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Segelflugregelung um Verkehrsflughäfen

In der Umgebung vieler deutscher Verkehrsflughäfen und einiger Regionalflughäfen gelten VFR-restriktive Lufträume der Kategorie C und D (nicht CTR) sowie die Transponder Mandatory Zones (TMZ). Um den in Deutschland sehr stark ausgeprägten Streckensegelflug weiterhin gewährleisten zu können, wurden in vielen solcher Lufträume überörtliche Segelflugregelungen eingerichtet und per Nachrichten für Luftfahrer (NfL) sowie in einer gesonderten, speziell auf den Segelflugbetrieb ausgerichteten Version der ICAOKarte 1:500.000, ‚Ausgabe Segelflug‘, bekannt gegeben.

Mit der ergänzenden Veröffentlichung im Internet werden alle in Deutschland existierenden überörtlichen Segelflugregelungen zusammengefasst und sind einfach und in übersichtlicher Form für Segelflugpiloten, Lotsen und allen anderen interessierten Personen zugänglich.

Segelflugregelungen

In den unten aufgeführten Lufträumen sind überörtliche Segelflugregelungen festgelegt worden, über die jeweils mit einer Karte und einem Text informiert wird.

  • Dresden: Luftraum D (nicht CTR)
  • Düsseldorf/Köln-Bonn: Luftraum C
  • Frankfurt-Hahn: TMZ
  • Hamburg: Luftraum C und TMZ
  • Karlsruhe/Baden-Baden: Luftraum D (nicht CTR)
  • Leipzig: Luftraum D (nicht CTR)
  • München: Luftraum C
  • Münster-Osnabrück: TMZ
  • Niederrhein: TMZ
  • Nürnberg: Luftraum D (nicht CTR) und TMZ
  • Paderborn: TMZ
  • Stuttgart: Luftraum D (nicht CTR)
  • ED-R 116 (Baumholder)
  • ED-R 76 (Oberlausitz)

Quelle: ‚DAeC‚.

Neue Chancen für kleine Flughäfen

In elektrischen Flugzeugen sieht der Bundestagsabgeordnete Thomas Jarzombek (CDU) die Zukunft für Flüge unter tausend Meilen. Das heißt, für innerdeutsche und europäische Strecken. „Ich möchte, dass Deutschland die Nummer Eins wird beim elektrischen Fliegen“, sagte Jarzombek in Anspielung auf die Entwicklung der E-Autos, bei der Deutschland hinterherhinkt. Das soll sich unter anderem mit Projekten wie der Dornier 328 nicht wiederholen. In Leipzig wird eine Neuauflage des Flugzeuges mit 39 Sitzen gebaut, die mit hybrid-elektrischen Antrieben ausgestattet werden kann. Geplanter Produktionsstart ist 2023. Zehn Jahre etwa wird es noch dauern, bis diese E-Flugzeuge im Regionalverkehr eine Rolle spielen, schätzen Wissenschaftler. Vertreter der Unternehmen glauben, dass es schneller zu schaffen ist. Jarzombek sieht in der Elektro-Fliegerei eine neue Chance für die 400 kleinen Flugplätze in Deutschland. Die leisen Elektro-flieger könnten sich dort etablieren und als Zubringer für Langstreckenflüge und Brücke zu anderen Verkehrsmitteln dienen. So könnten kleine Flugzeuge beispielsweise Lücken im ICE-Netz überbrücken. Verkehrslandeplätze könnten sich zu Knotenpunkten weiterentwickeln, die verschiedene Verkehrsmittel miteinander verbinden. Die fortschreitende Automatisierung bei Kleinflugzeugen, die den zweiten Piloten künftig überflüssig machen soll, könnte solche regionalen Verbindungen auch wirtschaftlich machen. In Brandenburg gibt es zehn solcher Verkehrslandeplätze. Die Elektrofliegerei ist nur ein Teil der Veränderungen, vor der die Branche steht. Sie reichen von neuen Treibstoffen, die aus Wasserstoff und Kohlendioxid gewonnen werden, über neue Konstruktionen bis hin zur Veränderung von Flugrouten. Ziel ist, Kohlendioxid einzusparen und insgesamt klimafreundlicher zu werden. Der deutsche Triebwerkshersteller MTU beispielsweise setzt bei neuen Antrieben besonders auf die Brennstoffzelle und auf Wasserstoff. Zugleich arbeitet die Branche an der Verbesserung der aktuellen Triebwerke. Moderne Antriebe würden bereits zehn bis 15 Prozent Kohlendioxid einsparen, heißt es. Lars Wagner von MTU kündigt bis 2040 „revolutionäre“ Antriebe an, die noch einmal bis zu 40 Prozent CO2 sparen sollen. Das klimafreundlichere Fliegen hat allerdings seinen Preis. Alternative Treibstoffe sind etwa dreimal so teuer wie Kerosin. Wie sich die Preise für Flugtickets entwickeln, könne derzeit niemand sagen, meint Rolf Henke vom Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt DLR. Er geht von steigenden Preisen aus. „Das werden wir uns leisten müssen.“ Quelle: ‚MOZ.de‚. Bild: ‚Airportpark Berlin Neuhardenberg‚.

Regionalflughäfen in Not

Vor allem kleine Airports können sich nur schwer selbst finanzieren. Sie sind deshalb auf staatliche Hilfen angewiesen. Doch die sollen bald entfallen. Die Pleiten haben die Airport-Betreiber besonders hart getroffen: Mit den Insolvenzen der Fluggesellschaften Germania und Flybmi verlor der Regionalflughafen Rostock-Laage innerhalb weniger Tage fast den gesamten kommerziellen Luftverkehr. Das Land Mecklenburg-Vorpommern musste kurzfristig mit 1,4 Millionen Euro aushelfen. Der Flughafen schreibt pro Jahr rund zwei Millionen Euro Verluste, die drohen durch die Pleiten nun noch größer zu werden. Jährlich müssen die Hansestadt Rostock, der Landkreis Rostock und die Stadt Laage mit zusammen 1,8 Millionen Euro aushelfen. Rostock-Laage ist ein typisches Beispiel dafür, wie schwierig es derzeit um die Airports steht. Laut Flughafenverband ADV haben im vergangenen Jahr weniger als die Hälfte der dort organisierten 22 Flughäfen einen Nettogewinn erzielen können. Besserung ist nicht Sicht. Nicht nur treffen die Airline-Pleiten besonders kleinere Flughäfen hart, wie Rostock-Laage zeigt. Ralph Beisel, der Hauptgeschäftsführer des ADV, nennt einen weiteren Grund: „Die Entwicklung in den letzten Jahren war gekennzeichnet durch den Einbruch des Regionalluftverkehrs und die Wanderung des Low-Cost-Segments aus der Fläche an die großen Standorte.“ Das sei meist zu Lasten der kleineren Flughäfen mit einem begrenzten Einzugsgebiet gegangen. Quelle: ‚Handelsblatt‚.