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Flugplatz Magolsheim weicht Windpark-Erweiterung

Eine Ära geht zu Ende: Nach rund 75 Jahren wird der Feldflugplatz Magolsheim im kommenden Jahr seinen Betrieb einstellen. Der Platz, 1951 vom französischen Militär eingerichtet und seit Ende der 1990er-Jahre von zivilen Piloten genutzt, muss künftig dem Ausbau eines Windparks weichen.

Foto: www.freepik.com

Der benachbarte Windpark mit derzeit sechs Anlagen soll um zwei weitere erweitert werden – auf Flächen, die bislang zum Fluggelände gehörten. Der Investor, die Schöller SI Erneuerbare GmbH, einigte sich dazu mit der Flieger-Interessengemeinschaft Magolsheim auf eine künftige Nutzung des Areals entlang der Landesstraße 240 zwischen Magolsheim und Ingstetten.

Damit endet ein traditionsreiches Kapitel der regionalen Luftfahrtgeschichte – zugunsten der Energiewende, die nun auch auf dem ehemaligen Flugfeld neue Flügel bekommt.

Oeventroper Segelflieger gegen Windräder

Im Arnsberger Wald wollen Investoren zwei Windenergie-Anlagen am Plackweg bauen. Die 245 Meter hohen Windräder sollen auf einer vom Borkenkäfer zerstörten Waldfläche entstehen. Der Segelflugverein Oeventrop befürchtet dadurch eine massive Einschränkung seines Hobbys.

Flugplatzverkehr gefährdet?
Die geplanten Windenergieanlagen am Plackweg würden eine massive Einschränkung darstellen, so der Segelflugverein LSC Oeventrop. Da die Hauptwindrichtung Südwesten ist, nutzten die Segelflugzeuge die Thermik am Plackweg, um Höhe für ihre Flugzeuge zu generieren. Gemäß den „Gemeinsamen Grundsätzen des Bundes und der Länder für die Anlage und den Betrieb von Flugplätzen für Flugzeuge im Sichtflugbetrieb“ sollen „im Bereich der Platzrunden keine Hindernisse vorhanden sein, die die sichere Durchführung des Flugplatzverkehrs gefährden können so der Verein. Von einer Gefährdung des Flugplatzverkehrs in der Platzrunde sei grundsätzlich dann auszugehen, wenn relevante Bauwerke oder sonstige Anlagen innerhalb der Platzrunde errichtet werden sollen oder wenn in anderen Bereichen relevante Bauwerke oder sonstige Anlagen einen Mindestabstand von 400 m zum Gegenanflug von Platzrunden und/oder 850 m zu den anderen Teilen von Platzrunden unterschreiten.“ Der Segelflug-Verein führt aus, dass die westliche der geplanten Windenergieanlagen diesen definierten Mindestabstand um ca. 250 m unterschreitet. Der Segelflugverein sei zwingend darauf angewiesen, dass die Ausbildung von Flugschüler:innen im Norden des Flugplatzes stattfindet, damit der Fluglehrer seine Schüler:innen vom Boden aus beobachten kann. Eine Verlagerung nach Osten sei somit nicht möglich.

Stellungnahme der Flugsicherung
Genehmigt werden Windräder vom Hochsauerlandkreis. Die Stadt Arnsberg hat dort darauf hingewiesen, dass bevor die Windräder in Oeventrop genehmigt werden, auch eine Stellungnahme der Flugsicherungsorganisation eingeholt werden sollte.

Grundsätzlich empfielt die Stadt, dem Bau der zwei Windkraftanlagen am Plackweg das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, weil keine öffentlichen Belange entgegen stehen und die Erschließung gesichert sei, heißt es in der Ausschussvorlage der Arnsberger Stadtverwaltung. Quelle: ‚Radio Sauerland‚. Foto: ‚Youtube‚.

Windparks werden wieder dunkel

Bisher sind Windräder auch nachts meist unübersehbar – denn sie leuchten immer wieder rot auf, als Warnung für tieffliegende Hubschrauber und Flugzeuge. Manche stört das. Jetzt soll bald damit Schluss sein. Möglich macht das eine neue Technik.

Zum Jahreswechsel wird neue Technik Pflicht

Diesmal wird es aber klappen, erwartet Bernd Wust vom Landesverband Bayern des Bundesverbands Windenergie (BWE) – zumindest in den meisten Fällen: „Ich denke, dass ein ganz großer Teil der Windenergieanlagen bis Ende 2024 umgerüstet sein wird. Wir haben allerdings noch den ein oder anderen Problemfall, bei dem es länger dauert.“

Oberfränkische Firma stellt Windrad-Beleuchtung her

Im oberfränkischen Gefrees, im Landkreis Bayreuth, baut die Firma Trade Wind Energy (TWE) jedes Jahr mehrere Tausend Warnblinkleuchten für Windräder. Die neue Steuerungstechnik für die „BNK“ kommt von der Schwesterfirma Lanthan in Niedersachsen. Daneben gibt es in Deutschland noch eine Handvoll weiterer Anbieter. Nach Angaben von Lanthan sorgt das System dafür, dass die Warnleuchten an Windrädern für ungefähr 97 bis 98 Prozent der Zeit ausgeschaltet bleiben.

Transponder-Technik brachte Durchbruch

Bei Lanthan und den meisten anderen Anbietern funktioniert das Ganze über Transponder, die in Luftfahrzeugen seit einigen Jahren verpflichtend eingebaut und eingeschaltet werden müssen. Diese senden ständig selbsttätig Signale mit ihrer aktuellen Position aus. „Die empfangen wir und werten sie aus“, erklärt Gerd Möller von Lanthan. Das geschieht automatisch per Computer.

Wenn sich ein Flugzeug oder Hubschrauber einem Windpark auf vier Kilometer nähert, müssen die Warnleuchten eingeschaltet werden. Lanthan aktiviert sie sicherheitshalber bereits bei einem Abstand von zehn Kilometern. Wenn sich nicht direkt ein Flugplatz in der Nähe befindet (was den Bau von Windrädern meist ohnehin verhindert), passiert das selten.

Eigenes Radar für jeden Windpark war zu teuer

Diese transpondergestützte Technik ist seit 2020 verfügbar – und das war der Durchbruch. Denn seither braucht nicht mehr jeder Windpark ein eigenes Radar, um die „bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung“ anzuwenden. Diese Primärradar-Systeme sind inzwischen vom Markt verschwunden.

Noch verfügbar ist neben der Transponder-Technik das sogenannte „Passivradar“. Diese Technik benutzt vorhandene Strahlung, etwa aus Radio- und Fernsehsignalen, die von Flugobjekten reflektiert wird. Das System fängt sie am Windpark auf und errechnet damit, ob ein Flugzeug in der Nähe ist. Insgesamt wurde durch den technischen Fortschritt das Ganze für die Windkraftbetreiber erschwinglich.

Windkraft-Branche hofft auf mehr Akzeptanz

Dass die neue Technik ab dem Jahreswechsel zur Pflicht wird, unterstützt die Branche daher. „Das ist natürlich ein ziemlicher Aufwand, den wir jetzt betreiben, wenn wir deutschlandweit über 16.000 bestehende Anlagen umrüsten“, sagt Bernd Wust vom BWE Bayern: „Aber wir sehen dadurch auch eine sehr große Chance, die Akzeptanz für die Windenergie in der Bevölkerung zu erhöhen.“

Technik oft eingebaut, aber noch nicht in Betrieb

Bisher leuchten noch deutlich mehr als die Hälfte der bestehenden Windräder nachts im Dauerbetrieb. In sehr viel mehr Windparks ist die neue Technik nach Angaben von Lanthan bereits eingebaut – kann aber noch nicht aktiviert werden, weil noch letzte Genehmigungen von der örtlichen Luftfahrtbehörde fehlen. Weil deutschlandweite Baumustergenehmigungen bereits vorliegen, sei es aber realistisch, die fehlenden Erlaubnisse in den kommenden Monaten zum Großteil noch zu bekommen. Quelle: ‚br.de‚.

-> Zum Artikel:‘Bayern kommt bei Genehmigungen für Windräder nicht hinterher‚.

Bayern will Windkraftanlagen Priorität einräumen

Für große Beunruhigung unter Flugplatzbetreibern und -nutzern sorgte in den letzten Tagen ein Antrag aus Bayern zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes. In der Bundesrats-Drucksache mit dem Kürzel 108/24 vom 6. März 24 bittet der Freistaat Bayern, „dass der Bundesrat diesen Antrag gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG im Bundestag einbringen möge. Es wird gebeten, den Gesetzentwurf den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.“

Um was geht es? In Deutschland und speziell in Bayern geht der Bau von Windenergieanlagen nicht so schnell voran wie geplant. Oftmals ist der Grund dafür, dass hohe Windenergieanlagen in der Umgebung von Flugplätzen von den Luftfahrtbehörden als Sicherheitsrisiko für den Luftverkehr eingestuft und deshalb nicht realisiert werden. Der Gesetzesantrag hat sich zum Ziel gesetzt, weiterhin die Sicherheit in der Luftfahrt als wichtiges Ziel beizubehalten, aber „das Interesse an der Nutzung der erneuerbaren Energien besonders zu gewichten und zu prüfen, wie die Abwicklung des Luftverkehrs zumutbar angepasst werden kann“.

Dieses Ziel soll erreicht werden, indem die finale Abwägung zwischen den Zielen der Energiewirtschaft und der Luftfahrt der Behörde zur Genehmigung der Windenergieanlage übertragen wird: „Zur Umsetzung der notwendigen Anpassung ist vorgesehen, § 14 Absatz 1 LuftVG dahingehend zu ergänzen, dass für die Genehmigung von Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien das „harte“ Erfordernis der Zustimmung der Luftfahrtbehörden durch eine Stellungnahme der zivilen und militärischen Luftfahrtbehörden ersetzt wird, die im Rahmen einer Abwägungsentscheidung zu berücksichtigen ist.“

„Die Entscheidung obliegt zukünftig der für die Erteilung der – regelmäßig immissionsschutzrechtlichen – Genehmigung der Energieanlage zuständigen Behörde. Mit der Beteiligung der Luftfahrtbehörden wird sichergestellt, dass die Beurteilung der luftrechtlichen Fragen, insbesondere welche Anpassungen im Luftverkehr ggf. möglich bzw. erforderlich sind, um die Sicherheit im Luftverkehr ausreichend zu gewährleisten, auf fachlich fundierter Grundlage erfolgen kann.“

Offen gesagt wurden die Luftfahrtverbände einschließlich der AOPA-Germany von dieser bayerischen Gesetzesinitiative völlig überrascht, bislang fand keine Konsultation statt. Auf Bundesebene sind wir Verbände recht gut in Gesetzesvorhaben eingebunden und haben unsere Kontakte, auf Landesebene wird es da schwieriger, schon auf Grund des Faktors 16.

Tatsächlich halten wir diesen Gesetzesentwurf für bedrohlich, und wir werden uns mit unseren Juristen und den anderen Luftfahrtverbänden selbstverständlich eng abstimmen. Sollte der Gesetzesantrag im Bundesrat eine Mehrheit finden, wird er in den Bundestag eingebracht, denn nur dort werden Bundesgesetze verabschiedet. Dieser Prozess wird Zeit benötigen, so dass sich die Verbände in der Zwischenzeit auch positionieren können. Quelle: ‚AOPA Germany‚.

Segelflieger wünschen mehr Abstand zu Windkraftanlagen

Jüngst waren Mitglieder des Laichinger Flugsportvereins (FSV) Gäste im Hohenstadter Gemeinderat. Dort machten sie darauf aufmerksam, dass zu viele Windenergieanlagen zu nah am Jakob-Laur-Flugplatz vor allem die Segelflieger sehr stark beeinträchtigen würden. Wir sprechen mit FSV-Vorstand Hans-Peter Bleher über das Spannungsfeld Segelflieger und Windenergieanlagen. Der 64-Jährige ist seit seinem 19. Lebensjahr begeisterter Segelflieger und seit fast 40 Jahren ehrenamtlicher Fluglehrer.

Herr Bleher, was haben Sie gegen Windenergie?
Überhaupt nichts! Ich möchte betonen, dass wir keineswegs gegen Windkraft oder andere erneuerbare Energie sind. Schließlich nutzen wir die Energie der Sonne und des Windes für unsere emissionsfreien Flüge. Wir fürchten aber starke Einschränkungen des Flugsports und der Ausbildung des fliegerischen Nachwuchses, wenn weitere Windenergieanlagen in der Umgebung des Flugplatzes gebaut werden. Da geht es um Sicherheitsaspekte.

Was hat das mit der Ausbildung der jungen Flieger zu tun?
Wir sind sehr stolz darauf, dass wir unter unseren 81 aktiven Mitgliedern auch 22 Flugschüler ab 14 Jahren haben. Segelflugschüler dürfen bei entsprechendem Können bereits nach etwa einem Jahr alleine fliegen – allerdings immer nur in Sichtweite des Flugplatzes und auf Verantwortung des Fluglehrers. Daraus ergibt sich ein sogenannter Übungsraum mit einem ungefähren Radius von fünf Kilometern um den Flugplatz.

Auf der Nord-Südachse erstreckt er sich in etwa zwischen den Gemeinden Hohenstadt und Heroldstatt, auf der Ost-West-Achse vom Stadtrand von Laichingen bis fast an den Ortsrand von Donnstetten. Innerhalb dieses Radius sollte es möglichst wenige Windenergieanlagen geben, damit die Segelflieger Raum zum manövrieren haben und die Sicherheitsabstände zu den Windenergieanlagen einhalten können.

Welche Sicherheitsabstände?
Windräder sind laut Gesetz „Luftfahrthindernisse“, zu denen sowohl horizontal als auch vertikal jeweils 150 Meter Abstand zu halten sind. Bei einer Windkraftanlage, die insgesamt mit Rotor 285 Meter in der Höhe misst und einen Rotordurchmesser von 150 Meter hat, entsteht ein gedachter Zylinder mit 450 Meter Durchmesser und einer Höhe von 435 Meter. Das ist ein großer Raum, den wir nicht durchfliegen dürfen und auch nicht wollen.

Dann fliegen Sie doch um ihn herum.
Einen einzelnen Zylinder kann man natürlich umfliegen. Aber wenn mehrere Windanlagen nebeneinander stehen, überlappen sich ihre Zylinder und es entsteht ein sehr großer Bereich, den wir nicht durchfliegen dürfen.

Wie hoch kann denn so ein Segler fliegen?
Das ist abhängig vom Wetter. Es gibt wenige Tage pro Jahr, an denen die Thermik ‐ also die aufsteigende Warmluft ‐ ausreicht, uns in dieser Region auf bis zu 2150 Meter zu tragen. Dabei ist aber zu bedenken, dass ein Segelflieger keineswegs wie eine Rakete senkrecht in den Himmel aufsteigen kann. Wir müssen uns auf Warmluftschläuchen Kreis für Kreis hocharbeiten. Und das kann uns auch schon zu nah zu einer Windanlage bringen.

Warum das?
Gerade Flugschüler sind so mit dem Fliegen, dem Kontrollieren und Korrigieren der Geschwindigkeit, dem Kreisen und der Suche nach der Thermik so beschäftigt, dass ich fürchte, dass sich jemand unabsichtlich einer Windanlage nähern könnte. Das kann man mit einem jungen Menschen vergleichen, der frisch den Führerschein gemacht hat: Der ist zunächst ganz mit Fahren beschäftigt und muss den vorausschauenenden Blick auch erst lernen. Am besten wäre es deshalb aus Sicherheitsgründen, wenn dieser Übungsraum um unseren Flugplatz frei von Windkraftanlagen bleiben würde und möglichst auch weitere Korridore für uns.

Welche Korridore wären das?
Normalerweise starten wir unsere Segelflugzeug mithilfe einer Winde. Das ist die wirtschaftlichste Methode. Es gibt aber auch Wetterlagen, das reicht die Winde nicht aus und wir schleppen die Segler mit einem Motorflugzeug hoch. Derzeit verwenden wir eine Route in Richtung Nordosten, die über unbewohntes Gebiet verläuft, damit wir keine unnötige Lärmbelästigung verursachen. Wenn jetzt genau dort neue Luftfahrthindernisse entstehen, wären wir gezwungen, diese Schlepprouten näher an die Ortschaften zu legen.

Es stehen ja schon einige Windanlagen in der Umgebung herum. Wie gehen Sie mit denen um?
Wir halten natürlich die Abstände ein und umfliegen sie. Aber es ist tatsächlich keine angenehme Erfahrung, an so einer Windkraftanlage auf Nabenhöhe vorbeizufliegen. Das würden wir ungern noch öfter erleben. Quelle: ‚Schwäbische‚.

Segelflieger warnen vor Windkraft-Plänen

Die Ausweitung des Windparks Lauterstein könnte für das Segelfluggelände auf dem Hornberg gravierende Folgen haben. Darauf weist der Vorsitzende der Fliegergruppe Schwäbisch Gmünd, Stefan Kroboth, in einer Stellungnahme zu den Plänen der Region Stuttgart zur intensiveren Windkraftnutzung in diesem Gebiet hin. Das Fluggelände Hornberg, so Kroboth, kann im nächsten Jahr auf eine 100jährige Geschichte zurückblicken und gilt als eine Wiege des Segelflugsports. Es ermögliche Menschen aus allen Schichten den Zugang zum Segelfliegen und bringe immer wieder deutsche und internationale Meister hervor.

Auch für die Naherholung
Gleichzeitig sei das Gelände für zahlreiche Besucher das Tor zum Naherholungsgebiet Kaltes Feld. Weitere Windkrafträder in der Umgebung könnten die schon jetzt eingeschränkte Nutzung des Fluggeländes weiter stark behindern. So überschneiden sich die Gebiete für weitere Windräder mit der vom Regierungspräsidium genehmigten Ostplatzrunde, obwohl das doch gar nicht sein dürfte, bemängelt der Flieger-Vorsitzende und fordert schon deshalb eine Änderung der Planung.

Zudem, so die Stellungnahme, beeinflussen Windkraftanlagen die Windströmung – diesen Effekt bezeichnet man als Nachlaufturbulenz – was für Segelflieger gefährlich werden könne. Wenn die Rotoren, was zu erwarten ist, größer werden, wachse diese Gefahr. Deshalb sollten Windräder zumindest nicht näher an die festgelegte Flugroute, die Platzrunde, heranrücken. Schon diese Platzrunde sei ein Kompromiss, auf den sich die Beteiligten geeinigt haben.

Schmaler Korridor
Außerdem bliebe zwischen zwei geplanten Windkraftgebieten nur noch ein verhältnismäßig schmaler Korridor, durch den sich der Flugverkehr zu drängen hätte. Das würde die Bewohner Lautersteins stärker belasten, aber auch die Sicherheit für die Flieger mindern. Quelle: ‚Gmünder Tagespost‚.

Rottweil: Flugplatz ist Ausschlusskriterium für Windräder

Windkraftanlagen im Oberen Schlichemtal wird es keine geben. Wohl aber sogenannte Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Das geht aus den Planentwürfen des Regional-Verbands Neckar-Alb hervor, die sich aktuell in der Anhörungsphase befinden. Am kommenden Mittwoch wollen die Schömberger Gemeinderäte über die Thematik beraten.

Mindestens zwei Prozent der Fläche Baden-Württembergs soll für erneuerbare Energien bereitgestellt werden. Davon 1,8 Prozent für Windkraft und 0,2 Prozent für Photovoltaik. Das geht aus dem Wind-an-Land-Gesetz von 2022 und dem Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg von 2023 hervor. Bei der Windkraft bleibt das Obere Schlichemtal außen vor. Die Region ist unattraktiv für Windräder. Zu umfangreich sind die Ausschlusskriterien für Windkraftanlagen. Dabei ist eines dieser Kriterien besonders interessant: die Nähe zum Flugplatz Zepfenhan, der seit der Übernahme durch einen neuen Betreiber ob des zunehmenden Fluglärms in der Kritik der Anwohner aus Zepfenhan, Neukirch, Schömberg, Täbingen und Schörzingen steht.

Windpotenzial wäre ausreichend
Lena Dölker, beim Regionalverband Neckar-Alb in Mössingen unter anderem verantwortlich für erneuerbare Energien und das Kompetenzzentrum Windkraft, führte im Juli vergangenen Jahres die Schömberger Gemeinderäte in die Thematik ein. Sie führte damals aus, dass noch keine Aussagen über eine mögliche Anzahl von Windkraftanlage in Schömberg und Schörzingen getroffen werden könne. Aber, so sagte sie damals, das Windpotenzial sei in Schömberg und Schörzingen ausreichend.

Nun könnte gerade ein Kriterium ausschlaggebend dafür gewesen sein, dass die Stadt kein Standort für Windräder sein wird. Der Flugplatz in Zepfenhan sei ein Ausschlusskriterium, bestätigt Lena Dölker auf Nachfrage unserer Zeitung. Dadurch habe sich zudem der Suchraum verkleinert. Dölker wies in der Juli-Sitzung 2023 auch darauf hin, dass das Ziel eine dezentrale Konzentration sei. Soll heißen, man wolle lieber wenige große Gebiete als viele kleine Gebiete für Windkraft ausweisen. Bei der Auswahl befinde man sich in engem Austausch mit den Nachbarlandkreisen. Dieser Austausch hat offensichtlich zwischenzeitlich stattgefunden. Gerade im Hinblick auf den Flugplatz Zepfenhan muss gesehen werden, dass sich dieser unmittelbar an der Landkreisgrenze auf Rottweiler Gemarkung befindet.

„Platzrunden“ müssen freigehalten werden
Sogenannte „Platzrunden“, abhängig von der Start- und Landebahn, müssten bei der Standortsuche freigehalten werden. Wie große der Abstand von Windrädern zu Flugplätzen sein muss, dafür gibt es unterschiedliche rechtliche Bewertungen. Der Luftsport-Landesverband Brandenburg hat die FH Aachen beauftragt, die Abstände zu bestimmen, die eingehalten werden müssen, um eine Gefährdung des Flugverkehrs auszuschließen. „Unter Berücksichtigung ausreichender Sicherheitsabstände können bei Flugplätzen mit Standardplatzrunde bis zu 4,5 km Abstand zwischen Windenergieanlage und Landebahn erforderlich sein“, heißt es dazu auf der Homepage des Verbands der Allgemeinen Luftfahrt (AOPA).

Weitere Ausschlusskriterien sind die Nähe zur Wohnbebauung, die 700 Meter nicht unterschreiten darf, Naturschutz- und Artenschutzgebiete, in denen nur in Ausnahmefällen Windräder gebaut werden dürfen, das Landschaftsbild und Wasser- oder Quellschutzgebiete. Ein weiterer Ausschlussgrund für das Obere Schlichemtal sei dann auch die Kleinflächigkeit der möglichen Gebiete.

Photovoltaik ist an mehreren Standorten möglich
Windkraft bleibt außen vor – die ehemalige Grünabfalldeponie Herrleswasen in Schörzingen ist allerdings weiter als sogenanntes Vorranggebiet Photovoltaik vorgesehen und sollte, wenn es nach der Stadtverwaltung Schömberg geht, „vor dem Hintergrund der notwendigen Energiewende der Vorrang vor dem Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege eingeräumt werden“, heißt es im Beschlussvorschlag für den Gemeinderat. Seit nunmehr 13 Jahren haben die Stadtverwaltung und die Gemeinderäte dieses Gebiet für die Nutzung mit Photovoltaik im Auge. Bereits 2011 wollte ein privater Investor tätig werden, das Vorhaben zerschlug sich allerdings.

Weitere PV-Vorranggebiete im Oberen Schlichemtal
Zwischenzeitlich plant ein privater Investor aus Wiesbaden an der B27 zwischen Schömberg und Neukirch, unmittelbar am Ortsausgang Schömberg, einen Solarpark. Hier soll auf einem sogenannten Sondergebiet eine rund 8 Hektar große Photovoltaikanlage entstehen. Im Augenblick ist man seitens der Stadt an der Aufstellung eines Bebauungsplans. Weitere Projekte laufen im Gewann Aspen in Zimmern unter der Burg und in Dotternhausen, an der Landesstraße in Richtung Roßwangen. Quelle: ‚Zollern Alb Kurier‚.