Ein Segelflug-Pilot wurde während des Davoser WEF (Weltwirtschaftsforum) von der Schweizer Luftwaffe abgefangen, weil er angeblich in die Flugverbotszone eindrang. Das Schweizer Bundesstrafgericht in Bellinzona hat den Fall kürzlich verhandelt und wegen zur geringfügiger Schuld von einer Bestrafung abgesehen. Der 75jährige Pilot flog am 20. Mai 2022 vom Startort Schänis aus mit seinem eigenen Motorsegler. Via Gufelstock bei Elm flog er bei gutem Wetter in Richtung Graubünden, bis er gemäss Anklageschrift der Bundesanwaltschaft um etwa 14 Uhr beim Piz Segnes in die WEF-Sperrzone flog. Die Armee bemerkte das Segelflugzeug auf ihrem Radar. Die Luftwaffe begleitete das Flugzeug laut Strafbefehl mit einem Kampfjet aus der Flugverbotszone hinaus – für die Kampfflieger ein Ernst-Einsatz.
Der langjährige Pilot will den Kampfjet aber gar nicht bemerkt haben. Und die Flugverbotszone will er auch nicht verletzt haben. «Ich hatte mich vor dem Flug gut vorbereitet und alle Bedingungen studiert», sagt er vor Gericht aus. «Ich bin überzeugt, alles richtig gemacht zu haben.» Er habe aus diesem Grund Einsprache gegen den ersten und zweiten Strafbefehl erhoben.
Die Richterin Sylvia Frei hält bei ihrer Urteilsverkündung fest: «Am Schuldspruch wegen fahrlässiger Verletzung von Verkehrssperren wird festgehalten». «Wenn nicht klar ist, wo genau die Grenze verläuft, ist zu erwarten, dass die Zone in einem entsprechend grosszügigen Abstand umflogen wird.» Und: «Von einer Bestrafung wird abgesehen, ebenso von einem Strafregistereintrag. Die Schuld ist zu geringfügig, um bestraft zu werden.» Die Verfahrenskosten von CHF 2’300.- bleiben grundsätzlich am Rentner hängen. Sie können aber auch geringer ausfallen, denn: «Wird seitens des Beschuldigten keine schriftliche Begründung des Urteils veranlasst, reduzieren sich die Verfahrenskosten auf CHF 1’550.-», erklärte die Richterin.