Mit den Luftraumanpassungen 2025 und dem Redesign Luftraum Zürich hat das BAZL am 5. September zwei gewichtige Vorlagen zur Anhörung freigegeben. Nachdem der AeCS die die Eingabefrist bis 5. Oktober als zu kurz erachtete, hat das BAZL eine Fristverlängerung bis Montag 28. Oktober eingeräumt.
In beiden unten verlinkten Dokumenten ist aufgeführt, wer sich als Organisation, Verband oder Flugplatz in der Anhörung zur jeweiligen Vorlage äussern kann. Der AeCS weist an dieser Stelle alle anhörungsberechtigten Organisationen darauf hin, diese Fristverlängerung zu beachten. Quelle: ‚aeroclub.ch‚