfenhans Ortsvorsteher und Rottweiler Gemeinderätin äußerten sich besorgt über den ständigen Lärm. Die Veranstaltung endete ohne klare Lösungen.