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Ständerat gegen neuen Grenzwert für morgendlichen Fluglärm

Der Schweizer Ständerat will keinen neuen Grenzwert für morgendlichen Fluglärm in der Lärmschutzverordnung. Das hat er am Mittwoch im Rahmen einer Debatte zur Revision des Umweltschutzgesetzes entschieden. Eine links-grüne Minderheit der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (Urek-S) beantragte, für den vom Luftverkehr ausgehenden Lärm neu einen spezifischen Grenzwert für die Zeit von 6 bis 7 Uhr morgens in die Lärmschutzverordnung aufzunehmen. In einem Anhang dieser Verordnung sind derzeit Belastungsgrenzwerte für den Tag sowie für die Zeit zwischen 22 und 23, zwischen 23 und 24 und zwischen 5 und 6 Uhr zu finden, nicht aber für 6 bis 7 Uhr. Mit 31 zu 11 Stimmen lehnte die kleine Kammer diesen Antrag ab.

Sie folgte damit den Argumenten des Kommissionssprechers Daniel Fässler (Mitte/AI), wonach mit diesem neuen Grenzwert der Flugverkehr an den Schweizer Flughäfen „noch stärker“ eingeschränkt würde. Bundesrat Albert Rösti sagte zudem, ein Ja zu diesem Antrag entspreche nicht dem Ziel der Gesetzesrevision. Deren Ziel sei es, die innere Verdichtung von Siedlungen zu ermöglichen. Ausserdem prüfe sein Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation derzeit diese Grenzwerte. Dieser Überprüfung sei nicht vorzugreifen. Es sei sinnvoll, dem Bundesrat die Kompetenz zu belassen, gestützt auf die neusten wissenschaftlichen Erkenntnisse die Lärmgrenzwerte in der Verordnung festzulegen.

Bedingungen fürs Bauen in Lärmgebieten
Zwei Hauptziele verfolgt der Bundesrat mit der Revision des Umweltschutzgesetzes: Er will die Siedlungsentwicklung besser mit dem Lärmschutz vereinbaren und die Sanierung von Altlasten ankurbeln – vor allem im Fall von Kinderspielplätzen. Insbesondere Spielplätze könnten durch frühere Düngungen der Böden und Luftverschmutzung belastet sein. Das Eintreten auf die Vorlage war im Ständerat unbestritten. Die Detailberatung der Vorlage unterbrach die kleine Kammer wegen der Feiern der neuen Ständeratspräsidentin und des neuen Nationalratspräsidenten dann aber. Quelle: ‚Parlament.ch‚.

(Schweizer) „Spezialfinanzierung Luftverkehr“

Ein Teil der Erträge aus der Mineralölsteuer kann zur Förderung von Projekten im Zusammenhang mit dem Luftverkehr eingesetzt werden. Unterstützt werden Massnahmen zur Begrenzung der Auswirkungen des Luftverkehrs auf die Umwelt, zur Abwehr widerrechtlicher Handlungen gegen den Luftverkehr (Security) und zur Förderung eines hohen technischen Sicherheitsniveaus (Safety).

  • Im Bereich Umweltschutz können Massnahmen zur Begrenzung der Auswirkungen des Luftverkehrs auf die Umwelt, wie z. B. Projekte zur Begrenzung von Lärm oder Schadstoffemissionen, unterstützt werden.
  • Im Bereich Security können Massnahmen zum Schutz vor illegalen Handlungen in der Schweizer Luftfahrt (z. B. Terrorismus), wie z. B. Entwicklungen zu Flugsicherheitskontrollen und Schulungen von Sicherheitspersonal, unterstützt werden.
  • Im Bereich Safety können Massnahmen zur Gewährleistung der technischen und operationellen Verlässlichkeit der Schweizer Luftfahrt, wie z. B. der Einbau von Kollisionswarngeräten in Luftfahrzeuge, Weiterbildungskurse und die Finanzierung der lokalen An- und Abflugsicherungsdienste, unterstützt werden.

Finanzhilfen werden nur auf Gesuch hin gewährt. Die Finanzhilfen werden – soweit die verfügbaren Mittel aus der Kerosinbesteuerung reichen – in Form von nicht rückzahlbaren Geldleistungen (A-fonds-perdu-Beiträge) ausgerichtet. Der Bundeshöchstsatz beträgt maximal 80 Prozent der anrechenbaren Kosten einer Massnahme. Quelle: ‚BAZL‚.

Weitere Informationen zur SFLV finden Sie in den folgenden Dokumenten: