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Solarpark: Berner Segelflieger gekündigt

Hiobsbotschaft für die Berner Segelfliegerei: Der Flughafen Bern hat der Segelfluggruppe Bern den Vertrag per März 2024 gekündigt – ausgerechnet zum 100-Jahr-Jubiläum. Dies, weil bei der Graspiste eine Freiflächen-Solaranlage entstehen soll. Nun prüft die Segelfluggruppe rechtliche Schritte. Quelle/Podcast: ‚SRF-Regionaljournal‚.

Neuer Flughafen-Vertrag für Berner Segelflieger

Dank der neuen Vereinbarung dürfte der Feier zum 100-Jahr-Jubiläum des Segelflugs auf dem Belpmoos im Jahr 2023 nichts mehr im Weg stehen. Die Segelfluggruppe (SG) Bern wird im Jahr 2023 voraussichtlich doch das 100-jährige Bestehen des Segelflugs auf dem Belpmoos feiern können: Sie hat von der Flughafen Bern AG einen neuen Vertrag für die Nutzung ihres Areals erhalten. Das ist der neusten Ausgabe der SG-Mitgliederzeitschrift «Glider News» zu entnehmen.

Anfang 2018 war dieses Jubiläum gefährdet: Die Flughafen Bern AG kündigte damals der SG Bern den Mietvertrag für die Flächen in der südwestlichen Ecke des Belper Flughafenareals. Das Unternehmen teilte den Segelfliegern mit, es brauche das Gelände für Immobilienprojekte. Nach der Kündigung prüfte die Segelfluggruppe Bern die Vereinsauflösung, wie Vereinspräsident Stefan Zlot der Nachrichtenagentur Keystone-SDA auf Anfrage sagte.

Doch dann kam das Grounding der Berner SkyWork Airlines und im vergangenen Jahr verhinderte die Coronapandemie, dass die neue Berner Fluggesellschaft Flybair wirklich Fuss fasste. Die Flughafen Bern AG sistierte deshalb die 4. Ausbauetappe und die Segelflieger konnten bleiben. Im Frühling 2019 hatte die Flughafenbetreiberin noch bekannt gegeben, das Belpmoos solle künftig eine Mobilitätsplattform sein: Eine Plattform für den Flugbetrieb, aber auch für Drohnen, elektronische Flugtaxis und selbstfahrende Autos. Mit dieser Strategie wollte die Flughafen Bern AG in die Zukunft gehen. Dennoch kündigte das Unternehmen der Segelfluggruppe vorsorglich.

Zum Umziehen bereit
Laut SG-Präsident Zlot und SG-Cheffluglehrer Christoph Schläppi ist es der Segelfluggruppe inzwischen gelungen, der Flughafen Bern AG den Wert der Segelfliegerei aufzuzeigen. Beispielsweise demonstriere die SG mit den einmal pro Jahr durchgeführten Windenstarts, dass Flugzeuge auch weitgehend umweltfreundlich in die Luft kämen. Bei diesen Starts befördert eine motorisierte Winde die Flugzeuge an einem langen Seil in die Höhe. Einmal in der Luft, fliegen Segelflugzeuge dank der Energie der Sonne, welche für Aufwinde sorgt. Allerdings kommen Segelflieger bisher meistens mit Hilfe von Schleppflugzeugen in die Luft.

Die Segelfliegerei habe auch stets für Innovationen gesorgt, sagt Schläppi, etwa mit karbonverstärkten Cockpits, wie sie heute im Automobilsport benutzt werden. Zudem hätten viele Motorflugzeugpiloten ihre ersten Flüge in Segelfliegern gemacht.

Das Verhältnis zwischen SG Bern und Flughafen Bern hat sich so weit gebessert, dass die Segelfluggruppe bereit ist, ihre bisherige Start- und Landepiste aufzugeben. Sie ist gewillt, weiter östlich eine Graspiste zu verwenden, welche parallel zur Betonpiste des Belpmooses verläuft. Das sieht die 4. Ausbauetappe des Flughafens so vor. Flughafendirektor Urs Ryf sagt dazu auf Anfrage, sein Unternehmen prüfe momentan noch, ob die ehemalige Graspiste reaktiviert werden solle. Ist der Umzug vollzogen, könnte die Flughafen Bern AG auf dem Segelfliegerareal Immobilienpläne verwirklichen, falls sich solche realisieren lassen.

Luftraum noch neu zuzuteilen
Noch belastet ein Streit um den Luftraum südwestlich von Belp das Verhältnis zwischen Flughafen und SG Bern. Es geht um die Einführung des satellitengestützten Anflugs von Süden her auf die Belpmoos-Piste. Die Flughafen Bern AG will mit diesem Verfahren die Flüge räumlich besser verteilen und den Flughafen flexibler und bei schlechten Witterungsbedingungen besser erreichbar machen. Die Segelfluggruppe Bern – unterstützt unter anderem von Hängegleitern und Ballonfahrern – kämpfte dagegen bis vor Bundesgericht.

Nach Angaben der SG Bern droht das neue Verfahren beispielsweise den Luftraum über dem Gurnigel zu beeinträchtigen, welche unter anderem den Segelfliegern als wichtiger Trainingsraum dient. Nachdem das Bundesgericht im vergangenen Sommer die Einsprache der SG Bern letztinstanzlich ablehnte, will die Flughafen Bern AG das neue Verfahren im Jahr 2024 einführen, wie aus dem neusten Geschäftsbericht hervorgeht.

SG-Cheffluglehrer Schläppi geht beim Aufteilen des Luftraums von einer Verständigung aus. Auch Flughafendirektor Ryf sagt, es gelte, die Luftraumstrukturen «dynamisch zu aktivieren, so dass es auch mit Südanflug ein Nebeneinander geben wird». Die Zusammenarbeit mit der SG Bern sei «gut bis sehr gut», so Ryf. Quelle: ‚Der Bund‚.

Maximaler Höhenruder-Ausschlag verunmöglicht

Der Pilot und der Fluglehrer starteten am 21. September 2019 mit dem Segelflugzeug Duo Discus, eingetragen als HB-3411, vom Regionalflugplatz Bern-Belp (LSZB) zu einem Platzeinweisungsflug 3). Der einzuweisende, fliegende Pilot, der selber eine Berechtigung als Fluglehrer innehatte, sass dabei auf dem hinteren Sitz, der überwachende Fluglehrer auf dem vorderen Sitz.

Nach einem ereignislosen Flug hatte der Pilot beim Ausschweben (flare) den Eindruck, dass sich das Flugzeug kopflastig anfühlte, als ob sich der Schwerpunkt des Flugzeuges zu weit vorne befände. Ohne Kontrollschwierigkeiten zu bekunden, setzte der Pilot das Flugzeug gut spürbar auf der Graspiste auf. Als der Fluglehrer nachfragte, warum er das Abflachen vor dem Aufsetzen nicht etwas stärker habe durchführen wollen, gab der Pilot zu verstehen, dass er das Höhensteuer vor dem Aufsetzen bis zum Anschlag durchgezogen habe, wobei sich dieser gefühlsmässig an der üblichen Stelle zu befinden schien. Aufgrund der vorgängig überprüften Schwerpunktlage führte der Pilot die gut spürbare Landung auf die bei der HB-3411 vorhandenen Hinterkantenklappen 4) zurück, über die der von ihm üblicherweise geflogene Duo Discus seiner Fluggruppe nicht verfügt. Die HB-3411 wurde nach der Landung an einen weiteren Piloten übergeben, der den zweiten Flug an diesem Tag durchführte. Der Start und Schleppflug erfolgten ereignislos. Nach dem Klinken stellte der Pilot ebenfalls eine scheinbare Kopflastigkeit der HB-3411 fest und bemerkte, dass sich die Flugzeugnase im Kurvenflug trotz voll gezogenem Höhensteuer nicht horizontal halten liess. Er beendete seinen Flug und landete ohne weitere Probleme in Bern-Belp.

Feststellungen
Eine Nachberechnung zeigte, dass sich der Schwerpunkt im normalen Bereich befand. Eine Messung an den Höhenruderausschlägen ergab, dass das Höhenruder nach oben deutlich zu wenig Ausschlag hatte. Nach dem Entfernen der vorderen Sitzschale fand sich eine Bride mit einem Ferritkern, die das Höhensteuergestänge behinderte und den vollen Ausschlag beim Durchziehen des Höhensteuers verunmöglichte.

Gefundene Bride (rote Ellipse), die das Höhensteuergestänge teilweise blockierte

Analyse und Schlussfolgerungen
Woher diese Bride stammte, beziehungsweise wo sie befestigt sein sollte, konnte nicht rekonstruiert werden. Denkbar ist, dass sie bei Wartungsarbeiten versehentlich in den Rumpfbereich unter die Sitzwanne fiel und im Lauf der Zeit oder während des Fluges in die Position rutschte, in der sie das Gestänge der Höhenruderansteuerung behinderte. Üblicherweise werden bereits bei der Montage des Segelflugzeuges und im Rahmen der Vorflugkontrolle die Sicherungen der Ruderanschlüsse sowie die Gängigkeit der Steuerung überprüft. Die Ausschläge der Steuerflächen werden dabei nicht vermessen. Vor dem Start wird mittels der „Checkliste vor dem Start“ (check before departure) abermals überprüft, ob die Steuer unbehindert bis an ihren mechanischen Anschlag geführt werden können. Der vorliegende Fall verdeutlicht, dass sich anhand einer rein visuellen oder haptischen Überprüfung der Steuerung Einschränkungen der maximal möglichen Ruderausschläge kaum erkennen lassen. Ausserdem lässt sich nicht ausschliessen, dass lose Gegenstände oder Fremdkörper im Verlauf des Fluges aufgrund von Vibrationen oder Turbulenzen in eine Position rutschen, in der eine Ansteuerung der Ruderflächen behindert wird. Letzteres kann nur durch eine fortwährende Überprüfung auf Fremdkörper, insbesondere nach Unterhaltsarbeiten, verhindert werden. In der Vergangenheit führten blockierte Flugsteuerungen immer wieder zu einer eingeschränkten Steuerführung bis hin zum Kontrollverlust (vgl. Schlussbericht Nr. 2056 und Schlussbericht Nr. 2069). Nach Wartungsarbeiten sowie vor Antritt des Fluges kommt daher einer Überprüfung nach losen Gegenständen oder Fremdkörpern eine grosse Bedeutung zu.Nach den Abklärungen im Anschluss an den zweiten Flug liess sich auch erklären, warum die Landung des Piloten nach dem Platzeinweisungsflug trotz des voll bis zum vermeintlichen Anschlag durchgezogenem Höhensteuers etwas brüsker ausfiel, da ihm aufgrund der Bride nicht die maximal möglichen Ruderausschläge zur Verfügung standen. Es ist daher nachvollziehbar, dass dieser versteckte Hinweis nach der ersten Landung noch nicht zum Anlass genommen wurde, die Höhenruderausschläge zu vermessen. Quelle: ‚Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST‚. Flugaufnahme: ‚Martin Oertle auf flickr‚.

Fussnoten:
3) Dabei handelt es sich um einen Einweisungsflug zum Kennenlernen der Flugplatzumgebung aus der Luft.
4) Das Segelflugzeugmuster Duo Discus wurde ab der Werknummer 473 mit sogenannten Hinterkantenklappen ausgestattet, die mit den Bremsklappen gekoppelt sind. Beim Ausfahren der Bremsklappen werden die Hinterkantenklappen gleichzeitig nach unten ausgeschlagen. Dadurch kann ein Landeanflug steiler geflogen werden und das Segelflugzeug kann mit geringerer Geschwindigkeit am Boden aufgesetzt werden.

Bern: Segelflieger beharren auf Beschwerde

Nun ist nur noch eine Beschwerde gegen den Südanflug auf den Flughafen Bern hängig. Jetzt ist das Bundesgericht am Zug. Von den ursprünglich ein Dutzend Gegnern des Südanflugs auf den Flughafen Bern hat lediglich die Segelfluggruppe Bern eine Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht. Dies geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Zwischenverfügung des Bundesgerichts hervor. Die Gemeinden Münsingen und Kiesen sowie weitere Parteien, die mit ihrer Beschwerde gegen das neue Betriebsreglement abgeblitzt waren, haben auf einen Weiterzug verzichtet. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) genehmigte das Reglement im Januar 2018. In der Sache selbst muss das Bundesgericht noch entscheiden. Wann das Urteil gefällt wird, ist nicht bekannt. Quelle: ‚Der Bund‚.

Bern: Wieder mit der Winde in den Wind

Erstmals nach vielen Jahren führte die Segelfluggruppe Bern ihre Windentage im Belpmoos durch. Wie von Geisterhand gezogen setzt sich das Segelflugzeug in Bewegung. Es holpert über die Graspiste, wird immer schneller, kurz darauf hebt es ab und steigt steil in die Luft – mit einer Geschwindigkeit von bis zu 100 Kilometern je Stunde. Auf etwa 250 Metern Höhe dreht es ab, macht einen Bogen über dem Belpmoos und setzt nach rund fünf Minuten schon wieder auf. Dieses Bild zeigte sich am Wochenende dutzendfach auf dem Flughafen Bern-Belp. Wieder einmal. Traditionell veranstaltet die Segelfluggruppe Bern am Bettagswochenende ihre Windentage. «In den letzten Jahren mussten wir jeweils auf einen anderen Flugplatz ausweichen», sagt Stefan Zlot, Präsident der Segelfluggruppe Bern. Zum Beispiel Yverdon. Wegen «betrieblicher Umstände» hätten sie in Bern jeweils keine Bewilligung erhalten. Nun aber, seit dem Grounding der Fluggesellschaft Skywork, herrscht nicht mehr viel Betrieb im Belpmoos. Und so konnte die Segelfluggruppe erstmals seit über fünfzehn Jahren wieder daheim ihre Winden­tage durchführen – auf der Piste vor dem eigenen Hangar und dem Clubhaus, der Villa Thermik. Die Winde wurde für dieses Wochenende aus Ambri im Tessin nach Belp transportiert. Zlot hofft, dass im Belpmoos künftig regelmässig Windentage durchgeführt werden können. Quelle: ‚Berner Zeitung‚.

Unterstützung für Flughafen Bern

Der Flughafen Bern ist ein wichtiger Standortfaktor für Wirtschaft und Tourismus. Mit dem Gesetz über die Beteiligung an der Flughafen Bern AG will der Kanton die Rechtsgrundlage schaffen für eine dauerhafte finanzielle Unterstützung für dessen Leistungen im öffentlichen Interesse. Die Vernehmlassung dauert bis Mitte August.Der Kanton Bern hat in den vergangenen Jahren den Flughafen Bern bereits mehrfach mit Investitionen beim Ausbau der Infrastruktur sowie mit Leistungen im Bereich der Sicherheit unterstützt. Grundlage dafür bildete jeweils ein Grossratsbeschluss gestützt auf das Gesetz über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLG). Für eine dauerhafte Unterstützung ist hingegen eine neue gesetzliche Grundlage nötig. Diese soll mit dem Gesetz über die Beteiligung an der Flughafen Bern AG geschaffen werden. Quelle: ‚be.ch‚. Foto: ‚Wikipedia‚.