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Bayern will Windkraftanlagen Priorität einräumen

Für große Beunruhigung unter Flugplatzbetreibern und -nutzern sorgte in den letzten Tagen ein Antrag aus Bayern zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes. In der Bundesrats-Drucksache mit dem Kürzel 108/24 vom 6. März 24 bittet der Freistaat Bayern, „dass der Bundesrat diesen Antrag gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG im Bundestag einbringen möge. Es wird gebeten, den Gesetzentwurf den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.“

Um was geht es? In Deutschland und speziell in Bayern geht der Bau von Windenergieanlagen nicht so schnell voran wie geplant. Oftmals ist der Grund dafür, dass hohe Windenergieanlagen in der Umgebung von Flugplätzen von den Luftfahrtbehörden als Sicherheitsrisiko für den Luftverkehr eingestuft und deshalb nicht realisiert werden. Der Gesetzesantrag hat sich zum Ziel gesetzt, weiterhin die Sicherheit in der Luftfahrt als wichtiges Ziel beizubehalten, aber „das Interesse an der Nutzung der erneuerbaren Energien besonders zu gewichten und zu prüfen, wie die Abwicklung des Luftverkehrs zumutbar angepasst werden kann“.

Dieses Ziel soll erreicht werden, indem die finale Abwägung zwischen den Zielen der Energiewirtschaft und der Luftfahrt der Behörde zur Genehmigung der Windenergieanlage übertragen wird: „Zur Umsetzung der notwendigen Anpassung ist vorgesehen, § 14 Absatz 1 LuftVG dahingehend zu ergänzen, dass für die Genehmigung von Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien das „harte“ Erfordernis der Zustimmung der Luftfahrtbehörden durch eine Stellungnahme der zivilen und militärischen Luftfahrtbehörden ersetzt wird, die im Rahmen einer Abwägungsentscheidung zu berücksichtigen ist.“

„Die Entscheidung obliegt zukünftig der für die Erteilung der – regelmäßig immissionsschutzrechtlichen – Genehmigung der Energieanlage zuständigen Behörde. Mit der Beteiligung der Luftfahrtbehörden wird sichergestellt, dass die Beurteilung der luftrechtlichen Fragen, insbesondere welche Anpassungen im Luftverkehr ggf. möglich bzw. erforderlich sind, um die Sicherheit im Luftverkehr ausreichend zu gewährleisten, auf fachlich fundierter Grundlage erfolgen kann.“

Offen gesagt wurden die Luftfahrtverbände einschließlich der AOPA-Germany von dieser bayerischen Gesetzesinitiative völlig überrascht, bislang fand keine Konsultation statt. Auf Bundesebene sind wir Verbände recht gut in Gesetzesvorhaben eingebunden und haben unsere Kontakte, auf Landesebene wird es da schwieriger, schon auf Grund des Faktors 16.

Tatsächlich halten wir diesen Gesetzesentwurf für bedrohlich, und wir werden uns mit unseren Juristen und den anderen Luftfahrtverbänden selbstverständlich eng abstimmen. Sollte der Gesetzesantrag im Bundesrat eine Mehrheit finden, wird er in den Bundestag eingebracht, denn nur dort werden Bundesgesetze verabschiedet. Dieser Prozess wird Zeit benötigen, so dass sich die Verbände in der Zwischenzeit auch positionieren können. Quelle: ‚AOPA Germany‚.

Segelflieger wünschen mehr Abstand zu Windkraftanlagen

Jüngst waren Mitglieder des Laichinger Flugsportvereins (FSV) Gäste im Hohenstadter Gemeinderat. Dort machten sie darauf aufmerksam, dass zu viele Windenergieanlagen zu nah am Jakob-Laur-Flugplatz vor allem die Segelflieger sehr stark beeinträchtigen würden. Wir sprechen mit FSV-Vorstand Hans-Peter Bleher über das Spannungsfeld Segelflieger und Windenergieanlagen. Der 64-Jährige ist seit seinem 19. Lebensjahr begeisterter Segelflieger und seit fast 40 Jahren ehrenamtlicher Fluglehrer.

Herr Bleher, was haben Sie gegen Windenergie?
Überhaupt nichts! Ich möchte betonen, dass wir keineswegs gegen Windkraft oder andere erneuerbare Energie sind. Schließlich nutzen wir die Energie der Sonne und des Windes für unsere emissionsfreien Flüge. Wir fürchten aber starke Einschränkungen des Flugsports und der Ausbildung des fliegerischen Nachwuchses, wenn weitere Windenergieanlagen in der Umgebung des Flugplatzes gebaut werden. Da geht es um Sicherheitsaspekte.

Was hat das mit der Ausbildung der jungen Flieger zu tun?
Wir sind sehr stolz darauf, dass wir unter unseren 81 aktiven Mitgliedern auch 22 Flugschüler ab 14 Jahren haben. Segelflugschüler dürfen bei entsprechendem Können bereits nach etwa einem Jahr alleine fliegen – allerdings immer nur in Sichtweite des Flugplatzes und auf Verantwortung des Fluglehrers. Daraus ergibt sich ein sogenannter Übungsraum mit einem ungefähren Radius von fünf Kilometern um den Flugplatz.

Auf der Nord-Südachse erstreckt er sich in etwa zwischen den Gemeinden Hohenstadt und Heroldstatt, auf der Ost-West-Achse vom Stadtrand von Laichingen bis fast an den Ortsrand von Donnstetten. Innerhalb dieses Radius sollte es möglichst wenige Windenergieanlagen geben, damit die Segelflieger Raum zum manövrieren haben und die Sicherheitsabstände zu den Windenergieanlagen einhalten können.

Welche Sicherheitsabstände?
Windräder sind laut Gesetz „Luftfahrthindernisse“, zu denen sowohl horizontal als auch vertikal jeweils 150 Meter Abstand zu halten sind. Bei einer Windkraftanlage, die insgesamt mit Rotor 285 Meter in der Höhe misst und einen Rotordurchmesser von 150 Meter hat, entsteht ein gedachter Zylinder mit 450 Meter Durchmesser und einer Höhe von 435 Meter. Das ist ein großer Raum, den wir nicht durchfliegen dürfen und auch nicht wollen.

Dann fliegen Sie doch um ihn herum.
Einen einzelnen Zylinder kann man natürlich umfliegen. Aber wenn mehrere Windanlagen nebeneinander stehen, überlappen sich ihre Zylinder und es entsteht ein sehr großer Bereich, den wir nicht durchfliegen dürfen.

Wie hoch kann denn so ein Segler fliegen?
Das ist abhängig vom Wetter. Es gibt wenige Tage pro Jahr, an denen die Thermik ‐ also die aufsteigende Warmluft ‐ ausreicht, uns in dieser Region auf bis zu 2150 Meter zu tragen. Dabei ist aber zu bedenken, dass ein Segelflieger keineswegs wie eine Rakete senkrecht in den Himmel aufsteigen kann. Wir müssen uns auf Warmluftschläuchen Kreis für Kreis hocharbeiten. Und das kann uns auch schon zu nah zu einer Windanlage bringen.

Warum das?
Gerade Flugschüler sind so mit dem Fliegen, dem Kontrollieren und Korrigieren der Geschwindigkeit, dem Kreisen und der Suche nach der Thermik so beschäftigt, dass ich fürchte, dass sich jemand unabsichtlich einer Windanlage nähern könnte. Das kann man mit einem jungen Menschen vergleichen, der frisch den Führerschein gemacht hat: Der ist zunächst ganz mit Fahren beschäftigt und muss den vorausschauenenden Blick auch erst lernen. Am besten wäre es deshalb aus Sicherheitsgründen, wenn dieser Übungsraum um unseren Flugplatz frei von Windkraftanlagen bleiben würde und möglichst auch weitere Korridore für uns.

Welche Korridore wären das?
Normalerweise starten wir unsere Segelflugzeug mithilfe einer Winde. Das ist die wirtschaftlichste Methode. Es gibt aber auch Wetterlagen, das reicht die Winde nicht aus und wir schleppen die Segler mit einem Motorflugzeug hoch. Derzeit verwenden wir eine Route in Richtung Nordosten, die über unbewohntes Gebiet verläuft, damit wir keine unnötige Lärmbelästigung verursachen. Wenn jetzt genau dort neue Luftfahrthindernisse entstehen, wären wir gezwungen, diese Schlepprouten näher an die Ortschaften zu legen.

Es stehen ja schon einige Windanlagen in der Umgebung herum. Wie gehen Sie mit denen um?
Wir halten natürlich die Abstände ein und umfliegen sie. Aber es ist tatsächlich keine angenehme Erfahrung, an so einer Windkraftanlage auf Nabenhöhe vorbeizufliegen. Das würden wir ungern noch öfter erleben. Quelle: ‚Schwäbische‚.

Rottweil: Flugplatz ist Ausschlusskriterium für Windräder

Windkraftanlagen im Oberen Schlichemtal wird es keine geben. Wohl aber sogenannte Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Das geht aus den Planentwürfen des Regional-Verbands Neckar-Alb hervor, die sich aktuell in der Anhörungsphase befinden. Am kommenden Mittwoch wollen die Schömberger Gemeinderäte über die Thematik beraten.

Mindestens zwei Prozent der Fläche Baden-Württembergs soll für erneuerbare Energien bereitgestellt werden. Davon 1,8 Prozent für Windkraft und 0,2 Prozent für Photovoltaik. Das geht aus dem Wind-an-Land-Gesetz von 2022 und dem Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg von 2023 hervor. Bei der Windkraft bleibt das Obere Schlichemtal außen vor. Die Region ist unattraktiv für Windräder. Zu umfangreich sind die Ausschlusskriterien für Windkraftanlagen. Dabei ist eines dieser Kriterien besonders interessant: die Nähe zum Flugplatz Zepfenhan, der seit der Übernahme durch einen neuen Betreiber ob des zunehmenden Fluglärms in der Kritik der Anwohner aus Zepfenhan, Neukirch, Schömberg, Täbingen und Schörzingen steht.

Windpotenzial wäre ausreichend
Lena Dölker, beim Regionalverband Neckar-Alb in Mössingen unter anderem verantwortlich für erneuerbare Energien und das Kompetenzzentrum Windkraft, führte im Juli vergangenen Jahres die Schömberger Gemeinderäte in die Thematik ein. Sie führte damals aus, dass noch keine Aussagen über eine mögliche Anzahl von Windkraftanlage in Schömberg und Schörzingen getroffen werden könne. Aber, so sagte sie damals, das Windpotenzial sei in Schömberg und Schörzingen ausreichend.

Nun könnte gerade ein Kriterium ausschlaggebend dafür gewesen sein, dass die Stadt kein Standort für Windräder sein wird. Der Flugplatz in Zepfenhan sei ein Ausschlusskriterium, bestätigt Lena Dölker auf Nachfrage unserer Zeitung. Dadurch habe sich zudem der Suchraum verkleinert. Dölker wies in der Juli-Sitzung 2023 auch darauf hin, dass das Ziel eine dezentrale Konzentration sei. Soll heißen, man wolle lieber wenige große Gebiete als viele kleine Gebiete für Windkraft ausweisen. Bei der Auswahl befinde man sich in engem Austausch mit den Nachbarlandkreisen. Dieser Austausch hat offensichtlich zwischenzeitlich stattgefunden. Gerade im Hinblick auf den Flugplatz Zepfenhan muss gesehen werden, dass sich dieser unmittelbar an der Landkreisgrenze auf Rottweiler Gemarkung befindet.

„Platzrunden“ müssen freigehalten werden
Sogenannte „Platzrunden“, abhängig von der Start- und Landebahn, müssten bei der Standortsuche freigehalten werden. Wie große der Abstand von Windrädern zu Flugplätzen sein muss, dafür gibt es unterschiedliche rechtliche Bewertungen. Der Luftsport-Landesverband Brandenburg hat die FH Aachen beauftragt, die Abstände zu bestimmen, die eingehalten werden müssen, um eine Gefährdung des Flugverkehrs auszuschließen. „Unter Berücksichtigung ausreichender Sicherheitsabstände können bei Flugplätzen mit Standardplatzrunde bis zu 4,5 km Abstand zwischen Windenergieanlage und Landebahn erforderlich sein“, heißt es dazu auf der Homepage des Verbands der Allgemeinen Luftfahrt (AOPA).

Weitere Ausschlusskriterien sind die Nähe zur Wohnbebauung, die 700 Meter nicht unterschreiten darf, Naturschutz- und Artenschutzgebiete, in denen nur in Ausnahmefällen Windräder gebaut werden dürfen, das Landschaftsbild und Wasser- oder Quellschutzgebiete. Ein weiterer Ausschlussgrund für das Obere Schlichemtal sei dann auch die Kleinflächigkeit der möglichen Gebiete.

Photovoltaik ist an mehreren Standorten möglich
Windkraft bleibt außen vor – die ehemalige Grünabfalldeponie Herrleswasen in Schörzingen ist allerdings weiter als sogenanntes Vorranggebiet Photovoltaik vorgesehen und sollte, wenn es nach der Stadtverwaltung Schömberg geht, „vor dem Hintergrund der notwendigen Energiewende der Vorrang vor dem Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege eingeräumt werden“, heißt es im Beschlussvorschlag für den Gemeinderat. Seit nunmehr 13 Jahren haben die Stadtverwaltung und die Gemeinderäte dieses Gebiet für die Nutzung mit Photovoltaik im Auge. Bereits 2011 wollte ein privater Investor tätig werden, das Vorhaben zerschlug sich allerdings.

Weitere PV-Vorranggebiete im Oberen Schlichemtal
Zwischenzeitlich plant ein privater Investor aus Wiesbaden an der B27 zwischen Schömberg und Neukirch, unmittelbar am Ortsausgang Schömberg, einen Solarpark. Hier soll auf einem sogenannten Sondergebiet eine rund 8 Hektar große Photovoltaikanlage entstehen. Im Augenblick ist man seitens der Stadt an der Aufstellung eines Bebauungsplans. Weitere Projekte laufen im Gewann Aspen in Zimmern unter der Burg und in Dotternhausen, an der Landesstraße in Richtung Roßwangen. Quelle: ‚Zollern Alb Kurier‚.

Lampen aus im Windpark

Am nächtlichen roten Dauerblinken von Windrädern stört sich manch einer. Damit soll bis Ende des Jahres Schluss sein. Erhöht das die Akzeptanz der Anlagen im Land? Für manche haben die blinkenden Windräder in der Nacht etwas Beruhigendes. Doch viele Anwohner sind einfach nur noch genervt, berichten sogar von Schlafstörungen aufgrund der Lichtverschmutzung. Und diese hat stark zugenommen.

Die Windenergieanlagen sind in den beiden zurückliegenden Jahrzehnten immer leistungsstärker und die Türme immer höher geworden. Da ab einer Höhe von hundert Metern „Gefahrfeuer“ für so gut wie alle Bauwerke Pflicht sind, mussten auch die Betreiber von Windenergieanlagen diese Warnung vor Hindernissen auf ihren Gondeln montieren. Die Lampen blinken während der Nachtstunden ständig. Mitunter haben Kommunen und Kreise deshalb geplante neue Windparks nicht genehmigt – mit dem Hinweis auf die zu erwartenden Lichteffekte während der Nachtstunden und der damit verbundenen Anwohnerklagen. Die Windbranche musste reagieren.

Licht nur bei Flugzeug in der Nähe
2019 beschloss der Bundestag das Energiesammelgesetz; es enthält auch die Entscheidung, in den Windparks die Lichter abzuschalten. Sie sollten nachts nur noch blinken, wenn sich ein Flugzeug in der Nähe befindet. „Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung“ heißt das in der Fachsprache. Die Technologie ist komplex und Ergebnis jahrelanger Entwicklung, vor allem aufgrund der hohen Anforderungen an die Flugsicherheit. Sie erkennt Flugverkehr anhand verschiedener Signale, die Flugzeuge regelmäßig aussenden. Das funktioniert ähnlich wie ein Bewegungsmelder. Wenn sich kein Flugverkehr im Umkreis der Windenergieanlage befindet und es somit sicher ist, wird die Beleuchtung ausgeschaltet. Sobald ein Luftfahrzeug erkannt wird, geht das Licht wieder an.

98 Prozent der Nachtzeit bleiben die Lichter aus
Dort, wo die Systeme schon arbeiten, bleiben Lichter nun in etwa 98 Prozent der Nachtzeit aus. In einem Windpark-Verbund am Niederrhein wurde vorige Woche das nächtliche Dauerblinken roter Warnlampen auf acht Windrädern ausgeschaltet. „Wir erhoffen uns, dass solche Umrüstungen zu mehr Zustimmung in der Bevölkerung für die Windenergie führt“, sagte der Vorsitzende des Windkraft-Branchenverbands, Reiner Priggen. In Issum (Kreis Kleve) wurden die Systeme im Beisein von Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst umgestellt. Der Betreiber des SL Windparks Oermten begrüßt die Neuerung. „Windenergie wird künftig zu jedem Ort gehören. Eine nachhaltige Versorgungssicherheit ist sonst nicht denkbar, gerade im Energieland NRW. Umso wichtiger ist es, die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger zu berücksichtigen. Dazu zählt unter anderem definitiv ein ruhiger, dunkler Nachthimmel“, so Geschäftsführer Klaus Schulze Langenhorst.

Windräder über 100 Meter müssen umgerüstet werden
Nach Angaben des Landesverbands war es der erste Windpark-Verbund in NRW, der mit der „bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung“ (BNK) ausgestattet wurde. Bisherige Planungen des Branchenverbandes sehen vor, dass in den kommenden Monaten landesweit 46 Verbünde mit mehr als 300 Anlagen umgerüstet werden. Der Bürgerwindpark Hollich, der 35 Windenergieanlagen in Steinfurt betreibt, wird auch 2022 umstellen. „Die Ausrüstung der Windenergieanlagen mit BNK ist durchaus aufwändig, aber die heutzutage zu Verfügung stehende Technik macht diese Nachtabschaltung mit vertretbarem Aufwand und damit Kosten möglich“, sagt Geschäftsführer Gerhard Göckenjan. Die Bürgerwindparks im Kreis Steinfurt haben sich zusammengeschlossen, um mit gemeinsam angeschaffter Technik die Kosten je Anlage günstig zu halten. „Somit kostet diese Nachrüstung je Anlage nach Parksituation die Betreiber im Kreis Steinfurt etwa zwischen 10.000 und 20.000 Euro je Anlage, sowie laufende Betriebskosten von bis zu 1000 Euro je Anlage“, so Göckenjan.

Die Ausstattung mit BNK-Anlagen ist für Windräder ab einer Höhe von 100 Metern, die seit 2006 in Betrieb gingen, gesetzlich vorgeschrieben. Von den gut 3500 Windrädern in NRW fallen laut Fachagentur Windenergie an Land rund 1500 unter die Vorschrift. Im Herbst vergangenen Jahres war laut einer Umfrage der Agentur in NRW allerdings erst eine einstellige Anzahl mit der neuen Technik ausgerüstet. Bundesweit hatten damals 17 Prozent aller umzurüstenden Windenergieanlagen bereits eine BNK oder die Genehmigung dafür. Bis Ende 2022 muss die Umstellung abgeschlossen sein. Quelle: ‚Tagesschau.de‘.

Gegen Windrad geflogen

Bei einem Flugunfall ist am Mittwochnachmittag in Gefell im Osten des deutschen Bundeslandes Thüringen ein in Österreich zugelassenes Kleinflugzeug abgestürzt. Dabei kam der Pilot, ein ehemaliger Austria-Salzburg-Trainer, ums Leben. Die Maschine dürfte mit einem Windrad kollidiert sein.

Unfallstelle großräumig abgesperrt
„Zahlreiche Rettungskräfte von Feuerwehr, Rettung und Polizei sind derzeit im Einsatz“, erklärte Polizeioberkommissarin Cindy Beyer (46) von der Landespolizeidirektion Saalfeld gegenüber der „Bild“. Mittels Drohne verschafften sich die Helfer einen Überblick über das Unfallareal. Die Unfallstelle wurde großräumig abgesperrt, die Ermittlungen vor Ort laufen. Quelle: ‚Krone.at‚. Bild: ‚MDR‚.

Transponderbasiertes BNK-System löscht Lichter im Windpark

Es ist ein Anblick, dem Eike Schuldt, Geschäftsführer des Bürgerwindparks Neuengörs-Weede, lange entgegengefiebert hat: Die dauerblinkenden Signalleuchten wurden am 26. Februar um 18.30 Uhr dauerhaft abgeschaltet und werden aufgrund der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) zukünftig nur dann leuchten, wenn sich tatsächlich Luftverkehr in der Nähe befindet, eine Entlastung für Anwohnende und die umliegende Natur. Neuengörs in Schleswig-Holstein ist für Lanthan Safe Sky nicht nur eine Premiere, sondern soll auch als Blaupause für weitere Projekte dienen, die bald folgen sollen.

Die Schaltung der Robur-Wind-Befeuerungssysteme auf den sechs Windenergieanlagen erfolgt durch einen ATS-3 und einen zentralen ATS-4 Empfänger der Firma Lanthan Safe Sky. Das Unternehmen, das im April 2020 als Joint Venture der Unternehmen Recase, Lanthan und Air Avionics gegründet wurde, hat nach eigenen Angaben mittlerweile von mehr als 3000 Windenergieanlagen Aufträge zur Ausrüstung erhalten, wovon sich fast 100 Projekte in der Umsetzung befinden. Sogar in Flughafennähe erreiche die Transponder-BNK Ausschaltzeiten von durchschnittlich über 98 Prozent, in den meisten Fällen nahezu 100 Prozent, schreibt das Unternehmen.

Bewegungsmelder für Luftfahrzeuge
Servicedienstleister der Windenergieanlagen ist Siemens Gamesa. Das Unternehmen hat auf den Windkraftanlagen Smart Aviation Lights installiert, die in Verbindung mit der Transponder-BNK wie ein Bewegungsmelder für Luftfahrzeuge funktionieren. Die Transponder-Technologie wurde vor mehr als 18 Jahren von Gerd Möller, Geschäftsführer der Lanthan GmbH, und seinem Team entwickelt. Seitdem sei das Transpondersystem kontinuierlich weiterentwickelt worden, so Möller, und später der Einsatz für diese Technologie auch belohnt worden: 2018 wurde im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes eine verpflichtende Einführung der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung an allen kennzeichnungspflichtigen Windenergieanlagen in Deutschland beschlossen. Die gesetzliche Frist zur Umsetzung wurde mittlerweile bis Ende 2022 verlängert. Quelle: ‚ee-news.ch‚.

Risiko Windkraftanlagen in Flugplatznähe eindämmen

Nordrhein-Westfalen möchte den Ausbau der Windkraftenergie in Zukunft stärker reglementieren. Während ein wünschenswerter Mindestabstand von Windkraftanlagen von 1,5 Kilometern zu reinen Wohngebieten im neuen Landesentwicklungsplan festgehalten wurde, fehlt eine solche Richtlinie für Anlagen in Flugplatznähe allerdings völlig. Deshalb befürchtet der Deutsche Aero Club (DAeC), Spitzenverband des Luftsports und der Allgemeinen Luftfahrt, dass das Gefahrenpotenzial für Piloten weiter anwächst. Allgemeine Luftfahrt und Luftsport sind der größte Luftraumnutzer bundesweit mit vier Millionen Flugbewegungen pro Jahr. „Kleine Flugplätze des Luftsports werden zunehmend regelrecht umzingelt und können auf Grund begrenzter finanzieller Mittel die rechtliche Sicherung nicht wahrnehmen. Diese Entwicklung beeinträchtigt zunehmend die Flugsicherheit in Deutschland. Leider weicht die Bundesregierung bis heute einer sachgerechten Diskussion der offenen Fragen aus“, so die AG Windkraftanlagen weiter. DAeC-Präsident Stefan Klett verspricht: „Der Landesverband NRW setzt sich seit Langem vehement für die Einführung von Mindestabständen in Flugplatznähe ein. Und genau diese Diskussion werden wir auf Bundesebene weiterführen.“ Eine Prüfung der Anpassung der Regelwerke und eine Terminierung eines Arbeitstreffens im BMVI wurden deshalb bereits durch die AG Windkraftanlagen vorgeschlagen. Quelle: ‚DAeC‘. Foto: NDR / Oliver Gressieker.

Kein Anspruch auf Genehmigung für Windkraftanlage

Selbst in Vorranggebieten für Windenergie haben Unternehmen nicht automatisch einen Anspruch auf den Betrieb einer Windkraftanlage, wenn dem Vorhaben andere Rechtsgüter entgegenstehen. Das macht eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Lüneburg deutlich. Das Gericht hat jetzt die Klage der Energie 3000 Energie- und Umweltgesellschaft zurückgewiesen, mit der das Unternehmen die Genehmigung für den Betrieb einer Windkraftanlage in der Nähe des Flugplatzes Holtorfsloh erzwingen wollte. Mehr Informationen im Originalbericht der Kreiszeitung.